1907 / 48 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

daß der Abg. Marx, wie ich glaube gehört zu haben, in seiner ersteu Rede selber sagte, es wäre ihm niht möglih gewesen, den Tatbestand festzustellen; er habe ihn aus den amtlichen Kreisblättern entnommen. Ich kann nicht zugeben, daß das eine Feststellung des Tatbestandes sel. Dagegen richtete sich meine Bemerkung, daß man Vorwürfe gegen. Beamte wie Landräte hier vor dem Lande erhebt, ohne daß sie tatsählih so geprüft worden sind, daß der betreffende Abgeordnete auch wirklih jedes Wort aus eigener Ueberzeugung vertreten kann.

Abg. Marx erwidert, daß man eine Mitteilung in einem Kreis- blatt immerhin zur Unterlage der Grörterung machen könne.

Das Kapitel wird bewilligt.

Beim Kapitel der Polizeiverwaltung in Berlin und Umgebung (Charlottenburg, Rixdorf und S oneberg) referiert

Berichterstatter Abg. von Pappenheim, daß in der Kommission festgestellt sei, daß das Verhältnis in der Aufbringung der Polizeikosten îin den Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung zwischen dem Staate und den Städten \\ch zu Ungunsten des ersteren verschoben habe, da die Städte jeßt nur noch etwa ein Viertel dieser Kosten trügen, während sie nah dem Gefeß etwa ein Drittel übernommen hätten. Eine Aenderung des Polizeikostengesezes werde deshalb wahr- scheinlih noch in dieser Sefsion vorgelegt werden. j

Abg. von Sh uckmann (kons.): An der Polizeiftunde für die Wirt- {asten muß in jedem Falle im Interesse der öffentlihen Ordnung estgehalten werden, aber in Berlin und anderen Industrie- tädten is dieser Grundsaß durchbrohen, da gibt es Lokale, die die ganze Naht ihren Betrieb haben, und in denen die Sinnlich- keit geradezu angerelzt wird; daher nimmt die Unsittlichkeit mich auf der Straße zu. Ferner wird dem friedlichen Bürger durch den Straßenlärm, von Automobilen usw. „die Nachtruhe geraubt. Das Bedauerliste ist die Teilnahme der Mädchen an diesem nächtlichen Treiben. Halberwachsene Mädchen nehmen an diesen nächtlichen Orgien teil. Wie \foll ein Mensch am Tage arbeiten, wenn er näht- liherweile an folhem Treiben teilgenommen hat! Dle Ehrfurcht vor dem weiblihen Geschlecht wird dadur untergraben, in Berlin kann fih kaum noch cin anftändiges Mädchen auf den Straßen sehen lassen, ohne lüsternen Blicken zu begegnen. Wenn wir offen sein wollen, müssen wir bekennen, daß das ganze Leben in Berlin zur Nachtzeit ein einziger großer Tingeltangel ist. Jn anderen großen Städten ist es au \{limm, aber niht in dem UaE wie {n Berlin, und deshalb beschäftige ih mich hauptsäh- li mit Berlin. Die angestellten Kellner, Küchenmädchen usw. be- dürfen auch der Ruhe, aber sie müssen die Nächte durcharbeiten. Hter ist Gelegenheit, vielen armen Leuten, die gezwungen find, Nachts zu arbeiten, beizuspringen und ihnen Ruhe zu verschaffen. Gewiß weiß ich, daß für den Verkehr gesorgt werden muß, aber es ist doch nit nötig, w sich die Vorortbewohner in Berlin bis in die späte Nacht hinein herumtreiben. Weshalb ist hier in Berlin die scrankenlose Ungebundenheit polizeilih zugelassen? Mit

roßstädtishen Verhältnissen find allerdings gewisse Umstände ver- Reiben. und ih bin au nicht für eine hablonenhafte Behandlung der Städte; aber die Großstadt Berlin muß anders behandelt werden, denn cs muß doch Maß in den Dingen sein. Die Berliner Gast- wirte zahlen nihcht mehr Steuern als die an anderen Orten, aber fle benußen allen möglichen Anreiz, den Leuten den Beutel zu erleichtern. Die Foâten Nacbtitunden sollten wenigstens niht mehr für den Verkehr fretgelafsen werden. Ich möchte den Minister bitten, daß er auch die Berliner rechtzeitig mit einem sanften Druck ins Bett befördert. Das öffentliche Leben in Gnaland findet immer den Beifall vieler, aber gerade dort werden die Wirtschaften hon um. 124 Uhr oder am Sonnabend {hon um 12 Uhr geschlossen, und des Sonntags bleiben fe geschloffen, Wenn wir folche Vorscläge hier mawen, nennt man i stände, die ih allerd st i ae on folhe reaktionären Zustände, die allerdings verständig nenne. Ben m New York wie in anderen großen Städten werden die Lokale früher ge|chlossen als bei uns. Vie guten Lokale, die für den remdenverkehr usw. notwendig find, will ich gar nicht getroffen aben, wohl aber die Lokale, in denen die Jugend verführt wird. Auf die Shmußliteratur, die" freien Theaterstücke und das Zubälterwesen wil ich heute nicht eingehen, aber jede A und jeder Vater wird mir zustimmen darin, das endli diejer Sauwirtschaft in Berlin ein Ende gemacht werden muß. Es ist natürlich immer unangenehm, in etnem Tingeltangel abgefaßt zu werden, aber ih muß erklären, daß ih einen von Shnei (¿ur Linken) noch nie in einem Tingeltangel ge- troffen habe. J sprehe hter, damit der Minister weiß, daß, wenn er cutsprehende Maßregeln ergreifen will, er dieses Haus hinter ih hat. Die Staatsregierung kann es nicht dulden, daß den vielen Angestellten die Nachtruhe genommen und in Tausende von Familten das Ver- derhen gebraht wird. ¿

