1886 / 113 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

E

Statistische Nachrichten.

em hier {on angezogenen, im Reihs-Eisenbahnamt bearbeiteten

IV. Bande der „Uebersihtlihen Zusammenstellung der

wichtigsten Angaben der deutshen Eisenbahn - Sta- tistit*, welcher, wie die früheren Bände, im Kommissionsverlage der Kömglichen Hof-Buchhandlung von E. S. Mittler und Sobn ershicnen ist, sind folgende weitere Mittheilungen entnommen: Im

Befiße sämmtlicher deutsher Bahnen mit normaler Spurweite be- fanden si Ende des Betriebsjahres 1884/85 im Ganzen 12098 (1883/84 11726) Lokomotiven, davon waren 2129 (1883/84 1981) Tenderlokomo-

tiven; auf 10 km Vetriebslänge entfielen demna 3,29 (§3/84 3,25) Loko-

motiven ; die Beschaffungékosten sämmtlicher Lokomotiven (einschließlich

Lcnder) erforderten 581 097 313 (1883/84 570 439 823) Æ, d. i. auf

1 VLokomotive durchschnittlich 48 033 (1883/84 48647) Æ Die

Anzahl sämmtlicher Pe: sonenwagen betrug 22 145 (188/834 21 684) Stück mit überhaupt 49586 (1883/84 48732) Achsen, d. i. für

10 km _Betriebélänge für den Personenverkehr 13,71 (1883/84

13,75) Stück. Die Beschaffungskosten der Personenwagen beliefen

fi im Ganzen auf 168 493 204 (1883/84 164 020 477) M, d. i. auf 1 Achse durchschnittli*G 3398 (1883/84 3366) A An Gepäck- und

Güterwagen waren überhaupt vorhanden 246588 (1883/84 241 634) Stück mit im Ganzen 503223 (1883/84 493 236) Achsen, d. i. auf 10 km Betriebslänge für den Güter- verfchr 137,02 (1883/84 137,03) Stück; die Tragfähigkeit

dieser Wagen betrug überhaupt 2 393 773 (1883/84 2 337 433) t oder auf 1 Achse 4,76 (83/84 4,74) t. Die Beschaffungskosten der Gepäck- und Güterwagen erforderten im Ganzen 727 494 712 (1883/84 714 528 794) 6 oder auf 1 Achse 1594 (1883/84 1449) A An Postwagen waren vorhanden 1389 (1883/84 1368) Stck. mit 3467 (1553/84 3384) Achsen. Bei den preußischen Staatsbahnen betrug die Zahl der Lokomotiven im Ganzen 8035 (1883/84 7293), davon waren Tenderlokomotiven 1419 (1883/84 1274) Stck., auf 10 km Betriebslänge kamen 3,86 (1883/84 3,87) Stck. Die Be- scaffungskosten derselben ein\{chl. Tender betrugen 387 908 181 (1883/84 395 588 (26) Æ, d. i auf 1 Lokomotive dur(scnittlich 48 277 (1883/84 48758) „e Die Anzahl der Personenwagen belief sih hier überhaupt auf 12447 (1883/24 11274) Stck., mit im Ganzen 28 941 (1883/84 26 010) Achsen, d. i. auf 10 km Be-

triebélänge sur den Personenverkehr 14,23 (1883/84 14,19) Stck. Die Beschaffungskosten der Personenwagen erforderten 102871 759 (1583/84 91 153867) Æ, d. i. auf 1 Achse 3555 (1883/84 3505) Die Gesammtzahl der Gepäck- und E*terwagen betrug bei den preu- ßischen Staatsbahnen 166 115 (1883/54 154 898) Stck. mit überhaupt 339 609 (1883/84 316 259) Achsen, d. i. auf 10 km Betriebslänge sür den Güterverkehr 163,60 (1883/84 168,45) Achsen; die Tragfähigkeit dex Wagen betrug im Ganzen 1633222 (1883/84 1520673) t, d. i. auf 1 Ahse 4,81 (1883/84 481) §. Die Beschaffungskosten der Gepäck- und Güter- wagen erforderten 497015724 (1883/84 459528 426) , d. i. auf 1 Achse 1698 (1883/84 1453) 4 An Postwagen waren vorhanden 736 (1883/84 693) Stü mit 1995 (1883/34 1858) Achsen. Bei einem Vergleich der Resultate für sämmtliche deutsche Cisenbabnen mit denen bei den preußischen Staatseisenbahnen ergiebt sich u. A. : In Deutschland waren vorhanden auf 10 km Betricbs- länge in 1884/85 3,29, bei den preuß. Staatsbahnen 3,86 Loko- motiven; in Deutschland kostete cine Lokomotive durchschnittlich 45 033 M, bei den preuß. Staatsbahnen 48 277 M; in Deutschland kamen auf 10 km resp. Betriebslänge 13,71 Achsen der Personen- wagen und 137,02 Achsen der Gepäck- und Güterwagen, bei den preuß. Staatsbahnen 14,23 und 163,60 Achfen. In Deutschland P L Achse der A A 3398 Æ, eine Achse

er Quter- und Sepäactwagen 1594 M, bet den preuß. Staatsb betrugen dicse Kosten 3555 und 1698 4 A Een

Kunst, Wisseuschaft und Literatur.

