1864 / 15 p. 9 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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selben mögen bereits rechtshängig sein oder nit, mit dem dafür verlangten

der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen,

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t ¡5E U P bis zum 10. Februar 1864 einschließli ch - bei uns \riftlich oder: zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

auf den 1. März 1864, Vormittags 10 Uhr,

im hiesigen Gerichtsgebäude vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. Ï

Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhand-

iber den Akkord verfahren werden. : i y E in Momeibüne chriftlich einreicht , hat eine Abschrift derselben

i Anlagen beizufügen. S 5 R Gebet Gläubiger, Vie nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die hiesigen Rechtsanwälte Juner, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

„Ruppin, den 11. Januar 1864. j E ' Rönigliche? Kreisgericht. I. Abtheilung

dani n dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Fei hieselbst werden alle. diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht

bis zum 8. Februar er. einschließlich : bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen

auf den 8. März K M8 5 4 A ilänimer n Kommissar, Herrn Ra erendt, 1 dli i Nr. en bd zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren wérden. Zugleich is noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 8. April er. einschließli ch Be

festgeseßt, und zur Prüfung aller innerhalb derselben nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf

den 10. Mai er., Vormittags 11 Uhr, ; ; vor dem genannten Kommissar anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termin werden alle E n R A welche s

innerhalb einer der Fristen anmelden werden. L ‘nee C Alneldunis Whriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben i nlagen beizufügen. L

M Îrder Gläubiger : iber nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohn- sig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß Os dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Den- jenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Rechtsanwalte

R E Scheller und Schüler und Rechtsanwalt von Forckenbeck zu

waltern vorgeschlagen. Mia, s 4 ar 1864.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Elbing, den 7. Janu

S Un dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns A. Buchholz hier- selbst werden alle Diejenigen - welche an die Masse Ansprüche als Kon- fursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche , die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht / mit dem dafür ver- langten Vorrecht bis zum 9. Febuar cr. einschließli ckch bei uns schrift- lih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmt- lichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 27. Februar er., Vormittags 10 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Rath Heßner im Verhandlungszimmer Nr. 10 des Gericht8gebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Afkord verfahren werden.

Qugleich is noch eine zweite Frist zur Anmeldung bis zum 15ten April cer. einschließlich festgeseßt, und zur Prüfuug aller innerhalb derselben nah Ablauf der ersten Frist angemeldeten Forderungen Termin auf den 7. Mai er., Vormittags 11 Uhr, vor dem genannten Kommissar an- beraumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden alle diejenigen Gläu- biger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen an- melden werden. i O :

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrex. Anlagen beizufügen. | ; 90 Gläubiger, der nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muúß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu ‘nicht vorgeladen worden, nicht anfechten. Denjenigen, welchen es hier an Bekannischaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justiz-Räthe Schüler, Dickkmann und Rechtsanwalt v. Forckenbeck zu Sachwaltern vorge- schlagen. Elbing, den 9. Januar 1864. x Königliches Kreisgericht.

Erste Abtheilung.

131 ; i li ili Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Adolph Moses in

Wollîn i| zur Verhandlung und Beschlußfassung über einen Akkord Ter-

in au E den 28. Januar c, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeihneten Kommissar im Terminszimmer Nr. 1 anberaumt

eseht, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der E T titee M für dieselben weder ein Vorrecht, noch ein Hypo- thekenreht, Pfandrecht oder anderes Absonderungsrecht in Anspruch genommen wird , zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den Akkord berechtigen. Cammin, den 13. Januar 1864. ; Königliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

130 l L dem Konkurse über das Handlungs- und Privatvermögen des Kaufmanns R. Weigelt, Jnhabers der Handlung R. Weigelt hier, ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 8. Februar d. J. einschließli ch : festgeseßt worden. Die Gläubiger , welche ihre Ansprüche noch nicht ange- meldet haben , werden aufgefordert , dieselben , sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden. l

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 16. Dezember 1863 bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf

den 24. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts - Rath Stecher, im Kreis- gerichts - Gebäude, Terminszimmer Nr. 10, anberaumt y und werden zum Erscheinen in demselben die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert , welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. ]

Wer seine Anmeldung schriftli einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

0E Gl aiare, "Welke nicht in unserem Amtsbezirke seine Wohnung hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be- fanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Wilke, Riemer, Fritsch, Goedecke, Schede, Fiebiger, von Bieren, Seeligmüller, Glöckner, v. Radecke zu Sach- waltern vorgeschlagen.

