1886 / 192 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, 17. August 1886.

Zum 17. August 1886.

Als König Friedrih am 28. Dezember 1745 siegreih aus dem zweiten s{hlesishen Kriege in Berlin einzog, hatte ihn sein Volk in Hymnen und Zurufen als den „Großen“ begrüßt der Predigt, in welcher die ganze Monarchie das Gedächtniß des verewigten Königs feierte, war die Stelle aus 1. Chro- nifa 18, 6 zum Grunde gelegt: „Jh habe dir einen Namen gemacht, wie die Großen auf Erden Namen haben.“

Der Name des „Großen“ ist dem König geblieben. Die Geschichte hat diesen Namen für die kommenden Jahrhunderte mit leuchtendem Griffel in ihre Tafeln gegraben: sie nennt nah Friedrih seine Zeit das „Zeitalter Friedrih's des Großen“. Auch Alexander, Pompejus, Ludwig XIV, und Napoleon haben der Bewunderung ihrer Zeitgenossen den Bei- namen „der Große“ abgerungen vor dem Richterstuhle der Ge- schichte sind sie nicht bestanden. Zwar ist es ein undefinirbares Etwas, was die Größe eines Menschen ausmacht, und wie der Glanz der Sonne durch ihre teleskopishen Flecken nicht etrübt wird, so kann au die Größe nicht verkleinert werden urch Schwächen des Jndividuums : Hegel hat gesagt: „Es wäre unrecht und würde zu der großen weltgeschichtlichen Ge- stalt Alexander’'s nicht heranreihen, wenn man ihn, wie die neueren Philister unter den Historikern thun, nach einem modernen Maßstab, dem der Tugend oder Moralität messen wollte“ Friedrih der Große cr- scheint größer als die großen Könige des Alterthums und der späteren Zeit, denn seine Größe glänzt im Lichte der Moral! Hundert Jahre des ewigen Schlafes in der Gruft der Garnison- firhe zu Potsdam haben der Welt Zeit gelassen, das sittliche Wesen Friedrih's des Großen zu überblicken: das Urtheil i Nachwelt hat das Urtheil seiner Zeitgenossen nur be- tätigt.

Mit wunderbarer Gewalt hatte der Ruhm Friedrich's seine Zeit durchdrungen und erfüllt: wenn Dichter und Ge- lehrte die Dolmetscher des Zeitgeistes sind, so feierte Ramler's Begeisterung den König nah der Heimkehr aus dem Siebenjährigen Kriege als den „Einzigen“, und Bode fette ein Jahr nach Friedrih's Tode „Friedrichs Ehre“ an den Sternhimmel. Und wenn die s{hwer geprüfte Königin von Schweden nach den Thaten von Lobosiß und Pirna zu dem Bruder aufblickt und sich an dem Gedanken aufrichtet : „F bin die Schwester des Großen Friedrich !“ wenn die Mark- gräfin von Baireuth den Sieger von Prag als „den größten aller Menschen“ begrüßt, dann ist das der Ausdruck des Zaubers, mit welchem seine Majestät die Mit- und Nachwelt verklärte, des Zaubers, der sih widerspiegelt in der Verehrung der tief- sinnigsten Geister. „Seit Friedrich zu den Unsterblichen ging“, fagt Johannes von Müller, „ist er nicht mehr einem Hof, einem Staat eigen; er gehört der Historie, welche auf solhe Charaktere geizt; ihrer sind wenige.“ „Es i eile, en großer, als ein rechtschaffener König u sein; er war beides. Es ist leichter, bewundert, als gerecht- fertigt zu werden; ihm is beides zu Theil geworden“, lesen wir bei Jean Paul, und zur höchsten Begeisterung s{chwingt sich dieser Dichter auf, wenn er sagt: „Ein Geniusglanz wie Friedrichs des Zweiten fällt auf das Land um seinen Thron, wie in Correggio's Naht vom Christuskind der Lichtglanz ausgeht, der auf den Umstehenden liegt. Ein rehter Fürst macht mit sih zugleih die unsterblih, die er beherrscht.“ Goethe verglih den König dem Polarstern: „Blickten wir nah Norden, so leuchtete uns von dort Friedrich, der Polarstern, her, um den sich Deutschland, Europa, ja die Welt zu drehen schien.“ Und der Fürst Kaunißt, jener große Diplomat, dessen Lebensaufgabe darin bestanden hatte, des Königs Gegner zu sein, vernahm die Todesbotschaft mit der Klage : „Wann wird ein solcher Monarch das Diadem wieder adeln !“

