1886 / 138 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

[14336] Dur Aus\@chlußurtheil vom 2. Jani 1886 ist das Hypotheken-Instrument, welches aus der gerichtlichen Schuld- und Pfandverschreibung vom 2. Mai 1867 und dem Hypothekenbuhsau8zuge vom 11. Mai 1867 über den auf den Grundstücken des Kohlenhändlers riedrih vom Sondern zu Barmen Band 22a. Art. 8 btheilung 11]. Nr. 1? im Grundbube von Oftherbede zu Gunsten der Kinder der Eheleute Dr. med. Heinri Straube und Justine, geb. Linder, zu Herbede, eingetragenen Erbantheil ad 4500 Gulden, macht 2571 Thlr. 12 Sgr. 102/7 Pf., gebildet ist, für kraftlos erklärt. Hattingen, den 7. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

[14341] In Sachen, betr. das von der Marie Schumann aus Ey beantragte Aufgebotsverfahren, ift heute das Aus\{luß-Urtheil dahin verkündet : daß die vom Vorschußverein, e. G., in Mirow, ausgestellten Spareinlagebüher Nr. 1206 und 1721 für kraftlos erklärt werden. Mirow, den 10. Juni 1886. Großherzoglihes Amtsgericht. C. Schumann.

[14344] n E at reite i. Schl. at am 7. Juni urch den 8riht Î für Recht erkannt: E E 1. Juni 1859

I. Das Hypotheken-Instrument vom 9. Sept. 1861

über 500 Thaler, eingetragen auf Nr. 191 Freistadt Abtbeilung 111 Nr. 13 für die verehelichte Bean Dentielte Auguste, geb. Schiller, wird für kraftlos rt.

11. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag- \teller auferlegt.

[1432] Kraftloserklärung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeihneten Amts-

gerits vom heutigen Tage ift die mit der Eintragungsbescheinigung versehene Ausfertigung des gerichtlichen Protokolls vom 29. September 1875, wonach der Schulrehnungs- führer Friedrich Haepke zu Lüchow wegen der ihm obliegenden Pflichten zu Gunsten der Schul- gemeinde Lüchow vertreten durch den Sul- vorstand, an seinem Bürgerhause Nr. 149 in Lüchow, bis zum Betrage von 1200 Æ eine Kautionshypothek bestellt hat, die von dem Königlichen Grundbuchamte I. zu Lüchow am 29. September 1875 Hypothekenbuchsbezirk I. Abtheilung I. Band Ik. Folio 149 pagina 33

__ Nr. 3 eingetragen ift,

für kraftlos erklärt.

Lüchow, den 9. Juni 18836. Königliches Amtsgericht. I. Lovenfofsfe.

[14333] Verschollenheits-Erklärung.

Nr. 5571. Nachdem Roman Grünwald- von Biengen auf die dies. Aufforderung vom 20. Mai 1885 Nr. 4004 keine Nachricht von \ch gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und sein Ver- mögen seinen Erben, ‘nämlich: Georg Grünwald, Landwirth, Maria, geb. Grünwald, Ehefrau des Ferdinand Bihlmann, und Elisabetha, geb. Grün- wald, Ehefrau des Michael Mehr, Alle von Biengen, in fürsorglihen Besitz gegeben.

Staufen, 5. Juni 1886.

Großh. Amtsgericht. Die Uebereinsti L A DeUets f b Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet Der Gerichts\creiber. Hufner.

[14345]

Erkenntniß auf Todeserkärung.

Der am 1. Dezember 1851 zu Merrhau - borene QOORN Louis Hermann Aa ‘Sobn des weiland Mühlenbesißers August Heinrih Opper- mann daselbst und dessen Ehefrau Friederike Wil- helmine, et Tinne, wird hiermit, nachdem auf er- gangene Ediktalladung sich weder der Verschollene aaa O : as von E Fortleben glaub-

achriht eingegangen ift, S i e Ee ertlärt a „Zugleich werden alle Erb- und Nachfolgebere{- tigte nohmals aufgefordert, ihre Anfpette i 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueber- Dung des Rue des Verschollenen auf die- elben keine Rücsiht genommen werd ird.

Einbeckck, O Z Ee ua E

öniglihes Amtsgericht. IT. (L. S.) Wahrenburg. _ Ausgefertigt : _ Heinemann, Aktuar, als Gerichts\hreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[14335]

Durch Aus\{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom 2. Juni 1886 is der am 18. Sai, 1888 zu Kniepitten als Sohn der Wirth Christian und Amalie, geborenen Schink, Kirstein'shen Gheleute' ge- borene Wirthsfohn Carl Friedrih Kirstein für todt erklärt worden.

Pr. Eylau, den 6. Juni 18386.

Königliches Amtsgericht.

(1433) BVekanntmatung.

Dur Aufgebotsurtheil des unterzeihneten Ge-

richtes vom 9. Juni 1886 sind bezüglich der :

1) auf dem Grundstücke Blatt 2 Klein-Zöllnig Abtheilung TII. Nr. 2 für George Beer ‘einge- tragenen 92 Thlr. oder 115 Thlr. Schlesische Münze,

2) guf demselben Blatt Abtheilung 111. Nr. 14 für Johann Jacobowsky und der Wittwe Junken E 53 t Ras

auf dem Grundstücke Blatt 172 Pats{hke

Abth. 11. Nr. 2 und Abth. 11T. Nr. 1 Ala Forderungen der Johanna Seper auf Lieferung einer Kuh und Zahlung von 13 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf.

