1906 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Dec 1906 18:00:01 GMT) scan diff

Verichte von deutschen Fruchtmärkten, Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistishen Amt.

Qualität

diBE 19 N

R E

gering

mittel

gut

Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster 6.

niedrigster ek

hôdster P

niedrigster d.

höster off

Doppelzentner

Verkagufs- wert

h.

preis U 1 Doppel- zentner

6.

Dur@)shnitts-

Durch- \nittss preis

a

Am vorigen Markttage

dem

vhpiieemntnid O D E INL E S E IES NCAPO O I A TRI A O R CUZI N D S SPVI Ta AeTR E E E E L f E

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1)

nah übershlägli®Ger Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekanut)

Trebniy i. Schl. . Breâalat «4 Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. . Löwenberg i. Schl. . Ne e e Aalen. . ; Giengen . Geislingen .

Babenhausen Jllertissen Aalen . Giengen . Geislingen .

Do Trebniy i. Schl. . Bet e Strehlen i. Sl. . Grünberg i. Sl. . Löwenberg i. Schl. D L e Ee e Namn 4 Giengen .

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Trebniy i. Schl. .

Breslau . E O z E . Braugerste

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Grünberg i. Sl. .

Löwenberg i. Schl.

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Strehlen i. Schl...

Grünberg i. Schl. .

Löwenberg i. Schl. . .

Den s os 0

Mei

D v i os G O Mieblingen «a oa o Bemerkungen. Die verkaufte Uge Ein liegender Stri (—) in den Spa

Deutscher Reichstag.

wird auf voll

16,30 15,90 15,90 16,50 17,80

19,00 18,40

19,20 19,00 20,20 18,00 19,20

13,10 14/50 15/00

15,20 15,00

17,00

15,00 13,50 12,00

13,50

16,50 15,00 18,00 17,80 17,40

15,00 14,20 14,20 14,60

14,00 14,20 16,20 16.80

137. Sißung vom 10. Dezember 1906,

Nachmittags 3 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

E Pod S Die von Frankrei 5: D De

vorgelegt.

Jn der Generaldiskussion über den ersten Punkt der

Tagesordnung hebt der

Abg. von Strombeck (Zentr.) hervor, daß nah Artikel 20 der oder der Versuh der Einfuhr von ver- botenen Waren (Waffen, Munition u. dergl.) über einen dem Handel geöffneten Hafen oder über ein Zollamt mit einer Geldstrafe von mindestens 375 4 bedroht werde und daß außerdem auch auf eine von mindestens 5 Tagen erkannt werden könne. bemängelt die Höhe der Strafe, worin er eine große

Generalakte die Einfuhr

Gefängniéstrafe Der Redner L Härte gegen Reisende erblickt.

Damit schließt die Genaraldiskussion. Jn der Spezial-

diskussion beantragt der

Abg. von Normann (d.kons.), den Geseßentwurf en bloc

in der Schlußabstimmung anzunehmen.

Der Gesegentwurf wird darauf in seinen einzelnen Teilen

und im ganzen en bloc angenommen.

Jn erster Beratung wird darauf der Geseßentwurf, be-

und Spanien am

dem Auswärtigen “Amt übergebene identishe Note, betreffend die Entsendung von Kriegsschiffen nach Tanger, ist vom Reichskanzler dem Reichstage im Wortlaut

16,80 17,10 15,90 16,50 17,80

19,00 18/40

19,20 19,00 20,20 18,20 19,20

13.90 14,70 15.00

15,20 15,00

17,00

15,00 14,50 12,90

13,50

16,50 15,00 18,00 18,00 17,40

15,00 14,60 14,60 14,60

14,00 14.20

16,20 16,80

e Doppelzentner u en für Preise hat die Bedeutung,

gebu

sehr

antragt, den ] tritt mit dem 1. Juli 1907 in Kra Abg. Stadthagen (Soz.): Berei bräuche hingewiesen worden, welche d Photographierung mißliebiger Au

ung verübt hat

gegenüber

Bergehen h Ruf ertönt: Schuß gegen den Neichsbürger gegen jeden und jedenfalls nicht gestatten, zwangsweise von der

wäre geg

letzten Zeit

16,80 17,20 16 65 17,00 17,90 17,00 19,80 18.80 19,40

19,30 19,10 21,00 18,60 19,40

14,90 13,90 14,80 15,25 15,00 15,40 15,20 15,00 18,40

15,20 14,50 12,60 16,00 15,15

16,75 15,50 18,38 18,20 17,60

15,30 14,60 14,70 14,80 15,00 14,10 14,40

16 30

16,60 17,00

nd der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet

daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ift,

Der Abg. Dr. Müller-Meiningen (frf. Volksp.) be- 54 Abs. 1 wie ea zu fassen: „Das Geseß t.8

ts in der zweiten Lesung ist auf ie Polizei mit Streikender Um diese Miß- sere Anträge gestellt. Die Polizei daß sie alles tun kann, was thr age der preußishen Geseb- politisch Nun foll ein neues Necht

die zahlreihen Miß der zwangsweisen usw. ohne jede rihterlihe Anordn bräuche zu verhüten, haben wir un in Preußen scheint zu glauben,

beliebt. Sie hat dazu aber ng kein Recht, vor allen sam photographieren zu la lizei für ganz Deutschland

