1906 / 291 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

1906 Dezember

Qualität 9

gering

mittel gut

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

niedrigster d.

hö@ster

niedrigster h. Es

bödjster | niedrigster Hhödster o. M T

Verkaufte Menge

Doppelzentner

Am vorigen Markttage

Durch-

chnitts- | preis dem

#6 M6

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1

nah überschläglicher

Schätzung verkauft

Doppelzentner

(Preis unbekannt),

PMER : aulgau . - Ulm . Nostock Waren . Altenburg Arnstadt .

Mt Insterburg - Lyck D

E

Elbing - Luckenwalde . Potsdam. - «

Ne a. O emmin. . Anklam .

Stettin . Greitenhagen D. 7% Stargard i. Pomm. Schiyelbein . Kolberg - - Moalin »

Stolp i. Pomm. .

Ostrowo . Namslau Breslau . Ohlau Brieg - Sagan ¿ Bunzlau. «o. Goldberg i. Schl. U e 6% Doe alberstadt . Eilenburg Erfurt Kiel . Goslar Lüneburg ua Í eißen . Pa. lauen i. V. . außen . « Winnenden Reutlingen . a R AUO , aulgau . Uin Rostock Dee Braunschweig . Altenburg Arnstadt .

Bemerkungen.

Land- und

Brandenburg a. H.

Rummelsburg i. Pomm.

Lauenburg i. Pomm.

Die verkaufte Menge wird auf volle Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat

17,60 16,40 15,00

16,00 -

14,00 15,10 16,00 15,00 15,20 15,00

: 13,20 13,50 14/40

15,00 L 14.20 e 13,70

A 14,20 14,20 15,60 13,80 15,00

14,60 14,50 14,50 16,39 15,00 16,50 16,00 14,50 15 60 16,00

15,30 16,20 16/40 15,00 16:00

16,50 16,60

Forstwirtschaft.

Getreidehandel in Belgien. Der Kaiserliche Generalkonsul in Antwerpen berichtet unterm

A, b, De:

Auf dem Antwerpener Getreidemarkt blieb das Geschäft

in Brotfrüchten im November d. I. sehr ill. In Anbetracht des

Umstandes, das die inländische großen überseei\

Ernte gut gewesen ist, und daß die

hen Erzeugungsländer ebenfalls gute Ernten hatten

oder in Ausfiht haben, hält fi die Unternehmungslust zurück; die

Müllerei kauft nur, was sie wenden kann.

für ihren täglihen Gebrau ver-

Die Preise für Getreide und Mehl stellten \ch Ende November

d. I, ungefähr, wie folgt:

Weizen: australischer . Walla .

nordamerikanis cer i

Kansas 2

Kurrachee, weißer .

roter

Plata, alte Ernte, je nah Güte

E 17's 164à163 163/s 164 1597/8 154à174

2 n

neue Ernte, Bahia Blanca

80 Kos. auf Lieferung . 164

Donau, je nah

russischer . inländischer . ausländischer

Roggen: inländischer .

Gerste: haler: ais:

Weizenmehl: inländisches .

für Brauer .

Plata .

dessa und Donau .

zu Futterzwecken .

russisher und ‘nordamerikanischer nordamerifanisher L,

133àa164 15à164 16{à163 134A135/s 14 13à135/s 14à19} 173à18 123 113à124 12à144 20à20Ï.

Güte

S Un

Die Vorräte wurden Ende November d. F, wie folgt, ge{chäßt: S 400 000 dz

Gerste: Roggen: Mais:

50000 , 15 000 , 150000 ,„ «

Ernteergebnisse in Dänemark.

Das Kaiserlihe General unterm 3. d. M.: Nach dem vo in Kopenhagen über die Ernte

kfonsulat in Kopenhagen keriditet n dem staatlihen Statistishen Bureau Dänemarks im Jahre 1906 veröffent-

lihten Bericht folgte dem feuhten und kühlen Herbst des Fahres

1905 ein milder feuchter Winter.

spät ausgeführt. Die Winterf

Die Herbstärbeiten wurden etwas aat versprah beim Beginn des Früh-

lings keinen großen Ertrag, da die Entwicklung#der Pflanzen etwas

pät vor sich gegangen wa

r: doch änderte die zeitige und

ohe Frühjahrswärme zusammen mit der reihlihen Winterfeuchtig-

keit des Bodens das Verhältni

s wesentlich. Die Aussaat des Früh-

jahrsgetreides erfolgte unter besonders günstigen Bedingungen zur

normalen Zeit, und im Mai un Ernte. Im Juli waren die Hinblick auf das sonnige Wette

d Iunt deutete alles auf eine glänzende Niederschläge zu gering namentlich im x und die hohe Temperatur, sowie den

