1864 / 51 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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dert würden , so treten auch die betreffenden Bestimmungen der gegen- wärtigen Uebereinkunft wieder außer Kraft.

Bekanntma chumwg:

- Qu Kiel und Eckernförde werden am 1. k. M. mit preußischen Beamten bediente Telegraphen-Stationen errichtet und zur Beförde- rung von Privat - Depeschen ermächtigt. Beide Stationen haben Nachtdienst. : Berlin, den 28. Februar 1864. Königliche Telegraphen-Direction. Chauvin.

Bekanntmachuna.

urch den Erlaß des Herrn Ministers für Handel, fentliche Arbeiten vom 21. d. M. die Kommission Eleven gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg -, Hütten- und Salinen - Verwaltung vom 21. Dezember v. J. gebildet worden ist; fordert dieselbe diejenigen; welche bei Schluß des laufenden Winter- Semesters die Berg - Eleven - Prüfung abzulegen beabsichtigen, hier- durch auf, ihre Meldungen mit Beifügung der vorgeschriebenen Atteste baldigst unter der Adresse der Kommission , Lindenstraße Nr. 47 bierselb, portofrei einzureichen.

Berlin, den 23. Februar 1864.

Die Kommission zur Prüfung der Berg-Eleven. Im Auftrage:

Lottner, Bergrath.

Nachdem d Gewerbe und ö zur Prüfung der Berg -

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 29, Januar 1864, betreffend die Erweiterung des

am Sf September 1827 zwischen der Fürstlich hohen -

zollern - sigmaringenschen Regierung] einerseits und der Großherzoglich badischen Regierung ande- rerseits geschlossenen Vertrages Über die gegensci- tigen Jurisdictions-Verhältnisse. Vom 14. Februar 1864.

Die Königlich preußische und die Großherzoglich badische Regie- | bestehenden, am |

rung sind übereingekommen, den zwischen Jhnen E September 1827 zwischen der Fürstlich hohenzollern - sigmarin-

genschen Regierung einerseits und der Großherzoglich badischen Re- |

gierung andererseits über die gegenseitigen Jurisdictions-Verhältnisse geschlossenen Vertrag durch S Bestimmungen zu erweitern. Artikel 1.

Für Gewährleistungsklagen aus Kauf - und Tauschverträgen über Pferde , Rindvieh , Schaafe und Schweine wird der Gerichts- stand des geschlossenen Vertrages gegenseitig auch dann anerkannt, wenn der Beklagte zur Zeit der Ladung weder in dem Gerichts- bezirke, wo der Vertrag geschlossen wurde, anwesend ist, noch auch

Vermögensstücke daselbst besitzt. A Hierdurch wird der Artikel 15 des bestehenden Jurisdictions-

Vertrages für die angegebenen Fälle erweitert. Artikel 2.

Wenn derjenige, welchem eine Gewährleistungsklage im Sinne

des vorigen Artikels zusteht, wahrscheinlich machen kann, daß jeder Verzug scin Klagerecht gefährde, so ist er befugt, auch {on vorher, ehe er die Klage erhebt, bei dem Gerichte, in dessen Bezirk das mit ‘dem Gewährsmangel behaftete Thier \ich befindet, auf dessen alsbaldige Besichtigung, geeignetenfalls Ocffnung und Zerlegung an- utragen.

G Die Handlungen des erwähnten Gerichts, welche für den an- gegebenen Zweck vorgenommen werden, genießen in den beiderseitigen Staaten die gleiche Geltung, wie wenn sie von dem sonst zuständi- gen Gerichte vorgenommen wären.

Hierdurch erleidet der Arttkel 12 des bestehenden Jurisdiction®-

ausg i i Großherzoglih badischen Ministeriums des großherzoglichen “Hauses

und der auswärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden.

: ATtitel- 4. Der Vertrag vom S September 1827 wird einschließlich der

Bestimmungen diescs Zusahvertrages auch auf das Gebiet des- frü- heren Fürstenthums Hohenzollern-Hechingen ausgedehnt.

