1906 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Nov 1906 18:00:01 GMT) scan diff

bezeichnet und die Vorteile und Nachteile gegen einander abgewogen; man kann nit sagen, daß er das Gese unobjektiv behandelt habe. Er ist ganz den Spuren des „Korrespondenzblattes* gefolgt. Wenn der „Vorwärts* gesagt hat, daß der Abg. Legien den Abg. Trimborn und seine ¿raktion wegen ihrer fozialpolitisWen Verräterei mehrere Stunden Spießruten laufen ließ, so möchte ih bemerken, daß si viel- leiht nur ein Drittel seiner Rede mit Polemik befaßt hat, im übrigen aber mit fahlichen Ausführungen. Außerdem is uns dieses „Spießrutenlaufen“ niht übel bekommen. Durch das Geschrei über ein Ausnahmegeseßz, ein neues Zuchthausgeseß werden sih die riftlihen Gewerkshaften nicht abhalten laffen, das Gese ruhig und objektiv zu prüfen und ebenso sachlich und \{char dazu Stellung zu nehmen, wie es ihnen angemessen erscheint. Der Abg. Legien reagierte auf einen Say des Kollegen Trimborn, der dahin ging, die gemeinsame Stellungnahme von „Korrespondenz- blatt“ und „Vorwärts“ sei niht zu verwundern, da Einigkeit zwischen beiden Gruvpen bestehe. Darauf sagte der Abg. Legien: „Ja natürlich, wir betrachten die fozialdemokratishe Partei als die politishe Ver- treterin ter Arbeiterklafse.“ Er hat wohl nit die ganze Wahrheit gesagt. In Wirklichkeit is die Sozialdemokratie doch wohl etwas mehr als deren politishe Vertretung. Jch hätte mich gefreut, wenn der Abg, Legien einen ähnlichen Mannesmut besessen hätte in Mannheim und ofen und frei das Verhältnis zwishen Gewerkschaft und Partei dargelegt hätte. Der Redner zitiert einen Artikel des „Korrespondenzblattes“, wonach die Gewerkschaften jeßt ebenso nah wie früher vor dem Ausnahmegeseß auf dem Boden des Klassen- kampfes stehen müssen und daß die Beseitigung der ktavitalistischen Ausbeutung die einzige Löôfung dieses Verhältnisses dar- stelle. An dieser Lösung müßten Gewerkschaften und politische Organisationen zusammenarbeiten. Man müsse endlich mit der Neutralitätsschwärmerei aufhören und offen zugeben, daß die Gewerkschaften tatsählich auf dem Boden des Klassenkampfes stehen. Hiernach verstehe ich niht, wie uns der Abg. Legien eine A erun der Gewerkschaften vorwerfen konnte, wenn wir das feststellten. ir find uns vollständig darüber klar, daß die fozial- demokratische Partei sie niht nur als politische Vertretung betrachtet, sondern auch daß fie ideell mit der Partei vollständig einverstanden find. Wenn der Abg. Legien meinte, die Arbeiter würden von selbst Sozialdemokraten, so haben wir schon eine ähnlihe Aeußerung auf dem Kölner Gewerkshaftskongreß gehört, wo es hieß: „Unsere Mitglieder find antireligiös, weil sie vernünftige Menschen sind.“ (Sehr richtig! bei den E, Ih freue mich, daß dieses auf der linken Seite zugestanden wird. Man sollte si doch hüten, die christlihen Arbeiter, die \ich seit Jahren ehrlich bemühen, für die Besserung der Lage ihrer Klassen- genofsen zu arbeiten, fo binzustellen, als seien fie vorläufia zu dumm, zu erkennen, daß sie eigentliß zur Sozialdemokratie gehören. Wenn Sie aber gesagt haben, die christlichen Gewerkschaften gehörten zum Zentrum wie die Hirsch-Dunckershen zum Freisinn, so würde man Ihnen, wenn Sie dies auf dem Parteitage gesagt hätten, gründ- lich den Kopf gewashèn haben. Halten Sie uns doch bloß niht für so dumm, daß wir uns auf eine politische Partei überhaupt festlegen. Das verbietet uns schon die Klugheit. Das Zentrum ist unsere Ver- tretung niht, wir betraten es gar nicht als unsere Vertretung. Alle politischen Parteien, die Arbeiterinteressen vertreten, spannen wir eventuell vor den Karren, den wir aus dem Dreck zu ziehen wünshen. Ste (zu den Sozialdemokraten) sagen das nur, um die evangelischen Mitglieder der christlihen Gewerkschaften kopfscheu zu maden. Die evangelischen Arbeiter beteiligen ih jeßt in steigendem Maße an den Gewerk- schaften. Wir haben Ihnen, Herr Legien, au nicht vorgeworfen, daß Sie hier sich der soztaldemokratishen Partei anschließen. Aber daraus zu s{ließen, daß nun die Gewerkschaften \ozialdemokratish wären, wäre sehr kurzsihtig. Es werden auch noch Vertreter anderer Gewerkschaften hier in den Reichstag einziehen. Den christlihen Ge- werkschaften fällt es gar nit ein, religiöse Zwecke zu verfolgen. Das hat man nie gewollt. Dann wäre unsere interkonfessionelle An- \{auung überhaupt unmöglih. Wenn wir uns christlihe Organisation nennen, so bedeutet das nichts anderes, als daß wir Vereinigungen christlich gefinnter Arbeiter sind zu wirtshaftlichGen Zwecken, daß wir hristlihe Arbeiter find, die sich von der fozialdemokratishen Ge- dankenwelt emanzipiert haben, um gewerkshaftliße Dinge zu ver- treten, ohne irgendwie einer Partei Heeresfolge leisten zu wollen. So ist unsere ristlihe Gewerkshaftsbewegung aufzufassen und nicht anders. Wenn wir durch die Politik unserer Gegner gezwungen werden, unsere christliche Weltanschauung in den Vordergrund zu stellen, so ist das nur natürlich. Wenn die Mitglieder der soziäldemokratischen Gewerkschaften, wie der Abg. Legien sagte, antireligiös denken, weil sie vernünftig find, so entstéhen natürlich dadur Reibungsflähen und auch wir müssen unsere Gedanken in dieser Richtung klar legen und fie der Welt gegenüber verteidigen. Das is aber etwas ganz anderes, als wenn eine Gewerkshaft überhaupt religiöse Zwecke ver- folgt. Es ist ganz selbstverständlih, daß die Arbeiter in dem Maße, wie sie selbständig denken und handeln lernen, in den gewerkschaft- lichen Organisationen auch nah politisher Selbständigkeit, nah politischer Mitarbeit streben, und da sage ich es gerade heraus, daß ih es für beklagenswert halte, daß das Arbeiter- element in den bürgerlihen Parteien so miserabel vertreten ist. Das istt die \{chwerste Unterlassungésünde, die die bürgerlihen Parteien jemals begangen haben. Diejenigen, die bei jeder Gelegenheit ihren Patriotismus hervorkehren, haben sich nie bemüht, das Kaiserwort vom \{lichten Mann aus der Werkstatt wahrzumahen. Wenn jede bürgerlihe Partei ein halbes Dußend Mandate an Männer, wie ih z. B. einer bin, abgäbe, so würden die sozialpolitishen Anschauungen der Parteien ein ganz anderes Gesiht bekommen. Die selbständig, die politisch mündig gewordene Arbeitershaft könnte man auf diese Weise zur Geltung gelangen lassen. Was die Bergarbeiterfrage anbetrifft, so hat der Abg. Trimborn ausdrüdcklich darauf hingewiesen, daß ih diesen D noch speziell behandeln würde. Man wird bei dieser Gelegen- eit hier nit daran vorbeikommen, zu der Frage der Organisation und des Koalitionsrechtes der Landarbeiter Stellung zu nehmen. Wie Sie auf der rechten Seite des Hauses über das Koalitionérecht der Landarbeiter denken und wie vielleiht auch ein Teil meiner politishen Freunde darüber denkt, ift eine große Ungere@tigkeit. Die agrarishe Presse hat sehr {wer gesündigt und die Bauern irre- eführt. Das Bezeichnendste ist, daß man bei den Herren stets von Streik und von Kontraktbruch redet. Auch der Staatssekretär hat sich hier verleiten laffen. Der organisierte Landarbeiter wird nicht cines shöônen Tages die Arbeit niederlegen. Ich will niht behaupten, daß der Entwurf, wie er vorliegt, angenommen wird, aber wenn dies ge- {ähe und die Landarbeiter würden eingeshlossen, so wäre dies die beste Garantie gegen den Kontraktbruch. Wenn die Arbeiter sich einer Organisation anschließen, so haben sie jemanden, den sie verantwortlih machen und der sib auch selbst moralisch verantwortlih fühlt. Wenn die Arbeiter einen Tarifvertrag abgeschlossen haben von Organisation zu Organisation oder von Organisationen mit einem größeren Arbeitgeber, fo ist es ihre Pflicht, den Kontrakt auch zu halten, und wir halten ihn auch. Der Bruch eines solchen Vertrages würde von den Gewerkschaften nit gebilligt werden, er ist auch nie befürwortet oder unterstüßt worden. Die Schlußfolgerungen, die man aus dem Koalitionsrecht zieht, sind vollständig ver- kehrt. Gerade weil die Landarbeiter sich nicht zu helfen wissen, greifen fie zum Kontraktbruch und laufen davon. Ich will Ihnen . (nah redts) ganz furz sagen, wie eigentlich das Verhältnis sein wird, wenn die Landarbeiter das Koalitionêreht erlangen. Sie können do von den Leuten nicht verlangen, daß sie sich ohne weiteres für das nächfte Jahr hinsichtlich der Arbeitsbedingungen fesilegen. Wenn aber bei einer Gewerkfshaft ein Arbeitsverhältnis auseinandergeht, so ver- handeln wir do gleich über die neuen Arbeitsbedingungen und damit basta. Wenn die Leute sich aber nit einer Organisation, die in der Oeffentlichkeit tätig ist, angliedern können, fo ziehen fie sich zurück in geheime Konventikel. Wenn Sie sich an das Sozialistengeseß er- innern, so werden Sie das eine zugestehen müssen, daß gerade die aus der Oeffentlichkeit gedrängte Arbeiterschaft, die si in ihren Rechten

