1929 / 155 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jul 1929 18:00:01 GMT) scan diff

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Dritte Anzeigenbeilage zum Reich2- und Staagt23an*"iger Nr. 155 vom 6, Juli 1929, S, 2,

[33899]. Jahresrechnung am 31, Dezember 1928,

Besitz. RM Ps, Gubiide « « es» » [1035000 Abgang +0. E @ 721 000

314 000

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Gebäude . «+ « 740 600,— Zugang « « 2865,57 743 465,07 Abgang » « 496 460,69 247 004,88 Abschreibung 5 404,88 341 600,— Sonderahb- schreibung . 121 600,— 120 000|— Werkzeugmaschinen . . 299 300,— Abgang « « 5d5 511,14 243 188,86 Zugang « « 133 376,82 377 165,68 Abschreibung 651 665,68 325 000,— Sonderah- schreibung . 154 500,— 171 000|— Kessel, Dampfmaschinen ujw. 56 000, Abgang « « 17518,92 38 481,08 Zugang «- « 10 695,10 49 176,18 Abschreibung 17 176,18 02 000 =ck Sonderahb- schreibung. 831 999,— 1|— MODellÈ . ck v 1,— Hügang « «21 292,05 21 293,05

Abschreibung 21 292,05 1 WIEISONIadE e 76 1/— Fuhrpark . , 12 700,—

Abschreibung 12 699,— Je Kontorutensilien l ,—

Zugang « « 1972,08

T 978/08 Abschreibung 1 972,08 Is Schuldner » 1 507 360/92 489 514/29 169 36987 2 636131 1 403/50

IODINUIE « e Wechsel S. S G

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s R (#6 s Wertpapiere Vorausbezahlte Versiche- TUNOSDYONNC 6 2 186188

“B TTT 475|87

S: D S S e E ©.® S S: S S S

Verbindlichkeiten, Aktienkapital: Taae. e es 648 000 Vorzugsaktien » « o s 208 000 856 000

M O a e 85 600 Unerhobene Prioritätsan- 10D s «es p 51/03 Unerhobene Dividende. 951/12 Beamtenpensionsfonds. « 8 168/17 Veamten- und Arbeiter- unterstüßungsfonds - 16 576/90

266 353/78 874 71485 650 788/50

18 281/52 2 TTT 475187

Chemnitz, den 31. Dezember 1928,

Maschineufabrik Germania vorm. F. S. Schwalbe & Sohn, VBachler. Schneider.

Die Uebereinstirimung vorstehender Bilanz mit den Büchern der Maschinen- fabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn, Chemniß i. Sa., bescheinigen wir hiermit,

Leipzig, den 1. Juni 1929. Sächsißdie Revisions- und Treu- hanDdgesellschaft A.-G, Muth, Dr. Ronniger. Gewinn- und Verlustrechuung am 31. Dezember 1928,

Soll, RM 15 Handlungsunkosten « « 488 293180 insen und Skonto . « 152 682/93 etriebsreorzganisationsun- O R «C s 35 464/48 Abschreibungen auf: Gebäude. , 5404,88 Werkzeug- maschinen , 51 665,68 Kessel, Dampfma- schinenusw, 17 176,18 Modelle . « 21 292,05 ticual « 12 699,— ontor-

Laufende Akzepte . WIaUDIRRL «46 Erneuerungsfond

Reingewinn « « -

s R 6: S e 6.

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utensilien . 1972,08 110 209187 Reingewinn » « « « 18 281/52

804 932/60

Haben. Fabrikationsbruttogewinn 561 876/35 Gewinn aus Grundödstück8-

verkauf 0000 6 243 056/25

804 932/60

Chemnuit, den 31. Dezember 1928, Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn. Vachler. Schneider.

Die Uebereinstimmung vorstehender Gewinn- und Verlustrechnung mit den

Büchern dec Maschinenfabrik Germania vorm. J. S. Schwalbe & Sohn, Chem- niß i. Sa., bescheinigen wix hiermit. Leipzig, den 1. Juni 1929, Sächsische Revisions- und Treu- hanDdgesellschaft A.-G, Muth. Dr. Ronniger. Jn der heutigen Generalversammlung der Aktionäre unserer Gesellschast sind der

statutengemäß ausscheidende Herr Fabri- kant Max Schwalbe, Stein, Bez. Leipzig, wieder und die Herren Bankdirektor Dr. phil, Alfred Vleicher, Chemniß, General- direktor Wilhelm Reinhardt, Leipzig und Bankdirektor Dr. jur. Johannes Krüger, Dresden, neu in den Aufsichtsrat gewählt ivorden,

Der Aufsichtsrat seßt sih nunmehr wie folgt zusammen: Herr Bankdirektor Kurt Bernhardt in Chemnitz, Vorsißender, Herr Fabrikdirektor Dr. phil. Otto Seysfert in Chemniß, stellv. Vorsißender, Herr Fabrikant Max Schwalbe in Stein, Bez. Leipzig, Frau Kommerzienrat Elisabeth Schwalbe in Chemniß, Herr Bankdirektor Dr. phil. Alfred Bleicher in Chemniß, Herr Generaldirektor Wilhelm Reinhardt in Leipzig, Herr Bankdirektor Dr. jur. Johannes Krüger in Dresden; Herr JFngenieur Max Richter in Chemniß, Herr Dreher Karl Müller in Chemniß, Betriebsratsmitglieder.

