1886 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Zeitungsftimmen.

i i “l ließt ihren „Neue Preußische Zeitung \{ i lezten „Wirthschaftlichen Wochenbericht“ mit folgender Be- E scheint, als sollten die freihändleriscen Raben, welhe so sehr “über den wirthscchaftlihen Rückgang in Folge der Ohugetle lärmen, neuerdings in Verlegenheit geseßt werden. Selbst die franzó- sische Finanzgestaltung hat im Juli einen Anflug von Besserung ge wonnen. Di

i L : 27 i i at). Von diesen Verspätungen wurden jedoh 11 Artikel XXTV. Die Nummer 98 des Reichs-Gesebblatts, welche von heute | im g ay fn iesan Ders paneagen na fe mi Z

2 dur E tf is E d : t, enthält unter i ïbrten Bahnen nur 1705 Verspätungen Der gegenwärtige Vertrag ist in je zwei Exemplaren i zur Ausgabe gelangt, ; dels- und Schiffahrts- | so daß den aufgeführten n ur / S deutscher, arabisher und englisher Sprache ausgefertigt r. 10S den MeBaan E und dem Sultan von | (= E focv [een n e S pr wor diese Ausferti haben denselben Si ; jbar. Vom 20. Dezember 1885, Und Une mäßi E Strecken der in Verglei zu ziehenden Bahnen von gleiche Prei Beew ‘Hbn icbad “MeinungsversGhiedenheit ie F tr 1683 die Bekanntmathung, Heren vie Crntea “n 198 273 beförderten fahrplanmäßigen Zugen 2 Personen- i i 7 i llen 1 dem Handelsvertrage mi anziba / N 899, oder 0,42 Proz., mithin 0,40 Proz. wentger. E E R 1 Ua E englishe Ausferti jhar vom Taback zu erhebenden Zolles. Vom 11. August B B So wuében 1003 Anschlüsse versäumt

; 149 Vorjahres und 267 im als allein maßgebend angesehen werden. S gegen 442 in demselben Monat des rei Der gegenwärtige Vertrag soll ratifizirt und sollen die F Berin den 1A clidles Post-Zeitungs-Amt. Vormonat). Wird eine Sruppirns. e R Res Natififations-Urkunden sobald als thunlich in Zanzibar aux. | A TED E den auf je eine Ano fommen in erster Reihe die etau)cht werden. H f: pätungen vorg F j i L c 51 Ver- y Der Vertrag soll am 19. August 1886 und, falls der E Main-Nedckar-Eisenbahn (33 AnsGlußversäum Ne be V oie Austausch der Ratifikations-Urkunden aus irgend einem Grunde E spätungen) mit 1,55, die Bahnstrecken têvt inisch) (145 An- erst na diesem Zeitpunkt erfolgen sollte, vierzehn Tage nah F lichen Eisenbahn-Direktion Köln S SL Ae :19R "Me erfolgtem Austausch der Ratifikations-Urkunden in Kraft treten E \hlußversäumnisse auf 243 Bs wer rc: è auf 7 Ver- Nach Ablauf von fünfzehn Jahren, vom Tage der Rati: L Oberhessischen Eisenbahnen (4 Ansch uet G Bezirk der König- fikation dieses Vertrages an gerechnet, können die Hohen F spätungen) mit 1,75, die Bahnstrecken 115 Ans hlußversäum- vertragschließenden Theile eine Revision des gegenwärtigen Ff . lde die Kammerjunker-Würde zu verleihen. lichen Eisenbahn-Direktion Hannover ( T die Bahn- Vertrages beantragen, um diejenigen Abänderungen, Zusäße k irstena j E L, nisse auf 208 Verspätungen)- mit êltend Dir L und Verbesserungen daran vorzunehmen, welche die Erfahrung Mf se. Majestät der König haben Allergnädigst geruh : strecken im Bezirk der Königlichen Sisen n r) mit 13,33 als nöthig oder wünschenswerth dargethan haben sollte. L “r Maurermeister Friedrih Stolte zu G s (15 Anshlußversäumn}e M iluioeeiiunads aut 16 Nox Ein solcher Antrag muß jedo ein Jahr vor Ablauf dez A trädikat eines Königlichen Hof-Maurermeisters zu verlethen. fra here s 1600, die Württembergishen Staats-Eisen-

Vertrages angekündigt werden, widrigenfalls der Vertrag als E i “er F terspä m) mit A O 6 f \ S {lußversäumnisse auf 100 Verspätungen) m stillshweigend auf weitere zehn Jahre verlängert angesehen : E O a evan Stellen einnehmen und auf 4 Eisenbahnen

werden soll. 2E O Wt / A E S E M Ra e e, und auf 6 Clijen- ; Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten 14 Verspätungen ohne Anschlußversäumnisse, Tee its vobads Gut rfer Anzeiger“ bringt unter der diesen Vertrag unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt. Mriedberg aus Ems. bahnen weder Verspätungen noch Anschlußversäumni}e g ; s E A \) A die Sozialreform“ folgenden s So en zu Zanzibar E ang gen Dezember des "F fommen sind. 4 U L E B E èS Jahres Eintausend ahthundertundfsünfundachtzig, entsprehend Der Dampfer „Roma“ Unt Ler ager * . Bedeutung des immer stärkeren Anwachsens der Freunde dem dreizehnten Tage des Monats Rabi-al-Avval in dem sazung S. M. Rreuzer-Fregatte „Bismarck“ und S. M. «á e b rag Sozialgesete, der Kranken- und der Unfall- O SRHRIIISE SRCIMDEIMATO. | Kreuzer Nautilus“ ift am 15 gr B ‘di Socaie versicherung, und der \ich mehrenden Stimmen aus allen Kreisen des