4) E tarrtue über das auf dem Grund- stüde Blatt 31 Kraschen Abth. 111. Nr. 7 für Carl Freier eingetragene Darlehn von 120 Thlr.,

9) auf dem Grundstücke Blatt 155 Kazur Abth. Il. Nr. la. c. und 2a. ec. d. für Mariía Elisabeth und Johanna Richter eingetragenen Ansprüche auf je

; dur den Amtsrichter Bartelt

6) auf dem Grundstücke Blatt 52 Klein-Zöllnig Ati. II1. Nr. 1 für Carl Friedrich Berchner ein- getragenen 200 Thlr.,

7) auf dem Grundstücke Blatt 37 Wilhelmirenort Abth. 111. Nr. 1 für die vier Geschwister Woiwode eingetragenen 40 Tblr.,

8) auf dem Grundstücke Blatt 27 Reesewiß Ab- theilung III. Nr. 1 und 2 für Carl Wiczorke ein- getragenen 10 Thlr. 20 Sgr. und 2 Thlr. 12 Sgr.,

alle nicht angemeldeten Rechbte ausgeschloffen.

Bernstadt i. Schl., den 10. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

[14337] Jm Namen des Königs! Auf den Antrag des Maurers Hermann Fischer zu Schmoliß erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Neisse S für Recht :

Bezüglich nachstehender, auf dem Grundftüdcke Nr. 15, Schmolit, eingetragener Hypothekenposten : Abtheilung 111. Nr. 4: 28 Thlr. Erbtheil für Katharina und Michael Fischer,

Abtheilung 11. Nr. 5: 26 Thlr. 24 Sgr. rückständige Kaufgelder für Josef Fischer senior, Abtheilung 111. Nr. 6: 6 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Ausstattung für Katharina Fischer, Abtheilung 111. Nr. 7: 2 Thlr. Ausstattung für Michael Fifcher, ad a—d Gt ToEA auf Grund des Kauf- : u Januar 1802,

vertrages vom 13. Februar e. 60 Thlr. rüdständige Kaufgelder , zahlbar in 5 jährlihen Raten von 10 Thlrn. und 10 Thlr. __ auf das Begräbniß zu verwenden, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 30. De- zember 1844 für die Joseph und Catharina, geb. Berger, Fischer’shen Eheleute werden die eingetragenen Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen. Neisse, den 6. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

a. b. c.

d.

[14343] Jm Namen des Köuigs! Verkündet am 1. Juni 1886. Kambach, Gerichtsschreiber. o ee L A, s Fg A I. F. 9/85 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin dur den Amtsrichter Frubiv@dawicz E N für Recht: 4

I. Den nachstehenden Personen : 1) dem Kaufmann EClias Skurnik in Posen, 2) der verehelihten Handelsmaun ODobrisch

Baruch, geb. Skurnik, in Schroda, 3) M e Taube Werner, geb. Skurnik, in

oref,

4) der Rike, geb. Skurnik, verehelichten Kaufmann

Siegfried Neustadt, in G0) / 5) der Röschen Jacob, geb Skurnik, in Schroda, 6) au Oa Samuel Nathan Skurnik in

urni werden ihre Recbte auf die im Grundbuch von Borek Stadt Nr. 159 Abth. ITI1. Nr. 2 für Sue Skurnik eingetragenen 33 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. vorbehalten, die unbekannten Rehtsnachfolger der Taube Skurnik werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post Mgen Berech , Die etwaigen Berechtigten der im Grundbu von Borek Stadt Nr. 159. Abth. TII. Nr. 4 n Abraham Skurnik eingetragenen Erbegelder von 47 Thlr. 23 Sgr. 3 Z werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. 1II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Koschmin, den 1. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! R U iz S s ordan, Gerichts\creiber. Auf den Antrag: A 1) der Hausbesißerwittwe Peter Beyer, Wilhel- 3 mine, geb. Werner, zu Ball, 3

[14340]

des Eigenthümers Peter Beyer daselbst,

fa E Louise Emilie Beyer da-

edit,

als der legitimirten Rehtsnachfolger des

A gean Johann Friedrich Sibroeder zu 4) des Eigenthümers Wilhelm } als der Eigen- 5) des Hausbesißers Au a ändet

l Radue daselbst e Grundstü,

erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Jacobshagen

Zabel zu Ball und thümer der ver-

für Recht :

Das Hypothekendokument über die im Grundbu von Ball Band IV. Blatt Nr. 151 (früher Blatt 419) Abtheilung 111. Nr. 2 für den Eigenthümer Johann Friedrih S{roeder zu Ball aus der Obli- gation vom 26. November 1851 eingetragene und später auch nach Band V. Blatt Nr. 195 (früher Blatt 459) von Ball zur Mithaft übertragene, mit 5 9% jährlich verzinslihe Darlehnsforderung von 100 Thalern, bestehend aus einer Ausfertigung der di ais E M November 1851, dem Eintra-

ngsvermerk und dem ot z 15. April 1856, Hypothekenbuhsauszug vom R e igt is i

ie Kosten des Verfahrens werden gemäß 8. 89 d. G. K. G. vom 18. Juni 1878 und T ? Sund Anerkenntnisses der Antragsteller zu 1 bis 3 diesen

aufetlegt.

/ __ gez. Bartelt.

Ausgefertigt : Aae E nen den 4. Juni 1886.

(L. S) opp, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [14361] Jm Namen des Königs! Verkündet am 28. Mai 1886. Kamba ch, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Handelsmanns Moriß Werner I. in Borek, vertreten durch den Rechts- anwalt Hamburger in Posen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Fry- drychowicz j

für Recht:

Das Hypothekendokument in vim r itioni über 135 Thlr, 18 Sgr., eingetragen a A ‘Mai 1837 für die Jette, Taube, Jacob und Dobrisch, Ge- \chwister Skurnik, in Abth. 111. Nr. 2 des dem

23 Thlr. 7 Sgr. 114/56 Pf., je 15 Thlr. 5 Sgr. 812/36 Pf., je 8 Thlr. und Lieferung je einer Kuh.

kraftlos erklärt.

steller auferlegt. Koschmin, den 28. Mai 1886. Königliches Amtsgericht.

