1906 / 286 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

lange ablehnen müsse, bis Peters sich wegen der dem Bischof zu Ohren gekommenen Fälle gerechtfertigt habe. Der beabsichtigte Besuch beim Bischof hat tatsächlich nicht stattgefunden. Wenn si dieser Brief tatsählich îin den Akten befindet, und ih zweifle niht daran, dann kann ich nur die dringende Aufforderung an die Kolontal- verwaltung richten, nicht nur diesen Brief, sondern das ganze Urteil gegen Peters in authentisher Fassung dem Reichstage zuzustellen und dem Neichstage eine Denkschrift vorzulegen, die das ganze wesent- lihe Material über den Fall Peters enthält. Erst dann wird man in der Lage sein, festzustellen, wer recht hat, Herr Bebel oder Herr Arendt. Jch wundere mich, daß dieser selbst nicht den Antrag gestellt hat, denn ih muß ja doch daran liegen, daß einem Mann, von . dem er sagt, daß er sih das größte Verdienst um die Kolonie erworben habe, die ihm gebührende Genugtuung zu teil wird. Jch stelle diese Forde- rung nit wegen der s{hönen Augen des Abg. Bebel, sondern im Namen der Wahrheit und Gerechtigkeit. Gerade in diesem Falle sollte nihts vertuscht werden. Denn wenn auch Peters entlassen ist, so liegt. hier doch im eminentesten Sinne des Wortes ein öffentlihes Interesse vor, denn die mächtigen Freunde des Or. Peters könnten eines Tages versuchen, die völlige Nehabili- tierung des Peters durchzusegen. Es ist \{chon alles dagewesen. Die Verwaltung sollte auch in diesem Fall ganze und faubere Arbeit machen, selbst auf die Gefahr hin, daß dem Kolonialdirektor der Vors wurf gemaht wird, er habe Herrn Bebel zu einem Triumph ver- holfen. Es würde niht Herr Bebel triumphieren, sondern die Wahrheit und Gerechtigkeit. / Abg. Roeren (Zentr.): Jh glaube, daß jeder in diesem E mir zugeben wird, daß ih sehr ruhig gesprochen habe. eshalb war die Bemerkung des Kolonialdirektors, ih hätte mehr sensationell gesprohen, absolut nicht angebraht. Sensationell waren höchstens die Tatsachen, die ich vortrug. Jch muß es deshalb um so mehr zurückweisen, daß der Kolonitaldirektor es ge- wagt hat, so plumpe und grobe Beleidigungen gegen mich auszusprechen. Wenn der geehrte Herr glaubt, daß dieser Börsenjobber- und Kontorton hier im Reichstage angebracht ist, dann ist das seine Sache. Diese Beleidigungen sind um so gröber, weil fie auf Unwahrheit beruhen, weil sie auf vollständiger Entstellung beruhen. Der Kolontaldirektor hat hier Briefe, die vertraulich gewechselt sind zwischen einem Ab- geordneten und dem Reichskanzler oder seinem Vertreter, Herrn von Loebell, ohne meine Erlaubnis verlesen. Hiernah wird wohl niemand so viel Vertrauen zu ihm haben, daß er ihm fortan auh nur einen Feßen überreiht. Ih habe diesen Brief vertraulih be- handelt und bis zur Stunde au nit ein Wort davon in die Deffent- lihkeit gebraht. So hätte auch von dem An Amt ge- handelt werden müssen. Wie war denn dieser Brief entstanden ? Auf Veranlassung der Togo-Mission schrieb i dem Reichskanzler, er möge die Güte haben, mir eine Aussprache im Kolontalamt zu verschaffen. Nun hat diese vertraulihe Besprehung auch e pelnden und es wurde eine ausdrücklich fixierte Abmahung aufgeseßt, daß der Mission kein Vorwurf in dieser Angelegenheit gemacht werde könne. Ich erkläre es als eine abfolute Unwabebeit daß ih jemals die Wistubasche Disziplinarsahe zur Bedingung gemacht hätte, für oder gegen eine Kolonialforderung zu stimmen. E habe den Reichskanzler wiederholt mündlich und \Wriftlich gebeten, doch nun die Wistuba- Angelegenheit ruhen zu lassen, weil, wenn fie vor der Disziplinar- kammer zur Verhandlung käme, dann diese ganze Skandalgeschichte der Mission aufgerollt würde, und das auf die Stimmung meiner Fraktion egenüber den kolontalen Angelegenheiten einen Einfluß hätte. Die Wistuba-Angelegenheit ist niemals maßgebend gewesen für meine Stellung zum Kolonialetat und ih berufe mih auf meine Kollegen in der » nir daß über diese Angelegenheit dort auch nicht ein Wort ge- \sprohen wurde. Heute erst habe ich ja gesagt, daß, wenn diese Skandale nicht beendigt würden, es fraglich sei, ob man noh einen Feunig für die Kolonien bewilligen könne. Wie können Sie mir eine solche Eselei zutrauen, daß ih die Worte gesprochen haben sollte, die der Kolonial- direktor behauptet hat! Nad dem mir zu Gebote gestellten Material war es ein Assessor Brückner, der jene Bemerkung niedergeschrieben

hat. Ein solBer junger grüner Assessor hat mir also zugemutet, ih

sollte eine solhe Eselei mahen. Jch erkläre positiv, dep ih das nit erklärt habe. Der Kolontaldirektor hat, nachdem er eben diesen bru- talen Zen gegen mi gerihtet hatte, gesagt, es tue ihm leid, mih bloßzustellen. , Herr Kolonitaldirektor, nah Jhrer ganzen Ver- gangenheit find Sie nicht fähig, mich bloßzustellen. Es ift \{chlimm enug, daß wir uns wegen dieser armseligen Wistuba-Angelegenheit ier herumstreiten müssen. Es ift unwahr, daß Wistuba die Depesche geöffnet hat, er ist nur angeklagt worden, daß er den Inhalt einer anderen Person woeitererzählt hat. Diese ganze Angelegenheit ist bei der Besprehung mit dem Vorgänger des Herrn Dernburg und mit dem Geheimrat König besprohen worden und beide haben erklärt, daß die Angelegenheit nah den Aufklärungen, die fie jeßt bekommen hâtten, als erledigt zu betrahten sei. Der Kolonialdicektor hat mir vorgeworfen, ih hätte der Kolonial- abteilung Vertushung vorgeworfen, ih hätte aber gerade vertuscht, weil ih die Togo- Angelegenheit erst heute vorgebracht hätte. Da steht mir eigentlich der Verstand il. Ich ersuchte den Reichskanzler um eine private Besprehung. Diese wird gepflogen und es wird fo ziemlih alles erledigt, sodaß die Sahe nun ruhen konnte, und nun hôre ich den Vorwurf, ih hätte etœwas vertuscht, weil ih es nicht hon früher vorgebracht hätte. Die Kolonialverwaltung wußte ja alles vorher hon. Jch habe erst dann zu sprehen für meine Pflicht ( als feine Besserung eingetreten war. Dann hat der Kolonialdirektor von dem Fall Dr. Kersting gesprohen. Er hat dem Fall, den ih vorgetragen habe, niht widersprochen. Es wurden hier drei Zeugen vernommen, deren Angaben als ab- folut nebensählich bezeichnet wurden. Ueber den Fall Schmidt habe ich nur den fünften Teil dessen gesagt, was ih weiß. Schmidt ist nun entlassen; aber es hat drei Jahre gedauert, bis das geschehen ist. Ich erfuhr dies ers am Schluß meiner Rede durch einen Zettel, sonst hâtte ich es {hon in meiner Rede mitgeteilt. Herr Kolonial- direktor, Sie sind noch nicht lange genug im Amte, sonst würden Sie den Vorwurf gegen die Missionen wegen der s{chwarzen ‘Listen nicht erhoben haben. Die Reihe der Beamten, die im Interesse der Kolonie von Togo entfernt werden müßten, ist niht auf Initiative der Missionen aufgestellt, sondern von einem Abgeordneten meiner Partei, der ganz sicher zu einem der erften Kolonialschwärmer gehört. Der Kolonialdirektor hat auch nicht einen einzigen der von mir erwähnten Fälle bestreiten können. Ich fordere ihn auf, mir zu sagen, welcher dieser S der Wahrheit entbehrt, welcher übertrieben oder entstellt ift. ollte er sie bestreiten, dann verweise ih auf die Zeugen und die Urkunden, im übrigen aber verbitte ich mir für jede Zukunft solhe groben Beleidi- gungen.

