1929 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Jun 1929 18:00:01 GMT) scan diff

Reich8- und Staatz3anzeiger Nr. 127 vom 27, Juni 1929, S, 4,

8-Uhr-Abendblattes weit übertrieben seien. Die in die angebliche Werkspionageangelegenheit verwidckelten Personen befänden sich niht mehr im Reichswehrministerium, deshalb sei auch die Eng dieser Angelegenheit noch niht abgeschlossen. (Unruhe ei den Sozialdemokraten.)

Auch der Etat des Reichswehrministeriums wird in dritter Lesung unverändert angenommen,

Darauf vertagt das Haus die dritte Lesung der übrigen Haushalte und des Haushaltsgeseßes auf Donners- tag 10 Uhr; außerdem zweite Lesung der Getreide- und Futter- mittelzölle, des Vermahlungszwangs für inländisches Getreide und dritte Lesungen der Novelle zur lex Brüning (Lohnsteuer), der beantragten Novellen zur Btiersteuer und Zuckersteuer, des Rentensperrgeseßes, der Aufwertungsabkommen mit Polen, des Handelsvertrages mit Eliland, ferner Beratung der An- träge zur Krisenfürsorge und der Steigerungssäße der Fn- validenversicherung sowie der Richtlinien für das Wohnungs- wesen, endlich Abstimmung über die zurückgestellten Miß- trauensanträge und Schlußabstimmuyg über die Verlängerung des Republikschußgeseßes. L

Die dritte Beratung der Getreide- und Futtermittelzölle muß auf Freitag vertagt werden, da die Kommunisten gegen ihre Vornahme am Donnerstag Einspruch erheben.

Abg. Schulß - Bromberg (D. Nat.) verlangt, daß ent- sprechend den Abmachungen im Aeltestenrat auch die Schluß- abstimmung über den Etat zusammen mit den Abstimmungen über die Zölle, also erst am Freitag, vorgenommen wird.

Abg. Dittmann (Soz.) bestreitet, daß eine solche Verein- barung getroffen sei.

Der Antrag Schulh-Bromberg (D. Nat.) wird gegen die Stimmen der Rechten abgelehnt. Die Abstimmung über den Etat tann also am Donnerstag erfolgen.

Schluß 74 Uhr.

Preußischer Landtag. 90, Sibßung vom 26. Juni 1929, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Das Haus überweist zunächst die Geschäftsberichte der staatlichen Bergwerksgesellschaften MRecklinghausen und Hiberma dem Hauptausschuß und bespricht sodann eine große Reihe von Auträgen, die den Hauptausschuß bereits be- schäftigt haben. Sie betreffen insbesondere Hochwasser- schâden, die Verhältnisse auf Helgoland, Hafenfragen, ferner Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Betriebe und Arbeiterfragen. Sämtliche Anträge werden ohne Aussprache nach den Beschlüssen des Hauptcusshufses angenommen. Die Anträge über ein Grenzlandprogramm und über Steuer- fragen sollen später behandelt werden.

Das Haus beschäftigt sich sodann mit dem Urantrag der Kommunisten auf Uebertragung des Polizei- verordnungsrehts auf die kommunalen R Ten und auf Außerkraftsezung einex Reihe von Polizeiverordnungen.

Abg. Freiherr von Wangenheim (Deutsh-Hann.) er- stattet den Bericht des Ausschusses, der vorgeschlagen hat, den tommunistishen Antrag für erledigt zu exklären durch Annahme eines Entschliezungsantrags, der das Staatsministecium ersucht, Uber die weiteren Ergebnisse der Vereinfahung des Polizei- verordnungsrehts dem Landtag bis zum 1. April 1930 zu berichten.

Abg. Obuch (Komm.) macht“ auf die Notwendigkeit auf- merksam, veraliete Polizeiverordnungen endlih aufzuheben. Als um erstenmal vor einiger Zeit diese Dinge besprohen worden seien, hätten nicht weniger als 14 Millionen Polizeiverordnungen vorgelegen, (Hört, hört!) Man solle den kommunalen Verbänden das Polizeiverordnungsreht übertragen. Es sei selbst für den Juristen geradezu unmöglich, immer E injvieiveit eine Polizeiverordnung noch gelte. Der wilhelminishe-borussische Polizeigeist habe sih besonders in Polizeiverordnungen gegen die kflassenbewußten Arbeiter ausgetobt! Die Regelung des Polizei- strafrehts dürfe niht mehr hinausgeschoben werden.

Ohne weitere Aussprache wird dem Ausschußantrag entsprochen.

Ohne Aussprache wird die einem Antrag der Sozial- demokraten gegebene Fassung des Rechtsausschusses an- genommen, wonach geprüft werden soll, ob und inwieweit cine Aenderung des Preuß ischen Gerichts - losténgeséves, des Stempelsteuergeseßes 0E Der Geh Ubrenordutitgen. Ur Ota, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher not- wendig ist, um bestehende Härten in den unteren und mittleren Stufen zu beseitigen.