Halle L d. Saale, am 8. Januar 1864. ip

Königl. Preuß. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

3863 : an den Nachlaß des am 25. September 1863 zu Ershausen verstor- benen Apothekers Arnold Friedrich Ludwig Hermann ist auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe des Rentmeisters Karl Herrmann geb. Düring, zu Oppeln als einzige Benefizialerbin das erbschaftliche Liquidations-Berfah- ren eröffnet worden. Es werden daher die sämmtlichen Erbschaftsgläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechts8hängig sein oder nicht, bis E zum 15. Februar 1864 einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Wer feine Anmeldung chriftlih einreicht , hat zugleih eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. : / Die Erbschaftsgläubiger und Legatare, welche ihre Forderungen nicht innerhalb der bestimmten Frist anmelden, werden mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß dergestalt ausgeschlossen werden, daß sie sich wegen ihrer Be- friedigung nur an Dasjenige halten können, was nach vollständiger Be- rihtigung aller rechtzeitig angemeldeten Forderungen von der Nachlaßmasse, mit Ausschluß aller seit dem Ableben des Erblassers gezogenen Nugzun- gen, übrig bleibt. : - Die Abfassung des Präklusions- Erkenntnisses findet nach Verhandlung der Sache in der | auf den 1. März k. J., Vormittags 11 Uhr, —— in unserem Audienzzimmer Nr. 13. anberaumten öffentlichen Sißung statt. Heiligenstadt , den 5. Dezember 1863. j Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung. [3309] Nothwendiger Verkauf. d Die dem Bäckermeister Franz Sczasny zu Cosel gehörige Besizung sub Nr. 185 des Hypothekenbuchs von Gogolin nebst dem darauf erbauten Kalkofen und unvollendetem Wohngebäude, abgeschäßt auf 10,090 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein im Bureau IT. einzuschenden Taxe, foll im Wege der Execution : An 6. Juni 1864, Vormittags 11 Uhr, | vor dem Herrn Kreisrichter Rohmer an ordentlicher Gerichtsftelle in dem Terminzimmer Nr. 2 subhastirt werden. 1 ' Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastation8gericht anzumelden. Groß-Strehliß, den 26. Oktober 1863. | Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[128] Ext rat t N Nachdem der Kammerherr David von Voß, früher auf Schwandt, demnächst längere Zeit in Frankfurt a. M. wohnhaft, zuleht in Görliß fich aufhaltend und unter der cura des Kammerherrn von Voß auf Luplon stehend, am 28. November 1863 in Görliß ohne Hinterlassung von Des- cendenz mit Tode abgegangen, und die nachbenannten Kinder vollbürtiger Geschwister des defunctus, nämlich L i 1) die Stiftsdame Wilhelmine von Voß zu Mirow, ; 2) der Ober-Jägermeister Friy von Voß auf Ahrensberg zu Neustreliß, 3) der Kammerherr Carl von Voß auf Luplow, 4) der Rittmeister a. D. Hartwig von Voß zu Neubrandenburg, 5) die Wittwe des Kreis - Oberforstmeisters von Feilißsh, Julie geborne Freiin von Reizenstein zu Dresden, : / 6) der General-Major z. D. Carl Freiherr von Reizenstein zu Görliß, als die nächsten Jntestaterben , unter der Erklärung, daß sie die ihnen defe- rirte Erbschaft sùb benefsicio legis et inventarii antreten wollten, zu den

worden. Die Betheiligten werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß

Akten si angemeldet haben, und auf deren nunmehrigen Antrag zur An-

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meldung und Darlegung näherer oder gleih naher Erbrechte als dasjenige

der Antragsteller, ingleichen sonstiger civilrechtlicher Ansprüche und {Forde rungen an den Nachlaß des genannten Verstorbenen vor hiesiger Großher zoglicher Justiz-Kanzlei ein Termin auf

Mittwochen, den b. April d. J.

Morgens 12 Uhr, angeseßt, und die desfallsige präklusivische Ladung in extens0o sowohl den Meclenburg-Schwerinschen Landesanzeigen inserirt, als auch ad tabulas cancellariae affigirt worden is, wird solches fernerweitig

hierdurch bekannt gemacht. Gegeben Güstrow, am 12. Januar 1864. Großherzoglich Meklenburg-Schwerinsche Justiz-Kanzlei.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. 122] BecktanntimaGuUNna

Am Donnerstag, den 28. d. M., Morgen s 10 Uhr, sollen im Lokale des Königl. Rentamts zu Neuzelle aus dem diesjährigen Einschlag der Oberförsterei Siehdichum, Schußbezirk Fünfeichen, folgende Bau - und Nuh-

hölzer : : im Jagen 42: 263 Stück Kiefern Bau- und Schneideholz, 1 » Eichen Nuyzende, im Jagen 32: 296 » Kiefern Bau- und Schneideholz, % Schock Kiefern Rückstangen, » » Hopfstangen, 5 Klftr. » Nugzholz, im Jagen 39: 530 Stück Kiefern Bau- und Schneideholz bei freier Konkurrenz unter den gewöhnlichen Bedingungen öffentlich ver- steigert werden.

