1906 / 285 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Schusterjungen keck und- humorvoll. - Der Kownen

Witwe* Franz Léehár hat zu der Aufführung e Musik geschrieben.

Im Königlichen eine Wiederholung von » Leonore : Frau : Herr Grüning; Rocco: Herr Knüpfer ; mann; Minister: Herr Griswold; Zu Beginn wird die Ouvertüre spielt. Zu der am von „Salome“ gehen bei

Jaquino:

Briefe im einzelnen zu beantworten. Wege nohmals darauf . hingewiesen,

ämtlihe Pläße vergriffen sind. | Die nâd te Araufführung des Deutschen Hermann Bahrs

einstudiert. Die Regie führt Max Reinhardt. werden noch vor Weihnachten stattfinden.

„Lakmó* gegeben. Am Piitwoch wird die

ersche!nt die Oper „Die Bohòme“ au

Joss, gegeben.

Im Trianontheater wird „Wo ist der Papa ?", Burleske in in deutscher Bear- bèitung von Benno Jacobson, in Nerbindung mit dem Einakter „Herr Max Maurey, deutsch von Max Shoenau, am Freitag

zwei Akten von M. de Fóraudy und Kolb Yver,

Hups* von zum ersten Male aufgeführt.

Mannigfaltiges.

Berlin, den 3. Dezember 1906.

In der morgigen Sizung des Berliner Zwei Deutschen Meteorologischen Gesellschaft, im Saale des Königlichen Statistischen Landesamt

spriht der Dr. Brüämann über das Thema :

Auf der Sternwarte der „Urania" (Invalidenstraße) ist all- Monden zu sehen; seine Auch der „Jupiter* mit seinen 4 Monden täglih ereignen fch Verfinsterungen in prächtige Orionnebel sowie

abendlich der „Saturn“ mit 4 bis 9 verschwinden jeßt langsam. ist von 7 Uhr ab zu seben ; scinem System. Der Mond und dec mehrere Doppelsterne werden gleihfalls gezetgt.

In der Vereinigung der Saalburgfreunde wird am Flemming einen Vortrag über das Thema „Auf Cäsars Spuren durchs heutige Frankrei“ (T. Teil : Helvetier, Bibracte) im Hörsaal des Königli für Völkerkunde, Königgräßer Straße 120, halten. Nichtmitglieder, Damen wie Herren, die dem Vortrage beizuwohnen wünschen, bittet damit ihnen eine Einladung

10. d. M,., Abends 8 Uhr, Herr Hans

dér Vorstand um Angabe der Adrefse, zugehen kann.

Der Schuhmacher Wilhelm Voigt A 246 d. Bl.) älshung,

wurde am Sonnabend wegen fchwerer Urkunden gegen die öffentlihe Ordnung, F1etheitéberaubung, efugten Tragens einer Uniform Tragung der Kosten verurteilt.

Paul Mosers Not izkal ender und Tagebuch1907 (31. Jahr- benußen und [äßt auf gutem hinreichend Raum zu Notizen

ang) is als Schreibunterlage zu Papier für jeden Tag des Jahres

umfangreiher Art, foroie zur BVerbuchung von Einnahmen und D2r Wert des Kalenders wird dur einen Anhang erhöht, der in sachzemäßer Anordnung Auszüge aus dem Gesinde-, Handels-, Gewerbe-, Kranken-, Unfall-, Invalidenversicherungs- u. a.

gaben u. dgl.

F ————

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haus. 252. Abonnemen?'svorstellung. Fidelio. Oper in 2 Akten von Ludwig van Beethoven. Text nah dem Französishen von Ferdinand Treitschke. Zu Beginn: Ouvertüre „Leonore*" (Nr. 3). Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Negie: Herr Regisseur Braunschweig. Anfang 7| Uhr.

Schauspielhaus. 266. Abonnementsvorstellung. Das Glashaus. Lustspiel in 3 Aufzügen voa Oskar Blumenthal. Regie: Herr Regisseur Patry. Anfang

74 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 30. Billettreservesap. Das Abonnement, die permanenten Reservate sowie die Dienst- und Freipläze sind aufgehoben. Zum ersten Male: Salome. Drama in 1 Aufzuge, nah Oskar Wildes gleihnamiger Dichtang in deutscher Ueber- seßung von Hedwig Lahmann. Mußil von Richard Strauß. Anfang 8 Uhr.

Schauspielhaus. 267. Abonnementsvorstellung. Hamlet, Prinz von Dänemark. Lrauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Ueberseßt von A. W. von Schlegel. Anfang 74 Uhr.

Neues Operntheater. Sonntag: 36. Billettreserve- satz. Dienst- und Freivläye sind aufgehoben. Wie die Alten sungen. Lustspiel ïz1 4 Bufzügen von Karl Niemarn. Anfang 7# Uhr.

