1864 / 14 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Nr. 34 ernannt. Rückert, gen. Burchardi, Ob. Lt. und Genie-Direktor ! in das 1. Brandenb. Ulanen - Regt. (Kaiser von Rußland) Nr. 3 : La As der- heutigen Sihzung--des Herrenh@uses gelangte | einzuräumen für erworbenes Recht einzustehen. Eine Majorität dès

in Luxemburg, wird zum Jnspekt. der 3. Pion. Insp. ernannt. v. Secken- | dorff, Ob. Lt. von der Rhein. Art. Brig. Nr. 8, wird unter Stellung |

à la suite dieser Brig., zum Kommandanten von Spändau ernannt. von Kriegsheim, Ob. Lt. à la suite des Stabes des Jng. Corps, und Ad-

jutant bei dem zweiten Gen. Jnspekt. der &estungen, wird unter Einrangi- | rung in den Stab des Jng. Corps, zum Inspekt. der 2. Pion. Juspection |

ernannt. v, Ditfurth, Major vom 2. Westfäl. Hus. Regt. Nr. 11 und

kommandirt als Adjutant bei dem Gen. Kommando VIl. Armee-Corps, |

wird unter Stellung à la suite des genannten Regts., zum zweiten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein ernannt. Frhr. v. Lan-

germann u. Erlenkam p, Major und etatsm. Stabsoffiz. im Pos. Ulan. | Regt. Nr, 10, wird mit der Führung des Thür. Ulan. Regts.- Nr. 6, unter |

Stellung Àà la suite desselben, beauftragt. v. Lemmers-Dan forth, Haupm.

und Comp. Chef im Kaiser Franz Garde - Gren. Regt. Nx. 2, wird unter Beförderung zum Major in das Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37 verseßt. | Bering, Pr. Lt. vom 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1, wird n das 4:

Pomm. Juf. Regt. Nr. 21 versezt. v. Ostrowski, Haupt. und Comp.

Chef im 3. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 4, wird unter Beförderung zum |

Major, in das 4. Niederschles. Jnf. Regt. Nr. 51 versett. Grhr. v. Buddenbro ck

Pr. Lt. vom 4, Oftpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, wird mit einem Patent vom! | 19. September 1860 E e 1, in das 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27 persegt. | v. Stojentin, Hauptm. u. Comp. Chef im 6. Pomm. Inf. Régt: | Nr. 49, wird, unter Beförderung zum Major, in das 3. Uk. (nf, Negt. |

Nr. 71 verseßt. v. Bismarck, Major. vom -3. Pomm. Ünf. Regt. Nr. 14, scheidet, Behufs seines Uebertritts zur Marine, bei der Land-Armee

aus und wird zugleich zum Commandeur des See - Bataillons ernannt. | v. Stegmann, Hauptm. und Comp. Chef im Z Pomm. Jnf. Regt. | Nr. 14, wird zum Major befördert. v. Manteuffel, Pr. Lt. vom 4. | Pomm. Juf. Regt. Nr. 21, wird, unter Beförderung zum Hauptm. und | Comp. Chef, in das 1. Oberschles. Jnf. Regt. Nr. 22 verseßt. ‘v. Baehr, | Haupim. und Comp. Chef im Brandenburg. Füs. Regt. N. 35, wird zum | Major befördert. v. Unxuh, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Brandenb. |

