1929 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 May 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs8- und Staat3anzeigex Nr, 112 vom 16. Mai 1929. S, 2,

[16555]

Noschüßer Porzellanfabrik Unger & Schilve, Aktiengesellschaft, Noschütz i. Thür. Einladung zur ordentlichen dreißigsten Hauptversammlung am 15. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, jm bereitgestellten Zimmer des Hotels

Schwarzer Bär in Gera. Tagesorduung: 1, Vorlegung des Geschäftsberichts für 1928. 2. Genehmigung dex Bilanz für 1928 und Beschlußfassung über die Ver- wendung des Reingewinns. 3, Entlastung des Aufsichtsrats und der Direknon. Zur Teilnahme an der Hauptversamm- lung ‘ist jeder Aktionär, dec sih als solcher ausweist, berechtigt. Slimm- berechtigt sind - diejenigen- Aktionäre, welhe ihre Aktien nebst einem Ver- eichnis derselben odex- einem von der Reichsbank odex ‘einem Notar aus- estellten Hinterlegungsschein spätestens rei Tage vor dex Hauptversammlung bei unserer Gesellschaftskasse zu Roshüß i, Thür. hinterlegt haben. Roschül i. Thür., 14. Mai 1929. Roschüßer Porzellanfabrik Unger & Schilde, Aktiengefellschaft. Der Vorftand. Unger, E. Schilde.

[16607] Daimtler-Venz Aktiengesellischzaft, Stuttgart-Untertürëhein.

11, Aufforderung zzim Unrtausch dex Stammaktien über nom. NM €0,—. Wir fordern hiermit 1n Gemäßheit der 7 Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordnung die Juhaber der Stammaktien unserer Gesellschaft, deren Nennbetrag auf RM 60,— lautet, auf, ihre Aktien mit laufenden Gewinn- anteilsheinen mit einem arithmetisch geordneben Nummernverzeichnis in dop- pelter Ausfertigung bis zum 1G. Sey- tembex 1929 (einschließlich) zum Umtausch in Stammaktien über nom. NM {600,— bzw. NM-300,— in Verlin, Frankfurt a. M., Ham- burg, Mannheim, München und Stuttgart bei folgenden Banken bzw. deren Filialen und Bankfirmen während der üblichen Geschäftsshunden eingu- reichen :

Deutsche Bank,

Commerz- unnd Privat - Bauk

Aktiengesellschaft,

Darnistäöter und Nationalbank

Kommanditgesellschaft auf Aktien,

Dresdner Bank,

Nheinische Creditbank,

Marx & Goldschmidt,

M. M. Warburg « Co.

Gegent Ablieferung von 50 Stautnt- aftieu über je nom. RM 60,— werden 23 Stammaktien über je nom. NM 10006,— vder gegen Ubliefe- rung von % Stammaktien über je nen, RM 660,— wird ‘cine Stamn- aktie über RM 200,— mit laufeit-

den Gewinnanteilscheinen aus- gereiht. Für die zur Ausrceihung

kommenden 300-Mark-Aktien stehen alte lieferbare Stücke zur Verfügung. Die 1000-Mark-Aktien sind an den Börsen bereits für lieferbar erklärt worden.

Den Aktionären, dié. ihre Aktien dem Samäneldepot -augeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ‘êst der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schal- tern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen .wird die übliche Pro- vision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien- urkunden erfolgt baldigst gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus- (Mellten Gmpfangäbescheinigungen bei

rjenigen Stelle, oon der die Be- {{heinigungen ausgestellt worden sind, Die Bescheinigungen sind nicht über- tragbar. Die. Stellen sind berechtigt, gber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers dex Empfangsbescheini-= gungen zu prüfen

Diejenigen Stammaktien ‘unserer Gesellschaft über nom. RNM 60,—, die nicht bis zum 16. September 1929 eingereiht worden sind, werden nah Maßgabe der gesetz- lichen Vestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von eingereichten Stammaktien über Reichs- mark 60,—, die die zum Ersaß durch Stammáäáktien unserex -Gesellshaft über RM 1000,— bzw. NM 300,— erforderliche Zahl - niht erreihen und uns niht zur Verwertung für Rech- “nung der Beteiligten zur Verfügung ge- stellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Stamm- aktien unserer- Gefellshaft über Reichs= mark 1000,— bzw. RM 300,— werden nah Maßgabe des Geseßes verkauft. Der Erlös wird “abzüglih der ent- stehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Dice Fnhabex der umzutauschenden Stammaktien über RM“ 60,— können ‘innerhalb von drei Monaten nah Ver- öffentlihung der ersten Bekannkt- machung im Deutschen Reichsanzeiger ‘und Preußischen Staatsanzeiger, jedoch „noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der leßten Bekcenntmahung über die R C aA zum Umtausch, durch chriftlihe Erklärung bei unserer Ge- ellschaft Widerspruch gegen den Um- ‘tausch erheben. Außer dex Abgabe dieser fchriftlihen Widerspruchserklärung gegen-

ber unserer Gesellshaft ist zur ord-

spruchs erforderlih, daß der wider- sprechende Aktionär seine Stammaktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer Effektengirobank ausgestellten Hinterlegungs\heine ent- weder bei unserer Gesellschaftskasse in Stuttgart-Untertürkheim oder bei den obenbezeihneten Stellen hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widersyruchs- frist beläßt. Ein etwa erhobener Wider- spruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinterlegten Aktienurkunden oreSiveagag dex Widerspruchsfrist zurück- ordert.

