1886 / 188 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

E

mi E R E

_—————————————— R

[lbeamten des Vereinigten Königreichs bekannt zu machenden

uster angeschafft werden, und daß die Munizipal: oder sonstigen Behörden der verschiedenen Städte Preußens damit alle Bücher stempeln sollen, welche zur Ausfuhr nah dem Vereinigten Königreich bestimmt sind. Nur diejenigen Bücher sollen in Gemäßheit dieser Uebereinkunft, soweit dieselbe sh auf die Zollsäße bezieht, zu welchen solhe Bücher zuzulassen sind, als in Preußen erschienen angesehen werden, welche nah ihrem Titelblatt als in einer Stadt oder einem Plate inner- halb des preußischen Gebietes erschienen sih darstellen, und welche gehörig durch die zuständige Muni ipal- oder sonstige Behörde irgend einer Stadt oder eines laßes in Preußen gestempelt worden sind.

Artikel VI.

Keine Bestimmung dieser Uebereinkunft soll so ausgelegt werden, daß dieselbe das Recht eines der beiden Hohen kon- trahirenden Theile beeinträchtigte, die Einfuhr solcher Bücher nach seinem eigenen Gebiete zu verhindern, welhe nah seiner inneren Geseßgebung oder in Gemäßheit seiner Verträge mit anderen Staaten für Nachdrücke oder Verle ungen des aus- schließlihen Rechtes zur Vervielfältigung erklärt werden.

Artikel VII.

Jm Falle einer der beiden Hohen kontrahirenden Theile mit irgend einer dritten Macht einen Vertrag über inter- nationalen Schuß des Rechtes zur Vervielfältigung abschließen würde, soll eine Bestimmung, welche der in dem vorher- gehenden Artikel enthaltenen entspri t, in solchen Vertrag auf- genommen werden.

Artifel VIII.

Diejenigen deutshen Staaten, welche zusammen mit Preußen den Zoll- und Handelsverein bilden, oder welche dem gedachten Vereine später noch sich anschließen möchten, sollen das Recht haben , gegenwärtiger Uebereinkunft beizutreten. Bücher, Stiche und Zeichnungen, die in einem Staate, welcher auf solche Weise Theilnehmer an dieser Uebereinkunft wird, er- schienen und aus einem anderen Staate, der au Theilnehmer an derjelben ist, ausgeführt werden, sollen in Gemäßheit dieser Uebereinkunft so angesehen werden, als seien sie aus dem Lande ihres Erscheinens ausgeführt worden.

Artikel IX.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll vom 1. September 1846 ab in Wirksamkeit ireten. Dieselbe soll fünf Jahre von diesem Datum an und von da ab weiter bis zum Ablauf eines Jahres nach der Aufkündigung in Kraft bleiben, welche von einer oder der anderen Seite zu irgend einer Zeit nah dem 1. September 1851 erfolgen möchte.

Artikel X.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden zu Berlin binnen zwei Monaten, oder wo möglich früher bewirkt werden.

ZU Urkund dessen haben die respektiven Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und derselben ihre Siegel beigedrüdckt.

Geschehen zu Berlin, den 13. Mai, im «Fahre Unsers Herrn 1846. (L. 8.) Canig.

(L. S.) Westmcrland.

Anlage 2.

Die unterzeichneten Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Jrland traten heute flliagunen, um den auf Grund der stattgefundenen Verhandlungen entworfenen Vertrag wegen des gegenseitigen Schußes der LAutorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung zu unterzeichnen.

Nachdem die beiden ausgefertigten Exemplare des Ver- trages geprüft und den getroffenen Verabredungen nah Form und Jnhalt entsprechend befunden worden, schritten die Be- vollmächtigten zu deren Unterzeichnung, jedo unter folgenden Bedingungen, welche obwohl sie nicht dazu geeignet ers jienen, in den Vertrag selbst aufgenommen zu werden, dennoch auch bei Ertheilung der Ratifikation so betrachtet werden sollen, als seien sie dur dieselbe mit genehmigt worden :

1) Zu Artikel I.

Beide Regierungen verpflichten sih, daß die Gebühren, welche für die Eintragung in das Verzeichniß bei dem preußi- schen Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten oder in das Registrirungsbuch des Buchhändler- vereins zu London etwa erhoben werden, den Betrag von zehn Silbergroschen preußisch Courant oder einem Schilling Sterling für die Eintragung eines einzelnen Werkes nicht über- steigen dürfen, wie es bereits von Seiten Großbritanniens in dem Schreiben des Handelsamts vom 2. April 1844 Litt. E. erklärt worden ist.

2) Zu demselben Artikel.

Jn Preaßen soll die Ablieferung des Freiexemplars an das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten zu Berlin, in Großbritannien an den Buch- händlerverein zu London erfolgen.

3) Zu Artikel TV.

