1886 / 115 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

n

ung des Berichts habe er sih_ für berechtigt gehalten, im F elan auch seine persönlihe Ansicht vorzubringen, ohne edoch als Berichterstatter irgendwie Stellung zu neben, und

ih glaube er berechtigt zu sein.

Der Abg. Rickert meinte, der Abg. A habe seinen j das Zeugniß

aller älteren Mitglieder des Hauses, ob eine Berichterstattung zulässig, die sih gegen die Kommission wende, die man ver- treten solle. Der Abg. Wessel habe damit seine Pflicht als Berichterstatter verleßt, er habe als solcher nicht seine per- jondern die der Majorität der Kommission u vertreten, zumal wenn sie derselben entgegenstehe. Sachlich

hätten dem Redner die Herren nichts erwidert, nur ihn per- sönlih angegriffen. Der Abg. Freiherr von Minnigerode wolle die Gründe des Redners damit “entkräften, daß er behauptete, der Redner kenne den Danziger Wahlkreis nur von seinen Wahlreden. Woher wisse er das? Wenn der Abg. Freiherr von Minnigerode hier „seinen (des Abg. Rickert) Freund Gudel“, wie erihn genannt habe, noch einmal in die Debatte gebracht habe, so habe er wohl - nur Jnformationen aus fkonservativen Zeitungen hier vorgebraht. Als Redner im Reichstage die ersten genauen Mittheilungen über den Fall Gudel gemacht habe, hätte er vorher den Mann weder gesehen nohch gesprochen, noch einen Brief von ihm erhalten. Diese Mittheilungen stammten von Männern, welche exregt gewesen seien über das, was sie in Danzig bezüglich der Ausweisungen erfahren hätten, und die im Uebrigen vielleiht der aristokratischen Freunde des Abg. von Minnigerode würdig seien. Was den Redner betreffe, so halte er es keineswegs für unter seiner Würde, sih auch eines Hausirers, wenn er meine, daß man ihn in unbilliger Weise so schädige, wie sdages&ehen. anzu-

Vorwurf nicht widerlegt. Er berufe sih au

fönlihe Auffassung

nehmen.

Die Diskussion wurde geschlossen und in der Abstimmung der Antrag Drawe gegen die Stimmen der Freisinnigen, der Polen und des Centrums sowie des Konservativen von Ger- lah (Gardelegen) abgelehnt, 8. 3 der Beschlüsse zweiter Lesung

(8. 2 des Antrags Hobreht) unverändert angenommen.

Zu 8. 4 der Beschlüsse zweiter Lesung (Art. 111 des An- trags Hobrecht), welcher von den Umzugskosten handelt, be- antragte der Abg. Dirichlet die Hinzufügung folgendes §8. 4a:

„Die Bestimmungen des §. 4 finden auch auf folche Schul-

emeinden und Schulfozietäten außerhalb der Provinzen Posen und

estpreußen Anwendung, in denen in Folge der Ausführung dieses Gesetzes eine Lehrerstelle erledigt wird.“

Der Abg. Dirichlet erklärte, er habe {hon bei der zweiten Lesung die Regierung um Aufklärung über die praktische Tragweite dieser Verhältnisse erjsuht. Es sei ihm damals keine Antwort zu Theil geworden. Nun sei er der Ansicht, daß, wenn von diesem Geseze überhaupt irgend eine Wirkung in Bezug auf Germanisirung erwartet werde, der vorzuneh- mende Lehrerwehsel sehr umfassend sein müsse, und er meine ferner, daß im Großen und Ganzen in solhen vom Polo- nismus durchtränkten Gegenden des Polnischen ganz unkun-

dige Lehrer gar nicht angestellt werden könnten. Denn es wäre ein Unding, in gemischten oder rein polnishen Be- zirken Lehrer anzustellen, die sich überhaupt ihren Schülern niht verständli machen könnten. Man werde also Lehrer nehmen müssen, die -das Polnische kennten, und man werde sie mit Nothwendigkeit vorzugsweise aus dem Regierungs-

bezirk Oppeln und aus den südlichen Distrikten des Regierungs- bezirks Gumbinnen zu nehmen haben. Der seinem Antrage zu Grunde liegende Gedanke sei auch in der Kommission bereits geäußert worden, er wisse niht, ob von_ Seiten seiner Freunde oder von einer anderen Partei. Die Ausführung desselben sei aber Seitens der Regierung als niht angänglich bezeichnet worden, weil sié iîtn Widerspruch mit der bisherigen Ver- waltungspraxis stehe. Nun sollte doch seines (Redners) Er- achtens, wenn ein Uebelstand bestehe, diese Verwaltungspraxis in erster Linie abgeändert werden, außerdem aber beziehe fich diese ganze Erklärung der Regierung in keiner Weise auf die in Folge der Ausführung dieses Gesetzes “eintretenden Vakanzen. Die Nachtheile des Géseßes würden gerade auf jene Landestheile zurückfallen, dénen man ihre Lehrer nehme, und die- statt derselb

geeignete bekommen würden. Allerdings werde formell dur

das Gesey an der bisherigen Lage der Dinge in diesen Landes- theilen nichts geändert, thatsächlih aber liege die Gefahr einer Ueberbürdung der Gemeinden nahe, und Redner glaube, die Abhülfe dieses. drohenden Nothstandes liege im Jnteresse aller

Parteien.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-

angelegenheiten, Dr. von Goßler erwiderte:

_ Meine Herren! Ich erkenne zunächst an, daß in den Aus- führungen des Herrn Vorredners ein gesunder Kern liegt, und ih kann von meinem Standpunkt nur bedauern, daß die Ausführungen nit {on in einem früheren Stadium in der Kommission gemacht worden find. Aber seine Ausführungen decken sich meines Erachtens schon niht ganz mit dem Vorschlag, den wir unter Nr. 196 der Drucksachen vor uns sehen, insofern meines Erachtens der Wortlaut und der Sinn desselben ein weiter gehender - und, wie ih laube auszuführen in der Lage zu sein, auch #nklarer ift. 58 follen nah dem Antrage, wie er gedruckt vorliegt, die Bestim- mungen des §. 4 angewandt werden auch auf Schulsozietäten, welche ih außerhalb des Geltungsbereihs des vorliegenden a E e

befinden. Nun sind in §. 4 diejenigen Fälle getroffen worden, wel

sich darstellen als Versetzungen... im Interesse des Dienstes und als Verseßungen auf Grund“ tines Disziplinarverfahrens, bei dem nicht

auf Verlúsk des Anspruchs auf Umzugskosten erkannt worden ift.

