1929 / 130 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1929. S. 4.

würden. Ein neues Kreditinstitut würde auch geeignet sein, eine Berwirrung in dem organischen Aufbau der bisherigen Kredit- organisation des mittelständishen Gewerbes zu bringen und nah Auffassung der Reichsregierung mehr schädlih als nüßlih sein. Wir haben ja bereits in der Genossenschaftsabteilung der Dresdner Bank, der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und den Giro- organisationen Zentralstellen, die den Geldausgleih innerhalb des gewerblichen Mittelstandes und seine Kreditversorgung als besondere Aufgabe haben. Der richtige Weg scheint mir im Ausbau dieser Organisationen zu liegen. Fnsbesondere wird eine stärkere Beteiligung des Reichs an der Preußischen Zentralgenossenschafts- kasse anzustreben sein, die ihm einzuräumen sih die Preußische Staatsregierung wiederholt ausdrüdcklih bereit erklärt hat und über die zurzeit aussichtsreih verhandelt wird.

Nur auf dem Wege einer allgemeinen gesunden Kreditpolitik, nicht aber auf dem Wege über vom Staat zu gebende Sonder- kredite, wie dies der Antrag Nr. 189 wieder in Anregung bringt, kann meines Erachtens dem gewerblichen Mittelstande geholfen werden. Die Erfolge und Ergebnisse der früheren Sonderkredit- aktionen in dieser Beurteilung befinde ich mich în voller Ueber- einstimmung mit den Spihenvertretungen des gewerblichen Mittel- standes sind wirklich nicht derart gewesen, daß sie zu einer Fortseßung dieser Politik anreizen könnten.

Jn der Fnterpellation der Herren Abgeordneten Dr. Wienbeck und Genossen wird gefordert, daß jede steuerlihe Bevorzugung der Konsumgenossenschaften zu unterbleiben habe. Dazu darf ih folgendes bemerken:

Eine allgemeine steuerliche Bevorzugung der Konsumgenossen- schaften findet nicht statt. Die Konsumgenossenschaften haben im allgemeinen die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft. Sie werden steuerlih ebenso wie die anderen Genossenschaften be- handelt. Wie diese sind sie, wenn sie einem Revisionsverband an- geschlossen sind und ihren Geschäftsbetrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken und bei der Beuxrteilung dieser Frage wird nach der Rechtsprehung des NReichsfinanzhofs ein strenger Maßstab angelegt —, hinsichtlih der Einkünfte aus dem Ge- \chäftsbetrieb frei, wie dies auch bei den übrigen Nichterwerbs- gesellschaften der Fall ist. Wenn bei der Veranlagung zur Ver- mögenssteuer die Geschäftsguthaben der Genossenschafter außer Ansay bleiben, so bedeutet das keine Bevorzugung der Genossen- schaften, da die Geschäftsguthaben kein Vermögensteil der Ge- nossenschaften sind. Anders liegt es lediglih hinsihtlich der Ge- werbesteuern. Diese sind landesrechtlih geregelt, und zwar hin- sihtlich der Genossenschaften sehr verschieden. Zum Teil sind die Genossenschaften von der Gewerbesteuer gänzlih freigestellt, wie ¿. B. soweit ih unterrihtet bin in Sachsen und Hamburg, zum Teil sind sie gewerbesteuerpflihtig. Die Vorarbeiten für den Entwurf eines Steuervereinheitlihungsgeseßes, insbesondere etnes Gewerbesteiterrahmengesebes, haben Gelegenheit gegeben, die steuer- lihe Stellung der Genossenschaften nohmals zu prüfen. Der dem Hohen Hause vorliegende Entwurf sicht die generelle Heranziehung der Genossenschaften mit nur geringen Ausnahmen zur Gewerbe- steuer vor.

Eine Unterstüßung von Konsumgenossenschaften aus Reichs- mitteln ist nicht erfolgt.

