1864 / 74 p. 5 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ïn ‘unferem Gerichtslokal, Terminszimmer Nr. 2, vor dem Kommissar, Kreis- gerichts-Rath Hilscher, anberaumten Termine , ihre Erklärungen und Vor- s{hläge gur Bestellung des definitiven Verwalters abzugeben.

Allen, welche von dem Gemeinschuldner etwas an Geld, Papieren oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden , wird aufgegeben , nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besiß der Gegenstände

bis zum 20. April d. J. einschli lich dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Nechte , eben dahin zur Konkursmasse ab- zuliefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubi- er des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besi befindlichen Pfand- ftüdten nur Anzeige zu machen.

Qugleih werden alle diejenigen , welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurh aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrechte bis zum 30. April 1864 einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung

der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, |

so wie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals, auf den 10. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissar, Kreisgerichts-Rath Hilscher, im Terminszimmer Nr. 2

zu erscheinen.

Wer scine Anmeldung scriftlih einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen. Nach Abhaltung dieses Termins wird ge- eignetenfalls mit der Verhandlung über den Akkord verfahren werden.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unferem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften“ oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justiz- Räthe Schöpke, Schulß IT., Eert,

Schult-Voelker, Geßler, ‘Rosenkranz und die Rechtsanwalte Peterson, von Groddeck und Haenschke zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Konkurs-Eröffnung,

Königliches Kreisgericht zu Schneidemühl, l. Abtheilung. Schneidemühl, den 24. März 1864 , Vormittags 9 Uhr.

Ueber den Nachlaß des Sattlermeisters Friedrich Müller hierselbst ist der gemeine Konkurs eröffnet worden.

QZum einstweiligen Verwalter der Masse is der Justiz - Rath Triepcke bestellt. Die Gläubiger des Gemeinschuldners werden aufgefordert, in dem

auf den 2. April 1864, Vormittags 12 Uhr,

vor dem Kommissar, Herrn Kreisrichter Gerhardt, anberaumten Termine ihre Erklärungen und Vorschläge über die Beibehaltung dieses Verwalters oder die Bestellung eines anderen einstweiligen Verwalters abzugeben.

Allen , welche von oder anderen Sachen in Besiy oder Gewahrsam haben , oder welche ihm etwas verschulden, wird aufgegeben, nichts an denselben zu verabfolgen oder zu zahlen, vielmehr von dem Besig der Gegenstände

bis zum 16. April er., einschließli

dem Gericht oder dem Verwalter der Masse Anzeige zu machen und Alles, mit Vorbehalt ihrer etwanigen Rechte , ebendahin zur Konkursmasse abzu- liefern. Pfandinhaber und andere mit denselben gleichberechtigte Gläubiger des Gemeinschuldners haben von den in ihrem Besiß befindlichen Pfand- stücken nur Anzeige zu machen.

Qugleich werden alle Diejenigen, welche an die Masse Ansprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche, die- selben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht, mit dem dafür verlangten

Vorrecht bis zum 19. April cr., einschließli ch bei uns schristlih oder zu Protokoll anzumelden und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen , innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, so wie na Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonal®, auf den 20. Mai cer., Vormittags 10 Uhr, vor dem genannten Kommissar zu erscheinen.

Wer seine Anmeldung schriftlich einreicht, hat eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirk seinen Wohnsiz hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderungen einen am hiesigen Orte wohn- haften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Be- fanntschaft fehlt, werden die Rechts-Anwalke, Justiz-Rath Presso und Plesch, zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Schneidemühl, den 24. März 1864.

Königliches Kreisgericht, l. Abtheilung.

[735]

[733] Bekanntmachung. In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Carl Krull,

nhabers einer Waaren - und Produktenhandlung hier, Karlsstraße Nr. ál, t zur Anmeldung der Forderungen der Konkursgläubiger noch eine zweite Frist bis zum 16. April 1864 einschließli ch

festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ihre Ansprüche noch nicht an- gemeldet haben, werden aufgefordert, dieselben, sie mögen bereits rechts- hängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns {riftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung ‘aller in der Zeit vom 8. Januar bis zum 46. April 1864 angemeldeten Forderungen ist i

auf den 26. April 1864, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Kommissarius, Stadtrichter Freiherrn von Richthofen, im Be- rathungszimmer im 1sten Stock des Stadtgerichts-Gebäudes, “anberaumt. Zum Erscheinen in diesem Termine werden die sämmtlichen Gläubiger auf-

dem Gemeinschuldner etwas an Geld , Papieren |

gefordert, welche ihre Forderungen innerhalb einer der Fristen angemeldet haben. Wer feine Anmeldung \{riftlich einreicht y hat cine Abschrift der- selben und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen zur Prozeßführung bei uns berechtigten Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen.

Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, wérden die Rechts- anwalte Oehr und Teichmann zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Breslau, den 19. März 1864.

Königliches Stadtgericht, Abtheilung I.

[747] Vekannt ma GLLN C. Der über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Laemmel von hier durch Beschluß vom 23. November 1863 eingeleitete kaufmännisbe Konkurs ist durch rechtskräftig bestätigten Akkord beendigt. Naumburg, den 19. März 186. Königliches Kreisgericht. T. Abtheilung.

Auff orderung der Konkursgläubiger.

[713] Konkurse über das Vermögen des Rittergutspächters Otto

In dem

| Münchhoff zu Schemen werden alle diejenigen , welche an die Masse An-

sprüche als Konkursgläubiger machen wollen, hierdurch aufgeforder, ihre Ansprüche, dieselben mögen bereits rechtshängig sein oder nicht , mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zum 4. Mai e. einschließli ch bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden, und demnächst zur Prüfung der sämmtlichen, innerhalb der gedachten Frist angemeldeten Forderungen, sowie nah Befinden zur Bestellung des definitiven Verwaltungspersonals auf den 2. Juni c., Vormittags 9 Uhr,

in unserm Gerichtslokal vor dem Kommissar, Gerichts-Assessor Zukschwerdt, in dem Sitzungssaale unseres Gerichts zu erscheinen.

Wer feine Anmeldung schriftlich einreicht hat eine Abschrift derselben

und ihrer Anlagen beizufügen.

Jeder Gläubiger, welcher nicht in unserem Amtsbezirke seinen Wohnsiß hat, muß bei der Anmeldung seiner Forderung einen am hiesigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns berechtigten auswärtigen Bevollmäch- tigten bestellen und zu den Akten anzeigen. Denjenigen, welchen es hier an Bekanntschaft fehlt, werden die Justizräthe Genzmer und Weydemann, \o- wie die Rechtsamwvalte Orlop und Stegemann zu Halberstadt und der Rechtsanwalt Jeschke hierselbst zu Sachwaltern vorgeschlagen.

Osterwieck, den 23. März 1864.

Königliche Kreisgerichts-Deputation.

[429] Edictal - Ladung. Qu

Qur Korröborirung eines unter den bekannten Gläubigern der am 27. ÄÂugust an. praet. verstorbenen Handelsfrau

Rosalie Emilie verehel. Kircheisen, geb. Schreiber in Breitenbrunn, /

in Folge der Jnsolvenz ihres Nachlasses, von welchem sich die Erben bezie- hentlich mit obervormundschaftlicher Genehmigung insgesammt losgesagt haben, für den Zweck der Abwendung förmlichen Konkurses gerichtlich abge- \{lossenen Vergleiches ist Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichts- Amtes nach Vorschrift des Mandates, die Edictal-Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr. vom 13. November 1779 verb. mit dem Ge- seße vom 27. Oktober 1834 auf Antrag mit der Edictal - Ladung zu ver- ahren. E Gerichtöwegen werden daher alle noch unbekannten Gläubiger der ver- storbenen Rosalie Emilie Kirchcisen, welche als solche oder aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Verlassenschaft zu haben vermeinen, bei Strafe des gänzlichen Ausschlusses von dem gedachten Na ch- lasse, über welchen dann dem getroffenen Vergleiche gemaß verfügt werden würde, so wie bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiederein- segung in den vorigen Stand, andurch geladen, in dem auf den 9. Juni 1864 anberaumten Liquidationstermine Vormittags zu rechter Gerichtszeit in Per- son resp. durch ihre gesetzlichen Vertreter oder dur gehörig legitimirte und, so viel ausländische Jnteressenten betrifft, mit gerichtlich relbogno8zirten, zur Annahme künftiger Ausfertigungen übrigens hinreichenden Vollmachten ver- schene Beauftragte an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, 1hre Forderungen allenthalben anzumelden und zu bescheinigen, darüber mit dem event. zu bestellenden Contradiktor in Gemäßheit §. 12 des Gesehes, die Abkürzung und Vereinfachung des bürgerlichen Prozeßverfahrens betr. vom 30. Dezem- ber 1861, zu verfahren, namentlich auch über den Beitritt zu den ihnen vorzulegenden Akkordsvorschlägen, unter der Verwarnung, daß sie, im Falle sie fich darüber nicht erklären sollten, für einwilligend angeschen und der Beitritt als geschehen angenommen werden würde, sih zu erklären, zu be-

