1906 / 278 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Im Residenztheater wird morgen „Frou-Frou* gegeben. Die Vorstellung beginnt um 7# Uhr. Am 1. Dezember findet die Erst- Schwank in drei Akten

auffübrung von „Florette und Patapon“, von Maurice Hennequin und Pierre BVeber, statt. „Eine lustige Doppelehe*, Thaliatheaters von Curt Kraayß, die wieder Musik versehen worden ist, geht am Dienstag, zum ersten Male in Szene. Morgen, Sonntag, der Einakter „Buße“ aufgeführt. nahmsweise um 7#§ Uhr. Die nächste Kindervorstellung, Mitiwochnahmittag statt.

Marx Bernsteins neues vieraktiges Lustspiel „Herthas Hochzeit“ spielhauses zur Aufs Das Stück wird im Laufe des Januar mit D Febdmer und den Herren Walden und Ernst Arndt in den

wurde von der Direktion des Neuen Schau führung angenommen.

auptrellen in Szene gehen.

Im Trianontheater werden die Aufführungen des erfolg- - morgen mit einer einmaligen unterbrohen ; von Montag ab aufgeführt.

reihen Lustspiels „Der Hausfreund“ Aufführung von „Das Ende der Liebe“ wird wieder allabendlich „Der Hausfreund“

Jagd. Dienstag, den 27. d. M. findet jagd statt. Stelldihein: Mittags dammbrüe. Mannigfaltiges.

Berlin, den 24. November 1906.

genlaufbahn in der Kaiserliben Marine. im Frühjahr 1907 also 750 einzustellen. Bei dieser f das Günstige der Schiffs-

Scchiffsjun s Bekanntlich beabsichtigt die Marineverwaltung, 150 Swiffsjungen mehr als früher, Gelegenheit ersheint es angebracht, au

jungenlaufbahn noch besonders aufmerksam zu machen. werden in einem Lebensalter zwishen 15 und 18 Jahren eingestellt, Anmeldung bis 1. Februar und näbere Auskunft bei dem zuständigen Bezirkskommando. Mit dem Augen- der Staat ohne Zuschuß von seiten der Eltern die Sorge für Ausbildung und Erweiterung der Schulbildung, Fahren Schiffs- Matrosen und nah etwa vier Jahren als Matrose Unteroffizier, also durchschnittlich im Alter von 20 bis 21 Jahren. Nach etwa drei weiteren Dienstjahren ist der Nang des und im Alter von 29 bis 30 Iabren fönnen die Unteroffiziere zu Deckoffizieren mit festem Gehalt und Pen- Offiziere gültigen Bestimmungen befördert Anwachsen der Marine ift aber anzu- daß die Beförderungsverhältnifse noch besser werden, sodaß besonders günstig gelten muß. Diese treffen in diesem Grade aber nur bei denn Kapitulanten, die nah ihrer drei- sind im Durch- Unteroffizier ein bis zwei Jahre älter. die Unteroffiziere der Marine günstig Abgesehen davon, daß die Löhnung eines Maaten (Unter- Obermaaten (Sergeant) mit 60 H ver- noch verschiedene, jährlih wachsende Dienstalterszulage, Geshüß- Mit diesen Zulagen steht ih ein junger 20 bis 21 Jahren auf 60 bis 65 # ein Obermaat von etwa 24 Jahren auf 90 #4 monatli, 98 bis 29 Fahren auf 120 bis 130 A Da ferner Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung frei sind, kann man Laufbahn fo günstige Verhältnisse bietet Auf weiten Reisen ins Ausland Nölker und Länder kennen und Im Kampf mit Wellen und Wind

ausnahmsweise auch {on mit 14 Jahren,

blick der Einstellung übernimmt Bekleidung und Verpflegung der Jungen. Nach 13 jungenzeit werden die Jungen

Obermaaten (Sergeanten) erreicht,

fionsberehtigung nach den für werden. Bei dem ständigen nehmen, die Marinelaufbahn als ganz guten Beförderungsverhältnifse ehemaligen Schiffsjungen zu, i jährigen Dienstzeit Aut Beförderung weiter dienen, \chnitt bei der Beförderung zum Aber auch pekuniär sind gestellt. offizier) mit 45 F, eines bâltnismäßig hoch ist, kommen Zulagen dazu, wie die Seefahrtszulage, führerzulage und andere. Maat im Lebensalter von monatli, ein Obermaat von

wohl sagen, daß kaum eine wie die in der Kaiserlihen Marine. [ernt {hon der Schiffsjunge fremde erweitert seinen Gesichtsfreis.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 243. Abonnementsvorstellung. Dienst- und

reipläte sind aufgehoben. Orpheus und Eurydike.

per in 2 Akten von Christoph Willibald Ritter von Gluck. Text nach dem Französischen des Moline. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Oberregifseur Droescher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 7# Uhr.

Schauspielhaus. 257. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Auf- zügen von William Shakespeare. Ueberseßt von Wolf Graf Baudissin (Schlegel-Tieck). Regie: Herr Regisseur Adler. Anfang 7 Uhr.

Neues Operntheater. 34. Billettreservesaß. Dienst- und Freivläte sind aufgehoben. Nathau der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen von Gotthold Ephraim Lessing. Regie: Herr egisseur Keßler. Anfang 7 Uhr.

Montag : Opernhaus. 244. Abonnementsvorstellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Der fliegende Holläuder. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Strauß. Regie: Herr

egisseur Braunschweig. Anfang 7# Uhr.

Schauspi-lhaus. 258. Abonnementsvorftellung. Statt der angekündigten Vorstellung „Klein Dorrit“ : Das Glashaus. Lustspiel in 3 Aufzügen von Oéfkar Blumenthal. Regie: Herr Regifseur Patry. Anfang 7# Uhr.