Die von der Generalversammlung ge- nehmigten 10% Dividende auf Vorzugs- aktien für die Zeit vom 1. 7. bis 31, 12.1928 können von heute ab, nach Abzug von 10% Kapitalertragsteuer, gegen Abgabe des Coupons Nr. 1 entweder

bei der Allgemeinen Deutschen

Credit-Anstalt, Filiale Chem=- niß, in Chemnis, bei der Sächsishen Staatsbank Chemnitz, in Chemnitz,

bei der Dresdner Vank, Filiale Chemnit, in Chemnit,

bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leivzig,

bei der Dresdner Bank in Dresven

oder bei der Gesellschaftskasse in Chemnit,

erhoben werden.

Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 24, Oktober 1928 im Reichsgeseßblatt Teil T Nr. 38 geben tvir bekannt, daß sich noch nom. NM 44 059,— Genußrechte unserer Gesellschast, aus dem Altbesiß der inzwischen getilgten Prioritätsanleihe von 1895 stammend, in Umlauf befinden,

Chemnitz, den 27, Juni 1929, Maschinenfabrik Germania vort,

F. S. Schwalbe & Soht,

Bachler. Schneider. [33909]. Vilanz per 31. Dezember 1928. Aktiva, RM [D Grundstückskonto « « « 5 378 300|— WEDCUDCTONIO » o o 6 212 000|— DLCIOINPNTONIO «6 4% 183 800|— Geräte-, Werkzeug- und ZTNVENTOLTONIO «64€ 39 400|— U OLIVerISTONIO «e s 6 170 830|— NSALENTONIO eo 6 S 236 752/95 Hypothekenkonto « « + » 10 000|— LONOTONTIO + «e 0 6:6 15 556/19 Poftschecklonto o ooo 6 200/76 Wechselkonto L S D 3 916/10 DEOIIOVGN v 6 0-049 426 231/40 MIOMTTOTIO « «6 0648 375 305/52 Avalkonto 12 000, 2 058 292/92 Vasjsiva, Ta s E «o è 800 000|— Geseßliche Reserve , « - 90 200|— G «07S 668 435/26 Hypothekenkonto . . « « 391 702/95 Dividendenkonto (noch nicht erhobene Dividende) 4/32 Reingewinn « « - « oe 107 950/39 Avalkonto 12 000,— E 2 058 292/92

Gewinn- unD Berlustrechnung per 81. Dezember 1928.

Debet, RM |H Abschreibungen . . « . 174 239/60 Betriebsunkosten (Frachten,

Steuern, Zinsen usw. 788 166/47 Handlungsunkosten « « 279 618/57 Reingewinn « « + «o 107 950/39

1 349 975/03

Kredit. Gewinnvortrag aus 1927 7 T46|52 Betriebsüberschuß « « « |_1 342 228/51

1 349 975/03

Verlinerxr Asphalt-Gesellschafi

Kopp & Cie,, Aktien-Gesellschaft, er Vorstand, R. Gerth. Wendt.

Vorstehende Bilanz nebst vorstehende Gewinn- und Verlustrechnung der Firma „Berliner Asphalt-Gesellschaft Kopp & Cie. A-G,“ habe ih geprüft und mit den ordnungsmäßig geführten und von mir gleichfalls geprüften Büchern dex Gesell- schaft in Uebereinstimmung gefunden,

Berlitnt, den 29, April 1929, R. Schuster, öffentlih angestellter und beeidigter Bücherrevisor im Bezirk der Judustrie- und Handelskammer, Berlin,

Vorstehende Bilanz und Gewinn- und Verluystrechnung geprüft und richtig befunden,

Werlin, den 7. Mai 1929,

Arthur Teske,

stellv, Vorsißender des Aufsichtsrats.

Laut Generalversammlungsbeschluß vom 27, Juni 1929 ist neu in den Aufsichts- rat unserer Gesellschaft gewählt: Herr Dr. Erich Schneider, Rechtsanwalt und Notar, Berlin-Charlottenburg 5, Wall- straße 50,

Berliner Asphalt- Gesellschaft Kopp & Cie, Aktien-Gesellschaft. Der Vorstand.

R, Gerth. Wendt,

-—

Aufstellung für 31. Dezember 1928.

Vermögenswerte, _| Gean s e n e 27 107/06 s E 4 823/46

31 930/52

Verbindlichkeiten,

ZITNENTADHaL «L ay 30 000|— Bul « ch6 1 930/52 31 930/52

Gewinn- und Verlustrechnung für 31. Dezember 1928.

Soll, Ausgaben . . R E S 5 640/02 9 640/02

: Haben, A 816/56 M ce 6 4 823/46 5 640/02

Eiserfeld (Sieg), den 28. Juni 1928, Gebhardshainer Transport- gesellschaft Actien - Gesellschaft.

C. Steinseifer. [33249] E L E E E E C M i E L E E LE t B

[33901]. Färbereien und Appreturanstalten Georg Schlever, Aktiengesellschaf}t,

Vilanz per 30. September 1928,

Attiva. RM |H Grundstücke und Gebäude. | 2725 84483 Maschinen und Utensilien . | 2040 431/25 DETTICDSDDILQIE « « e e 573 76714 Kasse, Wechsel, Bankgut-

el E Wertpapiere und Beteili- QUTIGEN » e Va o 0 645 238/20 Debitoren » a « e a o s 13/790 360/20

9 897 365/40

121 714/78

YBaßsiva, Wlienkapital . . Geseßliche Rücklage DEIlLeDeE a +6 HYpothekeit » # » NLeDItoYeNn « » «6 Später fällige Leistungen Gewinnvortrag 1926/27

« | 8 500 000 6 350 000 ° 150 000 « f 1619741

06 3 644 510/95 573 503/38 59 610/01 40

9 897 365

Geivinn- und Verlustrechnung per 309, September 1928.