Beide Regierungen sind darüber einverstanden, daß der Zoll von der Einfuhr von Noten aus Preußen nach Groߧ- britannien nicht höher gestellt werden darf, als derjenige von Büchern, die aus Preußen nah Großbritannien eingeführt

werden. : 4) Zu Artikel V. _ Mit Bezug auf die im Artikel Il der Parlamen1tsakte (9 und 6 Victoriae cap. 45) vom 1. Juli 1842 gegebene Auslegung des Wortes „Bücher“ wird als sich von selbst verstehend anerkannt, daß die im Artikel V verabredete Stem- pelung nur auf Bücher und Noten beschränkt bleibt, während dagegen alle übrigen im Kctifkel T des heute unterzeichneten Vertrages aufgeführten Gegenstände des Stempels nit be- dürfen, um zu dem im Artikel IV verabredeten Zollsate ia Großbritannien zugelassen zu werden. Verhandelt Berlin, den 13. Mai 1846. (L S8.) Canis. (L. S.) Westmorland.

Anlage 3. Zusagtzvertrag qu dem Vertrage zwischen Preußen und G-croß- ritannien wegen gegenseitigen Schußes der Autorenrehte gegen Nachdruck und unbefugte Na c- bildung vom 13. Mai 1846.

Vom 14. Funi; ratifizirt am 13. August 1855.

Se. Majestät der König von Preußen, in Jhrem Eigenen sowohl als im Namen Sr. Majestät des Königs von Sachsen,

Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, Sr. Hoheit des Herzogs von Braun- {hweig, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Dessau-Cöthen, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Bernburg, Sr. S aue des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt, Sr. Durch- laucht des Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß älterer Linie, Sr. Durch- laucht des ‘briges von Reuß jüngerer Linie, einerseits, und G Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von roßbritannien und Jrland andererseits, von dem Wunsche ge- leitet, die zwischen Zhren gedachten Majestäten am 13. Mai 1846 in Berlin zum gegenseitigen Schuße wider Nachdruck ab- geschlossene Uebereinkunft zu erweitern, haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Zusaßvertrag abzuschließen und deshalb zu Jhren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Se. Majestät der König von Preußen: den Herrn Albrecht Grafen von Bern storff, Allerhöchst- ihren Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Jhrer Großbritannischen Majestät, Ritter des Rothen Adler-Ordens erster Klasse mit Eichen- laub, Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der bayerischen Krone, Ritter des Königlich sizilianischen St. Januarius-Ordens, Ritter des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens Komthur des Königlich

nor GesGen Christus-Órdens, U

n Jhre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von GroßbritannienundJrland: den sehr ehrenwerthen Georg Wilh?lm Friedrich Grafen von Clarendon, Baron Hyde von Hindon, Pair des Vereinigten Königreichs, Mitglied Jhrer Großbritannischen Majestät Geheimen Raths, Ritter des Ordens vom Hosenbande, Groß- kreuz des Bath-Ordens, ersten Staatssekretär Jhrer Großbritatnnishen Majestät für die auswärtigen Angelegenheiten, und

sehr ehrenwerthen Eduard Johann Baron Stanley von Alderley, Pair des Vereinigten Königreihs, Mitglied Jhrec Großbritannischen Majestät Geheimen Raths und Präsident des Geheimraths-Aus\husses für Angelegenheiten des

Handels und der ausländischen Plantagen, welche, nah geschehener Auswechselung ihrer richtig befundenen Vollmachten, folgende Artikel verabredet und abgeschlossen

haben:

Artikel T. _ Man ift übereingekommen, daß alle Bücher, Stiche und Zeichnungen, welche innerhalb des Gebietes irgend eines an- deren Staates, der eine Uebereinkunft wider den Nachdruck mit Großbritannien abgeschlossen hat, oder abschließt, oder einer solchen beigetreten ist oder beitritt, veröffentlicht sind, bei ihrer Ausfuhr aus Preußen, Sachsen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Braunschweig, Anhalt - Dessau - Cöthen, Anhalt - Bernburg, Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershausen oder Reuß für die Zwee der gegenwärtigen Uebereinkunft ange- sehen werden sollen, als ob sie aus dem Lande ihrer Ver- öffentlihung ausgeführt wären. {4

Artikel !TT.

Der Schuß, welcher durch die unterm 13. Mai 1846 zwishen den Hohen kontrahirenden Theilen abgeschlo\}sene Uebereinkunft den Originalwerken zugesichert wurde, wird auf Uebersezungen ausgedehnt, worunter jedoch ausdrüdcklich ver- standen ist, daß die Absicht des gegenwärtigen Artikels einfa dahin geht, den Ueberseter bezüglih seiner eigenen Ueber- seßung zu schüßen, und daß nicht bezweckt wird, auf den :rsten Ueberseßzer irgend eines Werkes das ausscließlide Necht zum UVeberseßen dieses Werkes zu übertragen, ausgenommen in dem im folgenden Artikel vorgesehenen Falle und Umfange.

: Artikel 111,

Der Verfasser irgend eines in einem der beiden Staaten veröffentlihten Werkes, welcher sih das Recht der Uebersezung desselben vorbehalten wissen will, soll bis zum Ablauf von fünf Fahren, vom Datum der ersten Veröffentlihung der von du autorisirten Uebersezung an, zum Schuße gegen die

ublikation jeder von ihm nit also autorisirten lebersezung in dem anderen Staate in folgenden Fällen berechtigt sein : S. 1. Wenn das Originolwerk in dem einen Staate, innerhalb dreier Monate nah seiner Veröffentlihung in dem anderen Staate, einregistrirt und niedergelegt wordeu ist.