Stellvertretender Direktor der Kolonialabteilung des Aus- wärtigen Amts, Wirkliher Geheimer Nat Dernburg: Die scharfen Worte, welhe der Herr Abg. Roeren in seiner durchaus begreiflißcen Erregung geäußert hat, können mich nah gar keiner Richtung davon abhalten, hier noch einmal festzustellen, um was es fih eigentli handelt. Was der Herr Abg. Noeren hier mit so außer- ordentlih viel Worten hat {chlecht machen wollen, nämlih das, was ih hier verlesen habe, ist eine amtlihe Anzeige zweier Beamten über eine Aussage, welche der Herr Abg. Roeren bei seiner zeugeneidlichen Vernehmung ausgesprochen hat, eine amtliche Anzeige zweier Beamten an ihre E telle, die das natürli sehr notwendig zu wissen hat, und da steht: „Wenn die Wistubashe Angelegenheit nicht in der von uns (dem Zentrum) erwünschten Weise erledigt wird, so werden wir uns genöttgt sehen, für die Kolonien überhaupt nichts mehr zu bewilligen.“ Das ist unterschriftlich vollzogen von zwei Beamten, gegen die gar nichts vorliegt. Das is gar kein Gerichts- verfahren, sondern eine Aeußerung, die Herr Roeren getan hat. Herr Moeren hat mi gerade genötigt, das zu wiederholen; ich werde es Herrn Roeren noch einmal verlesen, wenn er es haben will. Gegen verrn Schmidt habe ih gar nichts gesagt, ih habe erklät, die An- gelegenheit is untersucht und zum großen Teil dur rehtskräfliges Urteil erledigt; aber im übrigén wird diese Sache untersucht werden, Sie bekommen Mitteilung, das ist das, worauf Sie eia Net haben. Im Falle Kersting habe ich nachgewiesen,

gehalten,

daß cs si erstens um eine Anzahl durchaus nicht halt- barer Dinge handelt, und zweitens, daß es fich um unbewiesene Behauptungen handelt, und wenn Herr Noeren sazt, es händelt ih um Talsachen, so ist das nicht richtig, sondern es handelt sich um An- shuldigungen, und das sind keine Tatsachen. Nun komme ih auf den Fall des Mesa, da steht fest, daß der Mann niht an Mißhandlung gestorben ist, sondern an Schwarzwasserfieber. Es werden hier als Zeugen genannt der Herr Boko, von dem ich Ihnen gesagt habe, daß er der größte Lügenbold in Togo ist, und das will viel sagen. Zweitens der Diener Bagboni ; dem habe der Mesa gesagt, er könne nicht gehen. Dann der Washmann Amusu in Lome, welcher angibt, daß Kersting am Tage nach der Ankunst in Kirikri ihm 25 gegeben, ihn eingesperrt und ihm die Nahrung verweigert habe, und daß Mesa in der folgenden Nacht gestorben ist. Von dem zweiten Zeugen steht noch nicht fest, was er gesagt hat, die anderen, Herr Noeren, sind keine Zeugen. Der R Müller wurde aufmerksam auf den Fall; er hat nichts gesehen, er weiß nihts, als was die s{hwarzen Herren, die dabei gewesen sein sollen, gesagt haben. Es werden dann noch weitere Zeugen genannt, deren Vernehmung angeordnet ist. Doch von den benannten 23 Zeugen sind die meisten nicht dabet ge- wesen! Das ist ja immer die Geschichte, wenn Sie hier diese Mords- sachen hören: ih wäre ja doch ganz gewiß absolut niht dagegen, die Sachen genau zu untersuchen! Welches Interesse sollte ih in meiner Stellung daran haben? Vor mir liegt doch in dieser Sache absolut ein freies Feld; ih habe doch feine Vergangenheit zu verteidigen, ih habe do nur eine Zukunft ih habe doch eine Zukunft für die Kolonien zu en! Wie können Ste denn, meine Herren und deswegen bringe ih dies hier vor —, wie können Ste denn erwarten, daß anständige, tüchtige Beamte in die Kolonien ehen, wenn es ihnen passieren muß, in der ersten Reichstags- gung unter dem Schuße der Immunität derartiges Matertal vor- etragen zu bekommen? Dann kriege ih {ließli} überhaupt keine

