1886 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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At 2 Saa 2 ;

114 Genecral- und Genoffenschaftsversammlungen wurden ab- Hierauf erklärte der Minister der geistlihen, Unterrichts- | in Angriff Fe@FHan und vollzogen. Mait begann da- Uni ä sionat d Al te z bind Es sei | des Gemeindelebens et li üßten die B theili K iß, i ïo fi ir einzugreife: ih ni ee. Un SETLN erau ( i 5 É niversitäten Pensionate und Alumnate zu verbinden. Es sei | des Gemeindelebens etwas liege, müßlen die 7 enahtheiligung | Kompromiß, in welches so singulair einzugreifen sicherlih nit 345 446 geh Een, E Ee, und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler: al daß man + au beatschen Professoren entfernte, und au daran s worden, daß evangeliscerseits derartige | gerade der kirhlichen Selbständigkeit sehr bestimmt empfinden. | rathsam sei. i Cine Arp N E O e arbe Meine Herren! Na den eben gehörten Erklärungen des Hrn. | bereits nah wenigen as 1 nah 3 Jahren, war es so weit geklomiäen, Anstalten in segensreihster Wirksamkeit errichtet worden seien. Der Abg. Graf Limburg-Stirum entgegnete, der recursus | Der Abg. Dr. von Jazdzewski bemerkte, hier könnten do nicht politishe Nücksichten mitsprechein, es handele sih einfa

57 Genofssenschaftsftatuten wurden genehmigt. *rganmijirt wurden: S 57 Genoffenschaftsvoritände ;

Abg. Dr. Windthorst werde ich mi kurz fassen, und ich fann zu- nächst nur bestätigen, daß, wenn der Antrag der Hrn. von Jazdzewski und Genossen Annahme findet, das Zustandekommen des Gesetzes auf

daß nur noch ein eh vo, genannten Seminare füher , So ist es weiter iFtedWggen; sogar die Anstellungspateate der

Vrojessor deutsher Abstamurung an derg

Der Grund des Bedenkens habe sich nur gegen solche Konvikte unter aus\hließlicher Souveränetäti der Geistlichen, besonders der Ordensgeistlihen gerichtet, weil sie dazu dienten, die Kleriker

ab abusu sei nur eine alte, ja selbst veraltete Jnstitution, die niemals von Bedeutung gewesen sei, da die Geistlichkeit auch nie davon Gebrauch gemacht habe. Der Antrag der

der Pfarrer sei der

um eine Frage der Zweckmäßigkeit : Es3

brauchbarste und beste Vertreter für diefe Funktionen.

313 Sektionsvorstände ; “iEautto rof ZTaA E R Dozenten wurden verändez an ließ aus ihnen, im Gegensatz zu der : i i ien î i i 433 Schiedsgerichte, E das P geEE Sin bat eine Reibe von prinzipiellen | fxüberen Form, den ‘Din. tas Ucteetlneraverbältnlß A eiten chon von Kindesalter an aller Duldjamkeit zu entfremden. Das Regierung, wie der Beschluß des anderen Hauses seien durchaus | liege durchaus kein Grund vor, in den Diözesen Kulm und é Sa tebildet: die Wahl von 1054 Arbeitervertretern | gysführungen in feine Begründung des Amendements verflohten. Jh a me ele eit Verviet d 1g der Treuhaltung -gegen den König ee er entiGemene C s It menge pes gere Ae Dr. Gneist erwiderte : die berehtigte Diszipli due Ma t, w. 0 mal di lbb E B 10 519 Krankenkassen mit Stimmzetteln 2c. versehen; werde auf dieselben nit weiter zurügreifen; ih will nur erwähnen, | damali sen enthielt. i itel \ f es 1846 erleben müssen, daß der: Die Nationalliberalen könnten dem Artikel in seiner jeßigen | Der Abg. Dr. neist erwiderte : die berechtigte Disziplin | nur Recht, wenn man den leßten Absatz streiche. i 519 Krankenkassen mit Stimmzetteln x. versch; daß, wenn ic es nicht thue, i nit alle seine prinzipiellen Ausfüh- ne ny La deut mi geb. unf durhseßte, daß die Korrespondenz, Gestalt nicht beistimmen, weil er jedes Einspruhsreht und | überschreite die geseßte Schranke niht; gebe man aber das Nach Ablehnung des Polenantrages wurde Artikel 14 99 731 e n ruater 20091 vom Rabre 1885) bearbeitet, | rungen unwidersprohen gelassen habe oder irgendwie anerkenne. Das, 6 E R Dei Ae DEL —\ es TILYIEIE ZUAYET WuLde, T jede in dieser Richtung wirksame Einwirkung des Sta7!s | Rechtsmittel weg, so eröffne man der Kirche die Möglichkeit, | angenommen. 22 721 mee bon ohne besondere Journalisirung mehrere tauseny | 9s mi interessirt, ihm zu erwidern, ist folgendes: A S E tex A An d -Meive Derern, das find Thale beseitige. Redner bittet, dabei zu erwägen, daß die evan- | Alles in das Gebiet der Disziplin zu ziehen, was sie nach Art. 15 matt das Lesen stiller Messen und das Spenden Eingänge in Sachen der Arbeitervertreterwahlen 5 _Ór. von Stablewiki hat sich darüber verbreitet, a der leßte | PNlut nicht wußte, daß ih fie e Pein M Ee De t ad ‘lischen Alumnate niemals ausscließlih zur Erziehung von | kanonishem Recht und nah den neuesten Urkunden der | der Sterbesakramente straffrei. ' E A Zusatz des Art. 2 der Beschlüsse des Herrenhauses in der Regicrungs- | würde. E i ere heutigen Diskussion gebraußen P eitlichen bestimmt gewesen seien, sondern zur Erziehung für | römischen Kirche dazu rehne. Redner sollte meinen, der Der Abg. Dr. Gneist erklärte: er und seine Freunde noriage 0 enthalte E Bud at die Yrnge, Haas, gEELE, Lie Gs “J könnte dieses Material no «ind, hnehren, «bes Sie werken cus alle Berufe, während hier die ausschließliche Bestimmung Scharfsinn des Kollegen Grafen Stirum hätte das wohl | würden für diesen Paragraphen stimmen, einstimmig, weil sie : ; m das polnische Volk den Seblag -zu- verdanken habe der - mit die er urz Lsenans schon erse- ‘aben, daß die Verhältnisse für den zukünftigen Geiletiäen und bie gut Qui liGe Leitung finven bunens, j E Ds Ee eet: die e den Privatandachten gehörten, Ni chí amísi d es. diesem letzten Alinea ihm zu Theil geworden. Darauf die kurze R A egen, f R) err Abgeordnete bekunde f s Instituts durch Geistlihe der Anstalt einen andern er Artikel wurde angenommen. E Sterbesakramente, die zu den Nothfällen gehörten, verbieten ; E : 28 Antwort: “Der Art. 2 hat überhaupt in keiner Gestalt in der We L Da Ne ny E De rfe: 7 Gfann, in welcher er selb Charakter gebe. : 5 E 4 : 7 M. 11 Lee die Vorschrift wegen der Dispensation der | wollten. Sie würden den Saß wörtlich unterschreiben, Preußen. Berlin, 8. Mai. Jn der gestrigen (68.) | Regierungsvorlage gestanden, folglid auch nit der leßte Absaß. | [fo den Vorwurf 8 Unwahrheit idt 2 Méeeine Bere, N oen Der Artikel wurde mit derselben Majorität wie der | Bisthumsverweser vom Eide wiederum in Kraft. vorausgeseßt, daß er in einer Umgebung stehe, die sonst dafür In der Negierungsvorlage war überhaupt nit die Rede von den fo- G : „audj 1 er bésheidensten Vesta vorhergehende angenommen. Der Abg. Dr. Gneist meinte, man verlange von einer Vis L ie N. Gran! BRLI, A I O üte, daß gegen geseßliche Bestimmungen ein Geistlicher Besitz

Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte in der zweiten Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitishen Gesetze, bei Art. 1, welher von der Aufhebung der wissenschaftlichen Staatsprüfung (Kulturexamen) handelt, der Abg. Dr. Gneist, feine politischen Freunde und er hätten die wesentlichsten Bedenken gegen die Vorlage bereits motivirt. Man habe sie aufge- gefordert, bestimmt zu erklären, welche Art von Zugeständ- nissen sie für zulässig hielten und welche nicht. Sie seien gern bereit, diesem Ansinnen nachzukommen und bei jedem einzelnen Artikel zu erklären, ob sie für ihn stimmen könnten oder nicht. Für Art. 1 könnten sie stimmen. Niemals hätten sie das Kulturexamen für den ausscließlihen oder den besten Weg gehalten, um das wahrzunehmen, was der Staat beanspruchen könne. Von Hause aus seien fie zum Theil der Meinung gewesen, daß das Staatskommissariat, wie es früher bestanden habe und in anderen deutschen Ländern noch bestehe, der Anforderung des Staates vollkommen und in einer Weise genüge, welche die katholishe wie die evangelishe Kirche iveniger unangenehm berühre als ein solches Examen, bei dem vielleicht die Unterrichtsabtheilung des Ministeriums etwas zu stark influirt habe auf die Methode des Kultus-Ministeriums, für das diese Dinge nicht in gleicher Weise paßten. Redner könne daher erklären, daß seine Freunde einstimmig für diesen Artikel stimmen würden in dem Sinne, daß sie ihn annehmen würden in der Umgebung eines zusammenhängenden Gesetzes, Wes im Uebrigen die Rechte des Staates bei diesem Punkte ivahre.

Art. 1 wurde gegen die Stimmen einiger wenigen Na- tionalliberalen angenommen.

Art. 2 handelt von der wissenshaftlihen Vorbildung der Geistlichen, speziell von der Wiedereröffnung der kirchlichen Seminarien, welche bis 1873 bestanden haben. Ueber die

genannten Klerikal-Seminaren, also den Anstalten, welhe zur wissen- schaftlichen Ausbildung der jungen katholishen Theologen bestimmt sind. Die Vorlage der Regierung bezieht sih nur auf die Errichtung von Konvikten bei den verschiedenen Anstalten und auf die Wieder- eröffnung der praktishen Seminare. Wenn die Vorlage des Herren- hauses so Geseß wird, wie sie hiex Ihnen unterbreitet ist, so kommen die Bischöfe von Kulm und von Gnesen-Posen genau in dieselbe Lage, in welcher ein Theil threr preußifchen Amtsbrüder sih befindet; in dieselbe Lage, wie beispieltweise der Erzbischof von Köln, welcher au niht im Stande fein wird, außer dem praktischen Priester-Seminar noh ein besonders wissenschaftliches Seminar zu eröffnen, vielmehr auf die Universität angewiesen bleibt.

Wenn weiter der Hr. Abg. von Stablewski gefragt hat, wem die Ausnahmebestimmung des Schlußsatzes zu verdanken sei, fo kann ih ihm, ohne ihn kränken zu wollen, nur erwidern: Wesentlich ihm und seinen politischen Freunden. Die Staatsregierung hat die Ueber- zeugung, daß die exklusive Haltung der polnischen Geistlichkeit, oder richtiger der Geistlichkeit in den ehemals polnischen Landestheilen im Wesentlichen mit hervorgerufen ist durch die exklufive Erziehung, welche dieselben auf den kirhlihen Bildungsanstalten genossen baben. Ich bin in der Lage, an der Hand der eingehend gesammelten Mate- rialien das noch näher nahzuweisen; ich bin sehr wohl in der Mög- lichkeit, Jhnen auh Beweise zu liefern, wie allmählich steigend ent- gegen den Verhältnissen, welche zur Zeit der Begründung der wissen- schaftlichen Seminare bestanden, die Entwickelung dazu geführt hat, die polonisirende Tendenz in diesen Anstalten zur Herrschaft gelangen zu lassen.

G8 ist daher auch unrichtig, wenn Seitens des Hrn. Abg. von Stablewsfki bei der Regierung irgendwie Mißtrauen gegen den neuen Erzbischof von Posen vorausgeseßt wird; im Gegentheil, das Miß- trauen, welches die Regierung hat, besteht sicher niht gegen den von dem Papst ausgewählten Erzbischof der Diözese, sondern gegen Die- jenigen, welche er, wie ih hoffe, hon in der nächsten Zeit unter seine Leitung nehmen wird.

