1907 / 51 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

E Ga

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Marktort

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster | M

hödster

niedrigster | höchster } niedrigster | hö{ster A Á M. M M.

Doppelzentner

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) Durh- nach übershläglicher schnitts- d Schäßung verkauft preis em Doppelzentner L (Preis unbekannt)

Am vorigen

Durchschnitts- Markttage

Verkaufs-

Krotoschin . Namslau Breslau .

Ohlau | Brieg 15,00 | Sagan E A 16,60 | r O N 16,00 | Leobs{chüt ; E A 15,40 E L, alberstadt 15,50 ilenburg 15,50 Gt C, 17,00 E 16,00 Goslar E 15,00 Fulda 16,50 E Ce 16,80 Plauen i. V. A i S Heidenheim . Saulgau . 0 U Schwerin i. Medcklb. O s r O B E

1460 | 12,00 |

14,00

| / / |

gz Braugerste

17,80 15,00

16,00

SuUst 15,00 Insterburg . E C2 -—— N ——— Lulkenwalde. . Ï d L Mell N 17,40 Brandenburg a. H. .

Franlsurt a4 O. , Anklam

Sn l. Greifenhagen a, Stargard i. Pomm. . Schivelbein . Î Oa N Mnn Stolp i. Pomm. . MLOIOIMIN , » 4 Namélau.

Breslau .

Ohlau é Brieg . ° , Neusalz a. O. . S Goldberg i. Schl. . U e D E e E alberstadt . Sitlenburg

Erfurt

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Godtlar

Lüneburg . Paderborn

Fulda .

Kleve .

Neuß . .

München . Straubing

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Pirna . j

Plauen i. V.

Bautzen

Neutlingen

Nottweil . Heidenheim . Laupheim Ravensburg , Saulgau .

Offenburg

Bruchsal N Schwerin i. Mecklb. , Rostock Í N d . Saathafer Waren C. E S 17 50 E C 18 00 Mat €« 2

4

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Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 18. Sigung vom 23. Februar 1907, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphishem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen die Jnterpellationen der Abgg. Aronsohn (frs. Volksp.) und Genossen und des Abg. Marx (Zentr.), betreffend das Ünglück auf der Grube Reden, von denen diejenige der Abgg. Aronsohn und Genossen bereits in der 17. Sißung am Freitag dur den Abg. Gold- {midt (fr. Volksp.) begründet worden ist.

Nachdem der Abg. Marx (Zentr.) seine Interpellation ebenfalls begründet hat, worüber s{hon in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt zur Beantwortung der Fnterpellationen das Wort der

Minister für Handel und Gewerbe Delbrück:

Meine Herren! Ih glaube die Beantwortung der beiden Jnter- pellationen, die uns beute beschäftigen, beginnen zu sollen mit einem Dank an di ren Interpellanten, einmal dafür, daß fie mir Ge- legenheit geg baben, diese traurige Angelegenheit, die das ganze Land bewegt bat, hier öfentlih zu besprechen, zweitens aber au für die versöhrlihe Art, mit der sie die Sate behandelt haben. Sie hat in mir die Ueberzeugung befestigt, daß Sie sowobl wie wir, die wir für die Führung der Bergverwaltung verantwortlich find, einzig und allein beseelt find von dem Bestreben, das erreihbar Beste zu [eisien im Interesse von Leben und Gesundheit unserer Bergleute.

Dies vorausgeshickt, möchte ih, ehe ih auf die Sache selbft ein- gehe, einige kurze Bemerkungen über die formale Behandlung

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. i G : A doe Ba L U : „Vou Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nit vorgek

Noch: Gerste. 15,00 _— 15,60 16,69 13,00 13,10 16,50 16,60 15,50 16,50 16,20 16,60 16,80 17,00 17,00 18,00 16,00 16,20

14,40 17,50 17,50 17,00 17,25 19,00 19,00 16,50 17,00 17,00 17,00 17,50 18,50

17,80 17,60

17,70 16,00

18,00 17,80 | 17,96 17,96

18,20 18,00 a 18,00 | 18,00 15,00 t J

15,00 14,60 15,60 12,50 12,60

_— 16,00 14,00 15,50 15,40 15,80 16,60 16,80 16,00 17,00 15,60 15,80

16,50 16,50 15,50 17,00 18,00 18,00 16,00 16,50 16,00 16,00 16,50 17,50

17,10 17,20 D 16:00

16 60 13,50 17,00 16,50 17,00 17,00 18 00 16,40 16,60 18,40 18,00 20,00 17,00 18,00 18,50 18,50 18,00 18,00 18,20 18,00 18,50

