1906 / 274 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

1906 November Tag

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Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abzerundet mitgeteilt. daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift, ein

Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preis

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erundeten Zahlen berechnet.

n [legten sechs Spalten, daß entspredbentes Bericht fehlt.

Deutscher Reichstag.

120. Sißung vom 17. November 1906. Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Tagesordnung: Berichte der Wahlprüfungs- fommission, erste Beratung der Allgemeinen A über den Reichshaushalt für das Rehnungsjahr 190 sowie des Entwurfs eines P RES Ten) die Bemessung des Kontingentsfußes für andwirtschaftliche Brennereien, zweite Beratung des Gesegentwurfs jur Aenderung des Geseges, betreffend den Shuß von Vögeln, und des Gesehentwurfs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung.

Ueber den Anfang der Sißzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abg. W ellstein (Zentr.) fortfahrend: Die Kommission hat also mit gutem Grunde diesen Einwand des Protestes für unerbeblich erachtet. Auh die von dem Abg... Gothein an- gezogenen Aeußerungen eines Beigeordneten charaktezisieren \sich nicht als unzulässige Wabhlbeeinflussungen. Wenn der Reichstag der Kom- mission beitritt, wird er sämtlichen Vorschlägen derselben mit einziger Auénahme der Wahl Kern zugestimmt haben. Damit kann die Kom- mission zufrieden sein; den fystematishen Angriffen gegen sie legen wir keine Bedeutung bei, denn sie haben keine innere Berechtigung. Wir follen alte Grundsäße verleßt haben. Das ist niht wahr. Wir entheiden niht beute so und morgen \o, wir halten an dem Ge- wohnheitsrechi fest, das sich bei uns herausgebildet hat. Der Abg. von Gerlach ist tatsählich zwei Tage Mitglied der Kommission gewesen und dann wieder ausgeschieden ; nichts weiter habe ich von ihm be- hauptet. Auch den Vo1wurf der Vershleppung, den der Abg. Blumen- thal gegen die Kommission erhoben hat, ist hinfällig. Die Referate werden nah dem Alphabet verteilt, und es muß abgewartet werden, wann die Neferenten mit ihren Arbeiten fertig werden. Interna aus der Kommission habe niht ich, sondern die hat der Abg. Gothein hier vorgebracht. Zur Beschleunigung der Arbeiten wird es wesentli beitragen, wenn vorgesorgt wird, daß die Mitglieder der Kommission nicht so häufig wechseln.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) beantragt Zurückverweisung der Wahl an die Kommission, Abg. Blumenthal (d. Volksp.) nament- lihe Abstimmung über diefen Antrag.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Die Vorwürfe des Abg. Wellstein treffen mih niht. Die Wahl des Abg. Wiltberger hatte {on vor vielen Monaten auf der Tagesordnung der Kommission gestanden und is ganz ohne ersihtlihen Grund von ihr verschwunden. Tatsächlih ist die Auffassung der Kommissions8mehrheit über amtlite Wakhlbeein- flufsungen total umgewandelt. Das haben wir ja aus der gestrigen Erklärung der Abgg. Schikert, von Oerßen und- Bol erkennen können. Man zieht sch darauf zurück, daß Wahlbeeinflufsungen unter dem neuen Wahlreglement überhaupt zu den Unmöglichkeiten gehören. Wie kann man eine solche Auffassung vertreten, wenn doch die eidlihen Aussagen der Vernommenen diese Wahlbeeinflussungen konstatieren, wenn klar eruiert worden ist, wie die R speziell dem Wahlgeheimnis ein Schnippchen geiagen haben ? Der Abg. Wellstein verlangt, die ganze Situation in Berückfichtigung zu ziehen. Hat man das im Falle Malkewiß getan? Mit nihten! Der Abg. Gröber hat gestern sehr energis protestiert gegen unsere Anregung, die Wablprüfungen dem Neichstage zu nehmen und einer richterlihen Behörde zu über- tragen. Ich weiß, daß das ein sehr folgenschwerer Schritt wäre, aber wenn die Volksvertretung von ihrem N-chte einen unrehten Gebrauch mat, kann und wird der Gedanke einer solhen Uebertragung im Volke an Boden gewinnen. Die Mitglieder der Zivilsenate des Reich8gerihts würden eine wohl geeignete Instanz sein; die Straf- senate schließe ich ausdrücklich aus. Was ift aus unserer Wahl- S geworden ? Eine Wahlbeeinflussungsentshuldigungs- ommission!

