bezeichnet und die Vorteile und Nachteile gegen einander abgewogen; man kann nit sagen, daß er das Gese unobjektiv behandelt habe. Er ist ganz den Spuren des „Korrespondenzblattes* gefolgt. Wenn der „Vorwärts* gesagt hat, daß der Abg. Legien den Abg. Trimborn und seine Fraktion wegen ihrer fozialpolitisGen Verräterei mehrere Stunden Spießruten laufen ließ, so möchte ih bemerken, daß sich viel- leiht nur ein Drittel seiner Rede mit Polemik befaßt hat, im übrigen aber mit sachlichen Ausführungen. Außerdem is uns dieses „Spießrutenlaufen“ niht übel bekommen. Durch das Geschrei über ein Ausnahmegeseß, ein neues Zuchthausgeseß werden ih die christlichen Gewerkschaften nicht abhalten lassen, das Gese ruhig und objektiv zu prüfen und ebenso sachlich und sack dazu Stellung zu nehmen, wie es ihnen angemessen erscheint. Der Vbg. Legien reagierte auf einen Saß des Kollegen Trimborn, der dahin ging, die gemeinsame Stellungnahme von „Korrespondenz- blatt“ und „Vorwärts“ fei niht zu verwundern, da Einigkeit zwischen beiden Gruppen bestehe. Darauf sagte der Abg. Legien: „Ja natürlich, wir betrahten die fozialdemokratishe Partei als die politishe Ver- treterin ter Arbeiterklasse.“ Er hat wohl nicht die ganze Wahrheit gesagt. In Wirklichkeit ist die Sozialdemokratie do wohl etwas mehr als deren politishe Vertretung. Jch hätte mi gefreut, wenn der Abg, Legien einen ähnlihen Mannesmut besessen hätte in Mannheim und ofen und frei das Verhältnis zwischen Gewerkschaft und Partei dargelegt hätte. Der Redner zitiert einen Artikel des „Korrespondenzblattes*, wonach die Gewerkschaften jeßt ebenso nah wie früher vor dem Ausnahmegeseß auf dem Boden des Klassen- kampfes stehen müssen und daß die Beseitigung der kavitalistischen Ausbeutung die einzige Lösung dieses Verhältnisses dar- stelle. An dieser Lösung müßten Gewerkschaften und politische Organisationen zusammenarbeiten. Man müsse endlih mit der Neutralitätsschwärmerei aufhören und ofen zugeben, daß die Gewerkschaften tatsählich auf dem Boden des Klassenkampfes stehen. Hiernach verstehe ih nit, wie uns der Abg. Legien eine A erra der Gewerkschaften vorwerfen konnte, wenn wir das feststellten. ir find uns vollständig darüber klar, daß die sozial- demokratishe Partei fie niht nur als politische Vertretung betrachtet, sondern auch daß sie ideell mit der Partei vollständig einverstanden sind. Wenn der Abg. Legien meinte, die Arbeiter würden von selbst Sozialdemokraten, so haben wir {hon eine ähnliche Aeußerung auf dem Kölner Gewerkshaftskongreß gehört, wo es hieß: „Unsere Mitglieder find antireligiös, weil sie vernünftige Menschen sind.“ (Sehr richtig! bei den E ematealen, Ih freue mi, da dieses auf der linken Seite zugestanden wird. Man sollte sih doch hüten, die chriftlißen Arbeiter, die ih seit Jahren ehrlih bemühen, für die Besserung der Lage ihrer Klassen- genofsen zu arbeiten, so hinzustellen, als seien sie vorläufia zu dumm, zu erkennen, daß sie eigentlich zur Sozialdemokratie gehören. Wenn Sie aber gesagt haben, die christlihen Gewerkschaften gehörten zum Zentrum wie die Hirsch-Dunckershen zum Freisinn, so würde man Ihnen, wenn Sie dies auf dem Parteitage gesagt hätten, gründ- lih den Kopf gewashèn haben. Halten Sie uns doh bloß niht für so dumm, daß wir uns auf eine politische Partei überhaupt festlegen. Das verbietet uns {on die Klugheit. Das Zentrum ist unsere Ver- tretung nit, wir betraten es gar nicht als unsere Vertretung. Alle politischen Parteien, die Arbeiterinteressen vertreten, spannen wir eventuell vor den Karren, den wir aus dem Dreck zu ziehen wünshen. Ste (zu den Sozialdemokraten) sagen das nur, um die evangelishen Mitglieder der christlihen Gewerkschaften kopfscheu zu machen. Die evangelischen Arbeiter beteiligen sih jeßt in steigendem Maße an den Gewerk- haften. Wir haben Ihnen, Herr Legien, auch nihcht vorgeworfen, daß Sie hier sich der foztaldemokratishen Partei anschließen. Aber daraus zu s{ließen, daß nun die Gewerkschaften \ozialdemokratisch wären, wäre sehr kurzsihtig. Es werden auch noch Vertreter anderer Gewerkschaften hier in den Reichstag einziehen. Den christlihen Ge- werkschaften fällt es gar nit ein, religiöse Zwecke zu verfolgen. Das hat man nie gewollt. Dann wäre unjere interkonfessionelle An- s{hauung überhaupt unmöglich. Wenn wir uns cristlihe Organisation nennen, so bedeutet das nichts anderes, als daß wir Mecciniailigén lia gesinnter Arbeiter find zu wirtshaftlichen Zwecken, daß wir ristlihe Arbeiter find, die sich von der sfozialdemokratishen Ge- dankenwelt emanzipiert haben, um gewerks{haftlißhe Dinge zu ver- treten, ohne irgendwie einer Partei Heeresfolge leisten zu wollen. So ist unsere christlihe Geroerkshaftsbewegung aufzufassen und nicht anders. Wenn wir durch die Politik unserer Gegner gezwungen werden, unsere chrisiliche Weltanshauung in den Vordergrund zu stellen, so ist das nur natürlich. Wenn die Mitglieder der sozialdemokratischen Gewerkschaften, wie der Abg. Legien sagte, antireligiös denken, weil sie vernünftig sind, fo entstehen natürlich dadurch Reibungsflähen und auch wir müssen unsere Gedanken in dieser Richtung klar legen und fie der Welt gegenüber verteidigen. Das ist aber etwas ganz anderes, als wenn eine Gzwerkshaft überhaupt religiöse Zwecke ver- folgt. Es ist ganz selbstverständlih, daß die Arbeiter in dem ale, wie sie selbständig denken und handeln lernen, in den gewerkschaft- lien Organisationen auch nah politisher Selbständigkeit, nah politisher Mitarbeit streben, und