1907 / 52 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Feb 1907 18:00:01 GMT) scan diff

Angriffe nicht nur gegen diesen Entwurf, sondern gegen die Staats- regierung überhaupt zunähft genommen das Duell, das sich zwischen dem Herrn Oberberghauptmann und dem Herrn Abg. Hilbck abgespielt hat, und darüber anscheinend einige Ausführungen vergessen, die in der shriftlihen Begründung des Gntwurfs stehen und die ih selbst vorher gemacht habe.

Herr Abg. Dr. Crüger hat darauf hingewiesen, es sei von der Staats- regierung zu Unrecht behauptet worden, daß man bei Verabschiedung der lex Gamp in diesem hohen Hause darüber einig gewesen wäre, daß ein Geseß kommen müßte, das zu einer Reservierung der Kali- und Kohlen- chäyße zu Gunsften des Fiskus führe. Ich bitte den Herrn Abg. Dr. Crüger, auf den leßten Saß der Seite 11 der Begründung aufmerksam machen zu dürfen, worin ausdrücklich gesagt ist, daß das Abgeordnetenhaus darüber, wie es sich die anderweite geseßlidhe Regelung nah Ablauf der Gültigkeitsdauer der lex Gamp denke, eine bestimmte Aeußerung nit von \sih gegeben habe. Ich bitte, daran erinnern zu dürfen, daß ih im Eingang meiner Nede denselben Gedanken zum Ausdruck gebraht habe; ih habe gesagt: die einen haben dies erwartet, die andern haben jenes erwartet, etne bestimmte Meinungsäußerung von seiten des Abgeordnetenhauses lag für die Negierung nicht vor.

Der Herr Oberberghauptmann hat gegenüber den Ausführungen etnes der Herren Abgeordneten ih glaube, es war der Herr Abg. Hilbck nur gesagt: der Vorwurf, daß die Staatsregierung den Landtag mit dieser Vorlage habe überrumpeln wollen, ift unbegründet. Denn nah dem Laufe der Verhandlungen im Abgeordnetenhause und nah den Erörterungen, die die Sache nachher gefunden habe, sei doch im allgemeinen ein großer Zweifel darüber niht mehr mögli gewesen, in welher Nichtung si diese Vorlage bewegen würde. Meine Herren, ih kann das aus den Erfahrungen, die ich gemacht habe, seit ich im Amte bin, nur bestätigen. Ich habe mit einer großen Anzahl von Abgeordneten der verschiedenen Parteien diese Frage besprohen und bin da auch immer einer communis opinio des eben charalkterisierten Inhalts begegnet.

Der Herr Abg. Dr. Crüger hat dann auf eine Aeußerung des Herrn Oberberghauptmanns Bezug genommen, wonach der Fiskus in setnen wirtshaftlißen Betrieben {chwerfällig sei, und hat auf diese Aeußerung Bedenken gegen die jeßige Vorlage konstruiert, die eine Vermehrung der wirtschaftlichen Betriebe des Fiskus im Gefolge haben würde. Ja, meine Herren, es handelt sich doh bei dem, was der Herr Oberberghauptmann gesagt hat, nicht um das Eingeständnis etnes Mangels, fondern lediglih um die Feststellung einer Tatsache, die für jeden, der mit staat8wissenschaftlihhen Verhältnissen vertraut ist, klar zutage liegt, nämli, daß eine fiekalishe Verwaltung mit Nücksicht auf die Kontrollen dieses hohen Hauses, mit Nüdcksiht auf die Kontrollen der Oberrehnungskammer, mit Nücksiht auf die Schwierigkeiten der Geldbeshaffung nicht die Beweglichkeit besißt, die einer privaten Verwaltung innewohnt (Zuruf links), ein Moment, das ich meinerseits au {hon mir anzuführen erlaubt habe, mit Rücksicht darauf, daß es immerhin nôtig sein würde, auch in Zukunft neben dem Staatsbetriebe die Privatindustrie zum Bergbau zuzu- lafsen.