Abg. Münsterberg (frf. Vgg.) lenkt wiederum die Aufmerksam- eit auf die Frage der Reglementierung der Proftitution, mit der si die öffentliche Meinung immer mehr beschäftigt habe. Es gebe nun etnmal mehr Frauen als Männer, fodaß eine große Anzahl der Frauen nicht in der Lage sei, zu hetraten. Mit dieser Tatsache muß man \ich abfinden und die Sache niht lediglich vom Stand- punkt der Moral aus beurteilen. Selbst wenn es keine Frauen- frage wäre, so wäre es do eine allgemeine Menschheitsfrage. Die Unsittlichkeit an sich sei tin früheren Jahrhunderten zweifel- [os größer gewesen als legt, nur machten fi jeßt dur das

usammenströmen so vieler Menschen in den großen Städten die en der Unsittlihkeit unangenehmer bemerkbar. Dazu komme au die Verbreitung der Geschlechtskrankheiten. Die ganze Frage müsse yon der sozialen und der hygteuishen Seite aus beurteilt werden. Dadurch, daß der Staat die Prostituierten der Sittenkontrolle unter- werfe, legalifiere er gewissermaßen die Prostitution, obwohl fie an sich, weun fie sich der Kontrolle entziehe, nah dem Strafgesezbuh strafbar sei. Daß die Sittenkontrolle die kungen Männer nicht vor der Ansteckung bewahre, darüber sei heute fein Zweifel mehr. Auch die Kasernierung, wie sie der frühere Miuister von Hammerstein anstrebte, werde in dieser En: keine Sácherheiten bieten. Die Stellung der Regierung fei eine shwierige, ibr seien durch den Kuppeleiparagraphen die Hände gebunden. Schon in den Schulen müsse Aufklärung über geshlechtliche Dinge gegeben werden, dadur würde viel Unheil verhindert. Die Verhältnifse auf dem Gebiete der Proftitution seien derartige, daß es gut wäre, wenn über zeitgemäße Aenderungen in einer gemischten Kommission von Abgeordneten und Regierungsvertretern beraten würde.

Abg. Kre itling (fes. Volksp.) : Als Vertreter der Stadt Berlin muß {{ch unsere Stadt in Schuß nehmen gegen die Anschuldigungen, bte der Abg. Shuckmann erhoben hat. Entweder ift Herr Shuckmann etne außerordentli} empfindsame Natur, oder er hat, um zu seiner Meinuyg zu kommen, lange Studien treiben müssen, vielleiht gerade in der leßten Woche, wo so viel Leute von außerhalb hier waren. Anrempelungen von Mädchen will ich ja nit in Abrede stellen ; aber wenn Herr Schuckmann sagt, daß au die Berliner ¿Frauen ih auf der Straße herumtrteben, so muß ich mich doch für die Berliner Frauen ins Zeug legen; die Berliner rauen sind viel anständiger, als Herr Schuckmann glaubt, als er es vielleiht überhaupt denken kann.

habé in den o Jahren wiederholt auf die \{chwierige

e der Berliner Schußmannschaft hingewiesen und besonders at die unzulängliche Pension der ußmannswitwen. Ih möchte Ihnen taher die Annahme tes Antrages Broemel empfehlen, wonach das Gehalt der Schußmannswachtmeister von 1600 bis 2100 auf 1700 bis 2400 A erhöht werden soll und das Höchstgehalt der Schußmänner won 1900 auf 2100 M (früber 1400 bis 1900 4), und zwar daß dies {on im Etat für 1907 vorgesehen werde.

Darauf wird um S5 Uhr die weitere Beratung auf Donners- tag 11 Uhr vertagt.

uns reaftionär ; in dem Susiände Lande der Freiheit

Parlamentarifche Nachrichten,

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gewährung eines Darlehns an das üdwestafrikanishe Schuß- gebiet, dec dem Reichstage zugegangen ist, lautet:

§ 1. Die dem Südwestafrikanishen Schutzgebiete zum Bau einer Cisenbahn von Lüderißbuht nah Keetmanshooy reihsseitig durch den Etat gewährten oder noch zu gewährenden Beträge find seitens des Schußgebiets vom 1. April 1911 ab mit 34 vom Hundert jährli zu verzinsen und vom 1. April 1912 ab, nach einem. vom Reichskanzler aufzustellenden Tilgungsplane, mit ?/; vom Euer {ährlich unter Hinzurechnung der ersparten Zinsen nach Maßgabe der Bestimmung im § 2 Abs. 2 zu tilgen. l /

§ 2. Die zur Verzinsung erforderlihen Beträge r alljährlih in den Etat des Südwestafrikanishen Schutgebiets au ¡unehmen und ur Verfallzeit aus den bereitesten Mitteln an das Neich abzuführen. Sn gleicher Weise ist mit der Tilgung zu verfahren, sobald das Schutz- gebiet eines Zuschusses aus Reichsmitteln nicht bedarf. Erreichen die aus den eigenen Einnahmen des Schußtzgebiets zur Verfügung stehenden Beträge nicht die zur Deckung der planmäßigen Tilgungsraten er- forderlihe Höhe, so sind sie zurückzubehalten und einem Fonds zuzu- führen, aus welchem “arge Fehlbeträge am Soll des Tilgungs- bedarfs zu decken sind. Ueber den Stand dieses Fonds ist den geseß- ebenden Körperschaften alljährlich . in der Etatsvorlage für das Südwestafrikanische Schutzgebiet Mitteilung zu machen.

§ 3. Im Verkehrsbezirke der im § 1 genannten Eisenbahn sind die Grundetigentümer zu etner ihren Interessen an der Bahn ent- sprechenden Leistung zu Gunsten des Schutzgebtets heranzuziehen. Es kann verlangt werden, daß die de in Form von Landabtretung erfolgt, sofern das Grundstück durch die Abtretung nicht derart zer- stückelt wird, daß das Restgrundstück nah seiner bisherigen Bestim- mung nicht mehr zweckmäßig benußt werden kann. Mangels einer Einigung über die Höhe der Leistung sowie über Größe und Lage der abzutretenden Flächen entscheidet eine vom Reichskanzler zu bestellende besondere Kommission von drei Mitgliedern Eta,

Als Vorsitzender der Kommission ist der Oberrichter des Shhußzgebiets zu berufen. Die Beisißer werden auf Vorschlag des Gouvernements- rats ernannt. Die Kommission hat das Recht, die Gruntdeigentümer vorzuladen, Zeugen und Sachverständige eidlich zu hören, eidetstatt- lihe Versicherungen entgegenzunehmen fowie Gerichte und Ver- waltungsbehörden um Nechtshilfe zu ersuchen. Die Entscheidungen der Kommission sind \chriftlich abzufafsen und mit Entscheidungs- gründen zu versehen.