Erreichen die Anteile. der Fnhaberx der Stammaktien über NM G60,—, die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesœmt-= betrags der Stammaktien über Reichs- mark 60,—, so wird derx Widerspruch wirksam und der zwangsweise Umtausch der Aktien nah Maßgabe des Gesetzes unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Inhaber von Stammaktien über Reichs- mark 60,—, die nicht Widerspruch erx- hoben haben, werden œuch in diesem Falle als freiwillig zum Umtausch eingereiht umgetauscht, sofern nicht von den Aktionären bei dex Einreihung zum Umtausch ausdrücklich das Gegen- beil bemerkt ist. ¡gSfutigart-Untertürkheim, im Mai 1929,

Daimler-BVenz Aktiengesellschaft.

C. Schèppert. Kissel. [16559] Hiermit bechren wix uns, unsere

Aktionäre zur 8. ordentlichen Ge- neralversammlung auf Montag,.den 17. Juni 1929, vormittags 11 Uhr, nach Mannheim, Rathaus N 1, Turm-

saal, mit folgender Tagesordnung einguladen: 1. Bericht des -Vorstands und des

Aufsichtsrats über das Geschäfts- jahr 19928;

2, Genclhimigung des Geschäfts- abschlusses und der Gewinn- und Verlustrechnung- für 1928.

3. Entlastung des Vorstands.

4. Entlastung ‘des Aussichtsrats.

5. Aussichbsratäwahlen.

Aktionäre, die an der Generalver-

sammlung teilnehmen wollen, halben ihre Aktien oder die Hinterlegungs-

heine einex deutshen Bank oder eines deutschen Notars, aus welchen die Nummern der hinterlegten Stücke genau ersichtlich sind, spätestens am 12. Juni 1929 während der üblichen Geschäfts- stunden bei dex Gesellschaftskasse in Mannheim, Carl-Beng-Straße, oder bei folgenden Banken zu hinterlegen: in Verlin: Direction dexr Disconto-Gesellschaft, Berlin W. 8, in Mannheim: Rheinische Kreditbank, Mannheim, Ba e Süddeutsche Disconto - Gesellschaft A. G., Mannheim, D 3, 15. Berlin, den 14. Mai 1989. Motoren-Werke Mannheim A. G. vorm, Venz Abt. stationärer Motorenbau. Der Aufsichtsrat. (Unterschrift.)

[16610]

Danubia Aktiengesellschaft für Mineralölinduftrie, Regensburg. Einladung zu der am Moutag, den

10. Juni 1929, 12. Uhr mittags,

in den Geschäftsräumen der Benten

Petroleum-Aktien-Gesell\ chaft, Berlin-

Schöneberg, Martin-Luther-Str. 61/66,

stattfindenden ordentlichen General-

versammlung. Tagesordnung :

1. Vorlegung des Berichts über das Geschäfisjahr 1928 . nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

. Genehmigung dex Bilang nebst Gewinn- und Verlustrehnung.

DD

3. Entlastung des Vorstands und des Bac Lun

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Ermächtigung des Aufsichtsrats,

die sih aus dem demnächst aus- zuschreïübenden Umtausch der Aktien zu RM 40— auf Grund der 2./5. Durchführungsverordnung zur Goldbilanzverordmung ergebende Aenderung des § 4 der Saßungen (betr. das * Grundkapital) vorzu- nehmen. 6. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung und Ausübung des Stimnm- rechts sind diejenigen Aktionäre berech- tigt, welche spätestens am dritten Werk- tage vor der anberaumten Generallver=- sammlung während der üblihen Ge- shäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei nachstehenden Banken: Divection der Disconto-Gesellschaft, Filiale München, Müinchen,

Deutsche Vank, Filialen Regensburg, Nürnberg,

Bayerische Hypotheken- und Wechsel- Bank im München, Filialen Regens- burg und Nürnberg,

Darmstädter und Nationalbank, K.-G. a. A., Filialen München, Regensburg und Nürnberg,

ihre Aktien nrit einem doppelten Nummernverzeichnis einreihen. Ge- mäß den veränderten Vertvahrungs- bestimmungen der Reihsbank gewährt die Hinterlegung von Reichëlbanlkdepot- scheinen ein Recht zur Teilnahme an der Genevalversammlung niht mehr.

Regensburg, im Mai 1929.

[16198] Preußische Pfandbrief-Vauk.

3, (leßte) Bekanntmachung betr, Umtausch unserer Aktien über 50,— RM.