16,00

18,00 18,00 17,20 15,20

17,80

17,60 16/80 15,00

14,70 15,10

14,70

15,30 14,40 16 60 16,60 15,50 15,90 15,50 15,40

15,50

_ 15,00

_— 14,80 13,20 13,60 13,90

14,30 14,40

pri 15,00 15,00 15,00 14,20 14 40 13,80

13,90 14,20 14,70 14,60 14,70 14 60

14,80 14,00 14,20 15,00

15,30 14,60

15,00 14,50 15,00 15,00 15,00 16,60 16,60 15,00

16,00 17,00 17,25 16,00 16,30 15,00

15,00 15 80 15,80 16,00

16,50 15,60

16,00 15,00 15,20

15,00

14,00 15,70 16,00

16,30 17,20 16,00 16,50 16,60 15,50 14,80 16,50

16,60 | de

16,20 | 16,40

15,00 | 16,40 |

zeitig und üppig

fortgeseßt,

anschlagt.

verseucht

d. I. Nr. 137.)

Hamwbur

gelegt,

zu {nell und etwas zu spät in der

Um den 1. August war die E und die Erntearbeiten wurden ohne an welchem Tage ein starker beständigem Wetter im ganzen Lande einsegte. den Monat über an; jedoch sodaß der Schaden, den die Früh

Von der Frühjahrsfaat

über mittel ergeben. V die der Gerste, scine Bescha

Die Ernte der Hülsenfrüchte war über des Buchweizens dagegen unter mittel. und Kohblrüben haben etne Mittelernte geliefert. und Runkelrüben war die Heuernte war überall besorders gut. weiden war im ganzen mittelmäßig, aber in den einzelnen Landesteilen außerordentlih verschieden.

Das Gesamtergebnts als über mittel bezeichnet.

- I a p-p I E L E E, Le L

Ges undheitswes

Die niederländisde Regierung ha fügung vom 10. Oktober d. L erklärt „R.-Anz.“ vom 17. Oktober d. F., Nr. 246.)

Durch eine in tober d. I. veröff ministers vom 4. Oltober erlassene Versügung deése zur Verhütun durch Herkünf außer Kraft geseyßt worden.

g der Einshleppung der te aus Argentinien, (Vergl. „R. Anz."

, 8, Dezember. geteilt : Der Pa

La Plata hier eintraf, da auf der Reise ein

Noch: Ger sie. 18,40 | 18.60 18,00 | 18,20

18,80 18,20 18,40 16,80

17,60

17,60 «f +- 117,80 16.80

16,00 O Le @ 17,80 4

Hafer. 15,30 15,50 15,55 15,60 16,80 17,00 16,00 15,80

15,70 15,80 15,40

15,20 14 00 15,10 15,20

15,20 14,60 14,10 15,20 15,00 15,20 14,60 15 60 *14,30 15,40 15,50 15,50 16 82 16 75 17,50 16,60 16 09 16,00 17,00 15.10 16,0) 17,00 14 80 16,50 17.60 16,40 17,00 17,00 15,80 14,90 17,30 17,00 17,00

16,00 15,50 15,99 15,60 16,80 17,00 16,00 15,80

15,70 16,00 15,60

15,40 14 00 15,50 15,20

15,40 14,60 14,20 15,20 15,40 15 20 14 80 15,60 14,30 15,40 15,50 16.00 17,04 17,00 18,00 16,60 17,00 16 60 17,00 16 00 16 30 17,00 15,00 16,60 17,60 16,60 17,00 17,60 15,90 15,50 17,30 17,50 17,00

15,30

15,30 15,20 16 60 16,60 15,50 15,50 15,50 15,60 15,70 15 00 15,00 13,60 14,70

15,00 15,20 14,40 14,00 14,70 14,90 14 80 14 40 15,30

15,00 15,00 | 1550 | 16.82

1650 | 17,50 | 16,30 | 16,00 | 16,00 | 16,50

15.00 | 15,99 16,00

16 40 1720| 16,00 16.50 16,80 15,50 14,80 16,50

E |

t

mafßzregelu. Niederlande.

worden war,

Belgien.

(W. T. B.)

[lender als die Menge. besser als die Weizenernte ausgefallen. chaffenheit höher als die Menge ver-

hat die Gerste der Menge nah eine Mittelernte, der Beschaffenkeit nach durchschnittlich eine Ernte etwas Die Menge des Hafers is überall besser als ffenheit im allgeme!nen über mittel. mittel, die

Kartoffeln, Zucker-, Runkel- Bei den Zucker- Ernte der Menge nah über mittel. Die Das Ergebnis der Sommer-

aufgehoben.