In der dem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt:

Die Form der Finanzierung entspriht dem in dem Beschlusse der Kommission für den NReichshaushaltsetat vom 13. Dezember 1906 zum Ausdruck gelangten Grundgedanken, wonach nit nur die für die Strecke Lüderißbuht—Aus bereits verausgabten Beträge, sondern au die für den Weiterbau bis Keetmanshoop künftig noch zu bewilligenden Mittel vom Schutzgebiete zu verzinsen und im Wege, der allmäßlihen Rückzahlung dem Reiche zu erstatten G Auch war die Heranziehung der durh den Bahnbau begünstigten Grundeigentümer zu angemessenen Leistungen vorzusehen.

Die Rüczahlung des Schuldkapitals an das Reih im Wege der Tilgung kann der Natur der Sahe nach nur erfolgen, so- fern die eigenen Einnahmen des Schußtzgebtets neben der Deckung des sonstigen Ausgabebedarfs die Miitel hierzu bieten. Die Tilgung wird daher auszuseßen sein, fofern nach dem rechnungs- mäßigen Ergebnisse der Etatswirtshaft für das betreffende Rechnungsjahr die fällige Tilgungêrate aus den eigenen Einkünften überhaupt nit oder nur zum Teil gedeckt werden könnte, also zur Erfüllung des rechnungsmäßigen Solls ein Zuschuß aus Reihsmitteln erforderlich wäre. Die Ausfezung der Tilgung au dann, wenn nur ein Teilbetrag der planmäßigen Tilgungsrate zur Verfügung steht, erscheint zweckmäßig, weil eintretenfalls fonst der Tilgungsplan einer jedesmaligen Aenderung unterzogen werden müßte. 5

Die Heranziehung der im Verkehrsbezirke der Babn ansäs gen Landeigentümer zu den besonderen Kosten des Bahnbaues ist in seinen Grundzügen dem Gesetz, betreffend die Gewährung eines Dar- [ehns an das Schuggebiet Togo, vom 23. Juli 1904 nachgebildet. In gleiher Weise wie dort ist auch hier unterlassen, die Ausdehnung des für die besonderen Leistungen in Betracht kommenden Verkehrsbezirks von vornherein dur das Geseh selbst fest- zulegen, da eine derartige Bemessung, für die g nur die kilo- metrishe Entfernung von der Bahnlinie in Betracht kommen könnte, unter Umständen von unbilliger Härte nicht frei sein würde. Die gleihen Bedenken sprechen —_ “und. 4war in verstärktem Maße auch gegen eine nähere ziffermäßige Bemefsung der Höhe der den . einzelnen Interessenten aufzuerlegenden Leistungen. Die Bestimmungen über die Zusammenseßung der Kommisfion bieten die Gewähr für die Anwendung eines objektiven Verteilungsmaßstabs, sodaß auch hierdurch in ausreihender Weise dem Einwande vorgebeugt ist, als beabsichtige das Geseß, in unbilliger Harte grundlos und über das im Interesse des allgemeinen Wohls un-

edingt gebotene Maß hinaus in die Privatrehts\phäre des Einzelnen einzugreifen.

Dem Reichstage sind ferner zugegangen die Nach- weisung der Bewilligungen, der verausgabten Be- träge und der verbliebenen Bestände bei den über- tragbaren Titeln der Ira nes Und bei den ratenweisen t er einmaligen Ausgaben des Reichshaushalts für die Rechnungsjahre 1901 bis 1905 sowie der Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Hinterbliebenenversiherungsfonds und den Reich s- invalidenfonds. Dieser Gesehentwurf bestimmt:

Die im § 15 des Zolltarifgeseßes vom 25. Dezember 1902 vor- eschene Anfammlung von Zollerträgen zur Erleichterung der Durch- Fbbina einer Witwen- und Waisenversorgung geschieht zu einem be- onds unter dem Namen „Hinterbliebenenversiherungsfonds".

onderen | Verwaltung des Fonds erfolgen

Die zinsbare Anlegung und die nah § 2 unter der oberen Leitung des Reichskanzlers und unter der Aue der Reichsshuldenkommission durch die Verwaltung des NReichsinvalidenfonds nach den für diesen geltenden Vorschriften mit folgenden Maßgaben: 1) Die Bestände des Hinterbliebenen- versicherungsfonds werden getrennt von den Beständen anderer der Aera tung des Reichsinvalidenfonds unterftehenden Fonds auf- bewahrt. Die Anlegung durch Eintragung in das Schuldbuch des Reichs oder eines Bundesstaates ist zulässig. 2) Die _bis zum Inkrafttreten eines Selehes über die Witwen- und Waisen- versorgung, jedoch längstens bis zum 1. Januar 1910 aufkommenden Zinsen des Hinterbliebenenversiherungsfonds sind in gleiher Weise wie die Kapitalaufkommen Her anzulegen und treten dem Kapitalbestande binzu. 3) Die Erwerbung von Schuldverschret- bungen für den Hinterbliebenenver e 0jonbs aus den Be- ständen des Reichsinvalidenfonds geschieht ohne Vermittlung von Bankhäusern. 4) Eine Außerkurs\eßung der für den Hinterbliebenen- Versicherungsfonds erwo:benen Schuldverschreibungen findet nicht statt. 9) Während der Dauer der enau aftlichen Verwaltung werden Verwaltungskosten aus dem Hinterblie R erli@erungbsonds nur in- soweit bestritten, als bare Auslagen durh den Erwerb von Schuld- verschreibungen für ihn oder dur ee od von Schuldverschrei« bungen aus seinen Beständen entstanden find.