Das Haus geht über zur Beratung des deutschnationalen Antrags auf Aufhebung des richterlichen Disziplinargeseßes und Wiederherstellung der alten Bestimmungen. Es wird Aufhebung gefordert für die Bestimmungen des Gesebes vom 31. Fuli 1922, wonach ‘ein Richter feine Pflichten verleßt, der Bestrebungen auf Wieder- erstellung der Monarchie oder gegen den Bestand der tepublik durch Mißbrauch seiner amtlichen Stellung oder aufreizend oder gehässig in der Oeffentlichkeit fördert, der solche Bestrebungen durch Verleumdungen, Beschimpfungen oder Verächtlichmachung der Republik, des Reichspräsidenten oder von Mitgliedern der Regierung des Reiches oder eines Landes unterstüßt, Für den Fall der Ablehnung des An- trags wird Wiederherstellung des alten Wortlauts der richter- lichen Disziplinarbestimmungen gefordert, wonach ein Richter diszipliniert wird, der die Pflichten verleßt, die ihm sein Amt auferlegt oder sih durch sein Verhalten in der Oeffentlichkeit oder im Amte der Achtung des Ansehens oder des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, unwürdig zeigt. Der Ausschuß hatte den Antrag abgelehnt,

Abg. Dr. Kaufmann (D. Nat.) tritt in längeren Aus- srhr erneut für den deutshnationalen Antrag ein. Die rüheren Bestimmungen seien völlig ausreihend gewesen. Es abe 9 bei ihrer Aenderung um cin Ausnahmegeseß gehandelt.

Abg. Kuttner (Soz.) widerspriht dem Vorredner. Das Gese von 1922 sei kein AliSnabinégetes, sondern ein Auslegungs- gesey. Der Rathenaumord sei der Anlaß zu diesem Geseb ge- wesen. Es habe eine dringende Notwendigkeit für dieses Aus- legungsgeseß rge tet da die Gerihte in der Frage des Ses der Republik versagt hätten. Die Grundlage der Republik sei Toleranz! (Lachen s Schon Goethe habe das Problem erkannt, um das es sih hier handle; in einem Gesprähh mit Eckermann habe der Dichter zum Ausdruck gebracht, es sei eine Dreistigkeit, zu verlangen, die Toleranz solle tolerant sein egen JFntoleranz; die Fntoleranz könne nur mit ihren eigenen

affen geshlagen werden. ierauf wird der deutschnationale Antrag den Be- \{hlüssen des Rechtsaus\chusses entsprehend abgelehnt.

Abgelehnt wird auch der deutschnationale Eventual- anirag, wonach die Bestimmung der aus der Zahl der Räte

erforderlichen Mitglieder des Großen Disziplinarsenats nach den für dio Bildung der Zivil- und Strafsenate geltenden Vorschriften erfolgen soll.

Das Haus geht über zur Beratung des kommunistischen Antrags Schwenk über die Durchführung der Fürsorgeerziehung Jn dem Antrag wird u. a. die Aufhebung aller privaten Fürsorgeanstalten und ihre Um- wandlung in kommunale Anstalten gefordert sowie die Unter-

L aller Fürsorgeanstalten unter die Jugendämter. Für die. Fürsorgeanstalten sollen Schülerräte eingeseßt werden. Strafen sollen nur mit ihrer Zustimmung verhängt werden können, Prügelstrafen, Haststrafen sowie Post-

entziehung sollen unzulässig sein. Der obligatorische Religionsunterricht und der Gottesdienst sollen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Es werden in dem Antrag noch eine große Reihe weiterer Forderungen aufgestellt; so wird insbesondere verlangt, daß die behördlichen Fürsorge- stellen ohne ausreichende Jnformierung und sachliche Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und der Minder- jährigen nicht sollen eingreifen dürfen.

Abg. Neddermeyer (Komm.) trägt eine Reihe von Miß- tänden in den Fürsorgeanstalten vor. Jungen würden homo- exuell verführt und Madchen unerhört ausgebeutet. Die Bauern eien besonders scharf darauf, billige Arbeitskräfte zu bekommen.

Abg. Hedwig Wachenheim (Soz.) erklärt, daß auch ihre Freunde für eine Reform der Fürsorge seien. Der sozialdemo- kratishe Antrag sei dem Bevölkerungspolitischen Aus\{chuß über- wiesen. Die Sozialdemokraten behielten sih ihre Kritik an dexr Fürsorge bis zur Erledigung ihres eigenen Antrags vor.

Das Haus stimmt dann dem Ausschußantrag zu, der den fommunistischen Urantrag in allen wesentlichen Punkten ablehnt und nur die Bestimmung übernimmt, wonach die behördlichen Fürsorgestellen ohne ausreichende Fnformierung und sachliche Stellungnahme der Erziehungsberechtigten und der Minderjährigen selbst nicht eingreifen dürfen.

Es folgt die Beratung über die vom Staatsministerium im Benehmen mit dem Ständigen Ausschuß in Form einer Notverordnung erlassene Novelle zux Grund- vermögensteuer. Eine Notverordnung war exrforder- lich geworden, weil im Plenum infolge der Obstruktion der Oppositionsparteien die notiwoendige Verlängerung des be- stehenden Zustands der Grundvermögensteuer bis 831. März 1930 im Wege der ordentlichen Gesehgebung unmöglich ge- macht worden war.