Oeffentliche Zustellung.

[14346] Der Thomas

Nr. 4421.

wesend, wegen Leistung eines Ernährungsbeitrages

zur der

vorauszahlbar, und

herzoglihe Amtsgericht zu Adelsheim auf Samstag, den 18. September 1886, Vormittags 9 Uhr.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Ndelsheim, den 9. Juni 1886. (L. S.) (Unterschrift),

[14351] Oeffentliche Zustellung.

Ferdinand Mann zu Darmstadt, Ludwigsstraße 3, klagt gegen den Skribenten Heinrich Bergsträßer, früher zu Darmstadt, jeßt in Amerika mit unbe- kanntem Aufenthalt, aus Verkauf und Lieferung

Zinsen seit dem 1. Januar 1886, und zur Tragun der Kosten, einschließlich der des Arvefiverfabrend, e e Rei e e E Verhand- es Re reits vor das Gr. 8geri

zu Darmstadt auf v A den 21. September 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Kümmel, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.

[14418] Oeffentlithe Zustellung.

Der Vierhäudler Friedrich Jürgens zu Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heuser daselbst, klagt gegen den Kantinenwirth und Auf- seher Fr. Stoya, früher in Groß-Munzel, jept un- bekannten Aufenthalts, wegen käuflicher Lieferung von Waaren, mit dem Antrage, Beklagten mittelst vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 149 A 5 S nebst 6°%/ Zinsen seit 1. März 1886 und in die Prozeßkosten zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abtheilung V e. auf

den 2. Oktober 1886, Vormittags 11 Uhr. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage mit dem Bemerken bekannt gens, daß gerichtsseitig die öffentliche Zustellung ewilligt ift.

Haunover, den 9. Juni 1886.

; : Steffen, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[14348] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausdiener Otto Remschel S Berlin W., Mauerstraße Nr. 84, Hof L., vertreten durch den Rechtsanwalt Voigt zu Halle a. S., klagt gegen den Buchbindermeister Gustav Lots junior, früher in Merseburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus den Squldscheinen vom 17. September 1884 über 300 M4 und vom 27. September 1884 über 425 K mit dem Antrage auf Zahlung von 725 H nebst 5 %/ Zinsen seit 1. Januar 1886 und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civillammer des Kömglichen Landgerichts zu Halle a. S. auf

den 2. November 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

„Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 10. Juni 1886.

: : Dülcke, Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[14354] Oeffentliche Zustellung.

Die frühere Kaufmannsfrau Amalie Bergau, geb. Radtke, zu Leipeninken, vertreten durch den Rechts- anwalt Kleinschmidt in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Kaufmann Moriß Bergau unbekannten Aufenthaltes, wegen beimliber, 08 williger Verlassung und Versagung des Unterhaltes, mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und demselben au die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet ca E DS é e E Verhandlung des Rechts-

its vor die Erste Civilkammer des Königli Landgerichts zu Insterburg auf O den 25. September 1886, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- O zu alen En ju bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di

Auszug der Klage bekannt auten) E Insterburg, den 4. Juni 1886.

i i Migge, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[14395] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 5945, Die Ehefrau des Goldarbeiters Jakob Drollinger, Sophie, geb. Augenstein, zu Ispringen, vertreten durch Rectsanwalt Dufner in Pforzheim, klagt gegen ihren Ehemann, zur Zeit in Amerika an unbekannten Orten abwesend, wegen grober Ver- unglimpfung und harter Mißhandlung mit dem An- trage auf Ausspruch der Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Groß- herzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf

Montag, den 20. September 1886, Vormittags 82 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten agr tons ele en ai ju bestellen. 2 ede der öôffentlihen- Zustellun i diejer Auszug der Klage bekannt Ie E Karlsruhe, den 31. Mai 1886.

Handelsmann Moriß Werner I. gehöri Grund- \tückds Borck Stadt Nr. 159, ci aus “Va

L (Unterschrift), Gerichtsshreiber des Großberzaalichen Landgerichts,

Hypothekenbuchsaus8zuge vom 31. Mai 1837 und dem Erbrezesse vom 5./11. September 1832 wird für

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag-

f Landwehr von Dainba@ als Klagvormund des unehelichen Kindes der ledigen Katharina Landwehr von Dainbah, Namens Adolf Landwehr, klagt gegen den Müller Jacob Häffner von Sindolsheim, z. Zt. an unbekannten Orten ab-

r

mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten Fonnns von wöchentlich 1 4 20 4 vom Tage

eburt des kläg. Kindes an bis zu dessen zurück- gelegtem 14. Lebensjahre, in wvierteljährl. Raten | adet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß-

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Gerichts\hreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.

von Kleidern, mit dem Antrage auf Verurtheilun des Beklagten zur Zahlung von 73,50 4, nebst 50/0

/

[14394] Oeffentliche Zufiell

Nr. 5946 Die Ehefrau des Goldar Drollinger Sophie, geb. Augenstein, zu Jsyg Namens ihres minderjährigen Sohnes Au us É linger, vertreten durch Rechtsanwalt Dufne, Pforzheim, klagt gegen ihren Ehemann in Amerika an unbekannten Orten abwesen unterlassener Obforge für den Unterhalt feines x derjährigen Sohnes August Drollinger dur p, lies Verlassen seiner Familie, mit dem Ane auf Leistung eines wöchentlichen Ernährungs a von 2 #4 50 -, vierteljährlich vorauszablbar , ladet den Beklagten zur mündlichen Verbandlyz Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des G herzoglichen Landgerihts zu Karlsruhe auf j

Montag, den 20. September 1886

j Vormittags 84 Uhr, d mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten @ rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung w dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den Je Mai 1886.