Lil Gan diese Beschränkungen sich gegenwärtig, so glaube ih {on im Vora 5

us in Ausficht stellen zu können, daß von dem §. 4a, wie der Abg. Dirihlet ihn vorschlägt, Seitens der Unterrichtsverwal- tung s{hwerlich würde Gebrauch gemacht werden fönnen. Deun ih ene wohl daran festhalten zu dürfen oder in Aussicht nehmen zu ollen, e wider den Willen von Lebrern ein Austausch von Landes- theilen außerhalb des Wirkungsfkreises diefes Geseßes und innerhalb

Wirkungskreises s{hwer eintreten wird. Eine Unfreiwilligkeit bei

des Mem Austausch und bei der Verfezung würde ih von vornherein ni

t für ein segnetes Moment erachten, um zweckrmnäßige Kräfte

z dem in Rede stehenden Landestheile zuzuführen. Wir werden uns

also_ im Großen und Ganzen do in der Praris mit dec freitvilligen

s Verseßung zu befassen haben. as die freiwillige Verseßung anbetrifft, fo ist da bereits in der Gesetzgebung den Schulgemeinden eine Sicherheit dadur gewährt, wie Sie aus dem Kommissionsberiht Seite 23, wo die be- treffenden Gesetze E sind, ersehen können, in weitgehender Weise die Lehrer, welche sih freiwillig zur Versezung melden, im

Falle dieser Verseßung genöthigt sind, die Umzugskosten, die fie bei

mission sei, finde sich auch im Beriht wieder. : A bezüglichen Abschnitt.) Wenn das dem

Rickert niht genüge, so nehme Redner ihm das nicht ; ihu habe Is auch nit befriedigt, auch nah seiner einung hätte eine so einschneidende Aenderung, wie die Aus- g eines n Regierungsbezirks, eine stärkere Unter- g duxch iche Gründe erfahren müssen. Bei der

eritatteu. Also ih glau

es Gesetzes betroffen werden, sondern wo eine

Gebrauch zu maden. Ï

zustcbenden Anzugskoften.

bürdung zu s{ügen.

en weniger

jedenfalls keinen Schaden anrichten

: ( önnte, {limmsten Falls ein superfluum sei.

Der Antrag Dirichlet wurde abgelehnt gegen die Stimmen

der Freisinnigen, der Polen und eines Theiles des Centrums.

Der Rest des Geseßes wurde nach der Redaktion des Hobrecht-

hen Kompromißantrages angenommen.

Die Abstimmung über das Gesey im Ganzen war eine namentliche, sie ergab die Annahme desselben mit 202 gegen 136 Stimmen. Für das Gesey stimmten die Nationalliberalen

und Freikonservativen geschlossen; ferner stimmten für das Gesez die Minister Maybach, Lucius, von Boetticher, die Konservativen mit Ausnahme der Abgg. von Meyer (Arns- walde), von Gerlah und von der Neck und die wildliberalen Abgg. Berger und Lotichius. Gegen das Geseg stimmten Centrum, Polen und Freisinnige geschlossen.

Es folgte die ersie Berathung des Gese entwurfs, be- treffend die Beseitigung der shwebenden Schuld von 30 Millionen Mark.

Der Abg. Mithoff meinte, an \ih sei die Umwandlung der s{webenden Schuld in eine fundirte durchaus berechtigt.

Ein Versuch in diefer Richtung sei bereits 1869, gemacht, aber

niht ausgeführt wordey, weil die 41/zprozentige Anleihe da- mals einen Cours von nur 93 Proz. gehabt hätte. Ganz anders liege die Sache jeßt, wo der Staat in der erfreulichen Lage sei, selbst 31/zprozentige Schuldverschreibungen zu einem hohen Course auf den Markt zu bringen. Es würde durh die jezt in Aussicht genommene Umwandlung eine Mehrbelastung des Staates nicht erfolgen, wenn die Schaganweisungen im vollen Betrage aus- gegeben worden wären. Das sei aber niht immer der Fall gewesen; 1884 und 1885 seien Schaßanweisungen überhaupt niht ausgegeben worden. Was die Nothwendigkeit einer Ver- stärkung der Betriebsfonds betreffe, so seien dieselben aller- dings, obwohl die Ausgaben gegen 1886 um das Dreifache gewachsen seien, unverändert geblieben; sie seien niht einmal so groß wie die Betriebsfonds des Deutschen Reichs, obshon die Ausgaben des Reihs nur die Hälfte der preußischen betrügen. Es sei weiter zu erwarten, daß in Folge der anderweitemVerwendung der 15!/, Millionen Mark, die in Folge des Geseßzes vom 22. April 1875, betreffend die Einstellung der Leistungen ays Staatsmitteln für die römisc;-katholischen Bisthümer und Geistlichen, ih aufgesammelt hätten, eine Verminderung des disponiblen onds eintreten werde. Preis bleibe auch so noch die That- ache bestehen, daß die Betriebsfonds. bisher ih als aus- reichend erwiesen hätten, da in den Jahren 1884 und 1885, wie bereits bemerkt, von der Ausgabe neuer Schaßanweisungen Abstand enommen jei. Das seien Punkte, die noch der Auf- klärung bedürften. Redner bitte daher, die Vorlage an die Budgetkommission zu verweisen.

Der Abg. Freiherr von ngetane erkannte gern an, daß auf eine Begleihung der s{chwebenden Schuld aus Ueber- shüssen des Staatshaushalts für absehbare Zeit nicht zu rehnen sei, und er räumte auch ein, daß die zeitigen Börsen- courje eine Maßregel empföhlen, wie sie hier in Vorschlag gebracht sei. Aber daß diese für den Staat günstigen Chancen auch für die Iman es vortheilhaft seien, dieser Behauptung könne er niht beipflihten. Ein derartiger niedriger Hinsfuß, wie man ihn jeßt habe,“ sei nur ein Ausdruck der ns Zustände. Man habe eine Masse freien Kapitals, das jeßt die siheren An- leihen überfluthe. Jn der Kommission werde fest- en sein, wo die Grenze des jährlihen dauernden

edarfes des Staates liege. Wenn bis zu der- selben der Staat bemüht sei, sich den billigen Kredit u. Nuzte zu machen, so könne man das nur billigen. Aber über diese E Grenze hinaus die Betriebsfonds „auf Schulden zu fundiren, halte Nedner nicht für rathsam. Er verkenne Le daß die R E gestiegen seien, und daß daher ein Bedürfniß bestehe, auch die Betriebsfonds zu erhöhen. Es stehe aber fest, daß in den Zen 1884 und 85 kein Gebrauch gemacht sei von der Ausgabe von Schaßanweisungen. Diese Fragen könnten hier nicht mit voller Sicherheit entschieden werden. Deshalb {ließe er sich dem Antrag, den eseß- entwurf an die Budgetkommission zu verweisen, an.