2: . Wenn der Verfasser auf dem Titelblatte seines Werkes jeine Absicht vermerkt hat, sich das Recht ver Ueber- seßung desselben vorzubehalten.

S. 3. Vorausgesegzt ist immer daß mindestens ein Theil der autorisirten Ueberseßzung innerhalb eines Jahres nah er- folgter Einregistrirung und Niederlegung des Originals er- \chienen sein, und daß das Ganze innerhalb dreier Jahre nah dem Datum dieser Niederlegung veröffentlicht sein wird.

J. 4. Vorausgeseßt ist ferner, daß die Veröffentlichung der Uebersezung in einem von den beiden Staaten stattfindet und daß dieselbe in Gemäßheit der Bestimmungen des Ar- tikels IT der Uebereinkunft vom 13. Mai 1846 einregistrirt und niedergelegt wird.

In Bezug auf Werke, welche in Theilen veröffentlicht werden, wird es genügen, wenn die Erklärung des Verfassers, daß er sich das Recht der Ueberseßung vorbehalte, in dem ersten Theile ersheint. Jedoch soll, mit Rücksicht auf den dur diesen Artikel auf fünf Zahre beschränkten Zeitraum für die Ausübung des ausshlizßlichen Rechtes der Ucbersezung, jeder Theil als ein besonderes Werk behandelt, und jeder Theil in dem einen Staate, innerhalb dreier Monate nah seiner ersten Veröffentlihung in dem anderen, einregistrirt und niedergelegt werden. Ï

Artikel IV.

Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel sollen au auf die Darstellung dramatischer Werke und die s musikalischer Kompositionen insoweit anwendbar sein, als die Gesege jedes der beiden Staaten in dieser Beziehung auf die zum ersten Male in denselben öffentlih dargestellten oder auf- eführten e Pilen V und musikalischen Werke Anwendung fin en oder finden follen.

Um jedoch dem Verfasser den Anspruch auf geseßlichen Schuß in Bezug auf die Ueberseßzung eines dramatischen Werkes zu gewähren, muß eine solche Ueberseßung innerhalb

dreier Monate nah der Einregistrirung und Niederlegung des Vriginals erscheinen.

Es versteht sich, daß der dur gegenwärtigen Artikel gewährleistete Shuß nicht beabsichtigt wird, um angemessene tahahmungen oder Bearbeitungen ramatisher Werke, je für die Bühne in Preußen oder in England zu verhindern, aen as er lediglich unrechtmäßigen Ueberseßungen vor- eugen soll.

Die Frage, ob ein Werk Nachahmung oder Nachdruck ist, soll in allen Fällen von den Gerichtshöfen der bezüglichen Staaten, in Gemäßheit der in jedem derselben geltenden Geseze entschieden werden.

Artikel V.

Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels T des Ver- trages vom 13. Mai 1846 und des Artikels TIT des gegen- wärtigen Zusaßvertrages sollen aus Peitungen oder periodischen Schriften. welhe in einem der beiden Staaten erscheinen, entlehnte Artikel in den Zeitungen oder periodischen Schriften des anderen Staates wieder abgedruckt oder überseßt werden können, wenn nur die Quelle, aus welcher solche Artikel ent- nommen sind, angegeben wird.

Doch soll diese Erlaubniß nicht so gedeutet werden, als ob sie in einem der beiden Staaten den Wiederabdruck oder die Uebersezung von Artikeln aus Zeitungen oder periodischen Schriften, welche in dem anderen Staate erscheinen, gestatte, wenn die Verfasser derselben in derjenigen Zeitung oder periodishen Schrift, in welcher folche Artikel erschienen sind, auf eine in die Augen fallende Weise bekannt gemacht haben, daß sie deren Wiederabdruck verbieten.

Diese leßte Bestimmung soll indessen auf Artikel politischen Inhalts keine Anwendung finden.

- Artikel VI.

Der gegenwärtige Yusagvertrag soll so schnell als möglih na Auswechselung der Ratifikationen in Ausführung kommen. In jedem Staate soll zuvor von der Negierung desselben ge- bührendermaßen der Tag bekannt gemacht werden, welcher für dieje seine Ausführung festgeseßt werden wird, und seine Be- stimmungen sollen nur auf Werke Anwendung finden, welche nach jenem Tage veröffentlicht werden.

: Artikel VII.

Der gegenwärtige Zusaßvertrag soll dieselbe Dauer haben wie der Vertrag vom 13. Mai 1846. Er soll ratifizirt und die Ratifikationen zu London so s{hnell als möglich, innerhalb zweier Monate vom Datum der Unterzeihnung ab, aus- gewechselt werden.

_ ZU Urkunde dessen haben dic obengenannten Bevollmäch- tigten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeihnet und mit ihren Wappen besiegelt.

So geschehen zu London, den vierzehnten Juni im Jahre des Herrn Eintausend ahthundertfünfundfünfzig.

