1864 / 26 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ger aufgefordert , welche ihre Forderungen innerhalb? einer der Fristen an-

melden werden. : L

Wer seine Anmeldung schriftlih einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. : e

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be- kanntschaft fehlt , werden die Rechts - Anwalte Gersdorff , Merkel , Plettig

und Justizrath Pohle zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[220] Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Guben, L Abtheilung. Guben, den 26. Januar 1864, Mittags 12 Uhr.

Aus Veranlassung des über das Vermögen der Handelsgesellschaft Rost u. Koch zu Germersdorf bei Guben eröffneten Konkurses ist über das Privat- vermögen des Alwin Koch zu Germersdorf der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungs - Einstellung auf

den 20. Januar 1864 estgeseßt worden. ; I a einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Kruschwiß hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf den 16. Februar 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 13, vor dem Kommissar, Ge- richts-Assessor Schütz, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben. ,

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiy der Gegenstände

bis zum 1. März 1864 einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen ‘und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte , ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen. | ;

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht E bis zum 1. März 1864 einsch ließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 12. März 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal , Terminszimmer Nr. 13 , vor dem genannten Kommissar zu erscheinen. efi i i j Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht , * hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlage beizufügen E 7 Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Gersdorf, Merkel, Plettig und Justizrath Pohle zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[216] Ediktalladung.

Nachdem von dem unterzeichneten Gerichtsamte zu dem Vermögen des hiesigen Nadlermeister Friedrich Eduard Sto auf erfolgte Jnsolvenz - An- zeige der Konkursprozeß eröffnet worden ist, so werden alle bekannte und unbekannte Gläubiger Stöcfs, so wie alle diejenigen, welche sonst aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an denselben zu haben glauben, hiermit

geladen, ; | den 11. April 1864, welcher zum Liquidations - Termine anberaumt worden ist, bei Strafe der Aus\chließnng von diesem Kreditwesen, so wie des Verlustes der ihnen etwa zustehenden Miebeeinsehung in den vorigen Stand, in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsamtösstelle zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, hierüber mit dem Konkursvertreter und der Priorität halber unter sich zu verfahren, binnen 6 Wochen zu beschließen und sodann den 30. Mai 1864 der Bekanntmachung eines Präklusivbescheides sich zu gewärtigen, hiernächst

in dem auf den 6. Juni 1864 anberaumten Verhörstermine, Vormittags 9 Uhr, anderweit an Gerichts- amtsstelle zu erscheinen und womöglich einen Vergleich zu treffen, unter der Verwarnung, daß diejenigen, welche nicht erscheinen, oder sich über Annahme der Vergleichsvorschläge nicht oder nicht bestimmt erklären, als dem Beschluß der Mehrheit zustimmend werden erachtet werden, dafern jedoch ein Vergleich nicht zu Stande kommen sollte, | den 20. Juni 1864 der Inrotulation der Akten und sodann den 18. Juli 1864 der Bekanntmachung eines Locationserkenntnisses sich gewärtig zu halten, Auswärtige Gläubiger haben bei Vermeidung von 9 Thlr. Strafe Be- vollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Rötha, den 26. Januar 1864. Königliches sächsisches Gerichtsamt. von Gottschalck,

[223] MOCHWel b aex Wee rE ua

Das dem Häusler Gottlieb Pusch gehörige, im Dorfe Klein-Muckrow belegene, im Hypothekenbuche des hiesigen Gerichts von dem Dorfe Klein- Muckrow Vol. II. fol 65 Nr. 39 verzeichnete Grundstü, wozu ein Wohn. haus nebst Stall, ein Stall und eine Scheune, ferner ein Hausgarten von cirea 2 Morgen und ein Plan von 71 Morgen gehören, und welches dorf- gerichtlich auf 1100 Thlr. abgeschäßt ist, sol im Termin

den 25. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle öffentlih an den Meistbietenden verkauft werden. Der neueste Hypothekenschein, so wie die Taxe, sind in der Registratur unseres Gerichts einzusehen. Gläubiger , welche wegen einer aus dem Hypotheken- buche nit ersichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern ihre Befriedi- gung suchen, haben sih mit ihren Ansprüchen bei dem Gericht zu melden.

