1886 / 137 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

E G B A

Vertretung nicht finden. Gegen diese zu sprechen, halte ich absolut für unnöthig.

Die Verweisung auf die Ergebnisse der Kanäle in England, Belgien, Frankreih, Schweden möchte ih nicht als maßgebend gelten Tassen. Es ist bekannt, daß insbefondere vermöge der eigenthümlichen Entwickelung des Kanalwesens in England die Sache sich so gestaltet hat, daß ein Kanal, fobald er recht lebensfähig wurde, von der be- treffenden konkurrirenden Eisenbahngesellschaft gekauft oder durch aller-

and Manipulationen ruinirt urd zum Erliegen gebracht wurde. —-

ch denke, daß jedes Land das Recht und die Pflicht hat, sein e eigenen Verhältnisse und seine Eigenthümlichkeiten in Betracht zu zichen und wir werden, glaube ih, nicht wohlthun, wenn wir Länder, die unter ganz anderen Verhältnissen arbeiten, in Dingen, die unter ganz enes Vorausfeßzungen sih entwidckeln, für uns maßgebend sein laffèn wollen.

Ich habe den Zusammenhang der beiden verschiedenen Kanal- anlagen \chon erörtert, ich glaube noch etwas hinzufügen zu dürfen in Bezug auf das Amendement des Freiherrn von Wendt. Für die Staatsregierung würdé dieses Amendement nicht annehmbar sein, dasselbe will weiter gehen, als die Interessenten selbst annehmen, wir baben ja {on Angebote bekommen und werden wohl hoffen dürfen, daß auch der Rest, der noch erforderlich sein wird, wenn auch nicht auf einmal, so doch nah und nach aufzubringen sein wird.

Es ist dann auch bemängelt, daß der Import befördert werde durch diesen Kanal. Ja, meine Herren, wir können uns doch nicht mit einer chinesishen Mauer umgeben. Es wäre verkehrt, wollten wir den Ausbau unserer Verkehrsstraßen deshalb vernachlässigen, weil einige fremde Produkte in Konkurrenz mit cigenen ins Land kommen können. Dies zu verhüten, soweit nöthig, haben wir doch noch andere Mittel. Bei den Eisenbahnen kann ih nicht differentiell verfahren, und das wünschen Sie auch nicht, aber wir haben ja Zölle, wir haben Kanalgebühren, die wir danach reguliren können, um uns gegen den übermäßigen Andrang fremder Produkte zu \{chützen.

Die Annahme, daß wir ja heruntergehen könnten auf einen Eisenbahnfrachtsatz von 1,5 Pfennig pro Tonnenkilometer es war das der Say, der ungefähr dem gleih kam, den wir für den Transport der oberschlesischen Kohle nah den Osftseeprovinzen bewilligten —, ist doch nur unter ganz besonderen Verhältnissen und ausnahmsweise zutreffend. Wir haben ihn angenommen, um Schlesien, welches, wie ih anerkenne. vermöge sciner Grenzlage in ganz besonders übler Situation i}, entgegen zu kommen, indem die englische Kohle auf andere Weise niht von den betreffenden Orten zu verdrängen war und weil bei den großen und langen Transporten und bei dem gün- stigen Transportterrain es noch möglih war, die Beförderung zu folchem niedrigen Satze zu bewirken. Es ift nämlich, ih habe das mit Interesse gehört und werde den Gedanken nicht unverfolgt lassen, angeregt worden, daß man in Rückfracht Holz, Grubenholz, aus den Ostseeprovinzen nah Schlesien billiger fahren lassen könne.

Auf die von dem Herrn Referenten vorgetragenen Ziffern möchte ih jeßt niht eingehen ; sollte es nothwendig sein, so würde ih mir resp. meinen Herren Kommissarien dies vorbehalten. Jedenfalls aber glaube ih, daß Sie wohlthun, alles Beiwerk von der großen Frage abzustreifen, das sich lediglich zu vergegenwärtigen, daß cs sich in der