(L. S.) Bernstorff. (L. S.) Clarendon. (L. S.) Stanley of Alderley.

Bekanntmachung.

Verlegung des Postamts Nr. 37 (Shwedterstr. 7).

Am 15. August wird das Postamt Nr. 37 aus dem Gebäude Schwedterstraße 7 nach dem Hause „Schwedter- straße 263“ verlegt.

Berlin C, den 11. August 1886.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath. Schiffmann.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Geheimen Regierungs-Nath Meyerho ff in Münster zum Präsidenten der General-Kommission für die Provinz Westfalen zu Münster zu ernennen.

Finanz-Ministerium.

Die Stelle des Königlichen Rentmeisters zu Birnbaum ist dem Kreissekretär Krug zu Samter vom 1. d. M. ab zu- nächst unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs verliehen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Ober-Hof- und Haus- marschall, General-Lieutenant Graf von Perponcher, in Babelsberg; i

Se. Excellenz der Staatssekretär des Neichs-Justizamts, Dr. von Schelling.

Bekanntmachung.

Die unter den Nummern 624, 953, 1954 und 2615 in die unterzeichnete Anstalt aufgenommenen Mitglieder werden gemäß §8. 8 des Reglements vom 3. September 1836 auf-

ejordert, den am 1. Juli d. J. fällig gewesenen Beitra

bie den sechsten Theil desselben als Strafe unverzügli

zu berichtigen, widrigenfalls nah jenem S. 8 weiter verfahren werden wird.

Berlin, den 11. August 1886.

Direktion der Berliner Allgemeinen Wittwen-Pensions- und Unterstüßungs-Kasse. Freiherr von Lenßt.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßzes vom 21. Oktober 1878.

Die Königliche Kreishauptmannschaft als Landes-Polizei- behörde hat die nihtperiodishe Druck chrift: „Sozialdemokratische Bibliothek. VIII. Der todte Schulze gegen den lebenden Lassalle. Aus dem Berliner „Sozialdemokrat“ 1868. Hottingen- Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung 1886“ auf Grund von S8. 11 und 12 des Reichsgeseßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 11. August 1886. Königliche Kreishauptmannschaft. Gumprecht.

Nicchtamlklices. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. August. Se. Majestät der Kaiser und König sind, wie „W. T. B.“ aus Salzburg meldet, gestern Abend um 6 Uhr von dort abgereist.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm sowie der Bot- schafter Prinz Reuß nebst Gemahlin und der Statthalter Graf Thun waren zur Verabschiedung auf dem Bahnhofe erschienen; jeder weitere Empfang war von Sr. Majestät abgelehnt wor- den. Das auf den Straßen und auf dem Bahnhofe ver- sammelte Publikum begrüßte den Kaiser mit lebhaftesten Hochrufen. Dem Statthalter Grafen Thun reihten Se. Majestät wiederholt aus dem Waggonfenster die Hand.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist nah Reichen- hall zurückgereist. A

Heute Vormittag, kurz vor 11 Uhr, trafen Se. Majestät der Kaiser im besten Wohlsein auf der Bahnstation Drewitz ein. Zum Empfange waren der General-Adjutant Fürst Radziwill und der Landrath Stubenrauch erschienen. Der Kriegerverein und die Schulen bildeten an dem festlih ge- {müdten Bahnhof Spalier und begrüßten den Kaiser mit lebhaften Hochrufen.

Se. Majestät begaben Sich alsbald zu Wagen nah Schloß Babelsberg, wo Allerhöchstdieselben gegen 111/24 Uhr ankamen und von Jhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin nebst Jhren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe, sowie Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander empfangen wurden. Ferner hatten sih zum Empfang eingefunden: der General-Major von Versen, der Major von Caniß, .der Ober-Präsident, Staats-Minister Dr. Achenbach, der Regierungs-Präsident von Neefe, der Polizei-Präsident Wolfgram und der Ober-Bürgermeister Boie.

Der Gemeinde Alsbach im Kreise Unterwester- wald, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist dur Allerhöchste Ordre vom 21. Juli d. J. das Enteignungsrecht für die zur Herstellung eines Verbindungsweges mit der Station Grenzau der Westerwaldbahn innerhalb des Gemeindebezirks Alsbach erforderlichen Grundstücke verliehen worden.

S. M. Kreuzer „Adler“, Kommandant Korvetten- Kapitän von Wietersheim, ist am 11. August cr. in Singapore eingetroffen und beabsichtigt, am 19. August cr. die Reise fortzuseßen. r:

S. M. Schiffsjungen-Schulshiff „Luise“, Kommandant Korvetten-Kapitän Graf von Haugwigt, ist am 11. August c. in Gravesend eingetroffen und beabsichtigt, am 24. August c. wieder in See zu gehen.