Friedland i. d. Niederlausiß, den 21. Januar 1864.

Königliche Kreisgerichts - Kommission,

[228] Su bha nation. SlcItatiens- Termin.

Die im Hypothekenbuche von der Stadt Mühlberg, Vobd. VIUI. Nr. 42,

fol. 471, eingetragenen Grundstücke des Johann Heinrich Carl Wehnert, als:

1) ein Wohnhaus mit Jiegelscheune und Brennofen,

2) ein Breitenfeld,

3) ein Feldstück, der Gottesakkerücken,

4) ein Stück Feld nach 17 Scheffel Aussaat, sämmtlich" im Viertelfeldschlage,

5) ein halbes Altstädter Viertelfeld, jeßt das Planstück Nr. 239, von

4 Morgen 33 (JRuthen, welche Grundstücke zusammen ein geschlossenes Areal bilden, gerichtlich unter Berücksichtigung der darauf haftenden Abgaben auf 16,118 Thlr. 20 Sgr. abgeschäßt, sollen in nothwendiger Subhastation am 6. September c., Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden. Taxe, Hypothekenschein und Be- dingungen sind in der Registratur einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken-Buche nicht ersicht- lichen Forderung ihre Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei uns anzumelden.

Mühlberg, den 5. Januar 18641.

Königliche Kreisgerichts-Kommission.

[3588] Oeffentliche. Vorladung.

Der Königliche Regierungs - Rath Dr. von Mülmann hat gegen den Rentier Siegfried Philipp Meinhardt Wechselklage aus dem von dem 2c. Meinhardt acceptirten Wechsel vom 1. Oktober 1862 über 1000 Thlr, zahlbar am 15. April 1863 auf Höhe von 1000 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit dem Tage der Klagebehändigung, angestrengt.

Die Klage is eingeleitet und da der jehige Aufenthaltsort des Ren- tiers Siegfried Philipp Meinhardt unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem zur Klage-Beantwortung und weiteren münd- lichen Verhandlung der Sache

auf den 31. März 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgericht8gebäude, Jüden- Straße Nr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen , indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten aus- gesprochen werden.

Berlin, den 30. November 1863.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß - Deputation Il.

229] Off Ew tli he Vorla dUng.

Der Buchhalter C. Walter hierselbst, Krausenstraße 55 wohnhaft, hat gegen Se. Durchlaucht den Prinzen Adolph Wittgenstein aus den von denm- jelben unterm 26. Dezember 1860 acceptirten beiden Prima-Wecseln wegen des darin verschriebenen Gesammtbetrages von 600 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen seit 1. Februar 1861, 4 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten und 2 Thlr. Pro- vision, die Wechselklage angestrengt.

Die Klage is} eingeleitet, und da der jeßige Aufenthaltsort Sr. Durch- laucht des Prinzen Adolph Wittgenstein unbekannt ist, so wird derselbe hier- durch övffentlih aufgefordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 26. Mai 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichtsdeputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden: straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termin pünktlich zu erschei- nen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original. einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksicht mehr genommèen werden kann.

Erscheint der Herr Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Herrn Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 26, Januar 1864. i

Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß- Deputation Il.

Beilage

werden wegen mangelnder Berichtigung des Besißtitels mehrerer Jnteressen- len im Hypothekenbuche, in Gemäßheit des §. 109 des Ablösungs - Gesehes

249 Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger.

7 26.

Sonntag 31. Januar

1864.