Auf Grund der 7. Verordnung Zur Durchführung der Verordnung über Goldbilanzen vom 7." Zuli 1927 (R.-G.-Vl. I. S. 176) fordern wix hier- dur die Fnhaber unserer Aktien über 90,— RM auf, ihre Stücke mit Gewinn- anteilsheinen für das Jahr 1929 u. ff. nebst „Erneuerungsshein untex Beifügung zahlenmäßig geordneter Nummernverzeichnisse in Taieéter Aus- fertigung zum Umtausch in Aklien über 1000,— RM bzw. 100— RM bis spätestens 31, August 1929 einzu- reihen. Die Einreichung kann erfolgen bei der Preußischen Pfandbrief- Bank, Berlin W. 9, Voßstr. l,

und deren Niederlassungez:, bei der Darmstädter und National- bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Beelin, und deren Nieverlassungen, bei der Direction der Disconto- Gesellschaft, Verlin, und deren Niederlassungeu, bei dexr Comwmerz- und Privat- Vank Aktiengeselischaft, Berlin, und deren Niederlassungen, bei dem Bankhaus Deichmaun & Co,, Köln am Nhein, bei dem Bankhaus Fraenkel «& Simon, Berlin W. 8, bei der Reichs-Kredit-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Berlin. Gegen Einreichung von je 20 Aktien u 50,— RM wivd eine neue Aktie im tennwerte von 1000,— RM mit Ge- winnanteilschein Nr. 67 u. f. und, so- weit Aktionâre Beträge in 50,— RM- Aktien besißen, die 1000,— RM Nenn- wert piht erreichen, wird für je 2 Aktien zu 50,— KM eine neue Aktie zu 100,— RM mit Gewinnanteilschein Nr. 67 u. if. mit Erneuerungsschein ausgegeben. Die nicht durch mindestens 100,— RM teilbaren Beträge sind durch entsprehenden Spißen-An- odex R bei den obengenannten Stellen auszugleichen oder uns zur Verwertung zur Verfügung zu teller Die ge- nannten Einreichungsstellen sind bereit, den An- und Verkauf von Spißen zum Börsenkurs zu vermitteln. __Der Umtausch derjenigen Aktien, die sih im Sammeldepot einer Giroeffekten- bank befinden, erfolgt provisionsfrei. Das gleiche gilt für den Fall, daß die Aktien am Schalter einex dexr vor- genannten Stellen zum Umtausch ein- gereicht werden, andernfalls wird die Ublihe Provision in Anrechnung ge- bracht. Dee - Jnhabex dex umzutauschenden Aktien über 50,— RM sind berechtigt, innerhalb dreier Monate seit dex exsten Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nx. 77 vont 3. 4. 1929, dem Umtausch durch an uns gerichtete E Erklärung zu wider- sprehen. Zux Erhebung des Wider- spruchs ist erforderli, daß der wider- sprehende Aktionär seine Aktien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer Effektengirobank oder einer der obengenannten Umtausch- stellen ausgestellten Hinterlegungssheine bei uns hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Fordert ein Aktionär die hinterlegten Urkunden vorzeitig zurü, so verliext der von ihm erhobene Widerspruch seine Wirkung. Der Widerspruch wird nux wirksam, wenn Fnhabexr der Aktien über 50— RM, deren Stücke den (ten Teil des Gesamtbetrages- dieser ktien erreihen, dem Umtausch wider- sprechen. Die Aktien über 50, RM derjenigen Jnuhabex, die niht wider=- sprohen haben, werden auch n eten! Falle in Abschnitte über 1000,-— RM bzw. 100— RM umgetauscht, sofern nicht die Aktionäre bei Einreichung ihrex Aktien ausdrücklich das Gegenteil ver- langen. Die Aktien über 50,— RM, die nicht bis spätestens 31. August 1929 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch ein- gereicht worden siud, werden gemäß S 290 des Handelsgeseßbuches für kraft- los erklärt werden. Das gleiche gilt für zum Umtausch eingereichte Aktien, deren Nennbetrag einen Umtausch in

nicht zuläßt und die uns nicht ausdrück- li ur Verwertung zur Verfügung gestellt worden sind Die an Stelle dev für kraftlos erklärten Aktien über 50,— Reichsmark auszugebenden neuen Stücke werden für Rehnung der Beteiligten verkauft; der Erlös wird nach Abzug der Kosten zux Verfügung der Beteilig- ten gehalten bzw. für deren Rechnung hinterlegt werden. Gelegentlih dieses Umtausches können auch Aktien über 100,— RM zu A Umtausch in Stücke über 1000,— RM mitgeliefert oder für ih allein in solhe umgetauscht werden. Dieser Umtausch erfolgt provisionsfrei. Formulare zu den Nummernverzeih- nissen wevden kostenlos von uns ver- sandt und sind auch bei den oben- genannten Stellen erhältlich. Verlin, den 16, Mai 1929. Preußische Pfandbrief-Baunk. Der Vorftand.