Knorr. eingetroffen und beabsichtigt, am 20. Augujt c. die Heumre 8 e

fortzuseßen.

i N ischen Erfolge jener Gesetze jeßt schon Volkes, welche die großen prafktishen Erfolge jener Beer 0 (L. 5.) Tnerfeanta, voll zu würdigen, muß man sich erinnern, welchem außer tohamed ben Salem ben Mohamed,. i 4 j s s V D B Mohame Gua : Auli. Dr. Rahts, Stabsarzt beim Gren. Regt. Nr. 1, Elsaß-Lothringen. Meg, 18. August. E E i L Ea s Der hiesige Bischof Dupont des Voges ist heute )

if ie leitenden Ged ieser Sozialreform ) ¡hen Mißtrauen die leitenden Gedanken ‘dieser Sozia e L N und welhe Schwierigkeiten 1m Reichstage zu überwinden E A 1. August cr. ab auf weitere {echs Monate zum Kaiserlichen ge( i i Ge E : Sundheitsamt fommandirt. E s 8 9 Uhx gestorben. der im Artikel VIIT und anderweit im Vertrage erwähnten F x1uux. (Königlich Württembergisches) T E t Spezialzölle, welche Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar von Y Ernennungen, Beförderu n gen 1, A df gen. den darin aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen zu zun Beurlaubtenstande. É 8, Lug a E E erheben berechtigt ist, welhe aus seinen eigenen Gebieten oder F ses. des Inf. Regts. t M L C a, den außerhalb derselben auf dem afrikanischen Kontinent ge: Ft der Rel. des L y N U nant legenen Territorien in seine Häfen eingebracht werden. 4 N i T d A gungen, Im a Fuß-Art, Bat. nan ! - ,

Artikel X.

__ Die Hohen vertragschließenden Theile sind jedoch darüber

einverstanden, daß, falls en Sr. Hoheit dem Sultan und den mit Zanzibar im Vertragsverhältniß stehenden Mächten später ein Uebereinkommen darüber zu Stande kommen sollte, daß den in den Hafen von Zanzibar einlaufenden Schiffen Tonnengelder oder Hafenabgaben auferlegt werden, damit diese Gelder unter der Kontrole eines besonderen Comités ausschließlich zur Verbesserung des Hafens, der Ankerpläße, Anlage und Bedienung von Leuchtthürmen 2c. verwendet werden, die am Schlusse des vorstehenden Artikels enthaltene Klausel niht dahin auszulegen ist, daß deutsche Fahrzeuge von dieser eventuellen Grsénahgibe beziehungsweise von der Zahlung von Tonnengeldern befreit sein sollen, falls

die Deutsche Regierung ihre Zustimmung zu derselben ertheilt haben wird.

den Schiffsführer oder Hausbewohner wenden, welche die nöthigen Maßregeln ergreifen soklen, um, soweit Bedenken dagegen nicht vorliegen, die Wiederergreifung derselben dur Behörden des Sultans zu ermöglichen. Artikel XVI. i Die Angehörigen des Deutschen Reichs genießen innerhalb des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar das Recht der Exterritorialität. S Die Behörden Sr. Hoheit des Sultans haben sich in Streitigkeiten, welhe zwischen deutshen Reichsangehörigen untereinander und zwischen ihnen und Angehörigen anderer christliher Nationen entstehen, nicht einzumischen; folche Streitigkeiten, mögen sie civil- oder strafrehtliher Natur fein, sollen vielmehr durch die zuständigen Konsularbehörden ent- schieden werden. Die Untersuhung und Bestrafung von straf- baren Handlungen, deren deutsche Unterthanen, die sih inner- Artikel XI. halb des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans aufhalten, etwa Was die Erhebung der in Artikel VIT und VIII ftipulirten besGuldigt werden, ist den Behörden Sr. Hoheit entzogen und Werthzölle betrifft, so soll es in das Belieben der deutschen | den deutschen Konsularbehörden ausdrüdlih vorbehalten. : Unterthanen gestellt sein, dieselben in baarem Gelde oder da, Wenn Zwistigkeiten zwischen einem Unterthan Sr. Hoheit wo die Beschaffenheit der Waaren es gestattet, in Natur zu | des Sultans oder einer durch Konsuln bei Sr. Hoheit nicht entrichten. vertretenen, nichthristlihen Nation und einem Angehörigen Als Werth der zu verzollenden Waaren und Güter soll | des Deutschen Reichs entstehen, so soll, falls der deutsche Unter- der Marktwerth, den dieselben zur Zeit der Zollerhebung bei | than der Kläger ist, die Angelegenheit von der höchsten Be- Baarzahlung haben, maßgebend sein. Bei fremden Jmporten | hörde Sr. Hoheit des Sultans oder einer von derselben be- soll der Werthbestimmung der Marktpreis, den die betreffende p [onders dazu ernannten Person gehört und entschieden werden. Waare zur Zeit der Zollerhebung bei Baarzahlung in Zanzibar |* Die desfallsigen Verhandlungen und die Entscheidung sollen hat, zu Grunde gelegt werden. jedoch nur dann als rechtsgültig erahtet werden, wenn dem Entsteht über den Werth der zu verzollenden Waaren | deutshen Konsul oder seinem Stellvertreter von denselben Meinungsverschiedenheit zwischen einem deutschen Angehörigen | Anzeige gemacht und Gelegenheit gegeben worden ist, selbst und der Zollbehörde, so sol der Werth durch zwei Sach- | oder bund eine von ihm dazu abgeordnete Person denselben verständige, von welchen jede Partei je einen ernennt, fest- | beizuwohnen. geseßt und der g ermittelte Werth für beide Theile maßgebend Erscheint dagegen ein pee Reichsangehöriger in jein. Können sich die Sachverständigen über den Werth nicht | solhen Zwistigkeiten als der Verklagte, so soll die Sache vor einigen, so follen sie einen Obmann erwählen, dessen Werth- | den zuständigen Kaiserlich deutshen Konsul gebracht und von festsezung alsdann als endgültig entscheidend anzusehen ist. demselben, beziehungsweise dem Konsulargericht, entschieden Artikel XII. werden. E E Ueber die zollamtlihe Behandlung von land- und fluß- Auf Requisition der deutschen Konsulatsbehörde soll die wärts transitirenden Gütern bleiben Verhandlungen zwischen | Regierung Sr. Hoheit derselben, zur Vornahme von Verhaf- Sr. Hoheit dem Sultan und der Regierung Sr. Majestät | tungen oder anderer Amtshandlungen, Polizeihülfe zur Ver- des Deutschen Kaisers, eventuell in Verbindung mit den | fügung stellen. E übrigen Signatarmächten der Congo-Konferenz, vorbehalten. Artikel XVII. H Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar verpflichtet fich jedoch Unterthanen Sr. Hoheit des Sultans oder Angehörige i durch Konsuln bei Sr. Hoheit niht vertretener, nichtchrist-