eamten mehr! Das führt dazu, daß enlweder der Fall der Selbst- bilfe eintritt, wie in Togo da sind Herr von Rotberg und diese Herren sehr energisch vorgegangen, viel mehr, als fie hätten sollen —, oder aber daß die Beamten überhaupt niht kommen. Wie leiht sagen sie sih: wir sind shublos, wir müssen uns selbst helfen! Das darf nicht sein und deswegen bringe ih diese Dinge hier vor. Nun hat der Herr Abg. Roeren weiter gesagt, die Angelegenheit mit der Depesche sei nicht rihtig. Ich habe nach der Aussage des Präfekten Büking in der Sache hicken lassen, sie ist noch nicht hier; aber jedenfalls hat der Wistuba selber in einem Altenstück ih werde es gleih suchen zugegeben, um den Herrn Präfekten, welher sehr aufgeregt gewesen sei, zu beruhigen, ihm von dem Inhalt einer Depeshe Kenntnis gegeben zu haben. Wistuba hat nah seiner eigenen Angabe dem Präfekten Büking gesagt: „Telegramm da, die Sache ruht“. Es bezog sich nämlich darauf, daß von Berlin eine Einstellung des Verfahrens gegen Schmidt angeordnet worden war. Das steht aktenmäßig fest, das hat Herr Wistuba selber angegeben und Herr Bücking auch! Also darüber ist nihts weiter zu erzählen; daß er dazu keinen Beruf und keinen Auftrag hatte, das ist wohl ganz sicher. Nun muß ih zunächst legen: der Herr Abgeordnete Roeren hat den Hauptgrund seines uftretens, seiner energishen Worte gegen mih daraus hergeleitet, daß ih piivate Briefe, die er mit Herrn von Loebell gewechselt hat, hier verwendet habe. Herr NRoeren hat keine Kopierpresse, sonst würde er wissen, daß diese Briefe niht an Herrn von Loebell gerichtet waren ; die Briefe, die er an Herrn von Loebell geschrieben hat, die er mit ihm ausgetauscht hat, kenne ih gar nicht, die sind absolut nicht in meinen Akten. Hier sißt Herr von Loebell, der kann es Ihnen sagen —, sondern das sind hier ganz offizielle, an den Herrn Neichs- kanzler gerichtete Eingaben des Herrn Roeren, und darin steht ih bitte Herrn Roeren, damit die Sache vollftändig wird, doch auch einiges daraus verlesen zu dürfen ; hier shreibt der Herr Abg. Noeren an den Herrn Reichskanzler unter dem 14. September 1904: „Es drängt mich, mich nochmals an Gure Exzellenz zu wenden und zu bitten, mir und dem Herrn Präfekten eine nochmalige Aussprache im Kolonialamt gegen Mitte Oktober, zu welcher Zeit ih wegen des Landtags in Berlin sein werde, gütigft zu erwirken und geneigtest zu veranlassen, daß die sämtlichen s{chwebendèn Streitsachen in Togo und Kamerun bis auf weiteres sistiert werden.“ Er hat von dem Herrn Reichskanzler verlangt, daß in {webende Zivilklagen von hoher Hand einge- griffen werde! An dieser Sache ist doch gar nichts zu retten, Herr Abg. Roeren! Ih will Jhnen einmal vor- lesen! Sie sagen, die Brüder hätten keine s{chwarzen Listen gefüh1t. D ja, die s{warzen Listen haben sie wohl geführt; die hat thnen nur der Gouverneur Horn freundlichst zurückgegeben. Ich habe au vorgelesen aus der „Kölnischen Volkszeitung“ den Passus: ja, wir haben eine Masse Material und wir halten es über euch, damit ihr hübsch ordentlih unter unserer Fuchtel bleibt. Jch kann auch den Verfasser nennen, er gehört auch zu den Togo-Missionaren. Wie nun in Togo gearbeitet ist, geht hervor aus einem Schreiben vom 17. Mai 1903, welhes der Pater Schmiß an seine Mitbrüder gerichtet hat. Darin heißt es: „Ich trug nun dem Herrn Präfekten und den Mit- brüdern die ganze Sache vor und betonte insbesondere, daß wir jtt Schmidt in Anklage seßten müßten, sonst würden wir wahrscheinlich zu spät fommen. Nach tagelangem Erwägen gestand man es endlich zu, Schmidt zu verklagen. Inzwischen wurden die einschlägigen Geseßesparagraphen studiert und auch bei einem Europäer, dessen Namen ih niht nennen mag“ es ift nah den Aussagen in den Akten Herr Wistuba gewesen „häufig Nat nahgesucht. Ein Telegramm war {hon am 8. Mai an das Auswärtige Amt entsandt worden, des Inhalts, es möchten alle Sahen Schmidt kontra Müller ruhen bleiben bis zur Rükkehr des Herrn Gouverneurs aus dem Innern.“ Da haben sie es hon, da wissen sie es {on von Wistuba, nicht wahr? „Jn- zwischen wurde die Klageschrift aufgesezt. Dieselbe war adressiert : an den Kaiserlichen Richter dur das Kaiserlihe Gouvernement, in Lome." Nun kommt eine \{ckchône Instruktion, wie die Klageschrift lauten soll. Dann heißt es: „Wie ih sekrete gehört, will Graef mit aller Gewalt die Sache von P. Müller verhandelt wissen voc der Rückkehr des Herrn Gouverneurs. Gestern ging von ihm ein dies- bezüglihes Telegramm nah Berlin. Wie mir scheint, kommt Graef zu spät. Die Rückantwort ist vielleiht in 5 Tagen hier. Ange- nommen, die Antwort wäre bejahend: die Sache kann verhandelt werden —, so würde Müller wohl sogleih eine Ladung zur Haupt- verhandlung erhalten. Bis nah Atakpyame braucht die Ladung 4 Tage; wären also {hon 9 Tage. Von Ladung bis Hauptyerhandlung müssen wenigstens 8 Tage vergehen; also 17 Tage. Bis dahin kann Horn {hon in Atakpame sein. Wäre er nicht in Atakpame, so würde P. Müller wohl sogleih Rotberg ablehnen wegen Besorgnis der Bes fangenheit usw. Es müßte dann ein Gericht zusammentreten, um zu beraten, ob der Ablehnung Raum zu geben sei oder niht. Bevor une Gericht zusammentritt, muß P. Müller sofort den Anirag stellen, daß Rotberg und Graef von diesem Gericht ausgeschlossen würden; es würde dann in Togo kein Richter mehr bleiben und somit die Sache erst nach Kamerun gehen; dann hätt:n wir reihlich Zeit gewonnen." Daraus geht hervor: die Klage gegen Schmidt hat er angestellt, um Zeit zu gewinien in einer anderen Sache. Mit diesen Herren würden Sie auch keine besonderen Lichter heraus\stecken können. Ste werden mir doch die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß diese Angelegenheit hier klar und sauber gemaht wird. Nun komme ih zurück zu Herrn Roeren, da derselbe so großen Wert darauf legt, daß diese Sache ganz aufgeklärt wird. Ich lese i Protokoll vor, das in der Kolonial- abteilung aufgenommen is am 25. November 1904: „Am 23., 24. und 25. November 1904 fand zwishen dem Herrn Ministerialdirektor Dr. Stuebel und dem Unterzeichneten einerseits, dem Reichs- und Land- tagsabgeordneten, Geheimen Justiz- und Oberlandesgerihtsrat Roeren und dem Präfekten Bücking der Steyler Mission vom Göttlichen Wort in Togo andrerseits eine Besprehung über die Beilegung der Diffe- renzen zwischen Beamtenschaft und Mission tin Togo statt. DasErgebnis war die anliegende Aufzeihnung, die von den Beteiligten anerkannt ist. Nachdem bereits ein Beamter von Rotberg entlassen, zwei (Graef und Schmidt) in ein anderes Schuzgebiet ver|ezt worden waren“ das sind die Leute auf der shwarzen Liste „verlangte Herr Noeren, daß auch ein Herr Sekretär Lang nit nur auf eine andere Station, sondern in ein anderes Schußgebiet verseyt werde. Herr Roeren

richtete bei diesem Anlaß die \{ärfsten Angriffe gegen die Beamten iy Togo, denen allein er die Schuld an den Differenzen beimaß. Unter anderem griff er den verstorbenen Gerichtéassessor Tiet, der als Vor-

