1929 / 137 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

oder wenn ihre Rückzahlung an Kündigungsfrist ihres Goldwertbetrages

gegenständen angelegt waren, mindestens mindestens mit

Abg. Dr. Alexander üter der aller odesstrafe; das ha

monatliche aufgeiwertet

Komm.) nennt den Reichsjustiz- sten Fustizreaktion“. e allerdings nicht viel zu be- a der Meinung, daß die stand bestehen bleiben n: Wie in Sowjetrußland den Unterschriften: » an revolutionären tinister sträube sih ferner bung des Abtreibu

minister den Anhänger dec | deuten; denn alle Parteien strafe unter dem ruf bei den Sozialdemokrate usnahmeveroxdnungen mit auer, auf Grund deren die Todes Arbeitern vollstreckt wo auch gegen die A weiche einer klaren n einer Entschließung fox egen Abtrei Aufhebung der . alten Shwurgerichte, in denen aber die L rage und Strafmaß entscheiden ließung verlangt er die Zustän andesverratssachen, Rechtsmittels der Revision Protokollierung im Hauptverfa Jnstanzen, auch bei Form einer Entschl gerichten Vexurteilten. . Dr. Levi ! ustiz klagen hören müßten, d durch eine Aenderung der Gesel werde aber verzögert durch die n Nummer der „Roten Fahne oldemaras nah einer J! erschießen lassen, und zuglei jede Komödie nachts vier J einfah ermordet worden seien. Auch in unserem Herzen, der Gedanke der proletarisch aber in der Form einer höheren ge nicht in der Form ber Barbar der die Justig kritisiert, dazu beizutragen, da estellen wären a! sogenannten Presse en zu wollen. Das \y\

Ausnahmezu

ungsreform aus. Redner die Begnadigung der rauen, in einer anderen die te und Wiederherstellu aien allein über Jn einer anderen Ent- igkeit der Schwurgerichte auch ferner Erweiterun und des Rechtsbehelfs der

wichtiger Aussagen und Gutachten itwirkung von Laien in allen er Revision. Endlich fordert der Redner in ießung die Amnestierung aller von Mitlitär-

veruxteilten mminger-Geri

aufnahme,

(Soz.) glaubt, daß wix noch lange über

enn sie sei erst zu be- sellshaftsordnung. toskauer Methoden. lese man z. B., daß igkomödie die vier. Sozialisten habe , daß in Moskau unter Ver ngenieure aus dem Bett ge (Hört, hört! bei den So; so fahrt der Redner tes hört, hört!), sellschaftlihen Entwicklung, Der Fournalist,

hen Diktatur (lebha

ei wie in Rußland. t doch seine Haut zu Markte, um Justiz das Richtige findet, Die Justiz- er verfehlt, wenn sie dazu übergehen wollten, besprechungen vor großen Pro- tematishe Zusammenwirken ustiz sollte unter einheitlihen Gesichts- Fortenttwicklung der Justiz erfolgen. hrten Richtern un sen, als man angenommen noch in cinem Uebergangsstadium. Be- Vectiefung des Ge Dex Redner kritiqiert die tern und zwei Laien- gerichts, in der das ung offenbart worden sei unter g eines derx Laienrichter, ennige ins Zucht-

zessen beeinflufs zwischen Presse und J punkten im Sinne einer sammenwirken zwischen gele abe erst geivisse S habe, man befände denklich wäre ischen gelehrten und Laienri rteilsbegründung eines aus drei Berufsri eßten bayerischen Lan

Laienrichtern ringe ausgewie

rihtern zusammenge Stimmenklverhältnis der Abstimm überhebliher Karikierung der Abstimmun der einen Familienvater ni haus habe schickden wollen.