da sage ih es gerade heraus, daß ih es für beklagenswert halte, daß das Arbeiter- element in den bürgerlihen Parteien so miserabel vertreten ist. Das ist die \{chwerste Unterlafsungssünde, die die bürgerlichen Parteien jemals begangen haben. Diejenigen, die bei jeder Gelegenheit ihren Patriotismus hervorkehren, haben ih nie bemüht, das Kaiserwort vom \{lichten Mann aus der Werkstatt wahrzumahen. Wenn jede bürgerlihe Partei ein halbes Dugend Mandate an Männer, wie ih z. B. einer bin, abgäbe, so würden die fozialpolitishen Anschauungen der Parteien ein ganz anderes Gesiht bekommen. Die felbständig, die politisch mündig gewordene Arbeitershaft könnte man auf diese Weise zur Geltung gelangen lassen. Was die Bergarbeiterfrage anbetrifft, so hat der Abg. Trimborn ausdrücklich darauf hingewiesen, h ih diefen Punkt noch speziell behandeln würde. Man wird bei dieser Gelegen- heit hier nit daran vorbeikommen, zu der Frage der Organisation und des Koalitionsrehtes der Landarbeiter Stellung zu nehmen. Wie Sie auf der reten Seite des Hauses über das Koalitionerecht der Landarbeiter denken und wie vielleiht auch ein Teil meiner politishen Freunde darüber denkt, ist eine große Ungerechtigkeit. Die agrarishe Presse hat sehr {wer gesündigt und die Bauern irre- Wclibrt. Das Bezeichnendste ist, daß man bei den Herren stets von treik und von Kontraktbruh redet. Auch der Staatssekretär hat sich hier verleiten laffen. Der organisierte Landarbeiter wird nicht cines shönen Tages die Arbeit niederlegen. Jh will niht behaupten, daß der Entwurf, wie er vorliegt, angenommen wird, aber wenn dies ge- {ähe und die Landarbeiter würden einges{lossen, so wäre dies die beste Garantie gegen den Kontraktbruch. Wenn die Arbeiter sich einer Organisation anschließen, so haben sie jemanden, den sie verantwortlich machen und der sih auch selbst moralish verantwortlih fühlt. Wenn die Arbeiter einen Tarifvertrag abgeschlossen haben von Organisation zu Organisation oder von Organisationen mit einem größeren Arbeitgeber, so ist es ihre Pflicht, den Kontrakt au zu halten, und wir halten ihn auch. Der Bruch eines solhen Vertrages würde von den Gewerkschaften niht gebilligt werden, er ist auch nie befürwortet oder unterslüßt worden. Die Schlußfolgerungen, die man aus dem Koalitionsrecht zieht, sind vollständig ver- kehrt. Gerade weil die Landarbeiter sich niht zu helfen wissen, greifen fie zum Kontraktbruchß und laufen davon. Ich will Ihnen . (nah rechts) ganz kurz sagen, wie eigentlich das Verhältnis sein wird, wenn die Landarbeiter das Koalitionsrecht erlangen. Sie können doch von den Leuten niht verlangen, daß sie sich ohne weiteres für das nächste Jahr hinsichtlich der Arbeitsbedingungen fesilegen. Wenn aber bei einer Gewerkschaft ein Arbeitsverhältnis auseinandergeht, so ver- handeln wir doch glei über die neuen Arbeitsbedingungen und damit basta. Wenn die Leute si aber niht einer Organisation, die in der Oeffentlichkeit tâtig ist, angliedern können, fo ziehen fle sch zurück in geheime Konventikel. Wenn Sie sich an das Sozialistengeseß er- innern, fo werden Sie das eine zugestehen müssen, daß gerade die aus der Oeffentlichkeit gedrängte Arbeiterschaft, die sih in ihren Rechten
Arbeiter in den Städten haben ihre
abredet, bedroht eu auf dem Lande zurücks{chreckt ? Absolut
geseßen liegt. sekretär das psychologische Moment für Städten besser und es wird esorgt; aber es fommt auch oment hinzu: das Gefühl der Möglichkeit, si mit den
menten kommt G alle gibt. Die
tüchtige Arbeiter. heute eine sehr große Nolle, die anders betrieben, als noch vor 40 Maschinen, künstliche Düngemittel usw.
gebunden sind.
ist die Zeit des größten industrie
müssen immer größere Intelligenz bei E, wenn die Industrie fich auf un fann man aber in wideln.
doch wird dort das Feld auch bestellt Preußen scheint _nach dieser Richtung reaktionärsten Staates erhalten zu Preuße zu fein, weil die unberüdcksihtigt bleiben. Sie sollten die lange überlebt sind, einen Stein des Anstoßes eiligen. Frage der Rechtsfähigkeit der Berufs
éfürwortet hatten.
emischten Organisationen, die
Novelle zum B. G.-B Gewerkschaftsrecht ges{haffen werden. masse von werkshaft, die ihre Freiheit liebt, auf
Gerichtsakten vollständig vorliegen, aber Urteile gegen Streiksünder sonders als Unreht erkannt. lage vorher von den Gewerkschaften, ist, dann hâtte
wie
man hier
find, Marimalarbeitsta
denklich find auch die Bestimmungen
wolle. meine, die (praLenes Selbständigkeitsgefühl,
inflüssen {hon von selbst üen, lungen betrifft, so sagte der Staatssekre mungen aus dem Aktiengeseß und dem
handelt. Man wird #sich in der Komm
Regierung über einen Verein, der einen vermag ih als begründet nit anzusehen.
nisation angehören. Am allerbedenklichfl
wenn die Vorausfeßzungen des Abjatz lautet :
\pruche gegen die Eintragung des Verei
erner tri
oder des Vorstandes das Gkmeinwohl g dehnbare Bestimmungen, daß aus
behörde alles mögliche konstruieren kann. Streik der Bergleute. Diese stellen S
gehört auch das Streikpostenstehen. ergeben sich nur Konflikte.“ Unter Gewerkschaften feindli
wenden, die Arbeiter jedenfalls wird ihnen nommen. Ich erkenne
aber an, daß
die für das Gemeinwohl höchst bed verhindern unter Umständen auch die Aber solange diese Betriebe unter unter dem freien Arbeitésvertrag stehen,
Negie genommen werden und die Arbeit qualität haben, oder es muß im Betriebe
gekränkt fühlende Arbeiterschaft sh in geheimen Organisationen zu-
ihre Interessen zur Geltung zu bringen.