Todesfall vorgekommen war,

15

entwickelten Saatenstand. Die Entwicklung stand Wachstumszeit till. rn1e überall im Lande im Gange, Hindernisse bis zum 9. August Regen mit andauernd un- Dieses Wetter hielt war es bei niedriger Temperatur windig, jahrésaat dadurch erlitt, daß sie ost lange auf dem Felde stehen mußte, sh beim Abschluß der Kornernte ¿u Anfang September d. I. al Fnsektenshaden und Pflanz bei der Ernte des vorigen Jahres spielten, Ernte nur eine geringe Bedeutung. Was die Erträge der einzelnen der Wintersaat der Weizen sowohl nah 2 heit einen Ertrag etwas über mittel geliefert. durschnittlih noch zufriedenste ernte ist durchshnittlich noch Auch beim Roggen wird die Bes

s recht unwesentlich erwies. i enkrankheiten, die eine so große Rolle hatten für die dieëjährige

Fruchtarten anlangt, so hat von Menge als nah Beschaffen- Die Beschaffenheit ist Die Roggen-

der diesjährigen Ernte in DänemarkZwird

“em S E S E GOMET ARR CTE TTTERETTTE N E

en, Tierkrankheiten und Absperrungs-

t unter dem 3. d. M. die Ver- wodurch Suez

Nummer 280 des „Moniteur Belge“ vom 7. Ok- entlihte Verfügung des belgischen d. I. ist die unter dem lben Ministers, betreffend Maßnahmen Pest in Belgien seit dem b. Oktober d. I. vom 13. Juni

Landwirtschafts- S Un 05

Amtlich wird mit- myfer „Santa Fé“, der vor eintaen Tagen von war im hiesigen Hafen unter Q uarantäne

dessen

Ernte

für pest- (Vergl.

18,46 18,00 17,90 16,66 15,51

17,80

18,55 18,10 17,78 16,80 16,00

18,80

15,00 15,50

15,00 16/67 16,49

15,00 15,50

14,93 16,70 16/38

15,75 15/18 15,93

14,91 15,10 13,60

14,67 15,00 15,39 14,49

14,70

15,50 15,44 15,82

15,00 15,09 13,60

14,80 15,00 15,19 14,46

14,70 14,80

15,00 15,79

4 860 16,20 16,00

15,05 16,32 17,41 16,36 16,74 16,74 15,83 15,50

597 14,94 4 741 16,40 1 561 16,75

656 16,48 1 238 16,50 8 039 16,80 8571 15,73 5 215 14,90

L 12

953 16,87 16,68 |

Ursache nicht aufgeklärt ist,

eine ihrer Natur nah nicht Die inzwischen hier ausgeführten suchungen haben ergeben, daß gefährliche Srantbeit handelt. freigegeben worden.

Literatur.

Kurze Anzeigen

1. 12. 30. 11. 1. 12. 1.42, 1:12,

5. 12. 5, 12.

1.42,

Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berehnet. die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift, ein Punkt (. ) in den legten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt,

150

und da bei der ärztlihen Revision des Schiffes in Cuxhaven einige Erkrankungen vorgefunden wurden, deren mit Sicherheit erkannt werden konnte.

bakteriologishen Unter- es sh nicht um eine gemein- Das Schiff ift heute wieder

neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.

Statik und Diagramme Decken und Stüßen im Massivbau. V

und Zivilingenteur O. Kohlmorgen. Preis 2

Stuttgart, Julius Hoffmann. Das Wesen

der Gegenwart von Professor D. Karl Eger.

Alfred Töpelmann (vormals J. RNiker). beitervereine. Von Pastor À. Just

Durch Staatshilfe zur Pensions- und

von Georg Hahn, Jena. 0,50 4 H

der deutsch-evangelishen

Selbsthilfe.

zum Dimensionieren der on Regierungsbaumeister 4, mit 3 Diagrammien.

BVolkskirche 1,25 A Gießen,

Sozialer Fortschritt: Heft s1: Die evangelischen Ar-

0,25 M Heft 82/83: Ein Beitrag zur Hinterbliebenenversorgung der Privatbeamten von Friß Schmelzer, Direktor des Deutschen Privat-Beamten-Vereins. 0,50 6 Heft 84: Ueber die wirtshaftlihen Aufgaben der tädtishen Verwaltung von Or. V. Totomjanz in St. Peterb- burg. 0,25 #4 Heft 895/86: Ernst Abbe als Sozialpolitiker eft 87: Friedrich List, der Bismarck des deutschen Wirtschaftslebens von Dr. Otto Most, Direktor des Statistischen Amts und Dozent an der Köni(-

lichen Akademie Posen. 0,29 M. Leipzig, Felix Dietrich.

Führer Herausgeg. von V. Friedag. gebdn. 2,50 A Berlin SW. Il,

Landwehren und der Gendarmeriekorps im 1 : 1 800 (00. 2,50 A Wien VI1/1, Schotten u. Berndt. Regenhardts verkehr 1907. 32. Jahrgang. C. Regenhardt. Lauterburgs

internationale Ausgabe).

durch Heer und Flotte. Mit zwei bunten Tafeln. Alfred Schall.