Abg. Blumenthal (d. Volksp.): Der ‘Abg. Wellstein ich meine, so if sein Name hat mit Emphase die Be- \chlüfe der Kommission verteidigt, aber seine Argumente sind nicht geeignet, die sich häufenden Verdahtsmomente gegen die Richtigkeit der Entscheidungen der Kommission zu beseitigen. Der Präsident der Kommission hat die etwas lange dauernden Arbeiten in der Kommission auf die Referenten abschieben zu dürfen geglaubt; das ist eine \{lechte Entschuldigung. Der Präsident foll seinen Einfluß auf die Betätigung der Arbeiten au8üben und ih eventuell rechtzeitig arbeitseifrigere Referenten auétsuchen. Es ift au nit rihtig, daß die Wahlprüfungen immer nach dem Alphabet rangieren. Es sind z. B. auch Wahlen aus dem Anfang des Alphabets, z. B. die von Hagemann noch nit erledigt. Wenn Sie fogar feststellen wollen, wie die Rechtslage in einzelnen Bundesstaaten sei, dann müssen Sie die Quellen angeben, aus denen Sie geshöpft haben. Was bei uns den Bürgermeistern und der Regierung wohlgefällig war, das wurde angeschlagen, und für die übrigen Aufrufe wurden die Betreffenden angewiesen, si selbst darum zu kümmern. Es hat bei uns immer auch Kandidaten gegeben, die sich auf eine unzulässige Agitation gern gestüßt haben. Sie sagen, weil man diese Praxis so lange geübt hat, müßte man bei dem Abg. Hoeffel noch einmal eine Ausnahme machen. Um für die Zukunft reine Hände zu \chaffer, haben Sie eine Waschung vor- genommen mit der Resolution der Kommission. “Die Kommission hat erwogen, daß der festgestellte Gebrauh hier uxrd da doch Wähler unberechtigt beeinflußt habe. Sie hält daher die Beis behaltung des Brauches niht für wünschenswert und will die elsässishe Regierung darauf hinweisen, daß das nicht mehr pa’siere. Warum haben Sie denn in meinem Fall den Brauch niht berüdsihtigt, daß die Bürgermeister manchmal ihre Unieishrift unter einen Wahlaufruf fezen? Sie können lo, aber Sie können auch anders. Ih meine niht, daß das Wahlprüfungsrecht _einer_ sogenannten unparteiishen Kom- mission außerhalb dieses Hauses überwiesen we1den soll. 24s ift vielmehr ein unentbehrlißes Vorrecht des Parlaments, daß es seine Wahlen prüft. Wenn der Reichstag weiter so verfährt wie Jeßt, dann wird die Reaktion der Wählershaft um \o ungestümer dagegen auftreten. Ich meine nicht, daß, wenn einmal eine andere Mehrheit fih hier gebildet haben wird, dieser Mehrheit das Recht entzogen werden soll, die Wahlen zu prüfen, wäre es auch nur, um zu zeigen, wie die Linke ganz anders verfahren würde. Der Abg. Wellstein erwähnt in einem unrihtigen Moment, daß die Beschlüsse der Kommission immer vom Plenum gebilligt sind. Gestern hat sih bereits eine sehr anfehnlihe Minderheit gegen die Beschlüsse der Kommission ausgesprochen. Au einzelne Mit- lieder der nationalliberalen Partei haben in einem einzelnen Fall anders gestimmt als früher in einem ganz ähnlich gearteten yall. Die Kommission hat keinen Grund, mit besonderer Befriedigung auf ihre bisherigen Beschlüsse zu blicken. Solange wir niht ein anderes ,Prozeßverfahren“ haben, kommt €s der Kom- mission selbs und besonders ihrem Präsidenten zu, mit den vor- bandenen Machtmitteln zu arbeiten, und der Vorreurf kann dem Präsidenten nicht erspart werden, daß er niht alles aufgeboten hat, was in seiner Macht liegt, um den Mißständen abzuhelfen. Da Uorigens do kein anderes Resultat zu erwarten ift, ziehe ih meinen

nrag auf ramentlihe Abstimmung zurück.