geriht bestätigt worden. Ein derartiges Verfahr die Sprengung der heutigen Gerichte bedeuten. D Reichsgerichts diene es nicht, wenn der äsident Dr. Simons in einem Streit

iedörichter auftrete, zumal solche schie en Honoraren verknüpft sei. Der Umfan en und gutachtlichen heute derart angeiwa

t wegen zwanzig Pf as Urteil sei jogar vom Oberlandes- en könnte leicht em Ansehen des

Reichs8gericht8- dex Gebrüder Stinnes als dsrichterliche Tätigkeit mit der schiedsrihter- dern des Reichs- chsen, daß man hier von gewissen rscheinungen sprehen könne. Es bestehe au solcher shiedsrihterlihen Tätigkeit von Redenr bezeichnet es als hellen Un- er Kriegszeit, wie

ätigkeit von Mitg

orumpierten E

gesehen werde. Der ug, daß jeßt noch Prozesse Desertion, Kriegsverrat, jeßt für niemand ein Bedürf

machen mit diesen Prozessen. : Wie ist das mit den Femeprozessen?) Auch Solche Prozesse ht nicht an

wegen Straftaten in d vom Reichs8gericht verhandelt werden. nis mehr. Man (Abg. Dr. Göbbels \Nat. Sog. die Spionageprozesse sollten endlich aufhören. machen den Eindruck, als leide ma sondern zu wenig Arbeit.

ch8gerichts habe noch immer an dem Saß Mark gleich Mark sei, als jeder im Lande längst er daß Mark nicht gleich Mark wäre, wertung verhindert,

Urteile bei Beschimp „[chwarz-rot-

1 am Reichsgeric Die Starrheit und Stuxheit festgehalten, daß kannt hätte, das habe eine gerechte Der Redner kritisiert weiter freif ungen der Reichsfarben. i hühnereigelb“ \himpfendem Sinne getwertet werden. esagt worden, daß in

Die Wahl des

Jn einem antirepublika- Neudeutschland das Wort ci. (Abg. Göbbels [Nat. Soz.]: Sehr richtig! der Mitte.) Das Reichs- chimpfung der dem neuernannten Senatspr( (Hört, hört! links.) Die schriftliche t, daß Jorns nicht ge-

nischen Blatt sei „Ehre“ gestrichen ärm und lebhafte Pfuirufe links und in riht8urteil, daß in dieser Bemerkung eine Bes epublik nicht erblicke, sei denten Lorenz unterschrieben. Urteilsbegründung im Fornsprogeß stelle fes eignet gewesen sei, im Reichsgericht zu wirken. (Hört, hört! links.) Wer trägt, so fragt der Redner, die Verantwortung für die rns an das Reichsgeriht? Eine Personalreform j cht hat zur Vorausseßung die Personalreform im Reichsjustizministerium. (Sehr richtig und Beifall links.)

Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.): Solange es Parlamente einer Vertrauenskrise der Recht- Die angebliche Volksfremdheit der gen die Rechtspersönlichkeiten, begründet sein.

rufung von Fo beim Reich

bt, wird immer wieder von rechung gesprochen werden. echtsprechung richtet sih nicht sondern soll in der „Klassenjustiz rozeß wegen des Eisenbahnfrevels sprach 3z. von der geistigen Beeinflussung der. Täter. hrieben worden, ebenso übe : rudermord Friedländer und die Unter- des Rechtsanwalts Cohn sind ziemlich totgeshwiegen iplinarurteil sind shwere Ver- ing festgestellt worden; gegen Das freisprechende Urteil im Duester- emißbilligt worden. f angewendet worden, daß enschenleben beabsichtige. gemacht werden. Der einzelne Staats- s sollte mit

Jan Leiferder B. ein Verteidiger Ueber den Kranßy- ozeß ist sehr viel g x Kölling und uesterberg. chlagungen

