vir. vertreten durch den Nechtsanwalt G. Sciefler, klagt gegen seine Chetrau Alma Elise Glin, geb. Lübbe, zurzeit unbekannten Aufenthalts, mit dem An- trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den \{uldigen Teil zu erklären, und ladet die Beklagte ur mündlihen Verhandlung des Nechts- fireits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 4 (Ziviljustizgebäude, Sieve- kingplayz), auf den 7. November 1929, 9# Uhr, mit der Aufforderung, \ich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtéanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hamburg, den 15, Juli 1929.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38523] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Helmut Schwidew}|ki in Stade-Hörne, Nr. 295 b, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Heumüller in Stade, klagt gegen seine Ehefrau Maria Schwidewski geb. Hunk, z: Zt. unbe- kannten Autenthalts, früher in Altona- Bahrenfeld im Mädchenheim auf Ehe- scheidung aus S8 1565, 1568 B. G.-B. und Schuldigerklärung der Beklagten ge- mäß § 1574 Abs. 1 B. G.-B. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade aufden 18, Oktober 1929, vormittags 10+ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechlsanwalt als Prozeßbevollmächtigten verireten zu lassen.
Stade, den 10. Juli 1929.
Der Urkundsbeamte des Landgerichts,
[38520] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Elsa Schsche, geb. Werner, verw. gewesene Braune, in Neustadt a. Orla, Jüdengasse 10, Prozeßbevollmächtigter : Yechtsanwalt Kröber in Naumburg a. S, klagt gegen den Heizer Karl Nichard Schöche, früher in Zeiß, auf Grund der S8 15672, 1568 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechts\treits vor die 1T. Zivil- kammer des Landgerichts in Naumburg a.S. auf den 19. November 1929, vor- mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge- Iassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll: mächtigten vertreten zu lassen.
Naumburg a. S,, den 15. Juli 1929,
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[38521] Oeffentliche Zustellung.
Der Gärtner Gustav von Adlersfeld in Neuwied, Kirchstr. 27, ProzeßbeyoUmäh- tigter: Nechtsanwalt Heuß in Neuwied, klaat gegen jeine Ehefrau Gertrude von Adlersfeld, geb. Herbold, früher in Köln-Merkenich, Höhenweg 52 bei Maur, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Sas auf Scheidung der am 7. Januar 1911 vor dem Standesbeamten in Neus wied geschlossenen Ehe aus Allein- pershulden der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Neu- wied auf den 21, Oktober 1929, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.
Neuwied, den 12. Juli 1929,
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[38524] Oeffentliche Zustellung.
Maria Josefine Merkt geb. Are in Köln a. Nh., vertreten durch Nechtsanwalt Dr. Hölder-Weiß in Ulm, klagt gegen ihren Chemann Andreas Merkt, Bau- ingenieur, früher in Munderkingen, O.-A. Ghingen a. D., nun unbekannten Auf- enthalts, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Nechts\treits vor die IL. Zivilkammer des Landgerichts Ulm a. D, auf den 25. September 1929, vormittags 9 Uhr, mit der Aut|forderung, einen bei diejem Geriht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. (R. 22/29.)
Ulm a. D., den 13. Juli 1929,
Ge]|chäftsstelle des Landgerichts,
[38525] Oeffentliche Zustellung,
Die Irmgard Wäderle, geb. 18. April 1929, in Klingenstein, klagt gegen den zu- leßt in Heurlingen wohnhaften Georg Spohrer von Wolferszell, auf Unterhalt aus außereheliher Vaterschaft, und be- antragt, durch vorläufig vollstreckbares Urteil : 1. seine Vaterschaft festzustellen, 2. ihn zur Zahlung von monatlih 35 NM, vierteljährlih vorautzahlbar, von der Ge- burt bis zum 16. Lebensjahr, zu ver- urteilen. Der Beklagte wird zur Güte- verhandlung auf Montag, 2. Sept. 1929, nachm. 33 Uhr, vor das Amts- gericht Blaubeuren geladen.
Württ. Amtsgericht Blaubeuren,
den 15, Juli 1929,
[38289] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Elfriede Fiedler in Delivsch, vertreten durch das städtische Jugendamt in Delibsh al3 Amtsvor- mund, klagt gegen den Arbeiter Her- mann Zahn, z. Z. unbekannten Äuf- enthalts, früher în Zschortau wegen Unterhalts mit dem Antrag, den Be- klagten kostenpflihtig zu verurteilen, der Klagerin vom 1. Fanuar 1924 an his sur Vollendung des 16, Lebensjahres an Stelle der durch Urteil vom 1. April
Reichs- und Staatsanzeiger Nr, 164 vom 17, Juli 1929, S, 4,
rente, für das Kalenderjahr 1924] diesem monatlich 10 RM, für 1925 15 RM, für 1926 20 RM, für 1927 25 RM und ab | treten zu lassen.
1. Januar 1928 30 RM monatli zu | Dresden, den 8. Zuli 1929. zahlen und das Urteil für vorläufig |Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
vollstreckbar zu erklären. ur münd- bei dem Landgeriht Dresden. lichen Verhandlung des Rechtsstreits (38527]
wird der Beklagte vor das Amtsgericht
in Delißsh auf den 24, September | Der Gastwirt Max Jenbs{ch in Eilen-| Hamburg, den 13. Juli 1929.