Der Finanz-Minister Dr. von Scholz entgegnete:

Jh darf wohl vorausseßen, daß die Mehrheit des hohen Hauses im Sinne der beiden Herren R-dner die Vorlage an die Budget- kommission verweisen wird, und bitte deshalb, nur ganz faurz einigen Mißverständnissen entgegen? n zu dürfen, die immerhin an die Aeußerungen der Herren Vorredner geknüpft werden könnten.

ibrêm Umguge von der Schulgemeinde erbalten haben, derselben zu De daß schon diese Bestimmung

einen großen Theil der Bedenken beseitigt, welche der Herr Vorreduer in, seinen Ausfübrungen berührt hat. Danu ist es nit ganz leicht, sich die Ausführung zu denken auch für den Fall, wo nit blos zwei Gemeinden dur die Bersetung qui Grund BE D ehrheit von Ge- meinden in Betracht kommt. Es wird ja nicht blos der all eintreten, daß die Gemeinde A mit der Gemeinde B den hrer austausht; fondern viel häufiger wird es vorkommen , daß in Folge Verscßung des Lehrers von B nah A nun die Gemeinde C den Lehrer an B abgiebt, die Gemeinde D an C u. st. w. Nah den Ausführungen des Herra Vorredners würden alle diese Ge- meinden dann in der Lage sein, von den Vortheilen feines Antrages

Aber, meine Herren, wenn ih au festhalten muß, und darin stimme ih mit dem Herrn Vorredner überein, daß die Gemeinden außerbalb des Geltungsbezirks dieses Gescßes dur dasselbe rechtlich nit anders gestellt werden, wie seitber, so erkenne ich do an, daß dur dic größere Zahl derartiger Verseßungen die Möglichkeit einer Mehrbelastung der Gemeinden gegeben ift. Solche Belastungen, au im Falle freiwilliger Verseßungen, die die Gemeinden nah ihrer Vermögenslaße treffen, fommen aber auch jeßt {hon niht selten vor, und dann ist es immer Regel gewesen, daß Ersatz aus Staatsmitteln bewilligt wird, und zwar aus den Ersparnissen bei Kav. 121 Tit 27. Es geschieht dies auch namentlih gegenüber den Lebrern, wenn für sie die Umzugskosten größer sind, als die ihnen

IH kann nur wiederholen, ih bin heut bei der dritten Lesung nit im Stande, den Gedanken, den Hr. Dirichlet in seinen Ausführungen ganz ri&tig bervorgehoben bat, fo zu formuliren, daß ih Ihnen einen Vors&lag machen könnte; ih kann nur fagen, so wie der Antrag uns dargebrat ift, halte ich ihn niht für möglih; ich will aber zur Beruhigung des Herrn Antragstellers hinzufügen, wenn solche Sc{wie- rigkeiten eintreten, und ich kann mir wohl denken, daß sie unter Um- ständen eintreten werden, dann werde ich mich veranlaßt und in ge- wissem Sinn auch für verpflihtet ansehen, die Gemeinden vor Ueber-

Der Abg. Dirichlet dankte dem Minister für das seinem Antrage bewiesene Wohlwollen, bedauerte aber auch seinerseits, daß ihn das Schweigen der Regierung in der zweiten Lesung verhindert habe, seinen Antrag so zu formuliren, daß er- den Anforderungen des Ministers entsprehe. Er bitte indeß, den Antrag auh in der vorliegenden gassung anzunehmen, die

Es ist wesentlich die Erwägung, die Hr. von Minnigerode als nothwendig bezeichnet hat, bei uns vorangeganzen, die Erwägung : viel müssen wir als regelmäßigen Standard der Kasse haben, und wieviel können wir darüber von Zeit zu Zeit noch nöthig haben? Dieses leßtere foll dann in Form von Schaßanweisungen der König- lichen Staatsregierung zur Verfügung gestellt werden. Nach diesem Gedanken ist die Vorlage ausgearbeitet worden.

Der Hr. Abg. Dr. Mithoff hat gemeint, es {eine ibm das zweifel: los, daß dur die Fundirung der s{webenden Schuld, die bis jegt eben nicht fortgeseßt durch Schaßanweisungen gedeckt, also niht fortgeseßt zu verzinsen gewesen sei, eine ehrbelastung des Staates herbeigeführt werde. Jch erlaube mir darauf im Zu- sammenhang mit der Frage, die Hr. von Minnigerode anregte, warum überhaupt in den leßten Jahren Schaßanweisungen verbältnißmä ig so wenig ausgegeben seien, Folgendes zu erwidern: Jh habe bia meinem Eintritt in das Amt die Ausgabe von Schazanweisungen zum Zweck der Deckung der s{chwebenden Schuld vermindert, und zwar weil das Verhältniß nicht mehr bestand, als ih ins Amt trat, daß die preußishe Staatskasse ganz oder au nur vorübergehend im Stande gewesen wäre, aus ihren regelmäßig verfügbaren Beständen diese 30 Millionen zu decken. Es wäre deswegen eine Notbwendigkeit für mich gewesen, wenn ich überhaupt darauf eingegangen wäre, die \{webende Schuld durch Schaßanweisungen zu decken, daß ih sie fortwährend hätte decken müssen durch Schayanweisungen so ztvar, daß, wenn die Schaßanweisungen verfielen, ich immêr an demselben Tage mit 30 Millionen neuer Schaßanweisungen an die Berliner Börse heranzutreten gezwungen wäre. In diese Knehtschast von der Börse habe ih es niht für zweckmäßig erachtet, die preußische Finanzverwaltung kommen zu lassen. Denn, meine Herren, es ist ganz zweifellos, wenn man aus dem Verfalltage der 30 Millionen Schaßanweisungen weiß: im nähsten Monat muß ja der Finanz-Minister wiederkommen mit 30 Millionen neuen Schaßanweisungen, dann stebe ih nit cinem Diskont gegenüber, wie er sich natürli entwitelt hat, sondern cinem Diskont gegenüber, wie er für den Finanz-Minister nach feinem vorher bekannten Geldbedürfniß von 30 Millionen ih entwickelt zu dem betreffenden Tage. Jch habe das deshalb meinerseits vermieden, nacbdem in dem ersten Jahre meiner Amtsführung die bis dahin ausgegebenen Schaßanweisungen eingelöst waren, zum Zweck der Deckung der schwebenden Schuld jemals wieder Scbatzanweisungen auszugeben ; sondern ich habe durch rechtzeitige Flüsfsigmachung der fundirten Kredite mit dafür gesorgt, daß die s{hwebende Schuld immer ihre Deckung gehabt hat. S S S