That um ein großes nationales Werk handelt, von dem wir nach |

dem, was wir darüber wissen und hören, annehmen dürfen, daß es dem Lande von großem Nußen sein wird. Sie werden fragen müssen: dürfen wir es risfiren nach Lage unserer Finanzen, dieses Werk durch- zuführen, dürfen wir folches risfiren gegenüber dem Staatsbahn- system, dessen Prosperiren wir auch für die Zukunft wollen ? und wenn Sie diese Frage, wie ih glaube, bejahend beantworten müssen, dann werden Sie nicht zweifelhaft darüber fein, wie Sie sich zu dieser Vorlage zu stellen haben. Ich glaube, mich für jeßt auf diese Worte beschränken zu dürfen, und wenn ih Sie auch nicht überall überzeugt habe, wenn es mir nur gelungen ist, Zweifel zu erregen, ob ein verneinendes Botum richtig sei: so bitte ih Sie doch, erklären Sie sich für das Ia, und ih glaube, das hohe Haus wird nach außen sowohl wie seinem eigenen Bewußtsein gegenüber nicht zu bereuen haben, zu diefer hochwichtigen Vorlage seine Zustimmung gegeben zu haben.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Die Zusammenlegung der Grundstü®e in ihrer volks8wirthschaftlihenBedeutungundDurchführung. Von Dr. phil Bruno S chlitte. In drei Abtbeilungen. Erste Abtheilung: Allgemeiner Theil; zweite Abtheilung: Spezieler Theil erste Hälfte: Das Königreich Preußen; dritte Abtheilung: Spezieller Theil zweite Hälfte: Die deutschen Mittel- und Kleinstaaten. Anhang: Außer- deutsche Staaten. Leipzig. Verlag von DunckLker und Humblot. 1886. (Preis 28 4.) Die Schrift, welche dem Vinister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, zugeeignet ist, ist ein sehr werth- voller Beitrag zu der noch keineswegs abgeschlossenen Frage der Zusammenlegung der Grundstücke. Ein Einblick in das neuerdings veröffentlihte Sammelwerk des Vercins für Sozialpolitik über bäuerliche Zustände in Deutschland, ein Studium der landwirthschaftlichen, besonders süddeutschen periodishen Literatur, der {stenographischen Berichte des preußischen Landtages bei den Berathungen des Gesetzes von 1872 über die Zusammenlegung scrvitutfreier Grundftücke, der neucsten rhcinishen und hohenzollernshen Gesehe von 1885, eine Beobachtung der ausgedehnten, dem größeren Publikum meist verborgenen Thätigkeit der deutschen Auseinandersetungebehörden beweist, daß die Zusammen- legung der Grundstücke noch ein bedeutendes Arbeitsfeld bietet. Während der mehr sporadisch vorkommende, private und fiskalische Großgrundbesiß {on ursprünglich oder in Folge älterer fortgeseßzter Ausztaushungen meist arrondirt belegen (Bayern, Hohenzollern) in einem rationellen Betriebe weniger behindert ist oder, wenn in Gemenge- lage befindlich (Baden, Großherzogthum Hessen), den Ausweg der Parzellenverpahtung beschreiten kann wiegt in den vieten Bezirken, in welchen die Landroirthschaft, durch Gemengewirthscbaft, parzellirte Flur, Mängel an Feldwegen und organis{en Entwässerungsanlagen, unsichtbare Fesseln eines oft in Abrede gestellten rechtlichen oder doch faktischen Flurzwangs auf jede Weise getemmt, sich in einer be- sonders \chwierigen Lage befindet, der sozialpolitisch so wichtige bäuerlide Besiß bedeutend vor. Wenn auch über die volfêwirthschaftlihe Bedeutung der Zufammenlegung kaum noch wesentlich Neues sich bringen läßt, so hat gleich- wohl der Verfasser durch Beispiele aus neuester Zeit und dankenswerthe Berichtigung und Präzifirung mehrerer Gesichts- punkte verschiedene Kontroversen geklärt. Ein großes Interesse bietet der spezielle Theil der Schrift: die Zusammenstellung der älteren und neueren materiellen Verfahrensvorschriften, der zeitliche Verlauf der auf Grund derfelben erfolatcn Ausführungen, die Vebersicht der ftatistishen Ergebnisse, die Verfolgung der vorher generell geshilderten Bedeutung innerhalb der einzelnen deutschen Staaten. Im Eingang der speziellen Schilderungen werden die all- gemeinen Agrarverhältnisse des qu. Landes kcrührt. In Betracht fommen ‘nach rorausgeschickten einleitenden statistifchen Notizen über (Größe und Vertbeilung des landwirthschaftlih benußten Grund- eigenthums : Art der Ansiedelung in Einzelhöfen bezw. Dörfern, Form der leßteren, Bild der Flur, Geniengelagc, Flurzwang, Feldsystem, rechtliche Verbältnisse des Grundeigenthums, z. B. Hufenverband, Geschlosseuheit der Geber, Theilungsverbote und Theilungsbeschränkun- ger, Wandelbesit, bäuerliches Erbrecht, Reste von Markgenossenschaften und Aitgemeinden, Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke unter die Interessenten, bezw. Ueberweisung derseiben an die politisle Gemeinde, etwa noch bestehende wichtigere Servitute, cinige Servitut-Ablösungs-

csetze. Die Sthrift, eine fehr bemerkenswerthe Ergänzung der Er- jebungen des Vereins für Sozialpolitik, zu welcher ter Verfaffer neben der neueren Fachliieratur die Bibliotheken des preußischen Ministeriums für Landwirthschaft 2c., des preußischen statistischen Bureaus, des preußischen Abgeordnetenhauses, der landwirthschaftlihen Hochschule in Berlin, des Reichsgerichts zu Leipzig, der Regierung und des Land- gerichts zu Magdcburg, der Generalkommission zu Merseburg, der

Universität zu Halle und des landwirthschaftlihen Centralvereins für die Provinz Sachsen benußt hat, ift jedem sich für Agrarpolitik und Volkswirthschaft Interessirenden aufs wärmste zu empfehien. Jede Abtheilung des Buches kann auch einzeln bezogen werden, und zwar die erste für 4 M, die zweite für 16 4 und die dritte für 14 A

Das 5. Heft Jahrgangs 1886 von „Dr. A. Petermann's Mittheilungen aus Sustus Perthes’ Geographischer Anstalt“ (Gotha) enthält einen Bericht über die Schingu-Expedition im Jahre 1884 von Dr. Otto Clauß, Theilnehmer an der Expedition des Dr. von den Steinen, welher als der Erste diesen mächtigen Zufluß des Amazonen-Stromes unter zahlreihen Gefahren und Ent- behrungen befahren hat. Die Aufnahme des Flusses während der ge- fährlichen Fahrt leitete Dr. Clauß, und das Ergebniß derselben liegt in einer großen Karte vor, welche dem Heft beigegeben ist: ein rühm- lihes Zeugniß deutsher Forshung. Interessante Ergänzungen zu dem bekannten Werk Dr. Zöller's über die deutshe Kolonie Kamerun bietet Professor Kirhhoff durch Auszüge aus dem Tage- buch eines Verwalters der Woermann'shen Faktorei in Groß-Batanga, G. Beyrich, welher während seines Aufenthalts daselbst sih bemüht hat, möglichst zuverlässige Nachrichten über die noch so wenig bekann- ten, obwohl der Küste so nahe liegenden Gebiete, zu erlangen. Be- eters beahtenswerth für weitere Kreise ist der Wunsch der Batanga-

eute und ihres Königs, cine eigene Missionsstätte zu erhalten, in welcher sie auch Nüßliches, namentlih Handwerke, erlernen können. Der leider zu früh verstorbene Kaufmann \chließt seinen Bericht mit dem berechtigten Urtheil: „Die Zukunft unserer Kolonie liegt nicht im Handel, fondern im Plantagenbau und deshalb in der Gewöhnung der Schwarzen an Arbeit.“ Die interessante statistishe Unter- suhung von Dr. Alwin Oppel, über die progressive Zunahme der Bevölkerung Europa's, i \{chon im Besonderen näher be- \sprochen worden. Den „Literaturberichten“, welhe die „Mit- theilungen“ seit vorigem Jahre in jedem Heft bieten, wurde auf dem Geographentage in Dresden von berufenster Seite, von Professor von Richthofen, Professor Kirchhoff u. A. die Anerkennung gezollt, daß sie zu einem unentbehrlihen Orientirungsmittel für Jeden, welcher ih mit dem Studium geographischer Fragen beschäftigen will, fich gestaltet haben; Letterer wies u. a. darauf Fin, daß diese Berichte jedem Lehrer der Geographie eine Fülle von Material bieten, um weitverbreitete Jrrthümer der Lehrbücher zu berihtigen und Anregung im Unterricht zu geben. Auch dieses Heft liefert einen Beweis für die Vielseitig- keit der Berichte: niht weniger als 59 Erscheinungen der Literatur, Aufsäße, Werke und Karten werden einer Besprehung unterzogen, unter Mittheilung der wichtigsten Ergebnisse ihres. Inhalts; sie be- treffen Süd-Amerika, die Polargebiete, Ozeane und allgemeine Fragen, namentlich Länder- und Völkerkunde, Geologie, Meteorologie u. a. Derartige Besprechungen liefert dieser Jahrgang bereits in der hohen Zahl von 223; diese Ausdehnung der Berichte konnte nur dadur erreiht werden, daß der Umfang der Hefte vergrößert worden ist.

Geschichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Actium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein- bruch der Barbaren, von Victor Duruy. Ueberseßt von Professor Dr, Guftav Herßberg. Mit ca. 2000 Illustrationen. 30.—32. Heft (je 30 4). Verlag von Schmidt u. Günther in Leipzig. Diese neuen Hefte enthalten zunächst die Geschichte des Kaisers Domitian und seiner despotishen Regierung. Dann beginnt die dritte Periode der Kaisergeschichte: die Periode der Antonine (96—180 n. Chr.), die mit der Regierung des Nerva anfängt. Ihm folgt Trajan, der die Römer so glücklich machte, daß sie ihm den Titel „Optimus* zu- erkannten, cinen Titel, den man sonst nur dem Jupiter gab. Auch die vorliegenden Hefte sind sehr reich und sorgfältig illustrirt.

Die Buch- und Antiquariatshandlung von A. Lutz in Hanau hat den 2. Theil ihres Lagerkatalogs: „Städte-Ansichten“ veröffent- liht. Darin sind 1810 Ansichten von Städten in Oesterreich-Ungarn, der Schweiz, Rußland, Dänemark fowie Schweden-Norwegen, Belgien und Holland, Großbritannien und Irland, Frankreich, Spanien und Portugal, Jtalien sowie 30 Kupferstiche verzeichnet.

Gewerbe und Handel. Neuer rumänischer General- Zolltarif. (Fortseßzung.) [Positionen 313—350] *) Maß-

Ariikel Benennung der Waaren. stab

: Baumwollengarne: 313 Baumwollgarn aller Art, ungefärbt, mit Aus- nahme von Näbgarn (bumbarel) ..