Der Herr Abgeordnete ist dann auf die allzu hohen Preise ein- gegangen, die nah seiner Auffassung der Fiskus stellte, und bei seinen Ausführungen, die ih an diese Betrachtung anschlossen, ist er von einem Gedanken beherrscht gewesen, der {ih wie ein roter Faden durch seine ganzen Ausführungen hindurchzieht, nämlich: daß der Fiskus eine Person ist, die im wesentlichen bestrebt ‘ist, Geld einzunehmen, ohne dabei auf die Allgemeinheit die nötigen Nücksichten zu nehmen. Meine Herren, so liegt die Sache nicht. Der Fiskus vertritt doch die All- gemeinheit, und die Mittel, die wir einnehmen, geben wir doch mit Ihrer Genehmigung wieder aus, und die Verhandlungen nit nur über meine Etats, sondern über die Etats aller anderen Ministerien beweisen, daß der Fiskus, d. h. die Staatsregkerung, meistens nit fo viel Geld beschaffen kann, wie die Herren in diesem hohen Hause aus- zugeben wünschen. Daß wir uns also bei Bemefsung der Preise für die Produkte des Fiskus von gewissen wirtschaftlihen Gesichtspunkten leiten lassen, liegt doch in der Natur der Dinge; denn was wir ver-

dienen, kommt anderen Zweigen der Staatsverwaltung und anderen Interessen der Allgemeinheit zugute, Wir müssen bet der Festseßung unserer Preise gewissen wirt s{haftlihen Grundsätzen folgen; denn wir verwalten fremdes Vermögen und nicht eigenes.

Wenn dann speziell auf die Höhe der Preise der fiskalishen Kohle hingewiesen worden ist, so möchte ih Sie, meine Herren, bitten, doh einmal zu berücksihtigen, wohin es führen würde, wenn der Fiskus seine Preise unter demjenigen Betrage hält, den er nach wirtshaftlihen Gesichtspunkten fordern zu müssen glaubt, wenn er mit seinen Preisen erheblich unter dem bleibt, was die Privatindustrie fordert, selange die Privatindustrie ihre Preise nach gesunden wirt- schaftlihen Gesichtspunkten stellt, solange sie im Steigen und Fallen ihrer Preise nit über die Grenze hinau2geht, die die wirtschaftliche Entwicklung der Dinge mit fich bringt. Wenn wir in einem solchen Fall zu billigeren Preisen verkaufen würden, so würde das zu dem Grgebnis führen, daß wir einzelnen bevorzugten Unternehmungen und Kreisen, bestimmten Kreisen des Zwishenhandels, Geschenke machen. Ein Teil der Saarkoble wird in Süddeuts{land in Konkurrenz mit KNuhrrevier verkauft. Wir müfsen uns bei diesen Berkäufen im Ausland naturgemäß der Händler bedienen. Wenn

also im Saarrevier diese Kohle aus Menschenfreundlichkeit billiger wollten als die Herren aus dem Nuhrrevier,

würden damit nicht der Allgemeinheit, sondern

Händlern, unsere Koble in Süddeutschland ver-

cit Geschenk machen. Wenn der Fiskus mit seinen besten Marken in Oberschlesien, die mit Nüdcksicht auf ihre Beschaffen- heit immer einen etwas höheren Preis haben als andere Marken, die die Privatindustrie produziert, plößlih ohne zwingenden Grund unter dem Preise bleiben würde, den die Privatindustrie festlegt, so würde das dahin führen, daß wir bestimmte Händlervereinigungen, bestimmte Fabrikvereinigungen, bestimmte Fabriken zu Ungunsten derjenigen be- bvorzugen, die mit Nücksicht auf ihre geographishe Lage oder mit Nück- siht auf die Beschränktheit unserer Produktion genötigt wären, die teureren Produkte der Privatindustrie zu kaufen. Meine Herren, das kann doch unmögli im Interesse der Allgemeinheit liegen, und es ift unmöglih vom Standpunkt einer ausgleihenden Gerechtigkeit zu rechtfertigen, daß der Fiskus setne Stellung dazu benußt, um einzelne Kreise, einzelne Abnehmer gegenüber der Gesamtheit in eine bessere Situation zu bringen. Gingreifen kann der Fiskus in die Preis- bildung do nur erft dann, wenn eine mißbräuchliche Ausnuzzung der Konjunktur dazu führt, die Preise weit über den reellen Wert

bem

verftaufen wir die

ITCICEN, ein

| zu begrüßen.

der Sache in die Hbhe zu, drängen, wenn der Versuch gemacht wird, die Preise bei einer weichenden * Konjunktur guf einer Höhe zu halten, die nach Lage der Verhältnisse niht mehr zu rechtfertigen ist, Und ebenso wird der Fiékus ftets Hand in Hand gehen mit den Syndikaten, wenn sie bestrebt sind, in Zeiten einer ntiedergehenden Konjunktur Sleuderpreise, die der AlUlgemeinwirt- schaft {chädlich sein müssen, zu inhibieren.