[2347] Ede 4-94, - Ci t a ti sn. Nachfolgende abwesende Personen : 1) der Seefahrer Gottlieb Erdmann Teßmann hierselbst am 10. Juli 1814 geboren, i ti 2) der Seefahrer Ernst Gottfried Teßmann zu Bodenhagen am 3, Fe- bruar 1817. geboren, Ul 3) der Seefahrer - Franz Heinrich Teßmann zu Bullenwinkel am 11. August 1819 geboren, von deren Leben oder Tode seit länger als 10 Jahren keine Nachrichten eingegangen sind, so wie die von denselben etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer, werden aufgefordert, sih bei uns spätestens in dem am 3. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserm Zimmer Nr. 11 auf dem Rathhause hier anstehenden Termine zu melden und weitere Anwei- sung zu erwarten, widrigenfalls die oben genannten 3 Personen für todt erflärt und ihr Nachlaß den sich meldenden und legitimirenden Erben aus- gehändigt werden wird. : Colberg, den 22. Juli 1863. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.

B04 Froclama

Es ist auf Subhastation der im Fürstenthum Cammin'schen Kreise belegenen Güter Mühlenkamp und Klein - Carzenburgb., beides »Alt von Lettown Lehne«, welche auf Grund des Kaufvertrages vom 19. Dezember 1854, also eines Allodialtitels , für 40,975 Thlr. in den Besiß des Lieute- nants Clemens Ferdinand Emil von Lettow, des jetzt titulirten Besitzers, e sind, angetragen und dieser Antrag von uns begründet befunden worden.

Mit Bezug auf §. 3 der Verordnung vom 11. Mai 1839 haben wir daher einen Termin zur Erklärung der Lehnberechtigten über die Ausübung ihrer Rechte auf :

den 1d. Juli 1864, Vormittags 9 Uhr,

A E Herrn Kreisrichter Bauk, im hiesigen Gerichtshause, Zimmer

Lr. {j angeseßt.

Zu diesem Termin werden die nachstehenden, in den Lehns- und Suc- E Os eingetragenen Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, nämlich :

1) der Rittmeister a. D. Wilhelin Ludwig Alexander von Lettow, früher zu Waldowshoff, 2) der Hauptmann a. D. Carl George Maximilian von Lettow, früher zu KZilenzig, hierdurch öffentli unter der Verwarnung vorgeladen , daß bei ihrem Aus- bleiben sie des Anspruchs auf Ausübung ihrer Berechtigungen verlustig gehen.

Zu diesem Termin werden gleichzeitig alle unbekannten Realpräten- denten auf die Güter Mühlenkamp und Klein-Carzenburg b. unter der Vér- warnung vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben sie gegen sich Alles gelten lassen müssen, was von den bekannten Realprätendenten mit den übrigen Betheiligten verhandelt werden wird.

Coeslin, den 14. Dezember 1863.

Königliches Kreisgericht, T. (Civil-) Abtheilung.

[224] ___ Oeffentlihe Bekanntmachung.

l, Folgende bei der unterzeichneten landwirthschaftlichen Regierungs- Abtheilung resp. bei der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängige Auseinanderseßungen:

1) die Ablösung der in dem Forstrevier Boernichen , insbesondere dem Oberspreewalde, den Besißern der Erbpachts-Vorwerke Neuzauche und Waldow, Kreis Lübben, zustehenden Servituten ;

2) die Ablösung der Naturalabgaben der Grundbesißer zu Tannenberg an die Pfarre und Küsterei zu Massen ; : i

die Ablösung der auf der Königlih Grünhauser Forst, im Amte Finsterwalde, haftenden Brennholz- und Streurechte, ad 2 und 3 im Kreise Luckau ; 4) S der Grundstücke der Stadt Senftenberg, Kreis daiau ; D) S der Reallasten und Forstservituten zu Deulowiß, Kreis Huben ; 6) die Reallasten-Ablösung zu Leuthen ; 7) die Gemeinheitstheilung des zu Rothstock gehörenden Weihten-Teiches, ad 6 und 7 Kreis Sorau ; die Gemeinheitstheilung der Feldmark Lochwiß und des Beutnitzer resp. Kutten-Teiches ; 8 die Gemeinheitstheilung von Glembach, ad 8 und 9 Kreis Crofsen ; 10) die Ablösung der für das Rittergut Gralow auf den Pollychener Lubsen haftenden Reallasten ; 11) die Reallasten-Ablösung von Alt-Lipke, ad 10 und 11 im Kreise Landsberg; 12) die Brennholz-Ablösung der Althäusler und Kieher zu Zellin ; 13) die Reallasten-Ablösung von Hanseberg ; 14) die Ablösung der gegenseitigen Berechtigungen zwischen der Dorf- schmiede, dem Rittergute und den bäuerlichen Besißern zu Vietnigt, ad 12 bis 14 im Kreise Königsberg N. M. ; 19) die Theilung eines den Vorwerksbesihern zu Groß - Bukow , Kreis

Spremberg, gehörenden Forstgrundstücs und die Vertheilung des auf

dem Vorwerk haftenden Erbpachts-Kanons,

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vom 2 März 1850, so wie des Artikels 15 des Gesehes vom 2 Är

1890, betreffend die Ergänzung und Abänderung der D R

Ordnung vom 7. Juni 1821 öffentlich bekannt gemacht, und alle diejenigen

noch nicht zugezogenen Personen, welche an den bei diesen Auseinanderseßzun-

gen betheiligten Grundstüen Eigenthums - respekt. Besizansprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben bei uns binnen 6 Wochen, und spätestens in dem dazu

__ am 23. März d, J, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Regierungs-Rath Michaelis in unserem Geschäftslokal, Logen-

straße Nr. 8, hierselbst anstehenden Termine anzumelden und zu begründen,

widrigenfalls sie Alles gegen fich gelten lassen müssen, was bis zum Zeit- punft, ihrer Meldung bei den oben namhaft gemachten Auseinanderseßun- gen mit den nach den angezogenen Geseßes-Vorschriften vorläufig legitimir- ten Znhabern der betreffenden Grundstücke festgestellt worden ift.

mh Eben so werden folgende bei: uns respekt.: bei der Königlichen Re- gierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhängige Auseinanderseßungen :

1) die sub L 7 und 8 aufgeführten Gemeinheitstheilungen,

2) die Ablösung der auf der Königlichen Grünhauser Forst, im Amte

„_ Hlnsierwalde, Kreis Luckau, haftenden Brennholzrechte ;

3) die Ablösung der auf der Königlichen Lubiathfließer Forst, im Kreise Griedeberg N. M., haftenden unbestimmten Brennholzberechtigungen ;

4) die Ablösung der Brennholzgerechtsame der Kolonisten zu Groß- Gahlenwerder, in Theilen der Königlichen Hohenwalder und Cladower orst, Kreis Landsberg ;

9) die Ablösung der Bauholzgerechtsame der Gemeinden zu Sonnenburg, Pricbrow, Oegnit, Limmriß, Mauskow, Trebow, Maeckow, Heiners-

dorf und Laubow;

6) die Ablösung der den bäuerlichen Wirthen zu Meakow in der König- lichen Limmriger Forst zustehenden Hütungsberechtigungen ,

ad 5 und 6 im Kreise Sternberg, zum Zweck der Ausmittelung unbekannter Interessenten in Gemäßheit der §§. 29 bis 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834 öffentlich bekannt ge- macht und alle diejenigen, welche bei den sub II. bezeichneten Auseinander- jezungen ein Jnteresse zu haben vermeinen und dabei noch nicht zugezogen worden sind, aufgefordert, ihre Ausprüche bei uns binnen 6 Wochen und spätestens in dem oben unter I. angeseßten Termin anzumelden und zu be- gründen, widrigenfalls sie die ad Il, gedachten Auseinandersezungen, selbst

im Falle der Verlegung , gegen si gelten lassen müssen.

