1886 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, 1. Juli 1886.

__ Der Stab der Garde-Feld-Artillerie-Brigade und die beiden Garde-Feld-Artillerie-Regimenter sind heute früh zur Steh” übung nah dem Sciefplay bei Jüterbog ausgerückt. Die Rückkehr erfolgt am 23. d. M.

In Krefeld tagte kürzlich der Rheinische Provinzial- Handwerkertag und faßte seine Beschlüsse in folgenden Resolutionen zu'ammen:

1) Der Rheinische Handwerkertag in Krefeld empfiehlt zur Er- reichung des angestrebten Ziels allerorts in der Provinz die Gründung von Innungen, und zwar möglichst der Fachinnungen. Besonders cmpfieblt derselbe aber allen Handwerkern den Beitritt zum Rheini- schen Provinzial-Bundesamt vom Allgemeinen Deutschen Handwerker- bunde. Alle gutgesinnten Handwerker und Staatsbürger müssen die Bestrebungen des Handwerkerbundes unterstüßen, damit der aus- Es Mittelstand wieder zu scinem Rechte gelange und den si a mehr breit machenden Umsturzparteien die Spiße abgebrochen werde.

2) In Erwägung, daß die Gewerbekammern die Interessen des außerhalb des Handwerks stehenden Gewerbestands in erster Linie, des Handwerkerstands dagegen stets in untergeordnetem Maße vertreten, an der Förderung der Bildung von Handwerker- oder Jnnungs- kammern festzuhalten. Ferner empfiehlt der Handwerkertag den In- nungen, wenn mögli, Robstofflager und Verkaufshallen zu errichten, vm den Mitgliedern auch einen tatericllen Vortheil zu bieten. Der Handwerkertag empfiehlt ferner zur Verhütung von Zersplitterung in Gesamumtinnungen, bei Annahme des Statuts einer aus der Gesammt- innung hervorgehenden Fachinnung durch die Königliche Regierung da- bin zu wirken, daß die neu zu gründende Fachinnung den Beweis der Lebensfähigkeit vorher nabweise. Ferner spricht si der Handwerker- tag ganz entschieden gegen die Bildung eines Reichs-Innungsanmts aus.

3) Die Errichzung von Innungs-Krankenkafsen soll thunlichst an- gestrebt, dann aber bei dem nächsten Allgemeinen Deutschen Bons werkertage, welher im September in Kösen stattfindet, der Antrag gestellt werden, bei der Reichsregierung dahin zu petitioniren, daß die Unzuträglichkeiten, welche das Krankenkas)engeseß vom Juni 1883 im Seloige hat, zu entsprechender Abänderung des Gesetßes Veranlassung gäben.

4) Der Rheinische Handwerkertag erkennt die Sonntagsrube als unbedingt nothwendig an, vom cristlihen Standpunkte sowohl als auch vom rein menschlihen, und richtet an alle felbftändigen Hand-

werksmeister die dringende Bitte, in ihren Werkstätten nur in Fällen der dringendsten Noth die Arbeit an Sonntagen gestatten zu wollen, und die untergebenen Gesellen und Lehrlinge zur Heiligung des Sonn- tags anzuhalten.

Die Mehrzabl der Städter, die der Arzt in den Sommermonaten in einen Kurort \chickt, ist nit so krank, daß irgend ein bestimmtes Bad von vornherein indizirt ist, sondern in den meisten Fällen wird das Familienhaupt vor die Wabl eines Kurorts gestellt, der den verschiedenen Familienmitgliedern zusagt. Sie finden einen unter- rihteten Mentor in dem im Verlage von Rudolf Mosse in Frankfurt a. M. und Berlin, in dritter Ausgabe (1886) erschienenen „Bäder- Almanah“. (Preis in eleg. Calico-Decke 3 Æ; durch jede Buch- bandlung oder den Verleger direkt zu beziehen.) Die dem Bäder- Almanach zu Grunde liegende eigenartige Idee, welche das Buch wesentlich von all den zahlreichen Os Führern unterscheidet, findet in dem Titel „Mittheilungen der Bäder“ 2c. ihren Ausdru. Der Almanach enthält nämlih eine forgfältig nah wissenschaftlichen Grundsäßen geordnete Sawmlung von Origiral-Prospekten, die jedes Bad für fich selbst zur Aufnahme in dem Bäder-Almanach einsandte. Die Darstellungsweise ist eine ausführlichere, als man sie sonst zu finden geivohnt ist, und die lokalen Eigenthümlichkeiten der einzelnen Bäder finden in den Prospekten besondere Berücksichtigung, da ein jeder Kurort über sich selbst berihtet. Eine wesentlihe Ver- besserung der neuen Auflage gegen die früheren Aus- gaben besteht darin, day auh diejenigen Kurorte, welche ihre Prospekte nicht einsandten, redaktionell Berücksichtigung fanden, und man wird daher beim Gebrauche des Buches keine Lücke entdeckden. Die vorzügliche knappe und flare Darstellungsweise des

_wissenschaftlichen Theils is von dem verstorbenen Sanitäts-Rath

Dr. Georg Thilenius verfaßt und von seinem Bruder. Sanitäts-Rath Dr. Otto Thilenius-Soden revidirt. In kurzen Zügen werden dem Arzt und Heilbedürftigen sowohl für die cinzelnen Krankheitsformen die erforderlichen Direktiven zur Auswahl der Kurorte gegeben, als au den einzelnen Bädergruppen fpezielle Besprechungen gewidmet. Das umfangreihe Material der „Bäder - Almanach“ enthält ca. 600 Kurorte ist nah wissenshaftlihem Prinzip in 12 Gruppen eingetheilt. Ein ausführlihes Sah- und Namenregister dient zur \chnellen Orientirung. Wie der Titel sagt, ist das Buch für Jeder- mann bestimmt, welcher als Leidender oder Erholungsuchender eine

Badereise antreten will.

