1929 / 131 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

i an cit Ae eit cu tair H 6A;

E E E R A Mee

[24638] Berichtigung i der Bekannkmahung vom 28. Mai d. J., betreffend Autlosung von 53°/cigen Berliner Liquidations- und Ab- findungs-Goidpfandbriefen —_ ver- öffentlicht in Nr. 123 vom 30. Mai d. I. —. „An Stelle des in der Bekanntmachung aufgeführten Berliner Liquidations-Gold- vfandbriefes Serie A Buchstabe D Nr. 2830 über 500 GM is der Pfand- brief Serie A Buchstabe D Nr. 2839 über 500 GM zu setzen.“

Berlin, den 4. Juni 1929.

Das Berliner Pfandbrief-Amikt.

F. V.: Dreyer.

——

4. Aktien- „gesellschaften.

Nachdem die Gesellschaft in der Ge- neralversammlung vom 31. Mai 1929 ihre Auflösung beschlossen hat, werden die Gläubiger der Gefellshatt hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche anzu- melden.

Berlin, den 6. Juni 1929.

Seidenhaus Hunnius Aktiengesellschast in Liquidation.

Der Liquidator: Aeg. Hunnius.

[21308]

Die für den 30. Mai, vorm. 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Firma Neu- garten & Eichmann, Detmold, einberufene (Generalversammlung der „Meag“ Möbel- Engros - UAktiengetellschaft, Düsseldorf, Kaiteréwerther Str. 93/95, konnte infolge Sterbefalls nicht stattfinden.

Die V3. Generalversammlung findet nuhmehr am 22. Juni, vorm. 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Ftrma Neugarten & Eichmann, Detmold, unter der gleihen Tagesordnung statt.

,„„Meag““ Möbel. Engros-Aktiengesellschaft.

Löwenfskern.

[25114] Berichtigung.

Negeno Versicherungsgesellshaft des Neich8verbands der deutschen !and- wirtschaftlichen Genosseuschaften Aktiengesellschaft, Berlin,

In der. in Nr. 128 des „Deutschen Neich8anzêfgers" veröffentlichten Einladung zur ordenfklichen Generalversammlung unterer Gesellschaft werden die Punkte 2 und 9 der Tagesordnung wie folgt be- richtigt:

2. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz nebst Gewinn- und Berlustrechnung sowie über die Ge- N EGIRaN für das Geschäftsjahr 928.

5, Beschlußfassung über die Erhöhung, des Grundkapitals unter Ausfluß des geseßzlihen Bezugsrehts der Aktionäre um einen Betraa von NM 1 §99 900 (i. W. Eine Million

achthundertneunundneunzigtausend- neunhundert Reichsmark) aut iné- gesamt NM 4 000 000 (i. W. Vier Millionen Meichsmark) durch Aus- gabe von auf den Namen lautenden Aktien zu je NM 100 Nennwert. Der Vorstand.

[24713]

Auf Grund des Generalversammlungê- bes{chlusses vom 20. November 1928 und in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 31. Januar 1929 werden die Aktien Nr. 4059— 4100 und Nr. 4341— 4400 über je RNM 100 für fraftlcs erklärt. An Stelle dieser Aktien im Gesamtbetrage von NM 10 200 zuzüglich NM 600 Aktien, die die zum Ersaß für neue Aktien er- forderlihe Zahl nicht erreihten, werden 27 neue Atklien über je NM 100 aus- gegeben, die für Nechnung der Beteiligten am 22. Juni 1929, 14 Uhr, im Ge|schäfts- zimmer des Obergerichtsvollziehers Stein- buch zu Berlin, Schügtenstr. 46/47, dur öffentlihe Versteigerung verkauft werden. Der Erlö8 wird den Beteiligten nah Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Ver- fügung gestellt.

Berlin, den 5. Juni 1929.

Weizenmühle Karl Salomon &Co. UAktiengesellschaft.

[24693]

Dortmunder Aktien - Gesell- schaft für Gasbeleuchtung.

ie Herren Aktionäre unserer GeseUschaft werden zu einer ordentlichen General- versammlung auf Donnerstag, den 27. Juni 1929, vornmittags 12 Uhr, nach Dortmund în unser Sitzungszimmer, Auf dem Berge 34, eingeladen mit nach- stehender Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresberihts, der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrehnung für die Zeit vom 1. JIa- nuar bis 31. Dezember 1928.

2, Beschlußfassung über die Verwendung des Ne ageinns,

3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Aufsichtsrat und Vorstand.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Forman, ten f A 1929,

exr Au rörat. Dr. Ei hof Vorsißender.

Reicys- und Staatsauzeiger Nr. 131 vom 8. Juni 1929.

[24350] Gebrüder Hartoch Aktien-Gesell- schaft, Düsseldorf. Herr Dr. J. Kaufhold, Düsseldorf, ist am 28. Mai 1929 aus dem Aufsichtörat unserer Ge)ellschaft auêgeschieden.

[21769]

Leipziger Braunkohlenwerke Aktien - Gesellschaft in Kulkwitz bei Markranftädt.

Nach Beschluß der Generalversammlung vom 15. Mai seßt sich der Aut!sichtsrat wie folgt zusammen: Generaldirektor H. Müller, Vorsitzender, Generaldirektor Scch{uh, stellvertr. Vorsigender, General- direktor Hille, Geh. Baurat Köpcke, Generaldirektor Dr. Wöhrle, Landesbau-

rat Zier. i

Kulkwitz, am 5. Juni 1929.

Der Vorstand. Kühn.

(24699)

Die Chemische Fabrik Buckau in Ammendorf (Saalkreis) als Schuld- nerin ihrer 4 1/4 °%igen Anleihen von 1892, 1908, 1911 und 1913 hat die unterzeich- nete Spruchstelle mit dem Antrage an- gerufen, gemäß § 43 Ziffer 2 AufwGes. zu entscheiden. daß eine Barabfindung in Höhe von 60 0/0, welche sie am 1. Oftober 1929 an Stelle der auf die vorbezeichneten Anleihen entfallenden, Genußrehte gewäh- ren will, den Zeitwert der Genußrechte nit unterschreitet.

Berlin, den 5. Juni 1929.

Spruchstelle beim Kammergericht.

[24730]

Einladung der Herren Aktionäre zu der am 27. Juni 1929, nachmittags 3 Uhr, in den Amtsräumen des N9- tariats I (Gust rat Bub) in Würzburg

stattfindenden 10. ordentlichen Ge- neralversammlung der Süddeutsche Messer-Sägen- und Werkzeugfabrik

A. G., Straubing. Tage8orduuztg:

1. Vorlage des Geschäftsberichts, der

Bilanz sowie der Gewinn- und

Verlustrehnung für das Geschäfts-

jahr 1928.

. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz sowie über die Verwendung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Ent-

lastung des Vorstands und des Auf- siht8rats8, h

4. Aufsichtsratsneuwähl.

5. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind solche Aktionäre, welche spätestens am 24. Funi 1929 bei der Gesellschaft oder bei der Darm- städter und Nationalbank Komm. Ges. a. A. in München oder bei der Bayerischen Vereinsbank in München oder bei einem Notar oder bei einex Effektengirobank ihre Aktienmäntel hinterlegt haben. 4

Straubing, den 5, Juni 1929.

Süddeutshe Messer-Sägen- und Werkzeugfabrik A. G.

Friy Kammermeier, Vorstand,

O

[24714] Zeiger Eisengießerei und Maschinen- bau-Actien-Gesellschaft, Zeitz. Betr.: Teilschuldverschreibungen,

Die nach der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgeseß am 1. Juli 1929 fälligen Zinsen von 59% für das Jahr 1929 werden:

a) Ausgabe 1907 sür die Teilshuldverschreibungen Nr. 1 is 400 (nom. je PM 500,—) mit NM 3,75 und für die Teilschuld- verschreibungen Nr. 401 —1200 (nom. je PM 1000,—) mit RM 7,50 abzüglih Kapitalertragsfleuer gegen Aus- händigung des Zinsscheins Nr. 2, b) Ausgabe 1920 für die Teilshuldvershreibungen Nr. 1001 bis 1500 (nom. je PM. 2000,—) mit NRM 1,30 abzüglich Kapitalertragbsieuer gegen Aus- händigung des Zinsscheins Nr. 20 (fällig 15, 5. 1930} vom 1, Juli 1929 an bei der Vaunk-Commandite Simon, Katz & Co., Berlin W. 9, Vofßstr. 18, und der Kasse unserer Gesellschaft in Zeitz eingelöst. Zeit, im Juni 1929, Der Vorftand. Lar y.

[24799] Yayerische Landesproduktenbank A. G., München.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zur ordentlichen Generalversamm- lung, welche am Donnerstag, den 27, Juni 1929, vormittags 117 Uhr, in München, Notariat 11, Neuhaujer Straße 6, stattfindet, eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Jahr 1928.

9 Genehmigung der Bilanz nebst Ge- winn- und Verlustre{nung und Be- \{lußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3, Erteilung der Entlastung Vorstand und Auffichtsrat.

4, Kapitalerhöhung um NM 1 000 000 auf NM 2005000.

5, Aenderung des § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung (Einteilung des Grund- fapitals).

6, Neuwahl des Aufsichtêrats.

7. Verschiedenes.

Zu Punkt 4—6 findet neben der Ge- samtabstimmung eine gesonderte Ab- stimmung der Vorzugs- und Stamm- aïtionäre statt.

München, den 6. Juni 1929,

Der Aufsichtsrat.

Kühn.

für den

[24726] Ludwigs - Cisenbahn- Gesellschaft, Nürnberg. Bekanntmachung.

Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 3. JFuli 1929, vormittags 10 Uhr, im NRathaussaale am Fünfer- platz {tattfindenden ordentlichen Ge- neralversammlung ein.

Tagesordnung :

1, Vorlegung des Geschäftsberichts sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Ber- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1928.

2 Beschlußfaffung:

a) über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,

b) über die Verwendung des Nein- gewinns.

3, Erteilung der Entlastung an Auf- sichtsrat und Direktorium.

4, Vorlegung der abgeänderten Statuten.

Die Bilanz und Statuten liegen zur Einsicht für die Aktionäre ab 20. Juni 1929 bei dem unterzeihneten Direktor der Gesellschaft, Fürth, Theresienstr. 17, auf. Dortselbst werden auch die Eintrittskarten zur Generalversammlung gegen Vorzeigung der Aktien oder eines Hinterlegungsfscheins derselben 3 Tage vor der Generalver- sammlung abgegeben.

Direktorium der

Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.

Stadtrat A. Schei dig.

[24806].

Ftterkraftwerk-Aktiengeselischaft Mosbach (Vaden).

Die Aktionäre unserer Gesellschaft wer- den hiermit zu der am Samstag, den 13. Fuli 1929, vormittags 1014 Uhr, im Notariat in Eberbach statt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1, Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1928/29 gemäß §8 260 und 246 H.-G.-B.

Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz und die Gewinnver- teilung.

3, Veschlußfassung über die Entlastung

des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Beschlußfassung über Ermäßigung

des Aktienkapitals und Aenderung des Gesellschaftsvertrags, soweit durch den Beschluß erforderlich.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am zweiten Werktage vor der Generalver- sammlung bei der Kasse des Kreises Mos- bach in Mosbach hinterlegt haben,

Mosbath, den 4. Juni 1929, JFtterkraftwerk- Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat. Eckert.

Der Vorstand. Renz. Veith.

d

[24796]. Ostbayerische Stromversorgung A..G. München.

Gemäß § 21 der Saßung werden hiermit die Aktionäre zu der am Dienstag, den 2. Juli 1929, vormittags 1114 Uhr, im Sißungssaal des Notariats München IL, NeuhauserStr.6/IT1, stattfindenden ordent- en Generalversammlung einge- aden. Die Tagesordnung lautet:

1, Bericht des Vorstands über den Ver- mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über die Ergeb-

nisse des abgelaufenen Geschäfts- jahres. 2, Bericht des Aufsichtsrats über die

Prüfung des Geschäftsberichtes und der Jahresrechnung,

3. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das abge- laufene Geschäftsjahr 1928.

4. Veschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats.

5, Beschlußfassung über die Verwen- dung des Ueberschusses.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind nah § 19 der Satzung in der Fassung vom 30. Juni 1926 diejenigen Aktionäre berechtigt, welhe nah Einbe- rufung dieser Generalversammlung am dritten Tage vor derselben ihre Aktien- mäntel nebst einem Nummernverzeichnis bei der Gesellschaft oder bei einer der nach- stehenden Banken:

Dresdner Bank, München,

Bayerische Staatëbank, München,

Bayerische Vereinsbank, München,

Vayerische Landesgewerbebank A.-G,, München,

Bayerische Gemeindebank, München,

Bankgeschäft H. Aufhäuser, München,

Bankgeschäft Hardy & Co. G. m. b. H,, Kommanditgesellschaft, München, Gebrüder Goldschmidt in Gotha

hinterlegt haben und Bestätigung hierüber spätestens vor Beginn der Generalver- sammlung dem Vorsißenden oder einem Beauftragten desselben vorlegen.