ine mißbräuchlihe Anwendung dieser Befugnis Es soll hier nicht einmal die richter- le bieten. Gerade die Herren vom Zentrum ihren Erfahrungen im Kulturkampf es ih wohl sche Redakteure usw. preiszugeben. Interesse der Sicherheit photo- der heutigen Zeit viel eher not sh bekanntlih manche Ist doch vielfach der Der Reichstag sollte die iff in die persönliche Freiheit {üßen lihe Kontrolle Notwendig ist

anders Denkenden gewalt durch Reichsgeseß der Po gegeben werden. Gegen e \chütt uns keine Resolution. lihe Anordnung e follten doch nach ge überlegen, der Polizeiwillkür politi Wenn es notwendig ist, jemanden im graphieren zu lassen, so täte dies in Polizeibeamten, aben zu Schulden kommen lassen. Schußzmann.

ine Kaute

manchen

Weigzen.

17,30 17,50 16,65 17,00 17,90 17,00 19,80 18,80 19,40

19,30 19,10 21,06 18,60 19,40

R oggen.

15,00 14,70 15,00 15,25 15,00 15,40 15,20 15,00 18,78

15,20 15,90 13,00 16,50 15,15

16,75 15,50 18,38 18,40 17,80

15,30 15,00 14,90 14,80 15,00 14,10 14,40

16,46 16,60 17.00

Eingr j daß jemand ohne richter Polizei photographiert wird. dann aber auch, daß die rihterliche Anordnung nur auf Grund reihs- geseßliher Bestimmungen er enüber den polizeili verfehlt, namentlich in Nücksi erlebt haben, wo ein Interesse der böffentlihen Sicherheit“ gehe

17,30 17.60 17,80 17,60 18,00 18,00

19,20

19,40 19,20 21,80 18,80 19,60

14,70 15,10 15,50 15,30 15,60 15,40 16.00 19,20 18,00 Gerste. 15,50 13,10 16 60 16,80 15,80 17,00 16,00 18,60 18,60 18,00

afer.

15,00 15,00 15,00 15,40 14,20 14,60 16 30 16 60 16,70 17,20

selbst nach L i Dingen nicht das Net, einen en.

teilt wird. Die Po hen Mißgriffen, besonders in / cht auf die Fälle, die wir in der bekannter Mann von Ort zu ßt worden ift.

; : 4 H treffend die Kontrolle des Reichshaushalts, des Lan des- titte Sie um Annahme unserer Anträge.

haushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Shußgebiete für das Rechnungsjahr 1906 ohne Debatte erledigt und sofort in zweiter Beratung angenommen.

Das Haus geht über zur dritten Lesung des Geseßentwurfs, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Zu Grunde liegen die Beschlüsse zweiter Beratung, in der die Kommissionsvorschläge durchweg angenommen worden sind mit einziger Ausnahme

des § 23, der folgende Fassung erhalten hat:

„Für Zwette der Rechtspflege und der öffentlihen Sicherheit den Behörden Bildnisse ohne Einwilligung des Be- rechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehörigen vervtel-

dürfen von

fältigt, verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden.“

wonach V Befugnis sollen ausüben dürfen, wonach

teilt werden darf. 1 Eine Generaldiskussion findet nicht statt.

Jn der Spezialdebatte werden §S 1—22 ohne Erörterung

unverändert angenommen.

Hierzu liegt ein Antrag Albrecht u. Gen. (Soz.) vor, ie Behörden „nur auf E E Anordnung“ diese erner auch die „An-

ertigung“ von Bildnissen nur unter den gleihen Voraus- eßzungen gestattet sein soll und wonach endlich die richterliche nordnung nur auf Grund reihsgeseßliher Bestimmungen er-

die

rechtlidhe rechtlihes Geseh. óffentlichen Intere

Staatsminister, Staatssekretär des Jnnern Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: Jch muß mir eine kurze Bemerkung gestatten. Aus welhen Gründen die verbündeten Regierungen auf die Fassung des § 23, wie fie in zweiter Lesung beschlossen ist und der Regierungsvorlage im all- gemeinen entspriht, Wert legen, habe ih in der zweiten Lesung ein- Es ist ein Jrrtum, wenn der Herr Vor- redner behauptet hat, dieser § 23 enthielte neues Recht. Es ist in dem § 23 ledigli bestehendes Neht festgelegt, und zwar in etner sehr engen Auslegung; für Preußen ift dieses Recht durch das Er- fenntnis des Reichsgerihts vom 2. Juni 1899, was ih die Ehre hatte, bei der zweiten Beratung vorzulesen, festgelegt. Jh bitte deshalb, den Antrag Albrecht abzulehnen. Sollte derselbe angenommen werden, so vermöchte ih. niht die Zustimmung der verbündeten Regierungen zu dem Geseh in Ausficht zu stellen. Hier soll nur die Ueberspannung des Es handelt sich nur um privat- \{es, sondern nur um ein zivil- Justiz und der Verwaltung im

Durch das Zustande-

Abg. Henning (kons.): Urheberrechts getroffen werden. G Fragen, niht um ein politi Es soll allein der se dieses Ausnahmereht verliehen werden. Antrages würde, wie wir eben hören,

Annahme des

gehend auseinandergeseßt.

die

17,80 18,00 17,80 17,60 18,00 18,00

19,20

19,40 19,20 21,80 19,00 20,60

15,50 15,70 15,50 15,30 15,60 15,40 16,00 19,20 18,00

16,00 13,50 17,00 16,80 15,30 17,00 16,00 18,60 19,00 18,40

15,40 15,40 15,00 15,40 14,20 14,60 16,80 16,60 16,80 17,20

at.

