1907 / 50 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

leutnts. Mayrhofer beim Stabe des 20. Inf. Regts.

Rittm. E illes, Komp. Chef Erlaubnis zum Forttragen

stimmungsmäßigen Abzeichen; Heere mit der efeßlihen Lt. Frhrn. v. Tautvbecta des 4. Chev. führung ‘zu den Nes. Offizteren dieses Negts. ; willigen : dem Lt. Mahler des 9. Feldart. Art. und Ingen. Schule; zu ernennen: zum 11. Feldart. Regts. den Major Krafft v. Dellmensingen, Abteil. Kommandeur im 9. Feldart. Negt., zu Abteil. Kommandeuren den Major Leinedcker des 8. Feldart. Negts, bisher ohne Gehalt be- urlaubt, im 2. Feldart. Regt. Horn und den Hauptm. Pöhlmann beim Stabe des 10. Feldart. Regts. im 9. Feldart. Regt., unter Bes förderung zum Major obne Patent, zum Lehrer an der Kriegs\{ule den Hauptm. Dauer, Komp. Chef im 11. Inf. Negt. von der Tann, zu Komp. Chefs den Hauptm. Well er des 17. Inf. Regts. Orff im 11. Inf. Negt. von der Tann, die Oberlts. Kropf des 2, Fußart. Regts. im 1. Fußart. Negt. vakant Bothmer, unter Beförderung zum Vauptm. ohne Patent, und eurtnger des 3. Trainbats. im 2. Trainbat., unter Beförderung zum Nittm. ohne Patent, zum Battr. Chef im 10. Feldart. Negt. den Oberlt. Heß dieses Regts, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent: zu entheben: von der Stelle als Lehrer an der Kriegs\{ule den Hauptm. Kl eema nn, vom Kom- mando zur Königl Preuß. Art. Prüfungskommission den Hauptm. Rosenberger der Feldzeugmeisterei, unter Beförderung zum Major ohne Patent, vom Kommando als Insp. Offizier an der Kriegsschule den Lt, Nein hard des 2. Ulan. Negts. König, diesen zum 1. März d. J.; zu verseyzen: die Haubptleute Wach, Battr. Chef im 10. Feldart. Negt. ¿um Stabe dieses Negts. und Schmitt, Komp. Chef im E, Fußart. Negt. vakant Bothmer, zur Feldzeugmeisterei, unter Kom- mandierung zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommis on, den Lt. Wegscheider, kommandiert zur Art. und Ing. Schule, vom 12, Felda: t. Negt. zum 10. Feldart. Negt. ; zu befördern: zu Oberlts. die Lts. Goßmann, Negts. Adjutanten im 7. Inf. Negt. Prinz des 8. Feldart. Negts. und Zeitler, Negts.

Leopold, Ebert h Adjutanten im 2. Fußart. Regt., zu Fähnrihen die Fahnen, des 3. Pion. Bats., Scherer

junker, Unteroffiziere Krafft Weißensee des 3. Pion. Bats.,

des 9. Feldart. Negts., F ‘_ P Andrian - Werburg des 18 Sf Negts. Prinz Ludwig Ferdinand, Schenk des 2. Inf. Negts. Kronprinz, Nö\ch des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, Gareis des 4. Feldart. Negts. König, Sartorius des 12. Inf. Regts. Prinz Arnulf, Vefele, Lang des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von ejlerreih, Rein hold des 19. Jnf. Negts. Köntg Viktor Emanuel 111. von Italien, Sandner des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, Röhm des 10. Inf. Negts. Prinz Ludwig, Roth des 14. Inf. Negts. Hartmann, W ohnlih des 1. Pion. B Lank meyer des 12. Feldart.