hon hiermit, dafür Sorge zu tragen und seine Beamten | D! i i | ! dahin zu instruiren, daß der Expedition solcher tran- | licher Nationen, welche innerhalb der Besißungen Sr. Hoheit sitirender Waaren und Güter beim Ein- und Ausgang, { als Bedienstete bei deutshen Reichsangehörigen angestellt sind, wie in dem Gebiete Sr. Hoheit des Sultans keinerlei | sollen denselben Schuß wie die leßteren selbst genießen. unnöthige Hindernisse in den Weg gelegt und daß solche | Sollten dieselben jedoch eines Vergehens oder Verbrechens be- Waaren - und Güter im Besonderen niht chikanöserweise | huldigt werden, so follen sie, sofern hinreichende Verdachts- unnöthigen Zollformalitäten oder Vorschriften unterworfen | gründe gegen sie nahgewiesen werden, von ihren deutschen werden. Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar wird ferner | Dienstherren eventuell durh das deutsche Konsulat den Be- dafür Sorge tragen, daß ein den Anforderungen des Waaren- | hörden Sr. Hoheit des Sultans zur Bestrafung überwiesen Vi s entsprehendes Zollgebäude, mit geeigneten, den Shuyg | und zu diesem Zweck aus dem Dienst der deutschen Unter- der Waaren gegen Diebstahl, Feuersgefahr oder Verderb | thanen entlassen i a Sa

rtifel 2 :

sicherstellenden Lagerräumen, errichtet werde. Die Festseßung i S - i der Bedingungen, unter welchen von den in diesem Zollgebäude Wenn ein innerhalb des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar domizilirter Angehöriger des Deutschen

niedergelegten Waaren Lagermiethe und in welcher Höhe zu

zahlen ist, bleibt einer besonderen Vereinbarung Sr. Hoheit | Reihs zahlungsunfähig wird, soll der deutshe Konsul das

des Sultans mit den Vertretern der mit Zanzibar in Vertrags- | gesammte Eigenthum desselben in Beschlag nehmen, um es

verhältniß stehenden Mächte vorbehalten. unter die Gläubiger des Kridars, nah Maßgabe der Bestim- mungen der deutschen Konkursordnung, zur Vertheilung zu

Siiwiderhati Artikel A a M e uwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrage verein- | bringen. H f D Artikel XIX, ' Wenn ein Unterthan Sr. Hoheit des Sultans von

Die soeben veröffentlichte deutsche Handeléstatistik aber hat im ersten Dalbiahe 1886 eine entschiedene Dees der Ae werthe gegen den entsprechenden Zeitraum des Brs eh Q Der Handel hat also Grund, befriedigt zu fein. * ußer em. Ja L ‘hon binsihtlih des ziffermäßigen Nückganges des Handels Um Jahre 1885 erkennen fönnen, daß es fich zunächst nur um s ?) nei ag geger eine verhältnißmäßig allzugroße _Ausdebnung im aon e Dn E Gegen das Jahr 1883 _hat das Jahr 1885 keinen Fee e trt Lens erlitten; aber es läßt si sogar nah ilweise großer war als 1utchen Kaufleute im Fahre 1009 T) eise gro dan Dennten S die deutsche Ausfuhr auf dem iiternationees grit markt theilweise besser bezahlt wurde als zuvor, E meisten fremden Erzeugnt)e billiger zu haben Da E Bos doch offenbar damit zusammen, _ daß unsere wirt hal E De pen E Dae f jehige SAU N Ca Deutsch- 8 zuvor mit dem finanzielen un em Kapitalstand L ) T entsprehendes Verhältniß gebracht weren g g res snd midt moe n Nit Be Prio auf dem spternat onalen Mart b sere Erzeugni)je zu 1e s m n Yar i Bi uis dies macht unsere handelspolitische Stellung gige, so daß wir uns dur die Schwankungen bandelsstatistisher Zie nicht hin- und herwersen zu lassen brauchen.

Königreich Preußen.

jest ä óni ädigst geruht : 20. Majestät der König haben Allergnä : fa Gerichts - Referendar Otto von Erxleben zu

Angekommen: Se. Excellenz der Justiz-Minister Dr.

R Personalveränderungen.