Herr Abg. Crüger hat dann gesagt, das vorliegende Gesetz sähe etner Expropriation außerordentlich ähnli; denn der Fiskus wolle etwas für \sih erwerben, was ihm keinen Pfennig kostet. Herr Abg. Crüger übersieht dabei eins, daß heute jeder aus dem Volke in der Lage ist, das, was dem Fiskus reserviert weiden soll, auch in Anspruch zu nehmen, ohne daß es ihm einen Pfennig kostet, abgesehen von den Bohrkosten, die der Fiskus auch aufzuwenden hat, und ohne daß er genötigt ist, dem Privateigentümer, auf defsen Grund und Boden er {ürft, irgend etwas dafür zu bezahlen. Es findet nicht eine Expropriation statt, sondern der Fiskus beabsichtigt, gewisse Teile der Kohle- und Kalivorkommen, die noch frei sind, für die Allgemeinheit in eigene Bewirtschaftung zu nehmen, um dadurch regelnd auf die Entwicklung des Kohle- und Kalimarktes einzu- wirken. Das is doch ein wesentlißer Unterschied gegenüber einer Expropriation.

Der Herr Abg. Crüger sagt dann, die Vorlage habe nah seiner Empfindung etwas, was stark nach den Erwägungen der Mittel- standspolitiker einerseits shmeckte, und andererseits beinahe einen lommunistis-soztialistishen Zug. Ja, vielleicht hat der Herr Abg. Crüger damit gar nicht ganz unrecht. Denn, meine Herren, die Entwicklung des vorigen Jahrhunderts hat doch zweifellos festgestellt , daß wir in vielen Dingen R Der Entfesselung des Verkehrs, in der Mobilisierung des Grundbe- sies, so zweckmäßig und so nüßlich sie im Prinzip gewesen ist, über das Ziel hinausgegangen sind. Die Erfahrung des vorigen Jahr- hunderts hat gezeigt, daß die Entäußerung des Grundbesitzes beisptel8- weise von seiten der Kommunen weit über das notwendige und nüßliße Maß hinausgegangen ist. Wir sind uns heute darüber alle klar, daß eine große Kommune, die thren Aufgaben gerecht werden will, über ein gewisses Maß von Grundbesiy verfügen muß ih erinnere an die Wohnungspolitik —, und wir find jeßt genötigt, in den Kommunen mit vielem teuren Gelde das wieder zu kaufen, was unsere Vorfahren für ein Butterbrot weggegeben haben. Meine Herren, das soll hier vermieden werden. Wir wollen uns ein gewisses Maß von wirts{chaftlichen Schägen für den Staat reservieren, damit wir nit in die unangenehme Lage kommen, sie später für vieles Geld zu kaufen.

Meine Herren, in der Lage sind wir ja {on jeßt. Der Herr Abg. Hilbck sagt: Ih bin mit dem Herrn Minister ganz einer Meinung, der Einfluß des Fiskus auf dem Gebiete der Produktion muß gestärkt werden, aber durh Ankäufe. (Abg. Hilbck: Durch andere Mittel.) Das will ich dem Herrn Abg. Hilbck glauben, daß er dafür ist. Denn bet diesen Ankäufen zahlt der Fiskus der Privatindustrie viel Geld. Er bezahlt die Werke, die er kauft, weit über den Markt- wert; und wenn man nun noch berücksihtigt, welche Schwierigkeiten sonst für den Fiskus bei sfolen Käufen gemacht werden, meine Herren, dann kann man es ibm niht übelnehmen, wenn er sagt: statt daß wir die der Allgemeinheit nah der Theorie der Bergbaufreiheit reservierte Kohle erst dur drei oder vier Hände gehen, teurer werden lafsen und dann kaufen, ziehen wir es bor, ohne diese hohen Kauf- preise anzulegen, uns von vornherein, und zwar für die Allgemeinheit, nicht für den bösen, habgierigen Fiskus, einen Teil dieser Bodenschâtze zu reservieren.

