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nisse, über diè Tiefe der wissenschaftlichen Auffassung, Tüchtigkeit und Schärfe der Beurtheilung, sondern au darüber auslassen, inwiefern die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im schriftlichen Vortrage, unbeschadet der erforderlichen Gründlichkeit , die Gegenstände ohne Weitschweifigkeit und Wiederholungen mit Klarheit und mit Bestimmtheit grammatish und logisch richtig in fließendem und gefälligem Styl darzustellen. n
Werden mehr als eine der Probearbeiten nah dem übereinstimmenden Urtheile der Examinatoren oder nach der Stimmenmehrhrit in der Kom- mission ungenügend befunden, so is solches dem Minister für Handel 2c. zu berichten , welcher den Kandidaten über den ungenügenden Ausfall der
schriftlichen Prüfung bescheidet , und die Frist bestimmt, nach deren Ablauf |
ich erstreckender schriftlicher Aufgaben beantragen kann. E au ällt die schriftliche Prüfung nohmals ungünstig aus, so ist die fer- nere Wiederholung nicht zulässig. iben |
Sind dagegen die Arbeiten nach der Übereinstimmenden Meinung oder doch nah Stimmenmehrheit in der Kommission genügend befunden worden,
der Examinand die Ertheilung neuer, über sämmtliche Prüfungsgegenstände
so is der Kandidat zu einem Termin behufs der mündlichen Prüfung ein- Vor diesem Termine müssen die Personal - Dienstakten des zu |
zuladen. di L Prüfenden bei den Mitgliedern der Kommission zur Einsicht umlaufen.
A De Tae, 1
Die mündliche Prüfung soll nicht sowohl in dem Gebiete der reinen |
Wisssenschaften , in denen der Kandidat schon bei der ersten Prüfung seine Kenntnisse dargethan haben muß, sich bewegen, als vielmehr dahin gerichtet sein, möglichst vollständig zu erforschen, ob und inwieweit derselbe sich die Fähigkeit angeeignet hat, die Lehren der Wissenschaft in den Zweigen des Dienstes praktisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nicht blos empirish erlernt, sondern in ihrer rationellen Grundlage und Tendenz nach den geseßlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sich den innneren Zusammen- hang derselben unter sih und mit anderen Dienstzweigen der Staatsverwal- tung klar gemacht, und dadurch eine gründliche Einsicht in die Zwee des öffentlihen Dienstes erworben hat. Nach diesem Gesichtspunkte sind für die
mündliche Prüfung aus dem Bereiche der Berg-, Hütten- und Salinen-
Verwaltung einzelne Geschäftszweige auszuwählen, und zwar: A. Jm Allgemeinen: N Organische Einrichtungen der Behörden, Ressort - Verhältnisse, Dienstkreisc der Beamten, Disziplinar-Vorschriften 2c., Etats und Oekonomiepläne, Kassen- und Rechnungswesen, Abnahme, Revision und Dechargirung der Rechnungen, Deposital - Ver-
waltung 2c.
. Jn Beziehung auf die Ausübung des Bergregals und
der darin enthaltenen Nuzungs- und Hoheitsrechte:
Erwerbung des Berg-Eigenthums, Schürf-, Muth-, Verleihungs- und Konzessions-Angelegenheiten 2c. ; | Verhältnisse der Berg - Eigenthümer, der Gewerkschaften, Actien- vereine 2c.; Führung der Berggegen- und Hypothekenbücher 2c. ; : staatliche Aufsicht Über den Betrieb, über die Wahrung der öffent- lichen Jnteressen, Über Bergpolizei 2c.,, Bergwerksbesteuerung ; Arbeiterverhältnisse, Knappschafts-Jnstitute 2c. ; . In Beziehung auf den Betrieb der Berg-, Hütten- und Salinenwerke des Staats: : Allgemeine Verhältnisse in der Einrichtung und Verwaltung solcher Werke ; Betriebsleitung, Haushaltsführung 2c., Verwerthung der Produkte’ Kassen- und Buchführung auf den Werken, und Kontrole durch die betreffenden Behörden ; Vermögens-, Ertrags- und Selbstkosten-Berehnungen ; Zwecke und Ergebnisse. solcher Betriebe. )
& Ferner kommt es bei der mündlichen Prüfung darauf an, neben dem Umfang der Kenntnisse des Kandidateu auch seine natürlichen Anlagen, den Grad seiner Urtheilsfähigkeit und seine praktische Gewandtheit kennen zu lernen.