Dâbei hatte ih aber niht etwa die Meinung, daß nun die Voll- mat der Regierung, Schaßanweisungen auszugeben, inzwischen werthlos geworden sei, sondern ih habe gewissermaßen das Verhältniß schon in der Weise angesehen, wie es nach diesem Geseteatwurf praktis in der Zukunft sein wird. Bekanntlich, meine Herren, treten ja zuweilen unvermutheter Weise, ohne daß es möglich wäre, lange Vorbereitungen zu treffen, an die Staatéregierung bestimmte große, \chnell zu befriedigende Geldforderungen Heran. Für dieje Fälle eine Reserve von Schatanweifungen zur Hand zu haben, die man dann, wo Niemand im Voraus darauf s\petuliren kann, zu angemessenem Diskont an der Börse vergiebt, das ift der wünschenêwertheste Rük- balt für die Finanzverwaltung.

Es ift deshalb die Ansicht nicht richtig, die der Hr. Abg. Mithoff aus\prach, daß nun zweifellos eine Mehrbelastung der Staatskasse eintreten würde. Denn wenn ich auch die im Etat vorgesehenen 1 200000 ÆA Zinsen für die Schatzanweisungen bei Nichtausgabe der leßteren erspart babe, so ift doch genau derselbe oder vielleicht cin etwas geringerer Betrag zur Deckung der Zinsen der s{webenden Schuld doch seither mit aus- gegeben worden in den Zinsen für die zu entsprechend hößéêrem Betrage immer vorforglich realisirte fundirte Shuld. Der Grund, weshalb ih diese 30 Millionen nicht nur nit ständig, sondern seit 1833 über- haupt nicht ausgegeben habe, ist der eben angegebene.

Nun erkenne ih vollständig an, wenn die Staatskasse irgend in dem reihen Zustand wäre, daß auch nur die Möglichkeit angenommen werden könnte, daß wir im Jahre 6 oder 7 oder 8 Monate mal aus den vorhandenen Beständen als nübßlihe Anlage die Deckung der \chwebenden Schuld bestreiten könnten, so würde keine Besorgniß be- stehen, keine Nothwendigkeit gerade dahin führen, die Schuld zu fun- diren; aber das, glaube ich, wird auch der Herr Abg. von Minnigerode gegenüber den Motiven anerkennen, daß die Lage unserer Staatskasse in der That niht mehr entfernt zu fo etwas ausreichen kann. Die Betriebsfonds, die ein Jahresetat von über 12009, nahezu 1300 Millionen im Ordinarium braucht wobei {on eine einzige solhe große Betriebsverwaltung, wie die Eifenbahnverwaltung wesentlich in Betraht kommt —, haben wir eben nicht; ih mache darauf aufmerksam, daß nach der Berech- nung, die wir uns bemüht haben Ihnen zu geben, an gewissen Ouartalstagen in der Regel ein ziffernmäßig nagewiesener, niht ge- deckter Bedarf von 117 Millionen der Staatskasse gegenüber tritt ; aber ich bitte, den folgenden Saß nicht zu übersehen, der da sagt:

__ Dazu kommt, gab die Betrieb8verwaltungen des Staats, ins- besondere die Eisenba nverwaltung, genöthigt sind, einen reihlichen Vorrath an den zum regelmäßigen Betriebe erforderlihen Materialien stets bereit zu halten.

,_ Darin steckt noch eine große Anzahl weiterer. Millionen, und ih bin sehr gern bereit, in der Kommission, an welche die Sache ver- wiesen wird, auf die Anfragen, welche gestellt werden möchten, in der ausgiebigsten Weise den Beweis zu vervollständigen, daß wir in der Tkat in den Betriebsfonds nichts übrig haben, um auch nur vorübergehend die schwebende Schuld zu decken; daß deshalb auch die einzige Be- rechtigung für die Aufrehterhaltung einer \{chwebenden Schuld weg- gefallen ift, daß wir deshalb gut thun, sie zu fundiren, und daß es zur Deckung der fehlenden Betriebsfonds allerdings das zweckmäßigste ist, der Regierung die weitcre Vollmacht zur Ausgabe von Schaßz- anweisungen zu laffen, weil damit vermieden wird, daß etwa au nur vorübergehend sich mehr Mittel in den Betriebsfonds befinden, als nöthig ist.

__ Der Abg. Büchtemann fragte an, wesh niht schon früher einen solhen Gesegentwurfihörgelegt habe? Er halte nah dem ganzen Stande der Staatsschulden die weitere Ausgabe von Schaganweisungen nicht für bedenklich. Der Staatsfkredit sei so gut, daß man neben den Staats- schulden auch die 30 Millionen s{hwebende Schuld durchziehen könne. Daß der Betriebsfonds zur Deckung nicht ausreiche, habe der Minister praktish niht nahgewiesen. Es müßte darüber in der Kommission der zi api ia vi Nachweis ge- liefert werden. Die Eisenbahnverwaltung habe doch über die Betriebskosten hinaus erheblihe Zinsen gewonnen; Redner wisse also nicht, weshalb- man ihretwegen gerade die Betriebs- fonds verstärken solle.

