1907 / 52 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

produzenten und auch zu unseren großen Banken. Hierin liegt ein weiteres Moment, das die Situation gegenüber derjenigen zur Zeit des Erlasses des allgemeinen Berggeseßes wesentlich ver- {oben hat: das ist die dauernd wachsende Konzentration des Kapitals und die Syndizierung der Kohlenproduktion bezw. des

Feldern 67,50 Milliarden, in gesperrten Feldern 28,77 Milliarden Tonnen vorhanden sind, und dazu kommt noch die Standesherrschaft Pleß mit 31,83 Milliarden Tonnen. Beim Kali stellt fich die Sache folgendermaßen: In verließenen Feldern sind vorhanden 2904 Millionen Kubikmeter, in gemuteten und noch zur Mutung fret-

zu erhöhen, und erst späterhin eine entsprehende Steigerung der Gewinnbeteiligung eintreten zu lassen, während anderseits der Staat unter so günstigen Umständen rerlethen kann, daß es völlig gereckcht- fertigt ist, wenn er \sich von vornherein einen entsprehenden Förder- zins und ein entsprechendes sonstiges Einkommen aus der Sache sichert.

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich

Dritte Beilage Preußischen Staatsanzeiger.

1907.

Berlin, Dienstag, den 26. Februar

Kohlenverkaufs. Wir stehen jeßt nit mehr einer großen Anzahl von | stehenden Feldern 2058,7 cbm, in gesperrten Gebieten 2130,3 Millionen Nun muß man ih aber weiter fragen : in welher Form soll der M D2 Kohlenproduzenten gegenüber, sondern das Publikum ift auf das Syn- | Kubikmeter. Hier sind nur diejenigen Mengen angegeben, die sich | Staat das Recht zum Aufsuchen und zur Gewinnung von Kali und E dikat im Rubhrrevier, auf die Koblenkonvention in Oberschlesien und | bis zu einer Tiefe von 1200 m befinden. Geht man bis in unge- | Kohle an Dritte übertragen? Meine Herren, dafür gibt es Vorbilder. auf Q A E gucrcggrs messene Tiefen, so ergibt ch ein voraussihtlihes Vorhandensein von | So wird z. B. in Oberschlesien auf einer Anzahl von Privatberg- le diese Momente führten dahin, daß man doch bange wurde, | 3105,00 Millionen Kubikmeter in verliehenen Feldern, von | werken das Recht zur bergmä : (frf [ ' / ' gmännishen Ausbeute seitens des Besitzers 2 di Uha. Dr. Crüger (fr. Volkep ): Es k ob nit bie Beil S ; c 5 / 2 S | j : stärken vermögen, da das Areal dort fast ganz vergeben ist. Um diesen j Pg. T. W TUgET N Hr E E M ch aa O fas Derggieyes mit der Zeit dahin 2147,7 Milionen Kuhläneter in gemuteten und zur Mutung noch | dem Pä@ter lediglich im Wege des obligatorischen Vertrages gegeben. Abg. Stackmann (kons.): Unter dem Einfluß der jeut geltenden | Zweck zu erreichen, könnte der Staat nur mit der Kohlengewinnung | um ein 1eines GelegenHheitsgelep, ionen un ühren mas en, er Bergbau au! Kali und Kohle nit nur nicht | freien Feldern, von 2705 Millionen Kubikmeter in gesperrten Ge- | Beide Beteiligte find dabei auf ihre Rechnung gekommen. Im Hergbaufreiheit hat sh der Bergbau in hohem Grade entwickelt. | in größere Tiefen gehen; warum wird nicht dafür ein Staatéskrebit | grundiäglher : u mehr der Allgemeinheit vorbehalten blieb, sondern sich vielmehr in | bieten. Von den gesamten Vorkommen, die ih soeben berührt habe, | Hannöverschen hat speztell die Klosterkammer die Ausbeutung ihrer 1905 wurden 113 657 000 t Steinkohle in Preußen gefördert. Die | von 100 Millionen flüssig gemaht? Die Hibernia-Angelegenheit pee find wir U der Hand so weniger konzentrierte, daß tie Gefahr eines vollständigen | fallen auf Preußen mit Ausshluß von Hannover 7958 Millionen | Kaligerehtsame in Form derartiger rein obligatorishen Ver- Sache hat aber auch ihre Kehrseite. Kohle und Kali, die in erster ist gescheitert durch das ganz un eshickte Vorgehen des Staats; Denuys, Een Privatmonopols auf dem Gebiete der Kohl d auch des Kali i Kubikmet ; z 8 L L : Linie von der Privatproduktion gefördert werden, sind Massen- | man hätte niht hinter dem uüden des Aufsichtsrats vor- | Regierungve ¿ pols auf dem Gebiete der oble und au es Kali in ubikmeter und auf Hannover 709 Millionen Kubikmeter. träge, also einer Art Pachtverträge, ausgetan, eberfalls mit verbrauhsprodukte und von ausschlaggebender Bedeutung, insbesondere | zugehen versuchen