Das Gesetz, betreffend die Unfall- und Kranken- versicherung _der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, ift in N R Ara S E Verlage der Norddeutschen Buchdrukerci und Verlagéanstalt, Berlin §SW., Wilhelmstraße 32 {chi Dres 040 Bilhelmstraße 32, erschienen __— Unter dem Titel: „Zu welchem Zweck studiren wir die griehische Baukunst“ liegt uns die Festrede vor, welche Stadtbaurath H. Blankenstein beim Schinkelfest des Berliner Architektenvereins am 13. März d. J. gehalten hat (Berlin, Verlag von Ernft und Korn Wilhelm Ernst). Der Verfasser weist im Gingange der Rede darauf hin, wie si befremdliher Weise bereits Stimmen erheben, die wenn auch bisher nur {üch{chtern und leise die Antike “als einen längst überwundenen Standpunkt und ihr Säiudium als zwedlos bezeichnen. Diese Erscheinung stehe in innigem Zufammenhang mit dem immer mehr in den Vordergrund ge- stellten gemeinen Nüßlichkeitsprinzip, das auch die Werthshäßung der flassishen Bildung herabzumindern sih erdreistet und von jedem Studium einen unmittelbar greifbaren Nutzen fordert. Diesen Bestrebungen gegenüber sei es nothwendig, flar darzulegen aus welchen Gründen die hellenishe Baukunst als Y::299n,punkt alles arhitekftonishen Studiums jeßt und für alle Zeiten zu betrachten sei, weshalb sie unerläßlich sei für jeden Architekten, der feine Kunst wirklich verstehe und mit vollem Verständniß weiter bilden will so unerläßlich wie das Studium der alten Sprachen nicht nur für den Philologen, fondern für einen Jeden, der Anspruch auf è'- volle Bil- dung unsrer Zeit mat. Man studire die Baustyle der Vergangen- heit zunähst im allgemeinen fkunstgeshichtlihen Sinne um unseren eigenen geschichtlichen Standpunkt zu begreifen und von ihm aus weiter zu schaffen. Falsch sei es aber, sie blos geistlos zu kopiren Nachdem schon alle älteren Baustyle an der Reihe gewesen, werde es einem findigen Kopf vielleicht gelingen, noch ikgend einen Styl aus zugraben, der unferem Bauwesen eine Zeit lang tributpflihtig gemacht werden könne, bis au er ausgesogen ist und zu den Todten geworfen werden müsse. Dann endli werde man, wie Semper einmal gesagt habe, aufhören müssen, „dice Vergangenheit zu bestehlen, um die Zu- kunft zu belügen“. Das sei aber nur möglih, wenn man den Faden der Entwickelung da wieder aufnehme, wo er Scinkels und seiner Schüler Händen entfallen. Man müsse zurückehren zu den Quellen der Kunst und die Baustyle der Vergangenheit in künstlerishem, in kunstphilosophishem Sinne ftudiren, niht um mit den Schäten des Alterthums die cigene Armuth zu verdeckez, sondern zur Befrvchtung für unser eigenes Denken und Erfinden, gerade wie die Heroen unserer Litteratur, unsere großen Dichter und Denker die Sprache und die Schriftwerke des Alterthums erforsht haben, um unsere eigene Sprache und Dichtung zur höchsten Vollendung zu führen. In diesem Sinne verdiene die bellenische Baukunst vor Allem Beachtung wegen der vollkommenen Durchdringung des materiell Geschaffenen von der künstlerischen Idee, wegen der Nebereinstimmung der fonstrufktiven Glieder mit den Kunstformen und wegen des vollendeten, niemals üvertroffenen Cbenmaßes in allen Theilen eines Bauwerks. Der MNedner weist fodann in fesselnder Ausführung nah, wie das Gesetz der Formenbildung im hellenishen Styl von der technischen Herstel- lung des Werkes gänzli absieht, lediglih das Wesen und den Zweck eines jeden Gliedes im baulichen System betont und diese Zweck- bestimmung zum Ausdruck bringt. Darum müßten diese Formen und ihre Verhältnisse durch jahrelange Uebung im Darstellen und Nach- empfinden erlernt werden, so daß sie dem Kunstjünger in Fleisch und Blut übergehen und ihm immer gegenwärtig bleiben bei Allem, was er felbst schafft; ihre Kenntuiß und Behberrshung fei unerläßlich nothwendig für Jeden, der überhaupt „\chóôn“ bauen will. Nachdem der Redner sodann die Gothik mit der Antike in Vergleich gestellt und den Werth dieser beiden historischen Style für die Deken- bildung geprüft, \priht er die Ansicht aus, daß ein neuer Baustyl aus ‘der arhitektonischen Verwendung der Eigenschaften des Eisens allmählih erwachsen müsse. Die Entwielung eines solchen in rein struktiver Hinsicht sei auch \chon weit vorgeschritten, aber für die fünst-

| nen glücklihen Versuche wieder aufgegeben worden seien, beinahe noch Alles zu thun: ein Beweis, wie unendlich {wer das Erfinden von etwas wirklich Neuem auf architektonishem Gebiete sei. Welche Veyalis dieser Styl in Zukunft viel annehmen werde, vermöge. deshal auch noch Niemand zv sagen. Wenn man aber frage, welher von den beiden für die Weiterentwicktelung unentbehrlihen Stylen die fruchtbarsten Elemente für die künstlerische DELEENEAnT, so ver- wickelter Aufgaben darbiete, wie unsere Zeit mit ihrem Reichthum an konstruktiven Hülfsmitteln sie der Baukunst stellt, so könne die Antwort nicht zweifelhaft sein. Das hellenishe Prinzip, Wesen und Zweck eines jeden Baugliedes durh seine Form und Kunstsymbole zum Ausdruck zu bringen, sei jedenfalls das allgemein An- wendbare; das Prinzip der Gothik, überal nur die Kon- struktion zu zeigen, werde immer \{chwerer durchführbar, je komplizirter diese ist? sofern man überhaupt noch ein künfstlerishes Werk beanspruhe. Diese seine Ansicht sucht der Redner in weiterer Ausführung noch durch Beispiele zu belegen, und kommt s{chließlich zu dem Axiom: „Die Antike muß wieder der Maßstab werden, an welchem alle anderen Style gemessen werden, und die Grundlage, auf welcher der Unterricht aufgebaut wird.“ Die Besorgniß, daß hieraus Einseitigkeit entstehen könnte, sucht der Verfasser ebenfalls zu zer- streuen und spriht am Schluß die Hoffuung aus, daß wir auf dieser Grundlage wieder eine architeftonishe Schule und einen neuen, cinheit- lichen, wahrhaft volksthümlichen Baustyl erhalten möchten.