———-

nungsmäßigen Erhebung des Wider-

Der Aufsichtsrat. | Dr. von Donle, Voxsigender.

bei dexr Dresdner Bank, Berslit,

Stücke zu 1000,— RM oder 100,— RM |

[12421]. A-G, Strahl & Co., i. L., Elogau. Bilanz ver 31. Dezember 1928,

i Attiva, K [N Aktienbezugskonto . . . . . | 1735|— K.-G, Strahl & Co.:

Kontokorrentkonto o. 13448485

Aktieugesellshast Strahl &Co., i. L,, Glogau. Fritsch, Liquidator.

[16214]. Max Bahr, Aktiengesellschaft FZute-Spinnerei u. Weberei,

Plan- u. Sackfabvrik, Vilanz per 31. Dezember 1928,

Aktiva. RM [5 Grundstücke C N 269 335/14 Gebäude. . . . ., « . [2054 300|— Maschinen und Geräte « | 1 449 487/10 Borde. «v «s A486 UISIS Debitoren «o «0148 378127 Banken und Kasse é 246 489/50

Wertpapiere und Veteili-

gungen « « e‘. « s » [1221 903/78 12 875 066/94 : Passiva. Aktienkapital . . .. . . {3000 000|— Vorzugsaktien 300 à 1000 Stammaktien 2700à 1000 Reservefonds . . ., 320 000|—

30 000|—

Steuerrüdcklage z »- [3 867 493/01

Langfristige Darlehen GYpolhelen «4 273 798/97 . 2 234 768/53 s 279 94188

2 647 417/63

Banleti . « «5 Mle - ad E S Gewinn . . . 122 307,39 Vortrag a. 1927 99 339,53 221 646/92 12 875 066/94 und Verlufitonto.

RM [D 1 299 429/88 574 916/51 294 919/22

Gewintt-

Debet, Unköfteit « & « Steuertt ¿ « « »

Versicherungen « Zinsen s 309 653 |— Abschreibungen « 458 674/11

122 307/39

Reingewinn » 3 059 900/11

Kredit.

Fabrikation und Waren « | 3059 900/11

3 059 900/11 __ Herr Carl Hossmanu, Braungchweig, ist infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat

ausgeschieden. Vom Betriebsrat wurde an Stelle des Herrn Friedrich Bärwald

neu in den Aufsichtsrat gesandt.

Landsberg (Warthe), 13. Mai 1929, Der Vorstand.

Paul Bahr.

[16218]. Hermann Gubelt A.-G,, : Crimmitschau. : Vilanz per 30. September 1928.

An Attiva.

‘Grundstücke und Gebäude 82 352/80 Maschinen . ..„„ 119 435|— Waren in Arbeit , « « 250 800/80 Fertige Waren «- « « 199 157/30 Außenstände . . 288 816|—

Kasse, Wechsel . « | 5641105

996 972/95

Per Passiva.

Stammaktien. , . .., 405 000 |— Vorzugsaktien ..« 45 000|— Reservesonds... 109 000|— Reservesonds 11 „.« 40 000 |— NLSDHDYCE e s e 251 8011/90 Bas A 32 103/03 Hypotheken ia 29 000|— Pensionskasse... . 20 000|— NReingetvinn 67 529,02

Vortrag aus

1926/27 -__15 539,— 83 068/02

996 972/95 Gewinn- und Verlustrehnung per 30. September 1938.

An E a eee E 563 871 |— Betriebsunkosten Es 107 640/81 Handlungsunkosten , « 179 579/58 Sozialversicherung. . « 71 497/51 Ci au R 54 658/35 Abschreibungen . . . .. 13 360|— Reingewinn 67 529,02 Vortrag aus 1926/27 . 15 539,— 83 068/02 1 073 675/27 Per Worenkonto ... .., 1 058 136/27 Gewinnvortrag aus 1926/27 15 539|— 1 073 675127

Crimmitschau, 21, März 1929.

Der Vorstand. P. Gubelt. Auf die Aktien werden 5% Dividende mit 22 500 A verteilt gegenüber 8% im

Herr Max Pinnow, Landsberg (Warthe), | [

[16215]. AuslanD-Handel Aktieugesellsafi Gewinn- und Berlustkontso -am §31. Dezember 1928,

RM [5 296/60

Ausgaben. Handlungsunkosten -. V S

Ciilagéfono a. 521183 496 703/40 Eiilagetantlo b 2 1 735|— 497 000|—

Kreditkonto A.-G. Strahl & Co, 2 P det E E, . . (4034970 Einnahtneu,

Einnahmen aus

Beteili- ae Gu e S oa 5 497 000 |— 96 aria | Pasfiva Es 497 000|— Aktienkapitalkonto E 2 313|— Vilauzkouto am 31. Dezember 1928. Tee San & Co, Einlagekto. | 1 735|— Vermögen RM |5 Kapitalsaldo. . . 7238470 L E + C Reingewinn . , 2393,68 |74778/38 | glsettenbeteiligungen « | 301 132/26 HAUIC eo o o o o 0020 7882638 |Mobilies S

Kontokorrentsalden « ., 435 501|89

826 703/40

Verpflichtungen. Aktienkapital . . Gejeßliche Reserve . Uéebersuß a

300 000|— ê 30 000|— . 496 703/40

826 703140 Hamburg, dén 14, April 1929. Der Vorstand.