Abg. von Gerlach (fr. Vag.): Au nach der Ausführung des

Abg. Wellstein bleibt bestehen, daß er mir etwas fehr Unshônes nahh- gelagt hat. Der Aba. Wellstein hat das Wesentliche verschwiegen, daß ih ‘als Stellvertreter überhaupt nur an zwei Sitzungen teilnehmen durfte. zceine Schuld war es nicht, daß ich nur so selten zur Vertretung am. Jh war 14 Tage stellvertretendes Kommissionsmitglied ; in leder Woche jollen regelmäßig zwei Kommissionésißungen stattfinden. L kann aber nihts dafür, daß in dieser Zeit vier davon ausfielen. O) fönnte ganz merkwürdige Dinge erzählen, wie die Kommission

Wahlprüfungen vershoben hat. Der Fall Wiltberger ist monatelang '

geändert bätte.

gar nit auf die Tagesordnung geseßt worden. Au aus der Fraktion des Abg. Wellstein ist {on Opposition gegen die Kommission ge- kommen. Wenn Herr Wellstein troßdem mit dieser zufrieden ift, fo beneide ich ihn niht um seine Bescheidenheit. z

Abg. Singer (Soz.): Wir haben es hier mit einer Ver- siherung8gesellschaft zu tun, die sich ihre Mandate gegenseitig garantiert, wie es seinerzeit beim Wuchertarif gewesen ist. Die Wakhlprüfungskommission entscheidet nur nah Parteirücksihten. (Vize- präsident Dr. Paa\ ch e: Ich kann diesen Angriff uit zulassen.) Ich wiederhole, daß die Kommission parteiisch verfahren ist. So wie fich eine Mehrheit zusammengefunden hat, um einen Raubzug gegen das Volk zu unternebmen, so hat die Wahlprüfungskommission, nahdem der Abg. Dr. Spahn niht mehr dieser Kommission angehört, einen Standpunkt vertreten, der allen Grundsäßen der Gerechtigkeit widerspricht. Wie kann die Kommission es mit der Logik und dem Anstand vereinbaren, wenn sie diese Wahl für gültig erklärt, während sie im Falle Blumenthal ganz" anders verfahren is ? Wo bleibt da die Objektivität ? Uns Sozialdemokraten konnte sie aller- dings mit einem folchen Verfahren keinen besseren Dienst erweisen. Es lohnt sich nicht, über die Grundsazlosigkeit zur Erbaltung der Mandate noch ein Wort zu verlieren. Im Volke wird man das wohl verstehen und daraus bei den Wahlen die nötigen Konsequenzen ziehen. Man wird \ich die Kandidaten sehr genau ansehen und nur unabhängige Männer wählen. Jeder Reichstag hat die Wahl- prüfungéskommission, die er will und die er verdient. Daß der jeßige Reichstag diese Wahlprüfungskommission hat, liegt an ihm selbst, nicht an der Institution. Gibt es etwas Tolleres, als eine Wabl für gültig zu erklären und gleichzeitig die Regierung aufzufordern, dafür zu sorgen, daß künftig Wabhlbeeinflussungen nicht mehr stattfinden, wie es die Wahlprüfungskommission beschlofsen hat ? Aber diese Inkonsequenz und andere Umstände können uns nicht be- stimmen, dem Vorschlage, die Wahlprüfung einer Behörde zu übertragen, zuzustimmen. Das Necht des Reichstags, über die Gültigkeit feiner Mandate selber zu entscheiden, muß dem Reichstage erhalten werden, die Eröffnung einer rihterlichen Instanz wäre nihts als ein Armuts- zeugnis für den Reichstag. Nur volle Oeffentlihkeit in solchen Dingen kann dem Volke eine Garantie geben, daß Recht und Gefe in diesem Falle genau beachtet werden. Die Kommission unparteiis zusammenzusezen, hat der Reichstag in seiner Hand. Mögen die Ver- handlungen der beiden leßten Tage auch der Majorität klar machen, daß die Parteiberrshaft |chließlih ihre Grenzen hat. Bleiben Sie bei Ihren Beschlüssen, so werden die Bürgermeister und Landräte \ih für legitimiert halten, so zu handeln wie bisber.