Als Hinterlegung bei den vorerwähnten Hinterlegungsstellen gilt auch, wenn die Aktienmäntel mit Zustimmung einer sol- chen Stelle für diese bei anderen Banten bis zur Beendigung der Generalversamm- lung im Sperrdepot gehalten werden und durch die Hinterlegungsstelle Bestätigung hierüber vorgelegt wird.

München, den 6. Juni 1929,

Der Aufsichtsrat.

[24839] Friedrich Wilhelm Eisenbahn. Gemäß § 244 H.-G.-B.

S. 4.

Mecklenburgische

geben wir

hiermit bekannt, daß Herr Landrat Graf von Schwerin-Mildenig infolge Ablebens aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschast ausgeschieden ist.

Neu in den Aussichtsrat wurde Herr Eisenbahndirektor a. D. Reineke, Neustrelitz, gewählt.

Neustrelitz, den 6. Juni 1929,

Die Direktion.

[25119] Wir laden die Herren Aklionäre hier-

durch zu der am

Samstag, den

29, Juni d. J., nachmittags 4 Uhr,

im

Hotel Deut|ches Haus stattfindenden

Generalversammlung ein.

1, 2.

9 d

4 D

Diejenigen Aktionäre,

_ Tagesordnung: Bericht über das Geschäftsjahr 1928. Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrehnung für das Geschäftsjahr 1928.

. Entlaflung des Vorstands und des

Aufsichtsrals.

. Neuwahl des Aufsichtêrats.

Verschiedenes. welche an der

Generalversamtnlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien bis spätestens am 25. d. M. bei unjerer Gesellschaftskasse hinterlegen.

Volmarsfteiu, den 6. Juni 1929,

Völker, Akt.-Ges.

Dex Auffichtsrat.

[24691].

Einladung zur ordentli versammlun

Carl Ede, Pianofortefabrik,

Aktien-Gesellschaft, Berlin. heu General=« am Donnerstag, den

4. Juli 1929, nachmittags 5 Uhr, im Büro des Notars Dr. Manfred Simon

in Berlin C. 25, Prenzlauer Straße 26/27.

__Zur Teilnahme an sammlung sind

-Tagesordntitng :

. Vorlage der Bilanz, der Gewinn- und

Verlustrechnung sowie des Geschäfts- berichts für das Geschäftsjahr 1928.

. Beschlußfassung über die Genehmi-

gung der Bilanz.

Entlastung des- Vorstands und des Aufsichtsrats.

der Generalver-

diejenigen Aktionäre

berechtigt, welche ihre Aktien spätestens

2 Tage vor dem Tage der Generalver-

sammlung bei der Gesellschaftskasse oder

einem deutschen Notar hinterlegt haben. Verlin, den 4. Juni 1929.

Carl Ede, Pianofortefabrik,

Aktien-Gesellschaft. Der Aufsichts3rat. Dr. Manfred Simon.

[24315]. Deutsche Last-Automobilfabrit, Aktien-Gesellschaft, Ratingen. Einladung zur ordentlichen General- versammlung am Sonnabend, den 29, Zuni 1929, vormiitags 11 Uhr, im Judustrie-Klub zu Düsseldorf.

D

3,

4,

Tagesordnung : Vorlage der Vilanz nebst Gewwinn- und Verlustrechnung sowie des Ge- \chäftsbegichts des Vorstands und des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1928,

. Beschlußfassung über die Genehmi-

gung der Bilanz.

Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats üund Vorstands. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Jn der Generalversammlung sind die- jenigen Aktionäre stimmberechtigt, iwvelche ihre Aktien bis spätestens am 25, Juni 1929 bei folgenden Stellen hinterlegt haben:

in Düsseldorf : bei der Dresdner Bank,

bei der Deutschen Bank,

in Berlin: bei der Dresdner Bank,

bei der Deutschen Bank,

in Essen : bei der Essener Kreditanstalt

(Filiale der Deutschen Bank),

in Natingen : bei der Gesellschaft. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs-

mäßig

erfolgt, wenn Aktien mit Zu-

stimmung ciner Hinterlegungsstelle für diese bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Genera(versammlung im Sperrdepot gehalten werden. Ratingen, den 6. Juni 1929,

Deux Vorstand. Verge.

[24807].

Frit

Klindworth Aktiengesell-

schaft für flüssige Brenustoffe

in BVrestau.

Die Herren Aktionäre unserer Getiell- schaft werden hiermit zu der am Sonn- abenD, ven 29. Juni 1929, mittags 121% Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Breslau, Tauenßzienstraße Nr. 27, stattfindenden ordentlihen Ge- neralversammlung ergebenst Enge-

laden. 1,

do

3, 4.

Tagesordnung :

Vorlegung des Geschäftsberichts nebst der Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr 1928. Beschlußfassung über die Vorlagen zu 1 und die Verwendung des Reingetvinns. 5 Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aussichtsrat. Aufsichtsratswahlen.

Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio-

näre oder

Vertreter von Aktionären,

welche ihre Aktien ohne Dividendenbogen spätestens 5 Tage vor der Generalver- sammlung an der Kasse der Gesellschaft in Breslau oder bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Filiale Breslau in Breslau, Ring 30, hinterlegt haben. Breslau, den 6. Juni 1929,

Der Aufsichtsrat.

Dr. Dienstfertig, Vorsißender.

E

relschner & Frißsching, Erzbergwerke & Chem. Werke : Aktiengeselischaft.

Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 25. Juni 1929, mittags 12 Uhr, in unserem Geschäftshause, Dresden, Fürstenstraße 54, stattfindenden 2, ordentl. Generalversammlung ein.

Tagesordnung : ;

1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinns

und Verlustrechnung und des Berichts

über das Geschäftsjahr 1928 sowie Bes

\{lußfassung über deren Genehmigung.

2. Beschlußfassung über die Erteilung

der Entlastung an den Vorstand und den Aufsichtsrat.

3. Verschiedenes.

Dresden, den 27. Mai 1929.

Der Mena, Dr. Man dt, Vorsißender.

(25113) Leipziger Messe- und

Ausstellungs-Aktiengefellschast. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, dem 27. Juni, 17 Uhr, im Sißungs- zimmer des Leipziger Vießamts, Leivzig, Markt 4, stattfindenden 6. ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung :

1, Vo1legung des Geschäftsberichts und der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung für das Geschäftsjahr 1928. Beschlußfassung über deren Genehmis- gung und über die Verwendung des Reingewinns.

2, Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Gêne-

ralversammlung sind diejenigen Aktionäre

‘) berechtigt, die ihre Aktien oder Jnterims-

{heine spätestens am 3. Tage vor dem Tage der Generalversammlung bis 17 Uhr, E aber bis zum ortsüblichen Bank- uß, bei der Gesellschaft in Leipzig, Tröndlin- ring 9 (Ningmeßhaus), oder / hei der Reichs-Kredit-Gefellschaft, Aktien- gesellschaft, oder bei der Commerz- und Privat-Bank Aktienge]ellshaft oder : bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditge|ellschaft auf Aktien oder bei der Deutschen Bank oder bei der Dresdner Bank in Berlin und deren Filialen in Leipzig oder | bei der Sächsischen Staatsbank in Leipzig und Dresden oder E bei der Allgemeinen Deutschen Credit- Anstalt oder l bei dem Bankhause Hammer & Schmidt

oder bei dem Bankhause Kroch jr. Kommandit- gesellschaft auf Aktien oder bei der Stadtbank- in Leipzig hinterlegt haben und diese bis zum Schluß der ordentlichen Generalversammlung dort belassen. | An Stelle ter Aktien oder Interimé- seine fönnen auch von deutschen Notaren ausgestellte Hinterlegungéscheine hinterlegt werden.

Leipzig, den 7. Juni 1929. Leipziger Messe- und AusstellungS8- Nktiengesellschaft. Hoffmann. Fraustadt.

[24724].

Zlseder Hütte.

Die Aktionäre der Jlseder Hütte werden hierdurch zu ber damit auf Freitag, den 28, Juni d. J., nachmittags 1 Vhr, in Kastens Hotel zu Hannover anberaumten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1, Geschäftsbericht über das Jahr 1928 und Abschluß für den 31. Dezember 1928 und Beschlußfassung darüber.

9, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3, Wahlen zum Aussichtsrat.

Der Generalversammlung beizuwohnen und darin die Rechte der Aktionäre aus- zuübe n sind nur diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche spätestens am dritten Tage vorx der Generalversammlung, also am 25. Zuni d. J., ihre Aktien bei

der Jlseder Hütte,

dem Peiner Walzwerk oder bei einer der Firmen i

Joh. Berenberg-Goßler & Co. in Ham- bur

Dariiliäbter und Nationalbank Kom.- Ges. a. A., Filiale Hannover,

Direction dex Disconto-Gesellschaft, Filiale Hannover,

Ephraim Meyer & Sohn in Hannover,

Hannoversche Bank Filiale der Deut- schen Bank in Hannover,

Commerz- und Privat-Bank A. G, Filiale Peine,

Hannovershe Bank Celle Filiale der Deutschen Bank in Celle

nach Buchstaben, Nummer und Betrag angemeldet und vorgezeigt oder deren Be- siß durch eine glaubhafte Bescheinigung nachgewiesen haben. h

Ueber die Anmeldung wird eine als Einlaßkarte dienende Bescheinigung er- teilt.

Vei den obengenannten Firmen und bei der Direktion liegen Abdrucke des Ge- \chäftsberichts vom 12. Juni ab zur Ver- lügung der Aktionäre. E Groß JFlsede, im Juni 1929,

Der Aufsichtsrat der Jlseder Hütte. C. Frhr. von Berenberg-Goßler, stellvertr. Vorsißender.

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Neichs8- und Staatsanzeiger Nr. 131 vom 8, Juni 1929, S, 3,

Iratishen Fraktion und des Parteitages über die Streihung der weiten Panzerkreuzerrate rihtig gewürdigt werden. Das Ver- alten der Sozialdemokratie in dieser Frage läßt sih parlamen- tarisch kaum: noch kritisieren. Es is jedenfalls ein politischer Widexsinn. Wenn man dem Kanzler und den Ministern Mst gestatten will, sich niht wieder daduxch zu blamieren, daß ste gegen den von ihnen selbst vergebenen Vau stimmen, so ändert iese Tragikomödie nichts an dem Sachverhalt, Die Regierungs- koalition fällt in einér Frage auseinander, die für ihren Zu- ammenhalt eine entscheidende Vorausseßung sein sollte und die ie stets als solche bezeihnet hat. Wir warten ab, ob die nicht ozialdemokxatishen Minister und Regierungsparteien sich das A lassen werden. Die innere Unhaltbarkeit des Verfahrens ritt ferner besonders deutlich zutage, wenn man sich die praktischen

Folgen vergegenwärtigt, die eintreten müssen, wenn der sogialdemotratishe Beschluß „angenommen werden würde. Hierüber muß volle Klarheit geschaffen werden, und wix

bitten den Herrn Minister um Beantwortung folgender Fragen: Wieviel ist für den Bau bisher ausgegeben? Welche weiteren Aus- gaben sind durch Verträge festgelegt, insbesondere aus der zweiten jeßt zur Beratung stehenden Rate? Welche Ansprüche von Firmen entstehen aus den abgeschlossenen Verträgen, wenn dex Bau jeßt stillgelegt wird? Wieviel Arbeiter und Angestellte würden durch Stillegung des“ Baues brotlos werden? Es ist klar, daß die Sozialdemokratie und die Mittelparteien darauf rechnen, daß die