Dislokationskarte des K. u. K. österr.-ung. Heeres, Jahre 1907. feldgasse 62. G. Freytag

für den Welt- Berlin SW. 1s.

illustrierter Abreißkalender für 1907, 13. Jahrgang in 3 Ausgaben (für Deutschland, die Schweiz und 1,50 Á« (Porto und Verpackung 0,30 M

Geschäftsfkalender Gebdn. 3 M

19. Jahrg. 1907. 2 M;

extra) für jede Ausgabe. Hannover, I. C. König u. Ehhardt.

Flotten-Abretißkalender für 1907. Mit fast 2000 Daten eutschen Flotten"

er für 1907.

aus der Seegeschichte 2c. verein.

Mit einem Wandkalender. Trowißsh u. Sohn

Trowizschs Kalender für Stadt und Land f 050 A Ausgabe in Quartformat.

207. Jahrg. Trowißsch u. Sohn.

Herausgeg. vom D 1,50 G Hannover, I. C. König u. Ebhardt. Trowitzschs verbesserter und alter Kalend : 907. Jahrg. 0,50 4 Berlin SW. 8

ür 1907- Berlin SW. #8

der Maßstab

zum Deutschen Reichsanzeiger und K

3 Iu)

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 10. Dezember.

Die Russishe Geseysammlung Nr. 243 vom 13. Oktober (a. S1.) d. J: veröffentlicht den nachstehenden Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers von Ruß- land vom 24. September 1906, betreffend die Bestimmungen für die Prüfung der bei der am 8. Juni 1906 Allerhöchst bestätigten besonderen Kommission eingehenden Ansprüche, welche durch den russish-japanishen Krieg hervor- gerufen und durch die bestehende Geseygebung niht vor- gesehen sind.

1) Die besondere Kommission besteht aus dem Vorsißenden, welcher durch Allerhöchste Bestimmung aus der Zahl der Mitglieder des NReichsrats ernannt wird, aus vier Senatoren, deren Ernennung ebenfalls dur die Allerhöchste Gewalt erfolgt, und aus Vertretern des Kriegsministeriums, des Marineministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums der auswärtigen: Angelegenheiten und der Reichs3- kontrolle, welche von den Hauptchefs diejer Ressorts aus der Zahl der ihnen unterstellten höheren Beamten ernannt werden. A

2) Außerdem können auch Vertreter anderer an der Sache inter- essierter Ressorts ernannt werden, falls dies von der besonderen Kommission für nötig erahtet wird ; diese Ernennung erfolgt dur Verfügung der betreffenden Hauptchefs der Ressorts ebenfalls aus der Zahl der ihnen unterstehenden höheren Beamten.

3) In Fällen, in denen der Vorsißende an der Sißung der be- sonderen Kommission nicht teilnehmen fann, wird er dur den rang- ältesten Senator erseßt.

4) Falls Vertreter des Ressorts an den Sitzungen nicht teil- nehmen können, sind Stellvertreter zuläsfig, welhe von den Haupt- chefs der Ressorts aus der Zahl der ihnen unterstchenden hôheren Beamten ernannt werden.

5) Zu den Beratungen in der besonderen Kommission können vom Vorfißenden sowohl Amts-, als au Privatpersonen, deren Be- teiligung vom Vorsitzenden oder den Mitgliedern der Kommission für nüglih erachtet wird, mit beratender Stimme hinzugezogen werden.

6) Wenn die besondere Kommission Erläuterungen über einzelne Greignisse auf dem Kriegsshauplaß oder über örtlihe Verhältnisse bedarf, so kommandieren auf Verlangen des Vorsitzenden die be- treffenden Ressorts zu den Kommissionssißungen Personen ab, welche dur ihre Kenntnisse dazu dienen können, die vorhandenen Ungenauig- keiten und Mißverständnisse aufzuklären.

7) Der Prüfung der besonderen Kommission unterliegen folche durch Ereignisse während des russish-japanishen Krieges bedingten Ansprüche, welche, ohne dur die Péftabenden Gesetze begründet zu sein, ihrem Charakter nah Eingaben an die Regierung find, in denen der Fiskus um Schadener [a für Verluste gebeten wird, welhe die Gesuchsteller als unm ttelbare Folge der Kriegs8zeit erlitten haben. Forderungen hingegen, welche aus einem Vertrags- verhältnis mit der Krone herrühren oder Entschädigungsansprüche für solhe Vermögensobjekte darstellen, die von der Militär- oder einer sonstigen MRegierungsobrigkeit weggenommen oder auf Befehl der Obrigkeit vernihtet worden sind, desgleichen alle Forderungen, welhe aus einem juridishen Verhältnis zum Fiskus ab- geleitet werden, unterliegen nit der Prüfung der Kommission.