Opernhaus. Dienstag: Rigoletto. Mittwoch: Cosí fan tutte. Donnerstag: Carmen. Freitag: Die Walküre. Anfang 7 Uhr. Sonn- abend: Samson und Dalila. Sonntag: Miguon.

Schauspielhaus. Dienstag: Klein Dorrit. Mittwoch: Das Glashaus. Donnerstag: Hamlet, Prinz von Dänemark. Freitag : Das Glashaus. Sonnabend: Kleiu Dorrit. Sonntag, Mittags L O Matinee. Abends 7} Uhr: Das Glas-

aus.

Neues Operntheater. Dienstag: Verein für Volksunterhaltung. Die Eutführung aus dem Serail. Anfang 8 Uhr. Sonntag: Egmont. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater. Sonntag: Das Winter-

märchen. Anfang 7# Uhr. Montag: Der Kaufmann von Venedig. Dienstag: Das Wintermärchenu. Mittwoch: Erdgeist. Donnerstag: Das Wintermärcheu. Freitag: Zum 50. Male: Das Wintermärchen. onnabend: Der Kaufmann von Venedig. Kammerspiele: Sonntag: Frühlings Erwachen. Montag: Gespenster. Dienstag: Frühlings Erwatchen. Mittwoch: Gespeuster.

die näbste Schwankneuheit des von Paul Lincke mit den 27. November, wird „Trilby“ und Diese Vorstellung beginnt aus- Am Montag bleibt das Theater ges{lofsen. „Hänsel und Gretel“, findet am

Königliche Parforce- 128/4 Uhr an der Schaf-

ählt sch sein Charakter,

ger Dr. Zoepfl - Berlin über den estküste und seine Wege“.

Damen haben Zutritt. und am Vortragsabend von 6 Uhr

burgerftraße

Mittwochabend im großen Festsaal

„Norwegische Volkskunst“ an der wegishen Künstlern und Museen

Vortrag beginnt um 8+ Uhr, die A

straße) wird am Mittwoch der

trag: „Sizilien, Lebens-

„Die photographische Kamera“ ; „Schwämme und Nesseltiere“, (8 und Drehbstrom“. Fnvalidenstraße Vergehen im Weltall“ Erde“.

Die Jungen

Archenhold morgen,

baues“, am Montag, Abends 9 haufen“. Alle drei Vorträge

des vergangenen Jahres auf 1112 681 gestiegen,

und Geistesfranken an mehr für fle aufgestellt werden.

dankbarer Weihnachtsgäste, die mit zur kommenden

entgegengenommen. Sendungen

der junge Mensch lernt seine Kräfte kennen

und gebrauchen und {on in jugendlichem wortlihen Stellen seinem Vaterlande dienen.

Im Königlichen Institut für Meereskunde (Georgen- straße 34—36) spriht am Donnerstag,

Der Vortrag ist öffentlich, Einlaßkarten

Geschäftsstelle des Instituts und beim Deutschen Flottenverein, Bern- 35, I, von 9 bis 4 Uhr erhältlich.

Fm Verein für Deutsches Kunstgewerbe spriht nächsten Deneken, Direktor des Kaiser MWilbelm-Museums in

Beitrittserklärungen werden daselbst entgegengenommen. Fm wissenshaftlihen Theater der „Urania“ (Tauben-

Strecker seinen bereits angekündigten Vortrag: % Das Telegraphenneßz

der Erde und sein Betrieb", halten.

Woche wird der mit zahlreichen farbigen Bildern ausgestattete Vor- n und Naturbilder aus klassishen Stätten“,

wiederholt. Im Hörsaal werden nachstehende Vortr

Dienstag: Dr. von Unruh, „Das Leuchtgas*“ ; Mittwoch:

Donnerstag: Dr. Thesing (6 Uhr),

Hilfe in der Entwicklung“ ; Sonnabend: Dr. Donath, „Wechselftrom Im großen Hörsaal der Sternwarte in der \spricht morgen Dr. Nistenpart über und am Dienstag über den „Trabanten der

Auf der Treptower Sternwarte spricht der Direktor Nachmittags 5 Uhr, über: / Erdinnern und den vulkanishen und seismischen Kräften“ (die Pläße sind bereits belegt), um 7 Uhr E: r, find mit zahlreichen Lichtbildern aus- gestattet. Mit dem großen Fernrohr wird Nachmittags die Sonne, Abends der Mond bezw. der „Saturn“ oder „Jupiter“ beobachtet.

In den Anstalten zu Bethel bei Bielefeld find im Laufe die Pflegetage von 1040 449 im Jahre 1905 also um 72232, d. h. für den Tag um 198, obne das gesamte Pflegepersonal und deren Familien zu rechnen. Die Pfleglinge gehören meist der Klasse und finden ih als 100 Weihnachtsbäumen

treuer Liebe gedenkt, das ihr bisher aus dem ganzen deutshen Vater- lande, dem fie ängebart, zuteil geworden ist, und eihnaht auf gleihe Barmherzigkeit hofft.

ibnen, wie früher, eine Weihnachtsfreude bereiten zu können, wird jede, selbst die kleinste Mae ans in Naturalien) mit Dank nd an

Bodelschwingh in Bethel bei Bielefeld zu richten.

Alter kann er in verant-

den 29. d. M., Abends 8 Uhr,

„Verkehr nach der südamerikanischen erren und

p von 12 bis 2 Uhr Mittags zum Preise von 25 &S in der

der eine Ladung eine Explosion,

a seßt wurde.

zu seßen. Von

des Künftlerhauses Dr. Friedrich Crefeld, über and einer ausgewählten, von nor- ierhergesandten Ausstellung. Der

usftellung wird um 8 Uhr eröffnet. des Dampfers

Geheime Postrat, Professor Dr.