Die in Leipzig und Berlin am 15. d. M. erscheinende Nr. 2237 der „Jllustrirten Zeitung“ cnthält folgende Abbildungen: Günstige Kritik. Gemälde von L. Blume-Siebert. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. Friedri Vischer. Der Einsturz des Römerthurms zu Baisweil bei Kaufbeuren. Nach der Natur gezeihnet von J. Schäfer. Bilder aus den bayerishen Alpen: Biberwier. Nach einer Zeihnung von M. Kuhn. Tanzpaufe. Gemälde von W. Zimmer. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. Echo und Narciß Nad) cinem Gemälde von Edmund Kanoldt. Hermann Kletke, fam 2. Mai. Ein eterlegendes Säugethier. Der Ameisenigel. Gezeichnet von G. Mützel. Wiener Bilder: Aus der niederösterreihishen Landes-Findelanstalt.

12 Abbildungen. Originalzeihnungen von G. Zafaurek. Poly- technishe Mittheilungen: Caroussel zum Selbstsahren. Selbst- befreier für Thiere. 2 Figuren. Der photographische Hut. 2 Figuren. Mikroskopir-Lampe. Moden: Sommerpaletot. Sommer- kostüm. Promenadenanzug. Besuchstoilette. Jubiläums-

Kunstausstellung in Berlin. 43 Abbildungen nah den Original- Handzeicbnungen der Künstler.

Stuttgart; 12, Mai, (W. T. B) Der „St.-A-f. W meldet, daß auf Befehl des Königs cin württembergische r Arzt nah Paris abgesandt is, um das Impfverfahren Pasteurs zu studiren.

Veterinärwesen.

Frankreich. i Durch Ministerial-Beschluß vom 20. Februar d. J. ift bei dem französischen Ministerium für Aterbau eine Deputation zur Ver - T TeTN ng der Thierarzneis{chulen gebildet worden, welche aus dem Minifter für Ackerbau als Vorsitzenden, sowie einer Anzahl von Veamten und Sachverständigen als Mitgliedern besteht.

Gewerbe und Handel.

,_ Wie aus Helsingfors mitgetheilt wird, sind am 27. v. M für das Jahr 1886 verschiedene Ermäßigungen i aas Ein - gan g8zolls publizirt worden. Danach beträgt dieser Zoll, insofern niht in der Folge andere Bestimmungen veröffentliht werden sollten nunmehr: j I. für verzinntes Eisenblech 70 Penni pro Lies fund, II. a. für Spant- und Winkelcisen (Eeisen), nebst den verschic- denen hierunter zu rechnenden Sortcu, /

b. für Stahl in Stangen versc;i-dener - m,

L fie Cet |

d. fur Stahlblech bei mehr als 12 Zoll Breite und weni 25 eni 218 § Boll Dice 7 E 99 Penn pro Lieépfund, wobei Stahl in Stang Ö s 12 Doll E verstanden ift, M S : , für Stahlbleche vet einer Breite von mehr als 12 Zoll, ias, Dicke nicht weniger als L Zoll beträgt, 45 Penni pro Die „New-Yorker Hdls. Ztg.“ schreibt in i 30. v. M. datirten Wochen Et Pape d 45 000 ean. U Kohlenbergwerken, Eisenbahnen, der Textilbranche und anderen In- dustrien befinden sich gegenwärtig in den Vereinigten Staaten im Ausstande und es ist durhaus nit unwahrscheinlih, daß das Kontingent der sich freiwillig ihres Erwerbs begebenden Massen sich in aller- nächster Zeit „noch bedeutend vergrößern wird. Indefsen wird schon jeßt allgemein erkannt, daß die ganze schiefe Bewegung, so

nell wie sie auf die Spitze getrieben worden, ebenfo nell au wieder unter dem Einflusse richtigerer Einsicht dessen weß der Arbeiter zur Verbesserung seiner Lage bedarf, in si selbst zusammen- fallen wird. Diese Ansicht wird von den Verständigen unter den Aren der Arbeiter selbt getheilt. Eine dauernde Schädigung der Geschäf ksinterefsen oder gar eine plößlihe Revolution der sozialen - Verhältnisse wird von Niemandem hier zu Lande befürchtet, wohl aber sieht die Kaufmannswelt mit tiefem Bedauern ihre kaum erst wieder erwahten Hoffnungen auf Neubelebung von Handel und Jn- dustrie im Keime geknickt und die Entwickelung d. Ressourcen des Landes, an welcher Kapital und Arbeit, zu gemeinsamem Sewinn, vereint wirken follten, auf unbestimmte Zeit zurück- gehalten, Fast das einzige Gebiet, auf welchem ih reges Leben zeigt, ift der Bau von Cisenbahnen, und zwar hauptsählih im Westen Das Geschäft am Waaren- und Produkten-Markt ist auf fast allen „Gebieten ill verlaufen. Weizen und Mais konnten vorwöchentliche Schlußnotirungen nicht behaupten, begegneten aber vorübergehend recht guter Exportfrage, die jedoch am Schluß für E Getreidesorte wieder viel \{chwächer aufgetreten ist. Weizenmehl g cite a williger Tendenz und fand nur für einzelne sehr beliebte Marken Beachtung. n der Lage des Frachtenmarktes har feine wesentliche Aenderung stattgefunden. Baumwolle stellte sich im L höher, ohne jedoch besonders lebhaftes Geschäft gemat zu haben Am Wollmarkt herrschte eine matte Stimmung. Für Brasil-Kaffecs nee ein weiterer Avanz etablirt, der jedoh von keiner Belebung der N 4 frage gate! war. Von reir! "meckenden Sorten fanden nament- Har estindische Kaffees Beachtung. Rohzucker entbehrte in Folge des ) usstandes der NRaffinerie-Arbeiter jeglihen Begehrs, bat {ih aber unter dem Einfluß der festen Haltung der europäis{hen Märkte im Werthe behauptet. Am Theemarkt herrschte ein stetiger Ton. Pro- vistonen verkehrten Anfangs in willigerer, gegen S{hluß jedoch wieder in festerer Lendenz und haben in den meisten Branchen ruhiges legitimes Geschäft gehabt. Terpentinöl ift ebenso wie Harz sehr still und flau gewc)en. MNaffinirtes Petroleum till aber gut behauptet upe ne Certificates haben sih von dem Anfangs der Woche er- C Bruche nur ganz wenig erholt, {lossen heute aber in fester

endenz zu 738 e G. Die Situation am Metallmarkt hat keine wee Aenderung erlitten. Fremde und einheimishe Manu - f L L Er pa A r nete I: E uet fremder Webstoffe e A ! ode c F 92 I in der Parallelwoche des Nociale E an E A,

Submissionen im Auslande.

