572
Treppe hoh, ‘vor dem Kommissar , Herrn Kreisgerichts - Rath Scharnweber, zu erscheinen. : ; Wer seine Anmeldung schriftli einreiht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. i Ieder Gläubiger , welcher nit in unserem Amtsbezirke wohnt, muß. bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen “Orte wohn- ften - ‘odér zur Pranie bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten estellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be- fanntschaft fehlt , werden die Rechts - Anwälte Justiz-Räthe Licht, Stoepel und Kelch und der Rechts- Anwalt Naudé hierselbst zu Sachwaltern vorge-
flagen. ¿ Potsdam , den 2. Márz 1864. Königliches Kreisgericht, Abtheilung E
[528] Bekanntmachung d | i In dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Klei- derhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow is der Schönfärber Hermann Lemm daselbst zum definitiven Verwalter bestellt worden. Neu-Ruppin, den 29. Februar 1864. : Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Aufforderung der Konkursgläubiger nach Festsezung einer zweiten Anmeldungsfrist. a dem Konkurse über das Vermögen des Schneidermeisters und Kleiderhändlers Friedrich Salpeter zu Lindow ist zur Anmeldung der For- derungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 26. März 1864 einschließli ch festgeseßt worden. | j ,
Die Gläubiger , welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns riftli oder zu Protokoll anzumelden. -
Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit vom 9. Januar ec. bis zum Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen is auf
den 9. April 1864, Vormittags 11 Uhr, : in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Gerichts - Assessor Knoevénagel , anberaumt , und werden zum Erscheinen diesem Termine die sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre Forde- rungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. |
Wer éine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. , : :
Jéder Gläubiger , welcher nicht in unserem Gerichtsbezirk wohnt, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auêwärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen , welchen cs hier an Be- kanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwalte Juncker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen.
Neu - Ruppin, den 29. Februar 1864. Königliches Kreisgericht.
[529]
Abtheilung I.
[527] E [ufforderung der Konkursgläubiger
nach Festseßung einer zweiten Anmeldungsfrist.
n dem Konkurse über das Vermögen des Fabrikbesigers Johann Friedrich Ginsberg zu Rheinsberg ist zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist | 4146
bis zum 11. April d. J. einschließlich festgeseßt worden. j : :
Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, fie mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns \{riftlich oder zu Protokoll anzumelden. i
Der Termin zur Prüfung aller in Zeit der vom 10. Februar c., bis Ablauf der zweiten Frist angemeldeten Forderungen ist
auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr, : in unserem Gerichtslokal , Terminszimmer Nr. 4, vor dem Kommissar, Kreisrichter Heffter, anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Ter- mine die sämmtlihen Gläubiger aufgefordert , welche ihre Forderungen in- nerhalb einer der Fristen angemeldet haben. / i
Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. : | y i
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Gerichtsbezirke wohnt, muß bei der Anméldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften óder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten be- stellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen , welchen es hier an Be- fanntshaft fehlt , werden die Rechtsanwalte Juncker;/ Pauli und Pohst zu Sachwaltérn vorgeschlagen. Der bisherige einstweilige Verwalter Büreau- Assistent Kelsh zu Rheinsberg ist zum definitiven Verwalter ernannt worden.
Neu-Ruppin, den 4, März 1864.
Königliches Kreisgericht, Abtheilung 1.
Konkurs-Eröffnung. Königliches Kreisgericht zu Osterode, Erste Abtheilung, en 27. Februar 1864, Vormittags 12 Uhr. j Ueber das Vermögen des Kaufmanns C. Rosenthal zu Liebemühl ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag
der Zahlungs-Einstellung auf den
19. Februar 0x; festgeseßt worden. : Qum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Rechtsanwalt Schulze
hier bestellt, Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem
[468]
auf den 23, März er., Vormittags 12 Uhr,
in unserem Gerichtslokal, Tetminszimmer Nr. 1, vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Schmidt anberaumten Termin ihre Erklärungen und Vorschläge über die Ernennung des definitiven Verwalters abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwäg verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zy zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände
bis zum 20. März er. einschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alleg mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte ebendahin zur Konkursmasse abzu, liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiy befindlichen Pfand. stückén nur Anzeige zu machen.