8) Des weiteren unterliegen nit der Prüfung der besonderen Kommission 5

a. Ansprüche, welche von den geshädigten Personen käuflih er- worben sind

Di Ansprüche von Militär- und Marinekommandos, von Re- gierungsinstitutionen, von Landschaftsorganisationen, vom Roten Kreuz, von öffentlihen Institutionen an Ortschaften, welche jeßt von Japan eingenommen sind, von Inhabern von Konzessionen für verschiedene Unternehmungen sowie von Banken und Bankkontoren,

c. Ansprüche für abhanden gekommene Luxus- und Kaunstgegen- stände, für tin Verlust geratene Sammlungen und Einrichtungen jeg- licher Art, welche der gesellschaftlichen Lage der Gesuchsteller niht entsprehen, und :

da. für Immobilien in Oertlichkeiten, die jeßt von Japan ein- genommen sind. :

9) Alle zum Geschäftsbereiche der besonderen Kommission gehörenden Ansprüche an den Ats müssen von den Gesuchstellern in chriftlicher A ariegung unter Beifügung der zu Gebote stehenden Dokumente un- mittelbar der Kommission eingereiht werden.

10) Die im vorhergehenden Art. 9 bezeichneten Forderungen, welche bei anderen Regierungsbehörden oder Amtspersonen eingereiht, bezw. noch nit erledigt sind, werden von den betreffenden Behörden und Personen der besonderen Kommission eingereiht. terbei sind die Zentral-Regierungsbehörden verpflichtet, die ihnen unterstehenden Behörden und Amtspersonen durch Zirkulare anzuweisen, daß die bei ihnen eingehenden, der Behandlung durch die Kommission unterliegenden Ersaßansprüche diefer unverzüglich und ohne dieébezüg- lihen Antrag der Gesuchsteller zu übersenden sind.

11) Die bei der besonderen Kommission eingehenden 'Gefuche, welche ihrem Charakter nah nit der Prüfung und Entscheidung der Kommission unterliegen, werden auf Anordnung des Vorsitzenden der Kommission entweder den Gesuchstellern mit einem Anschreiben zurück- gegeven oder aber den zuständigen Regierungsbehörden zur weiteren Beranlafsung übersandt.

12) Die zuständigen Regierungsbehörden müssen auf Ersuchen der besonderen Kommission Daten zur Verfügung stellen und Erklärungen in Fragen abgeben, die sich bei der Behandlung der der Kommission eingereichten orderungsansprüche ergeben.

13) Die in der besonderen Kommission zu behandelnden Ersahz- ansprüche müssen sowohl von den innerhalb Rußlands, als auch von den im Auslande lebenden Personen niht später als am 1. Mai 1907 eingereiht bezw. auf die Post gegeben werden. :

14) Forderung8ansprüche, welche nah diesem Termin (Art. 13) geltend gemacht werden, werden bon der Kommission keiner Prüfung unterzogen.

15) Der S@hlußtermin zur Einreichung der von der besonderen Kommission zu behandelnden Grlaganspens e wid durch dreimalige Publikation in der amtlichen Presse, in mögli vielen Nesidenz-

zeitungen und, dur Vermittlung des Ministeriums des Innern, auch !

in Provinzblättern zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

16) Die der besonderen Kommission eingereihten Forderungßs- ansprüche werden auf Anordnung des Vorsitzenden der Kommission je nach ihrem Charakter oder der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung der Gesuchsteller den Ministerien und Hauptverwaltungen überwiesen, damit diese feststellen, inwieweit das zur Begründung der Forderungen etngereidte Beweismaterial Berücksichtigung verdient und gleichzeitig die zur Ergänzung desselben nôtigen Daten und Eiklä- rungen liefern. :

Anmerkung. Eine Bestimmung über die Hauptgrundsäge bet der Tätigkeit der Ressortkommissionen und der Weitergabe ihrer Angelegenheiten an die besondere Kommission ist hier beigefügt.

17) Die in den Ministerien und Hauptverwaltungen einer vor- läufizgen Bearbeitung unterzogenen Ersatansprüche werden von den

Ressorts mit erläuternden Schreiben der besonderen Kommission ein- '

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 10. Dezember

gereicht und, je nach ihrem Eingehen bei der Kommission, dieser von den Kommissionsmitgliedern vorgetragen.

18) Vor der Entscheidung der Ersayzansprüche teilt die besondere Kommission die letzteren in Gruppen und stellt dann die Reihenfolge fest, in der jede Gruppe von Forderungen zu erledigen ist. Diese Erledigung erfolgt je nahdem, ob der Le mehr oder minder eilig einer Unterstüßung bedarf, oder richtet ch nah anderen Ursachen, welche die besondere Kommission für beahtenswert hält.

