1886 / 188 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

E I A P N E

er regi des Vereinigten Königreichs bekannt zu machenden uster angeschaffflff werden, und daß die Munizipal- oder sonstigen Behörden der verschiedenen Städte Preußens damit alle Bücher stempeln sollen, welhe zur Ausfuhr nah dem Vereinigten Königreich bestimmt sind. Nur diejenigen Bücher sollen in Gemäßheit dieser Uebereinkunft, soweit dieselbe sih auf die Zollsäße bezieht, zu welchen solhe Bücher zuzulassen sind, als in Preußen erschienen angesehen werden, welche nah ihrem Titelblatt als in einer Stadt oder einem Plaße inner- halb des preußischen Gebietes erschienen ih darstellen, und welche gehörig durch die zuständige Munizipal- oder fonstige Behörde irgend einer Stadt oder eines Plaßes in Preußen gestempelt worden sind. Artikel VI.

Keine Bestimmung dieser Uebereinkunft soll so ausgelegt werden, daß dieselbe das Recht eines der beiden Hohen fon- trahirenden Theile beeinträchtigte, die Einfuhr solcher Bücher nah seinem eigenen Gebiete zu verhindern, welche nah seiner inneren Geseßgebung oder in Gemäßheit seiner Verträge mit anderen Staaten für Nachdrücke oder Verleßungen des aus- shließlihen Rechtes zur Vervielfältigung erklärt werden.

Astikel VIL / :

Jm Falle einer der beiden Hohen kontrahirenden Theile mit irgend einer dritten Macht einen Vertrag über inter- nationalen Schuß des Rechtes zur Vervielfältigung abschließen würde, soll eine Bestimmung, welhe der in dem vorher- gehenden Artikel enthaltenen entspricht, in solchen Vertrag auf- genommen werden.

Artikel VIII.

Diejenigen deutschen Staaten, welche zusammen mit Preußen den Zoll- und Handelsverein bilden, oder welche dem gedachten Vereine später noch sih anschließen möchten, sollen das Recht haben , gegenwärtiger Uebereinkunft beizutreten. Bücher, Stiche und Zeichnungen, die in einem Staate, welcher auf solche Weise Theilnehmer an dieser Uebereinkunft wird, er- schienen und aus einem anderen Staate, der auch Theilnehmer an derselben is, ausgeführt werden, sollen in Gemäßheit dieser Uebereinkunft so angesehen werden, als seien sie aus dem Lande ihres Erscheinens ausgeführt worden.

Artikel 1X.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll vom 1. September 1846 ab in Wirksamkeit treten. Dieselbe soll fünf Fahre von diesem Datum - an und von da ab weiter bis zum Ablauf eines Jahres nah der Aufkündigung in Kraft bleiben, welche von einer oder der anderen Seite zu irgend einer Zeit nach dem 1. September 1851 erfolgen möchte.

Artikel X.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden zu Berlin binnen zwei Monaten, oder wo möglich früher bewirkt werden.

Zu Urkund dessen haben die respektiven Bevollmächtigten dieselbe unterzeichnet und derselben ihre Siegel beigedrüt.

Geschehen zu Berlin, den 13. Mai, im Jahre Unsers Herrn 1846.

(S) Gans (L. 8.) Westmorland.

Anlage 2.

Die unterzeichneten Bevollmächtigten Sr. Majestät des Königs von Preußen und Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien und Jrland traten heute Ee um den auf Grund der stattgefundenen Verhandlungen entworfenen Vertrag wegen des gegenseitigen Schußes der Autorenrehte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung zu unterzeichnen.

Nachdem die beiden ausgefertigten Exemplare des Ver- trages geprüft und den getroffenen Verabredungen nah Form und Jnhalt entsprechend befunden worden, schritten die Be- vollmächtigten zu deren Unterzeichnung, jedo unter folgenden Bedingungen, welche, obwohl sie niht dazu geeignet erschienen in den Vertrag selbst Cs zu werden, denno auch bei Ertheilung der Ratifikation so betrachtet werden sollen, als seien sie dur dieselbe mit genehmigt worden :

: 1) Zu Artikel 11.

Beide Regierungen verpflichten sih, daß die Gebühren, welche für die Eintragung in das Verzeichniß bei dem preußi- schen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten oder in das Registrirungsbuch des Buchhändler- vereins zu London etwa erhoben werden, den Betrag von zehn Silbergroschen preußisch Courant oder einem Schilling Sterling für die Eintragung eines einzelnen Werkes nicht über- steigen dürfen, wie es bereits von Seiten Großbritanniens in dem Schreiben des Handelsamts vom 2. April 1844 Litt. E. erklärt worden ist.

2) Zu demselben Artikel.

ui Preußen soll die Ablieferung des Freiexemplars an das Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal- Angelegenheiten zu Berlin, in Großbritannien an den händlerverein zu London erfolgen.

3) Zu Artikel IV.