__ Der Abg. von Benda äußerte, im Jnteresse einer vor- sichtigen Finanzpolitik fönne er die Vorlage nur begrüßen. Die Fundirung der alten Kriegsshuld von 1866 habe er schon 1868 vergeblich empfohlen. Ebenso rihtig sei die fundirte Verstärkung der Staatskasse um 30 Millionen. Er glaube, daß eine Vermehrung der Betriebsmittel keine Belastung, sondern eine Ersparniß für den Staat bedeute. Die etwaigen Zweifel könnten in der Budgetkommission gehoben werden,

,_ Der Abg. Meyer (Breslau) bestritt, daß das Vorhanden- sein einer shwebenden Schuld mit den Grundsägen einer soliden Finanzwirthschast unvereinbar sei. Aus denselben Gründen müßte man ja auch die Rei e ene abschaffen, die mindestens niht unbedenklicher seien als die {webende Schuld. Der Minister habe auf die Erhöhung der Betriebs- fonds durch die Vergrößerung der Eisenbahnen hingewiesen. e großen Eisenbahnkomplexe seien doch niht nackt und bloß an den Staat gekommen, sondern hätten ihre Betriebs-

) die Negierun

fonds mitgebraht. Die Herren Direktoren der verstaatlichten

mit der Kasse unter dem Arm Hätte man uns übrigens von herein auf die Nothwendigkeit der Erhöhung dieser Be- onds aufmerksam gemacht, er Verstaatlihung an [ cht Bedenken getragen haben, die Reservefonds 6 zu Erweiterungsbauten zu verwenden. dem Minister bezeihnet habe derselbe die überflüssigen Bestände der Staatskasse Der Minister decke die Schaßanweisungen Redner hätte wirklih nit ypochondrische Furcht vor der Börse örse die Konjunktur

¡hnen hätten sich doch nit

dem Staube gemacht. nie in die Lage komme, von

müssen, der mir auf dieses

ürde sich doch die Aus- gestaltet haben. Man

\ürde viellei

Ç Abgeordnete

überraschend gewesen,

Betriebsfonds Eisenbahnen seien

gewundert ,

Lotteriedebatte ju große Sorge, nsbar anzulegen. e heurer, ais er es nôt

t, daß er die [ Wäre es wirklich wahr, daß die î0! E dieser Weise ausnüßte, so hätte dem Finanz-Minister das Jusfunftsmittel, welches er jeßt gebrauhe, immer noch zu ebote gestanden, und er hätte inzwischen eine kleine Ersparniß ehabt. Vor der Börse brauche man si nicht zu fürchten. Das ebot von Kapital sei in diesem Augenblicke ein so enormes, dgß feine Rede davon sein könne, daß die Börse dem Staate, er müsse seine Schaßanweisungen erneuern,

h ie wisse, h fe wi die Absicht des Mi-

arte Bedingungen stellen könne. ) e isters, sich durh die Ausgabe von Schaßanweisungen für ganz nerwartete Fälle einen Rückhalt zu verschaffen, für die Budgetstellung vortheilhaft sei, sei außerordentlich zweifelhaft.

Der Finanz-Minister Dr. von Scholz erklärte hierauf: Die Frage, die der Hr. Abg. Büchtemann zuerst erörtert hat, barum ih erst jeßt mit diesem Geseße vor das Haus getreten fei, furz zu beantworten erlauben. esorgniß, die bei dem Versuhe im Jahre 1869 amentlih entscheidend war; die Erinnerung daran, daß der Zinsfuß ir die Obligationen, die damals für die rung der Sduld nur ausgegeben werden konnten, verhältnißmäßig zu hoch

macht habe.

e l \hüsse unterzubringen. nöhte ih mir no Es war die Er-

nnerung an die

undirung der -schwebenden

nih länger zurückgehalten hat, den Versuch, auf diesem Wege zu einer hünstigeren Situation ¿zu kommen, zu erneuern. dem aber d luégábe 34 9/o iger Obligationen dèr kousolidirten Anleihe mit dem Frfolge geshehen ist, wie es thatsählih der Fall ist, habe ich nach ieser Richtung hin das leßte Bedenken {winden schen müssen, und teôhalb jet den’ Zeitpunkt allerdings für den richtigen gehalten, um hit meinem Plan dem hohen Hause gegenüberzutreten. :

Abg. Dr. Meyer hat nun eine Reihe von Bedenken gegen jie Maßregel vorgeführt, denen gegenüber ich doch ein paar Worte zugeben, daß die l Eduld der ungedeckten, in Papiergeld zirkulirenden Schuld gleich

Nachdem aber die

wesen sein. nicht möglich, wenn Sie ein \{chwebende

S [Inf erate für den Deutschen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Verlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Aufgebote, Vor-

S D E A

zu erachten sei, Es ist dabei eben das Moment ganz übecsehen, daß | denen Sie verhandeln, auch gefallen lassen, daß diese zahlen, wenn sie ih bei der ungedeckten Schuld, welhe in Kassensheinen umberläuft, | cs fich ausbedingen, nur daß Sie dann vielleicht 4 Wochen und länger eit zu Zeit immer Einen suchen zu | Geld in der Kasse haben, als Sie brauhen. Von folchen Fällen ist apiergeld borgt. Das ift eben das | die Rede gewesen, und die können eintreten, wenn die Betriebsfonds Charakteristishe an der s{chwebenden Schuld, und ih halte eine s{chwe- | ganz unzulänglich sind. i ies E L

bende Schuld, für die man nicht entschieden die Mittel einen ganzen Der Herr Abgeordnete hat gemeint, es sei eine ganz eigenthüm- Le s D hindur hat, um sie selber zu decken, für ein recht | lihe Praxis gewesen, daß ih lieber vorgezogen hätte, das Geld theuer unfolides Institut.