Oesterreich-Ungarn. Pest, 11. August. (W. T. B.) Ein von dem König an den Minister-Präsidenten Tis za er- lassenes Handschreiben bedauert, daß die jüngsten Per- sonalveränderungen bei der Generalität Miß- deutungen hervorgerufen hätten, welche die öffentliche Meinung beunruhigen und die bisherigen guten Beziehungen zwischen dem Bürgerthum und der Armee trüben könnten. Die gedachten Personalveränderungen seien, ohne Verleßung irgendwelcher ge)eßlihen, verfassungsmäßigen Rechte, lediglich im Jnteresse des Dienstes erfolgt. Der Geist der Armee, welche alle Völker der Monarchie umfasse, sei derjenige des obersten Kriegsherrn, und darin liege die sicherste Bürgschaft dafür, daß die Armee ihre Pflicht treu erfüllen werde, die nicht blos den Schuß der Monarchie nach Außen in si s{hließe, sondern auch, indem die Armee allen politischen Parteiumtrieben fern stehe, die Aufrechterhaltung der Ordnung im Jnnern und den Schuß der Geseße und der geseßlih bestehenden A mäßigen Fnstitutionen. Der König erwartet daher, daß bei nüchterner und leidenschaftsloser Erwägung, eine baldige Be- ruhigung der Gemüther eintreten werde, und spricht dem Minister-Präsidenten für seine hierauf gerichtete Thätigkeit das vollste Vertrauen aus.

Belgien. Brüssel, 11. August. (W. T. B.) Sämmt- lihe Polizeikommissare von Brüssel sind für morgen nach dem Amtslokal des Ober-Staatsanwalts berufen worden, unm sih mit den rihterlihen Behörden über die Maß- nahmen ins Einvernehmen zu seßen, welche in Rücksicht auf die am 15. d. M. stattfindende Arbeiter-Kundgebung zu ergreifen sind. 7 S

11. August. (W. T. B.) Der Bürgermeister riútete ein Schreiben an den Sekretär der Arbeiterpartei, durch welches er die Arbeiterkundgebung am nächsten Sonnïiag unter der Bedingung gestattet, daß der Zug nicht das Palais des Königs berühre. Die Arbeiterpartei hat diese Bedingung ‘angenommen.

Mons, 11. August. (W. T. B.) Jn dem Prozeß wegen Zerstörung der Baudoux'schen Glasfabrik bei den jüngsten Ruhestörungen ist heute das Urtheil gefällt worden: 5 der Angeschuldigten wurden freigesprochen, 2 zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt; die übrigen Strafen variiren zwischen 3 Monaten Gefängniß und 15 Jahren Zwangs- arbeit. Ein überaus zahlreihes Publikum wohnte der Ver- handlung bei, do unterblieb jede Kundgebung.

Großbritannien und Irland. London, 10. out (A. C.) Der König von Portugal war bis Sonnabend der Gast der Königin in Osborne, worauf er sich, be- gleitei von dem Herzog von Connaught, nah London begab, wo Se. Majestät im Buckingham-Palast abstieg. Heute be- giebt sih der König nah Kopenhagen zu einem Besuch des dänischen Hofes. / |

12. August. (W. T. B.) Bei dem gestern Abend stattgehabten Lord-Ma yors-Banket wünschte Lord Salis - bur y seinen Zuhörern Glück zu dem Ergebniß der Wahlen; dasselbe sei als eine Entscheidung der Nation und nicht irgend einer Klasse der Bevölkerung anzusehen. Wenngleich die afghanishe Grenzfrage und die egyptishe Frage noch nicht völlig geregelt seien, so sei doh guter Grund vorhanden, auf die Aufrechterhaltung des E zu rechnen. Der Redner sprach sodann mit Anerkennung über die von Lord Rosebery befolgte Politik und bemerkte hinsihtlich Jrlands: die Ne ierung müsse es sich zur Aufgabe machen, die loyalen Untertbanen der Königin in Jrland von den auf sie ausgeübten Druck zu befreien. Die

Schwierigkeiten seien groß, aber die Regierung besiße das Mandat des Volkes, das in unwiderrufliher Weise gegen eine unabhängige, selbständige Regierung in Zrland entschieden habe. Die Regierung müsse die soziale Ordnung, welche in ihrer gegenwärtigen Gestaltung die einzige gerehte Grund- lage für die Unzufriedenheit in Jrland bilde, umgestalten.

Robert Bourke ist zum Gouverneur von Madra's ernannt worden. A :

Birmingham, 11. August. (W. T. B.) Bei dec Nachwahl für das Parlament ist der Staatssekretär des Innern, Matthews, hier wiedergewählt worden. Cook hatte seine Kandidatur zurückgezogen.

Frankreih. Paris, 10. August. (Fr. C.) Der „Temps“ bringt nachstehende Note: „Nah der Mel- dung mehrerer Blätter hätte der Kriegs-Minister die Absicht, gegen den Recurs der aus der Armee aus- geschlossenen Prinzen beim Staatsrath eine Ein- sprahe wegen Jnkompetenz zu erheben, gestüßt auf den gouvernementalen Charakter der Maßregel, über die eine Rechtsprehung nur dem Parlament zustände. Man versichert uns: General Boulanger habe weder ein Memorandum an den Staatsrath gerichtet, noch je beabsichtigt, ein solches zu überreichen, sodaß der Staatsrath in voller Freiheit darüber richten kann, was der Minister als eine einfache Anwendung eines von den Kammern beschlossenen Gesetzes ansieht.“

Nach den leßten Generalrathswahlen haben die Re- publikaner in 77 Departements von 90, Paris und Algerien mit einbegriffen, die Mehrheit. Die 86 Departements, in welchen Neuwahlen für die Generalräthe vorgenommen wur- den, haben nunmehr folgende Vertretungen : Republikaner 1967 (vor dem 1. August 1980), Konservative 873 (vor dem 1. August 858).