16,90 16.60 17.50

18,50

16,50

16,60 16,00 - _— 17,50 Hafer.

| WAIGo0

j 16,40 17,20 18,00 18,00 17,80 17,40 16,40 17,40 16,60 16,00 16,50 15,60 16,30 15,60 17,00 16,20 16,40 16,20 16,60 16,00

17,00 16,30 16,70 15,40 15,80 18,16 18 00 19,00 18,00 18,00 17,40

18,00 16,40 17,20 18,00 18,00 17,80 17,40 16,40 17 50 16,80 16,30 16,60 15,60 16,80 15,60 17,00 16,20 16,40 16,60 16,60 16,20

17,00 16,30 16,70 15,60 16,20 18,51 18,50 19,00 18,00 18.50 17,80 19,00

17,30

17,60 17,60 17,30 17,00 16,00 17,30

16,40 15,20 16,00

16,50 16,00 15,90 16,10 16,40 15,80 16,23

16,20 16,20 15,20

18,16 18,00

17,50 18,00 17,40 18,00 19 00 18,00 18,50 18 50 120 M 1700 17/50 _ 1670 17,20 18,40 } 18,60 | 19 80 10,00 1990 19 31 17,80 17 90 18,50 18,00 } 18,10 18 50 17,50 18,00 18,00 1 17,60 17,80 19,00 S 17,60 | 1800 | 18,20 18 1820 | 19,00

17,90 18 00

18 60 18 60

19.00 4 19 00

19,00 19 00

16,60 | 17,20

16,85 16,85

-— - 16,97 17 05 _ 16,30 16.80 17,50 18,00 18,60 18,60 18,00 | 18.60 18,60 1690 | 16 50 16,80 16 80 6

derartiger Unglücksfäle im allgemeinen und im vorliegenden Falle maden. Die Herren wissen, daß die Ausübung der Bergpolizei in der Hand der Revierbeamten liegt, Berçepoltzei- beamten, die von den Oberbergämtern ressortieren, und daß der Aufsicht dieser Revierbeamten gleihmäßig sowohl die Privatgruben wie die Staatsgruben unterliegen, deren Betrieb in den Händen anderer Be- hörden, nämlich der Bergwerksdirektionen liegt. Aus dieser Organisation, aus dem Umstande, daß der Bergrevierbeamte im allgemeinen s{neller zur Stelle ist als der Staatsanwalt oder das Gericht, und daß zur Feststellung derartiger Unfälle ein gewisses Maß von Sachkunde er- forderlich ist, ergibt sih als natürlihe Konsequenz, daß in der Regel die ersten Feststellungen über den Unfall durch den Revierbeamten er- folgen, der seine Verbandlungen mit einer gutactlichen Aeußerurg der Staatsanwaltschaft vorlegt, die dann ihrerseits darüber zu be- schließen hat, ob sie weitere Ermittelungen anstellen will, ob sie die Eröffnung der Voruntersuchung beantragen will oder nit,

Als ih am Tage nach dem Unglük in Reden eintraf, war der Neévierbeamte bereits mit den erforderlichen Ermittelungen befaßt. Ich fand aber ¡u meiner großen Freude auch den Herrn Erslen Staatsawalt aus Saarbrüdcken vor und einigte mich mit ihm dahin, daß die gerihtliche Untersuhung gleichzeitig resp. dh er- gänzend mit den Untersuchungen der Bergpolizeibehörde vor fh gehen sollte. Wir kamen auf diese Weise dazu, nit nur \{neller die er- forderlichen Vernehmungen vornehmen zu können, fondern wir er- reiten es au, daß wir in verhältnismäßig kurzer Zeit eidlihe Aus- sagen hatten und die Möglichkeit gegeben war, vor der Beeidigung noch mal die Aussagen der einzelnen zunäthst uneidliß vernommenen Leute zu revidieren. Das Ergebnis ift gewesen, daß wir bereits