Abg. Burlage (Z.): Als früheres Mitglied der Kommission möchte ih sagen, daß ich mich in meiner Ehre wobl mit dem Abg. Singer messen kann, und daß ih stets mit der größten Gewissen- haftigkeit und Ehrenhaftigkeit an den Verhandlungen der Kommission mi beteiligt habe. Sie (zu ten Sozialdemokraten) haben eine Summe von Bebauptungen aufgestellt, aber keine Beweise gebraht. Wo Beweise aufgestellt wurden, sind sie stets widerlegt worden. Sie sagen, daß nah en entshieden worden wäre. Ist nicht die Wahl des

bg. Pauli für ungültig erklärt worden, obwohl die Sache mindestens zweifelhaft war? Ist etwa Wiktberger konservativ, oder gehört er dem Zentrum an? Es ist natürli, daß die Grundsäße, nah denen die Kommission entscheidet, immer eine gewisse Flüssigkeit haben. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ihr Lachen zeigt nur, daß Sie über die Sache nicht genügend nachgedacht haben. Ein Grundsatz kann tatsählich in dem einen Falle angewendet werden, in dem andern nit, wenn die Fälle vershieden sind. Wie wir uns dem Vorsitzenden der Kommission gegenüber zu verhalten haben, darüber nehmen wir von dem Vorredner keine Belehrung an. Den Vorwurf der Ungerechtigkeit gegen die Wahlprüfungskommission muß ich ganz entschieden als unbegründet zurückweisen. : L

Abg. von Oerten (Np.): Ich habe der Wahlprüfungskommission von Anfang an angehört und stets der Ansicht gebuldigt, daß man bei der Beurteilung der Wahblbeeinflufsungen durch Beamte früher viel zu weit gegangen ist. Nach den Grundsätzen, die früher beobachtet wurden, wurde die Wahl schon für ungültig gehalten, wenn der Beamte seinem Namen unter dem Wabhlaufruf seinen Amtscharakter hinzufügte. Ich war z. B. der einzige meines Namens in meinem Kreise; wenn also mein Name unter einem Aufruf stand, so wußte jeder, wer es war. Ist es niht ein Unsinn, daß in einem folhen Falle die Wahl un-

ültig sein soll, wenn das Wort „Landrat“ hinzugefügt wird? Den früheren Grundsäßen der Wahlprüfungskommission kann heute nicht mehr dieselbe Bedeutung beigemessen werden, und ih habe stets darauf hingearbeitet, diese meine Ansicht zur Geltung zu bringen. Ich persönlich habe es bedauert, daß die Wahl Buchwalds in Alten- bu1g wegen der Rede des Staateministers für: ungültig erklärt wurde. Ich bin auch für Gültigkeitserklärung der Wahl Dröscher eingetreten, weil dur die Unterschrift des Landrats nach meiner Meinung eine unzulässige Wahlbeeinflussung niht geaeben war. Aus demf/selben Grunde bielt ih au dafür, daß die Wahl des Abg. Blumenthal zu Unrecht kassiert wurde. Man kann mir also doch nicht nachweisen, daß ih parteiish geurteilt oder meine Ansichten in auffälliger Weise Der Abg. Singer kann nit behaupten, daß seine Sreunde durch Qualität oder Quantität über uns hervorragten. _