s, Seidl des 6. Feldart Neats.,

Peteler des 3 Inf. Negts. Prinz Karl von Bayern, aechler des 5. Feldart. Regts. Köntg Alfons X1IL. von Spanien, Nitter u. Edlen v. Schallern des 6. Feldart. Negts. Flu ch des 22. Inf. Negts., Krapp des 8. Feldart. Regts., Kripp des 18. Inf. Negts. Prinz Ludwig Ferdinand, Wagner des 21, Inf. Negts, Hauck des 2. Pion. Bats., Geyer des 5. Feldart. Negts. König Alfonds X11T. bon Spanien, Gönner des 2. Fußart Negts., b. Langlois des 1, Fufart. Negts. vakant Botbmer, Pracer des 2. Jägerbats., Maderholz des 21. Inf. Negts., Noell des 11. Feld- art. Negts, Wagner des 3. Inf. Negts. Prinz Karl von Bayern, Frhrn. v. Sedckendorff.Aberdar des 1. Ulan. Negts. Kaiser Wilhelm T1, König von Preußen, v Scchab des 8. Feldart. Negts., Niedle bes 5 Chev. Regts. Erzherzoz Albrecht von Oesterreich, h . Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, Streitel des ; . Prinz Arnulf, Kirchbauer, Geyer des 15. Inf. Negts. König Friedri August von Sachsen, Reifert des 9. Inf. Negts. Wrede, Bauer des 10. Inf. Negts. Piinz Ludwig, Dîtt- weiler des 18. Inf. Regts. Prinz Ludwig Ferdinand, Zehler des 6. Feldart. Regts, Braun des 7. Chev. Negts. Pfaffenzeller des 13. Inf. Negts. Kaiser Franz Joseph von Oelterret, Munter des 1. Pion Bats., Ninecker, Hauer des 3. Inf. Negts Prinz Karl von Bayern, Städtler des 4. Inf. Negts. König Wilhelm von Württem- berg, Pollwein des 3. Trainbat3., Kol b des 6. Feldart. Negts. und Winkels- Herding des 2. Chev. Negts. Taxis; im Beurlaubten- llande: am 16 d. M. den Hauptm. Simon bon der Landw. Inf. l. Aufgebots (Hof) zu den Nes. Offizieren des Inf. Leibregts. zu verseßen; den Abschied zu bewilligen: den Hauptleuten H ollidt (Ludwigshafen), Sertorius (Landshut) von der Landw. Inf, 2, Auf- gebots und dem Oberlt. Schüttoff von der Landw. Inf. 1. Auf- gebots (Hof), sämtlihßen mit der Erlaubnis zum Tragen der Landi. Uniform mit den für Verabshiedete vorgeschriebenen Abzeichen, ferner von der Landw. 2. Aufgebots den Oberlts. Fertig (Dillingen), Hartmann (K ssingen), dem Lt. Wilke (Hof): þ, îm Sanitäts T0rDo: am 10, % M. dem Assistenzarzt Pa chmayr des 8. Feldart. Regts. vom 15. d. M. ab Urlaub ohne Gehalt auf etn Jahr zu bewilligen; am 16. d. M. den Vberarzt Dr. Winkler vom 2. Inf. Negt. Kronprirz zum Eisenbahnbat. zu verseßen, den Ober- arzt Dr. Heim mit fcinem Ausscheiden aus der Kai)erlichen Schuhz- ruppe für Südwestafrika im 2. Inf. Negt. Kronprinz mit setnem früheren Patent wieder anzustellen ; c. bei den Beamten der Militär. verwaltung: im aktiven Heere: am 16. d M. dem Intend. Nat v. Wachter, Vorstand der Intend. dex 2. Div., von der Stelle als Beisizer der Rechnungsrevisions\telle im Kriegsministerium zu ent- heben; zu ernennen: zum Beisiger der Nechnungsrevisionastelle im Kriegs- ministerium den Intent Nat Dennerl der Intend. der militärischen Institute, zu Intend. Assessoren die gepüften NRechtspraktikanten Saller, Lt. der Nes. ves 3. Jnf. Negts. Prinz Kal von Bayern, bei der Intend. 111. Armeekorps Franz, Lt. der Nes. des 5. Feldart. Regts. König Alfons XITITL. von Spanien, bei der Intend. 11 Armee- korps und Höbel, Lt. der Nes. des 23 Inf. Regts, bei der Intend. l. Armeckorps, leßteren überzählig; zu verseßen: die Intend Nâte Ritter von der Intend. ITI Armeekorye zum Kriegsministerium und

Fischer vom Kriegsministeriurmn zur Intend. [. Armeekory3.

der bisheri Abschied Pension zu

aus dem bewilligen :

den Abschied zu be-

(T4 L.

Nichtamlkliches.

Preußen. Berlin, 2 Gabenliste Nr. 36.

Vei der Hauptsammelstelle der freiwilligen Krankenpflege zu Hamburg für das Südwestafri- kanische Expeditions korps sind bis zum 15, F e- bruar d. Z. einschließli ch die nachstehend aufgeführten Geldspenden und sonstigen Gaben eingegangen:

Deutsches Reich. Königreih Preu ßen.

Provinz Brandenburg.

2396) All- Deutscher Verband, Berlin, 4 Kisten Liebesgaben.

23957) „Die Woche“, Berlin, 1 Ballen Zeitschriften.

2365) 1 Ballen Zeitschriften,

2378) 1 Ballen Zeitschriften.

2389) 1 Ballen Zeitschriften.

2399) Gräfin von Poninsha, Zehdenick, 1 Kiste wollene Socken.

2360) Deutsches Kolontalhaus, Bruno Antelmann, Berlin, 2 Kisten Kaffee, Fruhtkonserven, Zigarren.

2364) Zentralfomitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz, Berlin, 1 Kiste Betttische.

3. Februar.

und Geißler beim Stabe des 23. Inf. Negts., den Major Schonger beim Stabe des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht von Preußen, den im 2. Trainbat., sämtlihe mit der en Uniform mit den be- aktiven

dem Regts. König unter Ueber-

Regts., krommandtert zur Kommandeur des

| | | | | / | j ¡

2382) Krieger- und Ve

2386) Fräulein K.

Tabak, A Kisten U

2387) Zweigverein vom

23809) Vaterländischer Unterjaden, Unterbeinkleider, 2384) Marine: Verein,

Pfeifen, Zigarren.

_ 2372) Zweigstelle

1 Kiste Liebesgaben. 2383) Sammelstelle des Breslau 1, 1 Kiste Zeit\chrifte 2390) Türkische Cigaret Przedeckti, Breslau, 2

2353) All-Deutsher Verb 2399) Landesoerein vom Dresden, 6 Kisten Liebesgaben. 2361) AUl-Deutscher Verb 2363) 4 Kisten Liebes, abe 2379) 1 Kiste Liebesgaben

93 366) 9 3 f

hd

2369) 1 Paket Liebetgaben.