Beide Regierungen sind darüber einverstanden, daß der Zoll von der Einfuhr von Noten aus Preußen nah Groß- britannien nicht höher gestellt werden darf, als derjenige von Büchern, die aus Preußen nach Großbritannien eingeführt

werden. i 4) Zu Artikel V. :

Mit Bezug auf die im Artikel T1 der Parlamentsakte (5 und 6 Victoriae cap. 45) vom 1. Juli 1842 gegebene Auslegung des Wortes „Bücher“ wird als sich von selbst verstehend anerkannt, daß die im Artikel V verabredete Stem- pelung nur auf Bücher und Nolen beschränkt bleibt, während dagegen alle übrigen im Artikel T des heute unterzeichneten Vertrages aufgeführten Gegenstände des Stempels nicht be- dürfen, um zu dem im Artikel TIV verabredeten Zollsaße in Großbritannien zugelassen zu werden.

Verhandelt Berlin, den 13. Mai 1846. (L S.) Canig. (L. S.) Westmorland.

uh-

Anlage 3. Zusatzvertrag L dem Vertrage zwischen Preußen und Groß: ritannien wegen gegenseitigen Schußes der Autorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nach- bildung vom 13. Mai 1846.

Vom 14. Juni; ratifizirt am 13. August 1855.

Se. Majestät der König von Preußen, in Jhrem Eigenen sowohl als im Namen Sr. Majestät des Königs von Sachsen,

ne

Sr. Königlichen get! des Großherzogs von Sahsen-Weimar, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, Sr. Hoheit des Herzogs von S ar-Altenburg, Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha, Sr. Hoheit des Herzogs von Braun- \{weig, Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt-Dessau-Cöthen, Sr. Hoheit des Herzogs von ÄAnhalt-Bernburg, Sr. Durch- E des Fürsten von Shwarzburg-Rudolstadt, Sr. Durch- laut des Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen, Sr. Durchlaucht des Fürsten von Reuß älterer Linie, Sr. Durch- laucht des Fürsten von Reuß jüngerer Linie, einerseits, und gre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von roßbritannien und Jrland andererseits, von dem Wunsche ge- leitet, die zwishen Jhren gedachten Majestäten am 13. Mai 1846 in Berlin zum gegenseitigen Schuße wider Nachdruck ab- geschlossene Uebereinkunft zu erweitern, haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Zusaßvertrag abzuschließen und deshalb zu Jhren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: Se. Majestät der König von Preußen: den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff, Allerhöchst- ihren ardt cin Geheimen Rath und Kammerhecrn, außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Jhrer Großbritannischen Majestät, Ritter des Rothen Adler-Ordens erster Klasse mit Eichen- laub, Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der bayerischen Krone, Ritter des Königlich sizilianischen St. Januarius-Ordens, Ritter des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens, Komthur des Königlich Po Christus-Ordens, un Jhre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von GroßbritannienundFrland: den sehr ehrenwerthen Georg Wilhelm Friedrich Glase. o Clärenodon, Baron QYde von Hindon, Pair des Vereinigten Königreichs, Mitglied Jhrer Großbritannishen Majestät Geheimen Raths, Ritter des Ordens vom Hosenbande, Groß- freuz des Bath-Ordens, ersten Staatssekretär Jhrer Großbritannishen Majestät für die auswärtigen Angelegenheiten, Und sehr ehrenwerthen Eduard Fohann Baron Stanley von Alderley, Pair des Vereinigten Königreihs, Mitglied Fhrer Großbritannischen Majestät Geheimen Raths und Präsident des Geheimraths-Ausschusses für Angelegenheiten des Handels und der ausländischen Plantagen, welche, nah geschehener Auswechselung ihrer richtig befundenen Vollmachten, folgende Artikel verabredet und abgeschlossen

haben: Artikel I.

Man i} übereingekommen, daß alle Bücher, Stiche und Zeichnungen, welche innerhalb des Gebietes irgend eines an- deren Staates, der eine Uebereinkunft wider den Nachdruck mit Großbritannien abgeschlossen hat, oder abschließt, oder einer solchen beigetreten ist oder beitritt, veröffentlicht find, bei ihrer Ausfuhr aus Preußen, Sachsen, Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Braunschweig, Anhalt - Dessau - Cöthen, Anhalt - Bernburg, Schwarzburg - Rudolstadt, Schwarzburg - Sondershausen oder Reuß für die Zwecke der gegenwärtigen Uebereinkunft ange- sehen werden sollen, als ob sie aus dem Lande ihrer Ver- öffentlihung ausgeführt wären.

/ Artikel 11.

_Der Schuß, welher durch die unterm 13. Mai 1846 zwischen den Hohen kontrahirenden Theilen abgeschlossene Uebereinkunft den Originalwerken zugesichert wurde, wird auf Uebersezungen ausgedehnt, worunter jedoch ausdrüdlih ver- standen ist, daß die Absicht des gegenwärtigen Artikels einfach dahin geht, den Ueberseßer bezüglich seiner eigenen Ueber- sezung zu \hüßen, und daß nicht bezweckt wird, auf den ersten Uebersetzer irgend eines Werkes das ausschließlihe Necht zum Ueberseßen dieses Werkes zu übertragen, ausgenommen in dem im folgenden Artikel vorgesehenen Falle und Umfange.