Land- und Forstwirtschaft.

rishe Milhch auf der 21. Wanderaus stellung d D tive: SSRDOLBETMGTTT g Se LLTWaNE zu Düsseldorf

Auf der 21. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaft, gesellshaft, die vom 6. bis 11. Juni 1907 in Düsseldorf stattfihe wird, soll erstmalig frishe Milh unter Preisbewerb zur Ausstellung kommen, während sauere Milch, Buttermilh, Magermilh und Rahm außer Preisbewerb gezeigt werden können. Da nat neueren Erfahrungen retnlih gewonnene Milch ohne jeglihen Zusaß und ohne borausgegangene Grhißung noch nah einer 14 tägigen Aufbewahrung fris und gut sein kann, allo niht nur zum sofortigen Verbrauch Ta finden muß, dürfte die Aufnahme einer solchen Prüfung dur die eute Landwirtschaftsgesellshaft als ein zeitgemäßes Mittel zur Förderung des Milchabsayes zu begrüßen sein. Um eine möglichst große Be, teiligung herbeizuführen, wird die Annahme von Anmeldungen von frisher Milch zu einfahen Gebühren ausnahmsweise bis zum 31. Mir 1907 gestattet sein. Anmeldepapiere und die sonstigen Bedingungen find dur die Havptstelle der Deutschen Landwirtscha ftsgesell haft in Berlin SW., Dessauer Straße 14, kostenlos zu beziehen.

Höhe der Schneedecke in Zentimeteru am Montag, den 18. Februar 1907, um 7 Uhr Morgens. Mitgeteilt vom Königlich preußishen Meteorologischen Institut, (Stationen nah Flußgebieten geordnet.) Destliche Küstenflüsse.

Memel (Dange) 23, Ragnit (Memel) 15, Tilsit (Memel) 14, Gumbinnen 6, Susterbura (Pregel) 22, Heilsberg (Pregel) 10, Königs berg i. Pr. (Pregel) 13.

Weichsel.

Czerwonken (Bobr, Narew) 25, Marggrabowa (Bobr, Narew) 36, Klaussen isa) 18, Neidenburg (Wkra) 12, Osterode A eeDY 9, Altstadt ( rewenz) 11, Koniß (Brahe) 12, Bromberg N ÿ Graudenz 11, Berent (Ferse) 10, Marienburg (Nogat) 10, oppendorf (Mottlau) —.

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder.

Lauenburg i. L: (Leba) 2, Neu-Hammerstein (Leba) 0, Köslin (Mühlenbach) 11, Schivelbein (Rega) 18. Oder. Sillersdorf 0, Ratibor 2, Beuthen (Klodniß) 5, Oppeln f belnccet (Glaber Neisse) 5, Brand Get Nelfle) 90, Reinerz (lager O 49, Glaß (Glagter Neisse) d, C rremaud (Glagßer eisse) 27, eigelsdorf (Glaßer Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 18, Breslau 0, Liegniß (Kaßbach) 0, Fraustadt (Landgraben) 5, Schwarmiß 0, Grünberg 5, Krummhübel (Bober) 8, Schnee- grubenbaude (Bober) 100, Wang (Bober) —, Zillerthal (Bober —, Eichberg (Bober) 7, Schreiberhau (Bober) 16, Warmbrunn Bober) 5, Bunzlau (Bober) 0,- Görliß Gar Neisse) 0, rankfurt —, Ostrowo (Warthe) 11, Posen (Warthe) 5, Tremessen Warthe) 9, Samter (Warthe) 6, Glinau (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 14, Deutsch-Krone (Warthe) 13, Landsberg (Warthe) 12, Stettin 4, Pammin (Ihna) 16, Prenzlau (Uedcker) 3, Demmin

0. (Peene) Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Greifswald 0, Puttbus 15, Wustrow —, Güstrow (Warnow) —, Rostock (Warnow) 0, Kirchdorf auf Poel 0, Lübeck (Trave) 0, Éutin Schwentine) 5, Schleswig (Schlei) 0, Flensburg 0, Gramm (Fladsau) 0, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 10,

lvorf 4; N Elbe.

Torgau 1, Roßlau (Roßlau) 0, Dessau (Mulde) 0, eibe (Saale bd, Neubaus a. N. (Saale) 74, Jena (Saale 0, DVingel}tädt Salo) —, Erfurt (Saale) 0, Sondershausen (Saale) 0, Nordhausen (Saale) —, Greiz (Saale) 0, Altenburg (Saale) 0, Halle (Saale) 0,

isleben (Saale) —, Bernburg (Saale) 0, Glauzig (Saale) 0, Brocken R 91, Quedlinburg (Saale) 0, Harzgerode (Saale) 3, Zerbst 2, Magdeburg 0, Neustreliß (Havel) 12, Kottbus (Havel) 0, Dahme

vel) 0, Berlin (Pav 4, Blankenburg bei Berlin (Havel) 3 V pr dah (Havel) 2, Klein-Beeren [Kr. Teltow} (Havel) 0, Zehlendorf (Havel) 11, Potédam (Havel) 4, Brandenburg (Havel) 0, Belzig (havel) 0, Kyritz (Havel) 0, Gardelegen (Aland) 0, Waren (Elde) d,

tarniß (Elde) 1, Schwerin (Elde) 0, Dömitz (Elde) 0, Lüne- burg (Ilmenau) 0, Neumünster (Stör) 1, Bremervörde (Oste) 0.

Weser. Meiningen (Werra) 5, Brotterode (Werra) 56, nepfenthal Gend 3, Witenhausen Sue) 0, Fulda (Fulda) 0, Schwarzen- orn (Fulda) 12, Cassel (Fulda) 0, Uslar 0, Driburg (Nethe) 0, rford (Werre) 0, Nienburg 0, Se (Aller) —, Brocken Aller) 51, Wasserleben e Braunschweig (Aller) 0, La Aller) 0, Celle (Aller) 0, Göttingen (Aller) v, Clausthal (Aller) 52, R 6, HPildesbeim (Aller) 0, Hannover (Aller) —,

O denburg (Hunte) 0, Elsfleth 0.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems. Jever 0, Norderney —, Aurih 0, Emden 0. Ems. ; Gütersloh e 0, Münster i. W. 0, Osnabrück (Haase) Löningen (Haase) 0, Shöningsdorf —. Nhein. ä echingen —, Coburg (Main) 3, Frankenheim (Main) —, Geln- hausen (Main) 0, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden 0, Srenbeim 0, irkenfeld (Nahe) 0, Neukirch 42, Marburg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) —, Schneifel-Forsthaus (Mosel) 40, Bitburg (Mosel) 0 Can der Bes Bride (e O Sie c les “Bi (Sieg) 7 enbur eg) —, iegen ieg üllen ' T 0, Erefeld 0, Arnsberg (Ruhr) 0, Alt-Astenberg (Nuhr) 8, Dortmund 0, Essen 0, Kleve 0, Aachen (Maas) 0. Der Höhe von 1 cm Schneedecke entsprachen:

. Febr. 1907 in Czerwonken 2,2 mm Schmelj- s # Elen 1.6 wasser

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Zweite Beilage

Berlin, Donnerstag, den 21. Februar

bishen Staatsanzeiger. 1907.