Teil gebrochen.

An den übrigen Tagen näsfter wird

ige gehalten :

r. Scheffer, die

folgën wird, Uhr): Dr. Thesing, „Gegenseitige

„Werden und

LUoyd fällt. „Unser Wissen vom

„Das Geheimnis des Welten- über: „Nebelflecke und Sterns

der unheilbaren Epileptiker alljährlich unter den die in der Anstalt Es i eine große Schar inniger Freude des reihen Maßes

ein ,

in der Stille auch Um Detroit,

von

Herrn Pastor F.

Harburg, 24. November.

der Destillationsanlage der

Donnerstag: Frühlings Erwachen. Freitag : hliungs Erwachen. Sonnabend: Gespenuster.

Abends 8 Uhr:

Lessingtheater. Sonntag,

Hedda Gabler.

Montag, Abends 8 Uhr: Das Blumenboot. Dienétag, Abends 74 Uhr: Die Wildente.

Neues Schauspielhaus am Nollendorfplaß. Sonntag: Der Sturm. Anfang 8 Uhr. Montag: Die Hochzeitsfackel. Dienstag: Der Sturm. Mittwoch: Die Hochzeitsfackel. Donnerstag: Die Hochzeitsfackel. Les Die Hochzeitsfackel. onnabend: Die Hochzeitsfael.

Schillertheater. O. (Wallnertheater.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Verschwöruug des Fiesko zu Genua. Ein republikanisches Trauer- spiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller.

Montag, Abends 8 Uhr: Der Hochtourisft.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Hochtourist.

N.(Friedri{WilhelmstädtishesTheater.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Kabale und Liebe. Ein bürgerliches Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrih von Schiller.

Montag, Abends 8 Uhr: Donna Diana.

Dienstag, Abends 8 Uhr: Die rote Robe.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Nachmittags: Geschlossen. Abends 74 Uhr: Leßtes Gastspiel von Richard Koennecke. Der Trompeter von

Säckingen. : Das Glöckchen des Eremiten. Anfang 7F Uhr. (Friy Werner,

Dienstag: Die Fledermaus. als Gast.) Anfang 74 Uhr. Gutscheinhefte un-

gültig. Mittwoch: Martha. Anfang 73 Uhr. Donnerstag: Zum ersten Male: Der Schmetter- ling. Anfang 7} Uhr. Gutscheinhefte ungültig. Freitag: Der Schmetterling. (Friß Werner, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Komische Oper. Sonntag: Lakmé. Montag: Hoffmanus Erzählungen. Dienstag: Carmen.

Mittwoch : Lakmé.

Donnerstag : Hoffmauns Erzähluugen. Freitag: Bohème.

Sonnabend : Lakmé.

4x Uhr entstand bei F. Thoerls Vereinigten Harburger O el fabriken, Aktiengesellshaft, auf dem tearinfabrik

läufig unbekannt.

(W. T. B) Heute morgen um

Zitadellenterrain in ein Brand. Soweit bis

Cufispielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn- tag, Abends 8 Uhr: Die Bäuerin. Abrechuung. Montag: Husareufieber. Dienstag: Husarenufieber. Mittwoch, Nachmittags 34 Uhr: Gänseliesel. Abends 8 Uhr: Husarenfieber. Donnerstag: Husarenfieber. Freitag: Dusarenfieber.

onnabend, Namittags 34 Uhr: Gänseliesel. Abends 8 Uhr: Husfareufieber.

Residenztheater. (Direktion: RiéhardAlexander.)

Sonntag, Abends 7# Uhr: Frou-Frou. Pariser Sittenbi)d in 5 Akten von H. Meilhac und Lud.

Halévy.

Montag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Triplepatte.

Sonnakend, den 1. Dezember: Zum erften Male: Florette u. Patapon.

Lortzingtheater. (Bellealliancestraße Nr. 7/8.) Direktion Max Garrison. Sonntag, Abends 7# Uhr: Der Troubadour.

Montag: Die Fledermaus.

Dienêtag: Der Waffenschmied.

Mittwoch: Die Fledermaus.

Donnerstag: Undiue.

Freitag: Zum ersten Male: Die Regimeuts-

tochter. Sonnabend: Fra Diavolo.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di- rektion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Abends 74 Uhr: Trilby. Vorher: Zum erften Male:

Buße.

Montag: Ges(hlofsen.

Dienstag: Zum ersten Male: Doppelehe. Schwank mit Gesang in 3 Akten von Kurt Kraaß. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Paul Lincke. Anfang 8 Uhr.

Mittwoh, Nachmittags 4 Uhr: Hänsel uud Gretel. Abends 8 Uhr und folgende Tage: Eine luftige Doppelehe.

Eine lustige

Bentraltheater. Sonntag, Abends 74 Uhr: Tauseud und eine Nacht. Operette in 3 Akten von Iohann Strauß.

Montag: Der Zigeunerbarou.

Dienstag: Tausend und eine Nacht.

Mittwoch: Tausend und eine Nacht.

Donnerstag : Der Bettelftudent.

reitag : Der Vogelhändler. onnabend: Das süße Mädel.

Trianontheater (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrihslraße). Sonntag, Abends 8 Uhr: Das Ende der Liebe.

An eine Es gelang ab nah der Hunte-

fortwährend noch Steuermann erlitt lebens8gefährliche Brandwunden, sons aber ist von der Mannschaft Schaden gekommen.