R . Köhn, : Gerichts\hreiber des Großherzoglichen Landgeriÿ

[14353] Oeffentliche Zustellung. ,_ Die Arbeiterfrau Johanna Hinzer, 4 Dewn in Hardershof , vertreten durch den Justiz-Rj Engelmann, klagt gegen den Ehemann Arbeit Feues Hinzer, unbekannten Aufenthalts, weg hesheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Y teien zu trennen und den Beklagten für d allein schuldigen . Theil zu erklären, und [ah den Beklagten zur mündlichen Verhandlung d A vor Me 2. Srsiammer des Königlich andgeri zu Königsberg i. Pr., erpla Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf Ae EEEN den 2. November 1886, Vormittags 10 Ut mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten G rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies Auszug der Klage bekannt gemacht.

Königsberg i. Pr., den 1. Juni 1886,

_ Hensel, Kanzlei-Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[14355] Oeffentliche Zustellung.

Die verchelihte Arbeiter Zimmermann, August geb. Sann, zu Arnswalde, vertreten dur den Justi rath Deves zu Friedeberg N.-M., klagt gegen ihr Ehemann, den Arbeiter Carl Julius Zimmermann aus Arnswalde, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegs bösliher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem À trage, das zwischen den Parteien bestehende Ban der Che zu trennen und den Beklagten für de allein \huldigen Theil zu erklären, und ladet de Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Ret streits vor die I. Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Landsberg a. W. auf

deu 20. November 1886, Vormittags 10 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten O? richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird diess Auszug der Klage bekannt gemacht.

Landsberg a. W., den 2. Juni 1886.

i: _Pommorsky, Gerichtsschreiber des. Königlichen Landgerichts,

[14349] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann C. Sonnenkalb jr. zu Leipzig, ve treten durch R. A. Dr. Alfred Engel daselbst, klagt geg den Nähmaschinen-Agenten Gustav Adolph Zihang früher in Leipzig, jeßt unbekannten Aufenthalts, a elbstshuldnerisher Bürgschaft, mit dem Antrag auf kostenpflihtige Verurtheilung des Beklagten j Zahlung von 1804 „4, au auf vorläufige Vollstreck barkeitseckflärung des Ürtheils, und ladet den B klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreit vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Abth, Sekt. VI auf den 28. September 1886, Vormittags 9 Uhr ¡Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wir diefer Auszug der Klage bekannt gemaŸht. Leipzig, den 9, Juni 1886. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Crackau,

Aktuar. [14350] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Friedrich Wittler in Magdeburg vertreten durch den Justizrath Meißner daselbst

iters

klagt gegen die Erben des in Magdeburg (Neustadt

G aufitangs W. Tittmann, als:

e 400, X., 9

2 a. Emil Tittmann, Seefahrer in Marseille, auf Zahlung von 34,90 4 nebst 6 9% Zinsen füt ein dem Erblasser geliefertes Barrel Petroleum 291 Pfd. enthaltend, mit dem Antrage, die Veo flagten zur Zahlung von 34,90 „& nebst 6% Zins seit 13. April 1885 und zur Tragung der Proze kosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufi vollstreŒbar zu erklären, und ladet den Beklagten Emil Tittmann zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits* vor das Königliche Amtsgericht il Magdeburg (Neustadt) auf

den 18. September 1886, Vormittags 10 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieses Auszug der Klage bekannt gemacht. ; Magdeburg (Neustadt), dea 1. Juni 1886.

Knauft ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung 15.

[14360] Oeffeutliche Mnn s. ; In der Sache betreffend die Ablösung der der agten zu Wüstfeld, im Kreife Hersfel alljährlih an die Schul- und Küsterstelle zu Vit feld zu entrichtenden Roggen und Weizen- Abgaben wird der Wilhelm Heusner, Otto's Sohn, Wüstfeld, dessen jeßiger Auferthaltsort unbekan" D ne Basen Vollzieb,ung des Ablösung? ezesscs au /

deu 23. Augustd.J., Vormittags 11 uhr in das Géschäftslokal “der Königlichen Spez Kommission 11. zu Hersfeld, Markt 185/18 unter dem Lin auf die geseßlichen Folgen

Versäumniß, insbesondere unter der hierdurch öffentli vorgeladen, daß dem den alle wegen seiner Versäumniß Weiterungsko\ten zux Last gele

L r. Y 4610.)

zeichen Litt. WV. Nr. .127.

Kassel, am 8. Juni 1886. Königliche General-Kommisfion. Pomme.

entstehende

t werden. (Akte"Widßt

¿ 138,

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 15. Juni

1886.

e

Königreich Preufszen.

Finanz-

Ministerium.

Plan

Ein Hundert Fünf und Siebzigsten Königlich preußischen Klassen-Lotterie,

gehend

aus 160000 Stammloosen und 30000 zu den Ge-

‘men der 3 ersten Klassen auszugebenden Freiloosen, welche

N f ihrer

pielen,

Ausgabe für Rehnung der Lotterie-Kasse mit- mit 95000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen.

Erste Klasse u 39 4. Einsaß. b. Gew. zu 30000 15000 10000 5000 3000 1500 500 300 200 150 300 100 je 60 000 Freiloose zu 39 Gew. u. 8000 Freil.

Dritte Klasse u 39 e Einsaß. M.

1 Gew. zu 60000

45000

30000 | " 15000 ! 10000

1 1 1 2 3 4 ó

10 50 100

10 50 100 300 200 E 1559 1M00Freiloose zu 39 l Letragesimms lier Freiloose . 1000G. u. 12000Freil. | E i

S D G. E. S

Betrag.

