lisatión cine Anleihe zum Betrage von 12 000 000 „jé aufzunehmen, i Antrag des Magistrats: E S Betz Vice 2 puse ün jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen und Anweisungen versehene, Seitens der Gläubiger unkünd- bare Stadt-Anleihescheine ausgeben zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Stadt Magdeburg etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833, durch gegenwärtiges eis Evan ur Ausstellung von auf den Jnhaber lautenden Magdeburger Stadt-Anlcibescheinen zum Betrage von Zwölf Millionen Mark, welche nah dem anliegenden Muster auszustellen, in 4 Abtheilungen
ada 200 Stück à 5000 a 400 , à 2000 7, 700 „, à 1000 ,„ 800: S: 000: » ceben, mit 34 Prozent ¡bhrlic insen und nach auszugeben, mit 34 Prozent jährlich zu, verzinjen un: tan ge n Äerzeae Tilgungsplane dur Ausloofung oder frei- händigen Ankauf mit wenigstens einem Prozent des Kapitalbetrags jeder Abtheilung, unter Zuwachs der Zinsen von den etilgten Aaleihe- iheinen, von demjenigen Jahre ab zu tilgen sind, welches auf die Ver- silberung der einzelnen Abtheilungen folgt, Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervor- gegangenen Rechte geltend zu machen befugt ift, ohne zu dem Nachweife der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu fein. Vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und durch welches für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine in keinerlei Weife eine Gewährleistung Seitens des Staats übernommen wird, ist in Gemäßbeit der Bestimmungen des iee vom S 1872 (Geseßz-Samml. S. 357) zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. j E i fen enl fee, Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedructem Agen Insieget, ias Berlin, den 3. V S E L. 8.) Wilhelm.
von Puttkamer. von Scholz.
Regierungsbezirk Magdeburg.
Anleibeschein der Stadt Magdeburg ._. . , Ausgabe . . . . Abtheilung, Buchstabe . M n E E Ls Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 3. Mai 1886 (Amtsblatt der Aen Regierung zu Magdeburg vom . ten 1188 „Mb Stils A Gesez-Sammlung für 188 . Seite .…. laufende Nr. . . . ).
Provinz Sachsen.
und
Auf Grund des von dem Bezirks8aus\chusse zu Magdeburg ge- nebmicien Bestlufses des Magistrats und der Stadtverordneten- Versammlung zu Magdeburg wegen Aufnahme einer Schuld von 12 000 000 M bekennt sich der Magistrat zu Magdeburg Namens der Stadtgemeinde Magdeburg dur diesen, für aran Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleibeschein zu einer Darlehns- huld von Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei und cinhalb Prozent jährlich zu verzinsen ist. N
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 12 0006 000 4 erfolgt für jede Abtheilung von 3000000 #Æ nah Maßgabe des
enchmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung oder Ankaufs der An- leibeieine binnen längstens 44 Jahren nach vollständiger Begebung der Abtheilung aus cinem Tilgungéstocke, welher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat August jeden Jahres. Der Stadtgemeinde bleibt jedo das Recht vorbehalten, den Tilgungéstock zu verstärken oder auch fämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu ündigen. / ,
M Dic dur die Lie Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben-
3 dem TilgungsstodLe zu. / : :
E O sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ibrer Abtheilung, Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bckannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt späte- tens sechs, drei, zwei und cinen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Prenfzischen Staats-Anzeiger p dem Amtsblatt der Königlichen Regterung zu Magdeburg, der Magde- burgischen Zeitung und dem Magdeburger Amtlichen Anzeiger. Geht cines.-dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von dem L tas mit aua Le En Regierungs-Präsidenten zu Magde-
ein anderes Blatt bestimmt. Ï i 6 Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entribten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1, Dk- tober, vom 1. Oktober 188 . . ab, mit drei einhalb Prozent jährlich verzinfet. : :
“ Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise diescs Anleihescheines bei der Kämmereikasse der Stadt Magdeburg, und war au in der nah dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden
eit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals cingercihten Anleibescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligfeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem üdzahlungstermine niht erhoben werden, fowie die innerhalb vier Jahren na Ablauf dcs Kalenderjahres, in welhem sie fällig ge- worden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Das Aufgebot und die E verlorener oder rernichteter Anleihescheine erfolgt nah Vorschrift der §§, 838 und ff., der Cirilprozeßordnung für das Deutsche E vom 30. Januar 1877 (Reichs - Geseßblatt Seite 83), bezw. na 8. 20 des T6 führungsgesetes zur Sen Civilprozeßordnung vom 24. März 1
(4 p k; x x E N a weder noch für fraftlos erklärt
Zinsscheine können weder aufgeboten , tlos erf! Grän Bee foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsfcheinen vor Ablauf der vieriäbrigen Verjährungsfrist bei dem Magistrat anmeldet und den stattgehabten Besiß der ( durch Vor- zeigung des Anleihescheines oder E in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der an- gemeldeten und bis s nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Buittung ausgezahlt werden. / :
Mit diesem Anleibe eine sind bis zum Schlusse des Jahres 188 . , halbjährige Zins|cheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe ciner neuen Reibe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kämuncreifasse der Stadt Magdeburg gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den In aber des Anleihesheines, sofern dessen Vorzeigung recht- ¿eitig geschehen ift. : i
ur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadtgemeinde mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkrast.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Magteburg, den . . ten
(L. S, Der Magistrat der Stadt Magdeburg. s Cigenkändige Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines Magisirats- mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)
ins\cheine
Regierungsbezirk Magdeburg. insfschein Anleihescheine der Stadtger Bethe M deburg te Ausgabe eihesheine der gemeinde Mag s e, E Abtbeilung, Buchstabe . . . Nr. . . über . . . Mark zu drei- einkalb Prozent Zinsen über . . . Mark . . Pfennig.