sißender des Bezirksgerihts bei der Verurteilung eines Missionarsg f

wegen Beleidigung mitgewirkt hatte, auf das s{chwerste an, indem er lediglich auf Grund des der Mission vorliegenden Materials und ohne die Gegenerklärung des Verstorbenen zu kennen, bemerkte, ihn habe Gott gerihtet.“ Herr Noeren, Sie haben vorhin itarke Worte gebraucht, Sie haben gesagt: thn habe Gott gerihtet. Dag ist Ihr Geshmack und Ihr Rechtsgefühl. „Als der Unterzeichnete seinem Bedauern über eine derartige Aeußerung Ausdruck gab, wandte Herr Noeren sich nunmehr gegen den Unterzeichneten. Dieser fei {huld darán, daß gegen die Beamten, die zum Teil Schurken seien, nicht im Disziplinarwege vorgegangen fet. Der Unterzeichnete wtes darauf hin, daß eine administrative Untersuhung stattgefunden habe, über deren Ergebnis er seiner vorge|eßten Behörde, der er allein verant- wortlich sei, berihtet habe. Herr Ministerialdirektor Dr. Stuebel trat der Bemerkung des Herrn Roeren, ein Teil der Beamten seten Schurken, entgegen, worauf Herr Roeren und Herr Präfekt Büking andeuteten, daß, wenn den Wünschen der Mission nicht voll Rechnung getragen würde, ‘man Angriffe in der Presse niht werde verhindern können. Als Herr Ministerialdirektor Dr. Stuebel erwiderte, daß der, dessen Ehrenschild-/ rein sei, solhe Angriffe niht zu scheuen habe, redressierte Herr Noeren die Bemerkungen hinsihtlich der Presse und erklärte nunmehr, erx werde Angriffe seiner Partei nit verhindern können, wenn er seinen Fraktionsgenossen nicht mitteilen könne, daß die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Mission beigelegt sei, Herr Ministerialdirektor Dr. Stuebel mußte f{ließlich die Haupt- forderung, Verseßzung Langs in ein anderes Schutzgebiet, busauen, obwohl er am 23. November Herrn Noeren gebeten hatte, thm dieses kaudinishe Joh niht zuzumuten. In der Angelegenheit des Bureauvorstandes Wistuba, welher das Amtsgeheimnis nicht ge- wahrt und seine vorgeseßte Behörde mit Denunziationen bedroht hat, erklärte Herr NRoeren, mit dem Herrn Reichskanzler sprehen zu wollen, da ein Einschreiten gegen Wistuba bezw. dessen Abberufung ungere{ht- fertigt sei. Die Eingabe Wistubas an das Auswärtige Amt, worin die Drohungen enthalten sind, habe- er Roeren selbst gutgeheißen.“ In diefer Eingabe an das Auswärtige Amt heißt es: „Ich würde eventuell genötigt sein, viel s{chwerere Fälle anhängig zu machen, die wohl zur Kenntnis der Kolonialabteilung und des Auswärtigen Amts gelangt sind, die aber niemals von derselben eine Ahndung er- fahren haben.“ Das i} Herr Roeren und das ist E Wistuba! (Große Heiterkeit. Zuruf aus der Mitte.) as geshieht,. Herr Erzberger. Darauf ist also folgendes Sigchen. „Die Genugs- tuung, welhe der Mission geworden ist, besteht darin, daß Geo. A. Schmidt und Lang verseßt worden sind. Graef ist niht mehr im Schutzgebiet, Dr. Gruner is noch dort. Freiherr von Notberg ist aus dem Kolonialdienst entlassen. Assessor Tieß und Regierungs- baumeister Schmidt sind tot; den Patres, die verhaftet waren, und dem Präfekten Bücking ist das Bedauern der Kolonial- abteilung ausgesprohen worden. Auf ihre Veranlassung ist den CGuropäern in Lome und durch den Hauptmann von Döring auch den Atakpamehäuptlingen erklärt worden, daß Herrn von Notbergs Vorgehen scharf mißbilligt worden sei und zu seiner Abberufung geführt habe. Auf die Beschwerde des P. Schönig, daß die Bekannt- machung nicht genügend ins Volk gedrungen sei, ist sie wiederholt worden, und zwar in Gegenwart des P. Müller. Die der Mission erwachsenen Telegraphenkosten find auf das Reih übernommen worden.“ Endlich ist eine Neihe von Punkten festgelegt worden, die das Verhältnis zwishen Mission und Gouvernement regeln sollen. Der Petr Reichskanzler hat nicht das geringste mit der Sache zu tun, fie ist in der Kolontalabteilung passiert. „Bon seiten der Mission ist der Pater Shmiß nach Lome verseßt worden" er ist inzwischen ausgeshieden. „Die vom Gouvernement als erwünscht, vom Dom- kapitular Professor Dr. Hespers als zur Wahrung des Friedens geeignet bezeichnete Abberufung des Pater Müller war anfangs auch vom Präfekten Büking zugestanden worden.“ Also Herr Hespers, der Ver- trauensmann der Regierung und der beste, wohl bewährte Freund der Mission, hat im Interesse des Friedens es für nüglih erahtet, daf; Pater Müller verseßt werde. Dadurch bekommt doch die Sache gewiß ein anderes Gesicht. Inzwischen berichtete der Hauptmann von Döring, der jeßt auch angegriffen worden ist, daß nach seiner Ueber- zeugung die Abberufung des P. Müller zwar niht den Frieden bringen, wohl aber für die Mission ein großer Verlust sein würde, «derselbe habe noch erheblihes Material gegen verschiedene Regierungsbeamte“. Weiteres brauhe ih nicht zu verlesen. Meine Herren, alle scharfen Worte, alle Angriffe, alle Behauptungen, daß ih hier niht der Sitte gemäß verfahren sei, prallen an der Tat- fache ab, daß ich Jhnen aus|chließlich aus den Akten der Kolonial- abteilung Dinge verlesen habe, die leider dort passiert sind, und die das ift der Zweck meiner Auseinandersezungen niemals wieder passieren werden. Ich habe es weiter vorgebracht, weil ih auf das \shwerste gereizt worden bin von dem Herrn Abg. Noöeren, der hier gesprochen hat von dem Komplott der Beamten in der Kolonialabteilung gegen die Wahrheit, einem Komplott der Beamten in Togo gegen die Wahrheit, und der alles in Bausch und Bogen hcruntergezogen hat; er hat eine Masse Dinge höchst zweifelhaften Herkommens und ganz unbewiesener Art den Beamten in die Schuhe geschoben, hat hiec die Fälle aufgebausht, die der ganzen Welt draußen, der ganzen Nation weismachen, wir haben Bestien da draußen und nicht Beamte. Deshalb ift die Sache hier vorgekommen und sie ist vorgekommen, nachdem ich mir ernsthaft überlegt habe, daß die Eiterbeule, die da war, aufgestohen werden müßte, und ih habe sie aufgestochen, und ih trage ganz gern die Konsequenzen!