Artikel 111,

Der Verfasser irgend eines in einem der beiden Staaten veröffentlichten Werkes, welcher sih das Recht der Ueberseßung desselben vorbehalten wissen will, soll bis zum Ablauf von fünf Jahren, vom Datum der ersten Veröffentlihung der von But autorisirten Ueberseßung an, zum Schuße gegen die

ublikation jeder von ihm nicht also autorisirten Ueberseßzung in dem anderen Staate in folgenden Fällen berechtigt sein :

8. 1. Wenn das Originalwerk in dem einen Staate, innerhalb dreier Monate nah seiner Veröffentlihung in dem anderen Staate, einregistrirt und niedergelegt worden ist.

È: 2. Wenn der Verfasser a dem Titelblatte seines Werkes heine Absicht vermerkt hat, sich das Recht der Ueber- seßung desselben vorzubehalten.

8. 3. Vorausgeseßt ist immer, daß mindestens ein Theil der autorisirten Uebersezung innerhalb eines Fahres nach er- folgter Einregistrirung und Niederlegung des Originals er- schienen sein, und daß das Ganze innerhalb dreier Fahre nach dem Datum dieser Niederlegung veröffentlicht sein wird.

8. 4. Vorausgeseßt ist ferner, daß die Veröffentlihung der ÜVeberseßung in einem von den beiden Staaten stattfindet und daß dieselbe in Gemäßheit der Bestimmungen des Ar- tikels IT der Uebereinkunft vom 13. Mai 1846 einregistrirt und niedergelegt wird.

Jn Bezug auf Werke, welche in Theilen veröffentlicht werden, wird es genügen, wenn die Erklärung des Verfassers, daß er sich das Recht der Uebersezung vorbehalte, in dem ersten Theile erscheint. FJedoh soll, mit Rüdsicht auf den durch diesen Artikel auf fünf Jahre beschränkten Zeitraum füc die Ausübung des ausscließlihen Rechtes der Ueberseßung, jeder Theil als ein besonderes Werk behandelt, und jeder Theil in dem einen Staate, innerhalb dreier Monate nah seiner ersten Veröffentlihung in dem anderen, einregistrirt und niedergelegt werden.

i : Artikel IV.

Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel sollen au auf die Darstellung dramatischer Werke und die Aufführung musikalisher Kompositionen insoweit anwendbar sein, als die

Gesebe jedes der beiden Staaten .in E Beziehung auf die

zum ersten Male in denselben öffentlich argestellten oder auf- eführten dramatischen und musikalishen Werke Anwendung Men Ar fs jo 14 vin f G

m jedo em Verfasser den Anspruch auf geseßlichen Schuß in Bezug auf die Ueberseßzung eines dramatischen Werkes zu gewähren, muß eine solche Uebersezung innerhalb dreier Monate nah der Einregistrirung und Niederlegung des Originals erscheinen.

Es versteht si, daß der durch gegenwärtigen Artit gewährleistete Shhuß nicht beabsichtigt wird, um angemessey Nachahmungen oder Bearbeitungen dramatischer Werke, je für die Bühne in Preußen oder in England zu verhindern sondern daß er lediglich unrechtmäßigen Ueberseßungen vor. beugen soll. i

Die Frage, ob ein Werk Nachahmung oder Nachdruck i soll in allen Fällen von den Gerichtshöfen der bezüglihen Staaten, in Gemäßheit der in jedem derselben geltenden

Gesetze entschieden werden. ? Artikel V.

Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels T des trages vom 13. Mai 1846 und des Artikels TIT des wärtigen Zusaßvertrages sollen aus Zeitungen oder periodi Schriften, welhe in einem der beiden Staaten erscheinen entlehnte Artikel in den Zeitungen oder periodischen Srifte; des anderen Staates wieder abgedruckt oder überseßt werden können, wenn nur die Quelle, aus welcher solche Artikel ent nommen sind, angegeben wird.

Doch soll diese Erlaubniß nicht so gedeutet werden, alz ob sie in einem der beiden Staaten den Wiederabdruck oder die Uebersezung von Artikeln aus Zeitungen oder periodischen Schriften, welche in dem anderen Staate erscheinen , gestatte wenn die Verfasser derselben in derjenigen Fetung oder periodischen Schrist, in welcher solche Artikel erschienen sind auf eine in die Augen fallende Weise bekannt gemacht haben daß sie deren Wiederabdruck verbieten. E

Diese legte Bestimmung soll indessen auf Artikel politischen Inhalts keine Anwendung finden.

Artikel VI.

Der gegenwärtige Zulatperivag soll so schnell als mögli nach Auswechselung der Ratifikationen in Ausführung kommen Jn jedem Staate soll zuvor von der Regierung desselben ge: bührendermaßen der Tag bekannt gemacht werden, welcher für diese seine Ausführung festgeseßt werden wird, und seine V stimmungen sollen nur auf Werke Anwendung finden, welt nach jenem Tage veröffentlicht werden.

Artikel VII.

Der gegenwärtige Zusaßtvertrag soll dieselbe Dauer haben wie der Vertrag vom 13. Mai 1846. Er soll ratifizirt und die Natifikationen zu London fo {nell als möglich, innerhalb zweier Monate vom Datum der Unterzeichnung ab, aus gewechselt werden.

Zu Urkunde dessen haben die obengenannten Bevollmä: tigten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeichnet und mit ihren Wappen besiegelt.