) ber dieses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rückgabe am De Ra frober 188 . die Hin en des DRIEE Anleihescheines fü jah Eo M E ues ark N ‘Pfg. bei der Kämmereikasse der Sn M, ¡ eburg, den . . ten
a er Magistrat der Stadt Magdeburg. E Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit inncr- halb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er- hoben wird.
Provinz Sawsen.
Regierungsbezirk Magdeburg. Anweisung
zum Stadt-Auleiheschein der Stadtgemeinde Magdeburg, . .… . te Aus-
. ._. Abtbeilung, Buchstabe... .. L E A Ca “üb d E Mark.
Provinz Sachsen.
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt -gegen deren Rückgabe zu dem S Anleihescheine die . . te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre 188 . bis 18 . . bei der Kämmereikasse der Stadt Magde- burg, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspru erhoben wird. Magdeburg, den . . ten 188-..
Der Magistrat der Stadt Magdeburg. : ; Anmerkung. Die Namensunterschriften unter den Zinsscheinen und Anweisungen können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigenhändigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
Regulativ,
betreffend die Ausgabe 3!/2prozentiger Pfandbriefe I, G Emission B und 3!/2prozentiger Pfandbriefe 1I. Serie, sowie die Konvertirung der 4prozentigen Pfandbriefe I. und Il. Serie der Westpreußischen / Landschaft.
I. Abschnitt.
Ausgabe 31/2prozentigerPfandbriefeTl.SerieEmissionB q und 31/2 prozentiger Pfandbriefe 11. Serie.
8. 1. : i Die Westpreußische Landschaft stellt die Ausgabe der in Gemäßheit der E vom 20. April 1880 (G.-S. S. 279 Nr. 3) und vom 14. Mârz 1883 (G.-S. S. 84 2èr. 7) emittirten 4 prozentigen Pfand- briefe I. Serie Cmijsion B und 4 prozentigen Pfandbriefe 1]. Serie, desgleichen die Ausgabe der in Gemäßheit der Allerhöchsten Kabinets- ordre vom 24. Februar g A a. S. 94) emittirten 31/2 prozen- tigen Pfandbriefe ein und gie L | : n zur leite des Taxwerths der Güter bezw. bis zum 15 fachen Betrage des behufs der Grundsteuer-Regulirun ers mittelten R Z3/aprozentige Pfandbriefe 1. Serie Emission B un Z j . auf das \echste Zehntel des Taxwerths der Güter bezw. in Höhe des Betrages zwischen dem 15 und 18 fachen des behufs der Grundsteuerregulirung ermittelten Reinertrages 31/2 pro- zentige Pfandbriefe 11, Serie näch Maßgabe dieses Regu-
lativs aus. u
a 8, 2. i - Die Schuldner der 83/2 prozentigen Pfandbriefe T. Serie Emission B isten an die Landschaft dieselben Jahreszahlungen, wie die Schuldner der bisherigen 31/2 prozentigen Pfandbriefe I. Serie, nämlich jährlich 31/2 Prozent zur Verzinsung und während der ersten zehn Jahre 1/2 Prozent zum Tilgungsfonds §. 118 Theil I revidirten Landschaftsreglements.
8. 3. ; ; Die Schuldner der 31/2 prozentigen Pfandbriefe T1. Serie ent- richten an b Landschaft brlith 31/2 Prozent zur Verzinsung und sonst dieselben Jahreszahlungen, wie die Schuldner der bisherigen 4 prozentigen Pfandbriefe 11. Serie, nämlich Siberkbits jährlich
a. während der ersten sieben Jahre zum Sicherheits- und b. demnächst fortlaufend zum Tilgungsfonds. §. 2 Regulativ vom
14, Mâárz 1883,
Gidts din: TUgiingtfonds zehn. Prozent Erreicht der Antheil des Guts am Tilgungsfonds zehn Prozen der Pfandbriefschuld, so kann der Besißer nah seiner Wahl die Löschung von fünf Prozent derselben, soweit dieser Betrag durch Hundert theilbar und nachdem der etwa nach §. 4 Regulativ vom 50. April 1880 bezw. nah §. 4 Regulativ vom 14. März 1883 empfangene Coursdifferenzzushuß zurückerstattet ist, unbeschadet des landschaftlihen Vorrehts für den Rest der Schuld oder, wenn den en in den §8. 158 und 159 Theil 1I rev. L. R. entsprochen wird, die Ausantwortung dieses Antheilbetrages aus dem Tilgungs- fonds als eines neuen Anlehens fordern.
8 5! j E : Darüber, ob und wie weit ein Gut über die Werthshälfte hinaus bepfandbrieft werden kann, hat auf den Antrag der Departements- direktion die General-Direktion vas ihrem Ermessen zu bestimmen.