sammentat, die die Zuchtstätten sozialistisher Reinkultur waren. L Vereinigungen, aber wenn die Landarbeiter \sih sagen müssen: „Sobald ihr euch organisiert und ver- der Staat mit Strafe; aber die Arbeitgeber können sih gegen euch organisieren*, — so bedenken Sie nit die aufreizende Wirkung, die das selbst auf den dümmsten Landarbeiter haben muß. Und glauben Sie, daß die Sozialdemokcatie vor den Shwiertgkeiten
und Agitatoren genug und wird s{chon etwas zu {afen wissen. Räumen Sie darum lieber den Stein des Anstoßes hinweg und {lagen Sie ihr die Waffe aus der Hand, die in folhen Ausnahme- Für den Fortzug der Landarbeiter hält der Staats-
in der Stadt besser gefällt. AUerdings gefä dort ganz
Berufsgenossen zu Bewußtsein, daß sie völlig ifoliert sind. hinzu, daß es in Preußen nicht gleihes Recht für rbeiter haben nicht das Recht wie die Arbeit- geber, sih zu koalieren. Dazu kommt, die Landwirtschaft braucht heute Gewiß spielt die Arbeiterfrage auf dem Lande
in die Höhe bringen wollen, muß sie auch ein tüchtiges Arbeiter- personal haben, und das sind die Elemente nicht, die unfrei und Deshalb follten Sie ihre Nehhte niht durch Aus- nahmegesete beschneiden. Unsere Industrie ist ein \prehendes Beispiel, die Zeit, in der die Gewerkshaftsbewegung hohgekommen ist und die Wohltaten der \ozialen Gese ¿Ou fi
en
immer Vollkommeneres produzieren soll. einer gebundenen Arbeitershaft nicht ent- Warum betrahtet man überhaupt das Koalitionsrecht unter dem Gesichtspunkt der Streikmöglichkeit ? Es if fraglih, ob der Streik in der Landwirtschaft überbaupt eine Waffe der N
saft ist, die sie mit Erfolg in Anwendung bringen könnte ; sie hat ganz andere Mittel und Wege, um ihre Interessen zu vertreten. In Süddeutshland besteht das Koalitionsreht der Landarbeiter und
daß man \ich s{ließlich draußen in der Welt \{chämt, einfachsten
aufräumen ;
gelan, wie wir es uns früber gedacht und von Partei wegen immer Die Vorlage beschränkt sich auf die gewerblichen Arbéiter, wir wollten aber stets die Rehtsfähigkeit auch für die Arbeitervereine, auernvereine, Handwerker- und Gewerbevereine, haben ein großes Interesse an der Nechtsfähigkeit. nihts anderes sein sollte, wie der Staatssekretär sagt, als eine „ fo bâtte man auch diese Form wählen sollen. So aber wird man .auf den Gedanken gebracht, als sollte ein neues Die Vorlage ist mit einer Un- Beschränkungen und Bestimmungen bepackt, die keine Ge-
wäre es notwendig gewesen — darin stimme ich dem — das Koalitionsre{cht positiv zu gestalten. \{werster Art auf Grund des § 153 ift nicht das gleihe Net für alle gewahrt. Auf die Bestrafung der Führer im Metallarbeiterstreik mit 4 Monaten Gefängnis müssen wir noch zurückommen, wenn die
auf Grund des § 153 werden be- 2, Man hätte sich über die Vor- Sachverständigen beraten es beim Versicherungsvertrag geschehen
si Die jeßige Form des Geseßentwurfs if doch im hohen Grade be- denklih. Es ift mögli, daß Berufsvereine, die für den Heim- arbeiterschußg eintreten, weil die Heimarbeiter selbst viel zu \{chwach um eine Agitation entfalten zu können, vertreten usw., unter dieses Geseß fallen.
Aus den Aeußerungen des Staatssekretärs war zu entnehmen, daß man hauptsächlich die Gewerkschaften vor fremden Einflüssen {üten Gewerks\chaf s daß sie sich Was die -Mitgliederversamm-
nommen. Der Abg. Legien sprach allerdings fogar von Bestimmungen des Zuchthausgeseßzes. Wir werden wie die Aktiengesellschaften be-
zeugen, daß solhe Bestimmungen für uns nicht zu gebrauchen find. Man kann es ja verstehen und als gerechtfertigt ansehen, wenn die
hat, eine gewisse Kontrolle zu haben wünscht, aber daß jeder Polizei- behörde die Einsicht in die Mitgliederlisten gestattet werden foll,
wäre es ledigli, festzustellen, welhen Beruf jeder Arbeiter hat. So läßt es ih verhindern, daß berufsfremde Arbeiter der Orga-
über die Entziehung der Rechtsfähigkeit ; diese gestattet vor allem auch den Behörden, einstweilige Maßnahmen zu treffen, und zwar,
„Wenn er einen Zweck verfolgt oder Mittel des Vereins für einen Zweck verwendet, der der Saßung fremd ist, und, falls er in der Satzung enthalten wäre, die Verwaltungébehörde zum Ein-
die Anwendung einstweiliger Maßnahmen zu nach § 43 bsaß 1 des B. G.B., wonach einem Verein die Rechtsfähigkeit ent- ¡ogen werden fann, wenn dur geseßwidrige Beschlüsse der Mitglieder
behörde weist sie auf Grund irgend einer Polizeiverordnung von der Straße fort, der Vorstand des Gewerkvereins sagt, zum Streik Die Polizei sagt: „Nein, daraus
gesinnte Behörde nun den Vorstand verhaften und die Kasse mit Beschlag belegen. Bedenklich ist die Bestimmung wegen der Arbeiter in den Elektrizitätswerken. Man könnte ein- fönnten auf die Rechtsfähigkeit verzichten ; moralisch das leuhtungsindustrie, bei Wasserwerken unter Umständen Folgen hat, freier Konkurrenz \tehen, folange sie privatkapitalistishe Betriebe sind und die Arbeiter infolgedessen
jenes Recht zu nehmen. Entweder müssen diese Betriebe in öffentliche
ein Arbeiteraus\{chuß in Kraft treten, eine Art Arbeiterparlament, um
Die
nit ; sie hat Geldüberfluß
Ea ged, daß es ihnen t es ihnen in den anders für sie
psychologishes der Mangel der vereinigen, das Außer diesen Mo-
ein anderes Unfreiheit,
Landwirtschaft wird ganz und 50 Jahren, sie braucht Wenn Sie die Landwirtschaft
ch bemerkbar gemacht haben, Aufshwungs gewesen. Wir unseren Arbeitern unbedingt dem Weltmarkt behaupten Diese Eigenschaft
rbeiter-
und das Vieh auch gemolken. sid immer das Odium des wollen. Allmäblich kommt
Kulturforderungen mit den Ausnahmegeseßzen, „damit werden Sie In diesem Entwurfe ist die vereine nicht in der Form
Gesellenvereine, denn alle diese Wenn das Gesetz
sich nehmen kann. Zunächst Abg. Legien zu Mit den Bestrafungen
ih muß gestehen, gerade die
laffen follen, von
90% der Kritik erspgrt.
die den Be- bezüglih des Berufswechsels.