Theater und Gasthäuser inWien im Jahre 1885. Dem von uns schon neulich angezogenen Bericht der Wiener Polizei- verwaltung entnehmen wir die nabstehenden interefsanten Mittheilungen über Wiens Theater, Gasthäufer 2c. und Verkehrsmittel.

Der Niedergang des Theaterwesens in Wien ist seit 1880 dur eine stete Abnahme der Zahl der Theatervorstellungen ausgedrüt ; für 1885 ist eine geringe Besserung zu verzeichnen. Während in den Wiener Theatern 1880: 2811, 1881: 2665, 1882 (na dem Brande des Ringtheaters): 2203, 1883: 2138, 1884 (in diesem Jahre brannte das Stadttheater ab): 1837 Vorstellungen gegeben wurden, ftieg die Zahl derselben im Jahre 1885 auf 1905. Dagegen hat fi die Zahl der Volkssängerproduktionen (Spezialitätenvorstellungen u. f}. w. in den leßten zehn Jahren ungemein vermehrt; Zahl der Vorstellungen dieser Art betrug im Jahre 1876 wenig über 10 000, im Jahre 1885 aber nahezu 15 000, also um 50% mehr. Aehnlih wie den Theatern erging es den Hôtels und Gasthöfen ; auch ihre Zahl hat \sich seit 7 Jahren vermindert. In den Jahren von 1876 bis 1878 war ihre Zahl von 110 auf 161 gestiegen; seitdem ist sie aber mit verschiedenen kleinen Schwankungen bis auf 153 im Jahre 1885 gesunken. Die Zabl der Hôtelgarnis blieb ih in den 10 Jahren glei, nämlich 15. An Cafés und Café- restaurants zählte man 1876 im Wiener T OREIBON 609, und nachdem diese Zahl 1878 auf 584 gesunken war, hat sie ih bis 1885 wieder auf 643 gehoben. Restaurationen und Bier- häuser aller Art gab es 1885 im Wiener Polizeirayon 3223 gegen 2063 im Jahre 1876. Erfreulich ist die stete Abnahme der Branntwein- \chänken von 1626 im Jahre 1876 auf 1156 im Jahre 1884 und 1230 in 1885; hoffentlih bedeutet die kleine . Zunahme im leßten Jahre nicht den Anfang einer neuen Steigerung. Die Zahl der Siaker und Comfortables hat sich in den leßten 10 Jahren nicht nur niht vermehrt, sondern sogar vermindert. Im Jahre 1876 zählte man 1080 Fiaker (Zweispänner) und 1277 Comfortables (Cinspänner), dagegen 1885 nur 954 bezw. 1220 folcher öffentlichen Fuhrwerke.

Rom, 30, Juni. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind an der Cholera in Brindisi 5 Personen erkrankt und 11 gestorben, in Latiano 67 Personen erkrankt und 24 ge- storben, in Francavilla 27 Personen erkrankt und 15 gestorben, in San Vito 13 Personen erkrankt und 11 gestorben.

Inserate für den Deutshen Reihs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

@ 8 Deffentlicher 1, Steckbriefe und Untersuhungs-Sachen. 9. Industrielle Etablissements, Fabriken und

2. Sroangsvollstreckungen, ladungen u. dergl.

Großhandel.

Aufgebote, Vor- . Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des e-Juvalidendauk‘‘, Nudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Vüttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

ui. \. w. von sffentlihen Papieren.

. Uterarishe Anzeigen. . Theater-Anzeigen. | In der Börsen- . Familten-Nacbri(hten. Beilage.

Auunonceun - Vureaux. 8

ZwangsvollstreŒungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. [17640]

In dem Verfahren, betreffend die ang per egos rung der bisher dem Büdner Joachim Viereck ge- hörigen Büdnerei Nr. 17 zu Blievensdorf wird zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf

den 20. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt. Der Theilungsplan liegt vom 12. k. Mts. ab auf as Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheilig- en aus.

Neustadt’ i. Meckl., den 26. Juni 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. [17636] :

Zum Zwecke der Zwangsversteigerung der bei Neubrandenburg belegenen, dem Mühlenbesitzer B. Schweder gehörigen Heidemühle stehen Termine zum Verkauf und zur endlichen Regulirung der Verkaufs- bedingungen auf

Mittwoch, den 8. September d. Js., fowie zum Ueberbot auf Freitag, den 1. Oktober d. Js., jedesmal Vormittags 10 Uhr, und endlih zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die Heidemühle und an die zur Immobiliarmasse derselben gehörigen Gegenstände auf Mittwoch, den 8. September d. Js., Vormittags 10 Uhr, vor Gericht hier an. ; Neubrandenburg, den 24. Juni 1886. Großherzogliches Amtsgericht. I. F. Scharenberg. [17637] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 852, welches von der Sparkasse zu Koschmin für die katholishe Schul- gemeinde Galewo am 21. April 1884 über 219 M. 46 ausgestellt worden ist und bis zum 3. Dezem- ber 1885 an Einlagen und Zinsen einen Bestand von 1569 #. 52 4 nachweist, ijt verloren gegangen und soll zum Zwecke einer ueuen Ausfertigung amcrtisirt werden.