L B :
Die 32 prozentigen Pfandbriefe 1. Serie Emission B und 11. Serie werden : bit Biuscoupons und Talons nah auliegenden Formularen in Stückcn zu 5000 4, 2000 F, 1000 f, 500 „A und 200 M deutscher Reichswährung ausgefertigt. Die Unterschrift des Direktors unter den Pfandbricfen wird durch en De ee her- gestellt. Der General-Direktion bleibt es ü erlassen, nah Bedürfniß anderweitige Eintheilung der Stücke- anzuordnen. „Wenn vor dem Fälligkeitstermine des leßten Zinscoupons einer Serie gegen die Aus- reihung der neuen Coupons an den Talonprä|entanten Einspruch vom Pfandbriefinhaber erhoben wird, so erfolgt die Ausreichung der neuen Coupons an Lebteren ohne Weiteres in dem zu deren Aus- reihung bestimmten Termine.
O :
m Uebrigen finden auf die 3F prozentigen. Pfandbriefe“T. Serie Emissn B Une, II. Serie die Bestimmungen des revidirten Landschafts- reglements nebst Zusäßen, insonderheit auf die Pfandbriefe IT. Serie die Bestimmungen der Regulative vom 15. Mai 1868 (G.-S. S. 496) und vom 14. März 1883 (G.-S. S. 84 Nr. 7) Anwendung. Es bleibt aber dem General-Landtage vorbehalten, diese Be- stimmungen sowie die Bestimmungen in den §8. 2 a des gegen- wärtigen Regulativs über die Jahresleistungen der Schuldner und über die dadur entstehenden Fonds unter Zustimmung der Staats- regierung nah Ablauf von zehn Jahren abzuändern.
II, Abschnitt.
uündigung und Konvertirung der 4prozentigen FIOLAE Pfandbriefe.
S
Die Westyreußische Landschaft wird die auf _Grund des Aller- bödsten Erlasses A 9, November 1857 (G.-S. S. 894) aus- gegebenen 4 prozentigen Pfandbriefe (Emission A.), desgleichen die im 8. 1 bezeichneten 4 prozentigen Pfandbriefe I. Serie Emission B und 4 prozentigen Pfand riefe II. Serie zu Ta O az echnung der
Verkehr ziehen und in 34 prozentige Pfandbriefe I. Serie Emission B Zeri ei : E Westpreußische Landschaft haftet von Beginn des Konvertirungs- eshäfts an mit ihren [Pat Gen eigenthümlichen Fonds für die nsprüche aus den einzuziehenden 4 prozentigen Pfandbriefen. 8. 9. :
i sführung und Anordnung aller zu dem Konvertirungs- geit A E "Maßregeln wird die General - Direktion eauftragt. ó L S i
ieselbe bestimmt, zu welcher Zeit und in welchen Summen die Sie E Kündigung der 4 prozentigen Pfandbriefe , die Ein- stellung der Ausgaben dieser Pfandbriefe, sowie der bisherigen 31/2 pro- zentigen Pfandbriefe erfolgen soll. A
leibt ihr überlaffen, die 4prozentigen Pfandbriefe dur An-- kauf Aus M deren Inhaber dazu bercit sind durch Aus-- taush gegen die entsprechenden 31/2 prozentigen und erforderlichen Falls- durch Zuzahlung einer Prämie zu beschaffen. : ' Zu diesem S ch Li Ee CITORnig Pfandbriefe mit
darauf zu stempelnden Vermerke: i (0
folgenden für einen M /gorotenligen Pfandbrief I. Serie Emission B (bezw. 1]. Serie) gleichen Betrages zinsbar sit... bis zur Lertigftellung der Leßteren als Interimsscheine verwandt werden. ¿ i / 28
8aleichen können die 4 prozentigen Pfandbriefe T. Serie Emission B und E Wes dur folgenden darauf zu stempelnden Vermerk: „Dieser Pfandbrief trägt dreieinhalb Prozent Zinsen und unter- liegt dem Nen, vom i W E
î d ihren Inhabern zurückgegeben werden. e N ee Prämien is vorher nach Lage der Geldmarkts- verhältnisse von der General-Direktion zu bestimmen, welche allein und endgültig darüber zu enl, hat.
Zur Dur(hführung des Konvertirungsgeschäfts wird die General-
Direktion ermächtigt: : ie Guthaben der betheiligten Pfandbriefs{chuldner am Tilgungs- n U 06, 118—121 TIbeil 1 rev. L. R., §, 2 Regulativ
vom 20. April 1880 und §8. 14b Regulativ vom 15. Mai
1868 — zu verwenden, / : ü s dem Cigenthümlichen und aus dem Sicherheits- + Vorschüsse aus vent Sgt , 122 Theil 1 rev. L. R.
der Landschaft(="§§. 116, 117
a 14a Regulativ vom 15. Mai 1868 — zu entnehmen,
. die an Stelle der gekündigten, nicht konvertirten und daher
baar einzulösenden 4 prozentigen Pfandbriefe ausgefertigten
31/9 prozentigen Pfandbriefe zur Beschaffung der Einlösungs-
uta zu veräußern, i s /
d. ali Lit Ausführung des Konvertirungsges{äfts geeignete:
Verträge jeder Art für die FgorIGN abzuschließen.