Chef der NReichskanzlei, Wirkliher Geheimer Oberregierungsrat von Loebell: Der Kolonialdirektor hat bereits festgestellt , daß das Material, welches er in feinen bisherigen Ausführungen hier vorgebracht hat, nicht aus Briefen stammt, die vertraulicher Natur an mich gerihtet waren. Ih muß auh meinerseits den Borwurf von Vertrauensmißbrauch aufs allerentshiedenste zurück- weisen. Jch kann aber niht vershweigen, daß ih am 13. Junt einen Brief an Herrn Noeren gerichtet habe in der Angelegen- heit Wistuba. Dieser Brief beginnt mit den Worten: „Auf Grund des von der Kolontalabteilung vorgelegten Materials hat, wie ih Ihnen vertraulich mitteile, der Stellvertreter des Reichskanzlers die Entscheidung im Falle Wistuba an die Disziplinarkammer verweisen müssen.“ Am 15, Oktober bringt die „Germania“ eine Ausführung üter den Fall Wistuba, worin es heißt: „Auf Grund des von der Kolonial- abteilung vorgelegten Materials hat der Stellvertreter des Neichskanzlers die Entscheidung an die Disziplinarkammer verwoei}en müssen“ wört- lih dasselbe, was ich in jenem Brief geschrieben habe, es fehlen nur die Worte: „wie ih Ihnen vertraulih mitteile*. Herr Noeren hat mir sofort geschrieben, er stehe dem Artifel absolut fern, er hâtte meinen Biuilef durchaus vertraulih behandelt. I ch habe den Brief nicht an die Germania geschickt, ih weiß nicht, wie er dahin gekommen ist. Damit nun niht die Auf- fassung entstehen kann, als ob ich in unzulässiger Weise auf das Ver- fahren eingewirkt hätte, muß ich aus einem Briefe von mir eine Stelle vorlesen, welhe meine Stellung zur Sache klar legt: Am 16. Juni schreibe ich an tun Roeren: „Für die Entschließung, in wel- cher Weise Wistuba zur Verantwoi1tung zu ziehen ist, kann es jedenfalls, wie Sie mir als Beamter und' Richter zugeben werden, keinen Ein- fluß haben, ob die Togo- Angelegenheit öffentli erörte:t wird oder niht. Die Kolonialyerwaltung kann auch nicht den leisesten Vor- wurf aufkommen lassen, als ob sie sih von der Verfolgung einer strafbaren Handlung abbringen ließe, weil sie andere Ungelegenheiten fürchtet; sie darf nur nach Reht und Gerechtigkeit handeln ohne Rücksicht auf die Folgen. Es bedarf niht der Versicherung, daß objektiv und sorgfältig alle Gründe geprüft werden, die zu seinen Gunsten \sprehen.“ Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Hierauf wird Vertagung bes{hlossen.

Persönlich bemerkt der Aktg. Ledebou r (Soz ): Der Kolonital- direktor hat mit einer {ier unbegreiflihen Verblendung an jedem Tage dieser Debatte den Versu gemacht, mich zu diskreditieren; weil.

ih ein Zeugnis in Sen der Verfehlungen von Kolonialbeamten ab- gelehnt habe. Um diesen fortwährend wiederholten Versuchen die Spitze abzubrehen, stelle ich fest, daß ih überhaupt niemals in der Oeffentlichkeit, weder mündlich noch schriftli angekündigt habe, ih würde hier irgend welche Abrehnung mit der Kolonialverwaltung vornehmen. Ich war deshalb höchst überrascht, als ich in diesem Sommer plöglich eine Vorladung bekam, wonach ih in derselben Sache, in der der Abg. Erzberger vernommen war, gleichfalls ver- nommen werden follte. Der Untersuchungsrichter fragte mih nicht, ob ih mit Beamten Verhandlungen gehabt hätte, fondern er sagte: „Wir wissen, daß Sie von bestimmten Personen Mitteilungen erhalten haben.“ Ich habe darauf die Auskunft verweigert, weil ih es für unzulässig halte, daß ein Abgeordneter. in einer solhen Angelegenheit Aussagen macht. (Der Redner verliest sein Schreiben an den Unter- suchungsrichter.) Wenn der Kolonialdirektor versuht, mir andere Motive unterzuschieben, so handelt er wie ein polizeiliher Lokspitel.

Präsident Graf von Ballestrem ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur S

Abg. Roeren (persönlich): ‘Der Kolonialdirektor hat es nit gebilligt, daß man unter dem Schuß der Immunität andere angreift. Fch mißbilltge das ebenso und vielleiht noch intensiver als er. Ich muß aber erklären, daß alles, was ih heute gesagt habe, von mir der Kolonialabteilung {on vor anderthalb Jahren mitgeteilt worden ist, wo mich die Immunität nicht {üßte. Daß ih es heute hier vor- gebraht habe, hat seinen Grund darin, daß die Kolontal- verwaltung das Sysiem der Vertushung auch hier angewandt hat. Wenn ih den Reichskanzler ersucht habe, die Prozesse zu sistieren, so verstand id darunter selbstredend nur diejenigen, bei denen dies möglich war. Einen Vorwurf erhob ih gegen die Kolonial- abteilung deshalb, weil diese auch die leßteren hat sistieren lassen. Ich erkläre ferner hier nochmals, daß ich zu dem Artikel in der „Germania“ weder direkt noch indirekt in irgend welher Beziehung \tehe, daß ih bis zur Stunde niht weiß, wer den Artikel geschrieben hat, daß ich ihn noch nicht einmal gelesen habe. Um ein A kann es sih bei der leßten Ver- lesung des Kolonialdirektors nicht gehandelt haben, denn fonst hätte ih es unterschreiben müssen und ih habe ein so unsinniges Zeug in meinem Leben noch nit unterzeichnet.

Der Präsident {lägt vor, morgen die Interpellationen wegen des polnischen Schulstreiks auf die Tagesordnung zu seten.

Abg. Dr. Wiemer (fr. Volksp.) beantragt, morgen die heutige Beratung fortzusetzen.

Präsident Graf von Ballestrem erwidert, daß er dies nur unter Zustimmung der Interpellanten zulassen könne.

Es entspinnt sih eine längere Geschäftsordnungsdebatte, in der sih die Jnterpellanten Dr. von JFazdzewski und Graf Hompesch damit einverstanden erklären, daß die Jnter- pellationen erst am Mittwoch zur Besprehung gelangen.

Schluß 7 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 Uhr. (Fort- seßung der heutigen Beratung.)

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Geseßes zUr AUITUULUng der Genoralalie der Jnter- nationalen Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906, wie solher vom Bundesrat beschlossen worden ist, zu- gegangen. Die mit Uebersegung versehene Generalakte ist E esezentwurf als Anlage beigegeben. Der Gesetzentwurf autet:

§ 1. Die in dem Reglement, betreffend die Ueberwachung und die Unterdrückung des Waffenschmuggels in Marokko (zweites Kapitel der anliegenden, mit Ueberseßung versehenen Generalakte der Inter- nationalen Konferenz von Algeciras vom 7. April 1906), enthaltenen Bestimmungen über die Verfolgung und Bestrafung von Zuwider- handlungen gegen dieses Reglement sowte über die Einziehung von Gegenständen im Falle solher Zuwiderhandlungen finden auf die unter deutsher Gerichtsbarkeit stehenden Personen Anwendung. Die biernach zu verhängenden Geldstrafen sind in Reihswährung unter Zugrundelegung des Kurses von 1 Peseta = 0,75 H festzusetzen.