Der unbekannte Inhaber wird hiermit aufgefor- dert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 4, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er- folgen wird.

oschmin, den 25. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

ine Ausgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Olga von Goßkow wird deren Bruder, der Oekonom und Offizier Leo Karl Wilhelm Adolf von Goßtkow, geboren am 12, April 1822, welcher sich zuletzt in Adl. Rogainen aufgehalten hat und seit dem Jahre 1851 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine

den 30. April 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Geriht Zimmer Nr. 6

melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er- fol en wird.

oldap, den 27. Juni 1886.

j Königliches Amtsgericht.

[17642]

Das Großherzogliche Amtsgericht hieselbst hat heute E Beschluß erlassen :

Nachdem der Gemeindevorstand zu Kl. Raden hierher in glaubwürdiger Weise die Mittheilung ge- macht, daß der unter dem 8, Juni 1882, über eine

für die Ortégemeinde Kl. Raden als Gläubigerin in das Grund- und Hypothekenbuch der Büdnerei Nr. 2 zu Kl. Raden Fol. 5 am gleichen Tage ge- \chehene Intabulation von Neunhundert Mark, ver- zinslih zu 4 9/0, von dem hiesigen Gerichte aus- gefertigte Hypothekenschein bei Gelegenheit des in der Nacht vom 4./5. Mai 1886 stattgehabten Abbrandes des Gehöftes des Ortsshulzen Schröder zu Kl. Naden vernichtet worden sei, und die Mortifikation dieses Hypothekenscheines beantragt bat, so werden alle Diejenigen, welche aus dem bezeichneten. Jn- tabulate und dem verloren gegangenen Hypotheken- schein Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese Ansprühe und Rechte spätestens in dem hiermit auf Sonnabend, den 18. September 1886, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach- theile anzumelden, daß fie mit denselben werden aus- geschlossen werden, der ausgefertigte Hypothekenschein außer Wirksamkeit geseßt und dem Antragsteller ein neuer ausgefertigt werden wird. Sternberg i. Meckl., 26. Juni 1886. : (Unterschrift), Gerichts\hreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[17644] Oeffentliche Vekanutmachung.

In dem von dem Kaufmann Rudolf Kaß am 30. März 1886 errichteten und am 17. Mai 1886 ublizirten Testamente ist der Frau Mathilde

atthias, geb. Mond, die Summe von 9000 4 vermacht.

Leben und Aufenthalt dieser Miterbin ift unbekannt.

Dies wird auf Grund der Kat'\hen Testaments- akten 61 T. 4527 ausw. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 24. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 61.

[17647] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von den Schuhmachermeister Christian Gottfried Uhlich’\chen Eheleuten am 13. Januar 1832 errihteten und am 25. Juni 1886 publizirten Testamente haben sih die Eheleute gegenseitig zu Erben eingeseßt.

Beide Cheleute sind bereits verstorben. Leben und Aufenthalt der übrigen Erben ift ‘unbekannt.

Dies wird auf Grund der Uhlih’schen Testa- ments-Aften 61. U. 24. 1832 H. V. G. hier- mit öffentlih bekannt gemacht.

Verlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61.

[17648] Oeffeutliche Bekanntmachung.

In dem von den Tischlermeister Johann August Vogel’\shen Eheleuten am 12. November 1833 er- richteten und am 25. Juni 1886 publizirten Testa- mente haben ih die Cheleute gegenseitig zu Erben eingeseßt

Der Ehemann sowohl, wie defsen Ehefrau sind bereits verstorben.

Leben und Aufenthat des Posamentiers Johann Ludwig Beyer, welcher als Miterbe eingeseßt worden ist, ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Vogel’shen Testaments- Akten 61. V, 60, 1833 H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Verlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61.

[17643] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von den Schuhmachermeister Bernhard Friedrih Schröder’shen Eheleuten am 7. Juni 1833 errichteten und am 25. Juni 1886 publicirten Testamente ist die unverehelihte Caroline Riehle als Universalerbin eingeseßt worden.

Leben und Aufenthalt der Erbin ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Sthröder' schen Testamentsakten 61. 8, 481. 1833 H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Verlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61. [17649] Oeffentliche Bekauntmachung.

In dem von den Handelsmann George Stein- haus’\chen Eheleuten am 19. August 1848 errichteten und am 26, Juni 1886 publizirten Testamente haben sich die Eheleute gegenseitig zu Erben eingeseßt.

Beide Eheleute sind bereits verstorben. Leben und Aufenthalt der Miterben, und zwar:

1) des Iohann Wilhelm August Senf, 2) der Caroline Jost, ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Steinhaus’\chen Testa- ments-Akten 61. 8. 719, 1848 H. V. G. hier- mit öffentlih bekannt gemacht.

Berlin, den 26. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61. [17646] Oeffentliche Vekanutmachung.

In dem von der verwittweten Schneidermeister Sophie Magdalena Trose, geborene Dobbert, am 8. September 1843 errihteten und am 26. Juni 1886 publizirten Testamente sind:

1) der Drechslermeister Wilhelm HeinrihDobbert, 2) die verehelichte Graveur Emilie Zimmermann, geborene Dobbert, zu Erben eingeseßt worden.

Leben und Aufenthalt derselben ist jedoch unbekannt.

Dies wird auf Grund der Trose’shen Testaments- Akten 61, T. 149. 1843 H. V. G. hiermit öffent- lich bekannt gemacht. :

Berlin, den 28. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61.

[17650] Oeffentliche Maa,

In dem von dem Kaufmann Carl Wilhelm Theo- bald Thime am 24. April 1846 errichteten und am 24. Juni 1886 publizirten Testamente sind:

1) A Ehefrau Friederike Henriette, geborene öffler,

& dessen Sohn Carl Anton Theobald Thime zu Grben eingeseßt worden.