Im Naumburger Di Jen des Oberpräsidenten \st nihts geschehen. ist vom Richterverein Sculz-Prozeß ist fälshlih der Feme die Vernichtun llten Verräter unschädli ürger ist aber

cht8anwalt iner Ansiht nicht roshüre ge zum Strafrichter unwahrhaftige 0 ‘verkalkt und vertrottelt hingestellt. rechtigung der Vertrauenskrise. trauen zur Rechtsprehun Verunglimpfungen d des Christus mit Gasmaske hin. Herr Gro ament zahlreiche andere Objekte zur anstatt sich an einer ihm fremden Reli der Nachkrieg8szeit haben wir eine Ueberfülle von i 4 echtsverhältnisse unsicher gemacht haben. und Politik sind in alle Zweige des Staatslebens eingedrungen. anda mit der Vertrauenskrise. roßen Speisezettel l zu umfangreiî

berg-Prozeß

geseßlih zur Notwehr berechtigt. en endlih einmal Schluß gemacht werden | l8berg hat, weil das Gericht erster Fnstanz sich vor der zweiten Fustanz n der er von der mangelnden Ausbildung \sprah. Mit der Vertrauenskrise wird eine Die Richter werden als Jch leugne die innere Be Aber künstlich wird das Ver- edner weist auf die ch die Großsche . Zeihnung hätte aus dem Alten ritik finden können, ion zu ver

Propaganda getrieben.

eligion dur

hen produ- ziert, die die

i protestiere gegen die Pr stizminister K «ustizreformen aufgestellt, der vie Es ist leiht, ein Programm aufzustellen, aber die Durch-

atte einen

Neich8- und Staatsanzeiger Nr. 136 vom 14. Juni 1929, S. 4,

führung erfordert lange und schwere Arbeit. Eine Reform der Ehescheidung kann ih mir nur im Rahmen einer Revision des i ganzen Eherechts denken. Zum Gericht§ved assung®geles bestehen | zahlreihe Abänderungspläne. Selbst das Palladium der Münßd- lichkeit des Verfahrens scheint man niht mehr so hoh zu halten. Der Einzelrichter muy bestehen bleiben. ir müssen zu einer Vereinheitlichung der tihterausbildung kommen. Es besteht ein übergroßer Andrang, aber die Qualität des Richters darf nicht leiden. Das Examen darf keinen Anspruch auf ein Stáatsamt eben. Dasselbe gilt auch für die Rechtsanwaltschaft. Sehr edenklih sind die Strömungen, die sih gegen die Unabhängigkeit der Richter wenden. An der Verfassung des Reichsgerichts sollte man nichts ändern. Wenn der Begriff des Landesverrats anders efaßt wird, scheint mir- keine Aussicht zu sein, daß das neue Strafgesebuch mit großer Mehrheit angenommen wird.

Reichsminister der Justiz von Guérar d: Meine verehrten Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Levi hat zum Schlusse seiner Ausführungen einen heftigen Angriff gegen die Tätigkeit und die Zusammenseßung des Reichsjustizministeriums gerichtet. Sie gestatten mix zu bemerken, daß ich diesen Angriff niht für gerechtfertigt halte. Jn meiner bisherigen, allerdings noch nicht sehr langen Tätigkeit im Justizministerium habe ih mi davon überzeugt, daß seitens aller Herren hingebende Arbeit geleistet wird, die sich zur Festigung unseres Staates, unserer deutshen Republik, auswirken muß.

