1907 / 7 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jan 1907 18:00:01 GMT) scan diff

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eines Eigenjagdbezirks zu verzichten, so erfolgt die Jagdbezirksbildung aus den N N ebenen Grundflähen nach E der N 6 bis 11. Der Verzicht st, wenn die Jagdausübung auf den Grundflähhen ver- achtet wird, für die Dauer der Patveris e bindend und gilt als ortbestehend, wen & nig pit e E “rene Ai Degen Ablauf ü ; er bindet au den Ne i Ie rem Grundstück ein erblihes oder ein zeitlich nit

1899, Jur. Wochenschrift 1900 S. 124) im Gegensaß zu früheren EntsSeiveaes anderer Gerichte festgestellten Rets zustand hat der Gesetzgeber zu {hafen nicht beabsihtigt, da er im Interesse der dffentlihen Sicherheit und der Erhaltung eines angemessenen Wildstands die Bildung allzu kleiner Jagd- bezirke vermieden sehen wollte. Es ist unterlassen worden, eine Bestimmung über die Mindestgröße und Geschlossenheit der gemein-

Ems.

itersloh (Dalke) 0, Münster i. Gitertees \ öningsdorf 0.

Löningen (Haase) 0, n.

Nhei burg (Main) —, Frankenheim (Main) 35, Gn rankfurt (Main) 0, Wiobbeten ( ) 1, Neuktr 4 Marbur

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die Ausübung der Jagd mit den Rücksichten der Betriebssicherheit unvereinbar ist.

Der Aus\ch{luß ist, wenn die Jagd in dem gemeinschaftlichen @ldlofstuto Sogma M ies widrigenfalls der Anspru elWtlonenen Jag i nzumelden,

auf, E As wien E Dauer des nächsten Pacht- vertrages ruht.

E in ivelbein (Rega) Jahren hat der G

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e A. a Sabren uy dei S mehr als verdreifaht, in den legten Diese Werte umfassen auch den Handel

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zwischen den einzelnen ausgeführten Eiufuhr- während der leßten

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Gelnhausen 0, Geisenheim 0, Birken- e pg Qw Birken

beschränktes Nußungsreht oder ein Nießbrauch, so tritt an die Stelle L Eines der BUYAn Ege:

Steht ein Eigenjagdbezirk im Miteigentum von mehr als drei ay (4 Mea Fe Tus des Jagdrehts nur von höchstens dreien der eigentümer ‘erfolgen.

Juristishe Personen, Aktiengesellschaften, Kommanditgesell schaften auf Aktien, eindetvágane Genossenschaften und Gesellschaften mit be- \hränkter Haftung dürfen das Jagdreht auf Eigenjagdbezirken nur durch Verpachtung oder dur döbstens drei angestellte Jäger aus3- üben oder sie müssen es ruhen lassen.

5.

Als Jäger dürfen im Fall des § 4 Abs. 2 nur solche großjährigen Männer a werden, gegen welche keine Tatsachen vorliegen, die nah den §8 6 und 7 des Jagdscheingeseßes vom 31. Juli 1895 die Versagung des Jagdscheins I:

Alle Grundflächen eines Gemeinde- (Guts-) Bezirks, welche nicht :u einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang wenigstens 75 ha umfassen, bilden den gemeinshaftlihen Zagdbezirk.

Es können jedoch aus ihnen auch mehrere, selbständige gemein- schaftliche Jagdbezirke gebildet werden, von denen aber keinec weniger als 150 ha im Susammenlang umfassen darf,

Au können die zur Bildung eines gemein sBalttiäea Jagdbezirks geeigneten Grundflächen eines Gemeinde- (Guts-) Bezirks oder Teile yon ihnen mit gleichartigen, im räumlichen Hon mit ihnen stehenden Grundflächen eines oder mehrerer anderer Gemeinde-

Guts-) Bezirke oder den Teilen folcher zu gemeinschaftlihßen, im usammenhang wenigstens 75 ha ua1ifassenden Jagdbezirken vereinigt werden.

Die Zerlegung eines Gemeinde- (Guts-) Bezirks in mehrere

emeinschaftlihe Jagdbezirke und die e gemeinschaftlicher Jagd- bezirke aus mehreren ganzen Gemeinde- (Guts-) Bezirken oder aus Teilen solcher, darf auf keinen kürzeren Zeitraum als auf sechs Jahre erfolgen und gilt, wenn eine A ai der Jagd in dem gemein- schaftlichen Jagdbezirke stattfindet, wenigstens für die Dauer des Jagd- pachtvertrages.

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Diejenigen Grundflächen, welhe nah 88 2 und 6 zu einem Eigen- oder zu einem gemetinschaftlichen Jagdbezirk niht gehören, werden an- grenzenden Eigenjagdbezirken Se lossen (§8 8 und 10) oder an- grenzenden gemeinschaftlihen Jagdbezirken zugelegt 9 Abs. 1), auch Tönnen aus ihnen besondere, im Zusammenhang wenigstens 75 ha umfassende gemeinschaftlihe Jagdbezirke gebildet werden 9 Abs. 2). Ausnahmsweise ist ferner die uen zu einem getrenntliegenden gemein\schaftlihen Jagdbezirk oder die Bildung von Eigen- oder ge- meinschaftlihen Jagdbezirken, die weniger als 75 ha im Zusammen- hang groß sind, statthaft 11).

Werden die Grundflähen ganz oder größtenteils von demselben Eigenjagdbezirk ums{chlofsen, so sind fie zunächst dem Inhaber des [leßteren zum pahtweisen Anshluß an den Eigenjagdbezirk gegen eine den Eigentümern der Grundflächhen nah dem vollen Werte der Jagd- nußung zu bemessende U Gagang anzubieten.

