1886 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

5) Wahl des Vorstandes. 6) Wahl für 2 statutenmäßig auêtretende Mit. ü Ner He MOREaS E inlaß- un timmfarten werden gemäß des Statuts verabfolgt. gemlß §. 13 Güstrow, den 14. August 1886.

[25049]

Es wird hierdurch bckannt gemacht, daß am 16. April a. c. in der Generalversammlung der Actiengesellschaft Kunstgewerbliche Werkstatt in Hamburg vormals N. Vichweiler dic Liqui- dation der Gesellshaft beschlossen ist. Alle Die- jenigen, welche Forderungen an die genannte Gesell- Der Aufsichtsrath. téloi saft zu haben glauben, haben dieselben im Geschäfts- P. Ghlermann, Vorsitzender. sicht der Herren Aktionäre aus. lofale, Königstraße 10 in Hamburg, ein- è E

Vreslau, den 27. Juli 1886. zureichen. e

L ae Der Bussichiorath iei S —- Acti gi sei B G der Vercinigte Vreslauer Oelsabriken- 29212 ctien icge ei Bragun)ciivei s Die p i ; o . Actien-Gesellschaft. Die Herren Actionaire der Die Actionaire unserer Gesellschaft E mit au :

Und Fulius Schottländer. Korpulus., Zudckerfabrik Güstrow, ¿ Z Sonnabend, den 4. September cr.,

n agten ams | Kóniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

werden zu der am im Actien-Hotel in Harzburg zur 5 Dienstag, den 31. August 1886, dreizehnten ordeutlichen Generalversammlung S E Nachmittags 21 Uhr, eingeladen. S im Hotel de Russie hierselbst stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung :

Generalversammlung betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß, und im Falle einer Vertretung die Vollmachten und Legi- timations-Urkunden dieser Vertreter spätestens vier Tage vor dem obengenannten Versammlungstage in dem Burcau der Gesellschaft, Paradiesstraße Nr. 16/18, zu deponiren. Die Vorlagen liegen vom 16. August a. c. ab im Geschäftslokale der Gesellschaft zur Ein-

der letßterwähnten Bescheinigungen muß jeder Actio- naîir ein von ihm unters{hricbenes Verzeichniß der Nummern feiner Actien in geordneter Reibenfolge, und zwar in zwei Exemplaren, übergeben, von denen das eine zu den Acten der Gesellschaft geht, das an- dere von dem Credit-Verein mit dem Vermerk der erfolgten Deposition und der dacaus resultirenden Stimmenzall zurückgegeben wird. Dies Eremplar dient als Einlaßkarte zur Versammlung, auf Grund deren beim Eintritt in dieselbe dem Inhaber die \ciner Stimmberecbtigung entsprehende Anzahl von Stimmzetteln, welhe mit dem Stempel der Gefell- schaft versehen find, verabfolgt wird.

Gegen Rückgabe dicses Duplikat-Verzeichnisses er- folat die Rückgabe der Actien.

Die Inhaker der Stamm-Prioritäts-Actien haben ihre Einlaßkarten unter Beobachtung der am Schluß des 8. 23 des Statuts vorgeschriebenen Formen zu erwirken. Es ist jedem Actionair gestattet, sich dur cinen aus der Zabl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten vertreten zu lassen, dessen schriftlich zu Üüberreichende Vollmacht entweder von einem Mitgliede des Gesellshaftsvorstandes oder von einem Beamten, der cin döffentlihes Siegel zu führen be- fugt ift, beglaubigt scin muß.

Die Vollmacht muß spätestens einen Tag vor der Versammlung im Bureau der Direction, Rathhaus Altona, Zimmer Nr. 5, niedergelegt, auch muß die Legitimation des Vollma(tausftellers in der oben vorgeschriebenen Weise geführt werden.

Juristische Personen können ihr Stimmreht dur

Deutscher Reichs-Anzeiger

[25211] : Vilanz L der Omnibus-Actien-Gesellshaft vormals Soliau

per ultimo Juni 1886. Activa. G S M A

Grundstücks- u. Erwerbs- 259 965. E 1) Vortrag des Vorstandes.