1 Paket Liebesgaben.

2379) Wolfmannshausene

Post Neutwertshausen, 6 4

2401) Zentralkomitee der

Berlin, 4 Kisten Schmalz.

| 2 Ballen l O i 2404) Kurt HoUberg, Vamburg, 32 4

2400) Sammelftelle des

Breslau, 1 Kiste Wein,

2403) Frauen-Verein, Lau

D

Hamburgischer Land Liebesgaben.

2370)

2393) „Norddeutsche

2394) All-Deutscher Verba nterzeuge, Zi Marx von Sturtevant, Cöln

2374) AU-Deutscher Verb Unterzeug, Kakao, Konserven, - igarren. oten Kreuz, Ottweiler, 1 Kiste Kognak.

Provinz Westfalen.

2368) Köntgliches Landratsamt, Minden f. W., 1 Paket Liebesgaben. Frauenverein, Bielefeld, 2 Kisten Hemden, Strümpfe. Bünde, 2 Kisten Unterzeuge, Tabak,

Provinz Schlesien. des Vaterländischen Frauenvereins, Proskau,

62) Mönchshoffbrauerei,

teranenver

Leben9mittel und Gebrauchsgegenftände. Grunow, Berlin, 1 Paket. 2389) Gebr. Stollwerck, Berlin, 2 Kisten Zudckerwaren.

Rheinprovinz. nd, Mühlheim a. Nuhr,

Provinzt

n, 1 Kiste Tabak, Zeitschriften.

ten- u.

Kisten Zigaretten.

Provinz Sachsen. 2376) Major von Steinkeller, Erfurt, 1 Kiste Zeitschriften.

Königreich Sah sen.

and, Plau

Roten Kreuz im Königreich Sawsen,

Pla

and, n.

Königreich Bayern.

Kulmbach, 3 Kisten Bier.

Frauenveretn, Wolfmannshausen, 1 Schachtel Wäsche.

67) A. Wilthagen u. Co., Kitzingen, 3 Pakete Liebesgaben. Großherzogtum Baden.

Badischer Landesverein

Gro fßherzogtum Mecklenburg-Strelig.

2388) Vaterländischer Frauenverein, Unterjacken, Taschentücher, Strümpfe, Z Herzogtum Sachsen-Meiningen. E

2373) Vaterländiscer Frauenverein, Kranichfeld, Kreis Saalfeld,

r Fraue:

Provinz Brandenburg. Deutschen Vereine vom Noten Kreuz,

2402) „Die Woche", Berlin, 1 Ballen Zeitschriften. Provinz Schlesien.

Provinzia

1 Kiste Zeitschriften und Zeitungen.

ban-Land,

amburg. esverein

Gs laufen regelmäßig Spenden ein: Provinz Brandenburg.

l Allgemeine Zeitung“, E 2394) „Deutscher Soldatenhort“, Carl Sigismund, Berlin.

Provinz West preußen.

2395) „Danziger Zeitung“, Danzig.

Königreich Sachsen. „Unftversum“, LelÞpzig.

2396) 2397) „Daheim*, Leipzig.

Königreich Württemberg. 2398) „Deutsches Volksblatt“, Stuttgart.

Hamburg.

42399) „Hamburger Nachri@ten*, Hamburg. Herzogtum Sachsen-Meiningen. 2322) Vaterländifcer Frauenverein, Heßberg, 1 Paket Liebesgaben. Marx Schinckel, Territorialdelegierter der freiwilligen Krankenpflege.

Jndem ich für diese Gaben meinen

spreche, bemerke ih, daß det Verwendung tragen werden wird.

1 von de

ausgesprochenen Wünsd

Verlin, den 22. Februar 1907.

Der Kaiserliche Kommissar und Militärinspekteur gen Krankenpflege.

der freiwilli Friedrich Fürst

zu So

garren, 2 and, Mühlheim a. Nuhr,

vom Roten Kreuz, Karlsruhe,

vom Roten Kreuz, Hamburg,

ein, Lübben N.-L., 2 Kisten

3 Kisten Kisten Fleishkonserven.

a. Nh., 1 Paket Liebesgaben. 7 Kisten

alvereins vom Roten Kreuz,

Tabak. Fabrik „Sultan“ E

ten, 4 Kisten Liebesgaben_

ten, 2 Kisten Liebesgaben.

Neubrandenburg, 1 Kiste

igarren.

1verein, Wolfmannshausen,

[vereins vom Noten Kreuz,

90 M

EP Cg

wärmsten Dank qaus-

| Organe für die Armenpflege zu erreichen.

n Gebern hinsihtlih der jen diesseits Rechnung ge- |

lms-Baruth.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. Februar 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphis{hem Bureau.) Sizung ift in der gestrigen Nummer

22.