Wenn im Fall des § 8 auf den Anschluß verzihtet wird oder eine Einigung über den Pachtpreis nicht zustande kommt, desgleichen wenn ein ECigenjagdbezirk nicht ganz oder größtenteils um|\chließt, ire De S chen einem angrenzenden gemeinschaftlißhen Jagd-

ezirk zuzulegen.

: Au Le aus ihnen zusammen mit angrenzenden gleichartigen Abs. 1) Grundflächhen eines anderen Gemeinde- (Guts-) Bezirks ein esonderer gemeinschaftliher, im Zusammenhang wenigstens 75 ha umfassender Jagdbezirk gebildet „werden.

8 10. Wenn ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk nicht angrenzt 9 Abs\. 1 oder die Bildung eines besonderen gemeinshaftlihen Jagdbezirks lil erfolgt 9 Abs. 2), sind die Grundflähen dem Inhaber eines der an- grenzenden, niht ganz oder größtenteils umschließenden Eigenjagdbezirke zum pahtweisen Anschluß an den Eigenjagdbezirk gegen eine den Eigentümern der Grundflähen nach dem vollen Werte der Jagd- nußung zu bemessende Batiguag anzubieten.

Wenn im Fall des § 10 auf den Anschluß verzichtet wird oder eine Einigung über den Pachtpreis nicht zustande kommt, find die Grundflähhen einem getrenntliegenden gemeinschaftlihen Jagdbezirk uzulegen.

a Auch kann aus ihnen allein oder in Verbindung mit gleih- artigen Grundflächhen eines anderen Gemeinde- (Guts-) Bezirks ein selbständiger niht 75 ha im Zusammenhang umfassender gemein- \haftliher Jagdbezirk und, wenn fie nur einem Eigentümer gehören oder im Miteigentum mehrerec stehen, Eigenjagdbezirk gebildet werden.

Dasselbe gilt, wenn die Grundflächen von nihtpreußishen Staaten

oder vom Meere rings umschlossen Len

a Die nach §8 7—11 getroffenen Maßnahmen bleiben in Kraft bis eine anderweite Regelung erfolgt; vor Ablauf von 6 Jahren darf die Neuregelung unbeschadet der Bestimmung im § 17 nicht er- folgen.

& 13. Grundflächen, die einem gemeinschaftlihen Jagdbezirk gemäß §§ 9 und 11 zugelegt sind, gelten als dessen Teile.

Beim n an einen Eigenjagdbezirk (§§ 8 und 10) ift die zu zahlende Entschädigung nah Abzug der Ausgaben unter die Eigen- tümer der ArgeBlolléten Grundflähen nah dem WBerhältnis des

lächeninhalts der leßteren durch die im § 18 Abs. 1 bezeichneten rgane zu verteilen.

Der Verteilungsplan, welcher eine Berehnung der Einnahmen und Ausgaben enthalten muß, ist zur Einficht zwei Wochen lang öffentlih auszulegen. Ort und Zeit der Auslegung fiad vorher in ortsübliher Weise bekannt zu machen. j

Gegen den N Eun ist binnen zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung Einspruh bei der auslegenden Stelle zu- [äft

0. Gegen deren Bescheid findet innerhalb zwei Wochen der Klage beim Kreisaus\{uß, in D Bezirksaus\chuß statt.

Für Wildschaden ist bei Grundflähen, die einem Eigenjagbbezirk angef{lossen sind (§8 8 und 10), der Inhaber des leyteren als Pächter érsaßpflihtig gemäß § 3 flg. tes Se f aageiege vom 11. Juli 1891 Gefegsamnil. S. 307) und § 34 flg. des Kurhessishen Gesetzes, das Cacroiht und dessen Ausübung betreffend, vom 7. September 1865

Kurh. Geseßsamml. S. 571) in Verbindung mit dem Kurhessischen Gesetz, den Ersay des Wildschadens betreffend, vom 26. Januar 1854 (Kurh. Geseßsamml. S. 9) in dem durch diese Geseße angeordneten

Umfange.

n e reau im § 3 des Wildschadengeseßes vom 11. Juli 1891 (Geseßsamml. S. 307), nah der der Inhaber des umshltießenden Jagdbezirks au dann ersatzpflichtig is, wenn er die angebotene An- Milbiung abgelehnt hat, wird E

Die Eigentümer sind befugt, zur Fischerei dienende Seen und Teiche, die zur Bildung von Eigenjagdbezirken niht geeignet sind, einshließlih der in ihnen liegenden Snseln, soweit diese ganz ihnen gehören, von dem gemeinshaftlihen Jagdbezirk auszuschließen.

der Mindest-

Die ausges{lossenen Flächen werden bei Sd di angerechnet,

öße d ihén Jagdbezirke (§8 6 und 9 bie Lag «N ads N s E

D 17,

Wenn Grundflähhen, die zu a verpachteteten gemeinshaftlichen Jagdbezirk aehören, dauernd und vollständig gegen den Einlauf von Wild etingefriedigt 2 Abs. 1 Ziff 1) oder mit anderen Grund- flächen zu einer zusammenhängenden Fläche von 75 ha im Sinne des

2 1 Ziff. 2 vereinigt werden, steht die eigene Ausübung des agdrechts auf ihnen dem Eigentümer erst nah Ablauf des Pacht- vertrags zu, jedoch darf der Eigentümer, wenn der Pachtvertrag noch länger als drei Jahre, von der Einfriedigung oder Vereinigung ab gerechnet, läuft, das Net der eigenen Jagdausübung nah Ablauf von 3 Jahren, nachdem er den Vertreter des geen sa wen Uns von dieser Absiht in Kenntnis gesezt hat, in Anspruch nehmen. Verlieren die Grundflähhen die Eigenschaft eines Tiaeniggtinniets, so fallen sie beim Vorliegen der Vorausseßungen des § 6 Abs. 1 dem emeinshaftlihen Jagdbezirk ihres Gemeinde- (Guts-) Bezirks von felbst zu; andernfalls ist über sie nah Maßgabe der Ae im 6 Abs. 2—4 und in den §8 7—11 zu bestimmen, soweit nit der igentümer fie nah § 16 vom gemeinshaftlihen Jagdbezirk aus- \{ließt. Werden sie hierbei einem verpahteten gemeinschaftlichen Jagdbezirk zugelegt, so erhöht sich der zu zahlende Pachtpreis beim chlen einer anderweiten Abrede im Verhältnis des neuen räumlichen mfangs zum bisherigen Umfan 4 Jagdbezirks.