Deutshes Theater. Dienstag: Das Winter- märchen. Anfang 74 Uhr. Mittrooh: Erdgeifst. Donnerstag : Der Kaufwanu von Venedig. Kammerspiele: Dienstag : Frühliags Erwachen. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Gespeuster.

Lessingtheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der heimliche König.

Mittwoch, Abends §8 Uhr: Zum 400. Male: Die Weber.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Der heimliéthe König.

Neues Schauspielhaus am Nollendorfplay. Dienstag: Die Hochzeitéfackel. Anfang § Uhr.

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Aschenbrödel, Abends. §8 Vhr: Die Hochzeitsfackel.

ist der „Lustigen ne ret anmutige

Opernhause findet morgen, Fidelio“ statt. Die Beseßun ist folgende : Plaichinger; Marzelline: räulen Dietrih; Florestan :

zarro:

„Leonor锓 Mittwoch stattfindenden der Generalintendantur und au bei dem Generalintendanten der Königlichen Schauspiele persôn- lich Billettgesuche in solcher Fülle ein, daß es unmoglid ift, Es wird deshalb au

daß seit dem 27. November

dreiaktiges Stück „NRingelspiel". Jn den

Kammerspielen wird „Das Friedensfest“ von Gerhard Hauptmann Beide Aufführungen

In der Komischen Oper wird morgen M am Sonnabend für per

Erzählungen“ zum 250. Male aufgeführt. In dieser Vorstellung tritt Fräulein Kauffmann in der weiblichen Papi S auf. Um Donnerstag dem Spielplan.

wird die Oper „Carmen“, mit der Königlich \chwedischea Hofopern- fängerin Frau Jungstedt in der Titelrolle, und Herrn

8 (Lindenstr. 28), „Harmonis{he Analyse des täglichen Ganges des Luftdrucks in Potsdam und Berlin."

Betrugs und un- zu 4 Jahren Gefängnis und zur

Gele en, sowie aus den Post- er aller Länder, Messen und Städteverzeichnis Adressen von Rechtsanw bureaus, Banken, Hotels sowte geshäften gibt. Ferner ist

geführte beigelegt.

Dienstag,

es Herr Bach- Herr Philipp.

0 es Erstaufführung

die f diesem

Theaters ist Am Sonnabend zeigten fich

esehen hätte. „Hoffmanns

aber der als „Phänomen“ seilkünstler erfien NRanzes.

Zirkus8baues in s{windelnder führte der Artist die E oder liegend, \hwerfälligen Schifferanzugs, Betten und allem Zubehör

Am in

Pennaxini als

Darbietungen. Solcher fehlte

gvereins der Carlo“, die freilich in

Abends 74 Uhr alte Anziehungskraft bewährte.

und Eisenbahnbestimmungen enthält ; tliche Tabellen orientieren über die Münzen Märkte usw. l r eigefügt, welches für die verschiedenen Vorfälle die älten, Patentanwälten, Auskunfts- und Inkafsso- Speditions- und Möbeltransport- gelilWen Friedhofe 23

eine in vielfarbigem Druck aus- Eisenbahn- und Reisekarte Der Notizkaler.der wird sich auh gang, infolge seiner guten redaktionellen Bearbeitung und der vor- nehmen, soliden Ausstattung, viele neue Freunde erwerben, zumal er

si als Weihnachtsgeshenk gut eignet.

Im Zirkus Shumann hat si, infolge der durch den neulichen Unfall des kühnen Bändigers Henricksen vorläufig ausfallenden Vor- führung der Tigergruppe, teilweise ein Programmwechsel vollzogen. dort v. a. zum ersten Male 6 Moki- Fndianer, Angehörige eines in Neu- Mexiko ansässigen Stammes. Die von diesen vorgeführten Retterstücke, die gezeigte Handhabung des Lassos, Kriegstänze, sogenannte „Schlangentänze“ u. a. m. boten \reilich nichts, was man nicht son früher von anderen ähnlihen Nationaltruppen Sie interessieren jedoch immer wieder {on an und ih dur die Seltenheit des Rothautstammes, dessen Vertreter fich in Europa wohl noch nie gezetgt haben dürften. Hauptanziehungskraft unter den neuen Erscheinungen des Abends übte bezeihnete Will. H. Hill au*, ein Draht- Auf dem

Höhe \hwierigsten Kunsistüdcke. entledigte er bereitete {sich ein und zeigte ih hoch oben auf der \{chwankendzn Babn ebenso sier wie auf ebener Erde. Beifall lohnte seinen wahrhaft erstaunlichen, aber au Nummern des, wie immer, fast überrelhen Programms, von denen Herr Kommissionsrat Schumann und Fräulein Dora Schumann einen erheblichen Teil unter allgemeinem, lebhaften Interesse selbst bestritten. Zum Schluß folgte dann die beliebte Pantomime „Ein Tag in Monte Anbetracht der sonstigen vielseitigen Gaben des Aber ds etwas gekürzt zu sein schien, aber unbeschadet dessen ihre

Trauetklängen d Bewegung.