Sämmiliche durch das Konvertirungsgesl;äft entstandenen Kosten vi M T General-Direktion zur Deckung derselben aus den: landschaftlichen Gonds E D sind von den dabei be-
i tesiBern nebst Zinsen zu erstatten. E ; V Ge Lctucame dersclben wird nah Verhältniß der einzelnen konvertirten bezw. umgeschriebenen 4 prozentigen Pfandbriefsanleihen auf die betreffenden Güter E,
ur Erstattung der hiernah auf das einzelne Gut treffenden Bors Düse if von bem der betheiligten Güter das durch die Kon- vertirung gewonnene halbe Prozent von der ganzen Anleihe bis zur vollständigen Ausgleichung seines Kontos zu erheben, soweit sein Gut- haben am Tilgungsfonds nicht Ne,
rst nach Erstattung der auf sein Gut vertheilten Vorschüsse in L diese Beiträge (8. 13) oder durch ihm jeder Zeit freistehende größere Abschlagszahlungen is der einzelne Besißer be- rehtigt, Ermäßigung der Binien seiner Pfandbriefs\{uld auf 31/2 Prozent und die Einwilligung zur Löschung des Mehrbetrages im Grundbuche von der Landschaft zu LEUEEN,
Die General - Direktion ist berechtigt, nach Verhältniß der zu fonvertirenden bezw. zu kündigenden Summe 4 prozentiger Pfand- briefe, für die betheiligten Güter 31/2 prozentige ausfertigen zu lassen. Dieselben sind auf Vorlegung einer Bescheinigung der General- irektion E E ata daß diese Pfandbriefe nur in S dieses Mats ver- wendet und daher nur zum Eintaush oder zur Einlösung der u konvertirenden bezw. zu kündigenden 4 prozentigen Pfand- Liefe herausgegeben werden sollen, und der Hypotheken-Urkunde über die 4prozentige Anleihe von dem Syndikus der Departe- ments-Direktion zu beglaubigen, dies au von demselben und dem Departements-Direktor auf der Hypotheken-Urkunde zu ver- merken. Nach Einlösung der 4prozentigen Pfandbriefe sind dieselben den vorbezeihneten Beamten zur Kassation und Abschreibung auf der P Ee vorzulegen.
Die Form und Wirkung der Kündi ung bestimmt sich nah den Allerhö he Kabinets - Ordres vom 11. Juli 1838 (G. - S. S. 365 und 368), jedoch bedarf es niht einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Coupons zu den gekündigten
Pfandbriefen.
Pfandbrief 1. Serie Emission B. Litt Nr ee Met : i Der Westpreußischen Landschaft privilegirter Pfandbrief T. Scrie
A t Nr d üter inß is Pu t iäbrlit Reichswährung, verzinslich zu dreieinhalb Prozent jährlich, unfitabbar In Seiten des Inhabers, fundirt auf eine Hypothek E einen gleihen Betrag und auf die Garantie der zu der Westpreußischen Landschaft S agg! : au en... ten Tig Lönigli tyreußishe Provinzial-Undschafts-Direktion. a: e T pee oe) (Facsimile des Direktors. i Nach Einsicht der entsprehenden Op eten AN unde eglaubigt von dem Montus der Nonig G estpreußischen N riidaz tas ts-Direktion zu “den , | : iat ry des Syndikus.) (Unterschrift des Syndikus.) : Eingetragen im Landschasts - Register für Pfandbriefe 1. Serie Emission B, Blatt 7
18 tes, P ie Emission B riefe I. Serie Emission B. Gen Pfanele 1. Meek Kapital
Kassen und bei deren 18
Agenturen vom N “N i eral-Landschafts-Direktion zu Marienwerder. Mearals f (Sersimile des General-Landschafts-Direktors.) Dieser Coupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nit bis zum 18 . . . erhoben wird.
' Talon. Zu dem Pfandbriefe der De realisGen Landschaft I. Serie
Emission B, J Nr
Mark
Litt.
. , auf die Jahre von Johannis 18 , . bis Weihnachten 18 . .
Schuldner auf vorgängige halbjähri ündigung gemäß C195 Theil Tw, l R dur 3 lung des Senitivert s aus dem
ba der Westpreußischen General - Landschafts - Direktion zu Marien-
soll dem Präsentanten dieses Talons die neue Coupons - Serie.
werder im Weihnachts-Zinsen-Auszahlungs-Termine 18 . . a Pfandbrief - Inhaber dagegen vorher spruch erhebt, erfolgt an diesen die Ausreichung der neuen Coupons-
für dic Einsendung de& Talons und für die Aus- Landschaft, jedoch nur
werden. Falls aber der Serie.
Das Porto reichung der neuen Coupons- Serie trägt die bei Sem angaben bis 609 M für sämmtliche befindende Ta geschehen nur au a tin allen Fällen die mit der Uebersendung der
ahr.
Westpreußishe General-Landschafts-Direktion zu Marienwerder. (Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Direkters.)