17. Sißung vom

Ueber den Beginn der Bl. berichtet worden. Das Haus haltsetats für des Ministeriums Unter den der Polizei“

das

Minderjähriger mehr als im Vorjahre. Referent Abg. von

allgemeinen erörtert habe. : ein gewisser Beharrungszustand Nichtung auf Abänderung b

stimmungen seten ebenfalls geäußert worden; kussion darüber unter Teilnahme der Vertreter in Ausficht gestellt worden.

set für einen späteren Zeitpunkt

Abg. Schmedding versuht, die vorläufize Verwahrlosung anheimzufallen

seßt die zweite Rech des Fnnern „allgemeinen Ausgaben chüsse an die

sind als Zus i 1 über die

zur Ausführung des Gesehes 4 700 000 M, ausgeworfen,

nun

i i Pappenheim berichtet daß die lommission bei diesem Titel die Wirkung l Es werde demnächst für die Staatszuschüsse

eintreten ezw.

(Zentr.): Unterbringung

drohen,

Beratung des S ta atshaus-

Ergänzung

gsjahr 1907 im Etat

fort,

im Interesse „Kommunalverbände Fürsor geerziehung 300 000 M

Budget- des ¿Fürforgegesetzes im

Einzelne Wünsche in der der geschlihen Be, eine eingebendere Dig, der zuständigen Ressorts

wird jetzt mehrfach von Kindern, die der

Es

[anat.