Maße, Gewichte in der er den

Dem Kalendèr ist fernec' ein

estattet. sames Grab 11

vom Deutschen Reih lose wurten gesonde

mit diesèm Jahr-

Das Feuer in

angesehen.

Markstein nehmens von

ebige e deutung bilde,

(ine

erworben habe.

unter der Kuppel - des gespannten Seile voll- Freistehend, dort u. a. eines Lager mit

sihtbaren Ste

Stürmischer von Humor begleiteten niht bei den anderen Wien, 2

Großen am

Stettin, 1. Dezember.

Ringe

Spie der Geheime zur festlich ges{chmüdckten meister von Bremen hielt,

Cecilie.

en Museums auf deu

der Stapellauf glatt

Schiffe im Hafen in VBlumen- deutsche Lloyd war durch seinen

Stapellauf fuhr Ihre Vergehens gelandet rourde. nah Berlin an. d

Witten, 2. Dezember. Sonderzügen hberbeigeetlt war,

Aus- | d. Bl.).

mein Ende."

Schillectheater. ©@. (Wallnertheater.) Dienstag, Abands 8 Uhr: Der Hodlktourift. Sch{wank in 3 Aften von Curt Kraaß und Max Neal.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Zum ersten Male: Doppelselbfimord. /

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Doppelselbstmord.

N.(FriedrihWilhelmftädtischwes8Theater.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Donna Diana, Lust- spiel in 3 Aufzügen von Moreto.

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Mathias Gollinger.

Doanerstag, Abends 8 Uhr: Mathias Golliuger,

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) O: Der Schmetter- ling. Anfang 7+ Uhr. (Friy Werner, als Gaît.)

Mittwoch, Nahmittags 34 Uhr: Kindervorstellung zu kleinen Preisen: Zum ersten Male: Kindestreue und Weihunachtssegen. -- Abends 74 Uhr: Der Sehmetterling. (Friß Werner, als Gast.)

: uetag: Der Schmetterling. (Friß Werner, als Gast.) Anfang 74 Uhr.

Freitag: Der Schmetterling. (Friß Werner, als Gast.) Anfang 74 Ubr.

Sonnabend, Nachmittags 33 Uhr: Kindervorstellung zu kleinen Preisen: Kindeêstreue und Weihnachts- segen. Abends 75 hr: Der Schmettexliug. (Friy Werner, als Gast.)

Komische Oper. Dienstag: Lakmé. Mittwoch : Hoffmauns Erzählungen. Donnerstag: Die Bohème.

Freitag: Carmen.

Sonnabend: Lakmé.

Lustspielhaus. (Friedrihstraße 236.) Diens- tag, Abends 8 Uhr: Husareufieber.

Mittwoch bis Freitag: Pusareufieber.

Sonnabend, Nächmittags 34 Uhr: Gäuseliesel. Abends 8 Uhr: Husarenufieber. :

Residenztheater. (Direktion: RihardAlexander.) Dea Abends 8 Uhr: Triplepatte. S{wank in 5 Akten von Tristan Bernard und Andró Godfernaux. (Vicomte Robert de Houdan : Richard Alexander.)

Mittwoch und Donnerstag: Triplepatte.

Freitag: Zum ersten Male: Florette u. Patapon.

Sonnakend und folgende Tage: Florette u. Patapon.

(W. T. B.) Um 124 Uhr traf Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kronpri-rzesfin auf der Vulkanwerft ein, um die Swchnelldampfers des Norddeutschen Lloyd feterlih zu voll- ziehen und dem Stapellauf des Schiffes beizuwohnen. Die hohe Frau wurde von der Direktion und den Aufsichtsräten, an ihrer Kommerzienrat Taufkanzel geleitet, Dr. Barckhausen sodann die in der er an den Umstand anknüpfte, Lloyd demnächst sein 50 jähriges Bestehen feiern werde. {loß mit einem Hoh auf die hohe Taufpatin, Nach der Taufrede zer\hellte Höchstdieselbe die Champagner- flashe am Bug des Schiffes mit den Worten: „I Namen „Kronprinzessin Cecilie“. nid und ohne Zwischenfall. Zu Ehren Ihrer

Kaiserlichen und Königlichen D prangten un Generaldirektor Wiegand, mehrere Direktoren und Mitglieder des Aufsichtsrats vertreten. Nach dem Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kron- prinzessin zu Schiff mitt ihrer Begleitung bis zur Hakenterrasse, wo Nach Einnahme eines Frühstücks trat die hohe Frau mit dem fahryplanmäßigen Zuge um 1 Uhr 40 Miauten die Rückreise