Kauflustige werden zu diesem Termine hierdurch mit dem Bemerken eingeladen, daß mindestens der vierte Theil des Meistgebots im Termine als Angeld deponirt werden muß, und daß die zum Verkauf kommenden Hölzer täglich besehen werden können.

Forsthaus Siehdichum, den 16. Januar 1864.

Der Oberförster @ Wadzeck.

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Verloosung, ÆNmortíisation, Zinszahlung u. \. w. von vffentlichen Papieren. [119] B. Aufkündigung der Großherzoglich Posenschen 4prozentigen Pfandbriefe.

Die Inhaber Großherzoglich Posenscher Aprozentiger Pfandbriefe wer- den hiermit in Kenntniß geseht, daß wir ein Aufgebot der in termino Weihnachten 1863 einzuliefernden verlooseten 4prozentigen Pfandbriefe heute erlassen haben, und daß die diesfällige Bekanntmachung, in welcher die erwähnten Pfandbriefe speziell angegeben sind, bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, auch in den beiden hiesigen Zeitungen und in den öffentlihen Anzeigern der Königlichen Regierungs - Amtsblätter in Posen und Bromberg , so wie in der Berliner Haude- und Spenerschen uñd der Breslauer Zeitung nächstens eingerückt werden sollen.

Diese Pfandbriefe müssen nebst den dazu gehörigen Zinscoupons von Johannis 1864 ab schon in dem pro Weihnachten 1863 bevorstehen- den Zinsenauszahlungs-Termine , namentlich in der Zeit vom 21. Januar bis 4. Februar 1864, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, bei Ver- meidung eines” auf Kosten der Jnhaber zu erlassenden öffentlichen Aufgebots an unsere Kasse in kursfähigem ZJustande- eingeliefert und dagegen die dafür ausßzureichenden Recognitionen , deren Einlösung am 2. Juli 1864 erfolgen wird, in Empfang genommen werden.

Posen, den 22. Dezember 1863.

General - Landschafts - Direction.

[124] Warschau-Bromberger Eisenbahn-Gesellschaft.

Der Verwaltungsrath giebt hiermit den Jnhabern der Gesellschafts- Actien bekannt, daß die Einlösung der Zins-Coupons für das zweite Halb- jahr 1863 in Warschau bei der Hauptkasse der Gesellschaft, und vom 8/20. Januar bis zum 8/20. Februar d. J. in Breslau beim Schlesischen Bankverein, in Amsterdam bei den Herren Lippmann, Nosenthal u. Comp., in Petersburg bei den Herren Gustav Sterky und Sohn stattfindet.

Warschau, den 1'113, Januar 1864.

Der Verwaltungsrath * der Warschau-Bromberger Eisenbahn-Gesellschaft.

[132] Beta n tm ah ung Die im Weihnachts - Termin 1863 fällig gewordenen Zinsen sowohl der prozentigen als auch der Zzprozentigen Großherzoglich Posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Specificationen vom 1. bis 16. Februar d. J., die Sonntage ausgenom- men, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Ubr, hier durch den unter- zeichneten Agenten (bei dem auch die Schemata zu den Coupons - Specifica- tionen unentgeltlih zu haben sind) und in Breslau durch den Schlesischen Bankverein ausgezahlt. Nach dem 16. Februar wird die Zinsenzahlung geschlossen, und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Johannis-Termin d. J. gezahlt werden. Berlin, den 16. Januar 1864. &. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

[82] Aachen-Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Inhaber von Talons der Aachen-Mastrichter Stamm - Actien wer- den hiermit ersucht, diese Talons mit einem nummerisch geordneten, auf- summirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzusenden, um dagegen

die neuen Dividendenscheine vom 20. d. M. ab nach ihrer Wahl entweder per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder solche persönlih in Em- pfang zu nehmen. -

Aachen, den 7. Januar 1864. Die Direction. __ Aachen -Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft.

s Die Inhaber von Talons der Aachen - Mastrichter 4Fprozentigen Prio- ritäts-Obligationen werden hiermit ersucht, diese Talons mit einem numme- risch geordneten, aufsummirten und unterschriebenen Verzeichnisse uns einzu- senden, um dagegen die neuen Zins - Coupons vom ‘20. d. M. ab nach ibrer Wahl entweder per Post rekommandirt zugeschickt zu erhalten, oder solche persönlih in Empfang zu nehmen.