Jn Ziffer 3 dex Lit, B der FJuterpellation der Herren Dr. Wienbeck und Genossen ist endlich nah steuerlihen Maß- nahmen gegen das bedrohlihe Anwachsen der Warenhäuser und Konzerne im Einzelhandel gefragt, und der Antrag Nr. 870 Dr. Frick und Genossen verlangt sogar die Einführung einer Kon- zessionspflicht für Warenhäuser. Fch darf diese Frage und ferner die gleichfalls den Einzelhandel betreffende Futerpellation der Herren Abgeordneten Peyoldt, Drewiß und Genossen Nr, 308 der Drucksachen sowie die schriftliche Anfrage der leßtgenannten Herren Abgeordneten Nr. 29 zum Anlaß nehmen, einige Ausführungen über die Verhältnisse im deutshen Einzelhandel zu machen. Beide Funterpellationen beziehen sich auf wichtige strukturelle Veränderungen innerhalb des Einzelhandels. Die Futerpellation der Herren Abgeordneten Dr. Wienbeck und Ge- nossen auf das auffallend starke und nicht nur bei uns in Deutsch- land zu beobachtende. Eindringen des Großbetriebs in der Gestalt von Konzernen, insbesondere von Warenhauskonzernen, in den Einzelhandel; die Jnterpellation der Herren Abgeordneten Peßoldt, Drewih und Genossen auf das gleihfalls auffallend starke zahlen- mäßige Anschwellen der Eingelhandel8betriebe überhaupt. Beides sind Erscheinungen, die dem mittleren und kleinen Einzelhandels- betriebe begreiflicherweise ernste und niht unbegründete Sorgen machen. Die Reichsregierung teilt diese Sorgen; sie legt, wie der Herr Reichskanzler schon in der Regierungserklärung ausgeführt hat, auf die Erhaltung eines gesunden mittelständishen Gewerbes auch im Einzelhandel, hon in Erfüllung der ihr in Artikel 164 der Reichsverfassung gegebenen Pflicht, besonderen Wert. Sie wird dem Gedanken besonderer steuerliher Maßnahmen zu Lasten der Großbetriebe auh unter diesen Gesichtspunkten prüfen. Jh muß indessen schon jeßt bemerken, daß ih mir von solchen steuer- lihen Maßnahmen einen wirksamen Schuß auf die Dauer nicht versprechen kann. Die Ansichten über die Zweckmäßigkeit einer Filialsteuer, die hier in erster Linie in Betracht kommt und an die wohl die Herren Fnterpellanten gedacht haben, gehen ja auh in den Kreisen des Einzelhandels selbst sehr au8einander. Ein un-

gleich wirksamerer Shuß das möchte ih in diesem Zusammen-

hang auch hier erklären bietet sih-dem mittelständischen Einzel- handel in der wachsenden Pflege des genossenschaftlichen Zu- sammenschlusses. Durch die Bildung von Warengenossenschaften fönnen sich die mittelständishen Einzelhandelsbetriebe die Vorteile einer gemeinsamen und daher billigeren Warenbeschaffung sicher- stellen und dadurch den großen Betrieben gegenüber wettbewerbs- fähig erhalten. Jh freue mich, daß die Erkenntnis von der Be- deutung der Warengenossenschaften in den Kreisen des Einzel- handels wächst. Nach Mitteilungen des deutshen Genossenschafts- verbandes ist die Zahl der dem Verbande angehörenden Waren- genossenshaften von 467 im Jahre 1913 auf 1761 am 31. Dezember 1928 angestiegen. Das bedeutet eine Vermehrung auf nähezu das Vievfache.

Auch auf anderen Gebieten, so z. B. der Reklame, bietet die Gemeinschaft8arbeit den kleineren Betrieben Vorteile, die sie im Kampf um ihre Erhaltung gegenüber dem Großbetrieb mehr und

titehr organisteren und ausnußen sollten.

Fm übrigen darf die Bedeutung der Großbetriebe im Einzel- j

handel, insbesondere die Bedeutung der Warenhäuser und ihre Gefahr für ‘die übrigen Einzelhandelsbetriebe, glaube ih, nicht übershäßt werden. Das Bedürfnis nah individueller Kunden- beratung und einem persönlichen Vertrauensverhältnis zum Ver- käufer zieht der Ausdehnung der Warenhäuser eine gewisse natür- lihe Grenze. Jh verkenne durhaus nicht, daß im Einzelfalle die Konkurrenz des Warenhauses außerordentlich störend, ja für zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte geradezu ruinös sein kann, ih denke z. B. an den Fall, daß in einer kleinen Stadt plößlich die Filiale eines großen Warenhauses eröffnet wird. Aber im großen gesehen, glaube ih doch, daß ein gesunder Einzelhandel, der die Zeichen der Zeit versteht, der durh Uebergang zu modernen Formen des Ein- und Verkaufs, individuelle und reelle Be- dienung seiner Kundshaft und Modernisierung der Betviebs- führung, unter Führung der erfreuliherweise jüngst ins Leben gerufenen Forshungsinstitute sich den veränderten Wettbewerbs- verhältnissen anpaßt, im allgemeinen lebensfähig bleiben und die Konkurrenz mit dem Großbetrieb bestehen wird. Jedenfalls dürfte der Antrag Dr. Frick und Genossen keinen geeigneten Weg zeigen und mit dem Grundsay der Gewerbefreiheit niht in Einklang zu bringen sein.

