1906 / 276 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Ritter, Moeridcke (Sondershausen), des Anhalt. Inf. Negts. Nr. 93, Weymann (Erfurt), des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Krieniß (Sondershausen), des 4. Unterelsäf. Inf. Regts. Nr. 143, Frhr. v. Seckendorff-Gutend (Heréfeld), des Drag. Regts. Freiherr von Manteuffel Gifein.) Nr. 5, Hilgenberg (Meiningen), des Niedersächs. Feldart. Reats. Nr. 46, Pfannstiel, Cornelius Hersfeld), des 2. Kurhefs. Feldart. Negts. Nr. 47 ; zu Hauptleuten die Sai. Telge (Offenburg), der Res. des Braunschw. Inf. Regts. Nr. 92, S evb (Karlsruhe), der Res. des 1. Bad. Leibgren. Regts. Nr. 109, Buck (Colmar), Strauß (Donaueschingen), Schaefer, Dünckel (Karlsruhe), Shweickert (Mannheim), der Landw. Inf. 1. Auf- ebots, Beckh (Karlsruhe), Herrshel (Mannheim), der Landw. eldart. 1. Aufgebots; zu Oberlts. die Lts.: Neckermann (Karls- rube), der Res. des Inf. Regts. von Lüßow (1. Rhein.) Nr. 25, rhr. Göler v. Ravensburg (Heidelberg), ter Res. des 9. IIOAS L Regts. Nr. 173, Koenig (Donaueschingen), Bernbed, Kempter (Mannheim), der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Franz (Karlsruhe), der Landw. Kav. 1. Aufgebots; zu L186. dec Res: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: Schell (Heidelberg), des 5. Badischen Infanterieregiments Nr. 113, v. Zigewiß (1 Mülhausen i. E.), des 3. Oberelsäfs. Inf. Regts. Nr. 172, Haas (Donaueschingen), des 2. Oberelsäf. Feldart. Regts. Nr. 51; Perels (Heidelberg), Vizewachtm., zum Lt. des Landw. Trains 1. Aufgebots; Schneider (Straßburg), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebcts, zum Oberlt. ; zu Lts. der Res. : die Vizefeldwebel bezw. Vizewachhtmeister: Meyer (Molsheim), des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrih II1. Nr. 114, Cuny (Straßburg), des 1. Unterelsäff. Inf. Regts. Nr. 132, Meissner (Straßburg), des 4. Lothring. Inf. Negts. Nr. 136, Ulri (Hagenau), des 2. Bad. Feldart. Nects. Nr. 30; Piper (Straßburg), Vizewachtm., zum Lt. der Landwehr Kav. 1. Aufgebots; zu Oberlts.: Henneberg (Stolp), Lt. der Res. des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Knöpfler (Graudenz), Lt. der Res. des 2. Leibhus. Negts. Königin Victoria von Preußen Nr. 2; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel biw. Vizewahtmeister: Korth (Marienburg), des 8. Oftpreuß. Inf. Negts. Nr. 45, Nimy (Grau- denz), des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Ct (8. West- fäl.) Nr. 57, Spalding (Graudenz), des 2. Ermländ. Inf. Regts. Nr. 151, Werni cke (Graudenz), des Deutsh Ordens. Inf. Regts. Nr. 152, Schulz (Osterode), des Drag. Negts. Prinz Albreht von reußen (Litthau.) Nr. 1, Ottow (Stolp), des 2. Bad. Feldart. Regts. Me 30, Küttner (Osterode), des 2. Schles. Feldart. Regts. Nr. 42; zu Hauptleuten die Oberlts.: Hoehl (Wiesbaden), der Res. des 1. Naffau. Inf. Regts. Nr. 87, Cellarius (Friedberg), der Ref. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großberzogl. Hess.) Nr. 116, Tra u (Worms), der Res. des Inf. Leibregts. Großherzogin (3. Große berzogl. Hef.) Nr. 117, Dresler (Wiesbaden), der Res. des 2. Naffau. Feldart. Regts. Nr. 63 Frankfurt, Gaertner (Frankfurt a. M.), Quint (Limburg a. L), Schneider, Schilling (Worms), der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Lefils (Oberlahnstein), der Landw. eldart, 1. Aufgebots, v. Platen (Frankfurt a. M.), der pee} Inf. 2. Aufgebots; zu Oberlts. die Lts.: Becher (Höchst), v. der Hagen (Meschede), der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Willenbücher (Mainz), der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Knö el (Frankfurt a. M.), der Landw. Feldart. 2, Aufgebots ; zu Lts. der Res.: Kremer (Oberlahnstein), Fähnr., des Inf. Leibregts. Großherzogin (3. Großberzogl. Heff.) Nr. 117; die Vizefeldwebel bzw. Vijewachtmeister: Bortfeldt (Oberlahnstein), des Inf. Regts. Fürst Leopold von Anbalt-Defsau (1. Magdeburg.) Nr. 26, Debler (Frankfurt a. M.), des Inf. Regts. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, Nat (Frankfurt a. M.), des Inf. Negts. Herzog Ferdinand von Braunschweig (8. Westfäl ) Nr. 57, Kohles (Meschede), des 3. Thüringishen Inf. Regts. Nr. 71, Ries (Frankfurt a. M.), des Füs. Regts. von Gersdorf (Kurheff.) Nr. 80, Sturm, Frölich (Frankfurt a. M.), des 1. Kurbefs. Inf. Regts. Nr. 81, Küthe (Frankfurt a. M ), des Inf. Regts. von Wittich (3. Kurhess.) Nr. 83, Glassner (Frankfurt a. V.), des 2. Bad. Gren. Regts. Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, Vogt (Fried berg), des 1. Großherzogl. Heff. Inf. (Leibgarde-) Regts. Nr. 115, Lech ner (Mainz), des Inf. Leibregts. Großherzogin (s. Großherzogl. .) Nr. 117, Gl ock (Frankfuct a. M.), des 7. Bad. Inf. Regts. r. 142, Crüger (Oberlahnstein), des 7. Westpreuß. Inf. Regts. Nr. 155, Bolongaro-Crevenna (Frankfurt a. M.), des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21, Settegast (Frankfurt a. M.), des 3. Bad. Drag. Regis. Prinz Karl Nr. 22, v. Bockum-Dolffs (Meschede), des Hus. Regts Königin Wilhelmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, Tenholt (Meschede), des Cleve. Feldart. Regts. Nr. 43, May (Frankfurt a. M ), des 2. Großherzogl. Hef. Feldart. Regts. Nr. 61, Rüaggeberg (Meschede), des Westfäl. Trainbats. Nr. 7, Dassel (Meschede), des Kurhess. Trainbats. Nr. 11; zu Hauptleuten die Oberlts. : v. Rönne (Allenstein), der Res. des Iägerbats. Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreuß.) Nr. 1, Newrzella (Prenilau), de Grahl (Wiesbaden), der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Schneider gg a. S.), der Landw. Jäger 2. Aufgebots ; zu Oberlts. : die . der Nes.: Koßimag (Neisse), des Magdeburg. Jägerbats. Nr. 4, Negenborn (Meschede), des Iägerbats. von Neumann (1. Swlef.) Nr. 5, Sippell (St. Johann), des Kurbefs. Jägerbats. Nr. 11, v. Raven (Wismar), des Großberzogl. Mecklenburg. Jägerbats. Nr. 14; die Lts.: Fleck (Frankfurt a. M.), Gudewill (Neisse), der Landw. Jäger 1. Aufgebots, Kirst (Burg), der Landw. Jäger 2. Aufgebots; zu Lts. der Nes: die Vizefeldwebel: Kampmann (1V Berlin), des Lauenburg. JIägerbats. Nr. 9, Manger (Frankfurt a. M.), Meyer (Arolsen), des Kurhefs. Jägerbats. Nr. 11; Rautmann (l Braun- \hweig), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots.