barel) 100 kg 314 Baumwollengarn aller Art, gefärbt, Nähgarn

in jeder Form, gefärbt oder nicht A Gewebe und Wirkwaaren von Baumwolle: 315 Baumwollengewebe, roh, nicht gefärbt, nicht appretirt, nicht façonnirt E Baumwollengewebe, weiß oder gleichviel durch welches Verfahren, jedoch erst nach dem Weben einfarbig gefärbt, appretirt oder nicht, façonnirt oder niht, mit Ausnahme der leichten Gewebe und des Baumwollen- sammets . S Baumwollengewebe, aus ein- oder o gefärbtem Garn gewebt, bedruckte baum- wollene Gewebe, Baumwollensammet . Baumwollengewebe, leichte, einfache, gestickt oder broschirt, ungebleicht, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, mit Ausnahme von Tüll, baumwollene Wirkwaaren aller Art, baum- wollene Pesamentierwaaren und Vänder . Baumwollene Spißen, baumwollener Tüll, einfa oder gestickt, mit Ausnahme des- jenigen mit Zwirnspitzen-Applikation . Hanf, Flachs und andere Gewebe aus Pflanzen : Hanf und Flachs, roh (grün) getrocknet oder geröstet, gepocht oder nicht, gekämmt oder nicht, Haufe oder Flahs-Werg, gerösteter Siena G S Jute, Abaca, phormiam tenox und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh oder ge- hechelt S Garne (torturi) aus Hanf und Flachs und anderen vegetabilishen Geweben : Garne aus Flahs und Hanf, roh, gebleiht oder gefärbt C Garne aus Jute, Abaca, phormium tenax, Aloë und anderen ähnlichen Spinnstoffen, Loh, deblei L ober E C, Nähgarn, gebleicht oder nicht, gefärbt oder nicht, aus Hanf oder Flachs Bindfaden ohne Unterschied der Stärke, roh, gebleicht oder gefärbt, in Päckchen (päpuse) oder Knäuelnz Trensen, Halfter und Gurte, Fishneße (pläsc, nävóde) und andere ähnliche Netze e Tauwerk aller Art, aus Havf, Lindenbast (tei), Jute, Abaca, phormium tenax, Aloë und anderen ähnlichen vegetabilischen Spinnstoffen, nämlich: Taue und Stricke (otgoane, frînghiï, streangurc), Strie aus Lindenbast (fanie), Wagenstränge (opritorec) jeder Stärke, roh, gebleicht, gefärbt oder getheert (cätränite), Gewebe und Wirkwaaren aus Hanf, Flachs und anderen vegctabilishen Spinnstoffen .. #

"”

*) Vergl. Nr. 132, 133 und 134 des „Reichs-Anzeigers“.

Artikel Benennung der Waaren.

325a Leinwand aus Hanf oder Flachs, mit Aus- nahme der in den folgenden Artikeln vor-

eschenen, wie rohe Packleinwand, rohe

ack-, Segel-, Zelt- und Rouleaur-

leinwandz; geköperte, rohe, gebleiht oder

farbig gewebt (gestreift oder fkarrirt), zu Matratzen, Kopfkissenüberzügen, Fenster-

rouleaux, Möbelüberzügen, Parketbelägen,

Tei E a a

325b Leinwand aus Iute, ganz gewöhnlih, und konfektionirte Säcke aus gleiher Leinwand

326 HtN aver Axt, roh, gebleiht oder farbig E E.

327 Leinwand (de lin unie, \hlihte), sogenannte holländische, roh oder gefärbt, ohne Unter-

dib E a a as

328 Leinwand (de lin unie, \chlichte), sogenannte holländische, gebleiht, ohne Unterschied der

Qa E

329 Leinwand (de lin nnie, \{lichte), sogenannte holländische, bedruckt, ohne Unterschied der

Qualität, leinene Taschentücher, mit Vig-

netten bedruckt, in Stücken, welche mehrere Taschentücher enthalten, oder im Dutend,

gesäumt oder niht, Tisch- und Toiletten-

wäsche, roh oder gebleiht, façonnirt oder

S

Batist und Linon, Batist- und Linontaschen- tücher, im Duztend, auch gestickt, jedoch C A

Wirkwaaren aus Zwirn (de atä) ohne Unter- Wt E Aa A

Zwirnerne Posamentierwaaren und Bänder, roh, gebleicht oder gefärbt :

Tüll und Spißen aus Zwirn (atä) .

Gewebe aus verschiedenen vegetabilischen Spinnstoffen (Jute, Abaca, Aloë, phor- mium tenax und anderen dergl.), roh, ge- Diet E E L

Gemischte Gewebe :

Wollene Stoffe nur mit Seide oder mit Seide und Leinen oder Baumwolle ge- mischt, wobei die Seide jedoch nur zur Darstellung eines Musters oder einer Ver- G E S

Teppiche aller Art mit Einschlag von Leinen oder Hanf, meterweise oder in Stücken, welche ganze Teppiche bilden .. E

Posfamentierwaaren und Bänder, wollene, mit anderen Materialien und selbst mit etwas Seide gemischt E

Posamentierwaaren von ehtem oder unechtem Gold oder Silber, Spißen von echtem oder unehtem Gold oder Silber

Wachstuch und getheerte Stoffe:

I

Theertuch zur Verpackung und Bedeckung von Waaren; Wachstuch aller Art, ohne Ünter- schied der Qualität, lediglih gefärbt oder gemustert, im Stück oder meterweise ..

Getheerter Filz und Asphaltfilz zur Schiffs- verhäutung, zur Bedachung und zu anderem

C S Kleidungsstücke :

Kleidungsstücke aus den Art. 289 erwähnten Wollengeweben, den Art. 315 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art, 325 a gehörenden Leinen- oder Hanfgeweben alle diese Gewebe nur in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren Zöllen unterliegender Materialien .