Jn diesem Zusammenhang lassen Sie mih auch Stellung nehmen zu der JFnterpellation Nu. 388 der Abgeordneten Drewiß und Genossen, die sih gegen die durch Warenhäuser geschaffenen Kaufsparkassen wendet.

Die auf die Nachricht von der Einrichtung sogenannter Kauf- sparkassen bei der Firma Rudolf Karstadt A.-G. Hamburg hervor- gerufene Beunruhigung gab mir Mitte vergangenen Fahres Veranlassung, der Angelegenheit meine Aufmerksamkeit zu widmen. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, daß die Nach- teile des Systems seine Vorteile erheblich übertreffen, Jm gleihen Sinne hat sich auch der vorläufige Reichswirtschaftsrat ausgesprochen, den ih um eine gutachtlihe Aeußerung gebeten hatte. Er findet die Bedenken des Systems insbesondere darin, daß die Spartätigkeit allzu leiht einseitig für Warenkäufe bei einem bestimmten Kaufmann ohne Rücssiht auf etwaige spätere Aenderungen in der Lage und in den Bedürfnissen des Einlegers festgelegt werde. Werde überdies die Spareinrichtung von weniger zahlungskräftigen Geschäften übernommen, so bestehe die Gefahr eines Mißbrauhs8 und einer Schädigung des Sparsinns der Bevölkerung. Auch seien die außergewöhnlih hohen Zinsen, die von der Firma Karstadt versprochen würden, wegen ihrer preis- treibenden Wirkung zu beanstanden.

Das Gesey gegen den unlauteren Wettbewerb bietet keine brauchbare Handhabe zu einem Einschreiten gegen die Kaufspar- kassen. Es wird insbesondere in dem Versprechen der Verzinsung zu 12 Prozent niht der Anschein eines besonders günstigen An- gebots im Sinne des § 3 des Wettbewerb8geseßes hervorgerufen, da die von dem Warenhaus gemahten Angaben über die Ver- zinsung der Einlagen keinerlei Unrichtigkeiten enthalten. Da- gegen dürften die Kaufspareinrihtungen unter das Geseß, be- treffend den Betrieb von Depot- und Depositengeschäften, vom 26. Juni 1925 fallen. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg ist aus diesem Grunde gegen die Firma Karstadt und von der Staats- anivaltshaft in Mannheim gegen eine andere Firma wegen eines ähnlihen Sparsystems Anklage erhoben worden, die indes mit einer Freisprehung in erster Fnstanz geendigt hat. Die Sprung- revision ist beim Reichsgericht eingelegt, das bis jeßt eine (Ent- scheidung noch nicht gefällt hat. Tritt das Reichs8gericht der Auf- fassung bei, daß die Kaufspareinrihtungen unter das Depositen- geseß fallen, so wird es im Zulassungsverfahren möglich sein, auf die Beseitigung der dem System anhaftenden shwerwiegenden Mängel hinzuwirken.

Die von mir soeben gekennzeihnete Stellungnahme gegen- über den Großbetrieben schließt natürlich niht aus, daß, wo si offenbare Mißbräuche als Folgen der konzentrierten Kapitalkrast in den Großbetrieben zeigen, Maßnahmen zur Eindämmung dieser Mißbräuche getroffen werden. Jh denke hier zunächst an die vielen Klagen über unlautere Wettbewerbshandlungen dieser Großbetriebe oder vielmehr darüber, daß die geltenden geseßlichen Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb nicht ausreichen, um derartige, von weiten Kreisen als unlauter euitpfundene Ge- barungen wirksam zu bekämpfen. Fm Benehmen mit dem Herrn Reichsjustizminister werde ih diese Klagen sowie die von den Spiyenverbänden der Wirtshaft gemachten Reformvorschläge prüfen,