1 Tan d Belgien.

âchstens, Zörse zu Brüssel. Lieferung von 50 000 cie SAUen don 2,60 m Länge. Vorläufige Kaution 0,15 S o L s Ae Mete beim Ingenieur én chef, Direktor Goffin, Rue zatérale Nr. 2 zu Brüssel und bei ‘der Commission de ¿¿ception des

2) 22. Mai, 11 Uhr Vorm. Provinzial-Gouvernementsgebäude ¿u Arlon Bau der 5. Sektion der Route Menuchenet—Alle. Vor, anschlag 71 044 Fr. Vorläufige Kaution 3500 Fr. Preis der Pläne 5 Fr. 70 Cts. Lastenheft Nr. 37 bei der Administration des pontg wo Es et des mines, Rue de Louvain Nr. 24 zu Brüfsé[

äuflich. :

3) 29. Mai, 105 Uhr Vorm. Provinzial-Gouvernementsgebäude zu Bruges. Bau der Brücke „Hertsbèrge brug“ zu Oostkamy, auf der Noute Knesfelaere—Erneghem. Voranschlag 33 800 Fr. Vorläufige Kaution 1700 Fr. Preis des Planes 1 Fr. 65. Cts. Lastenheft Nr. 35 wie ad 2.

4)-29. Mai, 103 Uhr Vorm. Provinzial-Gouvernementsgebäude zu Bruges. Wiederherstellung von Mauerwerk in Ziegel- und Bruhh- steinen an einigen Dâmmen der Küste von- Blankenberghe. Vor- anschlag 160000 Fr. Vorläufige Kaution 8000 Fr. Preis - deg Planes 2 Fr. 40 Cts. Lastenheft Nr. 38 wie ad 2.

5) Bis zum 4. Juni, 1 Uhr M;, nimmt der. „Consei]l deg Ce, de Bruxelles“, boulevard du Jardin botanique. zu Brüffel Submissionen auf Lieferung von. 24 400 kg Butter 1. Qualität ent- gegen. Näheres ebendaselbst.

Sanität8wesen und Quarantänewesen.

Frankrei ch. In M ar seille ift für Schiffe : a) welche von der Westküste Italiens kommen, eine 24 stündige, b) welche von der Ostküste Italiens kommen, cine 5 tägige Quarantäne angeordnet worden. Schiffe, welche von Sizilien und Sardinien kommen, sind einer Quarantäne nicht mehr unterworfen. (N.-A. Nr. 101 vom 29. April 1886.)

Berlin, 13. Mai 1886.

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) Bei der heute beendigten Ziehung der 2. Klasse 174. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: N 1 Gewinn von 12000 #6 auf Nr. 84992. 2 Gewinne von 1800 auf Nr. 52958. 59 345. 2 Gewinne von 300 F auf Nr. 17 201. 64 503.

“Die „Soc. Corr.“ berihtet über die Arbeitslosigkeit in Wien: Vor einiger Zeit suchte ein Freund der „Social-Corr.“, welcher in Wien wohnt, in cinem dortigen Blatte einen Schreiber, unter Aufforderung, den Preis für je 1000 Worte beizufügen. Auf die Anzeige liefen nahezu 100 Angebote ein, darunter solche von früheren Offizieren und Beamten, die meisten von Kaufleuten und Buchhaltern. Für das-Abschreiben von 1000 Worten wurden bis zu 80 Kreuzern (1,40 M) verlangt, die Mehrzahl indessen forderte 20—30 Kreuzer (35—50 5), mehrere 10—12 Kreuzer (18—20 „) und einer der Bcamten erbot si gar, 1000 Worte für fünf Kreuzer (8 §) zu schreiben. Aus den eingelaufenen Briefen \prah viel Noth. ..... Noch größer scheint indessen die Arbeitslosigkeit zu Wien in den handarbeitenden Kreisen zu scin. Wie der neue „Verein für Arbeits- vermittelung“ berichtet, meldeten ih bei ihm 2795 Arbeitsuchende, doch konnte er nur 326 Bewerber unterbringen. Die Abgewiesenen waren vorzugsweise Metallarbeiter, Tischler und Geschäftsdiener. Der Verein {äßt die Zahl der Arbeitslofen in Wien auf 60 000 Personen, was offenbar zu niedrig gegriffen ist. Wie sehr Entbehrung und in Folge dessen Erkrankungen zunehmen, läßt sich der Thatsache entnehmen, daß die Allgemeine Arbeiter-Kranken- und Invaliden-Kasse in Wien im ersten Vierteljahr 1886 um 17 870 Fl. = 27 9% mehr an ihre Mitglieder zu zahlen hatte als im gleihen Zeitraum des Jahres 1885. Mit der Abhülfe des Arbeitsmangels beschäftigt man sich auch in Wien. Allein was man vorschlägt, die Ausführung einer Reihe großer öfent- licher Bauten, kann unmögli dem gewünschten Zweck entsprechen. Sämmtliche Arbeiter des Baufaches sind gerade jeßt vollauf beschäf- tigt, und mit Metallarbeitern, Tischlern, Geschäftödienern und Schrei- bern kann man doch weder Flüsse und Straßen reguliren, noch Ka- sernen und Eisenbahnen bauen.

Der Centralverein für Arbeitsnachweis hatte i den leßten beiden Monaten März ‘und April os ela ul. tate zu verzeihnen. In 1531 gemeldeten Vakanzen konnten von 1530 Arbeitsuchenden 1002 placirt werden. Der Verein errichtet jeßt in allen Stadtgegenden Annahmestellen für die Aufträge der Arbeit- geber ünd erhofft von dieser neuen Einrichtung cine größere Aus- dehnung seines Wirkungskreises. Alle Zuschriften sind an das Bureau Dammühlen-Grundstück, Eingang Postitraße 16 (Fernsprehanschluß Nr. 3235), zu richten. A i

Nom, 12. Mai. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind an der Cholera in Venedig 6 Personen erkrankt und 4 Personen gestorben; in Bari 15 erkrankt und 9 gestorben, und in O ftuni 4 erkrankt. :

__Krolls Theater. Der Wiener Heldentenorist Hr. Leo Grigtinger wird nur noch an wenigen Abenden auftreten. Am Sonntag singt er den „Propheten“, und zwar im Verein mit Fr. Grofsi (Bertha) und

der trefflihen Altistin Fr. Baader (Fides).