Conto r, 9 ———— 2) Bericht des Aufsichtsrathes. Abi Hrei- en 9. 199. 3) Antrag auf Ertheilung der Decharge. AOIOATEEe E S 4) Antrag, betreff. Aenderung des S. 7 bung. 2-400 Anl. A. des Statuts. —- Grund\t.- E Repar. .

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SPA Ri e EREEE

gg A a E M E44 - I Das Abounement h t | Alle Post-Austalten nehmen Bestellung an;

für das Vierteljahr. | _FA7eAR | für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expe- j

j , Insertionspreis für den Raum einer L dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 18. August, Abends.

1) Gesé&äft O ERARE: E Zeschäftsber N 8 U L y » O iht und Rechnungsablage yro 2 h 2) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes. Braunschweig, den 17. August 1886. Der Aufsichtsrath. C. Wolff, Borfitßender.

Ey

Neubau 16G.

p]

193.

resp.

öppingen.

618.67 2 081.

[24136]

S R EZ art is fi76 Tr: Gi (c trr E Eee E e E Mr

E L 4

ibre Vertreter ausüben lassen.

D

Formulare zu den Deyositenscheinen und Voll- machten find vom 1. September ab beim Credit- Verein, Altona, sowie bei den Herren Gemeinde- vorstehern zu Quickborn, Kaltenkirhen, Hasloh, Ulz-

burg und Oersdorf kostenfrei zu haben. Altona, den 14. August 1886. Der Vorfitzende des Aufsichtsraths. F. G. Max. Schmidt.

[25460] L E 2 Pommersche Dampfschisss-Gesell- hast F. Zvers.

Die Herren Kommanditisten werden hiermit zu September d. J., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau des Rosfengarten Nr. 1 hierselbst, stattfindenden außerordentlichen Ge-

einer am Sonnabend, den 18.

Herrn Justizraths Wendlandt,

neralversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung :

Wabl cines neuen Auffictörathsmitgliedes an

Stelle des verstorbenen Herrn W. Lüdke. Stettin, 14. August 1886.

e L,

A

persönlich haftender Gesellschafter der „Pommersche

Dampfschiffs-Gesellshaft F. Ivers“. 254311 A 5 Zucerfabrik Groß-Düngen.

Nachtrag

¿u der Tagesorduung der am 27. d, Mts. siatt-

findenden Generalversammlung. 5) Abänderung des §. 27 der Statuten. Grof:-Düngen, dei 16. August 1886. Der Vorstand: Der Aufsichtsrath : D Lauen ste. C. Prange.

Aachen-Fülicher Eisenbahn - Gesellschast.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hierdurh zu ciner außerordentlichen Generalversamm- lung auf den 18. September cr., Nachmittags 5 Uhr, in unserem Geschäftslokale Hierselbst cin- geladen.

TagesLorduutig :

1) Erhöhung des Grundkapitals ver Gesellschaft durch Ausgabe von 1 449 600 „6 Stammaktien und entsprehende Ergänzung der 88. 8, 10, 13 der Gesellschaftsstatuten, sowie Festseßung des Minimalcourses der zu begebenden neuen Aktien ; Aenderung des §. 42 der Gefellschaftsstatuten dahin, daß anstatt 5 Aktien à 600 oder 1200 4, künftig 3600 6 Aktienkapital je 1 Stimme haben sollen.

Actionaire, welche sich an der Versammlung be- theiligen wollen, haben den Besitz ihrer seit minde- stens 2 Wochen auf ihre Namen in die Bücher der Gesellschaft eingetragenen Aftien am Tage der Ge- ncralversammlung, jedoch vor Eröffnung derselben oder an einem der beiden vorhergehenden Tage der Direktion durch Vorzeigung der Stücke oder cines dersclben genügenden Besitzeugnisses im Lokale der Gefellschaft, Monheimsallee Nr. 4 bier, nachzuweisen.

Aachen, den 14. August 1886.

Der Uufsichtsrath.