zu beschaffen, als es möglih gewesen wäre, es billiger zu beschaffen, dann gemeint, es sei | aus Furt, daß es später theuerer werden fönnte. Nun, meine

daß die Eisenbahnverwaltung an | Herren, die Furht ist gar nicht etwa eine völlig unbe- ite

höhere Ansprüche stellte; | gründete, etwa blos franfhaste gewesen. Ich erinnere nur

nicht nackt zu uns herüber- | daran, daß_ in einer furzen Spanne Zeit von wenig gekommen, sondern mit Betriebsfonds. Nun bitte ih doch, sich | Tagen im Jahre 1885 der Diskont an der Berliner Börse in Erinnerung zu halten, daß diese Betriebsfonds, die diese Privat-. | auf 47% in die Höbe geschnellt ift, und zwar, wenn ih mi recht bahnen allerdings gehabt haben, mit der Zuftimmung des hohen | erinnere, im Zusammenhang mit der in Afghanistan stockenden Grenz- Hauses ihre besondere alsbaldige Verwendung gefunden haben, und daß | regulirung. Nun erwägen Sie aber, bitte ih, ob das überhaupt mit ih 3 Jahre hintereinander bereits bei der Etatsrede jedes Jahr mir | SiHerheit zu behaupten ist, daß die 30 Millionen mit Scayßanweisungen erlaubt habe, darauf aufmerksam zu machen, daß später es niht zu um- | stets billiger zu bedecken gewejen wären? Was ift solider, wenn i ein wükde, die Betriebsfonds des Staates auf Grund der | rehtzeitig 4%/oige Konsols zu 105 oder 104 verkaufen kann und rung unseres Eisenbahnneßes entsprehend zu stärken. Jch | ein ganz regelmäßig sich abspinnendes Geschäft darin mache, oder glaube nit, daß der Herr Abgeordnete berechtigt ist, gegenüber dieser | wenn ih mit meinem, dem Banquier vorher bekannten Geld- etwa anzudeuten, als ob die e V j C us Heimlihkeit beobachtet und den rechten Zeitpunkt versäumt hätte. | fommen muß, wo der Cours an der Berliner Börse Ich darf Sie bitten, die Einführungsreden 3 Jahre rückwärts zu lesen, | auf 4{ %/ in die Höbe geschnellt ist? Da ist ein gewisser Gewinn die ih hier die Ehre gehabt habe, bei Vorlegung des Etats in dem | von dem vorherigen billigeren Geld vielleicht mit einem einzigen Um- Haufe zu halten, und Sie werden in jeder dieser Reden auf dieses | \chlage dahin! Es wäre meiner Meinung nah ein unwürdiges Ver- Moment bereits hingewiesen

Der Herr Abgeordnete

Regierung ctwa eine gewisse | bedürfniß von 30 Millionen vielleicht an einem Tage heraus-

hältniß der Königlich preußischen Finanzverwaltung zu dem Geldmarkt

jat dann auf eine Bemerkung zurück- | gewesen; und das zu vermeiden, ist meiner Meinung nach mehr gegriffen, die ih neulich bei der Berathung des Lotterie-Etats ge- | werth gewesen als die Möglichkeit um etwas Anderes handelt es Ich erinnere mich sehr wohl des Vorkommunisses, | si nicht —, mit etwas wenigeren Zinsen dem Bedürfnisse füc die laube aber nit, daß ih bei der Gelegenheit geklagt habe, es | schwebende Schuld des Staats gerecht zu werden,

e mir außerordentliche Mühe, so sehr b ; : 1 Mei 18g e Meine Herren, der Zusammenhang, in dem | als ob es uns bei dem Antrage, unsere Betrichsfonds auf die an si ih damals gesprochen habe, ist der gewesen: ih weiß nicht, von | nöthige Höhe zu bringen, durch die Ermächtigung zur vorübergehenden welcher Seite mir vorgeworfen wurde, daß man ja einen kleinen | Verstärkung derselben die Summe von 30 Millionen Schaganweisungen Gewinn, wie ihn die Vermehrung der Lotteriéloose brachte, füglih | ausgeben zu dürfen, weniger hierum als darum zu thun sei, die Mittel

äufige disponible Ueber- Endlich hat dec Herr Abgeordnete dice Meinung ausgesprochen,

habe id» errvidêrt: nein, | zu nicht bewilligten Ausgaben zu erlangen, und er hat gemeint, in

viel kleinere Gewinne niht | dicser Beziehung möchte mein Motiv wobl das aileraufrichtigste ge-

B. Geld übrig habe | wesen sein. Jh bedauere diese Unterstellung. Es handelt

in der Kasse, so lasse ih das nicht unbeachtet liegen, sondern sorge | sih lediglich darum, für die bewilligten Ausgaben, für die gesetz- sofort für die zinsbare Anlegung. age r oft vorgekommen wäre und es mir Schwierigkeiten gemacht hätte, | Gesan - Hr i verz das Geld nugbar unterzubringen, ist wohl nicht über meine Lippen | nah in sehr überzeugender Weise {on dargelegt hat, in auêreiender gekommen; da wird dem Herrn seine Erinnerung nicht ganz treu ge- | und angemessener Weise Sorge zu tragen, niht um ein politisches Solche Fälle können aber auch und das bitte ih zu | Machtmittel, was auf diesem Wege zu gewinnen die Regierung am beachten selbst bei den allerknappstenBetriebsfonds vorkommen. Es istja | leßten Veranlassung hätte.

größeres Finanzgeschäft machen, daß Sie Die Vorlage wurde der Budgetkommission überwiesen.

einen Posten Anleihe immer in der Weise begeben, daß Sie den Preis - 31 * L | dafür an dem Tage nur bezahlt bekämen, wo sie thn eben in der Sghluß 31/4 Uhr. Nächste Sipung Sonnabend 11 Uhr

Staatskasse brauchen. Sie müssen sich da von den Finanzkräften, mit

-

Aber die Zusage, daß das mir zu Moe und regelmäßige Verwaltung des Staates, im Interesse der

ammtheit des Staates, wie Hr. von Benda meiner Ueberzeugung

Deffentlicher Anzeiger. [a ane a d worren wm

Steckbriefe und Untersuhungs-Saen. Zwangsvollstrekungen, ladungen u. dergl. È Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. Verloojung, Kraftloserklärung, Zinszahlung u... von sffentlihen Papieren.

S È , e-Juvalidendauk‘‘, Nudolf Mosse, Haaseustein e el vlifements, Fabriken und | & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Verschiedene Bekan:trnachungen. Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Literarische Anzeigen. A Annoncen - Bureaux. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- Familien-Nawrichten. Beilage.