. Leben und Aufenthalt derselben ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Thime’shen Testaments- Akten 61. T. 173. 1846. H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 28. Juni 1886,

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 61.

[17645] Vekanutmachung. /

Durch Urtheil des Königlihen Amtsgerichts T. hierselbst vom heutigen Tage sind die Policen Nr. 10810 und 10811 der Londoner Union-Assecuranz- Societät, betreffend die Lebensversicherung des Wil- helm Ferdinand Diestel , Premier-Lieutenant im 1. Artillerie-Regiment zu Spandau, in Be von Einhundert Pfund, beziehungsweise. von Fünfzig Pfund Sterling, beide de dato Hamburg, den 27, De- zember 1853, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 26. Juni 1886. /

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts 1. Abtheilung 48.

[17430] Vekanutmachung.

Durch Aus\ch{lußurtheil des unterzeihneten Gerichts vom heutigen Tage

1) ift die Hypothekenurkunde über 38 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. nebst 59/0 Zinsen, eingetragen aus der gericht- lichen Obligation vom 10. September 1836 ex de- creto vom 27. September 1836 in Abth. 111. Nr 2 des den Besißer Endruscheit'shen Eheleuten in Gr. Steindors gehörigen Grundstücks Gr. Stein- dorf Nr. 3 für den Erdmann und Johann

Szelies der Antheil des ersteren im Erbwege übergegangen auf die Tapezierer-Wittwe Wilhelmine Seidler und deren minderjährige Kinder Carl Erd- mann Max, Erdmann Ludwig Arthur und Helene Margarethe Wilhelmine, Geshwister Seidler, säammt- lih zu Königsberg gebildet aus der mit In- grofsation8vermerk versehenen gerihtlihen Obligation vom 10. September 1836 nebst angeheftetem Hypo- thekenschein, für kraftlos erklärt ;

2) sind die Henriette Charlotte Szillies fowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf das in dem vorstehend sub 1 bezeichneten Grundbuche Abth. 111. Nr. 3 aus der gerichtlihen Schuld- verschreibung vom 29. Juni 1838 für die Henriette Charlotte Szillies zufolge Verfügung vom 27. No- vember 1840 eingetragenen Erbtheils von 19 Thlrn. 3 Sgr. 4 Pf. ausgeschlossen.

Labiau, den 22. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

[17438] Jm Namen des Königs! Verkündet am 28, Mai 1886. Buchholz, Gerichts\chreiber.

Auf den Antrag:

1) des Rentiers W. Andrée von hier,

2) des Schiffseigners Johann Friedrih Wilhelm

Weber zu Damm-Hast,

3) des Kaufmanns Bernhard Hirschfeld in Zehde- nick, vertreten durch den Kaufmann Hermann Hirschfeld ebenda,

zu 2) und 3) vertreten durch den Rechtsanwalt

Loeck zu Zehdenick,

erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Zehdenick durch den Amtzrichter Hellwig für Recht :

1) Das über die im Grundbuche von Hammel- \spring Band I. Blatt Nr. 17 in der 111. Abth. unter Nr. 17 für den Rentier Wilhelm Andrée zu Zehdenick eingetragene Forderung von 1025 Thlrn. = 3075 M gebildete Hypothekeninstrument,

2) das über die im Grundbuche von Hast Band I. Vlatt Nr. 7 in der 11I. Abtheilung unter Nr. 2 für den Carl Wilhelm Eduard Tamm eingetragene Borderung von 50 Thlrn. gebildete Hypotheken- instrument,

3) das Über die im Grundbuche von Hast Band I. Bl. Nr. 50 in der 11]. Abtheilung unter Nr. 1 für den Kossäthen Johann Friedrich Wilke zu Hast ein- getragene Forderung von 200 Thlrn. gebildete Hypo- thekeninstrument

werden für kraftlos erflärt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens

zu tragen.

[17437]

In der Aufgebotssache Carnein ist erkannt: die un- bekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbu von Medebah Band 14 Blatt 17 und Band 19 Blatt 32 aus der Schuld- urkunde vom 14. März 1861 eingetragene Post von 49 Thalern 29 Groschen 11 Pfg. für den Rechts- anwalt Cramer in Medebach ausgeschlossen.

Medebach, den 21. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Redacteur: Riedel. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner.

Sieben Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),

sowie eine Extra - Veilage, enthaltend das Verzeichniß: der gekündigten Obligationen der Hannoverschen Landes-Kredit:Anstalt.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 1. Juli

Preußischen Staats-Auzeiger.

1886.

Nichtamfkliches.

Berlin, 1. Juli. Jn der gestrigen

Preußen.

# Sizung des Herrenhauses leitete Graf Zieten-Schwerin # als Berichterstatter die Debatte über den Antrag des * von Kleist-Reßbow:

errn

„Das Herrenhaus wolle beschließen : an die Königlihe Staatsregierung den Antrag zu richten, das Geeignete wahrzunehmen, daß bei Wiedergewährung größerer Frei- heit und Selbständigkeit an die römisch-katholishe Kirche, auch der evangelischen Kirhe ein entsprehend größeres Maß von Freiheit und Selbständigkeit, und reihlihere Mittel zur Befriedigung der kirhlichen Bedürfnisse gewährt werden“,

mit der Bemerkung ein, daß die Motive des Antrages, deren

* Mangel man dazu habe benußen wollen, die Berathung durch

# Verweisung an die Petitionskommission zu vereiteln, aus # jenem ohne Zweifel leicht heraus zu lesen seien. # der Kulturkampf, * denn die

Nachdem welcher die evangelische Kirche mehr katholishe geschädigt und den längst gefühlten

© Nothstand der ersteren auf den Höhepunkt getrieben, nunmehr F als beseitigt ju betraten, sei es angezeigt, au die Rechte

* zu machen.