Qugleich werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche alz Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten
Vorrecht
bis zum 22. März er. einschließ lich bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prü, fung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forde rungen, so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs.
Personals am 5. April cer. Vormittags: L4-Whrx/
| in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 1, vor dem genannten Kom-
missar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akord verfahren werden.
Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsi hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden der Justizrath Koesling und Rechtsanwalt Alscher zu Sachwaltern vorgeschlagen.
[530] Aufforderung der Konkursgläubiger.
In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Eduard Albrecht Wenscky zu Bublig (Firma: E. A. Wenscky, Nr. 81 Firmen-Register) wer den alle diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche , dieselben mögen be reits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 7. April dieses Jahres einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll nah Maßgabe des §. 196 der Konkursordnung anzumelden , und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist ange meldeten Forderungen , so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals in dem auf
den 14. April d. J, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar , Herrn Kreisrichter Leupold, angeseßten Termine in Terminszimmer Nr. 7 zu erscheinen.
Wer seine Anmeldung \chriftlich einreiht , hat eine Abschrift derselben |
und ihrer Anlagen beizufügen. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsi
hat , muß bei “der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Ort F wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen F
und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft
fehlt, werden die Rechtsanwalte, Justiz-Räthe Villnow , Eckardt, Hillmar, F
Moelhausen und der Rechtsanwalt Sachse zu Sachwaltern vorgeschlagen. Cöslin, den 2. März 1864. Königliches Kreisgericht, 1. Abtheilung.
[932] K on Fu r:8-- E x:0,f. f Königliches Kreisgericht zu Bromberg.
den 1. März 1864, Mittags 1 Uhr.
nun g. I. Abtheilung,
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hugo van Overstraeten zu Bro |
berg ist der kaufmännische Konkurs im abgekürzten Verfahren eröffnet und
der Zag der Zahlungseinstelung auf den 26. Februar 1864 festgeseßt worden. F Zum einstweiligen Verwalter der Masse ist der Kaufmann Alber F
Beckert zu Bromberg bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werdet aufgefordert, in dem
auf den 23. März 1864, Mittags 1 Uhr, : in unserem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar Kreib gerichts-Rath Hilscher anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschlag! über die definitive Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eint anderen abzugeben.
Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren odt F
anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas ver
\{ulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahle
vielmehr von dem Besiy der Gegenstände bis zum 9. April 1864 einschließli ch
dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alle mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte, ebendahin zur Konkursmasse abz liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleihberechtigte Gläubigl des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand stücken nur Anzeige zu machen. :
Zugleich werden alle Diejenigen, welhe an die Masse Ansprüche ali Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dit selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangt!
Vorrecht bis zum 15. April 1864 einschließli ch i bei uns \chriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Pr fung der sämmtlichen innerhalb der geaen Frist angemeldeten Forderung" auf den 3, Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,
973
vas. dem Kommissar Kreisgerichtsrath Hilscher im Terminszimmer Nr. 2 zu erscheinen. ; Wer seine Anmeldung shriftlih einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeig- neten Falls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiß at, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt , werden die Justiz - Räthe, Schöpke, Schulz Il, Eckert Schulß - Voelker , Geßler , Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson von Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen,
[531] Befanntmachung. In der Carl Großmannschen Konkurssache von Nakel haben wir zur Prüfung einiger nah Ablauf der Anmeldungs*frist angemeldeten Forderun- gen einen neuen Prüfungstermin auf den 23. März er, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Kreisrichter Wehmer, anberaumt, zu welchem sämmt- lihe Gläubiger hiermit vorgeladen werden.
Lobsens, den 26. Februar 1864.
Königliches Kreisgericht , T. Abtheilung.