M 30000 15000) 10000 10000

9000 6000 2500 3000 10000 15000 30000 451380 312000

| Betrag.

M 60000 45000 30000) 30000| 30000 20000 | 15000 | 15000 | 925000 | 30000 | 60000 | 1786065 | 468000

161460 i755

1 1 1 2 3 4

10 50 100 300 9523

3 0 n

9

2

2

3

10 25 50 100 1050 1100 1255 1459 59938

65000 Gew. nnabme.

m. 04-4 0.4 4 2.09 S

Zweite Klasse zu 39 #4. Einsay.

Á. Gew. zu 45000 30000

10000 Freiloose zu 39 903880] 10000 G. u. 10000Freil.

Vierte Klasse zu 39 # Einsap.

1 Gew. zu 600000 9

Betrag.

E 45000

45000 999915 390000

1619415

150 105

| Betrag.

M. §00000 600000 300000 200000 150000 100000 80000 300000 375000 500000 500000 3150000 1650000 5 627500 300| 437700 210| 12586980

« - . «| 22157180

i.

00090 50000 00000 75000! 50000 40000 30000 15000 10000 5000 3000 1500 500

1

| | Anzahl | „-_| der zu begebenden

ise | Stamm- loose. | Ife 160000 | 2e 152000 | |

Freiloose.

ôte | 150000

j

H

8000 | 10000 |

4e | 148000 |

12000

auf die

Einsat. der Freiloo

M. M.

6240000 5928000 5850000 5772000

312000 780000 1404000

¡Einnahme u. Ausgabe durchlaufend. Betrag d. Freilo

2 N Klasse, der baaren Gewinne. | M. |

591880 1229415 ôte 2146065 | 4te | 22157180 | __13§/, vom Betrage säm

lste | 2e |

Der Plan der Lotterie ist der Geseßeskraft habende Vertrag Loose und der General-Lotterie-Direktion.

t. 1. Beschaffenheit der Loose. Jedes Loos ift mit einer der 190 000 bedruett. Die halben Loose unter- die Viertel dur A. B. C. D. und die Loose sind mit dem

jvishen den Käufern der

Nummern von 1 bis [heiden sich durch A.4, B.t, tel dur a. h, e. d. e. f. tempel der General-Lotte Nandschrift ihrer Mitglieder,

interschrift der Lotterie-Cinnehmer versehen.

piltigfeit des Looses. Loose, von welchen die Namensunter innehmers auch nur theilweise abgetrennt ist, find hierdur stvorden und begründen keinen

Ausgabe.

Betrag

Ueberhaupt

der Freiloose. M.

312000 390000 468000

mtlicher Freiloos e Ueberhaupt |

g. h, Sämmtliche rie-Direktion

4 Nachzahlung E

und der

Gesammt- Einkommen.

se. M.

6240000 6240000 6630000 7176000 1170000 20456000

ose

Gesammt-Betrag.

o.

903880 1619415 2614065

22157180

161460

27456000

eingestempelten

auch mit der eigenhändigen Namens-

Anspruch auf Gewin

der Erneuerung (S. 5.) Allein die gedruckte Nur

ht die eingeshriebene, entschei

9

2. Preis der Loose.

pen oben für jede Klasse bestimmteu ‘léhândigung des Looses zu entrichten. Ver über diesen Preis ist den i 1 mern verboten. Außer dem Einsaße sind in lnzes Loos 1 A an Shreibgebühr und 2 M Es beträgt sonah für jede Klasse der eines halben Looses 21 4, eines : und eines Achtellooses 5 46 25 3. Bei Entrichtung

j entrichten. Panen Looses 42 M, 0A 50

Einsaktzpreis e

Si E

Ein Verkau Lotterie-ECinnehmern

Leßtere vollendet die

chrift des werthlos nzahlung (S. 10) nmer des Looses,

det über den Gewinn-Anspruch.

ines Looses ist in

Beträgen Zug um Zug gegen

f der Loose unter und Unter-Ein-

jeder Klasse für ein Reichsstempelabgabe

reis eines iertellooses

ieser Zahlungen mittelst Postsendung trägt der Spieler Porto und

Vstellgeld der Post.

F. 3. Verkauf der Loose. Denselben bewirken die

Lotterie-Ein-

mer und deren Unter-Einnehmer. Beide dürfen nur og e:

N Me ‘Loose ausgeben, olen verzeichnen. b dosen, sowie von einem

waltung keine Kenntniß

mer dürfen kein Loos

tile ertheilen, noch Mit- Von allen Namens-

8 Lo i i

und Üinee e sichert den M E iltig erklären. Eine Vorausbezahlung der Geldbeträge Seitens | ‘vieler auf spätere Klassen wird von der General-Lotterie-Direktion anerkannt und entbindet auch nicht von der Beachtung plan-

auch weder Zusicherungen au oder Antheils\pieler auf den oder Antheilsvermerken auf

Einsah- Original-

Compagniespiel wird Seitens der Lotte-

genommen.

dur

Nur der rechtmäßige Besitz . Die Einnehmer und Unter- Vermerk für mehrere Klassen als

Seitens der

j iger Vorschriften (88. 5, 6, 13), sondern begründet Ansprüche nur

#n den Empfänger.

4. Ziehungen.

ul festgesevt, daß mit der Ziehung der 1. Kla

. am 9, November, der 3.