Versegt: Gr. v. Seherr-Thoß (Kosel), Lt. der Res. des Garde- jägerbats., zu den Res. Offizieren des Leibkür. Regts. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Stobbe (Iv Berlin), Lt. der Res. des Pomm. Jägerbats. Nr. 2, zu den Res. Offizieren des Jägerbats. von Neumann (1. Shhles.) Nr. 5. :

Befördert: Pracht anr Lt. der Landw. Fußart. 1. Auf- gebots, zum Oberlt. ; zu Lts. der Res. die Vizefeldwebel: Dechsling (Koblenz), des Gardefußart. Regts, Zorn (Graudenz) des Fußart. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Frahm Br Berlin), des Fukßart. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Borsußky (Koblenz), des Niederschles. Fußat. Regts. Nr. 5, Behrendt (Königsberg), des 1. Westpreuß. Fußart. Negts. Nr. 11; Guth (I1V Berlin), Vize- feldw., Klamm (1V Berlin), Oberfeuerwerker, zu Lts. der Landw. Fußart. 1. Aufgebots; zu Hauptleuten: We ber (Hannover), Oberlt. der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10, Bliesener (I Caffel), Oberlt. der Res. des Westpreuß. Pion. Bats. Nr. 17, Gurlitt (I Hamburg), Oberlt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots ; zu Lts. der Res. die Vizefeldwebel: Wussow (1V Berlin), Zimmer- mann (Meschede), des Pion. Bats. von Rauch (Brandenburg. ) Nr. 3, Battig (Aschereleben), des Niederschles. Pion. Bats. Nr. 5, Gödecke (I Oldenburg), des Schleswig-Holstein. Pion. Bats. Nr. 9, Scheffer (Gelsenkirhen), des 2. Lothring. Pion. Bats. Nr. 20, Schmidt (Oberlahnstein), des Naffau. Pion. Bats. Nr. 21; zu Hauptleuten: Hoepke (Neuhaldenéleben), Oberlt. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3, Dau, Kuppe (l Hamburg), Oberlts. der ‘Res. des Tele- grapbenbats Nr. 2, Rammelsberg (Meschede), Raven (Halle a. S.), Oberlts. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig. ; zu Oberlts, : die Lts. der Res.: Holfte (Lingen), Mäßner (Burg), des Eisenbahnregts. Nr. 2, Doench (I1 Oldenburg), des Telegraphen- bats. Nr. 1, Herholz (IIT Berlin), des Telegraphenbats. Nr. 2; Buhle (Torgau), Hammacher (Detmold), Rottmann (Gleiwitz), Lts. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig.; zu Lts. der Ref. die Vizefeldwebel: Lehmann (IIll Berlin), des Eisenbahnregts. Nr. 1, Hahn (1 Oldenburg), des Eisenbahnregts. Nr. 3; zu Hauptleuten : JIkier (Nienburg a. d. Weser), Berthold (Glogau), Oberlts. der Ref. der Feldart. Scbießschule.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Donaueschingen, 17. November. Der Abschied bewilligt: Klee (ITT Berlin), Hauptm. der Res. des 3. Garderegts. z. F., Teich- graeber (Striegau), Hauptm. des 1. Aufgebots des 3. Gardelandw. Regts., Gr. v. der Afseburg (Sprottau), Rittm. der Res. des Regts. der Gardes du Corps, diesen drei mit der Erlaubnis zum

des 1. Gardedrag. ts. Königin Viktoria von Großbritannien und Irland, Frhr. chenck ju Schweinsberg (Marburg), Lt. des 2. Aufgebots des 2. Gardelandw. Regts, Kehren (Düsseldorf), Li. des 2. Aufgebots des 4. Gardelandw. Regts., v. Platen (Braunsberg), Nittm. der Res. des Kür. Regts. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, Siegfried (Braunsberg), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, leyteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Redecker, F elchner (Königs- dera Lts. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frank (Stralsund), Hauptm. der Res. des Inf. Regts. Herzog Ferdinand von Braun- \hweig (8 Westfäl.) Nr. 57, Wolf (Stargard), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, diesem mit der Grlaubnis zum Tragen seiner bis- herigen Uniform, Andreas (Anklam), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Auf- gebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Stringe (Schneidemühl), Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Freund (Bromberg), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Küster (Swinemünde), Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Fritze (1 Berlin), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Negts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, v. Meyeren (I[ Berlin), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehr- Armeeuniform, v. Gureßtzky-Corniß (l Berlin), Oberleutnant der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Musal (11 Berlin), Lt. der Landw. Inf. 1. Auf- gebots, Gröning (1 Berlin), Zenthoefer (Guben), Lts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Frhr. v. Kleydorff (IV Berlin), Lt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Finkelnburg (IV Berlin), Lt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Braune (Aschersleben), Rittm. der Res. des Königs- ulan. Negts. (1. Hannov.) Nr. 13, Hannig (Halle a. S.), Haupt- mann der Landw. Inf. 2. Aufgebots, leßteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Flin\ch (Halle a. S.), Leutnant der Landw. Kav. 2. Auf- gebots, Gorzel (Schroda), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis ¡um Tragen seiner bisherigen Uniform, Frhr. v. Kessel u. Zeutsch (Oels), Rittm. der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander II. von Rußland (1. Brandenburg.) Nr. 3, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Schlick (I Breélau), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, mit der Er- laubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Grote (Barmen), Rittm. der Res. des Kurhcfs. Trainbats. Nr. 11, Scheidt (I1 Essen), Rittm. des Landw. Trains 1. Aufgebots, leßteren beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Bloem (Düfseldorf), Oberlt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebcts, Kürten (Düffeldorf), Oberlt. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Möhlau (Düsseldorf), Lt. der Res. des Westfäl. Ulan. Negts. Nr. 5,

