644
3) Zu der für den Betrag der Abgabe maßgebenden Bespannung eines Fuhrwerks werden sowohl die zur Zeit der Berührung der Hebestelle wirklich angespannten als auch alle diejenigen Thiere gerechnet, welche, ohne augenscheinlich eine andere Bestimmung zu haben, bei dem Fuhr-
werk befindlich sind. / Gegeben Berlin, den 15. Februar 186i.
(L. S.) gez. Wilhelm. ggz. von Bodelschwingh. Graf von Jyenp lig.
Allerhöchster Erlaß vom 15. Februar 1864 — betreffend die Verleihung der fiskalishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung von Chausseen im KreiseZauch-Belzig des Regierungsbezirks Pots- dam: a) von Belzig über Wiesenburg und Reeh bis zur Grenze des I. Jerihowschen Kreises gegen Lo- burg; .b).von. Belzig: übex: Däahnsdorf : dicht, an Niemegk vorbei nah Treuenbrieyenj¡ c) von Brü über Claistow nach Baumgartenbrück mit einer Zweig-Chaussee von Claistow nach Lehnin.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau von Chausseen im Kreise Zauch - Belzig des Regierungsbezirks Potsdam: a) von Belzig über Wiesenburg und Reeß bis zur Grenze des 1. Jerichowschen Kreises gegen Loburg; b) von Belzig über Dahnsdorf dicht an Niemegk vorbei nah Treuenbrießen¡ c) von Brück über Claistow nah Baumgartenbrück mit einer Zweig-Chaussee von Claistow nach Lehnin genehmigt habe, verleihe Jh hierdurch dem Kreise Zauch - Belzig das Expropriationsreht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausscebau- und Unterhaltungs-Materialien nah Maßgabe der für die Staats - Chausseen bestehenden Vorschriften in Bezug au} diese Straßen. Zuglei will Jch dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausscegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs , einschließlich der in demselben ent- haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, wie diese Be- stimmungen auf den Staats - Chausseen von Jhnen angewandt wer- den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Chaussee - Polizei - Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen- dung kommen. Der gegenwärtige Erlaß is durch die Gesez-Samm- lung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 15. Februar 1864.
ilbelm.
von Bodelshwingh. Graf von Jhenpkit. Graf zu Eulenburg.
An den Finanz-Minister, den Minister für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
Ministerin
Der Baumeister Schiller zu Bunzlau is zum Königlichen Kreis-Baumeister ernannt und demselben die Kreis-Baumeisterstelle zu Goldberg verliehen worden.
Ministerium des Junuern.
Cirfular-Verfügung vom 24. Februar 1264 — be-
Tee ND Die Derewtigung der aus der Secunda der
Gymnasien und der Realschulen 1. Ordnung ab-
gehenden Sl zum einjährigen freiwilligen Militairdien see.
Im Verfolg des Cirkular-Erlasses vom 7. Februar 1862, betreffend die Berechtigung der aus der Secunda der Gym- nasien und der Realschulen 1. Ordnung abgehenden Schüler zum einjährigen freiwilligen Militairdienste, /
Bestimmungen wegen der |
übersenden wir dem Königlichen General - Kommando und dem Königlichen Ober-Präsidium anliegend ergebenst Abschrift einer von dem Herrn Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten unter dem 21. Dezember pr. an die Königlichen Provinzial-Schul-Kollegien erlassenen, auf denselben Gegenstand bezüglihen Verfügung (a.) zur gefälligen Kenntnißnahme und weiteren Veranlassung. Berlin, den 24. Februar 1564. Der Minister des Innern, Im Auftrage : Sulzer.
Der Kriegs-Minister. Im Austrage: von Glisczinsfk1.
An die sammtlichen oberen Provinzial-Behörden.
gez.
d,
Durch die Cirkular-Verfügung vom 31. Oktober 1561 (18,849) ist angeordnet, daß bei den Gymnasien und den Realschulen erster Ordnung die Abgangszeugnisse für die nah dem ersten halben Jahr aus Secunda abgehenden Schüler jedesmal von der Lehrerkonferen; festgestellt werden, und daß darin ausdrülich bemerkt wird, ob der betreffende Schüler sich das bezügliche Pensum der Secunda gut angeeignet und sih gut betragen hat.
Wie mir bekannt geworden , sind Zweifel darüber entstanden, ob das »gut angeeignet«- im Sinne des »gut« in der Scala der für die Ergebnisse der Abiturientenprüfungen festgeseßten Prädikate zu verstehen oder allgemein zu nehmen is, und nur die Zufriedenheit der Lebrer mit dem Fleiß und den Fortschritten des Schülers aus: drücken soll.
Die Entstehung und der Zusammenhang der Verfügung er: giebt; daß lehtere Auffassung die richtige is. Es kam darauf an, der Meinung entgegenzuwirken, als genüge ein halbjähriger Aufent: halt in der Secunda an und für sih, um ein Qualificationszeugniß für den einjährigen freiwilligen Militairdienst zu erlangen. Die Erwerbung eines solchen Attestes sollte vielmehr von dem ernsten Bemühen, allen Anforderungen der Schule auch nah der Verseßung in die Secunda zu genügen, abhängig gemacht werden. Jn dieser Beziehung den richtigen Maßstab anzulegen," ist Sache des getwvissen: haften und pädagogischen Urtheils der Lehrer-Konferenz.
Die Bestimmung, daß derartige Zeugnisse von der Lehrer-Kon- ferenz festzustellen sind, gilt auch für die Fälle, wo die betreffenden jungen Leute nach einem längeren als halbjährigen Aufenthalt au? der Secunda abgehen.
Hinsichtlih Derjenigen, welche erst in der Secunda Schüla ciner Anstalt geworden sind, und bei denen die Vermuthung nahe liegt, daß es ihnen lediglich um das Berechtigungsattest zu thun is bedarf es besonderer Aufmerksamkeit darauf, ob sie beim Abgange den von Seiten der Schule zu stellenden Anforderungen wirklid
| genügen. Jst dies zweifelhaft, so wird zu erwägen sein, ob nit | durch eine besondere Prüfung der Stand der Kenntnisse des Ab: | gehenden zu ermitteln ist.
Eine vorzeitige Verseßung solcher Schüler, die“ aus gleicher Yer- anlassung erst in Tertia eingetreten sind, wird die den Direktoren wiederholt zur Pflicht gemachte Strenge der Beurtheilung bei dem
| Uebergange von Tertia nah Secunda leicht verhüten können.
| Ach beauftrage das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium, dit
| Direktoren der Gymnasien und der Realschulen 1. Ordnung Seines
| Ressorts dem- Vorstehenden gemäß mit Anweisung zu versehen und | auf genaue Befolgung derselben zu achten.
| Berlin, den 21, Dezember 1863,
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.
An | sämmtliche Königliche Provinzial-Schulkollegien.
H, 1
nisterium der geistlichen, Unterrichts: uns Medizinal - ÆWngelegenheiten.
Der praktische Arzt 2c. Dr. Simon zu Landsberg a. W. !|! zum Kreis-Wundarzt des Kreises Landsberg ernannt worden.
Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.
Bescheid vom 19. Februar 1864 — betreffend die det Feldmessern zu. vewilligendenß Viarten für niv.eblitiche Arbeiten,
Der Königlichen Regierung erwidere ih auf Jhren Bericht vom 21 v Mis.
/
645
die Erinnerungen der Königlichen Ober-Rechnungs-Kammer gegen
mehrere Liquidationen des Vermessungs-Revisors N. betreffend, daß in der Regel für Querprofile durch das Flußthal ebenso zu liquidiren is wie für Längenprofile, also na Ruthenzahl, wie das au von dem 2c. N. auf Belag 113 Nr. 3 geschehen ist.
In der Bezablung für das Längen - Nivellement ist nah dem vorlezten Alinea der Jnsiruction vom 24. August 1861 §. 9 nur die Zeichnung der eigentlichen Flußbettprofile begriffen , Denn 2U diesen kann der Feldmesser gewöhnlich die Zahlen - Notizen während der Aufnahme des Längen - Nivellements ohne erheblichen Zeitauf- wand gewinnen. E
In besonders schwierigen Fällen is nah dem leßten Alinea des g. 9 die Bewilligung von Diäten sowohl für das Längen - Nivelle- ment, wie für das Nivellement der Thal - Querprofile zulässig. Auch kann bei breiteren und tiefen &lüssen, wo die Ermittelung des cigentlichen _Glußbettprofiles besonderen Zeitaufwand , mit Peilungen 2c. erfordert, dem Feldmesser nicht zugemuthet wer- den, diese Flußbettprofile für den Akkordpreis des Längen - Ni- vellements mitzumachen , vielmehr dafür eine Bewilligung von
Diäten erfolgen. Es is zweckmäßig, darüber gleih bei Ertheilung der Spezial-Jnstruction für das betreffende Nivellement Bestimmung zu treffen. e /
Danach ist für die Zukunft zu verfahren.
Falle wird die Zablung der fraglihen Diäten auf 1 j
Jm vorliegenden Belag 1027 103,
13 und 115 bierdurh genehmigt. Bin, den 19. Februar 1864.
Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Von Seelow.
An die Königliche Regierung zu N.
Die Königliche Regierung (General-Kommission — Ew. Wohl- geboren erhalten) erhält im Anschlusse Abschrift der heute an die
Königliche Regierung in N. gerichteten Verfügung in Betreff der |
Kosten für nivellitische Arbeiten zur Kenntnißnahme und Beachtung. Berlin, den 19. Februar 164. : Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenhciten. von Selchow. /
An sämmtliche Königliche Regierungen, General- Kommissionen und Landes - Meliorations-
VBaubeamte.
Wn atrommen.: Se. DurBlaucht der Genexal der. Tnfaluiertie, Thef des Ingenieur - Corps und der Pioniere und 1. General- Jnspecteur der Festungen, Fürst Radziwill, von Teplig.
Se GrlauMt Der „Graf Qin von S nurg- Glauchau, von Glauchau.
Berlin, 15. März. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Chauvin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von
Hannover Majestät ihm verliehenen Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Guelphen-Ordens zu ertheilen.
Iichtamtliches.
Preußen. Berlin, 15. März. Se. Majestät der König
nahmen heute, nachdem Allerhöchstdieselben Se. Königliche Hoheit
| den Fürsten von Hohenzollern - Sigmaringen empfangen hatten, die | Vorträge des Minister-Präsidenten, des Kriegs-Ministers, des Finanz- Ministers, des Militair-Kabinets und des Polizei-Präsidenten, so wie
die Meldung des Fürsten W. Radziwill Durchlaucht entgegen.
2 — Vom. Kriegsschauplaz berichtet. man, uns Fblgendes : Es war festgestellt, daß die feindlichen Vorposten die Linie Lillemölle-Stavegaard-Rakebüll inne hatten, daß lehteres Dorf ver- barrifadirt sei. Da der Sturm das bodenlose Gelände in den leh- len Tagen ein wenig getrocknet hatte, wurde für den 13. März früh vor Tagesanbruch cin Ueberfall der Vorposten befohlen. Der- selbe wurde vom 2. Bataillone 15. Regiments, so weit das- selbe nicht auf Vorposten war, und vom Füsilier-Bataillon 55. Re- Yments ausgeführt, in der Art, daß Oberst-Lieutenant Freiherr von der Golß mit der 6. und 7. Compagnie, mit 50 Mann der 5. und 9 Mann der 8, Compagnie um 47 Uhr von der Feldwache Nr. 7,
Dem Telegraphen - Direktor , Oberst - Lieutenant |
| teten.
aabe Sandberg, links von dem Gehölz Ravenskoppel vorging, tväh- LE e General von Goeben um dieselbe Stunde mit dem Füsilier- Bataillon 55. Regiments von Satrup gegen das ¿lz uni
Rackebüll atócas H O M 0 A
Der Oberst-Lieutenant von der Goly sollte etwas früber als der Major von Rex an den Feind kommen, da jener das Haupt -Unter- nehmen ausführen, dieser vorzugsweise decken und sichern sollte. Es war ferner befohlen, daß Oberst-Lieutenant von der Golß sofort nah gelungenem oder mißlungenem Coup und jedenfalls vor hellem Tage hinter seine Vorposten zurückgehe und daß Alles mit ungeladenen Gewehren vorgehe und sich, so wie sie entdeckt seien, mit dem Ba- jonett auf den Feind werfe.
Die ertheilten Befehle wurden pünktlich ausgeführt. Haupt- mann ¡Freiherr v. d. Reck ging mit seinen §5 Mann unmittelbar am Meeresftrande gegen die Lillemölle vor, Hauptmann von Krieg mit der (. Compagnie wurde auf Stavegaard und eventuell weiter auf Lillemölle dirigirt. Die 6. Compagnie sollte, gefolgt als Re- serve von dem Detachement der 5., den geraden Weg dahin über die abgebrannte Mühle einschlagen.