24814] Vereinigte Breslauer Oelsabriken- Actien-Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre laden wir zur ordentlichen diesjährigenGeneralversammlung im fleinen Saale der neuen Börse hierselbst auf

Dienstag, den 7. September cr., e Nachmittags 4 Uhr, hicrdurh cin. Tage®8orduutig :

1) Mittheilung des Geschäftsberihts, Vorlage der Bilanz und des Gewinn- und Verlust- Contos für das abgelaufene Geschäftsjahr ; Bericht der Revisoren über die stattgehabte Prüfung dieser Bilanz;

Feststellung der Gewinn-Vertheilung ;

1) Ertheilung der Decharge ;

Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths und Beschluß wegen Nichtwicederwahl eines 7. Mitgliedes des Aufsichtsraths eventuell Neuwahl dieses;

)) Wahl von drei Renungs-Revisoren; Abänderung der 88. 4, 7, 10, 12, 13, 17, 19, 20, 21, 99, 28, 26, 2, 20, 30, 31; 33, 34, 35, 37 und 38 der Statuten und Einschaltung eines Zusatz-Paragraphen zu S. 7; Ermächtigung des Vorstandes und Aufsichts- raths, redaftionelle Aendecungen der zu S8. 7 zu beshließenden Bestimmungen auf Ver- anlassung des Handelsrichters behufs Ein-

_ tragung vorzunehmen und anzumelden.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche sich an der

263 083.

—- Hypotheken 73 000. Pferde-Conto :

O Eee P

—- 1509/0 Abschreibung

71 309, ( 10 609. 60 700.

37 000. 49 860,

54 neue Pferde. Omnibus-Conto . Zum Umbau wandt ca.

ver-

8 000. 57 860.

5 760. : 52 100, 3 neue Wagen . 9 400. Wan 210

Abschreibung 10% 1A Beet

Abschreibung 10 9/6 Ma

Abschreibung 10 9/0

Stall- und Fahr-Uten- G E 3 392, T0

Abschreibung 10 % . 342, 70 Schmiede L 4916,10

Abschreibung 5 2/0 . 956. 10 Eisen . E 5 D O

Abschreibung 25 9/0 O

Abschreibung 10 £/9 e E

Abschreibung 40 9/9 Bureau-Inventar. .

Abschreibung 10 9/0 Bc Effecten-Conto M 15750 4%/o Stok- ae Be E Diverse Debitores

*- 10 9% Abschreibung

)

P asSiva.

Actien-Capital R Abonnenten, noch laufende Abonnements Cautions-Conto . A Reserve-Fonds. 5 Diesjäbrige Vermehrung (GUeBOI S De Dividenden-Conto, 49/0 auf 46 350000 Unvertheilbarer Saldo. ¡

Debet, Gehalte und Löhne . Futterverbrauch . Zinfen-Conto . i S Hufbeschlag und Wagenreparatur . Abschreibungen: Grundstücks- und Er- M. werbs-Conto 20ER Pferte-Conto 10 609, mnibus-Conto 5 760. Wagen-Conto . A Brückenwaage . a s M 875. Stall- und Fahr-UÜten-

E S Schmiede. . Decken-Conto (Seschirre . 42 Uniformen A 2451. 35 Bureau-Inventar . L Bureau- 2c. Kosten: Druckkosten . . Petroleum, Gas S Me, Grundftück-Neparatur Prämie für Unfall- versicherung Prämie für versicherung . Diverse Unkosten . Vertheilbarer Gewinn: Dividenden-Conto . Reserve-Fonds . Unvertheilbarer Saldo .

342. 06

159.

1740, 2 318.

Feuer-

Tal Credit. ahrgeld

Abonnenten D ch6 D A Diverse Einnahmen. . . Gewinn-Vortrag von 1885

Der Aufsichtsrath.

Ey c u S

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—J] c “I O i C3 I S

K C CO C D AS

——

130 083,

F800]

7 900,

3 050;

4 660,

O2 37

0/408, 20 470.

6 500.

3 600,

648, 9 438.

DD =I t J] Co 4

en Cn C

R

8 793.

14 744,

136.

191929. 78

176 288, 9 712. 3 447, 1 645,

590, 245,

191 929, Der Vorstand.