So geschehen zu London, den vierzehnten Juni im Jahre des Herrn Eintausend achthundertfünfundfünfzig.

(L. 8) Bernstorff. (L. S.) Clarendon. (L. S) Stanley of Alderxley.

Ver: gegen:

BEran t mai a

Verlegung des Postamts Nr. 37 (Schwedterstr. 7)

Am 15. August wird das Postamt Nr. 37 aus den Gebäude Schwedterstraße 7 nah dem Hause „Schwedter: straße 263“ verlegt.

Berlin C., den 11. August 1886.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Postrath. Schiffmann.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Regierungs-Rath Meyerhoff in Münster zum Präsidenten der General-Kommission für die Provin Westfalen zu Münster zu ernennen.

Finanz-Ministerium.

Die Stelle des Königlichen Rentmeisters zu Birnbaum it dem Kreissekretär Krug zu Samter vom 1. d. M. ab zl nächst unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs verliehen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Ober-Hof- und Haus marschall, Genecal-Lieutenant Graf von Perponcher, I Babelsberg;

Se. Excellenz der Staatssekretär des Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling. :

P O u e U S

Die unter den Nummern 624, 953, 1954 und 2615 it die unterzeichnete Anstalt aufgenommenen Mitglieder werdet gemäß 8. 8 des Reglements vom 3. September 1836 a gefordert, den am 1. Juli d. F. fällig gewesenen O esowie den sechsten Theil desselben als Strafe unve zu berichtigen, widrigenfalls nah jenem §. 8 weiter verfahrt! werden wird.

Berlin, den 11. August 1886.

Direktion dex Berliner Allgemeinen Wittwen-Pensions- und Unterstützungs-Kasse. Freiherr von Len.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseges vom 21. Oktober 1818

Die Königliche Kreishauptmannschaft als Landes-Polit behörde hat die nihtperiodishe Druckschrift: „Sozialdemokratishe Bibliothek. VIII. Det todte SQule gegen den lebenden Lassallt Aus dem Berliner „Sozialdemokrat“ 1868. Hottinge® Zürich. Verlag der Volksbuchhandlung 1886“ auf Grund von 8. 11 und 12 des Reichsgeseßzes ge0t die gemeingefährlihen Bestrebungen der Sozialdemo att vom 21. Oktober 1878 verboten. Leipzig, den 11. August 1886. Königliche Kreishauptmannschast. Gumprecht.

Ï Margarethe,

| wegen Zerstörung der

Nichtamlkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12; August, Se, Majestät der Kaiser und König sind, wie „W. T. B.“ aus Salzburg neldet, gestern Abend um 6 Uhr von dort abgereist.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm sowie der Bot- hafter Prinz Reuß nebst Gemahlin und der Statthalter Graf T un waren zur Verabschiedung auf dem Bahnhofe erschienen; ‘der weitere Empfang war von Sr. Majestät abgelehnt wor- \ Das auf den Straßen und auf dem Bahnhofe ver- mmelte Publikum begrüßte den Kaiser mit lebhaftesten hochrufen. Dem Statthalter Grafen Thun reihten Se. Majestät wiederholt aus dem Waggonfenster die Hand.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ist nah Reichen- hall zurüdgereist. ; E Heute Vormittag, kurz vor 11 Uhr, trafen Se. Majestät auf der Bahnstation Drewißtz f der General-Adjutant Fürst Radziwill und der Landrath Stubenrauh erschienen. Der êriegerverein und die Schulen bildeten an dem festlih ge- chmüdckten Bahnhof Spalier und begrüßten den Kaiser mit sebhaften Hochrufen. / f

Se. Majestät begaben Sich alsbald zu Wagen nach Schloß Babelsberg, wo Allerhöchstdieselben gegen 11/2 Uhr ankamen ind von Jhren Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin nebst Jhren Königlihen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und ( sowie Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander empfangen wurden. Ferner hatten sich zum Empfang eingefunden: der General-Major von Versen, der Major von Caniß, der Ober-Präsident, Staats-Minister Dr. Achenbach, der Regierungs-Präsident von Neefe, der Polizei-Präsident Polfgram und der Ober-Bürgermeister Boie.

der Kaiser im besten Wohlsein Zum Empfange waren

Der Gemeinde Alsbach im Kreise Unterwester- wald, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist durch Allerhöchste Ordre vom 21. Juli d. J. das Enteignungsrecht für die zur Herstellung eines Verbindungsweges mit der Station Grenzau der Westerwaldbahn innerhalb des Gemeindebezirks

| Alsbach erforderlichen Grundstücke verliehen worden.ß

S. M. Kreuzer „Adler“, Kommandant Korvetten-

| Kapitän von Wietersheim, ist am 11. August cr. in Singapore | eingetroffen und beabsichtigt, am 19. August cr. die Reise | fortzuseßen.

S. M. Schiffsjungen-Schulschiff „Luise“, Kommandant

| Korvetten-Kapitän Graf von Haugwißz, ist am 11. August c. in Gravesend eingetroffen und beabsichtigt, am 24. August c. Ì wieder in See zu gehen.