F 2. Die von deutschen Kaufleuten nah Marokko eingeführten Waren dürfen außer mit den im Artikel 2 des deutsh- marokkanischen Handelsvertrags vom 1. Juni 1890 (Reichsgeseßbl. 1891 S. 378) er- wähnten Zöllen mit den im Artikel 65 c der Generalakte von Algeciras bezeihneten Abgaben und dem im Artikel 66 Abs. 1 dieser Akte vor- gesehenen Zusch!lagszolle belegt werden.

___ F 3. Die in dem Reglement, betreffend die marokklanishen Zoll- ämter sowie die Unterdrückung des Zollbetrugs und des Schleich- handels, (fünftes Kapitel der Generalakte von Algeciras) enthaltenen Bestimmungen über die Verfolgung und Bestrafung von Zuwider- handlungen gegen dieses Reglement sowie über die Einziehung von Gegenständen und die Zollerhebung im Falle folher Zuwiderhandlungen finden auf die unter deutsher Gerichtsbarkeit stehenden Personen Än- wendung. Die hiernah zu verhängenden Geldstrafen sind in Reichs- währung unter Zugrundelegung des Kurses von 1 Peseta = 0,75

festzuseßen.

§ 4. Für die Verhandlung und Entscheidung über die im Artikel 119 der Gereralakte von Algeciras bei der Enteignung von Grundstücken vorgeschene Berufung ist, sofern der Grundeigen- tümer ein Deutscher oder deutscher Scutzgenosse ist, das deutsche Konsulargeriht in Tanger zuständig. Die Berufung muß innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe des Schieds\pruchs an den Grundeigentümer eingelegt werden. Im übrigen findet das Geseß über die Konsulargerichttbarkeit vom 7. April 1900 (Reichsgeseßbl. S. 213) mit der Maßgabe entsprehende Anwendung, daß sih das Verfahren nah den für das Verfahren erster Instanz green Vorschriften rihtet, und daß gegen die Enischeidung des onsulargerichts ein Rechtsmittel nicht zulässig ist.

§ 5, Dieses Geseß tritt gleichzeitig mit der Generalakte von Algeciras in Kraft.

Jn der Begründung wird zu den einzelnen Vorschriften des Entwurfs u. a. folgendes bemerkt:

Das in die Algecirasakte als ¿weites Kapitel aufgenommene Reglement, betreffend die Ueberwahung und die Unter- drückung des Waffenshmuggels in Marokko, enthält Straf- bestimmungen, welche für die unter deutsher Gerichtsbarkeit stehenden

ersonen im Hinblick auf die Höhe der Strafen niht dur eine onsularishe Polizeiverordnung, sondern nur auf dem Wege der Gesehz- gebung in Kraft geseßt werden können. Ebenso bedürfen der gesetz- geberishen Sanktion die in dem Reglement vorgesehene Beschlagnahme von Schiffen sowie die Einziehung verbotener Waren und der zu ihrer Beförderung benußten Landtransportmittel.

Durch Artikel 65e der Generalakte wird die marokkanishe Ne- ierung ermächtigt, die in der Küstenschiffahrt beförderten Waren mit einer statistishen und Wiegeabgabe bis zu ein vom Hundert des Wertes zu belegen. Diese Bestimmung enthält eine Aenderung des Artikel 2 Abs. 4 des deutsh-marokkanishen Handelsvertrags, wona es den deutschen Kaufleuten gestattet ist, Waren und Produkte, für die sie den Einfuhrzoll entrichtet haben, ohne jede weitere Abgabe nach jedem beliebigen anderen Hafen in Marokko zu vershiffen. Die Einführung der nah Artikel 66 Absf. 1 von allen Einfuhrwaren neben den vertragsmäßigen Zollsäßen zu erh. aden Spezialabgabe, deren Ertrag zur Ausführung semeinnügiger öffentlicher Arbeiten verwendet werden wird, stellt eben- alls eine Aenderung me Handelsvertrags dar. Durch § 2 des Entwurfs werden in Genehmigung dieser Aenderungen die von deutschen Kaufleuten in Marokko eingeführten Waren den beiden neuen

bgaben unterworfen. i

In der als sechstes Kapitel in die Generalakte aufgenommenen Erklärung über den öffentlichen Dienst und die öffentlihen Atbeiten wird eine Enteignung des Grundeigentums unter gewissen

Vorausseßungen zugelassen und ein Verfahren für die Festsezung der dem ausländishen Grundeigentümer zu zahlenden Ent- \chädigung eingeführt Die Festseßung erfolgt durch ein besonderes Kollegium von Sachverständigen, und wenn auf diesem Wege keine Entscheidung erzielt wird, durch ein nach bestimmten Regeln zu bildendes Schiedsgericht. Nach Artikel 119 kann der Eigentümer gegen den Spruh des Swiedügerichts bei der zuständigen Gerichtsbarkeit gemäß den nach seiner Landesgeseßgebung in Schiedêgerichtssachen zur Anwendung kommenden Regeln Berufung einlegen. Dieses Berufungs- verfahren bedarf für Deutsche und deutshe Schußgenossen einer be- sonderen Regelung, weil dabei eine matertelle Nahprüfung des Schieds- spruchs stattzufinden hat und eine solche Berufung gegen Schieds- sprüche dem deuishen Rechte sonst fremd ist. Es empfiehlt si, die Verhandlung und Entscheidung dem Kaiserlichen Konfulargeriht in Tanger zu übertragen, weil darauf gee! werden kann, daß diesem geeignete Sachverständige zur Verfügung stehen. Als Bes- rufungsfrist erscheint ein Monat angemessen. Das Konsulargerichts- barkeit8geseß soll entsprehende Anwendung finden. Dabei ift es zweck- mäßig, daß das Verfahren den für das Verfahren erster Instanz geltenden Vorschriften folgt. Im Hinblick darauf, daß durch die ein- ander folgenden Verhandlungen des Sachverständigenkollegiums, des Schiedsgerichts und des Konsulargerichts die M etellen des Beteiligten hinreichend gesichert erscheinen, soll gegen die Entscheidung des Konsular- gerihts ein weiteres Nehtsmittel nicht zulässig sein.

Die Generalakte foll an dem Tage, an dem alle Ratifikationen in Madrid niedergelegt sein werden, und spätestens am 31. Dezember 1906 in Kraft treten. Da der Tag nicht feststeht, unent es sich, zu bestimmen, daß os Gesetz zugleich mit der Generalakte in Kraft tritt. J bali, Generalakte besteht aus sechs Kapiteln folgenden

nHalis:

1) Erklärung über die Organisation der Polizei; 2) Reglement, betreffend die UÜeberwahung und die Unterdrückung des Waffen- \{chmuggels; 3) Konzessionsakte für eine marokkanishe Staatsbank ; 4) Erklärung über die Verbesserung der Steuererträge und die Schaffung neuer Einnahmen; 5) Lens betreffend die marokka- nishen Zollämter sowte die Unterdrückung des Zollbetrugs und des Schleichhandels; 6) Erklärung, betreffend den öffentlihen Dienst und die öffentlichen Arbeiten.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 30. November 1906 betrugen (+ und im Vergleih zur Vorwoche) :

Aktiva: 1906 1905 1904 Metallbestand (der 6 M

H an fkurs- fähigem deutschen Gelde oder an Gold u D Het ausg-

n n Münzen,

das aile x. fein zu 2784 4. berechnet)

Bestand an Reihs- kafsensheinen .