Auch dex Frage des Zugabewesens wende ih im Benehmen mit dem Herrn Reichsminister der Jusäz meine volle Aufmerk- samkeit zu. Bei der Ungeklärtheit der Frage auch in den eigenen Kreisen der Beteiligten, die exst jüngst wieder ein hervorragender Vertreter des Einzelhandels, Herr van Norden-Köln, in der Fest- nummer der Deutschen Wirtschaftszeitung vom 18. April bestätigt hat, will ih zunächst den Reichswirtschastsrat um ein Gutachten ersuchen. Erst wenn dieses vorliegt, wird zu entscheiden sein, ob geseßgeberishe Eingriffe erforderlih sind, und ob die in den Anträgen Nr. 694 der Abgeordneten Borrmann und Genossen und Nr. 727 der Abgeordneten Stegerwald und Genossen ge- zeigten Wege gangbar und zweckmäßig sind.

Wie auf der cinen Seite Auswüchse im Wettbewerb bekämpft werden müssen, so scheint mir auf der anderen Seite die Be- seitigung einer Ausnahmevorschrift, wie sie in Gestalt einiger aus der notwirtschaftlihen Geseßgebung noch aufrechterhaltenen Bestimmungen über Handelsbeshränkungen noch bestehen, und deren Aufhebung der Antrag der Abgeordneten Freybe und Ge- nossen (Nr. 9838) fordert, am Playe zu sein. Jh denke hierbei allerdings nicht an die Verordnung über Auskunftspflicht; denn die der Regierung in dieser Verordnung gegebenen Befugnisse werden für die Durhführung der allgemeinen “Wirtschaftspolitik,

\ insbesonderé der Kartellpolitik, niht entbehrt werdéèn können.

Anders scheint es mir mit den noh geltenden Restvorschriften der Verordnung über Handelsbeshränkungen zu stehen. Die Möglichkeit, die AusVung eines Gewerbes dem Gewerbetreiben- den wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen, ist in der Gewerbe- ‘ordnung für bestimmte Gewerbe geregelt; das Verzeichnis dieser Gewvexbe kann nach Bedürfnis vermehrt werden; darüber hinaus füx den gesamten Handel generell die Möglihhkeit der Unter-

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sagung wegen Unzuverlässigkeit aufrechtzuerhalten, erscheint mir persönlich in der gegenwärtigen Zeit nicht mehr erforderlih. Jch bin daher bereit, mit den sonst zuständigen Stellen wegen Auf- hebung dieser Vorschrift in Verbindung zu treten.