: Pfandbrief Il. Serie Titt
Nr Der Wesipeeußischen Landschaft privilegirter Pfandbrie
Litt, Nr. . . . über
1 deutsher Reichswährung, verzinslich zu Fans Prozent jährli,
unkündbar von Seiten des Inhabers, fundirt au
cinen gleihen Betrag und. auf cinen Sicherheitsfonds in
der unterm 15. Mai 1868 und
M eltaligtmn Regulativ
en .,
Königliche Westpreußische (Siegel der Direktion.)
ons. Coupons - Sendungen mit höherer Wertbs auf Antrag und Kosten des Taloné.t hsangabe
en 18... Provinzial-Landschafts-Direktion. (Facsimile des Direktor
ereiht ider-
sich in Einer Hand
nhabers. Leßterer oupons verbundene
Mark
II. Serie Mar
eine Hvpothek für
Gemäßheit
e,
S - Inserate für den Deutschen Neihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-
registec nimmt an: die Königliche Expedition des Deafshen Reichs-Anzeigers und König!ih
Prenußishen Staats-Anzeigers:
Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.
M
[ladungen
, Verloosung,
. Steckbriefe und Untersuhungs-Sahen. ” Bwaugbvollsteedume  o
; Berne, Verpachtungen,
u. st. w. von öffentlihen Papieren.
Nad) Einsicht der entsprechenden
von dem Syndikus der Königlichen W if T Qb sGafts-Direktion zu . iglichen Westpreußischen Provinzial-Lan en 18
(Siegel des Syndikus.) (Unterschrift des Syndikus.)
i im Landschafts-Register für Pfandbriefe 11. Serie,
Hvpotheken-Urkunde beglaubigt
Nr 18 E dem Feeipreublschen i r Uber i werden hierauf an halbjährlichen Zinfen* aab Ans « e , « Mark bei sämmtlihen Westpreußi L s i venfuren o A stp E E Kassen qud bei deren estpreußishe General-Landschafts-Direktion zu Marienw ; (Stempel.) (Facsimile des General-Landschafts-Direktors) Dieser Coupon wird ungültig, wenn dessen Betrag nicht bis . erhoben wird.
reue preußischen Nr
i Mar entanten dieses Talons die neue Coupons- Serie
ooo haft II. Serie
————————————————————— T
effentlicher Anzeiger
9, Industrielle Etablissements, Fabriken und
ufgebote, Vor- roßhandel.
6. Verschiedene Bekannt :
7. Literarishe Anzeigen. S 8. Theater-Anzeigen.
9, Familien-Nachrichten. |
u. dergl. , Verdingungen 2c. Kraftloserklärung, Zinszahlung
In der Börsen- Beilage.
r. auf die Jahre von Iohannis 18 . . bis Weihnachten 18 .. bei der Westpreußis General-Landschafts-Direktion zu Marien-- werder im or g 2 18 . . ausgereicht werden. Falls aber der Pfandbrief - Inhaber dagegen vorher Widerspruch erhebt, erfolgt aa diefen die Ausreichung der neuen Coupons-Serie.
. „ Das Porto für die Einsendung des Talons und für die Aus- reihung der neuen Coupons-Serie trägt die Landschaft, jedoch nur bei befindende Talons, Coupons. Setne n fe, einer Hand
ns, Coupons- it hó geschehen nur auf ita und Kosten des Tal 6 Inhabers. Letaee
i ä ons-Inhabers. Letzterer trägt in allen äll di s bundene Gefahr en die mit der Uebersendung
der Coupons ver- Westpreußische General-Landschafts-Direktion zu Marienwerder. (Stempel.) (Facsimile der General-Landschafts-Direktion.). e
Amtsblatt des Reichs- ‘ 4 : Verfügung vom 15. Mai 4 Postamts. ‘ Nr. 29. — Inhalt:
erfüc Einst i Stillen wid Sardinien W instellung des Pakctverkehrs mit
ustiz-Ministerial-Blatt. Nr. 21. — alt: - machung vom 14. Mai 1886, betreffend die mit Geib gestatteten, sowie diejenigen Kaiserlichen Konsuln, welche zur Ab- Ans pon euge und zur u, a iden E find. —
lueine Sersugung vom 15, Mai 1886, betreffend di
der Kosten für die Unterhaltung der Dienftgebieke E
a
Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des eeJnvalidendauk“‘, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.
+*
Zwangsvollftreckungen, Aufgebote, Verladuugen u. dergl.
[10060] Zwwangsversicigerung.