Um der Kommission die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kandidat im Stande is, einen wohlgeordneten, gründlichen und klaren mündlichen Vortrag zu halten, ist demselben zwei Tage vor der Prüfung eine geeignete Sache (Aktenstück) zuzustellen oder auch eine seiner schriftlichen Probearbeiten zum mündlichen Vortrage zu n,
Ueber die Prüfung isst ein Protokoll aufzunehmen und von dem Vor- figenden und den Mitgliedern der Kommission zu unterzeichnen. Im Uebri- gen finden hierauf die im §. 29 gegebenen Bestimmungen Anwendung.
Das Protokoll, beziehungsweise der Protokoll-Auszug is mit einem, von sämmtlichen Mitgliedern der Kommission zu vollzichenden Berichte, in welchem ihr Urtheil auch über die schriftlichen Probearbeiten des Kandidaten ausgesprochen sein muß, dem Minister für Handel 2c. zur weiteren Veran- assung zu überreichen.
Ernennung AE Er 8e A Tei x
Jsst der Kandidat in der schriftlihen und mündlichen Prüfung vor- hriftömäßig bestanden , so wird derselbe von dem Minister zum Berg- Assessor ernannt.
Denjenigen , deren \{riftliche Arbeiten probemäßig befunden worden sind , die jedoch in der mündlichen Prüfung nicht bestanden sind , kann die Wiederholung dieser Prüfung nach Ablauf eines halben Jahres gestat- tet rverden.
Eine nochmalige Wiederholung der mündlihen Prüfung soll aber nicht stattfinden.
Für die nicht bestandenen Kandidaten bleibt nur die Aussicht auf die Anstellung bei den Staatswerken, insofern sie sich hierzu durch die praktische Befähigung eignen.
Ein Gleiches gilt von denjenigen Referendarien, welche die in den Cg. 37 and 38 bestimmten Fristen haben verstreichen lassen.
Prüfungs-Gebühren. 44
Die Kandidaten, welche fih zux Eleven- (F. 11), Referendariats- (§. 19) oder Assessor- (§. 36) Prüfung melden, entrichten für jede dieser Prüfungen cine Gebühr von Zehn Thalern.
Auch bei der Wiederholung einer dieser Prüfungen is die Gebühr nog, mals zu zahlen. |
Transitorische Bestimmungen. 45
Die gegenwärtigen Vorschriften treten an die Stelle derjenigen über di, Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg-, Hütten- und Salinen, Verwaltung vom 3. März 1856, der Nachträge vom 9. November 1859
| und vom 2. Februar 1861, und aller sonstigen Vorschriften in den bezüg,
lichen deklaratorischen Ministerial-Erlassen.
Dieselben finden bei ihrem Erscheinen auf sämmliche noch in der Aus. |
bildung begriffene, so wie auf die, nah den Vorschriften vom 3. März
1896 bereits geprüften Referendarien und Eleven mit folgenden Maßgaben |
Anwendung. 9. 40. Wer noch in der Ausbildung auf der Universität begriffen is, soll, selbst wenn er nur diejenige Schulbildung nachzuweisen vermag , die nah
dem Reglement vom 3. März 1856 für die Eleven - Prüfung genügt, zu | den Prüfungen {F§. 11, 19 und 36) unter der Bedingung zugelassen wer. |
den, daß er die in §F§. 8 und 9 bestimmte Studienzeit verwendet. T
Auf diejenigen Exspektanten , welche die Universitätsstudien bereits be, endigt haben , finden die Bestimmungen hinsichtlich der Ausbildungszeit
L
(§F. 8 16 und 17) ohne Weiteres, hingegen die in den §Ç§. 11 bis 14 nur dann Anwendung, wenn dies ausdrülich von ihnen beantragt wird. Andern. | falls geschieht die Prüfung in den wissenschaftlichen und theoretischen Kennt. |
nissen bei der Referendariats-Prüfung.