Abg. Dr Kau fh old (D. Nat.) erklärt, seine Freunde gäben sich dexr Hoffnung hin, daß, der Staatsgerichtshof diese Steuernot- verordnung für verfassungswidrig erklären werde. Denn es sei unmöglich, daß an Stelle der 450 Landtagsabgeordneten nur die 29 Mitglieder des Ständigen Ausschusses die wichtigsten Gesetze verabschiedeten, Der Redner fordert endlih die Einführung der Einheitswerte, die auch das Zentrum immer als angeblich ununt- änglih bezeichnet habe. Ausführlih wendet er sich noch gegen ie dretfache Belastung des immobilen Besißes durch Reich, Staat und Kommunen, der gegenüber der mobile Besiß um das 24 fache besser gestellt sei. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) Es sei bedauerlich, daß der Finanzminister niht anwesend sei, um jeine Ausführungen vor dem E en Handwerkertag in Hannover zu wiederholen, wo erx in einer Weise die Pa der Realsteuern usw. forderte, daß die Deutschnationalen mit ihm ein Herz und eine Seele sein könnten. (Heiterkeit.) Als der Redner gerade ausführt, die Deutschnationalen seien die ge- treuesten Gefolgsleute des Finanzministers, wenn ex die Real- steuern senke und den Zuschlag zux Einkommensteuer den Kom- munen wiedergeben wolle, erscheint, empfangen von großer Heiter- keit, Minister Dr. Hoepker Aschoff auf seinem Plaß. Fälle von geradezu ungeheuerlicher Belastung der ländlichen Grundbesißer durch kommunale Zuschläge zur Grundvermögenssteuer könnten aus Westfalen angeführt werden, wo beispielsweise in einem Ort in einem Familienbetrieb allein der kommunale Zuschlag þro Morgen fünf Mark betrage. (Lebhaftes Hört, hört!) Fn aller Oeffentlichkeit müsse der Minister gefragt werden, was denn nun geschehen solle, wenn im Reich bis 1. April 1930 das Steuer- vereinheitlichungsgeseß nicht in Kraft trete. Der Redner beantragt Veberweisung der Grundvermögenssteuerverordnung an den Hauptausschuß.

Abg. Müller - Hessen (Komm.) lehnt die Notverordnung ab und spricht sich grundsäßlih gegen die Einführung der Einheits- bewertung aus, die eine absolute Entlastung des Besizes bedeuten würde.

Die Notverordnung geht an den Hauptauss{chuß.

Es folgi die Beratung der gleichfalls als Notverordnung vom Ständigen Ausschuß beschlossenen Verlängerung der Hauszinssteuervèrordnung.

Abg. Howe (D. Nat.) erklärt, daß seine Fraktion die Ver- längerung der Hauszinssteuer ablehne.

Abg. Pohl (Dt. Fr.) bezeichnet die Hauszinssteuer als eine unsittliche, weil sie das Privateigentum beschränke und zur Sozia- lisierung des Hausbesißes führen wolle.

Abg. So rbe (Komm.) lehnt das Hauszinssteuer- geseß ab, weil es die Belastung von den Hausbesißern auf die Mieter abwälze. Die gemeinnützigen Siedlunagsgesellshaften ver- dienten besser den Namen „gemeingefährlihe Gesellschaften“.

Abg. Meyer - Solingen (So0z.) bedauert, daß es nux bei der Hauszinssteuer möglih gewesen sei, die JFnflationsgewinne zu erfassen. Unerträglich sei, daß heute in starkem Maße Wohnungen gebaut würden, die die Mehrzahl der Wohnungsuchenden nicht be- zahlen könnten. Der Begriff „Gemeinnüzbigkeit“ in der Bau- tätigkeit müsse geseßlih scharf herausgearbeitet werden.

Hierauf wird auch diese Notverordnung dem Haupt- ausschuß überwiesen.

Es folgt die Erörterung der Notverordnung.

Abg. Steuer (D. Nat.) spriht seine Verwunderung aus, daß die Linke so shnell zu Notverordnungen greife. Das zeige, dab die Regierungsmethoden heute in Preußen auf sehr schwachen Füßen stehen. Die paxlamentarishe Schwache sei der eigentliche A Vorher habe man den nocmalen Weg gehen wollen. Als das nicht möglih gewesen sei, sei der Ständige U uY in Bewegung geseßt worden, um an dem Parlament vorbeizukommen. Die Deutschnationalen würden auch weiter das Mittel der Ob- struktion anwenden! Sie wollten klarstellen, ob auch die rein technishen Bestimmungen der Verfassung auch weiter einfach in das Gegenteil von dem verkehrt werden sollten, was mit ihnen beabsichtigt worden sei. (Anhaltende Zurufe bei den Demokraten.) Die Gegner der Gewerbesteuer seien niht nur bei den freien Berufen, sondern in allen selbständigen Existenzen des Mittel- standes zu suchen. Es habe sich gezeigt, daß das demokratische System absolut unehrlih sei. Das zeige sih am deutlichsten darin, daß man Finantageleue nicht auf dem ordentlihen Wege der Geseßgebung mache, sondern auf dem Hinterwege über den Ständigen Ausschuß. Endlih müsse man zu einér Metan kommen, die den Gemeinden die Möglichkeit gebe, an Steuer- quellen heran ukommen, die die Allgemeinheit belasten, Es müsse Schluß gemacht werden mit den einseitigen Steuerbelastungen. Von recht erzichlihem Einfluß würde die Einführung eines Ver- waltungskostenbeitrages sein. Hoffentlih schiebe der Staats- P of einen Riegel vor, damit die ungerechte Realsteuer-

elastung vershwinde. Hoffentlich erfülle sich auch bald das Wort des Preußischen E in Hannover von der Notwendig- keit einer Senkung der Realsteuern.