Königlich Preußische E + Quli 1886

j ; itäts-Corvs im Monat ZUU )

A Nachweisung der beim Sanitäts-G d Na

- t Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs-Ministe 24 fl N has L 4

waren, ehe die ersten großen Shritte in der Geseßgebung gethan wurden Allen Gegnern voran marschirten die Freynmnmgen. E “Gegen die obligatorische Krankenversicherung wurde der BVorwur] erboben, daß sie den Arbeitern, die alles Heil nur von der E Selbsthülfe forts{reitender Bildung und anderen \{önen, aber in der Noth des täglichen Lebens unzulänglihen Dingen Mee Si ; rfitorl sollten, eine neue Steuer, eine „Krankensteuer“, M s Das Leihenbegängniß der zu Daten R der Führung des Hauptes der E A V s ï 5 4 : C a - La A É c4; as Gesetz z E | ; ) : M Erzherzogin Honvrette Maria Jmmaculata Y ay d E A ags iu boggen, E D) DUON i; n 9%% ad valorem N nit Pension und mit seiner A N E üntter, See. Lr. tm A Het M o tg.) Nach einer Meldung n s den Versicherung8zwang Mae E an e D i 15 M ¿-Art. Regt. Nr. 13, der Abschied bewiltgk. Hörz, 19. . (Prag. Ztg. | | 1 und den V erungsgwang beseitigen sollten. NeG er j : j; E v M ¿-sd-Art. Regt. Ir. 1, der © d E O o fammentritt der zur | war die Feindschast gegen allversicherung; sich 3 G O Feld-Art. Mes der „Patria del Friull“ Ut der Hu A i E O ht von Berufêgenossenshaften und gegen den l : D ; “i W y J o af: Aan eor und | meist gegen die Errichtung Berufêgenossen]after gegen den 4) Nelken, einschließlich der Pro- : Verifizirung der Grenzen zwischen Oesterrei A L r Giluaiberiia Das Gesetz sollte den Anfang de „(el E 11, | E U ae s » » - s\chluß der Privatversicherung. [eß 10 {nfan vétiènz der Insel Banbar 1, 305, 4 Jtalien eingeseßten Kommission wegen der Cholera ver G 0A Industrien und der Vernichtung r E nats a ta as Erwerbsthätigkeit bedeuten. Während für das Krankenver)iherung8- O us oe Disritten a i : thu Grof;britannien und Jrland.

Oestecreih-Ungarn. Wien, 17. August. (Wn. Abdp.)

Nichtamtliches.

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barten Zollbestimmungen sollen, soweit deutshe Unterthanen

zwischen Kismaju und Worschech, | s E / Deutsches Reich. (W. T. B.) Die Königin ist mit dem Prinzen und der der Fresinn 1m fischen Bethätigung für esicherungögee i (E {li s Urthei bieten. Kleinere Mängel haben h, wie natür- ï \{ließendes Urtheil zu bieten. « êronprinzessin begaben Sich mit Sr. Königlichen Hoheit | vortige Ausstellung zu besuchen. E / h, sicher und fest erwiesen hat und auch in der Zukunft die gehegten A : } Wi ónne; er shalb für 2 Monate 1ns „lam i E I E lichen Hoheiten, gestern Bor iht bezahlen könne; er wurde desh L C O Prinzessinnen Töchtern, Königlich Hoh / nicht bezah : E g L ele fa U . | | OnS -VRlaß zusammen, in welcher Reso- e L e V Ge 12 x F jolgenden Parade beizuwohnen. U O Trafalgar-Plab s / Berufsgenossenschaftsvorstände Ver Dan staatlichen Betrieben be- dabei betheiligt sind, auf desfallsige Anzeige der Zollbehörden,

- 5 f ine ‘x Sczessionisten gestimmt hatte, erklärte August. 3 noch eine Anzahl früherer Seze]stont]ten geit 2 90s Pen Meeren E Ch der Freisinn im Ganzen gegen das Unfallversicherungsgeseß. de Hasen inbegr ) 5 L -TT E ; ; Os V 4 : C it ini Beziehung ab- Ra E. Preußen. Berlin, 18 M E Kaiserlichen Prinzessin von Battenberg heute Nane An R noch zu kurz, um genügenden Anhalt für ein n jeder Beziehung . A . . . „1h. , L L : & e: P G / ck 8) Bourties (Holzbalken) . . ind Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die | quf der Jnsel Wight nach 0 i a li, schon jeßt herausgestellt ; aber ebenso bestimmt at S 9) Alle Art einheimi Tabadcks . 25 / vEj A i: Ne E E | f Det Ref richtet ist, sch al P i Heinrich, welcher am Morgen um 63/4 Uhr aus Der Sozialist Williams erklärte heute E daß die Grundlage, auf der das Reformwerk errich s MEE E L 9 x0 5 E í o N ; x ° 9 L I » (F e Í 4 F Lo "e, e E edit E 10 4 piel im Neuen Palais eingetroffen war, sowie mil den | Richter, daß er die ihm am 13. d. M. auferlegte Geld|ir Erwartungen erfüllen wird. a ersien s bar am ) v A : , ; Y d | Krankenkassen geben, wie für, einzelne Bezirke ver - er, : Pte Fi r sozial demokratische Bund | Krantentasen Ler : : : : Zarnisonfkirhe zu Potsdam, um der | Gefängniß abgeführt. Der sozial i l janzen Ce t O 8 F mittag 101/2 Uhr _ in De & iedri ie der darau et ¿sten Sonntag eine Monstreversammlung versicherung werden umfaßt 62 Berufsgenossenschasken m1 14) Pfeffer . O : F 6edächtnißfeier für König Friedrich 11. sowie ! | beruft für nächste g An A un 3 085 719 Arbeitern, 44 die Stelle der : t C ETASE - ie ) Grd1 L A N E nd ; ¿n werden sollen, die die Freilassung ÆWBU- 16) Mais, Negerkorn, Mawele, Linsen, sowie alle Auer. M Ihre Kaiserliche Hoheit lutionen vorgeschlagen E Rarteien fordern. ähnlichen Korn- oder Hülsenfrüchte, soweit sie nicht das Diisla- F Jh liams? und Freiheit des Worts für alle Parteien f

die Kronprinzessin

qu chäfti rbeite tretende Ausführungsbehörden mit ann an \chäftigten Arbeitern vertretende f g