In Ansehung des Ausfalles der Prüfung sind jedo die Bestimmun- |
gen der §§. 30 bis 33 maßgebend. G 40 Exspektanten, weiche in der Ablegung der durch die §§. 5, 14, 16 und
18 der Vorschristen vom 3. März 1856 vorgesehenen Eleven-Prüfung für |
das Bergfa c begriffen sind, sollen, falls sie dieselbe — zum ersten Male
oder bei nochmaliger Wiederholung — bestehen , und die Qualification zur |
Anstellung als Revier - Bergbeamte zu erwerben wünschen , zu der dritten
Prüfung zugelassen werden , insofern sie den Bestimmungen in den §§. 34 |
und 36 nachkommen. 0s 5. 49. Auch ‘diejenigen Berg-Eleven und Referendarien, deren Ernennung nah
den Vorschriften vom 3. März 1856 noch nicht zwei Jahre zurückdatirt, F
haben, um die Qualification zu den Stellen der Revier-Bergbeamten zu er- langen, die dritte Prüfung abzulegen.
der Zeitraum von mindestens zwei Jahren seit ihrer Ernennung erfüllt is, §. 50
Melden sich die in §F. 48 und 49 bezeichneten Personen nicht inner |
halb eines Zeitraums von drei Jahren zu der dritten Prüfung, oder bestehen
sie dieselbe nicht, so bleiben sie auf die Anstellung bei den Staatswerken |
beschränkt. G. 01,
Denjenigen Eleven und Referendarien, seit deren Ernennung ein Zeit- | raum von mehr als zwei Jahren verflossen ist, verbleibt die ihnen durch die | | Vorschriften vom Z. März 1856 beigelegte Amwartschaft auf Anstellung.
Berlin, den 21. Dezember 1863. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Graf von Jhtenplig.
Weintisteri1nt: ver geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Nugelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dry. A. Krönig an der Königlichen Real- |
shule hierselb is der Professortitel verliehen worden.
Angekommen: * Se. Excellenz der General - Lieutenant und
Commandeur der [4. Division, Graf von Monts, von Düsseldorf. | Der General-Major und Commandeur der 2. Garde-Infanterie- |
Brigade, von Clausewißt, von Posen.
Abgereist: Se. Excellenz der General - Lieutenant , General- Adjutant Sr. Majestät des Königs und Gouverneur von Cöln, von Kleist, nah Cöln.
Der General-Major und Inspecteur der 3. Artillerie-Jnspection, von Jacobi, nach. Breslau.
Der General-Major und Kommandant von Stettin j von Böhn, nach Stettin.
4
Seine Majestät der König haben zu der von des Fürsten zu Hohenzollern - Hechingen Hoheit beschlossenen Verleihung von Ehrenkreuzen, resp. Medaillen des Fürstlich Hohenzollernschen Haus- Ordens an die nächstehenden Personen Allerhöchstihre Genehmigung zu ertheilen geruht. Es haben erhalten:
das Ehrenkreuz erster Klasse: der Herzog von Sagan-Valençay,
! Dieselben sind bei einem Ober-Berg- | amte (§. 34) vor der Meldung zur Prüfung so lange zu beschäftigen, bis |
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das Ehrenkreuz dritter Klasse: der Oberst-Lieutenant von Eckartsberg, Bataillons-Commans- deur im 2. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 47, der Major z. D. von Nassau, beauftragt mit der Vertretung des Commandeurs des 3. Bataillons (Löwenberg) des 2. Nie- derschlesischen Landwehr-Regiments Nr. 7; der Hauptmann von Ts\chir\chky, Compagnie -Chef im 2. Nie- derschlesishen Jnfanterie-Regiment Nr. 47; der Hauptmann von Loefen, Compagnie - Chef in demselben Regiment, der Rittmeister C. Baur im Kaiserlich österreichischen &. Husaren- Regiment, Kurfürst von Hessen, der Kaiserlih russische Kammermusikus , Musik - Direktor C. F. die silberne Verdienst-Medaille:
Weihßmann in Berlin,
der Kammerdiener Sr. Hoheit des Fürsten I. Schüler,
der Vice - Feldwebel Thamm im 2. BataiÜon (Hirschberg) des 2. Niederschlesishen Landwehr-Regiments Nr. 7.