Der Herr Abgeordnete Levi hat seinen Angriff in Verbindung mit dem Fall Jorns erhoben. Zu dem Fall Forns ist meine Stellungnahme klar. Jch stehe auf dem Standpunkt, daß der Reichsanwalt Jorns bis zur Beendigung des s{hwebenden Ver- fahrens, d. h. bis zur Rechtskraft des Urteils, sein Amt nicht wieder aufnehmen kann. Jm übrigen muß ih mir meine Ent- \chlüsse bis nah Eintritt der Rechtskraft des Urteils vorbehalten. Der Herr Abgeordnete Levi hat auch die Frage aufgeworfen, wie es denn möglich gewesen ist, daß der frühere Kriegsgerichtsrat Jorns vor jeßt etwa zehn Fahren zum Reih8anwalt befördert worden ist. Jch bitte damit einverstanden zu sein, daß sih zu dieser Frage der Herr Staatssekretär Foël, der die Dinge genau kennt, nah mir äußern wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute wie so manches Mal, wenn der Fustizetat hier zur Behandlung kam, das Shhlagwort so darf ih wohl sagen „Vertrauens=- krise der Justiz“ gehört. Fh muß sagen, ih freue mich darüber, daß heutzutage weite Kreise des deutschen Volkes viel mehr als früher an unserem Rechtsleben, an unserer Rechtsprechung An- teil nehmen und sih darum kümmern. Auch ih habe, schon ehe ih das Amt des Reichsjustizministers übernommen habe, zu den- jenigen gehört, die es sich haben angelegen sein lassen, unsere Rechtspflege zu beobachten.

Jeder genauere Beobachter unserer Rechtspflege wird mir zugeben müssen, daß unsere bestehenden Bestimmungen nach ver- schiedenen Richtungen der Fortentwicklung und der Reform be- dürfen. Zch glaube auch sagen zu können, daß diese Fortent- wicklung, diese Reform, sih niht allein auf das Strafverfahren erstrecken darf, wo die Forderungen ja gefühlsmäßig am meisten hervortreten, sondern daß das auch für die bürgerlihe Rechts- pflege gilt. Es kommt etwas Beachtliches hinzu, das diese Reform notwendig macht; das ist die Tatsache, daß unsere neue Zeit neben einer wesentlihen Veränderung der wirtschaftlihen und sozialen Verhältnisse auch neue Rechts8anschauungen gebracht hat, denen die Rechtsentwicklung Rechnung tragen muß. Es ist meines Erachtens eine Notwendigkeit, daß die Rechtsentwicklung sih der neueren Rehtsanschauung anpaßt. Jh gebe ohne weiteres zu, daß bei dieser Entwicklung gewisse Hemmungen zu überwinden sind. Es ist aber nicht richrig, deshalb von einer Vertrauenskrise der Justiz in dem Sinne zu spvechen, daß die Vertrauenswürdig- keit in unserer Rechtspflege erschüttert sei. Jch gebe jeden das Recht, rechtskräftige Urteile zu kfritisieren, und ih nehme au für mich das Recht in Anspruch, meine eigene Stellung gegenüber rehtskräftigen Urteilen zu haben. Dabei betone ih: gegenüber rechtsfkräftigen Urteilen. Allerdings darf ih bemerken, daß das Urteil des bayerischen Obersten Landesgerichts, das der Herr Kollege Dr. Levi angezogen hat, in dem eine Offenlegung des Abstimmungsverhältnisses in den Gründen des Uxteils erfolgt ift, meinem Rechtsempfinden nicht entspricht. Zu beachten ist, daß es aber auch Fälle gibt, in denen eine derartige Offenlegung sich zugunsten des Angeklagten auswirken kann. Aus diesem Grunde ist immerhin eine gewisse Vorsicht bei der Beurteilung des Falles am Playe.

Zu den Bemängelungen, die man gegenüber Reichsgerichts- urteilen hier vorgebracht hat, darf ih bemerken, daß ih mir auch gegenüber rechtskräftigen Urteilen des Reichsgerichts meine eigene Meinung vorbehalte. Allerdings muß ih sagen, daß ih in dem Urteil, das wegen des Ausdrucks „Schwarz-Rot-Hühner- eigelb“ ergangen ist und das der Herr Kollege Dr. Levi angeführt hat, immerhin sehr weitgehende Anforderungen an die tatsäch- lihen Feststellungen sehe, die mich ih will aber damit keine Kritik an dem Reichsgerichtsurteil üben vielleicht nicht zu einer Rückverweisung des Urteils an die Vorderinstanz bewogen hätten.