Vereine,
cin vor
ten
besißen
10 aus- äußeren
‘Bürgerlichen Gesepbuch ent- ission hoffentlich davon über- offentlih-rechtlihen Charakter
Sache der Gewerbein\pektion
en aber ift die Bestimmung
1 des § 15 vorliegen, der
ns berechtigt haben würde.“
efährdet wird. Das sind so ihnen die Verwaltungs- Denken Sie z. B. an einen treikposten aus, die Polizei-
Umständen kann eine den
Streikrecht
ge- Streik in der
Be-
ein enflich sind und die zu Arbeiter gern bereit sind. wäre es ein Unrecht, ihnen
er eine bestimmte Beamten- eine bestimmte Organisation,
rihtung in Bayern für die Eisenbahner. Die bayerishe Eisenbahn, verwaltung gestattet nicht bloß Arbeiterausshüsse mit weit ehenden Befugnissen und Machtvollkommenkheiten, SE auch das Mana treten unter dem Beisein höherer Cisenbahnbeamten und diese Sage funktioniert fo gut, daß die Arbeiter, wenigstens die christlichèn Arbeiter, freiwillig auf das Streikreht verzihten. Es ist gan falsch, daß die Arbeiter an diesen Streiks allein {ust sind. Es liegt auch daran, daß die Arbeitgeber den Wünsen der Arbeiter niht entgegenkommen. Bezüglih der Haftbarkeit und des Schadenersaßes muß ih einer Anschauung des Staats, sekretärs widersprehen. Wir stehen durchaus niht auf dem Stand, punkt, daß die Arbeiterorganisation das Recht haben foll, beliebig einem Dritten ohne Verantwortung Schaden zuzufügen. Auf Grund des § 31 des B. G.-B. haben die Unternehmer heute schon eine Handhabe um die Gewerkschaften unter Umständen auf Schadenerfaß zu verklagen. Der zwischen dem Buchdruckerverbande und den Arbeitern abgeschlossen; neue Buchdruckertarif erkennt in gewissen Grenzen freiwillig die Be, rehtigung des Schadenersatzes an. Jedenfalls ist die Anwendung dez betreffenden Paragraphen des B. G.-B., von dem ih vorhin spra für uns unannehmbar und wir werden versuchen, ihn zu ändern. Der Staatssekretär sprah von dem unberehtigten Mißtrauen gegen die die Gesexe ausführenden Behörden, besonders die Polizeibehörden, Ih will in dieser Beziehung meinerseits niht übertreiben, aber die Erfahrungen, die auch wir gemacht haben, rehtfertigen oft ein sol{ez E muen, Das reichsländishe Berggeseß shreibt vor, daß Knapp. shaftsvereine bestehen sollen; dieses Geseg ist dem preußischen nachgebildet. Die reihsländishen Behörden legen diese Be, stimmung so aus, d es ins Belieben gestellt sei, ob solhe Ver, eine bestehen, und so haben 30 Jahre lang dort keine Knapp, \chaftsvereine bestanden und sind zum Teil erst vor ganz kurzem éin, geführt worden! Bei s\solhen Erfahrungen kann fich niemand wundern, wenn wir uns dagegen fträuber, daß folhen Behörden die Ausführung des vorliegenden Geseßzes übertragen werden soll. Die Vorteile, die nach meiner persönlichen Ueberzeugung in der Dur, brechung des einzelstaatlihen Ds in der Zulaffung der Minderjährigen und Frauen liegen, will ih gern anerkennen, aber die Nacteile erwecken so \chwere Bedenken, daß ih, wenn der Entwurf, so wie er liegt, Gesey wird, kcinem christlichen Verein anraten würde, ih eintragen zu lassen. Jch kann nur wünschen, daß die Regierung in der weiteren Beratung ur“ r zeigt und ein brauchbares Geseß zu stande zu bringen hilft. Die Gewerkschaften haben es auz fih heraus zu einer einigermaßen genügenden E gebra, aber moralisch wäre die Erwerbung der Rechtsfähigkeit eine große Stärkung für uns. Soll die Nechtsfähigkeit aber den Gewerkschaften nüßlich sein, so muß sie sh ihrer Organisation au anpassen.
Abg. Heine (Soz.): Wenn ih auch diese Hoffnung nicht teile, so werden doch auch wir in diesem Sinne in der Kommf\sion mit, zuwirken versuhen. Gegen die Auédrücke „Zuchthausgeseß“, „Aus, nahmegeseß“ usw. wehren sich viele der Herren hier und von der Re- gierung. Gewiß, wenn man das Kind beim rechten Namen nennt, hört es niemand gern. Man braucht ja nicht alles mit demselben Ausdrut zu bezeihnen; ih gebe zu, das Geseß if ein Monstrum eigener Art; oder nach altem Rechtsterminus eine Geburt ohne mens{lide Form und Bildung. Solche Exemplare haben keine rechte Lebens fähigkeit. Die Sprache der Vorlage zeigt \ck{on, daß man das neu Geschöpf in ein verworrenes Gestrüpp hineinseßen wollte; da kann e nit leben, da muß erst die Holzart angewendet und dann der Boden gelockert werden, um ihm Lebensfähigkeit zu geben. Die Aus führungen des Staatssekretärs zeugen wie die Begründung der Vor- lage von dem Mangel an Fühlung mit dem lebendigen Rechtsleben, mit den praktischen Anschauungen. Man hätte sich doch fagen müssen, die praktishe Wirkung der Gewerkschaft ist da, sie hat sid herausgebildet ohne Mitwirkung der anderen Faktoren, ja gegen deren Widerstand und gegen den Widerftand des grünen Tisches, Es ift auch nit richtig, daß der Entwurf paritätisch ist. Wenn das eintrifft, was s{on der Abg. Legien prophezeite, daß in den neuen Arbeitskammern nur Mitglieder eingetragener Berufsvereine ihren Siß haken werden, so werden Sie, da die Verbände, wie sie jeßt bestehen, sih diesem Gese nicht e ca fönnen, Arbeiterkammern ohne Arbeiter haben. Der Abg. Bassermann meinte, die Befürchtungen nach dieser Richtung wären übertrieben, der Reichstag hätte mit- zusprehen: aber wir haben {on manches gegen das bessere Wollen des Neichstages geschehen sehen. Durch den Entwurf soll die Dmnipotenz der Einzelstaaten in bezug auf die Vereine, die sih dem Gesetz nit unterwerfen, aufrecht erhalten bleiben. Was hindert die Einzelstaaten, für die nihteingetragenen Vereine ihre landesgeseßlichen Bestimmungen noch zu vershlechtern ? Erft hätten die Verein8geseze und das Koalitions- ret geregelt werden müssen. Mit seiner These, daß in der Landwirtschaft sih das Recht und Interesse des einzelnen, des Arbeiters, dem All gemeinwohl unterordnen müfse, hat sich der Staatssekretär in die nebelhaften Träume des Zukunftsstaates mehr versponnen, als wir Sozialdemokraten das zu tun pflegen. Das ist ein fozialistischer Ge- danke, den ih akzeptieren kann, aber nur für die Zukunft. Wenn die Erzeugung des Brotes eine Sache des öffentlihen Interesses ist, dann muß man sie auch zum Gegenstand des öffentlihen Dienstes machen. Soll der Landarbeiter sein Recht hingeben, damit die Frucht nicht ver dirbt, so muß der Grundeigentümer auf sein Reht verzichten, den Pro- letarier so zu bezahlen und zu behandeln, wie er will, und das Brot ¡um Gegenstand der Preistreiberei und zum Mittel der Aus- beutung des Volkes zu machen. So billig, wie uns der Staatssekretär z. B. hinsihtlich des etwaigen Verlangens der Mitgliederlisten zu trösten suhte, wollen wir uns niht trösten laffen. Es gibt Leute, die, wenn es gilt, Arbeiterrehte zu unterdrüen, sid mit 10 000 Æ bezahlen lassen. Daß die Vereine Beamte anstellen, die berufsfremd find, widerspriht der genofsenshaftlihen Idee. In den großen Betrieben sind die verschiedensten Leute vereinigt. Es laß! ih nicht anders einrichten, als daß sich verwandte Berufe zu einer Organisation zusammenschließen, da sie alle solidarische Interéfsen haben. Ueber alle diese Dinge läßt sich der Entwurf nicht aué. Das ift aber sehr wihtig. Ih traue, was Kleinigkeiten betrifft, der juristishen Praxis alles zu. Wozu überhaupt diese neumodische zünfilerishe Beschränkung, die nicht durch die praktischen Bedürfnisse des Lebens, sondern vom grünen Tisch aus vorgezeine! ist. Ich glaube, es ist hier weniger ungeshickt, als Absiht. Ich bin sogar so bo3haft, anzunehmen, daß es die Absicht des Entwurfs ist, die großen Organisationen zu zerschlagen, damit jede gemeinsame Aktion der Arbeiterklasse verhindert wird. Dazu paßt ausgezeichne!, daß man auch ihren geistigen Gehalt antaften will. Auf dem Gebie! der polizeilihen Schurigeleien gibt cs keinen größeren Kenner als mich ; auf die Versicherung der loyalen Handhabung geben wir nichts. Wir haben gelernt, an solche Dinge nit mehr zu glauben. Der Abs, Giesberts hat geleugnet, daß die christlihen Arbeitervereine mit dem Para graphen angegriffen werden könntet, daß sie religiöse Zwecke verfolgen
ch glaube auch, daß man sie jeßt mit dieser Handhabe nit anfa}]en wird, aber die Gelegenheit wird kommen, und dann sind die christlichen Gewerkschaften in einer {limmeren Lage, als die freien. Sie (zun! Zentrum) haben es doch am eigenen Leibe erfahren, welcher s{mäl- lichen fleinlihen Schurigeleien - die preußishe Polizei fähig ist. Jh erwarte, daß das Zentrum Mut zeigt und gegen die be treffende Be)timmung vorgeht, sonst sezt es. sich dem Verdacht auf, daß es ihm lieb ist, wenn das Geseß gegen die Arbeiter an gewandt wird. Jch habe den Eindruck, daß man mit diesem Geseß Streikbruchvereine großziehen will. Der Nichker hat s in der Hand, daß ein Verein stranguliert wird. Was bedeutet n & 15 das Wort „Ausstand“ und „Aussperrung“ ? Die Gerichte machen keinen Unterschied zwischen ausständigen und ausgesperrten Ar- beitern. Eine der größten Gefahren erblicke ich in der Anwendung des § 31 B. G.-B. bezüglih der erweiterten Haftung. Dem Abg, Bassermann muß ih bemerken: heute besteht die Schadenhaftung nit, der Staatssekretär berief sich dafür auf das staatsbürgerliche Prinz der Gleihheit. Wenn von jener Seite auf das demokratische Prinzip verwiesen wird, fo steck immer etwas Bedenkliches dahinter
(S@luß in der Zweiten Beilage.)
