1864 / 51 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Colonne 3, Ort der Niederlassung: Schnarsleben, : Colonne 4, Bezeichnung der Firma: Carl Schollmeyer. Wanzleben, den 22. Februar 1864. : Königliches Kreisgericht y I. Abtheilung.

Bekanntmachung ; j In das Prokuren-Register des unterzeichneten Gerichts is fol. 3 und 4

sub Nr. 14 Folgendes «eingetragen :

) L de Nr. 14. i om mi dati des Prinzipals: Kaufmann Koppel Weyl zu Haltern.

Bezeichnung der Firma, welche der Prokurist zu zeichnen bestellt ist: En Boas A

Ort der Niederlassung : Haltern. g / D Verwtifung auf das Firmen - oder Geseltschafts-Register : Die Firma ist eingetragen unter Nr. 39 des Firmen-Registers.

Bezeichnung des Prokuristen : Ehefrau Kaufmanns Koppel Weyl, Ma- rianne, geborene Behrend, zu Haltern. L L Zeit der Eintragung: Eingetragen zufolge Verfügung vom 29. Ge° bruar- 1864 am 26. Februar 1864 (Akten über das Prokuren-Register Band [1., Seite 32). :

Coesfeld, den 25. Februar 1864. : feld, den r igliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.

Auf die Anmeldung des in Niederseßmar, Bürgermeisterei Gummers- bach, een d auftitains Friedrich Wilhelm Küch,/ daß er daselbst seine Handels-Niederlassung habe und sich der Firma: »F. W. Küch« bediene, ist diese Firma heute in das hiesige Handels- (Firmen-) Register unter Nr. 1294 eingetragen worden. :

öln, den 26. Februar 1861. : E E Der Handelsgerichts « Secretair.

Kanzlei-Rath Lindlau.

Auf die Anmeldung des in Münster wohnenden Kaufmannes Franz ile Wittkampf is heute in das hiesige Handels- (Prokuren-) Register bei Nr. 188 eingetragen worden, daß die von demselben für seine Handels8- Niederlassung zu Münster unter der Firma: »F. W. Wittkampf«, e eine Qweigniederlassung in Cöln hat, dem zu Côln wohnenden Ernst Wulff

ilte Prokura erloschen ist. N .

N E rtana ist in dasselbe 'Kehist& unter Nr. 248 die Eintragung erfolgt, daß der vorgenannte Kaufmann 2c. Wittkampf für feine erwähnte. Firma: »F. W. Wittkampf« den in Cöln wohnenden Heinrich Kerkhoff zum Pro- kuristen bestellt hat.

Cöln, den 26. Februar 18641. ] H Y Der Handelsgerichts-Secretair.

Kanzlei-Rath Lindlau.

luf Anmeldung is heute in das hiesige Handels- (Gesellschasts-) Re- H vier Os Nr. 59 E worden die Kommandit-Gesellschaft auf Actien unter der Firma: Kölnische Omnibus-Gesellschaft G. Strohe u. Co.«, welche ihren Siy in Côln bat. 20 Der Gesellschaftsvertrag datirt vom 4. Januar 1864; der persönlich haftende Gesellschafter ist Gerhard Strohe , Kaufmann und Spediteur , in Cöln wohnend; die Zahl der Acäen , welche auf Namen lauten h perragt 125 Stü, jede zu 200 Thaler; die von der Gesellschaft ausgehenden Be- kanntmachungen und Aufforderungen erfolgen durch den persönlich haftenden Gesellschafter oder den Aufsichtsrath durch Eiurückung in die zu Cöln er- scheinenden Kölnische Zeiiung und Kölnische Blätter, und hat der Aussichts- rath für den Fall, daß das eine oder andere dieser beiden Blätter während der Dauer der Gesellschaft eingehen sollte, das Blatt zu bezeichnen, welches an die Stelle des eingegangenen treten soll. i Die Jusammenberufung aller General-Versammlungen erfolgt wenig- stens vierzehn Tage vorher unter Angabe des Zweckes der Versammlung durch die vorgenannten öffentlichen Blätter. Cöln, den 26. Februar 1864. : Der Handelsgerichts-Secretair. Kanzlei-Rath Lindlau.