Ee Gewinn- und Verlust-Conto.

95

02

35

62 63 60 50 43 78

[25253]

Activa. Grundstücks-Cto. . Cassa-Cto. . i: Sa Conto-Corrente-Cto. Hypotheken-Zins-Cto.

[25207]

Activa.

am 31. |

A6 226 000.

T8788; 62

A6 354 8SII. Doll Actiengesellshaft „Neue Germania“. B. Würkert.

Actien-Gesellschaft für Gasbeleuchtung.

Die diesjährige ordentlihe Generalversammlung findet am i o Ï Samstag, den 21. August, Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal statt und werden die Herren Aktionäre hiezu ergebenst eingeladen. Tagesordnung bilden die in §8. 27, 28, 29 und 30 unserer Statuten bezeichneten Gegenstände Der Vorstand: H. Breyvogel. ;

Bilanz

o. d

März 1886.

L P assiva. Prioritäts-Actien-Cap.-Cto. . . M. E C U Cr E O A 4 378. 05

Ae 304 SIL. 5D

10. 000

266. 19 1200001 9 060. 89 6 695. 85

C. T. Lange.

Gorfauer Societäts - Brauerei. i Vilanz am 30. September 1885.

P aSSsiva,

Anlage-Conten (Mobilien- und Im- a Fabrikate und Betriebs-Bestände . Außenstände (div. Debitores) Cassa-Vestand , C Cautionen (Eigene) . Hauptsteueramt Zobten Gewinn- und Verlust-Conto

Debet.

E [s ;

| 1116 589/44

Getwwinn- und Verlust-Conto pro 1884/85.

M |

328 800 00 291 750 00 375 295 40 6 00000

Actien-Capital j Hypotheken-Capital Consfortial-Conto

Cautionen (Fremde) Diverse Creditores .

868 75131 109 213/91 94 421/38 159/15 6 100 00 | 4 314/00 | 103 629 69 | 1116 58944 Credit.

An Hypotheken-Zinsen

Zinsen i Handlungsunkosten Gencralunkosten .

(Behälter

Löhnen

Reparaturen ; Fuhrwerksunkosten

Frachten

Fuhrlöhnen A statutenmäßiger Amortisation sonstigen Abschreibungen Vortrag aus vorigem Jahre .

V V a L. J E M A

[95215]

Steinkohlen . . Eisenbahnfraht. . . Fuhr- und Arbeitslohn Gehalt, Tagelohn 2. . Bauten, Reparaturen . Zinsen für Anleihen Steuern und Lasten Verschiedenes .

Reingewinn pr. 1885

Abschreibung 5550 A. Dividende 3880 , Reservefond 6000 , Betriebsfond 6324 93 4

69 759 49

e M e D 15 712/50] Per Bruito-Ertrag pro 1884/85 . 6 325/92) Verlust laut Vilanz 8 216/70 20:373/38 13 590/00 34 475/10 | 1 980/52 | 10 158/68 | 3 897% | 14 369 47 98 548 31 | 300/00

227 708 021 [ 227 708,02 Der Geschäftsinhaber

S Wilh. Baron von Lüttwißt. Für die Richtigkeit und genaue Uebereinstimmung mit den ordnungsmäßig geführten Büchern, Gorfkau, den 13, Juli 1886.

Der Revisor: D SUeC

Bebalt aus 1884/86 13 265

Activa.

69 159 M 9990 y

Mle Abschreibung E O Cassa b. Werkführer . Hypothek incl. lauf.

Ba. . 50338 M Sparkassenguthaben

incl. lauf. Zinsen 6083 , Cassa . ¿10708 -

Bilanz am 1. Mai 1886.

Pinneberger Gas - Actien - Gesellschaft. Getwvinn- und Verlust-Rechnung für das Betriebsjahr 1. Mai 1885/86.

Credit.

M. | P) C I S 5 920/84 826/40 503 90 4 796/62 77509 1221/58 893/80 205/42

A eing aus früherer Rechnung. Straßenbeleuchtung

Coaks . E

L N

S. Gasmesser-Mietkbe .

Verschiedenes .