1929, vormittags 9 Uhr, geladen. |burg, Prozeßbevollmädtigter: Rechts- | Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. beistand Paul, ebenda, klagt gegen den
Delißsch, den 6. Zuli Beta toftell Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle | Reisenden Johann Rudolf Hermann R E Weishaar, unbekannten Aufenthalts, früher | [28287] Oeffentliche Aa:
s Amtsgerichts. ; i ; E S in Eilenburg, Wallstraße 17, Die Frau Melitta Lindner Wiwve. in [37830] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Brunhilde Mier, | den Beklagten durch vorläufig vollstreck- Ane, O ie S E bares A ta e ier, Dortmund, Friß-Reuter-Str. 14, san den Kläger 71,50 NM ne 89/9 Zinsen : vertreten durch das städtische Fugend- | seit 28. Oktober 1922 zu blen; Zur mit dem Antrage, den Beklagten kosten- amt in Dortmund, klagt gegen den | mündlichen Verhandlung des Nechts\treits pflichtig zu verurteilen, der Klägerin Arbeiter Alfred Georges, früher in | wird der Beklagte vor das Amtsgericht que Gemälde, und zwax „Rückehr von Dortmund, Dora Das 1, jeyt unbe- [in Eilenburg auf den 25, Oktober 1929, | der Jagd“ des Jean Baptiste Greuze fannten Aufenthalts, wegen Unter- | vormittags 9 Uhr, geladen. und „Waldlandschaft mit Hieronymus haltsforderung mit dem Antrage: Eilenburg, den 12. Juli 1999, und den Löwen „von Dughet, heraus- 1. den Beklagten zu verurteilen, an das Das Amtlsgericht. zugeben. Die Klägerin ladet den Be- an 9. 3. 1929 zu Dortmund geborene E eue s Landgeri A
Kind Brunhilde Mier zu Händen seines | 5; e ehtsstreits vor das ri Î jeweiligen Vormundes vom Tage der D Sr Sg, k Hamburg, Zivilkammer 8 ( E
Zeburt bis zum vollendeten 16. Lebens- O Í gebäude, Sievekingplaz), auf den 8. O tabte vierteljährlich im voraus eine e T De O ae tober 1929, vormittags 94 Uhr, Geldrente von 90 RM. zu zahlen; | sebbevo E B d c furt mit der Aufforderung, sih dur einen 2. dem Beklagten die Kosten des Recht3: Kaiser und Dr. Wilhelmi, Frankfurt | gj diesem Gericht zugelassenen Rechts- } anjvalt als Prozeßbevollmächtigten ver-
R e L ¿7 qa. M, Goetheplay 5, klagt gegen den streits zur Last zu legen; 3. das Urteil | F rtreter Willi Leininger, früher in treten zu laffen.
Gericht zugelassenen Rechts-
nen Verhandlung des Rechtsstreits vor das anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver-
Landgericht in Hamburg, Hivil- kammer 8 (Ziviljustizgebäude, Sieveking- plaß), auf den 8. Oktober 1929, vormittags 94 Uhr, mit der E rung, fa B einen bei diesem Gericht as senen Rechtsanwalt als Prozeß- vollmächtigten vertreten zu lassen.
F, W. Mühlhaus, unbekannten Auf- enthalts, auf Herausgabe von Bildern,
zuleßt
in Weimar, wegen Forderung
aus Darlehen u. a. und beantragt vor-
läufig
vollstreckbares Urteil zur Zah-
lung von 141 RM nebst 9 95 Zinsen
Frau seit 1. Funi 1929, i
ur münd-
hen Verhandlung wird Beklagter vor
das Amtsgericht Dienstag, den 27. August
Stuttgart 1 auf 1929,
vormittags 9 Uhr, Archivstraße 15, I. Sto, Saal 207, dai aO
Stu
art, den 13. Juli 1929.
Urkundsbeamtec der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Stuttgart T.
( tren | Hamburg, vertreten durch den Rechts- E T T 71,90 NM Forderung mit dem Antrage, Aal V. Ablaß, klagt gegen Gustav
7. Aktien-
gesellschafsten.
[38112]
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft be-
steht aus den H Berlin-Frohnau, Dir. Dr. J. Mariant« {chik, Düren, Rhld., Kaufm. Rob. Pfüßner, Berlin-Steglit.
erren: Ing. E. Cieslik,
Juternationale Jndustriebedarfs-
Akt.-Ges.
(I I: I (I
[37561].