Ich erinnere an eine Ein-
„42 2830.
C «r A ß (Sghluß aus der Ersten Beilage.) E
L Man kann nicht Verschiedenes gleih behandeln. Man kann do nicht emand in einen Rock zwängen, der ihm nicht paßt. Die Delikts- aftung der Korporationen läßt sih durchaus niht rechtfertigen. Die größte öffentlich-rehtlihe Korporation, der Staat, sträubt sich doch noch heute, die Haftung für Schäden zu übernehmen, die seine Beamten verursahen. Man sollte also die Schadenerfaßpflicht aus § 71 B. G.-B. wenigstens für die großen Verbände aus- schließen. Sie würde für die Verbände, namentlich für die Tarifgemein|haften, geradezu ruinös werden, zumal bei unserer jeßigen Judikatur. Diese hat das Vorgehen der Buchhändler gegen die Schleuderer als gegen die gute Sitte verstoßend angesehen. Dasselbe könnte auch Play greifen gegenüber dem Buchdruckertarif, während sle z. B. die shwarze Liste der Unternehmer nit als gegen die gute Sitte verstoßend betrachtet hat. Die heutige Bureaukratie ist überhaupt gegen alles, was wie Selbsthilfe aus- ficht. Auf die Auslegung des Erpressungsbegriffs will ich nur nebenbei hinweisen. Die Rechtsprehung der preußischen Ge- richte hat, was der Abg: Bassermann seinerzeit befürchtete, tatsächlich das Koalitionsrecht fast illusorisch gemaht. Im höchsten Grade be- denklih ist auch die abstruse Auélegung des § 153 G.-O. Bisher bestand allgemein die Auffassung, daß dieser Paragraph \ich nur gegen den Koalitionszwang zwishen Arbeitern und Arbeitern, Arbeitgebern und Arbeitgebern wende, aber nicht zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, wenn es sich darum handelt, unter Ankündigung von Streiks bessere Lohnbedingungen zu erhalten. Jeßt ist plößlich das Reichsgericht gekommen und hat das für strafbar erklärt. Ih habe ja \hon manes erlebt, aber eine oberflächlichere und unjuristischere Begründung als in diesem Falle ist mir nicht vorgekommen. Das Reichsgericht hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Vor- geshihte des § 153 und die parlamentarischen Verhandlungen darüber nahzusehen. In dem geliebten Breslau konnte man ja auch {on hôren, wie sehr von oben herab die Richter erklärten : „Solche Aeuße- rungen, wie die der Herren von Berlepsh usw. haben für uns gar feinen Wert.“ Die 88 152 und 153 gelten au für die Arbeitgeber ; aber erst ganz vor furzem habe ih es durchsegen können, daß ein Gericht Anklage gegen einen Arbeitgeber erhob; ob eine Verurteilung erfolgen wird, weiß ih ja nicht. Die ausgesperrten Metallarbeiter in Breslau werden es sich Übrigens au nicht nehmen lassen, die Zivilklage gegen die Arbeit- geber zu erheben. Es bleibt nihts übrig, als durch die Geseßgebung das Koalitionsrecht wieder {hüßgen zu lassen, nachdem es durch die Justiz illusorish gemaht worden ist. Der Staatssekretär spra von der Notwendigkeit der Eindämmung der Arbeiterbewegung im Hin- blick auf die bestehende Gesellschaftsordnung. Meine persönliche Meinung geht dahin : die Gewerkschaftsbewegung steht, wie sie da ist, vollständig auf der Basis der heutigen Gesellschaftsordnung, aber das Ideal der Gleichberehtigung des Arbeiters mit dem Arbeitgeber und das Ideal der freien Selbstbestimmung müssen ver- wirkliht werden. Für diese Kulturideale hat die Gewerkschafts- bewegung gekämpft und wird das weiter tun, wenn auch der Staats» sekretär meint, das gehôre nicht zu den realen Interessen der Arbeiterschaft. Ob diese Kulturideale in der gegenwärtigen (Gesellschaft erfüllbar sind, oder ob es dazu etner sozialistischen Gesellschafts- ordnung bedarf, das ist eben die Frage. Einen Wolf kann man nit in ein Lamm verwandeln. Es wäre Sache des heutigen Staats, der Arbeiterbewegung zu beweisen, daß der heutige Staat, die heutige Gesellschaft, diejen Kulturidealen gerecht zu werden versteht. Ft dieses Geseß ein Beweis dafür ? Der Entwurf muß geradezu îm entgegengeseßten Sinne wirken; die Arbeiter müssen sich sagen: Mir haben von diesem Staate nichts zu erwarten. Wie mit einem eisernen Hammer wird die Regierung die Arbeiter, deren Zusammenhalt sie lockern und lôsen will, durch diese Vorlage zusammenshmieden.
“ N Am-
— Um 61/3 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Dienstag 1 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
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Dem Reichstage ist vorgestern der Entwurf eines Ge- seßes, betreffend die Feststellung eines zweiten Na ch- trags zum Haushaltsetat für die S Ee auf das Rechnungsjahr 1906, zugegangen. Es werden zur Fort- führung der Eisenbahn Lüderißbuht—Aus (Kubub) bis Keetmanshoop als erste Rate 8 900 000 M gefordert.