Ueber die Bildung mehrerer selbständiger gemeinschaftlißher Jagd- bezirke aus einem Gemeinde- (Guts-) Bezirk sowie die Vereinigung mehrerer ganzer Gemeinde- (Guts-) Bezirke oder einzelner Teile eines solhen mit einem andern Gemeinde- (Guts-) Bezirk oder Teilen eines solchen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk 6 Abs. 2—4) und über den Anschluß der nicht zu einem Jagdbezirk gehörigen Grundflächen an einen Eigenjagdbezirk, deren Zulegung zu einem gemeinschaft- lihen Jagdbezirke, oder die Bildung eines selbständigen Eigen- oder gemeinschaftlichen Jagdbezirks aus ihnen (§§ 7—11) beschließen die nah dem geltenden Neht zur Vertretung der gemeinshaftlihen (Ge- meinde») Jagdbezirke berufenen Organe. d

Ihnen liegt au die Vereinbarung der Pachtentshädigung nah den §8 8 und 10 ob. j

Die Beschlüsse (Abs. 1) und die Vereinbarung der Pacht- entschädigung (Ab}. 2) dedürfen der Genehmigung des Kreisaus\chusses, und wenn ‘ein Stadtkreis beteiligt Mle des Bezirksaus\chusses.

Wenn bei Beteiligung der Grundflächen aus zwei oder mehreren Gemeinde- (Guts-) Bezirken eine Segung ¿wischen den zu ihrer Ver- tretung berufenen Organen 18 Abs. 1) niht zustande kommt, be- {ließt in den Fällen der §§ 9 und 11 der Kreisaus\{Guß und, wenn ein Stadtkreis beteiligt ist, der taus [Quß.

Wenn im Fall des § 8 der Eigentümer des ganz oder größten- teils umschließenden Eigenjagdbezirks zur Anpachtung zwar bereit ift, eine Einigung über den Pachtpreis aber nicht zustande gekommen ist und die Genehmigung zu dem Beschluß über die Zulegung zu einem gemeinschaftlihen Jagdbezirk oder die Bildung eines besonderen ge- meinschaftlihen Jagdbezirks (Z 9 Abs. 1 und 2) verfagt wird, ist der Kreisaus|\chuß (Bezirksaus\chuß) befugt, den Anschluß an den Eigen- jagdbezirk zu beschließen und zugleich die Höhe der zu zahlenden Ent-

ädigung feftzusezen. s Da: Ag lt im Fall der 2 10 und 11 mit der Maßgabe, daß der Due aug LEel sann ) jualei® befugt ist, unter mehreren zur Anpachtung bereiten Inhabern der angrenzenden Eigenjagdbezirke einen auszuwählen. A

Dem Vertretungsorgan 18 Abs. 1) steht innerhalb zwet Wochen gegen den Dad S8 18—20 ergehenden Beschluß des Kreis- ausschusses die Beschwerde an den Bezirksauss{huß, gegen den in erster JInftanz ergehenden Beschluß des Bezirksausshusses die Beschwerde an den Provinzialrat zu.

Die gleiche Beschwerde \teht beim Anschluß an einen Eigenjagd- bezirk den Eigentümern der anzushließenden Grundflähen und, soweit nah p L die Entschädigung festgeseßt ist, auch dem Inhaber des Eigenjagdbezirks zu.

: aag übrigen ift der Beshluß des Kreisaus\{chufses (Bezirks- aus\{chusses) endgültig.

8 22. s Sind die Grundflächen eines auf Grund des § 6 Abs. 3, § 9 Abs. 2, § 11 Abs. 2 gebildeten gemeinschaftlißen Jagdbezirks in mehreren Gemeinde- (Guts-) Bezirken belegen, fo erfolgt seine Ver- waltung und Vertretung, soweit hierüber nicht geseßlihe Bestimmung getroffen ist, durch die zuständigen Organe M emgeu Gemeinde- (Guts-) Bezirks, der von der L a cidd hierzu bestimmt wird.

Wenn bei den aus den Flächen vershiedener Gemeinde- (Guts-) Bezirke gebildeten gemeinschaftlihen Jagdbezirken den Gemeinden (Gutsbezirken) der Bezug der Jagderträge zusteht, werden leßtere auf die Gemeinden (Gutsbezirke) nah Verhältnis des Flächeninhalts der beteiligten Grundflächen verteilt.

8 24.

Die Vorschrift in den §8 5 und 6 des Kurhessishen Gesetzes, das Jagdreht und dessen Ausübung betreffend, vom 7. September 1865 N Gefeßsamml. S. 571), daß erst nach Erstattung des für ein

rundstück gezahlten Ablösungskapitals in die Jagdausübung ein- getreten werden darf, bleibt bestehen mit der Maßgabe, daß an Stelle des dort zu Grunde gelegten Umfangs des Grundbesißges von 100 Caffeler Morgen ein folher von 75 ha tritt.

8 25. Die beim Inkrafttreten des Geseßes abgeschlossenen Jagdpaßt- verträge bleiben bis zu threm Ablauf in Kraft.

8 26. N

Unberührt bleiben die bestehenden Vorschriften über die Aus-

übung der Jagd in den Festungswerken, in deren Umkreise, sowie in

dem der Pulvermagazine und ähnlihen Anstalten 5 des Gesetzes

vom 31. Oktober 1848, Geseksamml. S. 343 und § 10 der Ver- ordnung vom 30. März 1867, Geseßsamml. S. 426).

Jn der diesem Gesehentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt: d

Nach dem Jagdpolizeigeseß vom 7. März 1850 § 2 berechtigt zur eigenen Ausübung des Jugdeechts in der Regel nur eine Besitzung, die cinen Flächenraum von wenigstens 300 Morgen im Zusammen- hang einnimmt. Im Gegensaß hierzu wird bei den gemein|haftlichen Zacdbezirken die nach § 4 desselben Gesetzes von allen denjenigen Grund- stücken des Gemeindebezirks gebildet werden, auf welhen der Besißer zur eigenen Ausübung des Jagdrehts nicht befugt ist, von den beiden Erfordernissen der Mindestgröße und des Zusammenhangs ab- gesehen. Die Grundstücke des Gemeindebezirks bilden auh dann einen gemeinschaftlichen Fagdbezirk, wenn a nach Ausscheidung der zur eigenen Jagdausübung berechtigenden Besißungen niht im Zusammen- hang oder überhaupt nicht 300 Morgen groß R: ferner gehören zu dem gemeinschaftlichen Zagobezt au alle Teile des Gemeindebezirks, die von der Hauptfeldmark durch die Feldmarken anderer Gemeinden getrennt sind ohne jede Nücksiht auf thre Größe, mit einziger Aus- nahme der im § 7 erwähnten Waldenklaven, d. h. solher Trennstücke der Gemeindefeldmark, die von einem über 3000 Morgen im Zu- sammenhang großen Walde ganz oder größtenteils umslossen werden.

Diesen vom Oberyerwaltungsgeriht (Erk. vom 27. September

chaftlichen Jagdbezirke in das Jagdpolizeigese is als überflüssig erschien; denn die zugleih mit diesem Gesey erlassene, später wieder aufgehobene Gemeindeordnung vom 11. März 1850 sah’die Bildung größerer, abgerundeter Gemeindebezirke vor, sodaß angenommen werden konnte, kleinere und zersplitterte Gemeinde» bezirke würden in Zukunft niht mehr vorhanden sein.

Dieser Mangel der Jagdgeseßgebung ist von jeher empfunden worden. Ihm suchten daher die mannigfahen Entwürfe zur Ab- änderung des Jagdpolizeigeseßes abzuhelfen, indem sie eine Mindest- größe für aeneins{aftlitbe Jagdbezirke vorschlugen (Jagdpolizeigeseßz- entwurf von 1853: 1000 Morgen, ebenso der von 1855; der Entwurf bon 1868: 500Morgen mit der Maßgabe, daß die Provinzialvertretungen die Befugnis haben sollten, ein noch höheres Mindestmaß festzuseßen; Entwürfe der Jagdordnung von 1880 und 1883: 100 ha im räum- lichen Zusammenhang). “Die beiden Geseße, welche das Jagdpolizei- geseß in neu erworbene Landesteile eingeführt haben und im übrigen ziemli wörtlich mit ihrem Vorbild übereinstimmen (die Ver- ordnung, betreffend das Jagdrecht und die JIagdpolizei im ehemaligen Herzogtum Nassau, vom 30. März 1867 § 6, Geseyz- samml. S. 416 und das Gese, betreffend das Jagdrecht und die Jagdpolizei im Herzogtum Lauenburg, vom 17. Juli 1872

8, Off. Wochenblatt Nr. 42) enthalten hierzu bereits wesentliche

bweihungen (f. Ausführungen zu § 6). Noch in der Sigung des Abgeordnetenhauses vom 13. Mai 1905 if bei Gelegenheit der Be- ratung des Jagdverwaltungsgeseßes der Hoffnung Ausdruck gegeben worden, daß die Staatsregierung nit zögern werde, dem hohen Hause bald einen Gesehentwurf zu bringen, in welchem die Aus- übung der Jagd auf den Enklaven etne angemellene Regelung findet.

Es wird deshalb die Abänderung der eins{chlägigen Bestimmungen des Jagdpolizeigeseßes vorgeschlagen. E Neuregelung wird nicht erfolgen können En i zu der Grundfrage des geltenden Jagd- rechts, auf welchen Grundstücken eine gemeinsame Nußung der Jagd stattzufinden hat und wo das Recht der eigenen Jagdausübung dem Grundeigentümer zustehen soll, Stellung genommen wird. Der Ent- wurf bietet erwünschte DMLGNAG hier fahlich niht begründete Verschiedenheiten der einzelnen Jagdgesetze, besonders hinsichtlich der Größe der Eigen E zu R

Das Gesetz soll erlassen werden für fans Preußen, abgesehen von der Provinz Hannover, den Hohenzollernschen Landen und der Insel Nau, n ersterer Provinz hat die Nechtslage zu wesentlichen

usftellungen keinen Anlaß gegeben. Die im § 4 der Hannoverschen Jagdordnung vom 11. März 1859 getroffene Regelung der Enklaven- frage hat für den Entwurf einen wertvollen Anhalt geboten ; die dort im § 2 vorgeschriebene Größe der Eigenjagdbezirke entspriht ungefähr der Größe dieser Jagdbezirke nah § 2 des Entwurfs,

In den Hohenzollernshen Landen ift das gesamte Jagdreht ein- heitlih durch die Jagdordnung vom 10. März 1902 geregelt worden ; es empfiehlt sh nicht, jeßt fon Abänderungen vorzunehmen, zumal die Bestimmungen der Jagdordnung wegen der Enklaven, die den örtlichen Verhältnissen angepaßt find, erheblihe Verbesserungen gegen- über dem Jagdpolizeigesey aufweisen und die Größe der Eigenjagd- bezirke sh nit dem im Entwurf vorgeschlagenen Umfang deckt. Auf der Infel Helgoland besteht eine vollständig abweihende Regelung des Jagdrechts.