Personal - Veränderungen. L. In der Armee. Offiziere, Portevee- Fähnriche 2c-
A. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen.
Den: 9, Januar:
v. Thümmel, Pr. Lt. vom 3. Garde-Gren. Regt. (Königin Elisabeth), zum Hauptm. u. Comp. Chef, v. Helldorff, Secc. Lt. von demselben Megt., zum Pr. Lt, v. Colomb, Frhr v.Buddenbrock-Hettersdorff, char- Port. Fähnrs. von demselben Negt., zu Port. Fähnrichs, Gr. v. Gers- dorff, Port. Fähnr. vom Garde-Husaren-Regt., zum Sec. Lt. be- fördert v. Besser Il, Sec. Lt. vom Kaiser - Franz - Garde - Grena- dier - Regiment Nr. 2, in das Ostpreuß. Ulanen - Regiment Nr. 8§, Gr. v. Wartensleben, Sec. Lt. vom Schles. Ulanen-Regt. Nr. 2, in das Garde-Hus. Regt. verseßt. v. Bünau, Oberjäger vom Magdeb. Jäger- Bat. Nr. 4, Jarke, Füs. vom 5. Ostpreußischen Inf. Regt. Nr. 41, Sa - owsfi, Unteroff. vom 2. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 3, zu Port. Fâhnrs., Dreyer, Port. Fähnr. vom 6. Ostpreuß. Jnf. Regt. Nr. 43, Oeblmann, Port. Fähnr. vom Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), zu Sec. Lts, v. Stojentin; v. Scheffer, char. Port. Fähnrs. von dems. Regt, Gamp , - Dragoner von dems. Regt., Gr. v. Klinkowström, Unteroff. vom Ostpr, Kür. Regt. Nr. 3, v. Memerty, Füsilier vom 7. Ostpr. Inf. Regt. Nr. 44, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Oppeln - Bron ikowsk i, Sec. Lt. vom 1. Leib - Hus. Regt. Nr. 1, zum Litth. Drag. Regt. Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen) verseßt. v. Blomberg, Port Fähnr. vom 6. Pomm. Jnf. Regt. Nr. 49, zum Sec. Lt, v. Lilienthal, _v, Me ll- lenthin, char. Port. Fähnrs. vom 7. Pomm. Inf. Regt. Nr. 54, N eh- ring, Kohlhoff, Unteroff. von dems. Regt, v. Manstein, har. Port. Fähnrih vom 4, Pommerschen Jnfant. Regt. Nr. 21, zu Port. Fähn- rihs, Janke, Port. Fähnrih vom 8. Pommerschen Infanterie-Regiment Nr. 61, zum Sec. Lt., v. Leipziger, char. Port. Fähnr. von demselben Regt., zum Port, Fähnr. befördert. Haaccke, Unteroff. vom 7. Brandenb. Inf. Regt. Nr. 60, zum Port. Fähnr. befördert. Gr. Finck v. Fincken-
stein, Major vom 6. Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 52, in das 1. Magdeb.