Inf., Regt. Nr. 24, wird, unter Beförderung zum Major, în das 8. Bran- denb. Jnf. Regt. Nr. 64 verseht. v. Sobbe, Pr. Lt. vom 2. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 27, wird in das 1. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 1 ‘versegt. Steinfeld, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Thür. U Mea N 21, wird, untex Verseßung in das Hohenz. Füs. Regt. Nr: T0, mit einem Pa- tent vom 13. August ‘858 A., als Adjutant zum Gen. Kommando des VI. Armee-Corps kommand. Esfens, Hauptmann und Comp. Chef im 9. Thüringischen Jnfanterie - Regiment Nr. 71, wird, unter Beförderung zum Major, in das 3. Brandenburgische Jufant.-Regiment Nr. 20 verseßt. Progzen v. Shramm, Major u. Eskadr. Chef im Posen. Ulanen-Regt. Nr. 10, wird zum etatsmäßigen Stabsoffizier im Regt. ernannt. v. Jie- miehki, Major vom Generalstabe des VI. Armee-Corps, wird in das 2. Oberschles. Jnf. Regt. Nx. 23 verseht. v. Scha ck, überzähliger Major im 6. Rhein. Inf. Regt. Nr. 68 und kommandirt als Adjut. bei dem General- Kommdo. des VI. Armee-Corps, wird, unter Entbindung von diesem Kom- mando, als 5ter Stabsoffizier in das 2. Pomm. Gren. Regt. (Colberg) Nr, 9 POeßte: rel Nothkirh-Panthen, Major: vom Generalstabe der 11. Division, wird zum General - Kommdo. des VI. Armee - Corps verseht. v. Schöning, Major im 4. Niederschles. Jnf. Regt. Nr. 51, wird in das 8. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 57 versezt. v. Donat, Hauptm. u. Comp. Chef im 1. Oberschlesischen Jnf. Regt. Nr. 22, wird, unter Beförderung zum Major, in das 6. Rheia. Jnf. Regt, Nr. 68 verseßt. Laube, Pr. Lt. vom 1. Oberschles. Jnf. Negt. Nr. 22 und kommandirt als Adjutant bei der 21. Infant. Brig., wird, unter Entbindung von diesem Kommando und unter Beförderung zum Hauptmann und Compagnie-Chef, in das 4. Pom- mersche Infanterie - Regiment Nr. 21, und zwar in die disponible Stelle des Hauptmanns v. Wietersheim, mit einem Patent vom 23. ¿Februar 1861 W. verseßt. v, Lieres u. Wilkau, Prem. Lieut. vom 2. Ober- \{les. Jnf. Regt. Nr. 23, wird als Adjutant zur 21. Inf. Brig. komman- dirt. v. Bünting, Hauptm, vom Generalstabe der 14. Div., wird als Rittm, u. Esk. Chef mit einem Patent vom 13. April 1859 ‘in das Posener Ulanen-Regt. Nr. 1() verseßt. v. Hymmen, Rittm. u. Esf. Chef im 2, Westf. Husaren - Regt, Nr. 11, wird, unter Versezung in das Magdeb, Hus. Regt. Nr. 10, als Adjutant zum General - Kommando des VII. Armee-Corps kommandirt, Stoll, Prem.-Lieut. vom 1. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 25, wird als Adjutant bei dem Gouvernement in Cöln fom- mandirt, v. Dewitz, Hauptm, u. Comp. Chef im Niederrhein. Füs. Rgt. Nr. 39, wird mit cinem Patent vom 31. Mai 1859 Z 9 z in das 3. Pomm. Inf. Negt. Nr. 14 verseßt. v. Crana ch, Hauptm. und Comp. Chef im 4. Rhein. Jnf. Regt. Nr, 30 und kommand. als Adjut. b. d. Ober-Komm. ber die zur Ausführung der Bundes-Execut. in Holstein bestimmte Armee, wird unter Belassung in diesem Kommando und unter Beförderung zum Major, als fünfter Stabsoffiz. in das 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70 ver- seßt. v, Böttcher, Pr. Lt. vom 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, wird, unter Beförderung zum Hauptm. und Comp. Chef, in das 4. Rhein. Inf. Regt. Nr. 30 verseßt. Frhr, Roth v, Schreckenstein, Rittm. vom 2. West- fál. Hus. Regt. Nr. 11 und kommandirt als Adjutant bei der 16. Div., wird, Unter Entbindung von diesem Kommando, zum Esk. Chef im Regt. ernannt, v. Colomb, Pr. Lt, von Meinem Hus. Regt. (1. Rhein.) Nr. 7, wird als Adjutant zur 16. Div. kommandirt. v. Radowiß, Hauptm. à la suite des See-Bats. und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Ma- rine-Ministerium, scheidet, Behufs s\eînes Uebertritts zur Land-Armee, hei der Marine Marine aus und wird zugleih als Comp. Chef in das dte Brandenb. Juf. Regt, Nr, 24 versetzt. Berlin, den 9, Januar 1864. * (gez) Wihelm.

Personal-Veränderungen in der Armee. Offiziere, Porteyee- Fähnriche 2c.