Aufwand, RM 15 Handlungsunkosten 906 068/83 Steuern und Abgaben 303 229/76 Unterstüßungen « « 5 73 027/32 Zinsen 000 S: 138 081 47 Veo «a o a0 59 610/01

1480 017/39

o ee o. e ees

Ertrag. Betriebsüberschuß « » 1 420 407/38 Gewinnvortrag 1926/27 « | 59 610/01

1 480 017/39 Neicheubach i, Vogtl, und Greiz, den 7, Guni 1929,

Färbereien und Appreturaunstalten Georg Schleber, Aktiengesellschaft,

Georg Schleberxjr. Werner Schlebex

S 4 P S IrG P C C A T ArI Y

[33907]. Vilanz per 31. Dezember 1928. Afïtiva. RM [H Maschinen, Werkzeuge und jonstige Anlagen

74 625,62

Abschr. 24 699,31 49 926/31 Bürogebäude. 83 920,40

Abschreibung 83 920,40

Patentkonto 1

Bankguthaben è / ; ¿ : 107 203/87 WEDITOTEN : » o p do 0/0 159 840174 Vorräte eo ooo 107 435/20 U 00000 531/70 NPEMIEl o 0 d 0a do 7 889/38 432 828/20

Passiva,

MILENTOPUA 4 s ck do 150 000¡— Kreditoren u. sonst. Ver- bindlichkeiten einschl,

transitorishe Posten 167 691/22 Reservefonds . « » « . - 6 445/55 Delkrederekonto . « « « « 41 702/03 UeberIMUß «e s 6.09 66 989/40

432 828120

Gewinn- und Verlustkonto

31, Dezember 1928.

Soll, RM Generalunkosten , « « - 388 963/47 Abschreibungen « « » « + 28 619/71 Delkrederekonto . « + « « 41 702/03 On i a E A 66 989140

526 274/61

Haven. ROUTENTONTO «oq 526 274/61

526 274/61

Cannstatt, im Juni 1929, Veukiser-Werk Akt.=Ges., V. Wagner. Emil Benkijer.

[33908].

Die Generalversammlung unserer Ge- sellschaft vom 28, Juni 1929 hat be- schlossen, die Dividende für das Geschäfts- jahr 1928 auf 12% festzuseßen. Es gelangt dannach der Gewinnanteilschein

Nr. 6 für das Geschäftsjahr 1928 mit

RM 7,20, abzüglih 10% Kapitalertrag- steuer an unserer Geschäftskasse zur Ein- lösung. Cannustatt, 28, Juni 1929, Venkiser-Werk Akt.-Ges,

Vilattz zum 31, März 19209

Wechselbestände Beteiligung Grundstüdcke

Neubauten . « Werkzeugmaschinen

Warenbestände: Rohmaterial 1 622 027,05 Angefangene

Schuldner

Grundkapital . Passivhypothek

Jnterimskonto Reingewinn

__ BVefsitteile. Kassenbestände Guthaben bei Banken u

Ofenanlagen « « » Betriebsanlagen Mobilien, Utensilien, Gerät 4

Schuldteile,

Sa

nd

B T9 16 811/78

[33902].

Eisen-Aktiengesellshaft Sothringen, Hannover.

Vilanz per 31. Dezember 1928,

a P E. P

Ir. 155.

Srste Zentralhandelsregifterbeilage

zum Deutschen NeichsSanzeiger und Preußischen StaatS8anzeiger zugleich ZentralHhandelSregister für das Deutsche Reich

Berlin, Sonnabend, den 6. Zuli

_1929

Erscheint an jedem Wochentag abends. preis vierteljährlih 4,50 ÆÆ Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer au die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten ls F Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

Anzeigenpreis für den Raum etner fünfgespaltenen Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Anzeigen müssen 3 Tage dem Einrückungstermin

Geschäftsstelle eingegangen sein

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einshließlich des Portos abgegeben.

Jnhaltsübersicht, Panbelregier,

üterrechtsregister, Nereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkur!e und Vergleichsfachen, Verschiedenes.

D 71 f ©O ÞO ps

20 5I

-

einbehaltener Lohnsteuerabzüge niht zulasse und eine Erstattung

60, Körperfchaftssteuervflicht einer in Liquidation be- O baaien S 4 er 88 93, 56 des Einkommensteuer-

findlichen ErwerbsLgesellschaft bei erneuter Beteiligung am | unter dem Gesichtspunkt

Reingewinn

Soll, Abschreibungen auf:

Ofenanlagen . Betriebs8anlagen Mobilien, Utensilien und Gele 4 o ooo 54 060/07

Haben, Rohüberschuß , « « e e « j 2735 174/78 2735 174/78

Berlin-Lichienbvberg, d. 2. Juli 1929, Siecmens-Planiatwerke Afktiengesßelischaft fürKoHlefabvrikate, (Unterschristen.) Gemeinn, Aktien-Gesellschaft für Töohnungsbau, Ludwigshafen a. Rh. Vilanz þÞer 3. Dezembver 1928.

Es 79 168/41 Ca 298 640/19

Werkzeugmaschinen und

Modelle S 460 61 710 943/89 ev 06/01/2024 29089

oro

2735 174/78

Immobilien

Erbbaurecht

ne Bankgutha Wertpapiere

Kunststeinbetrie DEIIAND

Aktiva. einschließlich Fernheizwerk Nord und Zentralwashküche .

Konto langfristige (noch nicht ausbezahlter Restbetrag) « -

Vürgschaften . .

Hypothekarbürg\schaf

E

Vassiva. Aktienkapital Neservefonds L Neservefonds IL , Grundschuld Hypotheken . 66 Hypothekar-«

bürgschaften 1 346 000,— } 8 041 604/03 Schuldverschreibungen » „| 158 543 Langfristige Darlehen Kurzfristige Darlehen,

500 000 U.-S.-A.-Dollar } 2 100 090|— Kreditoren: j

Teilzahlungen a. Hypo darlehen . . 240 00 Nestkaufgeld .