Qu Urkund dessen is gegenwärtige Ministerial - Erklärung efertigt worden, um gegen eine gleihlautende Erklärung des

Berlin, den 29. Januar 1864.

Der Königlich preußische Präsident des Staats-Ministeriums und

Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) von Bismarck-Schönhausen.

Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine Überein-

stimmende Erklärung des Großherzoglich badischen Ministeriums vom 3. Februar 1864 ausgewechselt worden is, hiermit zur öffent-

lichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 14. Februar 1864.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Im Auftrage: von Thile.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

Der bisherige Privat-Dozent Dr. Alfred Gräfe zu Halle ist

| zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakuktät der dortigen Königlichen Universität ernannt worden.

Der Thierarzt erster Klasse Joseph Postulka ist zum Kreis-

Thierarzt für den Kreis Cosel, Regierungsbezirks Oppeln, ernannt worden.

Der Thierarzt erster Klasse Iohann Wilhelm Schueß ist

| zum Kreis-Thierarzt im Kreise Fischhausen, Regierungsbezirks Königs- berg ernannt worden.

Akademie der Künste.

Bewerbung um den Michael-Beer' schen Preis erster Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael - Beer- hen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion is für Geschihts8malerei bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen des Konkurrenten Über- lassen. Die Bilder müssen ganze Figuren enthalten , aus denen akademische Studien ersichtlih sind, in Oel ausgeführt sein und in der Höhe nicht unter 3 Fuß, in der Breite niht unter 25 bis 25

Fuß betragen. i 0G 419 Der Termin für die Ablieferung der Bilder an die Königliche Akademie is auf den 14. Juli d. J. festgeseßt und haben nach den

Bestimmungen des Statutes die Konkurrenten gleichzeitig einzu-

enden : | 1) eine in Oelfarben ausgeführte Skizze , darstellend Odysseus

und Nausikaa, nah Homer's Odyssee VI., V. 141 —220 j 2) mehrere Studien nach der Natur, \o wie Compositionssfizzen eigener Erfindung , welche zur Beurtheilung des bisherigen

Studienganges der Konkurrenten dienen können.

Die eingesandten Arbeiten müssen mit folgenden Attesten ver- sehen sein: i : E 1) daß der namentlich zu bezeichnende Konkurrent sich zur jüdi- schen Religion bekennt , ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 30. Jahr nicht überschritten hat und Zögling ciner

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750 Thalern zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedin- gung, daß der Prämürte sich 8 Monate” in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über seine Studien an die Aka- A A halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der 6 [ | der Akademie am 3. August d. A E Mee AUeNINeA Sibgns Berlin, den 24. Februar 164.

Die Königliche Akademie der Künste. Jm Auftrage: Ed. Dagege. O.. F. Gruppe.

Bewerbung um den Michael -Beer’schen Preis zweiter Stiftung.

Die diesjährige Konkurrenz um den Michael - Beer'schen Preis zweiter Stiftung, zu welcher Bewerber aller Konfessionen zuzulassen sind, ist für Musiker bestimmt. Die unterzeichnete Akademie stellt folgende Aufgabe :

Die Composition eines Te Deum laudamus nach dem latei- |

nischen Text, für Solo-, Chorgesang (vierstimmig) und Orchester.

Der Termin für die Ablieferung der Konkurrenz - Arbeiten ist |

auf den 14. Juli d. J. festgesezt. Die eingesandten Arbeiten | müssen mit glaubwürdigen Attesten versehen sein, aus denen hervor- |

geht: 1) daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch

| Majestäten statt.

das 30, Jahr nicht überschritten hat; 2) daß derselbe Schüler einer | deutschen Akademie ist; 3) daß die eingesandten Arbeiten von dem |

Bewerber selbst angefertigt und ohne fremde Beihülfe von ihm aus-

geführt worden sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche |

Prüfung nöthig befunden werden kann. ___ Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von 750 Thalern zu einer Studienreise nach Jtalien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sih aht Menate in Rom aufhalten und unter Beifügung eigener Arbeiten über scine Studien an die Königliche Akademie halbjährlichen Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der öffentlichen Sitzung der Akademie am 3. August d. I. H Berlin, den 24. Februar 1564.