durch Vermittlung der

Die hierauf bezügl sind aber nit fo leicht durfi Armenverbände zur Uebernahme der Kosten der id ziehung“ nah den bestehenden eseßlihen Bestimmungen nil ¡wungen werden können. Diese Auffassung ist durchaus veralte, überwunden, die neuere Sozialethik hat den Grundsatz, ß f | ordentliche Erziehung geforgt werden muß, in den rar stellt. Die entgegenstehende Bestimmung des preußischen Geseha l i den 70er Jahren sollte aufgehoben werden. Das Neichöret Bürgerliche Geseßbuch steht dem niht entgegen. Ueberhaupt it preußische Armenreccht reformbedürftig. Erft vor wenigen Ty wurde der Arbeitszwang für folhe Väter verlangt, die ih der VAA für ihre Kinder zu sorgen, entziehen ; der Minister follte, wed dieser Forderung nâhertritt, au die von mir erhobene mit rücksichtigen. Gleichzeitig würde ¿weckmäßig für eine einheitlide g [chwerdeinstanz in Armenrechts\achen zu sorgen sein. Die bisher, Ergebnisse der Fürsorgeerziehung find günstig, und es ift anzuneh daß diese Ergebnisse desto besser werden, je länger das G in Kraft ift. Am wenigsten gute Erfolge find bei f Mädchen zu verzeichnen, die vor dem Eintritt der FUrsorgeerzieh, einen zu engen Verkehr mit dem männlichen Gefchlecht gebaht Eid aber ih kann auch nit anerkerinen, daß an diesen Mädchen die 3, forgeerziehung unwirksam gewesen ist, was früher der hol Münsterberg behauptet hat, der sih dabei auf ein Gutaditen d Arztes Dr. Hammer berief. Letzterer hat dabei eine sehr [dledt y leitete Erziehungsanstalt vor Augen gehabt. Eg ist ja au unt allen Umständen gut, wenn dtejenigen Mädchen unter ibnen, die Syphilis befallen waren, einige Jahre von der Bildfläche berschwiny und thr Gift nit unter das Volk bringen. A Abg. Schmidt- Warburg (Zentr.): Jn Berlin wird seitens h Kommunalverwaltung nicht genügend für die Unterbringung Fatholisid Kinder in die Fürsorgeerziehung geforgt. Mir liegt ein Verzeichnis das die Stadtverwaltung dem Propst von St. Hedwig hat u tfommen lassen; die Unterbringung während des Jahres 1906 bet 101 derartige Zöglinge. In der Lichtenberger Anstalt wird für y tonfessionelle Unterweisung der Kinder nur durchaus unzureichend geson Das Gesetz schreibt als Regel die Unterbringung in Tonfessionellen M stalten vor; das wäre auh hier das Nichtige, denn die Anst] braucht ja gar nicht in Berlin oder dicht dabet zu sein, sie kann | [0 Meilen entfernt liegen. Will die Stadtverwaltung das nit, \ kann ja mit einer großen fatholishen Anstalt draußen in der Probh ein Vertrag geschlossen werden; dann würden alle diese Kinder, di jeßt nicht in geeigneter Weise versorgt sind, untergebratt werde können. Die Stadt Berlin follte si an die Häuser vom „Gute Hirten“ wenden und die Vermittelung unseres Kollegen Shmeddi in Anspruch nehmen. Gegen die Unterbringung in dem Bethabarz Stift in Weißensee, in Zehlendorf, in Wuhlgarten läßt ih etn dasfelbe sagen, wie gegen Lichtenberg. Die armen Geschöpfe, um di es sih hier bandelt, arm an Geist, arm an Vermögen, erfordern dig allergrößte Nücksicht; hier follte die ausgezeihnete Art und Weise) wie die jüdishen Gemeinden für sie forgen, ¿um Vorbild dienen Auch sonst wird vielfah, auch bei der Unterbringung h Privaten, in Familien und Lehrlingsstellen das Gefeß direkt verleßt, indem nicht darauf gehalten wird, daß der Familienvater ode der Lehrherr der gleichen Konfession angehört, wie der Zögling. hier können die Einrichtungen ín Westfalen als Muster ten, Der Vincenz-Verein in Münster, der ih mit der Unterbringung older Zöglinge beschäftigt, könnte um Nat und Hilfe angegangen werden, Nachdem das Geseß sechs Jahre alt und die Uebergangszeit vorbi ist, wäre es endli an der Zeit, daß die Stadt Berlin ausreichen) den gesebßlihen Bestimmungen nachkommt. Ich hoffe, daß die Rei gierung in dieser Beziehung einen Druck auf die Stadt ausübt. Dit geshlechtlich verwahrlosten Mädchen können hier bleiben. So eint Berliner Nange bat [hon mit 15 Jahren Dinge durchgemadt, vor denen noch der erfahrene Mann nichts weiß. Sie vergiften die übrigen Kinder der Anstalt und sind keine Wohltat, sondern cin Schade. Die Kinder, die nicht so s{limm sind, follten wo anders untergebracht werden. In Gegenden, wo die chönen Seen sind, im Münsterlande, gibt es noh Leute genug, die nit des Geldes wegen, sondern aus ristlier Nächstenliebe si der Kinder annehmen. Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) : Die Stadtverwaltung von Berlin bält \ih in der Sürsorgeerziehung durchaus im Nahmen des Fürsorge erziehungsgesetzes. Es ist aber zu berücksihtigen, daß sehr wenige fatbolishe Familien nachgewiesen werden, die ih bereit finden folhe Kinder aufzunehmen. Fn der Lihtenberger Anstalt it ein katholischer Lehrer für 19 katholishe Kinder vorhanden ; mebr kann man nit verlangen. Außerdem wirkt ein katholisher Geisilicher mit der zu jeder Stunde Zutritt zur Schule hat, ferner findet ein katho lisGer Gottesdienst statt. Vebrigens betrahten wir diesen Zustand auch nur als etnen vorübergehenden ; die katholishen Kinder nach Möglichkeit in fatholishen Anstalten untergebraht werden. haben uns auch bereits mit katholishen Anstalten in Wesftfale1 Eichsfelde und im latholischWen Schlesien in Verbindung ges diese Anstalten haben sich bisher nicht bereit erklärt, die übernehmen. Auch mit der katholischen Geistlichkeit haben wir uns in Verbindung geseßt, ob sie uns katholische Familien nachweisen tönn in denen die Kinder untergebracht werden löônnen. Aber auch dieser Schritt hat nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Gerade die katho lischen Anstalten und Geistlichen wären berufen, bier mitzuwirken, wenn ihnen in Vertretung der tatholishen Kirche fo daran liegt, daß wo möglich kein einziges Kind mehr in gemis{hten Anstalten vorhanden ist In allen Fällen läßt si die Konfessionalität allerdings nit dur führen, oder soll etwa ein Döôgling, der sih den Arm oder das Bei gebrohen hat, au in einem konfessionellen Krankenhause ausge werden? In Berlin eine besondere Anstalt für die Fatbolif Kinder zu errichten, wäre nit zweckmäßig. Bielfach ift dic l aus der das Kind stammt, s{uld an feiner Verderbnis, und es M wünschenswert, daß diese Kinder niht mit den Eltern tin Berührung fommen. Es ift wiederholt der Bersuh gemacht worden, au von Muüttern, ihre Töchter aus einer solhen Anstalt zu befreiten. r in Berlin wird man also eine lolhe Anstalt gar nicht errichten Die Gemeindeverwaltung Berlins tut, was fie kann, fatholishen Kinder unterzubringen; weiß der Vorredner noch befferen Weg anzugeben, so fann ih ihm nur anheimgeben, si mit der betreffenden Stelle direkt in Verbindung zu seßen, dann wird man seinen Wünschen im Nahmen des Gesetzes sehr gern nachkonmen “Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.): Nach § 5 des Fürsorgeerziebungf- ge!etzes Tann vas Bormundschaftsgericht bet Gefahr im Berzuge die Dor lâufige Unterbringung in éürsorgeerziehung veranlassen. Die Ver handlungen darüber ztehen ih aber oft fehr lange hin, und das Vor Wu

amtsgerihtlichen Beschlüsse weil die

T afen,

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Vier Finre LONNER

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mundschaftsgeriht macht deshalb fehr selten davon Gebrau. u das ändern zu können, sollte man die Kosten dieser vorläufigen Unter bringung, wenn fie nicht von den Angehörigen getragen werde lönnen, auf den Sfaat übernehmen. Nach den Ausführung® bestimmungen zum Geseß sollen die Zöglinge in geschlechtlich gt trennten Anstalten untergebraht werden. Das ist besonders in Schlesien nit der Fall. Ferner ist aufgefallen, daß die Unter- bringung der Zöglinge in ¿Familien anstatt in Anstalten mehr un mehr abnimmt. Den Ursachen dieses Umstandes muß man spüren und geeignete Familien für die Zöglinge ausfindig machen. Hoffentlich läßt ih mit dem Fürsorgegeseß der sittlihen Verwahr-