Verschiedene 1 146 120,37 | 1 962 960/24 Delkrederekonto « .

Bürg|chaften Gewinn- u.

576 839/87

Fahrzeuge, Maschinen, Werk-

zeuge u. Gerätschgften | S 1264/12 Den E o S 127 821/54

* 1 3441 143/26

thek- 0,

« [16 535 028/25

S L 18 0484 Heimstätten- N E 1|—

RNM |s

1|-—

A 292 125|— E 220 046/66 Darlehen

. . . . 75 000 O

. * * . 150 000 n

ten . j 1346 000|—

L a 50 530|—

S 23 700|-— Waren-

C S 11 268/08

18 845 839/60

T... 00. S 820 000|—

Can 40 000|—

», 2266 164/57 v s 4 RDOT QGOITO 95 604,03

5 000 150 000

Verlusikonto . |__23 379/46

18 845 839

Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

Soll,

Haben. An Vortrag aus dem Vorjahr 9 245 Mieterträgnis . . . f

Gebäudeunterhaltun Abschreibungen

P: 0.535 P 0M

Kursverlust an Wertpapieren 15 991 Bilanzkonto

T 0D S

RM

312 835 23 379

783 454

778 209 783 454

Der Vorstand, M, Sterxnlieb,

V. Bauer.

E 69 847/06 iee 72 038 L 0/8 289 362

Erwerbsleben. Der Angriff der Rechtsbeshwerde gegen die | geseßes im vorliegenden Falle niht in Frage komme. Demgegen-

Uber wendet der Beshwerdeführer mit Recht ein, daß er als Mits- tellter der eigenen Gesellshaft sei. r. 3 des Einkommensteuergesebes läßt klar erkennen, daß fter einer offenen Handel8g etriebs betrachtet wissen wi aus eigenem Gewerbe- ausgeschlossen, daß jemand tgestellter desselben Be-

es sich hei der Liquidation der ellschaft um eine steuerlich unbeachtliche Nach den einwandfreien

Annahme des Finan chwerdefsührenden heinliquidation handle, is verfehlt. l Í i Feststellungen der Vorbehörde hat die Beshwerdeführerin zwar nah Eintritt in die Ligutdation im Fahre 1920 ihren bisheri Geschäftsbetrieb aufgelöst, sich aber durch Beibehaltung des Ge schaftsgrundstücks einen neuen dauernden Zweck geseßt, den sie seit Fahren dauernd verfolgt.

sellshafter gar niht Anges

der Geseßgeber den Gesells als Mitunternehmer des Gesellschafter bezieht deshalb Einkün schon begriffli gleichzeitig Fnhaber eines Betriebs und Ar

nunmehr acht

Sondervorschriften Alles, was ex an Einkünften aus dem Betriebe

es Körperschaftsteuergeseßes über die Liqui- | triebs sein kann.

bei den Stammfirmen . | 3325 951 41 Noch ai E us RM D) E. 156 350 46 Aktienkapital e eo. 150 000 e o o o o | 1208 77003] Schuldner « « « ¿ «, « [18381 643 ooo 0 2 362|— | Kassenbestand und Post- «ooo 2173 678—| schedguthaben « » » » 9 972 Ll 0E 221 349/18 Einrichtung O E E E 1 und l Sang S Se) 1 682 I Hypotheken d 0 #0. 20 000 « * | 1711 298/— | Beteiligungen und Wert- d S 2510 176|— papiere C C S 36 125 F ABOTeHDelanD «s e 89 192 o e e d 2[— | Bürgschaften 40 000,— 1 686 935 Aktienkapital . . « , « « | 8300 000/— Fabritate. 4 117.117,67 | 6789 144/72 | * aube, Ol Van} 275781 “s ao e e OBOSZOINES enes S 101 578 alla Gewinnvortrag L ausioor. ., 4TILOD R Reingewinn 1928 4913,79 9 625 S S L _— E V1) S 20 000 Bürgschasten 40 000, A va s 1/3898 438/70 1686 935 Sw L 104 226/78 Gewinn- und Verlustrehnung e e «e» + |_2024 230/89 per 31. Dezember 1928. 24 044 896/46 es n ; Soll. RM Verlin-Lichtenberg, d. 2, Juli 1929, Handlungsunkosten « « » 2E old ___ Siemens-Planiawerkte Abschreibungen: Aktiengesellschaft fürKohlefabrifate, Einrichtung. « 2298,85 __ (Unterschriften) Kraftwagen « 5193,87 Gewinun- und Verlustrechnung Beteiligungen. 63 500,—- 70 992 per 31. März 1929, Reingewinn L a 9 625 RM |5 299 678 Haben. d.0 0.0 S S 64 948197 Vortrag E S G R 4 711 n C s 294 966 C —— 299 678

Eisen-Aïtiengesells{chaft

Lothringen. Scheifshacken. v, Karpf.