(W. T. B.) Heute nahwmittag erfolgte unter gewaltiger Beteiligung der Bevölkerung, die zum Teil mittels die Beerdigung der Explosion in der Wittener Nach Zehntausenden zählte die Menschenmenge, die sich 3 Utr in der Nähe des Evangelischen Diakonissenhauses versammelt hatte. Hier sang ein Männerchor das Lied: Dann seßte sich der gewaltige

Budapest

Namengebung des neuesten

Andrassys. Der

S(hlutow, wo

cmpfangen und

der Bürger- Taufrede daß der Norddeutsche Der Redner dite Kronprinzessin

worken hat, drü

ch taufe Dich werde.“

Hierauf vollzog {ih niedergelegt die Werft und die

Flaggenshmuck. Der Nord- Großwar

Holl od der Li

Dabei wrourden wundet.

Milazzo,

RNRoburitfabrikï Ce a oburitfabr vgi. Nr. 2 Y um (Fortseßung „Wer weiß, wie nahe mir Zug unter den

des Betriebsleiters Dr. Kunze wird gel ö\cht, und die Geleit einer weiteren Srvloien wird als E

Witten 10000 Kronen für des ExplosfiongunglüLs zur Verfügung.

München, 2. Dezember. Seiner Königlichen Hoheit des Prinz}-NR Baurat Oskar von Miller betont, vollzogene Grundsteinlegung des Deutschen Museums einen F in der Entwicklungsgeshichte eines großangelegten Unter- E nationaler Be- [F hohen Verdienstes F aus, das si der Baurat von Millec um Museum Ns Zeichen seines herzlihsten Dankes habe er M Erzbildnis Oskar v on Millers im neuen [F jedem Besucher beim Eintritt F e eingefüzt und mit folgender Inschrift ver: i sehen werde: „Dem Schöpfer und zielbewußten Förderer des Deuishen F Museums Oskar von Miller aus Anlaß der unter meiner Regentschaft E Museumbbau in dankbarer An- Fi

bestimmt, daß das Deutschen A gie an

vollzogenen Grundsteinlegung zum erkennung gewidmet.

der Kultusminister Dr. Marchèt, der Zivil- und Militärbehöcden.

mit folgenden Wortea :

95 Minuten wude wellenförmiges Erdbeben folgte, das mehrere Sekunden an- dauerte, verspürt.

er verschiedenen Musikkapellen nach dem Friedhof in | Der Superinteadent Dr. König hielt die ‘Leichenrede,

Gedanken aus\prach, daß das gemeinsame große Un-

lück die Nahbargemeinden Annen und Witten in inniger Freund- F chaft aneinanderknüpfen möge.

__ Darauf wurden auf dem evyan- Nerunglückte in einem gemeinsamen Grabe

Auf dem fkatholishen Friedhofe vereinte ein gemein- Die Leichen etniger anderen f

Opfer der Katastrophe. rt, zum Teil außerhalb Witten®, beigeseßt, die nah Oberlahnstein gebracht. den Trümmern der Roburitfabrik ist nunmehr der ktiengesellscha ft

Die ¿neraldirektion

Dynamitnobel in Wien stellte dem Oberbürgermeister von F die Hinterbliebenen der Opfer F

hervorragender wirtschaftlihßer und und spriht die Anerkennung des das Deutsche

ciner

Luttpold, Prinz von Bayern.”

Dezember. (W. T. B.)

91 Dejenber. (W. T. B.)

Minister des Aeußern

de ih die Hoffnung aus, daß diese sondern

heute bestehende Grundlagen ge- Generationen zum Vorbiide dienen

dein, 2. Dezember. (W. T. B.) Bei der Station nie Belenyes— Vaskóh stieß heute ein Güter-

zug mit einem von hier abgegangenen Personenzug zusammen.

vier Personen getötet und zwanzig vers

9, Dezember. (W T. B.) Heute morgea um 5 Uhr hier ein sehr heftiger Erdstoß, dem ein

Die Bevölkerung hat ihre Häuser verlassen.

des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erfien und Zweiten Beilage.)

Lortzingtheater. (Bellcalliancestraße Nr. 7/8.) Direktion Max Garrison. Dienttag: Zar und Zimmermann.

Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Bet sehr kleinen Preisen: Kindermärchenvorstellung: Peter und Paul reisen ins Schlaraffenlaud. Abends 7F Uhr: Die Fledermaus. .

Donnerstag: Die Regimentstochter.

Freitag: Dex Waffenschmied.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei sehr kleinen Preisen: Kindermärchenvorstellung: Peter und Paul reisen ins Schlaraffenland. Abends 75 Uhr : Die Fledermaus.