Ich will zur Begründung des Mißtrauens hier nicht weiter ein- gehen auf cine Reihe von Aeußerungen, die wohl jedem der Herren

der objektivcn Unwahrheit, als durhaus .___ "-chtfertigt zurü.

__ Der Herr Abgeordnete hat dann an \ Vg, die Frage gerichtet : wie foll die Bildung der jungen Theologery fg e per Erzdiözese Gnesen- Posen stattfinden, wenn das Klerikalseminarzgiger Posen nicht wieder eröffnet wird? neister

Ih habe vorhin son den Hinweis auf &tfghregethan ich darf jeßt auf Osnabrück hinweisen. snabrück hai “seinem Sprengel weder ein Klerikalseminar noch eine theologishez 4 iltät; aber nie- mals sind die Osnabrücker Bischöfe in Verlegënycc.+ gewesen, ihre Kleriker zu erziehen, fie haben einfach ein Konvikt ckeuzihtet an der Akademie zu Münster, und ihren jungen Theologen an dieser die wissenschaftlihe Ausbildung geben lassen. Und wenn ih jeyt Fugen- blicklich einen Vorschlag für den Ersaß des Posener Klerika feminurs machen sollte wozu ih nicht verpflihtet bin —, dann könnte ih einfa rathen: der Erzbischof von Gnefen-Posen möge in Breslau oder Braunsberg ein Konvikt errihten und die Kleriker von dort aus die staatlihe Bildungsanstalt besuchen laffen.

Was die Mittel betrifft, so wird sich vielleiht eine andere Ge- legenheit finden, darüber mit den berufenen Organen in Verbindung zu treten. Aber diese Verhandlungen werden niht zwischen der Staatsregierung und dem Herrn Abgeordneten stattfinden, sondern mit dem Herrn Erzbischof.

Der Abg. Dr. Gneist wies darauf hin, daß die Umgestal- tung dieser Vorseminare parallel der Universität in der Re- gierungs- wie in der jeßigen Herrenhausvorlage als gemein- jame Angelegenheit latalim sei, fast ebenso wie in Bayern und den übrigen deutshen Staaten. Das Jnteresse des Staates an diesen Einrichtungen sei dem der römischen Kirche gerade entgegengeseßt; das könne man nicht ändern: auf Sei- ten der Kirche das Bestreben nah möglichst fester Abschließung, auf Seiten des Staates das Bestreben, wenigstens in den Vor- stadien, in dem Vorleben der Geistlichkeit in gewissem Sinne die Duldsamkeit zur Erfüllung der staatsbürgerlichéènPflichten im Zu- sammenhang mit dem Familien- und Gemeindeleben zu erhalten. Das sei nicht die Ansicht einer Partei, sondern das sei die An-

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Art. 4 bestimmt :

Die kirchlihen Oberen sind befugt, die zur theologish-praktishen Norbildung bestimmten Anstalten (Prediger- und Priester-Seminare) wieder zu eröffnen. : :

Dem Minister der geistlihen Angelegenheiten sind die Statuten dieser Anstalten und die für dieselben geltende Hausordnung ein- zureichen, sowie die Namen der Leiter und Lehrer, welche Deutsche sein müssen, mitzutheilen. L : ;

Der Abg. Dr. Gneist spricht im Namen seiner Freunde deren Bereitwilligkeit aus, für diesen Artikel zu stimmen, weil sie die in demselben den kirchlichen Oberen zugesprohenen Be- fugnisse für ein wesentliches Necht der Kirche hielten.

Der Artikel wurde fast einstimmig angenommen.

Durch Art. 5 werden die in den 8. 9 bis 14 des Ge- sezes vom 11. Mai 1873 enthaltenen besonderen Vorschriften wegen der Staatsaufsicht über die in den Art. 2, 3 un 4 bezeihneten Anstalten aufgehoben. j

Der Abg. Dr. Gneist sprach sih gegen diesen Artikel aus, weil zwar die allgemeine Aufsicht aus Art. 23 der Ver- fassungsurtunde für alle Unterrichtsanstalten fortbestehe, die besonderen Rücksichten aber, die der Staat zu nehmen habe, in Art. 2 und 3 nicht genügend gewahrt seien.

Der Beschluß des Herrenhauses wurde ohne weitere De- batte gegen die Stimmen der Nationalliberalen und eines Theils der Freisinnigen angenommen.

Art. 6 lautet :

Der 8. 1 im Gese vom 12. Mai 1873 wird aufgehoben.

Kirlbendiener im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sind nur solche Personen, welche die mit einem geistlichen oder juris- diktionellen Amte verbundenen Rechte und Verrichtungen ausüben.

Der Abg. Dr. Gneist meinte, der erste Absayÿ des Artikels habe im Deutschen Reih und in deutschen Staaten als ein wesentliches Attribut des heutigen Staats gegolten. Der heutige Staat würde seine obere Souveränetät über seine Unterthanen,

Seite kurzweg einen Cid der Bischöfe auf die 2 efolgung der Landesgeseßze; von anderer Seite ziehe man die alte Form des Eides vor, durch diz sie Treue und Gehorsam zum Könige E: von anderer Seite halte man provisorishe Eide überhaupt für bedenklih; wieder von anderer Seite glaube man, daß man den römischen Bischöfen einen diretien Ei auf die Staatsgeseße, in die nun jeßt auh ein kfonstitutio- nelles Element hineinspiele, nicht zumuthen könne. So habe man 1880 seine Zustimmung gegeben zur Aufhebung dieses Erfor- dernisses ad interim, um die Bilebuna der erledigten Bischofssiße oder wenigstens ihre Verwaltung durch Vertreter zu erinöglichen. Das was man damals ad interim bewilligt habe, verwandle sih in etwas Anderes, wenn es eine grundfsägliche Bestim- mung des dauernden Verhältnisses zwischen Kirche und Staat werde, und diese Frage erscheine doh noh weiterer Erwägung bedürftig. Die Nationalliberalen glaubten allerdings, daß, wenn wenigstens sonst die nöthigen Garantien gegeben seien, dann auch der alte Treue-Eid gegen den König genügen tönie. Aber in dieser isolirten, negativen Gestalt sei ihnen die Sache denn doch nicht unbedenklich. |

Dex Artikel wurde angenommen. Auch ein großer Theil der Nationalliberalen stimmte für denselben.

Art. 12 bestimmt, daß die Versagung kirhliher Gnaden- mittel nicht unter das Gese, betreffend die Straf- und Zucht- mittel, falle.