Der Herr Abg. Crüger hat dann die Begründung der Borlage dazu benußt, um dem Fiskus nahzusagen, er wäre einer Vervoll- lommnung und Entwicklung der Technik feindselig, während es doch eigentliß im Interefse der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes läge, jede Vervolllommnung der Technik mit êFreuden Gewiß, ih stehe da ganz auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Crüger, und ih glaube au, alle übrigen Mitglieder dieses hohen Hauses, die für die Vorlage sind, werden diesen Stand- punkt teilen. Des Pudels Kern ist aber der, daß die Bestimmungen über das Muten und Verleihen, die Bestimmungen über die Bergbaus- freiheit zu einer Zeit erlassen find, die mit einer minder vollkommenen Technik arbeitete, und daß die Vervollkommnung der Technik, die in- zwischen eingetreten ist, zu Mißftänden geführt hat, die die Bestim mungen des Geseßes niht voraussehen konnten und die infolgedefssen auf diesem oder jenem Wege beseitigt werden müfsen.

Der Herr Abg. Crüger ift dann auf die voraus\sihtliche Wirkung des Gesetzes eingegangen; er hat gesagt: Was will der Fiskus denn überhaupt? Er hat ja selber {on eingeräumt, daß die Schätze, die augenblicklich in erreihbarer Tiefe find, minimal sind. Wozu foll er sich die überhaupt noch reservieren ? Meine Herren, es wäre mir lieber gewesen, wenn ich mir mehr reservieren könnte; daß nur noch wenig da ist, dafür kann ich nicht1s. Ich finde es immerhin nicht un- verständig, das zu nehmen, was zu bekommen ist.

Der Herr Abg. Crüger hat dann gesagt: Wie kann der Staat auf den Gedanken kommen, Koblenschäge, die erst in Generationen eventuell gehoben werden sollen, {on jeßt dem freien Verkehr zu entziehen? Die Erfahrungen auf anderen Gebieten unseres wirt\chaft- lihen Lebens, die ih vorhin geschildert habe, nämlich daß spätere Generationen meist genötigt sind, Schhäße des Bodens, das Grundeigentum usw. für schweres Geld zu kaufen, die ihre Vorfahren für ein Butterbrot aus der Hand gegeben haben, veranlassen die Staatsregierung eben zu sagen: Wir wollen diese in der Zukunft einmal wichtigen Säße oxtra com- morcium bringen, um zu verhindern, daß diese Schätze, die zwar nicht gewonnen, aber mit der modernen Technik erbohrt werden und verliehen werden können, von vornherein ein Gegenstand der Okkupation und der Spekulation werden und dementsprehend mit Preisen belastet werden, die ihrer zukünftigen Verwertung für die Allgemeinheit nach- teilig werden. (Sehr richtig!)

Herr Abg. Crüger kommt dann auf die Frage, wie es überhaupt mögli sein sollte, daß der Fiskus mit dem Necht, die ihm reser- vierten Kohlenfelder an andere zu verpahten oder zu vergeben, etwas anderes als Mißbrauch treiben könnnte. Er sagt: Der eine wird zu wenig bekommen, der andere wird es teuer bezahlen müssen, und das wird sehr bald zur reinen Willkür führen.

Meine Herren, so liegt die Sache doch nicht. Wir verpahten seit Hunderten von Jahren in Preußen Domänen, ohne daß behauptet werden kann, daß das zu einer wilden Willkür geführt hätte. Der Herr

Abgeordnete ist auch der Meinung, man würde gar nit in der Lage sein, die Leute in bezug auf den Pachtzins richtig heranzu, ziehen. Ein Bergwerk wird doch nit so verpachtet, daß man für den Morgen so und so viel Tausend Mark nimmt, sondern die Vers pachtung erfolgt in der Weise, daß man zunächst einmal etne mäßige Abgabe von der effektiven Förderung erhebt. Solange also das Werk niht in Förderung ist, so lange nit gewonnen wird, ist überhaupt nichts zu zahlen, und dieser zunächst festgeseßte Förderzins ift nichts weiter als eine Rekognitionsgebühr. Dann seßt man fest, wenn die Erträge einen gewissen Betrag überschreiten, erhält der Verpätter von dem Ueberschusse soundsoviel, Das heißt also, abgesehen von dem Förderzins, der eine geringe Gebühr darstellt, hat der Unternehmer die Sicherheit, daß er, ohne durch Abgaben an den Fiskus beeinträgs tigt zu werden, sein Geshäft zur Rentabilität entwickeln kann und dex Fiskus nur dann, wenn er tatsählich zu höheren Uebershüfssen gelangt, an diesen partiziptert. Diese Teilnahme des Fiskus, das beißt der Allgemeinheit an diesen höheren Uebershüssen if das Korrelat dafür, daß der Unternehmer dadurch vor anderen bevorzugt wird, daß ihm der Fiskus das Necht, die betreffenden Mineralien zu gewinnen, als einem einzelnen und ohne die allgemeine Konkurrenz, wie fle das Allgemeine Berggesehz voisieht, überträgt.