Vilanz per 30. Sevtember 1928,
gemäß 3 708 Nr. 6 Z.-P.-O, für vor- Frankfurt a, M., Elifabethenstr. 37, jeßt
jevt unbekannten
er Behauptung, daß er sein un-f Berlin W. 35, den 6. April 1929, Trägerunterrock, Stoff zu Unterbett-
läufig vollstreckbar ¿u erklären. Ur i Hamburg, den 13. Fuli 1929. mündlichen Verhandlung des. Reds: See C Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. A E : cm2 E Me A Be 106 Mi Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, E R E Kasse u. Postscheckguthaben 8 317/26 S "9 3 el tember 1929, ‘ vor- [an die Klägerin 494,70 NM nebst 9% | [37837] Oeffentliche Zustellung. _| Vier- und Darlehnsdebi- ANS D Uke Vlabon T Zinsen seit 1, Juni 1929 zu zahlen und | Frida Kagenwadel, Avbeiterin I E O s s ors « e) 287 880 S bots 18 Ruli 1929 das Urteil für vocläufig vollstreckbar zu | Feuerbach, Mörikestr. U N gegen | Vorräte laut Jnventur . 101 280/61 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ertlâren, Zur mündlichen Verhandlung | thren zuleßt in Marbach a. N. wo s 934 761/87 n C a E E D auf Es. Gebfeier ‘1929, beantragt vorläufig vollstreckbares Ur- | Aktienkapital... . , . | 100 000|— [37843] Seele une ng, % 9 Uhr, Zimmer 112, Neubau, Gerichts- | teil zue e f Í S L A p Cen a L 3 281/53 Der minderjährige Karl Hein j E ivarzseidenem Kleid, 1 seidene Bluse, | Vertragskonto Hak . . , 174 963/14 Scheffer in Conz, vertreten dur das O M., den 9. Juli 1929, iee Rock, 2 Westen, 1 Unterrock Hypothekenaufwertungen 20 365/80 E O E fibeee | Geschäftsstelle des Amtsgerichts. R e (Seidentritot), | Kreditoren . . . . . , | 635 250/92 klagt gegen den Kraftwagenführer 2 weiße nterhosen, unrerotaue | Gewinnvortrag « « « . « 900/48 Jakob Müller, früher n Obe, A N Untbdse, 1 seidenen Trägerunterrock, s D o34 76187 j Aufenthalts, unter [37831] Oeffentliche Zustellung. 1 hellbraunen Unterrock, 1 hellseidenen
Verlust- und a
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
aus dem Vertrag der Entscheidung | Beklagter zur mündlichen Verhandlung eines Schiedsgerichts, und zwar sollen | vorx das Amlsgeriht Marbach a, N. Sie und Herr Scholz zusammen einen | auf Mittwoch, den 21. August 1929, gemeinsamen Sch‘ed8rihter und Herr | nachm. 3 U P E Gi A Mathias einen zweiten Schiedsrichter | Marbach a. N., den 12, Juli 1929. ernennen. Das Amtsgericht.
[38288] Oeffentliche Zustellung.
Der A. Klein in Berlin, Etsenawer Straße 90/91, klagt gegen den Ernst Collani, früher in Berlin-Schöneberg
[37616].
ehelicher Erzeuger sei, mit dem An- | Potsdamer Straße 115 a, l. An bezügen, 1 geblümte Trägerschürze, per 80. September 1 trage, den Beklagten kostenfällig zu S Wilhelm Volmerg, Fabrik- | 1 helle Trägerschürze, Stoff zu Träger- : verurteilen, ihm vom Tage der Geburt, | besißer, zuleßt in Ms i. Br. | schürzen, 1 schwarzen Sommermantel, | An Ausgabven, RM [5 vom 4, April 1929 ab bis zum vollen- } wohnhaft, jezt unbekannten Aufent- | 1" s{chwarze Téägerichürze 1 fariertes | Rohmaterialien . . . . , | 279 414/29 deten 16. Lebensjahre eine Unterhalts- | halts. Werktagstleid, 1 Pelz, 2 Schals, 7 Paar | Handlungs- und Betriebs- rente von 90 RNM, vierteljährlih im] Auf Grund des Vertrages vom | Strüm fe, 3 Untexrtaillen, 1 Paar Une 648 201/07 voraus zu entrichten, die rückständigen |5. Oktober 1924 vershulden Sie dem | Winterhausschuhe, 5 neue weiße Hems- | Abschreibungen . . . « 87 800/17 Beträge sofort. Zur mündlichen Ver- Kaufmann Alfred Mathias ein Rest- den, 3 ältere weiße Hemden, 3 farbige | Gewinn 1927/28 . „ «5 900/48 handlung des Rechtsstreits wird der | kaufgeld, von welchem ein Teilbetrag | Hemden, 6 mal Bettbezüge, 12 Bett- 016 316/01 Beklagte vor das Amtsgericht in Trier, | von 10 000 RM — R S laken, 24 Haipfel, 6 Kissen, 2 Betten A Pauptgebäude, Zimmer 32, auf den | mark —- bis zum 31. 10, 1924 bezahlt | 1 ältere \{chwarzseidene Bluse, Stoff Per Einnahmen. 28. August 1929, vormittags | werden sollte, Herr A. Mathias hat (lilagestreift) zu Blusen, Tuch e Gewinnvortrag 1926/27 133/34 9 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist seine Ansprüche an die Firma Banco | 2 Hai [% 1 Büfett, 1 Sofa, 4 Stü le, | Einnahmen für Bier usw. | 1016 182/67 wird gemäß 8 2622 Z.-P.-O. auf | Lariano Como, in Gadenabbia | 1 Schlafgimmereinrihtung sowie zur 1016 316|/0L 1 Woche fesigesehi. (Jtalien), abgetreten. Nah Nr. 6 des | Tragung der Kosten des Rechtsstreits.