losung der Jugend mehr und mebr steuern. : Abg. Münsterberg (freis. V1g.): Der Abg. Schmedding wider- sprach meiner gestrigen Behauptung über Mißgriffe der «Fürsorgeerzizhung bei gefallenen Mädchen. Aus dem Bericht der Provinzialbehörde pon Westpreußen ersche ih aber, daß bie Zahl der gebesserten Knaben eine außerordentli große tit, und daß auch der Prozentsayz der „Sé- besserten bei den {ulentlassenen Zöglingen, selbst bei den in Jede! Weise verwahrlosten und fogar vorbestraften, ein günstiger ift, das aber die Erziehung bei den fittlih gefallenen Mädchen fast ausnahmé- los vergeblich gewesen ift. Dag bestätigt, was ich gestern sagte. S Das Fürsorgeerziehungsgeseg gestattet in ber Fassung des F l Det Geriht6behörden nicht, so weit zu gehen, wle die soziale Ethik es ver- Bom Danztger Fürsorgeerziehungsyerband kann ich folgende dem elnen Fall 40g fich das Verfahren 7 Monate

nad

Fälle mitteilen: Fn

hin, und als die Gatscheidung kam, daß der betreffende Knabe nit auf- genommen werden sollte, war er glüdcklich ins Gefängnis gebracht. Beim ¡weiten Fall wurde der Knabe inzwischen als Dieh verhaftet. Bei einem shulentlassen'n epileptishen Mädchen wurde der Antrag erst nah 1 Jahr 10 Monaten entschieden. Da wurde das Mädchen auf der Straße völlig erschôöpft aufgelefen und von Mitleidigen mit Nahrung versehen, Ein Mädchen von 14 Jahren, das noh die Schule besuchte, beging unsitt- lihe Handlungen mit Mitschülerinnen, ver!eitete diese ebenfalls dazu und nahm Geld von Knaben dafür, daß sie unsittlic®e Handlungen duldete. Der Direktor stellte Antrag auf Fürsorgeerziehung. Die Polizei antwortete nah drei Wochen, die vorliegenden Gründe dafür nicht aus, aber dite Polizei wolle sie weiter beobahten, be- fonders nach ihrer Entlassung aus der Schule. Wenn lolhe Fälle nicht ausreih:n für die Fürsorgeerziehung, so steht einem doch der Berstand till. Ein anderes Mädchen trieb ih auf der Straße herum. Zweimal wurde der Antrag auf Fürforge- erziehung gestellt, einmal von der Schule und dann vom Fürsorze-

verband, und begründet mit dem näbtlihen Umhertreiben, wobei bemerkt i

fet. Fürsorge- erzählte

44/44

daß der Polizei das Mädchen \{chon fehr bekannt sech3 Monaten antwortete die Polizei, die sei nit erforderli, und das Mädchen selbst in der Schule, der Polízist habe in der Wohnung zu ihren Eltern gesagt, sie dürfe gar nit in Zwangserziehung lommen. Ein erneuter Antrag wurde damit begründet, daß das Kind nah der Entlaffung aus der Schule der gänzlichen Verwahrlosung añheimfallen würde; aber nah 4 Wochen antwortete die Polizei wteder, den Antrag für aussihtslos halte, wenn niht bestimmter Tatsachen angeführt würden. Dann müßte ja jedem Kinde Geburt an ein Beamter zur Beobachtung beigegeben werden. W-?nn h der Lehrer hingebend der Sache annimmt, wenn die Kinder notorisch verwahrlost sind, und das alles doch uicht ausreiGt, dann welß ih nicht, wie die Sache werden soll, Aerzte und Geistliche haben fih übrigens wiederholt dahin ausgesprockèn, daß man auf die Le tuna der Fürsorgeanstalten fein Augenmerk richten möze, und daß in den Anstalten weniger auf mili ärishen Drill, als auf geistige und feel- sorgerishe Erziehung Wert gelegt werden möge. Damit würde man bessere Erfolge erzielen.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Krohne: Wenn der Vorredner diese Fälle mir vorher mitgeteilt hätte, hätten sie eingehend untersucht werden können ; wie sie hier vorgetragen sind, sind sie nicht verwertbar. Fn der Regierungsvorlage det Fürsorgeerztehungsgesezes stand ausdrüdcklich der Passus, daß nur solche Provinzialanstalten für Sürsorgezöglinge benutzt werden follen, welhe vom Minister des Innern und dem Kultus- minister auf ihre Einrichtungen und ihr Personal geprüft und als ausreihend für die Fürforgeerziehung erachtet sind. Dieser Passus ist von beiden Häusern des Landtags gestrihen worden. Nun stehen wir den Anstalten so gegenüber, daß sie zwar von der Schulabteilung beaufsichtizt werden, aber nit nah der Richtung, ob sie wirkiih in jeder B-ztehung für Fürsorgezöglinge geeignet sind. Wir können wobl Wünsche bei den Kommunalverbänden außern, aber Sie wissen, wir müssen fehr vorsichtig darin sein, in die Kommunalverbände ein- zugreifen. Jenen Passus hatten wir von England wörtlih über nommen; was in dem freien England möglich ist, sollte au bet uns zulässiz sein, aber man hat das einfah gestrihen. Die Be- handlung der ges{chlechtlih verderbten Mädchen muß ganz besonders vorsihtig sein, vor allen Dingen müssen wir zu erreihen suchen, daß die Mädchen vergessen. as get nt in ein oder zwei Jahren; wenn aber die Mädchen längere Zeit unter geeigneten Verhältn'ssen und vor allem unter geeigneter Einwirkung gebildeter Frauen \tehen, ist es möglih, daß sie vergessen, Die Oberinnen zweier Anstalten haben uns wiederholt versichert : wenn wir sie nur lange genug haben, ift es möglich, daß sie ver- gessen. Nun aber kommt die Schuld der Gesellichaft. N hmen Sie ein Mädchen heraus und suchen Sie ihr einen Dienst bei einer Frau, die sih eines solchen armen Mädchens annimmt und ihm hilft zu ver- gessen, was hintec ibm liegt, dann versagt die Gefellschaft, und dann mat man unsere Anstalten