C P E T D E

[34497]

Vilanz ver 31. Dezember 1928,

. bezieht, kann ihm nur als Jnhaber, als Gewerbetreibenden zu- fließen und bildet einen Teil des gewerblihen Einkommens 6 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesebes). tont § 29 Nr. 3 noch ausdrücklih, daß auch besondere Vergütungen, die der Gesellschafter für Mühewaltungen im Fnteresse der Ge- eren Rechnung bezogen hat, zu den gewerblichen j Es kann demnach kein Zweifel sein, daß auch die 30 000 RM nicht Arbeitslohn, sondern gewerblihe Ein- kunft darstellen und grundsäßlih bei der einheitlihen Gewinn- feststellung 65 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergeseßes) zu Die Ausführungen der Vorbehörden, die aus den Tatumständen des Einzelfalls eine Angestellteneigenshaft des olgern wollen, verkennen diese Grundsäße des

für Scheinliquidation

dationssteuer nur für echte, niht au ( A 143/28 vom 28. Sep-

gelten, vgl. Entsh. des Reichsfinanzhofs X} tember 1928, Steuer und Wirtschaft 1929 Nr, 127, herrscht kein Der vorliegende Fall erledigt sih allerdings rechtlich noch nicht durch die das angeführte Urteil tragenden Ausführungen. Dort war gesagt worden: „Die Steuerbehörden müssen, wenn sie formell ordnungsmäßig tretenen Erwerbsgesellshaft die Anwendbarkeit des § 18 des Körperschaftsteuergeseßes ausschließen wollen, das Vorliegen einer BZweck der Liquidation ist die Ab- wicklung der laufenden Geschäfte, die Feststellung, Verwertung und Verteilung des Gesellshaftsvermögens (§8 Wird dieser Zweck nicht verfol

Außerdem be-

llschaft für

Liquidation Finkünften gehören.

Scheinliquidation beweisen. l berüdsihtigen sind. 8, 149 Des Beschwerdeführers

Aktiva, Grunde.

Gebäude »„ « « 834 300,— Abschr. S 3 920, -—

Kantine « « « 9492,60 A 892,60

Kleinbahn « . 74 000,— Zugang « -_8245,—

S3 24D,

Abgang » + 160,— 32 08D,

Abschr. . .__22 700,— j Maschinen . . 42000,— Abgang « - 379,50 41 620,90

Abschr.» « « 0 020,590 Geräte... . 9%500,-— Abschr... 4750,— Büroeinrichtung 300,— SUUAUNa 437,— TôT,—

Ab ._87,—

Abtorfungsgerechtsame

| 30 000,— Abschr... 5 000,— O DOTIA E a n e Ci Rae e a ee ias Versch. Schuldner « « « Materialvorrâte . « « «e » De e E

Passiva, Grundkapital . ..

Darmstädter und National-

bank, Dortmund . , « « Versch. Gläubiger . . Neservefonds ..

NM

7 T54 30 380

8 600

59 385

34 000 4 750

6507

29 000

65 643 291 10 105 6 846 33 770

287 157

230 000

30 830 21 357 4 950

HandelsgeseßbuŸs). e Das Vorderurteil und derx Einspruchs=- bescheid sowie die ablehnende Entscheidung des Finanzamts vom 17. Februar 1928 Bl. 111 V der Akten sind wegen dieses für die Entscheidung über den Erstattungsanspruch wesentlichen Rechtsirrtums aufzuheben.

Bei freier Beurteilung ist die Sache spruchreif. Der Beshwerde- führer greift niht die Veranlagung als mehr einen Erstattungsanspru anlagung ist deshalb niht me ] der Vorbehörde, daß ein Erstattungsanspruch nach §. 102 3 des Einkommensteuergeseßes wegen der zuviel einbehaltenen ründet sih was die Vor- ihen Grundauffassung nicht

beteiligt sih die Gesellshaft nah der Eintragung dex Einkommensteuerrve als Erwerbsgesellshaft am Wirtschaftsleben ebenso wie vorher, so ist die bloße Tatsache des Auflösungsbeshlusses und des formellen Liquidationsverfahren Wirkung. Denn dann ijt aus dem tatsahlihen Verhalten der Ge- aft zu s{hließen, daß sie in Wirklichkeit niht ihre Existenz Birtschaftssubjekt als beendet ansieht und nur noch mit der t, sondern daß sie, wenn auch in «Im vorliegenden Fall ist nah es angefohtenen Urteils und dem Akteninhalt anzunehmen, daß die Beshwerdeführerin zunächst ernsthaft ihre Liquidation betrieben hat, so daß nicht gesagt werden kann, sie der Liquidation sih ebenso wie igt; vielmehr hat sie oder Verteilung ihres Vermögens be- iht gehabt, diese Verwertung bezü ren, indem sie das Geschäftsgrundstück der von ihren Gesellschaftern neu gegründeten Raebel - Werke G, m. b. H. übertrug. Die Absicht, durch Veräußerung auch ihres restlihen Grundbesißes die Liquidation zum Abschlu derx Annahme des Finanzgeri j bezüglih des Geshäftsgrundstücks aufgegeben, nahdem ihr An- trag, ihr für die beabsthtigie Uebertragung Grunderwerbsteuer- freiheit zu bewilligen, abgelehnt worden war. Daraufhin hat wie das Finanzgerih! nah der Sathlage unbedenklich feststel konnte, die Absicht gefaßt, dieses Grundstück durh Vermietung an die G. m. b. H. Raebel-Werke dauernd zu nuven, und sie hat sich rechterhaltung dieser Vermietung einen neuen dauernden e afft Durch dieses Verhalten ist die auch steuerlich zunächst wirksam gewordene Liquidation für das Gebiet des Körperschaftssteuerrechts beendigt und die Gesellschaft wiederum zu einer aftiven und damit der regelmäßigen Besteuerung nach den gewöhnlichen Steuerabschniiten unterworfenen Erwerbsgesell- Die Einwendungen der Beschwerdeführerin in der Rechtsbeschwerde gehen dahin, daß ihre fortbestehende Absicht, u veräußern, durh ungünstige Zeitvexhältni ei. Damit aber bewegt sih die Rechtsbeshwer eßlich verschlossenen Gebiete des Angriffs gegen tstellungen dex Vorinstanz. Jst sonach in diesem Punkt der Rechks|standpunkt der angefochtenen Enischeidung

billigen, so muß dohch aus einem nicht geltend gemahten Grun die Aufhebung beider Vorentscheidungen

steuerrechtliche

Er stellt viel- tehtmäßigkeit der Ver- Richtig ist die

Nachlaßregulierung beschäftigt i veränderter Form dem Tatbestande

fortleben wil r nachzuprüfen.