Oefterreih-Ungarn. Pest, 11. August. (W. T. B.)

| Ein von dem König an den Minister-Präsidenten Tisza er- | lassenes Handschreiben bedauert, | sonalveränderungen Ï deutungen hervorgerufen | Meinung beunruhigen und die bisherigen guten Beziehungen zwishen dem Bürgerthum und der Armee trüben fönnten. ' Die gedachten Personalveränderungen seien, ohne Verlegung | irgendwelcher geseßlichen, verfassungsmäßigen Rechte, lediglich | im Jnteresse des Dienstes erfolgt. Der Geist der Armee, ! welhe alle Völker der Monarchie umfasse, sei derjenige des | obersten Kriegsherrn, und darin liege die sicherste Bürgschaft dafür, daß die Armee ihre Pflicht treu exfüllen werde, die nicht | blos den Shuy der Monarchie nah Außen in si s{ließe, sondern | au, indem die Armee allen politishen Parteiumtrieben fern stehe, die Aufrechterhaltung der Ordnung im Fnnern und den Schuß der Geseße und der geseßlich bestehenden verfassungs- | mäßigen Jnstitutionen. Der König erwartet daher, daß bei È nüchterner und leidenschaftsloser Erwägung, eine bd | ruhigung der Gemüther eintreten werde, und spricht dem | Minister-Präsidenten für seine hierauf gerichtete Thätigkeit das vollste Vertrauen aus.

daß die jüngsten Per- Generalität Miß- welche die öffentliche

der hätten,

bei

baldige Be-

Belgien. Brüssel, 11. August. (W. T. B.) Sämmt-

| lihe Polizeikommissare von Brüssel sind für morgen nah dem Amtslokal des Ober-Staatsanwalts berufen worden, Ï um sih mit den rihterlihen Behörden über die Maß- | nahmen ins Einvernehmen zu seßen, welche in Rücksicht auf | die am 15. d. M. stattfindende Arbeiter-Kundgebung zu ergreifen sind.

11. August. (W. T. B.) Der Bürgermeister rihtete

| ein Shreiben an den Sekretär der Arbeiterpartei, | durh welches er die Arbeiterkundgebung am nächsten : Sonntag unter der Bedingung gestattet, : | das Palais des Königs berühre. Die Arbeiterpartei hat | diese Bedingung angenommen.

daß der Zug nicht

(0. T. B) In bem Prozey ( Baudoux’schen Glasfabrik bei den jüngsten Ruhestörungen is heute das Urtheil gefällt worden: 5 der Angeschuldigten wurden freigesprochen, 2 zu 2 Jahren Zwangsarbeit verurtheilt; die übrigen Strafen

Mons, 11, August.

| varüren zwischen 3 Monaten Gefängniß und 15 Fahren Zwangs8- | arbeit, Ein überaus zahlreiches

Publikum wohnte der Ver- handlung bei, doch unterblieb jede Kundgebung.

Großbritannien und Jrland. London, 10. August. (A. C.) Der König von Portugal war bis Sonnabend der Gast der Königin in Osborne, worauf er sich, be-

| gleitet von dem Herzog von Connaught, nach London begab,

wo Se. Majestät im Buckingham-Palast abstieg. Heute be- giebt sich der König nach Frpeilagén zu einem Besuch des dänischen Hofes. _ 12. August. (W. T. B.) Bei dem gestern Abend stattgehabten Lord-Mayors-Banket wünschte Lord-Salis- ury seinen Zuhörern Glück zu dem Ergebniß der Wahlen; dasselbe sei als eine Entscheidung der Nation und nicht irgend tiner Klasse der Bevölkerung anzusehen. Wenngleih die afghanische Grenzfrage und die egyptishe Frage noh nicht völlig geregelt seien, so sei doch guter rund vorhanden, auf die Aufrechterhaltung des Friedens zu rechnen. Der Redner sprah sodann mit Anerkennung über die von Lord Rosebery befolgte Politik und bemerkte hinsihtlich Jrlands: die Regierung müsse es sich zur Aufgabe machen, die loyalen Unterthanen der Königin in Jrland von dem auf sie ausgeübten Druck zu befreien. Die

Schwierigkeiten seien groß, aber die Regierung besiße das Mandat des Volkes, das in unwiderruflicher Weise gegen eine unabhängige, selbständige Regierung in Frland entschieden habe. Die Regierung müsse die soziale Ordnung, welche in ihrer gegenwärtigen Gestaltung die einzige gerehte Grund- lage für die Unzufriedenheit in FJrland bilde, umgestalten.

Robert Bourke ist zum Gouverneur von Madras ernannt worden. 5

Birmingham, 11. August. (W. T. B.) Bei der Nachwahl für das Parlament ist der Staatssekretär des JFnnern, Matthews, hier wiedergewählt worden. Cook hatte jeine Kandidatur zurückgezogen.

Frankreich. Paris, 10. August. (Fr. C.) Der „Temps“ bringt nachstehende Note: „Nah der Mel- dung mehrerer Blätter hätte der Kriegs-Minister die Absicht, gegen den Recurs der aus der Armee aus- geschlossenen Prinzen beim Staatsrath eine Ein- \prahe wegen Jnkompetenz zu erheben, gestüßt auf den gouvernementalen Charakter der Maßregel, über die eine Rechtsprehung nur dem Parlament zustände. Man versichert Uns : Genera Boulanger habe weder ein Memorandum an den Staatsrath gerichtet, noch je beabsichtigt, ein solches zu überreichen, sodaß der Staatsrath in voller Freiheit darüber rihten kann, was der Minister als eine einfahe Anwendung eines von den Kammern beschlossenen Geseßes ansieht.“

Nach den leßten Generalrathswahlen haben die Re- publikaner in 77 Departements von 90, Paris und Algerien mit einbegriffen, die Mehrheit. Die 86 Departements, in welchen Neuwahlen für die Generalräthe vorgenommen wur- den, haben nunmehr folgende Vertretungen : Republikaner 1967 (vor dem 1. August 1980), Konservative 873 (vor dem 1. August 858).

11 Algust ŒW. T. B) D „Demps“ Und mehrere andere Zeitungen melden übereinstimmend: der Papst habe dem Botschafter Grafen Lefebvre de Behaine er- klärt, daß er in Bezug auf die Entsendung eines Gesandten nah Peking noch keine Entscheidung getroffen habe.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 12. August. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin machten gestern Abend mit ihren erlauchten Gästen eine Rundfahrt durch das Lager bei Kraßnoe Sselo. Die Kaiserin fuhr mit der. Konigin von Griehenläand, de Gri: erzogin Karl CUodig Und de Herzog von Edinburg in einem viersißzigen Char-à-bane, während der Kals, d@ DhLonfolger, dex KLonprtsz von Griechenland, der Erzherzog Karl Ludwig, die Großfürsten und eine große militärische Suite den Wagen zu Pferde begleiteten. Ein aus den Musikkapellen sämmtlicher Regimenter zusammengeseßtes Musikcorps intonirte die österreihishe Nationalhymne. Nach beendeter Rundfahrt wurden mehrere Musikstüke vorgetragen, woran sih eine Kanonensalve und Zapfenstreih {hloß. Hierauf verließen die Kaiserlichen Majestäten mit ihren Gästen das Lager und be- gaben sich nach Kraßnoe Sselo, wo sie der Theatervorstellung beiwohnten.

Der chinesische Gesandte, Marquis Tseng, wurde gestern vom Kaiser und später auch von der Kaiserin in einer Abschiedsaudienz empfangen.

Amerika. Washington, 10. August. (N. B.) Der Präsident Cleveland hat den“ Farbigen ames Matthews m E of Deeds“ ernannt. Der Senat hatte denselben früher für diesen Posten nicht bestätigt.

New-York, 10. August. (R. B.) Bei dem Ober- geriht von Chihuahua ist gegen die Verurtheilung Mr. Cutting's zu einem Fahr Zuchthaus und zur Zahlung einer Geldbuße von 600 Doll. Berufung eingelegt worden. Es heißt, daß Mr. Bayard die mexikanische Regierung zum leßten Male aufgefordert habe, Cutting freizugeben. Wahrschetnlich wird die Angelegenheit einem internationalen Schiedsgericht unterbreitet werden. Mittlerweile dauert die kriegerishe Aufregung an der mexikanishen Grenze unge- schwächt fort.

Zeitungsstimmen.

Die Zeitschrift „Das deutshe Wollen-Gewerb e“ bringt einen Artikel unter der Ueberschrift „Die neueste Heil- methode“, dem wir folgende Ausführungen entnehmen:

Die im Vorjahr zur „Prüfung der bestehenden Depression im englischen Handel und Verkehr“ eingeseßte Königliche Kommission hat ihre Arbeiten beendet und ist zu dem überrashenden Schluß gelangt, daß keine Nothwendigkeit zu ihrer Einseßung vorlag, d. h. daß Handel und Industcie nicht darniederliegen, sondern im stetigen Wachsthum begriffen seien E

_ , , Dieser Befund wird in den Kreisen, welche alle Mittel und Hebel in Bewegung seßlen, um die Kommission ins Leben zu rufen, eine saubere Ueberraschung verursachen! .. . _Die Kommission giebt aber dem Patienten Verhaltungsmaßregeln. Sie empfiehlt den britishen Industriellen, sich den Bedürfnissen ihrer auswärtigen Kunden besser anzupassen, wenn sie nicht von den Welt- märkten verdrängt werden wollen, und die Königlihe Kom- mission steht horribile dictu nicht an, zu erklären, daß die britishe Industrie viel nachzuholen hat und \sich in ihrer Besserung beeilen muß, da sie von ihren deutshen Mitwerbern bereits überflügelt worden ist! Die Konkurrenz des Auslandes sei überhaupt in unaufhaltbarem Wachsthum begriffen und Deutschland insbesondere bedränge England auf seinen eigenen und allen fremden Märkten in fo hervorragender Weise, daß Alles gethan werden müsse, um Deutsch- land gleihzukommen. Dies liege ganz und gar in den Händen der britishen Industriellen und Händler, und die Regierung könne da nur nachhelfen, indem sie ihre auswärtigen Vertreter anweist, häufiger und ausführliher über die Handelsverhältnisse der einzelnen Länder zu berihten und diese Berichte sofort dem Publikum zugänglich zu inachen.