I. Ferner haben in mehreren bei uns resp. der Königlichen Regierung, Abtheilung für Domainen, Forsten und direkte Steuern, hierselbst anhän- gigen Auseinandersezungen die festgestellten Kapitalsabfindungen den einge=- tragenen Real- und Hypothekengläubigern der berechtigten Güter nicht un- mittelbar bekannt gemacht werden können, weil dieselben todt oder ihrem Aufenthalte nah unbekannt oder niht mehr Besißer der Gorderungen sind, und zwar: j

1) in der Bauholz-Ablösungssache zu Merzwiese, das für den Besißer des Lehnschulzengutes Hypotheken-Nr. 1 festgestellte Ablösungs-Kapital von 260 Thlr., wegen des für die taubstumme Anne Elisabeth Schulz auf diesem Grundstück Rubr. I[. Nr. 1 eingetragenen Rechtes auf freie Wohnung, Kleidung und Lebensunterhalt und der Rubr. [I[. Nr. 2 für dieselbe eingetragenen rüständigen Kaufgelder von 52 Thlr. 4 Sgr. 8 Pf.; in der Forstservituten - Ablöfung- von- Beutniß das für die Büdner- nahrung Hypotheken-Nr, 20 zu Neu-Beutnig des Fleischers Gottfried Traugott Berkner festgestellte Ablösungs-Kapital von 290 Thlr. wegen der auf diesem Gute Rubr, Ul, Nr. 3 für die unverehelichte Louise Dorothea Proÿ zu Polnisch-Nettkow eingetragenen 150 Thlr.,

ad 1 und 2 im Kreise Crossen ;

3) in der Ablösung der den Hausbesizern zu Senftenberg in der König- lihen Grünhauser Forst, Kreis Calau, zustehenden Forstberechtigungen, in welcher das Ablösungs-Kapital für jedes berechtigte Haus 27 Thlr. 17 Sgr. 77 Pf. beträgt, dieses Kapital:

a) für das Haus Hypotheken - Nr. 4, wegen der darauf Rubr. Il. Nr. 7 für den Auszügler Jacob Schorrath, genannt Jacubasch, eingetragenen 400 Thlr. ;

b) für das Haus Hypotheken-Nr. 8, wegen der Rubr. IIl. Nr.-3 für die Wittwe Schorrick, Marie geb. Klaua, eingetragenen 100 Thlr. ;

c) für das Haus Hypotheken-Nr. 39, wegen der Rubr. IlI[1. Nr; 6 für den Erbrichter Richter zu Buchwalde eingetragenen 100 Thlr. ;

d) für das Haus Hypotheken - Nr. 44, wegen der darauf Rubr. Il]. Nr. 1 für den Erbrichter Matthes Claeuschen zu Reppist einge- tragenen 300 Thlr. ;

e) für das Haus Hypotheken - Nr. 62, wegen der Rubr. Il. Nr. 5 für den Auszügler Christian Herrich eingetragenen 475 Thlr. ;

f) für das Haus Hypotheken - Nr. 69, wegen der Rubr. Ill. Nr. 1 für Andreas Broesner eingetragenen 200 Thlr. ;

2) für das Haus Hypotheken-Nr. 73, wegen der Rubr. IlI, Nr. 1 für den Kanzlisten Johann Christian Bischof zu Lübben eingetra- genen 560 Thlr. ;

h) für das Haus Hypotheken-Nr. 103, wegen der Rubr. Ill. Nr. 4

_für den Fleischergesellen David Düring eingetragenen 25 Thir.

1) für das Haus Hypotheken - Nr. 104, wegen der Eintragungen Rubr. II[. Nr. 2 für den Ochsenhirten Matthes Zschippang zu Bückgen von 100 Thlr., Nr. 3 für den Rentmeister Braeunig zu Senftenberg von 200 Thlr. , Nr. 6 für Friedrich Wilhelm. und Auguste Wilhelmine Schneider von 175 Thlr., Nr. 7 für den Vermessungs-Revisor Hoefer von 50 Thlr., Nr. 8 für die unver- ehelichte Christiane Noack von 100 Thlr. ;

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