Inf. Regt. Nr. 26, v. Karger, Hauptm. und Comp. Chef vom lsten Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung zum Major in das 6Gte
Brandenb. Jnf. Regt. Nr. 52, May, Hauptm. und Comp. Chef vom |
3. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 66, in das 1, Magdeb. „Inf. Regt. Nr. 26, Johannes, Pr. Lt. vom 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26, unter Beförderung
zum Hauptm. und Comp. Chef, in das* 4. Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 67, |
v. Mechow, Pr. Lt. vom 4. Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 67, in das 1, Westpr. Gren. Regt. Nr 6, Bar. v. Collas, Pr. Lt. vom 1. Westpreuß. Gren. Regt. Nr. 6, unter Belassung in seinem Kommando als Adjut. der 7. Inf. Vrig., in das 1. Magdeb. Inf. Regt. Nr. 26 verseßt. v. Klißing, har. Port. Fähnr. vom Z. Magdeb. Jnf. Regt. Nr. 66, Frhr. v. Diepen- broid-Grüter, Unteroff. von dems. Regt., v. YZamory, Unteroff. vom Magdeb. Füs. Regt. Nr. 36, zu Port. Fähnrs, v. Plöß, Port. Fähnr. vom 4. Thüring. Jnf. Regt. Nr. 72, zum Sec. Lt, v. Schrader, car. Port. Fähnr. von dems. Regt., zum Port. Fähnr, Jouanne, Sec. Lt. vom ZThüring. Ulanen-Regiment Nr. 6, zum Prem.-Lieutenaut befördert. Graf v. Gneisenau, Sec.-Lteutenant à la suite des Westfälischen Dra- goner - Regiments Nr. 7, in den Etat des Regiments einrangirt. Stieler, v. Heydekampff, car, Port. Fähnr. vom Schles. Güsilier- Regt. Nr. 38 zum Port. Fähnrich, Frhr. v. d. Horst, Pr. Lt. vom 3. Po). Juf. Regt. Nr. 58, zum Hauptm. u. Comp. Chef, Kalau von Hoven, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt, Lehmann, Pr. Lt. vom 2. Brandenb. Gren. Regt. Nr. 12 (Prinz Carl von Preußen), zum Haupt- mann u. Comp. Chef, Bönke, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. be- fördert. v. Oerhen, Sec. Lt. vom 1. Schles. Gren. Regt. Nr. 10, zum Pr. Lt, v. Schack, Port. Fähnr. vom 2. Schles. Drag. Regt. Nr. 8, zum Sec. Lt, v. Werner, Gefreiter von dems. Regt, zum Port. Fähnrich, v. Lieres- u. Wilkau L, Sec. Lt: vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, zum Pr. Lt, Sembach, Port. Fähnr. vom 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, Reymann, Port. Fähnr. vom 2. Oberschl. Jnf. Regt. Nr. 231 zu Sec. Lts. befördert. v. d. Schulenburg, Pr. Lt. vom 2. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrih der Niederlande), zum Hauptm. und Comp. Chef, Bene, Sec, Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt, Sceringer, har. Pott. Fähnr. vom 6. Westpr. Jnf. Regt. Nr. 55, zum Port. Fähnr., Scholten, Sec. Lt. vom 3. Westpr. Jnf. Negt. Nr. 16, zum Prem. Lt., Wachtel, Pr. Lt, vom 8. Westfäl. Jnf. Regt. Nr. 57, zum Hauptm, u.
| Corps kommandirt.