Einst hatte der König seiner Schwester Wilhelmine das Bekenntniß abgelegt: er sei „geschaffen für das Privatleben, bestimmt zur Herrschaft, Philosoph aus Neigung, Staats- mann aus Schuldigkeit, kurz, bestimmt, alles das zu fein, Was er m se, und ome jeves andere Verdienst, als nur eine gewissenhafte Hingabe an seine Pflichten.“ Wir bewundern die Selbstverleugnung, welche si in dieser Selbstkritik offenbart, und erkennen als Grundzüge des königlihen Wesens den philofophischen Geist und den Geist der Pflichterfüllung. Aus der Vereini- gung beider erwuchs seine Größe. Selten hat ein Monarch so viele Tugenden in sich versammelt. Der „Philosoph von Sans-Souci“ exkannte in der Religion den Urgrund der Sittlichkeit, als des höchsten CEudzwects im Staate, und er „toleriret alle Religionen“ aber er er- fannte ebenso sehr als seine höchste Aufgabe die Hochhaltung des Protestantismus. Gerechtigkeit und Weisheit waren der Fels, auf dem sein Thron \sich gründete der „Salomo Des Nordens“ waltete des Schiedsrichteramts über Europa. Der Landesvater, dessen ewig für das Wohl des Volkes forgenden Geist der Schlaf floh, dessen Adlerblick auch auf die Fernen der Zukunft gerichtet war, verschmähte es nicht, sih dem Vor- wurf übergroßer Sparsamkeit auszusezen, um seinem Lande, welches er dur die Erwerbung Schlesiens, Ostfrieslands und Westpreußens um mehr als die Hälfte des vom Vater über- fommenen Umfanges vergrößert hatte, einen Staatsschaß von 50 Millionen Thalern zu hinterlassen.

Die Geschichte hat mit gleicher Gerechtigkeit die Schläfe gro Friedensherrsher mit dem Oelzweig und die Schläfe er Heldenkönige mit dem Lorbeer gekränzt : der Kranz, den fie auf das Haupt des großen Königs seßte, vereinigt beide Symbole. Friedrich der Große hat seinen Staat groß gemacht, er hat ihn er- halten ; er erhielt ihn, indem er ihn sicherte und vertheidigte. Der größte Feldherr, den die Geschichte kennt, schuf die Armee, welche, das Wunder Europas, ihrem Schöpfer das Wort abnöthigte, daß er „die Ehre habe, sie zu kommandiren“, jene Armee, welche zu einer Zeit, da ihm die Mächte Europas den Untergang geshworen hatten, der Hort des Staates, der protestantischen Religion und des Deutschen Reiches war die Armee, welhe Helden zeitigte, deren Verlust den König zu Thränen hinriß. Als jener Oppen, Ad- jutant des Königs, bei Zorndorf den Heldentod ge- funden hatte, schreibt Friedrih ‘an seine Schwester von Baireuth: „Er fiel, blutend aus fiebenundvierzig Wunden! Seit jenem Augenblick sind meine Augen zu Thränenströmen geworden, und selbst die Stimme der Vernunft hat ihre Macht über meinen Schmerz verloren!“ Allerdings war der Geist, der diese Armee beseelte, der Reflex des Gestirns, das sie er- leuhtete. Die Schwierigkeiten sind für diesen König nur da, um besiegt zu werden! „Wir müssen alle erdenklichen Anstrengun- gen machen,“ mahnt er im Dezember 1756 den greisen Feld- marschall Schwerin, „um unseren Feinden die Stirn

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zu bieten, wir müssen sie zershmettern! Weder ihre Zahl, noch ihre Macht kann uns schrecken! Je \{werer die Arbeit, desto größer die Ehre. Man bezahlt einen Seiltänzer, aber man giebt nichts für einen Menschen, der auf der Straße einhergeht; und so ist der Ruhm hier auf Erden nur für Diejenigen, welche die s{hwersten Hindernisse besiegen!“ Als man dem Könige vor der Schlacht bei Leuthen vorstellte, daß die feindliche Armee mehr als doppelt so stark sei, sagte er: „Jh weiß es; aber es giebt feine andere Rettung, als zu siegen oder zu sterben. Jch werde sie angreifen, ständen sie auch auf den Kirchthürmen von Breslau !“ Tiefer erschließt der König in Zeiten der Gefahr sein großes Herz der Frau, welche ihr Lebelang die Beichtigerin seiner verborgensten Ge- danken gewesen ist: „Es giebt keine Krone und feinen Thron in der Welt, die ih durch eine Niederträchtigkeit erkaufen möchte; viel lieber will ih hundertmal zu Grunde gehen, als mein Leben mit solhem Vorwurf beladen! . .. Jh werde den Himmel für seine Gnade segnen, wenn er mir vergönnt, mit dem Degen in der Hand zu sterben! . . . Wie fann ein Fürst seinen Staat überleben, den Ruhm seines Volkes, seine eigene Ehre!“ So redet der König nach dem Unglückck von Kolin zu der Markgräfin. Und 1oie erhebt ihn dann der Tag von Roßbach: „Jeßt will ih in Frieden in die Grube fahren, denn der Ruhm und die Ehre meines Volkes sind gerettet; unglücklich können wir wohl sein, aber niemals können wir entehrt werden!“