Höhe der Schueedecke in Zeutimetern

am Montag, den 7. Januar 1907, um 7 Uhr Morgens. Mitgeteilt vom Königlich preußischen Meteorologishen Institut. (Stationen nah Flußgebieten geordnet.)

ODestliche Küstenflüs\e.

Memel (Dange) 14, Ragnit (Memel) 16, Tilsit (Memel) 16- lunblitnen 4, Insterburg (Pregel) 17, Heilsberg (Pregel) 4, Königs- berg i. Pr. (Pregel) 23.

Weichsel.

Czerwonken (Bobr, Narew) 23, Marggrabowa (Bobr, Narew) 18, Klaussen (Pissa) 20, Neidenburg (Wkra) 12, Slterode (Drewenz) 8, Altstadt (Drewenz) 11, Koniß (Brahe) 7, Bromberg (Brahe) 3 Graudenz 15, Berent (Ferse) 5, Marienburg (Nogat) 12, Hoppendorf (Mottlau) 25.

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder.

Lauenburg i. P. (Leba) 7, Neu-Hammerstein (Leba) 7, Köslin (Müblenbad) 17, Schivelbein (Rega) 19.

Oder.

Scillersdorf 10, Ratibor 13, Beuthen (Klodniß) —, Oppeln 7, belshwerdt (Glaßer Neisse) 2, Brand (Glater Neisse) 59, Reinerz Glatßer Neisse) 18, Glaß (Glaßer Neisse) 14, Nan (Glazßer Neisse) 25, Weigelsdorf (Glaßer Neisse) 1, Rosenberg (Stober) 20, Breslau 3, Liegniß (Kaßbah) 0, Fraustadt (Landgraben) 10, Schwarmiy 0, Grünberg 0, Krummhübel (Bober) 22, Schnee- grubenbaude (Bober) 54, Wang (Bober) 54, Zillerthal (Bober) 14, Eichberg (Bober) 21, Schreiberhau (Bober) 26, Warmbrunn (Bober) 16, Bunzlau (Bober) 5, Görliy (Lausißer Neisse) 8, rankfurt —, Ostrowo (Warthe) 20, Posen (Warthe) 3, Tremessen Warthe) —, Samter (Warthe) 1, Glinau (Warthe) 0, Neustettin Warthe) 17, Deutsh-Krone (Warthe) 12, Landsberg (Warthe) H, tettin 3, Pammin (Ihna) 14, Prenzlau (Uecker) 0, Demmin (Peene) 0.

Kleine Flüsse zwishen Oder und Elbe.

if8swald 0, Puttbus 4, Güstrow (Warnow) —, Rostock G N "0, Kirhdorf auf Poel 0, Lübeck (Trave) 0, Eutin O 2 I

Schlei) 0, Flensburg 0, Gramm ladsau) 0, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 3, eldorf 1.

Elbe.

Torgau 0, Roßlau (Roßlau) —, Dessau Nun 0, Scheibe Saale) 47, Neuhaus a. R. (Saale) 52, Jena (Saale) 0, Dingelstädt Saale) 5, Erfurt Saal 0, Sondershausen (Saale) 0, Nordhausen Saale) 13, Greiz (Saale) 0, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 0, Eisleben (Saale) 0, Bernburg (Saale) 0, Glauzig (Saale) 0, Brocken Saale) 48, Quedlinburg (Saale) 0, Harzgerode Baal 4, Zèrbst 2, ita 0, Neustreliß (Havel) 0, Kottbus (Havel) 0, Dahme Havel) 0, Berlin (Havel) 1, Blankenburg bei Berlin (Havel) 0 Sbeu S 0, Klein-Beeren [Kr. Teltow} (Havel) 0, Zehlendorf avel) 1, Potsdam (Havel) 0, Brandenburg (Havel) —, Belzià vel) 0, Kyriß (Havel) 0, Gardelegen (Aland) 0, Waren (Ee 0, arniß (Elde) —, Schwerin (Elde) 0, Dömiy (Elde) —, Lüne- burg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 0, Bremervörde (Oste) 0.

Weser.

Meiningen (Werra) 20, Brotterode (Werra) 57, Schnepfenthal Werra) 0, Mivénbaufen (Werra) 0, Fulda Gua 0, Schwarzen- Lte (Fulda) 19, Cassel En 0, Uslar 0, Driburg (Nethe) 11,

ord (Werre) 0, Nienburg 0, F darsenstein (Aller) —, Brocken

er) 48, Wasserleben (Aller) 0, Braunschwetg ers 0, Helmstedt

e 0, Celle (Aller) 0, Göttingen (Aller) 0, Clausthal G ller) 55,

eesen E —, Hildesheim (Aller) 0, Hannover (Aller) —, Bremen 0, Oldenburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems.

Das gleiche Recht steht den Unternehmern von Eisenbahnen und Schiffahrtkanä en hinfihtlich derjenigen Grundflächen zu, auf denen

1383, Bd. 10 S. 156) und vom Reichsgericht (Erk. vom 30. Mai

Jever 0, Norderney —, Aurich 0, Emden —.

aufzunehmen, weil feld q

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M, öln 0,

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burg (Sieg) —, ( Q elo 0, Arnsberg (Nuhr) 0, Dortmund 0, Essen 0, Kleve 0, Aachen (Maas) 0.

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ch dt-Gru tr Dey Siegen

j b S per orsthaus (Mosel) 3: rier Sieg)

Bitbu (Mose) 4 1 üllenbah (Sieg Alt-Astenberg ( uES

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Der Höhe von 1 cm S@needecke entsprachen:

Jan. 1907 in Czerwonken L « Marggrabowa 7 « Neidenburg L Altstadt f « Bromberg

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungsmaßregelu.