Gewerbesteuer-

_ Abg. Goll (Dem.) erwidert, alle Parteien wollten diese Sentung. Die preußische Steuerpolitik stehe aber unter dem Ein- fluß des Reichs. Die Deutschnationalen hätten ja im Reich die Steuergeseßgebung mitgemacht, die sie jezt in Preußen bekämpfen. (Anhaltende Unterbrechungen rechts.) Durch die Hineinnahme der freien Berufe würde eine wesentliche Entlastung nicht gekommen sein. Man solle ruhig die Entscheidung des Staatsgerichtshofs abs warten. Nicht, um dem Mittelstand zu helfen, sondern aus parteti- olitischen Gründen hätten die Deutschnationalen die Gewerbe- teuer abgelehnt.

__ Abg. Ladendorff (Wirtsh. P.) vermißt einen positivea Nuvben von diesex Auseinandersezung. Die Wirtschastspartei brauche nicht A lange Ausführungen die Wankelmütigkeit in der Auffassung zu den Realsteuern zu entshuldigen. Sie habe von Anfang an die gleiche Haltung eingenommen und stets diese Realsteuerbelastung abgelehnt. Daran halte sie auch heute fest.

Auch diese Vorlage wird dem Hauptauss{chuß überwiesen. __ Das Haus beschäftigt sih darauf mit den zurügestellten Anträgen über die Notlage der Ostprovinzen und über die Aufstellung eines Grenzland- programms.

__Der Ausschuß hatte sich dafür ausgesprochen, daß für die besondere soziale Not im Osten entsprechend größere Sonder- mittel bereitgestellt werden müßten. Er hatte einen Ent- shliezungsautrag zur Annahme empfohlen, wonach das Staatsministerium ersucht wird, in O des Land- tagsbeshlusses vom Mai 1929 von der darin erteilten Er- mächtigung bis zu 10 Millionen für Grenzhilfe zurückzustellen, für entsprechende Hilfsmaßnahmen in der Rheinprovinz, in Schleswig-Holstein, in der Grenzmark, in Schlesien und in den Regierungsbezirken Frankfurt a. Oder und Köslin spätestens bis zum Herbst entsprehende Mittel flüssig zu machen und bei der Reichsregierung mit größtem Nachdruck die preußischen Ansprüche zur Erlangung entsprechender Mittel zu vertreten.

In der Aussprache fordert

Abg. Elisabeth Spohr (D. Nat.) besonders eindringli, daß den Wünschen der Ostmark auf ausreichende Hilfe schleunigst ent- sprochen werde. Die Bevölkerung im Osten müßte wirtschaft- lich kräftig gestüßt werden. Die Stimmung sei im Osten außer- ordentlih drüdend. Deshalb müsse man sich zusammenschließen, um das rone Ziel zu erreichen, daß die Regierung planmäßig Mittel einstelle, um der Grenzmark durchgreifend zu helfen.

Abg. Dr. Hamburger (Soz.) ersucht die Regierung, die im Ausschußantrag geforderten Grenzmittel bald zu beschaffen. Der deutsh-polnische Handelsvertrag müsse endli iiaabe- kommen, damit der aufreibende „Handelskrieg“ zum Nutzen der Grenzgebiete aufhören könne. Die Aufforderung des Abg. voa Rohr (D. Nat.) zum Käuferstreik der Landwirtschaft sei gewissenlos.

Abg. Meyenthin (D. Vp.) bedauert, daß der Ausshuß- antrag nur so N formuliert sei, daß er cine Schlappe der Ostpolitik darstelle, Weit über das Ziel würde aber die Behaup- tung hinausgehen, daß für den Osten „nichts getan“ werde. Wenn sich die Wirkungen noch nicht ausreichend zeigten, so liege das daran, daß bisher noch kein stabiles Dauerprogramm ge- kommen sei, das hoffentlih dur den vorliegenden Ausschußantrag angebahnt werde mit dem Ziel, im Etat einen Titel „Grenzhilfe“ zu erretchen.

Abg. Angela Zigahl (Zentr.) meint gegenüber dem Vors- redner, erx habe nicht fair gehandelt, wenn er so tat, als ob die Regierungsparteien niht den besten Willen hätten, den Grenze gebieten zu helfen, Daß der etatämäßige Grenzlandfonds an der ungeheuren Finanznot des Staats diesmal noch scheiteren müßte, sei ein unglüdcklihes Schicksal, aber keine Schuld der Regierungs=- parteien. Von der Regierung erwarte das Zentrum, daß ste, gemäß ihrer Zusage, bis un Herbst für die Grenzlande Mittel {flüssig mache und vom d Jahre ab diese Mittel etatisiere.

Abg. Wollweber (Komm.) begründet die Anträge seiner Fraktion, die statt der allgemeinen Hilfe nux eine solche für die werktätige Bevölkerung der Ostgebiete erstreben.