Sie wevden es verstehen, daß ih nicht, wie es der erste Sprecher getan hat, auf die Dinge eingehe, die Gegenstand der Beratungen des Strafrechtsausschusses sind und die dort in hoffentlich nicht zu ferner Zeit zu einer endgültigen Erledigung kommen werden. Jh darf aber dazu bemerken, daß ih von dem mir nah Artikel 56 der Reichsverfassung zustehenden Recht, meine eigene Anschauung innerhalb meiner ressortmäßigen Zuständig- keit unter eigener Verantwortung zu vertreten, immer Gebrauch machen werde. Es ist klar, daß wir hier zu gewissen Meinungs- vevschiedenheiten kommen müssen; denn wix werden nie unsere Leben8anschauungen uniformieren können.

Der Herr Kollege Dr. Levi hat gewünscht, daß, wie es im englishen Recht üblich“ ist, das Kreuzverhör in den Strafprozeß eingeführt werde. Die Lösung dieser Frage wird einen Teil der allgemeinen Zustizreform bilden müssen, die insbesondere von dem früheven Herrn Justizminister Schiffer angeregt worden ist und über die sih heute bereits mehrere Herren teils zustimmend, teils ablehnend geäußert haben. Jh glaube nicht, daß diese Einzelfrage des Strafprozesses für sih allein geregelt werden kann. (Zustimmung im Zentrum.) Wir werden zu einer Erörte-

rung dieser Frage au bei der Beratung des Einführungsgeseßes '

Aenderung einiger prozessualer Vorschriften vorgesehen ist, die sih als notwendig erwiesen hat.

Jch pflihte dem Herrn Kollegen Levi darin ganz bei, daß es eine sehr wesentliche Aufgabe der fortschreitenden Rechtsentwick- lung sein muß, das alte gedeihlihe Verhältnis zwischen Laien- und Berufsrichtern wiederherzustellen. durchaus erwünscht, daß das geschieht. Jh glaube aber auh sagen

zu müssen, daß das die Meinung fast des gesamten deutschen

Richterstandes ist, der dahin strebt, dieses gedeihlihe Verhältnis

zu erhalten und zu festigen.

Man hat am Reichsgeriht heute erneut wegen seiner gutacht-

lihen und shiedsrichterlihen Tätigkeit seiner Richter Kritik geübt«

Es ist nit zu verkennen, daß dur diese in verschiedenen Richo

tungen sih bewegenden Arbeiten Kräfte des Reichsgerichts in An«-

spruch genommen werden. Was die gutachtliche Tätigkeit angeht,

so ist sie bekanntlih von einer Genehmigung des Herrn Reich§a

gerihtspräsidenten abhängig, und ih habe bereits im Haushalts»

ausshuß betont, daß ih mit dem Herrn Reich8gerichtspräsidenten

in Verbindung getreten bin, um eine tunlihste Einschränkung

dieser gutachtlichen Tätigkeit zu erreihen. Jch glaube au sagen

zu können, daß auf Grund dessen schon etwas erreicht worden ist.

Was die schiedsrichterlihe Tätigkeit angeht, so ist hier eine Re-

gelung nur möglih dur das künftige Beamtengeseß, das augen-

blicklih, wie Sie wissen, im Reichsministerium des Jnnern aus-

gearbeitet wird.