Die Ziehungen der 175. Lotterie sind der-

e am 6. Oktober,

am 14, R Ee 1886 und der

4. Klafse am 21. Januar 1887 der Anfang gemacht werden wird. Sie werden von eigens dazu ernannten Königlichen Kommissarien ge- leitet, Leßtere {ütten vor Beginn 1. Ziehung sämmtliche 190 000 Loosnummern und zu jeder Klasse die Gewinne in die Ziehungsräder nach Revision der Nummern und Gewinne in Gegenwart des Publi- fums und der jedesmal dazu besonders abgeordneten Lotterie-Ein- nehmer, rufen die öffentlich von Waisenknaben gezogenen, Zug um Zug ihnen zugereihten Nummern und Gewinne aus, lassen diese von vereideten Protokollführern auf der Stelle niedershreiben und belegen demnächst die mit ihren Gewinnen aufgereihten Nummern fowie die Ziehungsräder mit ihrem Kommissionssiegel; an die Ziehungsräder wird außerdem ein A angelegt. ÎÍn jeder Klasse werden nur fo viele Nummern der Loose gezogen, als im gegenüberstehenden Gewinne vorhanden sind. Die am Schluß der leßten Klasse im Ziehungsrade zurückbleibenden Nummern sind Nieten.

8. 5. Erneuerung der Loose. Jedes Loos gewährt nur für die Klasse, auf welche es lautet, Anspruch auf Gewinn. Die Spieler haben daher von Klasse zu Klasse für ihre niht gezogenen Loose neue, mit gleiher Nummer bezeichnete, unter Vorzeigung der Loose aus der zuleßt gezogenen Klasse, bei dem betreffenden Einnehmer oder Unter- Einnehmer bis spätestens 6 Uhr Abends am vierten Tage vor dem Anfang der bevorstehenden Ziehung, bei Verlust des Anrechts, ein- zulösen. Spieler, welhe der Vorzeigung der Vorklassen-Loose {ih entheben wollen, können diese auf ihre Gefahr im Gewahrsam des Einnehmers oder Unter-Einnehmers lassen. Will der Spieler das zur Erneuerung vorgezeigte Loos ferner an \sich behalten, fo ist der Einnehmer oder Unter-Einnehmer zur theilweisen Ablösung seiner Namensunterschrift verpflichtet. Jeder Spieler hat gena darauf zu achten, daß er für die neue Klasse ein Loos derselben Nummer erhalte, welche sein Loos der Vorklasse hatte. Empfängt ein S ieler eine andere Nummer, so hat er auf den Gewinn, welcher auf diese andere Nummer fällt, keinen Anspruch * sondern nur ein Anrecht auf den Gewinn, welcher etwa auf die ursprünglich von ihm gespielte Nummer gefallen ist ; wogegen der Gewinn auf die verwehselte Nummer dem- jenigen Spieler gebührt, welcher dieselbe in der früheren Klasse ge- spielt und deren Erneuerung unter Zahlung des planmäßigen Betrages rechtzeitig nachgesucht hat.

L, 6. Freiloose. Für jedes in den 3 ersten Klassen gezogene Loos erhält der Spieler außer dem planmäßigen Gewinnbetrage, noch ein für die nähstfolgende Klasse einsaßfreies Loos, bei dessen Annahme jedoch für die schon gezogenen Klassen die Einsäße, Schreibgebühren und Reichs\stempelabgaben nah Maßgabe des §. 2 nacgezahlt, außer- dem au für die Klasse, auf welche das Freiloos lautet, die Schreib- gebühr, sowie von dem Betrage derselben aus Anlaß der Reichs- \tempelabgabe für ein ganzes Loos 5 3, für ein halbes Loos 3 S, für ein Viertelloos 2H und für ein Achtelloos 1 entrihtet werden müssen. Auch die Einforderung der C atz n muß spätestens bis 6 Uhr Abends am vierten Tage vor Anfang der bezüglichen nächsten Ziehung, zugleih mit der Erhebung des Gewinnbetrages, unter Rüd- gate des betreffenden Gewinnlooses, bei Verlust des weiteren Anrehts, erfolgen.

& 7. Kaufloose. Dies sind Loose, welche erst zur 2., 3. oder 4. Klasse verkauft werden. Für dieselben müssen die e Sqchreibgebühren und Reichsftempelabgaben der früheren Klassen nachgezahlt werden. - i T

"8. Die S&lußzeit des Looseverkaufs tritt unbeschadet der Vorschriften in den 88. 5 und 6 wegen Cinlösung * der Erneuerungs- und Freiloose für jede Klasse bei den Einnehmern am leßten, bei den Ünter-Einnehmern am 3. Tage vor Anfang der bevorstehenden a Ziehung ein, und zwar überall mit Ablauf der 6. Stunde

ends,

8 9. Gewinnlisten. Diese werden mit Unterschrift der Direktion und mit deren Stempel vollzogen gedruckt und den Ein- nehmern zur Einsicht für die Spieler zugefertigt. Nur sie bestimmen den Gewinnanspruch. / .

8. 10. Gewinnzahlung. Die Einnehmer resp. Unter-Einnehmer, aus deren Kollekten die betreffenden Gewinnloose entnommen worden sind, zahlen gegen gleichzeitige Rückgabe der Leßteren die Gewinne, nachdem ihnen die gemäß S. 9 vollzogenen Gewinulisten zugegangen sind, sofort an die Präsentanten der Loose, soweit ihre Bestandsgelder ausreichen, was zur Berichtigung der Gewinne bis zu 500 M ein- \{ließlih in der Regel der Fall sein wird. i i

Die Legitimation des Präsentanten unterliegt dabei Prüfung, und nur in den beiden Fällen, wenn: |

a. ein Dritter dem Cinntbitet oder Unter-Einnehmer \chrifilich angezeigt hat, daß ihm das zur Kollekte desselben gehörige Gewinnloos abhanden gekommen sei (§. 13), oder wenn:

b. E Beschlagnahme auf Grund des S. 12 er- folgt ist, i : ist der Einnelmer resp. Unter-Einnehmer verpflichtet, die Zahlung so lange zurückzuhalten, bis im Falle ad a die betheiligten Interessenten sich geeinigt haben, beziehungsweise über den Anspruch gerichtlich ent- schieden. im Falle ad b aber der Arrest vom Gericht aufgehoben ift.