E 12A» (C T

[16210]. Mühle Wettin, Aktiengesellschaft, 5 Wettin/Saale.

Vilauz vom 31. Dezember 1928. Aktiva. RM |H5

Gn... 149 980|—

u i E 125 500|—

E A 6 566/80

Außenstände und Voraus-

It a es 24 293/70 Geldverkehr . .. 1 591/90 Avale NRM 75 000,— | Gewinn- und Verlustkonto 9 992/25

317 924/65 Passiva. Aktienkapital . . 165 000|— Hypotheken ...« « « | 112 000|— Le. e d 40 924165 Avale RM 75 000,—- 317 924/65 Gewinu- uud Verlustkouto vom #1. Dezember 1928. 1 RM |DŸ Verlustvorirag v. 30, 6, 1928 | 4 539|84 Allgem. Geschäftsunkosten . . 119 796/76 Sieiem . 2520/49 Abschreibungen. . « » « « « | 1220|— N 28 077/09 Warenkonto . à ¿ ¿ « « ¿ , 118 084/84 Vilanzkonto: Verlustvortrag v. 30, 6, 1928 . , 4539,84

Verlust per :

31, 12, 1928. , 5452,41 | 9 992/25 28 07709

Wetútin/Saale, den 9, April 1929.

Mühle Wettin Aktiengesellschaft. E. Schröter. ;

E S E E E E S E,

16211]. E E

Faluit-Gesellshaft zu Hamburg.

Vilanz per 31. Dezember 1928.

Aktiva. NM |9 Bankkonto, Guthaben ., 7397/57 Kassakonto, Bestand . .. 81877 JFnventarkonto, Kontornto- f

bilien und Utensilien . 1l— Beteiligungen und Wert- E 4 é 792 005|— Diverse Debitoïen « » 723 195/01 1 523 417/35 Passiva. Aktienkapitalkonto: Aktien 1200 Stück à 500,— 600 000|— (Außerdem sind 6000 Ge- nußscheine mit gleicher Dividendenberechti- gung wie die Aktien L ausgegeben.) Reservekonto .. .. 60 000|— Wiederaufbaureservekonto 260 000|— Diverse Kreditoren . . . 474 340/89 Gewinn- und Verlustkonto : Vortrag auf 1929 « . | 129 076/46 1 523 417135

Gewintn- und Verlusikonto per 31, Dezember 1928.

Devet. : M |H Verwaltungs- und Hand- ; lung8unkosten einschließ- 4 lih Steuern u. Abgaben 40 626/07 Reingewinn . 49 148,09 plus Vortrag von 1927 99 928,37 T9 076,16 verteilt wie folgt: für Re- servekonto 20 000,— Vortrag auf j 1929. . -. 129 076,46 149 076/46 189 702/53 Kredit. Saldovortrag aus 1927 99 928/37 Gewinne an Kommissionen, Beteiligungen, Zinsen u. De N E s 89 774/16 189 702/53

Hamburg, im April 1929,

Der Vorstand. Wolfhagen. Jn der Generalversammlung vom 11, Mai 1929 ist Herx G. Altmann in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ge-

Vorjahre,

wählt worden.

as A E 1 E « Uy “9,

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

BEESO Ry

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Bestellungen an, in Berlin fl 4 SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 #,

Erscheint an 0 Wochentag abends.

einshließlich des Portos abgegeben. &ernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

Ir. 113. Neichsbankgirokonto.

Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

weite Durchführungs8vorschriften zum Gesey über die Er- 8 richtung al da Rentenbank-Kreditanstalt, betreffend Treuhandschaft.

Jm Nichtamtlichen Teil : ist eine Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für den Monat April 1929 ver-

öffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Zweite Durhführungs8vorschriften

zum Gesey über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, betreffend Treuhandschaft.

Vom 16. Mai 1929.

Auf Grund der §8 5 und 19 des Gesetzes über die Er- richtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt vom 18. Fuli 1925 (Reichs-Gesebl. I S. 145, 156) in der Fassung vom 28. November 1925 (Reichs-Geseßbl. 1 S. 391) und vom 31. März 1928 (Reichs-Geseßbl. 1 S. 134) wird folgendes bestimmt: A

dfandbriefe, otheken und Schuldurkunden, die gemäß § 12 Abi. 2 des Gesehes über die Errichtung der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt die Deckung für die von der Deutschen Rentenbank= Kreditanstalt ausgegebenen Schuldverschreibungen bilden, sind von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt einzeln in ein Register einzutragen. E L

Soweit auf Grund des § 12 Abs. 2 Say 5 des Gesetzes für eine bestimmte Gattung von Schuldverschreibungen eine gesonderte Deckungsmasse gebildet wird, ist für sie ein gesondertes Register zu führen.

8 2,

Die Reichsregierung bestellt bei dex Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt einen odex mehrere Treuhänder (Haupttreuhänder) sowie die exforderlihe Anzahl von Stellvertretern. Werden mehrere Haupttreuhänder bestellt, so bestimmt die Reichsregierung, wie diè Zuständigkeit dex Haupttreuhändex und der Stellvertreter untereinander geregelt wird.