Handel und Gewerbe.

Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten ( „Nachrichten für Handel und Industrie“)

Deutsches Neich.

Zollfreie Einfuhr lebender Teichkarpfen gegen Bet- hringung ausländisher Zeugnisse. Laut Streibens des Reichs\haßamts vom 22. Dezember 1906 ist gemäß der vertrags- mäßigen Abmachung zu Nr. 115 des Zolltarifs mit der französischen und der belgischen Regierung vereinbart worden, daß lebende Teich- karpfen französischer oder belgisher Herkunft in das deutsche Zollgebiet zollfrei einzulassen sind, sofern die Sendungen mit Zeugnissen versehen find, die von Beamten der Verwaltung der Gewässer und Forsten des betreffenden Staats ausgestellt und von Beamten der landwirtschaft- lihen Verwaltung dieses Staats beglaubigt sind. (Amtliche Nach- rihten der Generalzolldirektion in Hamburg.)

Zulassung des ywisGenhandels mit unversteuerten igarettenhüllen. Laut allgemeiner Verfügung des preußischen inanzministers vom 27. Dezember 1906 ist den Firmen, die fi isher mit dem Zwischenhandel mit unversteuerten Zigarettenhüllen befaßt haben, der Weiterbetrieb vorläufig gestattet, sofern sie steuerlih zuverlässig find und LO den gleihen Aufsihtêsmaßnahmen unter- werfen, die für die Hersteller von Zigarettenhüllen bestehen. (Zentral- blatt der Abgaben-Geseßgebung und Preuß. Staaten.)

Veredelungsverkehr mit mineralölhaltiger Erde. Der Bundesrat hat in seiner Sißzung vom 17. Januar d. F. beshlossen, gemäß § 5 der Veredelungsordnung anzuerkennen, daß hinsfihtlih des Antrags,

für mineralölhaltige Erde Tarifnummer 239 zum Zwelke des Aus3ziehens des Mineralsls einen ¿ollfreien Veredelungs- verkehr zuzulassen, die Vorausseßungen des § 2 der Veredelung8ordnung vorliegen. (Zentralblatt für das Deutsche Reich.)

Verwaltung in den Königl.

Die Bierbrauerei in Nußland.

An Akzise für Bier und Met wurden von der Krone in den Jahren 1899 bis 1904 nastehende Beträge vereinnahmt: A ube

Nubel 1899 . 8 826 282 1902. 9 169 793 1900 . 1903. 10 387 201

9516125 | 1901 . 11530016 | 1904. 10 317 282.

Bemerkt sei, daß im August 1900 die Aklzise erhöht worden ist. Man kann daher die Ziffer für das Jahr 1900 mit der für das Jahr 1899 {chwerlich in Vergleich stellen. Die Einnahmen an Akzise für das Jahr 1901 weisen gegen die vorhergehenden Jahre eine be- deutende Steigerung auf.

Seit dem 1. Januar 1902 wurde das System der Besteuerung der Bierbrauerei verändert, und zwar wurde die Akzise von jenem Zeitpunkt an nah dem Gewicht des zur Ber runa des Bieres ver- wendeten Malzes erhoben. Die aufgekommene A ¿tse erreihte 1902 etwas mehr als die Höhe des Jahres 1899. Im Durchschnitt ents fielen auf 1 Wedro gebrauten Bieres an Akzise im Jahre 1899: 18,4 Kop., 1900: 20,4 Kop., 1901: 24,2 Kop., 1902: 19,5 Kop. und 1903: 19,3 Kop.

Die Menge des gebrauten Bieres stellte sich, rote folgt:

Menge in 1000 Wedro (1 Wedro = 12,299 1). A 48 076 Is 46 288 1900. 00 1008. 54 329 1901 . 46698 | 1904. 93 993.

Bis zum

Jahre 1902 zeigte \sih eire Abnahme in der Bier- produktion, und zwar ist diese für 1900 und 1901 auf die Erhöhung der Akzisesäße und für 1902 auf die Einführung der neuen Be- steuerung zurückzuführen. Dagegen mate si in den beiden Jahren 1903 und 1904 eine bedeutende Tendenz zum Steigen bemerkbar. Im Jahre 1903 hob sih die Bierproduktion gegen 1902 um 17,1 9% und gegen 1899 um 13 9%. Man sieht hieraus, daß die Zunahme in den Akziseeinnahmen in den leßten Jahren ausshließlich durch den Aufshwung der russi)Gen Bierbraueret hervorgerufen wurde. (Nach Wijestnik Finanzow.)

Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1906.

Der Handelsverkehr der Vereinigten Staaten von Amerika wies im Kalenderjahr 1906 mit dem Ausland ebenso wie im Inland einen jubor noch nicht erreihten Umfang auf. Von der günstigen Kon- junktur zogen alle Ge châfts- und Industriezweige, vielleiht mit einigen unwesentlichen Ausnahmen, einen entsprehenden Nußen. Die Einfuhr sowohl wie die Ausfuhr von Waren überstieg alle bisher erreihten Wertgrenzen, nahdem sie hon 1905 größer gewesen waren als in allen früheren Jahren.