Der Abg. Dr. Gneist erklärte, der Jnhalt dieser Paragraphen habe die weltlihe Gesehgebung seit dem Mittelaltèr vejhäf- tigt. Die Kirche sei im Besiy von Zwangsmitteln gegen ihre Gläubigen in einer Weise, wie dieselben dem weltlichen Staat niht zuständen. Die Versagung der Gnadenmittel, der Absolution, der Sterbesakramente sei möglih. Für den aufgeklärten Katholiken freilich, der auf dem Voltaire'schen

von einem Amte nehme, das er bis zur Erledigung des Ein- spruchs nicht im Besig haben sollte. i

Art. 15 wurde fast einstimmig angenommen; dagegen nur einige Nationalliberale.

Damit war die zweite Berathung der Vorlage erledigt.

Schluß 1 Uhr. Nächste Sißung: Sonnabend 11 Uhr.

Verkehrs - Anstalten.

Summen telluñdá

der wesenblihslen Aenderungen 2c: deg am 1. Junt in Kraft tretenden Sommer-Fahrplans für 1886 gegen den Winter-Fahrplan 1885/6.

(Zeitangaben nach Ortszeit).

1) Neue Züge.

Außer den bereits vom 1. Mai ab verkehrenden neuen Zügen, als:

a. je cines Schnellzuges 1.—3. Klasse zwishen Eisena ch ind Bitterfeld in beiden Richtungen, Nr. 7 und 8, anschließend in Bitterfeld an die 12,30 Nam. in Berlin eintreffenden bezw. 9 30 Nachm. daselbst abfahrenden Berlin—Leipziger Tages-Schnellzüge: ab Eisenah 5,40, an Bitterfeld 9,50 Vorm, und ab Bitterfeld 4,53 Nachm., an Eisena 9,7 Abds., sowie der Anschluß-Perfonen- züge Nr. 77 und 78 zwishen Corbetha und Leipzig, Ank. Leipzig 9,40 Vorm. und ab Leipzig 5,5 Nachm,

b. cines gemischten Zuges, Nr. 421, 2—4. Klasse Eise- nach— Halle, ab Eisenah 2,5 Nachm., ab Erfurt 4,11, ab Weißenfels 6,59, Ank. Halle 8,3 Abds.

c. je cines Lokalzuges 2.—4, Klasse zwishen Weißenfels und Halle in beiden Richtungen, Nr. 29 und 30, ab Weißenfels 145, an Halle 2,46 Nahm., und ab Halle 3,20, an Weißenfels

9Riedereröffnung der Seminarien ie Erzdiozesen Gnes aus der Presse bekannt geworden sind. Dieses Mißtrauen wird aber | & Ñ ; : : : ; : H ; t : C ) r M f i uni

und Dosen u für die Diözese din fall Bur Sonate si mindern, wenn die unbedingte Folgsamkeit gegen die vom päpst- | sit der Staatsregierung bei der Entstehung der Maigesebe, Kleriker und Laien beider Konfessionen, niht genügend Standpunkt stehe, T ea A O B e ä e vet Taae S dl lzuges8Berlin—

Berordnung Bestimmung getroffen werden. i lihen Stuhle bezüglich des Erzbischofs getroffene Entscheidung, welche | das sei die überwiegende Ansicht der höheren Beamten ge- wahren können, wenn eine Jurisdiktion irgend einer | aber, daß nur eine Üeine Ain erheit der Katholilen auf die: | «ipzig und umgekehrt: ab Berlin 8,30 Vm., an Leipzig 11,38

Die Abgg. von Jazdzewski und Gen. hatten beantragt der Hr. Abg. Stablewski mir sehr sympathish fo lebhaft be- | wesen, die in ihrer täglihen Praxis diese Kultusangelegen- Art geübt werde von einer auswärtigen Macht, sem Standpunkt stehe. Für die große Masse der katholischen I O, ar Da S9 n E E E

diesen lebten Passus I streichen 2M l, | tont hat, fi bethätigt, wenn diese felben Gesinnungen in den ehe- | heiten verwalteten. Sie . sähen die Hauptwurzeln der all- auf die ihm kein Einfluß zustehe. Das sei die Absicht Bevölkerung liege darin das wirksamste Zmangsmittel, | 37 A ' Ul, 129, D

l 1MEN. mals polnischen Landestheilen Wurzeln {lagen und zur deutlichen Er- | gemeinen immer sihtbarer werdenden Entfremdung in diesen Landrehts gewesen, das sei der das sich überhaupt denken lasse. Wie solle sich der Staat e. Wiedereinlegung der Schnellzüge von und nah Leipzig verhalten, wenn die Kirche in ihrem Streit mit dem Staat | (Leipzig—Corbetha) zum Anschluß an die Berlin— Frankfurter Tages-

Der Abg. von Stablewski bemerkte, der Zusaß zu dem Art. 2 sei in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten ge- wesen. Er möchte wohl wissen, wem die Polen eigentlich diesen Schlag zu verdanken hätten. Welchen Grund habe man, den Oberhirten von Posen und Kulm die Leitung der Erziehung ihrer Geistlichkeit zu ershweren 7 Werde diese Aus-

kenntniß kommen; dann wird si ganz von selbst die Frage beant- worten, wann und wie die Königliche Verordnung auf Grund des leßten Absates zu erlassen ist, Die Staatsregierung hält sih heute für verpflichtet, aus den Gründen, die in der Gesammtpolitik des Staates liegen, besonders Acht zu geben auf die Entwickelung in den beiden Diözesen Kulm und Gnesen-Posen. Ist sie eine folche, wie der

Vorbildungsklassen. Nun seien zwar in der Herrenhausvor- lage einige dieser Beschränkungen beibehalten worden, die von diesem Gesichtspunkte aus dem Staate nothwendig seien. Man vermisse aber immer noch A den Staat wesentlihe Dinge, von denen man gern zugestehe, daß sie den Wünschen der Kirche widerstrebten; man könne aber entgegengeseßte Zwecke

des preußischen Grundla: den alle neueren Staaten aufrecht erhielten ; es sei der Grundsaß, der nothwendig geworden sei dadurch, daß der heutige Staat nicht mehr eine Kirche, sondern zwei Kirchen mit gleichen Rechten sich gegenüberstehen habe. Auf e Recht zu verzichten, hielten die Nationalliberalen nicht blos

Verzicht auf ein Ehrenrecht, sondern der Verzicht

diese ihre Zwangsmittel verwende zur direkten Beseitigung der Staatsgeseze 7 Man habe dagegen nidfts Anderes schaffen fönnen, als den Artikel 12 der Verfassung, der ausspreche, daß die kirchlichen Ansprüche nieinals in Widerspruch kommen dürften mit der Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten.