„Das lahende Berlin“ wird im Walhalla- Theater nur noch an wenigen Abenden zur Aufführung gelangen, da Hr. Link im Lause dieses Monats seinen vertragsmäßigen Urlaub antritt.

__ Die Pianistin Frl. Auguste Fischer, unter Leitung des Prof Klindworth ausgebildet, gab gestern im Saale des Arhitekteabautes ein Concert, in welhem sie zum ersten Mal vor dem hiesigen Publikum erschien und eine große Anzahl älterer und neuerer Ton- stücke zu Gehör brate. Ihr Spiel zeichnet sich dur eingehendes Verständniß, klares Phrasiren und korrekte, stets unfehlbare Technik aus. Ihrem zarten Anschlage fehlt es zuglei nie an der nöthigen Kraft, wo dieselbe wirksam einzutreten hat, auch erhöht der sehr mäßige Gebrauch des Pedals den Neiz ihres Spiels noch besonders. Mit diesen Vorzügen begabt, konnte cs nit fehlen, daß sie die C-moll-Sonate von Beethoven im Verein mit dem Prof. de Ahna mit großer Vollendung vortrug. Ebenso gelangen der Künstlerin die Kompositionen von Schumann, Bach, Chopin, Liszt, Brahms und Nubinstein, die sie allein ausführte. Die ausgezeichnete, stets gern gehörte Concert- sangerin Frl. Helene Oberbek unterstüßte das Concert durh den Vor- trag einer Ballade von H. Hoffmann und dreier Lieder von Brahms, Jensen und Blumner, - die mit stürmishem Beifall aufgenommen wurden. Prof, de Ahna trat aud) noch in einer Sololeistung hervor, in welcher er die beiden reizenden und poetisch empfundenen ÎIdyllen von Schumann : „Gartenmelodie“ und „Am Springbrunnen“ in wirk- samster Weise zur Geltung brate. Eine ungenannte junge Dame begleitete sämmtliche, oft für das Klavier sehr {were Aufgaben ent- haltenden Kompositionen mit so vorzüglicher Sicherheit und Diskretion, O ost auch ihr ein Theil des Beifalls gelten konnte, der in reih- lihem Maße nach allen Vorträgen des Abends gespendet wurde.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner, Sieben Beilagen

Berl in;

lerische Durchbildung bleibe, nachdem die vor einigen Jahrzehnten begonne-

E E S E I S I E E E Ns

fers et bois, Rue d’Idalie Nr. 38, zu Jxelles-Brüssel.

(einshließlich Börsen-Beilage).

L L O E n r A - M O O A O R O O e R O E r G ar R B E F C T O t I m A E E 7 E

E

der Einnahme an We selstempelsteuer im Deutscen Reich

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

¿ 113.

Deutsches Reich. Nachweisung

im Monat April 1886.

L. 2. B, 4. t Bit Einnahme | Einnahme In 1886 Ober-Post-Direktions- | j,y Monat | im Monat + mehr Bezirke. April 1886+ | April 1885, | weniger. M A M M. H 1. Im Rei hs-Poft- | Gebiet: A S di 1) Königsberg 10 526/601 12 520/60|— 1994/— 9) Gumbinnen . 3 730/90 3401 70|+ 329 20 3) Danzig 10 223|—| 10 609 30|— 386 30 4) Berlin 72032100 61771/80|+ 10260/30 5) Potsdam. 2 709|— 2 791/30|— 82/30 6) Frankfurt a. D. 5 922170 6 020 10|— „97/40 7) Stettin 7 266/501 6879/60|+ 386 90 8) Köslin 1308— 1751/—|— 443 /— 9) Posen . 4 169/30 4418 40|— 249/10 10) Bromberg 3 028|— 2 983|—{+ 4 D) Breslau . 14 266/60 13 987|/10|+ 279/90 12) Liegnitz 7 400/10 7 390/20|+ 7 9/90 13) Oppeln i 5 124/50 5 471/40|— 346/90 14) Magdeburg . 13 983/601 11798/80|+ 2184/80 15) Halle a. S. . 7 370901 6 465160|+ 905 30 16) Erfurt 11 579/601 10605 /20|+ 974 40 17) Kiel 6 933/90 7 048/60 114/70 18) Hannover 5 597/90 5 861/90|— 264 19) Münster . 1787/10 1819/90|— 32/80 20) Minden 5 067/80) 4977700+ 90110 1) Arnsberg . 15 335/90 17 469/70|— 2 133/80 A 4 196/60 3 692/10|+ 904/90 93) Frankfurt a. M. . 29 022 27 786/50|+ 1235 50 94) Köln N 17 7014/45 13 080 /20|+ 4 624 29 25) Aachen 5 748/30 5 738|—I+ 10 30 20 Rol 3 31440 3 053 /90|+ 260 50 270): Ddo. 35 157/50 92 893/20 + 2 264 30 E 1543/40 1 845/90|[— 302 50 O0 Dee + 12 77380 11 844/20|+ 929/60 O 37 621 60 35 710/20|+ 1 911 40 31) Karlsruhe 19 080400 17 336/80|+ 1743 60 32) Konstanz . 5 696/60 4 963/90 + (32/70 33) Darmstadt 11 116/30 11 313/60|— 197/30 34) Schwerin i. M. 2 239/10 2 445/50|— 206/40 D D 4 360 30 4 296/60 + 63/70 36) Braunschweig 5 529/10 4 191/10 + 1338 37) Bremen 13 799/101 15 849/90|— 2050/80 38) Hamburg. i 58 205/90 57 933 /40|+ 27250 39) Straßburg i. G. 22 246/50 15 299/90|+ 6 946 60 40) Metz O 3 34330 3 497|70|— 154/40 Summe I. 508 062/65) 478 815/50 —+- 29 o 11, Bayern | 46772100 42697/70/+ 407440 IIT. Württemberg . 90 346/20 19 379/30|—4- 966/90 Ueberhauptl 575 180/951 540 892/901+ 34 288/45

Berlin, im Mai 1886. : Hauptbuchhalterei des Reichs-Schayamts. Biester.