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73. Di- rektion: Kren und Sch{Znfeld.) Dienstanz, Abends 8 Uhr : Eine lustige Doppelehe. Schwank mit Gesang in 3 Asten von Kurt Kraay. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Paul Linke.

Mittwoh, Nachmittags 4 Ühr: Hänfel und E Abends 8 Uhr: Eine lustige Doppel- ehe.

Donnerstag und Freitag: Eine lustige Doppel-

che. Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Rotkäpphen. Abents 8 Ubr: Eine lustige Doppelehe. Sonntag, Nahmittags 34 Uhr: Charleys Tante.

Pentraltheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Tausend und eine Nacht. Operette in 3 Akten von Johann Strauß.

Mittwoch, Nachmittags 34 Ubr: Schneewitteheu. Abends 8 Uhr: Die Geisha.

Donnerstaa : Tausend und cine Nacht.

Freitag : Tausend und eine Nacht.

Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Schuee- wittchen. Abends 8 Uhr: Der Vogelhändler.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Hausfreund.

Mittwoch und Donnerstag: Der Hausfreund.

Freitag: Zum ersten Male: Herr Hups. Wo ift der Papa ?

Sonnabend: Herr Hups. Wo ift der Papa?

Konzerte,

Singakademie. Dienstag, Abends 8 Uhr: Konzert des Waldemar Meyer. Quartetts.

———

Beethoven-Saal. Dienstag, Abends 8 uhr: i

Liederabend von Eduard Gärtner.

Saal Bechstein. Dienstag, Abend3 7# Uhr: Konzert von Heleue Kasicê-Durigo (Gesang).

Mozart-Saal. ‘Dienstag, Abends 74 Uhr: Konzert von Heuri Marteau (Violine) mit dem Mogzart-Saal-Orchester.

Pirkus Vchumann. Dienstag, Abends präzise

und Moki-Judianuertruppe

Unter vielen anderen: Schlangentänze. Ferner: Wil. H. Hill, das Phänomen.

Spezialitäten ) Eiu Tag in Moute Carlo.

Familiennachrichten.

Verehel ict: Hr. Max Pohle mit Klara von Puttkamer (Berlin). Hr. Leutnant

mann Detwig von Oergten Horn (Kolberg). Gestorben: Hr. Oberpräsident a. D., Wirklichet Geheimer Rat von Nafse (Bonn). Hr. General superintendent D. Otto Polohener (Magdeburg). Hr. Rittergutsbesißer Franz Fleisher (Breiten stein, Nm.). Verw. Fr. Oberstleutaant Hedwig Knak, geb. Kunz (Berlin). Verw. Fr. Stabs arzt Frank, geb. Ohster (Berlin). von Rabiel (Charlottenburg).

e }

Verantwortlicher Redakteur : Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Neun Beilagen

(W. T. B.) Ein Handschreiben egenten an den Mi daß die am 13, November

Heute mittag fand die F feterlihe Enthüllung eines Denkmals Kaiser Karls des F Petersplay durch den Erzherzog Leopold E Salvator in Vertretung des Kaisers Franz Joseph statt. Bei der F Feier waren zugegen der Minister des Innern Freiherr von Bienerth, [F der Statthalter und die Spißen [f

: In Anwesenheit des F Königs und zahlreiher Mitglieder des Königshauses, der Minister, E des diplomatishen Ko:ps, vietec Mitglieder des Magnatenhauscs und F des Abgeordnetenhauses wurde heute früheren Ministerpräsidenten und Fuliu s Andrafss\y feterlich enth üllt. aus\{usses Koloman Szell pries in zündender Rede das Andenken [F König Franz Joseph erwiderte diese Ansprache F „Dankbar eingedenk der unvergänglichen Ver- [F dienste, welhe Andrassy sich um König, Vaterland und Monarchie er- F hervorragende Ge- F stalt, welche nicht bloß im ungarischen politischen Leben, auch in der äußeren Politik neue, schaffen hat, noch kommenden

Die Worte des Königs wurden mit brausenden Gljenrufen E Danach ‘vurden zahlreiche Kränze an Andrassys Denke

hier ein Denkmal für den F Grafen Der Präsident des Denkmal- F

74 Uhr: Das anerkannte Seusationsprogramin E aus Neu - Merikc, 1. S. A. Mit spezieller Erlaubnis des Präsidenten} fe Roosevelt, unter Leitung des Majors G. C. Crager. F Die hochinteressauten F

erner: Die großartigen neuen} und die Ausstaitungépantomime:|

retin ant E Bernhard von Portatius mit Vera Gräfin von F Einsiedel (Düsseldorf—Reibersdorf). Hr. Haupt mit Frl. Hedwig von! i

Srl. Klar

Verlag der Expedition (I. V.: Heidrich) in Berlin Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagt'f h:

(einf{ließli@ Börsen-Beilage). (2480)

Königreich Preußen.