18 55571

1 035 43 6410

T5 143/65

21 754/93

| s

36 898/58

36 898 58

M4 S

63 609/65 118150 210

Actien-Capital, 388 Actien à 112 M.

J

Anleihen a. bei der Sparkasse incl. lauf. Q e b, bei dem Güldensteiner Fidei- T S I) Mèsetbeiond c «4 . 4365 M. | 91 87153) Special-Reservefond - ¿41636 6 000/— | Dividende . E 3 880

Betriebsfond j; ——| 86 872/68 S6 87268

Der Vorstand.

Piuneberg, den 30, Juni 1886.

e E A

i jagen im Kreise Greifenberg, 210.000, M

S E S C E Ra E A E E er e R L f, i D R d E I

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H T A

114 74404 M E

194 078/33 M 103 629 69 M

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116570 9 668/50 F

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13178 M

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Landgerichts-Rath a. D. Rudolphi zu Berlin, (isher zu Magdeburg, und dem Superintendenten a. D., yjarrer Merleker zu Fischhausen, den Rothen Adler-Orden jecter Klasse; dem Lehrer Petermann an der städtischen

A téheren Mädchenschule zu Delibsh, dem Hauptlehrer, Orga- A nisten und Kantor j Nettmann, dem Lehrer und Küster Fink zu Helmarshausen

Friedrichs zu Mittel-Haan im Kreise

in Kreise Hofgeismar, dem Lehrer Hoff zu Schuir im Land- feise Essen, dem Lehrer und Küster Werner zu Güßlaffs- dem emeritirten Lehrer Kraufe u Freiburg im Kreise Schweidniß, bisher zu Fröhlichsdorf im Kreise Waldenburg, dem Hauptlehrer und Organisten doster\schill zu Alt-Tarnowiß im Kreise Tarnowiß, dem gauptlehrer, Organisten und Küster Günther zu Kalkau im \reise Neisse, dem Hauptlehrer Czieslik zu Baranowiß im sreise Rybnik, dem Lehrer Kern zu Ottmachau im Kreise Grottkau, und dem Lehrer Koehler zu Neustadt D.-S. den \ler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen- gallern; sowie dem Förster a. D. Schwarz zu Raben im \reise Zauch-Belzig, dem Strafanstalts-Aufseher a. D. Nohde u Magdeburg, bisher zu Brandenburg a. H., und dem Gefangnenwärter Geyer zu Ekronbreitiiein das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Freund\schaft3-, Handels- und Schiffahrtsvertrag wishen dem Deutschen Reih und dem Sultan von Zanzibar.

Vom 20. Dezember 1885.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, ind Se. Hoheit Seyid Bargash ben Said, Sultan von zanzibar, von dem Wunsche geleitet, die zwischen beiden Hndern bestehenden Bande der Freundschaft enger zu schließen ind die Handels- und Schiffahrtsbeziehungen zwischen beiden Undern zu erleichtern und zu vermehren, haben beschlossen, u diesem Behufe einen Vertrag abzuschließen und zu Bevoll- mächtigten ernannt :

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Contre - Admiral Ernsst Heinrich Hugo Eduard Knorr, Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar: Höchstihren Ersten Sekretär Mohamed ben Salem ben Mohamed, velhe, nah gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge- hôriger Form befundenen Vollmachten, unter Vorbehalt der beiderseitigen Ratifikation, folgenden Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag abgeschlossen haben. Artikel 1.

Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen und ihren

Unterthanen soll ständiger Friede und aufrichtige Freundschaft

bestehen. Artikel II. Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge- bieten Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar in Bezug auf handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, wie in jeder anderen Veziehung dieselben Rechte, Privilegien und Begünstigungen (ller Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten Nation zustehen oder zustehen werden; insbesondere sollen sie keinen anderen oder lästigeren Abgaben, Auflagen, Beschrän- lungen oder Verpflichtungen irgend welcher Art unterliegen, als denjenigen, welchen die Angehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden. Das Mae Recht wird den Angehörigen des Sultanats von anzibar für das Gebiet des Deutschen Reichs eingeräumt. Artikel ÎII. _ Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sich gegen- seitig das Recht ein, Konsuln zu ernennen, um in dem Ge- biete des anderen Theiles an lde Pläßen zu residiren, an velhen Handels- oder sonstige FJnteressen die Anwesenheit ler Beamten ihnen nöthig oder wünschenswerth erscheinen en.