Die Königliche Akademie der Künste. Im Austrage : Ed. Daege. O. F. Gruppe.

Königliche Bibliothek.

des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung gemäß die all- gemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek ent- liehenen Bücher statt. E |

| gearbeitet.

5 L a | Dänen zu Gefangenen In der nächsten Woche vom 7. bis 12. März e. findet dem §. 24 | i Ds N | Gefeht am 22. Februar das | Verwundeten und Gefangener

al i n Bi : 1 450 9 y

Es werden daher alle diejenigen , welche | ug E

Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben , hierdurch auf- | gefordert, solche während dieser Zeit, in den Vormittagsstunden zwi- |

hen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine zurückzuliefern. al) betischer Ordnung der Namen der Entleiher und zwar von A.—H. am Montag und Dienstag, von J.—R. am Mittwoch und Don- nerstag und von S.—Z.. am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 29. Februar 1864.

Der Königliche Geheime Regierungs-Rath und Ober-Bibliothekar Dri Vers.

Finanz - Ministerium.

Die Ziehung der Zten Klasse 129ster Königl. Klassen-Lotterie wird am 8. März d. J, Morgens 8 Uhr, im Ziehungss\aale des Lotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen. f

Die Erneuerungsloose, so wie die Freiloose zu dieser Klasse sind

nach den §§. 5, 6 und 13 des Lotterie-Planes unter Vorlegung der

bezüglichen Loose aus der 2ten Klasse bis zum 4. M ärz c., Abends 6 Uhr bei Verlust des Anrechts einzulösen. Berlin, den 1. März 1864.

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah. alpha- | hatte sich nah einigen Schüssen aber abweisen lassen.

__Verlín, 29. Februar. Se. Majestät der Könt gnädigst geruht: dem General-Inspektor bis Thürinattben Sage E Handels-Vereins, Geheimen Ober-Finanz-Rath Wendt zu Erfurt zur Anlegung der ihm verliehenen Decorationen des Sterns ti Komthurkreuz des Großherzoglich sächsischen Hausordens vom Vér Falken und des Fürstlich reußischen Civil-Ehrenkreuzes erster Klasse ]0 wie dem Rittergutsbesizer von Platen auf Poggenhof im e I Me R ift des von des Königs von Schweden

“S egen Majestät ihm verliehenen Ri s dei Ordens, die Erlaubniß zu ertheilen. i E 7

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 28. Februar. Se. Mate König empsingen gestern den aus dem Sage Piat zurückgekehrten Hofmarschall von Meyerinck und heute den General Le Infanterie und Oberbefehlshaber des 1., 2., 5. und 6. Armee- E von Werder, den General der Infanterie und Gouverneur der Residenz, von Schack, den Prinzen Heinrih XI], zu Reuß, den Großherzoglih oldenburgischen General - Major von Fransecky ‘und den in das Hauptquartier der alliirten Armee zurükehtenden Ad- jutanten Lieutenant Vogel von Falkenstein. Außerdem nahmen Allerhöchstdieselben die Vorträge des Minister - Präsidenten von Bis- marck- Schönhausen und des Staats - und Finanz - Ministers , Frei- herrn von Bodelschwingh entgegen. : n

Die Familientafel der Königlichen Gamilie fand bei Jhren Abends war daselbst eine Theegesellschaft versam- melt, zu welcher etwa dreißig Einladungen ergangen waren.

‘29: Februar. Se. Majesiät der König ..na i Laufe des Vormittags die Vorträge des Civil-Kabinets, a Ministers und des Minister - Präsidenten entgegen, empfingen den Grafen Oriolla, welcher die Ebre hatte, die Orden seines verstorbe- nen Bruders persönlich Sr. Majestät überreichen zu dürfen.

Jhre Majestät die Königin war in der 9, des wissenschaftlichen Vereins ante und wohnte de Le Gottesdienste in der St. Johánuis - Evangelist - Kirche bei. Den E A Ihrer Majestät übernchmen vom 1. bis

. März die Königlichen Kammerherren Graf Loë - Wissen _— E n de herren Graf Loë - Wissen und

__ (Vericht vom Kriegs\chauplaßtze. achri

Hauptquartier Gravenstein nd Gi 06ftn b Dea Bak die Dänen sich immer mehr auf eine ernstliche Vertheidigung der Düppelstellung cinrichten. Es wurden am 29sten d. die Gehöfte Wielhoi, &rydendal und mehrere Häuser in Düppel niedergebrannt und südlih von Frydendal fleißig an neuen Verschanzungen

Am 25stten wie am 26sten d. Mts. wurden je 13 Mann j j Nach Aussage derselben hatte am 25sten die »Sonderburger Zeitung« mitgetheilt, daß bei bei 18. Regiment Dänen an Todten,

“Seit dent 29. d. Ms. ift bef dèr Ax i ‘vorz des Ereigniß nicht zu meld s dlé E e U U des nit 3 den. An diesem Tage war auch von Süden her eine Korvette vor der Batterie bei Stenderup erschienen, 0 Einem auf Posten stehenden Grenadier wurde dur den ersten feindli ß Joste! j ) n feindlichen Schu hierbei der Arm zerschmettert. L M

C x Ct Ç ¿F i Q L L e r : i, e L trifft auf der Insel Fänös gegenüber von Stende- rup, Borbereitungen , welche auf die Absicht eines Batterie - Baues \chließen lassen, hat auch viele Wasser-Transportmittel nach der Insel gezogen. Ein feindliher Dampfer hat vor einigen Tagen Nachts

den fleinen Belt passirt.

Viele feindliche Soldaten lassen sich auf Patrouillen »fangen« wollen aber nicht desertirt sein; die Mk daß alle Bi Schleswiger , welche gefangen werden , sofort in ihre Heimath ent- lassen macht einen für uns günstigen Eindruck auf die feindlichen Truppen. Ein dänischer Soldat, der sich nicht gewehrt hatte, sagte auf Befragen , warum er \ich habe fangen lassen: »mein Gott , ih habe Frau und 4 Kinder zu Hause.« (Denkt man dabei nicht unwillkürlih an unser altes Landwehrsystem ?)

Der Unteroffizier Stumm des Garde Husaren-Regiments, wel- cher dem Major von Alvensleben auf seinem unfreiwilligen Nitte durch dänische Dragoner entschlossen und muthig zur Seite blieb, un: ihn qu schüßen, ist durch Säbelhiebe zwar schwer aber nicht leben8gefährlih verwundet. Das gesunde Aussehen der Mannschaften und der Zustand der Pferde is sehr erfreulih. Bei den Vorposten des tombinirten Armee-Corps herrscht nur die Besorgniß, sie könnten

Vertrages eine Ausdehnung. Artikel 3.

Falls die mit den vorstehenden Bestimmungen gleichlautenden Vorschriften der beiderseitigen Gewährleistungsgeseße, nämlich des preußischen Gesehes für die Hohenzollernschen Lande vom 5. Juni 1862 Artikel 7 und 9 und des badischen Geseßes vom 23. April 1859 Artikel 7 und 12 künftighin, sei es in dem einen oder in dem

„anderen Staate, aufgehoben oder in wesentlicher Beziehung abgeân-

am Ende abgelöst werden, und »hinten« is es zu lang- weilig. /

Bei dem Gefecht am 22sten war das Benehmen der Tirailleurs von der Art, daß verwundet in unsere Hände gefallene dänische Offiziere gesagt haben , »unsere Leute s{ö\}sen so gut, daß man jeden Einzelnen küssen möchte.« Nach den Nachrichten aus Sonderburg.

deutschen Kunst-Akademie ist j daß ie eingesandten Arbeiten von dem Konkurrenten selbst

erfunden und ohne fremde Beihülfe von ihm ausgeführt wor- den sind, in welcher Hinsicht jedoch eine nachträgliche Prüfung

nöthig befunden werden kann i | Der Preis besteht in einem einjährigen Stipendium von

Königliche General-Lotterie-Direction.

Angekommen : Der Generalmajor und Commandeur der 7. Kavallerie-Brigade, Hann- von W eyhern, von Magdeburg.

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