rüstück (St. Wendel), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Keller (Aachen), Oberlt. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Haupt (Cöln), Lt. der Res. des Kulmer Inf. Regts. Nr. 141, Balz (Neu- wied), Lt. der Nes. des 9. Rhein. Inf. Regts. Nr. 160, Lips (Mont- joie), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Frhr. v. der Recke (SHles- wig), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Negts. Prinz Friedrich der Niederlande (2. West- fäl.) Nr. 15, Weise emtireli), Hugues (Rostock), Oberlts. der Landw. Feldart. 2, Aufgebots, Üeberschaer (Hannover), Hauptm. der Res. des Gren. Regts. König Friedrih Il1. (2. Schles.) Nr. 11, mit der Erlaubnis zum Tragen setner bisberigen Uniform, Hasfen- hauer, Hansen (Gotha), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Vogel (Nastatt), Dberlt. der Res. des 1. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 132, Otto, Steyer (Mannheim), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Hollaender (Straßburg), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Lassmann (Saargemünd), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Auf- gebots, Tel (Straßburg), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Balzer (Graudenz), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Morneweg (1 Darmstadt), Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, mit der Er- laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Zimmermann (Erbah), Bethge (Frankfurt a. M), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Schüz (Gießen), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, v. Eshwege (Il Caffel), Dähnhardt (Flensburg), Hauptleute der Landw. Jäger 2. Aufgebots, de Cuvry (Meiningen), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Müller-Hillebrand (Montjoie), Lt. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, Röltgen (IV Berlin), Hauptm. der Landw. Fußart. 1. Aufgebots, Goldstein (1. Dortmund), Hauptm. der Landw. Fußart. 2. Aufgebots, Krüger (Oppeln), Hauptm. der Landw. ioniere 1. Aufgebots, __ leßteren dreien mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Buchner (1V Berlin), Dberlt. der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Mäßke (7 Berlin), Lt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots, mit der

rlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Engel (l Essen), n der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahnbuig., mit der

rlaubnis ¡um Tragen der Landw. Armezuniform, Weißheimer (Worms), Hauptm. der Res. der Feldart. Schießschule.

Nachträglich eingegangen:

Donaueschingen, 17. November. Brune, Oberlt. im Königéinf. Regt. (6. Lothring.) Nr. 145, in dem Kommando zur Dienstleistung bei der Schloßgardekomp. bis Ende Juni 1907 be- lassen. Seyd, L. im 2. Thüring. Inf. Negt. Nr. 32, auf sein Gesuch mit Pension ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des ge- nannten Negts. übergeführt. :

Berlin, 19. November. v. Buhwaldt, Hauptm. im Gren. Regt. Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreuß.) Nr. 6, vom 1. Januar 1907 ab, unter Enthebung von der Stellung als Komp. Chef, auf ein Jahr zur Gesandtschaft in Bern kommandiert. Georgescu, Lt. im Westfäl. Drag. Regt. Nr. 7, aus der Armee wiederaugeschieden.

XTTL. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde- rungen und ersezungen. Im aktiven Heere. A No- vember. Glaser, Hauptm. im Inf. Regt. Kaiser Wilbelm, König von Preußen Nr. 120, kommandiert zur Dienstleistung beim Be- fleidungsamt des Armeekorps, als Mitglied zu dem Bekleidungsamt,

enßler, Lt. im 10. Inf. Regt. Nr. 180, in das 8. Inf. Regt. r. 126 Großherzog Friedrich von Baden, versegt, j

Zu Oberlts., vorläufig ohne tent, befördert: die Lts. : Leipprand im Inf. Regt. Kaiser Friedrih, König von Preußen Nr. 125, JIrle im Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, Remy im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Koethe gn 4. Feldart. Regt. Nr. 65, Kolshorn im Naffau. Pion. Bat. tr: 21;

Hofmann, Lt. im Pion. Bat. Nr. 13, behufs Verwendung beim 2. Eisäfs. Pion. Bat. Nr. 19 nah Preußen kommandiert.

Befördert: zu Lts, mit Patent vom 19. Mai 1905: - die Ne : Tczerclas v. Tilly im Gren. Regt. Königin Olga

r. 119, Ernesti im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, dieser unter Verseßung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Febru von Baden, Sis p Perfald, Herzog, Rodi, Dittmar, Mayer im Gren. Reat. König Karl Nr. 123, Krais, Osterberg, Süßkind im Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, leßterer unter Verseßung in das 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Schreyer im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Zorer_ im 10. Inf. Regt. Nr. 180, Walter im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, Reuß im Pion. Bat. Nr. 13; zu Lts. die Fähnriche: v. Chaulin im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Küffner im 10. Inf. Regt. Nr. 180, dieser unter Versetzung in das 8. Inf. Regt.

Tragen ibrer prag. Regts. Kn v. Barner p Lt. der Ref.

offiziere: Frhr. v. Podewils im Drag. Bopp im Ulan. Regt. König Wilbelm I. Nr. 20. Im Beurlaubtenstande. 17. November.

Nr. 126 Großherzog Frizdrich von Baden; e En, Er j egt. nig Nr. 26, i

Befördert: zu ! ! Hauptleuten die Oberlts.: Schmidt (Stuttgart) der Res. des Gren. |

Regts. Königin Olga Nr. 119, Mücke, Höchst (Reutlingen) der Nes. des Inf. Mas Kaiser Wilbelm, König von Preußen Nr. 120, Hegelmaier, ögling (Stuttgart) der Res. des Inf. Regts Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125, Majer (Calw), Riegger (Stuttgart), Hauth (Ravensburg) der Landw. Inf. 1. Auf. gebots, Pfeiffer (Stuttgart) der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, Wossidlo (Stuttgart), Grote (Reutlingen), Henning (Mergent- heim) der Landw. Inf. 2. Aufgebots; zum Oberlt. der Lt.: Weisert (Stuttgart) der Landw. Inf. 2. Aufgebots; zu Lts. der Res. bzw. Landw : die Vizefeldwebel bzw. Vizewactmeister: Freiherr v. Wächter (Stuttgart) des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119, Neuffer (Stuttgart), des Inf. Regts. Alt-Württemberg Nr. 121, Rachel (Reutlingen), Lux (Hagenau), des 8. Inf. Regts. Nr. 128 Großherzog Friedrich von Baden, Schmidt (Stuttgart), des Drag. Regts. König Nr. 26, Busse (Stuttgart), des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, Kienlin (Stuttgart), des Ulan. Regts. König Wil, helm I. Nr. 20, Schrei ber (Eßlingen), des Feldart. Regts. König Karl Nr. 13, Kaemel (Ludwigsburg), des 2. Feldart. Regts. Nr. 29 Prinz-Regt. Luitpold von Bayern, _ Eisenlohr (Stuttgart), des 4. Feldart. Regts. Nr. 65, Wall (Stuttgart), Spiÿmüller (Heil, bronn), der Landw. Inf. 1. Aufgebots. ; Abscbiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 17. No- vember. Frhr. v. Ow-Wachendorf, Major beim Stabe des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, unter Enthebung von dem Kom- mando nach Preußen, in Genehmigung seines Abschiedsgesuhs mit der geseßlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19 zur Disp. r Gott s\chalk, Major z. D. und Bezirk8offizier beim Landw. ezirk Hall, mit feiner Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts, Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125 der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 17. November. Deimling (Reutlingen), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Ruoff (Hall), Lt. der Res. des Inf. Negts. Kaiser Friedrih, König von Preußen Nr. 125, diejem mit der geseglihen Penfion, der Abschied bewilligt.