Comp. Chef , v. Bernewiß, Tuebben, Sec. Lts. von dems. Regt., zu Pr. Lts., v. Stojentin, car. Port. Fähnr. von dems. Regt.; zum Port. Gähnr., Wolter, Pr. Lt. vom 1. Westfäl. Husaren-Regt. Nr. 8, zum Rittm. und Esc. Chef, Frhr. zu Jnn- u. Knyphausen, Sec. Lt. von dems. Regt. , zum Pr. Lt. , Frhr. v. Brencken, v. d. Schulenburg, Port. Fähnrs. vom Westfäl. Ulanen-Regt. Nr. 5, zu Sec. Lts. befördert. v. Rudorff, Sec. Lt. vom 7. Westfäl. Inf. Regt. Nr. 56, in das Pomm. Hus. Regt. (Blüchersche Husaren) Nr. 5 verseßt. v. Trotha, Unteroff, vom 1. Rhein. Jnf. Regt. Nr. 25, v. Rohrscheidt, v. Bismarck, char. Port. Fähnrs. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zu Port. Fähnrs, Hahn- von Dorsch e, Hauptm. u. Comp. Chef vom Ostpr. Füs. Regt. Nr. 33, zum Major, Karißky, Pr. Lt. von demselben Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef, Maier, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Mirbach, Gefr. vom
| 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 29, Beck, Unteroff. vom Hohenzoll. Füs. Regt.
Nr. 40, v. Lichtènstern, v. Mauderode, char. Port. Fähnrs. vom Pomm. Füs. Regt. Nr. 34, v. Buggenhagen, Unteroff. vom Rhein. Ulanen-Regt. Nr. 7, zu Port. Fähnrs. befördert. v. Tiedemann, Sec. Lt. vom Niederrhein. Füs, Regt. Nr. 39, als Adjut. zur 32. Inf. Brig. fommandirt. Clausius, Obers u. Jnsp. der 1. Pion. Jnsp., von seinem Kommando bei dem fkonib. Armee - Corps entbunden. v. Kriegs- heim, Oberst-Lt. und Jnspect. der 2. Pionier-Jnspect.,, zu dem Stabe des General - Kommandos des fombin. Arnree - Corps fommandirt. j Deen 12. Januar:
_v. Wiedebach, Sec. Lt. vom Train-Bat. des Il. Armec-Corps, in das 2. Leib-Hus. Regt. Nr. 2 verseßt; derselbe bleibt jedoch bis auf Weiteres in seiner bisherigen Stelle bei dem mobilen Train-Bat. des [Il Armee- Corps zur Dienstleistung kommandirt. “M ann, Pr. Lt. von der Magdeb. Art. Brig. Nr. 4, von dem Kommando zur Dienstleistung bei dem Train- Bat. des 1V. Armee-Corps entbunden. Fiedler, Pr. Lt. von der Magdeb. Art. Brig. Nr. 4, zur Dienstleistung bei dem Train-Bat. des 1V. Armee- i Meißner, Hauptm. von der Brandenb. Art. Brig. Nr. 9) und fommandirt als Adjut. bei der Gen. Insp. der Artillerie, zum Uberzähligen Major befördert. Herhudt v. Rohden, Hauptmann und
| Comp. Chef von der Oftpr. Art. Brig. Nr. 1, zum Art. Offiz. vom Platz
in Swinemünde, Matthiass 1Il., Hauptm. von ders. Brig., zum Comp. resp. Battr. de A ernannt. Scchmidtke L, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Hauptm., Noëlau, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. v. Seydlihß-Kurzbach, Major und Battr. Chef von der Pomm. Art. Brig. Nr. 2 zum Abtheil. Commandeur, Rautenberg, Hauptm. von ders. Brig., zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Roehl, Pr. Lt. von ders. Brig., zum Haupm., v. d. Dollen, Sec, Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. Le Bauld de Nans, Hauptm. von der Scles. Art. Brig. Nr. 6, zum Comp. resp. Battr. Chef. ernannt. Rechenberg, Pr. Lt. von der See - Artillerie, Behufs seines Rüctritts zur Land - Armee bei der Marine ausgeschieden und, unter Beförderung zum Haupt- mann, in die Schlesische Artillerie-Brigade Nr. 6 wieder einrangirt. Zirzow, Pr. Lt. von der Schles. Art. Brig. Nr. 6, Behufs seines Ueber- tritts zur Marine, ausgeschieden und bei den See-Artillerie-Compagnien an- gestellt. Loose, Sec. Lt. von ders. Brig., zum Pr. Lt. befördert. von Held, Major und Battr. Chef von der Westf. Art. Brig. Nr. 7, als Com- mandeur der mobilen 2. Fuß - Abtheilung in die Brandenburgische Art. Brig. Nr. 3 verseßt. Gleim, Major und Battr. Chef von der Rheinischen Artillerie - Brigade Nr. 8, zum Abtheilungs - Commandeur ernannt. Thiel, Prem. - Lieutenant vom Schlesischen Füs. Negiment Nr. 38, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam ent- bunden, Kosacck, Pr. Lt. vom 8. Rhein. Inf. Regt. Nr. 70, zur Dienst- leistung als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam fommandirt. Dieckhoff, Pr. Lt. vom 3. Niederschles. Inf. Regt. Nr. 50, zur .Dienst- A als Jnsp. Offizier und Lehrer bei der Kriegsschule in Neisse kom- mandirt. Dén 13. Januar.