Abg. von Detten (Wirtsh. P.) betont, die Regierungs=- partetien hätten ihre Forderungen für die Grenz- und die beseßten Gebiete niht mit genügendem Nachdruck gegenüber der Regierung und der Reichsregterung vertreten. So komme es, daß man feststellen müsse, daß Bayern mehr für seine betroffenen Gebiete tue. i

Abg. Kidthöffel (D. Nat.) polemisiert gegen die Aus- führungen des Abgeordneten Dr. Hamburger und bedauert unter Hinweis auf die leeren Regierungsbänke, daß kein Regierungs- vertreter der Grenzdebatte beiwohne.

Damit schließt die Besprechung. {verden angenommen.

Abg. K 1 be (Nat. Soz.) beantragt bei Festsezung der Taces- ordnung für die morgige Sißung, daß ein Antrag seiner Freunde, der gexügend Unterstüßung gefunden habe, mitberaten werde, worin die Regierung ersucht wird, noch vor Verabschiedung des Konkordats Stellung zu dem Urteil des Staatsgerichtshofs wegen der Mandatsverteilung bei den preußishen Landtagswahlen zu nehmen. Er E daß hinter der gegenwärtigen Regierung zwar eine Mehrheit der Mandate, aber nicht eine solhe der Wahler stehe, und daß daher wichtige Geseßesvorlagen vor der A A der Mandatsverteilung niht verabschiedet werden ürften.

Abg. Heilmann (Soz.) widerspricht der morgigen Be- ratung dieses Antrags. Ein Urteil des Staatsgerichtshofs wegen der preußischen Mandatsverteilung sei überhaupt noch nicht er- gangen. Vielmehr habe die preußishe Regierung eine Erklärungs3- frist bis zum 30. September erhalten. Die fragliche preußische Wahlbestimmung entsprehe übrigens dem Wortlaut der Reiths- wahlbestinnnung. Selbst wenn aber der Staatsgerichtshof diese Wahlvorschriften für verfassungswidrig exklären jollte, wäre der nationalsozialistishe Antrag A unsinnig, weil es dann Sache Les Landeswahlleiters und des Wahlprüfungsgerichts sei, Sae neue Landtagsabgeordnete zu berufen. Der Landtag und die Nattonal hatten dabei gar nihts zu tun. (Rufe bei den

Die Ausschußanträge

Nationalsozialisten: Auflösen!) Auch zur Auflösung des Landtags wäre noch nach dem Staatsgerichtshofsurteil Zeit.

Während der weiteren Auseinanderseßungen zwischen den Abgg. Heilmann und Kube geht ein Blißschlag in die Ableiter des Landtagsgebäudes. Abg. Kube (Nat. Soz.) ruft den Sozialdemokraten zu: Fm Landtag hat es eingeschlagen, bei euch wird es auch bald einschlagen! (Heiterkeit.)

Der nationalsozialistische Antrag wird abgelehnt. Nach 18 Uhr vertagt ls das Haus auf Donnerstag, 12 Uhr: Kleine Vorlagen.

(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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JFunhalt des amtlichen Teiles: Preußen. Ausdehnung eines Zeitungsverhbots.

Im Nichtamtlichen Teil

sind Zusammensiellungen über die Statistik der Bodenkredit- institute (Umlauf an Schuldverschreibungen, Bestand an Hypotheken und Kommunaldarlehen für Ende Mai 1929) veröffentlicht.

Amtliches.

Preufen. Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Guben, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., ist zu beseßen. Der Oberpräsident der Provinz Schleswig-Holstein hat das Verbot der in Jhehoe erscheinenden Tageszeitung „Das Landvolk“ auf das Gebiet des Deutschen Reichs ausgedehnt.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsiß des Staatssekretärs Zweigert eine öffentlihe Vollsißung ab. Laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ wurde einer ganzen Anzahl vom Reichstag angenommener Geseßentwürfe die endgültige verfassungsmäßig vorgeschriebene Sanktion erteilt, nämlich der Novelle zur A dem Geseß, betr. Aenderung des 8 26 des Vermögenssteuergeseßes, der Novelle zum Wehselsteuergeseß, der Verlängerung der Geltungsdauer des Geseßes über den Verkehr mit unedlen Metallen, der Verlängerung der Pacht- shußordnung, dem Notenwechsel zum deutsch - französischen Handelsabkommen, dem Zusaßabkommen zum Gatbeltoeeiing mit der Schweiz und dem Geseß zur Ausführung der Empfehlungen der Weltwirtschaftskonferenz.

Die Novelle zum Einkommensteuergeses enthält nah den Beschlüssen des Reichstags Bestimmungen über den Verlust- vorirag bei buchführenden Gewerbetreibenden und Landwirten. Man erwartet durch diese neuen Bestimmungen eine Minder- einnahme von 30 bis 40 Millionen Mark.