Die Konsuln der Hohen vertragschließenden Theile sollen, ebenso wie ihre Beamten und die zu ihnen im Dienstverhält- niß stehenden Personen, sowohl für ihre Person als au für ihre Häuser und für die Ausübung ihrer Amtspflichten gegen- äitig, neben den ihnen hierin eingeräumten besonderen Rechten, dieselben Ehrenrehhte und Privilegien genießen, welche die kon- \ularischen Beamten der meistbegünstigten Nation genießen und in Zukunft genießen werden.

Jm Falle öffentliher Ruhestörungen foll den Konsuln auf ihren Wunsch zum Schug ihrer Person, sowie zur Siche- tung der Unverleßlichkeit des Konsulats und der konsularischen

ohnung eine Sicherheitswache gestellt werden.

i Artikel IV.

Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen soll volle llen Lnliche Freiheit des Handels und der Schiffahrt be-

Wilhelm

Die Angehörigen jedes der Hohen erten M amen Theile sollen gegenseitig in dem Gebiete des anderen befugt sein, in alle Häfen, Flüsse und sonstige Wasserstraßen mit ihren Fahrzeugen und Ladungen einzulaufen, zu reisen, \ich aufzuhalten und sich niederzulassen, Handel und Gewerbe, im Großen wie im Kleinen, zu betreiben, Häuser, Magazine und Läden zu miethen, zu kaufen und zu besitzen.

Sie sollen befugt sein, daselbst jeder Art Waaren und Erzeugnisse zu kaufen, einzutaushen und zu verkaufen direkt oder durch Vermittelung einer von ihnen gewählten Mittels- person; die Preise der Güter, Effekten, Waaren und jenige Gegenslände, sowohl der eingeführten als der inländischen, sei es, daß die Waaren im Jnlande verkauft oder ausgeführt werden sollen, selbst zu bestimmen, ohne jegliche Einmischung Seitens der Behörden Sr. Hoheit.

Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar verpflihtet sich noch insbesondere, weder die Errichtung irgend eines Monopols, noch eines auss{ließlihen Handelsprivilegiums in seinen Be- sißungen zu gestatten.

Artikel V.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge- bieten Sr. Hoheit des Sultans berechtigt sein, durch Miethe, Kauf, Schenkung oder sonstige Vereinbarung mit dem Eigen- thümer, sowie im Wege der geseßlihen oder testamentarischen Erbfolge, jede Art von beweglichem und unbeweglichem Ver- mögen zu erwerben und zu besißen und darüber durch Ver- kauf, Tausch, Schenkung, leßten Willen oder auf andere Weise

frei zu verfügen. Artikel VI.

Zum Zweck der Erleichterung des Handelsverkehrs und von der Absicht geleitet, die Einkünfte Sr. Hoheit aus den Zöllen und den anderweit von Waaren und Landeserzeugnissen zur Erhebung kommenden Abgaben auf fester Basis zu regeln und sicherzustelen, ist man ex die folzenden in Artikel VII, VIII, IX, X, X1, XII und X] aufgestellten Bestimmungen übereingekommen.

Artikel VII.

Von allen Waaren und Gütern, welcher Art sie sein mögen, welche über See aus fremden Ländern in irgend einen Hafen innerhalb des Gebiets Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar, einerlei ob derselbe auf einer der JFnseln oder an der Küste des afrikanischen Festlandes gelegen ist, eingeführt und daselbst gelandet werden, ohne Unterschied, ob sie für den lokalen Konsum oder für den Versandt nah anderen Pläßen

anz oder theilweise bestimmt sind, joll Se. Hoheit der Sultan Devetint sein, einen Einfuhrzoll, der 5 Proz. des Werthes der so eingeführten Waaren nicht übersteigen darf, zu erheben.