Geseg, betreffend die V *all- und Krankenversicherung der in land- und jorstwirthschaftlihen Betrieben

beschäftigten Personen.

Vom 5. Mai 1886. (Schluß.) II. Bildung und Veränderung der Berufsgenossen- \chaften.

Bildung der Berufsgenofsenschaften. S 18

Die Berufsgenossenschaften werden auf Grund von Vorschlägen

der Landesregierungen O es Bundesrath nach Anhörung des

Neichs-Versicherungs8amts gebildet.

R E bat Vorschläge sind Vertreter der unter §. 1

fallenden Betriebe, welche zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt wer- den jollen, zu hören.

Statut der c e a a S

Die Berufsgenossenschaft regelt ihre Angelegenheiten und ihre Geschäftsordnung durch ein Genossenschaftsstatut, welches durch eine Generalversammlung (konstituirende Genossenschaftsversammlung) zu beschließen ist. :

8. 20.

Die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht aus Ver- tretern der Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe

Die Gemeindevertretung oder, wo solche nicht besteht, die Ge- meindebehörde bezeichnet aus der Mitte der der Gemeinde angehörigen Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleitec Wahlmänner, deren Zahl die Landes-Central behörde bestimmt. Die Wahlmänner werden nah Bezirken, welche von den Landes-Centralbehörden bestimmt werden, zu Wahlversammlungen berufen. Die leßteren wählen aus ihrer Mitte mit einfaher Stimmenmehrheit die Vertreter, aus welchen die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht. Im Uebrigen wird das Wahlverfahren dur cine von der Landes-Central- behörde zu erlassende Wahlordnung geregelt, in welcher die Vertreter auf die Wahlbezirke nah der Zahl der Wahlmänner so zu vertheilen ind, daß mindestens ein Vertreter auf je zwanzig Wahlmänner ent- fu Pi: Landes-Centralbehörde kann die Bestimmung der Wahl- bezirke und den Erlaß der Wahlordnung auch ciner anderen Behörde übertragen. :

Geht der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen eines Bundesstaates hinaus, so werden die Obliegenheiten der Landes- Centralbehörde vom Reichs-Bersicherungsamt im Einvernehmen mit den Centralbehörden der Heeigten Bundesftaaten wahrgenommen.

Die Berufung der konstituirenden Genossenschaftsversammlung erfolgt, wenn der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen eines Bundesftaats hinausgeht, durch das NReichs-Versicherungsamlk, im Vebrigen durch die Centralbehörde des Bundesstaats, zu welchem der

jenigen Bebörde, welche dieselbe einberufen hat, statt. ( tragte hat die Versammlung zu eröffnen, die Wahl eines aus einem Vorsitzenden, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisigern be- stehenden provisorischen Vorstandes herbeizuführen und, bis diefelbe erfolat ist, die Verhandlungen zu leiten.

Leitung der Verhandlung, führt die Geschäfte bis zur Uebernahme derselben durch den definitiven Vorstand und beruft erforderlichen Falls die weiteren Genossenshaftsversammlungen. In den Genoffsen- \chaftsversammlungen muß der Beauftragte der Behörde auf Ver- langen jederzeit gehört werden.

Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Umfang seiner Befugnisse ;

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 13. Mai

Die Versammlung findet in Gegenwart cines Beauftragten der- Der Beauf-

Nach erfolgter Wahl irbernimmt der provisorische Vorstand die

Die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung werden nah

22. Das Genossenschaftsstatut muß Bestimmung treffen : 1) über Namen und Siß der Genossenschaft ; / 2) über die Bildung des Genossenschaftsvorstandes und über den

3) über die Bildung des Genossenschaftsausshusses zur Ent- scheidung über Beschwerden (S§. 38, 82); s S 4) Über die Zusammenseßung und Berufung der Genofsenschafts- versammlung, sowie über die Art ihrer Beschlußfassung;

5) über das den Mitgliedern der Genofsenshaftsversammlung zu- stehende Stimmrecht und die Prüfung ihrer Legitimation ; R

6) über den Maßstab für die Umlegung der Beiträge und, sofern niht die Umlegung nah dem Maßstabe von Steuern crfolgt, über das bei der Veranlagung und Abschätßzung zu beobachtende Verfahren (88. 33, 37); S

99 D, T0 das Verfahren bei Aenderungen in der Person des Unter- nehmers, sowie bei Betriebsveränderungen (S8. 47, 48); :

8) über die Folgen der Betriebseinstellungen, insbesondere über die Sicherstellung der Beiträge der Unternehmer, welche den Betrieb einstellen; S s deri tân

9) über die den Vertretern der versicherten Arbeiter (S. 49) zu gewährenden Vergütungssäße (§8. 53 Abs. 2, 60 Abf. 1);

10) über die Ausstellung, Prüfung und Abnahme der Jahres- rechnung ; S s : 11) über die Ausübung der der Genossenschaft zustehenden Be- fugnisse zum Erlaß von Vorschriften beb?s der Unfallverhütung und zur Ueberwachung der Betriebe (§8. 87 ff.);

sicherten Betriebsunternehmer und anderer nah §. 1 nit versicherter Personen (§8. 2) zu beobahtende Verfahren, sowie über die Er- mittelung des Jahresarbeitsverdienstes der ersteren (S. 3) und darüber, welche in land- und forstwirthschaftlichhen Betrieben des betreffenden Genofssenschaftsbezirks beschäftigten Personen als Betriebsbeamte (S. 1 Abs. 4) anzusehen sind; / : L | 13) über die Vorausfetzungen einer Abänderung des Statuts. , 20.