Der Gesamtaußenhandel in Ein- ersten Male die Wertgrenze von 3000 Millionen Dollars, denn er bewertete sih auf 3 119 172 649 Doll., während er sich für 1905 auf 2806 135 345 Doll. und für 1904 auf 2487 227 930 Doll. gestellt hatte. Fa den letten zwei Jahren hat \ich also der Gesamtwert des Außenhandels um rund 25 % gehoben.

ei diefen erheblichen Zunahmen hat niht allein die Ver- mehrung des Warenaustaushes mit dem Ausland, sondern au die Steigerung der Weltwarenpreise mge die sih außer in den Vereinigten Staaten namentlich in eutschland und Groß- britannien geltend machte. Die Warenausfuhr der Vereinigten

taaten wuchs namentlich infolge vergrößerter Ernteerträge, und zur

teigerung der Einfuhr gab die weiter steigende Lebhaftigkeit und der günstige Erfolg in der Industrie Veranlassung. Die Arbeitskräfte waren stärker beshäftigt und besser bezahlt als je zuvor, und bei reihlihem Verdienst wuchs folgerichtig der Verbrauch aller Waren.

Der Wert der Wareneinfuhr im Kalenderjahr 1906 stellte fi auf 1 321 064 694 Doll. gegenüber i 179 144 550 Doll. für das Dorjahr und 1 035 909 190 Doll. für 1904, wo zum ersten Mal der Einfuhrwert die Höhe von 1 Milliarde Dollar überschritten hatte.

ie Steigerung um 142 Millionen Dollars gegenüber dem Vorjahre st um so bemerkenswerter, als verschiedene wichtige Einfuhrwaren, bor allen Zucker und Kaffee, im Jahre 1906 in erheblich verringertem

erte eingingen. Kaffee fing weniger cin und sank im Wert, während Zucker troß ziemli gleihbleibender Einfuhrmenge im Preise wesentlich nahließ. Auch die Wolleinfuhr ging zurück. Einfuhrzunahmen waren besonders zu bemerken bei Chemikalien und Häuten, ferner bei Erzeug- issen aus Baumwolle.

Bei der Warenausfuhr spielen die Ernteergebnisse im Aus- land noch die ausshlaggebende Nolle. Die Ecnteerträge waren in den Vereinigten Staaten im Jahre 1906 im allgemeinen reihlich und einer großen Ausfuhrbewegung günstig.

und Ausfuhr überstieg zum

Aber das Getreide kam langsam an den Markt, teils weil die Bahnen zu sehr in Anspruch lenommen waren, teils weil die Farmer absihtlich mit Verkäufen Wwüdckhielten. Jn der Getreideausfuhr zeigte das Geschäft im Hahre 1906 einen nicht zu großen Umfang; fie war größer als in ‘Ui beiden unmittelbar vorhergegangenen Jahren, aber blieb binter er Ausdehnung in verschiedenen früheren Jahren erheblid zurü.

An Weizen und Weizenmehl wurden im leßten Jahr 127 300 190 Busbel vetschickt gegenüber 71 788 579 Bushel für 1905 und 64 957 158 Bushel für 1904; aber 1903 betrug die Ausfuhr 161 367 104 Bushel und 1902 gar 212 445 731 Bushel. An Mais wurden 102 Millionen Bushel exportiert, gegenüber 1905 mit 111 265 931 Bushel etwas weniger, aber viel mehr als in den dret weiteren Vorjahren; ein Pilger afeis drückte hierbei den Ausfuhrwert gegenüber 1905 ver- hältnismäßig tak herab. Der Gesamtwert des ausgeführten Getreides und Mehls wurde auf 189 180 400 Doll. für 1906 ges{ägt, gegenüber 154 300 630 Doll. für 1905 und 98 307 218 Doll. für 1904, aber gegenüber 200 012 362 Doll. für 1903 und 276 404 299 Doll. für 1901; demna war 1906 für den Getreideexport nur ein Mitteljahr. Der Wert der Baumwollausfuhr war erheblich Höher als im Vorjahre und in den früheren Jahren, R der Export der Menge nach binter 1905 zurückblieb und nur ? 448 712 Ballen gegen- über 8 009 374 Ballen betrug. Der Durchschnittspreis der Baums- wolle stellte sich für 1906 auf 104 Cents pro Pfund gegenüber 94 Cents für 1905. Die Ernte war 1906 sehr gut, aber das kam in Exportziffern erst für die leßten drei Monate zum Ausdruck. Die Ernte im Vorjabre war nit sehr groß gewesen, und das kam in den Ausfuhrmengen für die ersten neun Monate 1906 zum Ausdruck. Troßdem ecrethte der Ausfuhrwert für das ganze Jahr 1906 infolge des gesteigerten Preises die Summe von 413 105 790 Doll. gegenüber 392 600 644 für 1905.

Auch die Ausfuhr von Proviant war im Werte 1906 höher als 1905, aber man fann zweifeln, ob fich diese Erscheinung au in weiteren Jahren zeigen wird, da die Angriffe gegen die Schlähtereten im Kongreß während der vorjährigen Sitzung, die zur Annahme der Meat Inspection Bill (Fleishbeshaugesez) geführt haben, einen tiefen Eindruck im Ausland hinterlassen haben, was sich in einer Abnahme der Fleishausfuhr nah vielen Ländern in den Schluß- monaten des Jahres bemerkbar machte. Die Ausfuhr von lebendem Vieh ging für das ganze Jahr gegenüber 1905 zurück. Der Export- wert von Petroleum erhöhte sch von 79 640 929 Doll, für 1905 auf 85 300 400 Doll. für 1906, und die ausgeführte Petroleum- menge stieg von 1165 auf 1181 Millionen Gallonen; neben der Ver- mehrung der Ausfuhrmenge mate sich hierbei eine Steigerung der Preise bemerkbar.

Gegenüber der Ausfuhrsteigerung bei den allermeiften wichtigen Exportartikeln ist eine Abnahme des Verkaufs von Baumwollen? waren nah dem Auslande, namentlih infolge verringerter Nawhfrage in China und anderen Gebieten Ostasiens, eingetreten. Da egen stieg die Eisen- und Stahlausfuhr troß der außerordentli ges steigerten Nachfrage im Inlande erheblich, und zwar gegenüber 1905 um 29 und gegenüber 1904 um 39 Millionen Dollars.