A. Ernennungen, Beförderungen und Bersegungen, Den 7. Januar. Gr, v. Hardenberg, Pr, Lt, "vom Brandenb. Drag. Regt, Nr, 2,

v. Fischer-Treuenfeld, Pr. Lt. vom 5. Rbein. Inf. Regt. Nr. Dienstleistung bei der Garde-Art. Brig. auf 1 Jahr kommandirt. Dén 8. Januar. v. Hippel, Oberst u. Commdr. des 7. Brandenb. Inf. Regts. Nr. 6g von dem Kommando dieses Regts. entbunden und dem Regt. aggregirt. Den 9. Januar. r v.-Rosenberg-Gru 8zczynski, Oberst und Chef des Generalstabes des Garde-Corps, der Rang eines Brigade-Commandeurs verliehen. i: Betr Vex Landw eder. Den l. nuar.

v. Devivere, Vice-Feldw., vom Z. Bat. (Malmedy) 1. Rhein. Regts

Nr. 25, zum Sec. Lt. 1. Aufg. befördert. rad B, Abschied8-Bewilligungen 2c. Dèn8. Tin u X.

Ilgner, Gen. Major und Kommandant von Minden , Oftwald Oberst und Kommandant von Spandau , dieser mit der Unif. der Westfas, Art. Brig. Nr. 7, beide mit Pens. zur Disposition gestellt. s

Beamte der Militair-Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Den 29. Dezember 1863.

Brüll, Zahlm. 1. Klasse vom 2. Bat. 2. Westfälischen Inf. Negts,

Nr. 15, mit Pens. verabschiedet. : Del a auuar. 1864.

Die Üüberzähligen Jntendantur-Secretaire : Westphal vom V. Armee Corps, Czerlinsfi vom Garde - Corps, Alpert vom 11]. Armee-Corps, Kathe vom Vill. Armee-Corps, Reichelt vom I. Armee-Corps, sind zu etatsmäßigen Intendantur-Secretairen, die Intendantur-Sekretariats-Assisten ten: Wude, Loewenhardt vom Il Armee - Corps, Lagemann, Schicke, Schulze vom IV. Armee-Corps , zu überzähligen Juntendantur- Secretairen ernannt.

Verant on a

Zufolge der, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Pots: dam vom 1. April 1859 (Stück 13) zur öffentlichen Kenntniß gebrachten Militair-Ersaß-Jnstruction vom 9. Dezember 1858, werden alle Diejenigen, welche: '

1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich den 31. Dezember

1844 geboren sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sih noch nicht vor eine Ersah-

Aushebungs-Behörde zur Musterung gestellt,

3) sih zwar gestellt, über ihr Militairverhältniß aber noch keine feste Be- stimmung erhalten haben, und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz ihr geseßzliches Domizil (Heimath) haben, oder bei Einwohnern derselben als Dienstboten, Haus- und Wirthschaftsbeamte , Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerks: gesellen, Lehrburschen, Fabrikarbeiter und andere, mit diesen in einem ähn- lichen Verhältnisse stehende NMilitairpflichtige, oder als Studenten, Gym- nasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten sich aufhalten, #o weit die- selben nicht zum einjährigen freiwilligen Militairdienste berechtigt, resp. von der persönlichen Gestellung vor die Kreis-Ersaß-Kommission in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch angewiesen : sih, Behufs ihrer Aufnahme in die Stammrolle, in der Zeit vom liten bis inkl. 26sten d. Mts. bei dein Königlichen Polizei-Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden, und dabei die über ihr Alter sprechenden , so wie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits er- gangene Bestinzmungen über ihr Militairverhältniß enthalten, mit zur Sielle zu bringen.

Für diejenigen, welche im hiesigen Orte geboren sind, oder hier ihr ge- sehliches Domizil haben, oder hier nach F. 21 1. c. gestellungspflichtig, zur Zeit aber abwesend sind, müssen die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Gabrikfherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art bewirken.

Wer die cigene oder die Anmeldung . abwesender Militairpflichtiger, zu welcher er verpflichtet ist, verab{äumt, wird nach der Strafverordnung des hiesigen Königlichen Polizei - Präsidiums vom 29. Februar 1860 mit einer Geldbuße bis zu 10 Thalern oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt; auch hat diese Versäumniß die Folge, daß die nicht angemeldeten Militair- pflichtigen, im Falle ihrer körperlichen Diensttauglichkeit, v. or den übrigen Militairpflichtigen zum Dienst bei der Fahne eingestellt, und etwaige beson- dere Verhältnisse, welche die einstweilige Zurückstelung vom Dienst geeigne- ten Falls zugelassen haben würden, nicht berücksichtigt werden.