(¿zweihunderteinundvierzig Thalern neunzehn Silber- groschen), bestehend aus einer beglaubigten Abschrift der notariellen Verhandlung vom 20. Oktober 1857, dem Ingrossationsvermerk vom 29. Oktober 1860 und dem Hypothekenbuchsauszug vom 27. Oktober 1860, wird für fraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkündet am 10. Mai 1886. Dietenberger II., Justiz-Anwärter, als Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs! | Auf den Antrag der verwittweten Schneidermeister Pottlieb Wiesinger, Wilhelmine, geb. Krey, zu Kös- den Bäckermeister Hermann Biesinger daselbst , Leßterer vertreten dur den bustiz-Rath Mannkopff ebendort, erkennt das König- ive Amtsgericht zu Köslin durch den Gerichts- (essor Dr. Krönig, da die Antragstellerin das Aufgebot der nahstehend ezeihneten Post beantragt und die Berechtigung ntrage glaubhaft gemacht hat; ufgebot nah §. 104 der Grundbuch- rdnung vom“ 5. Mai 1872 zulässig ist; i da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts- Wfel, sowie durch Einrückung in den öffentlichen An- tiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu \öélin vom 4. Februar 1886 bekannt gemacht i da weder in dem Aufgebotstermine vom 10. 886, noh seitdem Rechte Dritter auf die Post an- emeldet sind und die Antragstellerin Erlaß des Aus- blußurtheils beantragt hat,

| für Recht: i Die unverehelihte Dorothea Gesh zu Köslin, ile im Grundbuche von Köslin Band IV. Seite 255 i dem Hause Nr. 574 als Inhaberin der daselbst Abtheilung III. Nr. 4 (früher Nr. 5) auf Grund (6 rechtsfräftigen Erkenntnisses des | lelôsgerihts. zu Köslin vom 31. Januar 1861 ein- ‘tragenen Hypothekpost von 500 Thalern = 1500 4 intausendfünfhundert Mark) nebst 59/0 Zinsen feit m 15, Januar 1861, über welhe die Urkurtdde vom . April 1861 gebildet ist, vermerkt ist, sowie die er der vorgenannten Dorothea Ges ren Ansprüchen auf die vorbezeihnete post ausgeschlossen.

Die Kosten des Au tragstellerin zur Last.

in, vertreten dur Bekauntmachung.

Folgende Hypothekenurkunden : 1) über 123 Thlr. 22 Kaufgeld, eingetra 16, Januar 1843

Sgr. 2 Pf. rückständiges en aus dem Kaufkontrakte vom aut Verfügung vom 4. Juni 1847 zu gleihen Antheilen für den August und Carl Maurit in Abth. II1. Nr. 1 des dem Besitzer Samuel Auskat in Gr. Rudlauken gehörigen Grund- tücks Gr. Rudlauken Nr. 7, gebildet aus dem mit der Ingrofsationsnote versehenen Nebenexemplar des gerihtlihen Kaufvertrages vom 16. Januar 1843 nebst annektirtem Rekognition des dem August Mauriy zuste t öhe von 61 Thlr. 26 Sgr. 1 Pf.

2) über 33 Thlr. 10 Sgr. Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 19.- Juni 1854 auf Verfügung vom 8. Juli 1854 für den Eigenkäthner Christoph Naujock zu Yorksdorf in Abth. 111. Nr. 3 ebildet aus ciner mit JIn- grossationsvermerk versehenen Ausfertigung der ge- rihtlihen Schuldurkunde vom 19. Juni 1854 nebst annektirtem Hypothekenbrief8auszuge, welhe Forde- subingrofsirt ; Samuel Naujock von Yorksdorf und von diesem weiter cedirt ist an den Gutsbesißer Ludwig Michelau zu Gr. Rudlauken, : ;

ind durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge- rihts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Labiau, den 27. April 1886.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Mai Schramm, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Kolonisten Daniel Pietruska zu Klein-Margsdorf und der Kolonist Johann und Marie Pietruska'’s{hen Ehcleute zu Neuwalde, ver- treten durch den Rechtsanwalt Müdcke zu Kreuze

Königliche Amtsgeriht zu Kreuz- burg O.-:-S. dur den Gericht8a) essor Goldfeld

des in Sachen des Wodzigki zu Konstadt wider den Kolonisten Pietruski zu Neuwalde am 7. Juli 1856 von dem Königlichen Kreisgericht zu Kreuzburg O.-S. Aktenzeihen I 5912 B 189/56 und aus einem Hypothekenbuchsauszuge von Blatt 1 otheken-Instrument 2 (übertragen auf Blatt 6 Klein-Margsödorf unter Abtbeilung U Nr. 4) mit 182 Thaler 21 Sgr. 6 Pf. für den Carl Wodzikki zu Konstadt wird hierdurch f los erklärt.

werden für kraftlos erklärt. J Die Kosten des Aufgebot8verfahrens werden den Auszug der Klage bekannt gemacht.

beiden Antragstellern je zur Hälfte auferlegt.

s8\chein, nah Löschung enden Antheils noch

gültig auf

desselben Geundstücks,

Königlichen hat

den Amtsgerichtsrath Weichert für Recht erkannt : auszusprehen und der Beklagten die Kosten zur. Laft

Das Hypothekendokument vom 9. November 1855 des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhaufen auf a2 Mai 1856 nebst angehängten Hypotbekenbuchs- | den 21. September 1886, Vormittags 9 Uhr,

fgebotsverfahrens fallen der

_ Verkündet am 1, Mai 1886. Hübner, Assistent, als Gerichts\chreiber. Im Namen des / Auf den Antrag des Maurers und Eigenthümers [tiedrih Noerenberg zu Funkenhagen, vertreten durch err und Mahlendorff liche Amtsgeriht zu Köslin

t der nachstehend Berechtigung zum emacht hat ; i

. 110 der Preußischen Mai 1872 zulässig ift;

burg O.-S. è Rechtêanwälte

Wir den Gerichts- Ausfertigung

Assessor Kroeni 1 der Antragsteller den Verlu eihaeten Urkunde lsgebotsantra

das aus der Fleischermeisters

e glaubhaft

-

ergangenen Erkenntnisses

da das Au Prundbuchordnung vom 5 [ | da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichts-

Klein-Margsdorf g jl sowie durch Einrückung in den Oeffentlichen | über die Post Abtheilun heiliger des Amtsblatts der Königlichen Regierung Köslin vom 15, Oktober 1886 und 14. Januar nd 15, April 1886 bekannt gemaht ift ; i da weder in dem Aufgebotstermine vom 1. Mai 6, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde nd und der Antragsteller Erlaß des

is{lußurtheils beantragt at, k für Recht: Die Urkunde über die im

zur mündli

dritte Civilkammer des Herzoglichen Landgeri(hts zu Königlichen Landgerits zu Potsdam auf