Der „Schlesischen Zeitung“ wird aus Dresden geschrieben : : A | /

Der Volkswohlstand im Königreih Sachsen {eint zu steigen. Für cin deractiges erfreulihes Resultat glücklicher Umstände und einer gesunden Wirthschaftspolitik spriht wenigstens der Bericht über die \ähsishen Sparkassen. Im Jahre 1879 wurden 1 450 603 mehr eingezahlt als zurückgezahlt, im Jahre 1885 aber 12121 301 Æ Die Zahl der einzelnen Eingänge betrug 1879 nur 683 266, im Jahre 1885 jedoch 1241 276. Die Durchschnittsziffer der Einzahlungen war 1879 = 113 M, 1885 aber nur 82 4, ein Beweis, daß in diesem Zeitraume die Zahl der Sparer aus den unteren Volksklassen gewachsen is. Ein fernerer Beweis von der Verbesserung der Lage der sächsischen Arbeiter ist aus den Einkommensteuerlisten zu entnehmen, wonach die Jahreseinkommen bis zu dem Betrage von 1600 A6 zu- genommen haben. Die Einkommen von da bis .4800 M haben eine

Einbuße erlitten, und ers darüber hinaus macht sih wieder eine Zu- nabme geltend. Vergleicht man s{chließlich die Steigerung des Prozent- \saßes der Bevölkerung mit derjenigen des Einkommens, so ergiebt sich, daß Letzteres sich um 161/10 9/ vermehrt hat, während bei dec Bevölkerung die Vermehrung 6/10 betrug.

Aus Apolda meldet die „Gothaische Zeitung“*'

Die biesige Strumpffabrikation ist gegenwärtig in sehr flottem Gange, das Angebot von Arbeit und die Gesuche nach Arbeitern und Arbeiterinnen waren lange Zeit nicht so vielfältig wie gegenwärtig, am meisten fehlen die Voratbeiter : Spuljungen und Spulmädchen, Hasplerinnen u. dgl. Der Lohn für diese Arbeiten ist bedeutend ge- stiegen, man zahlt für einen guten Spuler 6—8 # wöchentlich und für cine Hasplerin 10—12 Æ, und dabei klagen die Meister noch sehr über \{chlechte Bedienung von dieser Seite. Die Aufträge auf Damentücher, Herren- und Damenwesten 2c. sind kaum zu beschaffen ; es wäre nur zu wünschen, daß dies recht lange anhalten möchte.

Kunst, Wifsenschaft uud Literatur.

In dem hohen Alter von nahezu 86 Jahren ist am Dienstag früh zu Steglitz der in allen musikalischen Kreifen bekannte und hoh- geschätzte Musik-Direktor Professor D. Eduard Augu st Grell gestorben. Derselbe war am 6. November 1800 Hier geboren, und seine künstlerishe Thätigkeit hat auch in erster Linie stets dem Musik- leben Berlins gegolten, um das er sich als Dirigent der Sing-Akademie, von 1852 bis 1876, große und unvergeßliche Verdienste erworben hat. Auf Veranlassung König Friedrih Wilhelm's IV. organisirte er den Berliner Dom- Chor, der seitdem einen so weit reichenden Muf erlangt hat. 1858 wurde Grell zum Professor der Musik ernannt und 1864 erhielt er den Orden pour le mérite Auch wurde er als Mitglied in den Senat der Akademie der Künste berufen und leitete als Vorsteher cine akademisbe Meisterschule für musikalische Komposition. Für seine Verdienste um die Kirchenmusik wurde der Verstorbene zum Doktor der Theologie promovirt. Auf diefem Ge- biet liegt theoretisch und prafktish der Werth und die _Be- deutung Grell's. Außer durch Kompositionen für die Orgel hat er sich besonders durch feine Gesangsmusik für Kirche und Schule einen hochgeahteten Namen gemaht. ODbenan steht seine großartige 16stimmige Vokalmesse, ohne instrumentale Be- gleitungz dann aber haben ihm auch seine 8 und 11-stim- migen Psalmen, ein Tedeum, besonders scine oft ge- fungeneu Motetten, Kantaten, Hymnen viele Freunde erworben. Im Jahre 1876 trat Grell von der Leitung der Sing-Akademie zurü, blieb aber Ehren-Direktor derselben. Von dieser Pflegstätte der Vokalmusik aus, die ihm so viel verdankt und mit der fein Name durch ein langes, rei gesegnetes Wirken eng verknüpft ist, sollen denn auch morgen seine sterblichen Neste zur leßten Nuhe bestattet werden.