schließen, sodann : den 23. Juni 1864 s : der Jnrotulation der Akten Behufs Abfassung oder Einholung eines Er-

fenntnisses, und : 4 den 14. Juli 1864 i der Bekanntmachung dieses, sowohl die Nichterschienenen aussließenden, al® in der Hauptsache erkennenden Bescheides gewärtig zu sein. Johanngeorgenstadt, am 23. März 1864. Das Königlich sächsische Gerichtsamt. In Jnterimsverwaltung: Heinrih Schubert.

Subhastations-Patent.

[3099] { Nothwendiger Verfa uf.

Das der Frau Restaurateur Henrifke Koesling, geb. Runge , welche mit

ihrem Ehemanne , dem Restaurateur Herrmann Koesling/ in getrennten Gütern, aber in Erwerbsgemeinschaft lebt, gehörige , 1m Regierungsbezirke und Landrathskreise Königsberg belegene , 1m Hypothekenbuche von Mittel-

: Beilage

769

N 7A,

hufon 17 D. verzeichnete Grundstück Mittel und Birkenhäuschen, gerichtlich geschäßt auf 21,329 Thlr. 16 Sgr. 73 Pf., soll

l am 3. Mai 1864, Vormittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsftelle im Zimmer Nr. 18 subhastirt werden.

Taxe und Hypothekenschein, so wie die Verkaufsbedingungen, sind in

unserem Büreau [I]. einzusehen. t

Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert , sich zur Vermeidung der Präklusion spätestens in dem Termine zu melden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- |

lichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen , haben ihre Ansprüche bei dem Gerichte anzumelden. A 0 Der dem Aufenthalte nach unbekannte Kaufmann Johann Gottfried Bluhm wird zu diesem Termin öffentlich geladen. Ms Königsberg in Preußen, den 16. Oktober 1563. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[3479] Nothwendiger Verkauf. Königl. Kreisgerichts-Deputation zu Pasewalk.

Die in der Feldmark Jaßnick belegenen Band IV. Blatt 289 Nummer 167 des Hypothekenbuchs dieser Dorfschaft verzeichneten Achcrwirthschafts- und Ziegeleigrundstücke des Bauers Friedrich Krueger und dessen Chefrau Friederice Henriette, geb. Ehrke,/ mit Zubehör außer der zur Eisenbahn herge- gebenen Fläche von etwa 76 (IRuthen, abgeschäßt auf 15,848 Thlr. zufolge der nebs Hypothekenschein und Bedingungen im zweiten Büreau einzusehenden Taxe, soll : :

am 2. Auni 1864/7 Bormittägs 11 ULr, an ordentlicher Gerichtsstelle in Pasewalk subhastirt werden:

Die unbekannten Erben oder Rechtsnachfolger des eingetragenen Gläu- bigers, Bauerhofsbesizers Carl Schulz zu Rollwit, werden zu diesem Ter- mine hierdurch mit vorgeladen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersicht- lichen Realforderung Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei dem Subhastations§richter anzumelden.