19 Wenn die Bittstellec sich in besonders ärmlihen Verhält- nissen befinden sollten oder in Anbetraht der besonderen Verdienste einzelner Personen, wird der besonderen Kommission anheimgestellt, M aa außerhalb der festgesezten . Reihenfolge zu erledigen.

20) Die Prüfung der Forderungen erfolgt nicht nur einzeln, sondern auch gruppenweise, wenn die E Gruppe auf gleichen Nag basiert, welhe zu identishen Schlußfafsungen führen

nnen.

21) Bei der Entscheidung der Forderungen zicht die besondere Kommission sowohl die Mittel in Betracht, welhe von der Regierung für die Befriedigung dieser An assigniert sind, als auch die Zahlungen, welche die Gesuchsteller infolge anderer Forderungen gegen den Fiskus für die Zeit und infolge von Umständen während des russish-japanischen Krieges empfangen haben.

22) Bei der Abs äßung der Forderung8ansprüche zieht die be- sondere Kommission in Betracht: die Originaldckumente (falls solche eingerei4t find) über die Menge und den Wert des verloren ge- gangenen Vermögzensobjekts, die Aussagen von Personen, welche mit den Umständen, unter denen das Vermögensobjekt verloren ging, nahe bekannt sind, die materielle Notlage der Gesuchsteller sowie die Möglichkeit, wieweit die erlittenen erluste auf den Wohlstand der Gesuchsteller rückwirken könnten.

23) Falls sich Schwierigkeiten bei der Feststellung der materiellen Verluste an der Hand des von den Gesuchstellern eingereihten Beweis- materials erge‘en jollten, so wird der besonderen Kommission anheim- gestellt, hierüber ein Gutachten sakundiger Personen zu verlangen.

24) Um in einer Angelegenheit einen entsheidenden Beschluß fassen zu können, müssen in der Sigung der besonderen Kommission außer dem Vorsitzenden niht weniger als zwei Senatoren und drei Vertreter der Ressorts anwesend sein.

25) Die Entscheidungen der besonderen Kommission werden mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt; bei Stimmen- gleihheit gibt die Stimme des Vorsitzenden dea Aus\chlag.

96) Zu jeder Forderung bezw. zu jeder Gruppe von Forderungen (Art. 20) entwirft das Mitglied der besonderen Kommission, welches den Vortrag der Angelegenheit übernommen hat, das E einer Entscheidung, in welhem entweder ein abshlägiger Bescheid der Forderungen begründend dargelegt wird oder aber dieselben in einer bestimmten Höhe als berücksi tigenswert. anerkannt werden. Die Entscheidungen der Kommission werden auf dem Bericht selbt vermerkt.

27) Ueber jede Kommissionssißung wird etn Protokoll geführt, welchem die im vorhergeherden Art. 26 erwähnten Berichte beigefügt

werden.

28) Die Entscheidungen der besonderen Kommission gelten als Eo und können nicht auf dem Wege der Appellation angefochten werden.

29) Die Entscheidungen der besonderen Kommission, welche die Aus3zählang fiskali)cher Geldbeträge erfordern, werden zwecks Aus- führung den zuständigen Ministern und Hauptchefs der selbständigen Behörden mitgeteilt.

30) Die Geschäftsführung der besonderen Kommission benach- richtigt die Gesuchsteller unter der von ihnen angegebenen Adresse von den von der Kommission getroffenen Entscheidungen und in den im Art. 29 erwähnten Fällen auch von dem Zeitpunkt, an dem die Ent- scheidung dem Minister und dem Hauptchef der abgeteilten Behörde mitgeteilt worden ist.

31) Die besondere Kommission stellt eine annähernde Berehnung der für die Befriedigung der ein ereihten Forderungen nötigen Aus- gaben an und seßt sich mit dem orsizenden des Ministerrats zwecks rechtzeitiger Erbittung von Krediten zur Deckung der dem Fiskus be- vorstehenden Auszaben in Verbindung.

32) Die Geschäftsführung bei der besonderen Kommission besteht aus dem Chef der Geschäfisführung, seinem Gehilfen und Journal- führern, welche im Einvernehmen zwischen dem Vorsißenden der Kom- mission und dem Reichssekretär aus der Zahl der Beamten der Reichs- kfanzlei ernannt werden.

33) Zu Arbeiten in der Geschäftsführung der besonderen Kom- mission können vom Vorsißenden derselben au Personen herangezogen werden, welche, ohne die erwähnten Beamtenposten zu bekleiden, dur ihre Erfahrung und ihre Kenntnisse zu einer nellen Grledigung der Arbeiten der Kommission beitragen können.