gesamten Verfahrens tritt also, auch wenn wir dieser Erwartung entsprechen, deutlih genug zutage. Uns aber steht die Wehr- haftigkeit des deutschen Volks, die Ausnußpung dexr dafür durch das Versailler Zwangsdiktat belassenen Möglichkeiten, der Schuß unserex ganzen Küste, der Verbindung mit Ostpreußen viel zu hoch, al3 daß wir die für diese Zwecke zu bewilligenden Ausgaben zum Gegenstande parlamentarisher Kampfmittel machen könnten, die lediglich dazu dienen sollen, die parlamentærischen Gegner zu ent- larven. Von Erziehungsversuhen an der Sozialdemokratie ver sprechen wix uns unserexseits keinen Erfolg. Deshalb stimmen wir für die Etatsposition. Abg. Schö pfl n (Soz.) betonte, daß die Ministex in einem Koalitionskabinett sich nit auf ihre partei- politishe Einstellung versteifen könnten, sondern im nteresse dek Koalitionspolitik Kompromissen zustimmen müßten. Abgeordneter Scchsenb erx g (Wirtsch. P.) verlangte noch einmal einen Geseß- entwurf, dex ein Bauprogramm für längere Fahre aufzustellen ge- stattet. Die heutige Debatte zeige besonders die Notwendigkeit eines solhen Antrags. Jn der Abstimmung wurde der gesamte Marineetat ohne Aenderung angenommen. Ein Antrag der Kommunisten auf Streichung dex zweiten Rate des Panzer- kreuzers A wurde mit 156 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Jm Strafrechtsausshuß des Reichstags wurde am 6. d. M. die MWeiterberatung des Abtreibungsparagraphen (§8 253 des Entwurfs) fortgeseßt. § 253 lautet nah dexr Vorlage: „Eine Frau, die ihre Frucht im Mutterleib oder duxch Abtreibung tôtei odex die Tötung durch einen anderen zuläßt, wird mit Ge- {ängnis bestraft. Ebenso wird ein anderer bestraft, der eine Frucht im Muttexleib oder duxch Abtreibung tötet. Dex Versuch ist straf= bar. Jn besonders leichten Fällen kann das Gericht, auch wenn die Voraussebungen des § 26 Abs. 3 nicht vorliegen, von Strafe absehen. Wer die in Abs. 2 bezeichnete Tat ohne Einwilligung der Schwangeren oder gewerbsmäßig begeht, wird mit Zucht- haus bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, \oer einer Schwangeren ein Mittel odex einen Gegen- s zur Abtreibung der Frucht gewerbsmäßig verschafft. Reichsjustizminister von Guérard: Die Ge taltung der Strafrehtsnormen über die Abtreibung ist in der effentlichkeit und im wissenschaftlihen Schrifttum lebhaft umstriiten. Die Materie ist deswegen besonders shwierig, weil über das rein Strafrechtlihe hinaus medizinische, politishe, bevölkerungs- politische, sittlihe und religiöse Gesichtspunkte entsheidend zu be- rüdsichtigen i Die extremen Forderungen nah beiden Seiten lauten: Verschärfung des geltenden Rechts und völlige Freigabe der Abtreibung. Dex Entwurf schlägt eine gute Lösung vor. Wie hon nach dex Novelle von 1926 ist die Abtreibung als Vergehen mit Gefängnis bedroht. Es besteht eine Milderungsmöglichkeit bis auf 3 M Geldstrafe. Bei Versuch ist in besonders leichten Fällen Absehen von Strafe möglih. Es ist also ein sehr clastisher Strafrahmen vorgesehen, der allen Fällen gereht werden kann, Neu im Entwurf ist die vom Reichsrat eingesügte ausdrüdliche Straffreierklärung der sogenannten medizinishen Jndikation. Hierdurch ist eine seit langem von der ärztlihen Wissenschaft er-

obene und A vom Reichsgericht in seiner bekannten aus- ührlihen Entscheidung vom 11, März 1927 shon vom Stand- punkt des geltenden Rechts anerkannte Forderung A Ein Blick auf das ausländishe Recht zeigt, daß eine Reihe aus- ländischer Gesehgebungen, z. B. von England, Südamerika und Schweizer Kantonen, bereits die Rede Jnudikation kennen; ebenso n fie den neuen Entwürfen der Tschechoslowakei, von Griechenland und dexr Schweiz bekannt. Einer Einschränkung der Strafbarkeit über den Entwurf hinaus muß die Retchsregierung aus folgenden Erwägungen widersprechen: Die Freigabe über- haupt wird von dev sozialdemokratishen und fommunistishen N mit Streichungsanträgen angestrebt. Es wird in der iteratur darauf hingewiesen, daf; jede, auh die mildeste Straf- drohune: Heimlichkeit dex Abtreibung mit ihren shädlihen Folgen, also Gefährdung der Volksgesundheit, bedinge. Demygegenüber ist zu betonen, daß auch eine etwaige Freigabe der Abtreibung in Krankenhäusern das Kurpfuschertum nicht beseitigen würde. Kur- pfuscher werden stets billiger sein als approbierte Aerzte. Bei der Krankenhausbehandlung bleibt die Furht vor Kontrolle und Ent- deckdung. Jch Paf hier auf die von Beringer nah einem Vortrag von Professor Pa che-Osersky bei Aschaffenburg mitgeteilte russische Statistik hinweisen. Fm Jahre 1925 fielen auf 1000 der Ve- völkerung: 36 Geburten, 17,5 erlaubte Abtreibungen, ungeseßliche Abtreibungen unter der ländlihen Bevölkerung 15, unter der en Bevölkerung 13. Weiter wird behauptet, die Straf- rohung erreiche niht ihren Zweck, da nux ein geringer Bruchteil der Verstöße zur Aburteilung komme, Dieser 6

niht entscheiden. Einmal liegt es bei einer Reihe anderer Straf- bestimmungen ebenso. Wenn man aber die Tat als solche für O ansieht, kann man nicht im Hinblick auf die Shwierig- eiten ihrer Sur auf jede straftrehtliche Verfolgung ver- zihten, Die Strafwürdigkeit der Abtreibung ergibt sih zunächst 1m Hinblick auf das L chüßte O, Hier kommt in Frage: die Leibesfrucht, die Shwangere, der Erzeuger, der Staat und die Sittlichkeit. Bei völliger Freigabe wird stets eines dieser Güter in der empsfindlichsten Weise verleßt sein. Folgende A punkte sind S u beachten: Die Abtreibung ist Ver- nihtung werdenden Mensthenlebens und als solhe vom Geseh im Rahmen der shwersten Delikte, der Tötungsdelikte, behandelt worden. Ferner ist nach überwiegender Ansicht der Mediziner der Eingriff in keinem Fall gefahrlos für die Mutter, insbesondere sind Nachkrankheiten und bei wiederholt vorgenommener Ab- treibung unter Umsiänden Sterilität der Frau zu befürhten. Der Verliner Hygieniker e Grotjahn bezeichnet in seinex be- kannten Schrift „Die Abtreibung der Leibesfrucht“ sie sogar als „lebens- und gesundheitsgefähr ihen Unfug“. Hinzuweisen ist au auf die bevölkerungspolitishe Seite. Ña einer Dentschrist des Preußischen burtentber Gutes von 1928 ijt ein ershreckender Rückgang des Geburtenübers s zu verzeihnen. Berlin z. B. hat bereits einen Sterbeüberschuß. Eine weitere gewaltige Abnahme der Geburtenziffer n bei völliger Freigabe zu befürchten. Der O rofessor Grotjahn komnmtt gerade vom aen tandpunkt zu folgendem Ergebnis: „Unleugbar drohen also hier Gefahren, die keineswegs nur vom nationalen Gesichtspunkte, sondern auch von dem im nteresse einer mächtigen, zur politischen Reife gediehenen ArbeUtersdalt betrachtet sein wollen.“ Die Möglichkeit strafloser Abtreibung muß \{ließlich die leßten Hemmungen auf geschlehtlihem Ge-

biete einreißen.