Die Bestellung erfolgt nah Anhörung der Deutschen Renten- bant-Kreditanstalt. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

Seweit nah § 5 Abs, 2 dieser L Deckungsunterlagen sih untex dem Mitverschluß der in § 3 Abf. 1 Ziffer 1 des Gesehes bezeichneten Kreditinstitute und Stellen (Zwischenstellen) befinden, können bei diesen Zwischenstellen besondere Treuhänder (Bezirks- treuhänder) sowie die erforderlihen Stellvertreter bestellt werden. Für die Bezirkstreuhänder gelten die Bestimmungen in Abs. 1 und 2 entsprechend.

8 3,

Die Haupttreuhänder haben darauf g! achten, daß die vors shriftsmäßige Deckung 12 Abs. 2 des Gesepes) für die Schuld- verschreibungen jederzeit vorhanden ist, und daß die Deckung den geseßlihen und von der Reichsregierung erlassenen allgemeinen und besonderen Vorschriften entspricht.

84.

Die Haupttreuhänder haben darauf zu achten, daß die als Deckung bestimmten Pfandbriefe, Hypotheken und Schhuldurkunden in das DeckEkungsregister 1 Abs. 1 dieser Vorschrift) eingetragen werden. Werden gesonderte Deckungsregister gemäß § 1 Abs. 2 dieser Vorschriften angelegt, so haben sie fernex darauf zu achten, daß die zur Sonderdeckungsmasse gehörigen Pfandbriefe, Hypo- theken und Schuldurkunden in die gesonderten Deckungsregister eingetragen werden.

Soweit auf Grund von besonderen Vorschriften der Reichs- regierung eine Deckung nur befristet zugelassen ist, haben sie dafür u sorgen, daß nah Ablauf dieser Frist eine anderweitige vor- \hriftêmühkige Deckung gestellt wird.

Die Haupttreuhänder haben durch einen in dem Deckungs- register in der hierfür vorgesehenen Spalte angubringenden Ver- merk zu bescheinigen, daß die eingetragenen Pfandbriefe, Hypo- theken und Schulduxkunden den geseßlichen und den von der Reichsregierung vorgeschriebenen Bedingungen für die Deckung entsprechen. E

Soweit sih die Deckungsunterläagen in eigenér Verwahrung der Haupttreuhänder befinden, haben sie die erforderlichen Prü-

fungen selbst vorzunehmen. Soweit die Deckungsunterlagen von

den Bezirkstreuhändern zu verwahren sind 5 dieser Vor- riften), haben diese die Prüfung vorzunehmen und auf einer von ihnen auszustellenden Nachweisung den Haupttreuhändern zu bescheinigen, daß die in ihrer Verwahrung befindlichen Unterlagen den über die Deckung erlassenen Vorschriften entsprechen; in diesem Falle haben die Haupttireuhänder die Bescheinigung in dem Deekungsregister auf Grund der ihnen von den Bezirkstreuhändern vorgelegten Nachweisung auszustellen. :

Postanstalten nehmen ür Selbslabholer auch die Geschäftsstelle

einzelne Beilagen kosten 10 #/ Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

as Geschäfts

dru ck

Berlin, Freitag, den 17. Mai, abends.

E

Die in das Deckungsregister eingetragenen Pfandbriefe, Hypo- theken und Schuldurkunden können nur mit Zustimmung der Haupttreuhänder in dem Register gelöscht werden, Die Zu- stimmung bedarf der shriftlihen Form. Sie kann in der Weise erfolgen, daß der Haupttreuhänderx seine Namensunterschrift dem Löschungsvermerk im Deckungsregister beifügt,

8 5.

Die Haupttreuhänder haben die Hypothekenbriefe und Schuld- urkunden über die in das T IeL S ean eingetragenen Hypo- theken und Forderungen 12 Abs. 2 Sas 3 des Gesetzes) sowie die in das Register eingetragenen Pfandbriefe unter dem Mit- vershluß der Deutshen Rentenbank-Kreditanstalt zu verwahren. Die Reichsregierung kann bei der Genehmigung der Aus-

der uldvershreibungen bestimmen, daß die Bezirks- treuhänder die in Abs. 1 genannten Urkunden unter dem Mit- luß der in § 3 Abs. 1 Ziff. 1 des Geseyes bezeichneten Kredit- institute und Stellen (Zwischenstellen) verwahren. Jw diesem Fall haben sie den Haupttreuhändern eine Aufstellung über die Ur- kunden unverzüglich, nahdem sie sie in Verwahrung genommen haiben, einzusenden. 5 /

Das gemäß § 12 Abs. 2 Saß 4 des Gesetzes zur Deckung der Schuldverschrei ungen bestimmte Geld ist bei von der Reihs- regierung bestimmten Banken dergestalt anzulegen, daß darüber aus\chlicßlich der von der Reichsregierung hierzu bestellte Haupt- treuhänder verfügen kem Es

Die Haupttreuhänder dürfen die Herausgabe der tn Abs. 1

enannten Urkunden sowie die Freigabe des gemäß Absaß 3 ihrer

Verfü, ung unterliegenden Geldes nur nach Maßgabe der mah- folgenden ci S ei Die Bezirkstreuhänder be- dürfen gur Herauäagabe der \ O Genehmigung des zu- ständigew Haupttreuhänders, die nur bei Vorliegen der in Saß 1 genannten Voraussetzungen erteilt werden darf.