sammentat, die die Zuchtstätten sozialistisher Reinkultur waren. Die Arbeiter in den Städten haben ihre Vereinigungen, aber wenn die Landarbeiter \sih sagen müssen: „Sobald ihr euch organisiert und ver- abredet, bedroht euch der Staat mit Strafe; aber die Arbeitgeber können

ch gegen euch organisieren“, so bedenken Sie nicht die aufreizende Wirkung, die das selbst auf den dümmsten Landarbeiter haben muß. Und glauben Sie, daß die Sozialdemokcatie vor den Schwierigkeiten auf dem Lande zurückschreckt ? Absolut nicht ; sie hat Geldüberfluß und Agitatoren genug und wird {on etwas zu {hafen wissen. Räumen Sie darum lieber den Stein des Anstoßes hinweg und schlagen Sie ihr die Waffe aus der Hand, die in folchen Ausnahme- geseßen liegt. Für den Fortzug der Landarbeiter hält der Staats- sekretär das psychologische Moment für R gebend, daß es ihnen in der Stadt besser gefällt. Allerdings gefällt es ihnen in den Städten besser und es wird dort ganz anders für sie gesorgt; aber es fommt auch ein anderes psychologisches Moment hinzu: das Gefühl der Unfreiheit, der Mangel der Möglichkeit, fich mit den Berufsgenossen zu vereinigen, das Bewußtsein, daß sie völlig isoliert sind. Außer diesen Mo- menten kommt noch hinzu, daß es in Preußen nicht gleihes Recht für alle gibt. Die Arbeiter haben niht das Recht wie die Arbeit- geber, si zu koalieren. Dazu kommt, die Landwirtshaft braucht heute tüchtige Arbeiter. Gewiß spielt die Arbeiterfrage auf dem Lande heute eine sehr große Rolle, die Landwirtshaft wird ganz anders betrieben, als noch vor 40 und 50 Jahren, sie braucht Maschinen, künstlihe Düngemittel usw. Wenn Sie die Landwirtschaft in die Höhe bringen wollen, muß fie auch ein tüchtiges Arbeiter- personal baben, und das sind die Elemente nicht, die unfrei und gebunden sind. Deshalb sollten Sie ihre Nechte niht durch Aus- nahmegeseße beshneiden. Unsere Industrie ist ein \prehendes Beispiel, die Zeit, in der die Geroerkshaftsbewegung hochgekommen ist und die Wobhltaten der fozialen Gesetzgebung sich bemerkbar gemacht haben, ist die Zeit des größten industriellen Aufs{wungs gewesen. Wir müssen immer größere Intelligenz bei unseren Arbeitern unbedingt haben, wenn die Industrie sich auf dem Weltmarkt behaupten und immer Vollkommeneres produzieren soll. Diese Eigenschaft kann man aber in einer gebundenen Arbeitershaft nicht ent- wickeln. Warum betrachtet man überhaupt das Koalitionsrecht unter dem Gesichtspunkt der Streikmöglichkeit ? Es ift fraglih, ob der Streik in der Landwirtschaft überhaupt eine Waffe der Arbeiter schaft ist, die sie mit Erfolg in Anwendung bringen könnte; sie hat ganz andere Mittel und Wege, um ihre Interessen zu vertreten. In Süddeutshland besteht das Koalitionsreht der Landarbeiter und doch wird dort das Feld auch bestellt und das Vieh auch gemolken. Preußen scheint _nach dieser Richtung sid immer das Odium des reaktionärsten Staates erhalten zu wollen. Allmäblich kommt es so, daß man sich sch{ließlich draußen in der Welt \chämt, ein Preuße zu fein, weil die einfaWßsten Kulturforderungen unberüdsichtigt bleiben. Sie follten mit den Ausnahmegeseßen, die lange überlebt sind, aufräumen; damit werden Sie einen Stein des Anstoßes beseitigen. In diesem Entwurfe ift die Frage der Rechtsfähigkeit der Berufsvereine nicht in der Form geröst, wie wir es uns früber gedacht und von Partei wegen immer efürwortet hatten. Die Vorlage beschränkt sich auf die gewerblichen Arbéiter, wir wollten aber stets die Rehtsfähigkeit aub für die guten Organisationen, die Arbeitervereine, Gesellenvereine, auernvereine, Handwerker- und Gewerbevereine, denn alle diese haben ein großes Interesse an der RNehtsfähigkeit. Wenn das Geseß nihts anderes sein sollte, wie der Staatssekretär sagt, als eine Novelle zum B. G.-B., so hâtte man auch diese Form wählen sollen. So aber wird man auf den Gedanken gebraht, als sollte ein neues Gewerkschaftsrecht geshaffen werden. Die Vorlage is mit einer Un- masse von Beschränkungen und Bestimmungen bepackt, die keine Ge- werkshaft, die ihre Freiheit liebt, auf sfih nehmen kann. Zunächst wäre es notwendig gewesen darin stimme ich dem Abg. Legien zu das Koalitionsrecht positiv zu gestalten, Mit den Bestrafungen \{werster Art auf Grund des § 153 if niht das gleihe Net für alle gewahrt. Auf die Bestrafung der Führer im Metallarbeiterstreik mit 4 Monaten Gefängnis müfsen wir noch zurlückommen, wenn die Gerichtsakten vollständig vorliegen, aber ich muß gestehen, gerade die Urteile gegen Streiksünder auf Grund des § 153 werden be- sonders als Unreht erkannt. Man hätte sich über die Vor- lage vorher von Sachverständigen beraten lafsen sollen, von den Gewerkschaften, wie es beim Versiherungsvertrag geschehen ist, dann hätte man hier sich 909/69 der Kritik erspgrt. Die jeßige Form des Gesezentwurfs if doch im hohen Grade be- denklih. Es ift mögli, daß Berufsvereine, die für den Heim- arbeiterschuß eintreten, weil die Heimarbeiter selbst viel zu {chwach sind, um eine Agitation entfalten zu können, Vereine, die den Maximalarbeitstag vertreten usw., unter dieses Geseß fallen. Be- denklich sind auch die Bestimmungen * bezüglich des Berufswechsels. Aus den Aeußerungen des Staatssekretärs war zu entnehmen, daß man hauptfählich die Gewerkschaften vor fremden Einflüssen {üßen wolle. Jh meine, die Gewerkshaften besien cin #o aus- geproQenes Selbständigkeitsgefühl, daß sie sch vor äußeren inflüssen \{chon von selbst \Düben. Was die -Mitgliederversamm- lungen betrifft, so sagte der Staatssekretär, man hätte die Bestim- mungen aus dem Aktiengeseß und dem Bürgerlichen Geseßbuch ent- nommen. Der Abg. Legien sprach allerdings sogar von Bestimmungen des Zuchthausgeseßes. Wir werden wie die Aktiengesellschaften be- handelt. Man wird sich in der Kommission hoffentlich davon über- zeugen, daß folhe Bestimmungen für uns niht zu gebrauchen sind. Man fkann es ja versteben und als gerechtfertigt ansehen, wenn die Regierung über einen Verein, der einen öffentlih-rechtlihen Charakter hat, eine gewisse Kontrolle zu baben wünscht, aber daß jeder Polizei- behörde die Einsicht in die Mitgliederlisten gestattet werden soll, vermag ih als begründet nit anzusehen. Sache der Gewerbeinspektion wäre es ledigli, festzustellen, welhen Beruf jeder Arbeiter hat. So läßt es sich verhindern, daß berufsfremde Arbeiter der Orga- nisation angehören. Am allerbedenklihslen aber if die Bestimmung über die Entziehung der Rech1sfähigkeit ; diese gestattet vor allem au den Behörden, einstweilige Maßnahmen zu treffen, und zwar, wenn die Vorausseßungen des Abjaz 1 des § 15 vorliegen, der lautet: „Wenn er einen Zweck verfolgt oder Mittel des Vereins für einen Zweck verwendet, der der Satzung fremd ist, und, falls er in der Satzung enthalten wäre, die Verwaltungébehörde zum Ein- \spruche gegen die Eintragung des Vereins berechtigt haben würde.“ Ferner trifft die Anwendung einstweiliger Maßnahmen zu nah § 43 Absatz 1 des B. G.B., wonach einem Verein die Rehtsfähigkeit ent- ¡ogen werden kann, wenn dur geseßwidrige Beschlüsse der Mitglieder oder des Vorstandes das Gkmeinwohl gefährdet wird. Das find so dehnbare Bestimmungen, daß aus ihnen die Verwaltungs- behörde alles möglihe konstruieren kann. Denken Sie z. B. an einen Streik der Bergleute. Diese stellen Streikposten aus, die Polizei- behörde weist sie auf Grund irgend einer Polizeiverordnung von der Straße fort, der Vorstand des Gewerkvereins sagt, zum Streik gehört auch das Streikpostenstehen. Die Polizei fagt: „Nein, daraus ergeben sich nur Konflikte.“ Unter Umständen kann eine den Gewerkschaften feindlih gesinnte Behörde nun den Vorstand verhaften und die Kasse mit Beschlag belegen. Bedenklich ist die Bestimmung wegen der Arbeiter in den Elektrizitätswerken. Man könnte ein- wenden, die Arbeiter könnten auf die Rechtsfähigkeit verzichten; jedenfalls wird ihnen aber moralisch das Streikreht ge- nommen. Ich erkenne an, daß ein Streik in der Be- leuhtungsindustrie, bei Wasserwerken unter Umständen Folgen hat, die für das Gemeinwohl höchst bedenklih find und die zu verhindern unter Umständen auch die Arbeiter gern bereit sind, Aber solange diese Betriebe unter freier Konkurrenz tehen, folange sie privatkapitalistishe Betriebe sind und die Arbeiter infolgedessen unter dem freien Arbeitsvertrag stehen, wäre es ein Unrecht, ihnen jenes Recht zu nehmen. Entweder müssen diese Betriebe in öffentliche Regie genommen werden und die Arbeiter eine bestimmte Beamten- qualität haben, oder es muß im Betriebe eine bestimmte Organisation, ein Arbeiteraus\{chuß in Krast treten, eine Art Arbeiterparlament, um

gekränkt fühlende Arbeiterschaft sih in geheimen Organisationen zu-

ihre Interessen zur Geltung zu bringen. Jch erinnere an eine Ein-

rihtung in Bayern für die Eisenbahner. Die bayerishe Eisenbahn. verwaltung gestattet nicht bloß Arbeiterausshüsse mit weit ehenden Befugnissen und Machtvollklommenheiten, eva auch das Als treten unter dem Beisein höherer Cisenbahnbeamten und diese Sate funktioniert fo gut, daß die Arbeiter, wenigstens die christlichen Arbeiter, freiwillig auf das Streikreht verzihten. Es ift gan falsch, daß die Arbeiter an diesen Streiks allein \ u sind. Es liegt auch daran, daß die Arbeitgeber den Wünschen der Arbeiter niht entgegenkommen. Bezüglih der Haftbarkeit und des Schadenersaßes muß ih einer Anschauung des Staats, sekretärs widersprehen. Wir stehen durhaus niht auf dem Stand, punkt, daß die Arbeiterorganisation das Recht haben soll, beliebig einem Dritten ohne Verantwortung Schaden zuzufügen. Auf Grund des § 31 des B. G.-B. haben die Unternehmer heute schon eine Handhabe um die Gewerkschaften unter Umständen auf Schadenerfaß zu verklagen, Der zwischen dem Buchdruckerverbande und den Arbeitern abgeschlossene neue Buchdruckertarif erkennt in gewissen Grenzen freiwillig die Be, rehtigung des Schadenersatzes an. Jedenfalls ist die Anwendung des betreffenden Paragraphen des B.