Kleidungsstücke aus den Art. 316 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art. 326 gehörenden Leinen- oder Hanfgeweben, zu- geschnitten oder konfektionirt alle diese Gewebe lediglih in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren Zöllen unterliegender Materialien . ;

Kleidungsstücke aus den in den vorstehenden beiden Artikeln niht erwähnten Wollen- und Baumwollengeweben sowie aus den zu Art. 327 und zu Art. 329 gehörenden Leinengeweben, zugeshnitten oder kon- fektionirt alle diese Kleidungsstücke ohne Besaß oder auf beliebige Art und mit selbst höheren Zöllen unterliegenden Materialien aller Art, mit Ausnahme der a seidenen und leinenen Spiten, B E

Kleidungsstücke aus den zu Art. 330 und Art. 333 gehörigen Leinengeweben und den zu Art. 310 und Art. 311 gehörigen Seidenstoffen, zu- geshnitten oder konfektionirt alle diese Kleidungéstücke in beliebiger Art mit Ma- terialien aller Art beseßt . /

Wäsche:

Wäsche aus den Art. 315 erwähnten Baum- wollengeweben und den zu Art. 325a er- wähnten Leinen- oder Hanfgeweben, zuge- sGitittén odex Tonfettiont

Wäsche, lediglich aus den zu Art. 316 und 317 gehörigen Baumwollengeweben, zugeschnit- ten oder konfektionirt alle diese Gegen- stände jedoch ohne Stickereien und Spißen

Wäsche aus den zu den Art. 316 und 317 ge- hörenden Baumwollengeweben in Verbin- dung mit holländischer Leinewand aller Art und Wäsche aus den zu Art. 327 und 329 gehörigen Leinengeweben, zugeschnitten oder konfektionirt alle diese Gegenstände jedoh ohne Stickereien und Spißen

Wäsche aus den in den vorstehenden drei Ar- tifeln nicht besonders aufgeführten Baum- wollen- und Leinengeweben alle diese Gegenstände mit Stickereien, baumwollenen Spitzen oder mit beiden zusammen beseßt oder nicht, jedoch ohne Tüll und Zwicn- spitßenz; Stickereien auf Leinewand aller Art, in Streifen oder auf kleinen Putgegen- ständen, wie Kragen, Manschetten und der- A R

Wäsche aus Geweben aller Art, zugeschnitten oder konfektionirt, mit Auspuß von Tüll und Zwirnspitzen (de atä), A wenn der Tüll oder die Spitzen den Hauptbestand- theil der Arbeit ausmachen, nämlich: Leib- chen, Vorhemden, Brusttücher, Mieder, Kragen, Manschetten, Müßen, Taschen- tücher und dergl. alle diese Gegen- stände au in Verbindung mit Seiden- oder C E L

Ter Zen

100 kg 180

100 kg 180

300

JFnserate für den Deutshen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das. Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expeditiou

des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen SÄtaatx-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

u.\.w. von öffentlihen Papieren.

DBeffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Uterarishe Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „„Juvalidendank“‘, Rudolf Mosse, Haasenfstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annuoucen - Bureaux.

8, Theater-Anzeigen. 9, Familien-Nawriten. / Beilage.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[14063] Steckbrief. :

Gegen den Schuhmacher Emil Ballentin, geboren am 27. März 1866 zu Schwedt a. Oder, welcher sih verborgen hält, ist die Untersuhungs8haft wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung in den Akten _— J. Ia. 585. 85 verhängt. Ballentin war am 97. April d. I. in Kiel bei Grotmann (Herberge zur Heimath) gemeldet und wurde am 30. April d. I. nach Eutin abgemeldet. Es wird ersucht, den Ballentin zu verhaften und in das Untersuhungs- Gefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12, ab- zuliefern. :

Berlin, den 5. Juni 1886. :

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T. 14064 Steckbriefs-Erledigung. [ es gegen den Handlungslehrling L.car Lange wegen Diebstahls und Unterschlagung unter dem 98, Mai 1881 in den Akten I. 11 d. 419. 81 er- lassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, den 2. Juni 1886. i

Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

[14116] Hzwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im ciade von der Dorotheenstadt Band 3 Nr. 207 auf den Namen des Königlich belgischen Vize- fonsuls a. D. und Banquiers Hans Carl Emil von Oppenfeld eingetragene, in der Mittelstraße Nr. 35 hierselbst belegene Grundstück '

am 10. August 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- stelle Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zim- mer 40, versteigert werden. :

Das Grundstück ist mit 6410 (A Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abshätßungen und andere das Grund- stück betreffende Nahweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichts\creiberei, Neue

riedrihstraße 13, Hof parterre, Zimmer 42, einge- ehen werden. l ;

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die niht von selbs auf den Erstcher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nit hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden

ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs- termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi- ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver- theilung des Kaufgeldes gegen die berüdcksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Du des Grund- stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des E die Einstellun des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. August 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer 40, verkündet werden.

Berlin, den 1. Juni 1886. i

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 953.

[14117]

In der Zwangsvollstreckungssahe des Spar- und Vorschuß-Vereins zu Vorsfelde, eingetragene Ge- nossenschaft, Klägers, gegen den Brinksißer Heinrich Dammann zu Papenrode, Beklagten, wegen Hypo- thekkapitals und Zinsen, werden Diejenigen, welche kraft eines dinglichen oder sonstigen Rechts auf vor- zugsweise Befriedigung aus dem Erlöse des am %, März 1886 vom unterzeihneten Amtsgerichte versteigerten Grundstücks des Beklagten machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, binnen zwet Wochen ihre Ansprüche mit Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforde- rungen, des Grundes der Forderung, sowie des bean- spruhten Ranges, zuglei unter Vorlegung der Be- weisurkunden, soweit solhe niht bereits im Ver- steigerungstermine überreicht sind, unter dem Rechts- nahtheile hier anzumelden, daß Forderungen be- theiligter Gläubiger nah den Vollstreckungsakten werden berechnet, anderweite Ansprüche aber bei Auf- us des Vertheilungsplans unberücksichtigt bleiben werden.