Schnellzüge, ab Leipzig 11,20 Vin., an Corbetha 11,56 und ab Cor- betha 5,12 Nachm., an Leipzig 5,50.

f Einlegung je cines neuen Lo kalzuges, 2.—4, Kl., zwischen Bitterfeld und Leipzig in beiden Nichtungen, ab Bitterfeld zum Anschluß an den 4,40 aus Berlin fahrenden Personenzug Nr. 12, 8,20 Abds., an Leipzig 9,15 und ab Leipzig 10,45 Abds., an Bitter-

i D R E Ar e Maron | Hr. Abg. von Stablewski heute mit großer Emphase und, wie ih für einen ; ; ; nahme eingeführt, so müsse in diesen Diözesen ein Priester- | Zherzeugt bin, mit voller Aufrichtigkeit in Aussicht stellt, so wird der | nicht vereinbaren, sondern müsse dem Staat das Seinige er- l be Konsequenzen, die sich in diesem Augenblike noch gar | Sei das der Fall, so könne er seine staatsbürgerlichen An- | ; mangel und eine religiöse Verwahrlosung eintreten, wie sie | Zeitpunkt 46 ein viel nüt 4 ige s : / L Hoi : JAYE NONCQUENIEN, B A J g . | feld 11,41. Ls : / Zeitpunkt naturgemäß ein viel näherer sein, in dem dasjenige Maß | halten. Das Bedenken der Nationalliberalen gegen die Vor- nit darstellen ließen. Der zweite Absay sei untergeordneter forderungen nur aufrecht erhalten dadur, daß er das An- Einlegung eines neuen Lokalzuges, 2.—4. Kl, Hall e—

bisher nicht vorgekommen sei. Man möge sih doh nicht der Sllusion hingeben, daß polnische Theologen auf deutschen Uni- versitäten ihrer Nation untreu werden würden. Das Bolk werde wohl wissen, wem es diesen Schlag zu verdanken habe. Oder follte man Mißtrauen gegen den neuen Erzbischof von Posen

des Vertrauens den Diözesen bewiesen werden kann, welches sie von der Staatsregierung erwarten.

Also, meine Herren, die Zusage, die Sie von mir erwarten, können Sie sich im Wesentlichen selbst ertheilen. Wenn Sie die Hoffnungen und Erwartungen erfüllen, welche die preußische Regierung an den Amtsantritt des neuen Erzbischofs knüpft, der fih nah unserer

lage in ihrer jeßzigen Gestalt sei die ausschließlihe und unbe- dingte Kirchenleitung der Vorseminare, die Ausschließung jedes Einspruchsrechtes und jeder Betheiligung des Staates bei dem Personal. Während bei den ls dieses Einspruchs- recht, diese Betheiligung noch stattfinden solle, sollten diese

Natur. Man könne gegen die Deklaration nichts haben, aber es sei zu wünschen, daß den anderen Kirchen derjenige Nechts- {uß bleibe, den sie nah der Kabinetsordre von 1882 hätten.

Art. 6 wurde mit derselben Mehrheit, wie die früheren Artikel, angenommen.

kämpfen gegen die staatsbürgerlihen Pflichten unter Strafe stelle. Wolle man das nicht, so müsse man erklären, daß S zwar Rechte habe, dieselben aber niht anwenden dürfe.

Der Abg. Graf Limburg-Stirum bemerlte, die hier auf- gehobene Bestimmung habe in den leßten zehn Fahren gar-

Bitterfeld, ab Halle 8,40 Abds., an Bitterfeld 9,38 (Anschluß nach Dessau und Berlin). Rücksichtlich dieses Zuges hält der Schnell» zug Nr. 75 niht mehr zwischen Halle und Bitterfeld. h. Besondere Durchführung dcs Abendperfonenzugs Nr. 49 Dresden—Jütèrbog bis Berlin mit Ankunft daselbst 10,31 Abds. i. Vermehrung der Berlin—Lichterfelder Lokalzüge um je eineu in beiden Richtungen (gegen 10 Uhr Vorm.) und Wieder-

) } ir e T 3 2 E: 7 k , : q 2 : i î i! i & î O ire Leit Butt bióse Mlidtabine D 4 fene A Auffassung als ausgezeichneter Katholik, aber auch als zuverlässiger Li für die viel wichtigeren, für die Entwickelung der ge- Art. 7 bestimmt: ? C Yaoe 1 U) N Gen O e Preuße bewähren wird, dann wird der von Ihnen gewünschte Zeit- | sammten Geistlichkeit viel entscheidenderen Anstalten wec fallen. Die Vorschrift des §. 2 Abs. 2 im Geseß vom 12. Mai 1873 nichts genüßt. Habe die Bestimmung etwa dazu geführt, Ob I ur führung derjenigen bisherige Nr. 272 und 273 bis und von 0e eve Des ganzen Þ Jen D zum HYemgen Je | punkt nahe sein. Dazu beizutragen sind die Herren Aitragsteller | Es solle dem Staat überhaupt kein besonderes Aussichtsrecht findet nur Anwendung, wenn mit der Entfernung aus dem Amt der die Agitation des Klerus in politischen Din en aufgehört Ludwigsfelde.