Trier, den 4. Fuli 1929. Vertrages unterliegen treitigkeiten | Unter Erklärung zur Feriensache wird | Meiningen, den 30. September 1928,
Drauerei Hak A. G. Unterschrift. E E R E Be L Bs 2 V E R
Vilanz per 31. Dezember 1928.
Auftrage der Firma Banco S
Bozener Straße 6, mit dem Antrag auf | Jm
nannt hat. Jch fordere Sie gemäß | gegen den Kaufmann Johann Heinrich 9 1029 Z.-P.-O, hierdurch auf, binnen Müller, A in Berlin W. 15, jeßt einer einwöchentlichen Frist mir | unbekannten Aufenthalts, wegen Hypo- Berlin-Schöneberg, 5. Juli 1929. | Jhren Schiedsrichter mitzuke:len, tekenforderung, mit dem Antrage, den
Ls ert L ag D vorläufig E bei Seme iung 385 ffentli ° Freteurg 1. Dr, vom 15, Pat 1929, | der Zwangsvollstrekung auch in den e E na Det-} Abteilung A 5, wurde die öffentliche | im rundbuch von Plöôx Band 11 mold, Langestraße 78, Prozeßbevollmäch- | BUstellung dieser Aufforderung be- | Blatt 17 verzeichneten Grundbesig im tigter: Rechtsanwalt Blanke in Detmold, willigt. : e Range der Hypothek Abteilung III klagt gegen den Tischlermeister Wilhelm reiburg i. Br., den 10, Fuli 1929. | Nr. 10 von 25000 GM zur Zahlung Kuhlmann, früher in Bielefeld, Meinder- | Lelhäftsstelle des Amtsgerichts A5. von 8000 GM nebst 8% jährlicher straße 4, auf Grund der Behauptung, 37832] Oeffentliche Zuftelluns Pl I dem L Biber an daß der Beklagte dem Kläger für die in | (27832] Oeffentliche Zustelluns. verurteilen, Zur mündliche
A ea N o ees E H. F. Müller in Halle a. S, | klagte vor das Amtsgeriht in Plön
Schöneberg, Grunewaldstraße 66, Zim- mer 34, auf den 28, September 1929, 9 Uhr, geladen.
Triststraße 6, Prozeßbevollmächtigter: | auf den 2. September 1929, vor- el Pa s n E Re tambaali Dr. Albert Müller in | mittags 10 Uhr, geladen. kostenpflicht q L 919 85 RM Halle a, S., klagt gegen den Kaufmann | Plön, den 11. Zuli 1929. Leit 80/5 Binson seit 90 Juni 1929} Emil Schramm als A der nicht Der Ürkundsbeamte, a zu zahlen, Zur mündlihen Verhandlung eingetragenen Firma Halleshe Prâ-| der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
, istonswerkstätten E. Schramm in O des Rechtsstreits wird der Beklagte vor | ston M : i / das Amtsgeriht auf Montag, den L P A [37841] Se rlontige Zusteliung.
26. August 1929, vormittags 9 Uhr, derung, mit dem Antrage, auf kosten- Säintortoeg 16 Pro xe bebo A U : C! C Steintor , PV Ua A TEL “Detmold, den 15. Zuli 1929. pflihtige Und vorläufig vollstreckbare NeGiéanivalé Dr Webeineyer-in s lön,
D : erurteilung des Beklagten, an die | qut j s Geschäftsstelle ITT des Amtsgerichts. Klägerin 281,90 RM nebst 8 ‘% Zinsen Le Dn Paulin E ei
C R E PRE E von 94,90 RM seit 28. Jui 1928, von [38285] Oeffentliche Zustellung. 41,50 RM seit 4. Auguit 1928, von Die Fohanna rlotte led. Schindler | 69,40 RM 5 4. September 1928 und in Dresden, Wilsdruffer Str. 91IV, | von 76,50 RM seit 31, August 1928 zu vorläufig vollstreckbar bei Vermeidung Prozeßbevollmächtigter: Rechlsanwalt anen, Zur mündlichen Verhandlung | gex Zwangsvollstrekung auch in den Justizrat Blüher in Dresden, klagt | des Rechtsstreits wird der Beklagte vor | im rundbuch von Blön Band 11 egen den kaufm. Vertreter Kurt |das Amtsgeriht in Halle a. S,, Blatt 17 verzeichneten Grundbesiß im Laupiß, früher in Dresden, Berg- | Preußenring 18, auf den 21. August | Range der Hypotheken Abteilung Ill mannstraße 50, auf Grund der Be- | 192 , vormitiags 9 Uhr, Zimmer | Ne. 6 und 8 von 5000 GM und 2000
BUoeitavtonto o e se |
Aktienkapital . . Schulden Rejervefonds . . Delkrederekonto . DTEINIeWNnn «e
a f L ‘; Atktiva, Zahlung von 315 NM nebst 9 2s Zinsen | Lariano, als der Re t8nachfolgerin des 37 i fentliche Zustelluna. x Be dei 1 September odr für E Herrn Mathias, teile ih a Mea R U eb. S rerer O D e A gelieferten Ulster. Zur mündlichen Ver- | daß meine Partei zum S ledsrichter | ¡1 Mien Hadersdorf-Weidlingen, Cot- O arlehnsfto. E handlung des Rechtsstreits wird der Be- A Rechtsanwalt Dr. Ernst Facob- tage 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- R e 57. 065186 flagte vor das Amtsgericht Berlin- | sohn, Berlin W. 9, Linkstraße 89, er- | anwalt Dr. Wedemeyer in Plön, klagt L e
66 513/35
1100 818/92
NAG 600 000 S l 456 057138 V 86000 ¡ 8 750|— ¿ 2 011/54
1 100 818/92
-e e... S S “S-W
Gewinu- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.