esihtspunkt kann |

© aber über die durch die Novelle von 1926 gewährten

Es ist eine weitere Verwilderung dex Sitten und eine Vernichiung der Achtung vor dem werdenden Leben zu befürchten. Auch ist eine weitere Zerrüttung der Grundlagen der Ehe zu besorgen. Grotjahn weist noch darauf hin, daß eiwa zwei

| Drittel sämtlicher Erstgeborenen vor der Eheschließung erzeugt

werden, und daß wahrscheinlich der größie Teil der Ehe- shließungen überhaupt erst durch die Tatsache der Empfängnis

veranlaßt wird. Seiner Auffassung nach, dex beizupflichten ist, " würde die Freigabe geradezu als ltiftarberuia wirken. Der

sozialdemokratishe Eventualantrag will die Abtreibung duch einen Arzt innerhalb der exsten drei Monate straflos lassen. Radbruch begründet die Forderung damit, daß der Arzt nicht in dec Lage sei, die Vorausseßungen für eine sozial odex eugenisch indizierte Abtreibung festzustellen, und daß es daher richtiger sei,

eine shematishe Grenze für die Freigabe der Äbtreibhuvyg auf-

zustellen. Gegen diese Forderung sind zunächst alle {hon oben

erwähnten Gründe geltend zu machen. Ferner ist darauf hinzu-

eisen, daß während dex Dreimonatsfrist jede Abtreibung ohne nähere Qualifikation, insbesondere also auch die Abtreibung wegen reiner Lästigkeit der Shwangerschaft odex des zu erwarten- den Kindes, vorgenommen werden dürste. Nach dem Antrag wväre jeder Arzt zu dem Eingriff berechtigt, während es nach ein- leußtendex Ansicht vieler Aerzte besonderer Erfahrung und Ein-

| POO bedarf, um den Eingriff möglichst gefahrlos zu ge- j Íte S t Radbr it Roc i Rate mit unserex Hilfe angenommen wird. Die Unehrlichkeit des | sigatene Sell wolli Rie) uus Nee daraus Ln, va

niht der Tâter die Vornahme dex Handlung innerhalb von drei Monaten darzutun, daß vielmehr die Staatsanwaltschaft die Vor- I außerhalb der Dreimonatsfrist era hat. Da si dieser Beweisführung die allergtößten Schwierigkeiten entgegen- tellen werden, würde praktish die Abtreibung in einem drei Monate bedeutend übersteigenden Zeitraum strasrechtlich nicht zu erfassen sein. Die Dreimonatsgrenze ist daher geseßgeberisch niht verivertbar. Es ist bemerkenswert, daß weder im geltenden®Aus- landsrecht noch in den zum Teil sehr weitgehenden Entwürfen die Dreimonatsgrenze oder eine andere zeitliche Grenze bekannt ist. Zu den Forderungen nah Freigabe der Abtreibung unter be- sonderen Vorausseßungen, der sogen. eugenishen, sozialen und de Jndikation, ift folgendes zu bemerken: a) Die euge- n1\che Jndikation, aus rassehygienishen Gründen, wird als Pflicht des Staates anerkannt, für die Aufzuht gesunder Nach- kommenschaft zu sorgen. Keiner wird dem widersprehen wollen. Es muß jedo festgestellt werden, daß beim heutigen Stande der Vererbüngslehre nicht mit Sicherheit erklärt werden kann, daß ein bestimmtes Elternpaar ein krankes Kind erzeugen wixd. U. a. verweise ih da auf folgende Aeußerung von Prof. Pankow. in der e i i Medizinishen Wochenschrift“ von 1928: „Wichtig für uns ist die Tatsache, daß bei den Minderwertigen nur im Durchschnitt etwa in 20 bis 50 Prozent eine Vererbung an- genommen werden darf, das heißt umgekehrt aber au, daß au aus den Ehen Minderwertiger, selbst wenn beide Parteien be- troffen sind, 50 bis 80 Prozent gesunder Kinder geboren werden können. Daher lautet für uns rein ärztlih in dem einzelnen Falle die Frage so: Können wir bei dex vorliegenden Schwanger- schaft lagen, daß das zu erwartende L aftsprodukt geistig anormal wird, und würde sich daraus vielleiht eine Berechtigung herleiten lassen, die Shwangerschaft zu unterbrehen. Die Frage muß mit einem glatten Nein beantwortet werden.“ Þb) Die \0o- ziale Jndikation. Die soziale Fndikation wird mit der Be- gerung gefordert, daß die Abtreibung als Erscheinung sozialer Not nux mit sozialen Mitteln bekämpft werden müsse. Befür- worter und Gegner der sozialen Jndikation sind darin einig, daß eine Erweiterung des sozialen Shußes von Mutter und Kind Aufgabe des Staates st. J verweise in diesem Zusammenhang auf die vom Reichstag bereits am 28. Februar 1929 angenommene bekannte Entschließung zum „Schuß von Mutter und Kind“, deren Auswirkung zu erwarten ist. Wenn aber mit sozialen Mitteln der Abtreibung vorgebeugt wird, kann für eine Straffreiheit kein Raum mehr sein. Auch hiex weist der Sozialist Prof. Grotjahn darauf hin, daß führende Aerzte in der Frauenheilkunde mit Recht die Unterbrehung der Shwangerschaft aus rein privativirtshaft- lihen Gründen ablehnen. „Gerade vom sozialistishen Standpunkt aus“, fährt er fort, „muß man en darin beistimmen, daß zur Behebung von Notständen andere Maßnahmen, nämlich eben solche wirtshaftliher Art durch Hilfeleistung des Staates, der Gemeinde und der:Versicherung, getroffen werden können und müssen. Wenn diese Fürsorge für Mutter und Kind gegenwärtig noch nit ausreicht, so is es Bas Zeit, diese nahzuholen, aber keineswegs richtig, bisherige Bexrsäumnis durch massenhafte Unterbrehung von Sewangershaften auszugleichen.“ e) Die ethische Jn- dikation (Abtreibung dexr duxch Notzucht oder Schändung ent- standenen Leibesfrucht) wird pee mit folgender Begründung: Wenn der Staat die sexuelle Jutegrität der Frau durch Srralgaley e t, kann er sie niht verpflihten, die un- vershuldeten Folgen dexr Schwangerschast au A u nehmen, Es ist nicht zu verkennen, daß die Verleßung des eGisguis der Freiheit und der Zutegrität des Körpers in ihren Folgen eine scelische, wirtschaftliche und gesellshaftlihe Belastung des Mutter bedeutet. Aber der Vorgang kann seine Sühne nur in der Be- strafung des Täters, nicht in der Abtreibung finden. Zu erinnern ist ee an die vielen alen Notzuch! 8Sanzeigen aus Anlaß deë

usseneinfalls 1914 in Ostpreußen. Fn jedem Fall müßte die Tatsache der Notzuht zuvor A werden, was nah Ansicht vieler Wissenschastler vielfah großen Schwierigkeiten begegnet. Außerdem is eine starke Zunahme von Notzuchtsanzeigen zu befürchten. Nadbruch bemerkt im Fahre 1905 in der vergleichenden Darstellung hierzu: „Der Vorschlag, die Abtreibung Überhaupt straflos zu’ lassen, wenn die Shwangerschaft das Ergebnis eines