Verlust oder eine Minderung des Amtseinkommens verbunden ist. habe? Man sei doch niht im Stande, die Kirche zu hindern, k. Einlegung je eines neuen Schnellzuges, 1.—3. Kk.,

lockern zu können, so irre man sich gewaltig. Fn {weren Kämpfen hätten die Polen neun Jahrhunderte lang diese Liebe und Treue bewahrt. Sie würden dieselbe auch jeßt unver- brüchlih bewahren. Der Vater der katholischen Christenheit umfasse alle seine Söhne mit gleicher Liebe. Wenn er vor- läufig das nicht habe erreihen können, was er gewollt habe, fo hätten die Polen doch die feste Ueberzeugung und Hoff- tung, daß seine Bemühungen das erreichen würden, was die Antragsteller jezt durch ihre Anträge vergeblich anstrebten. Der Abga. Dr. Windthorst meinte, im Namen seiner ämmtlichen Freunde habe er auch bei dieser zweiten Berathung genau das zu wiederholen, was er bei der ersten Baan erklärt habe. Jn Konsequenz dieser Erklärung sage er eben- falls im Namen seiner Freunde, daß sie zu ihrem Bedauern es geschehen lassen müßten, wenn die Anträge der polnischen Fraktion nicht zur Annahme gelangten. Sie hielten diese Anträge für volikommen begründet und theilten die Ausfüh- rungen des Vorredners, foweit sie sachliher- Natur wären

durchaus in der Lage.

Der Abg. von Zedliß wollte im Namen seiner Freunde erklären, daß, wenn sie bei der gegenwärtigen Verhandlung gegen den einen oder den anderen Artikel stimmen würden, daraus nit der Schluß gezogen werden dürfe, daß sie diese elben Bestimmungen nicht annehmen würden, wenn sie nicht in dieser Vorlage, sondern im Rahmen eines abschließenden Gesetzentwurfs zur Annahme vorgelegt würden.

Der Abg. Pr. von Jazdzewski behauptete, es sei objektiv unwahr, daß die Klerikalseminare seiner Heimath darauf aus- gegangen seien, polonisirende Tendenzen zu verfolgen. Er müsse dies auf Grund seiner Erfahrungen auf das entschiedenste bestreiten. Mit der peinlihsten Genauigkeit sei dafür Sorge getragen worden, daß die polnischen Geistlihen das Deutsche soweit beherrschen könnten, daß sie auch deutshe Gemeinden pastoriren könnten. Er frage nun den Minister, wie hinfort der Klerus ergänzt werden solle und woher die Mittel zu diesem Zweck genommen werden sollten ?

irgend einer Art über diese Anstalten eingeräumt sein, die namentlich unter der Leitung der geistlihen Orden und Kon- gregationen einen ihm unsympathishen, mit ihm unverträg- lichen Geist entwickeln könnten. Der vorleßte unvollständig gefaßte Sat dieses Artikels vermöge das nicht zu erseben. Dex Abg. Graf Limburg-Stirum äußerte, der Staat er- halte hier nur das, was für ihn nöthig fei, und gebe preis, was in den Maigesezen für ihn unbrauchbar gewesen sei. Wenn man sehe, daß nur Einheimische, nur solche, die dem Sprengel angehörten, für den das Seminar errichtet sei, auf- genommen werden dürsten in das Seminar, daß ferner zur Anstellung an diesen Anstalten die wissenschaftliche Befähigung, an einer deutschen Staats-Universität zu lehren, erforderlich sei, so sei doch genügende Garantie vorhanden. Das Einspruhs- recht des Staates könne Redner doch nah den gemachten Er- fahrungen nicht für eine wesentlihe Sache erahten, denn auf diese Weise könne der Staat niemals auf den Geist der Anstalten einwirken. Man habe es do erlebt, daß

Dex Abg. Dr. Gneist hielt es für Aufgabe des Staats, auch über Vermögensnachtheile hinaus seinen Unterthanen Schuy zu gewähren und sie vor Nachtheilen zu shügen.

Art. 7 wurde gleichfalls angenommen.

Art. 8 lautet :

Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten sind die Statuten und die Hausordnung der Demeritenanstalten einzureichen, fowie die Namen der Leiter derselben mitzutheilen. Am Schlusse jedes Jahres ist dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ein Verzeichniß der Demeriten, welches deren Namen, die gegen sie erkannten Strafen und die Zeit der Aufnahme und Entlassung enthält, einzureichen. Von einer Verweisung in eine Demcritenanstalt für länger als 14 Tage, oder einer Entfernung aus dem Amt is dem Ober- Präsidenten gleichzeitig mit der Zustellung an den Betroffenen Mit- theilung zu machen. Die in den §8. 6 und 7 des Gesetzes vom 19. Mai 1873 enthaltenen besonderen Vorschriften wegen der Staatsaufsicht werden aufgehoben.

Abg. Dr. Gneist sprah sich unter großer Unruhe des Hauses gegen diesen Artikel aus, weil er dem Staat eine

ihre Gnadenmittel zu politishen Zwecken zu mißbrauchen. Also sei es besser, solche Bestimmungen zu entfernen. Art. 12 wurde angenommen.

Art. 13 lautet: Die Bestimmungen des Art. 6 des Gesetzes vom 14. Juli 1880 werden ausgedehnt auf die Uebernahme der Pflege und Leitung in MWaisenanstalten, Armen- und Pfründnerhäusern, MRettungs- anstalten, Asylen und Schutzanstalten für sittlih gefährdete Per- sonen, Arbeiterkolonien, Verpflegungsanstalten, Arbeiterherbergen, Mäagdehäusern, sowie auf die Uebernahme der Leitung und Unter- weisung in Haushaltungs\{ulen und Handarbeitsschulen für Kinder in nicht s{chulpflihtigem Alter, als Nebenthätigkeit der aus\chließlich frankenpflegenden Orden und ordensähnlichen Kongregationen, welche im Gebiete der preußishen Monarchie gegenwärtig bestehen. Der Abg. Pr. Gneist erkannte die segensreihe Wirksam- feit der Krankenpflege auf das nachdrülichste an; die Nationalliberalen würden zu jeder Zeit bereit gewesen sein, in dem weitesten Maße die Ausdehnung zu befürworten, wenn dieselbe niht nach der Natur der Kirche und ihrer

zwischen Weißenfels und Probstzella (—Hochstadt—München) in beiden Richtungen über Zeiß—Gera.

a. ab Weißenfels im direkten Anshluß an den 2,30 Nachm. aus Berlin fahrenden Schnellzug Nr. 38/8, 6,17 Abds., Zeiß 7,17, Gera 8,0, Saalfeld 9,50, in Hochstadt anschließend an den Schnell- zug nad) München, Ankunft daselbst 7,52 früh, und

s. zum Anschluß in Hochstadt an den 7,25 früh von München abfahrenden Schnellzug, ab Probftzella 4,14 Nachm., Saalfeld 4,55, Gera 6,42, Zeiß 7,25, an Weißenfels 8,10, also direkt anschließend an den 12,28 Nachts in Berlin eintreffenden Schnellzug Nr. 5/75/35.