Kernen (enthülfter Spelz, Dinkel, Fesen).

15

110

75 40 105 89 23

lizetallmacht bestärken,

Preußen,

Ort Ich

97 9 567

621 1121 7135

299 3813

827 1710 113 286

377 3 840

233 720 10 047 3 975

228 1 628

1 080 660 1 736 1 493 391

zuließen.

gewerbe

Anzahl

die noch zu treffen

bereitungen bedarf. Antrages empfehlen. Der Antrag wird angenommen und darauf einstimmig das Gesetz im ganzen. Es folgt die dritte Beratung des Ges treffend die Abänderung der Gewerbeordnung. (Bau- unternehmer.) Jn der Generaldiskuss Abg. Schrader (fr. Vgg.): Lesung erstreckte ih hauptsählich auf den er Bauhandwerker und über beide ist eigentli

wenn jemand überhaupt in irgend : Ich würde einen Lehrling E er in

den Schutz d ausreihend gesprochen fähigungsnachweis, eine Meisterprüfung bestanden hat. jemandem geben, der sein Gew irgend einem anderen Gewerb die Sicherheit der Bauhandwerker Form zu finden, und jezt will ma dem § 35 der Gewerbeordaung un Geben wir der Polizei Baugewerbe zuverlässig ist. zum großen nun also

efunden haben: orgen, daß das von Gewerben auf, zweifelhafter sind. Baugewerbe daß das gesamte Baugewerbe : Tapezierer, Maler, wie überhaupt alles, was mit einem Bau zu

der Polizeibehörde Gewerbebetriebe einer Polizeiaufsicht bloß il einzelne Mißstände vorgekommen |1 daß niht unser Baugewerbe eines

Die Polizeibehörde soll nun die üfen und nah Anhörung Zuverlässigkeit vorhanden ine Strafe verhängen, sondern Gewerbebetrieb eingestellt wird. Es handelt sigkeit in bezug auf das Bauen allein

tun hat,

gesamte Zuverlä einiger Sachverständiger entscheiden, ist, und event. kann fi verlangen, daß der ganze e h nit bloß darum, die Zuverläf

17,00

17,50 19,36 18,84 19,40

19,30

21,06 18,70 19,91

14,93

15,25

15,31 15,59 18,78 17,53

15,08

16,00

15,50 18,39 18,45 17,79

15,20 14,80

14,40 16,50 16,47 16,72 17,00

zum Wort gemeldet. Präsident Graf von

gewesen sein, daß das Bureau es wahrgenommen hat.

Ihnen das Wort jeßt niht mehr Der Antrag Albrecht

Natur darunter

dem Ermessen Es ift ein \{chwerer Fehler, deshalb zu unterstellen, we Es wäre unreht, zu behaupten, der fähigsten und angesehensten ist. \sigkeit des » dati U ob die

17,00

17,51 18,46

19,20

21,44 18,73 19,68

15,20

15,13 15,50 19,05 17,87

15,53

16,00

15,90 18,90 18,74 17,72

15,15 14,80

14,34 16,50 16,14 16,63 17,10

worden.

fallen,

e nit etwa e

14,85 |

e eine gute

die Ießt

3. 12. T: 12. 3. 12. 3. 12. d. 12,

mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den ea Zahlen berechnet. ein Punkt (. ) in den lezten sechs Spalten,

erteilen.

Unterstaats\ekretär Wer muth: Auch die verbündeten haben die Auffassung, daß es mißlich | 1. Januar in Kraft treten zu lassen, wei Ich kann Ihnen deshalb nur die

ion bemerkt der

Die Diskussion in der zweiten Befähigungsnachweis und Fragen ist mehr als gar kein Be- einem Gewerbe

erbe versteht, als jemandem, Puüfung bestanden hat. Für hat man sih lange bemüht, eine n einfa, indem man das terstellt, die Form darin die Aufgabe, dafür zu

Dec § 35 zählt eine Teil einigermaßen das ganze heißt nichts anderes, als Zimmerer, Dachdeer,

foll

Maurer,

H 56

daß entsprechender Bericht fehlt.

kommen des ganzen Gesetzes gefährdet werden. Wir bitten also, es bei den Beschlüssen zweiter Lesung zu belassen. Die Diskussion über diesen Paragraphen wird geschlossen.