Die im Grundbuche von Alt-Köln Band 9 Nr. 614
und 615 auf den Namen: I. a. des Premier-Lieutenants, im Großherzoglich Meclenburgischen
b. der Frau Jane Mary Harriette
von Buttlar, geb. v-n Hartmann,
jeßigen Hauptmanns ) Grenadier- Regiment Nr. §89 Maxton Wilhelm von Me,
Henriette)
c, des Second-Lieutenants im Westpreußischen
gnerani seine U
Köni [64293]
Die ledige und zenz Hartmann von
Sparkassebuchs
Kürassier-Negiment Nr. 5 Hermann Wilhelm Hein- Füssen, lautend auf
rih von Drittel,
I!. a. des candidatus juris Ernst Anton Heinri
Gustav Carl von Hartmann, b. der verwittweten Lieutnant
einem ideellen Drittel,
TIII. a. der Ehegattin des Konsuls Paul, Rosalie
Jane Anna, geb. Purdie
b. der verwittweten Heyward (Hayward), Henriette
Isabella, __e, des schaftlich zu cinem ideellen Drittel,
ech. Purdie,
„eingetragenen, an der Schl oßfreiheit Nr. 8 und 9 hierselbst belegenen Grundstücke sollen auf Antrag der vorstehend ad I. a,, b., e. aufgeführten M
I s
eigenthümer resp. ad b. jeßt des minorennen helm Erasmus Carl August von Buttlar — ver- treten ducch seinen Vater, Rittmeister a. D. Otto von Buttlar — als geseßlihen Erben der inzwischen verstorbenen Frau Jane von Buttlar, geb. von Hartmann,
zum Zwecke der Auseinanderseßung unter den-Mit- eigenthümern am 5. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht — an Ge- richts\telle, Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Ine, Saal 36, zwangsweise versteigert werden.
Die beiden Grundstücke zusammen sind mit 36 120 f Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere die Grundstücke betreffende Na weisungen, so- wie besondere Kaufbedingungen können in der Ge- rihts\{reiberei, Neue Friedrichstraße 13, Hof par- terre, Zinîimer 23, eingesehen werden.
Diejenigen, welche das Eigenthum der Grundstücke beanspruchen, werden E: vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens hecbeizuführen, widrigenfalls nah er olgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. Juli 1886, Mittags 123 Uhr, an Gerichts\telle, Neue Friedrichstraße 13, Hof par- terre, Saal 36, verkündet werden.
Verlin, den 14. Mai 1886.
Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 51.
O Aufgebot.
Der - immermeister Bernhard Theodor Rochl aus Groß-Moehringen ist im Jahre 1866 von dort, be- züglih- von Stendal aus nah Detroit, Michigan,
tord-Amerika, ausgewandert und verschollen. Sein Sohn, der Kandidat der Medizin Georg Robert
Hartmann gemeinschaftlich, zu einem ideellen
von Hartmann, Antonie Mathilde, geb. Grieser, gemeinschaftlich zu
obert August Theodor Purdic, gemein-
cantragt.
werden würde. Füssen, den 12.
(L. S.)
[52439] Nach glaubhaftem buch der
nersreuth zu Verlust Auf Antrag eines Aufgebotstermin auf Dienstag, den
dahier bestimmt und aufgefordert,
widrigenfalls dasselbe
_gez. Zur
[10062]
Bl. 37
führten Grundstücken roth
Zte Lauenroth erg zu Cöthen, 8. Dftober_ 1861 26. April 1862" auf dem im
Bl. 1 geführten Kneisel in Wörbzi
Moritz Rochl in Rostock hat das Aufgebot behufs Todeserklärung beantragt. Der Verschollene, bezüg- lih die unbekannten Erben und Erbnehmer desselben werden aufgefordert, \sih \pätestens in dem auf Montag, den 21. März 1887, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgericht, Donmstraße Nr. 12, Zimmer Nr. 2, bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird. Stendal, den 17. Mai 1886. Königliches Amtsgericht.
[5923] Aufgebot. Der _Eingesessene Peter Christian Tetens aus Groß-Olversum hat das Aufgebot der Obligation vom 1. Februar 1879 über 530 Æ, welche für ihn auf dem Grundbuchartikel des Schuhmachers Jor annes Vermehren zu Stadt Tönning Band VII. Nr. 313 Artikel 348 Abth. 111. lfd. Nr. 1 einge- tragen stehen, beantragt. wird aufgefordert, spätestens in dem auf ounerftag, den 29. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr,
B, T. B
in Wörbzig,
daselbst,
nuar 1851,
und rubr. III. 1
beide Poste bruar 1876,
inwohner
vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf-
nde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkläru der Urkunde erfolgen wie. E E Tönning, den 19, April 1886.
Ausfertigung.
Nesselwang, stadt, hat das Aufgebot Nr. 2265 der Distri
Demgemäß wird der buchs aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Oktober l. Ss Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine beim unterzeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Bad vor- zulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos
K. Amtsgericht. gez. Strunz. „Zur Beglaubigung: Gillizyer, K. Sekretär.
Ausfertigung.
Distrikts\sparkasse Tirschenreuth vom 39. Ja- nuar 1850 über cine Einlage von 13 Fl. 91 Kr. für die landesabwesende Theresia Hecht von Thän-
Vormittags 9 Uhr,
spätestens in diesem Rechte anzumelden und das Sparkassebuch vorzulegen,
Tirschenreuth, den 20. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.
Tirschenreuth, eodem. Gerichts\hreibere? des K. Amtsgerichts, L. S8) Brenner, Kgl. Sekretär.
Ausgebot.