1. Einlegung von Anshluß-Schnellzügen (1.—s. Kl.) aw die vorbezeihneten auf der Strecke Leipzig—Zeiß, ab Leipzig 6,2 Abds., an Zeitz 7,4 und ab Zeitz 7,28 Abds., an Leipzig 8,28.

m. Auf der Streckte Saalfeld—Probstzella (—Hochstadt) werden an Stelle der Züge 160a und 157 nunmehr die Züge 160 und 159 durchgeführt. : i

n. Personenbeförderung (2. und 3. Kl.) mit dem Güter- zuge 317 von Großheringen bis Weißenfels, ab Groß- heringen 10,50 Abds., zum Anschluß an einen 10,30 daselbst ein- treffenden Saalbahnzug, an Weißenfels 12,14.

und sich niht auf die polnishen Verhältnisse bezögen. Der S T ie ; as ; ;

At L add r E DA R S t Der Staats-Minister Dr. von Goßler erwiderte: Jemand an eine Stelle gebracht sei auf Wunsch des Staates E N / ; 1 j ) l ; S N R Ee e

Sie wilden quu füx bie Anträge sun," wenn | Maine Heeren! 3H hade an” and fir 1 Lei Mute die | Und dah ex sit do dori, ganz anders gezeigt babe, als man Loo ohigo Gewalt nehm eere Wuossre 1B | Oben in umgenE sene Nd E aer Doe Muna, | (2-2, M) obe Gefurt 4,0, an Meings 9,80, jun diectey fut

- \ - 11S 2 4 5 ) etl? ï " , , , » ti L A P è - , - j M54 Ä Sol A JULi ) h +/ 1 Ci 11 D, E « | Diskussion zu verlängern, aber eine Aeußerung, die gefallen ist, nöthigt | erwartet hätte. Die bisherige geseßlihe Bestimmung liefere Art. 8 wurde gegen die Stimmen der Nationalliberalen Im Westen habe man die entschiedene Neigung der Ausdehnung, daselbt nach Jena, Gera und Saalfeld, und Durchführung des

Hause und bei der Regierung hätten. Nach den E lungen im Herrenhause und neben demselben müßten sie leider

überzeugt sein, daß diese Annahme zur Zeit nicht zu erwarten

mich doch zu einer Abwehr. Ich halte es im Rahmen der Diskussion nicht für angebracht, solche Worte wie „objektiv unwahr“ auf meine Ausführungen anwenden zu wollen. Der Herr Vorredner hätte meines

gar keine Garantie, sie habe für den Staat keinen Nußen; es sei besser, sie durch die vorliegenden Bestimmungen zu erseßen. Der Abg. Dr. von Jazdzewski meinte, der Minister habe

und einiger Freisinnigen angenommen. : : Art. 9 hebt den Gerichtshof für kirhlihe Angelegen- heiten auf.

im Osten, namentlich in den rein protestantischen und gemischten Bezirken, sei die Ausdehnung dieser Thätigkeit der Bevölkerung unsympathisch und errege die Besorgniß einer ungemessenen Ausdehnung der Ordensbildung und des gewaltigen Einflusses

Frühzuges Nr. 20 Erfurt—Eisenach {hon von Weimar aus, ab daselbst 5,40 früh. 8 i :

p. Personenbeförderung (2. und 3. Kl.) mit dem Güter- zuge 312 von Weimar bis Erfurt, ab Weimar 10,37 Abds., zum

sei. Eine Abstimmung für die Anträge ihrerseits würde also E s dean eun er os E im S S N bas er bemalt fen hab eigentli nichts sein, als eine Demonstration, deren Frucht- | meine AussUhrungen zu widerlegen, auf Srund der 1m ¿nnewoynen- es ihm übel genommen, daß er demjeven vorgeworsen Jade, Der Abg. Dr. Gneist glaubte, der Bestimmung, den kirh- | T. Ee E A S zt N O C EART 4 Ae E losigkeit sie von vornherein einsäl 4d Sie hätten aber A aue a T fann aber unmöglich wissen, worauf ich alle meine | etwas Unwahres ene zu e H E Be- [ichen Gerichtshof E nicht uan beistimmen x A or Gi L Ee die S P U N D aas Gera, Saalfeld, Jena eintreffen U : S S L ze, sei dar i j À i ; : , daß es einer Reih Hautelen bedürfe, die einiger- | den Zug, an Grsurk 11,32 As. ; andererseits doh die feste Auveribt und Hoffnung, daß es | O Es L ai d ,_| merfung sei darauf hinausgegangen, daß es unwahr sei, wenn können, ohne einen Beschluß darüber, was an seine Stelle | L, T n I Le G Biedereinlcaung der Früh- und Abendzüge zwischen - / Ic werde nicht lang sein, ich will au die Herren niht damit | man behaupte, es sei die Einrichtung des Seminars in Posen 459 hluß : maßen Rücksicht nähmen auf die Bedürfnisse der Landestl e 1h ¿f èn “nd Gotba. ab Mübibausea. 4,00 früh, an

der in allen diesen Verhandlungen von Neuem bewährten Weisheit des heiligen Stuhles gelingen werde, in nit zu ferner Zeit nah Besczung beider Stühle in Posen und Pelplin

aufregen, indem ih ihnen den Zustand \cildere, in welchem nach den Befreiungskriegen der Bildungszustand der fatholishen Geistlichen in der Erzdiözese Posen-Gnesen sich befand und wie die damaligen

darauf hinausgegangen, zu polonisiren. Ex behaupte noch jeßt, daß dies unwahr sei, denn ein Beweis für diese Behauptung

ireten solle. D Art. 9 gelangte mit derselben Mehrheit wie der vorher-

gehende Artikel zur Annahme.

niht durch fest formulirte Paragraphen, aber auf dem lokalen Verwaltungswege. Die überwiegende Mehrheit seiner Partei werde deshalb gegen diesen Artikel stimmen.