Dessau auf ber 1886, Vormittags 9

den 5, November 1886, Vormittags 10 Uhr, | it der Aufforderung, cinen bei dem gedadten

Vekanutmachung. ne ver E On h en E A gedachten Gerichte zugelassenen E E Den i Jn der Kienast'\hen und Zae'schen Aufgebotssache | e m Duett der ÌÏ ung wird»

l L eo V do, hat das Kön öffentlichen Zu

riht zu Sonnenburg am 5. Mai 18

ter Haberstroh erkannt:

e Hypothekenurkunde über 1050 „K Vater-

. 111, Nr. 7 des dem

istian Samuel Kienast

liche Amts- | y ZUm

rundbuche von Funken- 6 dur den

gen Band 111, Blatt Nr. 31 in Eigenthümer Martin Lüdtke zu inkenhagen 0x docreto vom 27, Oktober 1860 ein-

ragene Hypothelpost

erbe einaetra ee V Landgerichts.

von 241 Thlr. 19 Sgr. Fischergutöbesiger Chr

zu Sonnenburg gehörigen, im Grundbuche | [8838] Oeffentliche Zustellung. i leßtren Orts Blatt Nr. 176 verzeihneten | Die Frau Sophie Marie Mathleit, geb. Beck, in Grundstücks für den Eigenthümer Joh. Friedr. | Mühlhausen i. Th., vertreten durch den Rechts- Kienast zu Sonnenburg aus dem Erbrezeß vom | anwalt Chop zu Erfurt, flagt. gegen ibren Ebemann, 3, Oktober 1842, den Hau®diener Johann August Ma@seit, früher in 2) die Hypothekenurkunde über 180 Thlr. Erb- | Mühlhausen i. Th., jeßt ‘1 unbekannter Abwesenheit, gelder und 15 Thlr. Ausstattung zusammen | wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die zwischen 985 t eingetragen in Abth. 111. Nr. 14 des | den Parteien bestehende Ehe zu trennen und den dem Kolonisten Ferdinand Zache zu Saratoga | Verklagten für den allein \{uldigen Theil zu er- gehörigen im Grundbuche daselbst Blatt | klären, und ladet den Beklagten zur mündlihen Nr. 21 verzeichneten Grundstüks für den | Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil- jeßigen Schloßdiener Friedr. Wilh. Christ. | kammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf Zache zu Potsdam, Kanal 53, aus dem Erb- | den 6. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, 21, Mai 1847 mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge-

rezeß vom t 7 N «5E reen O rihte zugelaffenen Anwalt zu bestellen.

S Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diëser

Erfurt, den 12. Mai 1886. E Stüber, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

Königliches Amtsgericht. Civilkammer II.

[8822] Bekanutmachung. A - Verkündet am 4. Mai 1886. 5 : Kühne, Gerichtsschreiber. (8836] Oeffentliche Zuftellung. : m Namen des Königs! Der Franz Iosef Romon, früber S{neider, jeyt Auf den Antrag: Eigenthümer, zu Mülhausen i. E. wobnbaft, ver-

. des Altsigers Christian Mosolf zu Königsberg, | treten durch Rechtsanwalt Bertelé, klagt gegen seine : déx eere boliten Gastwirth Mosolf, Dorothee, | Chefrau, Denise Sophie Guillet-Boijtot, Wittwe

geb. Kremp, früheren Wittwe Weber, im Bei- | in erster Ebe des Meßgers Claude Bouffart, früber

stande ihres Ehemannes, ebenda, in Mülbaufen wobnbaft, zur Zeit obne bekannten vertreten durch den Rechtsanwalt Kükenthal | Wohn- und Aufenthaltsort, auf Ebescheidung, mit zu Wittstock, dem Antrage: daß es dem Kaiserlichen Landgerichte

das Königliche Amtsgeriht zu Wittstock durch | gefallen wolkte, die EbesGeidung zwischen den Parteien

20. Oktober, | zu legen, und ladet die Beklagte zur mündlichen“

"3. Januar, | Verbandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

Auszügen über die Posten Rubr. 111. Nr. 9e von | j: e Ee L

noch 1000 Thlr. für den Bauer Christian Christoph richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Ea L 0 Sue und n E Nr. If von | dieer Auözug aus der Klage bekannt gemacht. Chriftian Fricdrich Mosolf zu Königsberg,

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird

gr. für den Wambauer Johann Mülhausen, den 11. Mai 1888.

x A Stabl, Sekretär,

eingetragen auf dem Rittergut Königsberg Bort btafBreibor des Caiserli Landaeriéts. Band I]. Blatt 7 der Rittergüter, dem Ritter- Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerißt gutsbesizer Carl Rosenow gehörig, -

wird für kraftlos erklärt, und die Kosten des Ver- [8839] Oeffentliche Zusteilung.

fahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt. Die verebelihte Müller Ties, Auguste, geb. Friese, Wittstock, den O 2E ui zu Brandenburg a. H., Altstädtisde Fiscberstr. S Königliches Amtsgericht. vertreten durch den Rechtsanwalt, Justizrath Kubl-.

—— mever zu Brandenburg a. H, klagt gegen ibren in unbekannter Abwesenbeit lebenden Ehemann, den

[8840] Oeffentliche Zustellung. - ra | Müller Friedri Wilbelm Tieß; zuleßt in® Bran- Die Ebefrau des Müblenbauers An ust Barfels, S S H. A hen aciieien s f böëliéber

Karoline, geb. Steinbrecher, in Ballenstedt, ver* | erlaffung auf Ebesceidung, mit dem Antrage: treten dur den Rechtêanwalt Ulrich daselbst, Uagt | * E L Bella Band der Jegen ibren genannten Ebemann, z. Z. in unbekannter das zwischen ibnen bestehende Baud Ghe

Abwesenheit, wegen böslichen Verlassens, mit dem buldiacn Theil zu erkläre ; Antrage lid Ebescheidung, und ladet den Beklagten |} nud lduldigen Theil "nie mündlichen Verbandlung

u trennen und den Beklagten für den alletn

en Verhandlung des Rechtsstreits vor die des Rechtsstreits ‘vor die zweite Civilka e

Uhr,

den 11. Okto

s En e der Ea wird dieser diefer Audzug der Klage unt

Auszug der Klage bekannt gemach 11. Mai 1886. Dessau, den 12. Mai 1886. i E ke, A reider

-

B üg