D Pa bt Os Loua inc gtemeasz Sva timmt itr 2 S A 20 S T Ea ai E: S D R A r

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von der zuständigen deutschen Konsularbehörde untersucht und, falls der Betreffende für s{huldig befunden wird, bestraft werden. Die für folhe Zollvergehen Seitens der deutschen Konsularbehörden erkannten Geldstrafen, ebenso wie Waaren oder Güter, auf deren Konfiskation dieserhalb etwa erkannt wird, sollen der Regierung Sr. Hoheit des Sultans über-

wiesen werden. Artikel XIV.

Wenn ein deutsches Schiff einen Hafen in den Besißungen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar als Nothhasen an- läuft, sollen die Lokalbehörden alle nöthige Hülfe gewähren, um das Schiff in den Stand zu seßen, seine Schäden auszu- bessern und seine Reise fortzusetzen.

Sollte ein deutsches Schiff an der Küste oder den Jnseln des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar Schiff- bruch leiden, so sollen Sr. Hoheit Behörden an den nähst- liegenden Orten, sobald sie davon Kenntniß erhalten, alle ihnen zu Gebote stehenden Mittel aufbieten, um gegen Berge- lohn das Schiff, seine Ladung, wie die an Bord befindlichen Menschen zu retten; sie sollen den geretteten Personen Schuß und Beistand gewähren und ihnen dazu behülflih sein, den Sig der nächsten Kaiserlich deutschen Konsulatsbehörde zu er- reihen; sie sollen ferner dafür Sorge tragen, daß die ge- borgenen Güter sichergestellt und demnächst dem Eigenthümer oder dem Schiffsführer oder Schiffsagenten oder dem Kaiser- lihen Konsul beziehungsweise dessen Bevollmächtigten aus- geliefert werden.

Die gedachten Behörden werden ferner dafür Sorge tra- gen, daß die nächste Kaiserlih deutshe Konsulatsbehörde des Scleunigsten von dem Schiffsunfall E wird

Sollte ein an der Küste oder den Jn}eln des Sultanats von Bar gestrandetes deutshes Schiff geplündert werden, so haben die Behörden Sr. Hoheit des Sultans, sobald sie davon Kenntniß erhalten, dem Schiffe nah besten Kräften S Beistand zu leisten und für die Verfolgung und Bestrafung der Plünderer, wie für die Wiedererlangung der geraubten Güter, soweit dieselben in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans gebraht worden, Sorge zu tragen.

Wenn ein Schiff Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar oder seiner Unterthanen einen deutschen Hafen als Nothhafen anlaufen oder an der deutschen Küste Schiffbruch leiden sollte, so soll demselben ganz die gleiche Hülfe und Unterstüßung Seitens der deutschen Behörden gewährt werden.

Artikel XV.

Wenn Matrosen oder andere ge eines Kriegs- oder Handelsschiffes des Deutschen Reichs desertiren, so sollen die Behörden Sr. a des Sultans von Zanzibar, auf Requisition des deutschen Konjularbeamten oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, des ea die erforderlichen Schritte thun, um die Deserteure zu ergreifen und in die Hände des Konsularbeamten oder Schiffsführers zurückzuliefern. Gleicher- weise können, wenn Deserteure von Schiffen Sr. Hoheit des Sultans oder seiner Unterthanen fich in die Häuser oder auf die Schiffe deutscher Unterthanen flüchten sollten, die Orts- behörden Sr. Hoheit sich an den deutschen Konsularbeamten

Zanzibar die Zahlung einer berehtigten Forderung eines deutschen Reichsangehörigen verweigert oder sih derselben zu

maß foll

Dei j; Tari »e it ez N / anderweit in dem Tarif benannt und verzollt 56 Pfund

entziehen sucht, so follen die Behörden Sr. Hoheit des Sultans dem deutschen Gläubiger e Hülfe und Erleichterung zur Erlangung der Zahlung des schuldigen Betrages gewähren. In der gleihen Weise wird der deutsche Konsul den Unterthanen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar jede Hülfe und Erleichterung gewähren, um Zahlung berechtigter Forderungen der Ersteren gegen Angehörige des Deutschen Reichs zu erlangen.

Artikel RX.