Deutscher Reichstag. 122. Sißung vom 20. November 1906. Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Tagesordnung: Fortsezung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Geseßcs, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, und zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie.

Nach dem Abg. Malkewiß (kons.), dessen Rede im Aus- uge in der vorgestrigen Nummer d. Bl. veröffentliht worden ist, ergreift das Wort der : :

Geheime Oberregierungsrat Spielhagen: Die Frage, ob das Verbot aus § 35 auch auf juristishe Personen ausgedehnt werden kann, und ob und inwieweit die Untersagung für das Reichëgebiet und nicht nur für das betreffende Bundesgebiet Geltung hat, bat der Abg. Trimborn gestern zutreffend beantwortet. Das preußishe Verwaltungsgeriht hat si bereits dabin geäußert, daß die jurijtisben Personen auch für ihre Vertreter und Geschäftsführer haften. Zweifellos wird auch juristishen Personen oder überhaupt einer Gemeinschaft von Personen die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden können, wenn fie si als unzuverlässig in der Bestellung ihrer Vertreter erwiesen haben. Die Frage, ob die Untersagung des Gewerbes nur für den Bundesstaat zulässig oder für das ganze Reichsgebiet statthaft ift, ist strittig. Es ist deshalb beim Entwurf dieser Novelle erwogen worden, ob es nit angezeigt sei, besondere Bestimmungen darüber zu treffen ; weil aber bis jeßt Unzuträglichkeiien niht vorgekommen sind, so hat man davon Abstand genommen und wird gegebenenfalls die Gerichte ent- {eiden lassen müssen. Uebrigens wird in der Praxis beispielsweise nit eine Staatébehörde in Württemberg einem Mann, dem die Ausübung des Gewerbes in Preußen verboten ift, fie für das württem-

bergishe Staatsgebiet erteilen. : ; A

Abg. Dr. Böttger (nl.): Die Erklärung des Staatssekretärs, betreffend die Meifterprüfung, {aft Klarheit und stellt die Erfüllung eines Wunsches der organisierten Handwerker in Aus- sicht. Auch wir begrüßen sie mit Genugtuung. Die Lehrlingé- auébildung steht im Mittelpunkt der Handwerkerfrage, und fie ¿erfâllt in Werkstaitlehre und Fach- und Fortbildungsshule. Damit beides gut funktioniert, ist stetige Kontrolle nôtig, und diese gewähr- [eistet das Prüfungswesen, defsen Krönung die Meisterprüfung darstellt. Sie ist wirksamer als die Gesellenprüfung, da mit ihr der Na{weis erbraht werden soll, daß der Handwerker den ganzen Arbeit8- und EGrwerbsprojeß, die Betriebsfähigkeit und den Stand feines Geschäftes zu übersehen und zu erkennen vermag. Wir billigen den Vorsa , die Lehrlingsausbildung auss{ließlich in die Hand geprüfter eifter zu legen, wobei freilich zur Vermeidung von Härten Uebergangs- bestimmungen nötig sein werden. Den großen allgemeinen Be- fäbigunesnahweis lehnen wir nah wie vor ab, über den ja im Handwerk keine Einigkeit herrsht. Der Befähigungsnahweis für das Baugewerbe hat insofern Bedenken, als auch mit ihm Gewerbestreitigkeiten verbunden sind, und eine verschiedene Regelung für Stadt und Land notwendig sein würde, was nicht durchzuführen ist. Den vorliegenden Gesetzentwurf, der eine größere Bausicherheit herbei- führen soll, werden wir mit den Verbesserungen der Kommission an- nehmen. Die vom Antrag Bömelburg vorgeshlagenen gewählten Vertreter der Arbeiterschaft bei der Baukontrolle können wir nicht akfzeptieren, weil damit eine Desorganisation des Bauarbeiters{chußzes verbunden sein würde. Der Arbeiter ohne gediegenere, umfassende theoretishe Ausbildung ist nicht geeignet, die Bausicherheit zu ver- mehren. Es ift fraglich, ob die Arbeiter das rihtige Augenmaß für alle Gefahren befißen. Es wird sich auch bei dem gespannten Ver- bâältnis im Baugewerbe eine genügende Anzabl von unparteiischen Arbeiterbaukontrolleuren nicht finden lassen. Im übrigen muß der Bauarbeiterschuy vermehrt, müssen die Unfallverhütungêvorschriften redigiert und auégebaut werden. Ferner befürworten wir, daß die Zabl der Baukontrolleure wesentlih vermehrt wird. Das Retcht- versiherungsamt verlangt {on jeßt bei den Bauberufsgenossenschaften 120 tehnische Aufsichtsbeamte, und es find nur 75 vorhanden. Die Kalamität tritt damit klar zutage. Schließlih befürworten wir die Resolution, betreffend den obligatorishen Fah- und Fortbildungs- unterriht für alle gewerblichen Lehrlinge und hoffen, daß das neue Gese das Publikum und die Bauarbeiter {ützen und ungeeignete Elemerte dem Baugewerbe fernhalten wird.

Abg. Frohme (Soj.): Die Kommission hat den Entwurf gründlih durchberaten, aber die Resultate dieser Beratung sind nah unserer Meinung nicht geeignet, den erftrebten Zweck erreichen zu helfen. Nah den Kommi}sionsbeschlüssen soll dem Bauunternehmer oder Bauleiter dieser Gewerbebetrieb untersagt werden können, wenn Tatsahen vorligen, die seine Unzuverlässigkeit in bezug aus diesen Gewerbebetrieb dartun. Der Begriff der Unzuverlässig- keit wird nicht definiert, hier wird alles dem poltzeilichen Ermessen und dem Sacverständigengutahten überlassen ; ander- seits soll Mangel an theoretisher und praktisher Vorbildung als Verfagungsgrund nicht geltend gemacht werden können gegenüber denjenigen, welhe eine Meisterprüfung bestanden haben. Damit will man einen größeren Schuß gegen unsolide Bau- ausführungen und au einen größeren Schutz für die Bauarbeiter er- langen! Dabei hat die Regierung selb| noch in der Begründung ausgeführt, daß gegen Gewifsenlosigkeit und Unzuverlässigkeit der Befähigungsnachweis keine Garantie gibt! Und mit Entschiedenheit lehnte fie bi2ber stets den Befähigungönachweis sowohl im allgemeinen als auch bezüglich des Baugewerbes ab. Dagegen zeigt die Vorlage eine bedenflihe Verquickung mit zünftlerischen Tendenzen, und wie