Abg. Stadthagen (Soz.) bemerkt zur Geschäftsordnung, er habe sich deutlih und rechtzeitig vor Schluß der Diskussion nochmals

Ballestrem: Es muß doch nicht so deutlih Ich kann

wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, der § 23 nah den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Zu 8 54 begründet der

Abg. Dr. Müll er- Meiningen (frf. Gesetz erst am 1. Juli 1907 in Kraft treten zu lassen, den Vorbereitungen einen früheren Ter

Bolk3p.) seinen Antrag, das damit, daß min nicht

unterstellt

Negierungen ein würde, das (Seseß hon am l es noch mancher Vor- Annahme des

ehentwurfs, be-

Bau-

wird.

sind.

festzustellen, sondern es kommt die Zuverlässigkeit des ganzen Gewerbe- hetriebes in Betracht, und da können Gründe geltend gemacht werden, die mit tem eigentlihen Baubetriebe nihts zu tun haben. Unsere Baus- gewerbetreibenden betretben ihren Betrieb au niht- nur an ihrem Wohnort, jondern weit darüber hinaus, ja die großen Betriebe sogar außerhalb Deutschlands, und fie alle sind der Gefahr ausgeseßt, daß eine einzelne Polizeibehörde thren Betrieb einstellen läßt. Die Ein- stellung eines Baues schädigt aber eine ganze Anzahl von Ge- werbetreibenden, die dann ihre Arbeiter niht werden bezahlen können. In der ganzen Zeit der Einstellung eines Betriebes wird dem Be- Freffenden niemand einen anderen Bau übertragen und die Arbeiter müssen sh neue Arbeit suhen. Das alles ist so folgenreih, daß die größte Vorsicht geboten ist. Wir dürfen der Polizei jedenfalls nicht diese Machtbefugnis geben und meine Freunde werden deshalb gegen das Gese stimmen. /

Geheimer Oberregierungsrat Spielhagen : Es ist nicht richtig, daß das Verfahren allein ein polizeilihes ist. Wir müssen unterscheiden zwischen folhen Fällen,“ in denen der Gewerbebetrieb als Ganzes betrahtet wird, und solhen, in denen der einzelne Fall angegriffen werden soll, wo der Bau über das Können und Vermögen des Bau- unternehmers hinausgeht. Im ersteren Falle ist das Verwaltungs- streitverfahren vorgesehen; in Preußen entscheidet übrigens nicht die Ortspolizei zunächst, sondern es hat die untere Verwaltungsbehörde einzugreifen, und diese untersagt nit den Gewerbebetrieb, sondern es find zunächst Gutachten zu hören. In dem anderen Falle, den der Abg. Schrader meint, ist allerdings Eile nôtig, aber auch hier findet das Verwaltungs\treitverfahren statt.

Abg. Dr. Böttger (nl.): Auf die prinzipielle Frage einzugehen, die der Abg. Schrader angeschnitten hat, muß ih mir versagen. Meine politishen Freunde stehen auf dem Boden der Fassung der Kommission. Von einer Gruppe von Gewerbetreibenden sind nun gegen die Novelle verschiedene Cinwände erhoben worden, die ich zur Spzache bringen will. Die Tiefbauunternehmer fühlen \sih gegenüber den Hochbau- unternehmern und den Handwerkern benahteiligt durch § 35 a, worin bestimmt wird, daß Mangel an tehnisher Vorbildung als eine Tat- sache im Sinne des § 35 Abs. 1 gegenüber Bauunternehmern, Bau- leitern oder Personen, die einzelne Zweige des Baugewerbes betreiben, nit geltend gemaht werden kann, wenn sie das Zeugnis über die Ab- legung etner Prüfung für den höheren oder mittleren bautechnishen Staatsdienst oder das Prüfungs- oder Neifezeugnis einer staatlichen oder von der zuständigen Landesbehörde gleihgestellten baugererklihen Fachschule besißen, oder wenn fie Diplomingenieure sind. Die Tief- bauunternehmer erklären nun, daß es ihnen an Schulen fehlt, wo sie solche Prüfungen bestehen können, daß somit die Voraussetzungen, die für die anderen Unternehmer bestehen, niht - gegeben sind. Es besteht für das Tiefbauwesen, das noch jüngeren Datums ist, kein ge Prüfungswesen. Die Tiefbauer haben auch kaum Gelegen- eit, ih auf Hochschulen ausreichend auszubilden. Es gibt nur cine Tiefbauhochshule neben 15 Hochbaushulen. Hier müßte Abhilfe ge- schaffen werden. Die Tiefbauer verlangen Uebergangsbestimmungen. Diesem Wunsche würde aber, so wie das Geseß lautet, {wer zu ent- sprechen sein. Jch meine, die Behörden haben kein Necht, die Tief- bauer, soweit sie solide sind und sh anständig führen, |chärfer an- zufassen wie die anderen. Was soll denn gesehen, wenn ein Bau- unternehmer, der unzuverlässig ist und dem das Gewerbe entzogen wird, einen Strohmann findet und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründet ? Dieser kann dem Gesetze ein Schnipphen schlagen. Ich habe es für notwendig gehalten, die Aufmerksamkeit der Ne- gierung auf diese Frage zu lenken.