Dem Gesetzentwurf sind zwei Denkschriften beigegeben, von denen die erste die militärischen und wirtschaftlichen Gründe sowie die rein finanzpolitishen Erwägungen aufführt, aus denen der {leunige Bau der Bahn Aus. Keetmanshoop gefordert wird. Die zweite Denkschrift, die vom Großen Generalstab über den Bahnbau ausgearbeitet ift, weist darauf hin, daß, felbst wenn es gelingen sollte Lin Ende des Aufstandes im Süden herbeizuführen, bevor die Bahn Keetmanshoop erreibt habe, deren Bau auch dann noch militärish notwendig bleibe. Noch auf Jahre hinaus werde im Süden der Kolonie eine Truppenmacht stehen bleiben müssen, die genüge, ein Wiederaufflackern des Kleinkrieges im Keim zu erstiken. Für die Stationsbesaßzungen werde die Anlage von Unterkunftsräumen nôtig werden und das Material hierzu könne nur eine Bahn heranschaffen. Ein weiterer Gesichtspunkt sei dringend zu beahten : Sobald der Auf- ftand im Süden der Kolon}e als beendet angesehen und erklärt werden könne, liege für die Kapkolonie kein zwingender Grund mehr vor, die auf englishem Gebiet internierten Gefangenen noch_ weiterhin festzu- halten. Es bleibe sehr fraglih, wie si diese freigela]]enen Leute, unter denen ich auch Morenga befinden dürfte, verhalten werden. Finden fie auf deutshem Gebiet nicht eine starke und kampfbereite Truppe vor, so werden sie ihre versteckten Waffen wieder ausgraben und den Krieg von neuem beginnen. Dies fönne nur verhindert werden, wenn man im Süden genügend Besaßung lasse und sie uns abhängig von Verpflegungsshwierigkeiten und durch genügenden t {ub an Proviant und Hafer so shlagfertig und beweglih halte, aß der Gegner einen neuen Kampf gegen sie als aussihtslos aufge f Dies sei aber nur zu erreihen, wenn durch Fortsezung der Bahn bis Keetmanshoop eine sichere und ausgtebige Verpflegungsbasis
eshaffen werden könne. Schließlich behandelt die Denk\chrift die Frage, ob eine Feldbahn, die den rein militärischen Bedürfnissen ge- nügen und rascher und billiger herzustellen sein würde, oder eine Kapspurbahn gebaut werden solle, und kommt zu dem Schlusse, daß fi der Bau der letzteren empfehle, da die Feldbahn nur einen pro- viforishen Charakter haben könne und sehr viel Reparaturkostén ver- ursahen würde, die Kapspurbahn aber viel leistungsfähiger set.
Literatur. j
ü dien für schwäbishe und deutsche Nechtsgeschichte. Siu En D F Thudihum. Erster Band, drittes Heft. Gee \hihte der Stadt Berlin. Bearbeitet von Dr. Friedrich
Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staalsanzeiger.
Berlin, Dienstag, den 27. November
3,60 A — Die Urkunden zur Geschichte Berlins befinden siŸ, wie der Verfasser im Vorwort bemerkt, zum größeren Teil im Geheimen Staattarhiv zu Berlin, zum kleineren im Berliner Stadtarchiv. Die Literatur zur Geschichte Berlins, die mit dem 18, Jahrhundert be- ginnt, von dem Müller-Küsterschen Werk (1737) bis zu Streckfuß (4 Auflagen von 1864—86) und webel (1888) ist im 31. Heft der Schriften des Vereins für die Ge\shihte Berlins von Clauswiß zu- sammengestellt. Die Schrift zerfällt in die vier Abschritte: 1. Berlin ; im Mittelalter bis 1448, I1. die Kurfürstliche Residenz 1) bis zum | Dreißigjährigen Kriege, 2) bis zur Vereinigung der Städte 1709, III. die Königliche Residenz 1) von 1709 bis 1797, 2) bis zur Re- volution am 18. März 1848, 1V. die Weltstadt (seit 1848). Aus dem Inhalt seien nur einige wichtige Punkte hervorgehoben. Die Bedingungen für das Emporkommen einer Stadt wie Berlin waren erst gegeben, als das mit den sächsishen Kaisern einsezende ordringen der Deutshen über die Elbe dur die Eroberungen Albrechts des Bären in eine neue, nit mehr unterbrohene Entwicklung trat: unter seinen beiden Urenkeln wurden Berlin (im Barnim) und Kölln (im Teltow) gegründet. Berlin wird 1230 zum ersten Male urkundlich erwähnt, Kölln war etwas älter, aber viel bedeutungsloser, sodaß z- B. hon in einer Urkunde von 1237 als „Colne iuxta Berlin“ bezeihnet wird. Ueber die Be- deutung der Namen Berlin und Kölln gibt es keine befriedigende Erklärung. Berlin nahm von Anfang an eine bevorzugte Stellung unter den märkischen Städten ein, „es war ein vom genialen Blidck eines spekulativen Staatsmannes gewählter Ort, dazu bestimmt, im Austausch der Güter des westlichen und füdlihen Deutschlands mit dem nördlihen und mit dem s\lavishen Osten eine bedeutende Rolle zu spielen.“ Berlin und Kölln vereinigten fich zur Bundes- stadt im Jahr 1307. Das Aufblühen der Bundesstadt nah dem Aus\terben der Aékanier hatte den Erwerb der Gerihts- barkeit im Gefolge, der Veranlassung zur Anlegung des Berliner Stadtbuhs wurde (1397 vollendet, neu herausgegeben von Claus- wig 1883). Von diesem Werk sagt Holge: „Es i eine unershöpflihe Fundgrube für die Stadtgeshichte. Aus ihm läßt ih mit fast photographischer Treue das Bild Berlins am Schluß des 14. Jahrhunderts entwerfen.