‘Verbrechens gegen die geschlehtlihe Freiheit der Schwangeven

tvar, dürfte dagegen, weil ju einex Vermehrung der ohnehin häufig fingierten ie Aue ten digung beitragend, zu verwerfen sein." Jh fasse meine Ausführungen dahin zusammen: Einer weiteren Milderung der Abtreibungsvorschriften über den Entwurf hinaus muß die Reichsregierung aus den erörterten Gründen wider- sprechen. Das ganze Problem ist aus Anlaß dev Le gebung im Fahre 1926 eingehend behandelt worden; der damals neu geschaffene § 218 wurde in seinem wesentlihen Fn alt der Reichsratsvorlage entnommen. Fusofern ist also eigentlich die Strafrechtsreform schon vorweggenommen. Der ou f E

rleichte- t 0 hinaus eine weitere wesentlihe Erleichterung, indem “er bei jedem Abtreibungsversuch ein Absehen von Strafe zuläßt und die Straffreiheit bei medizinishexr Fndikation ausdrücklih klar- stellt. Eine weitere Lockerung der Strafvorschriften ist nicht angängig. Die Frucht im Mutterleib ist menschlihes Leben. Das Recht zur Vernichtung von Leben kann nux in den medizinisch unbedingt notwendigen und dadurch sittlich erlaubten Fällen im FJnteresse des Volk8ganzen zugelassen iverden. Ein weiteres Umsichgreifen der Abtreibung muß das deutshe Volk physisch und moralisch zugrunde richten. Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragte in Anbetracht dex mit diesem außerordentlich wichtigen Problem verbundenen medizi- nischen Fragen eine amtliche Erklärung des Präsidenten des Reichsgesundheitsamts darüber einzufordern: 1. übex Voraus- seßungen und Fnhalt des Reich8geseßentwurfs vom 4. Fuli 1918 Über die Eingriffe odex Verfahren zum Zweck dex Tötung der Frucht der Schwangeren, 2. über die Beschlüsse des Reichs- gesundheitsamts, betreffend die nux von einem approbierten Arzt unter bestimmten Sicherungen vorzunehnenden Eingriffe und die geseblihe Einführung dex Anzeigepflicht, 3. über die von 1917 bis 1929 exfolgten Ermittlungen und Feststellungen des Reichs- gesundheitsamts, betr. Geburtenrückgang, Abtreibungen und der bei unvermeidlichen Eingriffen odex Verfahren zur Unterbrechung der Schwangerschaft erforderlihen Siherungsmaßnahmen. Der Vor- sißende Prof. Dr. Kahl erklärte diese Anregung als durchaus angebracht und brachte sie dem Reichsgesundheitsamt zur Kenntnis.

Abg. Dr Moses (Soz.) erklärte, daß das Problem der Abs treibung in Q Maße ein soziales und wirtschaftlihes Problem sei. Begriffe der Moral, Ethik und Sittlichkeit seien nichts Feststehendes. Sie änderten sih in kurzer Zeit selbst inner» halb eines Volks. Uebex Weltanshauungen könne nicht debattiert werden. Jn einem Kirchenbrief der katholishen Kirche gegen die Abtreibung werde die letztere als eine Folge des Luxus, des Miß- brauchs der Ehe usw. hingestellt. Ein katholischer Arzt habe ihm gesagt, daß in der leßten Zeit in immer steigendem Maße katho- lische Frauen ihn gedrängt hätten, den Eingriff vorzunehmen, Auch hiex seien nur soziale und wirtshaftlihe Gründe maßgebend. Eine Bergarbeiterfrau, die hon 14 Kindex hatte und die si, als sie sich wieder Mutter sühlte, an die Vorsizende des Vaterländischen Frauenvereins gewandt hatte, erhielt die Antwort, daß „sie (die Vorsizende) nit dafür könne, wenn sie so viele Kinder habe. Mit kaltem Wasser könne der Trieb zurückgedämmt werden“. Mit Pharifäertum werde von der Q! das als une moralish hingestellt, wogegen sie jeden Tag heimlich verstießen. Verlange der Staat den Gebärzwang, so habe ex die Nährpflicht, Die gesündeste Bevölkerungspolitik sei die, der ArbeitersGaft ausse kömmliche Löhne zu zahlen und gesunde Wohnungen zu geben. Dex Bevölkerungscückgang sei eine internationale Erscheinung. Das deutsche Volk sei kein aussterbendes Volk. Er habe vor einigen Jahren die Zahl der Abtreibungen auf 7 bis 800 000 geschäßt, Febt sei akbex ein großer Rückgang der Abtreibungen zu vers zeichnen, weil die Kenntnis dex Präventivmittel in immer weitere Kreise der Acbeiterbevölkerung gelange. Der Redner begrüßte das. Er erklärte weiter, die „wissenschaftlichen“ Berechnungen der Opfer dex Abtreibung seien häufig ein grober Unfug. Es würden so viel Todesfälle berehnet als Folgen der Abtreibung, wie über- haupt an allen Krankheiten vorgekommen seien. Eine Unter- brehung der Shwengerschaft in den ersten Wochen und Monaten, die in einer Klinik von einem Facharzt nah den Regeln der modernen operativen wissenshaftlihen Technik vorgenommen werde, sei mit außerordentlich r Gefahren verknüpft. Eine Aufrechterhaltung des Verbots der Abtreibung treibe die armen Frauen direkt in die Hände der Kurpfuscher. Die Aerzte führten Abtreibungen in so großem Umfange aus, wie man sich gar nit ausdenken könne. Die Frau aus bemittelten Schichten, die dem Arzt die Risikoprämie bezahlen könne, finde immer einen Arzt, der den Eingriff vornehme. Eine medizinishe Fndikation lasse sih bei Frauen leiht herstellen, wenn sie genügend begütert seien, um sich in ein Sanatorium zu begeben. (Zuruf der Abg. Weber [Zentr.]: Sie stellen aber den Aerzten ein shlechtes Zeugnis aus.) Jch stelle nux fest, so erklärte der Redner, was Hunderte und Tausende von Aerzten unter vier Augen festgestellt haben, in der Oeffentlichkeit abex leugnen. Dex Redner führte eine Reihe von Fällen an, bei denen die Aerztekammer Braunschweig das Vor» liegen einer medizinishen Fndikation verneint hätte. Zu der eugenishen Fndikation sei er bekehrt worden, als er in einem Sanatorium bei Bielefeld Menschen gesehen habe, die 70 Fahre lang noch nicht aus den Betten gekommen seien, die nuv lallen, niht gehen konnten usw., die von einem Arzt nur als „Stoss- wecselmaschinen“ bezeihnet worden seien. Der ärztlichen Standesordnung, die den Arzt verurteile, der aus Gründen der