Abgesehen davon, if es noch immer niht gesagt, daß wir nit in der Lage sind, in Gegenden, wo wir wissen, was für Mineral. {äße vorhanden sind, eine Art beschränkter Konkurrenz zuzulassen, indem wir fagen: Bitte, ihr und ihr, wollt ihr euch beteiligen ? und was bietet ihr? Auch das ift vollständig hinreichend, um die Garantie zu geben, die der Herr Abg. Or. Grüger wünscht, daß der Fiskus keinen Unfug treiben möge wenn ih mich dieses kurzen Ausdrucks bedienen darf. Außerdem ist doh der Zweck der Vorlage nicht, den Betrieb in die Hand des Fiskus zu bringen, fondern wir wollen einen allgemeinen Einfluß auf die Markt. und Produktionéverhältnisse. Das können wir einmal erreihen, indem wir selbst Gruben betreiben. Ih möchte, um Mißversländnisse zu ver, meiden, gleich feftstellen, daß weder ich noch mein Kommissar gesagt hat, der Fiskus wolle in Zukunft nur die reservterten Felder ver- pachten, sondern ih habe nur gesagt: es kann für den Fiskus aus wirtshaftlißen Gründen zweckmäßig sein und das wird oft der Fall sein —, niht selbst zu betreiben, sondern an Oritte zu ber- pachten, und für diesen Fall soll dann die vorhin näber erörterte Be, stimmung des Entwurfs in Wirksamkeit treten. Kann der Fiskus aber eine solche Uebertragung auh im Wege des Vertrages vornehmen, dann kann er au einen viel größeren Einfluß ausüben, als es bei den jeßigen Bestimmungen möglih ift. Er kann beispielsweise die Pächter oder Erwerber der Gerehtigkeiten vertraglih verpflichten, bei Preis8abgaben beim Eintritt in Syndikate, zunächst dem Fislus die Entscheitung vorzubehalten, ob und wo er sih anschließen foll. Ich greife dies als einen von vielen Fällen heraus, die bei der vertrag- lihen Regelung dem Fiskus die Möglichkeit geben können, pro futuro die Entwidelung der Dinge zu beeinflussen.

Dann hat Herr Abg. Crüger gemeint, daß die Begründung des Entwurfs unvereinbar sei mit der bisherigen Haltung der Staats. regierung gegenüber den Syndikaten. Ich kann wirkli niht ans erkennen, daß wir uns einer Inkonsequenz \{uldig gemacht haben, und glaube, daß Herr Abg. Crüger aus unserer Begründung Dinge beraus - gelesen hat, die gar nit darin stehen und die zu hegen uns völlig fern gelegen hat.