Lehnt ein Unter-Einnehmer die Gewinnzahlung ab, fo ift derselbe verpflichtet, dem Präsentanten des Looses darüber eine \hriftliche Bescheinigung zu ertheilen. Mit diejer Bescheinigung hat der In- haber das Loos dem mitunterzeihneten Einnehmer zur Zahlung zu präsentiren, und dieser ist dann verpflichtet, die Zahlung ebenso zu leisten, als wenn das Loos unmittelbar von ihm entnommen wäre. Der Inhaber des Looses kann zwar leßteres au dem Unter-Einnehmer, wenn dieser nit sofort Zahlung leistet, gegen Empfangsbescheinigung zur Einziehung des Gewinnes von dem bestallten Einnehmer aus- händigen ; es geschieht dies jedo ledigli auf seine Gefahr, derge- stalt, daß er sid wegen seines Anspruchs alsdann nur noch an den Unter-Einnehmer zu halten hat. ; ; 5

Lehnt ein bestallter Einnoþmer die Gewinnzahlung ab, so hat hierüber der Inhaber des Looses sich vom Einnehmer eine Bescheini- gung ertheilen zu lassen, und die jewinnzahlung, unter Einreichung des Looses nebst der gedahten Bescheinigung, unmittelbar bei der General-Lotterie-Direktion zu beantragen. Der Gewinn wird alsdann dem Präsentanten, sofern nicht nach dem Ermessen der General- Lotterie-Direktion noch eine nähere Erörterung erforderlich erscheint, sofort dur die General-Lotterie-Kasse ausgezahlt oder ihm* auf seine Gefahr und Kosten mit der Post übersandt. Der Inhaber cines Gewinnlooses kann das Lektere in dem vorgedahten Falle auch dem Einnehmer, gegen Empfangsbescheinigung, zur Einziehung des Ge- winnes von der (8 eneral-Lotterie-Direktion aushändigen; es geschieht dies jedo lediglich auf seine Gefahr, dergestalt, daß er sich wegen seines Anspruchs alsdann nur an den betreffenden Cinnehmér halten fann. Sobald übrigens in diesem leßteren Falle das Gewinnloos bei der General-Lotterie-Direktion eingegangen ist, soll der Gewinn sofern dies niht {hon geschehen ift dem Einnehmer unverweilt, längstens binnen 4 Wochen, zur Auszahlung überwiesen werden.

8. 11. den Gewinnen. Von allen Ge- winnen werden 134/5 % für die General «Lotterie - Kassen und 9 0/0 für den Einnehmer, auch die etwaigen Einsaßreste der laufenden Lotterie in Abzug gebracht, welche auf dem Gewinnloose vermerkt stehen uud sich auf das Leßtere aus|chließlich beziehen. Ueber das, was nach diesen Abzügen dem Spieler zukommt, ist jeder Ein- nebmer und Unter-Einnehmer verpflichtet, demselben eine Rechnung zu- zustellen, ihm auch auf Verlangen die gedru te, mit dem Stempel

Glücksrade planmanis

feiner

Abzüge von

der General-Lotterie-Direktion beglaubigte Gewinn-Tabelle vom 7. Juni 1886, zum Beweise der Richtigkeit dieser Rechnung, vorzulegen.

Andere Abzüge, als die vorgedachten, dürfen nicht gemacht werden. Den Einnehmern und Unter-Einnehmern ist verboten, von den Ge- winnern Geschenke unter irgend einer Form oder zu irgend einem Zwecke anzunehmen oder Seitens ihrer Angehörigen annehmen zu lassen. Ebenso wenig dürfen sie auch nur das Mindeste unter dem Namen von Kosten, ualagen Zinsen, Diskonto 2c. den Gewinnern, mit Ausnahme des durch Leßtere ihnen verursahten Portos und Be- \stellgeldes der Post, abfordern oder sich von ihnen versprechen laffen.

8. 12. Beschlag auf Gewinngelder kann von Gläubigern nie- mals gelegt werden. Wird jedoch dem Inhaber eines Gewinnlooses der rechtmáäßige oder ausschließliche Besiß desselben von einem Dritten streitig gemacht, so bleibt es diesem überlaffen, mit Bezeichnung von Nummer und Untersheidungsbuchstaben des streitigen Looses die Be- \hlagnahme des betreffenden Gewinnbetrages, vor erfolgter Zahlung desselben beim Gericht auszuwirken. : z