sollen. Möge man die Shähte des Staats | Wölfen heulen aBearee Zeit befürchtet werden mußte. Wenn man sich diese Zahlen ansieht, so wird man sagen müssen, | Ecfolg. Jh erinnere daran, daß die Hercynia, die wir im für die Industrie und Landwirtshäft. Die Kalisalze sind außerdem | in Westfalen tiefer führen und weiter ausbauen, dann wird entschieden V Alle diese Erwägungen, meine Herren, haben dieses hohe Haus ver- | daß, wenn man namentli bei der Kohle dem Fiskus ausreichende | vergangenen. Jahre gekauft haben, aus\s{chließlich auf einem derartigen cin natürlihes Monopol Deutschlands; in anderen Ländern kommt | man seinen Einfluß im Syndikat vermehren. Die Bergwerksafktien ihre Skelung vei dicjer Dortag anlaßt, im Jahre 1905 die Initiative zu dem vorhin schon zitierten Geseh, | Reservate shaffen will, es in bezug auf die zur Zeit für den Betrieb | Pachtvertrag aufgebaut war, ein Beweis, daß man in dieser Form Kali nicht vor. Die Gewinnung und Ausbeutung dieser Mineralien | befinden \ich übrigens, niht allein in Händen von Großkapitalisten, | wir vet der Bera ee der lex Gamp, zu ergreifen. Man hat damals die Mutungen gesperrt ib Kobl x O ges : : L E O | i | 7 stellt umfassende Anforderungen an den Betrieb, setzt ein großes Betriebs- | und außerdem haben wir in Westfalen au sehr viele Gewerkschaslen, | gegenuber der FLegerung (L E : gder e u ergreifen. Man ha amal® cutungen g perrt, erreidbaren ohlen das zweckmäßtgste und einfahste war, die Ge- | fehr wohl mit Erfolg einen lukrativen Bergbau treiben kann. fapital und teure technishe Vorrichtungen voraus. Die Bohrtechnik hat | und das ist doch die allerbeste G nrihtung, Wie August Thyssen zu j Borlage einbrachte, war bie Hegieung 1 um der Staatéêregierung Zeit zu geben, in der Zwischenzeit einen | winnung des Nestes der Kohle dem Staat vorzubehalten. Nun kann Auf der anderen Seite mußte die Königliche Staatsregierung sich ih in neuerer Zeit ganz ungemein vervollklommnet. Die Sache | dem vielen Gelde gekommen ist, das thm ermögliht, alles | bes damaligen Vinifiers Boe Gesetzentwurf vorzulegen, der die Bestimmungen über die Gewinnung | man sagen: warum sollen aber dann die in den größeren Tiefen üher | aber sagen, daß es erwünscht sei, dem Privaten, der überhaupt an die ruht in der Hand weniger großer S fiber ble! L i Us wissen wir doch. eva oil, ps ge es ihm gegeben. | die Negierurg von Steinkohle und Kali anderweit regelt. In welcher Weise diese | 1200 m befindlichen Kohlenvorkommen ebenfalls dem Fiskus reserviert } Aus der Minerals{Wäte geht, i n oTh afl i diese Bohrunternehmer verfügen fast aus ießlich über die besten ie Vorlage wird bei uns wie die lex Gamp nur zur F0ge€ | (2% es gebe ja DI Regelung erfolgen sollte, ift nit gesagt O ¿s hat l | werden? Hierfür sp x s w Fo S E Mueratjcdpe geht, jede mögliche wirtshafilihe Er- Apparate und ein ges{chultes Personal. In der Begründung | haben, daß die bestehenden Gruben ihre Tätigkeit noch viel wetter | Tas DaS R gelung (g n sollte, ist nid gesag , und es hat auch woh e Hierfür spricht die folgende Erwägung. Die Kohlen unter | leichterung zu gewähren, und wir mußten uns ferner sagen, daß der- wird dies mit Recht hervorgehoben. Die Entwicklung is also die, | steigern. Die weitere Folge ist eine Verteuerung des Betriebes unk nit in allen Teilen dieses hohen Hauses in dieser Beziehung eine 1200 m Tiefe können wir zwar zur Zeit nit gewinnen, aber wir | jenige, der auf Grund eines rein obligatorishen Vertrages baut, daß kleinere Unternehmer ausgeschaltet sind, und die Bergbaufreiheit | eine Steigerung der Preise, die die Konsumenten bezahlen müßen. Uebercinstimmung bestanden. Die einen haben zweifellos darauf ge- | können sie bis zu 2000 m Tiefe erbohren. Was erbohrt werden | finanziell ungünstiger gestellt ift als derjenige, der auf Grund des jeßt nicht, wie es das Gesey will, der Allgemeinbeit zugute kommt. | Was für Westfalen gilt, gilt, wenn . au niht in demselben rechnet, daß der Fiskus das vorschlagen würde, was Ihnen jeßt vor, fann, kann man fich auch verleihen laffen. Es würde also die j geltenden Nets als Bergwerkseigentümer baut. Denn das Berg- Man