Bremen, 23. November.

rihtungen des Dampfers sind völlig unbeshädigt. nah Vornahme

Montag nah Bremerhaven zurückebren,

Curhaven, 3 Amrumer Leuchtturm ist der Stettiner Dampfer „Rudolj NRetlaff* gestrandet. i 1 von Huelva kommend nah Memel bestimmt war, wurde wieder ab. gebracht, ist aber etwas leck. Sieben Schlepper sind zur Hilfs leistung nah der Strandungsstelle abgegangen.

Portsmouth, die Verhandlungen die an den Unruhen 4. d. M. beteiligt waren. trennt verhandelt. Anklage steht, ! räumte ein, Gehorsam verweigert und aufgefordert ' habe. fehl, niederzuknien, r | (

. Truppe für die Vornstehenden gegeben wurde, früher nie Unzufriedew heit erregt hat. Morgen werden die Verhandlungen fortgeseßt.

23. November. Sturm ist über die großen sonen ist festgestellt, daß fie l daß noch mehr umgekommen sind. Zahlreihe Schiffe sind auf Strand getrieben und von vielen anderen ist der Verbleib ver

jeßt bckannt, ist er durch Ueberkohen von Fett, wodur leßteres mit heißen Dampfrohren in Verbindung kam, Schaden wird auf etwa 20 einige Wochen eine Betriebsstörung eintreten.

Elsfleth, 23. November. (W. T. B.) Heute morgen kurz na 7 Uhr erfolgte auf dem

verursacht worden. Der

090 A geshägt. Vorauss\ichtlih wird für

holländishen Shuner „Gretina*, Benzin, die nah Riga bestimmt war, einnahm durch die das ganze Schiff in Brand ge: Löschung des Feuers war nicht zu denken, er, das Schiff durch einen chlepper Mündung zu bringen und auf den S&litck den geladenen 500 Fässern explodierten tagsüber neue, die Gefahr ist indessen beseitigt. Der

und den Arbeitern niemand ernftlih jy

(W. T. B.) Die Beschädigungen „Kaiser Wilhelm der Große“ (vgl. Nr. 277

d. Bl.) beschränken \sih auf eine Zertrümmerung der äußeren Schiffs platten an der Steuerbordseite in Höhe D in einer Länge von

nd die Spanten oberhalb des Zwischendecks zum

des Hauptdecks und dez 40 Fuß. Auf der gleihen Streck Teil verbogen, zum sonstigen Ein, N Der Dampfer vorläufigen . Abdihtung an wo die Ausbesserung er, in Anspruch nehmen dürfte. Di

Die Kajütsräume und die

einer

etwa 14 Tage

Passagiere zweiter Klasse und die Zwischendeckspassagiere werden mit den Dampfern „Vork“ und „Rhein“, Sonvtag von Bremerhaven abgehen, die Postsäke mit den Dampfern „St. morgen von Cherbourg weiterbefördert. Schaden wird zum großen Teil von den Versicherungs8gesell\chaftn etragen, da der Dampfer, wie die Norddeutschen Aoyd, nur zum Teil unter

die heute bezw. am nähster die Passagiere erster Klafse und Paul“ und „Lorraine“ bereits Der an sih nicht erbeblide

fämtlihen Schnelldampfer det die Selbftversicherung des

23, November. (W. T. B.) Südwestlih von

Der Dampfer, der mit eir er Kupfererzladung

23. November. (W. T. B.) Heute begannan des Krieg8gerichts gegen elf Mann, in der hiesigen Marinekaserne an Gegen die einzelnen Angeklagten wird g Der Heizer Moody, der als Nädelsführer unte daß er auf den Befehl, niederzuknien, de zu einer meuterischen Zusammenrottan Aus den Zeugenaus\agen ergab si, daß der B der {cen öfter bei Ansprachen an eine größe

(W. T. B.) Ein \chwerer Seen binweggegangen. Von 23 Per- ertrunken sind, man befürchtet abz,

(Fortsezung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten,

Zweiten und Dritten Beilage.)

Konzerte.

Singakademie. Sonntag, Abends 7 Ur Aufführung von Brahms: „Gesang der Parier, Schicksalslied (zum ersten Male), Nänie, deutshes Requiem.

Beethoven-Saal. Montag, Abends 8 lb L. Kammermusifabend von Guftav Bumdcke,

Zirkus Albert Schumann. Sonntag, Abalt präzise 74 Uhr: Erfte große brillante Galy parforcevorftelluug. Riesenprogramm. Heuricksens einzig daftehende gröfte Tiger gruppe. Frères Houcke. Mous. Fontans. Mons. Frautz, Parforcereiter. Die 5 Köniz der Luft Les 5 Alex. L'ecuyèrt lumineuse, vorzügliher MReitakt, geritten !@ Fräulein Dora Schumaun. Les 5 Pirosecofli Mons. Guicheuet, Oberbereiter Seiner Majel? des Zaren. Sämtliche neuengagierten Spez! täten und Direktor Albert Schumanns neu Monstredrefsureu.

Montag: Galasportvorstellung. Ganz v? zügliches Programm. Um 10 Uhr: Die Ausstattungépantomime: Eiu Tag in Monte C

eie

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Guido Frhrn. 8 Fürstenberg (Ehreshofen, Bez. Cöln). Ei Tochter: Hrn. Regierungsrat Schöhl (Vai

Dem Kaiserl. Bankoorstand Richard f (Langenbtelau). “O

Gestorben: Hr. Wükliher Geheimer air von Schäfer (Stuttgart). Hr. Wirll! Geheimer Rat Emil Bertram (Wiesbaden). Hr. Hofrat Professor Oskar Wermann (Drei Hr. Rittergutsbesiger Arthur von (Groß-Tinz). Hr. Geheimer Herrmann Gteppner (Berlin). Hr Dr. Moriy Pollack (Berlin). von Ammon, geb Röchling (Bonn). Fr: von Kramsta, geb. Faehndrih (Gaffron). “jy Alfred von Wiesenthals Söhnchen Edgar (Vr®

Verantwortliher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburs d Verlag der Expedition (I. V.: Heid ri) in Be!