as der Fall ist, zeigt ja die heutige Rede des zünftlerisGen Abg. sehr tewiß Dem Ansturm der Zünftler ist die Regierung in der Kom- mission gewichen; was fie bisher aufs entschiedenste ablehnte, einen Schritt auf dem Wege zum allgemeinen Befähigungsnachweis zu tun, das hat sie gestern durch den Mund des Staatssekretärs zugesagt. Ganz von selbst wird damit die Bahn für das Vordringen zu extrem- ¡ünftlerishen Forderungen geöffnet. Wir werden dafür nie zu haben sein. Kâme es bloß darauf an, gegen das unsolide Bauunternehmer- ium Sicherheit zu bieten, so geschähe das am einfahsten und zweck- mäßigsten auf dem Wege unserer Anträge, der Anträge Bömelburg und Genossen, die den Begriff dec An genau um- schreiben, als „gröblihe, aus Mangel an technischer Befähigung oder aus Leichtsinn bezw. Gewissenlosigkeit resultierende Verstôöße gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst, oder gegen die geseß- lichen, polizeilihen oder berufsgenofsenshaftlißen Unfallverhütungs- porschriften oder Arbeiterschußbestimmungen, oder betrügerishe Geshäfts- prafktiken bei der Bauausführung“. Diese Spezialifierungen würden erst dem Richter die Unterlage für sein Urteil liefern; denn mit der bloßen Verweisung auf die Rechtsprehurg ist es niht getan. Unseren Vorschlag halten wir für absolut notwendig, wenn der an- zegebene Zweck des Gesehes Wirklichkeit werden soll. Aber wir haben auch für nôtig gehalten, den Entwurf auszugestalten zu einem wirk- lihen Bauarbeiterschußgeseß, indem in die Gewerbeordnung ein be- sonderer Titel darüber hineingearbeitet werden soll. Daß legteres hon aus äußeren Gründen unmöglich fei, bestreiten wir aufs ent- sciedenste; es sind hon viel umfangreihere Materien hineingearbeitet worden. Im übrigen wird die Einzelheiten mein dazu besonders berufener Freund Bömelburg erläutern. Für die Resolution, betreffend den obligatorishen Besuch einer gewerblihen Fort- bildungsshule, werden wir stimmen; die Sahe muß aber reihêgeseglih geordnet werden, und wir begreifen niht, wie der Abg. Trimborn dazu gelangen konnte, jener Resolution seinen Antrag auf Verständigung der Bundesstaaten entgegeniustellen. Vill das Zentrum damit erklären, daß es für die reihsgeseßtliche Regelung nicht zu haben ist? Wir empfehlen dem Hauje, unsere Vorschläge zu erwägen, die uns angefonnenen Nückschritte machen wir niht mit.

G Abg. Gamp (Rp.): Ueber die Stellung der Sozialdemokratie waren wir auch {on informiert, ehe der Abg. Frohme sprah. Den Sozialdemokraten sind natürlih alle Maßregeln höchst unerwünscht, welche die wirtshastliße Selbständigkeit des Handwerks heben, und angenehm und sympathisch ift es ihnen, wenn diese Leute um ihre Selbständigkeit kommen und in die Arme der Sozialdemokcatie ge- trieben werden. Wir haben in den Kämpfen, die wir für das Hand- werk seit Jahren hier führen, bedauert, eine solhe hervorragende Persönlichkeit wie den Grafen Posadowsky gegen uns zu haben, und freuen uns nun, daß endlih der Boden gefunden ist zu gemein- samer Arbeit im Interesse des Handwerks. Dadurch ist dem Hand- werk_ wieder Mut gemacht worden. Es war in seinen Kreisen eine gewisse Mutlosigkeit eingerifsen dur die bisherige Haltung der Re- gierung und des Staatssekretärs. Ich will nun gern die Streitart mit ihm begraben und an seine Seite treten, um dem Handwerk Siche- rung zu schaffen. Auch meine Freunde hatten gegen die Vorlage Be- denken; wir sind aber darüber hinweggekommen, und zwar wesentlich au dur die gestrige Erklärung des Staatssekretärs, die uns auf weitere Maßnahmen hoffen läßt. Auf die Frage des allgemeinen Befähigungsnachweises gehe ih niht ein ; der Abg. Böttger war jedens- falls nit glüdlid in . dem Zufammentragen von Steinen, die er ihm in den Weg legte. Das Handwerk hat aus praktischen Gründen in_ feiner Mehrzahl von dieser Forderung Abstand ge- nommen. Ob diese Vorlage den Interessen des Binheeretn ent- sprehen wird, darüber werden wir ja Erfahrungen zu wachen haben. Bei der Fortführung der Sozialpolitik muß auch die Fürsorge für das Handwerk ernstlich erwogen werden; sie wird aber nur mögli sein, wenn die Allgemeinbeit zu größeren Opfern bereit ist, denn das Handwerk kann diese Kosten niht allein übernehmen. Der Zustand, daß ein kleiner Handwerker sich die Groschen für die sozialpolitische Fürsorge für seine Arbeiter vom Munde absparen muß, während er selbst, sobald er erwerb8unfähig wird, als Ortsarmer der Gemeinde ¡ur Last fällt, ist nicht mehr aufreht zu erhalten. Die verbündeten Regierungen können nicht {nell genug an diese Ausdehnung der sozialpolitishen Fürsorge herantreten. Die Erwartungen, welche die Handwerker an die Handwerktkammern knüpften, haben Fe r) leider nicht ganz erfüllt, weil die Entwicklung eine zu bureaufratishe geworden ist. Die hoben Verwaltungskosten für die bochdotierten Vorsitzenden, Sekretäre usw. hätten ver- mieden werden können, wenn die Organisation praktischer wäre. Es fommt für die Handwerkskammern weniger auf s{hreib- fundige Personen für die Leitung als auf erfabrene Männer an. Es ware auch zweckmäßig gewesen, ein paar Parlamentarier in die Kammer zu delegieren. Eine ganze Neiße von Leuten bâtten gern ibre Dienste unentgeltliG zur Verfügung gestellt. _Die Tätigkeit der Kammern wäre ersprießliher, wenn auch Persönlihkeiten darin arbeiteten, die si über den engen Standpunkt des Handwerks dinausheben. Die Handwerkskammern leiden au darunter, daß eine Abgrenzung zwishen Handwerk und Industrie feblt und sie erst durd Beschwerden und Prozesse eine ganze Anzabl von Betrieben ¡ur Beitragspflicht heranziehen müssen. Es müßte erste Sorge der Regierung sein, den Handwerkskammern die Zugebörigkeit aller der- jenigen zu sichern, die tatsächlich handwerksmäßige Betriebe baben. Die Kosten der Handwerkskammern müßten zum Teil au aus allgemeinen Mitteln bestritten werden, da sie auh für die sahver- [ländige Beratung der Geseßgebung in Anspruch genommen werden. Damit würde man den Handwerkern das Leben sebr viel leichter maben und manche Mißstimmung, die gegen die Kammern bestebt, ‘jeitlgen. Die Erklärung des Vertreters der verbündeten Re- ierungen, daß, wenn in Preußen z. B. die Ausübung des Gewerbes unterjagt ift, das auch die Folge haben soll, daß in den anderen Dundesftaaten die Ausübung des Baugewerbes unmöglih zu machen i, bat mih do nicht so ganz befriedigt. Jh bezweifle, ob diese Ler jene Bundesregierung fih auf diesen Standpunkt stellen wird. Ih möchte die Vertreter der verbündeten Regierungen bitten, wenn das Geseß verabschiedet ist, dann an die Einzelregierungen beranzu- reten und diese zu verpflichten, so zu prozedieren, wie es der Re- PerurgSoertreter mitgeteilt hat. Sodann möchte ih die Regterung um Auskunft ersuchen, was aus der Handweikerenquete geworden n und welhen Inhalt sie hat. Jh glaube, daß wir in deer Beziehung mit Sicherheit auf schägenswertes Mas- Ferial zur Beurteilung der Handwerkerfragen rechnen dürfen. Was îte Resolution anbetrifft, so bedauere i, daß in der ersten, „die d auf die Baukontrolle bezieht, die FFefung so gewählt Torden ift, daß „gewählte Vertreter der Arbeiter“ hinzugezogen werden sollen. Jch bitte hierüber um gesonderte Abstimmung. Wenn zan einmal die Mitwirkung der Arbeiter wünscht, so müßte do be-