Wenn ein Angehöriger des Deutschen Reichs verstirbt, mit Hinterlassung von Vermögen innerhalb des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar, so joll der deutsche Konsul befugt sein, das von dem Verstorbenen hinterlassene Ver- mögen in Empfang zu nehmen und darüber nach Maßgabe der deutschen Geseße zu verfügen. : Artikel XXI. Die Häuser, Wohnungen, Magazine und sonstigen Räum- lichkeiten, welche innerhalb des Gebietes Sr. Hoheit des Sultans Angehörige des Deutschen Reichs oder Personen, die in festen Diensten der Ersteren stehen, inneha ben, follen von den Behörden oder Beamten Sr. Hoheit des Sultans, ohne die Zustimmung des Besißers, weder betreten, noch einer amt- lihen Untersuchung unterzogen werden ; es sei denn, daß der deutshe Konsul oder sein Stellvertreter seine Genehmigung dazu ertheilt haben sollte. L Artikel XXII. Den Angehörigen der Hohen vertragschließenden Theile werden in dem Gebiete des anderen Theiles Gewissensfreiheit und religiöse Duldung ausdrücklich gewährleistet. Die freie und öffentlihe Ausübung aller Kulte, das Recht der Er- bauung gottesdienstlicher Gebäude und die Einrichtung von Missionen, welcher Art Kultus dieselben angehören mögen, soll keinerlei Beschränkung noch Hinderung unterliegen. Missionare, Gelehrte, Forscher, sowie ihr Gefolge, ihre Habe und ihre Sammlungen bilden den Gegenstand eines besonderen Schutzes der Hohen vertragschließenden Theile. i Artikel XXIII. Die Hohen vertragschließenden Theile sind des Weiteren dahin übereingekommen, daß, falls zwischen Sr. Hoheit dem Sultan und den Mächten, mit welchen Se. Hoheit in einem Vertragsverhältniß steht oder demnächst stehen wird, später ein Uebereinkommen dahin zu Stande kommen sollte, daß die Ein- wohner einer bestimmten Stadt oder eines bestimmten Distrikts ohne Unterschied der Nationalität zu Abgaben, welche aus- \chließlih zur Förderung von Gemeinde- oder gesundheitlichen Interessen zu verwenden sind, herangezogen werden können, und daß die Festseßung und die Verwendung dieser Abgaben der Kontrole eines besonderen Comités unterliegt, die Schluß- bestimmung des Artikels IX dieses Vertrages nicht dahin aus- zulegen ist, daß deutsche Unterthanen von der Zahlung solcher Gemeindeabgaben befreit sein sollen, zu deren Einführung die Kaiserlich deutshe Regierung, als Mitkontrahentin jenes eventuellen Uebereinkommens, ihre Zustimmung ertheilt

oder, wenn ein solcher an dem Orte nicht vorhanden is, an

E 35 Cts. per Diisla, E 17) Reis ungeschälter . E ¡s A6 O 19) Kameele 2 Doll., Pferde 10 Doll., Rindvieh 1 Doll, Schafe und Ziegen 25 Cents per Stück.

" "

Erläuternde Bemerkungen. Die Hohen vertragschließenden Theile sind darüber ein- verstanden: 1) daß alle Waaren und Landeserzeugnisse aus dem Sultanat von Zanzibar und den westlih des Küstengebietes

und mit keinem Zolle belegt werden dürfen ;

dem vorstehenden Tarife verzeichnet sind, ländischen Hafen über See in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar eingeführt werden, folhe Waaren und Landeserzeugnisse nur -dem im Art. VIT des Vertrages fest: F geseßten Eingangszolle unterliegen ; 4 3) daß die Abgaben, welhe von Bodenerzeugnissen er- hoben werden, die von dem Grundeigenthum innerhalb der Gebiete Sr. Hoheit des Sultans gewonnen werden, welches vor Abschluß des gegenwärtigen Vertrages sih im Besitze von Fremden befindet, in keiner Weise durch die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages berührt werden sollen. Knorr. Mohamed ben Salem ben Mohamed.

Vorstehender Vertrag ist ratifizirt worden, und die Aus- wechselung der Natifikations-Urkunden hat zu Zanzibar am 5. Juli 1886 stattgefunden.

Dea tao ; betreffend die Ermäßigung des in dem Handels: F vertrage mit Zanzibar erwähnten, in Zanzibar vom Taback zu erhebenden Zolles.

Vom 11. August 1886.

Jn dem mit dem Handelsvertrage mit Zanzibar vom 20. Dezember 1885 veröffentlichten Tarife derjenigen Spezia zólle, welche Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar von den darin aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen zu erheben berehtigt ist (Reichs-Geseßbl. von 1886 S. 261), ilt unter Ziffer 9 für alle Art einheimishen Tabaks der Zollsaß von 25 Proz. ad valorem aufgeführt. i : Jn Folge nachträgliher Verständigung ist dieser Zollsas von Sr. Hoheit dem Sultan von Zanzibar mittelst Verzicht leistungs-Erklärung, datirt Zanzibar, den 21. Mai 1886, für die Dauer der Handelsverträge mit dem Deutschen Reich und mit Großbritannien auf 5 Proz. ad valorem ermäßigt worden.

Dies wird hierdurh zur dsfentlichen Kenntniß gebracht. Berlin, den 11. August 1886.

Der Reichskanzler. Im Austrage :

haben sollte.

Graf von Berchem.

des leßteren belegenen Territorien des Festlandes, welche in F dem vorstehenden Tarife nicht verzeichnet sind, zollfrei sind F

2) daß, falls Waaren und Landeserzeugnisse, welche in F von einem aus: F

i ‘eier auf den Sarg des legte bei der Feier auf den Sarg des gro V Höchstderselben eigenhändig geflochtenen nieder. ; ] E Bei der darauf folgenden Parade führte Se. Kaise I, Lolen n Kronprinz das Erste Garde-Regiment

Sr. Majestät vorbei. i N E M8 A biauna der Parade begab Sich der Kronprinz Pas dem Prinzen Heinrih nah dem Sterbezimmer Komg ¿Frted- ih's IT, in Sanssouci. E ;

Y ‘Zum Dines u den Kronprinzlichen Herrschaften war_ E großbritannische Botschafter, Sir Edward Malet, zum D jee der Ober-Präsident Graf Zedliy und mehrere andere Personen

den. E L M P Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrih hat Sich heute Vormittag nach Kiel zurücktbegeben.

Lorbeerkranz

Die Lage der Fabrikation von Schuhobertheilen Ra E Web estoffen im Ne ena Sbez A Düsseldorf läßt, einem Reskript des Ministers des L n, vom 11. Juni d. J., zufolge, eine Ein Lan ung H e Arbeitszweiges in den Strafanstalten gebo a cheinen. Die Regierungen sind deshalb, an L un Bezirk Verträge Seitens der Strafanstalts - DiE dea über Arbeiten der gedachten Art geschlossen, ersucht es Y dieselben möglichst bald zu kündigen und nicht wieder 3 erneuern.

i j è dstüden,

Hastet eine Hx pothekaufmehrerenGrun den, von N 0A u ‘Subhastation gelangt ist und einen a preis ergeben hat, der a E e D a if inem Urtheil des Re1chsSg S Ee 408 e r Mai d. J, der Hypothekgläubiger nicht verpflichtet sich aus den Kaufgeldern des subhalirien L L stüts bezahlt zu machen ; vielmehr kann er unter Berzi jt: leistung auf seine Befriedigung aus den Kaufgeldern (die dee zufolge zur Bezahlung n a ch eingetragener Schulden verwen : werden) sich an die übrigen ihm verpfändeten Grundstücke wegen seiner Forderung halten.

der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ca Beilage veröffentlichten Nachweisung über e im Monat Juni d. 4. auf deutschen GEYney E li der bayerischen) beförderten Züge und deren Dab \spätungen wurden auf 38 größeren Bahnen degr, 8 dl komplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von O L ( B befördert: An fahrplanmäßigen ZUgen: 14 N f und Schnellzüge, 134 062 Personenzüge, 60 194 gemischte ge und 106 454 Güterzüge; an au ßerfahrpla A m äß A ügen: 4958 Courier-, Schnell-, Personen- und gemi} zte dine und 19 331 Güter-, Materialien- und E ut anzen wurden 718 095 131 Achskilometer bewegt, von gee 249 947 234 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge M Personenbeförderung entfallen. Es VeTIpIEEN von M 209 001 Felrplanmßigen Courier-, Scnell-, Personen- 1

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August. (W. T. B.) Dez! breiteter Nachrichten über die Zurückziehung der 2

i i itgetheilt : die ie habe tlihexr Seite mitgetheilt: die Regierung

of or 8 e Zurückziehung der afghanischen mission “nicht beschlossen , stehe vielmehr IRaeN noch unabgegrenzten Theils in der Nähe des a der russischen Regierung noch in Unterhandlung

Beschluß gefaßt werden, wohl aber bestehe die Absicht,

lassen. (A. C.) Der zur Berathung der irishen An

legenheiten ernannte Ausschuß des

Der Aus)chuß Le am Sonnabend seine erste Sißung. Für die hende Er durch die Doppelwahl Glad}

didaten aufgetreten.

Frankreich. Paris, 16. August. (Fr. C.) Mons-sous-Vaudrey, 15. August. M

oil der Siadt brachte heute dem Präsidenten

Nep ubl ik ein Ständchen dar. ße voll

a fine fand zu Ehren des Herrn Grévy |tatt.

Es lebe

d | Altd mit den Rufen: „Es lebe der Präsident:

if!“ begrüßten. | E n omi Abendblätter bringen folgende 2 „D Kriegs-Minister, General BoulangeLr, Ha Aufforderung durch 7 der auf offener Straße Broschüre „Biographie und Boulanger“ ergehen lassen.

feilgebotenen und

Diese Aufforderung hat

verbieten.

5 T4 ¿ i zan 17. August. (W. T. B.) Von den 83 Gene räthen, deren Sizung ge|tern eröffnet wurde, 72 republikanische und 11 konservative Bureaux.

Rußland und Polen. Kronstadt,

sichtigte eingehend das Fort Konstantin.

auf dem Kreuzer „Asia® nah Kopenhagen abgereit.

; P i 9899 oder 1,38 Proz. (gegen emishten Zügen im Ganzen 2892 0D A 7 Ny B8 Prox, in demselben Monat des Vorjahres und 0,37 Proz.

——

Bezüglich gestern ver-

grenzungskommission in Central-Asien wird von

Grenzkom-

i i fen de t Rußlands rde in Bezug Bis zum Eintreffen der E E N ision qug auf das Datum der Zurückziehung der z

in Leith, welche vevorstehende Ersaßwahl in Letty, A tone's erforderlich var, L 1 +5 V sind drei Unionisten, darunter der {rühere R E T sowie ein Gladstonianer Namens Munro Fergusson, als -

U O L R A nde Depesche mit: „Agencè Havas theilt den Blättern folgende N ‘Musik: 1d

Eine große volksthümliche Der- selben wohnten mehr als zweitausend Personen bei, welche H Lan e e a Last Wa L o iere muten

Heri strecker on Drucker Gerichtsvollstreer an den Dru! n ( verkausten

Waffenthaten des Generals e

i i Verkauf dieser shüre zu : terbreitung und den Verkau} dieser Bro) üre 3 Mieten Des Weiteren hat er den Polizei - Präfekten A gebeten, alle in Umlauf befindlichen Broschüren konfisziren zu

wählten

17, August. (W: T. B.) Der chinejsishe Gesandte, Marquis Tseng, mate bei seiner gestrigen Anwesenheit hierselbst dem Dae Kommandanten, Vize-Admiral Schwarz, etnen Besuch und de-