Druck der Norddeutschen Buhdrukerei und Vers Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 3

Acht Beilagen

Montag bis Sonnabend: Der Hausfreund.

(eins{Gließlich Börsen-Beilage).

zum Deulschen Reichsanze

2 278.

Amlliches.

Königreich Preußen. Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

RNRunderlaß,

etreffend die neue Anweisung für die Ausbildung er Regierungsbauführer des Wasfser- und Straßen- baufaches.

Jm Anschlusse an die am 1. Oktober d. J. in Kraft ge- tenen Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für

Staatsdienst im Baufache vom 1. April 1906 übersende

—, Abdrucke der von mir unter dem heutigen Tage er- jsenen neuen Anweisung zur Ausbildung der Regierungs- quführer des Wasser- und Straßenbaufaches.

Diese Anweisung tritt fortan an die Stelle der Anweisung m 15. Februar 1901.

Dabei mache ih auf folgendes aufmerksam:

Soweit eee vor ihrer förmlichen Zulassung r Ausbildung im Staatsbaudienste und vor ihrer Ver- idigung bei einem Baubeamten, dem sie später nah S 6 der ¿uen Prüfungsvorschriften überwiesen werden, in Be- häftigung treten und den Vorschriften gemäß ausgebildet verden, ist ihnen diese Beschäftigung in bisheriger Weise auf ¿e Ausbildungszeit anzurehnen. “8 ita

Diejenigen Bauführer, die bei der Staatseisenbahn- rwaltung tätig sein wollen, sind, wie bisher, den Präsidenten „r Eisenbahndirektionen und die bei der Militärbauverwaltung der bei den Kaiserlichen Werften E A findenden Bau-

hrer den Korpsintendanturen oder den Kaiserlichen Werften überweisen. x

Betreffs der Aufstellung der Ausbildungsnachweisungen vird auf das beigegebene beispielsweise ausgefüllte Mujter

erwiesen.

Die Bestimmung im Erlaß vom 83. Februar 1902

I 120 (Tai der Bauverwaltung“ - 1902 eite 77, „Eisenbahn - Verordnungsblatt“ 1902 Seite 81), etreffend die Anrehnung militärisher Uebungen auf die Aus- ildungszeit, ist nicht in die neue Anweisung aufgenommen orden, iveil sie in der Ermächtigung im Abjag 3 des S 14 er neuen Prüfungsvorschriften mitenthalten ift.

Schließlich is darauf zu halten, daß die Regierungs- auführer in allen Eingaben der Amtsbezeihnung au die kahrihtung hinzufügen. j evis

Wegen der Anzahl der in jedem Verwaltungsbezirke zu eschäftigenden Bauführer (Z 23 Absag 1 der vorgedachten Inweisung) sehe ih zum 1. Dezember d. F. Ihrem Vorschlage ntgegen.

Berlin, den 19. Oktober 1906. t 3 Der Minister der öffentlihen Arbetten. 3 Fn Vertretung | t E82 Holle.

An sämtlihe Herren Oberpräsidenten, die Herren Ober- präsidenten in Danzig, Breslau, Magdeburg, Hannover, Koblenz und Münster i. W. (Siconm bau-bezw. Kanalverwaltung), die Herren Regierungs- präsidenten (bei Potsdam auch Verwaltung der Märkishen Wasserstraßen), den Herrn M präsidenten hierselbst, den Herrn Dirigenten der “* hiesigen Königlichen Ministerial-, Militär- und #5 Baukommission, die Königlichen Kanalbaudirektionen in Hannover und Essen und das Königliche Haupt- * bauamt in Potsdam. III. 2. 3031. f ¿C2

Anweisung

ur Ausbildung der Regierungsbauführer des Wasser- und Straßenbaufaches.

u § 7 bis 16 der Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache vom 1. April 1906.)

Dauer und Reihenfolge der Ausbildung.

(8 7 der Prüfungsvorschriften.)

Die Ausbildung der Regierungsbauführer des Wasser- und

gee aufaes dauert mindestens drei Jahre. Sie zerfällt in vier Abschnitte : _1) eine einjährige Beschäftigung bei der Vorbereitung und Aus- ührung von Bauten, wobei nach Möglichkeit Einblick zu gewähren 1 in den Bagger- und Sciffahrtbetrieb, das Leuchtfeuerwesen, den Betrieb der Wehre und Schleusen sowie der Ent- und Bewässerungs- lagen, die Einrichtung der Bauhöfe und die Herstellung von Bau- egenständen in den Werkstätten,

2) eine ahtzehnmonatige Beschäftigung bei der Leitung von Bau-

führungen,

3) eine dreimonatige Beschäftigung im Bureau einer Wasfser- dder Hafenbauinspektion der allgemeinen Bauverwaltung,

…_4) eine dreimonatige Beschäftigung bei einer Regierung (in Berlin bei der Ministerial-, Militär- und Baukommission), bei einer trombau- oder Kanalverwaltung. i giciese vier Abschniite sind in der vorstehenden Reihenfolge zu rledigen. Allgemeine Leitung, der Ausbildung.