|

A mf

15,00 2, 15,60 ¡A 100

18,07

205 18,20 18,07

305 17,94

16,87 16,35 16,60 16,58

12 414 1 660

13 595 131 16,40 52 17,20

71 17,86 460 17,69

16,99 16,49

16,40 16,60 17,79 18,00

O bo bo DO

D D

245 16,33 15,87 401 17,41 17,50

dO D

242 16,13 16,06 941 1651 16,40 179 15,20 15,20

O Do Do

471 15,19 15,23 204 16,28 16,50 800 16,00 15,80 795 15,90 9,90

D DO DO D

D

2 460 16,40 16,40

- D

1 802 16,23 16,16 16,00

D

d

483 16,10

5 456 16,00 16,00

l 760 5 600

2 605 2030 21 933 4 040

497 16. 942 9.00 16. 390 ! 16. 409 8,3 16. 542 7,5 ; 2 706 8 16. 1 164 16, 57 19 0 16.

DG DI DS DO DO D DO DD

1 685 16,85 16,57 16, 15 297 7 j 4 526 376 16,60 16.‘

100 16,65 17,16 16. 2.

: Der Durthschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sech3 Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

48 Stunden nah dem Unfall die wesentlihsten und wichtigsten Zeugen eidlih vernommen hatten. Die Untersuchungen sind dann weiter ge- führt und sind, wenn auch noch nicht abges{lossen, so doch jedenfalls bis zu einem Punkte gefördert, der es ermöglicht, die Fragen, die von seiten der Herren Interpellanten an mih gerichtet sind, zu beantworten. Mit dem Vorbehalt also, daß etwa noch neue Zeugen gefunden werden, die uns bisher noch unbekannte Tatsahen aufdecken, kann ih Ihnen das folgende über das Redener Unglück mitteilen.

Das Unglück hat sich ereignet im Thiele-Flôz der Redengrube. Das Flôz wird erreiht durch einen Schacht auf der Redengrube im Nordosten, der zugleich einziebender Wettershacht it. Südlich des Flôzes befinden sih zwei weitere Shähte, die sogenannten Blindstod- hächte, deren ersterer der au?ziebende Wetterschaht für Reden ift, während der andere der einziehende Wettershaht für die südlich be- legene Heinißgrube ist. Dieser Ausgang ist auch von einem Teil der Bergleute nachher benußt worden. Ueber dem Thiele-Flöz befindet sich, was ih glei jegt bemerken möthte, das Carlowiyz-Flôz, das an dieser Stelle niht abbauwürdig und infolgedessen au nicht abgebaut ist, und unterhalb des Thiele-Flöz befindet sich das Borstell-Flö4, dessen Ausbeutung in Angriff genommen ist, während die Förderung des Thiele-Flôzes bereits in vollem Gange ift.

Das Unglück hat si ereignet nah einem Feiertage des Morgens unmittelbar rach der Anfahrt. Die Mehrzahl der Leute hatte zweifellos die Arbeit noch nit aufgenommen, zum Teil die Arbeits punkte noch niht erreicht. Die Belegschaft fuhr an, nachdem die beiden Wetterleute gemeldet hatten, daß alles in Ordnung sei, und insbesondere der Wettermann Ningel der 14, Abteilung, von dem später festgestellt if, daß er zu spät eingefahrzn ist, auch dem Steiger

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Milagenden Wettern festgestellt werden. Munden in der Strebstrecke 5 des Bremsberges 2C. Es ist durch Milihe Vernehmung von Zeugen, Arbeitern und Beamten festgestellt, Mj in dieser Strecke vor dem Unglücksfall Schlagwetter nicht beobachtet

d, Es hat auch der NRevierbeamte nah dem Unglüdsfall an dieser

ch eingehénde Angabèn gemacht hatte über das Vorhandensein der Pagen in der Hauptförderstrecke, die für den Betrieb des Tages ¡braucht wurden. Bald nah 7 Uhr wurde oben bekannt, daß ein Inglücksfall in der Grube si ereignet haben mußte. Es fuhr eine nzahl von Beamten ein. Es wurde festgestellt, daß eine umfassende 6hlagwetter- resp. Kohlenstaubexplosion stattgefunden haben mußte. (s wurde nun sofort mit den Arbeiten zur Rettung etwa noch ebender bezw. zur Bergung der Leichen begonnen