und unsere Fürforgeeinridtungen dafür verantwortlih. Eine gebildete rau, ein christlihes Vaus, die ih eines folhen Mädchens annehmen, sollten, wenn sie einmal einen vergeblihen Versuch gemacht haben, wenn das Mädchen ihnen etwa durchgegangen ist, nit glei sagen: nun wollen wir mit der ganzen Geschihte nihts mehr zu tun haben. Hier muß die Gesellschaft helfen, daß die Mädchen vergessen lernen. Gerade die Einwirkung auf gefallene Mädchen hat die größte Ausficht auf Erfolg, wenn sie bon wirklich gebildeten Frauen ausgeht. Zu einer solchen edlen Frau, die, von Erbarmen getrieben, si solcher Kinder annimmt, sehen diese wie ie L ]

zu etner Mutter auf. Wenn die ebrerinnen, das gefamte Personal der Anstalten aus Frauen besieht, hoffen wir weit zu Tommen ¡tehungsresultate zu erzielen. Einer Frau gebildcten Verhältnissen stammt, sagt si ein vornherein : die ist dem ganzen Treiben, das di frem), damit fkannst du nit wieder fommen. Jrau gegenüber, die nah dem ganzen Milie1 fen näher gestanden hat, so machen wir êin folhes Mädchen sagt: na, Sie twerden f die Trennung der Anstalten nach Gesch Wenn es in Schlesien so aussieht Sesblehter gemeinjam seien, so sint us ein Veikehr zwischen beiden Vil? Beobacbtung haben wir [eider u cine Schuld der Gesellschaft aht mit der Freundlichkeit und Rücksicht i, aufnimmt, sondern sle sehr oft ( 4uSwurf, dem man allerlei biete; "desholtenen Kinde nicht bietet, beze en briht sich erfceuliherweise ret alle anderen Maßre dem fo tief einschneidenden M ¡roßen Hoffnungen, welche auf die charitativen t în dem Maße erfüllt. *? Armenverbände eber helfen Eönne: legen billiges Entgelt Kinder rung des Gesetzes vornimmt des Gesetzes erreiht, wird abunwg “t Zrrenpfl-ge haben wir eine weitere A *: Stadt Berlin ist durh die Statistik d fein Fall einer geseßwidrizen Unterbi ‘tommen ist. Es ist absolut nicht nzdzgewi Zaunalverbände fih der Verpflichtung entziehen *oafelsion unterzubringen. t Münsterberg: ers werden auf allen Selten des Hau änden; soweit le mein Material bet daß ih erst vor elner Stunde es bekou die Gepflogenheit, der Gtaatare terun 3 habe diese Fälle nit vorge erwaltung von Danzig mit elnem Vorwur| “eb, um die Mängel des Fürsorzegesenes in hohem Maße erfreulich, wie let üb rzen auf die Erztehung unglückllher Mädchen *%n uns seit 20 Jahren bemüht, dex Krau und ebiete des öffentllhen Lebens Geltu *a damit glänzende Gi sahrungen gemacht. (& Me überall der Aussc{hrel nad Mlederau!naduze | L'dhaft ertönt, und wie dur das Wo)ehi » d peN Den die Unglückllhen, dle nad elnem eder aufzurichten, aud hrem (Wond î werden, Bel dai Uniterbrlungung rung sollten dei Ausdru Vorrlgendeu tr mebr vers{chwlnden, auch ollte dli Ir Vermittlung wischen den Ankeudou niht der Echupßleuto und Beamten i dedldien

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| Auftrag in beliebiger Höhe annek

die es sich zur Lebensaufgabe den Unglücklichen ihres Geschlechts zu helfen, rauen sind imstande, zu ihresgleihen so zu |1} sih überzeugen lassen und von ihrem Vorurteil absehen. Weise würde ein gutes Stück mehr geschehen können, schieht. Wenn man immec mehr darauf Gewicht [egt, niht um tote BuHstaben und geschriebene Formen daß man von Mensch zu Mensch arbeitet, _dann werden Kreisen unseres Volkes zu einer höheren Stufe verhelfen.

hierzu heranziehen,

Der Berichterstatter Abg.vonPappen heim stelltin seinem Schluß- wort als Fazit der Debatte fest, daß sich wiederum die Notwendigkeit Gesetz selber zu ändern, um es aus einem

machen. aller Parteien zu sprehen, wenn er sage, daß die Novelle im Hause das

ergeben habe, das

erziebungsgeseß zu einem wirklihen Fürsorgegeseßz zu

Köntgliche Staatsregierung bei Vorlegung einer

| weite|tgehenve Entgegenkommen finden würde.