Die Genofssenschaftsversammlung besteht aus Vertretern der ver- siherungspflichtigen Unternehmer. : E : Das Statut kann vorschreiben, daß die Berufsgenossenschaft in örtlih abgegrenzte Sektionen eingetheilt wird und daß Vertrauens- männer als örtlihe Genossenschaftêorgane eingeseßt werden. Enthält dasselbe Vorschriften dieser Art, so ist darin zugleih über Siß und Bezirk der Sektionen, über die Zusammenseßung und Berufung der Sefktionsversammlungen. sowie über die Art ihrer Beschlußfassung, über die Bildung der Sektionsvorstände und über dén Umfang „threr Befugnisse, sowie über die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauens- männer, die Wahl der leßteren und ihrer Stellvertreter und den Um- fang ihrer Befugnisse Bestimmung zu treffen. l E :

Die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauensmänner, sowie die Wahl der leßteren und ihrer Stellvertreter, kann von der Genofsen- \chaftsversammlung dem Genofsenschafts- oder Sektionsvorstande, dîe Wahl der Sektionsvorstände den Sektions8versammlungen übertragen

werden. : 8, 24.

Das Genofsenschaftsstatut bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmi- gung des Reichs-Bersicherungsamts. S |

Gegen die Entscheidung desselben, durch welche die Genehmigung versagt wird, findet binnen einer Frist von vier Wochen nah der Zu- stellung an den provisorischen Genoffenschaftsvorstand (§. 21) die Be- {werde an den Bundesrath statt. : E

Wird innerhalb dieser Frist Beschwerde nicht eingelegt oder wird die Versagung der Genehmigung des Statuts vom Bundesrath auf- ret erhalten, so sind die Vertreter (§. 20) innerhalb vier Wochen zu einer neuen Genossenschaftsverfammlung behufs anderweiter Beschluß- fassung über das Statut in Gemäßheit des §. 21 zu laden. Wird auch dem von dieser Versammlung beschlossenen Statut die Geneh- migung endgültig versagt, so wird ein folhes von dem Reichs- Versicherung8amt erlassen. E :

Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehmigung des Reil Versicherungsamts. Gegen deren Versagung findet binnen einer Frist von vier Wochen die Beschwerde an den Bundesrath stati.

Veröffentlichung des Namens und Sitzes der Genossenschaft 2. S. 29. | S

Nach endgültiger Feststellung des Statuts hat der Genossenschaft8- vorstand durch den „Reichs-Anzeiger“, für die über die Grenzen eines Bundes\taates sih niht hinaus erstreckenden Genossenschaften durch das zu den amtlihen Veröffentlihungen der Landes-Centralbehörde bestimmte Blatt bekannt zu machen: S

1) den Namen und den Sig der Genossenschaft,

2) die Bezirke der Sektionen und der Vertrauens8männer,

3) die Zusammensetzung des Genossenschaftsvorstandes und der Sektionsvorstände sowie, falls von den Bestimmungen des §. 26 Gebrauch gemacht ist, die betreffenden Organe der Selbstverwaltung.

Etwaige Aenderungen sind in gleicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. s

Genoffenschaftsvorstände. 8. 26.

Dem Genofsenschaftsvorstande liegt die gesaumte Verwaltung der Genossenschaft ob, soweit nicht einzelne Angciegenheiten durch Gesetz odcr Statut der Beschlußnahme der Geno}fenschaft8versamm- lung vorbehalten oder anderen Organen der Genossenschaft über- tragen sind. S ; O

Der Beschlußnahme der Genossenschaft8versammlung müssen vor- behalten werden: O ;

1) die Wahl der Mitglieder des Genofsenschaft8vorstandes,

2) Abänderungen des Statuts, : E

3) die Prüfung und Abnahme der JahresreWnung, falls diefe nit einem Auss{husse der Genoßsenschaft8versammlung von der lepteren- überttägen wi : i E

Dur Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann für einen bestimmten Zeitraum die Prüfung und Abnahme der Jahresrehnung,

12) über das bei der Anmeldung und dem Ausscheiden der ver- : S un U ; N | Statut eine Entschädiguug für den durch Wahrnehmung der Ge-

sowie die Verwaltung der Genossenschaft, sozveit sie den Vorständen zustehen würde, ganz oder zum Theil an Organe der Selbstverwal- tung mit deren Zustimmung übertragen werden, Eine fol{e Ueber-

1886.

S. Sn

Die Beschlußfassung der Vorstände kann in eiligen Fällen dur

\chriftliche Abstimmung erfolgen.

Mitglieder von Selbstverwaltungsbehörden, welche auf Grund

des 8. 26 Absatz 3 die Verwaltung der Genossenschaft führen, dürfen Angelegenheiten, an deren Bearbeitung sie in Wahrnehmung der Interessen der Genossenschaft theilgenommen haben, bei der Ent- scheidung im Verwaltungsstreitverfahren oder bei der Entscheidung der Aufsihtsbehörde (vergl. §. 12) nicht mitwirken.

8. 28. Die Genossenschaft wird durch ihren Vorstand gerihtlich und

außergerihtlich vertreten. Die Vertretung erstreckt sih auch auf die- jenigen Geschäfte und Nechtshandlungen, für welhe nah den Gesetzen eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Durch das Statut kann die Vertretung auch einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vor- standes übertragen werden.

__ Durch die Geschäfte, welche der Vorstand der Genoffenschaft und die Vorstände der Sektionen, sowie die Vertrauensmänner innerhalb

der Grenzen ihrer geseßli{en und statutarishen Vollmacht im Namen der Genossenschaft abschließen, wird die leßtere berechtigt und ver-

pflichtet. Zur Legitimation der Vorstände bei Rechtsgeshäften genügt die Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde, daß die darin bezeih- neten Personen den Vorstand bilden.

c D Wählbar zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauens- männern find nur die Mitglieder der VBenofsenfäaft beziehungsweise deren geseßlihe Vertreter. Nicht wählbar isi, wer dur gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist oder ih niht im Besiße der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. Die Ablehnung der Wahl ist nur aus denselben Gründen zu- lässig, aus welhen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden. Genossenschaftsmitglieder, welche eine Wahl ohne folchen Grund ablehnen, können auf Beschluß der Genofsenschaftsversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu erhöhten Beiträgen bis zum doppelten Betrage herangezogen werden. Das Statut kann bestimmen, daß die von den Unternehmern bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauensmännern i v ae können. Die Mitglieder der Votfiinve und die Vertrauensmänner ver- walten ihr Amt als unentgeltlihes Ehrenamt, fofern niht durch das

nossenschaftsgeshäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust bestimmt wird. Baare Uusiagen werden ihnen von der Genossenschaft erseßt, und zwar, soweit sie in Reisekosten bestehen, nah festen, von der G enofsen- \chaftsversammlung zu bestimmenden Sätzen.