* der evangelishen Kirhe in ausgiebigerer Weise geltend Es sei völlig unzutreffend, wenn man behaupten

* wolle, der Antrag bedeute einen Feldzug gegen den Summ-

episfopat, denn einen solhen Akt der Unklugheit und der

* Undankbarkeit könne man den Freunden des Antrages unmög-

* lih im Ernste suppeditiren. Es würden ja keine unbeschränkten

* mit ihrem obersten Bischof direkt verkehren.

Forderungen gestellt, denn es handle sich lediglih darum, die evangelische Kirhe von der Bevormundung des Ministeriums und der Kammer frei zu machen; die Kirhe wolle vielmehr Neferent besprach

* sodann den Umstand, daß die Genehmigung von Kirchen-

* bezeichnete

eseßen von der Erklärung des Staats-Ministeriums abhängig ei: jene hätten einen staatsungefährlihen Charakter, und eine solhe Bestimmung als mit den Forde- © rungen der kirhlihen Freiheit völlig unverträglih. Sodann “zur Dotationsfrage übergehend, betonte er die ungleiche © Behandlung beider Kirchen und erwähnte beispielsweise, daß

* die katholischen Bischöfe einen Staatszushuß von 36 000 M

bezögen, während die evangelischen General-Superintendenten ‘nur eine nebenamtliche Staatsdotirung von 2400 M "erhielten; daher müsse neben dem größeren Maß von Freiheit

die Gewährung reichliherer Staatsmittel für die evangelische

‘Kirche gefordert werden. Was sodann die kirhlihe Vorbil- * dung der jungen Geistlihen anlange, so biete dieselbe keines- wegs die nöthigen Garantien, und die Gemeinden seien häufig

* in der Lage, auf diesem Gebiet die traurigsten Erfahrungen

wahrt

# zu machen.

Hicr müsse Abhülfe geschaffen werden, und zwar

"würde er verfönlich eine solche in der Jnstitution des Vikariats

suchen, vielleiht auch in der Errichtung einer ausreichenden # Anzahl von Seminaren; auch hierzu sei die Gewährung von

“Mitteln erforderlih. Die Lauen und die Feinde der Kirche * wiesen nun bei ihrer Opposition auf den Umstand hin, daß

“eine Reihe anderer wichtiger Bedürfnisse der Befriedigung

haben müsse; diese würden aber dur F Ministeriums und des Landtages in empfindlicher Weise be-

V ¿p

‘harre; allein bei diesem Antrage handle es sich um ein so ernstes Bedürfniß, daß der Staat sih hier der Abhülfe nicht entziehen könne, und deshalb möge das Haus dem Antrage in "möglichst großer Anzahl zustimmen.

Der Antragsteller, Herr von Kleist-Rezow, erklärte zunächst,

‘daß, nachdem der Staat durch Einbringung der letzten Kirchen-

‘vorlage, welcher er (Redner) entschieden zugestimmt, seinen “&rrthum bezüglih der Stellung von Staat und Kirche aner- annt habe, derselbe nun auch den berechtigten Forderungen Ider evangelischen Kirche gerecht werden müsse, welche ihm niht nur nichts zu Leide gethan, sondern ihre Selbst- “ständigkeit vielleiht niht immer zur Genüge ge- habe. Redner besprah sodann die rechtliche “Stellung des Kirchenregiments und führte bei dieser “Gelegenheit aus, daß dasselbe, da es auf der Grundlage der “Kirche, dem Bekenntnisse, basire, auch in innerkirhlihen An- gelegenheiten die nothwendige Freiheit und Selbständigkeit

dur) den Einfluß des Staats- “einträchtigt. Die Bestimmung, daß Kirchengeseßze zu ihrer : i der Bezeugung ihres aatsunaefthelhen bedürsten, involvire eine Entmündigung des Königs und der General-Synode; daher bedeute der gegen-

“wärtige Antrag nicht cine Shwächung, sondern vielmehr eine

“Stärkung des summus episcopus, und auch derx Kultus-

Minister könne seinerseits nur ein Jnteresse daran haben, daß

L

die kirhlihen Organe einer entsprehenden Freiheit genössen. # Was die Ausbildung der jungen Geistlichen anlange, so müsse

‘durch Hohhaltung des ristlihen Charakters der höheren Unterrichtsanstalten für die Durhdringung mit dem kirchlichen

# Geiste Sorge getragen werden, und außerdem müßten Semi-

nare in ausreichender Anzahl errichtet werden, da man gegenwärtig wr ein evangelisches Prediger-Seminar, das in Wittenberg, habe.

F Die kirhlihen Einrichtungen hätten mit der bedeutenden wirth- F schaftlichen Entwickelung nicht Schritt halten können, und der F tirhliche Dispositionsfonds erscheine in keiner Weise als aus- F reihend; der Staat habe aber die geseßliche Verpflichtung, M den unabweislihen Bedürfnissen der evangelischen Kirche Rech-

l : Es handle sich ja hier auch durchaus niht allein um ein kirhlihes, sondern in eminentem Sinne auch um ein staatlihes FJnteresse, um die Förderung des Friedens im Lande, um eine mähtige Hülfe auf dem Wege der christlich-sozialen Reform. Es fei daher in keiner Weise angezeigt, hier politishe Bedenken geltend zu machen, und ebensowenig handle es si hier um orthodoxe

nung zu tragen.