11. August. (W. T. B.) Der „Temps“ und mehrere andere Zeitungen melden übereinstimmend: der Papst habe dem Botschafter Grafen Lefebvre de Behaine er- klärt, daß er in Bezug auf die Entsendung eines Gesandten nah Peking 10ch keine Entscheidung getroffen habe.

Nuvoßland und Polen. St. Petersburg, 12. August. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin machten gestern Abend mit ihren erlguhten Gästen eine RNundfahrt durch das Lager bei Kraßnoe Sselo. Die Kaiserin fuhr mit der Königin von Griechenland, der Erz- herzogin Karl Ludwig und der Herzogin von Edinburg in einem viersizigen Char-ä-bane, während der Kaiser, der Thronfolger, der Kronprinz von Griechenland, der Erzherzog Karl Ludwig, die Großfürsten und eine große militärishe Suite den Wagen zu Pferde begleiteten. Ein aus den Musikkapellen sämmtlicher Regimentec zusammengeseßtes Musikcorps intonirte die österreihishe Nationalhymne. Nah beendeter Rundfahrt wurden mehrere Musikstücke vorgetragen, woran ih eine Kanonensalve und Zapfenstreich {loß. Hierauf verließen die Kaiserlichen Majestäten mit ihren Gästen das Lager und be- gaben sich nach Kraßnoe Sselo, wo sie der Theatervorstellung beiwohnten.

Der chinesische Gesandte, Marquis Ts;eng, wurde gestern vom Kaiser und später auch von der Kaiserin in einer Abschiedsaudienz empfangen.

Amerika. Washington, 10. August. (N. B.) Der Präsident Cleveland hat den Farbigen James Matthews E „Recorder of Deeds“ ernannt. Der Senat hatte denselben früher für diefen Posten nicht bestätigt.

New-York, 10. August. (N. B.) Vei dem Ober- geriht von Chihuahua ist gegen die Verurtheilung Mr. Cutting's zu einem Jahr Zuchthaus und zur Zahlung einer Geldbuße von 600 Doll. Berufung eingelegt worden. Es heißt, daß Mr. Bayard die mexikanish? Regierung zum leßten Male aufgefordert habe, Cutting fFreizugeben. Wahrscheinlich wird die Angelegenheit einem internationalen Schiedsgericht unterbreiter werden. Mittlerweile dauert die kriegerische Aufregung an der mexikanischen Grenze unge- s{chwächt fort.

Zeitungsstimmen.

Die Zeitschrift „Das deutsche Wollen-Gewerb e“ bringt einen Artikel unter der Ueberschrift „Die neueste Heil- methode“, dem wir folgende Ausführungen. entnehmen:

Die im Vorjahr zur N der bestehenden Depression im englischen Handel und Verkehr“ eingeseßte Königliche Kommission hat ihre Arbeiten beendet und ist zu dem Uberrashenden Schluß gelangt, daß keine Nothwendigkeit zu ihrer Einseßung vorlag, d. h. daß Handel 1nd Industrie nicht dacniederliegen, sondern im stetigen Wachsthum vegriffen seien : :

._. . . Dieser Befund wird in den Kreisen, welche alle Mittel und Hebel in Bewegung setzten, um die Kommission ins Leben zu rufen, eine saubere Ueberraschung verursachen! . - . Die Kommission giebt aber dem Patienten Verhaltungsmaßregeln. Sie empfiehlt den britischen Industriellen, sich den Bedürfnissen ihrer auswärtigen Kunden besser anzupassen, wenn sie niht von den Welt- märkten verdrängt werden wollen, und die Königlihe Kom- mission steht horribile dictu nit an, zu erklären, daß die britishe Jundustrie viel nachzuholen hat und sich in ibrer Besserung beeilen muß, da sie von ihren deutschen Mitwerbern bereits überflügelt worden ist! Die Konkurrenz des Auslandes sei überhaupt in unaufhaltbarem Wachsthum begriffen und Deutschland insbesondere bedränge England auf seinen eigenen und allen fremden Märkten in so hervorragender Weise, daß Alles gethan werden müsse, um Deutsch- land gleihzukommen. Dies liege ganz und gar in den Händen der britishen Industriellen und Händler, und die Regierung könne da nur nahhelfen, indem sie ihre auswärtigen Vertreter anweist, häufiger und ausführliher über die Handelsverhältnisse der einzelnen Länder zu Ae und diese Berichte sofort dem Publikum zugänglich zu machen.