8 6.

Die Haupttreuhäuder sind verpflichtet, Pfandbriefe, Hypo- bp dl und Schudüvkunden, die de iu Vertvahrung haben, auf

evlangen der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt herauszugeben umd zur Löschung im Deckungsvegister mitzuwivken, soweit die übrigen in das Register U IaNEN E A und Schuldurkunden zur Deckung der S uldvershreëbungen ge- nügen oder die Deutsche Rentenbank-Kreditansbalt eine andere vorschriftê#mäßige Deckung beschafft. Entsprechendes gilt für die Freigabe von Geld, das als Deckung für die Schuldverschreibungen dient. Befinden sih die Urkunden im Verwahrung eines Bezirks- treuhänders, so tritt an Stelle der Herausgabe durch die Hauspt- treuhänder die schriftliche Anweisung des zuständigen Haupttreu- händers an den Bezirkstreuhänder zur Herausgabe.

Sotveit gesonderte Deckungsregister . eingerihtet werden, daf eine Herausgabe (Freigabe) und Löschung nur Ce tvenn für die Sonderdeckungsmasse, für die das Register angelegt ist, die in Absaß 1 genannten Voraussezungen gutveffen.

Bedarf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt einer Hypo- theken- oder Schuldurkunde nur gum vorübergehenden Gebrauch, jo haben die Haupttreußänder sie herauszugeben, ohne daß die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt verpflichtet ist, eine andere Deckung zu beschasfen, Die Haupttreuhänder ‘haben dafür gzu sorgen, daß in diesem Falle die Urkunden innerhalb einer an- gemessenen Frist wieder in ihre Verwahrung E _Be- E sih die Urkunden in Verwahrung eines Begir streuhänders, o hat dieser der Aufforderung der Zwischenstelle gegenüber, in deren Mikbesiß sich die Urkunden befinden, die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Haupttreuhänder; jede Herausgabe und Wieder- hereinnahme der Ürkunden hat exr dem zuständigen Haupttreu- händer anzuzeigen.

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Die Haupttreuhänder sind befugt, jederzeit die Bücher und Schriften der Deutschen Rentewbank-Kreditanstalt einzusehen, so- weit sie sih auf die Le tous en. und auf die in das Register eingetragenen Pfandbriefe, Hypotheken und Schuld- urkunden sowie auf das als Deckung angelegte Geld beziehen. Das gleiche gilt für Bücher und Schriften der Zwischenstellen, otweit sie sich auf die in das Deckungsregister eingetragenen Pfandbriefe, Hypotheken und Schuldurkunden beziehen, die von den Bezirks- treuhändern unter Mitvershluß der Zwischenstellen verwahrt werden. Den L E stehen hier die gleichen Rechte und Pflichten wie den Haupttreuhändern zu. Die Deutshe Rentenbank-Kreditanstalt ist verpflichtet, den Zwischenstellen bei Gewährung von Darlehen eine Bindung dahingehend aufzuerlegen, daß sie die Einsicht in ihre Bücher und Schriften in dem er- wähnten Umfange gestatten.

Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist verpflichtet, von Kapitalrückzahlungen auf die in das Deckungsregister eingetvage- nen Pfandbriefe, Hypotheken und Schuldurkunden sowie von sonstigen erheblichen Aenderungen, welche die Hypotheken und die in den Schuldurkünden verbrieften Forderungen betreffen, den Haupttreuhändern fortlaufend Mitteilung zu machen. Sie hat

die gleiche Verpflichtung den Zwischenstellen gegenüber den Bezirkstreuhändern insihtlih der Fand riefe, Hhpotheken und

stellen befinden. Die Bezirkstreuhänder sind verp ihtet, die thaen zugehenden Mitteilungen unverzüglih an den zuständigen Haupt- treuhänder weiterzuleiten.

Schuldurkunden aufzuerlegen, die sih im d verp der Zwischen-

8 8, ur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Bezirks- trauten und den Zwischenstellen sind die Haupttreuhänder O Streitigkeiten zwishen den Haupttreuhändern sowie ezirkstreuhändern einerseits und der Deutschen Rentenbank- Kreditanstalt andererseits entscheidet der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft endgültig.

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find auf einseiti insbesondere ist darin auc anzugeben, wel c einmal unterstrihen) oder durch Ï i | E strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage o. VELL vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,05 && L a espaltenen Einheitszeile 1,75 A telle Berlin SW. 48, Wilhelmstra

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hriebencm ier Freif - j ; Worte etwa durh Sperr - ettdvruck (zweimal unter-

ein.

1929

Postschectktkonto: Berlin 41821.

8 9.