_ Die allgemeine Leitung der Ausbildung der Bauführer sowie die

p ntsheidung in allen biermit zusammenhängenden Fragen steht dem

Shef derjenigen Behörde zu, in deren Bezirk gemäß § 5 der Prü- gsvorschriften die Bauführer beschäftigt werden.

Beaufsichtigung und eitung, im besonderen. Zeugnifse.

, Die besondere Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungs- dienstes liegt den Vorständen der Behörden und den einzelnen F mten, denen die Bauführer zur Beschäftigung überwiesen sind, Do. Sie haben darauf zu achten, daß die Bauführer den Borschriften ntsprehend beshäftigt werden, die ihnen übertragenen Arbeiten T Sorgfalt und Fleiß pünktlich erledigen und sih sowohl praktisch,

au theoretisch mit den gestellten Aufgaben eingehend befafsen. bat die Beschäftigung eines Bauführers bei einem Beamten ihr Ende eret, so hat dieser ein Zeugnis über das dienstliche und außerdienst- iche Verhalten sowie über die Leistungen des Bauführers auszustellen. E dem Zeugnisse sind die von ihm erledigten größeren Arbeiten und wa hervorgetretene Mängel anzugeben.

Erste Beilage

| Berlin, Sonnabend, den 24. November

In dem über jeden Ausbildungsabschnitt auszustellenden Schluß- zeugnisse ist auch anzugeben, ob der Bauführer das vorgeschriebene EGndiziel des Abschnittes tatsächlih erreiht hat.

Von den vorstehenden Zeugnissen, die fi niht mit den in § 16 der Prüfungsvorschriften vorgeschriebenen Zeugnifsen decken, erhält der Bauführer keine Kenntnis. Die Zeugnisse des 8 16 a. a. O., von denen dem Bauführer eine Abschrift ausgefertigt werden kann, haben nur Angaben über die Art und Dauer der Beschäftigung zu ent-

halten. Zweck und Art der Beschäftigung.

j 8 4.

Während der Ausbildungszeit soll der Bauführer praktische Er- fahrungen sammeln und seine wissenshaftlichen Kenntnisse erweitern. In erster Linie ift deshalb seine Tätigkeit diesem Res entsprechend zu regeln. Dabei find Wünsche und Anträge der Bauführer tunlichst zu berüdsihtigen. Jede andere ledigli auf Diensterleihterung der mit der Ausbildung betrauten Beamten gerichtete Beschäftigung ist abgesehen von den Fällen des § 17 Absay 2 unstatthaft.

Die Bauführer sind bei allen von ihnen entworfenen Berichten als Referenten aufzuführen. EA-.42

Ausnahmen. Ministerielle Entscheidung. E Fei 8 8 5. Pr Ausnahmen von den Bestimmungen in den S8 7 bis 16 der Vorschriften vom 1. April 1906 und dieser Anweisung sind nur zu- lässig, soweit sie in ihnen vorgesehen find. __ Die ministerielle Entscheidung ist nur in den Fällen einzuholen, in denen dies besonders angeordnet ist. zzi- A

Erster Ausbildungsabschnitt.

E A E

Se E S 6. S i h

Im ersten Ausbildung8abschnitte find die Bauführer stets einem staatlichen (d. h. im Reichs- oder preußishen Staats- dienste stehenden) Baubeamten zu überweisen.

Auf Gesuche von Bauführern um Anrechnung von Feriens beshäftigung auf den ersten Abschnitt darf ers im neunten Monat nah ihrem Eintritt in den Ausbildung8gang Entscheidung getroffen werden, damit die bautehnishen Mitglieder der die Ausbildung [eitenden Behörde \ich dur eigene Wahrnehmung davon überzeugen anen, daß Be Ferienbeschäftigung der Ausbildung tatsählich förder-

gewesen ist.

: E 8 7.

Die Beschäftigung der Bauführer im erften Abschnitt ist folgendermaßen zu regeln :

Bei der Vorbereitung von Bauten find fie (namentlich in den Wintermonaten) an der Bearbeitung von Bauentwoürfen sowie an der Anfertigung von Kostenanschlägen, Erläuterungsberihten und Kosten- übershlägen zu beteiligen. Hierbei sind sie besonders anzuleiten, die Bauentwürfe derart auszugeftalten, daß fie dem Baubedürfnis und den Anforderungen der Wirtschaftlichkeit entsprehen und insbesondere auf die Interessen der Landeskultur und der Schiffahrt Nücksicht nehmen. Zugleich sind die Bauführer mit den Bestimmungen über das Verdingungswesen und über den Abs{hluß von Verträgen fowie mit der bei Bauten vorkommenden Buhführung und Rehnungslegung vertraut zu machen.

fern find fie anzuhalten, sich selbft an Ort und Stelle über den weck der getroffenen Maßnahmen und die zu deren Durh- führung angewandten Mittel durch Besprechung mit den Angestellten der Bauverwaltung, mit Schiffahrttreibénden, Landwirten, Meistern und T Kenntnis zu verschaffen.

uch ist darauf zu achten, daß jeder Bauführer zur Anfertigung von Handskizzen und von Cinzelzeihnungen in großem Ma Nabe herangezogen, mit der Absteckung von Bauwerken, der Musfüheung und Auftragung von Flähhen- und Höhenmefsungen beshäftigt wird und sih mit der Herstellung von Baugegenständen in den Werk- stätten, der Ausführung von Stein- und Holzverbänden und Rüstungen vertraut macht, auch mit den Eigenschaften der Baustoffe und ihrer

Verarbeitung sowie mit den bei der Abnahme von Baustoffen und Bauarbeiten zu beobachtenden Grundsäßen durch eigene Anschauung eingehend bekannt wird. S

Die Bauführer sollen selbständig Mefsungen ausführen und auf- tragen, und zwar Mefsungen, die si erstrecken

1) auf eine Landflähe von mindestens 4 ha mit Kulturen und Baulichkeiten,

2) auf ein Längéprofil von mindestens © km Länge,

3) auf die Wassertiefen von mindestens einem Hektar eines Gewässers (Peilungsplan).