Der „Schlesischen Zeitung“ wird aus Dresden geschrieben : : : :

Der Volkswohlstand im Königreich Sachsen scheint zu steigen. Für ein derartiges erfreulihes Resultat glüdlidjer Umstände und einer gesunden Wirthscaftspolitik spricht wenigsters der Bericht über die sähsishen Sparkassen. Im Jahre 1879 wurden 1 450 603 M mehr eingezahlt als zurückgezahlt, im Jahre 1885 aber 12 121 301 4 Die 2abl der einzelnen Eingänge betrug 1879 nur 683 266, im Jahre 1885 jedoch 1241276. Die Durchschnittsziffer der Einzahlungen var 1879 = 113 A6, 1885 aber nur 82 4, ein Beweis, daß in diesem Zeitraume die Zahl der Sparer aus den unteren Volksklassen gewachsen ist. Ein fernerer Beweis von der Verbesserung der Lage der sächsishen Arbeiter ist aus den Einkommensteuerlisten zu entnehmen, wonach die Jahreseinkommen bis zu dem Betrage von 1600 zu- genommen haben. Die Einkommen von da bis 4800 M haben eine

Einbuße erlitten, und crs darüber hinaus mat sich wieder eine Zu- nabme geltend. Vergleiht man \{chließlich die Steigerung des Prozent- saßes der Bevölkerung mit derjenigen des Einkommens, so ergiebt sich, daß Letzteres sih um 161/10% vermehrt hat, während bei der Bevölkerung die Vermehrung 62/10 betrug.

Aus Apolda meldet die „Gothaische Zeitung“:

Die hiesige Strumpffabrikation ist gegenwärtig in sehr flottem Gange, das Angebot von Arbeit und die Gesuche nach Arbeitern und Arbeiterinnen waren lange geit niht fo vielfältig wie gegenwärtig, am meisten fehlen die Vorarbeiter: Spuljungen und Spulmädchen, Hasplerinnen u. dgl. Der Lohn für diese Arbeiten ist bedeutend ge- stiegen, man zahlt für einen guten Spuler 6—8 M wöchentlich und für cine Hasplerin 10—12 Æ, und dabei f!agen die Meister noch sehr über {chlechte Bedienung von dieser Seite. Die Aufträge auf Damentücher, Herren- und Damenwesten 2. sind kaum zu beschaffen ; es wäre nur zu wünschen, daß dies recht lange anhalten möchte.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In dem hoben Alter von nahezu 86 Jahren ist am Dienstag früh zu Steglitz der in allen musikalischen Kreisen bekannte und hoch- geschätte Musik-Direktor Professor D. Eduard August Grell gestorben. Derselbe war am 6. November 1800 hier geboren, und seine künstlerische Thätigkeit hat auch in erster Linie stets dem Musik- leben Berlins gegolten, um das er si als Dirigent ter Sing-Akademie, von 1852 bis 1876, große und unvergeßliche Verdienste erworben hat. Auf Veranlassung König Friedrih Wilhelms IV. organisirte er den Berliner Dom- Chor, der seitdem einen \o weit reichenden Ruf erlangt hat. 1858 wurde Grell zum Professor der Musik ernannt und 1864 erhielt er den Orden pour le mérite Auch wurde er als Mitglied in den Senat der Akademie der Künste berufen und leitete als Vorsteher eine akademishe Meistershule für musikalische Komposition. Für feine Verdienste um die Kirchenmusik wurde der Verstorbene zum Doktor der Theologie promovirt. Auf diesem (Be- biet liegt theoretisch und praktisch der Werth und die Be- deutung Grell’s. Außer durch Kompositionen für die Orgel hat er sich besonders durch seine Gesangsmusik für Kirche und Schule einen hochgeachteten Namen gemaht. Obenan steht feine großartige 16\stimmige Vokalmesse, ohne instrumentale Be- gleitung; dann aber haben ihm auch seine 8- „und 11-\tim- migen Psalmen, ein Tedeum, besonders seine oft ge- sungenen Motetten, Kantaten, Hymnen viele Freunde erworben. Im Jahre 1876 trat Grell von der Leitung der Sing-Akademie zurück, blieb aber Ehren-Direktor derselben. Von dieser Pflegstätte der Vokalmusik aus, die ihm so viel verdankt und mit der sein Name durch ein langes, reich gesegnetes Wirken eng verknüpft ist, sollen denn auch morgen seine sterblichen Reste zur lezten Ruhe bestattet werden.

Die Verhandlungen des neunzehnten Schleswig-

olsteinishen Provinzial-Landtages, vom 14. bis 20. Fe- a 1886, find soeben nebst den Anlagen im Druck erschienen (Schleswig, Buchdruckerei der provinzialständischen Taubstummen-Anstalt [Julius Bergas]), 1886. Dem leßten Schleswig-Holsteinishen Pro- vinzial-Landtage haben danach in 7 Plenarsitzungen zur Berathung vorgelegen: 6 Vorlagen des Königlichen Landtags-Kommissarius, nämlich die Vorlage, betreffend Revision der Verordnung zum Fischerei- gesetz; betreffend den Entwurf eines Geseßes über die Termine bei Verträgen über Wohnungsmiethen in der Provinz Schleswig-Holstein, sowie 4 Aufforderungen zu Neuwahlen; dann 6 Vorlagen des ständi- hen Aus\husscs außer dem von diesem erstatteten Jahresbericht ; 3 Privat- Propositionen, nämli: Kruse-Kiel, betreffend Unterstützung der Arbeiterkolonie Rickling; Rohwer-Oldenbütten, betreffend Einrich- tung eines Obstmuttergartens in Hohenwestedt : Stocks-Bissee, be- tceffend Ermittelung der Ursachen des in neuerer Zeit im verstärkten Umfange auftretenden Bettler- und Vagabundenwesens. Endlich waren 21 Petitionen eingegangen, von denen 2 als zu spät eingereicht nit erledigt, 17 dem Petitions-Aus\{uß zur Bearbeitung überwiesen wurden.