Die 6. Compagnie kam im Dunkel und im Schneesturm vom rechten Wegc ab und nicht zum Eingreifen in das Gefecht. Haupt- mann v. d. Reck dagegen führte seinen Auftrag in brillanter Weise aus, überraschte die Posten, folgte ibnen an der Spitze seines De- tachements im Lauftritt auf dem Guße, langte mit ihnen zugleich bei der Lillemölle an, warf sich mit Hurrah auf die Gebäude der- selben, trieb die nach Aussage der Gefangenen dort postirte Com- pagnie în wilde Fluht und nahm 12 Mann gefangen, ohne den geringsten Verlust zu erleiden. |
Gleichzeitig — um 5 Uhr — griff rechts von ihm der Lieute- nant Müller mit einem Zuge der 7. Compagnie, welcher Stave- gaard stark verbarrikadirt fand, die nächsten in einem Hause aufge- stellten Posten mit dem Bajonett an und nahm 14 Mann gefangen. Es ar kein preußischer Schuß gefallen. Ein Mann der 7. Com- pagnie war getödtet.
_ Oberstlieutenant Freiberr von der Gol trat dann sofort den Rückmarsch an und 1war um 6 Uhr bereits binter den stehen geblie- benen Vorposten. | ; Das FüUsilier - Bataillon 99. Regiments seinerseits ging ganz ebenso entschieden auf der Chaussee vor, indem die 12. Compagnie auf Rackebüll, die 11. auf das Gehölz Ravenskoppel dirigirt, die 9. und 10. in Reserve gehalten wurden. Die 12. Compagnie — Hauptmann Bacmeister — jagte die feindlichen Vorposten, auf 20 Schritt von thnen mit Schüssen empfangen , nah Raebüll nein » eine erfte Barrikade mit Hurrah nehmend. Der bestimmte und wiederholte Be- fehl, _Raebüll selbst n icht anzugreifen, hielt sie vor dem Dorfe fest; wo sich dann ein kurzes Feuergefeht entspann, während dessen die dänischen Offiziere scheltend und fluchend ihre Leute vergeblich zum Vorbrechen zu ermuniern . suchten. Hauptmann von Flotow mit der 11. Compagnie beseßte die Ravenskoppel und Lieutenant Scheringer, mit einem Zuge über dieselbe hinaus vorgehend, warf sich auf die einige 100 Schritt dahinter stehenden Vorposten und brachte 5 Mann derselben gefangen zurück.
i Auch das Füsilier-Bataillon war um 6 Ubr bei den Vorposten zurück, obne den geringsten Verlust erlitten zu haben. :
96 Gefangene mit 35 Gewehren sind in das Hauptquartier abgeliefert. Dem die Feldwache hei Lillemslle befehligenden Offi-
| zier gelang es, mit Zurülassung seines Degens zu entkommen.
L Alle Gefangenen, unter denen mehrere Unteroffiziere, sind Jnsel- Dänen.
Stettin, 14. März. An der Börse. liegt folgende Mitthei- lung betreffs der Deputation der Kaufmannschaft auf, welche gestern bei dem Handelsminister eine Audienz hatte, um wegen der in Aus- sicht gestellten Blokade den Schuß der Regierung anzurufen: «Unsere nach Berlin gesandten Deputirten haben von dem Herrn Handels- Minister die Versicherung erhalten, daß die Königliche Staats- Regierung alle in ihrer Macht liegenden Mittel aufwenden werde, um die Interessen des Handels zu {chühen.« Wie es heißt, sind der Deputation noch confidentielle Mittheilungen geworden.
___ Der englische Schraubendampfer »Humber«, welcher heute in Swi nemün de eingetroffen, fand auf der Rhede von Kopenhagen 9 dänische Kriegsdampfer, 2 Fregatten und 3 Korvetten, welche zur Blokade bestimmt sein sollen. Es hieß jedoch, daß sie zur Kom- plettirung ihrer Mannschaft noch auf \{wedis{che Matrosen war- (Osts.-Ztg.) HDolfein. Rendsburg, 14. März. Nach hier eingetroffe- nen Nachrichten aus Koldin g von gestern hat der Feldmarschall von
“Wrangel durch eine Proclamation die Ausfuhr von Pferden, Schlacht-
vich und Getreide aus Jütland bei Vermeidung der Confiscation verboten. Alle in den lezten Gefechten leicht verwundeten Oesterreicher sind rückwärts
| transportirt worden j 50 Schwerverwundete liegen in Veile. Starke
Strichregen, Stürme, grundlose Wege.
Lübeck, 14. März. Die heutige »Lübecker Zeitung« enthält einen Privatbrief aus Helsingborg des Jnhalts, daß am 10. d. an die Truppen in Schonen der Befehl ergangen sei, binnen 4 Tagen nach erhaltener Ordre zum Ausrücken fertig zu sein.