Konkurse, Subhaftationen, Aufgebote,

Vorladungen u. dergl. 6 " , a : Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festseßung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns C. W. Balthasar hierselbst is zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch ine zweite Fri 6E: E 9 bis zum 16. März 1364 einschließ li ch : festgesegt worden. Die: Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an- emeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits recht8hängig fin oder nit, mit dem dafür verlangten Vorrechte bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu: Protokoll anzumelden. Der Termin. zur Prüfung aller in der Zeit vom 31. Januar d. J. bis zum Ablauf ‘der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf

vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Scharnweber, im Termins. zimmer Nr. 1, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termin die sämmtlichen Miner Na tei welche ihre Forderungen innerhalb i er Fristen angemeldet haben. - i E Mee En ameln schriftli einreiht, hat eine Abschrift derselben ihrer Anlagen beizufügen. ; j pi i Gläubiger, ge nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtig- ten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Justizräthe Licht, Stöpel und Kelch und der Rechtsanwalt Naudé hierselb| zu Sachwaltern vorgeschlagen, Potsdam, den 20. Februar 1864. | Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

[456] Aufforderung der Konkursgläubiger

nach Festseßung einer zweiten Anmeldungsfrist. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Christian Ludwig Krull, in Firma C. L. Krull's Sohn, hierselbst „ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 14. März 1864 einschließli ch

estgeseßt worden. : i R ey Gläubiger , welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtêanhängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten erd bis zu dem gedachten Tage bei uns chriftlih oder zu Protokoll anmelden. i M Da Secin s Prüfung aller in der Zeit vom 41, Jannar d. J. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist auf den 21. März 1864, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminzimmer Nr. 1, auf dem Hofe links, 1 Treppe hoch, vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichts-Rath Scharnweber, anberaumt und werden zum Erscheinen in diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift der-

lben und ihrer Anlagen beizufügen. , 10. | f Jeder Gtäudigte welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß

. hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn-

haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. : l Denseniaen welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Justiz-Räthe Licht, Stoepel und Kelch und der Rechtsanwalt Naudé hierselb zu Sachwaltern vorgeschlagen.

otsdam, den 22. Februar 1864. | Y ' Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

Konkurs-Eröffnung. Königliche Kreisgerichts - Deputation zu orst N.-L., den 26, Februar 1864, Mittags 1 Uhr. : Ueber das Vermögen des Tuchmachermeisters Karl Julius Herrmann Jonas zu Forst. is der faufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Qahlungseinstelung auf den 26. Dezember 1863 estgeseht worden. Q u M Sum einstweiligen Verwalter der Masse 1st der Kaufmann Theodor Jänide zu Forst bestellt, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aus rordert, in dem au

A den V arsi 1864, Vormittags 10 Uhr, E vor dem Kommissar, Herrn Gfrichts-Assessor Schwin, im Mau Nr. L, 1 Treppe hoch, A De U de Über ihre Bor-

“ae zur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. O R Ura ah dem Gemeinschuldner etwas an Geld , Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 26. Bi 1864 cinshließlich, dem Gericht od r dem Verwalter der Masse An- zeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ‘hrer etwaigen Rechte , ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besi befindlichen Pfandstücken nur Anzeige zu machen. Ld i

ugleich werden alle diejenigen , welche an die Aae E S Konkurs-Gläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche,

[469]

ten Vorrecht bis zum 26. März 1864 einschließlich bei uns schrist- lich oder N Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämm! lichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen au} den 14. April 1864, Vormittags 9 Uhr, j vor dem genannten Kommissarius im Termins-Zimmer Nr. 1. zu erscheinen. Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht - hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch

tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. [chen et anten fehlt, werden die Rechtsanwälte Wolff und Küniß hier, Bohn

vorgeschlagen.

Könkurs-Eröffnung.

468 j [408] Königliches Kreisgericht zu Osterode, Erste Abtheilung,

den 1. April 1864, Vormittags 95 Uhr,

Uebex das Vermögen des Kaufmanns C. Rosenthal zu Liebemühl

dieselben mögen bereits rechtshängig sein» oder nicht, mit dem dafür verlang: |

, - , , h f Ieder Gläubiger, welcher nicht“ in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsit | cat, M bei L Anmeldung seincr Forderung einen am hiesigen Orte F

Denjenigen, welchen es hier E

zu Pförten, Mattern und Unverricht, sowie der Justizrath Wenzel zu Sorau |

den 27. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr. if j

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der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Ta der Zahlungs-Einstellung auf bs N o f r 19. Februar er. festgeseßt worden. Zum einftweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze hier bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert,

in dem

auf den 23. März cr., Vormittags 12 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Ernennung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner ctwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

/ bis zum 20. März er. einscchließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besih befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

bis zum 22. März er. einscchließlich bei uns schriftlih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde- Sek: so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-

Personals

am 5, April ev., Vormittags 11 Ubr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreiht, hat cine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.