Meine Herren, welche Haltung hat die Staatsregierung gegen- über den Syndikaten eingenommen? Der Herr Finanzminister bat sih wiederholt woblwollend und günstig über die Syndikate geäußert Damit ftimmt auch meine Stellungnahme zu den Syndikaten überein, die vielleiht um eine Kleinigkeit günstiger gewesen ist, als die meines Herrn Amtsvorgängers. Nun babe ich heute niht gesagt und au in der Begründung des Entwurfs niht zum Ausdruck gebracht: die Syndikate sind {ädlich; sie müssen vernihtet werden; die Konzen- tration des Kapitals ift ein Unglüd, fie muß verhindert werden. Wir haben gesagt: die Erfahrung lehre, daß so gewaltige Konzentrationen von Geld und Produktion in einer Hand zu Auêswüchsen führen können. Diesen Auswüchsen glauben wir zum Nuzen der Allgemein- heit besser die Spitze bieten zu können, wenn wir uns wa3 wir bei Kali und Kohle sehr gut können angemefsen an der Produktion beteiligen, als wenn wir versuchen, die Syndikate durch Gesetz einzu- shränken. Jh verstehe niht, wie man diese Haltung als syndikats- feindlih ansehen kann. Ih halte im Gegenteil, wie ich \chon früher ausgeführt habe, die Syndikate für einen notwendigen Be- standteil unserer ganzen gegenwärtigen Entwicklung. Ich halte die Konzentration des Kapitals für unvermeidlichß, wenn wir im inter- nationalen Wettbewerb oben bleiben wollen. Umfomehr müssen wir aber zwedentsprechend dafür sorgen, daß die wohbltätige Wirkung der Syndikate und der Kapitalskonzentration nicht dur eine Uebertreibung und durch eine unangemessene Ausnutzung der gewonnenen Macht geshädigt und hintangehalten wird.

Der Herr Abg. Crüger hat dann darauf aufmerksam gemat, daß gegen die Annahme der Vorlage ganz besonders die Haltung spräthe, die der Fiskus in der Ausübung des Salzregals und bei der Feststellung der Preise eingenommen habe. Jh darf Herrn Crüger vielleiht daran erinnern, daß das Salzregal bereits 1867 aufgehoben ist, daß also das Verhalten des Fisfus bei der Festsegung der Preise unmöglih eine Folge des Salzregals sein kann. Ich will nur be- merken, daß der Fiskus, soweit er Salzproduzent ist, in den westlichen Provinzen in einer Konvention ist, und daß in den östlihen Provinzen der Markt in der Hauptsache beherrscht wird dur das fiskalische Werk in Hohbensalza, durch ein Privatwerk in Hohensalza, durch einen Teil der westlihen Salinen an der Elbemündung und mit geringen Mengen von den Salinen fn Schönebeck.

Ich darf vielleicht hinzufügen ih nehme an, daß man fh über zu hohe Preise beschwert daß ich neulih in der Budgetkommission schwere Vorwürfe habe erleiden müfsen, daß der Fiskus sein Salz im Osten zu billig verkaufte.

Der Herr Abgeordnete ist dann übergegangen auf den Spiritus- ring. Ich glaube, ih kann die Frage hier unerörtert lassen. Er if zum Schluß auf einen Punkt eingegangen, den ich bereits vorher iu streifen mir erlaubt habe. Er hat nämlich gesagt: liegt nit doc eine Schädigung des Grundeigentümers darin, wenn bet Aufgabe der Bergbaufreiheit an Stelle der Allgemeinheit der Fiskus tritt? I möchte demgegenüber noch einmal darauf hinweisen: in dem einen wie dem andern Fall tritt eine Beschränkung deg Grundeigentümers ein zu Gunften der Allgemeinheit. Im ersteren wird die Allgemeiuheit

MKegierung,

vertreten durch eine unbeftimmte Anzahl von Menschen, im andern fall dur) den Fiskus. Materiell wird die Lage des Grundeigentums zur die eine wie die andere Maßnahme ganz gleih beeinflußt.

Es ist dann die Frage’ aufgeworfen, wie wir uns zu den Boh- nungen stellen, die bei dem Inkrafttreten des Entwurfs, falls er Gesetz vird, bereits begonnen sind. Wir find allerdings der Ansicht gewesen, nah der ausgiebigen Schonzeit, die die lex Gamp weit über den {lmfang des ursprünglichen Antrags Gamp hinaus der privaten Bohr- ütigkeit gegeben hat, weitere Vebergangserleihterungen niht gewährt perden können. Das ist das, was ih auf die Ausführungen des Herrn 46g. Crüger zu antworten habe.