Die Firma Paul Schmelzer, Jnh. | lung des Re ee wird der Be- | » andlungsunkosten
Vortrag aus 1927 « « « «
Verlust. L 895 619/73 Abschreibung auf Jnventar 7 200/25 Delkrederekonto, 5% von 174 415,62 , . 8 750,— aus 1927. . . 6750,— 2 000|— NEINIeDINtE «is ps f 2 011/54
906 831/52
Gewinn. Gewinn auf Warenkonto 904 299/43 2 532/09
906 8311/52
DasAusfsichtsratsmitgliedViktorBachrach
unbekannten Aufenthalts, wegen Hypo- | in Hamborn is aus dem Aufsichtsrat aus- thekenforderung, mit dem Antrage, den | geschieden und an seine Stelle der Kauf- Beklagten Müller kostenpflichtig und | mann Albert Mendel in Köln zum Mit- glied des Aufsichtsrats bestellt worden.
Herne, 26. Juni 1929,
Gebrüder Kaufmann Aktien-Gesellschaft. Kadden.
auptung, daß sie dem Beklagten | Nr. 111, geladen, M Goldmark zur Zahlung von 7024,15 Laie am 15, Dezember 1928 1350 RM | Halle (Saale), den 3. Juni 1929. | Goldmark ebst ae jährlicher infen eliehen und dieser sich verpflichtet | Der Urkundsbeamte der Geschäfts- | von 5000 GM und 65% jährlicher be, den Betrag nebst dem Sparkassen- stelle 6a des Amtsgerichts, ginsenverlust bis 5, Februar 1929 —— zurückzuzahlen, aber troy Mahnens [38286] Oeffentliche Zustellung.
niht gezahlt habe, mit dem Ml Die Frau Melitta Lindner Wwve,, den Beklagten durch vorläufig vollstreck- | geb. Strakosh, in Hamburg vertreten bares Urteil kostenpflichtig zu ver- urch den Rechtsanwalt Dr. Ablaß, urteilen, der Klägerin 1359 RM a s gegen Gustav F. W. Mühlhaus, samt 5% Zinsen Lit 11, Dezember | unbekannten Aufenihalts, aus un- 1928 zu zahlen, Die Klägerin ladet den Beklagten t mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 12. Zivilkammer des Landgerichts zu | dem Klagetage und dex Kosten des Dresden auf den 24. September | Rechtsstreits einshließlich der Arrost-
mündlichen Verhandlung des Re streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Plön auf den 2, Sep- tember 1929, vormittags 10 Uhr, geladen.
Plön, den 11. Fuli 1929.
Der Urkundsbeamtee
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
1. November 1928 zu verurteilen. dis:
erlaubter Handlung, mit dem Antrag, den Beklagten zur Zahlung von 35 006 Reichsmark nebst 914 % Zinsen seit S [37842] Oeffentliche Zustellung,
Max Winter, hier, Königstr. 78, 0, ¿bebollrädbtiater: Rechtsanwalt
1921 — 4 C 100/21 — festgeseßten Geld-
1929, vormittags 9 Uhr, mit der B zu verurteilen, Die Klägerin X
r Aufforderung, sich durch einen bei lladet den Beklagten zur mündlichen | Gall, hier, klagt gegen Karl Boger,
Ve
rantwortliher Schriftleiter
Zinsen von 2000 Goldmark seit dem | Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verantwortlih für den Anzeigenteil
t8- J. V.: Oberrentmeister Me y er, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J.V.: Mey e x)
in Berlin.
Druck der Preußishen Druckeref-
und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin,
Wilhelmstraße 32. Sechs Beilagen
(einshließlich Börsenbeilage und
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entralhandelsregisterbeilagen).
(7 T R
Preußischer
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n6befondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr - dru ck (einmal unterstriden) oder dur
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Berlin, Donnerstag, den 18. Fuli, abends.
Postschecktonto: Berlin 41821, {G29
Juhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich. Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Verichtigung zur Bekanntmachung über die Festseßung der
Durchschnittsheuern für Seeleute usw.
Preußen.