Zur Erklärung über den aufzustellenden Verthei- lungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf : den 12, August 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher unter dem Rechtsnachtheile des Aus\{lusses mit ihren Einwen- dungen gegen den aufgestellten oder im Termine be- rihtigten Vertheilungsplan und dessen Ausführung

lermit vorgeladen werden.

Während der letzten Woche vor dem anberaumten Termine wird der Theilungsplan auf der Gerichts- schreiberei zur Einsicht niedergelegt werden.

Vorsfelde, den 27. Mai 1886.

Perioglicges Amtsgericht. Hildebrand. [14095] Aufgebot.

Der Gensdarm Roloff zu Süchteln, vertreten durh den Rechtsanwalt Joseph zu Treptow a. T., hat als Besitzer der im Grundbuche von Treptow a. T. Band XYV1 b. Blatt Nr. 21 für die verehelichte Marie Dorothea Schultz, geb. Kret ‘auf dem Titelblatt sub Nr. 1 eingetragenen Wiese im Bruch (K.-Bl. 11 Parz. 113) von 69 a 50 qm Flähen- inhalt und 3,53 Rth. Reinertrag das Aufgebot dieses Grundstücks zum Zwecke seiner Eintragung als Eigenthümer im Groüdbuche beantragt.

Es werden daher alle Diejenigen, welhe das Eigenthum des bezeihneten Grundstücks beanspruchen, aufgefordert, spätestens in dem auf

den 22. September cr., Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben ausgeschlossen werden. Treptow a. Toll, den 2. Jum 1886.

Königliches Amtsgericht.

[14077] Aufgebot.

Die Wittwe Haehnke, Henriette, geb. Puepke, und die Wittwe Glawe, Wilhelmine, geb. Dohn, zu Trebitsh haben das Aufgebot folgender angeblich ihr gehöriger Grundstücke, nämli

des Bilawegarten Parcelle 50 K. TIT von Trebitsh von 7 a 70 qm beziehentlich des Bilawegarten Parcelle 57 K. IIT von Trebitsch von 8 a 70 qm beantragt. L

Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rehte und Ansprüche auf diese Grundstüe spätestens in dem auf den 13. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, anberaumten uf- gebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprühen und Rechten auf diese Grund- stücke ausgeshlossen werden.

Driesen, den 5. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Ausfertigung. Ausgebot.

Da die Nachforshungen nach den rechtmäßigen Inhabern nachstehender Hypotheken:

I. auf dem Anwesen des Anwesensbesißers Johann Hnd Hs. Nr. 2 von Gschwand Hyp.-Buch L,

17 Fl. 30 Xr. Guthaben der Magdalena Schmid,

II. auf dem Anwesen der Hofbesißerseheleute Jakob und Theres Biehler, Hs. Nr. 11 in Schoenthal Hyp.-B. T. 15. N

a. 300 Fl. in Geldanshlag für die lebens- länglihe Herberge und Ausnahme der Jakob und Barbara Bierl’schen Eheleute,

b. 30 Fl. im Werthsanschlag für 1 Paar Occhsel des Georg Bierler, :

c. 330 Fl, Kaufschillingsrest an die Jakob und Barbara Biecherl’ hen Austragseheleute,

III. auf dem Anwesen des Bauers Adam Braun, Hs. D A in Kleinsteinlohe Hyp.-B. f. Breiten- ried I. 168,

200 Fl. Kaufscillingsrest für die Johann Zangl’shen Relikten, : i

P N e E “lad

8, Nr. 9 in aßendorf Hyp.-B. I. 955. h a. 160 Fl. Muttergut sämmtlicher Geschwister

des Sebastian Fischer, Großvaters des jeßigen Besitzers, i

b. 250 FI. Heirathgut der Walburga Fischer von dort, :

c. Rückfall an des Eheweibes Walburga Fischer, geb. Ruider, nächste Verwandte im Falle fkinderlosen Ablebens des Ehemannes Se- bastian Fischer, :

d. für die Shwestern Anna Maria und Mar-

areta Fischer des Ae Wolfgang ischer je eine Kuh oder in Geld je 15 Fl.,

V. auf dem Anwesen des Gütlers Josef Heidinger, Hs. Nr. 7 in Oed Gemeinde Steegen Hyp.- B. I. 17. i N

a. 200 Fl. Kaufscillingsrest in jährlichen Nachfristen von 2b Fl. an den Verkäufer Michael Nukhland, / | E E

b. 1000 Fl. Kautionskapital für die zu jähr- li 50 Fl. angeschlagene lebenslängliche Natural- ausnahme des Verkäufers Michael Ruhland sammt dem Unterschlufsrechte dessen lediger vier N Barbara, Katharina, Anna und Elisa-

eth, :

VI. auf dem Anwesen des Binders Joseph Dietl, Hs. Nr. 35 in Herzogau: Hyp.-B. I. 290

a. 20 Fl. für den auf 1 Jahr gewertheten lebenslänglichen Naturalausnahm der Austräg- lerin Elisabetha Dietl von Herzogau,

b. a vom 10. Juni 1846 an zu 4%

[2718]

verzinslich und gegen vierteljährige Kündigung, zahlbar für den ledigen Häuslerssohn Georg Dietl von Herzogau, : |

c. 35 Fl. 284 Xr. von Michaeli 1846 an zu 39/0 verzinslih und gegen vierteljährige Kündi- gung zahlbar für die ledige Häuslerstochter Magdalena Dietl von Herzogau, ,