Abg. Wolff - Lissa (frs. V: ,) widerspriht der Auffassung der

daß die Bohrgesell haften die Bergfreiheit tatsächlich vieitigt hätten, Das allgemeine Berggeseß von 1865 habe gerade vie Möglichkeit {hafen wollen, die Vodenschäße so schnell wie möglich u ershließen, und das hätten die Bohrgesellshaften getan. Bis zu jiefen von 1200 m und darüber hinaus zu bohren, koste doch fo l Geld, daß es nur Gesellshaften übernehmen könnten. Der Staat habe es an der Aufschließung des Landes durch Bohrungen hlen lassen. Seten die Syndikate wirkli fo {ädlich, daß man jéwegen die Bergbaufreiheit fallen lassen dürfe? Die Partei des Fedners habe die Mißstände der Syndikate, namentli des Kohlen- indikats, keineswegs verkannt, aber die Borlage sei kein geeignetes Jittel dagegen. Das Syndikat habe ja kein ausfchließliches Privileg, intern der Staat habe bereits genügenden Einfluß im Syndikat. “Darauf wird die Debatte geschlossen. Die Vorlage wird iner Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Shluß 3/ Uhr. Nächste Sißung Dienstag, 11 Uhr. Bergetat.)

auen

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- M E maßregeln.

“Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten

(Lus den „Beröffentlihungen desg Kaiserlichen Gesundheitsamts*, Nr. 8 vom 20. Februar 1907.)

Pest.

Türkei. Jn Dijedda sind weiteren Pitteilungen zufolge vom [ bis 27. Januar 3 Erkrankungen (und 4 Todesfälle), vom 28, Ja- ur bis 3. Februar 6 (5) zur Anzeige gelangt.

Aegypten. Vom 26. Januar bis 1. Februar wurden 1 Pest- jefall aus Jsmailia und 1 neue Erkrankung aus dem Bezirk Nallawi der Provinz Assiut gemeldet, vom 2. bi3 9. Februar | Grfranfungen (und 6 Todesfälle) davon je 2 (1) aus Suez und imailia, 1 (1) aus Alexanbrien und 3 (3) aus Mallawi.

British -Ostindien. Während der am 2. Januar abge- men Woche sind in der Präsidentschaft Bombay 32283 neue Zranfungen (und 2182 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon [ (47) in der Stadt Bombay, 49 (50) im Stadt- und Hafen- pit von Karachi, 17 (13) in dem von Jamnagar und 8 (4) in D von Bhavnagar.

In Moulmein sind vom 6. bis 12. ¿lt worden.

Neu-Süd-Wales. In Sydney ist am 28. Dezember v. J. li wiederum eine Petierkrankung vorgekommen.

Queensland. In Brisbane ist am 18. Dezember eine kurz rier erkrankte Person der Pest erlegen, Unter den vom 16. bis i Dezember bafkteriologisch untersuchten Ratten und Mäusen be, en ih 6 pestkranke Ratten.

Peft und Cholera.

Dritish-Ostindien. In Kalkutta starben in s. bis 12. Januar 12 Personen an der Pest und

Gelbfieber.

58 gelangten in Santa Clara (Cuba) vom 8. bis 10. éérankfung und 1 Todesfall und in Guayaquil vom 16. No er bis 15. Dezember v. J. 23 Todezfälle ¿ur Anzeige. Aus 72 in Brasilien sind nachträglih für die Monate Juli und August

21 Todesfälle gemeldet worden. Fn Salvador foll

¿r Anzeige vom 12. Januar das Ge r epidemisch auf-

lein. P oden.

Leutshes Neich. In der Woche vom 1 Ney 1 Podenfall festgestellt worden.

n den 6 Personen, welche für die Vor! ckonts (Landkr. Met) als podenkrank gemeldet #2 nicht podenkrank erwiesen. weiz. Vom 3. bis 9. Februar er aus Cannes zugereisten Person.

?derlande. Vom 30. Januar

: Podkenfälle gemeldet, davon 6 ott

æ Rotterdam gelegenen Dorfe (Krimven a. d. Lek I! und einer Ortschaft der Provinz No J

tam, woselbst {on 15 Podenfälle, da ‘eitgestellt worden sind, \foll die Seuche dur 2 Sf aus Marseille einges{lepvt worden fei

Sch4iffe8 hatte dort am Strande Trödlerwaren

25S und verschiedene seiner Kameraden ange tedt zemburg. In der Zeit vom 26. Januar ¡wei Ortschaften des Kantons Remi 3 P 2orden.

Januar 3 Todesfälle fest-

der Woche 104 an der

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Fleckfieber.

„-tTerreich. Vom 3. bis 9. Februar Puitzten.

Genidckstarre In der Woche vom

(und 21 Todesfälle)

folgenden NRegitierungsk Berlin (1) [ Jobannidburg

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