Wir wissen, daß der König das Leben nur für den Einsatz achtete, dur den der große Gewinn zu erfaufen war. „Es ist eine unumstößliche Wahrheit, daß die Rettung und das Glück von Ew. Majestät Armeen und Völkern in Dero Person beruht; es erfüllt mich mit Schmerz, daß nach der Art, wie Dieselben Sich der Gefahr aussetzen, unter Ey und Feind Sie

allein nicht genug von dieser Wahrheit überzeugt scheinen“

fo warnt Lord Marshall seinen königlichen Freund nach der Schlacht von Roßbach. Freilich, der König shäßte das Leben nur so weit, als es dem Vaterlande diente. Es wird in diesem Betracht die Vaterlandsliebe einen \{öneren und erhabeneren Ausdruck nicht finden können als in den Worten, welhe er am 25. März 1757 an seine Schwester Amalie richtete: „Erheben Sie Sich, ih beshwöre Sie, über alle Schickungen! Denken Sie an das Vaterland und ver- gessen Sie nicht, daß seine Vertheidigung unsere erste Pflicht ist! Wenn Sie hören, daß Einem unter uns ein Unglück widerfahren, dann fragen Sie, ob er im Kamvse fiel! Und Un das t, Dani danken Sie Gott! Uns bleibt nur noch die Wahl zwischen Tod und Sieg ein Drittes giebt es niht! So denkt hier alle. Welt. Was? Sie wollten wirklich, daß alle Welt ihr Leben für den Staat hingebe, und Sie wollten nicht, daß Ihre Brüder das Beispiel dazu geben? O, meine theure Schwester, in diesem Augenblicke s{hwindet alle Nücksicht entweder auf den Gipfel des Ruhmes, oder verloren !“

Wir haben oben gesagt, daß der König als seine höchste Aufgabe die Hochhaltung des Protestantismus erkannt habe. So hatten auch die Freunde der protestantischen Religion und des Deutschen Reichs ihre Augen auf ihn, als ihre einzige Ult, gebiet ¡S0 mußte zittérn“, schreibt die Prinzessin Anna von Oranien im Februar 1757, „vor der Krisis, in welher ganz Europa \{chwebt, wenn ih nicht einen Mann kännte, der allein mächtig Lte Religion und die Freiheit des Reichs zu schüßen: ih lasse Ew. Majestät diesen Mann errathen.“ Und wie sehr der König von seiner Mission erfüllt war, davon möge er selbst Zeugniß geben. Jn einem Briefe an die Markgräfin von Baireuth, aus der Zeit nah der Katastrophe von Kolin, ruft er aus: „Deutschland ist jetzt in einer fürchterlichen Krisis! ich muß allein seine Freiheiten, seine Privilegien und seine Religion schüßen. Wenn ich unterliege, jetzt! dann ist es um Alles geschehen! Aber noch glänzt mir der Strahl der Hoffnung, und wie groß auch die Zahl meiner Feinde sein möge, ich vertraue auf meine gute Sache, auf die wunderbare Kraft meiner Truppen und auf den Muth, der sie bescclt, vom Marschall bis zum gemeinen Soldaten !“ Und zu dem Helden, der bei Hochkirch fiel, erhebt der König wenige Monate vor dessen Tode begeistert seine Stimme: „Welcher Ruhm für uns, durch einen einzigen Sieg Deutsch- land von dem Joch zu befreien, welches feine Unterdrücker ihm bereiten! und vollends, wenn wir ihm das Gesicht wiedergeben, welches diese jelben Unterdrücker durh ihre falshen Künste geblendet haben! Was auch der Aus- gang unserer Mühen sei, schön bleibt es immer, die Rettung seines Vaterlandes zu wagen; wenn Niemand mehr das Schwert zu seinem Schuße zieht, dann werden wir es sein, durch die es steht, oder wir werden uns und seine Freiheit unter seinen Trümmern begraben!“

Es haben viele Helden in der Geschihte Feldherrntalent mit Todesverachtung gepaart, aber die Geschichte hat kaum einen Helden aufzuweisen, den seine Seelengröße zu dem Grade von Selbstverleugnung erhob, wie Friedrich den Großen. Am Vorabende der größten Gefahr, die am gewitter- shwangeren Horizont des siebenjährigen Krieges aufzog, er- ließ der große König die „Geheime Jnstruktion für den Grafen von Finckenstein“, seinen Etats- und Kabinets-Minister (Berlin, den 10. Januar 1757), aus welcher wir folgende Stelle herausheben: „Die Gefahr, in welcher der Staat schwebt, macht es mir zur Pflicht, Euch meine Ordres zu ertheilen, damit Fhr in allen Unglücksfällen, die im Bereich der Möglichkeit liegen, Macht habt, die nöthigen Maßregeln zu ergreifen . . . . Sollte mich der Tod ereilen, dann müssen die Geschäfte des Staates ihren alten Gang gehen, ohne die mindeste Stockung, und Niemand darf wissen, daß ihre Leitung in anderen Händen ruht. Jn diesem Falle müssen die Eide und Huldigungen sofort abgenommen werden, sowohl hier als in - Preußen und vor Allem in Schlesien. Träfe mih das Loos feindlicher Gefangenschaft, so verbiete ich, die geringste Nüsicht auf meine Person zu neh- men; auch soll man nicht im mindesten darauf achten, was ih aus meiner Gefangenschaft schreiben könnte. Wenn ein folhes Unglück hereinbrähe, dann will ich mich für den Staat opfern, und man soll meinem Bruder (dem Prinzen Heinrich) gehorchen, welcher, ebenso wie alle meine Minikter und Generale, mir mit seinem Kopfe dafür stehen soll, daß man weder Land noch Lösegeld für mich biete, und daß man den Krieg weiter führe und seine Vortheile auznuße, ganz so, als ob ih nie in der Welt gewesen wäre.“

Wahrlich, dieses urkundliche Denkmal, welches der König ungewillt der Nachwelt hinterlassen hat, es wird zu seinem Nuhm reden, so lange der Sinn für Größe eine Menschenbrust durglüht !