eugenishen Jndikation Schwangerschaftsunterbrechungen vors nehme, müsse das Recht abgesprochen werden, Urktéïle über Fragen der Wissenshaft abzugeben. Man werde nicht müde werden, dex Arbeiterschaft die -Möglichkeiten des präventiven Verkehrs vor Augen zu führen. Däs höchste Gefühl dex Mütterlichkeit sei es, nux solhen Kindern das

Leben zu schenken, die sie bewußt gezeugt haben. Au dex Ver- stand müsse beim Geschlehtsverkehr eine Rolle spielen, Der Vorsigende Abg. D. Dr. Kahl kann den Bestrebungen und Anträgen auf vollständige Freigabe des Aborts nicht folgen, Die völlige Freigabe der Selbstabtreibung wird meist mit einer ans geblich vollständigen u S der Schwangeren übex thren Körper gerechtfertigt. Die Verfügungsfähigkeit der Frau über ihren Körper schließt aber noch nicht ohne weiteres die Ver- O über ein in der Frau vorhandenes lebendes Wesen ein. Ganz willkürlich mutet die Zeitbestimmung von drei Monaten nah der Empfängnis an. Wäre danach die Empfängnis in der Neujahrsnacht gesehen, dann würden noch bis zum 31. Viär 12 Uhr nachis, abgetrieben werden können, vom 1. April ab nicht mehr. Man fieht bereits die juristishe Doktordissertation vor si, in der aller E R, auf die Lösung der Frage verwendet wird, ob in einem Schaltjahr auch der 29. Februar noch zu den ab- treibungsfreien Tagen gehören soll odex niht. Allerdings ist die Sache zu ernst, als daß man darüber scherzen soll. Aber manchmal beleuhtet au eine humoristishe Betrachtung das Groteske irçgend- einex Situation deutlicher als die cénfte etrahtung. Was die eugenische Fndikation betrifft, [o steht der Redner auf einem as abweichenden Standpunkt Laa h dem Vorredner Abg. Dr. Moses (Soz.). Für dena Begriff ev Fndikation in ihren verschiedenen Anwendungen is für das Recht bekanntlich aus-

{Gließlich entscheidend der Zweck dex Schwangerschaft8unter- M Eugenische J1ndikation is also die Tötung dex FruŸht

einex irgendwie defekten Nah- ommenschast. Nun geht die Meinung einer großen Anzahl hervorragender Mediziner und Eugeniker dahin, da keineswegs bei Krankheiten der Eltern in jedem Falle von dec Sicherheit einer Vererxbung gesprochen werden tönnte. Auch der Shwachsinn rechte extigt niht immer eine Fndikation zur geen chwanger- chaftsunterbrehung. Gerade der Schwachsinn ist eine Form der geistigen ! unmögli mit so wenig sharfumrissenen Rändern, daß

Le Zweck der Verhinderung

der Jurist unmögli verantworten könnte, ihn allgemein und vor- behaltlos als Rechtfertigungsgrund einer eugenischen Schivanger=-

Abex niht nur das An-

shaftsunterbrehung anzuerkennen.

wendungsgebiet bereitet Bedenken und Schwierigkeiten, sondern auch die Zusammenstellung der Vorausseßungen für den ingriff bei eugenisher Jndikation. Soll der Eingriff} vorgenommen

roerden dürfen, wenn beispielsweise beide Eltern krank sind oder wenn nur dex eine Teil der Eltern krank ist und der ander? aus einer belasteten Familie Pei oder wenn beide Eltern zwar gesund sind, aber aus schwerbelasteten O tammen und als Erbträger hinreichend verdächtig sind Das alles sind Voraussetzungen, für deren Beurteilung der Jurist E U- ständig ist, wenn sie ihm in ihrer Weite auch schwere Bedenken erregen. Aber ein anderes! Der Eingriff „darf“ aus eführt werden. Was heißt „darf“? Heißt das soviel wic unbeshränkte Vollmacht des Arztes oder nux mit Einwilligung der Eltern odex nur mit Einwilligung der Mutter oder R des Ehemanns? Je nah Verschiedenheit der Fälle wörde die ee n ällen gegeben sein, bald niht. Wenn aber nur in vereinzelten Fällen nah gegebener Einwilligung, dagegen 1n anderen Fällen bei ver- ager Einwilli ung nicht der Eingriff vorgenommen werden rf, dann hat die Erweiterung der Anditatien für die Bevölke- rungspolitik R 28 keinen Wert. Mit vereinzelten Fällen, ie denen Unglück verhütet werden kann, ist der Allgemeinheit ge ts ae er künstlihe Abortus zwecks8 Verhinderung defe a achkommenschaft hat bevölkerungs8politishe Bedeutung U E Wirkung überhaupt nux, wenn er als allgemeine F uf einrihtung im Staat besteht und staatlih organisier 2 : Hand diesem Gebiete gibt es keine Wahl: entweder spartant ch ufälli as davon! Diesen oder jenen Fall herauszugret\en A s L R ch gebener Gelegenheit, nah Zustimmung oder nah Able A 9 n individuell freier wissenschaftliher Ueberzeugung des Argzies, 10s bei 99 % der Fälle unberüdcksichtigt bleiben, 1 % vielleiht berüd- ihtigt wird, ist bevölkerun E wert- und sinnlos. Auch ist ja leider die Vererbungslehre noh nicht entsernt auf den öhe- punkt der Sicherheit gebraht worden, auf dem li sih befinden müßte, wenn man im Re V Anwendung für zulässig er- klären wollte. Selbstverständlih besteht in bezu auf das ho Ziel der Fortpfianguns (elunver Geschlehter wohl überall voll- fommene Einmütigkeit, Auch sind die tatsächlichen Erfahrungen

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