Der Staatssekretär sprach von dem unberehtigten Mißtrauen gegen die die Gesete ausführenden Behörden, besonders die Polizeibehörden, I will in dieser Beziehung meinerseits nit übertreiben, aber die Erfahrungen, die auch wir gemacht haben, rehtfertigen oft ein folhes uen. Das reihsländishe Berggeseß schreibt vor, daß Knapp- shastsvereine bestehen sollen; dieses Geseg ist dem preußischen nachgebildet. Die reichsländishen Behörden legen diese Be, stimmung fo aus, M es ins Belieben gestellt sei, ob \olhe Ver. eine bestehen, und fo haben 30 Jahre lang dort keine Knapp, \chaftsvereine bestanden und sind zum Teil erst vor ganz kurzem ein, geführt worden! Bei solchen Erfahrungen kann ntemand wundern, wenn wir uns dagegen fträuber, daß folhen Behörden die Ausführung des vorliegenden Geseßes übertragen werden foll. Die Vorteile, die nah meiner persönlichen Ueberzeugung in der Dur, brechung des einzelstaatlihen Vereinsrechts, in der Zulafsung der Minderjährigen und Frauen liegen, will ich gern anerkennen, aber die Nacteile erwecken so s{hwere Bedenken, daß ih, wenn der Entwurf, so wie er liegt, Geseg wird, keinem christlichen Verein anraten würde, ih eintragen zu lassen. Ich kann nur wünschen, daß die Regierung in der weiteren Beratung Cer zeigt und ein brauchbares Geseß zu stande zu bringen hilft. Die Gewerkschaften haben es aus sih heraus zu einer einigermaßen genügenden Organifation gebracht, aber moralisch wäre die Erwerbung der NRechtsfähigkeit eine große Stärkung für uns. Soll die Nechtsfähigkeit aber den Gewerkschaften nüßlih sein, so muß fie sich threr Organisation auch anpassen.

Abg. Heine (Soz.): Wenn ih auch diese Hoffnung nicht teile, so werden doch auch wir in diesem Sinne in der Kommfssion mit. ¿zuwirken versuhen. Gegen die Auédrücke „Zuchthausgeseß“, „Aus- nahmegesetz“ usw. wehren si viele der Herren hier und von der Re- gierung. Gewiß, wenn man das Kind beim rechten Namen nennt, hört es niemand gern. Man braucht ja niht alles mit demselben Ausdruck zu bezeichnen; ih gebe zu, das Geseg is ein Monstrum eigener Art: oder nach altem Rehtsterminus eine Geburt ohne mensch{lihe Form und Bildung. Solche Exemplare haben keine rechte Lebens- fähigkeit. Die Sprache der Vorlage zeigt \ck{on, daß man das neue Geshöpf in ein verworrenes Gestrüpp hineinseßen wollte; da kann es nicht leben, da muß erst die Holzaxt angewendet und dann der Boden gelockert werden, um ihm Lebensfähigkeit zu geben. Die Aus- führungen des Staatssekretärs zeugen wie die Begründung der Vor- lage von dem Mangel an Fühlung mit dem lebendigen Rechtsleben, mit den praktishen Anschauungen. Man hätte fich doch fagen müssen, die praktishe Wirkung der Gewerkschaft ist da, sie hat si herausgebildet ohne Mitwirkung der anderen Faktoren, ja gegen deren Widerstand und gegen den Widerstand des grünen Tisches, Es ift au nit rihtig, daß der Entwurf paritätish ist. Wenn das eintrifft, was {on der Abg. Legien prophezeite, daß in den neuen Arbeitskammern nur Mitglieder eingetragener Berufsvereine thren Siß haken werden, so werden Sie, da die Verbände, wie sie jeßt bestehen, sich diesem Gesetz nicht eren können, Arbeiterkammern ohne Arbeiter haben. Der Abg. Bassermann meinte, die Befürchtungen nah dieser Nihtung wären übertrieben, der Reichstag hätte mit- zusprehen; aber wir haben {hon manches gegen das bessere Wollen des Reichstages geschehen sehen. Durch den Entwurf soll die Omnipotenz der Einzelstaaten in bezug auf die Vereine, die sich dem Gesetz nicht unterwerfen, aufrecht erhalten bleiben. Was hindert die Einzelstaaten, für die nihteingetragenen Vereine ihre landesgeseßlihen Bestimmungen noch zu vershlechtern ? Erst hätten die Verein8geseße und das Koalitions- recht geregelt werden müssen. Mit seiner These, daß in der Landwirtschaft fich das Recht und Interesse des einzelnen, des Arbeiters, dem All- gemeinwohl unterordnen müsse, hat sich der Staatssekretär in die nebelhaften Träume des Zukunftsstaates mehr versponnen, als wir Sozialdemokraten das zu tun pflegen. Das ist ein \ozialistisher Ge- danke, den ih akzeptieren kann, aber nur für die Zukunft. Wenn die Erzeugung des Brotes eine Sache des öffentlihen Interesses ist, dann muß man sie auch zum Gegenstand des öffentlihen Dienstes machen. Soll der Landarbeiter sein Net hingeben, damit die Frucht nicht ver- dirbt, so muß der Grundeigentümer auf sein Recht verzichten, den Pro- [etarier so zu bezahlen und zu behandeln, wie er will, und das Brot ¡um Gegenstand der Preistreiberei und zum Mittel der Aus- beutung des Volkes zu machen. So billig, wie uns der Staatssekretär z- B. hinsihtlich des etwaigen Verlangens der Mitgliederlisten zu trôsten suchte, wollen wir uns nicht trösten laffen. Es gibt Leute, die, wenn es gilt, Arbeiterrechte zu unterdrücken, si mit 10 000 4 bezahlen lafsen. Daß die Vereine Beamte anstellen, die berufsfremd find, widerspriht der genossenshaftlichen Idee. In den großen Betrieben sind die verschiedensten Leute vereinigt. Es läßt sih nicht anders einrichten, als daß sich verwandte Berufe zu einer Organisation zusammens{ließen, da sie alle solidarische Interessen haben. Ueber alle diese Dinge läßt sich der Entwurf nicht aus. Das ift aber sehr wichtig. Ih traue, was Kleinigkeiten betrifft, der juristischWen Praxis alles zu. Wozu überhaupt diese neumodische zünfilerise Beschränkung, die nicht durch die praktischen Bedürfnisse des Lebens, sondern vom grünen Tish aus vorgezeichnet ist. Ich glaube, es ist hier weniger ungeshickt, als Absicht. Jh bin sogar so bo3haft, anzunehmen, daß es die Absicht des Entwurfs ist, die großen Organisationen zu zershlagen, damit jede gemeinsame Aktion der Arbeiterklasse verhindert wird. Dazu paßt ausgezeichnet, daß man auch ihren geistigen Gehalt antasten will. Auf dem Gebiet der polizeilichen Schurigeleien gibt cs keinen größeren Kenner als mich ; auf die Versicherung der loyalen Handhabung geben wir nichts. Wir haben gelernt, an folhe Dinge nit mehr zu glauben. Der Abg. Giesberts hat geleugnet, daß die christlihen Arbeitervereine mit dem Para- graphen angegriffen werden könnte, daß sie religiöse Zwecke verfolgen. Ih glaube auch, daß man sie jeßt mit dieser Handhabe nicht anfassen wird, aber die Gelegenheit wird kommen, und dann sind die christlichen Gewerkschaften in einer {chlimmeren Lage, als die freien. Sie (zum Zentrum) haben es doch am eigenen Leibe erfahren, welcher s{chmäh- lihen fleinlihen Schurigeleien - die preußishe Polizei fähig ist. Ih erwarte, daß das Zentrum Mut zeigt und gegen die be- treffende Bejtimmung vorgeht, sonst seßt es. sich dem Verdacht aus, daß es ihm lieb is, wenn das Geseß gegen die Arbeiter an- gewandt wird. Jch habe den Eindruck, daß man mit diesem Geseß Streikbruchvereine _großziehen will, Der Richler hat es in der Hand, daß ein Verein stranguliert wird. Was bedeutet in § 15 das Wort „Ausstand“ und „Aussperrung“ ? Die Gerichte machen keinen Unterschied zwischen ausständigen und ausgesperrten Ar- beitern. Eine der größten Gefahren erblicke ich in der Anwendung des § 31 B. G.-B. bezüglih der erweiterten Haftung. Dem Abg. Bassermann muß ih bemerken: heute besteht die Shadenhaftung nich, der Staatssekretär berief sich dafür auf das f\taatsbürgerlihe Prinzip der Gleichheit. Wenn von jener Seite auf das demokratishe Prinzip verwiesen wird, so steckt immer etwas Bedenkliches dahinter-