VII. auf dem Anwesen des Bauers Josef Dirscherl, Hs. Nr. 21 in Untergrafenried : Hyp.-B. I. 153

87 ‘Fl. 30 Xr. Kaufschillingsnachfristenantheil an die Schwester des Besißers Michael Dir- \herl, Namens Walburga, geehelihte Zangl, von Obergrafenried

VIII. auf dem Anwesen des Bauers Georg Lang, Hs. Nr. 12 in Großsteinlohe: Us M20

a. 600 Fl. Kaufschillingsrest an die Jakob Zangl'shen Eheleute,

b. 847 Fl. 20 Xr. Vatergutsrest der erstehe- lichen Kinder Jakob und Katarina Schnabl von Steinlohe : ;

c. 20 Fl. eger Austragsanschlag für Georg Wagner von Steinlohe,

d. 150 Fl. Rückfall auf kinderloses Absterben des Georg Wagner,

fruchtlos geblieben und vom E der leßten auf diese Hypotheken sih beziehenden Handlungen an ge- rechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, werden emäß §. 82 des A On es beziehungsweise Art. 123 Ziffer 3 des bayrishen Ausführungsgeseßzes zur Reichscivilprozeßordnung und Konkursordnung auf Antrag der e der Hypothekenobjekte hie- dur alle Jene, welhe auf diese Forderungen und Ansprüche ein Reht zu haben glauben, zur An- meldung innerhalb sechs8 Monaten,

è spätestens aber in dem au

Mounutag, den 22. November 1886, Vormittags 9 Uhr, dahier festgeseßten Aufgebotstermine unter dem Rechts- nactheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen und Ansprüche für erloschen erklärt und in den Hypothekenbüchern ge- lôö\cht würden. : P den 11. März 1836. óniglihes Amtsgericht. (L. S8.) gez. Störrlein. j; z Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiemit bestätigt. Waldmünchen, den neunten April 1800 sechs und achtzig. A : Gerichts\chreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. 8.) Grundt.

14142]

[ In Sachen, den Konkurs über den Nachlaß des Kaufmanns und Senffabrikanten Hugo Dien zu Näbke betreffend, ist auf den Antrag des Konkurs- verwalters Termin zur Zwangsversteigerung der fol- genden, zum Nachlaß gehörigen Grundstücke, als :

I. des sub No. ass. 87 zu Räbke belegenen Mühlengrundstücks mit Zubehör, insbesondere 3 ha 7 a 7 qm Lündereien, ;

Il. 1) des Plans Nr. 214 „auf dem Holmsteine“ zu 3 ha 1 a 86 qm,

2) der 5 a 42 qm vom Plane Nr. 234 „über der Papiermühle an der Schunter“,

3) des westlihen Theils des Plans Nr. 325a. „der Schieren“ zu 1 ha a 6 qm,

auf den 24. September d. Jrs., Vormittags 11 Uhr, vor Herzoglichem O in der Jürgens'schen Gastwirthschaft zu Räbke, anberaumt. n Die hypothekarishen Gläubiger haben die Hypo- thekenbriefe im Termin zu überreichen. Königslutter, den 7. Juni 1886. Dee es Amtsgericht. rinckmeier. [63614] Aufgebot. ; Die Wittwe Boldt, Weinhändlerin zu Bahnhof Benningen, hat das Aufgebot eines verloren ge- angenen Niederlagescheines, lautend auf ein Faß adeira-Wein, gez. B. & F. Nr. 526, Brutto 83 Kilogramm \{chwer, welhes bei dem Kaiserlichen e lr zu Kolmar lagert, beantragt. Der E der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au Dienstag, den 14. Dezember 1886, Nachmittags §3 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rehte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Kolmar, den 17. März 1886. Das Kaiserliche Amtsgericht.

[2412] Ano : Auf Antrag der katholishen Schulgemeinde zu Strzelce, vertreten durch ihren Vorstand, wird der JInhaber des auf die Schule in Strzelce Brennholz- Ablösungsfonds unter Nr. 784 ausgestellten Spar- fassenbuchs der Kreissparkasse zu Mogilno über 1983,02 M, welches im August 1884 verloren worden ist, aufgefordert, in dem vor dem hiesigen Amtsgericht j am 23. November 1886, Vormittags 10 Uhr, immer Nr. 8, anstehenden Termine das genannte parkassenbuh vorzulegen und seine Rechte an dem- selben geltend zu machen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. l Mogilno, den 9, April 1886. Königliches Amtsgericht. [14076] Das Kgl. Amtsgeriht München I,, Abtheilung A. für Civilsachen. m E 5. Juni 1886 nachstehendes Aufgebot erlassen:

Im Stadtgrundbuche für das Kreuzviertel, Bd. T. S. 301, ist auf dem Folium für das Anwesen des De Jakob Schwarz dahier Haus-Nr. 42 an der Neuhauserstraße dahier folgender Eintrag enthalten: :

„Üebergetragen am 5. April 1847: 1/1. Fünf Gulden Gilt jährli zahlbar an 8t. Laurentius um einhundert Gulden Kapital an das Gotteshaus 8t. Salvator auf U. L. Fr. Gottesaer (Reindl’\cher Jahrestag)

Lt. Hauptbr. vom 13. August 1760. j

P Gilt wurde seit Menschengedenken nicht mehr bezahlt, weil der Gläubiger niht mehr aus- findig gemacht werden konnte und zwar troß wieder- pn angestellter Reherhen. Auf Antrag des Hotel-

esißers Jakob Schwarz ergeht nun an Diejenigen, welche auf die bezeichnete Ewiggilt ein Recht zu haben glauben, die öffentlihe Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine Freitag, den 31. Dezember l. J., Vormittags 9 Uhr,

im diesgerihtlichen Geschäftszimmer 18/1, anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und die Gilt nebst Ewiggeldkapital im Grund» buche gelös{cht würde. :

München, den 8. Juni 1886. : :

Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber.