Stand der Tierseuchen in Oesterrei am 2. Januar 1907. (Nath den vom K. K. österreichischen Ministerium des Innern veröffentlihten Ausweisen.)

Nausch- brand

(Weichsel) 1.6 2.1

Wuts krank- beit

1.5 mm Schmelz- 1.5 wasser.

1.2

Rot und Wurm

Maul- und Klauen-

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Weilburg Mosel) —, euwied 0,

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Verschiebung der Handelsbilanz end d Zeit ergibt si aus nachfolgender Zusammenstellung: E E

Ausfuhr Einfuhr Bilanz o e G BIAAIO tee Nax

umme abzüg er Ungunsten Ausland Ausand Wiederausfuhr Ande 8461 949 4993 351 Ai Des : 14 696 470 8317 070 5 064 106 13381176 13541 409 "8 e 9 477 603 5 456 317 14934000 18219 183 3285183 6-933 504 5 009 596 11943100 26805 380 14 862 280 R e, ge pa 805 12111106 31 959 582 19 848 476. enn [Won das Jahr 1904 mit nahezu 15 Mi

außerordentli hohe Bilanz zu Un unsten Koreas wis U schlicht E Verichtöjahr gar mit einer passiven Bilanz von rund 20 Millionen

Die Gründe, die in erster Linie zu dem außeror der Einfuhr im Jahre 1904 beigetragen tas babea I wan des größten Teils des Jahres 1905 fortbestanden. Die von der japanishen Regierung in Korea unternommenen Arbeiten, namentli der Ausbau der Söul-Fusan- und der Söul-Wiju-Bahn und zahl- reihe Anlagen für militärische Zwecke haben der koreanischen Arbeiter-

Waren

Jahr

1001. 1902 .. 1908 1904 .. 1905

Bläschen-

Beschäl- ausl seuche d

der Zucht- pferde

Schweine-

(Sbtbine seuche)

NRotlauf der Schweine

Ge- flügel-

hufer Rinder

Ein-

verseuhten einden :

Hüh- ner-

cholera| pest

bevölkerung große Summen zugeführt, und mit d

1 en r s nahmen haben sich auc die Bedürfnisse nah nit dia Erzeugnissen gesteigert. Der Koreaner ist kein Sparer; er verwendet den vollen Ueberschuß seines Arbeitsverdienstes alsbald für Dinge die er vorher leiht entbehren konnte. Wenn dann die Einnahme- quelle nahläßt, tritt der Ee Rüdschlag ein. So hat gegen Gnde des Berichtjahres, als edeutend weniger Arbeiter für die

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POberösterreih . Salzburg . Steiermark Mien . €+ «

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Qüstenland . . .

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Borarlberg Böhmen

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Bukowina . Dalmatien . .

Aus d

Die Zeitung „Mexican Inve ie mexikanishe Regierung in den ahe dem falifornis

Die Seen liegen in wüster Umgebu 000 Yards vom Meer entfernt, u le Verdampfung ihres Wassers.

us, sodaß die Seen aussehen wi Sis. Die Natur liefert hier

Mengen

berall mit Hilfe kostspieliger

nimmt,

le Ca pelergtuben der Nepublik egenwärtig

d Doll.

n Drittel dieses Preises nes Ingenteurs ber urh tägli 100 Tons zu gewinnen.

e International Bureau of the Am

tvtember 1906 abgelaufenen Wi dirishaftsjahre 1904/05, wie folgt:

Oftober/Dezember. 49,5 Januar/März .

April/Juni . á Juli/September .

Der Wert d nd 8 Millionen

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des Kalenderjahres 1905 "1 1904 um fast 15 Millionen

Dieser Minderausfuhr steht N Millionen Doll. Gold geg

fterreih .

Im T L EELTEA

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Handel und Gewerbe,

m H Innern zusammengestellt „Nachrichten für Handel und Industrie.) E

Natronseen in Mexiko.

stor" mat dacauf aufmerksam, Natronseen an der Bay von A häßenswertes Ei ng ¿wischen Sand u E gende Fake ur et geeigneter Temperatur scheiden ih aus dem Wasser zahllose Kristalle reinen kfohlensauren Natrons e große Massen von Schnee und den fertigen Stoff, der tation L red nlagen aus gewöhnlihem Salz ge- bonnen wird Die mexikanische Regierung hat die Seen bis jegt einem Unternehmer zur Ausbeutung überla

en im Reichsamt des

chen Golf ein

zur Seifen- und Glas

daß sie dem Staate so große Rei

ei der Einfuhr nah

Argentiniens Ein- und Ausfubr in dem

Ende September 1906 abgelaufenen Wirtschaftsjahre. Die Ein- und Ausfuhr Argentintens stellte sich in dem Ende

rtshaftsjahre, verglihen mit dem

Einfuhr 1905/6 1904/5

Milltonen Pesos Gold 48,4 47,8 49,7 58,1 204,0

51,3 66,2 79,8 Zusammen 246,8

Umstand Tkorrigiert,

Schuld, fo stellte Doll. weniger günst

s\chlißlid

1904/5. eizen nur für 72,8

Jahre 1905/6 für 25,3 Mi

châltnis zu seinen Vorgängern, hat das Wirtschaftsjahr 1905/6 gebnis, wie die folgende Uebersicht

e eben, g exito an den Hafenpläßzen mit für die Tonne bezahlt, während fie von D 2 ¡u beschaffen sein würde. gen die Seen genug Natron,

er Ausfuhr im leßten Wirtschaftsjahre bat nur um fmd Doll. Gold abgenommen ; fünstigeren Vergleihsziffern, welche eine Berücksichtigung von nur 9 Monaten des laufenden Jahres liefern würde, werden daß der Ausfuhrwert des legten gegen den entsprehenden Zeitraum Doll. Gold höher gewesen war. eine Mehreinfuhr von nicht weniger j enüber. BerücksiHtigt man außerdem Varabzahlung der ersten Quote von 74 Millionen Doll. Gold ilgung des Morgan- Anlehens in Europa aufgenommene ch die Zahlungsbilanz um rund g als in dem Wirtschaftöjahre 1904/5. Warengattungen mehr oder weniger en; die Shuld an dem Rückgan li auf Nechnung der Aer auprodukte, besonders