Geheimer Oberregierungsrat Spielhagen: Ich bin in der erfreu- lihen Lage, den Vorrednec über die beiden Fragen beruhigen zu können. as zunächst den Tiefbau betrifft, so ist gerade der Umstand, daß bei ihm ganz andere Verhältnisse vorliegen, einer der Gründe P diesen Weg einzushlagen und den Befähigungsnahweis nicht ür das Handwerk einzuführen; denn im Tiefbau sind derartige Prüfungen wie beim Hochbau und beim Handwerk nit üblich ge- wesen. Nun liegt meines Grachtens keine Zurückseßung des Tiefbaues vor. Es kann einem Tiefbauer ebenso wie einem Hochbauer das Gewerbe nur entzogen werden, wenn er unzuverlässig ist, er ist also ausreichend - ge{üßt. Es ist nicht richtig, daß, wer die Prüfung niht mat, der Willkür der Behörden preisgegeben ist. Wer sein Gewerbe tadellos auéübt, ist ges{chüßt, sei er nun Tiefbauer oder Hohbauer. Es wäre ja möglih gewe}en, an \ich Uebergangsbestimmungen für die Tiefbauer einzuführen. Indessen, das würde zur Folge gehabt haben, daß derartige Bestimmungen auch für die niht geprüften Unternehmer des Hochbaugewerbes hätten

aemacht werden müssen; und au sonst hätte das Bedenken gehabt.

Juristishe Personen unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes. Daß jemand versucht, hinterrücks das Geseß zu umgehen, kann auch bei anderen Geseßen vorkommen. Aber auch in diesem Falle wird die Behörde einschreiten können, wenn der Betreffende nicht zuverlässig ist. Der Strohmann kann auch nicht so leiht gefunden werden, er muß ja selbst die nötige Befähigung haben, hat er sie nicht, so läuft er Gefahr, daß ihm felbst die Berechtigung zum Gewerbebetrieb entzogen wird. Auch bei Gründung einer Gesellschaft mit beshränkter Haftung wird ein Vertuschen kaum mögli sein; denn nah dem Geseh findet {hon bei der Eröffnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgedehnte Publizität statt. Es müssen die Namen aller Teil- nehmer angegeben werden usw. Es ift also von vornherein klar, ob der Betreffende als Geschäftsführender verantwortlih ist oder ein anderer. Stellt es \sich heraus, daß dem Betreffenden wegen Un- zuverlässigkeit der Gewerbebetrieb untersagt worden ist, dann kann er gefaßt werden.

Abg. Frohme (Soz.): Der Gesegentwurf, der heute zur Ver- abschiedung gestellt is, hat im Laufe der Zeit ein ganz anderes Gesicht erhalten, als ihm eigentli zugedaht war. Der Ruf nah Schuß gegen unsfolide Bauunternehmer entsprang einer durhaus antizünftlerishen Tendenz; man wollte ein Bauhandwerkerschuß- geseß. Was ist nun daraus geworden ? Unzweifelhaft hat bis in die jüngste Zeit hinein auch dem Slaatssekretäc Grafen Posadowsky etwas Aehnliches vorgeshwebt; noch in den ersten Stadien der Kom- missionsberatung kam er unseren Bestrebungen in dieser Richtung immerhin entgegen und erst später ist er dem Ansturm der vereinigten Zünftler und Rückwärtsler erlegen, die uns niht ein Bauarbeiter- [hußgeseß, sondern eine Erweiterung der Polizeiwillkür und den di- rekten Rükschritt des kleinen Befähigungsnachweises beschert haben. Die Petitionen der Herren aus dem zünftlerischen Lager unternehmen es, die deutshe Bauarbeitershaft der Schuld an den Mißständen zu zeihen, deren Beseitigung erstrebt wird. Müßte man glauben, es wäre ihnen mit ihren Behauptungen wirklich Ernst, so müßte man au sofort an dem gefunden Menschenverstande der Petenten zweifeln. Das gilt besonders von der Petition des Verbandes der Baugewerk- berufsgenossenshaften. Es ist die alte tendenzióse Frivolität des Unternehmertums, alles, was ihm nicht in den Kram paßt, als sozial- demokratish zu verdächtigen, indem man die Arbeiter organi - sationen für die Zunahme der Bauunfälle verantwortlich macht ! Unter allen Umständen muß gegen die freien Gewerkschaften geheßt werden, um auch die berechtigten Forderungen der deutshen Arbeiter- haft zurückweisen zu können, Die Bauarbeitershaft verlangt ja gar nicht die alleinige Baukontrolle, wie man ihr ebenfalls tendenziós und frivol untergeshoben hat, sie verlangt nur eine ihrer Verantwortung entsprehende Beteiligung an der Kontrolle. Der ehrliche Sozialpolitiker sieht in dem Streben der Bauarbeiter- haft eine edle, aufwärts ziehende Betätigung; beshämend, ver- [egend ist es für einen ehrlihen Gesellen, der jeden Augenblick an Meisterstelle treten könnte, daß ihm neben dem Recht auch die Fähtg- keit zur Kontrolle abgesprohen wird. Wie oft soll man noch wieder- holen, daß die Statistik längst erwiesen hat, daß der Löwenanteil der Unfälle auf das Konto der Unternehmer fällt und nur etn geringer Prozentsaß auf die Schuld der Arbeiter! Gerade Leichtsinn, Ge- 1 fenlosigkeit und Gewinnsucht der Unternehmer haben die Zahl der nte stärker und stärker anshwellen lassen. Unbedingt brauchen wir dere geih8geseliche Regelung, wenn etwas Durchgreifendes zum Schuße ver Bauarbeiter gesehen soll ; es wird auh noch die Zeit kommen,

o im Reichstage sih eine Mehrheit dafür findet.

Abg. Pauli- Potsdam (dkons.): Der Abg. Schrader irrt doch sehr, wenn er meint, von nun an habe die Polizei allein die Zuverlässigkeit der Unternehmer zu untersuchen. Das hat s{hoa der Regierungskommissar als Irrtum nachgewiesen, der Abg. Schiader hätte das aber au hon aus dem Wortlaut des Entwurfs und der Beschlüsse zweiter Lesung entnehmen können. Wenn ein Tischler oder Klempner zu einem Bau liefert, den ein anderer aufführt, so wird er nit unter das Geseh fallen, wohl aber, wenn, er selbs einen Bau aufführt. Die Bedenken bes Abg. Böttger sind ja vom Negierungstishe au bereits zerstreut worden. Nun führt uns der Abg. Frohme als ursprüng- lihe Tendenz des Entwurfes vor, daß es fih um einen ergiebigen Bauarbeiterschuy gehandelt habe. Ich meine, es käme nit bloß dieser, sondern auch das Baugewerbe als solhes in Betracht ; beides ist gemeinsam auf die Tagesordnung gefeßt worden. Die An- griffe des Kollegen Frohme auf die Zünftler fallen völlig zu Boden. Im Baugewerbe sind gar keine zünftlerishen Tendenzen mehr vorhanden, und wir wollen auch keine einführen. Wollen wir im Handwerk Organisationen haben, so müssen ße den Anforderungen der modernen Zeit angepaßt sein. Der Verband der Baugewerks- berufsgenossenshaften hat ganz berechtigte Bedenken gegen die Uebergabe der Baukontrolle an die Bauarbeiter ; die Erfahrung hat gelehrt, daß man gegen dieses Verlangen der Heranziehung der Arbeiter zur Baukontrolle auf der Hut sein muß. Fegen Sie (zu den Sozialdemokraten) do zunächst einmal vor der eigenen Tür! Fn Halle wurde ein Gewerkschastshaus gebaut und es ges{chah ein großes Bauunglück, indem das Baugerüst, troßdem es gutes Material war, ¡usammenbrach, weil es so aufgeführt war, daß es zusammenfallen mußte. Und dabei hatte die sozialdemokratische Organisation eine besondere Arbeitershußkommission bestellt, die den Bau jederzeit auf die Unfallgefahr hin zu kontrollieren hatte. JIch nehme an, daß diese Komwission voll ihre Pfliht getan hat; troßdem is ein Gerüst von 13 Meter Höhe eingestürzt, und mehrere Arbeiter sind \{chwer verleßt worden. Aber bei dieser Kontrolle war ein anderes Interesse maßgebend, als der Schutz der Arbeiter, nämlich das Streben, s{öne, festc Stellen zu schaffen und einen besseren Anschluß an die Organisation zu er- möglichen. Schon dieses eine Beispiel beweist, daß es mit der Bau- fontrolle durh Arbeiter allein nicht gemaht ist. Sie wird die Un- fälle au nit beseitigen können. Dieser Geseßentwurf soll ja dazu dienen, daß nur gewissenhafte und brauchbare Unternehmer im Bau- pn bestehen köanen. Freilich ist der Entwurf noch verbesserungs- ähig und wir wollen gern daran mitarbeiten, ein wirklih zweck- mäßiges Gese zu hafen. Aber für Jhren (zu den Sozialdemo- kraten) Antrag werde ih nicht eintreten, denn Sie s{hicken nur Ihre Agitatoren in die Baukontrolle. Wir werden die Beschlüsse zweiter Lesung auch jeßt wieder annehmen.

Abg. Erzberger (Zentr.): Auch meine politischen Freunde werden dem Geseßentwurf nah den Beschlüssen zweiter Lesung zustimmen. Wir sehen den Entwurf als ein Entgegenkommen der verbündeten Regierungen gegenüber der gesamten S d Werkerbeweaung und deren Organisationen, die einmütig diese Wünsche zum Ausdruck gebracht haben, an. Man kann dies Geseß nicht mit den Schlagworten Zunft und Zünftlerei abtun. Es soll lediglich Ordnung im Baugewerbe geschaffen und die Organisation der Handwerker gestärkt werden. Wenn Sie (zu den Sozialdemokraten) nicht eine einseitige Klassenpartei wären, die nur die Interessen der Arbeiter im Auge hat und sch um die Interessen der anderen Stände gar nicht kümmert, so müßten Ste hon vom Standpunkt der Gerechtigkeit für den Entwurf eintreten. Gleichzeitig mit einer Förderung des Handwerks ist auch ein weit- gehender Arbeitershuß in ihm enthalten. Wenn wir aber auch Hand- werker und Arbeitershußt zuglei fördern wollen, so können wir doch nicht so weit gehen, dem sozialdemokratischen Antrage zuzustimmen. Er ist _\{hon deshalb für uns unannehmbar, weil eine ganze Reibe von Streitigkeiten und {weren Verwicklungen zwischen den Neichs- instituten, die der Antrag \chafffen will, und den beizubehaltenden Landesbaubehörden auftreten. Sie machen au gar keinen Unterschied zwischen der Art der Bauten und führen ferner eine vollständige Ver- shiebung hinsichtlich der Haftpflicht herbei, die im Widerspruch steht mit dem B. G.-B. und allen Bestimmungen über die Haftpflicht überhaupt. Wir können Ihren Antrag wirklih niht ernst nehmen. Das Ziel der Sozialdemokratie, Shuß der Bauarbeiter, wollen auch wir, aber durch Ausdehnung der Bundesratsverordnung. Wir wünschen auch, daß gewählte Vertreter der Bauarbeiter hinzugezogen werden zur Kontrolle. Die Kontrolle der Unfallberufsgenossenshaften genügt niht. Die Gewerbeinspektoren sind ohnehin Tbon überlastet. Die Kontrolle der Polizei ist nicht zuverlässig genug. Wo man die Arbeiter zugezogen hat, haben die Unfälle im Baugewerbe ganz rapid abgenommen, z. B. in Bayern. In Preußen besteht die Einrichtung niht; man hat also damit keine Erfahrungen gemacht. In Württem- erg hat sih die Zuziehung der Arbeiter zur Fabrikinspektion ganz vorzüglih bewährt. Niemand will ja den Arbeitern die ganze Baukontrolle übertragen; sie wollen nur zugezogen werden und dann wird fich gewiß die Zahl der Bauunfälle erheblich vermindern. Jh glaube, daß die Arbeiter gerade ihre fähigsten und tüchtigsten Vertreter entsenden, denn es handelt fich ja um thr eigenes Leben und ihre Gesundheit. Die Befürchtung des Abg. Pauli gegenüber der Resolution kann ih nicht teilen.

Präsident Graf von Ballestrem: Es ift ‘über die Resolution so viel geredet worden ; sie steht aber gar nicht auf der Tagesordnung und A in E ed erledigt Wr

g. Frohme (Soz.) wendet sih gegen die Ausführungen des Abg. Pauli , dessen Bestrebungen wie die seiner Freunde ¡welfellos abzielen auf eine Verzünftelung des Handwerks. Die Sozial- demokratie wünshe auch eine Organijation des Handwerks, aber niht auf zünftlerisher Grundlage. Die Zünfte hätten fast noch mehr wie die Organisation der Großunternehmer die Arbeiterorgani- sationen in gehässigster Weise verdähtigt und ihre Organisation zu politischen Zwecken mißbrauht. Bei der Forderung auf Zuziehung der Arbeiter zur Baukontrolle ließen sich die Sozialdemokraten von feinen agitatorishen Rücksichten leiten. Wenn auf den berühmten Antrag des Grafen Galen hingewiesen wurde, so habe man ver- gessen hinzuzufügen, daß dieser Antrag auch eine Beschränkung der Freagigren, der Gewerbefreiheit und des Gastwirtsgewerbes ver- angt habe.

Damit schließt die Generaldiskussion.

Jn der Spezialdiskussion wird Artikel T ohne Debatte an- genommen.

Beim Artikel 1IT bekämpft der

Abg. Cuno (fr, Vgg.) die Bestimmung, daß Mangel an theoretisher oder praktisWer Vorbildung als eine Tatsache im Sinne des § 35 Absay nicht geltend gemacht werden kann gegen- über Bauunternehmern und Bauleitern, wenn sie die Meisterprüfung bestanden haben. In der Praxis würden diese Bestimmungen dahin führen, daß der geprüfte Meister mit anderem Maßstab gemessen würde wie der ungeprüfte Meister ; außerdem werde damit in die Beweiswürdigung durch den Richter eingegriffen.

Artikel TT wird angenommen, ebenso der Rest des Gesehes ohne Debatte und schließlich in der Gesamtabstimmung das Geseß im ganzen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Schluß 61/4 Uhr. Nächste Sizung Dienstag 1 Uhr. (Jnterpellation, betreffend die Fleischteuerung.)

Statistik und Volkswirtschaft.

Lebensversiherung in Deutshland im Jahre 1905.

Das Kaiserliche Aufsichtsamt für Privatversiherung hat mit seinem jeßt dem Reichstag vorgelegten Geschäftsberiht für das Jahr 1905 auch die wichtigsten, das leßte Geschäftsjahr der privaten Ver- siherungsunternehmungen betreffenden Zahlen als vorläufige Ergeb- nisse der deutschen Versicherungs|\tatistik für 1905 veröffentliht. Als Unterlagen für diese Zusammenstellung haben ihm die Bilanzen der Unternehmungen, die Gewinn- und Verlustrehnungen sowie die Nachweise über die Versicherungsbewegung gedient, die dem Aufsichtsamt auf sein SillDen eingereiht worden “sind. Die vor- läufige Statistik beshränkt sch auf die größeren Unter- nehmungen; grundsäßlih fortgelassen sind vie Unternehmungen von geringem Umfang und rein lokaler Bedeutung, Im folgenden geben wir nah dieser vorläufigen Versicherungsstatistik eine Uebe:siht über die Lebensversiherung in Deutshland im Jahre 1905; un- berücksihtigt blieben hier die zwar sehr zahlreihen, aber wenig umfang- reihen Sterbe- und Krankenkassen p Pensionskafsen.

Die in die vorläufige Statistik einbezogene Zahl der Unter- nehmungen, die auf dem Gebiete ter Lebensversiherung tätig waren, beträgt 61; es find dies die bestehenden “27 Aktiengesellshaften, die 18 großen Gegenseitigkeitsvereine und 16 größere Versicherungs» anstalten, die von Berufsvereinigungen errichtet sind. Von diefen 61 Unternehmungen waren 13 Aktiengesellshaften, 17 Gegenseittgkeits- vereine und die 16 Vereinsanstalten, zusammen 46 Unternehmungen, nur auf dem Gebiete der Lebensversiherung tätig; die übrigen 15 Unternehmungen widmeten sich gleichzeitig anderen Versicherungszweigen.

Die große Lebensversiherung wurde von 26 Aktiengesell- schaften die 27. Aktiengesellshaft hatte nur kleine Versicherungen und den erwähnten 18 Gegenseitigkeitsvereinen betrieben, und zwar oa L D Gegen- zusammen Aktienges E Unters

* vereinen nehmungen

die Kapitalversiche-un a auf den Todesfall V 20 i 43

: auf den Lebenssall.. ., 29 16 41 die Nentenversiherung. . ._. . 22 13 35 die Invaliditätsversiherung . . . 14 6 20.

Der Versihherungsbestand in der großen Versicherung, ab- ge)ehen von der Kranken- und Invalidenversiherung, belief sich Ende 1905 auf 2 376 922 Policen mit einer Versiherungssumme von rund 9007 Millionen Mark Kapital und 20 Millionen Mark Jahresrente. Hierzu kommen in der Krankenversicherung 16 354 Policen mit einem versicherten Krankengelde von 402 680 /( pro Woche. Die Angaben der Gesellshaften über die Invaliditätsversicherung, insbesondere über die Höhe der versicherten Beträge (Prämienfreiheit) find vielfah nicht vollständig und nicht einheitlich. Die Daten über die Rentea- versiherung sind insofern unvollständig, als si für die Versicherungen steigender oder von den Geschäftsergebnissen abhängiger Renten die Höhe nicht angeben läßt. Der Versicherungsbestand hat im Jahre 1905 eine sehr erhebliche Zunahme erfahren. Der Reinzuwachs betrug in der Kapitalversiherung auf den Todesfall 84 746 Policen mit 437 984 000 & Kapital, in der Rentenversiherung 1728 Policen mit 1 386 000 / Jahresrente. Dagegen ist in der Kapitalversiherung auf den Lebensfall ein weiterer Rückgang um 6157 Policen mit 5 289 000 M Kapital eingetreten. Im einzelnen gliederte sch der Bestand für Ende 1905 in der großen Lebensversiherung folgendermaßen :

Versicherxungs- summe Millionen Mark

bei u caen-r'! reitet e seitige | eitigkeitss - | keits- vereinen haf- | per- | sammen ten einen |

Policen

bei den

Aktien- esell« schaften |

ju-

| in der | Kapital- versicherung auf den Todesfall | 1 033 261 auf den i Lebensfall 247 368 in der |

Renten- 30 799) 22 415 53 214) 15%) D O

versicherung 1511 428| 1065 494| 2 376 922

zusammen

In diesem Bestande sind sowohl die von den Versicherungsunter- nehmungen aus\{ließlich für eigene Rechnung abgeschlossenen als auch die in Nückdeckung übernommenen Versicherungen enthalten. Hierbei ift zu beachten, daß, sofern die Statistik die Rückversicherung gebende wie die Rückversicherung nehmende Gesellshaft umfaßt, die ersicherten Beträge doppelt gezählt sind. Scheidet man die in Nückdeckung ge- gebenen Summen aus, so ergibt \ich folgender Bestand für eigene Rechnung Ende 1905:

1778 445] 4236 8 136 545 263) 426 871

745 184 297 895

in der

G in der Kapitalversiherung auf den Renten-

M] P ée r | jeg“ | fberung

Millionen Mark 3 994 419 15 3 875 445 4

: s 7 869 | 864 | 19. In Rückdeckung gegeben ‘waren : Millionen Mark 267 | T L

Die Versiherungsbewegung zeigt folgende Uebersicht :

Kapitalversicherung auf den Nenten- Todes- | Lebens- bere

fall fal | fiherung 1000 A | 1000 A | 1000 A 739710 | 61148 | 2113 17227 | 1360 5 32 921 114 4“ 4171 | 9 84

bei den Aktiengesellschaften . bei den Gegenseitigkeilsvereinen .

zusammen

Zugang im Jahre 1905: Neuab\hlüe S Wiederinkraftsezun

Policen A In Nückdeckung übernommene Verlei Aenderung bestehender Versiche- rungen C

erloshener

S S E

E T U L P E 0” C I A R I __ R T S]

S R p M E A Ae rmrETa

EAN Sat Fn

794 029 62 631

102 380 2 848 43 056 31 643 9 51 182 11848 44 98 811 11310 26 36 259 5 650 40

9 474 2 1

14 887 4619 9

35605 | 67 920 §60 437 984 de 1 386

zusammen . Abgang im Jahre 1905:

d L M A atte E Verfall, Verzicht . . . Nichteinlösung der Police .

von in Rückdeckung übernommenen Bersiwerutctt ese

Aenderung bestèhender Versiche- rungen S

zusammen . Zunahme-im Jahre 1905, Abnahme im Jahre 1905,

*) Die Versicherungssummen in der Rentenversiherung bedeuten hier wie in den folgenden Tabellen naturgemäß Jahresrenten.

A A E E E E I L

E

E E

Ero:

Pr Tar