Konzessionsurkunde,

Getreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen e abahn von Löwenberg (Mark) über Herzberg und Lindow nach Nheinsberg (Mark) durch die Lôwen- berg - Lindow - Rheinsberger Etsenbahn -Aktien-

/ gesell \chaft.

Wir Wilhelm, von Goites Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Wwenberg-Lindower Kleinbahn-Aktiengesellschaft darauf angetragen hat, ihr unter Abänderung ihrer Firma auf den Namen: „Löwenberg: Lindow-Rheinsberger Eisenbahn-Aktiengesellshaft" die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieh mit Damyfkraft und für die Beförderung von Perfonen und Gütern im fentlichen Verkehre bestimmten, den Vorschriften der Eisenbahn-Baus- und Betriebs8ordnung unterworfenen vollspurigen Nebeneisenbahn von Löwenberg (Mark) über Herzberg und Lindow nach Rheinsberg (Mark) zu erteilen, wollen Wir diese Konzession unter den nachstehenden Be- dingungen und mit der Wirkung erteilen, daß mit der Betriebss erôöffnung dieser Nebeneisenbahn die auf Grund des Gesetzes über Kleinbahnen und Privatanshlußbahnen vom 28. Iuli 1892 (Geseh- famml. Seite 225) zur Herstellung und zum Betrieve der Klein- bahnen von Löwenberg (Mark) nach Linvow und von Lindow nah Rheinsberg (Mark) ergangenen Genehmigungsurkunden vom 7. August 1895 und 20. Mai 1898 nebst Nachträgen, vorbehaltlih der Rechte Dritter, außer Kraft treten.

Auch wollen Wir der Gesellschaft, der bereits dur die landes- herrlihen Erlafse vom 13. Januar 1896 und 15. August 1898 für die Herstellung jener Kleinbahnen das Recht zur Entziehung und Be- \chränkung des Grundeigentums nah Maßgabe der geseßlichen Be- immungen verliehen worden ist, dieses Recht auch für die vorgenannte Gisenbahn hierdurch erteilen.

L Die Gesellschaft bildet si unter der Firma Löwenberg-Lindow- Rheinsberger Gisenbahn-Aktiengesellshaft und nimmt thren Siß in Rheinsberg (Mark) oder unter Genehmigung des Ministers der öffent- lichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgeseßen ohne weiteres unterworfen.

Verausgabung von Aktien, he, teils durch Baukostenzushüsse Beteiligter aufgebracht beziehungsweise noch aufzu- bringen is, wird auf den Betrag von 1 620 000 M, und zwar das im Wege der Aktienbegebung beshaffte Grundkapital auf den Betrag von 1 470 000 M festge)eßt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgeseßten Grundkapitals niht übersteigen. Das Aktienkapital ist - bar und voll einzuzahlen und ledigli zur plan- und anshlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu verwenden. :

Es bleibt der Gesellshaft überlassen, einem Teile der au8zugeben- den Aktien (Vorzugtaktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Etne ia bezug auf die Verteilung des Reinertrags des

nternehmens bis zu 4 °/o des Nennbetrags dieser bevorzugten Aktien owie für den Fall der Auflösung der Gesellshaft in bezug auf die

erteilung des Gesellshaftêvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen deren Inhabern keine anderen Nechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

I.

Die gesamte Leitung der Bau- und Betriebsberwaltung if einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlichen Befugnissen und Verpflihtungen des Vorstandes einer Aktien-

esell\hast vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit sie der Kaatlicen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant-

wortlich ist. /

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per- sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsigenden und der technischen va bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi- gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand felbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An- wendung. Ä

Die Mitgliedec des Aufsichtéêrats und des Vorstands sowie sämt- liche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit niht vom Minister der öffentlihen Arbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ihren Wohnsiß haben.

Wo

Die Staatsregierung is berechtigt, sih in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für beteiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsrats und der Generalversammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechtes zu ermöglichen, ist der Staatsregierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Beratungsgegenstände ent- haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den ällen, in denen er es für nötig erachtet, die Berufung außerordent- icher Generalversammlungen zu verlangen.

V L

Alle die juristishe Persönlichkeit der Gesellshaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht erteilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellshaft, überhaupt alle Ab- änderungen ihres Gesellshaftévertrags, welche nah dem in dieser Hin- sicht lediglih und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Vorausseßungen niht entsprechen, unter denen die Konzession erteilt is, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. :

Die Gesellshaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlü}e, bevor sie etne Abänderung des Ge- [ea Mertags zur Girtragung in das Handelsregister anmeldet, er Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeihnete Prüfung und Genehmigung vorzuleaen und die Entscheidung der Staats- regrerung der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bei- zufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesell- Ran oder die Vershmelzung mit einer anderen Gesellshaft aus- prechen, oder dur welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung der Königlichen Staatsregierung.