F oder hierarhische Bestrebungen; hier müßten sämmtliche evan- F gelische Christen nfitwirken, um eine freie Kirche zu

afen, welche im Glauben und in der Liebe ihre segensreiche Dice keit entfalten könne.

Herr Struckmann entgegnete auf diese Ausfü rungen des Antragstellers : Herr von Kleist-Reßzow habe den Schleier, der über seinem angebli so unschuldigen Antrage ruhte, gelüftet. Nah seiner Rede könne man nicht mehr von einem unshuldigen oder gar bedeutungslosen Antrage pen. Der vorliegende Antrag entsprehe vielmehr fast vollständig den Anträgen Brüel, welche in Hannover gestellt worden seien

zur Zeit, als Herr von Mühler noch Kultus-Minister war. Es jeien ganz dieselben Ziele, die der Antrag von Kleist verfolge. Vestigia terrent! Die Grundlagen der protestantishen Kirche seien ihrem ganzen Wesen, ihre Ge- schichte nah von der katholischen so grundverschiedene, daß er

(Redner) jede Exemplifikation auf die Verhältnisse der fatho-

lischen Kirche von vornherein für bedenklih halte. Man wolle vom Staate loskommen, man wolle eine vom Staate unab- hängige Kirche. Jn demselben Moment, wo man das fordere, wolle man ungemessene Mittel vom Staate. Das sei doch ein großer Widerspruh. Wenn einzelne fatho- lische Bischöfe höhere Gehälter bekommen, so beruhe das auf einer rechtlichen Verpflihtung des Staates. Der Staat habe bei der Säkularisation der geistlihen Güter die Verpflihtung übernommen, dafür einzelnen Geistlichen gewisse Entschädigungen zu gewähren. Die preußische Landes- kfirhe werde allerdings ein hohes Maß von Selbständigkeit erreichen; aber auf wessen Kosten? Ausschließlih auf Kosten der Selbständigkeit und der protestantischen Gewissensfreiheit der einzelnen Gemeinden. Man werde {ließli in eine Parteiherr- schaft hineingerathen, eine bestimmte Richtung in der Kirche werde eine majorisirende Wirkung ausüben, und sie werde diese Wirkung auch dem summus episcopus gegenüber haben, den man ja vorläufig noch beibehalten wolle... Der summus episcopus müsse einen Rückhalt an seinen Ministern haben. Wohin werde die Parteiwirthschaft führen? Diejenigen, die dann dieser Richtung nicht angehören, würden entweder wider ihr Gewissen handeln, oder sie würden von der Kirche ab- fallen. Dadurch werde das Sektenwesen groß gezogen werden, es würden Separationen innerhalb jeder Separation stattfinden. Man habe in Hannover Beispiele dafür. Die Gemeinden lösten sih in Atome auf, sie zersplitterten si, und das wolle man thun, nur um einer subjektiven Befriedigung willen. Ein kräftiges, landesherrliches Kirchenregiment sei ein Erforderniß für den Protestantismus und gegenüber den Parteiströmungen durchaus nothwendig. Es sei heute nicht mehr an der Zeit, über einen den Staat geradezu erschüttern- den Antrag abzustimmen. Vielmehr wäre es geboten, die dogmatischen Streitigkeiten innerhalb der protestantischen Gie aufzugeben, um zu einer im Volke fest wurzelnden Kirche zu gelangen. Würden solche Anregungen herantreten, so würde er (Nedner) gern zustimmen, dann brauchte man nicht zu katholischen Fnstitutionen Zuflucht zu nehmen. Unsere Zeit sei mcht religionslos, niemals sei mehr für kirchliche Zwecke aufgewandt worden, wie jeßt; gehe man doch jeßt au in protestantishen Städten daran, die in früheren Jahr- hunderten begonnenen Dome zu vollenden. Er bitte, den An- trag abzulehnen. i i

Nunmehr wurde ein Schlußantrag eingebracht, den Graf von der Schulenburg - Beeßendorf befürwortete, da man der Staatsregierung, die im Hause nicht vertreten fei, Zeit lassen müsse, sich über den Antrag s{lüssig zu machen und ihre Meinung zu äußern.

Schließlih wurde der Antrag von Kleist-Reßow, wie hon gemeldet, angenommen.

Jn der gestrigen (96.) Sißzung des Hauses der Abgeordneten stand zunächst die Jnterpellation der Abgg. Eberty und Halberstadt, betr. die Ueberschwem- mungen in den Kreisen Hirschberg, Schönau U. st. w., auf der Tagesordnung.

Die Jnterpellation lautet: 1) F die Königliche Staats- regierung über den Umfang der durch Ueberschwemmungen in den Kreisen Hirshberg, Schönau, Löwenberg, Landeshut, Görliß, Lauban, Bunzlau und anderen geschädigten s{chlesishen Distrikten verursahten Verheerungen unterrichtet? 2) Welche Maßregeln gedenkt eventuell die Königliche Staatsregierung s des Nothslands in den erwähnten Gegenden zu reffen ch‘