Abg. Dr. Müller-Sagan (fr. Volksp.): Das Prestige, das ih die Wohlprüfungskommission in bezug auf Objektivität in mehr als einem Menschenalter erworben hat, ist in wenigen Jahren in die Brüche gegangen. Wie wäre noch vor fünf oder sechs Jahren eine solche Diskussion, wie sie heute an der Tageéordnung ist, möglich gewesen! Der Vorsitzende der Kommission müßte sih doch vorkommen wie das Muster eines Diplomaten, das der Reichskanzler aufgestellt hat, ein Muster von Difelligkeit mit einer Nhinozerothaut, das aber gegebenenfalls auch eine Fliege hinter seinem Rücken bört. Es kommt darauf an, daß die Wahblprüfungskommission au bei den Minoritätsparteien sich das Prestige bewahrt, objektiv zu verfahren und niht das Necht zu beugen. Sie auf der rechten Seite des Hauses mögen tun und beschließen, was Sie wollen; von uns glaubt Ihnen kein Mensh mehr, daß Sie 'nach dem gesunden Menschenverstande, daß Sie nach Gerechtigkeit verfahren, sondern wir sind der Meinung, daß wir von Ihnen in der s{nödesten und brutalsten Weise vergewaltigt werden. Die Wahlprüfungskommission hat sich durch ihre Entscheidung s\ozusagen prostituiert. (Vizepräsident Paasche ruft den Redner zur Ordnung.) Was ih gesagt habe, habe ich mit voller Ueberlegung gesagt, ih erinnere nur an die Fälle Dietrih, Kern und Malkewiß; bei der Wahl Braun hat eine Anzahl von Nationalliberalen sich für Un- gültigkeitserklärung ausgesprochen, die unter, wie mein Freund Merten ausgeführt hat, vollständig gleichen Verhältnissen für Gültig- keit eingetreten sind. Es waren dies die Abgeordneten Büsing, Bär- winkel, Hagen, Paasche, Rimpau und Semler. Diese haben also gegen ihre Ueberzeugung, Abmachungen zu Liebe, wider Recht und Gerechtigkeit gehandelt. (Vizepräsident Paasche ruft den Redner zum zweiten Male zur Ordnung und maht auf die Konsequenzen eines dritten Ordnungsrufes aufmerksam.) Wenn irgend jemand, so haben gerade wir auf der bürgerlichen Linken allen Anlaß, danach zu trachten, daß die Mehrheit dieses Hauses vor dem Schein bewahrt bleibt, daß sie nicht nach Gerechtigkeit und Billigkeit, sondern nach Gewalt ihre Entscheidungen trifft. Für denj-nigen, der so viele objektive Wahlprüfungen mit erlebt hat, ist es beschämend, taß es immer mehr Sitte wird, an Stelle objektiver Erörterungen Machifragen treten zu lassen. Des- halb möchte ich wünschen, daß so bald wie möglich in der Wablprüfungskommission Wandel geschaffen, und daß fie wieder auf die Höbe gehoben wird, auf der sie ein Menschenalter hindur ge- standen hat. Wir sind bei den Wahlen, die zur Entscheidung stehen, wenig intercssiert, aber interessiert sind wir an dem Prestige der Wablprüfungskommissien. Wir sägen den Aft ab, auf dem wir fißen, wenn wir nicht dafür forgen, daß eine gerehte und billige Prüfung der Wahlen stattfindet. Die früheren Präsidenten der Wabhblprüfungékommission müssen mit Beschämung auf die Ver- handlungen blicken, die heute und gestern hier stattgefunden haben.

Abg. Geyer (Soz.): Wir opponteren gegen die Art und Weise, wie die Kommission die bisherigen Grundsäße durhbricht. Es

ihn .

ist nicht mehr möglich, Mandate zu fkassieren, die gerehterweise fassiert werden müßten. Der Kollege Oertzen hot sich ehrlih be- müht, die Kommission in ihrem reaktionären Wesen zu unterstüßen. Er sagt ja selbst, daß die Kommission früher in ihren Grundsäßen zu weit gegangen sei, und will es nicht als amtlie Wahl- beeinflufsung betrachtet wissen, wenn der Landrat, wie im Falle Malkewiß, mit seinen Untergebenen \priht. Er will also die amt- liche Wablbeeinflussung völlig freigeben! Die Herren der Kom- mission nehmen für fich Ehrlichkeit in Anspruch. An der Ehrlichkeit wird nit gezweifelt ; aber Ihre (zum Zentrum) reaktionäre Ges finnung treibt Sie mehr und mehr zu diesem Kartell in der Kommission. Ihre Gerechtigkeit hat einen doppelten Boden. Wenn Sie sich auf den Fall Pauli berufen, so kennen Sie die Dinge nicht mehr; denn die Kommission hat nit für Pauli die Un- gültigkeit beshlossen, sondern es gelang ers im Plenum, diese durh- zusezgen. Weil die Kommission die alten Grundsäße durchbrochen hat, kommt es im Plenum zu diesen explosiven Debatten. Die Kommission marsciert immer mehr rückwärts zu Gunsten der Mehr- heitsparteien.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) verweist darauf, daß der Akg. von Oerßen selbst erklärt habe, daß die Neichspartei früher einen anderen Standpunkt eingenommen habe. Es sei dech zu unterscheiden, ob jemand einen Wakhlaufruf bloß mit seinem Namen oder mit seinem Amtscharakter untershreibe. Wenn man fo flüssige Grundsätze wie der Abg. Burlage habe, fo werde eben nah Parteirücksihten entshieden und nit na objektiven Gesichtspunkten. Es sei nicht bloß zulässig, die Kom- mission bloßzustellen, fondern sie müsse in ihrer Grundsaßlosigkeit fogar so bloßgestellt werden, daß in der Oeffentlichkeit volle Klarheit