U G E t

Erste Beilage n Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

ntag, den 3. Dezember

Diese Genehmigung ist au zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderli, welche vom Staate ge- nehmigt waren. id

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die für Nebeneisen- bahnen geltenden Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebs- ordnung vom 4. November 1904 (Reichsgeseßblatt Seite 387) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergleihe § 3 der Gisenbahn-Bau- und Betriebs8ordnung) maßgebend.

Die Bahn oder einzelne Teile derselben können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten außer mit Dampfkraft, wie im Eingange dieser Konzessionsurkunde erwähnt if, auch mit einer anderen Kraft betrieben roerden.

Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIIE Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in threr vollständigen Durch- __ führung dur alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen, die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie die Cd der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer nzahl.

Dem Staate bleibt für alle dur die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachteiligungen seines Eigentums oder seiner fonstigen Nechte der Anspru auf vollständige Entschädigung nah P der geseßlichen Bestimmungen gegen den Unternehmer vor-

ehalten.

9) Die Bahn von Löwenberg (Mark) nach Rheinsberg (Mark) muß fo gebaut und ausgerüstet werden, daß auf der Bahnstrecke von WWwenberg nah Herzberg die Ueberführung von Personenzügen mit 110 Asen mittels {hwerer Lokomotiven in zweistündiger Aufeinander- folge nah beiden Richtungen möglich ist. i 4

Sollte die Strecke Herzberg— Rheinsberg demnächst verlängert werden und einen zweiten Anshluß an das bestehende Eisenbahnnetz erhalten, so is der Unternehmer auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten gehalten, auch diese Strecke auf seine Kosten fo auszubauen, daß Personenzüge mit 110 Achsen mittels s{chwerer Lokomotiven in zweistündiger Aufeinanderfolge nach beiden Richtungen hin durchgeführt werden können.

3) Der Unternehmer hat allen Anordnungen, welche wegen paolizei- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nahzukommen. L

4) Die Vollendung und Fnbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen einem Jahre nah Eintragung des neuen Gejsellshaftsvertrags in das Handelsregister gemäß Artikel XVIII1 dieser Urkunde erfolgen. Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesellschaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerbe, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Bau- frist entsprehend zu verlängern.

IX

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nahfolgenden Beschränkungen durch die staatlihe Aufsichts- behörde. Der Unternehmer soll innerhalb der ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Nebeneisenbaßhn folgenden 1. Januar nicht verpflichtet sein, zur Vermittlung des Personenverkehrs mehr als zwei, der zweiten und dritten Wagenklasse der Staatsbahnen entsprechende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Au soll der Unternehmer innerhalb jenes Zeitraums niht angehalten werden Éönnen, mehr als aen drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren.

Nach Ablauf des fünfjährigen Zeitraums is der Unternehmer verpflichtet, nah Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde eine größere Anzahl der Personenbeförderung dienender Züge täglih in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der vierten Wagenklaffe der Staatsbahnen entsprehende Wagenklasse in die für die Personen- beförderung bestimmten Züge einzustellen.

2) Der Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staaiseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und überhaupt hinsihtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die für die preußishen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grund- säße zu befolgen, soweit folhes von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erahtet wird.

Mit dieser Maßgabe bleibt für die ersten fünf Jahre nah dem auf die Eröffnung der Nebeneisenbahn folgenden 1. Januar dem Unternehmer die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen- als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nah dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung is, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchst- tarifsägze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festge|tellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nah Maß- gabe der reichs- und landesgeseßlihen Vorschriften und unter Be- atung der im vorhergehenden Abschnitt bezeichneten allgemeinen Grundsäße innerhalb der Grenzen dieser Höchst)äße die Sätze für die Srtlaen nah eigenem Ermessen festzu)eßen und Erböhungen wie Ermäßigungen der Tarifflassensäße ohne besondere Zustimmung der Aufsi@tsbehörde vorzunehmen.

3) Der Unternehmer hat mit der Eröffnung des Betriebs der Nebeneisenbahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im 8 262 des Handelsgeseßbuchs vom 10. Mai 1897 (Reichsgescßblatt Seite 219) vorgeshriebenen Reservefonds (Bilanzreservefonds) einen Spezials reservefonds nah den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffent- lien Arbeiten Aftiftelienten, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden. i

Der Erneuerungs- und der Spezialreservefonds sind sowohl von- Nee als au von anderen Fonds der Gesellshaft getrennt zu

alten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

Fn den Erneuerungsfonds fließen: j ;

2. der Erlôs aus den entsprechenden abgängigen Materialien,

b. eine aus den Uebershüfsen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährlihe Rücklage, deren Höhe durch das Regulativ festgesezt wird,

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds,

d. der Bestand der zur Zeit der Betriebseröffnung der Neben- eisenbahn vorhandenen gleichartigen Fonds der in der Einleitung dieser Urkunde genannten Kleinbahnen.