Die Haupttreuhänder und Bezirkstreuhänder sind e On Verhältnisse der Hypothekenshuldner oder der mit einer Hypo belasteten Grundstücke sowie Verhältnisse von natürlichen und juristishèn Personen, deren Schuldurkunden als Deckung hinterle sind, die sie bei Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten erfahre haben, Auhenstebenben gegenüber S und Geschäfts- und A diE e Pr: der genannten Personen, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und der Zwischenstellen, die sie in gleicher Weise erfahren haben, niht unbefugt zu verwerten. Dies gilt auch nach Beendigung der Treuhandschaft.

8 10.

Der von dexr Reichsregierung Ne bestellte Haupttreuhänder hat die auszugebenden Shuldvershreibungen mit einer etn ung zu versehen, daß die vorshriftsmäßîge Deckung für ste vor- Liiben und in das Deckungsregister eingetragen ist.

8 11.

Die p E sowie die Bezirtkstreuhänder haben An- spruch auf angemessene Vergütung durch die Deutsche Rentenbatik- Kreditanstalt. Die Ver vie wird, wenn eine Einigung zwischen ihnen und der Deutschen entenbank-Kreditanstalt nidt erzielt wird, durch den Reichsminister für Ernährung und Landwirts schaft festgeseßt. E j i

Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt ist verpflichtet, den. Haupttreuhändern angemessene Arbeitsräume, die notwendigen Hilfskräfte und den erforderlihen Sachbedarf bereitzustellen und für die Bereitstellung von Arbeitsräumen, Voi sdenttel und Sachbedarf an die Bezirkstreuhänder bei den Zwischen]|tellen zu sorgen. Die Haupttreuhänder und Bezirkstreuhänder n S gegenüber der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt, soweit Dienst- retsen erforderlich iverden, Ans auf Ersaß der Reisekosten und auf angemessene Tagegelder. Die Bestimmungen in Abs. 1 Saß 2 gelten entsprechend. c

Werden bei L von Anleihen von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt Bestimmungen über die Bestellung von Treuhändern und über die A der für die Anleihe zu stellenden Deckung vereinbart, so konn die Reichsregierung ans ordnen, daß die vereinbarten Bestimmungen an die Stelle der vorstehenden Bestimmungen treten.

Berlin, den 16. Mai 1929.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dietrich, Der Reichsminister der Finanzen. Hilferding.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat genehmigte in seiner gesirigen öffentlichen Vollsibung laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger den Geseßentwurf zu dem Abkommen über die Gründung eines Welthilfsverbandes.

Es handelt \ich hier um die Natifizierung des Völkerbunds- beshlusses über die Gründung eines Welthilfsverbandes, der den Zweck hat, daß bei allen Katastrophen, die infolge ihrer ungewöhnlichen Schwere die Kräfte und Mittek des davon betroffenen Volkes über- schreiten, der Welthilfsverband die erste Hilfe leisten soll. Vorgesehen ist ein Gesamtrat, ferner ein aus sieben Mitgliedern bestehender Voll- ziehung8aus\chuß. Der eigentliche Hilfsdienst soll durch Organe des internationalen Roten Kreuzes ausgeübt werden, das dur zwei Mit«

lieder im Vollzugs8aus\chuß mit beratender Stimme vertreten ist. Dink Beiträge werden von den Staaten des Völkerbundes nit erhoben, sondern E nur ein einmaliger Beitrag nah einem bes stimmten R uf Deutschland entfallen 55 300 Reichsmark. Die Gelder für die Hilfstätigkeit werden beschafft aus Stiftungen, und im Falle einer eintretenden Katastrophe wird fch der Vollzugsaus\{uß mit einem Aufruf an alle beteiligten Länder wenden.

Der Reichsrat machte noch den Zusaß zu der Vorlage, daß der Welthilfsverband vom Tage des Jukrafttretens des Abkommens an rechtsfähig ist. :

Der Reichsrat stimmte ferner dem Et wodur das A e Abkommen vom 19. Jannar 1 über die vorläufige Regelun _Holzverkehrs aus Polen nah a R GE A ratifiziert wird, soweit es sih um die Bindung des deutschen Einfuhrzolles für Schnittholz handelt. Gegen den Gesegentwurf stimmten Braunschweig und Anhalt.

Da sich das Bedürfnis nah Zulassung weiterer aus- ländischer Landarbeiter heraus3gestellt hat (bisher waren 110000 ausländische Landarbeiter zugelassen, darunter 10 000 als Reserve, die bereits ershö ft ist), so hat der Reichsarbeitsminister dem Reichsrat vörg a agen, daß noch weitere 4000 ausländische Arbeiter für die Landwirtschaft zugelassen werden sollen. Der Reichsrat stimmte diesem Vorschlag zu.

des

Wetter genehmigte der Reichsrat die Verwendung des

Reingewinns der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt aus dem Geschäftsjahr 1928 im Betrage von 1 600 000 RM für verschiedene landwirtschaftliche Zwecke und Cos der Verordnung über internationalen Kraft- ahrzeugverkehr zu. Einverstanden erklärte sich der Reichsrat

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