Auf den im Grundbuche von Merzien B. T.
und in dem von Klepzi l l des Kossath in Merzien stehen in rubr. TII. 1 e,
3231 4 59 J mütterlihes Erbtheil für Amalie:
aus dem
75 AMÆ für den geistes\chwachen Andreas Kneisel
und rubr. III. 2b, 150 K für den Auszüger Christoph dessen Chefrau Eleonore, geb. Lehe
beide Posten aus dem Kaufkontrakte vom 25./25. Ja-
auf dem im Grundbuwe von Edderitz Bl. 26 geführten Hausgrundstück des Schuhmahhers August Voigt daselbst stehen in rubr. 11. 2 ein Auszug oder statt dessen jährlich 120 Æ für Arbeitsmann David Venuemaun daselbst,
60 M Tagezeitgelder für denselben, und zwar n aus dem Kaufkontrakte vom 25./25. Fe-
IV.
auf den im Grundbuche von Werdershausen ’, L Blatt 18 und in dem von Gröbzig B. VI. Bl. 73 geführten Grun Der Inhaber der Urkunde Pius Kühne in W
riedri Preusse gehörig, stechen, und zwar im erstern in rubr. l]. 1 und im leßtern in rubr. TI. 1,
300 A für den am 15. Februar 1864 verstorbenen
Rechte anzumelden und die Ur-
glihes Amtsgericht.
Bl. 45 gefübrten
Zeundorf und Aderplan 13 a. in
e des Mühlenbesißers August cundorf sichen in rubr. III. 1 914 Reichsgulden und
Aufgebot. großjährige Müllerstohter Cres- L dermalen in Immen- ihres verloren gegangenen ts\sparkasse 392 M. 67 H
Inhaber dieses Sparkassa-
2265 vers{reibung vom eine Einlage von i N
auf dem im Bl. 19 geführten
900 Æ unverzins[i dem Kaufvertrage vom den Auszüger Andreas
erklärt | auf dem in den Gr. Act. Rea.
März 1886. Walter,
B. 1682
behör, find in rubr. IN. 1
aaen
31. August tontrakt vom 75 September 1884, für den Posamentierer, hierselbst
cingetra
Mot Vorbringen ist das Sparkasse-
Dokumente,
zu Das als Schuldurkunde 105 Pf. mütterliches Erbtheil Pauline Laueuroth in Merzien ¿ des vom vormal. Herzogl. Kreisger
gegangen. rals Érben der Leßteren wird dahcr nämlich:
21. September d. Js.,
I
der Inhaber des Sparkasscbuchs Termine seine für kraftlos
erklärt wird. Lauenroth zu Merzien vom
u Waun. egannigungz ertheilte Nebenaus
Kreisgericht,
Cöthen ausgefertigten Kaufbriefs des
U Kneisel 91,
u FTIT
B. I. Bl. 77 ge-
Eduard Lauen- | des vom vormal.
ausgefertigten Kaufbriefs daselbst, jeßt verehel. Stein- V
auskon 9 ffontrakfte vom haufen von der vormal.
mission Gröbzig ausgefertigte Schuld- verschreibung der F
Thlr.,
sind in rubr. 11]. 2 a.
Kneisel und | August Steinborn in Zeundorf vom
(alias Gleau), E i
1879 über 914 Reichsgulden und \echs U zu VI.
das für den Auszüger Andreas
dessen Ahevau Dorot
„Und deren
III. B. I.
und älterlihen Erbe kat des vom vorm.
ausgefertigten Kaufbriefs des
die dem
des von den vorm. Cöthen ausgefertigten
dstücken des Maurers Swhubmachermeisters Gottlieb
August erdershausen, früber dem
Juli 1865
und baben deren
Maurer Leber. Preusse in Werders ausen dem Konsense vom 26./26. Juni 1851, hausen aus V
auf der im Grundbuche von Zeundorf B. I. Windmühle mit Mühlplatz in
sechs G ir di Kirche zu Cöfit aus der erten Bit
VI. Grundbuche von Diebzig B. 11. B gef n Hüfnergute des Hüfners Andreas Steffens in Dlebaig sind in rubr. 11]. 1 e rüdständige Kaufgelder aus a, 13./17. Februar 1866 für eren sen. in Diebzig,
j s I. Nr. 1184 ge- führten Hausgrundstück des Glasermeisters Julius
Wohnhaus in der Ritterstraße hierselbst P. 19 K. 414, mit Hof, Ge
, 900 aus dem Kaufkontrakte vom 7./7. Mai 1825 in Verbindung mit den Cefsionen von 26. November 1832, 3. Juni 1849, 15, Juli 1865 und Kauf-
jeßigen Rentier Carl May fgen. Die darüber als S{uldurkunden ausgefertigten
wegen 107 der minorennen Amalie
ausgefertigten Kaufbriefs des Köffäthen 8, Oftober - 1861, 26. April 1862,
u TI. , die dem Häusler Christoph Kneisel und Ehefrau in Wörbzig wes rüdcständiger Tagezeitgelder 2c. ertigung des vom vormal. H Abtheilung für Hypothekensacen,
in Wörbzig vom 25./25. Januar
3 ® das dem Arbeitsmann David Vennemannu zu Edderitz als Schuldurkunde wegen 60 M Tagezeit- gelder und Auszugsforderungen ertheilte Duplicat Herzogl. Kreisgeriht zu Cöthen des Shuhmathers August Voigt zu Edderitß vom 25,/2%5. Februar 1876,
E s zu IV. die für den Maurer Lebereht Preufse in Werders- Herzogl. Kreisgerihts-Com-