34) Vie Höhe der für die Geschäftsführung der besonderen Kommission erforderlichen Geldmittel und der Remuneration der zur Geschäftsführung herangezogenen Personen sind im Einvernehmen zwischen dem Vorsigenden der Kommission und dem Vorsitzenden des Ministerrats festzustellen. :

35) Nachdem die besondere Kommission die ibr übertragenen An- gelegenbelten erledigt hat, unterbreitet sle Seiner Majestät dem Kaiser einen Bericht über ihre Tätigkeit und bittet gleichzeitig um die Ge- nehmigung Seiner Majestät, die Kommission auflösen und ihre Akten den zuständigen Behörden überweisen zu dürfen.

Hauptgrundsäße für die Tätigkeit der Ressort- fommissionen und die Weitergabe der Angelegenheiten aus dieser an die besondere Sia wilfion:

1) Die von der besonderen Kommission auf die einzelnen Ressorts verteilten A (Artikel 7, 16) werden in Kommissionen, welche in diesen Ressorts auf Verfügung der Minister und Hauptchefs der selbständigen Behörden gebildet werden, einer vorläufigen Bearbei- tung unterzogen.

Anmerkung. In Ressorts, deren Hauptcefs die Bildung der im vorliegenden Artikel 1 erwähnten Kommissionen für niht notwendig erachten, wird die vorläufige Bearbeitung der Ersazansprüche von den ständigen Organen dieser Ressorts vorgenommen. ;

9) Bei jeder aus der besonderen Kommission einlaufenden Forde- rungs/ahe, bezw. bei jeder Gruppe von Forderungen (Artikel 26) müssen die Ressorkommissionen:

1) auf Grund von Dokumenten (soweit dies möglich ist) die Persönlichkeit des Gesuchstellers feststellen und ermitteln, in- wieweit sein an die Regierun gerichtetes Gesuch um Unter- stigng anläßlich erlittener ermögensverluste während des russish-japanischen Krieges Beachtung verdient ;

2) feststellen, wie weit die von dem Gesuchsteller eingereihten Dokumente glaubwürdig sind;

3) prüfen, ob der Gesuchsteller beim Gange der Kriegsereignifse niht den Verlust, wenn auch nicht seiner ganzen, so do des wertvollsten Teiles seiner Habe hätte vermeiden können;

4) soweit möglih die Höhe der von dem Gesuchsteller ohne sein Verschulden erlitteren Vermözensverluste berehnen und

5) bet Forderungen, welche als berücksihtigenswert anerkannt werden, festzustellen, ob die dem Gesuchsteller zu gewährende Unterstüßung aus Mitteln der Staatskasse oder aus anderen und zwar aus welchen Quellen zu zahlen find.

öniglich Preußischen Staatsanzeiger.

eiti

3) Wenn die Kommissionen finden, daß die von dem esu steller eingereihten Dokumente nicht genügen, um ein Utteil über die Forderung zu bilden, so verlangen sie von den Bittstellern die erforderlichen Dokumente oder sammeln folhe bei staatlichen Behörden und Beamten. Hierbei müssen die Kommissionen die Ecsatzansprüche nur durch folche Dokumente, Ermittelungen und Erkundigungen er- gänzen, ohne die es absolut unmögli wäre, ‘ein Urteil über den Ersaß- anspruch zu fällen, oder durch Dokumente, die ohne besondere Ver- zögerung beshaft werden können.

4) Falls es unmöglich ist oder auf’ Schwierigkeiten stoßen sollte, die Ersayansprüchhe durch die zu ihrer Beurteilung notwendigen Dokumente zu ergänzen (Artikel 3), so halten sh die Ressort- kommissionen an die zur Begründung der Forderung angeführten An- gaben verschiedener Personen oder sammeln im Falle der Notwendigs keit selbst Daten, hauptsächlih von solchen N welche mit den Cane unter denen der Verlust des Vermögensobjekts erfolgte,

annt find.

5) enn die Persönlichkeit des Gesuchstellers nicht dur die gesezlich erforderlihen Dokumente nachgewiesen werden O wie durch Dienstlisten, Dienstatteste, Gewerbesheine und sonstige Dokumente, welche die dienstlihe oder gesellshaftlihe Stellung des Gesuchstellers oder seine Tätigkeit als Handwerker, Kaufmann und Gewerbetreibender zu der Zeit beweisen, als ec die Vermögensverluste, um deren Ersaß er nachsucht, erlitt, so werden zur Feststellung der Persönlichkeit der Gesuchsteller sowie der von ihnen ausgeübten Lätig- keit und erworbenen Verdienste, auf welche sie sich stüßen, auch Aus- sagen von Amts- und Privatpersonen zugelassen.