4TT] l In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Michael Oavid Qweig (Firma M. D. QJweig) zu Landsberg O./S. werden alle Die- jenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ibre Ansprüche , dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 1. April er. einshließlich bei uns sriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungsperfonals aufden 19. April er, Voxmittans 9 U)
Ah dem Kommissar, Kreisrichter Rotser, im Terminszimmer Nr. 7 hier zU erscheinen.
Wer seine Anmeldung s\chriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.
Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat; muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am biesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen , welchen es hier an Be- fanntschaft fehlt, wird der Rechtsanwalt Willimek hierselb! zum Sach- walter vorgeschlagen.
Rosenberg O./S., den 25. Februar 1864.
Königliches “Kreisgericht, 1. Abtheilung.
[933] In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns M. D. Zweig
zu Landsberg O. S. ist an “Stelle des Rechtsanwalts Arndt der Kauf- mann M. Jaroslaw zu Creuzburg zum einstweiligen Verwalter der Masse ernannt worden. Dagegen wird den Gläubigern, welche niht in unserm Amtsbezirke ihren Wohnsiß haben und daher bei der Anmeldung ihrer For- derungen einen am hiesigen Orte wohnhaften Bevollmächtigten bestellen müssen, außer dem -Rehtsanwalte Willimek der Rechtsanwalt Arndt hier- selbst zum Sachwalter vorgeschlagen. Rosenberg O. S.,, den 2. März 1864. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.
[3227] Nothwendiger Verkauf. Das dem Baron von Radonit - Belgrad gehörige, in Louisenthal bele- ene, im Hypothekenbuche dieses Ortes Vol. I. Nr. 12 verzeichnete Grund- süd, gerichflih abgeschäßt auf 12,177 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf., soll am 20. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts- stelle, Zimmer Nr. 24, vor dem Herrn Kreisgerichts-Rath Kieniß öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Taxe und Hypothekenschein sind in unserem Büreau I. einzusehen.
Diejenigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken - Buche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben sich mit ihrem Anspruch bei dem Gericht zu melden.
Die dem Aufenthalte nah unbekannte Wittwe Thieme, geb. Dreyer und der Besißer des Grundstücks, von Radonih - Belgrad, welche zuleßt in Berlin gewohnt ‘haben, werden zu diesem Termine hierdurch öffentlich vor- geladen.
Prenzlau, den 28. Oktober 1863.!
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Nothwendiger Verkauf. Königliche Kreisgerichts - Kommission Mewe, den 25. November 1863.
Das der verehelichten Hofbesizer Friedericke Radtke, geborene Groddeck, welche mit ihrem Ehemann August Radtke in getrennten Gütern lebt, gehö- rige bäuerliche Grundstück Klein Falkenau Nr. 13 der Hypothekenbezeichnung, abgeschäßt auf 8750 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingun- gen in der- Registratur einzusehenden Taxe, soll am 17. Juni 1864,
E TYO 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden. | Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypotheken -Buche nicht er- sihtlichen Real - Forderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgerichte anzumelden.
[3587]
[10] Nothwendiger. Vexkagu-:f.
_Das der Frau Jsabella von Sadowska, Lene von Kalkstein, ge- hörige Rittergut Slupy, im Schubiner. Kreise, bestehénd aus 2765 Morgen 158 Quadratruthen Areal und abgeschäßt auf 51,260 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein einzusehenden- Taxe, soll
am 20. Juli 1864, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle meistbietend verkauft--werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem. Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung aus dex Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden. Die dem Aufenthalte nach unbekannte Gläubigerin Gabriela Ne- pomucena Eva von Goezendorf-Grabowska wird hierzu: öffentlich vorgeladen. Schubin, den 24. Dezember 1863. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
el Be. k:.a.n..0,.t.m: a: ch) 11 0:4 Bei dem unterzeichneten Gericht ist das öffentliche Aufgebot folgender am 1. Januar 1828 ausgestellten , ursprünglich Aprozentigen , seit dem 1. Januar 1843 auf 35 pCt. fonvertirten Berliner Stadt-Obligationen 1) der angeblich dem Hüfner Klabe (Klawe) zu Garrey bei Niemegk ge- hörig gewesenen und verbrannten Obligation Litt. C. Nr. 732 über 300 Thlr, 2) der angeblich dem Comtoirdiener C. A. Wiese hierselb gehörig ge- wesenen und verloren gegangenen Obligation Litt. G. Nr. 6432 über 25 Thlr., beantragt worden.