Erst am Vortage des Tages, welcher den großen Köni der Welt entrücken sollte, hörte er auf sür D iu

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sorgen. Als am Morgen des 16. August die Geheimen Kabinets-Räthe zum Vortrag angemeldet wurden, gab der König zu verstehen: „sie sollten warten, er werde sie herein- rufen lassen“. Aber er erinnerte sih der noch nicht expedirten Kabinetsgeschäfte niht wieder zum ersten Mal während seiner ganzen Regierung. Bis dahin hatte sein gigantisher Wille elbst über die Gewalt einer langwierigen und marter- vollen Krankheit triumphirt.

Am 17. August 1786, Morgens 2 Uhr 20 Minuten, starb Friedrih der Große in Sanssouci. Mit seinen großen glän- zenden Augen {loß \sih eine große und glänzende Aera der preußischen und der Weltgeschichte.

Breslau, 16. August. (W. T. B.) Heute hat die Feier des 500jährigen Jubiläums der hiesigen Tishler-Innung stattgefunden. Obermeister Gloger hielt die Festrede, an deren Schluß er ein mit Begeisterung aufgenommenes Hoh auf den Kaiser als den Schirmherrn des Handwerks ausbrahte. Darauf bewegte sich ein bistorisher Festzug durch die Stadt.

Wien, 16 August. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind in Triest 16 Personen an der Cholera erkrankt und 3 gestorben und in Fiume 3 Personen erkrantt.

Gestern Abend fand nah den Ferien die Wiedereröffnung des Königlichen Schauspielhauses statt. Als erste Vorstellung gab man Shakespeare's „Was Ihr wollt!“ Die bekannte vorzügliche Besetzung hatte nur insofern eine Veränderung erfahren, als an Stelle des Frl. Meyer das neue Mitglied des Schaufpielhauses, Frl. Anders getreten war, welches aber dem vortrefflichen Ensemble ih ebenbürtig anreibte, obgleih die junge Künstlerin mit den Erinnerungen des Publikums an die \{chône Leistung der früheren Rolleninhaberin zu kämpfen hatte. Die Freiheit und Eleganz der Rede war bei Frl, Anders kaum geringer als bei ihrer Vorgängerin, wobei man immer- hin noch eine größere Sicherheit des Auftretens und des Gefühls- ausdrucks zukünftig erwarten darf. Jedenfalls war auch die gestrige Leistung gefällig und glatt und zeigte sowohl Wärme der Empfindung, wie auch einen Anflug fköstlihen Humors, welher der Künstlerin eine sehr freundlidhe Aufnahme Seitens des Publikums sicherte. Die Leistungen der übrigen Dar- steller sind längst rühmlich bekannt. Frl. Conrad als übermüthiges Kammerfräulein „Maria“ war frisher und lachte herzhafter als je; Hr. Vollmer als wundervoll beschränkter und feiger „Ritter Christoph“ erregte wieder unausgeseßtes Entzücken; Frl. Schwarß (Olivia), die Herren Kahle (Narr), Oberländer (Tobias), Müller (Herzog), alle errangen im glücklichen Zusammenspiel den ungezwungenen Beifall der Zuschauer.

i Bäder-Statistik. Aachen bis zum 12. August (Kurgäste und sonstige Fremde) Altheikendorf bis zum Schluß des Monats Juli (Badegäste) Baden-Baden bis zum 13. August (Fremde) i Badeweiler am 7. August (Fremde) N Boltenhagen bis zum 4. August (Badegäste) Borby (Eckernförde) bis Ende Juli Un Ce S N Sao 2 U E Ge Colberg bis zum 11. August (Kurgäste, 2 Nen). Cranz (Osftpr.) am 1. August (anwesende Kurgäste) . Curhaven bis zum 11. August (Fremde und Badegäste) Dahme (Cismar) bis Ende Juli (Badegäste) . ; Doberan bis zum 8. August C Glster bis zum 8. August (außer 522 Durhreisenden ; Kurgäste) Ems bis zum 12. August (außer 7497 Durchreisenden ; Kurgäste) E E Freienwalde a. O, bis zum 30. Juli (Fremde) Glücksburg bis Ende Juli (Badegäste) Gravenstein bis Ende Juli (Vadegäste) . Haffkrug bis Ende Juli (Badegäste) . Heiligendamm bis zum 4. August . Helgoland bis zum 11, August (Fremde u. Kahlberg bis zum 8. August (Badegäste) Karlsruh (Schlesien) bis jeßt (107 Nrn.) Kiel bis Ende S A E Königsdorff-Jastrzemb O.-S. bis zum 2. August (außer 326 T Kösen bis zum 10. August (779 Nrn. der Kurgäste) . Cavo bis Gta Sul uta O N Neuenahr bis zum 11. August (Fremde) . : Neufahrwasser bis zum 8. August (Vadegäste) . Neuhäuser am 1. August (anwesende Kurgäste) . Neukuhren am 1. August (anwesende Kurgäste). . Neustadt (Holstein) bis Ende Juli (Badegäste) . Oeynhausen bis zum 13. August (außer 8421 Durchreifenden;; Min dee U E St. Peter (Garding) bis Ende Juli (Badegäste). RNauschen am 1. August (anwesende Kurgäste). . Reichenhall bis zum 13. August (außer 3227 Pafsanten- B O Reinerz bis zum 15. August (außer 1490 Familien mit 2243 Personen als Erholungsgästen, 1611 Familien mit Personen als Kurgästen) . . Salzbrunn bis zum 11. August __ Fremden; Q Salzschlirf (Provinz Hessen-Nassau) bis zum 26. Juli (Nrn.) Scharbeuß (Schwartau) bis Ende Juli (Badegäste) Schwarzort am 1. August (anwesende Kurgäste) Segeberg bis C Q Sierksdorf (Haffkrug) bis Ende Juli (Badegäste) . . Sooden a. d. Werra bis zum 6. Aug. (Kurgäste £53 Nrn.) Steinberghoff (Steinberg) bis Ende Juli (Badegäste) . Sylt bis zum 8. August (außer 149 Durchreisenden ;

S bis zum 10. August (außer 5676 Erholungs-

Perf onen 17 506

Badegäste, Nrn.)

(außer sonstigen 2253

Warmbrunn äe R O Warnemünde bis zum 11. August (Parteien) . Westerland bis Ende Juli (Badegäste) . Wiesbaden bis zum 15. August (Fremde) Wildungen Be U U O Wilhelmshöhe (bei Kassel) am 11. August (anwesende Kur- E O Wildstein bei Trarbach bis zum 10. August (Kurgäste) Wyk (Föhr) bis Ende ct a O e Zoppot bis zum 8. August (Badegäste) aborf Von anderen Bädern wurden bis Ende Juli besucht : AlberdœŒ (Holstein) von 27, Bockholm (JIohannisberg) von 23, Bramsted, (Holstein) von 31, Höruphaff (Augustenburg) von 33, Hohwa@ (Lütjenburg) von 43, Kappeln (Schlei) von 32, Kollund (Flensburg)

von 70, Möltenort (Kiel) von 55, Sonderburg von 94, Wassersleben Fi

(Flensburg) von 43 Badegästen.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (S chol z). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags-Anstalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen (eins{ließlich 2 Börsen-Beilagen).

Berlin:

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zum Deutschen Reichs-Auze

192.

Erste Beilage

Berlin, Dienstag, den 17. August

iger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

18G.

5 G : Et Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats - Anzeiger und das Central - Handels- register nimmt an: die Köuigliche Expedition

des Deutschen Reichs -Anzeigers und Königlich Preußischen Staats -Anzeigers : Berlin S8W., Wilhelm-Straf}e Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

° Zwangsvollstreckungea , Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

97,242 D -“ 0 [25343] SHivangsversieigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung joll das im Grundbuche von den einzelnen Grundstücken Band 3 Nr. 91 auf den Namen des Kaufmanns Hugo Beer eingetragene, Fohanniterstraße Nr. 8 belegene Grundstück am 20. Oktober 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- stelle Neue Friedrichstraße Ne. 13, Hof: partéxre, Zimmer Nr. 40, versteigert werden.

Das Grundstück ist mit 6969 Nuzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grund- stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer Nr. 41, eingesehen werden.

Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerkts nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, \pätestens im Versteigerungs- termin vor der Ausforderung zur Abgabe von Ge- boten anzumelden und, falls der betreibende Gläu- biger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berüctsichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berüctsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücis beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Cinstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. Oktober 1886, Nachmittags 1 Uhr, an obengenannter Gerichtsstelle verkündet werden.

Berlin, den 12. August 1836.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 52, [25346]

In der Sache, betr. die Zwangsversteigerung des hiejelbst sub Nr. 522 an der Pfaffenstraße belegenen, früber Gerber Behm'schen Hauses, ist zur Erklärung über den Theilungsplan und zur Vornahme der Ver- theilung ein Termin auf

Freitag, den 3. September ds. I8., Vormittags 11 Uzx, vor Gericht hier angeseßt, zu welchem alle Betheiligten hierdurch geladen werden.

Der Theilungsplan ist vom 26. ds. Mts. an auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten niedergelegt.

Neubraudeuburg, den 9. August 1886.

Großherzogliches Amtsgericht I. Gaur.