Die Ziffern der e neun Kalendermonate unrihtiges Bild;

% nur für 41,6 Mill 0% Gold im gleichen en Viertel des Wirts, n 11,7 Millionen im Jah felt sih troßdem die Wo (6 mit 61,1 Millionen

' die entsprechende 56,5 ubr des Wirt schaftejahres Dagegen sind im ganzen Wirtsch 1906 an Wei

o wurde in den drei ersten Vierteljahren von ionen Pesos Gold Wolle gegen 44,8 Millionen eitraum 1905 ausgeführt; da aber in dem aftsjahres 1905/6 für 19,5 Millionen Pesos re 1901 Wolle ausgeführt worden war, [lausfuhr des ganzen Wirtschaftsjahres esos Gold fogar noch wesentli höher, illionen Pesos Gold betragende Woll-

aftsjahre Oktober 1905 bis Sey- Millionen A

Millionen Pesos Gold in dem Wirt haftsjahre 1904/5, und an

ionen s Gold ? Millionen im Jahre 1904/5 aus eführt A ENo old gegen * bon [Lebendem Vieh und Tasajo f

ltt gewesen. st in dem laufenden Jahre ge-

das Jahr 1904/05 aus-

Lm woll

F FHELHA L

en, weil der Präsident tümer liefern können, wie Soda wird

Nah Schätzun

Ausfuhr 1905/6 1904/5 Millionen Pesos Gold (9,7 61,0 86,1 89,1 78,7 86,7 59,8 71,3 300,3 308,1.

die verhältnismäßig

der Ausfuhr kommt

für sich allein geben

Pesos Gold gegen

Auch die Aus-

immer noch ein sehr

daß dair gentum befißt. dünen nur etwa

in großen aber faft

ay für

um 75 Jahre hin- (Nah Monthly Bulletin of erican Republics.)

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bk DO Q! S i DO

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T ELT E L L. Ti TTE]

| DO mk C35 funk fmd | N

Wert u Ausfuhr m Wirtschaftsjahre

1900/6. 1904/5 1903/4 . 1902/3

1901/2 . 1900/1

Innerhalb 6 Jahren hat si fomit doppelt. (Nag Be

Tausend Pesos Gold |

300 364 308 207 249 081 218 860 173 276 163 230,

Aires Handels-Zeitung.)

Das deuts\ch e Einfubrgeschäft na Staate Paraná im 1M 190 ollbehörde im Jahre 1905 un e M geblieben: 3 880 726 gg 1904; sie weist also ziffernmäßig 170 Kontos (etwa 4,6 9/6) auf. ai Zee es, a v0 R 1904 ungefähr 1 A = er 8., oder dur ittliß §500 Rs. trug (112 Pence zu Ende 1904, 15} Pence Eo Ms g | tine ziemlihe Steigerung des

gegen 3 709 982 Doll. i

die geringe Zunahme von

=

Einfuhrmenge ift 1904 ( Durch bat ( zum Vurc)s@nittiskurse von 1A = 1 i 3709982 Æ und 1905 (zum Kurse von 1 c 800 Ba: 4850 908 A wert gewesen, und das Ausland hat sonach für 1140926 M, also gegen das Jahr 1904 über 30 9% mehr, im Staate araná âbgeseßt. Gâbe die Zollstatistik nit nur die den Konsulats- O, nom ee Ae: sondern auch die Einfuhr- an, so würden bei de i - due ommen msen n leßteren diefe Zunahmen zum Aus eniger gleichmäßig als die Gesamtziffern der Einfuhr is das Beteiligungsverhältnis der Einfuhrländer eblieb der na M Leiden Vebersicht d eer iEE R O, ToLNes au 1904 v 1905 Wert in Milreis 1437 302 1354 610 1 259 754 1 804 038 287 387 82 068 95 022 87 210 284 454 151 855

42 109 79 568 86 848 133 836 114 289 144 707 i 100 064 41 717 Spanien , 2753 1117

Es haben also wesentliche Verschiebungen stattgefunden, und ¿war zu Gunsten von Deutschland; es ist inbefsen zu Tritt daß die deutschen Ziffern nit nur Waren deutscher Herkunft um- fassen, sondern daß darin auch kleinere Einfuhrmengen {weizeriscer, dänischer, österreichischer, ungarifsher, französisher und anderer Her- kunft (wie z. B. kondensierte Milch, Büchserbutter, Rotweine und vieles andere) enthalten find, die über Hamburg verschifft und in get Ls des Staates Paraná als deutsche Waren aufgeführt

n.

Die für die Einfuhr nah Paraná wichtigeren Warengattungen hatten im Jahre 1905 folgende Werte (in Kontos) Énfitvetten (der Anteil Deut schlands ist in Klammern beigefügt): Fleis, Fishe usw. 201 (68) Gemüse, Getreide, Den 1435 (49) Alkoholhaltige Getränke 154 (15) Parfümerien und Farbstoffe 118 (61) Chemische und pharmazeutishe Erzeugnisse 93 (76) Holz und Holzwaren 19 (18) Baumwollwaren 450 (390) Wollenwaren 117 (93) Leinenwaren 22 (18) Seiden- waren 36 N Papter und Papierwaren 111 (98) Steine, Grden usw. 67 (28) Steingut und Glas 82 (56) Gold, Silber, Platina und Waren daraus 21 (21) Kupfer und Kupferlegierungen 52 (44) Blei, Zinn, Zink und deren Legierungen 13 (11) Eisen und Stahl 291 (259) Messershmiedewaren 21 (20) Uhrmahher- waren 28 (27) Instrumente, mathematishe, chemishe und optische 99 (51) Instrumente, chirurgische und zahnärztliche 10 (10) bout M Sarge Tr Aae (Q gie Masthinen,