Eine wirksame Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der mittel- ständishen Einzelhandel8betriebe seßt auf die Dauer gesehen wohl auch eine Minderung der Zahl der Betriebe voraus. Daß die Betriebszählung von 1925 eine starke Ueberseßung des Einzel- handels ergeben hat, die sich in einer Minderung des Umsages der einzelnen Betriebe auswirken muß, steht heute wohl außer Zweifel. Der Fnterpellation der Herren Abgeord- neten Petoldt und Genossen liegt nun offenbar das Bes streben zugrunde, diesem Uebelstande dadurch abzuhelfen, daß die Zulassung zur Ausübung des Einzelhandels und die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen im Handel beschränkt werden. Das soll, wenn ih die Herren Fnterpellanten recht verstehe, erreicht werden durch eine Durchbrechung dexr Gewerbefreihejt zugunsten der Einführung eines Befähigungënachweises als Vorausseßung sowohl für die Zulassung zur Ausübung des Handels überhaupt, als auch für die Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen. Die Funtexpellation fordert sonach den sogenannten großen und den sogenannten kleinen Befähigungs- nachweis. Beides sind, wie Jhnen bekannt, äußerst umstrittene Fragen. Der große Befähigungsnachweis, d. h. die Abhängigkeit der Zulassung zur Ausübung des Gewerbes vom Nachweis einer besonderen Lehre und Prüfurg, führt lezten Endes zur Beseitigung des freien Wettbewerbs zugunsten einer zünftlerischen Abschnürung der einzelnen Gewerbe. Die Ansicht, daß mit ciner so weitgehenden Einschränkung der Geiwerbefreiheit bereits in absehbarer Zeit eine Besserung der wirtschaftlihen Lage der Gewerbetreibenden, insbesondere cine Steigerung des Umsaßtes herbeigeführt werden könne, halte ih für irrig. JFch glaube viel- mehx, daß „in je stärkerem Maße der Grundsaß der Getwerbe- freiheit gilt, desto eher die wirtschaftliche Entwicklung ungeeignete und überzählige Betriebe ausstoßen und damit den wirtschaftlih notwendigen Ausgleih schaffen wird. Jn diesem Sinne hat auch die berufene Vertretung des Einzelhandels, die Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels, die Einführung des großen Befähigungs8nachweises nachdrücklich abgelehnt. Die Ausdehnung des für das Handwerk bereits geltenden sogenannten kleinen Befähigungsnachweises auf den Handel wird in dem dem Reichs rat vorliegenden Entwurf eines Berufsausbildungsgeseßes behandelt, dex in dieser Frage, glaube ih, den Wünschen der Herren Fnterpellanten in weitgehendem Maße Rechnung trägt. Dex Entwurf schafft den Begriff des Lehrbetriebes, der die beruflihe Eignung des Lehrenden und die sahlihe Eignung des Betriebs áls gleihwertige Bedingungen vorausseßt. Es soll also sichergestellt werden, daß derjenige, der junge Menschen beruflih ausbilden will, selbst den Beruf verstehen muß, oder daß er nur einen geeigneten sachverständigen Vertreter mit der Berufs- ausbildung der Lehrlinge beauftragen darf, und daß der Betrieb selbst nah Art und Umfang zu einem Lehrbetrieb geeignet -ist. Jch glaube, daß damit den Wünschen der Herren Fnterpellanten Rechnung getragen ist und deshalb von einer besonderen Novelle zu der Gewerbeordnung im Sinne des Abs. 2 der Fnutiexrpellation Nr. 308 Abstand genommen werden kann.

Jn den Zusammenhang mit den Fntierpellationen für den Einzelhandel gehören auch die Anträge, die sich auf den sogenannten Bahnhofshandel und den Handel in Trinkbuden beziehen. Der Bahnhofshandel ist im leßten Reichstag wiederholt Gegenstand eingehender Erörterungen und Regierungserklärungen gewesen. Jch darf darauf verweisen, daß in dem Entwurf eines Arbeits\{huBßgeseßes in der Fassung der Beschlüsse des Reichsrats Bestimmungen enthalten sind, die cine Einschränkung der jetzt für diesen Handel bestehenden Ausnahmen von den Bestimmungen über Ladenshluß und Sonntagsruhe auf das für den Reiseverkehr unbedingt notwendige Maß gestatten. Der Herr Reichsarbeits- minister wird nah Verabschiedung des Gesehes im Benehmen mit dem Herrn Reichsverkehrsminister und mit mir die nötigen Ausführungsvorschriften erlassen, die überdies der Zustimmung des Reichsrats bedürfen. Bis zur Verabschiedung des Entivurfs eines Arbeitsshubgeseßes ist durch die bekannten Richtlinien des Reichsrats vom 2. Dezember 1926, die nunmehr von allen Landesregiernigen in Vollzug geseßt worden sind, eine Zwischen- lösung gefunden worden. Jedenfalls hat der ortsansässige Einzel- handel dana die Möglichkeit, auf die Beseitigung vorhandener, mit den Richtlinien in Widerspruch stehender Mißstände durch die zuständigen Verwaltungsbehörden hinzuwirken. Jch darf nochj hinzusügen, daß auch der Reichskomniissar für das Handwerk und Kleingewerbe diesen Fragen seine besondere Aufmerksamkeit zu- wendet und schon wiederholt in Einzelfällen durch Verhandlungen mit der zuständigen Landesregierung und den Dienststellen der Reichsbahn-Gesellschaft eine Beseitigung der beklagten Mißstände erzielt hat. Auch der Herr Reichsarbeitsminister hat sich wie er in Beantwovtung der Anfrage Nr. 9 der Herren Abgeordneten Petzold, Drewiz und Genossen mitgeteilt hat bereit erklärt, erneut auf die Landesregierungen und die Reihsbahn-Besellshaft Richtlinien

im Sinne einer strengen Durchführung der einzuwirken. Bei den Klagen über den Warenverkauf in Trinkbuden

außerhalb der Ladenschlußzeiten und an Sonntagen handelt es sich um Vorkommnisse, die hon mit den geltenden geseßlihew Bestimmungen im Widerspruh stehen. Geseygeberische Maß- nahmen scheinen mir deshalb vorläufig nicht erforderlich, da shon jeßt jeder Warenverkauf in Trinkbuden nah Ladenshluß und an Sonntagen verboten und strafbar ist, soweit er sich nicht auf Genußmittel bezieht, die an Trinkgäste zum unmittelbaren Genuß

(Fortseßung in der Ersien Beilage.)