(S({luß in der Zweiten Beilage.)

b G.-B., von dem ih vorhin spra | für uns unannehmbar und wir werden versuchen, ihn zu ändern. |

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Dienstag, den 27. November

1906.

„42 280.

¿ « J 8 (SWhluß aus der Ersten Beilage.)

Et : T T

Man kann nit Verschiedenes glei behandeln. Man kann doch nicht emand in einen Rock zwängen, der thm nicht paßt. Die Delikts- Log der Korporationen läßt sich durchaus niht rechtfertigen. Die größte öffentlih-rechtlihe Korporation, der Staat, sträubt sich doch noch heute, die Haftung für Schäden zu übernehmen, die seine Beamten verursachen. Man sollte also die Schadenersaßpflicht aus § 71 B. G.-B. wenigstens für die großen Verbände aus- schließen. Sie würde für die Verbände, namentlich für die Tarifgemein)haften, geradezu ruinös werden, zumal bei unserer jetzigen Judikatur. Diese hat das Vorgehen der Buchhändler gegen die Schleuderer als gegen die gute Sitte verstoßend angesehen. Dasselbe könnte auch Play greifen gegenüber dem Buchdruckertarif, während sie z. B. die schwarze Lisle der Unternehmer nicht als gegen die gute Sitte verstoßend betrachtet hat. Die eutige Bureaukratie ist überhaupt gegen alles, was wie Selbsthilfe aus- Reht. Auf die Auslegung des Erpressungsbegriffs will ih nur nebenbei hinweisen. Die Rechtsprehung der preußischen Ge- richte hat, was der Abg: Bassermann seinerzeit befürchtete, tatsächli das Koalitionsreht fast illusorisch gemaht. Im höchsten Grade be- denklich ist auch die abstruse Autlegung des § 153 G.-O. Bisher bestand allgemein die Auffassung, daß dieser Paragraph si nur gegen den Koalitionszwang zwishen Arbeitern und Arbeitern, Arbeitgebern und Arbeitgebern wende, aber niht zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, wenn es sich darum handelt, unter Ankündigung von Streiks bessere Lohnbedingungen zu erhalten. Jett ist plößlich das Reichsgericht gekommen und hat das für strafbar erklärt. Ih habe ja {hon manhes erlebt, aber eine oberflählichere und unjuristischere Begründung als in diesem Falle ist mir nicht vorgekommen. Das Reichsgericht hat es nicht einmal für nötig gehalten, die Vor- geshihte des § 153 und die parlamentarischen Verhandlungen darüber nachzusehen. In dem geliebten Breslau konnte man ja auh {on hören, wie sehr von oben herab die Richter erklärten : „Solche Aeuße- rungen, wie die der Herren von Berlepsh usw. haben für uns gar feinen Wert.“ Die 88 152 und 153 gelten au für die Arbeitgeber ; aber erst ganz vor furzem habe ih es durchsegen können, daß ein Gericht Anklage gegen einen Arbeitgeber erhob; ob eine Verurteilung erfolgen wird, weiß ih ja niht. Die au8gesperrten Metallarbeiter in Breslau werden es sich übrigens auch nit nehmen lassen, die Zivilklage gegen die Arbeit - geber zu erheben. - Es bleibt nihts übrig, als durch die Gesetzgebung das Koalitionsrecht wieder \{hüßen zu lassen, nahdem es durch die Justiz illusorish gemacht worden is. Der Staatssekretär spra von der Notwendigkeit der Eindämmung der Arbeiterbewegung im Hin- blick auf die bestehende Gesellshaftsordnung. Meine persönlide Meinung geht dahin : die Gewerkshaftsbewegung steht, wie sie da ift, vollständig auf der Basis der heutigen Gesellschaftsordnung, aber das Ideal der Gleichberehtigung des Arbeiters mit dem Arbeitgeber und das Ideal der freien Selbstbestimmung müssen ver- wirkliht werden. Für diese Kulturideale hat die Gewerkschafts- bewegang gekämpft und wird das weiter tun, wenn auch der Staats sekretär meint, das gehôre niht zu den realen Interessen der Arbeitershaft. Ob diese Kulturideale in der gegenwärtigen Gesellschaft erfüllbar sind, oder ob es dazu einer sozialistischen Gesellshafts- ordnung bedarf, das ist eben die Frage. Einen Wolf kann man nit in ein Lamm verwandeln. Es wäre Sache des heutigen Staats, der Arbeiterbewegung zu beweisen, daß der heutige Staat, die heutige Gesellschaft, diejen Kulturidealen gerecht zu werden versteht. Ft dieses Gesetz ein Beweis dafür ? Der Entwurf muß geradezu im entgegengeseßten Sinne wirken; die Arbeiter müssen sich sagen: Mir haben von diesem Staate nihts zu erwarten. Wie mit einem eisernen Hammer wird die Regierung die Arbeiter, deren Zusammenhalt sie lockern und lösen will, durch diese Vorlage zusammenshmieden.

Um 61/5 Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf Dienstag 1 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist vorgestern der Entwurf eines Ge- seßes, betreffend die Feststellung a Sn Nach-

trags zum Haushaltsetat für die ußgebiete auf das Rechnungsjahr 1906, zugegangen. Es werden zur Fort- führung der Eisenbahn Lüderißbuht—Aus (Kubub) bis Keetmanshoop als erste Rate 8 900 000 # gefordert.

Dem Gesetzentwurf sind zwei Denkschriften beigegeben, von denen die erste die militärischen und wirtshaftlihen Gründe sowie die rein finanzpolitishen Erwägungen aufführt, aus denen der {leunige Bau der Bahn Aus. Keetmanshoop gefordert wird. Die zweite Denkschrift, die vom Großen Generalstab über den Bahnbau ausgearbeitet ift, weist darauf hin, daß, selbst wenn es gelingen sollte, ein Ende des Aufstandes im Süden herbeizuführen, bevor die Bahn Keetmanshoop erreibt habe, deren Bau auch dann noch militärisch notwendig bleibe. Noch auf Jahre hinaus werde im Süden der Kolonie eine Truppenmacht stehen bleiben müssen, die genüge, ein Wiederaufflackern des Kleinkrieges im Keim zu ersticken. Für die Stationsbesazungen werde die Anlage von Unterkunftsräumen nötig werden und das Material hierzu könne nur eine Bahn heranschaffen. Ein weiterer Gesichtspunkt sei dringend zu beahten: Sobald der Auf- ftand im Süden der Kolon!e als beendet angesehen und erklärt werden könne, liege für die Kapkolonie kein zwingender Grund mehr vor, die auf englishem Gebiet internierten Gefangenen noch weiterhin festzu- halten. Es bleibe sehr fraglich, wie si diese freigelassenen Leute, unter denen fich auch Morenga befinden dürfte, verhalten werden. Finden fie auf deutshem Gebiet niht eine starke und kampfbereite Truppe vor, so werden sie ihre versteckten Waffen wieder ausgraben und den Krieg von neuem beginnen. Dies könne nur verhindert werden, wenn man im Süden genügend Besaßung lasse und sie un- abhängig von Verpflegungs\hwierigkeiten und durh genügenden Nach- {ub an Proviant und Hafer so shlagfertig und beweglih halte, daß der Gegner einen neuen Kampf gegen sie als aussihtslos aufgebe. Dies sei aber nur zu erreihen, wenn durch Fortseßung der Bahn bis Keetmanshoop eine sihere und ausgiebige Verpflegungsbasis

eshafen werden könne. Sließlih behandelt die Denk|chrift die San ob eine Feldbahn, die den rein militärischen Bedürfnissen ge- nügen und rascher und billiger herzustellen sein würde, oder eine Kapspurbahn gebaut werden solle, und kommt zu dem Schlufse, daß fich der Bau der leßteren empfehle, da die Feldbahn nur einen pro- viforishen Charakter haben könne und sehr viel Reparaturkostén ver- ursahen würde, die Kapspurbahn aber viel leistungsfähiger set.

Literatur. j

Tübinger Studien für s{chwäbishe und deutshe Nehtsgeschichte. Herausgegeben von F. Thudihum. Erster Band, drittes Heft. Ge- ihihte der Stadt Berlin. Bearbeitet von Dr. Friedrich

3,60 A Die Urkunden zur Geschichte Berlins befinden ih, wie der Verfasser im Vorwort bemerkt, zum größeren Teil im Geheimen Staattarchiv zu Berlin, zum kleineren im Berliner Stadtarchiv. Die Literatur zur Geschichte Berlins, die mit dem 18, Jahrhundert be- innt, von dem Müller-Küftershen Werk (1737) bis zu Streckfuß (4 Auflagen von 1864—86) und Schwebel (1888) ist im 31. Heft der Schriften des Vereins für die Geschichte Berlins von Clauswiß zus

im Mittelalter bis 1448, IL. die Kurfürstlihe Residenz 1) bis zum Dreißigjährigen Kriege, 2) bis zur Vereinigung der Städte 1709, III. die Königliche Residenz 1) von 1709 bis 1797, 2) bis zur Ne- volution am 18. März 1848, IV. die Weltstadt (seit 1848). Aus dem Inhalt seien nur einige wihtige Punkte hervorgehoben. Die Bedingungen für das Emporkommen einer Stadt wie Berlin waren erst gegeben, als das mit den sähsischen Kaisern einsegende ordringen der ODeutshen über die Elbe durch die Eroberungen Albrechts des Bären in eine neue, nit mehr unterbrochene Entwicklung trat: unter seinen beiden Urenkeln wurden Berlin (im Barnim) und Kölln (im Teltow) gegründet. Berlin wird 1230 zum ersten Male urkundlih erwähnt, Kölln war etwas älter, aber viel bedeutungsloser, sodaß z. B. hon in einer Urkunde von 1237 als „Colne iuxta Berlin“ bezeihnet wird. Ueber die Be- deutung der Namen Berlin und Kölln gibt es keine befriedigende Erklärung. Berlin nahm von Anfang an eine bevorzugte Stellung unter den märkischen Städten ein, „es war ein vom genialen Bli eines spekulativen Staatsmannes gewählter Ort, dazu bestimmt, im Austausch der Güter des westlihen und südlihen Deutschlands mit dem nördlihen und mit dem slavischen Osten eine bedeutende Rolle zu spielen.“ Berlin und Kölln vereinigten sich zur Bundes- stadt im Jahr 1307. Das Aufblühen der Bundesstadt nah dem Aussterben der Aékanier hatte den Erwerb der Gerichts- barkeit im Gefolge, der Veranlassung zur Anlegung des Berliner Stadtbuchs wurde (1397 vollendet, neu herausgegeben von Claus- wiß 1883). Von diesem Werk sagt Holße: „Es ist eine uners{chöpflihe Fundgrube für die Stadtgeshichte. Aus ihm läßt sich mit fast photographisher Treue das Bild Berlins am Schluß des 14. Jahrhunderts entwerfen.“ Berlin mit feinem Roland auf dem Molfkenmarkt war nit viel vershieden von einer freien Republik, es war schon sehr frühzeitig dem mächtigen Hansebund beigetreten und gehörte ihm bis 1518 an. Aber es trieb wie alle mittelalterlihen Städte eine eigensüchtige, das Land drückende Handelspolitik, sodaß das Eingreifen des zweiten Kurfürsten Friedrihs T1. in die Stadt- verfassung eine innere Berechtigung hatte. Es half den Bürgern nihts, daß sie sich gegen den Bau der landesherrlihen Burg (des jeßigen S{losses) auf dem Köllner Werder auflehnten, ihr Aufftand wurde 1448 niedergeschlagen, und Berlin wurde eine Fürstliche Residenz. Der erste Hohenjoller, der in Berliu ein glänzendes Hofleben zur Entfaliung brate, war der Kurfürst Joahim Il. Er baute das Berliner Schloß aus, indem er damit den tüchtigen Kaspar Theys beauftragte, denselben, der das Jagdshloß im Grunewald aufgeführt hat. Was den Uebertritt dieses Kurfürsten zur evangelischen Lehre am 1. November 1539 betrifft, so wird als Ort dieser Handlung nah der Ueberlieferung bekanntlih die Nikolaiirhe in Spandau fn Anspruch genommen, aber vor einigen Jahren sind gewichtige Bedenken gegen diese Üeberlieferung laut geworben, und au der Verfasser vorliegender Schrift verlegt den denkwürdigen Vorgang nach Berlin in die Stiftskirhe (woraus später der Dom bervorgegangen ist) oder in die Kapelle des Schlosses. Von der größten Tragweite für das geistige Leben in Berlin wurde die Annahme des reformierten Bekenntnisses durh den Kurfürsten Johann Sigismund (1613), den sein Vater Joachim Friedrich, der Stifter des Joachims- thalshen Gymnasiums, als Kurprinzen auf der zur reformierten Kon- fession hinneigenden Universität Straßburg hatte ftudieren lassen, Von den Wechselfällen des Dreißigjährigen Krieges blieb auch Berlin nicht unberührt: im Frühjahr 1620 zogen englishe Hilfsvölker auf dem Mars zum König von Böhmen, dem Pfälzer Friedri, durch die Stadt, 1628 fuhr Wallenstein durch die Breitestraße nah dem Schloß, um der Karfürstin, deren Gemahl damals in Königsberg weilte, einen Besuch zu machen, und im Mai 1631 rückte Gustav Adolf mit seinem Heer in die Stadt. Er war als Vorkämpfer des Luthertums bei den lutberischen Berlinern beliebt, während der Katholik Wallenstein nur Bewunderung und die dem reformierten Winterkönig zuziehenden Völker Haß erregt hatten. Dies entsprach genau der damaligen Stimmung der Berliner gegen die drei Konfessionen. Jn dem Jahre 1637 nach dem Sieg der Schweden bei Wittstock begannen die Kriegsleiden für die Stadt, und es kam 1640 zur Abtrennung der Vorstädte. Der Große Kur- fürst, der in demselben Jahr zur Regierung kam, umgab Berlin mit Befestigungen, an die noch die S E nen „Dberwallstraße, Niederwallstraße, Wallstraße“ erinnern. o ernst es der Große Kur- fürst mit dem Festungsbau nahm, so hat er do militärisch keine weitere Rolle gespielt, weil sich alsbald Vorstädte entwickelten, die eine Verteidigung der Werke zur Unmöglichkeit gemacht hätten. Es sind die drei Städte Friedrichswerder, Dorotheenstadt und e stadt sowie die Vorstädte Berliner Vorstadt und Neu-Kölln. Die drei neuen Städte, die eigentlihe Schöpfung des Kurfürsten, wurden hauptsächlich mit Zuzüglern besiedelt, darunter Juden, die si seit etwa 1670, nach fast hundertjähriger Unterbrehung, wieder unter gewissen Beschränkungen in Berlin niederlassen durften, und Fran- zosen, die besonders nah der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) zahlreih in Berlin einwanderten. Die Franzosen bildeten einen starken Prozentsay der Bevölkerung. Nimmt man die damalige Bevölkerung der fünf Städte auf etwa 25 000 Seelen an, so war damals unter 5 Berlinern ein geborener Franzose. Mit der Negie- rung des ersten Königs ift die Erinnerung an die Schöpfungen Slüters verknüpft, die ältesten Sehen8würdigkeiten, die Berlin bietet. Vom 1. Januar 1710 ab datiert die Vereinigung der fünf Städte zu einer Gesamtstadt Berlin. Seit der Zeit Fri drich Wilhelms des Ersten wurde Berlin aus einer Ackerstadt nach und nach eine Industrie- stadt. Immerhin kam, nah den bahnbrehenden Forschungen Schmollers, 1729 ein Gewerbetreibender auf 9,6 Bewohner, aber be- reits 1801 auf 4,1 Bewohner. Friedrih Wilhelm I. baute aus den Trümmern der 1730 abgebrannten Petrikirche (es war das größte Brandunglück, das Berlin je getroffen hat) zur besseren Kontrolle der akzisepflihtigen Gegenstände eine Mauer, die unter anderen über die heutige Königgräßzerstraße, die Invalidenstraße, die Ser straße, die Skalißzerstraße und die Gitschinerstraße lief. Diese Mauer bildete auf hundert Jahre die Grenze, in der sich die weitere Entwicklung Berlins bewegen sollte, ers sehr \pät und zunächst im Westen hat der städtishe Anbau diese Marke überschritten. Dem niedrigen Bildungsstand der Berliner am Anfang des 18. Jahrhunderts folgte, geweckt durch die ruhmvollen Taten Friedrihs des Großen, ein gewaltiger geistiger Aufshwung. Der Kunst wurde in dem Opern- hause, zu dem Friedrichs Jugendfreund von Knobelsdorff die Risse ge- liefert hatte, sowie in dem Schauspielhause auf dem Gendarmenmarkt eine würdige Stätte bereitet. Um die Hebung der Seidenindustrie und der Porjellanmanufaktur hat \ich besonders der Kaufmann Goßkowsky große Verdienste erworben. Auch bei der Beseßung Berlins durch den russishen General Tottleben (1760), drei Jahre nah dem Ueberfall der Stadt durch den österreichischen Reiterführer Graf Hadik, leistete Goßkowsky der Stadt wichtige Dienste, indem er ihr günstige Bedingungen verschaffte. War Friedrih der Große persönlich ein Anhänger der franzöfischen Bildung, so seyte unter

ole in Berlin. Mit 1 Abbildung. Tübingen, Verlag der H. au ppshen Buchhandlung. 1906. 146 S, Preis im Einzelverkauf

seinem Nachfolger eine Betonung deutscher Eigenart ein. Die Er-

sammengestellt. Die Shrift zerfällt in die vier Abschritte: T. Berlin

bauung des Brandenburger Tors mit der Quadriga der Siegesgöttin in Erinnerung an die preußischen Siege bei Pirmasens (1793) und Kaiserslautern (1794) war ein Protest gegen das Franzosentum. Be- kanntlich wurde die Victoria des Brandenburger Tors im Frühjahr 1807 nach Paris weggesührt und nach der Einnahme von Paris (1814) wieder aufgestellt. Die Jahre von 1806—18€8 waren die l[eidvollsten, die Berlin jemals erlebt hat. Der Ver- fasser rühmt der Berliner Bevölkerung jener Zeit eine würdige r nah. Die tôrihte Fabel, daß Napoleon bei seinem

inzug in Berlin (am 27. Oktober 1806) von den Vive l’empereur- Rufen der Berliner begrüßt worden sei, ist längst als folhe erwiesen worden, obgleih sie noch heute Nalsprecher findet. Mit der Ein- führung der Städteordnung im Jahre 1809 erhielt der Bürgersinn der Berliner, der sich felbst unter der selbstherrlißen Regierung B Wilhelms I. nie ganz verleugnet hatte, etn neues Feld der

etätigung. Das Stadtgericht und die Polizei wurden damals Königlih. Die Gründung der Universität im Jahre 1810 führte Berlin neue geistige Kräfte zu. Erhebend war die Begeisterung, die ih 1813 beim Ausbruch der Befreiungskriege in allen Schichten der Bevölkerung der Stadt zu erkennen gab. Auf religiösem Gebiet bezeichnete die Union der lutherischen und der reformierten Konfession, die im Anschluß an das Reformationéjubiläum 1817 in Berlin voll- zogen wurde, einen wihtigen Wendepunkt. Mit dem Jahre 1848 hat die neue Zeit für Berlin begonnen, die Entwicklung zur Welt- stadt. Von dem Straßenkampf am 18. März dieses Jahres heißt es: „Es wird unklar bleiben, aus welhem Grunde er begonnen wurde, und was eigentlich damit bezweckt werden sollte.“ Am 13. Fuli 1878 wurde zum Schluß des Kongresses zur Bei- legung der orientalishen Wirren im Meichskanzlerpalais der Berliner Friede unterzeichnet, „einer der größten Momente in der Geschichte der Stadt, die jeßt an Stelle von Paris und London als Mittelpunkt Europas erschien.“ Zum Schluß der Geschichtsbetrahtung, die bis in die Regierung Kaiser Wilhelms T1. hineingeführt ist, ent- wirft der Verfasser in kurzen Zügen ein ungefähres Bild des heutigen Berlin nach den verschiedensten Gesichtspunkten (Militär, Verkehrs8- wesen, Polijeiverwaltung, die Zweige der Stadtverwaltung, Kirche, Kunst und Wissenschaft, Presse, Entwicklurng von Handel und Hand- werk, Ausbau der Wasserstraßen, Entwicklurg der Vororte). Die leßten Seiten handeln von den künftigen Aufgaben des Riesengebildes Groß-Berlin. Ein Namenverzeichnis von 4 Seiten sowie ein genaues Inhaltsverzeihnis sind erwünschte Beigaben. Jede Zeile der Schrift verrät die sihere Beherrshung der weitverzroeigten Wissensgebiete, die hier erörtert werden, wie das {on der Name des Verfassers, der für den Geschichtékundigen einen guten Klang hat, erwarten ließ.

D. Ernst Constantin Ranke, Professor der Theologie zu Marburg. Ein Lebensbild, gezeihnet von seiner Tochter Etta Hitßig. Mit einem Bildnis vom Jahre 1886. Leipzig, Verlag von Dundcker u. Es 1906: 363 S. 6 G Der Historiker Leopold von Ranke, aus einem Thüringer Pastorengeschlecht, das ih bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zurückverfolgen läft, hatte 4 jüngere Brüder. Heinri wirkte zuleßt als Oberkonsistorialrat in München, Ferdinand war Direktor des Königlichen Friedrih Wilhelms- Gymnasiums und der damit vereinigten Anstalten zu Berlin, Wilhelm, ein Kunstkenner und -Sammler, verbrahte die letzten Jahre seines Lebens als Regierungsrat a. D. in Berlin, der jüngste endlich, Ernst Constantin, durch fas 20 Jahre von dem ältesten, Leopold, getrennt, war Professor der Theologie in Marburg (geboren 1814, gestorben 1888). Die Selbstbiographie des Leßt-

enannten, von feiner Tochter im Nachlaß vorgefunden, nebst anderen Aufzeichnungen, dazu eine reihe Auswahl aus seinem Briefwechsel, werden hier in pietätvollem Gedenken der Oeffentlichkeit übergeben. Die 1868 geschriebene Biographie reiht aus bis zu seiner Berufung nach Marburg (1850), das übrige ist aus einem Tagebuch ergänzt, auch Ge- legenheit8gedihte (, dieses Wort im Goetheschen Sinne gebraucht“) find verwertet. Unter den ausgewählten Briefen nehmen die Korrespondenzen mit seinem Bruder Leopold und teilweise mit Heinrih sowie seinem nächsten Freunde Kleist-Neßzow den breitesten Raum ein. Au Briefe von Kleists Mutter sowie deren Tochter aus erster Ehe, Frau Luitgarde von Puttkamer, der Mutter der Fürstin Bismarck, werden mitgeteilt. Die Bedeutung des hier vorgelegten Buches hat die Herausgeberin in sinniger Weise so gekennzeihnet: „Es spiegelt sich darin wieder das innerlihe Leben eines deutschen Gelehrten und Universitätslehrers, das, von innigster Frömmigkeit, Vaterlandsliebe und Poesie durchleuhtet, ein wahrhaft glücklihes gewesen ist. Da- durch mag es, gegenüber dem jeßigen Streben und Hasien des Welt- getriebes, vielleiht manhem einen wohltuenden Nuhepunkt ge- währen, und namentlich auch den zablreihen, mit dankbarer Verehrung noch an ihm hängenden Schülern meines Vaters eine willkommene Erinnerung sein. Diesen sowie seinen treuen Freunden in Nah und Fern sei in aller Bescheidenheit dieses Buch gewidmet.“ Die Kinderjahre in dem s{ön gelegenen Wiebe an der Unstrut (1814—1825), die Shulzeit in Quedlinburg, in dem Kloster Donndorf nahe bei Wiebe und endlich in der berühmten sächsischen Landesschule Pforta 1828—1834), die alle fünf Brüder besuchten, die Studienjahre in eipzig, Berlin, wo er mit seinem Schulfreund von Kleist-Reßow, dem späteren Oberpräsidenten der Rheinprovinz, zusammen wohnte, und endlich in Bonn (bis 1837), die Tätigkeit als Pfarrer in Buchau, einem oberfränkishen Dörfhen im Fichtelgebirge (1840—1850) und aus dem weiteren Lebensgang die akademishe Wirksamkeit in Mar- burg (1850—1888), das sind die Bilder aus dem äußeren Leben, deren Eindrücke in diesen Blättern festgehalten find. Es war ein Leben, das, von außen gesehen, ruhig und gleihmäkßig verlief und ohne Anfechhtungen blieb, aber desto größer war der innere Neichtum, und das Herz schlug stets auf dem richtigen Fleck, das beweist die Stellung, die der nahezu 74 jährige Herr noch kurz vor seinem Tode troy ab- weichender Geistesrihtung gegenüber der Berufung von Adolf Harnack d igs nah Marburg und damit nach Preußen einzunehmen ver- mochte.

Kurze Anteitgen neu erschienener Schriften, deren Besprehung vorbehalten bleibt.

Die Schule der Leidenschaft. Roman von Friß Marti- 5 Berlin W. 35, Gebrüder Paetel.

Unser Deutsch. Einführung in die Muttersprache. Von Geh. Rat, Prof. Dr. Friedrih Kluge. („Wissenschaft und Bildung." Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des Wissens. Herausgegeben von Privatdozent Dr. Paul Herre in Leipzig. 1. Bändchen.) [[V und 147 S.] 8°. geh. 1 4; gebdn. 1,25 A Leipzig, Quelle u. Meyer.

Spruchwörterbuh. Sammlung deutscher und fremder Sinn- sprüche, Wahlsprüche, Inschriften an Haus und Gerät 2c., nah den redi sowie geshichtlich geordnet und unter Mitwirkung deutscher

elehrter und Schriftsteller herausgegeben von Franz Freiherrn von Lipperheide. In 20 monatlihen Lieferungen zu je 0,60 #4 Gesamtpreis 12 A Lfg. 15. Berlin W. 35, Potsdamer Straße 38, Expedition des Spruhwörterbuhs.

Sammlung deutsher Reichsgeseze. Nr. 31, 78. Ge- werbegerihtsgeseß. Textausg. von Leo Mugdan. 6. Aufl. von W. Cuno. Gebdn. 2,50 A Zigarettensteuergeseß vom 3. Juni 1906, nebst den Ausführungébestimmungen 2c. Textausg. von Dr. jur. Wilhelm Cuno. Berlin W. 35, I. Guttentag.

Ueber die Geistesstörungen der Strafhaft. Von Dr.

Ernft Siefert. 6 & Halle a. S, Karl Marhold.