(L. S.) Hagenauer.

[5923] Aufgebot.

Der Eingesessene Peter Christian Tetens aus Groß-Olversum hat das Aufgebot der Obligation vom 1. Februar 1879 über 530 4, welche für ihn auf dem Grundbuchartikel des Schuhmachers Jo- hannes Vermehren zu Stadt L RAERA S VII. Nr. 313 Artikel 348 Abth. IIT1. lfd. Nr. 1 einge- tragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

Donnerstag, den 29. Juli 1886, Vormittäàgs 10 Uhr,

vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur-

kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Tönning, den 19. April 1886.

Königliches Amtsgericht.

[2698] Aufgebot.

Der Inhaber der eingelösten, jedoch abhanden ge- kommenen Partialobligation Litt. C. Nr. 106 über 100 Fl. eines im Jahre 1836 durch das Bankhaus M. A. von Rothschild und Söhne in Franffurt a. M. negociirten Fürstlich Isenburg-Wächtersbach' schen Anlehens wird auf Antrag der Fürstlichen Rentei Affsenheim zu Bad-Nauheim aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin

Freitag, den 22. Oktober 1886, Vormittags 9 Uhr, seine etwaigen Rechte unter Vorlage der Urkunde R, anderen Falls dieselbe für kraftlos erflärt wird.

Friedberg, den 5. April 1886.

Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert

14097) Aufgebot.

Nachdem die Bruchhausen-Syke-Thedinghausener Meliorationsgesellschaft in Bruchhausen die unten näher bezeihneten Grundstücke durch Kauf bezw. Tausch ganz oder theilweise iu erwerben beabsichtigt und nunmehr durch ihren Director das Aufgebots- verfahren beantragt hat, so werden hiermit Alle, die an den untenbezeihneten näher beschriebenen Grund- ftücken Eigenthums-, Näher-, lehnrehtlihe, fidei- commissarishe, Pfand- und andere dinglihe Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solhe Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 27. August 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls für den sih nicht Melden- den das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.

Beschreibung der Grundstücke.

Nummer des Karten- blatts und der Parzelle

Der Eigenthümer

| Name, Vorname, |

Stand | Wohnort

| Laufende Nr.

Vollköthner agen |XXIII. 138] Acker | XXITII. 221] Aer | XXIII. 134] Aer XXTII. 135] Aer

XXIIL. 47 | Wiese

Ahlers, Dietrich, | Hoyer- X11. 137) Uer

| 2] Bargmann, § f fes

ri, Cggeköthner

aan 3| Bartels Hermann, | Kl. i Wiese Vollköthner, | Borstel ¡ Wiese und Masemann, | Johann, | __Rleinköthner | “4| Brüggemann, Heinrich, | Eggeköthner | Bultmann, Hein- | rih, Eggeköthner | 6] Dunekack, Hein- | rich, Vollköthner 7| Frieling, Johann, | H XX1III. 2 | Wiese Eggeköthner II. 6 |Acker II. 7 |Acker XXIII. 231] Wiese

_[XX1I]. 50 | Wiese

_[XX1I]. 45 | Wiese XXTII. 46 | Acker IV. 18 | Wiese

| Zum Hingst, |- _[Vincenz, Vollmeier Knief, Gerd | Dietri@, E föthner, Erben |

Kirche

Reinhardt, Heinrich, Voll- föthner, Erben Reinhardt, Hein- rih, Eggeköthner

| Rengstorff, Heinrich, Wittwe, __Eggeköthner Schmidt, Voll- meier, Erben Schröder, Johann Dietrich, Vollköthner

Hoya, den 28. Mai 1886. Königliches Amtsgericht. T. gez. Cludius. Ausgefertigt: (L. B Schellack, Secretair, : erihts\{hreiber Königlichen Amtsgerichts.

1IV. 17 [Wiese

XXIII. 48 | Wiese

[XXITII. 233] Wiese

[XX1II. 251] Wiese XXIII. 43 | Wiese

XXITII. 240 Wiel XXIII. 241]| Wiese

[XXIII. E Wiese

[8116] Aufgebot. :

Der Käthner Peter Hinrih Rix aus Dätgen hat das Aufgebot einer Schuld- und Pfandverschreibung vom 16. November 1871, aus welcher er seinen Kindern aus der Ehe mit Dorothea Sahau, Namens Dorothea Catharina, Maria Catharina und Iohann Hinrich, vertreten durch den Bödner Jochim Ri in Dâtgen, als Pfleger, 1080 M Les Tausend un Achtzig Mark) aus Darlehn, verzinslich mit 4 9% jährlih, von der Konfirmation der Gläubiger an \chuldig geworden ift, O en im Grundbu von Dätgen Band I. Blatt 10 Abtheilung I. Nr. 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den

4. Dezember 1886, E 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf-

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur-