1929 / 143 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Anzeigenbeilage zum Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 143 vom 22, Juni 1929, S, 2,

Durand & Huguenin A,-G,, Vasel.

E i. E 9 E L A 926 H L. 2 000 009 12 %, 16 %, 18 %

Die GeseUschaft befaßt sich mit dexr Herstellung und dem Verkauf von chemishen Produkten und Farbstoffen. Fhre Aktien notieren an der Baseler Börse zur Zelt sFr. 820 für sFr. 250 nom.

Die J. G. Chemie hat mit der J, G. Farbenindustrie Aktiengesell- {chast in Frankfurt a. M. einen von der Generalversammlung dieser Gesell- schast genehmigten Vertrag folgenden Fnhalts abgeschlossen: E L

Der J. G. Farben bzw, einer von dieser zu benennenden Stelle ift die Opiion eingeräumt, jederzeit, auch wiederholi, ganz oder teilweise die Ueber- t A der Beteiligungen und Effekten zum Buchwert und die Me oe Herauszahlung der auf dem Konto PRESNETRNS für Beteiligungen ur Effekten“ etwa angesammelten Beträge zu fordern. Bei teilwelser e ift derjenige Anteil dieses Kontos herauszuzahlen, welher dem Verhältnis de übernommenen Buchwerts zum Bu eS dex Beteiligungen und Effekten entspriht. Dagegen garautiert die J. G. Farben ver J. G. Chemie für ihre Stammaktien eine Dividende in Höhe desjenigen Dividendensaßzes, den die J. G. Farben für das gleiche Geschäftsjahr auf ihre Stamm- ætien ohne Abzug der Koapitalertragsteuer in Goldmark verteilt. : Als Grundlage für die Feststellung des Werts der Goldmark hat der Dollar der U. S. À. zu gelten. Für die S, in Dollar ird dex Durchschnitt der Mittelkurse des nor amerifanishen Dollars an der Berline Vörse in dem der Fälligkeit der Dividende der F. G. Farben vorangegangenen Kalendermonat und für die Rückrechnung in Goldmark 1 Dollar 4,20 Gold- mark zugrunde gelegt. L |

‘Elan e Das Stammatilentautiai der J. G. Chemie nit voll einbezahlt ist, gilt die Dividende als in der Weise garantiert, daß von dem der Dividende dex J. G. Farben für voll einbezahlte Aktien entsprehenden Betrag in Franken 5 % des nicht einbezahlten Betrags, berehnet vom Beginn des Geschäftsjahrs ab, pro vata temporis, abgezogen werden. Bei einer ividende von 48,— Gold- mark auf nom. RM 400,— Stammaktien der J, G. Farben würden auf eine Stammaktie der J. G. Chemie von nom, Fr. 500,—, auf die während des ganzen Geschästsjahrs eine Resteinzahlung von Fx. 250,— noch ausstand, entfallen:

Qr 60,— abzüglih 5 22 von Fu. 250,— Resteinzahlung Fr. 12,50 somit Dividende = Fv. 47,50 Nebexrsleigt während der Dauer der Garantie der verteilbare Reingewinn dex J. G. Chemie den zur Verteilung dex garantierten Dividende exforderlihen Beirag, so wird dieser Mehrgewinn einem „Dividendenergänzungsfonds ide lange guigeschrieben, als diejer nicht 20% des Stammalktienkapitals errei t Hat, und alsdann einem Konto „Rückstellung für Beteiligungen und Effekten zugewiesen. Erreicht in einem Mayr das erzielte Ergebnis nicht den ánz Verteilung der garantierten Dividende exforderlichen Betrag, so kann die J. G. Farben die Erfüllung ihrer Garantie so lange verweigern, als die 5. G, Chemie in der Lage ist, den Fehlbetrag aus dem Dividendenergänzungs- fonds zu decken, der während der Dauer des Vertrags ohne Zustimmung der F. G, Farben keine andere Verwendung finden darf. : B : Die Garantie der J. G. Farben bezieht sich nur auf das Stammaktien- fapital von nom. Fr. 260 000 000-— und kann durch Ausgabe neuer Stamnt- aftien oder Vorzugsaktien ohne ihre Zustimmung nicht erweitert werden. Sollte die J. G, Farben während der Dauer dieser Garantie bei Erhöhung ihres Stammaktienkapitals oder bei sonstiger Gelegenheit ihren Stammaktionären ein Bezugsrecht einräumen oder ihnen. außer der Dividende eine sonstige Ver- güustigung irgendwelher Art zukommen aen Ege lepe von diesex Bezugs- aufforderung auf Aktien der F. G, Chemie), so ist die J. G. Farben verpflichtet, den Besivern von Stammaktien der F. G, Chemie den börsenmäßigen Weri auf Grundlage der aur Tien Berliner Notierung für Bezugsrechle bzw. {üx andere direfte oder indirekte Zuwendungen qu vergüten, und zwar entfällt gus nom. Fr. 500,— Stammaktien der F. G. S der Wert von Bezug8- reien bzw. Vergüustigungen auf nom. RM 400,— Stammaktien der F. G. Farben, Diese Verpflichtung fällt fort, sofern die J. G. Farben den Besigern on Stamimalien der J. G. Chemie freiwillig das gleiche Bezugsrecht oder die gleihe Vergünstigung in natura gewährt oder die J, G. Chemie ihren Stamm- aftionavren gleichzeitig ein eutsprehendes Bezugsrecht in ihren eigenen Aktien anbietel uud die F. G. Farben die Dividendengarantie auf diese Aktien ausdehnt.

Die Garantie der J. G, Farben ist erteilt worden auf die Dauer des

Bestehens der J. G. Chemie, jedoch ist die 7ÿ. G. Farben berechtigt, ihre Garantie it ciner Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahrs, frühestens jedo zum 31. Dezember 1938, zu kündigen. Fm Fall der Kündigung hat jeder Besißer von Stammaktien der J. G. Chemie bis zum 30, zuni des A Dahxres einen unentziehbaren Anspruh gegenüber der J. G. Farben anu „Ums ian seinex Aktien in Stammaktien der J. G, Farben und zwar nah Wahl dex zyÿ, G. Farben in alte oder gleihbere{htigte neue in dem Verhältnis, daß auf nom. Fr. 500,— Stammaktien der F. G. Chemie nom. RM 400,— Stamm- aktien der J. G. Farben entfallen, Beide Aktien sind mit Dividendencoupons von dem Geschäftsjahr, das dem Ablauf dev Garantie 08! zu liefern. Sollte auf die in Umtausch gegebenen Stammaktien ver F. G. Farben Ra S der Garantie ein Bezug§recht oder eine sonstige Vergünstigung irgendwelcher Ax cuifallen und bereits verwexrtet sein, für das der umtaushende Aktionär der F, G, Chemie nicht nach den vorstehenden Bestimmungen entschädigt worden if, so ist ihm gleichzeitig mit Lieferung der Aktieu der Wert des Meggen oder dexr sonstigen Vergünstigung auf Grundlage der durchshnittlihen Berliner PVezugsrech1snotierung zu vergüten, Die vorflehende Kündigung kann nur &udsgesprochen iverdeu auf Grund eines Beschlusses der Generalversamnt- lung der J. G. Farben, der gleichzeitig die eiwa ecforderliche Erhöhung thres Stammaktienkapitals genehmigt. Die der J. G. Farben bzw. der von ihr zu benenuenden Stelle eingeräumte Option bleibt für die Dauer von süns Fahren nach Ae der Garantie bestehen, jedoch beschränkt auf die bei Ablauf der Garantie vorhandenen Beteiligungen und Efseklen und den Betrag des Kontos „Rüefsstellung für Beteiligungen und Effekten“ zum gleichen Zeitpunkt, i i E E

dot Die gleichen Rehie auf Umtausch haben die Aktionäre der F. G. Chemie, ¡alls dieselbe, che die Garantie der J. G. Faxben fortgefallen ift, mit Zustimmun

er J. G. Farben aufgelöst wivd und diese Zustimmung auf Grund eine: Rees der Generalversammlung der J. G. Farben ausgesprochen ist, dex leichzeitig die etwa erforderliche Erhöhung bi Stammaktienkapitals genehmigt. Na den Statuten der J. G. Chemie bedarf die Auflösang außer einer gemein- jamen Beschlußfassung der Vorzugs- und Stammaktionäre noch einer gesonderten Abstimmun dex Stammaktionäre; bei beiden Abstimmungen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Aktienstimmen erforderlih. Auch im L dex Auflösung, mag sie mit oder ohne Bu uug der J. G, Farben beschlo n jein, bleibt die Option wie im Fall dexr Kündigung bestehen, jedoh nux auf die Dauer von sechs Monaten nah der Eintragung des Auflösungsbeschlusses der Gesellschaft in das Handelsregister.

Die i Juternationale Gesellschafi für Chemische Unternehmungen A.-G., Basel, bietet hiermit im Namen eines Schweizex Bankenkonsortiums A jiom, Fr. 80 000 000,— ihrer ab 1. Januar 1929 dividenden- berechtigten Stammaktien, eingeteilt in 160000 Stück à nom,

Fr. 500,— Nr. 140 001—300 000, den nachfoïlgend bezeichneten Bezugsberehtigten zum Kurse vou 150 ‘; zu den untenstehenden Einzahlungsbedingungen an.

Es können beziehen: die Juhaber von uom. i 1 RM 6000 Stammaktien der J. G. Farbenindustrie Ukticugesellschaft, RM 10 000 Aktien der A. Riebecksche Montanwerke A. G., 7 MM 12 000 Stammaktien der Dynamit - Actien - Gesellschaft vormals Alfred Nobel «& Co., Á A RNM 15 000 Mee B der Nheinisch - Westfälische ct: ch, RM 15 000 Aktien der Act.-Ges. Siegener Dynamit-Fabrik, i RNM 15 000 Stammaktien dexr Gustav Geunschow «& Cv. Aktien: esellschaft, ) i RM 12 000 Teilsculdvers reibungen 1928 der J. G. Farben- industrie Aktiengesellschaft L / je nom. Fr. 500,— der erwähnten Stammaktien der J. G. Chemie.

Spreugstoff-

Der hiermit angebotene Bezug ist bei Vermeidung des Auss{lusses in der eit vom uni 1929 bis, is Oktober 1929 einschließlih bei der der Gesellschast in Vasel auszuüben.

sammengescht sind. 2 3 An- und Verkaufs ausgeglichen werden.

dexr bei deu Niederlassungen der genannten Banken in Aachen, Au Varmen, Bremen Breslau, Darmstadt, Dresden, Düsseldorf, Elberfeld, Hannover, Köln-Mülkheim, Krefeld, Leipzig, Ludwigs-

Gieften hafen a. e Nürnberg, Saarbrücken, Wiesbaden;

Zur Ausübung des Bezugs sind folgende Bezugsdokumente einzureichen:

Gewinnanteilshein Nr. 7 bei Stammaktien der F, G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft,

Legitimationsschein A bei den 6 igen Teilshuldvershreibungen 1928

der J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft, E i Gewinnanteilshein Nr. 2 bei Stammaktien der Dynamit-Act.-Ges. vorm. Alfred Nobel & Co., Hamburg, : i S S Gewinnanteilshein Nr. 2 bei Stammaktien dex Nheinish-Westfälische

Sprengstoff-Uct.-Gef., i : S : Gewinnanteilshein Nr. 2 bei Aktien der Act.-Ges. Siegener Dynamit- Fabrik, : i E Gewinnanteilshein Nr. 3 bei Stammaktien dex Gustav Genshow & Co, Ange all, ; : N i ferner die Mäntel der Aktien der A. Riebeck’che Montanwerke Aktien- gesellschaft.

Auf je nom, Fr. 500,— sind zu zahlen: beim Bezug

l D ideibenbetaitatnd. Die Restzahklung

929 so bemessen, als ob während dieses gen Geschäftsjahrs

en hätte, Vei einer F, O. Farben-Aktien

en Dro aber nit verpflichtet. chuldvershreibungen zu-

Die nachstehend genanuten Banken sowie die unten angeführten Gesell- s{astskassen der J, G. Farben sind bereit, Anträge auf Ausübung des Bezugs unter Vorlage der erwähnten Bezugsdokumente zu vermitteln und die zahlungen entgegenzunehmen. Anträge können eingereiht werden:

in Verlin: bei der Deutschen Bauk, dei der Berliner Handels-Gesellschaft, e bei der Aud, uud Privat-Bank Aktiengesellschast, vei dex Darmstä auf Aktien, | 7 e bei der Deutschen Länderbank Aktiengesellschaft, bei dex Direction dexr Disconto-Gesellschaft, bei der Dresdner Bank, i e bei dex Reichs-Kredit: Gesellschaft Aktiengesellschaft, hei dem Bankhguse S. Vleichröver, 2 bei dem Bankhause Delbrück Schickler & Cv., hei dem Vankhauje Hardy « Co. G. m. b. H, vel dem Vankhause F, W. Krause & Co, Kommanditgesellschaft auf Aktien, ; e bei dem Bankhause Hugo Oppenheim & Sohn; ï sn Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bauk Filiale Frankfurt,

bei dex Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft

auf Aktien Filiale Frankfurta. M,

bei r Sa der Disconto - Gesellschafi Filiale Fraufk- furt a. M., e

bei der Dresdner Bauk in Franksurt a. M., E

dei der Mittelveutschen Creditbank, Niederlassung der Conmamerz- und Privat-Vank Aktiengesellschaft,

bei dem Bankhause Gebr. Bethmaun,

bei dem Vankhause Georg Hauk « Sohn,

bei dexr Metallgesellschaft Aktiengesellschaft,

bei dem Bankhause J. J. Weiller Söhne;

in Hamburg: bei der Dentschen Bank Filiale Hamburg, bei der Commerz: und Privat-Bank Aktiengesellschaft,

vei der Darmftädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft

auf Aktien Filiale Pur, bei der Dresdner Bank in Hamburg, bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, bei dem Bankhause M. M. Warburg «& Co. ; in Köln: bei der Deutschen Bank Filiale Köln,

bei der Commerz- uid Privat-Bauk Aktiengesellschaft Filiale

Köln,

bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft

auf Aktien Filiale Kölu, bei dex Dresvuer Bank in Kötu, ; vei dem A. Schaaffhausen'’scheu Vaufkverein A.-G., del dent Bank A Deichmanu «& Co., bel dem Vankhause A. Levy, O 2 bel n Bath u D ELDE jr. & ŒEie., i dem Bankhause J. H. Stein; : L n Mannheim: bei der Commerz- unv Privat-Bank Afkticugesell: schaft Filiale Maunheim, bei der i auf Aktien Filiale Mannheim, : bei dex Dresdner Vank Filiale Maunnheiui, dei der Rheinischen Creditbauk, L bei der Süddeutschn Disconto-Gesellschaft A. G.; in München: bei der Deutschen Bank Filiale München, bei der Begetiicen Vereinsbank, vei dexr Bayerischen Hypotheken: und Wechselbau

f bei dex Commerz- und Privat-Vank Aktiengesellschaft Filiale

München,

bei dex Darmstädter und Nationalbank Komuanditgefellschaft

auf Aktien Filiale Müncheu,

bei der Direction der Disconto-Gesellschaft Fifiale München,

bei der Dresdner Vank Filiale München, bei dem Banlkk, ause H, Aufhäuser, _ bei dem Banthau e Mert, Finck « Co., bei dem Bank qule O «& Co.; ¿n Stuttgart: bei der Wi eutschen Bauk,

bei der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft Filiale

Stuttgart,

bei der Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschast

auf Aktien Filiale Stuttgart,

bei der Direction der Disconto-Gesellschaft Filiale Stuttgart,

bei der Dresdner Bank Filiale Stuttgart

fernex nux für Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit-Anftalt,

bei den Gesellschaftsfkassen der J. G. Farbeniunduftrie Aktien-

gesellschaft ! n Frankfurt a. M., Feuerbachsir. 50, in Leverkusen, in Ludwigshafen a. Rh.; i ¡in Basel: bei dem Schweizerischen Bankverein, bei der Schweizerischen Kreditanstalt, bei der Vaseler Handelsbank, hei der Eidgenössischen Bank, E bei dem Bankhaus Ed. Greutert « Cie.; in Zürich: bei der Schweizerischen Kreditanstalt, bei dem Schweizerischen BVaukverein, bei der Eidgenössischen Vank, bei der Baseler Handelsbank.

Basel, im Juni 1929, : 5 Juternationale Gesellschaft für Chemische Unternehmnugen A.:G. (f

J: G. Chenmtie.)

. . . . - . . . « . » ' « . o . Fr. 100,— rend die weitere Einzahluug- bis zu 50 % des Nominalwerts = Fr. 400,— estens bis zum 15. Dezembex 1929 zu leisten ist; beide Posten zuzüglich 9 % insen vom 1, Juli 1929 bis zum Zahlungstag (als Aus vom 1. Januar 1929 ab laufende | ( testzahlur von 50 % des Nennwerts =— Fr, 250,— wird niht vor dem 1. Juli 1930 angefordert und kann vor der Anforderung nicht ge e I E Auf Grund besonderer Bestimmung des Kapitalerhöhungsbeschlusses und des Ce ngg ran edertrags wird die Be s 8 auf diese Aktien für das Jahr | nux eine Restzahlung von Fr. 250,— pro Aktie ausgestan Dividende von Goldmark 48— auf nom. RM 400,— würde diese Dividende somit Fr, 47,50 betragen. _ E Füx die Einzahlungen iverden provisorische Quittungen ausgestellt, Gegen die provisorishen Quittungen sollen, nahdem- 50 % eingezahlt find, baldmöglichst die endgültigen Stücke G werden: - Zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers sind die St Der Bezug kann auch auf ) : verschiedener Gesellschaften bzio. aus Aktien und Zes lt ‘eibu | Bezugsrechtsspiven werden nah Möglichkeit im Wege des

eih für die bereits

eträge ausgeübt werden, die aus Aktien

in-

tex und Nationalbank Kommanditgesellschaft:

arinstädter und Nationalbauk Komman®*itgesell schaft

irttembergischen Vereinsbank Filiale der

sburg,

[29803] Thormann «& Stiefel A.-G., Augsburg.

Die mit unserer Ausschreibung vom 11. Juni 1929 auf Freitag, den 21. Funi 1929 angeseßte ordentliche General- versammlung wird auf Donnerstag, deu 27, Juni 1929, nachmittags 5 Uhr (Sizungszimmexr der Baye- rishen Hypotheken- und Wechsel-Bank Augsburg), verschoben. :

Augs urg, den 18. Juni 1929.

er Vorstand. SGINnneLeL Sdev. [26590] Hermann Meyer & Co. Uktien- geselischaft, Berlin.

Uintauschaufforderung. : Gemäß der 7, Verordnung zur Durs führung der Verordnung über Goldes bilanzen vom 7. Juli 1927 fordern wie hiermit die Fnhaber unserer über RM 80,— lautenden Stammaktien auf, ihre Aktien nebst Gewinnanteilscheln- bogen mit laufenden Dividenden- scheinen unter Beifügung eines arithe metisch geordneten Nummernverzeich- nisses in doppelter Ausfertigung bi zum 5, November 1929 einschlie: lich zum Umtausch in Stücke über RM 1000,— und RM 100,— cingi- reihen. i: Die Einreichung kaun exfolgen: in Verlin: : bei dex Darmstädter und Nationak- bank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Behrenstr. 68/69, bei dex Bankfirma Georg Wolkf- sohn « Co., Charlottenstr. 56. Gegen Einlieferung von je fünf, Stammaktien zu RM 80,— werden view neve Stammaktien zu RM 100,— auêe gereiht, Erveihen die . eingelieseriew Aktien eines Aktionärs den Nennbetrag von RM 1000-—, so wird für je nom. RM 1000,— eine neue Stammaktie zW RM 1000,— ausgegeben. 2 Die Einrecichung®stellen sind bereit, Verwertung oder Zukauf von Spißew zum Börsenkurse vorzunehmen. - Diejenigen Stammaktien unserer Gee sellschaft über RM 80,—, welche nit bis zum 5. November 1929 einschließlidz eingereiht worden sind, werden nack Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche. gilt von eingereihten Stammaktien, welche die zum Umtaush in Stamms aktien unserer Gesellschaft über Reichêa mark 100,— exforderlihe Zahl nicht exa reihen und uns niht zur Verweriung füx Rechnung dex Beteiligten zur Veto jügung gestellt werden, Die auf die kraftlos erflärten Aktien entfallenden neuen Stammaktien unserer Gesellschaft werden börseninäßig verkauft. Der Er- ló8 wird abzüglich der entstehendew Kosten an die Berechtigten ausbezahtit bzw. für diese hinterlegt, i Die JFnhaber der umgzutaushenden Stammakiien über RM 80,— könne innerhalb von dreî Monaten nach dex: ersten Vexrösfentlihung der Umtausche. bekanntmachung, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nah Erlaß dex. legten Bekanntmachung, duxch schrijte lie Erklärung bei dex GeselliGaft Widerspruch gegen den Umtausch ex- heben, Hierzu ist erforderli, daß dex widerspreheude Aktionär seine Äktien. odex den über sie von einem Notax odex einex Effektengirobank ausgestellten Hintexlegungsshein bei uns oder bei. einex dex oben vbegzeihneten Stellen: hinterlegt und dori bis zum Ablauf dew Widerspruchsfrist beläßt. Fordert deu Aktionär die hinterlegten Urkunden vor- zeitig zurü, so verliert der von ihm er- hobene Widerspruch seine Wirkung. Dex Widerspruch wird nux wirksam, wenwœ die Summe dex Aktien dex rFnhaberx, die dem Umtaush widersprehen, dew zehnten Teil des Gesamibetrags der Stücke über RM 80,— erreicht; deo Umtausch dex Aktien dex widersprehei- den Aktionäre unterbleibt alsdann. Troy Einlegung eines Widerspruch® bleibt ein freiwilliger Umtaush zu- lässig; diejenigen Aktien, welche ohne Widerspruchserklärung zur Einlieserung fommen, werden als freiwillig zum Un- tausch eingereiht behandelt und ents sprechend umgetauscht. É Den Aktionären, die ihre Aktien deur Sammeldepot angeschlossen haben, wit keine Provision berehnet; desgleichen if der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schalter der bezeichneten Stellen erfolgt. Fre anderen Fällen joird die üblihe Pro- vision îin Anrehnung gebracht. Die Aushändigung der neuen Aktien- urfunden mit Gewinnanteilscheinen ere folgt nah deren Fertigstellung gegenw Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbestäti- gungen bei derjenigen Stelle, vow welchex die Bescheinigungen ausgestell? sind. Die Bescheinigungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nitt verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers dex Empfangsbescheini- gung zu prüfen. : : Die Lieferbarkeit dex Aklien über RM 80 ,— wird voraussihtlich drei Tage vor Ablauf der Umtauschfrist auf- gehoben, während die neuen Aktien über RM 1000,— und RM 100,— voraus- sihtliz bald für lieferbar erklärt werden. Berlin, den 15, uni 1929 Hermann Meyer «& Co. Aktiene gesellschaft,

L G D E R E R E E D E S D E P R R E L R E ia:

Erste Zentralhandel8registerbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentralhandelsregister für das Deutsche Reich Berlin, Sonnabend, den 22. F

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Sntscheidungen des NeichsfinanzHofs.

der Versicherungssteuerpflicht i Gefahren, gegen welche die Ver- iherung genommen if, nicht aber nach den durch die Ver: ierung gedeckien Schäden. mächtigte einer im Ausland belegenen Versi Sie vermittelt für diese Schiffsge ahrt auf Binnengewässern. edingungen haf Versicherun

f E E T eR

56G, Beurteilun

uzurehnen, Verficherung nach

i ©Jnusbesondere kann die für das frühere R eiht begründete Auffassung niht me ) rage danach zu beantworten

erung mit der Feuerversiherung in ein aßt ist oder ob nterscheidung jeßt niht me bs. 1 des Versicherungs | sei auf König-Petersen

è 6 Nr. 2 S. 182) verwiesen. bständigen Versicherungszweigen, / Bweigen betrieben werden, und uns / sammenhang mit einem anderen j [9 betrieben werden, daß sie als i rungen erscheinen. | von Feuerschaden bezeihnet erx als nat ahshadensversiherung und demgemäß aßversicherung zur Feuerversiherung. siherungsvertragsgeses § 83 Anm. 11. L offt, ob da. 1 rung) eine Mehr

aufzunehmen wäre, beantwortet #

¡ ; & # A 4! 1 49 e 58 1

2, beim Beshwerdeführer nicht in ih die Frage, in welhem Steuerab s{werdeführer das Damnum, da 1 Nr. 3 des Einkom n darf, allein aus § 11 Abs. 4 in des Einkommensteuergeseßes. eidung vom 11. Januar aft 1929 Nr. 336 ausge ek, der sich ein Damnu nnahme erst dann zu verste gezahlt wird oder wenn bei e messung des dafür gezahlten Entsprechende Grund gelten. Das Einkommen des Bes ung des Damnums bei Das Damnu

Betracht, so shnitt der Be- s unter den Begriff der Schuld- mensteuergesebes) fällt, ab- Verbindung mit § 11 Abs. 1 Der Senat hat nun in seiner Ent- r 1929 VI A 565/29 Steuer und Wirt- sprochen, daß der Gläubiger einer Hypo- m ausbedungen hat, das Damnum als ‘uern hat, wenn die Hypothek zurück- iner Abtretung der Hypothek bei Be- s das Damnum berüdcksichtigt säße müssen beim Schuldner chwerdeführers ist durch die Be- Aufnahme der Hypothek noch nicht num ist damals weder gezahlt worden, . Das Finanzgeriht irrt also, wenn es meint, L rer fönne das Damnum nur im Aufnahme der Hypothek abziehen. Aus dem Ge im Jahre 1926 der A

r in Betraht kommen, i, oh die Chomage-Ver- e Urkunde zusammen- beide getrenut behandelt werden. r möglih ist, ergibt si klar aus Aus dem Schrifttum (Versichherungs-Aufsichtsgesez 3. Hier ist unters

Eine Gesellschaft ist Hauptbevoll- erungsge/ellsch fäßversicherungen ach den allgemeinen tet der Versicherer nihi für Schäden, die dem gsnehmer nur mittelbar entstanden sind. ondere Versicherung genommen werden. Diese cherung auf Flußkasko“,. eins wird dem Eigentümer des / siherung abschließt (den Ver- stimmte tägliche Vergütung „für jeden Reparatur- ingSgemäß zu Lasten der im Schadens «In Streit ist die ! {hein genommene ! M Versicherungs-

festgeseßt, 1 Say 1 des ? s 5 genannten |

zersicherung teuergeseßes.

Für solche ieden zwischen lo8gelöst von anderen s die is, Zu- usaßversiherung eren rebentdlibe Eriveite- gegen Mietverlust infolge urlihe Folge der Feuer- die Versicherung als Zu- Vgl. auch Hage1

Es bleibt desha vo (ivie bei der Transportversiche- r die Versicherun wenn sich die Versiherung e einzelue Gefahren erstreckt. Bei der Transporte an, ob der Gegenstand gegen Ob von der Ver- ung der Gefahr entstandenen hem Maße das gesche

net als „Betriebsausfallversi thalt des Versicherungs

} fffs, der eine solhe Ver icherten), eine be , der bedingy tehenden K Versicherung „Betrtiebsaus

elbständigen,

d Entgelts da _daß worden ist, Eine Versicherung

uen:

rt worden. noch war es fälli der Beschiverdefü

4 x4 H A5 6

teuer für eine durch Versicherun allverstherung“, auf den 275,60 Das Finanzamt hat M, das sind */100 des Ver da es die Versicherung im Sinne erungssteuer

O E A H A U R E;

B E

erhe. S eas

Jahre der

siherungsentgelts i des 8 6 Abs. esehzes nicht zu den in den 88 3 bi biffêge Fre ezogene

iffsgefäßversi S 65 A 1 Nl

l eit von Gefahren unte die Versicherungsart dieselbe bleibt, eine einzelne oder auf mehrer rage ist unbedenkli versicherung kommt es nur die Gefahren der Beförderung ver | sicherung alle durch die Verwirklick | Schäden erfaßt werden und in we ; wird durch den Versicherungsver Reichsfinanzhof in der 498/28 (Bd. 2 S, 342) auptversiherungsschein nicht ransportversichherung behande der Transportversicheru die Entscheidung vom 16. wo ausgesprochen is, daß das Vorlieg rung nicht deshalb zu verneinen ist, we auf alle Gefahre

aber, daß au ziehen fann der Beschwerde dem er die Hypothek zurüczahlt ode Schuld gegen Zahlung des Nennwerts durch den Be (Urteil vom 1, Mai 1929 VI A 127/29.)

ug niht zu amnum in dem Fahre, in r in dem ein anderer. die \{werdeführer

führer das

: : zu bejahen. eine S erung in Frage stehe und 5 eine Steuer von nux j

Sie hat deshalb

übernimmt. daß deshalb

Einspruch eingelegt. Der gewiesen. Dagegen hatte die Antrag der Herangezogen

Der hiergegen vom konnte nit stattgegeben beizustimmen, d steuerrechtliher emeinen Versicherungsre vvertragsgeseß maßgebend. Da es

gerechtfertigt sei. wurde als unb ung zur Folge, en herabgeseßt wurde. Finanzamt eingele- ten Rehtsbeschwerde

: Finanzamt | ersiherung“ kein selb egriff, der dem all- rster Linie ist das hier um Fluß-

58, Verechunung der abzug vom Arveitslohn § 75 des Einkommen im § 70 Abs. steuerfreien Lo Jahr 1927 nah freie Lohnbetrag 70 Ab 60 RM auf 140 RM Diensteinkommen von 3 Reichsmark als stattung von 8,95 RM,

Familienermäßigung beim Steuer- ohne Verückfichtigung eiuer u steuergesezes erfolgten Erhöhung La des Einkommensteuergeseßes bestimmten hnbetrags. Dem Beschwerdeführer wax für das m vorgelegten Steuerkarte der steuer- ) \steuergeseßes) von r den Monat erhöht worden. Von seinem 31152 RM wurde der Betrag von 102,95 Er beansprucht Er- igung für sein erehnet worden ten steuerfreien Betrags und der en und Sonderleistungen verblieb. in der Weise, wie er für rihtig daß beim Abzug vom Gehalt nur es bestimmte Be- ten und Sonder- so würde nur der Betrag

Entscheidung vom 13. Januar 1928 I[ A eine Reihe von Einzelschäden, die dur edeckt waren, als „Anhängse t und für ste den geringeren (damals */190) zugelassen. ovember 1928 II A 474/28, en einer Transportversiche- il sih die Versicherung nicht n erstreckt, die aus dexr Beförderung entspringen e Rechtslage bei der Seeversiherung sein würde, on oben bemerkt ist, niht der Prüfung. Jmmerhin lih, aus den Geschäftsgebräauchen bei der se auf die Re

Shiffsgefä E L n

t angehört, gch Lohnsteuer einbehalten, j weil die Familienermä es Kind zu Unrecht nah dem Gehalt der Abzug des erhö Pauschsumme für Werbungsko Wenn die Familienermäßigung hält, berechnet worden wäre, der im § 70 Abs. 1 a des Ein trag neben der Paushsumme für Werbun tigt worden wäre, ohnsteuer einbehalten worden sein. f amt abgelehnt, der Einspruch zurüdckgeiwwiesen sbeschwerde, mit dex die ob:n dargelegt ] eführers wiederholt wur unterliegt keinem Zweifel, daß bei z pflichtigen ohne Rücksicht darauf, ob 1 kommensteuergeseßes ein die Familienermäßi S8 6 bis 48 festgestellten und § 53 Abs. 2 des Einkommen den Steuerab

ö Seeversicherung die Allgemeinen Allerdings sind diese am Schl1 n vermerkten Allgemeinen Ver ise für anwendbar erklärt. erungsart eine be

minderjähr icherungsbedingungen lef, der na der auf dem Ver- sicherungsbedingungen ur die Frage, therung angehört, ie auch, soweit die ersicherungsverkehrs öhe dex Ver- er ab, welche seß als gegeben anzusehen ift, ob Transportversiche î ob Sit R RTTE E mit einem

„Schiffsgefäßversicherung“ vorliegt. en welche Gefahren die Vers : velche Arten von Schäden durch die Eine Transportversicherung ist i ehen dann gegeben, wenn Güte ände gegen die Gefahren der Be

S8 129, 138).

bedarf, wie \ wäre es vie erung Schl erung zu ziehen. as Handelsgeseßbuh (§8 778, 779) und mit erungSbedingungen den hin in die Versicherung ein- [nkunft der Güter am Be- Gewinn (imaginärer Gewinn) be iherung des imaginären erung anerkannt (Rötter, Allerdings gehen iherungsvertrags- Rötter das in vollem Umfang den Beteiligten hier zum ie das Seeversicherungsreht für an- zur Ergänzung, soweit n Bestimmungen ent- nommene Versiherung weicht àber ersiherungen dieser gen der Seeversicherung könnten in keinem ende Versicherung§- Ist hiernach die

sicherungss\chei ergänzungswe welcher Versi nd Privatabreden ni Geschäftsgebräuche und in Frage steht, niht o siherungssteuer Versicherungsart

islage bei önnte es so st

Indessen f der Binnen- timmte Ver cht maßgebend, mögen die Entivicklung des V iht ohne Bedeutung sein.

hängt von der Entscheidung darü hier nah dem Ge ommt nur in Frage, bejahendenfalls, Steuersaß bedachte ist entscheidend, ge niht aber, w

kommensteuergese

Allgemeinen angenen Gewinn nicht schle ließen, da nur der von der L timmungsort erwartete benanmt ist,

leistungen berüdcksi von 94 RM als stattungsanspruch wurde vom Finan und die Berufung wucden

a G U

Troßdem wird die Ve Gewinns auch für die Schif Recht der Seeversicherung stimmungen nicht so weit wie das Vers fsversicherun

8gefäßversi nm. 63, 64).

gte Auffassun tatigugeben. agenden Steuer- 56 des Eins» igt wird oder ugrundelegun mmens nah § 52 Ab}. 1 Nr. u bemessen ist. Für ntilienermäßigun (Fassung des regelt, daß für die Ehefrou und nd je 10 vH des Arbeitsloyrs, de r 1 bezchichneten Beträge hinaus- eichneten Betcäge vom unter den 1m Ab U rt angeführten Bcträge o höhung bewilligt worden ist, an Stelle der öhten Beträge zu ve njtanzen vertretene

geringeren des Beschwerd genommen erficherung von besonderen G r oder andere örderung zu Wasser: und (Vexrsicherung8vertragsge eidenden Fall kommt 3 wenn der Schiffseigentümer förderung Schaden erlitten Grund einer Transportversiche- imfang Schadens8ersaß zu leisten iherungs\cheins ab; der Umfang ur die Natur des Vertrags als und ebenso ist es iherung ge-

3 die Binne estehen des bürgerliche

e Steuerermäßigung bewi an (Anm. 48).

Fallen abges Keinesfalls kann es wendbar erklärt haben, im Versicheru halten sind.

tensteuergescßes | ‘abzug vom Arbeitslohn ist im Z 70 Abs. 2 des Einkommensteuergeseßes vom 19, Dezember 1926) dahin ge jedes izt Betracht kommende Kin

über die in Abs. tens aber die im Saß 2 bez i Fraglich ist, o Beträgen nu» die dort an s nah § 75 eine Er im Abs. 1 beze Für die leßtere von de: Vori i für dex Steuerab träge an Stelle der im und danach der ein der Pauschsaß für ht worden, jo würde a amilienermäßigung zwe nah Abzug der erhöhten au bei einer Veranla niedriger berechnen, ( der höheren niedriger stellen würde und dadurch berührt würde. Beträge an Stelle der im § 70 Abs. sich der Steuerabzug auch ei berechnen lass

abe ieses gilt nur ngsshein keine abweichende Die tatsächlich

unter der Vorausseßung, da Art nicht zuläßt, von den

_ Die Vorschriften über die Seever Teil angewendet werden, wenn die in 2 art der Seeversiherung überhaupt zuwider cherung Transportversicherung, Denn es handelt sih um Schäden, Schiff infolge der Beförderungs- r zugrunde geht. Ein Steuersay von (Urteil vom 7. Mai 1929 I1 A 222/29.)

Auch im hier zu entf cherung nur dann zur Wirkung, nfolge der Gefahren derx Be Ersay des Schadens ist als zu leisten,

das Seerecht

: Jn welchem angt vom Fuhalt des Ver nah dem Gesagten

ransportversicheru ültig, welche

Steuerabzug frei bleiben. teuerte Versi sgefäßversiherung. tehen, daß das gefahren schadhaft wird ode nur ?/100 ist also berechtigt.

extrag bedeutungslo chadensarten durch Insbesondere kommt es ni um sogenannten wirklichen Schaden ( entgangenen Gewinn handelt. Schadens umfaßt nah § 252 des Bür den entgangenen Gewinn.

keinen anderen Schadensbeg; § 53 bei der Schadensve wwinns ausdrüdcklih zu.

pfliht gemacht ist, da vereinbart ist, folhen Vereinbarun will vielmehr ereinbarungen d i Die Art dexr Versi einbarung nicht berührt (vgl. § 53 Anm. 2). Für die Transp vorschrift des Binnenschi den Schaden h stoß von Schif zugefügten Schaden zu e ohne weiteres der entgangene G muß der Versicherungsne enen Gewinn durch die Versi Art der Verficherung al 133 ist allerdings bestimmt ren der Binnensthiffahrt d Daraus kann jedoch uicht die densbegriffs8 hergeleitet werden. Erweiterung, zur großen Haverei u dei eigenen dur en des Versicherungs- ge kann au bei anderen ei der Feuerversi randes entgangene Gewinn zum Chomage-Versicherung), euerversiherung. i es Reichsstempel ses Geseb keinen Herung niht der Feuervezsiherung

S t 4 ichneten, die er tehen sind. Sahschaden) oder au er allgemeine erlichen Geseÿbuches auch erungsvertragsgejseß stellt Im Gegenteil läßt es durch ay des entgangenen Ge- orausseßung der Ersaß- enen Gewinns besonders wa, daß im Fall einer erungsart vorliegt.