Es werden daher alle diejenigen, welche an diese Berliner Stadt - Obli- gationen als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Briefsinhaber, oder als deren Erben Ansprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert; dieselben dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem hierzu
auf den 28. Mai 1864, Vormittags 114 Uhr, vor dem Herrn Stadtgerichts-Rath Dannenberg im Stadtgerichts-Gebäude, Jüdenstraße 58 , Zimmer Nr. 11, anberaumten Termine anzuzeigen und nachzuweisen , widrigenfalls “sie mit diesen ihren Ansprüchen an den auf- gerufenen Berliner Stadt - Obligationen werden ausgeschlossen, ihnen dieser- halb ein ewiges Stillschweigen auferlegt , die Obligationen selbst aber für amortisirt werden erklärt werden. Auswärtigen werden die Herren Rechts- anwälte Wenzig und Wilke als Sachwalter in Vorschlag gebracht. Berlin, den 4. Januar 1864. Königl. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Deputation für Kredit- 2c. Ink Nachlaßsachen.
[3230] Der unbekannte Jnhaber der angeblich verloren gegangenen a) von A. W. Sohr zu Danzig am 14. Juni 1862 über 100 Thlr., zahlbar am 14. Juni 1863 an Ordre von J. Schneidau, b) von W. Widtmann zu Danzig am 13. August 1863 über 30 Thlr., zahlbar am 1. Oktober 1863 an die- Ordre des J. Schneidau, ausgestellten Wechsel werden aufgefordert, dieselben bis spätestens in dem am 26. April 1864, Vormittags:11 Uhr, vor Herrn Secretair Siewert anstehenden Termine uns einzureichen , widri- genfalls diese Wechsel für kraftlos erklärt werden werden. Danzig, den 28. Oktober 1863. Königl. Kommerz- und Admiralitäts-Kollegium. v. Groddeck.
[526] Ediktal-Citation.
Auf Antrag der Wittwe des Gutsbesizers von Grap, Marie Caroline geb. Berbrich zu Cammin, werden deren Sohn, Steuermann Adam Julius von Grap, der am 29. Mai 1829 geboren und im Jahre 1850 als Ma- trose von hier nach Amerika gefahren is und über den seit länger als zehn Jahren jede Nachricht fehlt , so wie dessen etwa von ihm zurückgelassenen unbefannten Erben und Erbnehmer hierdurh aufgefordert, sih bei uns vor oder spätestens im Termine
den 22, Dezember 1864, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts - Rath Wenzel im Terminszimmer Nr. 4 des hiesigen Gerichtslokals \{chriftlich oder persönlich zu melden und die weitere Anweisung zu erwarten, widrigenfalls der genannte Steuermann von Grap für todt erklärt und sein Nachlaß den dann \ich legitimirenden Erben, namentlich seiner Mutter, als seiner bis jeßt nächsten einzigen Erbin , zu- gesprochen werden wird , die unbekannten Erben und Erbnehmer aber mit ihren etwaigen Ansprüchen an den Nachlaß des von Grap werden prä- Fludirt werden. Cammin, den 29. Februar 1864. Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.
[511] Eßlingen im Königreich Württemberg. Verkauf des Landguts Serach bei Eßlingen. In der Gantsache Seiyer Durchlaucht des Prinzen Felix von Hohen- lohe-Oehringen zu Serach kommt folgende Liegenschaft in Serach am Samstag, den 19, März d. J- Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause
im zweiten und voraussichtlich leßten Aufstreih zum Verkauf : G
ein Wohnhaus , vorne 3- und hinten 1stöckig, mit großem Salon “und 15 Zimmern, das Schlößchen zu Serah, eine im Jahre 1853 erbaute 2stôckige Behausung, das Fremdenhaus ,