Stolz, Major und Commandeur des Schlesischen Pionier - Ba- taillons Nr 6, zum Genie-Direktor der Bundes-Festung Luxemburg, Dieterich, Major vom Kriegs-Ministerium, unter Verschung zum Stabe des Ingenieur-Corps, zum Commandeur des Schles. Pionier-Bat. Nr. 6 ernannt. Crüger, Hauptm. von der 1. Jug. Insp., zur Dienstleistung bei dem Kriegs-Ministerium kommandirt. Sandkuhl, Hauptm. von der 1. Jng. Jnsp., unter Stellung à la suite dieser Inspection, zum Adjut. bei dem 2 Gen. Jnspecteur der Festungen ernannt. Pitsch, Haupt- mann 2. Klasse von der 1. Jng. Jnsp., zum Hauptmann 1. Klasse, v. d. Groeben, Pr. Lt. von derselben Insp. , zum Hauptm. 2, Klasse, Scholl, Sec. Lieut. von der 2. Jng. Jnsp., zum Pr. Lieut. befördert. v. Braunschweig, Buchardi, Pr. Lts. von der 1. Tg. Jnsp., zur 2. Ing. Jnsp. verseßt. Brüllow, v. Wangenheim, Quassowsky, Unteroff. vom Garde - Pionier - Bataillon, v. Müllenheim, Müller, Scholߧ, ' Unteroffiziere vom Ostpreußischen Pionier - Bataillon Nr. 1, Bachmann, Mannkopf, Unteroffiziere vom Pomm. Pion. Bataillon Nr. 2, Kade, char. Port. Fähnr. vom Brandenb. Pionier - Bat. Nr. 3, Maiß, Uhse, Bet hold, Unteroff. von dems. Bat., Scholl, Grieben, Pabst, Unteroff. vom Magdeb. Pion. Bat. Nr. 4, Stöckel, Stein- hauer, Unteroff. vom Niederschles. Pion. Bat. Nr. 5, Vorwerg, Mache, Schmidt, Senftleben, Unteroff. vom Schles. Pion. Bat. Nr. 6, Tau- vel, Maver, Unteroff. vom Westfäl. Pion. Bat. Nr. 7, Fonck, Rothen- berger, Pagenftecher, Unteroff. vom Rhein. Pion. Bat. Nr. 8, zu Port. Fähnrs. befördert.
Dei der Landw eb p, Den 9, Januar,
v. Mü ller, Hauptm. a. D. und stellvertret. 2, Commandeur des 2, Bats. (Breslau) 1. Garde-Gren. Landw. Regts., unter Belassung in diesem Verhältniß und Verleihung der Charge als Major, mit seiner Vénson zur Disposition gestelt. Bar. v. Us lar- Gleichen, Major z. D. und stell- vertr. 2. Commandeur des Z. Bats. (Poln. Lissa) 1. Garde-Gren. Landw. Regts., die Genehmiguug zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. Beer, Unteroffizier vom 2. Bat. (Wehlau) 1. Ostpreußischen Regts. Nr. 1. Petersen, Vice - Feldwebel vom 3. Bat, (Graudenz) 3, Ostpr. Regts,