kann dem Bergfiskus oder der Bergyerwaltung den Vorwurf | Maße, auch für S@lesien, wo die Werke e E grouten ges{lagen wird, nämli die Konzentrierung der Gewinnung von Stein- Gefahr vorliegen, daß, wenn wir d Nélt H& Vorkomti ¿fai s v t i es fs nit ersparen, daß sie auf Grund der 88 17 bis 19 des bestehenden | Teil in den Händen der großkapitälistischen schlesischen Magnaten n E i Konzen f Can O O e N , wenn wir den Rest der Vorkommen, | werkseige: tum ist ein dingliches, hypothekarisch verpfär.dbares Recht Gesetzes zum Teil die Mißstände mit verursacht haben, die heute be- | find. Aber von besonderen Auswüchsen aus diesem Umstande hat A e und Ka in freien Feldern in der Hand des Staats; andere ie tiefer als 1200 m liegen, nicht sperrten, diese noch nicht | ein rein obligatorishes Recht kann ih aber niht verpfänden und nicht stehen. Die Mißstände, welche die groß:n Kapitalassoziationen herbei- | man bisher nichts gehört. Wenn der Fürst Pleß zu teureren Preisen baben diesen Wuns mindestens bezügli der Gewinnung der Kali- } abbaufähtgen Vorkommen verliehen würden, damit der Oeffentlich- | belasten. Meine Herren, das hat dazu geführt, die Bestimmung zu geführt haben, ergeben die Notwendigkeit, daß dem Staake am Berg- | seine Felder verpahtet und zum Vanderbilt wird, so hat MOS salze gebabt, und andere wiederum haben in erster Linie wohl nur | keit entzogen und außerdem zum Gegenstande ciner volkswirt- treffen, daß der Staat das Recht zur Gewinnung von Stet1kohle Lk hau, insonderheit am Kohlenbergbau, eine größere Beteiligungs- | nichts dagegen. Die Verhältnijie V Sali egen REG daran gedat, daß die jeßigen formalen Bestimmungen über das \chaftli*z sehr inerwünscht Spefkulati ; { U L E ; ¡- h E u möglichkeit eingeräumt werden muß. Die Regierung hat seinerzeit der | anders, weil allein in unserem Staate Kali vorkommt. ny ang i l: for! L 1m g / g i ) unerwüns en peku ation gemaht werden | Kali nicht bloß im Wege eines obligatorishen Vertrages, sondern auh lox Gamp zugestimmt, welche die Mutung auf Steinkohlen und | Die lox Gamp hat aber auch hier zur Folge gehabt, daß in der M Verleihen eine Modifikation erfahren sollten, die gewissen könnten. Das sind die Gründe gewestn, die die Königliche Staats- | in Form eines dinglichen Nets weitergeben kann, das allerdings auch j Kalisalze auf die Dauer von zwei Jahren unterfagte. Sie hat da- | Provinz Hannover sich ein ganz toller Kalibau etabliert hat ; es haben Mißbräuchen, die si im Laufe der Zeit auf diesem Gebiete ein- } regierung veranlaßt haben, Ihnen die Vorschläge zu machen, die ih eine zeiilihe Beschränkung erfährt. Das Vorbild für diese Konstruktion ist mals erklärt, sich inzwischen überlegen zu wollen, ob das Prinzip | în den leßten Jahren ungezählte Bohrungen stattgefunden, die lex ges{lihen und die vorher von mir carakterisierte Situation noch ver- | vorhin schon carakterisiert habe und die im Geseße des näheren er- | das Erbbaurecht des Bürgerlichen Gesebuchs gewesen dexr Bergbaufreiheit nachher weiter aufrecht erhalten oder weiter | Gamp hat also zur _Veberprodufktion „geführt, und diese UYeber- tten, beseitigen sollte örtert sind ; i @ j i 6 L i eingeshränkt werden soll. Fn Ausführung der damals vom Abgeordneten» produktion sollen wir jeßt verwenden: Ler Staat wird aue H i f S ; E | 5) a E R ; Meine Herren, ih glaube, ih habe damit die wesentlichsten aue gleichzeitig gefaßten Resolution ist uns nun die heute zur ersten | seinen Einfluß im Kalisyndikat nur aufrecht erhalten oder ‘eine Herren, fo lag die Sathe, als ich vor etwa über Jahres- Aehnlich, wenn au nit ganz so ungünstig, liegen die Verhält- | Momente gegeben, die für die Gestaltung der wihtigsten Bestim Lesung stehende Vorlage unterbreitet worden. Mit dem Inhalt | stärken können, wenn er seine _Kalifelder wirkli aufschließt. {äfte übernahm und prüfen mußte, in welcher Weise nun | nisse in bezug auf die Kalivorkommen. Aber auch hier, wird man | mungen des Entwurfs von Bedeutung gewesen find Hinzu derselben kann man im allgemeinen einverstanden sein ; Bedenken Zustimmen kann ih der Absicht, E She en S gg Vier i | E er Oberbergrat Schult, hat hier