en 75 erhöhten Be- 1 bestimmten Beträ nde Betrag berechnet werden g8fosten und für Sonderleistungen er- ch allgemeinen Grund llos uur nah dem Arbeitslohn, der äße übrigbleibt, zu bemessen sei amilienermäßigun inkommen bei der erbungsfosten und Sonderleistungen

auch die Familicenermäßi- der erhöhten t träge würde nfacher unter Benüßung der Tabellen Familienermäßigung exst nach dem 70 Abs. 1 a und der în § 70 e übrigbleibt, be- 70 Abs. 1a be- Von diesem

Das Versi ensteuerrecchtlihe Behandlung des bei

ypothekx bewilligten Damnums. im Fahre 1924 eine Hypothek von 15 000 RM fgenommen und dabei ein Damnum von rund 4000 RM ge- ren müssen, indem ihm nur rd. 11 000 R amnun bei der Bere

Aufnahme einer H erung den E s{chwerdeführer hatte Wenn hier zur Ersaß des entgan eutet das nit e g eine besondere agen, daß die entgangenen Gewinn nicht mit- erung wird dur eine solhe Ver- sicherungsvertragsgesey ierung ist noch die edeutung, nach der bei der der Versicherer auch für snehmer bei Zusammen- ! er den einem Dritten Zu diesem Schaden ist aber | (3 Um so mehr ; eigenen ent- }; decken zu lassen, ohne nsportversiherung , daß die Versiherung | N

ahlt wurden. eines Ein-

Er verlangt, daß das kommens abgezogen werde, und zwar in der die sechs Jahre bis zur Fälligkeit der Das Finanzamt hatte für das von 666 RM zugel schwerdeführer einen | Abzug abgel-hnt. Die Rechtsbeschwerde ist nicht be das Finanzgeriht die Einspruchsen ührers abändern durfte, ist u tlihe Beurteilung dur 228 der Reichsabgabenordnung). auch darin beizutreten, daß ein Ab Jahre 1926 nicht in j auf die Lau

ypothekenshuld verteilt : Jahr 1926 einen Abzug en. Mit der Berufung verlangt der )öheren Abzug. Das Finonzgerit hat jeden

rundelegun

erhard, Ver

en, als wenn die der nah Abzug des i c bestimmten oder e rechnet wird und dann die Er stimmten Betrags noch in Ab Su ist auch der Reichsnmi

129 Abs. 2 von fSversiherung tet, den ber Ver

Jhr Einwand, daß

öhten Pauschsä ohung des im ÿ g gebracht wird. nister der Finanzen in dem Er- Dezember 1928 IlI e 5555 ausgegangen. So gewictig wird doch der vom Beschwerdeführer geben sein. heren Teil die ausschließ: größeren Teil die aus\hließ- teuer doh als Einkommen- instiger wirken

das Finanzgeri er Vorentscheidung ist aber ug wegen des Damnums im ine Verteilung des Damnums nux dann in Betracht, wenn ammenhange mit einex der im 8 eführten Einkommens- el diesen Einkommens- ßgebend is und daher ein Forderungen und des Damnums, wie ist aber auf Grund rers und au sonst aus den Akten eshwerdeführer die Hypothek im gewerblihen Betriebs n Berufstätigkeit aufgenommen ause und die betrieb und Abs. 1 Nr. 3 Beschwerdeführer Abschlüsse macht.

rseßen hat.

ewinn zu renen. tigt sein, seinen

| Frage kommt. geit der Hypothek käme

solhe Gründe geltend gemachten ch der Steuerabzug geson euerpflihtigen zum ü rwiegend

bildet, ist die sie niht ungü

r, 1—3 des Einkommensteue enommen worden ware. ; O. der Gewinn ma andsvergleih unter Berück ulden stattfindet, ist hier der Beschwerdeführer sie anstr der Angaben des Beschwerde nicht festzustellen, da Rahmen eines oder einer sonstigen selbständige at, Die Vermietung von Wo seines Kapitalvermögens i} kein fstätigkeit im Sinne des 8 6 eseßes, auh wenn der inkünfte regelmäßige vergleih, in den die Hypothekenschuld

egen die Ge fee eil daverei mitu einer engen Fassun Im Gegenteil enthalt t sein kann, ob die Beiträge L f und Ladung Beförderungsgefahr nehmers gehören. Die Versiherung8zweigen Wird der infolge eine tand einer Versicherung o gehört das ebenfalls z1 war unter der Herrschaft b ch bot shon die t, die sog. Chomage-Versi

virken soll, als die Eine für die Lohn- tigere Bemessung der Steuer würde aber Familienermäßi 75 in Verbindun ( euerfreien Lohnteils berechnet würde, n Anzahl von Familien- rhöhung des steuerfreien würde dur um Teil auf- t eseßgebers ent- Demgegenüber müssen die Er-

des einzubehaltenden Betrags

Veranlagungen

steuerpflihtigen ungü eintreten, wenn beim Berüdcksichtigung des nach kommensteuergeseß erhöhten st es würde dies namentlihch b ngehörigen der Fall Lohnteils gewährte Schmälerung

eine Verteilu ebt, möglich.

u leisten sind, uerabzug die

2 Seide Mea i eiche Rechtsfra tauchen, so b

iheu oder

ch bei einer gro ein. Die durch C euerlihe Ermäßigu der Familienermäßigun Dies kann niht als dem Willen des rehend unterstellt werden.

chwerungen in der Berehnung zurücktreten. (Urteil vom 15. Mai 1929 V1 A 56/29.)

elbständige Beru des Einkommensteuerg über die dabei erzielten

Kommt also ein Bestands

e.

eseßes niht un- inreihenden An-