“ Berlin mit seinem Roland auf dem Molkenmarkt war nicht viel verschieden von einer freien Republik, es war schon sehr frühzeitig dem mächtigen Hansebund beigetreten und gehörte ihm bis 1518 an. Aber es trieb wie alle mittelalterlihen Städte eine eigensüchtige, das Land drückende Handelspolitik, _odaß das Eingreifen des zweiten Kurfürsten Friedrihs 11. in die Stadt- verfassung eine innere Berechtigung hatte. Es half den Bürgern nihts, daß sie sich gegen den Bau der landesherrlihen Burg (des jeßigen S(losses) auf dem Köllner Werder auflehnten, ihr Aufstand wurde 1448 niederges{lagen, und Berlin wurde eine Fürstliche Residenz. Der erste Hohenzoller, der in Berliu ein glänzendes Hofleben zur Entfaltung brachte, war der Kurfürst Joachim Il. Er baute das Berliner Schloß aus, indem er damit den tüchtigen Kaspar Theys beauftragte, denselben, der das Jagdshloß im Grunewald aufgeführt hat. Was den Uebertritt dieses Kurfürsten zur evangelishen Lehre am 1. November 1539 betrifft, so wird als Ort dieser Handlung nach der Ueberlieferung bekanntlich die Nikolaiirche in Spandau N Anspruch genommen, aber vor einigen Jahren sind gewichtige Bedenken gegen diese Ueberlieferung [laut Pnotven, und auh der Verfafser vorliegender rift verlegt den denkwürdigen Borgang nah Berlin in die Stiftskirche char später der Dom bervorgegangen ist) oder in die Kapelle des Schlosses. Von der größten Tragweite für das geistige Leben in Berlin wurde die Annahme des reformierten Bekenntnisses dur den Kurfürsten Johann Sigismund (1613), den sein Vater Joachim Friedrich, der Stifter des Joachims- thalshen Gymnasiums, als Kurprinzen auf der zur reformierten Kon- fession hinneigenden Universität Straßburg hatte ftudieren lassen. Von den Wetselfällen des Dreißigjährigen Krieges blieb auch Berlin nicht unberührt: im Frühjahr 1620 zogen englishe Hilfsvölker auf dem Mars zum König von Böhmen, dem Pfälzer Friedri, dur die Stadt, 1628 fuhr Wallenstein dur die Breitestraße nah dem Sloß, um der Kurfürstin, deren Gemahl damals in Königsberg weilte, einen Besuch zu machen, und im Mai 1631 rückte Gustav Adolf mit seinem Heer in die Stadt. Er war als Vorkämpfer des Luthertums bei den lutherischen Berlinern beliebt, während der Katholik Wallenstein nur Bewunderung und die dem reformierten Winterkönig zuziehenden Völker Haß erregt hatten. Dies entsprach genau der damaligen Stimmung der Berliner gegen die dret Konfessionen. In dem Jahre 1637 nach dem Sieg der Shweden bei Wittstock begannen die Kriegsleiden für die Stadt, und es kam 1640 zur Abtrennung der Vorstädte. Der Große Kur- fürst, der in demselben Jahr zur Regierung kam, umgab Berlin mit Befestigungen, an die noh die Linen „Dberwallstraße, Niederwallstraße, Wallstraße“ erinnern. o ernst es der Große Kur- fürst mit dem Festungsbau nahm, so hat er doch militärisch keine weitere Rolle gespielt, weil sich alsbald Vorstädte entwidelten, die eine Verteidigung der Werke zur Unmöglichkeit gemacht hätten. Es sind die drei Städte Friedrihswerder, Dorotheenftadt uny Ed stadt sowie die Vorstädte Berlinec Vorstadt und Neu-Kölln. Die drei neuen Städte, die eigentliche Shöpfung des Kurfürsten, wurden hauptsählich mit Zuzüglern besiedelt, darunter Juden, die sih seit etwa 1670, nach fast hundertjähriger Unterbrehung, wieder unter gewissen Beschränkungen in Berlin niederlassen durften, und Fran- zosen, die besonders nah der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) zahlreih in Berlin einwanderten. Die Franzosen bildeten einen starken Prozentsaß der Bevölkerung. Nimmt man die damalige Bevölkerung der fünf Städte auf etwa 25 000 Seelen an, fo war damals unter 5 Berlinern ein geborener Franzose. Mit der Negie- rung des ersten Königs is die Erinnerung an die Schöpfungen Slüters verknüpft, die ältesten Sehenswürdigkeiten, die Berlin bietet. Bom 1. Januar 1710 ab datiert die Vereinigung der fünf Städte zu einer Gesamtstadt Berlin. Seit der Zeit Fricdrich Wilhelms des Ersten wurde Berlin aus einer Ackerstadt nah und nach eine Industrie- stadt. Immerhin kam, nach den bahnbrechenden Forschungen Schmollers, 1729 ein Gewerbetreibender auf 9,6 Bewohner, aber be- reits 1801 auf 4,1 Bewohner. Friedrih Wilhelm I. baute aus den Trümmern der 1730 abgebrannten FEriUre (es war das größte Brandunglück, das Berlin je getroffen hat) zur besseren Kontrolle der akzisepflihtigen Gegenstände eine Mauer, die unter anderen über die heutige Königgrätzerstraße, die Invalidenstraße, die Elsäfser- straße, die Skalitzerstraße und die Gitschinerstraße lief. Diese Mauer bildete auf hundert Jahre die Grenze, in der si die weitere Entwicklung Berlins bewegen sollte, erst sehr spät und zunächst im Westen hat der fstädtishe Anbau diese Marke überschritten. Dem niedrigen Bildungsstand der Berliner am Anfang des 18. Jahrhunderts folgte, geweckt durch die ruhmvollen Taten Friedrichs des Großen, ein gewaltiger geistiger Aufschwung. Der Kunst wurde in dem Opern- hause, zu dem Friedrichs Jugendfreund von Knobelsdorff die Nifse ge- liefert hatte, sowie in dem Schauspielhause auf dem Gendarmenmarkt eine würdige Stätte bereite. Um die Hebung der Seidenindustrie und der Porzellanmanufaktur hat \ich besonders der Kaufmann Goßkowsky große Verdienste erworben. Auch bei der Besezung Berlins durch den russishen General Tottleben (1760), drei Jahre nah dem Ueberfall der Stadt durch den österreihishen Reiterführer Graf Hadik, leistete Gogkowsky der Stadt wichtige Dienste, indem er ihr günstige Bedingungen verschaffte. War Friedrich der Große persönli ein Anhänger der französishen Bildung, \o seyte unter
1906.