weiterer Bergwerke und \tärkerer Beteiligung im Syndikat. In West- vorauéfihtlich unsere Stellung zu dem ganzen Geseße davon S falen wird aber diese. Vorlage den Einfluß des Staates nit zu | machen, wie diese Punkte in der Kommission geitaltet werde

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(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

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mäßig den Intentionen des Landtags entsprohen werden | sagen können, hat ter preußische Fiskus ein Interesse, sich das in | fügen möchte ich nur noh, daß, wenn in dem Entwurf fönnen vielleiht hinfihtlih der Regulierung des durch die lex R mehren, mein verstorbener Ge Daa E werden

bei der Verabschiedung der lex Gamp maßgebend ge- | seinen Grenzen noch befindlihe Kali, abgeseken von Hannover, das | roch ferner vorgesehen in, daß der Staat für si selbst geschaffenen Rebanaa na ee agetübrien 20A reibt id, mise, n l nsere Bodenschäpe aufzuschließen. Wir werden nament- | vom Gese nit ergriffen wird, zu reservieren. Man muß berück- | in den reservyterten Gebietsteilen durch einen Erlaß des E e feae für Steinkohlen und “für Kalîjalze verschieden lid noch viele neue Braunfkohlenlager finden können an Stellen, man als Ziel der damaligen Gesetzgebung eine ! sihtigen, daß in einem niht unerheblihem Teile außerpreußisher | Handelsministers Bergwerkseigentum begründen kann, dies nicht behandelt werden muß; jedenfalls \prehen erbeblihe Gründe zu | wo man bisher gar nicht daran gedaht hat, z¿. B. links des HKheins.

tot i : R / : : s eh L Ta 25 T T as 4 i ief liegende Koblenlager. Eine der Gefabr einer Monopolisierung der Stein- Bundesstaaten sehr erheblihe Kalivorkommen vorhanden sind, welhe | etwa eine besondere Bevorrehtung des Staats bedeutet Gunsten der Einführung des Staatsmonopols. Gs ist aber dur den Gs gibt dort prächtige, gar nicht ge 1 gende Kodhlenlage! Ee liaewinnuna in der Hand Privat ; ino it irton T4 L l R E I R A R a E Age Entwurf ausdrücklih vorgesehen, daß der Staat sowohl selbst den Gesellschaft, an der ih beteiligt bin, Hat men, geld) ¡a/S :Tigewinnung in der Hand Privater an, nimmt man | in den weitaus meisten Fällen durch die Gesetzgebung der betreffenden | sondern das ist lediglich eine juristishe Konstruktion, es ist die Grund- B r ¡bau auf Kohlen und Kalisalze betreiben als auch das Recht dazu | Schächte niederzuführen. Wir haben früber g l F der damalî s ; t r f Bun dosftaate at Ç. ; „L AY# « ct g i s S G Z as ergbau auf Roy ) I ze ver N, ( ag \ ( z 8 E cck der damaligen Gesetzgebung eine Beeinflussung der ) Bundesftaaten bereits zum staatlihen Vorbehalte erklärt worden find. | lage, auf der au für den Staat die Nehte und Pflichten konslituiert Dritten auf Zeit und gegen Entshädigung übertragen kann. Diefe