Was dîie Frage betrifft, inwieweit dle Wettermänner und Porfahrer ihre Pflicht getan haben, fo möchte ich folgendes hgen. Gs besteht für das Saarrevier die polizeilihe Vorschrift, daß ur der Belegschaft in angemessener Zeit es sind hier drei Stunden

Besen die sogenannten Wettermänner vorfahren, von jeder Ab-

(ilung einer. Nach den allgemeinen Vorschriften liegt diesen Wetter- pännern ob die Prüfung der großen Betriebsstrecken und der Wetter- ege auf das Vorhandensein \{lagender Wetter. Dagegen liegt die rüfung der Strebstrecken, die von den Strecken und Bremsbergen y den Arbeitspunkten führen, im Saarrevter den Ortsältesten, d. h. n sogenannten Vorfahrern ob, die ihrerseits, bevor die Belegschaft

Me Strebstrecken und Arbeitspunkte betritt, diese ableuhten sollen. Mim vorliegenden Fall war aber den Wettermännern außerdem zur

licht gemaht worden, au die Strebstrecken und die Arbeitspunkte jer Prüfung zu unterziehen; sie waren dazu, wie durhch Befahren

/ nd Nahmessungen seitens des Revierbeamten festgestellt ist, auch stande.

Inwieweit sie es am Tage des Unglücks getan haben, hin nicht festgestellt werden; die Beteiligten sind sämtli ver-

Mqlüdt. Fest steht allerdings, daß der eine Wettermann, Ningel, Ar 10 Minuten vor 6 Uhr die Meldung erstattete, daß alles

1 Ordnung set, niht, wie vorgeschrieben, um 3 Uhr, sondern (t 4 Uhr 50 angefahren ist und 5 Uhr 50 bereits wieder über

Mage war. (Es steht ferner fest, daß auch der zweite Wettermann Mit ciner allerdings geringeren Verspätung, von etwa einer halben Mlunde, eingefahren ist. Was die Betreffenden unten gesehen, und

1s sie niht gesehen haben, was sie versäumt haben, können wir (ht feststellen. Auch wie weit ihnen eine unbedingte Schuld an dem

Miglüd beigemefsen werden kann, vermögen wir niht zu ermessen.

j ist denkbar,-daß das Unglück au geschehen wäre, wenn die Be-

enden ihre Pflicht erfüllt hätten.

Als Ursache des Unglücks kann zweifellos eine Explosion von Die Explosion hat s\tatt-

Stelle zunächst Schlagwetter nicht feststellen können; erst bet wiederholten hobachtungen ist es ihm gelungen, Schlagweltter in gefahrdrohender Be- hfenheit und Menge festzustellen, aber nur vorübergehend und

Wdselnd. Daß die Explosion sich an dieser Stelle ereignet hat,

n aus zwei Gründen mit ziemlicher Zuverlässigkeit angenommen den.

A Gs ist eine bei anderen Gelegenheiten beobachtete Eigentümlich- h daß der Kohlenstaub, der durch die Explosion zur Entzündung jv. felbst zur Explosion gebraht wird, sich in fogenannten Koks- len an der Zimmerung und anderen hervorragenden Gegenständen seyt, daß sih aber diese Koksperlen fast immer an der der losionsftelle abgewendeten Seite befinden. Nun ist festgestellt, j diese Koksperlen sih auf den nördlich der Strebstrecke 5 befind- en Stempeln usw. nur auf der Nordseite der Stempel und auf 1 südlich davon stehenten, nur auf der Südseite befunden haben, þ beiderseits auf den der Strebstrece abgekehrten Seiten. Es ist er festgestellt, daß gerade an dieser Stelle eine ziemli starke immenentwicklung gewesen sein muß, da dort stark angebrannte tidungsstüde vorgefunden worden sind.

F Muß nun hier angenommen werden, daß sih das Unglück in der Witten Strebstrecke ereignet hat, und berücksihtigt man, daß an

r Stelle vorher von niemand S{lagwetter ermittelt worden

M! so wird man sagen müssen, daß den betreffenden Beamten etwa M Vorwurf einer leichtfertigen Belegung dieser Stelle nit gemacht ten kann. Man wird ihnen auch nit vorwerfen können, daß sie

it irgendwelche Vorsichtsmaßregeln außer acht gelassen haben.

erdings sind früber an anderer Stelle gelegentlich Schlagwetter | MMlatiert, und da möchte ih zunächst folgendes feststellen.