, Werkzeuge usw. 39), ah einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Curitiba.) M

Argentinien . . Deutschland . rankrei

I 2 ¿i Großbritannien. . , Vereinigte Staaten Amerika

Uruguay .

ortugal .

talien

von

Handel Koreas 1905. Der koreanishe Gesamthandel hat auch im Jahre 1905 wieder

der Ausfuhrwert fast ver-

dem brasilianishen

Die Einfuhr nah dem S U ist nah der Statistik der

ähr auf ihrer vorjährigen Höhe m Zante e etwa Berücksichtigt man aber den Gold- 1 Me En tes ¿u Ende 1905), so ift festzustellen, denn die

wenn man ihm niht deshalb eine

standen ift, d. h. bet den Banken,

machen, jedenfalls hat also die Uneinigkeit bezügli der Wech damit zu tun.

soweit der Bund in Betracht kommt,

Commonwealth .

L Commonwealth 36 847 612

L Commonwealih 19 988 465

Commonwealth. ,

Eisenbahnbauten und sonstige japanishe Unternehmun en ge

wurden, die Nachfrage nah fremden Waren PISGli stark a lassen. Große Warenvorräte, die in der Erwartung bestellt worden aren, daß das gute G-\chäft weiter dauern würde, konnten keine Abnehmer finden. Mehrere größere inesishe und japanische Firmen wurden infolvent. Dazu kamen die für den Handel nahteiligen Folgen der Zaprhang der alten Nidckelmünzen. Die Depression dauert zur eit (August 1906) noch fort, und so sind in Korea mit dem Frieden für den Handel zunächst {lechte Zeiten gekommen.

(Nach einem Bericht des Kaiferlihen Konsulats in Söul.)

Die öffentlichen Sparkassen und das Ä des Ausftralischen Bundes im Zahre Tage Säft

Die öffentlichen Sparkassen in den versi des Australishen Bundes machen ihre Abshlüfe E 2E Sg As eran A ie dabei bei den beiden [eßten ; am 30. Saone uni 1904 und 1905, folgende Gesamt- 1904

a e lagen Í n8gelamt auf de “late

1072869 34180055 31.17.12 9

190 Commonwealth. . , , 1117 709 35 844 839 32. 2. 0 Die Zahl der Sparer ist hiernach gestie der Ge- samtbetrag der Spareinlagen d enn as M Es E Die leßten Abschlüsse der 22 in Australien arbeitenden Noten- banken zeigen gegen den leßten Bericht *), soweit der Nuyten in Be- traht kommt, keine Fortschritte, was aus der folgenden Aufstellung

hervorgeht : Datum Nutzen Divid der Bil & E 5 108

47 876 8 276217 12 259773 10 218930) 5

68 842 32

4682 5 u. 242)

12219 21

37634 5u. 22) 130773 10

80932) 2432 11 50 345

15 894

72 235

49 906

11 042

43 930

16 573

19 242

Zahl der Sparer

Commonwealth .

Australien Joint Stock Bank á Bank of Adelaide Bank of Australia Bank of South Wales Bank of New Zealand Bank of North Queensland Bank of Viktoria City Bank of Sydney Colonial Bank of Australasia . Commercial Banking Co of Sydney . Commercial Bank of Australasia Commercial Bank of Tasmania. 3 English Scottish and Australian Bank : ; London Bank of Australia National Bank of Australasia. National Bank of New Zealand . National Bank of Tasmania . s Queensland National Bank Royal Bank of Australia Auto Hue e Pfand

nion Bank of Australia 209 203 Australian Bank 43 951

1) Nach Ueberweisung von 50 000 Pfd. Sterl. an den Fonds zur Realisierung alter Aktiven. 2) Die erste Zabl ftellt die auf die Vorzugs-, die zweite die auf die gewöhnlichen Aktien gezahlte Divi- dende dar. 2) Nach Abzug des dem gleihen Fonds überwiesenen Betrages. Auf die Vorzugsaktien ist eine Dividende von 39/0 gezahlt.

Der Gefamtnuyzen betrug für das 12 Monate vor den obigen Daten zu Ende gegangene Geschäftsjahr 1 705 068 Pfd. Sterl., für das leßte nur 1 699 629 Pfd. Sterl. Der Rückgang ist bedeutunglos,

] i d Wichtigkeit beimessen will, weil es seit längerer Zeit der erste wieder ist. Bezeichnend für ihn ist, daß er hauptsächlich bei den beiden großen Londoner Banken, der Bank of Australia und der Union Bank of Australia ent-

die das größte : Mast elkurse

18}.

Die Verbindlichkeiten der Banken seßten sich am 30. Juni 1905,

wie folgt, zusammen: Verbindlih- Wesel keiten im Umlauf gegen andere Banken L 446 554

Banknoten im Umlauf

£ £ 3 036 878 5905 257 Einlagen

Gesamt- insgesamt verbindlidh- keiten 61 R 98 10 388 102 15a 61295 77 98 143 386 2 077. Diesen steht folgendes Vermögen gegenüber : D N oten

Gold und und Wechsel Silber R

in Barren Banken

L 1314 338.

Gesamtes Vermögen

L L 85 157 012 113 984 432.

keine Zinsen

tragend zinstragend

Barbeftand Landbesitz

5 212 799 Alle anderen Guthaben

1 501 890 Guthaben bei anderen Banken L , 809 928

zeigt:

eine starke Zunahme erfahren, indem sein Wert von 47 846 304 Yen im Vorjahre auf 54 081 805 Yen gestiegen ist. In den letzten zehn

S. 3

o7 S. Berichte über Handel und Industrie Bd. IX, Heft 6 (2 11g.