Verantwort!. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg

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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin.

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Deutsher Reichsanzeiger

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JFuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung zu der dem Jnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsinderziffer im Monats-

durchschnitt 1929, Preußen.

titteilungen über die Verleihung der Nettungsmedaille bzw. Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Im Nichtamtlichen Teil

ist eine Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben im Rechnungsjahre 1928 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Réich. Bekanntmachung zu der dem Juternatio nalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Die Liste 8 Ha auf die das Jnternationale Uebereinkommen über den L E Anwendung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 228 vom 29. September 1928) wird mit Wirkung vom 7. Juni 1929 wie folgt ergänzt:

Unter „Deutschland“ wird im Abschnitt A mit neuer Ziffer 60

nachgetragen : 60. Niesengebirgsbahn. Die bisherigen Ziffern 60—78 werden in 61—79 ab- geändert. Berlin, den 4. Juni 1929. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Vogel.

Die amtliche Großhandelsindexziffer für den Monatsdurchschnitt Mai 1929,

Die für den Monatsdurchschnitt Mai berechnete Großhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 = 100 V L 1929 4 Fndexgruppen Monatsdur{scchnitt änderung April | Mai | in vH I. Agrarstoffe. L Paligte Nahrungsmittel . 130,0 124,7 4,1 R O N 6 122,2 120,1 1,7 3. Vieherzeugnisse . . . 126,6 130,2 + 2,8 4, Futtermittel E 0 S o o. 140,2 133,3 M 4,9 Agritore zusammen « « .„| 128,2 125,8 1,9 9. IL. Kolonialwaren e P 12650 125,0 1,2 IIT. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 6. Kohle C 185,7 135,5 0,1 7. Gisenrohstoffe und Eisen . « .| 127,8 128,1 -+ 0,2 8, Metalle (außer Eisen) . . . .| 126,9 118,2 6,9 9, Textilien i Cas ee 147,8 144,2 2,4 10. Häute und Leder o. «f 128,9 119,8 7,1 11. Chemifalien 1264 126,4 + 0,0 12. Künstlihe Düngemittel. . 87,5 86,9 0,7 13. Technische Oele und Fette . 125,9 125,6 0,2 14. Kautschuk. . . A 29,4 29,8 -{- 1,4 15. Papierstoffe und Papier . 150,4 150,5 -+ 0,1 16. Baustoffe O 156,9 157,0 + 0,1 T Sens Valle und albwaren zusammen 133,1 131,3 1, [V. Sndustrielle Fertigwaren. f 17. Produktionsmittel : 137,6 137,9 -+ 0,2 18. Konsumgüter L 173,0 172,2 0,5 Industrielle Fertigwaren zu- s 157,8 157,5 0,2 V. Gesamtindex .…. .. . . „} 137,1 135,5 1,2

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber dem Vor- monat um 1,2 vH gesunken. Von den Hauptgruppen ist die

Postanstalten nehmen r Selbstabholer au die Geschäftsstelle

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dru ck

Verlin, Freitag, den 7. Funi, abends.

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ndexziffer für Agrarstoffe um 1,9 vH und die Judexziffer für A um 1,2 vH zurüdckgegangen. Die Inderziffer für industrielle Rohstosse und Halbwaren lag um 14 vH niedriger als im Vormonat, während diejenige für industrielle Fertigwaren um 0,2 vH nachgegeben hat.

Unter den Agrarstoffen sind vor allem die Preise für Brotgetreide, Kartoffeln, Schweine, Schafe und nahezu sämt- liche Futtermittel zurückgegangen. Höher als im Vormonat lagen die Preise für Milch, Butter und Eier. Der Rückgang der Jnderziffer für Kolonialwaren ist hauptsächlich durch niedrigere Preise für Kaffee, Kakao, Reis, Kokos- und Palm- kernöl bedingt.

