1864 / 67 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vershulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen , vielmehr von dem Besiß der Gegenstände bis zum 16. April 1864 einschließlich

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles mit Vorbehalt ihrer etwaigen Rechte cbendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners ad von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand-

ücken nur Anzeige zu machen. G i; N Zugleich Becben alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen , hierdurch aufgefordert , ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlang-

recht E Gia bis zum 16. April 1864 einschließli ch O bei uns scriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, auf den 7. Mai 1864, Vormittags 10 Uhr, im Kreisgerichtsgebäude vor dem genannten ‘Kommissar zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden. y . Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht , hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. ct Gläubiger, Es nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechts - Anwälte Junker, Pauli und Pohst zu Sachwaltern vorgeschlagen. j Neu-Ruppin, den 16. März 1864.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung I,

Konkurs-Eröffnung. E

Königliche Kreisgerichts-Deputation zu Pr. Holland,

den 16. März 1864, Vormittags 107 Uhr. i :

Ueber das Vermögen des früheren Kaufmanns, jeßigen Biegelfabrik- besigers Carl Gottlieb Kretschmer zu Pr. Holland is der kaufmännische Kon- furs im abgekürzten Verfahren eröffnet und der Tag der Zahlungßseinstellung auf den 15. März d. J. festgeseßt worden. j 4 L

Zum einstweiligen Verwalter der Masse is der Kreistaxator Julius Rose von hier bestellt. :

Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 29. März 1864, Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar Herrn Kreisrichter Birnbaum auf der Gerichtsstelle an- beraumten Termine ihre Erklärungen über die Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben. !

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiß oder Gewahrsam haben, oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 1, Aprtl-d. J.-ceinschließli ch dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte, eben dahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber ‘und andere mit denselben gleichberehtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen. j Pr. Holland, den 16. März 1664. Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[635]

495 l A dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Aron Altmann

in Stuhm werden alle diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkurs- gläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten Vorrecht , bis zum 1. April 1864 einschließli bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen innerhalb der ge- dachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie nach Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 15. April 1864, Vormittags 9 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Hartwich ium Verhandlungszimmer Nr. 1 des Gerichtsgebäudes zu erscheinen. Nach Abhaltung dieses Termins wird geeignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift dersslben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnsitz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Wer dies unterläßt, kann einen Beschluß aus dem Grunde, weil er dazu nicht vorgeladen worden, nitht anfechten. Den- jenigen , welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Horn hierselbst und Schenkel, Echtermeyer und Justizrath Hevelke in Ma- rienburg zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Stuhm, den 29, Februar 1864.

i Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[494] Aufforderung der Konkurs-Gläubiger.

Jn dem Konkurse Über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Sommer hierselb werden alle “diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Kon- kursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, diesel-

ben mögen bereits" rehtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht | bis zum 26. März d. J. einschließlich bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Gorderungen

so wie nach Vefinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungs-Personals auf den 14. April d. J., Vormittags 104 Uhr,

in unserem Gerichtslokal vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Wegner,

zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung \{riftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserm Anitsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung sciner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis ‘bei ‘uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch, tigten bestellen und zu den- Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hie an Bekanntschaft fehlt, werden die Rechtsanwälte Dr. Köhler, von Stiern, Kutscher und von Gostkowsky zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Stolp, den 27. Februar 1864.

Königliches Kreisgericht, T. Abtheilung.

[364] Oeffentliche Vorladung.

Der Kaufmann Abraham Kaiser hat gegen den Kaufmann Alexander Raschkow aus einem von Hube unterm 20. August 1863 über 730 Thlr, zahlbar, am 20. November ej. gezogenen, von A. G. Feist acceptirten und von dem p. Raschkow girirten Wechsel, welcher am 20. November pr. pro- testirt worden is , Wechselklage auf Zahlung von 730 Thlr. nebst 6 pCt, Zinsen seit dem 20. November 1863 und 6 Thlr. 25 Sgr. Protestkosten erhoben.