6) Die erläuternden Begleitschreiben, mit denen die Kommissionen die Ersazansprüche der besonderen Kommission einreihen (Artikel 17), müssen für jede einzelne Forderung noch Angaben enthalten :

1) über die augenblicklie dienstliche oder gewerbliche Lage des Gesuchstellers ;

2) darüber, in welhem Grade die von ihm erlittenen Verluste eine Wirkun auf seine Vermögenslage gehabt haben;

3) über die Zahlungen, die er für aus dem russisc-japanischen Kriege herrührende Forderungen erhalten hat. Außervem werden die Forderungseingaben durch Daten und Angaben jegliher Art ergänzt, welche die Refsort- oder die besondere Kommission als nüßlih für die allseitige Beleuchtung der Angelegenheit erachtet.

7) Die befondere- Kommission kann den Refsortkommisfionen einen Termin zur Fertigstellung der vorläufigen Bearbeitung der Ersaß- ansprüche stellen. Falls die Ressortkommissionen die ihnen auf-

etragene Arbeit zum angeseßten Termin nicht fertigstellen können, fo aben Fe der besonderen Kommission hiervon rechtzeitig Mitteilung zu machen.

8) Die Ersazansprüche von Personen, welhe sich in besonders \{lechten Verhältnissen befinden, werden von den Ressortkommissionen vor den übrigen Forderungssachen bearbeitet.

9) Die in den Ressortkommissionen bearbeiteten Forderungssachen werden der besonderen Kommission (zu vergl. Artikel 17) sofort, nachdem se fertig bearbeitet worden sind, eingereiht, ohne daß die ap rie einer ganzen Reihe von Ersaßansprüchen abgewartet wird, um sie zusammen der Kommission einzureichen.

Nr. 73 des „Eisenbahn-Verordnungsblattes“, heraus- gegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 7. d. M. at folgenden Inhalt: Allerhöchste Konzession8urkunde vom 10. No- vember 1906, betr. den Bau und Betrieb einer vollspurigen Neben- eisenbahn von Löwenberg (Mark) über Herzberg und Lindow nah Rheinsberg (Mark) durch die Löwenberg-Lindow-Rheinsberger Gisen- bahn-Aktiengesells{aft. Erlaß des Ministers der dôffertlichen Arbeiten yom 24. November 1906, betr. \taatlihes Aufsichtsreht über die Eisenbahn von Löwenberg (Mark) über Herzberg und indow nah Rheinsberg (Mark). Nachrichten.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern jusammengestellten „Nachrichten für Handel und Induftrie“.)

Rußland.

Geplante Aufhebung der Freihafenstellung von Wladiwostok. Der russishe Finanzminister soll, nach einem Bericht der „St. Petersburger Zeitung“, in einer Rede erklärt haben, er werde das Gesuch des Moskauer Börsenkomitees um Schließung des Frel- hafens von Wladiwostok dem Kaiser vorlegen, und glaube, daß diese Frage nur im bejahenden Sinne entschieden werden könne.

Ergebnisse des Preisaus\chreibens für automatische Waggonkuppelung in Rußland,

Da nicht ein einziges der eingereihten Projekte über automatische Waggonkuppelung den Bedingungen der im September 1901 vom allgemeinen Kongreß der Repräsentanten der russischen Eisenbahnen bekannt gegebenen Preisausshreibungen entspricht, gelangen die erste wh ¡weite Prämie in Höhe von 5000 und 3000 Rbl. nicht zur Aus- zahlung.

Dagegen ist dem Projekt des Ingenieurs Bouareau, das den Bedingungen der Preisauéshreibung vor den anderen am meisten ih nähert, die dritte Prämie in Höhe von 1000 Rbl. zuerkannt

worden.

Es wird bekannt gegeben, daß- die eingereihten Projekte sowie auch die zugehörigen Modelle von dem bezeichneten Kongresse durhch die Post oder auf andere Weise nicht zurückgesandt werden, sondern von dem Bewerber persönlich oder von anderen mit \{riftlicher Vollmacht versehenen Personen in folgenden Terminen abzuholen Lud: Projekte und Zeichnungen im Laufe eines Jahres und im aufe von 6 Monaten vom Tage der Bekanntmachung (6. November d. Is. n. St.) an gerechnet. Nach diesen Terminen werden nit abgeholte Projekte und Modelle vernichtet. (Nah dem St. Peters- burger Herold.)

Spanien.

Geplante vorübergehende Zollbefreiung für Vieh- futter. Die spanishe Regierung hat den Cortes unterm 13. No- vember d. I. einen Gesegentwurf unterbreitet, wonah der Einfuhr- zoll für Viehfutter und Nährteigmasse zur Viehfütterung (Nr. 637 des. Tarifs 1 Peseta für 100 k Rohgewicht) für deu Zeitraum eines Jahres aufgehoben werden soll. (Gaceta de Madrid.)

im E E, E Es

s i ia L E R R R E A H E E E E E E

p E E L A b