In der Inderziffer für Kohle wirkten sich Sommerpreis- abshläge für Braunkohlenbriketts und Gaskoks aus. Die Er- höhung der Indexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist a die erauf vaunag der Noheisenpreise, die durch Preisrückgäng für Schrott und Gußbruch nur zum Teil ausgeglichen wurde, zurüczuführen. Unter den Nichteisenmetallen 74 vor allem die Preise für Kupfer, Kupferhalbfabrikate, Blei und Zinn niedriger als im Vormonat, Die Preise für fast sämtliche Textilrohstoffe und -halbfabrikate sowie für Häute, Felle und

. Leder sind gegenüber dem Vormonat gesunken. Unter den

technishen Oelen und Fetten haben die Preise für Maschinenöl, zalmöl, Paraffin und Talg nachgegeben, während diejenigen ür Gasöl und Leinöl angezogen haben. n, der Jnderziffer O und Papier hat sich der Preis für Holzstoff erhöht. _ Unter den industriellen Fertigwaren weist die Inderziffer für Produktionsmtittel gegenüber dem Vormonat eine leichte Steigerung auf, während diejenige für Konsumgüter weiter zurückgegangen ist. Berlin, den 6. Juni 1929.

Statistishes Reichsamt. I. V.: Dr. Plaßtzer.

Preußen.

Ministerium des Fnnecen,

Das Preußlshe Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 30, April 1929 verliehen:

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Marx Fürst, Hauptgeschäftsführer, Kiel.

Das Preußishe Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 6, und 30. April sowie 3. Mai 1929 verliehen:

Die Rettung8meda ille am Bande an:

Hang Vie, Kaufmann in Swinemünde, Kreis Usedom- ollin,

Gris Gammelien, Fischer in Dahme, Kreis Oldenburg i. H., Hans Klüver, Kaufmann in Messina,

Dle Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Wilhelm Gartenschläger, Obergärtner in Berlin.

Das Preußishe Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 7. bzw. 13, Mai 1929 verltehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

L Heilig, Arbeiter, Berlin-Spandau,

lbecet Schäffer, Kreisamtsgehilfe, Raßeburg, Herzogtum Läuenburg,

Arthur Sala, Fabrikbesißer, Berlin 8W. 11,

Oskar Herrmann, Landwirts\sohn, Woidnig, Kreis Guhrau.

Kreis

_Das Preußische Staatsministerium hat den Gewerkschafts- sekretär Graß in Bochum zum Polizeipräsidenten 4 |

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

_ Der Reichsrat hielt gestern eine öffentliche Voll- i ung unter dem A des Staatssekretärs F weigertab,

ach dem Bericht des Nachrihtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger genehmigte der Reichsrat die Saßungs- anderung der Rheinischen E in eberebcin und erklärte fich damit einverstanden, daß dem Niederrheinischen

Preußischer Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer finsgepaltenen Petitzeile 1,05 #K& einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,75 Anzei

Geschäfts\telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. [us auf einseitig beschriebenem Papier völli nsbesondere ist darin au anzugeben, welche Worke etwa durch Sperr - einmal unterstrichen) oder durh Fettdruck (zweimal unter- strihen) hervorgehoben werden follen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

gen nimmt an die lle Druckaufträge druckreif einzusenden,

Pofétschectkonto: Berlin 41821.

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_1929

Schuhmacher-Fnnungsverband in Düsseldorf die Rechtsfähig- keit verliehen wird.

Angenommen wurde ein Geseßentwurf über ein Zus sayabkommen zu dem deutsch-\chweizerishen Handelsvertrag, worin die Zölle für Uhren und Ührengehäuse, Schuhwaren, elektrotehnisches Zubehör und Automobile neu geregelt werden.

Mit der Verordnung über Errichtung eines Fach=- ausschusses für die Papiertüten- und Papier= beutel-Fndustrie in Magdeburg erklärte sih der Reichsrat einverstanden, ebenso mit der Aenderung der B e - zirke der Sächsischen und der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft, die durch den sächsish-thüringishen Gebietsaustausch notwendig geworden ist.

Angenommen wurde ein Geseßentiourf über einen Ver =- tragzwishen Deutshland und Fugoslawien überSozialversicherung.