Ueber die Meldung zur Eintragung in die Stammrolle wird Seitens der betreffenden Königlichen Revier-Polizei-Lieutenants eine Bescheinigung er- theilt, welche sorgfältig aufzubewahren ist. j

Berlin, den 10. Januar 1864.

Königliche Militair-Kommission.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. Januar. Se. Majestät der König nahmen heute die Vorträge des Kriegs- und Marineministers, des Militair - Kabinets und des Civil - Kabinets entgegen, empfingen Se. Königliche Hoheit den Prinzen Albrecht (Sohn), den Minister- Präsidenten, und im Beisein des Gouverneurs, General der Jnfan- terie von Schack, und des Kommandanten, General-Lieutenants von Alvensleben 1. , die militairischén Meldungen des Obersten von Franckenberg , der Oberst - Lieutenants von Blumenthal und von Schmeling und des Majors von Diftfurth. i

unächst die von Sr. Majestät dem Kön ige auf dié Adresse des |

ses ertheilte Antwort zur Mittheilung. Sie lautet:

Zau Ä | V habe | die Adresse des Herrenhauses vom 21. Dezember v. J.

empfangen und mit Befriedigung' von ihrem Jnhalte Kenntniß genommen, | Der Zweck der Forderung , welche Meine Regierung an die Landes- | vertretung gestellt hat, ist, wie die Adresse mit Recht bemerkt, einestheils die |

Erfüllung bestimmter bundeërechtlicher Verpflichtungen, zu welchen die Mittel

nicht versagt werden können, anderntheils die Wahrung von Preußens |

Machkstellung und Ehre gigen jeden Angriff bei dieser Erfüllung. Daß das Herrenhaus die Lösung der Aufgabe, welche ¿Preußens Po-

litif zur Zeit gestellt ist, mit voller* Zuversicht in der Hand seines Königs | sieht, daran habe! Jch nie gezweifelt; aber der erneute Ausdruck dieses Ver- |

trauens, is Mir erfreulich gewesen in einer Zeit, welche ernste und folgen- {were Entschlüsse von Mir fordert. J bin Überzeugt, daß das Land, welches Meine Gesinnungen kennt, dieses Vertrauen theilt.

Das Herrenhaus wird von der richtigen Erkenntniß geleitet, daß ange- sihts der drohenden Verwielungen die Wege der Politik sich nicht im Vor- aus bestimmen lassen und daß Rechtsfragen und völkerrechtliche Beziehungen nicht durh Wünsche und Sympathien, so natürlich dicselben auch sein mö- gen, entschieden werden können, daß aber, wenn jenes Biel, über welches Alle einig sind, nämlih die Wahrung der Rechte Deutschlands, so wie der Ehre und-Macht Preußens, erreicht werden soll, es unumgäng- lih nöthig ist, für alle Fälle gerüstet zu sein.

Ich sprecbe dem Herrenhause für die Zusage seiner vertrauensvollen Unterstüßung Meinen Dank aus und mag der Hoffnung nicht entsagen, daß in beiden Häusern des Landtages sich die Hingebung an des Vater- landes Aufgabe kräftig genug erweisen werde, um jede Rücksicht auf {we- bende Differenzen in den Hintergrund treten zu lassen, und Meiner Regie-

_—

rung dür einmüthigen Beschluß die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche |

für die Lösung jencr Aufgabe erforderlich sind. Berlin, den 13. Januar 1864.

Wilhelm. von Bismarck. von Bodelschwingh. von Roon. von Jhtenplig. von Mühler. Grafzur Lippe. von Selchow. Graf zu Eulenburg. An das Herrenhaus.

Darauf beschäftigte sich das Haus mit Berathung des Berichts der Geschäft8ordnungs-Kommission, Abänderungen mehrerer Para- graphen der Geschäftsordnung des Herrenhauses betreffend, trat \o- dann dem Geseßentwurfe über die Actien-Gesellschasten, bei welchen der Gegenstand des Unternehmens nicht in Handels-Geschäften besteht, in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung bei und ertheilte {ließlich der unterm 20. September o. J. erlassenen Verordnung wegen Abänderung des Zolltarifs seine verfassungsmäßige Qu- stimmung.