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Aenderungen Westfälischen Pfandbriefamts für Haus-
der Saßung des
grundstücke. Ausführungsanweisung
20. Oktober 1928.
Zulassung von Sprengstoffen zum Vertrieb an den Bergbau. E E C E Z S E C E E C E E E A O T C E G A ASIO M A E ZRSENMES E Amtliches.
zur Kraftfahrlinienverordnung vom
Deutsches Neich, Bekanntmachung über die Essigsäuresteuer.
Die Essigsäuresteuer beträgt vom 1. August 1929 ab
bis auf weiteres:
1, für in Anrehnung auf das Betriebsrecht oder H
recht abgefertigte Essigsäure
2, für andere Essigsäure sowie
o 6 E01
für Essigsäure,
die aus dem Ausland eingeführt wird. . . . 81,45
für 100 kg wassertreier Säure.
Berlin, den 16. Juli 1929.
Reich8monopolverwaltung für Branntwein. NReichsmonopolamt.
D B: Dr, Kaiser.
DOELtOtiguntg
zu der Bekanntmachung vom 14. Februar 1929 über die Festseßung der Durchschnitts heuern für Seeleute und der Durhschnittssäße des
Seefahrzeugen gewährte1
Geldwerts der auf 1 Beköstigung
(Reichsanzeiger Nr. 44 vom 21, Februar 1929).
Unter Abschnitt B. Fischereifahrzeuge ist in Zeile 7 an Stelle und BVestmänner auf Heringsloggern aller Art
„Steuer- 175 RM“
gu seßen
«Steuer- und Bestmänner auf Dampf Art in der Heringsfi|therei 225
Berlin, den 13. Juli 1929.
Das Reichsversicheru
ngsamt.
Abteilung für Unfallversicherung.
Schäffer.
ilfsbetrieb8- 54,30 NM
ern und Loggern aller RM“’.
Preußen.
Staatsministerium.
Die vom 74. Westfälischen Provinziallandiag in seiner Sißung am 15. März 1929 beschlossenen Aenderungen der Saßzung des Westfälischen Pfandbriefamts für Haus- grundstücke werden mit der Maßgabe genehmigt, daß die Bestimmung „Das Pfandbriefamt ist dem Geseß über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich- rechtliher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (NRGBl. L S. 492) unterstellt“ anstatt in den §6 in den §1 der Sazung als Absag 2 aufgenommen wird, daß in Say 1 des Zusaßes j ¡Hypothekenregister“ zu seßen ist, mit „sie dürfen“ ein neuer Saß beginnt und der folgende Sah an Stelle von „dürfen nur zur Hälfte ihres Betrages als Ptandbriefdeckung eingeseßt werden“, wie folgt, zu fassen ist:
„dürfen höchstens mit der Hälfte des Betra Pfandbriefdeckung eingeseßt werden, dem Erwerbe des Grundstücks
zu § 7 statt „Deckungsregister“
gebracht waren“. Berlin, den 20. Juni 1929.
Das Preußische Staatsministerium.
Der Minister für Voltswohlfahrt. J. V.: Conze.
Der Justizminister. Schmidt.
ges als mit dem sie vor als Deckung in Ansa
Preußische Ausführungs8anweisung zur Kraftfahr- linienverordnung vom 20, Oktober 1928
(RGVl. I S. 380),
Auf Grund des § 22 der Kraftfahrlinienverordnung vom 20. Oktober 1928 (RGBl. I S. 380) und des § 5 Abs. 2 des Geseges über Kraftfahrlinien vom 26. August 1925 (RGBl. I S. 1 wird für das Land Preußen das Nachstehende verordnet:
4 Ausführungsvorshriften zur linienverordnung.
B S L Für die Prüfung der Frage, welcher Kraftwagenverkehr als Linienverkehr anzusehen ist, sind die aufgestellten Merkmale aus- Pee maßgebend und genau zu beachten. ierzu folgendes zu bemerken:
Ou Zlsser 1 aa O.
Die Bestimmung übernimmt die Vorschrift in S E 1 des Kraftfahrliniengeseßes vom 26. August 1925 (RGBl,. I S. 319), fügt aber als weitere Merkmale inzu, daß das Unter- nehmen dem V Verkehr zu dienen und mit einer ge-
wissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu erfolgen hat.