} LUmmt werden, daß gerade beim Baugewerbe tehnish ausgebildete

i le zugezogen werden, sonst würde es eine wesentlihe Ver- Aleterung und Abshwächung des Schußes sein, wenn Leute hinein- amen, die weiter nichts sind, als gewählte Vertreter der Arbeiter. 2 müßten also nur solche Leute aufgenommen werden, die tehnisch rorgebildet, die die Gesellenprüfung bestanden baben. Geschieht dies nit, lo könnte die Sozialdemokratie nahträglih die Sache so auf- „Ven, daß fie nit die Verständigsten auf diesem Gebiete hinein- ck ge, sondern etwa ein Sekretär die Wahl annehme, der von den SLaten nihts versteht. Mit der Resolution, die den obli- Luorishen Fortbildungs\{chulzwang einführen will, kann ich mich 2 mt einverstanden erflären. Man fann den obligatorischen

Lortbildungsshulzwang unmöglich allgemein im Geseß ohne Ausnahme sübren. Dagegen kann ih mih für die Resolution des Abg. timborn erflären, die es ermögliht, Ausnahmen zu berüdcksitigen.

Ltfreuliherweise hat sih im Reichstage der Kreis derjenigen, die für

wüns ndwerker eintreten, immer mehr erweitert. ch möôdte bieden, daß sih auch die anderen erren, wenigstens von den

gerlihen Parteien, mit uns vereinigen in dem Kampfe für oa S Andwerk. Den Sozialdemokraten kann nichts Uebleres be- ®Bnen, als wenn fie sehen, daß der Handwerkerstand erhalten bleibt.

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Man hat versucht, zwischen der Erklärung, die i gestern abgegeben habe über das in allernähster Zeit dem Bundesrat vorzulegende Gese, und zwishen meinen früheren Erklärungen in bezug auf die Handwerkerfrage einen Gegensaß hberauszufinden. Ih muß bestreiten, daß ein solcher Gegensag tatsächlich vorhanden ift. Bei dem Geseg, dessen nahe Vorbereitung innerhalb des Bundesrats ih gestern angekündigt habe, handelt es sich nit um den allgemeinen Befäbigungênahweis oder um die persönliche technishe, sondern vielmehr um die moralische Be- fäbigung. Man geht bei dem Geseßentwurf von der Ansicht aus, daß derjenige, der Lehrlinge erziehen will, selbs einmal eine geordnete Er- ziehung erhalten haben wuß, und man findet diese geordnete Er- ziehung dacin, - daß er selbft einen Meislertitel erworben hat. Der allgemeine Befäbigungënahweis liegt auf einem ganz anderen Ge- biet. Der allgemeine Befähigungsnahweis seßt eine besondere tehnische Befähigung voraus und will jedem den Betrieb des Ge- werbes verbieten, der in demselben diese tehnische Befähigung nit im geordneten Verfahren erworben hat, also zwei ganz verschiedene Dinge zwischen dem Ihnen eventuell vorzulegenden Gesetzentwurf und der Forderung eines Teils der Handwerkerkreise nah dem besonderen tehnischen Befähigungsnaweis. Man kann einen Wider- spruh auch darin niht finden, wenn ih erklärt babe, daß dieser Geseßentwurf, der dem Bundesrat vorgelegt werden soll, den Titel „Baumeister* und „Baugewerksmeister“ s{chüßen soll. JIgH halte es nur für eine Forderung der Gerechtigkeit und habe mi dagegen nie- mals ausgesprochen, daß derjenige, der durch eigene Kraft einen Titel sih erwirbt, welher über seine formale Befähigung einen Nachweis liefert, auch berechtigt ist, allein diesen Titel zu führen, und daß man anderen, die diese Berechtigung nicht erworken haben, die Führung jenes Titels versagt. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, wenn jemand den Titel führt, den er niht dur eine technische Vorbildung erworben hat, so soll do die Führung dieses nit er- worbenen, dieses selbst angenommenen Titels offenbar zu Täuschungen führen, zu Täushungen über das Maß der Befähigung, das im ge- ordneten Verfahren erworben ift. (Sehr richtig! rechts.) Im Straf- geseßbuch wird doch jeßt shon der bestraft, der einen Titel führt, der ihm niht zukommt. (Sehr richtig! rechts.) Warum man das gleide RNeht dem Handwerkerstande versagen foll, dafür kann ih durchslagende Gründe nit erkennen. (Sehr richtig! rechts.) Was den Antrag Trimborn betrifft auf die Einführung des allgemeinen obligatorischen Fortbildungsunterrichts, so geht dieser Antrag allerdings fehr weit. Wollten wir in Deutschland den Fortbildungkunterriht überall, in allen Ortschaften, wo sih Lehrlinge befinden, obligatorisch machen, fo, fürhte ih, würden wir auch nach der finanziellen Seite einen Apparat in Bewegung segen müssen, der ähnliche Koften auferlegte, wie der allgemeine obligatorische Schul- unterricht. In einer ganzen Reibe von Gemeinden feblen so vollfommen die Vorausseßungen für die Erteilung des Fort- bildungéunterrihts, auch auf personalem Gebiet, daß hon deshalb ein allgemeiner obligatorisher Fortbildungsunterriht nit durchs führbar ift. Es haben ihn auch die meisten Staaten nicht. Wir müßten also zunätst die Staaten durch ein Reichsgesetz zwingen, erst den Fortbildung8unterriht obligatorisch zu ma@Sen und ihn dann weiter auf gleihen Grundlagen aufzubauen. Aber auch der Aufbau auf gleihen Grundlagen wird \sich riht durchführen lassen, weil die finanziellen und die öôrtlihen Vorausseßungen, sowie die persönlichen Vorausseßungen în bezug auf die Befähigung der Lehrer, in bezug auf das Vorkbandensein von bereiten Lehrkräften in Deutschland zu verschieden sind, um eine so gewaltige Einrichtung durch Reichsgeseß obligatorisch und gleihartig durchzuführen. Aber im Ans{luß an den Antrag Trimborn halte ih allerdings für mögli, daß ih mich mit den verbündeten Regierungen in Verbindung seße, um da, wo Fortbildungsunterriht erteilt werden kann, ihn, soweit es die ôörtlihen Verbältnisse zulassen, möglihst auf einer einbeits- lihen Grundlage, nah gleihen Grundsäßen zu erteilen. (Sehr richtig! rechts.)