Der bayrische Gesandte von Preger gab zu diesem Meichstags- beshluß dem Bedauern darüber Ausdruck, daß hier wieder eine Steuer- senkung vorgenommen worden sei, in der Hauptsache auf Kosten der Länder und Gemeinden. Er sah aber von einem Antrag auf Er- hebung von Einspruch gegen den Neichstagsbeshluß ab. Dagegen stellte der Vertreter von Thüringen einen solchen Antrag, Er verwies auf die überaus s{wierige Lage des Landes Thüringen und der thüringishen Gemeinden, die bereits dazu geführt habe, eine un- angenehme Koptfsteuer zu erheben und die Realsteuern in den Ge- meinden aufs äußerste anzuspannen sowie die Tarife für Gas, Wasser und Elektrizität ständig zu erhöhen. Ver Antrag Thüringens fand nicht die auéreihende Ünterstüzung.

Angenommen wurde ein Geseßzentwurf über die Berg- manns-Siedlungen. Die Vorlage soll die Rechtslage und die Vermögensverwaltung dieser Siedlungsunternehmungen einwandsfrei klarstellen,

_ Der Reichsrat stimmte sodann einer Novelle zum Licht- spielgeseg zu.

Wie der Berichterstatter hervorhob, ist die Grundlage des Geseßes unverändert geblieben. Be}ondere ver)chärtte Waffen gegen Schund und Shmug aut dem Gebiete des Films derart, daß etwa neben den bestehenden Versagungsgründen ein neuer Tatbeitand gefunden werden fonnte, ließen sih nicht einführen, dagegen bätten die praktishen Erfahrungen gelprohen, Als gangbar habe sich lediglich der Weg einer besonderen Anwendung des bisherigen Geseßes erwiesen. Gewisse Wahrnehmungen über im Auslande

hergestellte deutsch- feindlihe Filme haben zu einer Erweiterung des Begriffes „Gefährdung des deutshen Ansehens“ geführt. Die Zulassung der betreffenden Filme ist dann abzulehnen, wenn der Gegenstand im Ausland in einer für Deutschland ungünstigen Tendenz vorgeführt wird. Jugendfilme als folhe können nicht nur auf Antrag, sondern auch von Amts wegen zugelassen werden. Dagegen konnte den Wünschen der Industrie auf Herabsezung der oberen Jugendschußgrenze von 18 auf 16 Jahre nicht entsprochen werden. Die Ausschüsse haben indessen die untere Altersgrenze von 6 auf 10 Jahre heraufgelezt. Besondere Schwierigkeit bot die Frage, ob und inwieweit neben der Filmzensur ein polizeilies Verbot eines reihérechtli zugelassenen Filmes mögli fei. Der Entwurf folgt der Auffassung, daß kein solches polizeilihes Verbotsrecht besteht. Die Polizei kann zwar wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einschreiten, muß aber binnen drei Tagen der zuständigen Oberbehörde des Landes davon Kenntnis geben, damit diese entweder einen Antrag bei der zuständigen Reichsbehörde auf Widerrufung der Erlaubnis für den Film stellen oder die polizeilihe Maßnahme auf- heben kann. Auch die Prüfung der Filmtitel foll künftig nah den Vorschriften für Jugendliche erfolgen. Unverändert geblieben ist die Zusammenseßung der Prüfstellen und das Verfahren im einzelnen, wobei alle an der Jugendpflege beteiligten Kreise aus allen Teilen des Landes hinzugezogen werden sollen. Neu formuliert wurden die Strafbestimmungen. Der Strafrahmen ist herabgeseßt, gewisse Zu- widerhandlungen sind lediglich als bloße Uebertretungen fkonstruiert. Die strafrechtliche Verantwortung foll künftig nicht allein auf den Theatern lasten; auch diejenigen Jugendlichen sollen mit Strafen bedroht werden, die das Verbot des Besuchs eines Films übertreten. Neu ist auch die Bestimmung, daß die Gebührenbeitreibung für die Prüf- und Oberprüfstellen durch die Finanzämter beigetrieben werden sollen.

__ Bayr. Gesandter von Preger erklärte namens seiner Re- gierung, daß diese gern anerkenne, daß der vorliegende Entwurf ver- schiedene Verbesserungen bringe. Er berüdsihtige aber niht genügend die fulturellen und sittlißen Anshauungen Süddeutshlands bezügli des S der Jugend und gebe nicht die hinreichende Möglichkeit, daß die Regierung den sicherheitspolizeilihen Gesichtépunkten ge- nügend Rechnung tragen könne, die im Staatsinteresse notwendig teien, Außerdem wahre der Entwurf auch nicht die Polizei- hoheit der Länder. Bayern verzihte auf die Wiederholung seiner Anträge, die im Aus\{chuß keine Mehrheit gefunden hätten, müsse aber aus den angegebenen grundfäßlihen Erwägungen der Vorlage die Zustimmung verweigern.

Staatssekretär Dr. Weismann beantragte namens der Preußischen Negierung, den § 3a, der nah den Beschlüssen der Ausschüsse lautet: „Kinder unter 10 Jahren dürfen bei Vor- führung von Vildstreifen nicht geduldet werden“, dahin zu ändern, daß statt „10 Jahre“ gesagt wird „6 Jahre“.