Mit der erfolgten Zahlung des so bewilligten Einfuhr- zolles, welcher in dem ersten Hafen, in welchem die Waaren beziehungsweise Güter gelandet werden, zu entrichten ist, wird die eingeführte Waare für das gesammte Gebiet Sr. Hoheit von allen weiteren Zöllen und Abgaben der Regierung des Sultans, einerlei welher Art und Benennung die leßteren sein mögen, ein- für allemal und vollständig befreit, und soll es dabei feinen Unterschied machen, ob die Waare in dem Zustande, in welchem sie eingeführt ift, verbleibt oder in- zwischen verarbeitet worden ist ; wie ebenso, ob sie an dem Einfuhrhafen verbleibt oder nah irgend welchen anderen Pläßen versandt wird.

Als einzige Ausnahme von dem so festgeseßten Maximal- Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem soll Se. Hoheit der Sultan berechtigt sein, einen höheren Einfuhrzoll, und zwar bis zu 25 Proz. ad valorem zu erheben von Spirituosen aller Art, welche vom Auslande in das Gebiet Sr. Hoheit ein- geführt werden und einen Alkoholgehalt von 20 Proz. und darüber haben. .

Alle anderen geistigen Getränke von weniger als 20 Proz. O (wie beispielsweise Biere und Weine) unter- liegen dagegen nur dem gewöhnlichen Maximal-Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem.

Dagegen sollen von jedem Einfuhrzoll befreit bleiben:

1) Alle Waaren und Güter, welche, nah einem fremden Hafen bestimmt, in einem der Häfen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar an Bord eines anderen Schiffes übergeladen oder zu diesem Zweck zeitweise gelandet und bis zum Ein- treffen einer Schiffsgelegenheit im Zollamt niedergelegt werden.

Waaren der levteren Kategorie sollen jedoch nur dann von dem Einfuhrzoll befreit bleiben, wenn von dem Empfänger nach Ankunft des Schiffes der Zollbehörde angezeigt wird, daß die betreffenden Waaren zur Wiederausfuhr nach dem zu bezeihnenden fremden Bestimmungshafen gelandet werden und dieselben gleichzeitig der Zollbehörde zu zollamtlihem Ver-

wr stattgefunden, innerhalb sechs Monaten nah ihrer nkunft nah dem angegebenen fremden Bestimmungshafen wirklich verschifft werden.

9) Alle Waaren und Güter, welche, ohne für das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans bestimmt zu sein, aus Versehen ge- landet werden; vorausgeseßt, daß diese Waaren und Güter wieder auf dasselbe Schiff verladen und mit demselben nah dem Auslande ausgeführt werden. Sind solhe Waaren und Güter jedo bereits vorher geöffnet oder aus dem Besiß oder

| werden, sofern sie nicht nah dem angehefteten Spezia

{luß übergeben und, ohne daß ein Eigenthumswehsel in- { der darin angegebenen Verzollung unterliegen,

Gewahrsam der Zollbehörde entfernt worden, fo soll für die- selben der festgeseßte Einfuhrzoll bezahlt werden.

3) Alle Waaren und Güter, welhe um die von einem Schiffe durch Unwetter oder andere Seeunfälle erlittenen Beschädigungen auszubessern, umgeladen oder an Land gebracht werden mögen; vorausgeseßt, daß die so gelöschte Ladung entweder an Bord desselben Schiffes oder, falls dasselbe fondemnirt oder seine Abreise sonst verzögert werden sollte, in irgend einem anderen Schiffe aus dem Sultanat wieder aus- geführt wird.

4) Kohlen, Proviant, sowie alle fonstigen Ausrüstungs- gegenstände, welche von der Kaiserlich deutschen Regierung für den Bedarf ihrer Kriegsschiffe in das Sultanat eingeführt und für die gedahten Schiffe verwendet werden.

5) Landwirthschaftlihe Maschinen und Geräthe, des- gleichen alles Material, was zum Wegebau, sowie zur Anlage und zum Betriebe von Tramways oder Eisenbahnen dient sowie auch alle Transportmittel soweit solche Artikel, na Ausweis eines von der deutschen Konsulatsbehörde ausgefer- tigten Attestes, für die deutshen Schußgebiete bestimmt sind.