Was den Antrag der fozialdemokratishen Partei betrifft, auf verstärkten Arbeitershuß, so brauhe ih das, was ich in der Kom- mission eingehend ausgeführt habe, und was auch von den Herren Kommiffarien von Preußen zur Sathe gesagt ist, hier nit zu wieder- holen; der ausgezeihnete Kommissionsbericht gibt darüber vollkommenen Aufschluß. Ich bin aber allerdings der Ansicht, daß der Bauarbeiter- {uß in Deutshland noch nicht so geregelt ist, wie er geregelt sein könnte, und wie er geregelt sein sollte. (Sehr wahr! bei den Sozial- demokraten.) Wir erleben noh fortgeseßt Bauunfälle, die unzweifel- baft durch grobe Nachlässigkeit hervorgerufen sind, oder durch Un- kenntnis der statishen Vorshrifter. in bezug auf den Bau von Ge- rüsten, die Tragfähigkeit von Mauern und Gewölben, und ih babe die dringende Hoffnung und möchte den lebhaften Wunsch hier wieder- holt aussprehen, daß die Berufszenossenshaften in ibrem eigenften finanziellen Interesse gegenüber den wahsenden Lasten (Sehr richtig! in der Mitte) mit viel größerer Energie, als das bisher gesehen ist, eine geordnete autreihende und wirksamere Baukontrolle einführen als bisher. (Sehr richtig! rets.) Es ift zwar einiges gesehen in leßterer Zeit, das erkenne i gerne und dankbar an; aber was geschehen ist, reiht noh lange nit aus, und ich glaube, das ist eine Aufgabe, deren Lösung am Ende der Nech- nung au dazu beitragen wird, die Lasten der Berufsgenossenschaften nicht zu vermehren, sondern zu vermindern. (Sehr rihtig! rechts.) Ih hoffe au, daß in allen Bundesftaaten die staatliche polizeiliße Baukontrolle, soweit sie jeßt vorhanden ift, wesentli vershärft werden wird, daß namentli ein ausreihendes Personal angestellt wird.

Der Herr Abg. Gamp hat angefragt, ob niht im Interesse des Handwerks die Kosten der Handwerkskammern auf ôffent- lie ih nehme an, auf staatliche Fonds übernommen werden könnten. Dem Herrn Abg. Gamp wird unzweifelhaft be- kannt sein, daß in einzelnen Staaten allerdings diese Kosten auf öffentlihe Fonds übernommen sind. Wenn er aber einen gleichen Schritt besonders für den größten Bundeéstaat, für Preußen, wünscht, fo möchte ih ibm dringend empfehlen, diesen Wunsch im preußischen Abgeordnetenhaus zu wiederholen. (Heiterkeit und Sehr gut!) Ich glaube, das Beispiel Preußens würde sehr günstig auf andere Bundes- staaten wirken. (Heiterkeit.) Ob aber der preußische Herr Finanj- minister bereit und in der Lage sein wird, diesen Schritt zu tun, da-

für möchte ih keine Gewähr leisten.

Meine Herren, es ist au heute wieder die Frage geftellt worden und mein Herr Kommissarius hat si {on im einzelnen darüber geäußert —, ob die Untersagung eines Handwerks für das Reichsgebiet gelte oder nur für den einzelnen Bundesstaat, und es ift hierbei der Wunsch ausgesprohen, daß zur Lösung des Zweifels ein übereinstimmender Bundesratébeschluß gefaßt werden möchte. Ein folcher Bundesrats- beschluß wird \sih für diejenigen Einzelstaaten erübrigen, wo be- reits gerichtliß erkannt ist, daß jene Bestimmung der Gewerbe- ordnung event. für das ganze Reichsgebiet gilt; es werden also ¿weifelhaft nur die wenigen Fälle bleiben, wo eine solche gerichtliche Entsck#eidung bisher nicht ergangen ist, und wo Handwerker, denen in einem Bundesstaate die Ausübung des Handwerks untersagt ist, versuchen, dieses Handwerk in einem anderen Bundesstaat zu betreiben. Ih bin deshalb gern bereit, zur Beratung der verbündeten Regierungen zu bringen, ob es niht im Interesse einer einheitlichen Durchführung der Vorschriften der Gewerbeordnung nüßlich wäre, wenn einem Handwerker, dem in einem Bundesstaate die Ausübung des Handwerks untersagt ist, auch in jedem anderen Bundesstaate diese Ausübung versagt würde. (Bravo! rets.) Ich hoffe, daß ih bei den verbündeten Regierungen in dieser Beziehung ein williges Gehör finden werde.

Schlieflih ist noch nach der Handwerkerenquete gefragt worden. Wie den Herren erinnerlich ist, war im vorigen Etat des Reichs- amts des Innern ein entsprehender Posten eingestellt, und die ¡weite Rate werden Sie im Etat für das Jahr 1908 finden. Es ist das Material im Reichsstatistishen Amt gesammelt worden, und dieses ist zurzeit beshäftigt, über die Erfolge dieser Enquete eine eingehende Denkschrift aufzustellen, die seinerzeit dem hohen Hause zugehen wird. Dieselbe dürfte allerdings ein sehr belehrendes Bild bieten von dem jeßigen Stande des Handwerks, seiner Ver- breitung und seiner Einteilung im einzelnen. Ich hoffe, Ende des Jahres 1907 oder Anfang des Jahres 1908 diese Denkschrift dem hohen Hause vorlegen zu können.