HBU ZUfEL 2 a, a O:
Das Merkmal der Oeffentlichkeit des Verkehrs ist niht vor- handen, wenn die Benußung der Kraftfahrzeuge auf einen sub- jektiv bestimmten Kreis von Personen beshränkt ist. Das ist 3. B. im allgemeinen der Fall, wenn ein gewerblicher oder land- iwirtschaftliher Betrieb im Rahmen seiner R Be- fu ungen seine eigenen Güter, anstatt mit der Bahn oder mit
Kraftfahr-
Im einzelnen ist
uhrwerk zu versenden oder zu beziehen, auf Lastkraftwagen be- ördert, wenn ein Arbeitgeber sein Personal durch Kraftfahr- euge zu und von der Arbeitsstelle bringt, wenn Kra twagen- brau für einzelne Personen oder für geschlossene Vereine, Gesellschaften und dergl. ausgeführt werden. Wenn sih dagegen die für eine Fahrgelegenheit zwishen mehreren Orten in Be- traht kommenden Personenkreise zu einem Verein, zu einer Genossenschaft oder dergl. Mane tenen und dieser Verein nah der räumlihen Ausdehnung des Ge ietes, das er umfaßt, und nah der Zahl seiner Mitglieder B groß, seine Organisation eine so lose, der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft an so geringe Vorausseßungen gebunden und so wechselnd sind, daß von ihm nicht gesagt werden kann, seine itglieder bilden einen in sich gesGlossenen bestimmt S Kreis von innerlich unter sich verburdenen Bela N ete des Reichs- gerihts in Strafsachen Bd. 21 S. 254 un Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerihts Bd. 61 S, 230 und vom 31. Mai 1928 — II[ A 15/28 — M. Bl. d. inn. Verw. 1928 S. 997), so dienen die von einem derartigen Verein entweder selbst oder auf seine Veranlassung von einem anderen Unter- nehmer geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten, auch wenn sie nur BVereinsmitgliedern zugänglich sind, dem öffentlihen Ver- kehr. Ueberhaupt s{chließen gewisse allgemeine Zulassungs- beshränkungen die Oeffentlichkeit des Verkehrs nicht aus, wenn nur offensihtlich für
geschaffen werden soll.
U Ber L 0 a O;
___ Während die der Personenbeförderung dienenden Kraftfahr- linien in der Regel auf neR Strecken“ verkehren und nux in Ausnahmefällen, z. B. bei Straßensperrungen, andere Wege benußen, kommt es bei Beförderungen von
namentlich auf langen Strecken — äuf Erreichung des Endpunktes oder der wischenpunkte niht immer dieselben Wege benußt werden. Umstände dieser Art schließen den Liniencharakter des Unternehmens nicht aus.
Zu Ziffer 6a. a. O,
Die Beschränkung der Beförderung auf bestimnite Zeiten, 3. B. auf-die Sommer- oder Erntezeit, auf bestimmte Wochen- tage oder auf Sonn- und Feiertage, ließt die N des Verkehrs ebensowenig aus wie der Mangel eines Fahrplans mit genau bestimmten L A und Ankunftszeiten. L Güterverkehr j. B wird es sehr oft vorkommen, daß si er Unternehmer ein A des Beförderungsvertrages nicht an einen in allen Einzelheiten aufgestellten Dan bindet. Jm übrigen kann nur nach den Verhältnissen des inzelfalles beur- teilt werden, ob das Erfordernis—der Regelmä Häufigkeit des Verkehrs gegeben ist.
Zu Ziffer 7 a. a. O. Bei cinem dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen
besteht auch dann, wenn der Beförderungspreis nicht in jedem einzelnen Falle erhoben wird, die Vermutung, ai die Besörde-
ie Allgemeinheit Beförderungsgelegenheit
| Gütern — iger vor, daß zur
igkeit und
rung gegen Entgelt erfolgt. Es werden die tatsächlichen Ver- hältnisse daraufhin zu prüfen sein, ob das Entgelt nicht in an- derer Form gewährt wird.
Bu S 2 Die Zustellung oder Abholung von Eisenbahngütern nach und von benachbarten Orten gemäß § 63 Abs, 9 und 10 und S 77 Abs. 1 und 8 der Eisenbahnverkehrsordnung ist kein Linien- verkehr üm Sinne dieser Verordnung,
Zu § 3. Da bei einer Kraftfahrlinie bestimmte Strecken eingehalten werden müssen, ist es, Da e Rau vorzubeugen, er- forderlich, daß die Genehmigung auf P Wegestrecken aus3-
gedehnt wird, die der Unternehmer vefahren will. Die eigen-
aufzunehmenden Wegevorschriften würde als wesentliher Verstoß gegen die Genehmigungsbedingungen die zuständige Behörde bes rehtigen, die Genebmigung zurückzunehmen.
Die Genehmigung wird dem E für seine Person erteilt (vgl. § 10 der Verordnung). Die eräußerung der Rechte aus der Genehmigung oder die Uebertragung des Betriebes an einen Dritten bedarf der Genehmigung.
Zu § 4. ZU Av), 1 Ziffer 1
Füx die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie ist der Regierungspräsident, im Landespolizei- bezirk Berlin der Polizeipräsident zuständig.
Berührt eine Kraftfahrlinie mehrere Landespolizeibezirke, so ist derjenige Regierungspräsident zuständig, in dessen Bezirk der größere Teil der Linie verläuft. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn der Landespolizeibezirk Berlin berührt wird. Der hiernah zuständige Regierungs=- (Polizei-) Präsident entscheidet im Ein- vernehmen mit dem Regierungs- (Polizei-) Präsidenten der mit- Len Bezirke, auch wenn diese einer anderen Provinz an- gehören.