Die Klage is eingeleitet, und da der jehige Aufenthalt des p. Rasch: fow unbekannt is, so wird dieser hierdurch öffentlich aufgefordert , in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhandlung der Sache auf

den 30. Mai 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts-Deputation im Stadtgerichtsgebäude, Jüden- straße Nr. 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Ur- kunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücfsicht genommen werden kann.

Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 15.

Königl.

Februar 18641. Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß-Deputation I].

Verkäufe, 609]

Verpachtungen, Submissionen 2c.

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E A L A ° A:

ima A E / L) j P

Königliche Saarbrücker Eisenbahn. Verkauf von Metall- Abgängen.

Die im Laufe des Jahres 1864 in der Werkstätte zu St. Johann sih ergebenden Metall - Abgänge jeder Art sollen, so weit sie niht zu Bahn- awecken verwendet werden, im Wege der Licitation am Dienstag, den 9. April 1864, Vormittags 10 Uhr, in dem Geschäftslokale des Un- terzeichneten hierselbst verkauft werden.

Offerten sind bis dahin versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: »Offerte auf Ankauf alter Metalle« versehen , einzureichen.

Die Verkaufsbedingungen liegen in meinem Geschäftslokale, bei den Maschinenmeistern zu St. Johann und St. Wendel, so wie auf den Sta- tionen Trier , Neunkirchen , Creuznach und Bingerbrück zur Einficht offen, können auch auf portofreie Anträge von mir bezogen werden.

Die Preise sind loco St. Johann zu stellen.

St. Johann -Saarbrücken, den 14. März 1864.

Der c, Ober-Maschinenmeister

[610]

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Rhein-Nahe Eisenbahn. Verkauf von Metall-Abgängen.

Die im Laufe des Jahres 1864 in der Werkstätte zu St. Wendel si ergebenden Metall-Abgänge jeder Art sollen, soweit sie nicht zu Bahnzwecken verwendet werden, im Wege der Licitation am Dienstag, den 5. April 1864, Vormittags 11 Uhr, in dem Geschäftslokale des Unterzeichneten hierselb verkauft werden. :

Offerten sind bis dahin versiegelt, portofrei und mit der Aufschrift: »Offerte auf Ankauf alter Metalle« versehen, einzureichen.

Die Verkaufs-Bedingungen liegen in meinem Geschäftslokale, bei den Maschinenmeistern zu St. Johann und St. Wendel, sowie auf den Stationen Trier, Neunkirchen, Creuznach und Bingerbrück zur Einsicht offen, können auch auf portofreie Anträge von mir bezogen werden.

Die Preise sind loco St. Wendel zu stellen.

Stk. Tohann-Saarbrücken, den 14. März 1864.

Der c. Ober-Maschinenmeister Schäffer.

Justiz - Rath Henkel, |

F angeseßt.

} [641]

657

| Dividendenscheine Nr. 5 und gegen ein mit dem Namen und der Wohnung

597] Pferde-Auction.

Mittwoch, den 13. April c., Vormittags von 112 Uhr ab, sollen zu Berlin in dem Königlichen Ober - Marstall - Gebäude, Dorotheen- straße Nr. 97, eine Anzahl Pferde, meist Ajährige Hengste und Stuten, des Königlichen Friedrich-Wilhelms-Gestüts öffentlih an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung in Friedrichsd'or für welche auch 5 Thlr. Cour ee Bret, Did verkauft werden. : A ura A :

Vleje Pferde, welche sämmtlih mehr oder weniaer ritti ter denen sih mebrere, zum Theil auch im Training Midi Betdtuab ti befinden, können Tags zuvor, am 12. April c, an dem bezeichneten Orte besichtigt werden, und wird das Nähere über deren Abstammung 2c. aus den vom 8. April e. ab im Königlichen Ministerium für die landwirth Maftien R r E auf dem Königlichen Ober-Marstall-Amte u Ber im diesseitigen Kassen-Lokale zur Emp bereit lie- ben -Visten 3 verithen od f ate zur Empfangnahme bereit lie

griedrich-Wilhelms-Gestüt, den 11. März 1864.