Der Spezialreservefonds dient zur Bestreitung von folhen dur außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent-

sprehenden Weise erfolgen kann.

Fn den Spezialreservefonds fließen :

a. der Betrag der nach dem Gesellshaftsvertrage verfallenen, niht abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen,

b. eine im Regulative festzusezende, aus den Uebershüssen der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu entnehmende jährs lihe Rüdlage,

c. die Zinsen des Spezialreservefonds,

d. der Bestand des zur Zeit der Betriebseröffnung der Neben- eisenbahn vorhandenen gleichartigen Fonds der in der Einleitung dieser Urkunde genannten Kleinbahnen.

Erreicht der Spezialreservefonds die Summe von 30 000 M, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nit um eine volle Jahresrücktlage wieder vermindert ist. y

Die Wertpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Lassen die Betriebsergebnisse eines Jahres die Deckung der Rüdk- lagen zum Erneuerungs- oder Spezialreservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hier- von sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rüdcklagen geht der Ecneuerungtfonds dem Spezial- reservefonds vor.

X.

Der Unternehmer ist verpflichtet :

a. seine Betriebsrechnung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurihten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebsrechnungs- abschluß einzureihen und seine Kassenbücher vorzulegen,

b. der Aufslellung der Rehnung den Zeitraum vom Anfang April jedes Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech- nungsjahr zugrunde zu legen,

c, die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nötig erahteten Nachweisungen fowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beshafen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgeseßten Fristen einzureichen.

L

Der Unternehmer is} verpflichtet, hinsichtlich der Beseßung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit sie das 40. Lebensjahr noh nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Bezug auf die Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten hat der Unternehmer einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu der- jenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittel- baren Staatsbeamten 2c, maßgebend gewesen ist —, andererseits für die Arbeiter Pensions-, Witwen- und Unterstüzungékassen nah den jeßt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstüßungen bestehenden Grundsäßen einzurichten und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Mil

Die Verpflichtungen des Unternehmers zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln ih nah dem Eisenbahnpostgeseße vom 50. Dezember 1875 (Reichsgeseßblatt Seite 318) und den dazu ge- hörigen Vollzugsbestimmungen, jedo mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung der Nebeneisenbahn folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Geseges die im Erlasse: des eihs- fanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutshe Reich Seite 380) getroffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebens eisenbahn verliert, tritt das Eisenbahnpostgesez mit den dazu gehörigen BVollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

E

Der Unternehmer ist verpflichtet, fi den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Gisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und reglementarischen Bestimmungen zu unterwerfen. L

Der Teleguaydeunermnn egenüber hat der Unternehmer die- jenigen Verpflichtungen zu Be, welche für die preußischen Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

V Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anse an die Bahn mittels Zweigbahnen als auch die Mitbenußzung der Bahn ganz oder teilweise gegen zu vereinbarende, nôtigenfals vom Minister der Ren Arbeiten festzusezende Fracht- oder Bahngeldsäße vor- ehalten.

Nach Eröffnung des Betriebs der Nebeneisenbahn is der Unter- nehmer zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen fowie zur Vermehrung der Gleise auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und soweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solhes im Nerkehrzinteresse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse der Landesverteidigung für erforderlich erachtet. Soweit diese Anforderungen lediglih im Interesse der Landes- verteidigung erfolgen, sind die Kosten dem Unternehmer zu erftatten, wenn niht im Wege der Geseßgebung andere, für den Unternehmer alédann maßgebende Bestimmungen (vergleiche Artikel 1) getroffen werden. Im übrigen fallen die betreffenden Kosten dem Unternehmer

zur Last.

AVIL,

Sollten na dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichsaufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg- fallen, unter denen die Cinreihung der Bahn bei ihrer Kon- zessionierung unter die Nebeneisenbahnen nach Maßzabe der Eisen- bahn-Bau- und Betriebsordnung für statthaft erklärt ist (ver- gleihe Artikel X11 am Slusse), so ist der Unternehmer verpflichtet, auf Erfordern des. bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den Anord- nungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Unter- nebmer dieser Verpflihtung innerhalb der ibm hierfür geseßten Frist niht nach, so hat er auf Verlangen der Staatsregierung das Eigentum der Babn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a; b und c des § 42 des Eisenbahngeseßes vom 3. November 1838 bezeihneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anla ekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu Legeichnonden Dritten abzutreten.

K VLIIL

Die Aushändigung einer Ausfertigun sowte ihre Veröffentlichung gemäß dem Geseße vom 10. April 1872 (Geseßsamml. Seite 357) erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu

dieser Konzessionsurkunde