Die nächste Sißung wurde auf Dienstag, den 19. d. Mts. an- beraumt. Ÿ Jn der beutigen (27.) Sißung des Abgeordnetenhauses

wurde der Bericht der Budget-Kommission über die Feststellung des Staatshaushalts-Etats pro 1564 nach den Anträgen derKommission (Ein- nahmen 141,271,695 Thblr., Ausgaben 137,971,741Thlr.) angenommen, dann folgte die Berathung des Berichts der Justiz-Kommission über den Geseh-Entwurf, betreffend die Rechte der Schiffsmannschasten auf Seeschiffen. Die Abgg. Schulze und v. Carlowiyt brachten eine Resolu- tion zur Berathung, in welcher das Abgeordnetenhaus erklärt, daß es sich der Politik der jeßigen Regierung mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegensehen werde. Sie geht an die Anleihe-Kommission. Dann gelangte der Bericht der Justiz-Kommission über die Freilassung des

les noch fortdauert. LübeŒ, 14. Januar. Dem Vernehmen nach werden am

nächsten Sonntag zwei Bataillone der hier einquartirten preußischen |

Infanterie nach Travemünde und Umgegend verlegt werden.

(ck x T 9 © Q C : Su j 1 l : ca = E dgie Sachsen. Coburg, 12. Januar. Jm heutigen Regierungs- | und eines Supplementar - Kapitals von böchstens 15 Millionen.

blatt wird der zwischen den Staaten des deutschen Zollvereins, den

Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Streliß,

so wie den Hansestädten Lübeck, Bremen und Hamburg einerseits |

und China andererseits abgeschlossene Handels - und _Schifffahrts- Vertrag veröffentlicht. Man spricht hier davon, daß Se. Hoheit der Herzog sih in nächster Keit nah Holstein begeben will; in welcher Absicht, ist uns noch unbekannt. (Leipz. Ztg.)

Frankfurt a. M., 15. Januar. Der bisber in Brüssel | domizilirende Gesandte Schwedens am hrüsseler Hofe und am |

Bundestage, Freiherr von Mansbach, hat seinen Wohnsiy bier- ber verlegt. Desterreich. Wien, 15. Januar. Die »Wiener Abend-

post« macht zu der Ablehnung des österreichisch-preußischen Antrages, |

betreffend Schleswig in der gestrigen Bundestagssizung, folgende Be-

merkungen: Nach der anläßlich des deutsch-dänischen Streites über | Ör, e ang D g ¿ gen mit einer Diskonto-Vergütung von 4 pCt. pro Jahr.

die Mittel-' und Kleinstaaten verbreiteten Agitation war solches Er-

gebniß vorauszusehen. Wenn dessenungearhten die deutschen | Großmächte einen Antrag auf Besezung Schleswigs8 an den | Bund gebracht haben, um eine vertragswidrige Jnkorpori- |

rung dieses Landes zu verhindern, so geschah es în der

patriotischen Absicht , dem Gesammtbunde einen Theil an der Ebre

Bundestags- hat diese Theilnahme abgelehnt. Aus. den Verhandlun- gen und aus den von anderen deutschen. Regierungen gestellten Añ- trägen geht hervór, daß. die Absicht vorherrschte, - selbs über - die Grenze des Bundesgebietes hinaus die Rechts\phäre dœæ Bundes- befugnisse zu überschreiten, Die heiden Vormäcbte Deutschlands haben 1851, allerdings zur Wahrung der deutschen Jnteressen, jene Uebereinkunft mit Dänemark abgeschlossen; auf deren Grundlage allein die unbestrittene Berechtigung beruht, - von Dänemark * díe Zurücknahme der Maßregeln und Gefeße zu verlangen; welche ‘ein außerhalb des Bundesgebietes liegendes Land betreffen, Was der Bund auf dieser einfachen aber auch völkerrechtlich gesicherten Grundlage zu thun si weigert, werden Oesterreich und Preußen als Kontrahenten der Uebereinkunft von 1851 und als europäische Mächte; im höheren Interesse Deutschlands selbst in die Hand nehmen. Sie sind“in beiden Eigenschaften dazu berufen und berechtigt nach dem gestrigen Bundestagsvotum, welches die gewünschte Theilnahme der übrigen Bundesstaaten verweigert ; sonst in- seiner Eigenschaft als Bundes mitglied kein anderer dèutsher Staat.