[3468] Nothwendiger Verkauf. Sprzedaz konieczna. Königliches Kreisgericht lel sad powiatowy Ww zu Kosten. Koécianie. Abtheilung I. Wydziat I. Kosten, den 14. November 1863. Koécian, dnia 14. Listopada 1863. Daë zu Sniaty sub Nr. 1 be- Folwark pana Antoniego Rzewus- legene, dem Anton und Cordula, kicgo z maiZonki jego Korduli z geborenen Juchniewicz, v. Rzewuski“- Juchniewiezów w Sniatach pod No. hen Eheleuten gehörige Vorwerl, 1 potoZzony, oszacowany na 12,568 abgeschäßt auf 12,568 Thlr. zufolge tal. wedle taxy, mogacéj byé der nebjt Hypothekenschein und Be- Przejrzan€éj wraz Z wykazem hipo- dingungen in der Registratur cin- tecznym i warunkami w registra- zusehenden Taxe, soll turze. ma byé¿ am 31. Mai 1864, dnia 31. Maja- 1864, Vormittags 10 Uhr, przedpoludniem o godzinie 10téj im neuen Gefängnißgebäude w nowym gmachu s1,dowym w selbst subhastirt werden. Koécianie sprzedany. Die dem Aufenthalte nah unbe- Niewiadomych z pobytu wier- fannten Gläubiger: zy cieli 1) die Rittergutsbesizerin Gräfin 1) Maryanne z Lipskich hrabing v. Skorzewska, Marianna , gebo- Skórzewska dziedziezke Czer- rene v. Lipsfa, aus Czerniejewo, nicjewa, 2) der ehemalige Gastwirth Theo- 2) bytego oberzyste Teofila Gro- phil Gron'owicz aus Kosten, nowicza zZ Koéciana, 3) die Frau Kaufmann Bertha 3) Pania kupecowa Berta Wollen- Wollenberg aus Breslau, berg z Wroctawia, werden hierzu öffentlich vorgeladen. zapozywamy niniejszém publicznie. Gläubiger, welche wegen einer aus Wierzyeciele, którzy wzgledem dem Hypothekenbuche nicht ersichtli- pretensyi realnéj, 2 ksicgi hipo- hen Realforderung aus den Kauf- tecznéj niewynikajacéj, 2 ceny geldern Befriedigung suchen, haben kupna chea byé zaspokojeni, z pre- ihren Anspruch bei uns anzumelden. tensya ta do nas zgtlosiC sie winnI. [192] Notbwendiger Verkau f Kreisgericht zu Sagan. Das im Saganer Kreise gelegene Wassermühlengrundstück Hyp. Nr. 54 zu Neuwaldau, genannt Kupferhammer Neuwaldau, in welchem früher ein Neusilberwalzwerk und eine Nicel-Brennerei betrieben worden ist, abgeschäßt auf 946 Thlr. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzu- schenden Taxe, soll : am 7. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert, sich zur Ver- meidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger a) D Vorbesiter, Neusilberfabrikant Gottfried Christoph Henniger zu erlin, b) die verwittwete Frau Kaufmann Röhser, Maria Elisabeth, geb. Meißner, zu Nürnberg resp. deren Erben, c) der Kaufmann Johann Leonhard Röhser; früher in Nürnberg, werden hierzu öffentlich vorgeladen. __ Diejeuigen Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hypothekenbuche nicht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen wollen, haben sich mit ihren Ansprüchen bei dem obengenanten Gericht zu

hier-

ßufen Nr. 17 D. alias Hufenpavillon |

|

melden.

Beilage zum Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. Mittwoch 30. März

1864.

I VERRZE DE A7

[453] L Oeffentliche Vorladung.

Der Zimmermeister Carl Uhr zu Ocanienburg hat wider die verwitt- wete Gutsbesißer Bohm, Minna geb, Strauß, aus den von dieser unterm 31. Dezember 1859 acceptirten sieben Wechseln wegen des darin verschriebe- nen Gesammtbetrages von noch 323 Thlr. 20 Sgr. 11 Pf. nebst 6 pCt. Zinsen von 199 Thlr. 26 Sgr. vom 1. Juli 1860 und von 137 Thlr.

| 6 Sgr. 6 Pf. vom 16. Januar. 1861 ab, jo wie 5 Thlr. 15 Sgr. verlegte | Mandatariengebühren, die Wechselklage angestrengt.