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister

des Znnern, von Puttkamer, erklärte sih bereit, die Jnter- pellation sofort zu beantworten. __ Zur Begründung derselben erhielt das Wort der Abg. Halberstadt, welcher bemerkte, die Erklärungen des Ministers von Puttkamer bei der Jnterpellation Strombeck seien nicht sehr ermuthigend für die Vuterpellänien gewesen. Gleihwohl hätten sie diese Jnterpellation eingebraht, weil die Verhält- nisse in diesem Falle doch etwas anders lägen. Man wisse, welche Verheerungen die auf dem Gebirge ent- springenden Zuflüsse der Oder, vermehrt durch Wolken- brüche und andauernde Niederschläge, in diesem Früh- jahr angerichtet hätten. Auch Hagel- und Blißschläge seien stärker als in früheren Jahren gewesen. Auf eine De- vastation der Forsten sei das Unglück nicht rig e d Die Schäden wiederholten sich s alljährlih, aber selten sei die Verwüstung so plößlich eingebrochen, wie in diesem Jahre. Nicht nur Gebäude und Grundstücke seien vollständig vernich- tet, schr viele Brücken und Stege fortgeshwemmt, Straßen, Kommunikationswege zerstört, der Verkehr gehemmt, auch der Verlust von Menschenleben sei zu beklagen. Die Zerstörung des Eigenthums sei eine so bedeutende, daß die Gemeinèen, welche von der Uebershwemmung betroffen seien, gar nicht mehr in der Lage seien, die Lasten für die Herstellung der Brücken und Straßen aufzubringen. Dies gelte insbesondere von den Kreisen in Bezug auf die Her- stellung der zerstörten Straßen. Es werde daher sehr dringend gehofft und gewünscht, daß die Königliche Regierung aus den thr zur Disposition stehenden Fonds den Gemeinden zu Hülfe käme. Ob eine Melioration der Flüsse dort, wo sie in die Ebene träten, vorzunehmen sein werde, um diese Ueberschwem- mungen in Zukunft zu mildern, würde Redner dem Ermessen der Königlichen Regierung überlassen.

M erwiderte der Staats-Minister von Puttkamer:

eine Herren! Als die ersten Nachrichten von den \{lesishen Wassershäden nur auf Grund von Zeitungsberichten hierher gelangten, habe i allerdings im ersten Augenblicke ernste Besorgnisse gehabt über den Umfang und die Tragweite der dadur herbeigeführten Schäden. Die inzwischen eingegangenen Berichte konstatiren indessen glück- liher Weise, daß dieser Umfang bei Weitem nicht so erheblich ist, wie es in den Zeitungen und anderen Berichten dargestellt war, und

wie es auch noch jeßt den Herren JInterpellanten zu Ohren ge- kommen zu fein sheint. Jch glaube, ich werde im gemeinsamen Interesse am besten handeln, wenn ih Ihnen den vom Herrn Regierungs- Präsidenten des Regierungsbezirks Liegniß, um welchen Bezirk es sich hauptsächlih handelt, erstatteten Bericht in extenezo mittheile. Die Herren werden dann am besten urtheilen können, ob in der That cin Nothstand vorliegt in dem Umfange, daß staatliche Hülfe einzu- treten hätte. Der Bericht, der heute an mi eingegangen ift, lautet nah den üblichen Eingangsworten folgendermaßen ih theile es Buen wörtlih mit, ohne ein Wort hinzuzusezen oder aus- zulaffen —:

„Nachdem bereits der Boden in Folge vielfachen Regens mit Wasser getränkt war, fand im Laufe des 20. und 21. d. M. ein un- gewöhnlich starker und anhaltender Niederschlag im weiten Umfange, namentlich aber im Quellgebiet der westlich in die Oder ein- mündenden Gebirgsflüsse statt, welher ausgedehnte Ueberfluthungen der längs derselben belegenen Ländereien zur Folge gehabt hat. Namentlich gilt dies von der Kaßbah und der in dieselbe ein- mündenden „wüthenden Neisse“, und von dem Bober- und Queis- fluß, wogegen die Lausizer Neisse hon außerhalb des eigentlichen Regencentrums gelegen zu haben und daher weniger betroffen zu sein scheint. Die Hochfluthen haben die des Jahres 1883 an einzelnen Stellen erreihht, an wenigen überschritten, zum größeren Theil sind sie etwas unter denen des genannten Sahres geblieben. Das aus den früheren Jahren bekannte Bild, welches die betroffenen Ländereien aach Rücktritt des Wassers bieten, hat sich wiederholt. Das gerade jeßt vielfach {on in Schobern stehende Heu ist weg- ges{chwemmt, das stehende Gras und Futter vershlickt, die Feld- und Gartenfrüchte theils ganz zerstört, theils mchr odsr weniger be- schädigt, au ein erhebliher Schaden an weggerissenen oder be- \chädigten Brücken und Stegen, an Straßen und Chausseen an- gerichtet. Die bei solchem Hochwasser stets cintretenden Er- sheinungen der Versandung und Auskolkung einzelner Strecken, der Uferabrisse und Ausrisse und dergleichen haben gleichfalls nicht gefehlt ; Bäume, Hölzer, Umzäunungen und dergleichen wurden herunter- getrieben, wogegen größere Schäden an Boden und Wirthschafts- gebäuden nur vereinzelt vorgekommen zu sein \heinen. Es ift un- zweifelhaft daher wiederum ein Schaden in größerem Umfange ent- standen, was um so bedauerlicher ift, als naturgemäß wieder die- selben Adjazenten betroffen sind, welche bereits vor drei Jahren schwer gelitten hatten. Wenn troßdem, wie es sich schon jeßt über- sehen läßt, im Allgemeinen der Schaden an Feldfrüchten und Kultur und namentlich an Hab und Gut der Anwohner ein ge- ringerer gewesen ist als im Jahre 1883, so ist dies theils dem Um- stande zu verdanken, daß die 4: dard in Folge des seit- dem besser organisirten Hochwassermeldedienstes \ich zeitiger regten und ihre Vorkehrungen zur Rettung und Bergung treffen konnten, vor Allem aber dem Umstande, daß das diesjährige Hochwasser doch durcschnittlich die Höhe desjenigen vom Jahre 1883 nicht erreichte und daß die Fluthwelle fh \{chneller verlaufen hat, als dies damals der ay war. So sehr daher der Schaden, welcher den Einzelnen au diesmal oft in empfindlihster Weise betroffen hat, zu beklagen ist: fo glaube ih doch. fchon jeßt aussprechen zu können, daß ein allgemeinerer und größerer Noth- stand, welcher die Staatsverwaltung zu außergewöhnlihen Maß- nahmen veranlassen oder der Privatwohlthätigkeit Anlaß geben könnte, fih im großen Umfange thätig zu erweisen, niht die Folge der diesjährigen Ueberfluthungen sein wird. Das Urtheil darüber, ob die Anrufung der Staatshülfe für einzelne Fälle nothwendig werden kann, muß ich mir zur Zeit noch vorbehalten und geftatte mir nur noch, gehorsamst zu bemerken, daß ih bezüglich eines Theiles des unteren Boberlaufes® im Bunzlauer Kreise, welcher auch in diesem Jahre \{chwer betroffen is und für welchen eine Eindeichung möglich erscheint, mit Vorschlägen zum dauernden Schuß an den Herrn Minister für Landwirthshaft, Domänen und Forsten und an Ew. Excellenz heranzutreten beabsichtige.“