nsteuer nicht besteht. behörde infolge ihrer rechtsirrtüm beahtet hat der Anspruch hier auf § 129 Abs. 1 Saß Reichsabgabenordnung; denn es handelt sich um Steuerbeträge, die für Rehnung des Beschwerdeführers als des Steuerpflichtigen durch die Gesellshaft als der vermeintlihen Arbeitgeberin, mit- hin im Sinne des § 129 der Reich8abgabenordnung „ohne Mit- wirkung des Steuerpflichtigen“ in Form. des Steuerabzugs g zahlt sind. - Daß der Beshwerdeführer die Vornahme des Steuer- abzugs als geshäftsführender Gesellshafter ¡elbst veranlaßte und Denn die offene Handelsgesell- after, ist „Arbeitgeber“ im ind s{ließlich auch zu Un- Ausführun Das Begehren der (Urteil vom

Habe nach der Eintra i vorher am wirtschaftlihen Leben beteil zunächst die Verioert trieben und auch die

ihrer Grundstücke durhzu

zu bringen, hat sie dann aber nah )t8 zumindest wünschte, ändert daran nichts. haft als solhe, und niht die Gesells Sinne der Lohnsteuer. recht gezahlt, da nah den obigen grundsä eine Lohnsteuerpflicht überhaupt nicht bestar Erstattung der 708,50 RM ist deshalb begründet. 8, Mai 1929 VI A 146/29.)

Zur Anwendung der Durchschnittssäßze bei nicht buchführenden Landwirten, die Heuerlinge beschäftigen. Der Beschwerdefsührer ist niht buhführender Landwirt. zen veranlagt. Bei dem zugrundegelegten t en für Arbeitslöhne noch nicht berüdck- sichtigt. Sie dürfen deshalb besonders nach ihrer tatsächlihen Höhe im Eingelfall abgeseßt werden. Fm Betriebe des Beschwerdeführers wird ein wesentliher Teil der Arbeiten durch vier Heuerlinge ge- für thre Arbeit kein Barentgelt. lt der Beschwerdeführer dem Wesen des Heuerlingsvertrags ge- mäß jedem Heuerling eine Anzahl Morgen Land mit Gebäuden en einen geringen Pachtzins (ins- orgen) zur Verfügung. Außerdent

Die Beträge

: Er ist des- halb nah Durchschnittssä

schaft geworden. System A T sind die Kost

p ß È S

das Grundsüt vereitelt worden auf dem ihr ge Sie erhalten die tatsächlichen zu eigener Bewirtschaftung g gesamt 732 RM für etwa 53

287 137 Gewinn- und Verlustrechnuug.

\chwerdeführertn ist cine buhführende Erwerbsgesellschaft, ihre Be- uerung hat daher gemä erbindung mit 13

leistet ex ihnen Pferd

egespanndienste ohne Neben den

t esiritten zulässigen Abs Durchschnittssäßen will der Beschwerde

esonderes Entgelt. i egungen von den ührer nun den Wert dieser

8 13 des Körperschaf

] teuergeseßes in es Einkommensteuerge

onstigen un

Verlustvortrag . « Betriebsunkosten . . L AR A s Sehälter und Löhne Soziale Lasten .

Zinsen und Diskont Abschreibungen -

abrikation . «

teintransport : 5 S

A a s

gemäß ausgeschieden :

5 (S S:. S S

NM

16 622 54 605 18 499 91 172 10 540

837 44 970

237 248 202 384

1 093 33 770

Grundsäßen über die Besteuerung gewerblichen Einkommens buch- en, also auf Grundlage des steuerlih t ei dem für die Feststellung des An- fangsvermögens die §8 104 ff. des Einkommensteuergeseßes maß- D Jn der Tat 1] die Besteuerung aber nah dem Uebershuß der Einnahmen über die Aus kommen also als folhes aus Grundbe ¡stellung der Veranlagung in die entscheidungen aufzuheben und die nicht spruchreife Sache zurück- (Urteil vom 7. Mai 1929 T A a 818/28.)

61. Das „feste Gehalt“ des geschäftsführenden Ge- sellschafters einer offenen nicht vem Steuerabzug vom Arbeitslohn.

Gespanndienste, den ex au aus 1295 RM im Wirt wendung für fremde Arbeitskrä behörde hat die Absezung ver die Arbeltsleistung der Heuer

18 RM je Gespann und Tag, insgesamt r 1925/26 berechnet, als Auf- seßt wissen. agt, weil die Gespanndienste durch inge ohne Barentgelt ausgeglichen

führender Kaufleute zu er berihtigten Bilanzgewinns

gebend sind. aben erfolgt, das Ein- chandelt worden.

t kann dahin- em Punkte waren die Vor- S )

Die Rechtsbeshwerde ist begründet. 1. Zunä eitslohn-

gestellt bleiben, ob die Heuerlinge in einem Arx verhältnis zum Beschwerdeführer stehen, oder ob in der Ueber- nahme der Arbeitspflicht eine Betätigung als freie Landwirte (Unternehmer) im Fnteresse ihres gepachteten (vgl. § 6 der Preuß. Pachtshubordnung vom 30. September 1925, Geseßsammlung S. 142) Betriebs zu sehen ist. Beschwerdeführer machen muß, um einen Arbeitserfolg zu er-

zuverweisen.