Die Ausfuhr der hauptsächlihsten Mass enartikel im Ver- hältnis zum Gesamtwarenexport ergibt fih für die leßten sechs Kalenderjahre aus folgender Tabelle:

1904 1903 1902 1901

aren 1906 1905 Ausfuhr in Millionen Dollars 413 392 369 379 290 301 189 154 98 200 196 276 e WON 191 166 181 183 207 inder, Schafe und

S. A0 43 44 39 26 39 Petroleum u. deral.. 85 80 80 73 68 73

Masfsenartikel . 200 O D“ B73 763 896 Andere Waren 862 767 694 613 598 569

Ausfuhr von Waren überhaupt L008 1627 1456 1486 13861

Im Jahre 1906 war hiernah gegenüber 1901 eine erheblich größere Steigerung im Ausfuhrwerte der übrigen Waren als im Export der Massenartikel zu bemerken, denn leßterer betrug für 1906 nur 40 Millionen Dollars, erstere aber 293 Millionen Dollars mehr als für 1901.

Die Handelbilanz im Warenverkehr der Vereinigten Staaten für das Kalenderjahr 1906 stellt sich im Vergleich mit den neun Vorjahren folgendermaßen dar:

Gefamthandel Ausfuhr In Millionen Dollars 1 100

742 1 256 6395 1 275 799 1 478 829 [ 465 881 1 361 969 1 485 995 1451 1036 2 806 1 627 1179 448 1906 3119 1798 1 321 477.

Troß der Steigerung der Einfuhr gestaltete ih die Bilanz des Waarenhandels für die Vereinigten Staaten für 1906 noch günstiger als für 1905 und 1904, denn die Mehrausfuhr bewertete si für 1906 um 29 Millionen Dollar höher als für 1905 und um 62 böber als 1904. Bei weitem größer als in früheren Jahren war der Edelmetallverkehr der Vereinigten Staaten und zwar infolge einer ganz ungewöhnlihen Zufuhr von Gold. In weit rößerem Maße als sonst machte \ich die Union für ihren Ausfuhrüberschuß im Warenverkehr durch eine Mehreinfuhr von Münzmetall bezahlt. Der Edelmetallverkehr gestaltete sch nämli in den leßten fünf Jahren

folgendermaßen : Gold Silber

Uebers{huß Ueberschuß Ausfuhr Einfuhr (+ Einfuhr Ausfuhr Einfuhr der Ausfuhr) Ausfuhr In Millionen Dollars 44 % 89 22,9 65,3 —+ 21,0 40,6 16,6 1908... L219 84,8 36,4 50,1 24,0 XUUD : MES 50,3 + 3,5 97,5 35,9 21,6 1906 .. 465 155,5 --109,0 99,0 44,3 14,7. Troßdem verbleibt noch ein fehr großer Wertübershuß der Ge- famtausfuhr gegenüber der Gesamteinfubr an Waren und Münz- metall, wie folgende Zusammenstellung erkennen läßt:

L 1906 1905 1904 1903 Wertüberschuß __ In Millionen Dollars der Warenausfuhr . 477

Baumwolle Brotstoffe . roviant usw.

1465.

; Ausfuhrüber- Kalenderjahr Einfuhr Gu

1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905

358 621 476 649 984 392 490 415

1842 l 891 2074 2 307 2346 2330 2 480 2 487

Kalender- jahr

1902 .. 360 1903 .. 443

26,4 24,0 26,1

G Ae 448 415 489 V O O, O E 21 24 17

Zusammen 492 469 439 506 der Goldeinfuhr ¿

G E 3 37 21 UVeberschuß der Waren und Metall.

E E A8

Troß der großen Goldeinfuhr ergab si also für die Vereinigten Stgaten im Jahre 1906 noch ein Ausfu rüberschuß im Waren- und Edelmetallverkehr in Höhe von 383 Millionen Dollars, Inwieweit dieser durh Frachtkosten, Zinsen für amerikanis{e Anleiben im Aus- land, Untershäßung der Einfuhr bei er (Magung der Ausfuhr und andere Momente ausgeglihen wird, mag dahingestellt bleiben, (Nah The Commercial and Financial Chronicle.)

466 376 485,

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Argentinische Republik.

Einfuhr von Guter a mereten, Laut Mitteilung im Board of Trade Journal if der Artikel 2 des Dekrets vom 18. März 1905, wonah Gesuche um Zulassung der Einfuhr von Futtersämerelen mit einer von dem argentinischen Konsul beglaubigten Bescheinigung einer zuständigen wissenschaftlichen Behörde des Ur- rb q versehen sein müssen, daß die Sämereien [ei von Flachs- elde find oder davon niht mehr als die zulässige Menge enthalten, aufgehoben. Dagegen bleibt das Verbot der Einfubr von Futter- Petigcien, die mehr als 50 Körner Flachsseide auf 1 kg enthalten,

ehen.

Columbien.

Zolltarifierung von Waren. Laut Beschlusses des Finanz- und Aderbauministeriuums vom 29. November v. I., Nr. 1286, sind Swh;nallen, Gebisse, Ringe, Steigbügel, Leuchter usw. aus vernickeltem Eisen nah der 8. Klasse des Tarifs mit 0,20 Peso Gold für 1 kg Nohgewicht zu verzollen. Der Beschluß is am 17. Dezember v. J. in Kraft getreten. (Diario oficial )

Aus3s\chreibungen.

Die Errichtung eines Elektrizitätswerks in Egg Vorarlberg) wurde in einer Volksabstimmung mit überwiegender ajorität beshlossen. (Oesterr. Zentralanzeiger für das öffentliche

Lieferungswesen.)