Zur Unterstüßung dieses Antrags verlas der Staatssekretär einen Brief des preußishen Kultusministers Dr. Becker, worin gegen die Herauf|eßung des Jugendschutalters erbeblißhe Bedenken erhoben werden. Der Lehrfilm würde dadur in seiner pädagogischen Lehr- fähigkeit nicht unwesentlih eingeengt werden und gerade der Lehrfilm habe sih auch für Kinder unter 10 Fahren als ein sehr wertvolles und unentbehrlihes Unterrichtsmiitel erwiesen. Die lebendige Gestaltungskraft des Films jei gerade auf iugendlihe Kinder von großem Einfluß.

Ueber den preußischen Antrag, der auch von der Reichs- regierung befürwortet wurde, fand eine namentliche Abstimmung statt. Er wurde mit 37 gegen 29 Stimmen angenommen. Mit dieser Aenderung wurden die Aus\chußbeschlüsse vom Plenum genehmigt.

Angenommen wurde noh ein Geseßentwurf über Ent- LOEA gung von Betrieben und Arbeitnehmern auf Grun d er Einführung des Branntweinmonopols.

__ Bei der Einführung des Branatweinmonopols wurden bereits die betreffenden Entschädigungégrenzen und Gruppen festge)eßt; neuer- dings sind Schwierigkeiten entstanden wegen der Umrechnung der damals in Papiermark festgesetzten Entschädigungssäße in Reichsmark. Die Gerichte haben in ihrem Urteil hier erheblih geschwankt. Die Vorlage joll cine klare Rechtslage schaffen. Die Negierungsvorlage lug vor, den Berechtigten, soweit der Zeitraum bis zum 30. De- zember 1922 in Betracht kam, sür je 100 Papiermark 5 Reichsmark, für einen späteren Zeitraum 10 Reichsmark zu zahlen. Hierauf jollten die bereits früher gezahlten Beträge angerehnet werden. Die Ausschüsse haben die Säße der Negierungsvorlage unter Abstufung auf drei Zeiträume auf 12, 18. und, 30 M erhöht.

Die Vorlage wurde einstimmig angenommen in der ga sung

der Auss{hußbeschlüsse, nachdem“ Bayern erklärt hatte, daß es die Vorlage im Gegensaß zu der Ausshußmehrheit für ver- fassungsändernd halte. ___ Die neuen Sagungen des deutschen Hilfsvereins in Paris, der seine Tätigkeit jeßt auf ganz Frankreich aus- gedehnt hat, wurden genehmigt, und schließlich noch der neue deutsch-persishe Handels- und Niederlassungsver- trag angenommen. Bemerkenswert ist, daß durch diesen Ver- trag für Deutsche in Persien die Kapitulationen aufgehoben werden, sie also künftig der persischen Gerichtsbarkeit unter- liegen, Die Ausschüsse des Reichsrats haben die von Persien gegebenen Rechtsgarantien als genügend anerkannt.

Die am 2d. Juni 1929 autgegebene Nummer 18 des Neichs- itsblatts hat tolgenden JInhalt: Teil 1. Amtlicher