[25344]

Die in Sachen betreffend Zwangsverstei- gerung der dem Handelsmann Heinrich Lange hieselbst gehörigen Grundstücke C. P.» nämlich :

1) des Wohnhauses Nr. 348 anu der großen Straße zu Wittenburg,

2) des Gartens Nr. 47 v. hinter den

Paschbrinkgärten zu Wittenburg, auf den 9. Oktober und 3. November d. Fe angesetzten Vorkaufstermine fallen aus.

Wittenburg, 12. August 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Veglaubiguug : Schumpelick, Gerichtsaktuar. [25345] Í :

In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei- gerung des dem Rechtsanwalt Friedrich Ludwig Carl Chrijtian Frese früher gehörigen, allhier in der St. Georgsstraße auf der Südseite sub Nr. 1938 a./L. belegenen Hauses und Gartens Nr. 1088 YII c. ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, fowie zur Bor- nahme der Vertheilung ein Termin auf _

Mittwoch, den 1. September 1886, : Vormittags 11¿ Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 7, hierselbst anberaumt und werden die bei der Zwangsversteige- rung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist.

Rosto, den 14. August 1886.

Großherzoglich Mectlenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: E. Blandck, A.-G.-Aktuar.

120795] Aufgebot. j Die Erben des weiland Kothsassen Anton Behme in Oelper, als: 1) die Chefrau des Brinksitzers Friedrih Witt- __ neben, Dorothee, ier D 2) die Ehefrau des Brinksißers Friedrich Uter- mark, Conradine, geb. Behme, 3) Christine Behme, pan das Aufgebot der Schuldurkunde vom 26. Fe- ruar 1856 beantragt, zufolge deren ein Hypothek-

8 u, \. w. von öffentlichen Papteren.

Anton Behme gehörigen, zu Oelper belegenen Ader-

plane Nr. 24 vor dem Thurme cingetragen iît, aud) die erfolgte Zahlung desselben genügend bescheinigt. Der unbekannnte Juhaber der bezeihneten Urkunde, sowie alle, welche auf die Hypothek Anspruch machen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Januar 1887, Vormittags 10 ihr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine scine Rechte anzumelden und die Ur- funde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde und auf Antrag die Löschung der Hypo- thek erfolgen wird. Braunschweig, am 12, Juli 1886. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kulemann.

Aufgedvot. Der Gärtner Johann Barth in Ems (englischer Hof) hat das Aufgebot eines angeblich ihm am 9, Februar 1885 verloren gegangenen Einlagebuches der Kreissparkasse Mayen Nr. 4190 über den Be- trag von 90 S beantragt. Der Inhaber des Buches spätestens in dem auf den 5. November 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Mayen, den 5. April 1836.

Königliches Amtsgericht. T.

[3531]

wird aufgefordert,

[14823] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreiésparkasse zu Neu- stadt W.-Pr. Nr. 2063 über ursprünglich 309 M, ausgefertigt für die minderjährige Lucia Susanna Milewczyk zu Neustadt W.-Pr. ist angebli verloren gegangen und soll auf Antrag des Vaters der Lucia Susanna Milewczyk, Eigenthümers und Hofmeiîsters Milewczyk zu Soppieschin, zum Zwecke der Aus- fertigung cines neuen Sparkassenbuchs amortisirt werden.

Es werden daher der Inhaber des Buches sowie diejenigen, welche irgend ein Anrecht an demselben zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens im Auf- gebotstermine, den 22. Januar 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer Nr. 10) ihre Rechte anzumelden, Ersterer auch das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Neustadt W.-Pr., den 9. Juni 1886.

Ee i Königliches Amtsgericht.

[26339] Aufgevot.

Der Kaufmann Karl Kohn zu Berlin hat das Aufgebot des von Karl Kohn zu Berlin unterm 97. Dezember 1883 ausgestellten, von Seelig Moses acceptirten, am 15. Januar 1885 bei S. Schönwald in Berlin zahlbar gewesenen Wechsels über 2500 , versehen mit Blanco-Giro von Karl Kohn, J. Saal- mann und Otto Gaede, beantragt. Der ínhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

veu 6. Mai 1887, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Neue Friedrih- straße 13, Hof part., Saal 32, anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte ‘anzumelden und die Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Berlin, den 12, August 1836.

Das Königliche Amtsgericht I. Abtheilung 48,

[25340] Aufgebot.

Auf den Antrag des Äbtheilungsvorstehers Fried- rich Johann Wilhelm Busching aus Berlin wird dessen Bruder Carl Ferdinand Gustav Busching, Sobn des Stutmeisters Ferdinand Busching und der Heinriette, gebor. Schwarznecker, zu Mattischkehmen am 25. September 1838 geboren, welcher im 90. Lebensjahre nach England gegangen ist, aufe gefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin

den 6. Juni 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu H widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Gumbinnen, den 10. August 1886.

Königliches Amtsgericht. [25338] Nusgebot zum Zwecke der Todeserklärung.

Der Leichtmatrose Wilhelm Karl Adolf Meisgeier aus Geestendorf, geboren daselbst den 29. Oktober 1865, ist im Dezember 1852 mit dem Schiff „Her- mann", Kapt. Bootsmann, Heimathshafen Oldersum, von Newcastle mit Bestimmung nah Leer in See gegangen. Seitdem sind Schif und Mannschaft verschollen.