Spanien. Die Lieferung von Dampfstraßenwalzen wird von der Dirección general de Obras públicas (Ministerio de Fomento) in Madrid zum 12. März 1907, Vorm 11 Uhr, erneut ausgeschrieben. Statt 6 werden diesmal 8 Walzen verlangt, die in ten Provinzen Barcelona, Córdoba, Coruña, Gerona, Pontevedra, San- tander, Segovia urd Zamora Verwendung finden follen. Die Gewichtsgrenzen jeder Walze sind, wenn diese leer ist, auf 10000 bis 12000 kg, wenn sie beladen ist, auf 10 750 bis 13 000 kg festgeseßt. Die Walzen sollen dreiteilig (eine Walze vorn, zwei Walzen biñtea) und aus bestem Material gefertigt sein. Sie müfsen auch auf Straßen arbeiten können, die cine Steigung von 10 v. H. aufweisen. Die Walzbreite soll höchstens 2 m betragen. Vorläufige Kaution : 2000 Pesetas; endgültige: 10 9%. Lieferzeit: 6 Monate. Angebote werden in Madrid im Negociado de Conversación de carreteras des genannten Ministeriums und in den Provinzen bei den Gobiernos civiles bis zum 7. Märi 1907 entgegengenommen.

Lieferung von Telegraphendraht nach Spanien. Die Dirección general de Correos y Telégrafos in Madrid, Car- retas 10, vergibt am 11. März 1907, Vorm. 11 Uhr, die Lieferung von 60 t galvanisiertem Eisendraht (4 mm Durchmesser), 15 t Bronzes draht (3 mm) und 5 t Bronzedraht (2 mm). Kaution: 99% vom Betrage des Angebots. (Gaceta de Madrid.)

_ Lieferung von 20 t Kupfersulfat nach Madrid an die Dirección general de Correos y Telégrafos, Carretas 10. Ver- handlungétermin: 11. März 1907, Vormittags 11 Uhr. Ans(hlag: bödhstens 950 Felctas für die Tonne. Vorläufige Kaution: 59% des Werts der Lieferung, endgültige: 10% der Zuschlagsumme. (Gaceta de Madrid.)

Vergebung der Arbeiten für die Wasfserversorgung der Stadt Palencia (Spanien). Angebote sind bis zum 11. März 1907 bei der Dirección general de Administración in Madrid oder bei dem Ayuntamiento constitucional de Palencia einzureichen. Anschlag : 497 305,04 für das öffentliche Lieferungswesen.)

Bulgarien. Eine Lieferung von rollendem Eisen- bah nmaterial soll anfangs März d. I. dur die Generaldirektion der bulgarishen Staatsbahnen in Sofia ausgeschrieben werden. Es handelt sich um 10 Lokomotiven, 10 Pafsagierwagen II1. Klasse, 150 gedeckte, 135 ungedeckte Güterwagen, 10 Geflügelwagen, 10 Wagen für umfangreihe Güter und 6 Fourgons.

Bulgarien. Eine Lieferung von Koblenkörben im Werte von 3000 Fr. soll am 11. März (n. St.) 1907 bei der Finanz- kommission in Sofia vergeben werden. (Bulgarische Handelszeitung.)

Lieferung von Telegraphenmaterialien nach Bul- garien. Die Generaldirektion der Posten und Telegraphen in Sofia wird demnächst eine Submisfionsverhandlung für die Lieferung von Telegraphendraht, JIfolatoren usw. ausschreiben, welche Materialien für den Bau der neuen Verbindungslinie Czaribrod Hebibtsewo be- nôtigt werden.

Zwecks Ausführung von Sanierungsarbeiten in Torreón (Mexiko, Staat Coahuila) haben verschiedene meri- kanishe Kapitalisten die „Sociedad Mexicana Abastecedora de Aguas (= Wafserverforgung) y Saneamiento de Torreón ge- gründet. Die Gesellshaft will die- Arbeiten alsbald in Angriff nehmen und dafür zunähst 1 000 000 Doll. aufwenden. Die Pläne find Sens der Regierung des Staates Coahuila genehmigt worden. Ein Teil der erforderlichen Materialien soll vom Auslande bezogen werden. (El Economista Mexicano.)

Argentinien. Eine permanente Kommission für den Ankauf von Materialien für öffentlihe Arbeiten ist in Buenos Aires çebildet worden. Den Vorsitz führt der Unterstaats- sekretär des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten (Subsecretario del Ministerio de obras publicas); zu den übrigen Mitgliedern ge- hôren unter anderen der Generaldirektor für Baukunst und Bewäfserung sowie der Generalinspekteur der Wege, Brücken und bydraulis(en Arbeiten. (Boletin Oficial de la República Argentina.)

Neue industrielle usw. Unternehmungen in Chile: 1) Die Sociedad de Fundicion y Maestranza in emuco, Kapital 100 000 Doll., für den Betrieb einer Eießerei und Werkftatt. 2) Die Sociedad de Fundicion y Maestranza de Concepcion, Kapital 290 000 Doll., für die gleihen Zwecke. 3) Das Sindicato Estañifero Industrial in Santiago, Kapital 300 000 Doll, für den Betrieb von Bergwerken und namentli Zinnbergwerken in Chile, Peru, Bolivien, Argentinien usw. 4) Die Sociedad de Chorillos de Nio Oro in Santiago, Kapital 50 000 Doll., für die Goldgewinnung im Feuerlande. 5) Die Compañia Minera Cerro de la Gloria in Santiago, Kapital 217 000 Doll., für den Betrieb von Gold-, Kupfer- und anderen Bergwerken. 6) Die Compañia Minera de Andocallo in Santiago für den Betrieb von Bergwerken in der Provinz Coquimbo und anderwärts, Kapital 1 125 000 Doll. 7) Die Sociedad Vinicola del Sur in Concepcion, Kapital 3 500 000 Doll., für den Weinhandel und die Alkohol- sowie Likörbereitung und den Ankauf der Aktiva und Paffiva der Sociedad Vinicola del Sur in Toms. 8§) Die Compakia Minera y Beneficiadora de Alantaña in Santiago, Kapital 86 000 Pfd. Sterl, für den Betrieb von Silber- und Zianbergwerken in Bolivien. - 9) Anlegung eines Schiffshelling und einer Landungsödrücke für

esetas. (Oesterr. Zentral-Anzeiger

Vieh in Coquimbo, wofür dem Enrique Abbot die Genehmigung erteilt worden ift. (Berit des Kaiserlitden Generalkonsulats in Valparaiso.)