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresberiht der Rathenower optischen Indu sstric- Anstalt pro 1885/86 entnehmen wir Folgendes : _Zu der dur den geringeren Umsatz bedingten Verminderung des Bruttogewinns ge- sellte sih noch, daß die Preise vieler Artikel weiter gewichen sind und der Prozentsatz des Verdienstes eine weitere Scchmälerung erfahren hat. Daher ergiebt sfih als Resultat, daß der Nettogewinn sich nur auf 17 666 # beläuft und nur eine Dividende von 125% bei der Generalversammlung in Vorschlag gebraht werden kann, da troß der geringeren Umsäte die Abschreibungsquoten auf der früheren Höhe belassen wurden. Der Waarenbestand erfuhr einen Rückgana von ca. 6200 4 Die Salden des Wechsel-, Cassa- und Debitoren-Conitos betragen zusammen 222784 46 gegen 228451 M in der vorjährigen Bilanz. Das Kreditoren-Conto ging von 46 993 M. auf 44951 M zurück. Der Reservefonds erhöht ih auf 24369 1 Auf das neue Geschäftsjahr werden 87 46 Gewinn vorgetragen.

Posen, 11, August. (W. T. B.) In der heute statigehabten. Sitzung des Aufsichtsraths der Posener Sprit-Aktiengesell- \chaft wurde der von der Dircktion vorgelegte Abschluß per 30. Juni 1886 genehmigt und beschlossen, nach reichlihen Abschreibungen der am 23. Oftober statifindenden ordentlichen Generalversammlung die Ver- theilung einer Dividende von 6X 9%, die Dotirung des Reservefonds mit 41000 ( und die Bildung einer Spezialreserve in der Höhe von 15 000 6 vorzuschlagen.

London, 10. August. (A. C.) Der Handelsausweis für J uli läßt ersehen, dch der mäßige Aufschwung, der sh im Juni in den O Ave den der britishen Industrie bemerklid machte, nicht an- gekalten hat, denn gegen den gleichen Monat des Vorjahres hat die Ausfuhr um 693 472 Pfd. Sterl, die Einfuhr um 2 145 119 Pfd. Sterl. abgenommen. Der Erport erreichte einen Gesammtwerth von 18480374 Pfd. während der Import si auf 29 452 497 Pfd. Sterl. bezifferte. Für die verflossenen sieben Monate beläuft sih, verglihen mit dem entsprehenden Zeitraum von 1885, die Abnahme der Ausfuhr auf 1 729 798 Pfd. Sterl, die der Ein- fuhr auf 21 216 977 Pfd. Sterl. Die Abnahme in der Ausfubr im Juli vertheilt \sich auf sämmtliche Erportartikfel mit Ausnahme von Leinwand und Wollen- und Kammgarnstoffzn. Die größte Abnahme zeigt sih in Baumwollstoffen, Vrodstoffen und Ge- tränken, Maschinen, Kleidungsstücken, die kleinste in Rohstoffen und Metallen. Eine verminderte Einfuhr im Juli zeigen die Rubriken: lebendes Vieh (351 341 Pfd. Sterl.), zollfreie Brodstoffe und Ge- tränke (1 475 700 Pfd. Sterl.), Metalle (250 684 Pfd. Stecl.), Roh- stoffe für verschiedene Industriezweige, sowie Fabrikate im Allgemeinen. Bei zollpflichtigen Brodstoffen und Getränken verçcrößerte sih die Einfuhr um 143 552 Pfd. Sterl., bei Chemikalien um 595! Pfd. Sterl. und bei Rohstoffen für Tertilfabrikate um 697 671 Pfd. Sterl.

Sterl.

Sanitäts8wesen und Quarantänewesen.

Oesterreich-Ungarn.

Durch Verfügung der K. K. Seebehörde zu Fiume ist die gegen rovenienzen aus Triest angeordnete siebentägige Quarantäne auf alle äfen Jstriens ausgedehnt; auch ist die Ein- und Durchfuhr von

Lumpen, altem Tauwerk, getragener Lib- und Bettwäsche, insofern diese Gegenstände für den Handel bestimmt sind, aus Jstrien und den angrenzenden ÎInseln verboten worden. Spanien. Laut ciner in der „Gaceta de Madrid“ veröffentlichten Cirkular- verfügung der Königlih spanishen Gesundhcits - Oirekiion vom 5. August d. X. find aus Anlaß des Ausbruchs der Cholera in der

L L alis