Der Herr Kollege Dr. Hanemann hat zum Schluß seiner Aus- führungen einige Anregungen gegeben, auf die ih kurz eingehen möchte. Er hat ein neues Amnestiegeseß gefordert, eine Forderung, die au der Redner der Kommunistischen Partei, allerdings von einem etivas anderen Standpunkt aus, aufgestellt hat. Jh glaube doch, daß wir bei Erlaß des leßten Amnestiegeseßes vom 16. Juli 1928 mit der ganz überwiegenden Mehrheit des Reichstags darin einig waren, daß sobald niht wieder an die Schaffung eines neuen Amnestiegeseßes herangetreten werden kann. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Das is wohl auch gerade in Sinne des Herrn Redners der Kommunistishen Partei nicht mög- li, der den § 4 und die ihm folgenden Milderungsparagraphen geändert haben will, der besagt, daß von der Straffreiheit Vers brechen gegen das Leben und solche Straftaten ausgeschlossen sind, zu deren Durchführung der Täter ein Verbrechen gegen das Leben begangen hat. Jch glaube, es ist niht die Meinung der Mehrheit des Reichstags, wie ih aus den damaligen Verhandlungen s{ließe, hier hon wieder eine Aenderung eintreten zu lassen.

Der Herr Kollege Dr. Hanemann hat ‘weiter das Vorgehen meines Herrn Amtsvorgängers bemängelt, der dem Rechtsaus- {chuß eine ausgearbeitete Gesegesvorlage über die Ehescheidung vorgelegt hat. Jch stehe mit dem Herrn Abgeordneten Dr. Hane- mann auf dem Standpunkt, daß der legale Weg für Geseß- entwürfe immer die Vorlage an die maßgebenden geseßgebenden Körperschaften, an Reichsrat und Reichstag, ist. Jch darf aber bemerken, daß ih keine verfassungsrechtliche Bestimmung sehe, die im Einzelfall das Kabinett hindert, einen Minister, wie meinen Herrn Amtsvorgänger, zu beauftragen, eine solche fertige Vorlage als Material dem Aus\shuß zu überretchen. (Sehr richtig! linkë.) Ein derartiger Beschluß des Kabinetts ist in dem fraglichen Fall ergangen, und deshalb muß ih sagen, daß ih für meine Person, wenngleih ich den regelmäßigen Weg vorziehe, doch keinen Ein- wand gegen dieses Vorgehen als berechtigt anerkennen kann.

Der Herx Kollege Dr. Hanemann hat weiter die Frage der einheitlihen Ausbildung der Juristen Erlaß einheitlicher Vorschriften über das Vorbildungswesen hiec wieder zur Sprache gebracht. Jch glaube, daß die Mehrzahl der Parteien des Hohen Hauses sih darin einig ist, daß hier allerdings eine Verein- heitlihung geboten ist, eine Vereinheitlichung nach drei Richtungen hin, wie ih bereits bei den Beratungen des Haushaltsausshusses hervorgehoben habe: eine Vereinheitlihung der in den einzelnen Ländern zurzeit geltenden, zum Teil stark voneinander ab- weichenden Ausbildungsvorschriften, eine Vereinheitlichung, also Gleihmäßigmachung der Vorbildung zum Richter- und zum höheren Verwaltungsdienst, und endlih die Verbesserung der Ausbildung in dex Richtung einer stärkeren Betonung der öffent- lih-rechtlidben und wirtshaftsrechtlihen Schulung. Das Justiz4 ministerium hat si seit langem mit diesen Fragen beschäftigt, s haben Aussprachen mit den Ländern stattgefunden und auf Grund dieser Aussprachen „ist ein Ausschuß zur Vorberatung gebildet worden, bei dem meines Erachtens außer den Ländern auch die juristishen Fakultäten in entsprehendem Maße beteiligt werden müssen. Der Ausschuß hat seine erste Sißung abgehalten. Jch hoffe, daß wir in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen

Auch ih halte es für

i Meine verehrten Damen und Herren! Es scheint mix nötig, noch eine Frage kurz zu behandeln. Das ist die Frage der Fälligkeit der Aufwertungshypotheken am 1. Fanuar 1932. Es ist klar, daß diese Frage augenblicklih niht nur eine außer- ordentlih wichtige, sondern au eine außerordentlih dringende ist. Die Summe der Hypotheken, die am 1. Januar 1982 fällig werden, wird zurzeit auf 6/4 bis 7 Milliarden geshäßt, vor: denen § Milliarden auf Jnstitutshypotheken entfallen, der Rest auf andere. Daß es zu einer großen shweren Gefährdung des deutshen Kapitalmarkts führen muß, wenn plöglih diese Forde- rungen zurückgezogen werden, ist klar. Ministerium deshalb zunächst erwogen, in einen Geseyentwur*, der jeßt dem Reichsrat zugegangen ist, einige grundlegende Be- stimmungen im Sinne der Besprehungen im Haushaltsauss{chuß hineinguarbeiten. Es handelt sih hier um den von den meisten Parteien des Hauses shon früher dringend geforderten Entiourf

S3ch habe in meinem

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortl. Scriftleiter: Direktor Dr. T y rol, Charlottenburg.

Verantwortlih für den Angzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. n Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, erlin. Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen

Druck der P

zum Strafgeseßbuh kommen, in dem, wie Sie wissen, beveits die

(einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen),

Preußisher

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis A atn Bestellungen an, in Berlin

8W 43, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 30 #-/, einzelne Beilagen kosten 10 Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

einsließlich des Portos abgegeben. Fernsprehher: F 5 Bergmann 7573,

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Fuhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. ßekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arzneitaxe. Preußen. Bekannimachung gemäß § 35 des Hausarbeitgeseßes.

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesezes vom 10, April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er- lasse, Urkunden usw.

)m Nichtamtlichen Teil

ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und -ausgaben im Monat April des Rechnungsjahres 1929 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Preisänderungen in der Deutschen Arzneitaxe.

(Nachtrag zur Deutschen Arzneitaxe 1929.)

Preisliste der Arzneimittel.

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Deutscher Reichsanzeiger Staatsanzeiger.

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Berlin, Sonnabend, den 15. Funi, abends.

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Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 19. Juni 1929 in Kraft.

Berlin, den 14. Juni 1929. Der Reichsminister des Junern. Im Auftrage: Dammann.

Abteilung D der Wäsche),

achaus\schusses, Berlin NW. ihtsamt Pankow-Reinickendorf), werktä und in den Gewerbeaufsichtsämtern von Brandenburg einzusehen.

Berlin, den 4. Juni 1929. Der Vorsißende.

1.

VBreußen.

Bekanutm-achung gemäß § 25 des Hausgarbeitgeseßes.

Der Fachaus3\chuß für die Damen- und Kinders konfektion der Provinz Brandenburg und von Berlin, T und R u at in Ergänzung seines Beschlusses vom 28, Ja- nuar 1929 (bestätigt am 26. März 1929), wonah für U Hauzsarbeiter bei der Herstellung von Damen- und Kind Le Reihauts E 15, ae E Mindeststundenlohn von

eichspfennigen festgeseßt worde 4. Juni 1929 f sagesob u

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8 32 des

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Gesebsamml. S. 357) sind bekanntgemacht: des Preußischen Staatsministeriums vom 8. September 1928 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Elektrizitätswerk Bretleben und U Bretleben, für den Umbau der 100

mit Ausnahme

n ist, in seiner Sizung vom

ausarheitgeseßzes in der ng vom 30. Juni 19283 (NGBl. I S, 472) einstimmig lossen, daß der Berechnung der Arbeitszeiten für die Ent- lohnung dieser Hausarbeiter das in der gleichen Sißung geseßte Arbeitszeitenschema zugrunde zu legen ist. Dieser {luß tritt am 1. Juli 1929 în Kraft.

Der Beschluß ist gemäß § 34 Abs. 1 Say 1 a. a. O. endgültig und gilt für die Haugarbeiter der Konfektion der Damen- und Kinderunterkleidung mit Ausnahme der Wäsche in Berlin und der Provinz Brandenburg.

Der Beschluß mit dem Arbeiiszeitenschema ist im Büro des 40, Calvinsir. 25 (Gewerbeaufs- lih von 9 bis 12 Uhr, erlin und der Provinz

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