766 316 000 | 842 955 000 | 1 000 305 000 (— 42 952 000) |(— 32 306 000)|(— 25 998 000)

é 48 437 000 25 604 000 29 445 000 (+ 654 000)(— 455 000)((— 412000)

Beftand an Noten anderer Banken . 9 371 000 8 940 000 7 671 000 (— 22 685 000)|(— 21 425 000)|((— 16 938 000) Geftand an Wechseln | 1 171 271 000 993 388 000 791 640 000 (+ 28 537 000)|(+ 44 617 000) (+4 14 231 000)

Bestand an Lombard- forderungen 68 935 000 64 229 000 51 717 000 Beftand an Gffekten

Bestand an fonstigen Me s e Qs

128 091 000 147 389 000 (+ 62 455 000) (+ 38 777 000)(— 1 990 000)

95 383 000 86 937 000 103 069 000 (+ 10 764 000)|(— 4 394 000)|((+ 9 495 000)

86 745 000

Passiva: das Grundkapital

der Reservefonds

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert) s 64 814 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

1395 530 000 | 1 330 102 000 | 1 293 941 000 (+ 46 097 000) (4 35 550 000)|(+ 33 432 000)

150 000 000 (unverändert) 51 614 000

der Betrag der um- laufenden Noten .

die IENtgen S fälligen Verbind- [lichkeiten 591 200 000 995 480 000 527 152 0C0

(4+ 5 357 000)|(-+ 2 257 000) (— 51 162 000)

die sonftigen Passiva 56 260 000 39 046000 43 885 000

(+ 1856 000)|(+ 1 892 000)|((+ 83 100 000) Der Metallabfluß überschreitet die vorjährige Abnahme um

10,6 Mill. Mark, die Wechselzunahme bleibt um 16 Mill. Mark

hinter der vorjährigen Zunahme zurück, dagegen ist die Zunahme der

Effekten um 22,7 Mill. Mark größer als im Vorjahre.

(Aus den im Reichsamt des Jnnern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“)

Förderung der ungarishen Industrie.

Es war von jeher das Bestreben Ungarns durch Förderung der heimishen Industrie die Wareneinfuhr entbehrlich zu machen und dadurch zu wirtshaftliher Selbständigkeit zu kommen. Diesem Wunsche wurde von den früheren Regterungen Rehnung getragen durch die Gesegzartikel XL1V vom Jahre 1881, XIII vom Jahre 1890 und XLIX vom Jahre 1899, mit welchen der inländischen Industrie staatliche Begünstigungen eingeräumt wurden. Dieser Absicht entspri®t in verstärktem Maße auch der neue Geseßentwurf über die Förderung der heimishen Industrie, welher von der ungarischen Regierung dem Reichstage vorgelegt wurde. Nah dem- selben sollen von Beginn des Jahres 1907 ab industriellen Unter- nehmungen nicht nur die weitgehendsten Befreiungen von Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben eingeräumt, sondern au erhebliche Beihilfen aus Staatsmitteln gewährt werden, wenn die Unternehmer sich verpflihten, ihren Bedarf an Materialien, Maschinen, Werk- zeugen usw. im Inlartde zu deken. Allerdings werden fie dann unter Kontrolle des Reichstags gestellt, dem der Handelsminister alljährlih in der Sache Bericht zu erstatten hat. Außerdem werden noch besondere Vergünstigungen gewährt, um den Bau von Arbeiter- häusern zu erleihtern, auch werden die öffentlichen Lieferungen ganz in den Dienst der Industrieförderung gestellt, indem dem Staat und den Behörden die Verpflihtung auferlegt wird, jedweden Bedarf aus- \{chließlich im Inlande zu decken. In Einzelfällen kann nur der Handelsminister von dieser Verpflichtung befreien.

Der Motivenberiht zu dem Entwurf führt über die seit- herigen Erfolge der Industrieförderungspolitik folgendes an: Seit Erlaß des Geseßes vom Jahre 1881 entstanden §838 neue Fabriken, darunter 432 landwirtshaftlihe Brennereien, 43 Fabriken nahmen neue Betriebszweige auf und 408 alte Fabriken erhielten Begünstigungen. Von letzteren waren 140 R ber Brennereien. Von den neuen Fabriken entfallen: 476, auf die Nahrungsmittelindustrie, 83 auf die chemishe Industrie, 83 anf die Textilindustrie, 58 auf die Eisen- und Metallindustrie, 42 auf die Maichinenfabrikindustrie, 49 auf die Stein-, Ton- und Glasindustrie, 26 auf die Holle und Knochenindustrie, 10 auf die Papterindustrie, 8 auf die Bekieidungsindustrie und 3 auf die Lederindustrie. Von 1289 begünstigten Fabriken haben im ganzen 83 ihre Tätigkeit ein- gestellt. Jn den in Betrieb stehenden Fabriken werden 71 403 Ar-

“((+ 16 537 000) |(+ 13 885 000)|(-+ 6 982 000)

beiter beschäftigt, die Löhne derselben stellen auf jährli 50 Millionen Kronen. | i na 1E In neuester Zeit war die Bewegung lebhafter. Es ist die Er- rihlung von 28 neuen Fabriken gesichert, ferner die Erweiterung von 19 beziehung8weise 3 Fabriken in Aussicht genommen. Unter der Herrschaft des neuen Gesetzes follen während der nädsten 10 Jahre 15 bis 20 Millionen Kronen jährli zu Industrieförderungêzwecken aufgewandt werden. Im Etat für 1907 find füv gewerblihe und Handel8zwecke nur 1,6 Millionen Kronen mehr als für 1906 angeseßt. Der Gesetzentwurf ist bereits im volkswirtschaftlihen Aus\{chuß jur Beratung gestellt worden und wird vorauésichtlich bald erledigt werden. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Budapest.)

Konkurse im Auslande. Rumänien. ; Jassy: Peisah Bercovicï, Manufakturwarenhändler.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Dezember 1906.

Nuhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen Gestellt... 20894 8 087 Nicht gestellt . 760

Der deutsche Verein für den Shuß des" gewerb- lihen Eigentums wird am Donnerstag, den 6s Dazeuikee, Abends Uhr, im Saale der Nichtigkeitsabteilung des Kaiserlichen Patents amtes eine öffentlihe Versammlung veranstalten, in der die wi tigsten Fragen der Reform des Wettbewerbsgesezes, namentlih die Be- kämpfung der Angestelltenbestehung, zur Diskussion stehen. Der

Zutritt ist frei. Wie die „Frankfurter Zeitung"

e meldet, veranstaltet die hessische Regierung eine Submission in beschränktem Umfange für die Begebung von 20 M illionen Mark vier- prozentiger hessischer Staatsanleihe, die bis 1913 nicht- konvertierbar fein soll. Offerten find am 6. und 7. d. M. einzureichen.