| | | Los do I Ort 4 : 3 T 2 an 1 2 (2 , - r M ¿ ay n D f 7 t 1 ! S | : » c! 5 ç tor 2 bei der Verwertung ihrer Produktion an, so muß man si } Mußte die Königliche Staatsregierung auf Grund all dieser Er- | werden sollen, wie sie das Berggeset, das in seinen Bestimmungen ja Bestimmung wird wesentlih_ zur Beruhigung derjenigen dienen, | den kapitalkräftigen Bohrgesellshaften zu | | | | |

habt, welhe Bodenschäte unser Land birgt; wi haben diese Kenntnis

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)ANn ODTT die Syndikate betrifft, nur zwei Wege gangbar | wägungen folgerihtig zu dem Ergebnis kommen, daß sie sagt, das | im übrigen geltend bleibt, für den Bergwerkseigentümer auf Grund die befürchtet haben, das, Staatomonopol werde „eden n A D t FuE L ge A eine Gesetzgebung, die die Syndikate einer staatlihen | Richtige ist, daß wir die noch nit verliehenen Kohle- und Kali- | der jeßt geltenden Bestimmungen begründet hat. Antrieb der Privatindustrie lahmlegen. Ene Yreunde seyen ah F 2 M H D E M t A ; , : A N E E Wf S i S i N L rundsäßlih im allgemeinen aus den Boden der Bor- | die Bohrgesellschasten machen, WERE T einem gewissen. staatlihen Einfluß unterstellt, oder aber | vorkommen dem Staate cinfah reservieren, so mußte fie sih auf der | Es i} ferner notwendig, daß, wenn der Fiskus seine Rechte h wenn sie sch auch nichi verhehlen, daß sie mit der- | werden in das Ausland gehen u R des Fiskus auf dem Gebiete der Kohlen- und Kali- | anderen Seite die Frage vorlegen: was sind die volktwirtshaftlihen | weitergeben will, diese Rechte örtlih genau begrenzt sind. Auch das selben der Regierung eine außerordentliche Macht in die Hand geben. | der Kohlengewinnung sassen. Allerdings T Möglichkeit gibt, auf die Geshäftsgebarung | Konsequenzen einer derartigen Nesèrvierung ? Insbesondere mußte die | kann rur errei{t werden, wenn vorher durch einen konstituierenden Der Redner geht in einzelne Details der Borlage s O Un: j s der vileit Man, er Syndikate einen mehr oder weniger großen Einfluß auszuüben. Staatsregierung si fragen: kann vom Staate verlangt werden, und | Akt die Art und der Umfang des Rechts, die Grenzen des Feldes, in wird D Ee L E E E kabti, Er | E Fclbe ‘Mikbräuche mitgematt Nun habe i, meine Herren, bereits im vorigen Jahre hier aus- | ist es zweckmäßig vom Staate zu verlangen, daß er den Abbau dieser | tenen es ausgeübt werden kann, festgestellt werden. E bedeutet also ihließt T ddie auf Ueberweisung d:er Vorlage an eine Kom- | wie \ih 3. B. aus Entscheidungen zuführen die Ehre gehabt, daß ich an sih die Syndikate für eine in Kohlevorkommen aus \chließlich in seine Hand nimmt? Diese Frage | dieses Recht des Fiskus, für sh Bergwerkseigentum zu begründen mission von 21 Mitgliedern. 