Die Klage is eingeleitet und da der jeßige Aufenthalt der Wittwe Bohm unbekannt is, so wird diese hierdurch öffentlich aufgefordert, in dem

| zur Klagebeantwortung und weitern mündlichen Verhandlung der Sache

auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr, vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerichts - Gebäude, Jüdenstraße 59, Zimmer Nr. 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen; die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen , keine Rücksicht genommen werden kann. Erscheint die Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die

in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä-

gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen die Beklagte aus=- gesprochen werden. j Berlin, den 22. Februar 1864. Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civilsachen. Prozeß - Deputation 11. |

[474] Oeffentliche Vorladung

Der Sattlermeister Hillmer hat gegen den Lieutenaxt a. D. von der Marwitz aus dem von demselben unterm 1. September 1863 über 120 Thlr., zahlbar drei Monat nah dato, auf Herrn von Mach gezogenen, von diesem acceptirten Wechsel, welcher durch Giro an ihn gelangt und unterm 3. Dezember 1863 protestirt worden ist, Wechfelklage auf Höhe von 120 Thlrn. nebst 6% Zinsen seit 1. Dezember 1863, so wie 2 Thlr. 10 Sgr. Protestkosten und 5% Provision angestrengt. '

Die Klage is eingeleitet, und da der jeßige Aufenthalt des Lieutenants a. D. von der Marwiy unbekannt ist, so wird dieser hierdurch öffentlich aufge-- fordert, in dem zur Klagebeantwortung und weiteren mündlichen Verhand- lung der Sache

auf den 20. Juni 1864, Vormittags 10 Uhr,

vor der unterzeichneten Gerichts - Deputation im Stadtgerichts - Gebäude, Jüdenstr. 59, Zimmer 46, anstehenden Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden , ¡welche auf Thatsachen beruhen , keine Rücksicht genommen werden kann. | Erscheint der Beklagte zur bestimmten Stunde nicht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Beklagten ausgesprochen werden.

Berlin, den 27. Februar 1864.

Königliches Stadtgericht , Abtheilung für Civilsachen. Prozeß - Deputation Il.

[714] L: Ed1ittal-. Cat on __ Der Kaufmann und Hof - Lieferant Ernst Bo, alleiniger Jnhaber der Firma Johann Friedrih Bock zu Berlin, hat gegen den Lieutenant a. D. und Besiger des Ritterguts Borgfelde, von Clifford, eine Klage auf Zahlung von 61 Thlr. 12 Sgr. 6 Pf. nebst 5 pCt. Jinsen seit 16. Januar 1861 für auf Bestellung im Jahre 1860 gelieferte Kleidungsstücke und andere Waaren bei uns angebracht. L Zur Beantwortung dieser Klage ist ein Termin auf : den 14. Oktober 1864, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Stadt - und Kreisrichter Koch, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtsgebäudes angeseßt, zu welchem der Verklagte, dessen gegenwärtiger Wohnort resp. Aufenthaltsort unbekannt is , unter der Verwarnung vor- geladen wird, daß bei seinem Ausbleiben gegen ihn in contumaciam ver« fahren werden wird. Danzig, den 15. März 1864. Königliches Stadt- und Kreisgericht. I, Abtheilung.

[3409] Edictal-Citation.

ÍÎn Sachen des Kaufmanns H. Pommrehn in Colberg, Klägers) wider den Dekonomen Robert KJernott, früher zu Pollnow, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, hat der Kläger aus der Lieferung von Kleidungs- stüen eine Forderung von 68 Thlrn. eingeklagt und beantragt: den Be- klagten zur Zahlung dieser 68 Thlr. nebst 6 pCt. Jinsen seit der Klage- behändigung unter Auferlegung der Kosten zu verurtheilen.

Qur Beantwortung der Klage is ein Termin auf ; : den 18. Juli 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftszimmer hierselbst anberaumt worden.

Auf den Antrag des Klägers wird der Beklagte aufgefordert : bis zu dein anberaumten Termine seinen Aufenthalt dergestalt rechtzeitig anzu- zeigen, daß ihm eine gewöhnliche Vorladung insinuirt werden kann, oder in dem Termine persönlih oder durch einen gehörig legitimirten, zu seiner Vertretung berechtigten Bevollmächtigten zu erscheinen, um die -Klage voll- ständig zu beantworten, widrigenfalls der Kläger zum Diligenzeide verstattet, die in der Klage angeführten Thatsachen in contumaeciam für zugestanden erachtet, und was den Rechten nah daraus folgt, durch Erkenntniß fest- geseht werden wird. :

Pollnow, den 27. Oktober 1863.

Königl. Kreisgerichts-Kommission.

d C P ICR L E F E O R D

A O E E A H S S SRRE S 'E A E P S E A N E E E A ree;