Gegen die Entscheidungen des Regierungspräsidenten und des Polizeipräsidenten in Berlin ist die Beshwerde an den Minister für Handel und Gewerbe und den Minister des Fnnern zulässig. Die Beschwerde ist mit Begründung bei derjenigen Be- hörde anzubringen, gegen deren Entscheidung sie Lerida ist, und von dieser dem Minister für Handel und Gewerbe vorzulegen. Bezüglich der Fristen zur Einlegung der Beschwerde behält es bet den Bestimmungen des § 52 des Gesezes über die allgemeine Landesvertwwaltung sein Bewenden.
Zu: Abs, 1-Ztffer 2,
Bei Krastfahrlinien, die das Gebiet mehrerer Länder bes rühren, ist eine Uebertragung der Genehmigungsbefugnis der obersten Landesbehörden auf die N meb eordneten Behörden unzulässig. Wenn sih die obersten Landesbehörden über die Geneh- migung einer Kraftfahrlinie nit einigen können, gilt § 1 Abs. 2
des Kraftfahrliniengesetes.
U S D: __ Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung muß bei sämts- lichen in Betracht kommenden Genehmigungsbehörden, deren Be- zirke dur die geplante Linie berührt iverden, schrifitich gestellt
iverden. B S6.
Die Erteilung oder Versagung der Genehmigung ist in das pflihtmäßige Ermessen der mit der Entscheidung hierüber be- trauten Behörden gestellt. Sie sind nur insofern in ihrer Ent- s{hließung gebunden, als sie niht Unternehmen zulassen dürfen,
Betriebes bieten oder den öffentlichen Interessen zuwiderlaufen. Der Antragsteller hat jedoch, auch wenn dieje Voraus eßungen erfüllt sind, keinen Anspruck auf die Erteilung der Genehmigung. Qu 88 7 und 8. … Die §8 7 und 8 Abs. 1 bezeichnen diejenigen Punkte, auf die t die Prüfung der Gcnehmigungsbehörde vornehmlich erstrecken oll. Selbstverständlich ist es ihr unbenommen, die Prüfung noch auf andere für die Entscheidung über die Genehmigung Os L u erstrecken. Ob ein Verkehrsbedürfnis für die beantragte Kra tiabelinie vorhanden ist, ist besonders zu prüfen. Der Zeits punkt der Anmeldung ist M die Erteilung der Genehmigung nicht von Einfluß. Libabet ae ih sind bei s{chwebenden Konzession§ verfahren die Reichsbahn und die Unternehmer von Kleinbahnen, wenn I wegen Gefährdung der Wirtschaftlihkeit ihrer Betriebe durch die neu einzurihtenden Kraftfahrlinien Einspruh er eben, E zu fragen, ob sie etwa gewillt und in der Lage sind, die raftfahrlinien selbst u betreiben. Bejahendenfalls sind dann die Anträge der Reichsbahn bzw, der Kleinbahnen auf die Genehmi- ung von Kraftfahrlinien in erster Linie zu berüdsihtigen, so- fern sie die E Gewähr für den ordnungsmäßigen Betrieb der Linie bieten und auh sonst nach der Le des einzelnen Falles keine Bedenken vorliegen. Es kann go ei diesen Wettbewerbs- linien in der Hauptsahe nur um solche handeln, die parallel der Schienenbahn laufen. Linien, die Orte mitberühren, welche mehrere Kilometer von der Vahn und ihren Haltestellen entfernt sind, ershließen neue Verkehrsgebiete und werden daher zumeist als reine ettbewerbslinien nicht angesehen werden können. (Vgl. Erlasse vom 7. Februar 1928 — V 553/V1 268. M. f. H. u. G, IVa III 1113 M. d. J. — und vom 11. März 1929 — V 1268 M. f. H. u. G, IVa III 1113. II. M. d. F, —.,)
Die Genehmigungsbehörde hat in jedem einzelnen Falle zu gen ob und inwieweit zur Wahrung der beteiligten öffent- ichen Jnteressen Vorschriften oder Vorbehalte zu machen oder Bedingungen zu stellen sind. an § 8 Abs. 2 sind die beiden ea edin angeführt, in denen cine Kraftfahrlinie als den öffentlichen Interessen M Lnaulels angesehen werden muß. Bei Abwägung der vielfah wider- N Belange anderer öffentliher Verkehrsunternehmen ist as gesamtiirtschaftlihe Fnteresse in den Vordergrund zu stellen. Die Men ade Eingliederung der Kraftfahrlinien in den vor- handenen öffentlihen Verkehr und das gedeihlihe Zusammen- arbeiten aller öffentliher Verkehrsmittel ist anzustreben.
Zu § 9,
Zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens ist der Kreis der vor der Genehmigung zu hörenden Stellen i ein Mindestmaß zu beschränken. Die Anhörung hat sich auf die bereits vorhandenen Verkehrsunternehmungen (Bahnen des all- gemeinen und nicht allgemeinen Verkehrs — Reichsbahn, Brivat- eisenbahnen, nebenbahnähnlihe Kleinbahnen, Straßenbahnen —, Neichspost, die. Kraftverke röunternehmungen, sonstige Kraftfahr-
mächtige Abweichung von diesen in die Genehmigungsurkunde
linien), die Wegeunterha gen sowie die geseßlichen Vertretungen von Handel, Fndustrie und Landwirtschaft zu be-
die keine Gewähr für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des