Aachen, den 7. Januar 1864. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die Kreis-Wundarztkstelle des Rummelsburger Kreises, mit welcher ein Gehalt von jährlich 100 Thlr. verbunden , ist erledigt und werden qualifizirte Medizinal-Personen , welche sich um diese Stelle bewerben wollen, aufgefor- at sih binnen 6 Wochen unter Einreichung ihrer Zeugnisse bei uns zu melden.

Coeslin, den 11. Januar 1864.

Königliche Regierung, Abtheilung des Junern. [123] E _Betanntnrawung!

Die „wissenschaftliche Hülfslehrerstelle am hiesigen Gymnasium, mit welcher eine jährliche Remuneration von 500 Thlr. verbunden ist, wird m E D: pag Es werden daher Kandidaten der Philologie hterdurch erjucht, sih unter Einreichung der erforderli i ógli bald bei uns zu melden. «Ae, - E

Cottbus, den 8. Januar 1864.

Der Magistrat. [118] Bank des Berliner Kassen-Vereins.

Die Herren Actionaire der Bank des Berliner Kassen-Vereins werden in Gemäßheit des §. 47 der Statuten zu -der auf

Mittwoch, den 17. Februar ecr., Nachmittags 54 Uhr,

Plag an der Bau-Afademie Nr. 3, 1 Treppe hoch, anberaumten General-Versammlung hierdurch eingeladen. i

Berlin, den 14. Januar 1864.

Der Verwaltungsrath der Bank des Berliner Kassen-Vereins. Berend, Vorsitzender.

[125] Königliche Niederschlesis{ch-Märkische Eisenbahn.

Die Berechnung des für die höhere Werths-Declaration bei Güter-Sen- dungen in Gemäßheit des F. 23 Alin. Z des Betriebs - Reglements für die Staats- und unter Staats-Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17. Fe- bruar 1862 zu erhebenden Frachtzuschlages erfolgt bei der diesseitigen Eisen- bahn vom 1. Februar d. J. ab von dem ganzen Betrage des deklarirten Werthes in der Art, daß für jede, wenn auch nur angefangenen 20 Meilen 16 pro Mille erhoben wird. Als Minimal-Zuschlag kommt 1 Sgr. zur Be- rechnung. Erreicht der deklarirte Werth den im §. 23 Alin. 2 des Betriebs- Reglements ausgeworfenen Normal-Entschädigungssaß (20 Thaler vro Cent- ner) nicht, so wird kein Frachtzuschlag erhoben. i

Der §. 19 unseres Güter-Tarifes vom 1. März 1862 wird hierdurch modifizirt.

Berlin, den 14. Januar 1864.

Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

[129] Oberschlefische, Breslau-Posen-Glogauer, Stargard-Posener Eisenbahn.

Vom 1. Februar d. J. ab tritt an Stelle des §. 16 sub [. des Tarifs vom 1. April 1862 resp. dessen zweiter Auflage vom 1. Juli 1863 nach- stehende Bestimmung in Kraft:

»Die Vergütung, welche bei Declaration eines, den Betrag von 20 Shlr. für den Centner übersteigenden gemeinen Handelswerths, bezie- hung8weise gemeinen Werths von Frachtgütern zu entrichten is (§. 23 des Betriebs - Reglements), beträgt 7 tel pro Mille der ganzen defklarirten Summe für jede angefangene 20 Meilen, welche das Gut zu durchlaufen hat, mit einem Minimalbetrage von 1 Sgr. und unter Abrundung des zu erhebenden Betrages auf ganze Silbergroschen. «

Breslau, den 15. Januar 1864. Königliche Direction der Obrschlesischen Eifenbahn.

[120] Bektanytmach una.

Da seit Anfang dieses Monats Frachtbriefformulare zur Verausgabung gelangen, die eine schwarz eingerahmte Rubrik für Declaration des Jntertsses der rechtzeitigen Lieferung enthalten, tritt die Zusaßbestimmung zu §. 25 des Betriebs-Reglements, wonach die Angabe eines bestimmten Betrages als des Jnteresses der rechtzeitigen Ablieferung des Guts durch eine dem Frachtbriefe beizugebende besondere in duplo aus8zufertigende Erklärung zu geschehen hatte, mit dem 1. Februar d. J. außer Kraft.

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Ratibor, den 7. Januar 1864. Königliche Direction der Wilhelmsbahn.