bauung des Brandenburger Tors mit der Quadriga der Siege®göttin in Erinnerung an die preußischen Siege bei Pirmasens (1793) und Kaiserslautern (1794) war ein Protest gegen das Franzosentum. Be- kanntlich wurde die Victoria des Brandenburger Tors im Frühjahr 1807 nach Paris weggeführt und nach der Einnahme von Paris (1814) wieder aufgestelt. Die Jahre von 1806—18€8 waren die leidvollsten, die Berlin jemals erlebt hat. Der Ver- fasser rühmt der Berliner Bevölkerung jener Zeit eine würdige | aaen nach. — Die tôrihte Fabel, daß Napoleon bei seinem inzug in Berlin (am 27. Oktober 1806) von den Vive l’empereur- Rufen der Berliner begrüßt worden sei, ist längst als solhe erwiesen worden, obgleich sie noch heute Naspreher findet. Mit der Ein- führung der Städteordnung im Jahre 1809 erhielt der Bürgersinn der Berliner, der sh selbst unter der selbstherrlihen Regierung D Wilhelms I. nie ganz verleugnet hatte, ein neues Feld der Betätigung. Das Stadtgeriht und die Polizei wurden damals Königlich. Die Gründung der Universität im Jahre 1810 führte Berlin neue geistige Kräfte zu. Erhebend war die Begeisterung, die fih 1813 beim Ausbruch der Befreiungskriege in allen Schichten der Bevölkerung der Stadt zu erkennen gab. Auf religiösem Gebiet bezeichnete die Ünion der lutherishen und der reformierten Konfession, die im Anschluß an das Reformationejubiläum 1817 in Berlin voll- zogen wurde, einen wihtigen Wendepunkt. Mit dem Jahre 1848 hat die neue Zeit für Berlin begonnen, die Entwicklung zur Welt- stadt. Von dem Straßenkampf am 18. März dieses Jahres heißt es: „Es wird unklar bleiben, aus welchem Grunde er begonnen wurde, und was eigentlich damit bezweckt werden sollte.“ Am 13, Juli 1878 wurde zum Schluß des Kongresses zur Bei- legung der ortentalishen Wirren im MNReichskanzlerpalais der Berliner Friede unterzeihnet, „einer der größten Momente in der Geschichte der Stadt, die jeßt an Stelle von Paris und London als Mittelpunkt Europas erschien.“ Zum Schluß der Geschichtsbetrachtung, die bis in die Regierung Kaiser Wilhelms I1. hineingeführt ist, ent- wirft der Verfasser in kurzen Zügen ein ungefähres Bild des heutigen Berlin nach den verschiedensten Gesichtspunkten (Militär, Verkehr8- wesen, Polizeiverwaltung, die Zweige der Stadtverwaltung, Kirche, Kunst und Wissenschaft, Presse, Entwicklung von Handel und Hand- werk, Ausbau der Wasserstraßen, Entwicklurg dec Vororte). Die lezten Seiten handeln von den künftigen Aufgaben des Riesengebildes Groß-Berlin. Ein Namenverzeichnis von 4 Seiten sowie ein genaues Fnhaltsverzeihnis sind erwünschte Beigabten. Jede Zeile der Schrift verrät die fihere Beherrshung der weitverzweigten Wissensgebiete, die bier erörtert werden, wie das {on der Name des Verfassers, der für den Geshichtskundigen einen guten Klang hat, erwarten ließ. i — D. Ernst Constantin Nanke, Professor der Theologie zu Marburg. Ein Lebensbild, gezeihnet von seiner Tochter Etta Hitzig. Mit einem Bildnis vom Jahre 1886. Leipzig, Verlag von Duncker u. E 1906. 363 S. 6 M Der Historiker Leopold von Ranke, aus einem Thüringer Pastorengeshleht, das si bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen läft, hatte 4 jüngere Brüder. Heinri wirkte zuleßt als Oberkonsifstorialrat in München, Ferdinand war Direktor des Königlichen Friedrich Wilhelms- Gymnasiums und der damit vereinigten Anstalten zu Berlin, Wilhelm, ein Kunstkenner und -Sammler, verbrachte die leßten Jahre seines Lebens als Regierungsrat a. D. in Berlin, der jüngste endli, Ernst Constantin, durch fast 20 Jahre von dem ältesten, Leopold, getrennt, war Professor der Theologie in Marburg (geboren 1814, gestorben 1888). Die Selbstbiographie des Leßt- genannten, von seiner Tochter im Nachlaß vorgefunden, nebst anderen Aufzeihnungen, dazu eine reihe Auswahl aus seinem Briefwechsel, werden hier in pietätvollem Gedenken der Oeffentlichkeit übergeben. Die 1868 geschriebene Biographie reiht aus bis zu seiner Berufung nach Marburg (1850), das übrige ist aus einem Tagebuch ergänzt, auch Ge- legenheit8gedihte („dieses Wort im Goetheschen Sinne gebraucht“) find verwertet. Unter den ausgewählten Briefen nehmen die Korrespondenzen mit seinem Bruder Leopold und teilweise mit Heinrich sowie seinem nächsten Freunde Kleist-Reßzow den breitesten Raum ein. Auch Briefe von Kleists Mutter sowie deren Tochter aus erster Ehe, Frau Luitgarde von Puttkamer, der Mutter der Fürstin Bismark, werden mitgeteilt. Die Bedeutung des hier vorgelegten Buches hat die Herausgeberin in sinniger Weise so gekennzeichnet: „Es spiegelt sich darin wieder das innerlihe Leben eines deutshen Gelehrten und Universitätslehrers, das, von innigster Frömmigkeit, Vaterlandsliebe und Poesie durhleuchtet, ein wahrhaft glückliches gewesen ist. Da- durch mag es, gegenüber dem jeyigen Streben und Hasten des Welt- getriebes, vielleiht manhem einen wohltuenden Nuhbepunkt ge- währen, und namentlich auch den zablreihen, dankbarer Verehrung noch an ihm hängenden Schülern meines Vaters eine willkommene Erinnerung sein. Diesen fowie seinen treuen Freunden in Nah und Fern sei in aller Bescheidenheit dieses Buch gewidmet.“ Die Kinderjahre in dem s{ön gelegenen Wiebe an der Unstrut (1814—1825), die Schulzeit in Quedlinburg, in dem Kloster Donndorf nahe bei Wiebe und endlich in der berühmten sächsischen Landesschule Pforta 1828—1834), die alle fünf Brüder besuchten, die Studienjahre in eipzig, Berlin, wo er mit seinem Schulfreund von Kleist-Reßow, dem späteren Oberpräsidenten der Rheinprovinz, zusammen wohnte, und endlich in Bonn (bis 1837), die Tätigkeit als Pfarrer in Buchau, einem oberfränkishen Dörfhen im Fichtelgebirge (1840—1850) und aus dem weiteren Lebensgang die akademishe Wirksamkeit in Mar- burg (1850—1888), das sind die Bilder aus dem außeren Leben, deren Eindrücke in diesen Blättern festgehalten find. Es war ein Leben, das, von außen gesehen, ruhig und gleihmäßig verlief und ohne Anfechtungen blieb, aber desto größer war der innere Reichtum, und das Herz lug stets auf dem richtigen Fleck, das beweist die Stellung, die der nahezu 74 jährige Herr noch kurz vor seinem Tode troy ab- weihhender Geistesrihtung gegenüber der Berufung von Adolf Harnack von Gießen nah Marburg und damit nah Preußen einzunehmen ver-
mochte.
mit
Nurtzée Autéeiges neu ershienener Schriften, deren Besprehung vorbehalten bleibt,
Die Schule der Leidenschaft. Roman von Fri Markti- 5 Berlin W. 35, Gebrüder Paetel.
Unser Deutsch. Einführung in die Muttersprache, Von Geh. Rat, Prof. Dr. Friedrih Kluge. (,Wissenschaft und Bildung.“ Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des Wissens. Herausgegeben von Privatdozent Dr. Paul Herre in Leipzig. 1. Bändchen.) [[V und 147 S.] 8°. geh. 1 M; gebdn. 1,25 4A Leipzig, Quelle u. Meyer.
Spruchwörterbuh. Sammlung deutscher und fremder Sinn- sprüche, Wahlsprüche, Inschriften an Haus und Gerät 2c., nah den ie sowie geshichtlih geordnet und unter Mitwirkung deutscher
elehrter und Schriftsteller herausgegeben von Franz Freiherrn von Lipperheide. In 20 monatlihen Lieferungen zu je 0,60 4 Gesamtpreis 12 A Lfg. 15. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 38, Expedition des Spruchwörterbuhs. :
Sammlung deutsher Reichsgeseße. Nr. 31, 78. Ges werbegerihtsgeseß. Textausg. von Leo Mugdan. 6. Aufl. von W. Cuno. Gebdn. 2,50 A — Zigarettensteuergeseß vom 3. Juni 1906, nebs den Ausführungsbestimmungen 2c. Textausg. von Dr. jur. Wilhelm Cuno. Berlin W. 35, I. Guttentag.
Ueber die Geistesstörungen der Strafhaft. Von Dr.
S i; it 1 Abbildung. Tübingen, Verlag der H. Ladigas S: iung. - 1906. 146 S. Preis im Einzelverkauf
seinem Nachfolger eine Betonung deutsher Eigenart ein. Die Er-
Ernft Siefert, 6 # Halle a. S, Karl Marhold.