[470] Konturs- Gron n g. Königliches Kreisgericht zu Rosenberg, Erste Abtheilung,

; den 26. Februar 1864, Vormittags 9 Uhr.

Ueber das Vermögen des Kürschnermeisters und Kaufmanns Ascher Meyer zu Dt. Eylau is der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstellung auf den 23. Februar festgeseßt.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Buchhalter Jebens in Dt. Eylau bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 11, März c., Vormittags 11 Uhr, in dem Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes, vor dem gericht- lichen Kommissar Herrn Kreisrichter Leyde anberaumten Termine ihre Er- klärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis

zum 14. April e. einschließli ch dem Gericht oder den Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, le Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern.

Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfandstücken uns Anzeige zu machen.

[455] Kon Tur CLO\\ unga Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fricdrich Engelhardt zu Anger- münde ist am 24, Februar 1864 , Vormittags 115 Uhr , der kaufmännische Konkurs eröffnet und der Tag der Zahlungseinstelung auf den 25. Februar 1864 festgesetzt.

Qum einstweiligen Verwalter der Masse is der Rechts-Anwalt Seileï hierselbst wohnhaft, bestellt.

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 14. März 1864, Vormittags 11 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12 vor dem Kommissar, Herrn Kreisgerichtsrath Scheele anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vor- schläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung cines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas

verschulden, wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu

zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 16. März 1864 einschließ lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des

Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindli ü nur Anzeige zu de h E e Zugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht

j _ bis zum 4. April 1864 einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten &orderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals,

i i: am 6. April 1864, Vormittags 9 Uhr, in unjerem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, vor dem genannten Kom- missar zu erscheinen. j

Wer seine Anmeldung schriftlih einreiht , hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

__ Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Rechtsanwalt Grieben hier, sowie die Justizräthe Lucfwald und Lindinger zu Schwedt zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Angermünde, den 24. Februar 1864. Königliches Kreisgericht, Abtheilung I,

[457] - ¿N On u Xe Een L Königliches Kreisgericht zu Liegniß. Erste Abtheilung,

den 29. Februar 1864, Vorinittags 12 Uhr.

Ueber den Nachlaß des am 18. Januar 1864 zu Liegniß verstorbenen Brauermeisters Gustav Vogdt ist der gemeine Konkurs im abgekürzten Ver- fahren eröffnet worden.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kaufmann Moriß E bestellt, Die Gläubiger des Gemeinsch«uldners werden aufgefordert, in dem auf den 5. März 1864, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, Bäerstraße, vor dem Kommissar Herrn Gerichts-Assessor Scharfenort anberaumten Termine die Erklärungen über ihre Vorschläge zur Bestellung des definitven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Befiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver- schulden, wird aufgegeben, von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 23. März 1864 einschl1eßlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer ctwanigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besig befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

_ Zugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bercits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

bis zum 23. März 1864 einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü- fung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde- zunge so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs- personals auf den 23. April 1864, Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 12, Bäckerstraße, vor dem ge- nannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung shriftlich einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsig hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt; werden die Rechtsanwalte Barschdorf, Siemon und Lorenz zu Sachwaltern vorgeschlagen. |

Liegnitz, den 25. Februar 1864.

Königliches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

| Vorrecht

[467] Konkurs-Eröffnung.

Königliches Kreisgericht zu Rosenberg O. S., Erste Abtheilung,

den 26. Februar 1864, Nachmittags 4 Uhr.

Ueber das Vermögen des Rittergutsbesißers Robert von Aulock auf Ober-Seichwihz ist der gemeine Konkurs eröffnet.

Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rittergutsbesizer Kothe zu Rosenberg O. S. bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem auf

den 9. März er., Mittags 12 Uhr, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Roeser im Terminszimmer Nr. 7 hier anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehal- tung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Ver- walters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen - im Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ibm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besi der Gegenstände

bis zum 31. März er. einschließlich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alcs®, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, ebendahin zur Könkursmasse abzulie- fern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen,