1864 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

bedürftige Zöglinge; eine solche kann jedoch in der Regel ers vom zweiten Jahr des Ausenthalts ab gewährt werden.

Die Zulassung zu dem Seminar erfolgt auf Vorschlag der be- treffenden Königlichen Regierung , rêsP. des Königlichen Provinzial- Schul- Kollegiums in Berlin, durch mi unter Vorbehalt einer -vier- teljährigen Probezeit.

E Sulosung zu der diesjährigen Aufnahme ist bis \pâte- stens zum 1. Juni bei derjenigen Königlicen Regierung, in deren Verwaltungsbezirk die Bewerberin wohnt ; unter Einreichung fol- gender Schriftstücke und Zeugnisse nazusuchen : : |

1) Geburts - und Taufschein , wobei bemerkt wird, daß die Be- werberin am 1. Oktober d. J. nicht unter 17 Jahre alt sein darf. Le 8 E :

2) Ein Zeugniß eines Königlichen Kreis - Physikus über normalen Gesundheitszustand , namentlich , daß die Bewerberin nicht an Brustschwäche, Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, sowie an anderen die Ausübung des Lehramts behindernden Gebrechen leidet, auch in ihrer körperlichen Entwickelung so weit vorgeschritten ist, um den Aufenthalt im Seminar ohne Gefährdung ihrer Gesundheit übernehmen zu können. Zugleich is ein Zeugniß über stattgefundene Tmpfung vorzulegen.

3) Ein Zeugniß der Orts - Polizeibehörde über -die sittlihe Füh- rung der Aspirantin , ein eben solches von ihrem Seelsorger über ihr Leben in der Kirche und in der christlichen Gemein- schaft.

4) n von der Bewerbern selbst verfaßter Lebenslauf, aus wel- hem ihr bisheriger Lebensgang zu erschen und auf die Ent- wickelung ihrer Neigung zum Lehrberuf zu schließen is. Dieses Schriftstück gilt zugleih als Probe der Handschrift.

5) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, daß dieselben das Pensionsgeld von 65 Thalern jährlih auf zwei Jahre zu zahlen sih verpflichten. Ï Im Fall von der Bewerberin auf Unterstühung Anspruch ge-

macht wird, ist ein von der Ortsbehörde ausgestelltes Armuths- Zeugniß beizubringen, aus welchem die Vermögensverhältnisse der Bewerberin und ihrer Angehörigen genau zu ersehen sind.

Zur Aufnahme in das Seminar sind, mit Ausnahme der Aus- bildung in der Musik, diejenigen Kenntnisse und Fertigkeiten erfor- derlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Vor- bildung der Seminar-Präparanden bezeichnet sind; außerdem Fertig- keit in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im- Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiele, Gesang und Zeichnen sind erwünscht.

Berlin, den 4. April 1864.

Der Minister der geisilihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: VEDNert.

Beru nntmaGbun A, die diesjährige Aufnahme in das evangelische Gous- vernanten-JInstitut zu Droyßig betreffend.

In der unter- der” unmittelbaren Leitung des Ministers der geist- lichen 2c. Angelegenheiten stehenden Bildungs - Anstalt für evangelische Gouvernanten und Lehrerinnen an höhe- ren Töchtershulen zu Droyßig bei Jeiy im Regierungsbezirk Merseburg beginnt im September d. J. ein neuer Kursus, zu welchem der Zutritt einer Anzahl junger Damen offen steht.

Der Kursus dauert drei Jahre. Die Entlassung der Zöglinge erfolgt nah einer vor einer Königlichen Kommission bestandenen Prüfung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualifica- tionszeugniß für den Beruf als Erzieherinnen und Lehrerinnen in Familien und in höheren Töchterschulen.

Die Hauptaufgabe der Anstalt is, für den höheren Lehrerinnen- beruf geeignete evangelische Jungfrauen zunächst in christlicher Wahr- heit und in christlihem Leben selbst so zu begründen, daß sie be- fähigt und geneigt werden, die ihnen später. anzuvertrauenden Kinder im christlichen Glauben und in der christlichen Liebe zu erziehen.

Sodann sollen sie theoretisch und prafktish mit einer guten und einfachen Unterrichts - und Erziehungsmethode bekannt gemacht wer- den, in welcher lehteren Beziehung sie in dem mit dem Gouver- nanten-Jnstitut verbundenen Töchter-Pensionat lehrend und erziehend beschäftigt werden. Ein besonderes Gewicht wird auf die Ausbil- dung in der französischen und englischen Sprache, so wie in der Musik gelegt. : i

Der Unterricht in Geschichte, Literatur und in sonstigen zur allgemeinen Bildung gehörigen Gegenständen findet seine volle Ver- tretung unter vorzugsweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung, weshalb jede Verflachung zu vermeiden und in die noth- wendige Vertiefung des Gemüthslebens zu erzielen gesucht wird.

Die Einrichtung der Anstalt bietet zur Betheiligung an häus-

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lichen Arbeiten, soweit diese das Gebiet auch der körperlichen Pflege

und Erzichung angehen, geordnete Gelegenheit.

Die Zöglinge zahlen cine in monatlichen Raten voraus zu ent- richtende Pension von 105 Thalern jährlich, wofür sie den gesamm- ten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuchtung, so wie ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehben- des Unwohlsein frei haben. Für die Anstalten is ein besonderer Arzt angenommen.

Ermäßigung oder Erlaß der Pension kann nicht stattfinden.

Die Meldungen zur diesjährigen Aufnahme sind spätestens bis zum 10. Juli d. J. unmittelbar an mich einzureichen. Denselben ist beizufügen:

1) Der Geburts - und Taufschein, wobei bemerkt wird , daß die Aufzunehmenden das 17te Lebensjahr erreicht haben müssen.

2) Ein Zeugniß der Orts - Polizeibehörde über . die sittliche Füh- rung; ein eben solches von dem Ortsgeistlichen und Seelsorger Über das Leben der Aspirantin in der Kirche und christlichen Gemeinschaft. Jn demselben is zugleih ein Urtheil über die Kenntnisse der Aspirantin in den christlichen Religionswahr- heiten und in der biblischen Geschichte nach Maßgabe des Re- gulativs vom 2. Oktober 1854 auszusprechen.

3) Ein Zeugniß des betreffenden Königl. Kreis-Physikus über nor- malen Gesundheitszustand, namentlih, daß die Bewerberin niht an Gebrechen leidet, welche sie an der Ausübung des Erziehungs- und Lehrberufs hindern werden, und daß sie in ihrer. körperlichen Entwickelung genügend vorgeschritten is, um einen dreijährigen Aufenthalt in dem Jnstitut ohne Gefähr- dung für ihre Gesundheit übernehmen zu können.

4) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, oder sonst glaubhaft

geführter Nachweis, daß das Pensionsgeld von 105 Thalern

jährlich auf drei Jahre gezahlt werden soll.

5) Ein selbstgeschriebener Lebenslauf, aus welchem der bisherige Vildungs8gang der Aspirantin zu ersehen und auf die Ent- wielung ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schlie- ßen ist.

6) Die aus den zuleht besuchten Schulen und Bildungsanstalten

erhaltenen Zeugnisse.

Außerdem hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu wäh-

lenden Direktor oder Lehrer einer höheren öffentlichen Unter-

richts - Anstalt, oder bei cinem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unterwerfen und ein Zeugniß desselben Über ihre

Kenntnisse in der deutschen, englishen und französischen

Sprache und Literatur, so wie in den Realgegenständen beizu-

bringen. Diesem Zeugniß sind die schriftlich angefertigten und

censirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hinsichtlih der erlang- ten musikalischen Ausbildung genügt, wenn nicht das Zeugniß eines Musikverständigen -beigebraht werden kann, die eigene Angabe über die seither betriebenen Studien.

Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgescht.

Jungfrauen, welchen es Ernst is; in einer woblgeordneten christ-

lichen Gemeinschaft sih zu einem würdigen Lebensberuf vorzube-

reiten, werden dazu in der Bildungs-Anstalt zu Droyßig eine Ge- legenheit finden, die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden

Beruf fichert.

In das mit dem Gouvernanten-Jnstitut verbundene Pensio- nat für evangelishe Töchter höherer Stände können eben- falls noch Zöglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Dieselben sind bei dem Königlichen Seminar-Direktor Krißinger in Droyßig anzumelden, von welchem auch ausführliche Programme Über das Pensionat bezogen werden können.

Berlin , den 4. April 1864.

Der Minister der geistlichen, .Unterrichts- und Medizinal-

Angelegenheiten. In Vertretung: Lehnert.

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Haupt-Verwaitung der Staatsschulden. Der Diätar Brett is zum Secretair und Kassen - Controleur bei der Königlichen Staatsdruckerei ernannt worden.

Bekannt maGun

Obgleich wir zur Erleichterung der Erhebung der am 1. d. M. fälligen Zinsen und des Betrages der gekündigten Obligationen Preußischer Anleihen durch unsere Bekanntmachungen vom lten September 1863, vom 16. Januar 1864 und vom 9. März 1864 angeordnet haben , daß die Einlösung der am 1ften d. M. fälligen Zins-Coupons schon vom 16, März c. an geschehen, und die Ein-

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(ôfung der zum 1sten d. M. gekündigten Obligationen nicht nur |

von der dazu allein verpflichteten hiesigen Tilgungskasse, sondern zu- gleih von allen Königlichen Regierungs-Hauptkassen bewirkt werden soll, und obgleih wir auch in anderer Weise möglichst darauf Be- dacht genommen haben, die Auszablungen zu beschleunigen, beschwert sich dennoch die Berliner Börsen - Zeitung in Nr. 152 unter Berlin den 1. d. M. über die Rücksichtslosigkeit der Staats- \chulden-Verwaltung in Bezug auf jene Auszahlungen.

Der betreffende Artikel enthält so viele unvollständige oder un- wahre Angaben, daß wir denselben nicht unberücsichtigt lassen dürfen. Er sagt Folgendes:

»die ersten Tage des begonnenen Quartals sind Zahltage für die ausgeloosten Stücke Preußischer Anlcihen und für die verfallenen Coupons. Namentlih werden heute die am 15. Januar c. ge- zogenen Stücke der Prämien - Anleihe eingelöst. E38 versteht si von selbst, daß an solchen Tagen die Kassengeschäfte ausgedehnter sind, als gewöhnlich, es befremdet daber in geschäftlichen Kreisen, daß Seitens der Staatsschulden - Verwaltung keinerlei Vorkeh- rungen getroffen sind, um den Anforderungen des größeren Ver- kehrs Rechnung tragen zu können.«

Der betreffende Zeitungs-Artikel übergeht dabei die- obigen Be- fanntmachungen mit Stillschweigen, bemerkt dagegen weiter:

»Die Auszahlungen find Einem Beamten übertragen, sie erfolgen in Einem Lokal, das kaum für 10 Personen Raum gewährt, und sie sind fast auf eine Stunde be- \hränft.«

Alles dies ist unrichtig.

Unwahr is zunächst die Angabe, daß die gedachten Zahlungen nur in Einem Lokal stattgefunden haben.

Sie geschehen in zwei verschiedenen Kassen-Lokalen.

Unrichtig ist die Behauptung, das Kassen-Lokal gewähre kaum für 10 Personen Raum.

Die für die Zahlungs-Empfänger bestimmten Räume in jedem der beiden gedachten Kassen - Lokale reichen für mehr als 30 Perso- nen aus.

Unwahr is ferner die Angabe, daß die Auszahlung nur Einem Beamten übertragen sei.

Es waren am 1. d. M. mit Einlösung der fälligen Obli- gationen und Coupons acht Kassenbeamte und zwei Kassendiener angestrengt beschäftigt, und wurde dabei das Aufzählen des Geldes von drei Kassirern besorgt.

Unwahr is} endlih die Angabe, die Zahlungen seien fast auf cine Stunde beschränkt.

Die qu. Zablungen haben am 1. d. M. unausgeseht hinsichts der Obligationen von 9 Uhr Vormittags über die geordnete Kassen- zeit hinaus bis 3 Uhr Nachmittags und hinsihts der Coupons von

9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags stattgefunden, wo sämmt- |

lihe Anwesende befriedigt waren. Wir berücksichtigen gern die Wünsche der Staatsg!äubiger, aber auf Beschwerden, die in obiger Art begründet werden, können wir nicht Rücksiht nehmen. Berlin, den 6. April 1864. Königliche Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Lowe. WMeineaet.

Berlin, 7. April. Seine Majestät der König haben Aler- gnädigst geruht: Dem Lehrer am Kaiserlich russischen Gymnasium zu. Odessa, Dr, A, J. Goldenblum, und dem Pyr. pl, Carl von Duisburg zu Libau in Kurland die Erlaubniß zur Anlegung der denselben resp. verliehenen Kaiserlich russischen silbernen Medaille »für Eifer« und der Päpstlichen Medaille »pro Petri sede« zu ertheilen.

Nichtamtliches. _ Prenveu. Betlin, 6 Wi Se. Mateial. der König dinirten gestern mit Jhrer Majestät der Königin in Charlottenburg. Des Königs Majestät wohnten nachher in der militairischen Gesellschaft im Englischen Hause dem Vortrage des Hauptmanns von der Burg über die Campagne der Franzosen in Merciko bei.

7. April. Se. Majestät der König empfingen- heute Morgen den General der Kavallerie Prinzen August von Württem- berg und nahmen die militairishen Meldungen der General - Lieu- tenants Hindersin , von Griesheim , des Majors Grafen Perponcher und Hauptmanns von Scheliha entgegen. Vortrag hatte der Kriegs- Minister und das Militair-Kabinet.

___— Gestern“ speisten Jhre Majestäten der König und die Königin bei Jhrer Majestät der Königin Wittwe in Charlotten- burg. Heute findet im Königlichen Palais eine kleine musikalische Soirée statt.

___— Von dem Kriegs\chauplaßtze ist Meldung eingegangen, daß in der Nacht vom 5. zum 6. April Abtheilungen des 4. Garde- Regiments die feindlihen Vorposten in ihren Logements angegriffen, sie zurückgedrängt und \ich vor der ersten Parallele festgeseßt haben. Verlust: 18 Blessirte. 28 Dänen wurden gefangen.

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Stettin, 6. April. Das russishe Segelschiff » Hermine «- Iansohn, am 26. März aus Swinemünde gegangen berichtet aus Libau: auf seiner Reise von dänischen Kriegsschiffen keine Spur ge- sehen zu haben und fügt hinzu, daß es demnach mit der Blokade {wah bestellt zu sein scheine. (Osts. Ztg.)

Holstein. Kiel, 5. April. Der »H. C.« veröffentlicht fol- gende Zuschrift des Herrn Baron Blome auf Heiligenstedten :

Von den Herren Behn, F. Rantzau, Th. Reincke, Rendtorff, Schrader und Versmann is mir ein Schreiben folgenden Jnhalts zugegangen :

»Die unterzeichneten Abgeordneten halten es für unerläßlich, daß die holsteinischen Ständemitglieder wiederum zusammentreten, um die Lage des Landes in Berathung zu ziehen. Jn dieser Ueberzeugung erlauben wir uns, Sie zu einer Versammlung auf Dienstag, den 5. April, in Kiel einzu- [laden« u. \. w.

Ich habe dieser Einladung keine Folge geleistet, weil ih wissen konnte, daß, unter dem Vorwande, die Lage des Landes zu berathen, nur eine neue Agitation zu Gunsten des Augustenburgers beabsichtigt wird, und meine O in dieser Beziehung doh eben so erfolglos als früher sein würden.

Hat der Erbprinz von Augustenburg wirklih ein alleiniges Erbrecht auf den Thron der Herzogthümer, was ih bezweifle, da ich, ganz abgesehen von den vielen gegen seine Ansprüche gemachten Einwendungen, abgesehen auch von dem Ausspruche Wilhelm Beselers, daß das Haus Augustenburg todt für Schleswig - Holstein sei, kein Primogenitur - Statut kenne, worauf die Augustenburger ein alleiniges Erbrecht gründen fönnten, so kann ich nur wünschen, daß sein* Recht anerkannt werde.

Durch Versammlungen, Resolutionen, obligates Schwenken von Fah- nen und voreilige Huldigungen kann aber kein Recht konstatirt werden.

A. Blome.

HDidenburg, 5. April. Nach der seit dem 17. v. M. statt- gehabten Vertagung des Landtags war derselbe heute zum ersten- male wieder versammelt. Auf der Tagesordnung stand zunächst der Aus\chußberiht über den Gesehentwurf für das Herzogthum, be- treffend die Schiffsnannschaften und andere auf oldenburgischen Schiffen fahrende Personen. Nach dem Vorgange in anderen Staa- ten hat sich auch hier das Bedürfniß zur Erlassung eines Gesehes herausgestellt, welches die besonderen Rechte und Pflichten der Schifss- mannschaften und der ihnen gleichzustellenden Personen regelt, so weit es hierzu geseßliher Bestimmungen bedarf. Der Aus\huß ist mit der Auffassung der Staatsregierung über das Bedürfniß und die Aufgabe des Gesehes einverstanden und wurde der Gesegentwurf und zwar meistens unter Aneignung der vom Ausschusse gemachten Vorschläge angenommen. (Wes.-Ztg.)

Mecklenburg. Schwerin, 6. April. Se. Königliche Hoheit der Großherzog, Allerhöchsiwelcher am 2. d. M. von Darmstadt in München angekommen und in der Königlichen Resi- denz dasclbst abgestiegen ist, wird, wie verlautet, morgen früh hier- her zurückehren. (Meckl. Z.)

Anhalt. Dessau, 5. April. Se. Hoheit der Herzog von Nassau is zum Besuch seiner hier verweilenden Gemahlin hier ein- getroffen und wird einige Tage hier Aufenthalt nehmen. Dem heute zusammengetretenen Landtage sind namentlich Vorlagen in Betreff der Gerichtsorganisation im angefallenen Herzogthum Bern- vurg gemacht: Strafreht, Strafprozeß und Polizei-Strafgesehbuch von Anhalt-Dessau-Cöthen werden auch in Bernburg eingeführt, leh- teres Land erhält gleichfalls als höchste Jnstanz das Gesammt-Ober- Appellationsgeriht zu Jena. Die Einführung von Friedensgerichten ist für Anhalt in nächster Zeit zu erwarten. (L. Ztg.)

Hessen. Kassel, 6. April. Jn der gestrigen (7ten) öffent- lihen Sihung der Ständeversammlung kamen zuerst verschie- dene Jnterpellationen zur Sprache und wurden einige Anträge an- gekündigt. Unter andern begründete der Abg. C. Oetker seinen Antrag wegen Schleswig-Holsteins, welcher dabin geht, an die Staatsregierung das Ersuchen zu richten: »1) mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln auf vollständige Trennung der staatsrecht- lih zu einem selbstständigen Staatswesen verbundenen Herzogthümer Schleswig - Holstein von der Krone Dänemark hinzuwirken; 2) den Herzog Friedrih von Schleswig-Holstein als solchen anzuerkennen und am Bundestag darauf zu dringen, daß derselbe als Bundes- glied für Holstein schleunigst anerkannt, in die Regierung desselben eingeseßt und in seinen Rechten geschüyt werde.« Der Antrag wurde einem besonders zu wählenden Ausschusse überwiesen.

Bayern. München, 5. April. Von der beabsichtigt ge- wesenen Absendung Königlicher Prinzen an verschiedene deutsche Höfe, um die Thronbesteigung Sr. Majestät des Königs zu noti- fiziren, ist Umgang genommen, und diese Mission mehreren Genera- len übertragen worden. Qu diesem Behufe begiebt sih nun heute Abend der General der Kavallerie Fürst Theodor v. Thurn und Taxis nah Wien, dann morgen und übermorgen der Königliche Generaladjutant General-Lieutenant Freiherr v. d. Tann nach Berlin, Hannover 2c., der Generaladjutant General-Lieutenant v. La Roche nah Dresden und der Königliche Generaladjutant Generalmajor Graf v. Rechberg und Rothenlöwen nach Stuttgart, Darmstadt und Karlsruhe. (N. C.)

Niederlande. Amsterdam, 6. April. Der Prinz von Oranien und der französische Gesandte im Haag sind zum Em- pfange des Prinzen Napoleon, dessen Ankunft erwartet wird,