Die Position wird bewilligt. Vei den Ausgaben für die tungen“ rekgpituliert der : | “crichterstatter die Verhandlungeu, die

Eine | i ; und der Zuchihäuser an die Innern sei nah der Meinung der Kommission unzulässig.

Abg. Junghenn- Hanau (nl.) führt darüber

-( t Straf ntiia N 16 lfreiso

dur zwet Strafanstaiten in seinem Wahlkreis- kurrenz gemaht werde, indem die Gefangenen seiner Schuhwaren bes§äftigt würden.

Geheimer Oberregieruna43-at Dr. ohn Hause vorgelegten Statistik hervorgeht, werden in des Ministeriums des Innern untersteßenden geringem Umfange Filzpantoffeln und derartige : ; t A Niolliht L nicht feine SHub waren. __ Vielleicht b [werden des Borredners3 auf Anstalten, die nit des Innern unte stellt sind.

sind.

G r Arone:

Ag. Stull (Zentc.): In den Strafanstalten in Striegau und Wohlau chnung von Privaten pro Tag nur etwa Sefangene eine gute bt, dann verringert fich # Unternehmens noch Disziplin und die Auf- Privatunternehmer mit mit der Schuhfabrik, für

fann au jeden f UAuftraggebern viel Zniéverwaltungen sind auch [bitändig festzusetzen für Anzahl von gau und Wohlau igen Fabrik zur

"rgen, daß

Schuhfabrikation in großem Maße für N- betrieben. Der Arbeitslohn der Gefangenen bet:äzt 10 „. Dafür muß aber der Arbeit liefern, und leistet er fein Penfum nid sein Arbeitslohn und damit auh die Ausgabe è mehr. Für gute Arbeit aber sorgt \chon die iht. Wie {chlecht ftebt demgegenüber der seinen Gesellen! Er fann in keiner Weise die die Gefangenen arbeiten, fonfurrieren.

günstigere Bedingungen stellen. in der Lage, die Preise für ib 4 ig fe die Piivatunternehmer zu unterbieten. In der Statistik wird gesagt, daß niht einzelnen Firm n eine groß Gefangenen überlassen wi ; ir Sirie niht zuzuütreffen : denn Berfügung gestellt. Verträge mit Berlegenheit löonnte, so f verwend

WeBelt \häftigung

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den der L Strafanstalt Artikel hergestellt, iehen fi

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gemacht haben, Gerade sprechen, daß sie Auf diese als jeßt ge- daß es sih handelt, sondern ganzen

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Zwang?-

„Strafanstaltsverwal-

in der Budget- über den Dualismus in der Verwaltung der Gefängnisse \hematishe Zuweisung der Gefängnisse an die Berwaltung Beschwerde, daß der Heimarbeit Kon- mit der Herstellung Wie aus der dem zerwaltung nur in

die

)

ih do, daß die Gefangener

werben täunsgr

Troßdem glaube befonders in den Fällen verwendet : kleineren Orten, bér [andwirtschafilide LHietrizt Strafanstalt liegt. Mit großer Freude babe i begrüßt, daß bie Gefangenen in nzuerer

Weise mit Arbeiten in freier Lat

Arbeiten werden fast in a rovin / fultur ausgeführt, fo in Ostpreußen, in Pommer Holstein, an der Kurischen und Frii& f

lih für Nentenguts;wed«

die Gefangenen damit hb-

seitigen und die Flüsse zu regu

Staatsregierung ausdrüdcklih bitten,

zufahren. Sie wird sih damit ganz

verdienen. Wenn in der- Dent

Unternehmern beschäftigte:

herabgemindert habe, ja daf

Unternehmer ganz beseitigt ift,

Freude begrüßen. Daraus ergibt fi, alle diejenigen Mißstände zu beseitigen Klagen Veranlassung gegeben haben fahren.

Vei den Ausgaben füc mütter, Oberaufseher, seherinnen, Aufseher und Au

Abg. Dr. Becker (Zentr.) Aufb-i- nisse des Aufseherpersonals, die a- genannt werden mußten. Was immerhin {weren Dienst mit 25 anfangen? Die Stellenzulagen fei Man solle den Leuten wentgftens ein k Die elenden Zustände, in dene seten in ershreckender Weise in e treten. Die großen Gefängnis Hoffentlih werde der Mir fte formalen Antrag sein volles bringt der Nedner Beshrpe d

eheimer Oberregierungsrat für das den erwähnten Beamten waltung hege durchaus die gle säle beständen in Siegburg niht met dem Standpunkt, daß die Strafanitalt--r hinaus verlegt werden sollten.

Abg. Fink (nl.) {ließt Ad&

Abg. Beer an.

Unter den Ausgaben für findet sih auch ein Posten von Fürsorge für die aus de sorgeerziehung Entla

Geheimer Oberregierungsrat träglih, daß die Uebernahme unzulässig sei; die Fürso

behalten blei