Gotha 6,3 und ab Gotha 9,20 Abds., an Mühlhaufen 10,32. r. Wiedereinlegung der Bormittagszüge zwischen Ohrdruf und Gotha zum direkten Anschluß in Gotha an die Hauptbahnzüge

bei Sr. Majestöst dem Kaiser und König den Erlaß | Bildungsanstalten darniederlagen. Ich will nur bemerken, daß es der sei niht erbraht worden. ; Í : iti bs{hnitt IT s Gesetzes vom G ; R D T ) TeLL, , N der T ivelalns Verordnung zu erwirken. "A Mai ganzen Ga der preußischen Shaatsregierung bedurfte, eigen x Der Antrag der Polen wurde gegen die Stimmen der 19. e A i n A Aikuna 2 den E han- Gs E ca las E “4 ein großer Theil | Nr. 15 und 24, (owie der weiteren Züge: G umfasse alle seine Unterthanen mit gleicher Liebe und Mittel und Wege zu finden, um die Bildung des Klerikalseminars in | Polen und eines Theiles der Freisinnigen abgelehnt; für den delt. Eine Beschwerde wegen der Ausschließung aus dem er Nationalliberalen stimmte für denselben. ab S 4 m., @ Se S1 mit gleicher Gerechtigkeit, und der heilige Vater werde nicht R e E zu E R doh gelang | Artikel 2 stimmten die Konservativen, das Centrum und ein Kirchenvorstande soll an den Kultus-Minister gehen. Art. 14 bestimmt: O : L R U f 61 / / 0 B BL umsonst auch für diesen Theil der Unterthanen an das Herz | damals im Wesentlichen unmittelbar von Le Nen, | BIEINEE AUENL Ee A Der Abg, Dr. Gneist betonte, daß hier der Staat auf Befug- | In, denjenigen Landestheilen, "n, O ais nebt " Got 6,55 » Ohrdruf 7,41. Sr. Majestät appelliren. Jn diesem Sinne votire die | gestellt, jedenfalls in vollem Einvernehmen mit derselben, “ind ditter Artikel 3 lautet: j G E S nisse verzichten solle, die Reih und Einzelstaaten von Alters A E tan ‘Erlaß des Geseyes vom 20 Juli 1875 (Geseg- Die Früh- und Abendzüge dieser Streckde werden wieder, wie im Zentrumspartei einfach und \chliht für die Beschlüsse des | deren Bestätigung und Genehmigung. Die ersten Dozenten, welche E S Dra las al, Font für S her für nothwendig gehalten hätten. Es sei die Souveränetät Samml S. 241) ¿iei weltliGßen Mitgliede zustand, geht der | vorigen Sommer, theils früher, theils später elegt. E während des ersten Jahrzehnts an dem Klerikalseminar lehrten, waren welihe Gymnasien, Un yersiWen Und Urgige Seminare Li über zwei Kirchen, die einander mit gleich vollem Anspruch Vorsitz auf den ordnungsmäßig bestellten Pfarrer und Pfarrverweser, a Tod Ritt Gent i ufe e d zw e) ) V Ï 4) V ,

Herrenhauses. Sie werde keine Amendements stellen, auch für feins stimmen und sich auch an der Diskussion nicht weiter betheiligen. Den Herren aus Polen aber rufe Redner zu, daß das, was er gesagt habe, hoffentlih zu ihrer Beruhigung beitragen werde; er danke ihnen für die treue Waffenbrüder- schaft, welche sie in diesem langen Kampfe gewahrt hätten. Man werde hoffentlich bald einsehen, daß von den Be- strebungen des Friedens ein Theil der Bevölkerung dauernd niht ausgeschlossen werden könne.

deutsher Abkunft. Im Jahre 1842 wurde von einem auch sonst mehr- fach genannten Propft, dessen Name hier nihts zur Sache thut, dem Erzbischof eine Denkschrift überreicht, in welcher die Lehrmethode der deutschen Seminaryrofessoren als niht zweckentsprehend kritisirt und ein veränderter Studienplan auf polnisc-nationaler Grundlage empfohlen wurde. Der Erzbischof von Dunin es war sein Todes- jahr, 1842 ließ sich auf diese Agitation niht ein, aber von dem Nachfolger desselben, Hrn. von Przyluski, wurde bald darauf die Re- organisation des Klerifkalseminars in Posen auf nationaler Grundlage

deren die geseßlichen Vorausseßungen für den Ersaß des Üniversitäts«. \tudiums erfüllt find, besuchen, zu errihten und zu unterhalten. Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten e die für diese Konvikte geltenden Statuten und die auf die Hausoronung bezüglihen Vorschriften einzureichen, sowie die Nawen der Leiter und Erzieher, welche Deutsche sein müssen, mitzutheilen. Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, bei der Entstehung dieser Bestimmung sei erwogen worden, daß weder dex Staat, no die Kirche etwas dagegen haben cönnten, mit Gymnasien un

L MIRDOE E H Wenn irgend ein Staat auf diese Stellung nicht verzichten könne, so sei es der preußische. Der zweite Say handle von untergeordneten Verhältnissen. Die National- liberalen seien aber der Meinung : daß, wenn man die Selbständigkeit des Kommunalbeamten in der neueren Geseß- gebung gegen wechselnde ministerielle Entscheidungen gesichert habe, die fkirhlihen Gemeindebeamten mindestens dasselbe Recht haben müßten; Diejenigen, denen an der Selbständigkeit

in Filialgemeinden auf die für dieselben ordnungsmäßig bestellten Pfarrgeistlichen über. : : i :

Fn der Erzdiözese Gnesen-Posen und in der Diözese Kulm erfolgt die Regelung im. Wege Königlicher Verordnung.

Ein Antrag der polnischen Abgg. Dr. von Jazdzewski und |

Genossen will die leyte Klausel streichen. : Der Abg. Dr. Gneist äußerte, die Vertheilung der Funktionen in dem Kirchenverwaltungsgeseß beruhe auf einem

Neudtetendorf anschließend an die Berlin—Frankfurter No cht-Schnellzüge, in Ritschenhaufen Anschluß nah und bezw, von Schweinfurt und

Kissingen: : : l ab Neudietendorf 2,15 früh, an Ritschenk, ausen 5,16 und al Ritschenhaufen 10,42 Abds., an Neudietendorf 1/25. t. Wiedereinlegung eizes besonderen Z'ages NeudietendoyF— Ilmenau und zur ck zum direkten Anschluß in Neudietend-rf an | die Hauptzüge Nr, 24, 15 und bezw, 21, 22: |