Handelsgesellschaft unterliegt

Die Aufwendungen, die der Der Beschwerde- |

237 248 Aus dem Aufsichtsrat {sind saßzungs-

Herr Bergbauunternehmer C.

mann, zu Kurl,

Herr Markscheider F. Deer, zu Dorts-

mund,

us Baron F. v. Papen, zu Merfeld, erner hat Herr Gutsbesißer H. Harpen, zu Bochum, sein Amt als Aufsichtsrats

mitglied niedergelegt.

Die erstgenannten drei Herren wurden wieder in den Aufsichtsrat gewählt, ferner wurde Herr Bergassessor E. Middelschulte, zu Unna, neu in den Aufsichtsrat gewählt.

Merfeld, den 28. Juni 1929.

Merfeld A.-G.

für Torfindustrieu, Dedlandtullur, res.

Der Vorstand,

ührer ist Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft.

eine Tätigkeit im Fnteresse der Gesellshaft er ist Gesch ührer der Gesellshaft hat er laut Vereinbarun spruch auf ein Fahresentge alts des jeweiligen ersten Angestellten. Jahre 1926 wurden ihm aus diesem Grunde insgesamt 30 000 RM gutgeschrieben; hiervon hat er 16537 RM abgehoben. amtbetrag ist dex Lohnsteuer unterworfen worden. chaft hat im Fahre 1926 mit Verlust gearbeitet.

\chwerdeführer treffende Verlustanteil beträgt 18 993 RM. Unter dieses Verlustes und der als Arbeitseinkommen 1 owie der übrigen Einkünfte ergab eine Steuer von 1883,50 RM. Der von den 30 000 RM Ges führerentgeli einbehaltene Steuerabzug vom Arbeitslohn beträgt ) insgesamt 2592 RM. Den danach überzahlten Lohn- steuerbetrag 708,50 RM beantragt der Beschwerdeführer, thm zu erstatten bzw. auf andere Rüstände zu verrehnen, Die Borbehörden haben die Erstattung abgelehnt. Sie weisen darau hin, daß § 102 Abs. 3 des Einkoinmensteuergeseßes na vom Reichsfinanzhof zuteil gewordenen Auslegung die

_wirischaftlich in beiden aufwendungen für fremde Arbeitskräfte“ im Sinne der hnitts\aßbestimmungen angesehen werden, eshäftigung der

anormalen zu bezeichnen, auf

shnitts\säßen nicht Anwendung Sodann ist die Ab abhängig, daß die

Fällen als

Ein Grund, lediglich euerlinge den Betrieb als einen en die Veranlagung nach Durh- inden könne, ist nicht

ufwendungen nicht etw wesentlich beein- r Fnhalt der Ge-

Übrigen Gesellscha v L des doppelten Ge O eßbarkeit der e einen den Normalertra lussenden Umfang haben. 2. Richtig ist, daß amtleistungen des Beschwerdeführers den Gegenwert für die Arbeitsleistung der Heuerlinge Pachtzinszahlung der Heuerlinge den Ausgleich schafft. kann es abêr dem Beshwerdeführer niht verwehrt. werden, die Aufwendungen, welche thm seine Leistungen verursachen, als Lohn- aufwendungen geltend zu machen,

a) Der dem Beschwerdefü Landes zu außer winn kommt hier

Die Gesell- Der den Be-

Berüssichtigun

¡ldet j i: J ; angeseótén 90 ildet, soweit niht bereits die

rer durch die Ueberlassung des edrigem Pachtzins entgehende Ge- rage. Denn er ist auch assen, da der net worden

ewöhnlih ni ei allerdings niht in F bei der Anseßung der Einnahmen außer acht gel Ertrag nux aus dem eigenbewirtschafteten Lande bere

Sntscheidungen des NeichSfinanzhyofS.

ist. Wäre bei der Veranlagung nah Durchschnittssäßen der ges samte Besiy einshließlich der verpahteten Teile der Ertrags- berechnung zugrundegelegt worden, so könnte der Beschwerde- L a freilich den auf die überlassenen Ländereten entéclandew eil des angeseßten Ertrags, vermindert um die Summen der baren Pahtzinsen, als Entgelt für die Heuerlingsarbeit wieder abseßen, was im Ergebnis auf dasselbe herausfäme. Hat der Beshwerdeführer neben der bloßen Ueberlassung von Land und Gebäuden noch besondere E in Form der Gebäude=- erhaltung und der Tragung von Abgaben zu bewirken, so kann er diese abziehen. Fm vorliegenden Falle scheinen derartige Un- kosten durch die Gewährung etnes Werbungskostenpaushsaßes von 40 vH der baren Pachtzinsen berücksichtigt zu sein. |