Auf Antrag des Gastwirths Claus S{lemmer- meyer zu Geestendorf, seines Vormundes, und der Ehefrau des Gastwirths Franz Engels zu Geesten- dorf, Beka Justine, geb. Hoffmann, verwittwet ge- wesenea“ Meisgeier, seiner Mutter, wird der vorge- nannte Leihtmatrose Meisgeier auffordert, sich spâte- stens in dem am

3. Oktober 1887, Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle anstehenden Aufgebotstermin zu melden, unter dem Nechténachtheil, S er im Nihht- meldungéfalle für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Crben oder Nachfolgern über- wiesen werden soll.

Alle Personen, welhe über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben fönnen, werden zu deren Mittheilung, und für den Fall der demnächstigen

Deffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Uterarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Fuvalideudank“‘, Rudolf Mosse, Haasenstein «& Vogler, G. L. Dauve «& Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen-Bureaux.

9. Familien-Nachrichten. Beilage. 5

tigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Ver- warnung aufgefordert, daß bei der Veberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine RNücck- siht genommen werden soll. Geestemünde, 6. August 1886. Königliches Amtsgericht. TII. (L 8) de. Sam ann. Veröffentlicht : PAS en, Aktuar, Gerichts\chreiber Kgl. Amtsgerichts. I.

[25358] Berichtiguug. : Das in der Bekanntmachung vom 13. Juli 1886 Nr. 182 des Reichs-Anzeigers vom d. August 1886 sub 23598 IV. erwähnte Koßmann'sche Dokument lautet nicht über 140 Thaler, fondern tber 150 Einhundertundfünfzig Thaler. Halle a. S., den 12. August 1886.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIIT.

[25332] Folgendes Urtheil ift am 12. Juni 1886 verkündet: Im Namen des Königs! Auf den Antrags 1) der Chefrau Margaretha Sophie Voß, geb. Poggensee, in Kaltenkirhen e. c. m. Käthner Johs. Boß, Z 2) des Schuhmachers August Rudorf zu Oldesloe, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oldesloe durch den Amtsgerichtsrath Art, für Recht :

Die Obligationen vom 14. Juni 1864 und vom 6. Dezember 1855, aus welchen resp. im Grund- buche von Oering Bd. I. Art. 13 Abthl. I. Nr. 1 und im Grundbuche von Oldesloe Bd. V. Art. 408 Abth. 111. Nr. 2 für resp. die Antragstellerin ad 1 cine Forderung von 480 # (400 vorm. Crt.) und für den Einwohner Mathias Hinrich Schmahl zu Rethwischfeld eine Forderung von 720 A (vorm. 600 6 Cour. oder 320 Thlr. dän. R. M.) einge- tragen steht, : :

werden für kraftlos erklärt, die Obligation vom 14. Juni 1864 Zwecks Grneuerung derselben.

Alle Ansprüche und Rechte an die für den in- wohner Mathias Hinrih Schmahl zu Rethwischfeld im Grundbuhe von Oldesloe Bd. V. Art. 408 Abthl. 111. Nr 2 eingetragene Forderung von 720 A. werden hierdurch ausgeschlossen und kann die leßtere in dem betreffenden Grundbuche gelöscht werden.

Veröffentlicht : i

Oldesloe, den 11. August 1886.

Bart\ch, Gerichtsschreiber.

Fm Namen des Königs! Nerkündet am 8. Juli 1886.

Wisotzki, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Wilhelm Rachuba in Kyschienen , vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amts- geriht zu Soldau durch den Amtsrichter Neichenbah

für Recht:

Die eingetragene Gläubigerin oder deren Rechts- nachfolger der angeblich bereits bezahlten auf Ky- schienen Nr. 2 Abtheilung 111 Nt L uno 2 fue Anna Elisabeth; Mogilowski auf Grund des Erb- und Cessionsvergleihs vom 22. Januar 1808 bezw. 19. Juli 1822 eingetragenen Posten von 47 Thlr. 90 Sar. 8 Pf. bezw. 22 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. werden mit ihren Änsprühen und Rechten auf diee beiden Posten ausgeschlo}en.

Reichenba ch.

[25330]

[25298]

Dur rechtskräftiges Urtheil des Königlichen LUndgerichts, T Civilkammer, zu Köln, vom 26. Mai 1886, wurde die zwischen den Eheleuten Friedrich Franz Gollé, Kaufmann, und Eudoria, geb. Wyk- huvse, ohne Geschäft, zu Köln, bestehende Ecrungen- \haftsgemeinshaft für aufgelöst erklärt und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen.

Köln, den 10. August 1886.

Der klägerishe Rechtsanwalt : Hau.

Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht.

Köln, den 13. August 1886.