Der Vertrag sichert auf Grundlage der Gegenseitigkeit den Angehörigen des anderen Staates die Vorteile der Versicherung, die den eigenen Staasangehörigen gewährt iverden, er begründet außerdem ein gegenseitiges Verhältnis, das die abwechselnd in beiden Staaten Beschäftigten vor Rechtsnachteilen hüßt und eine engere Zusammenarbeit der Versicherungsträger ermöglicht,

Weiterhin stimmte der Reichsrat den Aenderungen zu, die der betreffende Ausshuß des Reichstags an den Richtlinien vorgenommen hat, die bei der Verwendung der 25 Millionen Reichsmark zur Rationalis= sierung des landwirtschaftlichen Genossens s[hafts8wesens gelten sollen.

Die wichtigsten Aenderungen sind, daß das Geld auch zur Sanierung und nicht bloß zur Rationalisierung verwendet werden darf, da sih beides nit scharf trennen läßt, und außerdem die Streichung der Bestimmung, daß die Mitwirkung eines Länder» aus\schusses bisher erforderlich war. Nunmehr soll dem Reichstag und Reichsrat vierteljährlich über das Fortschreiten dex Aktion Bericht erstattet werden.

Angenommen wurde eine Novelle zu dem Geseß über den

Verkehr mit uneoödlen Metallen, ___ Aus dem bestehenden Gesey sollen eine Reihe von Be- stimmungen vorläufig aufrechterhalten bleiben, die später in das neue Strafgeseßbuch und in eine Novelle zur Gewerbeordnuag aufgenommen werden sollen. 7FFnsbesondere gilt das von den ver- shärften Strafvorschriften bezüglich Diebstahls und der Hehlerei und bezüglich der Möglichkeit, den Kleinhandel zu untersagen, wenn sich der Geschäftsinhaber als unzuverlässig erwiesen hat. Ferner wird das Schmelzverbot aufrechterhalten.

__ Zugestimmt wurde ferner einem Geseßentwurf zur Er = gönzung des § 4 des Reichsviehseuchens- gesezes vom 26. Jutti 1909.

Danach wird die Reichsregierung ermächtigt, über de Betrieb in Seeschlachthäusern Bestitamingon L treffen. Die weitere Bestimmung der Vorlage, daß ein Reibskommissar ein- geseht werden sollte, der das Verfahren in den betreffenden Schlachthäusern zu überwachen und Anordnungen zu erteilen hat, wurde vom Reichsrat gestrichen.

Der Reichsrat beschäftigte sih sodann mit dex Regierungs=- vorlage, wonach f Geltungsdauer demnächst abläuft, noch weitere drei Fahre in Geltung bleiben soll, da noch nicht abzusehen ist, wann das neue Strafgesezbuch in Kraft treten fann das die wesent- lichsten Bestimmungen des Republikschubgeseves über- nehmen soll. Ein Antrag Bayerns, die Geltungsdauer des Geseßes nur auf ein Fahr zu verlängern und den § 22 (Ausweisungsbefugnis) zu streichen, fand nicht die genügende Unterstüßung.

_Der Male Gesandte von Preger hatte zur Be- gründung des Antrags ausgeführt, daß die bayerische Regierung auch die Aufrechterhaltung der materiellen Bestimmungen des Geseyes für notwendig und ihre möglichst baldige Einarbeitung in: das ordentliche Strafrecht für erwünscht halte. Leßteres könne aber sehr wohl auch im Wege einer Geseßesnovelle erfolgen: Die bayerische Regierung befürchte, daß die Verlängerung um drei

ahre dazu beitragen könnte, die Einarbeitung in das ordentliche Strafrecht zu verzögern. Die in 22 vorgesehene Ausweisung SOONe egen allgemein anerkannte Grundsäße des Staats- und Vöo fervedts

Jn namentlicher Abstimmung wurde die Regierungs=- vorlage mit 62 gegen 4 Stimmen angenommen, also mit vers fassungsändernder Mehrheit. Gegen die Vorlage stimmten nur die Vertreter der preußischen Brandenburg, Pommern und Niederschlesien.

Der Königlich ungaris Berlin zurückgekehrt und wieder übernommen. : E Der Ge E r R ae See ag n

wenen Balügdz nach Berlin zurückgekehrt und ha die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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R L M e E R G Er r O: Au R RE A ce ReieOR E in agt tOE R E ie D E C SEIDE E E s E R E Et T E E D Et S Uag

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