S 84.

Die Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner haften der Genossenschaft für getreue Geschäftsverwaltung, wie Vor- münder ihren Mündeln.

Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner, welche absihtlich zum Nachtheil der Genofsenschaft handeln, unterliegen der Strafbestimmung des §. 266 des Strafgeseßbuchs.

8. |

So lange die Wahl der geseßlihen Organe einer Genossenschaft nicht zu Stande kommt, so lange ferner diese Organe die Erfüllung ihrer geseßlihen oder statutarischen Obliegenheiten verweigern, hat das Reichs-Versicherungs8amt die leßteren auf Kosten der Genofien- schaft wahrzunehmen oder durh Beauftragte wxhrnehmen zu laffen.

Maßstab für die Umlegung der Beiträge.

Durch das Statut kann, sofern nicht durch die Landesgefeßgebung die Versicherung der Familienangehörigen des Betriebsunternehmers ausgeschlossen is (8. 1 Abs. 3), bestimmt werden, daß die Beiträge der Berufsgenofsenschaften durch Zuschläge zu direkten Staats- oder Kommunalsteuern aufgebraht werden. Sofern das Statut eine solche Vorschrift enthält, muß dasselbe auch darüber Bestimmung treffen, wie solche Mitglieder, welhe die der Erhebung zu Grunde gelegte Steuer für ihren gesammten Betrieb oder -: Theil desselben niht zu entrihten haben, zu den Genofseniu,*. ¿sten beranzu- ziehen find.

Sofern das Statut die Umlegung na dem Maßstabe von Steuern nit vorschreibt, erfolgt die Umlegung der Beiträge na der Höhe der mit dem Betriebe verbundencn Unfallgefahr und dem Maß der in der Betrieben dur{chs{chnittlich erforderlihen menschlichen Arbeit.

Gefahrenklafsen und Abs{häßung. 8. 34

Jede Gemeindebehörde hat für ihren Bezirk nah L Beruf8sgenossenshaft binnen einer von dem Reihs-Versicherung8amt zu bestimmenden und öffentlih bekannt zu machenden Frist ein Ver- zeihniß sämmtlicher Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe aufzustellen und durch Vermittelung der unteren Verwaltungsb dem Genossenschaftsvorstande zu übersenden. In dem Verzeic ist für jeden Unternehmer anzugeben, wieviel versicherte wceiblihe Betriebs8beamte und Arbeiter derselbe dauern versicherte Perjonen derselbe vorübergebend im Jahresdr schäftigt; bezüglih der letzteren ist au die durch]{chn der Beschäftigung anzugeben ,

Die Gemeindebehbörde ist befugt, die Unternehmer zu einer Aus8- kunft über die vorstehend bezeihneten Verhältnisse innerhalb einer zu

2.

bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu einhundert Mark anzubalten. Wird die Auskunft nicht vollständig oder nich rechtzeitig ertbeilt, so bat die Gemeindebehörde bei Aufstellung des Verzeichnisses nach ihrer Kenntniß der Verbältniffe zu verfahren

8 35.

Durch die Genofsenschaftsversammlung sind für dic de \caft angehörenden Betriebe je nah dem Grade der mit verbundenen Unfalgefahr entsprehende SBefabrentlla}ten zu bil über das Verhältniß der in denselben zu leistenden Beitragsfäße Be stimmungz2 za treffen (Gefahbrentarif). Î ' Dur Bes{bluß der Genofsenschafts8versammlung kann die Auf-

stellung und Aenderung des Gefabrentarifs einem Ausschuffe oder dem

- (BonoHen- r WVenonen e ; 4 L Ui S den

L

Vorstande übertragen werden.

Die Aufstellung und Abänderung des Gefahbrentarifs bedarf der Genebmigung des Reichs-Versicherung8amts.

Wird ein “Gefabrentarif von der Genoßfsensazaft innerhalb einer vom Reichs-Versicherung8amt zu bestimmenden Fil nich lit

oder dem aufgestellten die Genehmigung versagt, ¡2 bat das Reichs- Versicherungsamt na Anhörung der - mit der Aufstellung beauf- tragten Organe der Genossenschaft den Tarif felbît festzu}eßtzen. Der Gefahrentarif ist nah Ablauf von längstens zwei Red jabren und sodann mindestens von fünf zu fünf Jahren unter Berüc \chtigung der in den einzelnen Betrieben vorgekommenen Unfälle einer Revision zu unterziehen. Die Ergebnisse derselben sind mit dem Ver- zeiMnisse der in den cinzelnen Betrigben vorgekommenen, auf Grund dieses Gesetzes zu entshädigenden Unfälle der Genofsenschaftsversamm» lung zur Bes(lußfassung über die Beibehaltung oder Aenderung der bisherigen Gefahrenklassen oder Gefahrentarife vorzulegen. Die Go-

tragung bedarf der Genehmigung der Landes-Centralbehörde.

Bezirk der Genossenschaft gehört, oder durch eine von der Central- behörde zu bestimmende andere Behörde.

den Organe der Selbstverwaltung über.

Soweit eine solhe Uebertragung stattfindet, gehen die Befugniffe und Obliegenheiten der Organe der Genossenschaft auf die betreffen -

nossenshaftsversammkung kann den Unternehmern na Maßgabe der | in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle für die nächste Periode Zus(hläge auflegen oder Nachlässe bewilligen. Die über die Aende»

S S I S I E S T 97 i N E A E A

Ta i

«tv

v

A ori Ei D

Ce E R R

H S G R A zor RAT ss A D EE- a