Die Königliche Gestüt - Direction.

[628] Bekanntmachung

Für die Königliche Werft soll der bereits früher ausgebotene Bedarf an

Eschenholz, rothbuchenen Bohlen, Pflaumenbaum und Ellern pro 1864 aber- | mals ausgeboten werden, und is hierzu auf den

: G 1. April 1864, Mittags 11 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde ein öffentlicher Submissionstermin Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten bis dahin portofrei an unsere Registratur versiegelt mit der Aufschrift : i : »Submission auf Nußhölzer«

| einznreichen.

Die Lieferungsbedingungen können daselbst eingesehen werden, auch werden dieselben auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien ab-

schriftlich mitgetheilt.

Danzig, den 14. März 1864. Königliche Werft,

[638] : Baan tm-a.ch u-n g. Als Jahresbedarf für die Königliche Werft pro 1864 sollen 80 Centner

| Roststabeisen beschafft werden.

Lieferungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten mit der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Roststabeisen«

E bis zu dem auf den

9. April 1864, Vormittags 11 Uhr,

| im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen , welche auf portofreie Anträge gegen Er-

| siattung der Copialien abschriftlich mitgetheilt werden, liegen in der Re- | gistratur der Werft zur Einsicht aus.

Danzig, den 15. März 1864. Königliche Werft.

A SULmMmMifi\ t on Es sollen für die hiesige Fortification 30,000 Stück Sandsäcke von

| gewöhnlicher Sackleinwand beschafft und an den Mindestfordernden vergeben È werden.

Hierzu is ein Submissions-Termin

auf Dienstag, den 29. März er., Vormittags 10 Uhr, im Fortifications-Büreau in der Citadelle anberaumt.

Die Bedingungen, so wie Probesäke können daselbs in den Amts-

| funden eingesehen werden.

Magdeburg, den 17. März 1864. Königliche Fortification.

| 1639]

Zur Verdingung des Baues der Kreis-Chaussee von Nieder-Radlin

| über Romanshof nach Thürnagelschacht bei Birtultau zum Anschluß an die | dortige Chaussee der Hoymgrubengewerkschaft an den Mindestfordernden, wird hiermit ein Termin auf

den 30. März c., Vormittags 10 Uhr, im Landraths-Amte hierselb},

| angeseßt und Bietungslustige zu diesem Termine eingeladen. Die Anschläge [und Zeichnungen, so wie die fonstigen Bedingungen, können im Landraths- | Amte eingesehen werden.

Rybnik, den 13. März 1864. j Der Königliche Landrath, Baron von Richthofen.

Matt

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. \. tw.

von vóffentlichen Papieren.

Berlin-Hamburger Eisenbahn. S S

[640]

6 Vir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Ausschuß unserer (sellschaft die für das Betriebsjahr 1863 zu zahlende Dividende auf 72 pCt. der Vierzehn Thaler fünfzehn Silbergroschen pro Actie Littr, A. festgeseßt hat und daß diese Dividende in Preußischem Courant gegen Rückgabe der

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des Inhabers versehenes Numiunerverzeichniß

Wise pt M vom 1. April d. J. ab bei unseren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr erhoben werden kann. Wir bemerken dabei 1 daß ‘gemäß

| §. 29 des Gesellschafts - Statuts die Dividenden , welche vier Jahre vom

Ablauf des Jahres an, in welchem sie fällig werden , unerhoben bleiben, verjährt und der Gesellschaft verfallen find. Berlin und Hamburg, den 17. März 1864. Die Direction.

Verschiedene Bekanntmachungen.

| [550]

Die Stelle des Stadtkämmerers und Stadtraths bei dem Magistrate der Stadt Thorn a. d. W., womit ein fixirtes jährliches Einkommen von Eintausend Thalern verbunden is , wird zum Ersten Mai d. I. erledigt.