A Die Saargruben sind im allgemeinen ziemlich reich an St{lag-

ern. Speziell das Thiele-Flöz aber, um das es ih hier handelt, | M cine relativ geringe Schlagwetterentwicklung. Dem entsprechenb Men auch die Mitteilungen und Ausfagen der Beamten und des

mir gehörten Vertrauensmannes, daß im allgemeinen im Thiele-

M: sich nit erheblihe Mengen von Schlagwettern entwickelten. E: am Gnde des Bremsberges 2 c beim Uebergange in die andere

ilung haben sich in den leßten Monaten vor dem Unglück Shlag- ttansammlungen gezeigt. Diese {ind von den Beamten, wie die

WEssenden Vernehmungen ergeben haben, ordnungsmäßig und korrekt

indelt worden und waren seit Dienstag der leßten Woche bereits

i bershwunden. Es kann also auch aus dem Vorhandensein dieser

\agwettermengen und der Art, wie sie behandelt worden sind, der

wurf einer Vernachlässigung für die Beamten niht begründet en,

M Cine andere Frage ist es: Wie liegt es mit dem weiteren ente, welches zweifellos dem ganzen tthende und verderblihe Wirkung gegeben hat, mit der Kohblen- gefahr bezw. Kohlenstaubexplosion? Hier besteht die Be- sung, daß die Arbeitspunkte und die Strecken hinreichend be- tet werden müssen, sodaß eine gefährlihe Staubentwicklung aus- lossen ist. Wie die Ausfagen des Vertrauensmannes bestätigen, die erforderlihen Apparate vorhanden gewesen. Das bestätigt l auch die Ausfage des Nevierbeamten, der unmittelbar nah der sion eine Befahrung der Baue vorgenommen hat und festgestellt daß die Betrtebseinrihtungen den Vorschriften und den berg- tishen Normen entsprachen; insbesondere waren die im Interesse Vetterführung und Kohlenstaubbeklämpfung getroffenen Masi- ten sahgemäß und ausreihend. Auf elne genügende Unterweisung im Abbau tätigen Kameradschaft ließ der Umstand s{lleßen, daß kr ersten Besichtigung nach der Explosion an dret Strebstdsen bereits der Bertieselungss{lauch an die Nohrleitung angeschloffen den wurde,

E ist ferner feslgestellt, daß elnige Tage vor Eintritt des Un« * einige nicht mehr einwandfrele Veslandteile der Berleselungs tungen augewechselt und dur neue erseyt worden sind, Fu

| Unglücksfälle niht vorkommen sollen,

Unglüdsfall feine j

der Beschaffenheit der Berieselungseinrihtungen kann also ein Mangel auh nicht festgestellt werden; es fragt si, ob sie in hinreihender Weise und zweckentsprechend benußt sind. In der Beziehung ist nun festzustellen, daß im allgemeinen eine Berieselung der Baue an Feier- und Festtagen nicht üblih gewesen is, und daß man sie nicht für erforderlich gehalten hat allerdings unter der Vorausfezung, daß Wettermänner und Vorfahrer ihre Schuldigkeit tun, Wenn Wettermänner und Vorfahrer vorschriftsmäßig ihre Strecken abgeleuhtet und festgestellt haben, das s{lagende Wetter nit vorhanden sind, fo genügt es zweifellos, wenn unmittelbar bei Beginn des Betriebs die Berieselung erfolgt. Wenn aber, wie es hier der Fall gewesen zu sein s{heint, diese Feststellungen nicht mit der nötigen Sorgfali gemacht sind, dann ist, wie der vorliegende Fall leider gezeigt hat, wohl anzunehmen, daß ein Auslassen der Be- rieselung innerhalb 24 Stunden unter Umständen gefährlihe Folgen haben kann.

Was nun endli die ordnungsmäßige Bewetterung betrifft, die von seiten der beiden Herren Interpellanten in erster Linie in Zweifel gezogen ist, so kann ih folgendes feststellen. Die Wetter- einrihtungen waren nach dem Unglücksfall betriebsfähig. Es ist durch die Messung der Wettermenge am 22., also 5 Tage vor dem Unglücksfall, festgestellt, daß mehr als das Doppelte ders- jenigen Wettermenge auf den Kopf der Belegschaft vorhanden war, als nah den bestehenden polizeilien Vorschriften nötig war.