Im übrigen, meine Herren, bitte ich Sie dringend, diesem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, Ihre Zustimmung zu erteilen- Ich glaube, daß es ein erster Schritt ist, den allerdings, namentli in den Großstädten, zum Teil sehr bedenklichen Zuständen im Bau- handwerk oder richtiger bei der Ausführung mancher Spekulations- bauten einen wirksamen Riegel vorzushieben, Zuständen, die geradezu der öfentlihen und der bürgerlihen Moral Hohn \prehen. (Bravo!

rets.)

Abg. Hoffmeister (fr. Vgg.): Für mih als Gegner des Befähigungsnahweises war es interessant, zu sehen, wie der Staats- sekretär seine entschieden ablehnende Position zwar lange Zeit zähe verteidigte, aber zulegt einem zentralen Angriff niht mehr zu wider- tehen vermochte und leider jene Erklärung abgab, die den Zünftlerfreunden nur zu sehr entgegenkam. Seine beutige Aus- einandersezung läßt mich befürchten, daß wir auf diesem Wege noch weiter geführt werden sollen. Gegen die zünftlerishe Forderung hat sogar eine Handwerkskammer Front gemacht mit der Ausführung, es handele si vielfah gar nicht um mangelnde Befähigung als viel mehr um bewußte Verwendung mangelhaften Materials und bewußte Außeractlassung von Schußmaßregeln usw. Jett foll der tehnische Polizeibeamte maßgebend sein: damit wird der Bauunternehmer unter Polizziaufsiht gestellt. Es können durch diese Bestimmungen ganze Baugenofsenschaften in ibrer Tätigkeit gehindert werden. Die übrigen Bestimmungen des Entwurfs gehen allgemein darauf, aus, die geprüften Baugewerkêsmeifster in den Vordergrund zu schieben und sie über die übrigen zu erheben. Man will dem Handwerk aufbelfen ; ih halte dafür, daß dieses Gese dem Handwerk noch mehr schaden wird als andere Maßnahmen, weil seine Vorschriften zum Teil den Wünschen derer entsprehen, welhe niht von dem Bestreben erfüllt find, zu helfen, sondern die aus Eigennuß handeln, oder auch aus dem Bestreben, sich die Konkurrenz vom Halse zu schaffen. Man stellt bier Schranken auf und bindert dadurch das gesamte Handwerk an der Entfaltung. Finden Sie in England und Amerika, wo das Handwerk in Blüte steht, den Befähigungsnachweis ? Das Geseg wird nur Nutzen bringen für die beati possidentes, während denen, die sich von unten beraufarbeiten wollen, das Vor- wärtsfommen unmöglih gemacht wird. Der Segen der Gewerbefreibeit beruhte darauf, daß jeder einzelne, aub aus den untersten Schichten der Gesellschaft, fih emporarbeiten konnte: das beben Sie mit der Einführung des Befähigung8nachweises auf. Der Befähigungs- nahweis ist eine ganz wesentlide Beschränkung der Gewerbe- freiheit; das Entstehen der Syndikate und Ringe wird auch auf dem Handwerkergebiet dadurch begünstigt werden. Schütt denn der Meistertitel vor unsolidem Bauen? Es ift kein Beweis erbracht worden, daß Unglücksfälle vorwiegend auf Bauten eintraten, die niht geprüfte Meister aufführten. Der von einer Seite an- gezogene Vergleich der Unternehmer mit den Aerzten ist unstattbaft. Was uns im Baugewerbe feblt, ist eine durchgreifende, energische Kontrolle. Hier kann uns Süddeutshland als Muster dienen, be- sonders Baden hat eine vortreflihe Baukontrolle, und ¡war au unter Zuziehung von Arbeitern. Mit der ersten Resolution der Kom- mission sind wir einverstanden, nicht nur bezüglih der Einsegzung be- sonderer Beamten für die Baakontrolle in genügender Zabl, sondern au, soweit gewählte Vertreter der Arbeiter zugezogen werden sollen; erade diese legteren Bestimmungen halten wir für sehr notwendig. Aub mit der ge!eßlihen Pflicht des Besuches der Fortbildungs\chule durch die gewerblichen Lehrlinge, jugendlichen Arbeiter und Arbeits- burshen find wir einverstanden und müfsen auch verlangen , daf diese E dann auf das ganze Land au8gedehnt wird, zumal sehr viele Lehrlinge, die in Städten arbeiten, auf dem Lande wohnen. Dagegen find wir nit einverstanten mit der dritten Resolution, die schleunigst einen Gesetzentwurf verlangt, wonach das Recht zur Lehrlingsausbildung nur solhen Handwerkern gewährt werden foll, welche zur Führung des Meiftertitels berehtigt sind. Diese Forde- rung widerspricht direkt dem ersten Artikel des Entwurfs. Wir werden also gegen die Vorlage, aber für die beiden ersten Resolutionen stimmen.

Abg. von Czarlinski (Pole): Wir haben gegen den Be- fähigungênahweis Bedenken, denn das Bestehen einer Gesellen- oder Meisterprüfung bietet gar keine Garantie, daß der Mann später tüchtig und gesidckt ift, daß er immer reell und solide arbeitet. Vor allem ift die Einführung des Befähigung8nachweises aus sozial- politishen Gründen zu verwerfen. Welbe Zustände müssen ih auf dem platten Lande entwickeln, wenn nit wie bisher die Maurer- arbeiten von dem, der fie zur Not noch leisten kann, unternommen werden dürfen, sondern zu jeder kleinen Reparatur ein geprüfter Meister herangezogen werden muß! Wir sind daber nicht imstande, für die Vorlage zu stimmen. In einer Zeit der Schikanierungen möfsen wir auch in solchen Angelegenheiten sehr vorsichtig sein, zumal nach der Vorlage die unteren Verwaltungsbebörden die Be- fugnis baben sollen, eine Bauleitung unter gewissen Umständen ju inhibieren. Dazu können wir niht ja sagen. Das Wichtigste ift die Einführung eines besseren Bauarbeitershutzes und für den Antrag in dieser Richtung werden wir einmütig stimmen. bg. Werner (Dtsch. Rfp.): Im Kreise der Handwerker wird es sehr wenig Leute geben, die dem Vorredner zustimmen, denn im allgemeinen meint man, daß die Gewerbefreißeit das Handwerk ge- shädigt hat, und ih verstehe nit, wie sich heute noch jemand für die zügellose Gewerbefreiheit begeistern fann. Jch freue mi, daß der Abg. Malkewiß den allgemeinen Befähigungsnachweis heute

als einen g Tara én M der konservativen Partei bis zur Er-