(L. R Günther, |

Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[25328] Bekanntmachung. i

Das Zweigdokument, gebildet über die Eintragung cined Arrestes, welher in Höhe von 40 Thlr. nebst 59% Sinsen seit dem 6. September 1856, 1 Thlr. 6 Sgr. gerihtliher und 1 Thlr. 22 Sar. 6 Pf. außergerihtliher Kosten für den Kofsäthen Sriedrih Lunow zu Klein-Rischow am 11. Dezember 1856 bei der für die Lüdtke’schen Cheleute Ernst und Anna Dorothea, s Stöhr, im Grundbuche von Briesen Bard I. Blatt Nr. 6 in Abtheilung III. unter Nr. 28 eingetragenen Hypothekenpost von 100 Thlr. haftet, is unter dem 13. August 1886 für kraftlos

erklärt. ; N Königliches Amtsgericht Pyritz.

[25333] : Durch Urtheil des unterzeihneten Amtsgerichts vom heutigen Tage ist die Schuldurkunde vom 5. Mai 1815 über ein Kapital von 50 Gulden, ein- etragen im Grundbuch Sigmaringendorf Band VI. Blatt 19 Artikel 249 für den Pfarrer Albrecht von Sigmaringendorf für kraftlos erklärt. Sigmaringen, den 12. August 1886.

[25529] Vekanutmachung. Dur Urtheil vom heutigen Tage is die Hypo- thekenurkunde, die über das Band X. Blatt 76 Abtheilung 111. Nr. 6 des Grundbuches der Feld- mark Duisburg auf dem Grundstücke Flur IV. Nr. 1741/60 für den Kaufmann Georg Großkemm zu Ratingen aus der Schuldurkunde vom 11. No- vember 1880 eingetragen gewesene, in Folge Zwangs- versteigerung dieses Grundstücks gelöschte Darlehns- fapital von ursprünglih 2000 A, später 1883 M. 77 , gebildet ist, für kraftlos erklärt worden. Duisburg, den 11. August 1886. Königliches Amtsgericht.

[25331] Jm Namen des Königs! Auf den Antrag des Kaufmanns Karl Wilhelm Grabert in Arneburg

erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Stendal

dur den Amtsrichter Michaelis

für Recht :

Das Hypothekeninstrument über die im Grund- buche von Arneburg Band 11. Blatt Nr. 73 Abthei- lung 1II. Nr. 3b auf dem Wohnhaufe Nr. 69 zu Arneburg für den Stellmachermeister Johann Mat- thias Molit zu Arneburg eingetragenen 100 Thlr. Courant rüdckständige Kaufgelder, gebildet aus dem Kauf- und Altentheilsvertrage vom 14. Januar 1824 nebst Verhandlung vom 27, März 1828 und Hypo- thekenshein vom 4. März 1825, wird für fraftlos

erklärt. Michaelis.

[26337] Bekanntmachung. Nom Königlichen Amtsgerichte Strasburg W.-Pr. wurde erkannt : Die Marianna verehelihte Florian von Lehwald JFezierska, geborne Gräfin v. Osmialowska, die Wittwe Catharina Rzekonska, geborne Roscinowsfka, später verehelichte Brzezicka, und die Kinder der Bauer Lucas und Catharina, geborene Roscinowska, Rzekonski’schen Eheleute, Namens Catharina, Ios- hann, Marianna, Anastasia und Francisfa Ge- {chwister Rzekonski, welche sämmtlich in Sobieszierzno gewohnt, werden für todt erklärt.

Strasburg, den 5. August 1886.

Königliches Amtsgericht.

[25302] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann L, Leidhold zu Mühlhausen i. Th. flagt gegen den vormaligen Metergehülfen Fr. Bern- hard Lange aus Witterda, jeßt in unbekannter Ab- wesenheit, wegen Forderung für am 4. Mai 1876 gelieferte Manufakturwaaren, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 41 M 49 nebst 6% Zinsen seit 4. August 1876 an Kläger zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- flären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Erfurt, Abtheilung II., auf den 21. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Arend, als Gerihts\chreiber des Königlichen Amts3gerichts, Abtheilung II.

[25299] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schneider Caroline Obst, gebo- rene Rocdiger, zu Erfurt, vertreten durch den Justiz- rath Pinckert zu Erfurt, klagt gegen ihren Che- mann, den Schneider Carl Friedrih Christian Obst, früher zu Erfurt, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein shuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechts- streits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die E des Königlichen Landgerichts zu Er- urt aus den 10. November 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 12. August 1886.

I. V.: Liebmann, i f. d. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II.

[25317] Oeffentliche Zustellung. E

Die Losfrau Wilhelmine Wagner, geborne Schu- macher, zu Kl. Warningken, vertreten durch den Justizrath Ma in Pillkallen, ladet ihren Ehemann, den Losmann Johann Wagner, unbekannten Auf- enthalts, unter Wiederaufnahme der Klage vom 15. Juli 1881, mit dem Antrage, das zwischen arteien bestehende Band der Che zu trennen, den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, zur weiteren mündlihen Verhandlung des Rehts- streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Justerburg auf den 15. Oktober 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen ‘bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage R gemacht.

uge, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, i, V.

wird

fapital von 50 Thlrn. für den Kurator des Julius Heinri Dietrich Behme auf den dem Kothfassen

Todeserklärung etwaige Erb- und Nachfolgeberech-

Königliches Amtsgericht.