Der Kronprinz von Griechenland ist heute Abend

l ; j teteniaen Perfî inz t 531 782 Arbeitern, zu denen noch diejenigen Perfonen us [b- | für di das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte ur - | für L durch ; Soldatenstandes gesorgt ist. Dur das Geseß vom 5 ôrtaec des OLDC L es, geor T Un S [e q die S ist auch die Land- und Forstwirthsha#t untkr die is O F Fo He Unfall- Krankenversicherung gestellt worden. : S N 6 diesjährigen Berichten der Handelskammern, in N t C E z , " e 4E " S Z 4 s doch der liberale und freihändlerishe Geist überwiegt, wird, sowel mit fe " nberhaupt die Reformgeseßze berühren, ihr bisheriger Erfolg in Gt as Praxis warm _ anerkannt. Die Handelskammer fur Altena und Olpe berichtet, daß viele ursprüngliche r S ] enge, K zu- befehren und die vejler -Denlenven {on anfangen, #1ch 3 ren Uns E E e O i jeine S n wohl empfinden. Die Kieler Handetstammt gt A „Die großartige Organisation Ul, wlë

{nf ien zurüdcftehre on d allversicherung : l l t Kommission vor Winters Anfang nah Fndien zurüdkehren zu | von der Ünfallvers Ble Er e Eriaegentovinens bet

1 allen Seiten anerfannk wird, + i tgegentommens der Lede Industrie mit verhältnißmäßig geringen S@wierigkeiten O e Leben gesetzt worden und, ohne daß Mängel derselben zu übersehen

L B l

,

, e L t t auf É Y Ks f Eini Ñ bis Kabinets besteht | f; | behaupten, daß das Werk der Sozialreform nich bis Mal n sind, darf man ‘ten, da! e E L aus dem Marquis von Salisbury, Lord Randolph Churchill, dahin vortrefflich bewährt hat und für die Zukunft das Beste erw Sir Michael Hicks-Beah, Mr. Matthews und Mr. Smith. | \äßt.

Mit der vorliegenden Geseßgebung i\t Deutschland in der Gür- sorge für die arbeitenden Klassen jedem andern Lande vorausgekommen E cs steht wohl nicht zu bezweifeln, daß 1n dieser Deus pas Deutsche Reih auf lange Zeit hinaus die führende Rolle I ten wird.“ i Wie an den besten Errungenschaften des Deutschen Reichs, so hat auch an dieser der Freisinn ktetnen Antheil. i 4 ; 4 5 A 1 d E. _— Die „Berliner Börsen-Zeitung E : \ S M ck11 ly A 5 5 Di m Geschäftsleben unserer Stadt berrs{cht A e ret lebhafte Thätigkeit, namentlich sind diejemgen Branchen gu e schäftigt welche Saison- und Modeartikel fabriziren, unter ens "wieder in erster Reihe die Konfektion, welche eine sehr rege Lha ige der | teit entfaltet. Nachdem in den leßten Wochen unjer Mar, erv ted fächlih von ausländishen Käufern, namentlich s ags en e L c R : p n 5 4 4 4 4 l ins ische ubt worden war, sind cs Jeßf hauptawuck@ und englischen, besucht worden war, 1nd S L eingetro n ändische Cinkäufer, welche fer Anzahl bereits hier eingetroffen 1nd, ländische Cinkäufer, welche in großer 413 6 feteoen La nah den Vereinigten Staaten, welches im Großen und Ganzen nee mebr bis- auf noch zu erwartende Nachbestellungen beendet ist, hat fic ote: ‘emal aan vorzüglich gestaltet und ijt in jeinen Erfolgen demjenigen i S A ae an e Sei tellen: noch in den leßten Lagen eine | der besten Jahre an die Seite zu stellen; nocy in L die i theilte der Käufer einer Firma in Philadelphia Aufträge, die \ C elen rend Mark beziffern, aber auch alle anderen auf mehrere Hunderttau]end L tark beziffern, c der „Gl a T hier gewesenen Käufer, von denen E groge Anzahl en Las M5 T1 Ato ertbel ten 10 erheb )e Mes 3 orten Male besuchten, ‘ertheilten 9 ce zum | Lfungs i ie zuv Ebenso günstig ist über den e n, wie nie zuvor. _ Cben]o ( ( i: d een des englishen Geschäftes zu berichten, das s V Anfang der Saison on lebhaft einseßte, ug, O. E in keiner Weise nachgelassen hat, im Gegentheil, es en e Nachbestellungen ein, die auf etnen - weiteren reie e ichäftsgang ließen lasen. a Nachri ten, O ipiopiadgelieren L cingehe : die Konfektion zu ihren Hc Tae Ländern eingehen, welche die Konselll! ihren H: bsaßgebieten V ngene A "nstigen Verlauf des Wintergeschästs vor einen recht gün|tigen DBertaus, Wintergeschäfts 1 zählt, lassen etnen t g E Ei s\che mäß werden auch die Ciniaure eingeri ausschen und demgemäß werden Saat g arm eutsche aufer » bis jeßt unseren Vearit vegingen, Von den deutschen Kaufern,_ die bis B arkt begingen, wurde namentlich in Herbftartikeln, B denen hau R T ä 4 Mblên nd, fehr flolt geraust, e daun aue mäntel U ln ( [lid, [ehr 110 qua E ; der Nerkehr im Allgemeinen, welcher bis jeßt im inländischen Wel erzielt wurde, besser ist als in früheren Jahren, troß der erhe ien Zunahme der Konkurrenz. Wenn au Bene E e E wöhnli - und strenge Winter die Läger gelichtel 9a d des ewöhnlih lange und |tren( ter die Läger gelichtet hax un Bedarf intensiver als font auftritt, jo Ut doc) aus alb der Bedarf intensiver als jon! ritt, so it: do aus R 0 vermehrten Umsäyen, troß des Wachsens der. Be der soeben erwähnten Zunahme

xâäl-

erheblich

fabrikation in den Provinzen und