herrsche.

Abg. Fischer - Berlin (Soz.): Will denn der Abg. Burlage den Fall Buchwald-Altenburg und den Fall Braun-Frankfurt ignorieren ? Noch der Abg. Spahn hat im Hause den Grundsatz vertreten, daß eine Waßhlbeeinflussung niemals an dem gestraft werden könne, gegen den sie gerihtet war. Sie baben jeßt diese Grundsäße auf den Kopf gestellt. Woher kommt es denn, daß der frühere Vorsißende der Kommission, über dessen Erfahrung und Fähigkeiten nur eine Stimme war, seit dem Umschwung der Kommission noch nie im Hause ers schienen ist, um die neue Auffassung zu rechtfertigen ?

Abg. Arendt (Rp.): Ih habe seinerzeit gegen die Kassierung der Wahlen Blumenthal, Braun und Buchwald gesprochen und ge- stimmt. Von der Linken wurde damals die Gültigkeit der Wahl Blumenthal mit Gründen verteidigt, die sons nur von unserer Seite geltend gemaht waren. In der vorigen Legislaturperiode wurde das Mandat des konservativen Abg. von Loebell fkassiert, die Wahl des liberalen Abg. Hänel aber für gültig erklärt, obwohl die Sachlage, Beschränkung der Oeffentlichkeit, in beiden Fällen ganz die gleihe war. Der Abg. von Dergen vertritt unsere alten An- \hauungen, die aber niht dahin gehen, daß wir amtlihe Wahl- beeinflussungen wünschen oder billigen; wir haben nur für falsch gehalten, daß die Hinzufügung des Amtécharakters eine Wahl- beeinflussung sei. Cs ist doch geradezu eine Beleidigung des deutschen Wählers, daß er sih nicht beeinflussen lasse, wenn bloß der Name des Beamten unter dem Ausruf stehe, daß er aber ins Mauseloch fkriehe, sfobald Landrat usw. zugesezt ist. Wir müssen von Fall zu Fall entsheiden, wie die Dinge liegen. Der Abg. Müller-Sagan spricht von einer Brutalisierung der Minorität. Das Prinzip der Majorität sollte gerade von der Linken nit derart wie in den leßten Tagen heruntergezogen werden. Jene Kassierungen haben gerade das bisherige Prinzip ad absurdum geführt. Bei tatsächlihen Wakhlbeeinflussungen muß die Kassierung erfolgen, aber im Falle Malkewiy konnte doch wahrlich niht etwa {on die Angst vor der shönen Handschrift der Kuverts, die unzweifelhaft deshalb aus dem Landratsamte stammen mußte, die freisinnigen Mannes- seelen im Wahlkreise Köslin-Kolberg so einshüchtern, daß fie gar nicht oder konservativ wählten. Nachdem durch das neue Reglement das Wahlgeheimnis so gesichert ist, ist der ag ani im Recht, wenn er nicht auf folhe Behauptungen hin andate kasfiert. Annullierungen werden sih von jeßt an nur bei wirklich bewiesenen Wakhslbeeinflussungen als notwendig erweisen ; nach Lage der veränderten Gesetzgebung is das durchaus angemessen. Daß deutsche Wähler \ich bis in die Zelle hinein durch die Unterschrift eines Beamten mit seinem Amtscharakter unter dem Wahlaufruf einschüchtern laffen, werde ih nie zugeben. Derjenige Landrat hat den meisten Einfluß, der sich um die Wahl gar nit, desto mehr aber um seinen Kreis gekümmert hat; der \trebende Landrat, der viel Spektakel bei den Wahlen macht, nüßt der Partei niht, sondern schadet ihr. Das Formelle darf niht das einzig Maßgebende sein, sondern die Tat- sahen und wirklihen Beeinflussungen müssen eingeshäßt werden ; und ob diese nit in der Fabrik viel s{härfer sich geltend machen, ist eine ofene Frage. Fürst Bismarck hat s: 3. a gegen das geheime Wahlreht ausgesprochen; führten wir jeßt die öffentlihen Ab- stimmungen ein, so würden wir einen Terrorismus seitens der Sozialdemokratie erleben, der alle amtlihen Wahlbeeinflufsungen, die bisher behauptet wurden, weit in den Schatten stellte!