8. 13. Abhanden gekommene Loose. Von vermißten Loosen muß der Spieler dem betreffenden Einnehmer beziehungsweise Unter- Einnehmer ungesäumt, spätestens bis zu den in den S8. 5, 6 und 14 bestimmten bezüglichen Verfalltagen, bei Verlust jedes weiteren An- rechts, cine \chriftlich und deutsh abgefaßte Anzeige machen, welche zu ihrer Gültigkeit den Tag ihrer Ausstellung, Namen und Wohnung des Ausstellers, ferner die Nummern der vermißten Loose bei halben, Viertel- und Achtel-Loosen au den Untersheidungs-Buh- staben derselben —, sowie die Lotterie und Klasse, welcher diese Loose angehören, bezeichnen muß. Ift bei deren E das Erneuerungs- oder Freiloos, resp. der auf das vermißte Loos gefallene Gewinn vom Loos-Inhaber bereits in Empfang genommen, so wird die Verlust- Anzeige niht mehr berücsihtigt und dem Anzeigenden hiervon durch den Einnehmer oder Unter-Einnehmer, unter Mittheilung des Sach- verhalts, Nahhri&t gegeben. Andernfalls muß abgewartet werden, ob ih ein Inhaber des als vermißt angezeigten Looses bis zum Ablauf der Verfallzeit (88. 5, 6 und 14) meldet. Meldet sich bis dahin kein solcher, so wird dem Anmelder, falls er bis spätestens 6 Uhr Abends des 3. Tages vor der Ziehung den planmäßigen Betrag entrichtet hat, das Erneuerungs- oder Freiloos (Letzteres vorläufig als Kausfloos), beziehungsweise nah dem 90. Tage der Gewinn C G E wer- den. Meldet sich dagegen ein folher Inhaber, so bleibt, falls keine gütlihe Einigung unter den Betheiligten stattfindet, die Entscheidung dem Gerichte überlassen. Zu dem Ende wird der Einnehmer dem Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, unverzüglich dur ein nah seinem Wohnorte zu rihtendes und unfrankirt unter Einschreibung zur Post zu gebendes Schreiben den Inhaber des Looses und seinen Wohnort namhaft machen. Ersterer hat alsdann, bei Ver- lust alles weiteren Anspruchs, die Klage gegen den Inhaber binnen 6 Wochen nach dem Datum dieses Schreibens beim kompetenten Gericht anzustellen und, daß dies geschehen, binnen derselben Frist der General- Lotterie-Direktion nahzuweisen. Bleibt dieser Nahhweis innerhalb der bezeichneten Frist aus, oder wird die angestellte Klage zurücgenommen oder zurückgewiesen, so verliert der Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, jedes weitere Anreht sofort. Uebrigens bleiben bei solchen Streitigkeiten sowohl das streitige Loos, als au das Er- neuerungs- oder Freiloos und der darauf gefallene oder fallende Gewinn, sowie die gerihtlich mit Beshlag belegten Gewinngelder während der Dauer des Streites im Verwahrsam der Lotterie-Ver- waltung. Der Inhaber eines - als vermißt angezeigten Looses hat dasselbe daher bei Verlust seines Anspruchs sofort bei der Präsentation entweder der General-Lotterie-Direktion oder auf seine Gefahr (8. 10) dem betreffenden Einnehmer gegen eine ihm darüber zu ertheilende, nit cedirbare Bescheinigung abzuliefern und hierbei ebenfalls seinen Namen und Wohnort anzuzeigen.

Uebrigens haftet den Anmeldern vermißter Loose die General- Lotterie-Direktion für keine bei vorstehend angeordnetem Verfahren durch Versehen oder Zas von Einnehmern resp. Unter-Cinnehmern ibnen entstehenden Nachtheile.

In Betreff der Erneuerung eines streitigen Looses hat sowohl dessen Inhaber, als au Derjenige, welcher es als vermißt angemeldet, bei Verlust jedes weiteren Anrehts, Alles zu erfüllen, was in dieser Beziehung dem Spieler eines Looses obliegt.

8. 14. Verfallzeit der Gewinne. Der Anspruch auf einen Gewinn erlisht mit dem 90sten Tage nah dem Ablauf des Datums der bezüglihen Gewinnliste. Eine Ausnahme hiervon findet ftatt, wenn ein Gewinn auf ein rechtzeitig als vermißt angemeldetes Loos gefallen ist. Alsdann kommt dem zum Empfang des Gewinnes Bes rechtigten, neben jener Frist von 90 Tagen eine fernere Frist von 30 Lagen zu Statten, welhe in dem Falle, wenn kein Inhaber des Looses innerhalb der erstern Frist sich gemeldet hat, von deren Ablauf anhebt, in dem Falle aber, wenn ein Inhaber rechtzeitig sih gemeldet hat, mit dem Tage beginnt, an welhem die Betheiligten sich geeinigt haben oder eine rechtskräftige Entscheidung über den streitigen Gewinn- anspruch verkündigt worden ist.

8. 15. Geschäftsanweisung. Sämmtliche Einnehmer und Unter-Einnehmer sind mit einer Geschäft8anweisung vom 1. August 1875 versehen, welche sie, sowie die im §. 11 gedachte Gewinn- tabelle und den Lotterieplan Jedem auf Verlangen vorzeigen, auch erstere Beide für Jedermann auf Verlangen von der General-Lotterie- Direktion zum Verkauf gegen Vorauszahlung des tarifmäßigen Preises und Portos beziehen müssen.

S. 16. Bestellungen auf Loose zum Weiterspielen in der folgen- den Lotterie begründen keine Rechte und gewähren nur cine Aussicht auf Erlangung der bestellten Loose, falls die im §. 24 der Geschäfts- anweisung vom 1. August 1875 §. 15 bezeihneten Vorbe- dingungen zutreffen.

Vorstehender Plan der 175. Königlih preußischen Klassen- Lotterie, von welchem Druck-Exemplare bei sämmtlichen Königlichen Lotterie-Einnehmern und deren Unter-Einnehmern unentgeltlich zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und es wird mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. Oktober d. J. der Anfang gemacht werden. Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der gedahten Einnehmer niht vor dem ersten Tage nah beendigter Fieoung der 4. Klasse 174. Lotterie erfolgen.

Bei sämmtlichen Königlichen Lotterie-Einnehmern wird ein Theil A o zugewiesenen Loose in Achtelabshnitten zum Verkauf ge-

ellt sein.

Berlin, den 7. Juni 1886.

Königliche General-Lotterie- Direktion. Marßty. Thiele, i. V.

Centralblatt der Abgaben-Geseßgebuug und Ver- waltung in den Königlich preußishen Staaten. Nr. 12. Inhalt: Anzeige der in der Geseßfammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Verände- rungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuer- stellen. Indirekte Steuern: Aenderungen und Ergänzungen des Begleitschein-Regulativs. Ergänzung der Ziffer 16 der Ausfü rungs- voriritien zum Reihsftempelgeseß. Perjonalnacrichten.