Die »Abendpost« sagt: Wir haben wohl gelesen und gehört, daß man mit dem Gedanken umgeht, mit Aus\{chluß der Großmächte auf eigene Faust einen der Form nach ähnlichen Schritt zu ver- suchen , welcher in Wesenheit dazu dienen soll, Majoritätsbeschlüsse des Bundes contra jus in thesì, selbst auf dem Wege der Erobe- rung fremder Lande durchzuführen. Hort und Beschühßer der Jn- tegrität Deutschlands können Oesterreich und Preußen nicht zugeben, daß der deutsche Bund auf Abwege geführt werde, in denen sie die höchsten Gefahren für Deutschland erkennen. Der Antrag, Schleswig faktisch zu Gunsten des Herzogs von Augustenburg zu besehen, ‘\chließt ein Uebergreifen über die territoriale Begrenzung der Rechts\phäre des Bundes in sich; welcher verfassungsmäßig wesentlih einen defen- siven Charakter bewahren muß. Der deutsche Bund würde durch Mißachtung der Territorialgrenzen den Weg der Agression betreten. Als treue Wächter der Integrität und der höchsten Interessen Deutsch- lands müssen die beiden Großstaaten die Regelung der Verhältnisse Schleswigs zu Dänemark in eigene Hand nehmen.

Belgieu, Brüssel, 15. Januar. Der heutige »Moniteur « bestätigt die Nachricht, daß das Kabinet gestern dem Könige seine Entlassung angeboten hat.

Man versichert, daß der König die Entlassung erst nach der Erledigung des Budgets seitens des Parlaments annehmen werde.

Großbritannien und Jrland. London, 14. Januar. Laut der leßten Bülletins aus Frogmore ist der kleine Prinz voll- ständig wohl und die Besserung in dem Befinden der Prinzessin von Wales macht ununterbrochen Fortschritte. Die Königin hat Grogmore schon wieder verlassen und befindet sich seit gestern wieder in Osborne, doch wird sie gegen Ende der nächsten Woche in Windsor zurückerwartet.

Lord Wodehouse ist gestern wieder in London angcfommen.

In Liverpool sind drei Personen vor Gericht geladen worden unter der Anklage, den Bestimmungen der Foreign Enlistment Act zuwider Mannschaften für den Seedienst der konföderirten Staaten angeworben zu haben. Zwei der Vorgeladenen sind Schiffslieferan- ten und der dritte ist als Kommis in ihrem Geschäfte thätig. Die Sache dürfte zu interessanten Enthüllungen über die Art und Weise

E : l O | führen, wie die verschiedenen konföderirten Kaverschiffe bemannt wor- Abg. von Lyskowski zur Berathung, welche bei Schluß unseres Blat- |

den sind.

Frankreich. Paris, 14. Januar. Die Anlcibe-Operation nimmt (wie bereits telegrapbish gemeldet) am 18. d. ibren Anfang. Ein Kaiserliches Dekret vom vorgestrigen Tage ermächtigt den Finanz- Minister, eine öffentliche Subscription auf Rentenbriefe zu eröffnen bis zur vollständigen Deckung eines Kapitals von 308 Millionen

Die Rentenbriefe werden zum Cours von 66 Frs. 30 Cts. aus- gegeben und vom 1. Januar d. J. an verzinst. Ei ebenfalls im » Moniteur « publizirte Verfügung

Ministers bestimmt; daß die Subscription am nen und am Sonntag, den 24. d., Nachmittags 3 werden soll. Die niedrigste Zeihnung muß mindestens auf 6 Frs.

L

Rente, höhere auf 10, 20 u. f. w. lauten. Wer 6 Frs. Rente ge- zeichnet, hat sofort 12 Frs. baar einzuzahlen; wer 10 Frs. Rente zeichnet, zahlt sofort 20 Frs. u. \. w. Liefert die Subscription mebr als die erforderten 315 Millionen, so tritt. die Reduction der œinzel- nen Zeichnungen (mit Aus\{luß derjenigen auf nur 6 Frs. Rente ein. Die weiteren Einzablungen werden in 10 Monats-Raten ate leistet, die erste am 21. Februar, die leßte am 21. November d. I. Vorausbezablungen des Ganzen werden vor der Repartition nur vou den 6 Fr®. Rentezeithnern angenonunen, naher au von den übri-

Tür die hülfsbedürftigen Baumwoll - Arbeiter Frankreichs snd laut »Moniteur« bi® jeßt 608/647 Frs. gesammelt worden.

19. Januar. Der neueste Monatsberiht der Bank won Frankreich ergiebt eine Vermehrung des Portefeuille « Bestandes um 113,050,000 Fr., der umlaufenden Noten um 58,500,000 Fr. und