1 C L A E L __{ ergibt. Die eingelegten Mutungen unserem modernen Wirtschaftsleben unentbehrliche, in vielex Beziehung | mußte die Königliche Staatöregierung verneinen. Wenn es {on aus | nit etwa einen Eingriff in das Net des Grundeigentümers. Dem Abg. Dr. Fervers (Zentr) : Die lox Gamp ging n det Se hintällig nas bega F 2 notwendige Einrichtung halte, die man nicht beseitigen, sondern nur inso- politishen Gründen nit erwünscht erscheint, das Heer der in fiskalishen | Grundeigentümer sind die Mineralien bereits entzogen gewefen sowohl fassung aus, cas aus überwiegenden Gründen de Me bie sich seit der Muter sist “seinem L weit einengen muß, als sie etwa ihre Macht zum Schaden der Allgemeinheit Betrieben beschäftigten Arbeiter mehr als nötig anschwellen zu lassen unter der Herrschaft der vor dem Berggeseß geltenden Bestimmunge: 106 fehr Sts, Sieli Wer als aefabrbrolenb ' erwiesen kat. | So können di Mutungen f mifbrauden könnten. I habe shon damals darauf hingewiesen, daß | so mußten wir uns auf der anderen Seite au fager, es wird dem } wie au unter der Herrschaft der jeßt geltenden Bestimmun; Das Berggeset gestattete einem kleinen Kreise kapitalfräftiger Leute, es sebr schwer sein würd:, eine derartige Beschränkung der Syndikate | Staate nicht immer mögli sein, diz Mittel mit der nötigen Ge- | und die Entziehung erfolgt nur zu Gunsten eines anderen, nämli durch die Begründung bon Bohrgesell|hasten E T | fimmin i Beg Geseßgebung zu erreihen, weil die Erfahrung bei der- \{chwindigkeit und im richtigen Augenblicke aufzubringen, die nötig sind, | nicht mehr zu Gunsten der Allgemeinheit, sondern zu Gunsten des zu On ee eine ‘gans ungla i vem Antrage Gamp wurde | bieten un artigen Geseßzen lehrt, daß man häufig die wirtshaftliße Beweglih- | um jederzeit der Konjunktur gewachsen zu sein. Es liegt in der | Staats für die Allgemeinheit. E geschaffen, " die eine möalist \{leunige geset- | wiederher die Schäden zu beseitigen, deren Behebung Zweck | Natur unserer ganzen Staatswirtschaft, daß der Staatsbergbau nicht | Im übrigen haben wir es für zweckmäßig erachtet, denjenigen, di ‘erh wesen ist. I habe infolgedessen hon im vorigen | so beweglich sein kann, wie es die Privatindustrie ist. (Sehr richtig!) | auf Grund etnes dinglichen Rechts in Zukunft Bergbau auf Kali ITOB) i “gie al E C » es unter diesen Umständen für wünshenswert | Es ist für eine private Aktiengesellshaft viel leiter, 10 Millionen | und Koble betreiben, die Möglichkeit zu geben, sih zu einer Gewe noch #0 Be nee S A aa obne se verbessern | den Wölfen s Fiskus auf dem Gebiet des Steinkohlen- | für eine neue Schachtanlage zu bekommen, wie für den preußischen | chaft zusammenzuschließen. Dies ist aus rein wirtschastlihen Er- va L Li Ra SWluß der Session {on ganz ) ‘Üc niurrenz vermehren, baß er, auch ohne die Klinke | Handelsminister. Man mußte \ih also sagen, es ift richtiger, wenn | wägungen geschehen. Gia: die lex Gamy war von den ursprünglichen Ziele n : nehmer, doch der Geshäftsgebahrung | man dem Staate zwar die Möglichkeit des Negiebeiriebes in seinen | Der zweite Hauptabschnitt des Gesetzes bezieht sich au

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geberishe Erledigung erheishte, und es war klar, daß die Spekulation, | hing eat enn d

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das Großkapital alles ins Werk segen würde, um ? waren vielfa DOATCEI DIC4 1 Al R AT for

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ih auf die Gamp ziemli weit abgekommen. Wir werden allen : Reservaten vorbehält, auf der anderen Seite aber die Möglichkeit | formalen Bestimmungen über das Muten und Verleihen. Ich will wider ree epalt T irn wollen. “Für die einer Betätigung der Privatindustrie auf diesem ebiete gibt. Er | auf das Detail nicht eingehen. Der Zweck der Bestimmungen ift im i 0e Rechte muß eine angemessene Entschädigu! entít un die Frage: wie soll man dem Fiskus eine | soll nur in der Lage sein, zurückzuhalten und vorwärts zu |} wesentlichen, die Nachteile zu beseitigen, die sich bei der Anwendu! werden. Darüber hinaus wollen wir nicht ge i tige Erweiterung seiner Produktion gewährleisten? Man hätte | treiben, nah der Konjunktur die Produktion zu vermehren der bizherigen Vorschriften im Laufe der Zeit herausgestellt haben. faffung der größten QaLI ees Yreunde, j es dadu jen können, daß man dem Fiskus durch Geseß in | Produktion einzushränken, je nahdem dies nah Lage der Verhältnis | Daneben enthält das Gesey noch die Bestimmung, daß die berg gen a a guberer Bestim) efñtimmten Gegenden die Vo:kommen von Kali und Kohlen reserviert | wünschenswert erscheint. polizeiliden Vorschriften, die sich bieher nur auf die Gewinnung b E eie Li ber ersten Lesung not ni und es ihm dann überlassen hätte, sich auf diesem Gebiet mit Diese Erwägungen haben nun zu folgender Konstruktion geführt. | zogen, auch angewendet werden sollen anf das Schürfen, d. h. also Abg. Hilbck (nl.): Meine Freunde r Produktion so weit auszudehnen, wie er es für wünschens- | Der Geseßentwurf sagt : das Aufsuchen und Gewinnen von Steinkohle | die Bohrungen sollen der Bergpolizei unterstellt werden. | : nicht vom tandpunkt Ven NICTA Mae -rt eradtet. Gegen diesen Weg \prach aber cine Reihe von Tat- | und Salzen bleibt Vorbehalt des Staats, der Staat foll aber er- | ist das eine Bestimmung, die notwendig geworden ist wesentli mil gemeinhelt ernten, Der Entwur| t vie uns erst im Laufe des letzten Jahres bei der Beratung des | mächtigt sein, die Berehtigung dazu an Private zu übertragen, jedoch | Rücksicht auf die viel komplizierteren und au gefährliheren Form S vorgelegt werden sollen; es bat s vollständia klar geworden find, und das find folgende: Das | mit 2 Einschränkungen: auf Zeit und gegen Entschädigung. | in denen sih die Bohrtechnik jeßt im Vergleich zu früher bewegt Stellung nehmen können, da der Entwurf benvorfommen in einer erreichbaren Liefe, d. h. in etner Was die Beschränkung auf Zeit betrifft, so ist dafür folgende | Gndlich bestimmt das Gesetz, daß die zu Gunsten des Staats ist. Die Gewinnung von Kodle bann na raft die Gewinnung von Steinkohle noch erm3glicht | Erwägung maßgebend gewesen. Es kann heute volkswirt\schaftlih | geschaffenen Vorbehalte selbstverständliß ein entgegensteheades Privaten nit me En nit die Re j ; is zu 1200 m ist in Preußen lange | richtig sein, der Privatindustrie einen weiten Spielraum auf dem | stehendes, geltendes Recht nicht alterieren. Die Vorbehalte pati A A der Bergwerke der L im freien Felde vorhanden, wie man es | Gebiete der Kohlenproduktion zu geben; wir können aber nicht über- | Staats lassen also insbesondere unberührt die Rehte der Regalherren ind bis zu ciner Tiefe von 1200 m | schen, ob nah Ablauf von 30, 40, 50, 60 Jahren niht der Staat | in den sogenannten Regalbezirken in verschiedenen Teilen des Staals- die Kontrolle über

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auch der Staat8betrieb der 2 ergwerke sehen sein, daß diese Frage nicht ù

davon ist in diesem Geseye keine Medc den Staatsbe He ay Mog dde n in bercits betriebenen Feldern | unter Umständen ein Interesse hat, die Kohlenshäßge zu eigener Ge- | gebiets, und fie lassen unberührt eine Reihe von anderen hier ni@! j vierung der Kohle und des Kalis as verliehenen, aber noch nickt in Betrieb | winnung zurückzunehmen. Aus diesem Grunde ist es zweckmäßig, die | näher zu erörternden BVorzugsrechten, die den Standesherren auf Grund bricht mit den Grundsäßen des 36 97 Milltarden Tonnen, in gemuteten und | Berechtigung nur auf Zeit zu geben. partikularer Geseßgebung auch unter der Herrschaft des allgemein | Bergfreiheit für diefe beiden teberden Feldern 17,09 Milliarden Tonnen und Was die Frage der Entschädigung betrifft, so war hierfür in aller- | Berggesezes zugestanden haben. ständig aus. i EGSE ie de sdern 7,09 Milliarden Tonnen. Dazu treten in der | erster Linie folgende Erwägung maßgebend. Wenn der Staat allein Jch möchte noh bemerken, daß selbstverständlih auch unangeta!le! p L müie mindestens denen,

16 7 Milliarden Tonnen. Das sind im ganzen | berechtigt ist, Steinkohle und Kali aufzusuchen und zu gewinnen, fo fällt | bleiben alle durch Verleihung oder Mutung \chon erworbenen Rechte diescr Hinsiht gemacht haben, cine Entschädi

Sie werden daraus entnehmen, daß das | selbstverständlich der freie Wettbewerb des Mutens und des Verleihens | (Abg. Hilbck: Davon steht aber nichts in dem Gese!) Also wa? F Die Bergfreiheit könnte nah dem Jug ? es überhauyt noch erreichbar ist und dem | weg; denn der Staat wird einfah einem einzelnen, der sich darum | auf Grund des jeßt geltenden Rehts bereits durch Dritte erworben i s a E e i ini L L g , s v e e ' ; , , 16 1 c L : 1 1 O A ) en, und ) e Wi ( Is Lg L À E R werden fönnte, ein fibermäßig großes nicht ist. | bewirbt, unter bestimmten Voraussetzungen vertraglih das Recht zum | ist, bleibt selbstverständlich in deren Hand und wird dur das gegen- L Mae ge konnte in dieser Be