_Abg. Gröber (Zentr.) : Bei der {chwierigen Aufgabe der Wahl- prüfungen handelt es sch nicht um die Anwendung eines detaillierten Gesetzes, welckes die Entscheidung leiter in die Hand gibt, sondern um Entscheidungen auf Grund des gesamten Rechtes. In zahl- reihen Fällen wird es zweifelhaft sein, ob und inwieweit Reckts- vorschriften verleßt sind, und welhen Einfluß dies auf das Gesamtergebnis ausgeübt hat. Gerade in allen fkritishen po wird man verschiedener Ansicht hierüber sein können. Auch ei vielen Gerihtsentsheidungen nimmt das N an, daß bei

gleih gelagerten Fällen ungleih entschieden ist. Troßdem in Wirklichkeit ein innerer Widerspruch niht vor, eben bei näherer Prüfung herausstellt, daß die Sachlage ganz vershieden war. Die Widersprühe bestehen meist nnr in der Phantasie. Die Zusammenstellung von 1898 enthält eben nur die Fälle, die damals praktisch zur Entscheidung gekommen waren, aber fie will niht eine erschöpfende Darstellung aller derjenigen Punkte geben, die zu beahten sind. Wenn die Ver- mutung ausgesprochen ist, daß der Abg. Spahn, der frühere Vorsitzende der Wahlprüfungékommission, dur seine Abwesenheit bei der Ver- handlung von Wahlprüfungen bekunden wolle, daß er mit der jeßigen Art der Entscheidung nicht einverstanden sei, so möchte ih demgegen- über feststellen, daß er durch sein Amt am Sonnabend und Montag an der Teilnahme an den Reichstagssizungen verhindert ist. Der Reichstag kann niht \{limmer herabgeseßt werden als durh die Behauptung, daß die Mehrheit mit Bewußtsein gegen besseres Wissen urteilt. Mögen wir au in unseren Parteianshauungen noch so verschieden sein, aber nehmen wir doch bei jedem einzelnen von uns stets die bona fides an. Ih kenne den Abg. Wellstein seit vielen Jahren als einen ftreng gerechten Mitarbeiter. JIch halte mi für verpflichtet, dies gegenüber den Verunglimpfungen, die gegen ihn ausgesprochen sind, hier festzustellen.

Stellvertretender Berichterstatter Abg. Schwar ze - Lippstadt (Zentr.) weist in längeren Ausführungen im Schlußwort die Angriffe auf die Kommission zurück, die in so leihter Weise erhoben seien, wie es bisher nie geschehen sei.

Abg. Gothein (fr. Vgg.) bedaueri in persönliGer Bes merkung, daß der Vorredner diese Ausführungen leider nicht zu einer Zeit gemacht habe, wo eine sahliche Erwiderung darauf möglich ge- wesen wäre.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Berichterstatter hat au die Aufgabe, Angriffe auf die Kommission zurückzuweisen. Jch kann nicht finden, daß er in seinem Shlußwort über diese Befugnis eines Berichterstatters hinau®gegangen ift.

Abg. Gothein (fr. Vgg.): Ich habe das auch nicht be- hauptet, sondern nur den Wunsch ausgesprochen, daß er feine Aus- führungen früher gemacht hätte, wo eine fachlichGe Erwiderung noch möglih war. Wenn er uns vorwirft, daß wir unsere Angriffe in leichter Weise gemacht hätten, so habe ich meine Angriffe wohl substantiiert.

ganz g aber liegt

weil \ich