IT. n W riedrich Preusse'shen Cheleute Grnndbuhe von Wörbzig B. 11. n Tie Dansen vom 26./26. Juni 1851 über
Hausgrundstück des Maurers Carl
zu V. die für die Kirche zu Cösiß vom vörm. Herzog- lihen Kreiêgeriht zu Cöthen aus8gefertigte Schuld- und Hypothek - Verschreibung des Müh
1. August
Steffens und || des ; ce Elisabeth, geb. Loebser, Pa O f E i N e Au Taue r e tyrer rudhlandigen Kaufgeider- und Aus8zugs- | Zinsen für den Einlieger und RademaGer É eldforderungen ertheilte Dupli- Mi G f wf erzogl. Krei8geriht zu Cöthen üfners Steffens in Diebzig s 13,/17. Februar 1866,
zu VILI. Kastellan Joh. Carl Vorg zu Nien- burg zur. Nahweisung wegen rüdckständiger Kauf- gelder von 300 Thlr. ertbeilte K Abschri Herzogl, tadt A zu aufbriefs des Vorbesizers, Eifing in
en, vom 7./7. Mai 18% mit nadgefügten Ces vom 26. November 1832, 3. ae 1849 aL 1E
sind angebli verloren gegangen resp. vernitet
Aufgebot
, ¿u L. der Kossath Eduard Lauenroth in Mer- zien und die verehel. Pauline Steinberg, geb. Lauenroth, hierselbst,
zu Ux. die Erben resp. Erbeserben ‘
a. des am 31. Januar 1868 zu Wörbzig ver- storbenen geistess{chwachen Ludwig Andreas Kneisel Ge, E. Jul
„9. des am 28. Juli 1861 dafelbst verstorbenen Aus- zügers Christoph Kneisel und defsen am 23. Juli 1865 daselbst verstorbener Chefrau Marie Eleonora, geb. Gleau (Lehe), als:
1) der Handarbeiter Heinrich Kneisel in Wörbzig,
2) die Erben des am 17. Januar 1875 ¿u Frey- ftadt verstorbenen Kunstgärtners Christoph Kneisel
(Knaisel), nämlich : Rosina Wilßhelnine ,
Schortewitz'er Steinborti in
dessen Wittwe Schaefer, b. defsen vier Kinder: aa, Maric Adelaide, bb. Helene Agnes, L D S A Olga, (yb
. Heinri ustav Adolph Max, Geschwister Kreisel (Knaisel), ' E , 3) der alleinige Erbe der am 24. August 1880 hier verstorbenen Christiane Eleonore Sophie Schae- fer, geh. Kneisel, früher vorw. Heinicke, Arbeitsmann Wilhelm Schaefer hierselbft,
—
) zu Ix. der Schubmachermeister August Voig zu Edderitz, g M Do zd , zu TIV. die verehel. Emilie Kühne, geb. Ko, in Werdershausen, als legitimirte Re tsnahfol- gerin. des x. Preufsse, zu V. der Gemeinde-Kircheurath zu Cöfsig, 39 VL. der Hüfner Andreas Steffens in Diebzig, die verehel. Catharine Dorothee Elisabeth Werlißz, G Seit, in See E G m
er Sattlermeister Heinri ugust Christoph . Steffens hierselbst, vis N
ge E L Ber Ls S i zu - der Rentier, frühere Posamentiercr Carl Mag hierselbst,
beantragt. N . Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, pätestens in dem auf Mittwoch, §8. Dezember 1886,
Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Herzoglichen Amtsgerichte, Zimmer 16, hierselbst anberaumten Aufgebots- = termine ihre Rehie anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der leßteren erfolgen wird. Cöthen, 12. Mai 1886. Herzogl. Anhalt. Amtsgcriht. IT. (Unterschrift)
(6811 Aufgebot.
Auf Antrag des Kaufmanns Victor Levy in Scippenbëil wird ader Inhaber des rerlorenen Wechsels, 4. 4. Königsberg i. Pr., den 18. Sep- tember 1885 über 104 Æ, zahlbar am 22. Fanuar 1886, ausgestellt von Victor Levy an ‘cigene Ordre, acceptirt von H, F. Zorn, aufgefordert, feine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermin den 2. Dezember 1886, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos- erklärung erfolgen wird.
Königsberg i. Pr., den 6. Mai 1886.
Königli Amtsgericht. X.
—-
geb.
öft und Zu-
7 Thlr. 5 Sgr.
‘ilteDuplicat _zu Cötben t Cduard
erzogl. zu Handarbeiters
und Hypothek-
lenbesitzers
20. Juni
Groschen, [52156]
Auf das pu LraiiGes brligrnade erbause eie enter us äarten8 zu as- fitte bei Schieder. lft laut Bbligation con T E bruar 1852 ein-Darlehn von 50 Tblr. mit 4 o iedri ler in Brakelsiek ingrofsirt worden, wel “y an wahrscheinlich gemacht, zurü It ift.
Da löschungsfäbige mng niht beigcbraht werden kann, fo werden alle Dicjenigen, wele glau- ben, Rechte an die vötliegende Originalobligation zu haben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf
E den E August cr., anberaumten Termine anzumelden und zu degriudin e E die Urkunde für kraftlos erklärt und
zas Fgorofsat _im Hypothekenbuche gelöscht wer» :
Vlomberg, den 16. Januar 1886. R S n
Andreas