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¡er find die Koblenvorkommen in einer Tiefe bis zu 1200 m | Aufsuhen und zur Gewinnung der betreffenden Mineralien geben, | wärtige Geseß nicht berührt. licher gefaßt sein. (E heißt darin, daß

wenizer wesentlich durch die Tätigkeit der Bohr- | und ein solcher Privater steht selbstverständlih sehr viel günstiger als Meine Herren, ih glaube, ih kann meine Ausführungen damit Kohlenproduktion und der Bohrindu\lnie bemschliat bad s im Laufe der lezten 2 Jahre vollständig in / der heutige Muter, der dauernd die Konkurrenz anderer Schürfer und | s{chließen. Ich bin mir sehr wohl darüber im klaren, daß der En!- triebe wei den immer tostspieliger, A abavital ie Hand der Privaten gekommen. Auch auf dem linken Rhein- / Muter zu fürhten hat. Er hat eine gewisse Monopolstellung, und | wurf so, wie er hnen vorliegt, manhen Widerspruch erfahren und d iDeillh wird die Betelliguyg "ves ufer i ein großer Teil der dort vorhandenen Kohlen- | unter diesen Umständen ist es richtig, wenn er von vornherein ver- | manches Bedenken erwecken wird. Ih habe aber troßdem die [elt Zukunft noch stärker werden Allerdings

felder nicht mehr bergfrei, sodaß auch dort eventuell | pflichtet wird, dafür, daß er in diese Monopolstellung eingeführt wird, | Ueberzeugung, daß wir bei einer näheren Besprehung des Entwurf? meinen #Freunden aud) viel leder, E für Reservate zu Gunsten des Fiskus ein übermäßiger Raum niht | au eine entsprehende Vergütung an den Staat zu zahlen; es wird in der Lage sein werden, diese Bedenken in der Hauptsache zu f Sgr enes F D S “Talt mehr vorhanden ist. In Oberschlesien sind die Vorkommen in der | thm ein Vorrecht eingeräumt, und dieses Vorrecht muß er ent- | streuen und Sie von der Zweckmäßigkeit und Nüßhlichkeit der von 1 fapitalistisGen C ntwlcklung nit aus be

Tiefe von über 1200 m etroas größer als anderwärts, aber in der | sprehend remunerieren. gemachten Vorschläge zu überzeugen und hoffe, daß es unserer geme? gerade die Bohrgesellscha}ten zu elfte Is

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Möglichkeit der Gewinnung durch die ungünstige Beschaffenheit des Meine Herren, nähere Bestimmungen über die Art der Ent- | samen Arbeit gelingen wird, den Geseyentwurf in einer Form zu ver die Leiter der Bohrgesells{a| ten Ee

Degebirges wesentlich ungünstiger gestellt als in anderen Gebieten. | shädigung zu geben, lag aber wiederum niht im Interesse der Sache. abschieden, die den zu stellenden Anforderungen entspricht. Gras, Bar derx Sigat mo brn ge s D in )

Nimmt man die gesamten Steinkohlenvorkommen bis zu einer Tiefe | Denn würde man hier bestimmte Vorschriften gegeben haben, fo nos btig e f Ttbem hal ¿r Nt V M Q

von 2000 m ich bemerke, daß wir zur Zeit niht in der Lage sind, | würde das unter Umständen eine wesentlihe Einengung in der Aus- gesell) aften haben Forts{rill emadi Pat

zwischen 1200 und 2000 m mit Erfolg Steinkohlen zu gewinnen —, | nußung unserer Mineralshäße zur Folge haben können. Es fkann (Schluß in der Dritten Beilage.) nun sollen sle aus eshallel A En h es Hr B Baue, wad dd so ergibt sich, daß in betriebenen Feldern 68,58 Milliarden Tonnen | sehr wohl sein, daß der Staat es wirtschaftlich für erwünscht gegenver deim Gro Latte Ce Voll Sinns 1 Va duvtd Crt in verliehenen, aber noch niht in Betrieb genommenen Feldern | hält, zunähst die Entshädigung nur in der Form einer Rekognitions- Have deshalb altes Uner

73,71 Milliarden, in gemuteten und zur Mutung noch freistehenden " gebühr zu erheben, um den Anreiz zur Betätigung des Privatkapitals