a rbeits il: L Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung. Gesege,

a Te

Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung über die Ratifikation des deutsch-polnischen Vertrags über polnische landwirtschaftlihe Arbeiter. Vom 7. Juni 1929. Vereinbarung über die Anwerbung, Verz- mittlung und Verpflichtung fowie Beförderung der polnischen land- wirtschaftlihen Wanderarbeiter. Vereinbarung über die polnishen landwirtschaftlihen Arbeiter, die vor dem 31. Dezember 1925 nah Deutschland gekommen und dort verblieben sind. Aufhebung des Sichtvermerkzwangs im Verhältnis zu Estland. Bezug von Fah- zeitshriften. Anordnung über die Weitergeltung der Anordnung über Kurzarbeiterunterstüßung. Bescheide, Ürteile: 46. Auslegung des § 22 S. 2 AVAVG. Hinweis auf die Entscheidungen des Spruchsenats für die Arbeitslosenversiherung. Berichtigung. IL. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Arbeitsgerichts= barkeit, Shlihtung8wesen. Bescheide, Ürteile: 47. Die Bestimmung eines Tarifvertrags: „Arbeitgeber der Mitglieder der Kurkapellen sind die Kurdirektionen, welche berechtigt find, die Kapellmeister mit ihrer Ver- tretung zu betrauen“, gehört zum normativen Teil des Tarifvertrags. 48, Cine Allgemeinverbindlicherklärung wirkt auch in folchen Orten, die unter den Geltung8bereih des Tarifvertrags fallen, aber im Orts- klassenverzeihnis nicht ausdrüdlih aufgeführt find. 49. Die An- führung des § 134b der Gewerbeordnung in § 80 Abs. 2 BRG, ist nur eine beispielsmäßige. Es werden daher Allgemeinfestsezungen von Strafen „im Sinne“ des § 134b der Gewerbeordnung durch den § 80 Abs. 2 BNRG. getroffen. Anwendung auch für die übrigen durch Landebgeien geregelten Betriebe. IILI. Arbeits\{chuß. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung gemäß § 35 des Haus- arbeitgeseßes. Verordnung über die Errichtung eines Facaus\{usses für die Paptertüten- und abi o de in Magdeburg. Vom 14. Junt 1929, Bekanntmachung, betr.: Federnde Fahrkorb- aufhängung bei Treibscheibenaufzügen. KVBekanntmahung. IV. Wohnungs- und Siedlungswesen. Geseße, Verordnungen, Ers- lasse: Preußen. Vierte Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtshaft. Vom 29. Mai 1929. Anhang [: Geseßentwürfe: Entwurf eines Gesetzes über die Beschäftk- gung in der Hauswirtschaft (Hausgehilfengeseß). Teil Ix. Nichtamtliher Teil. Beteiligung der Neichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiherung im E verfahren nach der Neichsversiherungs8ordnung. Von Dr. A. B. Krause, Negierungérat in der Neicheanftalt. Zur Neufassung des Entwurfs eines Hausgehilfengeséßes. Von Dr. Heinz Potthoff, Referenten im NReichsarbeitsministertum. Die Bergmannssiedlungen. Von Werner Meier, Oberregierungsrat im Neichsarbeitêminiftterium. Statistik. Die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage im Mai 1929: T. Uebersicht über die Gefamtlage. ILI. Die Arbeitsmarktlage im einzelnen. ITI. Die JInanspruchnahme der Arbeitslosenversiherung und der Krisenunterstütung. Tariflöhne und Tarifgehälter im Mai 1929, Hauptergebnisse der amtlihen Lohnerhebung in der metall- verarbeitenden Industrie. Stkellenausshreiben des Inter«- nationalen Arbeit8amts. —- Sozialpolitische Zeitshriftenschau. Bücherbespre{ungen und Bücheranzeigen. Teil IV. Amt» lihe Nachrichten für Neihsversiherung: Nachruf. L. Arnatlicher Teil. A. Allgemeines. Runderlaß an die. Vorstände sämtliher dem Neichsversicherungs8amt unterstellten Ver- siherungsträger über die Einshränk11ng von Nechtshilfeersulen. Lom 18. Mai 1929 [ 1 Nr. 1776/il 1 Nr. 1196. B. Kran?enver- sicherung. Entscheidungen des Necchsversicherungsamts: Entscheidungen der Spruchsenate 34591—3453. -— Entscheidungen der Bescbiußsenate 3454, C. Unfallversiherung, Verordnung über Träger der Ünfall- versicherung. Vom 17. Ma! 1929. Durchführung der Zweiten Verordnung über Ausdehnung der Unfallversiherung auf Berufs- krankheiten vom 11, Febroar 1929. Abänderung der Ausführungs- bestimmungen für die Unfallversiherung der dem Neichsarbeits« ministerium unterstellten Neichsbetriebe, für die das Versorgungsamt L Berlin als Austührungsbehörde gemäß § 892 der Reichsversiherungs- ordnung bestimmt ist, vom 12. Januar 1928. Vom 8. Juni 1929. Wahlausschreiben für die Wahl der Vertreter der Versicherten für die Unfallversiherung bei der Knapp|chafts-Berussgenossenschaft. Vom 4. Juni 1929, Runderlaß an die der Aufsicht des Reichsversicherungs- amts unterstellten Berufsgenossenschasten über die Durchführung der Zweiten Verordnung über die Abfindung für Unfallrenten vom 10. Februar 1928 (Neichsgeseßbl. T S. 22). Vom 15. Juni 1929 I 1 Nr. 2106 Entscheidungen der Spruchsenate 3455—3456. D. JInbvalidenversiherung. Erlasse des NVA. über die Genehmi- gung zur Erwerbung von Grundslücken und zur Errichtung von Gebäuden gemäß §8 274 und 27e der Neichêversiherungsordnung: I. Runderlaß an die Vorstände der der Aufsiht des NReichsversiche- rungsamts unterstellten Landesversicherungéanstalten vom 31, Oftober 1928 II4 2807 11. Erlaß vom 31. Mai 1929 [114 1004 —. Runderlaß an die Vorstände \ämtlicher Landesversicherungsanstalten und Sonderanstalten über die Zahlung von Reichsbethilfen für faar- ländische Versicherte außerhalb des Saärgebiets. Vom 6. Juni 1929 11? 1345/29. Runderlaß an säintlihe Träger der Invaliden- versicherung. “Vom ‘14. Juni 1929 I[R 390/29, Ent1chei- dungen der Spruchsenate. Andere Entscheidungen 3457—3458. E. Angestelltenversiherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3499 3462. Entscheidungen der Beschlußsenate 3463. F. Knapp- shaftlihe Versicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3464— 3468. G. Arbeitslosenversiherung. Entscheidungen des Spruch- senats 3469—3479, Ent)cheidungen des Beschlußsenats 3480. H. Verfahren. Ent\cheidungen der Spruch|enate 3481. Entschet- dungen der Beschlußseñate 3482. J. Statistishe Angaben. Ueber- sicht über die Buchwerte der Nücklagebestände der Berufsgenossen- schaften vom 31, Dezember 1928 (§8 741 ff. RVO.). Vorläufige MNechnungsergebnisse der Träger der Invaltdenversiherung für das Geschäftsjahr 1928. Neueste Zahlenergebnisse aus der Invaliden- versicherung. IT. Nichtanitlicher Teil: Zeitshriftens{hau. Bücher- bejprehungen und Bücheranzeigen. Teil VI: Bekanntmachungen über Tarifverträge und über Genehmigungs- und Festsezungsbeschlüsse der Fachausshüsse für Hausarbeit, 3