Was die Beschaffenheit der Wetterwege betrifft, so ist zu be- merken, daß, wie das ja häufig geschieht, gerade die Wetterstrecken stark im Druck standen und darin {wer in Ordnung zu halten waren. Es ist aber seitens der Bergpolizeibeamten durch regelmäßige Be- fahrung vor dem Unglütsfall festgestellt, daß die Wetterstrecke stets den vorgeschriebenen Durhmefsser gehabt hat, und es ist speziell auch durch den Herrn Oberberghauptmann am Tage nah dem Unglütsfall dur Befahrung der Wetterstrecke festgestellt, daß auch nah dem Un- glüdcksfall und, obwohl vielleicht Brüche und dergleichen infolge des Unglüdsfalls nateiligen Einfluß gehabt haben können, doch noch der erforderlihe Querschnitt vorhanden gewesen ift.

Es ist ferner festgestellt, daß dauernd 8 Mann damit beschäftigt waren, die Wetterstrecke zu beaufsihtigen und eventuelle Unordnungen und Unregelmäßigkeiten zu beseitigen.

Es ist sodann darauf hingewiesen worden, daß der Wetter- weg oberhalb des Bremsberges 2c niht in Ordnung gewesen sei. In der Beziehung ist festgestellt , sowohl durh den Revierbeamten als durh Zeugen, daß hier dauernd der entsprehende Querschnitt vorhanden gewesen ist. Daß alle diese Feststelungen rihtig sind, ergibt fih shon daraus, daß die Wetterführung überhaupt funktioniert hat. Denn wenn derartig starke Störungen, wie vorhin vermutet wurde, vorhanden gewesen wären, hätten die vorhandenen Wettermengen nit vorshriftsmäßig und regelmäßig zugeführt werden können.

Es ist endli die Frage aufgeworfen, wie es mit der Temperatur |

gewesen wäre. Die Temperaturtabelle ergab, daß vor dem Unalück |

die Temperatur ¡wishen 21 und 28 Grad Zelsius in dem betreffenden

J | Î |

Felde geschwankt habe. Erst nach dem Unglüdéfall, der zweifellos |

auf die Wetterführung nachteiligen Einfluß gehabt haben muß, ist vorübergehend eine Temperatur von 29° C. gemefsen werden. Jedenfalls ift also, soweit die Messungen das erkennen laffen, vor dem Unglücksfall auch gegen die Temveratur nihts einzuwenden ge- wesen.

Ich glaube, meine Herren, das waren wobl die bauptsz Fragen, die gestellt worden sind in bezug auf die Sicherheit auf Grund dieser Ausführungen feststellen zu ônnen, daß, wie in t Interpellation gefragt worden ift, die vorgeschriebenen Einrihtunger zur Sicherheit des Lebens und der Gesundbeit der L

P alb L

handen gewesen sind, und daß sie ordnungémäßig funk Meine Herren, eine derartige Feststellung entbebt ständlih niht der Verpflichtung, zu prüfen, ob denn nun stehenden Vorschriften und die nach diesen Vor! ordnungen und Einrichtungen hinreichend gewesen ß von der Belegschaft abzulenken; denn ic bin der Anf 3 Ansicht wird geteilt von dem Herrn Oberbergbavvtmann und vor Beamten der gesamten Bergverwaltung durch eine sorgfältige Revision aller in Bet zu prüfen ist, ob nit vielleiht dochß an dieser od Vervolllommnung möglih und notwendig ist. In dieser Beziehung ist nun selbstverftändli& forderlihe in die Wege geleitet. Es ift richtig Abg. Marx vorhin bemerkt worden ist, daß Bezirk der Bergwerksdirektion SaarbrütFen ordnungen getroffen ist. Es ist darin bestimm 1) Vor der Anfahrt der Früb\Sict nah Sonn- und Feiertagen muß staub gründlich befeuchtet werden. Die Wettermänner baben bei der Berieselung zu prüfen und darüber Meldung zu machen. Zu Wettermännern sind nur ganz ! zu verwenden, 2) An den Abenden von Sonn-« und Feiertagen tut 2 sicht über und unter Tage vorbanden etn fahrt der Spritzer, der Wettermänner etwa erfô sowte threr Tätigkeit in der Grube Ker ; Beamten muß Gelegenheit gegeben cin oder Wettermänner Ÿ Robrs{losser aus den lönnen. Der Sonntagsnacbtdienst fo) we&Sfel trauensstellung angesehen werden, und d Arbeiter müssen es als Ebrenp At betrater schon heute bei der Staatöbahn acs&tehi Dienstantritt des Alkobolgenufes zu enthalte 3) Der Vewetterung der StredstreFen ondere Aufs? samkeit zu widmen. Die oberen Stäße de tredstreFen Ind Boltn VBergeversa und Ausbau mda so u gestalten. dak & S§lag- wetter nit stellen können 4) Füx jedes Bremöbergfeld muß im eins und dustelebondez Weltersirom ie eine nasse Zone vordanden ih Als natürli násse Zonen gelten Stre@en, in denen dad Hungende, dle Styd:

vopl ves aba ( ad JCeeianeten & al

L t D A ded D rä@Sften Berau

*

und das Liegende auf eine Erstreckung von wenigstens 10 m naß sind, sowie die Betriebe mit Spülversag.*“ In allen anderen Fällen find eine oder mehrere Wasserbrausen erforderli usro.

Damit is ein Teil der zu Punkt 2 seitens der Herren Inter- pellanten gestellten Fragen bereits beantwortet, soweit es si also um die vorläufig seitens der Bergwerksdirektion selbst getroffenen An- ordnungen handelt. Selbstverständlich wird eine Reihe weiterer Prüs fungen erforderlich fein. Es wird zu prüfen sein, ob der Dienst der Wettermänner anders zu gestalten ift; es wird zu prüfen sein, ob man eventuell den Wettermännern wenigstens an den Tagen nach Sonns und Feiertagen noch Beamte beigibt ; es wird zu prüfen sein, ob man ihre Zahl vermehren soll.

Ich komme bei dieser Gelegenheit dann auf die weitere Frage, die aufgeworfen ift, ob es ordnungsmäßig war und worin es seinen Grund hatte, daß bei dem Unglüdéfall kein Beamter in der Grube zugegen war. Jn dieser Beziehung ist festzustellen, daß es in den Staatsgruben an der Saar und, soviel ih weiß, vielfach au in privaten Gruben üblih it, daß der Steiger erst nah“ der Belegschaft einfährt. Der Steiger hat zunächst die Leute zu verlesen ; feblen ihn Leute, so ift er genötigt, die entsprechenden Anordnungen zu treffen, Er hat dann die erforderlichen Notizen zu mahen über bie ihm von den Wettermännern zugegangenen Meldungen ; erft dan: ; um die Mannschaften, die inzwischen die Arbeitspunkte errei&t baben. bei ihrer Arbeit zu sehen und die sonstigen Kontrollen über ven Betrieb, Bes wetterung, Berieselung und dergl. mehr vorzunehmen. Diese inrihtung hat si bisher bewährt. Ob das Unglück vermieden word wenn der Steiger, wie das anderwärts der Fall ist, in dem Tetiten Korbe mit der Belegschaft angefahren wäre, it in bobem Maße ¡weifelhaft ; und man kann si fragen, ob seine Anwesenbeit ober im Interesse des Dienstes und Betriebs nicht nügliher gewe! unten. Immerhin ist das eine Frage, die einer eingehenden Pr unterzogen werden muß.

Der Herr Abg. Goldshmidt hat gestern die Frage aufge warum die elektrisGen Lampen noch nit und et hat weiter die Frage aufgeworfen, den staatlichen Gruben geistig mindern haltung und dem Reinigen der Lampe: auf das Detail dieser Fragen nit eingeber mäßiger, wenn sie nahber, soweit es erwürst H verständigen Kommissar noch besonders beantwortet werber möchte ih nur das nicht etra gescheitert ift Sicherbeit der Leute k kommen ; fo: noch sebr {wer find g. Hi nur Akfkumulatoren verwenden —, noch verbältnismäßig kurz ift unt elektrishen Lampen no§ nit gefibert if Schwierigkeiten mit der Zeit behot

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