Laut Meldung des „W. T. B.* betrugen die Einnahmen der Luxemburgischen Prince Henri-Eisenbahn in der dritten No- vemberdekade 1906: 201 310 Fr., oen das Vorjahr 20 810 Fr. mehr. Die Woeneinnahmen der Canadishen Pacificeisenbahn in der A ilt betrugen 1 770000 Dollars (128 000 Dollars

mehr als

New York, 3. Dezember. (W. T. B.) Die Chicago, Milwaukee and St. Ei serbebn hat einen Juas ju den Inkorporationsartikeln in Madifon (Wisconsin) eintragen lassen, nach dem das Kapital um 150 Millionen Dollars ers

höht wird.

Wien, 3. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Oester - reichisch-Ungarishen Bank vom 30. November (in Kronen). Ab- und Zunahme gegen den Stand vom 23. November : Notenumlauf 1 886 855 000 (Zun. 48 269 000), Silberkurant 283 646 000 (Abn. 140 000), Goldbarren 1 125 990 000 (Abn. 661 000), in Gold zahlb.- Wechsel 60 000 000 (unverändert), Portefeuille 682 178 000 (Zun. 20 532 000), Lombard 64 601 000 (Zun. 3 570 000), Hypotheken- darlehne 298 682 000 (Zun. 92 000), Pfandbriefe im Umlauf 293 337 000 (Abn. 1 107 000), steuerpfl. Notenumlauf 19 770 000.

Kursberichte von den auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 3. Dezember. (W. T. B.) (S@luß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 B., 2784 G., Sülber in AReIENs E B. s E er us

en, 4. Vezember, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B. Einh. 40%/% Rente M./N. p. Arr. 99,25, Oesterr. e Rente R Kr.-W. pr. ult. 99,15, Ungar. 49/9 Goldrente 114,40, Ungar. 4 0/0 Rente in Kr.-W. 95,95, Türkische Lose per M. d. M. 163,25, Buschtierader Eisenb.-Akt. Lit. B 1143, Nordwestbahnakt. Lit. B per ult. 454,00, Oesterr. Staatsbahn per ult. —,—, Südbahngesellshaft 181,00, Wiener Bankverein 563,00, Kreditanstalt, Oesterr. per ult. 688,00, Kreditbank, Ungar. allg. 824,50, Länderbank 454,50, Brüxer Kohlenbergwerk 747,00, Montangesfellshaft, Oefterr. Alp. 623,25, Sie eihsbanknoten pr. ult. 117,58, Unionbank 570,50, Türk.

abak. —,—.

London, 3. Dezember. (W. T. B.) (Stluß.) 2402/6 Eng-

lishe Konsols El Platdiskont 53/5, Silber 31/,. 8) Deufäingae

265 000 Pfd. Sterl. (W T. B.) (S@hluß.) 30/6 Fra 14.

Paris, 3. Dezember. Rente 95,97, Suezkanalaktien 4510.

Madrid, 3. Dezember. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 9,25.

Lissabon, 3. Dezember. (W. T. B.) Goldagio 2X.

New York, 3. Dezember. (W. T. B.) (Stluß.) Die Börse eröffnete. in Uebereinstimmung mit London und auf NRückäufe der Baissiers in fester Haltung. Das Anziehen des Zinsfates für täglich kündbares Geld war von geringem Einfluß. Die Aktien der Chicago, Milwaukee and St. Paul lagen fest auf die Ausfiht von Bezugs- rehten im Zusammenhang mit der offiziellen Ankündigung von der Erhöhung des Aktienkapitals um 150 Millionen Dollars. Auch die

estigkeit der Aktien der Canadian Pacific-Bahn wurde dur ein

erüht von der Ausgabe neuer Aktien mit Bezugsreht im Werte von ungefähr 45 Dollars veranlaßt, während Louisville and Nash- ville dur Dividendenaussichten günstig beeinflußt waren. Im Laufe des Nachmittags rief die weitere Geldversteifung in mäßigem Um- fange Liquidationen hervor. Für Rehnung Londons wurden 30 000 Stü Aktien gekauft. Schluß fest bei lebhaftem Verkehr. Aktienumsaß 740 000 Stück. Geld auf 24 Stunden Durhschn.- Zinsrate 13, do. Zinsrate für leßtes Darlehn des Tages 25, Wechsel auf London (60 Tage) 4,80,25, Cable Transfers 4,86,05, Silber, Commercial Bars 687/z. Tendenz für Geld: fest.

Rio. de Janeiro, 3. Dezember. (W. T. B.) Wesel auf London 15X.

Kursberichte von den auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 3. Dezember. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. " (Preisnotierungen des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) I. Gas- und Flammkohle: a. Gasförderkohle 11, 50—1350 Æ# b. Gas- flammförderkohle 11,00—11,50 #, e. Flammförderkohle 10,50 bis 11,00 Æ, d. Stüdfobhle 12,50—13,50 Æ, e. Halbgesicbte 12,00 bis 13,00 #Æ, f. Nußkohle gew. Korn I und 11 13,50—1400 Æ, do. do. IIT 13,00—13,50 M, do. do. IV 11,50 —12,00 %, g. Nuß- ruskoble 0—20/30 mm 7,75—8,50 #, do. 0—50/60 mm 9,00 18. 9,70 46 h Grusfkoble 6,00—8,75 U; I. Fettkohble: a. Förderkoble 10,50—11,00 4, b. Beftmelierte Kohle 12,10—12,60 c. Stüdkohle 12,50—13,25 #, d. Nußkohle gew. Korn I 13, bis 13,50 M, do. do. IT 13,50—13,75 M, do. do. ITI 13,00—13,50 M, do. do. IV 1150—12,00 A, e. Kokskohle 11,50—12,00 M ITLI. Magere Kohle: a. geei es 9,50—10,50 M, b. do. melierte 11,25—12,25 4, c. do. aufgebesserte, je nach dem Stück- gehalt 12,25—13,25 &, d. Stüdfoble 12,50—15,00 , e. Nuße- ohle, gew. Korn T und II 1450—16,50 4, do. do. I[I 16,00 bis 18,00 , do. do. IV 10,50—12,00 &«, f. Anthrazit Nuß Korn T1 17,50—1950 M, do. do. Il 20,00—23,50 A, g. Fördergrus 8,50—9,00 Æ#, h. Gruskohle unter 10 mm 5,99—8,00 M; IV. Koks: a. Hotofenkoks 15,50—17,50 M, b. Gießereikoks 18,00—19,00 (, c. Brechkoks I und 11 18,00 bis 19,50 K; V. Briketts: Briketts je nach Qualität 11,25 bis 13,25 M Unverändert rege Nachfrage. Die nächste Börsen- versammlung findet am Mittwoch den 5. Dezember 1906, Na(þ-

mittags von bis 44 Uhr, im „Stadtgartensaale“ Stadigarten) fiatt, 4 Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am