Die Verhandlungen des neunzehnten Schleswig- Holsteinischen Provinzial-Landtages, vom 14. bis 20. Fe- Tie 1886, find soeben nebst den Anlagen im Druck erschienen (Schleswig, Buchdruckerei der provinzialständishen Taubstummen- Anstalt [Julius Bergas]), 1886. Dem leßten Schleswig-Holsteinischen Pro- vinzial-Landtage haben danach in 7 Plenarsitungen zur Berathung vorgelegen: 6 Vorlagen des Königlichen Landtags-Kommissarius, nämli die Vorlage, betreffend Revision der Verordnung zum Fischerei- gesetz; betreffend den Entwurf eines Geseßes über die Termine bei PVerträgen über Wohnungêmiethen in der Provinz Schleswig-Holstein, sowie 4 Aufforderungen zu Neuwahlen; dann 6 Vorlagen des ständi- schen Ausschusses außer dem von diesem erstatteten Jahresbericht ; 3 Privat-Propositionen, nämlich: Kruse-Kiel, betreffend Unterstützung der Arbeiterkolonie Rickling; Rohwer-Oldenhütten, betreffend Einrich- tung eines Obstmuttergartens in Hohenwestedt; Stocks-Bissee, be- treffend Ermittelung der Ursachen des in neuerer Zeit im verstärkten Umfange auftretenden Bettler- und Vagabundenwesens. Endlich waren 21 Petitionen eingegangen, von denen 2 als zu \pät eingereiht nit erledigt, 17 dem Petitions-Ausschuß zur Bearbeitung überwiesen wurden.

Gewerbe und Handel.

Dem Jahresbericht der Rathenower optischen Industrie- Anstalt pro 1885/86 entnehmen wir Folgendes: Zu der dur den geringeren Umsaß bedingten Verminderung des Bruttogewinns ge- sellte sih noch, daß die Preise vieler Artikel weiter gewichen sind und der Prozentsatz des Verdienstes eine weitere Shmälerung erfahren hat. Daher ergiebt sh als Resultat, daß der Nettogewinn sih nur auf 17 666 M beläuft und nur eine Dividende von 1s %/ bei der Generalversammlung in Vorschlag gebraht werden kann, da trotz der geringeren Umsätze die Abschreibungsquoten auf der früheren Höhe belassen wurden. Der Waarenbestand erfuhr einen Rückgang von ca. 6200 A Die Salden des Wechsel-, Cassa- und Debitoren-Contos betragen zusammen 222784 4 gegen 228451 Æ in der vorjährigen Bilanz. Das Kreditoren-Conto ging von 46553 auf 44951 M zurück. Der Reservefonds erhöht sih auf 24369 #4 Auf das neuc Geschäftsjahr werden 87 4 Gewinn vorgetragen.

Posen, 11. August. (W. T. B.) In der heute stattgehabten Sitzung des Aufsichtsraths der Posener Sprit-Aktiengesell- \cha ft wurde der von der Direktion vorgelegte Absbluß per 30. Juni 1886 genehmigt und beschlossen, nah reihlihen Abschreibungen der am 23. Oktober stattfindenden ordentlichen Generalversammlung die Ver- theilung einer Dividende von 62 °/o, die Dotirung bes Reservefonds mit 41000 6 und die Bildung einer Spezialreserve in der Höbe von 15 000 é vorzuschlagen.

London, 10. August. (A. C.) Der Handelsausweis für Fuli läßt ersehen, daß der mäßige Aufshwung, der sih im Juni in den Hauptzweigen der britishen Industrie bemerklich machte, nicht an- gehalten hat, denn gegen den gleihen Monat des Vorjahres hat die Ausfuhr um 693 472 Pfd. Sterl., die Einfuhr um 2 145 119 Pfd. Sterl. abgenommen. Der Erport erreichte einen Gefammtwerth von 18480374 Pfd. Sterl, während der Import sich auf 99 452 497 Pfd. Sterl. bezifferte. Für die verflossenen fieben Monate beläuft si, verglihen mit dem entsprechenden Zeitraum von 1885, die Abnahme der Ausfuhr auf 1 729 798 Pfd. Sterl., die der Ein- fuhr auf 21 216 977 Pfd. Sterl. Die Abnahme in der Ausfuhr im Juli vertheilt sich auf sämmtlihe Exportartikel mit Ausnahme von Leinwand und Wollen- und Kammgarnstoffen. Die größte Abnahme zeigt sich in Baumwollstoffen, Brodstoffen und Ge- tränken, Maschinen, Kleidungsstücken, die kleinste in Rohstoffen und Metallen. Eine verminderte Einfuhr im Juli zeigen die Rubriken: lebendes Vieh (351 341 Pfd. Sterl.), zollfreic Brodstoffe und Ge- tränke (1 475 700 Pfd. Sterl.), Metalle (250 684 Pfd. Sterl.), Roh- stoffe für verschiedene Industriezweige, sowie Fabrikate im Allgemeinen. Bei zollpflichtigen Brodstoffen und Getränken vergrößerte sich die Einfuhr um 143 552 Pfd. Sterl., bei Chemikalien um 5951 Pfd. Sterl. und bei Rohstoffen für Textilfabrikate um 697 671 Pfd. Sterl.

Sanitätswesen und Quarantänewesen.

Oesterreich-Ungarn.

Durch Verfügung der K. K. Seebehörde zu Fiume ift die gegen Provenienzen aus Triest angeordnete siebentägige Quarantäne auf alle Häfen Istriens ausgedehnt; auch ist die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, altem Tauwerk, getragener Leib- und Bettwäsche, insofern diese Gegenstände für den Handel bestimmt sind, aus Istrien und.den angrenzenden Inseln verboten worden.

Spanien.

Laut ciner in der „Gaceta de Madrid" veröffentlihten Cirkular- verfügung der Königlich spanischen Gesundheits - Direktion vom 5. August d. I. sind aus Anlaß des Ausbruchs der Cholera in der