Außerdem sollen sie, soweit irgend tunlit, zu Bodenunter- suhungen, Peilungen und Wassergeschwindigkeitsmessungen heran- gezogen werden und si, je nah der Eigenart der dem Baubeamten obliegenden Aufgaben, mit einfahen Eisenverbänden und mit den im Wafser- und Straßenbaufah vorwiegenden Bauvorgängen, als Erd-, Bagger-, Ramm-, Beton- und Packwerksarbeiten, Dünenbauten usw., endli mit Pegelbeobahtungen, mit Bestimmungen der Abflußmengen der Wasserläufe, mit dem Betriebe der Bauhöfe, der Schleusen und Wehre und mit den Verhältnissen und Anforderungen des Schiffahrt- betriebes durch Anschauung und praktische Handhabung von Grund aus vertraut machen. i:

Bei allen diesen Beschäftigungen im ersten Jahre haben die mit der Ueberwahung der Ausbildung vertrauten Baubeamten ftets im Auge zu behalten, daß die Bauführer noch lernende sind. Gs ist je- doch zulässig, fie mit der selbständigen Abnahme von Baustoffen und mit dem Aufmessen ausgeführter Arbeiten zu betrauen, sobald sie sich nach der Ueberzeugung des Baubeamten die dazu erforderlichen Kennt- nisse angeeignet und als zuverlässig erwiesen haben.

__ Unm ein sicheres Urteil darüber zu gewinnen, wie weit der Bau- führer in das Wesen der vorstehend aufgeführten Einzelheiten ein- gedrungen ist, sind von ihm mindestens zwei shriftlihe Arbeiten aus diesen Gebieten zu fertigen über Aufgaben, die vom Ortsbaubeamten zu stellen sind. Die Arbeiten sind mik einem Urteil an den Chef der die Ausbildung leitenden Behörde zu senden, vom zuständigen Re- gierunge und Baurat ebenfalls zu beurteilen und bei den Bereisungen den Ministerialkommifsaren vorzulegen.

8 8, Fn dem über den ersten Abschnitt auszustellenden Schlußzeugnifse ist außer den im § 3 vorgeshriebenen Angaben zu Siaigens d weit es dem Bauführer gelungen ist, sich mit den im § 7 bezeihneten Einzelheiten vertraut zu machen. Das Endziel des ersten Abschnittes ist als erreicht anzusehen, wenn der Bauführer genügend vorbereitet erscheint, um eine kleinere Bauausführung selbständig zu übernehmen.

Zweiter Ausbildungsabschnitt. -

verschiedenen

j 8 9,

Im zweiten Ausbildungsabschnitte sind die Bauführer in der Regel unter der Leitung eines im Reichs- oder preußischen Staatsdienste stehenden Baubeamten zu beschäftigen, sie können aber auf ibren Antrag auch einem Baubeamten eines anderen deutschen Bundesstaates, einem niht in der Staatsverwaltung stehenden Bau- beamten oder einem Ingenieur überwiesen werden. Bet derartigen Anträgen is eine Erklärung des betreffenden Baubeamten oder Ingenieurs beizubringen, daß er bereit ist, den Bauführer im Sinne dieser Anweisung auszubilden und über seine Leistungen ein Zeugnis des im § 11 vorgeschriebenen Jahaltes auszustellen.

iger und Königlih Preußischen Staalsanzeiger.

190€.

j Me § 10.

Die Beschäftigung der Bauführer im zweiten Abschnitte ist so zu regeln, daß sie tunlihst in allen Abschnitten der Ausführung eines Baues beschäftigt, unbeschadet der Gründlichkeit möglichst vielseitig geshult und mit den Rechten und Pflichten der Baus beamten den Unternehmern, ihren Vertretern und den Arbeitern gegenüber vertraut werden. Zu diesem Zwecke sollen die Bauführer durch unmittelbare Teilnahme an den Anordnungen, die bei der Einleitung und Ausführung der Bauten zu treffen find, insbesondere auch durch Anfertigung der vorkommenden \hriftlihen Arbeiten, in der Handhabung des vorgeschriebenen Geshäftsganges geübt, außers dem aber durch Bearbeitung von Einzelheiten und wichtigen Teilen der Bauwerke sowie durch Ueberwachung der Bauarbeiten und Prüfung der angelieferten Baustoffe mit allen Vorkommnifsen der Bauausführung }o vertraut werden, daß fie imstande sind, Bauten selbständig zu [eiten (Endziel des zweiten Abschnittes) und die Beschaffenheit der Baustoffe wie die Leistungen der Handwerker ficher zu beurteilen. :

Verlängert ein Bauführer freiwillig diesen Abschnitt, so können ihm, falls er Tagegelder bezogen hat und Mittel vorhanden sind (S 17), diese weiter gewährt werden. Die über ahtzehn Monate hinausgehende Zeit darf aber weder auf den dritten, noch auf den vierten Abschnitt angerehnet werden. Eine Ueberschreitung der für den Antrag auf Zulafsung zur Staatsprüfung gestellten Frist darf in der Regel dur die Verlängerung des zweiten Abschnittes nicht herbei- geführt werden.

S 11.