Artikel VIIT.

Se. Hoheit der Sultan soll ferner berechtigt sein, von den in dem angehefteten Tarife aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen, und nur von diesen allein, einen beson- deren Zoll zu erheben, und zwar in der Höhe und beziehungs- weise zu dem Prozentsaze des Werthes der Waaren und Landeserzeugnisse, wie solche oder solcher bei einem jeden Artikel in dem beigefügten Tarif festgeseßt worden ist.

Die Zahlung dieses Spezialzolles, welcher von und für Rechnung Sr. Hoheit des Sultans erhoben wird, soll, falls sie nicht bereits früher erfolgt ift, jedenfalls vor der Verschiffung aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans ge- leistet werden, und soll es dabei keinen Unterschied machen, ob die in dem Tarif aufgeführten Waaren und Landes- erzeugnisse aus dem Gebiet des Sultanats oder aus den außerhalb desselben liegenden Ländern des afrikanischen Fest- landes kommen.

Jsst der mehrgedachte Spezialzoll jedoch einmal bezahlt, so sollen von den betreffenden Waaren und Landeserzeugnissen, einerlei ob dieselben sich noch im Rohzustande befinden oder ob sie inzwischen verarbeitet worden sind, irgend welche weite- ren Abgaben von der Regierung Sr. Hoheit des Sultans oder dessen Behörden nicht erhoben werden dürfen; dieselben vielmehr, vorausgeseßt, daß sie inzwischen niht im Auslande verarbeitet worden sind, frei in jeden Hafen in dem Gebiete Sr. Hoheit des Sultans eingeführt und aus einem solchen ausgeführt werden können.

Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sih_ gegen- seitig das Recht ein, eine Revision des beigefügten Spezial- tarifs nah Ablauf von fünf Jahren, vom Tage der Ratifi- fation des Vertrages an gerechnet, zu beantragen, um die- jenigen Abänderungen, Zusäße und Verbesserungen daran vor- zunehmen, welche die Erfahrung als nothwendig oder wün- \chenswerth dargethan haben sollte.

Artikel TX.

Die Hohen vertragschließenden Theile sind darüber ein- verstanden, daß, an Stelle und als Aequivalent für die in dem vorstehenden Artikel VI[11 Sr. Hoheit dem Sultan tarifmäßig bewilligten Spezialzölle, in Wegfall fommen und abgeschafft werden :

1) Das Sr. Hoheit dem Sultan bisher vertragsmäßi für gewisse Küstendistrikte eingeräumt gewe}ene Monopol au Elfenbein und Kopal und die, an Stelle der Ausübung desselben, von jenen Artikeln erhobenen Abgaben, sogenannte Monopoltaxen.

92a) Der Zoll, welcher bisher in Höhe von 5 Proz. ad valorem oder in Natur allgemein von Waaren, Produkten und Erzeugnissen aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans oder aus dem Jnnern des afrikanischen Festlandes in dem ersten Hafen Sr. Hoheit, in welchen sie gebracht worden, zur Erhebung gekommen ist. i /

b, Die besonderen Abgaben, welche Se. Hoheit als so- genannte einheimishe Taxen bisher von gewissen Waaren und Erzeugnissen der vorgedachten Art, zusäßlich zu dem sub a erwähnten Zoll, erhoben hat. i

Die Hohen vertragschließenden Theile sind ferner dar- über einig:

a, daß alle die Waaren, Güter und Erzeugnisse, welche aus den westlich des Sultanats auf dem Aalen Fest- lande belegenen Gebieten in das erstere über Land E

tari } sowohl bei Eintritt in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans als auch bei dem Verlassen desselben von jeder Zoll- oder sonstigen Abgabe an die Regierung Sr. Hoheit des Sultans vollkommen frei sein sollen;

b. daß die Angehörigen des Deutschen Reichs zu Zöllen, Steuern oder Abgaben, sei es für ihre Person oder ihre Habe, von Sr. Hoheit dem Sultan und feinen Behörden nur inso- weit herangezogen werden können, als dies in Artikel VIL und VIII ausdrüdcklich vorgesehen ift.]