b) Bei der Gespannhilfe kommt es darauf an, ob sie bes sondere Unkosten verursacht hat oder niht, Möglich ist beides. Es rst denkbar, daß die Hilfe mit den normalen Kräften des eigenen Betriebs des Beschwerdeführers so geleistet worden ist, daß eine Mehrbelastung des Betriebs nicht eintrat. Aufwendungen über den Rahmen der bereits bei den Durhschnititssäßen berücksichtigten Ausgaben für das Halten der für den eigenen Betrieb des Bes \hwerdeführers notwendigen Gespanne würden dann nicht vor= liegen. Anderseits ist es niht ausgeschlossen, daß der Beschwerde führer infolge der Gespannhilfe Me hx aufwendungen über den eben gekennzeihneten Rahmen hinaus hatte. Diese könnten ins- besondere darin liegen, daß er einen höheren Bestand an Pferden halten mußte oder auch bei gleihem Bestand mehr Futter oder meh r Kräfte für die Bedienung benötigt wurden oder die Zug= tiere sih s ärker abnußten. Nicht in Frage kommt dagegen die Absebung eines Betrags, der dem Entgelt entsprehen würde, das der Beshwerdeführer bei gewerbliher Vermietung seiner Ge= spanne an fremde Landwirte verlangen könnte, Denn es fommt hier nur darauf an, die tatsählihen durch die Gespannhilsê ver- ursahten Betriebs u n k osten zu ermitteln, niht etwa den unter anderen Umständen erzielbaren Gewinn. 83. Die Vorentscheidung hat die Möglichkeit von Mehraufwendungen nicht in Betracht ge= Jegen: Sie unterliegt daher der Aufhebung wegen möglicher Ver=- ennung des A der Werbungskosten bzw. wegen gerügier nicht genügender Klärung des Sahhverhalts. Die niht spruh- reife Sache ist an die Vorbehörde zurückzuverweisen, Diese wird nunmehr zu prüfen haben, ob und inwieweit der Beschwerde- führer mit seinem Begehren Mehraufwendungen im Sinne der obigen Rechisausführungen Nr. 2 geltend machen wollte und bejahendenfalls inwiefern das Begehren sahlich gerechtfertigt ist. Dabei sei noch darauf hingewiesen, daß, sofern vermehrte Futterkosten in Frage kommen, auch der Verbrauch eigener Er- zeugnisse hinzuzurehnen ist. Der Went dieses Verbrauchs wäre an sih grundsäßlih en zu berechnen, wie die ei ide ria von Gegenständen zu außerhalb des Betriebs liegenden Zwecken (vgl. Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 157); eine Bewertung nah § 21 des Einkommensteuergeseßzes kommt für den Landwirt an si nicht in A Doch muß bei nihtbuchführenden Landwirten die Berehnung wegen des Wesens der Durhschnittssäße unter einem anderen Gesichtspunkt erfolgen, denn die Dur \nittssäge seyen ein Normalverzehr an eigenen Erzeugnissen für bes triebliche und betriebsfremde Zwede voraus. Der Rest der Er4 zeugnisse wird mit Gewinn veräußert. Werden nun Erzeugnisse Uber den Normalbedarf hinaus für betrieöblihe Zwede vers wendet, so entfällt damit auch ein entsprehender Teil des Normal

ewinns. Will man also zu einem rihtigen Ergebnis ommen, o muß auch dexr Gewinn, der bei Veräußerung des Selbstso verbrauchten erzielt worden wäre, abgerehnet werden. Die ahs- zuseßenden Werte werden also keine „Verbraucher“-Kleinhandel§z preise des § 21 sein, sondern Erzeugerpreije. (Urxteil vont 15, Mai 1929 VI A 1194/28.)

63. Zur Abseßung wegen Abnußung bei Gebäuden und Gebäudeteilen, die der Eigentümer dritten Personen zur Benutzung für gewerbliche Zwecke gegen Entgelt über- läßt, Die Einwendung des Finanzamts geht dahin, daß das Finanzgeriht zu Unrecht für die Gebäude bzw. Gebäudeteile, die der Steuerpflichtige nicht zu seinem Gewerbebetrieb oder als Wohnung zu privaten Zwecken benüßte, sondern Dritten mietweise überließ, die Abseßung wegen Abnußung nich: nach §S§ 105 ffff.j landes nah § 110 des Einkommensteuergesezes bemessen habe.

as Finanzamt vertritt die Laa daß Gebäude, die nal dem Neichs8bewertungsgeseß § 26 als Betriebsvermögen zu be- handeln seien, auch nach §8 105 ff. des A als gewerblihes Vermögen anzusehen seien und der Abseßung wegen Abnußung demgemäß höchstens der I die Vermögen= teuer festgestellte Wert, niht aber nah § 110 des Einkommen= teuergeseßes der gemeine Wert zugrunde gelegt werden dürfe. Dieser Oa kann indessen niht beigetreten werden. Daß! 8 26 Abs. 3 des Reichsbewertungsgeseyes unter gewissen Voraus- eßzungen Gebäude, die dex Eigentümer an Dritte zur Benußung für gewerbliche Zwecke tät si hat, als selbständige gewerh= iche Betriebe behandelt, erklärt sh aus dem Funteresse der Länder und Gemeinden, solche Gebäude gerade so wie die vom Eigentümer zu scinem eigenen Gewerbe benußten Gebäude besteuern gu können. Daraus folgt aber R daß auf solche Gebäude auch die Bestimmungen der 88 105 ff. des Einkommensteuer- eseßes angewendet werden müssen. ie 88 105 bis 108 des inkommensteuergeseßes beziehen sich lediglih auf Gegen die zum Betriebsvermögen im Sinne der 88 12, 13 des Ein- kommensteuergeseßes zu rechnen sind, aber niht auf E tüde, im Sinne des § 38 des Einkommensteuergeseßes, deren Erträgnisse als besondere Einkommensteuerart behandelt werden. Mit Recht hat das Finanzgericht, da die Einkünfte aus der Ueber- lassung der Gebäude bzw, Gebäudeteile an dritte Personen nah § 39 des Einkommensteuergeseßes zur Besteuerung herangezogen werden, die Ab egung wegen Abnußzung dieser Gebäude bzw. Gebäudeteile nah § 110 des Einkommensteuergeseßes bemessen. Daß die Benuter der Gebäude vom Steuerpflichtigen auch noch andere Leistungen (elektrishen Strom) bezogen haben, {loß dié Anwendung des § 38 und demgemäß des § 110 des Einkommens steuergeseßes nicht aus. (Urteil vom 15, Mai 1929 VI ‘A! 719/29.)