Im Schlußzeugnisse über die Beschäftigung im zweiten Abschnitte ist als Erweis dafür, daß der Bauführer das im § 10 bezeichnete Endziel erreicht hat, zu bezeugen, daß er

1) mindestens eine größere Verdingung von Arbeiten und Liefe- rungen bearbeitet, den Verdingungstermin abgehalten, die zugehörige Verhandlung aufgenommen, auch den betreffenden Vertrag entworfen,

2) bei dem auf die Bauausführung bezüglichen Schriftwechsel mitgewirkt, :

3) Abrechnungen zur Zufriedenheit bearbeitet,

4) die bei Bauten vorgeschriebene Buchführung und das NRech- nungswesen richtig gehandhabt,

5) sich bei der Ausarbeitung von Einzelheiten für wihtigere Bau- teile bewährt,

6) Unternehmern und Arbeitern KocuBer ih in geeigneter Weise benommen, auf die Erfüllung der 2 erträge in ausreihendem Maße zu halten verstanden und bei der Abnahme von Bauarbeiten und Baustoffen die erforderlihe Sicherheit in der Beurteilung der zu stellenden Anforderungen bewiesen hat.

Dritter A TIUea ne.

S192

Im dritten Ausbildungsabschnitte sollen die Bauführer zur Sinne E den Verwaltungsdienst mit der Einrichtung des Bureaus eines Wafser- oder Hafenbauinspektors der allgemeinen Baus verwaltung sowie mit den dort vorkommenden Tienstgeshäften vertraut werden. Demgemäß sind fie über die Stellung des Ortsbaubeamten zu den vorgeseßten wie zu anderen Behörden und Beamten zu unters- richten, mit der Einrihtung des NRechnung8wesens, der Registratur und des Journales, mit der Handhabung der Arbeiterfürsorgegeseße sowie mit den für den Dienstbetrieb ergangenen allgemeinen Verfügungen bekannt zu mahen und im Entwerfen von Berichten und sonstigen dienstlihen Schriftstücken zu üben. Œi:2:3

13.

Im Sclußzeugnifse über die Beschäftigung in diesem Abschnitte ist außer den im § 3 vorgeschriebenen Angaben eine E ae über den Grad der Gewandtheit Ber, den der Bauführer sich in der Abfassung dienstliher Schriftstücke erworben hat, und darüber, wie weit er mit den Dienstgeschästen einer Bauinspektion vertraut ist.

Vierter N ILS U

Im vierten Ausbildungsabschnitte sollen die Bauführer bei einer Regierung (in Berlin bei der Ministerial-, Militär ua Baukommission), bei einer Strombau- oder Kanalverwaltun die Zus sammenseßung und Zuständigkeit dieser Behörden im allgemeinen s ihre Einrihtung und ihren Geschäftsgang im besonderen kennen ernen.

Demgemäß sind sie auch in der Registratur, in der Expedition und Kalkulatur und im Kassenwesen unter Anleitung der betreffenden Beamten zu beschäftigen und mit den für diese Verwaltung8zweige erlaffenen Vorschriften, den besonderen Einrihtungen und der Er- ledigung der Geschäfte vertraut zu mahen. Im übrigen sind sie im Bureau der bautehnishen Mitglieder der Behörde zu den dort vor- liegenden Arbeiten auf dem Gebiete der Verwaltung und Technik heranzuziehen, an den Plenar- und Abteilungssitßzungen regelmäßig zu beteiligen, mit dem Vortrage der ihnen zur Bearbeitung überwiesenen Sachen in der Sa zu beauftragen und in der Entwicklung ihrer Ansicht in freier Rede zu üben.

Verlängerung des für einen Ausbildungsabschnitt festgesezten Zeitraumes,

S 15,

Wird am Schluß eines Ausbildungsabschnittes das vorgeschriebene Endziel nit erreicht, so ist der Chef der die Ausbildung leitenden Behörde ermächtigt, den für diesen Ausbildungsabschnitt festgesegten Zeitraum entsprehend zu verlängern.

Allgemeine Ae.

Während der Ausbildungszeit haben \ih die Bauführer über die Organisation der Staatsverwaltung im allgemeinen, über die Organis sation der allgemeinen Bauverwaltung und der Meliorationsbaus- verwaltung sowie über die das Bauwesen angehenden geseßlichen Bestimmungen im allgemeinen und über die wasserwirtshaftliche Gesetzgebung im besonderen zu unterrichten.

Tagegelder. 17

S L i __ Q 120er Prüfungsvorschriften.)

Eine Entschädigung für ihre Tätigkeit dürfen die Bauführer im ersten, dritten und vierten Ausbildungasabschnitte nicht beziehen. Im zweiten Abschnitte kann ihnen ein Entgelt für ihre Tätigkeit gewährt werden, vorausgeseßt, daß ihre gute praktishe und wissenschaftliche Ausbildung gesichert ift.

In der allgemeinen Bauverwaltung und in der Meliorations- bauverwaltung erhalten die Bauführer während des zweiten Ab- shnittes nah Maßgade der vorhandenen Mittel Tagegelder von 6 , soweit sie an Stelle oder zur L ronribee eines bauleitenden Beamten verwendet werden und hierdurch ein sfonst erforderlicher Regierung8baumeister oder eine tehnishe Hilfékraft entbehrlih wird.

Din,

8 . i 8 12 und 15 der eisungter igen. Disziplinarish sind die Bauführer dem Chef der die Ausbildung leitenden Behörde sowie den Staatsbeamten, denen die Ueberwahung des _Ausbildungs8ganges im einzelnen obliegt, unterstellt. Verzichtet ein Bauführer auf weitere Ausbildung, so ist ihm vom Chef der die Ausbildung leitenden Behörde die Entlaffung zu erteilen.