Qualifizirte im Kassen- und Verwaltungs - (Forst -) Fache erfahrene Bewerber um diese Stelle fordere ih hiermit auf, ihre Meldungen unter gleichzeitiger Beifügung ihrer Qualifications - Atteste und einer kurzen Dar- stellung früherer Lebensverhältnisse, bis spätestens zum 15. Mai d. J. an mich portofrei gelangen zu lassen.

Thorn, den 2. März 1864.

A Krol l, Justiz-Rath und Stadtverordneten-Vorsteher.

[642] Gladbacher Spinnerei und Weberei. “R dIQg L I AUPNAY,

Vle Ddicsjahrige ordentliche General-Versam Actionai i ibe Art, A A Ge e ersammlung der Actionaire wird i Dienstag, den 12. April 1864, Nachmitta im Lokale der Gesellschaft stattfinden. f e a

Wir ersuchen die laut Art. 30 und 31 des Statuts legitimirten und berehtigten Herren Actionaire, ihre Eintrittskarten und Stimmzettel

am Montag, den 11., und Dienstag, den 12. April, auf dem Büreau der Gesellschaft in Empfang zu nehmen.

: E Tagesordnun:

1) Bericht über die Lage des Geschäfts und über die Resultate des ver-

flossenen Geschäftsjahres, 2) Wahl von Mitgliedern des 4 Res und 14 des Status, 9) Wahl der drei Kommissarien zur Revision der Bilanz pr »4, M. Gladbach, den 16. ee 1864. E Der Verwaltungsrath.

Verwaltungsrathes auf Grund, der Ar-

[568]

Königliche Niederschlesish-Märkische Eisenbahn.

Bier, welches in Fässern zur Aufgabe gelangt, wird beim Trans- port auf der diesseitigen Eisenbahn fortan zum Frachtsaße der ermäßig- ten Klasse A. tarifirt werden. L

Berlin , den 9. März 1864.

Königliche Direction der Niederschlesish-Märkischen Eisenbahn.

[497] gui ekanntma ung Durch Beschluß der vorjährigen General-Versammlung des Vereins

| deutscher Eisenbahn - Verwaltungen in Salzburg sind die Bestimmungen des

VBereins-Güter-Reglements vom 1. März 1862 über die Declara- tion des Jnteresses rechtzeitiger Lieferung abgeändert und den betreffenden §ÿ. folgende Fassung gegeben worden:

Qi (De __ Dokumente, Golde und Silberbarren, Edelsteine, echte Perlen, Pretio- sen, Platina, baare Gelder, Gemälde und andere Kunsigegenstände, so wie alle Güter, rücksichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung, bezichungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Säße Übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins- Verkehre durchweg ausgeschlossen. :

Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der

Beförderung ausgeschlossen sind, wird Zens bekannt gemacht.

G c

Der von der Eisenbahn zu leistende Ersaß des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen, von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei- senden Schadens soll, im Falle die Versäumniß nicht mehr als 24 Stun- den beträgt, den Betrag der halben Fracht, und, im Falle längerer Ver- ems als 24 Stunden, den Betrag der ganzen Fracht nicht über- steigen.

Will der Versender einen darüber hinausgehenden Schädensersaß dur Declaration eines bestimmten Betrages, als der Höhe scines Interesses an der rechtzeitigen Lieferung, sich sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter ‘den für diese erlassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben (siehe §. 3).

Vorstehende Bestimmungen treten mit vem L Mity d. 5.

in Kraft, wogegen die Gültigkeit der bisherigen F. 3 und 25 des Vereins- Güter-Reglements mit diesem Tage erlischt. :

Berlin, den 15. Februar 1864.

Die geschäftsführende Direction des Vereins deutscher Eisenbahn - Verwaltungen. gez. Fournier.