Meine Herren, das ist eine Schilderung des Negierungs-Präsi- denten von Liegnitz, eines Beamten, von dem Ieder, der ihn kennt, von vornherein vorausfeßen wird, daß sie durchaus objektiv und in keiner Weise zu {warz oder zu hell gefärbt erstheint. Hiernach, glaube ich, werden die Herren Interpellanten sich überzeugen, daß die Staats- regierung sih nicht in der Lage befindet, die Frage, ob fie in größerem Umfange în Form eines wirklichen Nothstandsvorschlages an das Haus zu treten habe, sih vorzulegen.

Ich habe noch andere Berichte, welche diese Auffassung der Sache in allen wesentlißen Punkten zu bestätigen geeignet find. So hat der Landrath des Kreises Lauban, eines der betroffenen Kreise, unauf- gefordert an mich folgendes Telegramm gerichtet :

Interpellation Eberty veranlaßt mich zu der Anzeige, ‘daß nrt im Kreise Lauban unbedeutend, Staatshülfe niht erforderli.

Gbenso hat der Regierungs-Präsident zu Breslau, dessen Bezirk in den Zeitungen au als {wer beschädigt dargestellt ist, Folgendes an mich telegraphirt: :

Durch Hochwasser der. Neisse nur unbedeutender Schaden durch ortschwemmen von Heu von den Wiesen entstanden, im Kreise abelschwerdt Brücken und Wehre unbeschädigt. Im Glater

Kreise nirgends nennenswerther Schaden, auch im Frankensteiner

Kreise Uebershwemmungsshäden niht \o bedeutend, wie in

Zeitungen dargestellt, erreichen niht die Höhe der Uebershwemmung

von 1883. Staatshülfe nirgends beantragt oder angeregt.

___Das Gefammtbild, welches sich für die Staatsregierung aus diesem gewiß sehr bedauerlihen Vorfall ergiebt, is ein solches, daß wir bisher nit in der Lage gewesen sind und hoffentlich auch nicht in die Lage kommen werden, mit umfassenden Abhülfsmaßregeln vorzu- gehen; ih wiederhole aber den Ausdruck derselben Bereitwilligkeit, der ich bei der neulihen Interpellation bereits Ausdruck gegeben habe, dahin, daß in einzelnen Fällen, wie auch der Herr Regierungs-Präsident in Liegniß sich zu beantragen vorbehält, gewiß mit humaner Rüsicht ver- fahren werden wird und Anträge auf Bewilligung von Beihülfen, um einzelne besonders {wer betroffene Grundbesißer im Nahrungsstande zu erhalten, wohlwollend werden erwogen werden. Dazu werden aber meines Grachtens diejenigen Fonds des Staatshaushalts-Etats ausreichen, welche ih {hon neulih erwähnte, nämlich der Allerhöchste Dispo- sitionsfonds und das Haupt-Extraordinaruum. Wenn der Herr Inter- pellant am Schluß seiner eben gehörten Darlegung auf Maßregeln gekommen ist, welhe in Zukunft folhen Schäden vorzubeugen geeignet scin mögen, so kann ih versichern, daß die Staatsregierung, wie auch der Schluß des von mir eben verlefenen Berichts ergiebt, niht verfehlen wird, auf solche Abhülfemittel zu sinnen. Jch kann nur aus meiner früheren Stellung als Ober-Präsident der Provinz Schlesien mittheilen, os dies unausgeseßt im Auge behalten wird, daß aber die Lösung dieser rage ganz enorme Schwierigkeiten bietet. Mir ist speziell bekannt das Verhältniß im Gebiete des Bobers, eines der hier in Frage kommenden Nebenflüsse der Oder. Da hat man verschiedene Systeme, die gieeita darauf hinzielen, die Hoch- wassershäden möglichst zu verhüten und gleichzeitig au Reservoirs für die dürre Zeit zu bilden, ins Auge gefaßt, insbesondere darauf hinausgehend, gewisse Sammelbassins im oberen Gebiet des Bobers anzulegen mit enormen Mf GUe Etn, welhe durch S(leusen geöffnet werden können und wodurch gewissermaßen eine ulirung des Wasserstandes mittels Reservoirs hergestellt werden ann, wie es in Belgien an einzelnen Stellen der Fall ist. Indessen