1014
lich und portofrei mit dem Rubrum »Submission auf Torflieferung« bis zum á. Mai d. J, Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit dieselben er- öffnet werden sollen, einreihen, und wird noch bemerkt, daß mit der
Einsendung der Offerte und der Torfgabe eine Caution von |
200 Thlrn. an die Anstalts-Kasse eingezahlt werden muß und die übrigen Bedingungen von heute ab in der Straf-Anstalt einzusehen sind. Nachgebote werden nicht angenommen. Brandenburg, den 9. April 1864. Königliche Direction der Straf-Anstalt. Schmidt.
[958] Bekanutmaqmunñn g. Es soll die Lieferung von ungefähr »200 Klaftern Torf«, welche bei der Königlichen Strafanstalt hierselbst pro 1864/65 zum Ver- brauch fommen, im Submissionswege ausgethan werden. Die Lieferungs- Bedingungen liegen während der Dienststunden in der Kanzlei der gedachten Strafanstalt zur Einsicht bereit.
Lieferungslustige wollen ihre versiegelten und mit der Aufschrift : »Submission auf Lieferung von Torf für die Königliche Straf- anstalt zu Spandau«
versehenen Offerten, unter Beifügung von Proben des zu liefernden Torfes, bis zu dem auf den 18. Mai er., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Eröffnungs-Termin portofrei an die unterzeichnete Direction einsenden. Spandau, im April 1864. Die Direction der Königlichen Strafanstalt.
[940] VetanuntmaGUnag. Am 9. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, soll die Lieferung von 1300 Last à 4000 Pfd. Maschinenkohlen
im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden.
Unternehmungslustige werden aufgefordert, ihre Offerten versiegelt, porto- frei und mit der Aufschrift:
»Submission auf Steinkohlen «
bis zu der oben angegebenen Zeit an die Hafenbau-Kommission einzusenden.
Die im diesseitigen Büreau zur Einsicht ausgelegten Lieferungs - Bedin- gungen werden auf Verlangen auch durch die Post übersendet.
Heppens, den 11. April 1864.
Die Königlich Preußische Hafenbau-Kommission für das Jadegebiet.
[1Odel Seile Gebirgsösbahn.
Die Lieferung von circa 6600 Schachtruthen Kies für den Oberbau auf der zweiten Bau-Abtheilung (Kohlfurt—Lauban) soll im Wege der öffent- lichen Submission verdungen werden.
Submissions-Bedingungen und Specification der Massen sind in unserem Certral-Büreau in Görliß, Demiani - Plag Nr. 55, und bei dem Abtbei- lungs-Baumeister Behrendt in Lauban an den Wochentagen von Morgens 9 bis 1 Uhr einzusehen. Von den Bedingungen können auf Erfordern auch Abdrücke gegen Erstattung der Kosten mitgetheilt werden.
Die Offerten find versiegelt und mit der Aufschrift:
»Submission auf Kieslieferung für die zweite Bau-Abtheilung« versehen, bis spätestens zu dem auf
Ï den 7. Mai 1864, Vormittags 11 Uhr, in unserem Central-Büreau hierselbst anberaumten Termine portofrei cinzu- fenden. Jn diesem Termine wird die Eröffnung der bis zur anberaumten Stunde eingegangenen Offerten in Gegenwart der etwa persönlich erschiene- nen Submittenten erfolgen. Später eingehende oder nicht bedingungsgemäße Offerten haben keinen Anspruch auf Berücfsichtigung.
Görliß, den 18, April 1864.
Königliche Kommission für den Bau der Schlesischen Gebirgsbahn.
Verloosung, LUmortisation, Zinszahlung u. \. tw. vou vffentlichen Papieren.
L Kundmachuna.
1) Bei der am 16. April d. J. vorgenommenen 14. Verloosung der aus der Einlösung der Krakau-Oberzchlesischen Eisenbahn entstandenen Staats- \{huldverschreibungen, dann bei der hierauf vorgenommenen 15. Verloosung der Prioritäts - Actien dieser Bahn, sind die in den nachstehenden zwei Ver- A nit nach der arithmetischen Reihenfolge aufgeführten Effekten verloost worden.
2) Die baare Auszahlung der verloosten Obligationen erfolgt am |
1. Juli d. J. bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau gegen Bei- bringung der Original - Obligationen , der dazu gehörigen Talons und der noch nicht fälligen Zinsen-Coupons — nach dem Nominalbetrage in Thalern Preußisch Courant.
3) Die verloosten Prioritäts - Actien der Krakau - Oberschlesischen Eisen- bahn werden am 1. Juli d. J. bei der Landes-Hauptkasse in Kra- kau, und zwar gleichfalls na dem Nennwerthe in Thalern Preußisch Cou- rant, gegen Beibringung der Original - Actien und der noch nicht fälligen Sinsen-Coupons zurückgezahlt. / i
4) Rücksichtlich des Verfahrens in jenen Fällen, wo verlooste Obliga- tionen oder Prioritäts-Actien, oder die noch nicht verfallenen Zinsen-Coupons oder die Talons nicht beigebracht werden können, wird sih auf die diesfälli- gen Bestimmungen der Kundmachung über die am 15. April 1851 statt- gehabte Verloosung bezogen.
9) Die Jnteressen der Krakau-Oberschlesischen Eisenbahn-Obligationen werden am Verfallstage bei dem Bankhause E. Heimann in Breslau — die Zinsen von den Prioritäts-Actien dieser Bahn aber bei der Land e s- Haupt-Kasse in Krakau gegen Beibringung, und nach vorläuger Li- quidirung der bezüglichen Coupons nach dem Nominal-Betrage in Thalern Preußisch Courant gezahlt.
Wien, den 18. April 1864.
| p Verzeichnis der arithmetisch geordneten 145 Nummern, welche in der am 16. April 1864
Obligationen gezogen worden sind. Obligations-Nummern:
299. 341. 427. 464. 621. 711. 767. 796. 906.989. 1380. 1567. 1660. 1741. 1753. 1770. 1948. 2364. 2472. 2518. 2605. 2915. 3200. 3226. 3894. 3897. 3935. 4219. 4243. 4435. 4588. 9963. 9314. 5467. 5521. 5632. 5690. 5782. 6103. 6134. 6447. 6510. 6523. 6628. 6704. 6747 | ( 6975. 7024. 7240. 7515. 7609. 7655. T7844. 7855.
7881. 8208. 8288. 8304. 8620. 8845. 9458. 9962. 9973. 10,114. 10,195. | 10,248. 10,342. 10,484. 10,511. 10,727. 10,977. 10,981. 10,995. 11,161. 11,315. 11,321. 11,530. 11,917. 11,940. 11,983. 12,231. 12,323. 12,500. | 12/939. 12/611. 12,812. 13,054. 13,339. 13,371. 13,583. 13,890. 14,114. | 14/240. 14,487. 14,488. 14,770. 14,807. 15,089. 15,891. 16,005. 16,014
200. 1241. 1244. 1292. 1999. 2207. 2224. 3517. 3594. 3879. AT12. 4737. 4838. 5854, 5934. 6039. 6839. 6881. 6897.
1229, 1981, 3402, 4629, 9846,
16/139. 16,165. 16,170. 16,183. 16,257. 16,512. 16,558. 16,802. 16,866 11,096. 17,151. 17,198. 17,641. 17,687. 17,690. 17,735. 17,764. 17,797. 17,877. 17,902. | V.e rzt i chon: ih
der arithmetisch geordneten 26 Nummern, welche in der am 16. April 1864 vorgenommenen fünfzehnten Verloosung der Prioritäts-Actien der Krakau-
Oberschlesischen Eisenbahn gezogen worden sind: 9 Prioritäts-Actien-Nummern: __ 482. 939. 572. 690. 1172." 1202. 1265.-1279* 1377. 1496. 1540. 1574. 1585.141692. 1832. 1877. 2147. 2304. 2552. 2623. 2899. 3094. 3172.134760: 3229. 139270, Ausweis
über jene am 16. April 1861, 1862 und 1863 verloosten Krakau - Ober- schlesischen Eisenbahn -Obligationen, welche bisher zur Rücfßzahlung nicht produzirt worden sind. : Obligationen:
a) Verloost am 16. April 1861 Nr. 2475. 15,919.
b) Verloost am 16. April 1862 Nr. 380. 4066. 4189. 15,492. 16,818. ad Verloost am 16. April 1863 Nr. 1256, 7212. 9585. 16,296. 16,365.
/ L ‘
[1031] Deutsche Feuer-Versicherungs- Actien - Gesellschaft. Die für das Jahr 1863 festgestellte, am 1. Juli e. fällige Dividende ven 6 pCt, oder “Ae __ "Qwödlf. Thaler: pro‘Actie kann gegen ‘Aushändigung des betreffenden Dividendenscheins Nr. 3 schon vom 23sten d. M. ab bei unserer Hauptkasse, Friedrichs\tr. Nr. 191, in Empfang genommen werden. j Berlin, den 22. April 1864. __ Der Verwaltungsrath. Lehmann. Kühnemann. Die Direction. A. Schmidt. Plinßtzner.
[1037] Danziger Privat-Actien-Bank Die von dem Verwaltungsrathe für das Jahr 1863 auf Thlr. 30 per | Actie festgesezte Dividende kann vom 1. Mai r. ab Ee | in Danzig bei unserer Kasse, in Berlin bei den Herren Meyer u. Goldstein, | in Breslau bei dem Schlesischen Bank-Verein,
in Côln, Magdeburg, Königsberg, Posen und Stettin bei den dorti- gen Privat-Banken erhoben werden.
1 Den Dividendenscheinen, welche weder durchstrichen noch beschnitten sein dürfen, ist ein numerisch geordnetes, mit dem Namen des Erhebers versehenes Verzeichniß beizufügen. : :
Danzig, 21. April 1864. Direction der Danziger Privat-Actien-Bank. Schottler. Raschke.
[1035] Bielefelder Actien-Gesellschaft für mehanische Weberei.
n Gemäßheit der Artikel 7 und 15 unseres Gesellschafts - Statuts fordern wir unsere Actionaire hiermit auf ,- die vierte Einzahlung von 20 Prozent des gezeichneten Betrages oder Thlr. 40 p. Actie
io am 1. Juni dieses Jahres
unter Einreichung der in Händen habenden Quittungsbogen
bei der Gesellschafts-Kasse oder
den Herren Friß von Hartmann u, Co. in Bielefeld,
dem Herrn À. H. Stein in Cöln,
der General-Agentur Delbrü, Leo u. Co. in Berlin zu leisten, wobei wir auf Artikel 8 hinzuweisen nicht verfehlen.
Bielefeld, 21. April 1864. :
Der Verwaltungsrath.
] 1, , s Kündigung von Hypotheken - Antheil- Certififaten.
Da diejenige Hypothekenforderung, auf deren Grund die 4Lprozentigen Hypotheken - Antheil - Certifikate Ra 368 bis 407, Vierzig Sil a QZweihundert Thaler 1 ausgefertigt und ausgegeben sind, uns zurückgezahlt wird, so kündigen wir hiermit diese Hypotheken-Antheil-Certifikate.
__ Die Besiger dieser Papiere sind hiedurch aufgefordert, dieselben sofort direkt oder durch unsere Agenturen unfrankirt uns einzusenden und zu be-
[1036
Von der K. K. Direction der Staatssculd,
stimmen , ob ihnen dagegen ein gleicher Betrag anderer 47 % Hypotheken-
vorgenommenen vierzehnten Verloosung der Krakau-Oberschesischen Eisenbahn.
L willigt hat,
H 1682]
1015
Ï Antheil - Certifikate oder das Kapital nebst Zinsen bis zum Zahltage zuge-
Ï sandt werden soll. Eines oder das Andere geschieht sogleich.
V Die Verzinsung der genannten Hypotheken-Antheil-Certifikate hört am
F Oftober dieses Jahres auf.
N Berlin, 2. April 186. L” i j lrt
E Preußische Hypotheken-Versicherungs- Actien-Gesellschaft. Hübner. Straß. Wolff.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die mit einer jährlichen Besoldung von 100 Thlr. ausgestattete Kreis- * Rundarzt-Stelle zu Gefell, im Kreise Ziegenrück, für welche der Herr * Minister der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten auf die
A nächsten drei bis fünf Jahre, nah Bedürfniß auch länger, neben dem ge-
F dachten Gehalte noch eine fixirte Remuneration von 100 Thlr. jährlich be- ist erledigt.
Geeignete Bewerber zu dieser Stelle aus der Zahl der Aerzte und
H Wundärzte werden hierdurch veranlaßt, ihre Gesuche, belegt mit den nöthi-
gen Befähigungs- und Führungs-Zeugnissen nebst ihrem selbstgeschriebenen * (ebenslaufe, binnen vier Wochen an uns einzusenden. Erfurt, den 18. April 1864. Königliche Regierung, Abtheilung des Jnnern. von Tettau.
Berliner Handels-Gesellschaft.
L Die Mitglieder der Berliner Handels - Gesellschaft werden hierdurch zu N der am
Mittwoch, den 27. April e, Nachmittags D Uhr, in der Neuen Börse, im Situngslokale des Kollegiums der Herren Aeltesten der Kauf- mannuschaft (Eingang von der Neuen Friedrichs- ftraße) stattfindenden
General-Versammlung
cingeladen, in welcher nach Erledigung der im §. 23 des Statuts vorge-
chriebenen Angelegenheiten, als:
L Vorlegung der Bilanz pro 4863 und Ersaßwahl für die genräß §. 39 des Statuts ausscheidendea drei Mitglieder des Verwaltungsraths,
noch über den Antrag Beschluß gefaßt werden soll: y Die Auszahlung der nach §. 52 des Statuts ersi im Monat Juli fällig werdenden Dividende für diesmal schon vom 2. Mai e-. ab zu genehmigen.
Zur Theilnahme an der General - Versammlung sind nach Y. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft berechtigt, welche min- destens 20 Nntheilsscheine derselben besizen. 7
Dieselben werden, insofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilscheine unter Beifügung einer Specification gemäß der allegirken
Bestimmung des Statuts in den Tagen vom AS,. bis 283. April €-
inkl. bei der Kasse der Gesellschaft; Französischestraße 42, zu deponiren und
dagegen Bescheinigungen in Empfang zu nehmen, welche als Einlaßkarten
zu der Versammlung dienen. Abwesende können sich 1ach §§. 19 und 21
des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der General-Ver-
sammlung anwesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.
Berlin, den 22. März 1864. 4b:
Berliner Handels-Gesellschaft. Gelycke sen. Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke Zaun,
[1032] Bekann t Md) g Der Pensions - Verein für Aerzte zu Halle a. S. welcher unter Ober- aufsicht der Königlichen Staats-Regierung gestellt ist, hat am heutigen Tage seine Thätigkeit begonnen. Die Geschäftsführung ist in Gemäßheit es Y. 20 litt, K. des Statuts von dem unterzeichneten Verwaltungsrathe den Direk- toren der Lebens -, Pensions- und Leibrenten - Versicherungs - Gesellschaft »Tduna«: : i den Herren Dr. Herrmann und Dr. Wiegand hierselbst übertragen worden. Indem wir dieses / r allgemein Publikums bringen , ersuchen wir dasselbe, fich in eins an die Direction zu wenden. Halle a. S., den 2. April 1864. A Der Verwaltungsrath des Pensions-Vereins für Aerzte, i L, Krahmer. E. Dellbrücck. Dr. Graefe. Dr. Reil,
Im Anschluß an vorstehende Bekanntmachung bemerken wir ergebenst daß wir Statuten und Antrags - Formulare unentgeltlich verabreichen und zur Ertheilung jeder gewünschten Auskunft gern bereit sind.
Halle a. S, den 2. April 1864. j /
‘ Die Direction des Pensions-Vereins für Aerzte. Dr. Herrmann. De. Wiegand. Warschau-Wiener Eisenbahn.
a Vorläufige Ermittelung DesiBve gyelelung
Einnahme pro Monat März: 1864 : A 18
Aus l Personen-Verkehr 28,541 RS. 715 Kop. 43,421 RS. » » Güter-Verkehr .. 81,137 » 9) » 42/093 » BIA »
Verschiedene Einnahmen. 1/206 » 63» 992 » 365 »
hiermit zur allgemeinen Kenntniß des ärztlichen Angelegenheiten des Ver-
Dr. Hartmann.
[1018}
Summa. .. TT0,586 RS. 337 Kop. 87,113 RS. 622 Kop.
Mithin im Monat März 1864 mehr 23,772 RS. 71 Kop,
Einnahme vom 1. Januar ‘bis ult. März 1864:
do, v dei » » do. 1863: 286,231 » 225»
Mithin pro 1864 mehr: 16,955 RS. 745 Kop.
‘29 Kop.
303,184 RS. 97 Kop.
Warschau-Bromberger Eisenbahn. BEBEE: rmittelung Definitive Feststellung 1864 : 1863:
5,628 RS. 11 Kop. 11,049 RS. 45 Kop. » » Güter-Verkehr .. 17,386 » 2 O E S Verschiedene Einnahmen. E.» O » D P
Summa 23,021 RS. 625 Kop. 30,164 RS. 225 Kop.
Mithin im Monat März 1864 weniger: 7,142 SR. 60 Kop.
Einnahme vom 1. Januar bis ult. März 1864: 78,246 RS. 18 Kop. do. 4 S Di do. 1800: (Gi » 88 S
Mithin pro 1864 mehr: 1,394 RS. 30 Kop.
Einnahme pro März: Aus dem Personen-Verkehr
[857
] Königliches Soolbad zu Elmen bei Groß-Salze.
(Eisenbahnstation Schönebeck bei Magdeburg.)
Das hiesige Soolbad, welches si seit länger als 50 Jahren durch sehr günstige Heilresultate bei Haut- und Drüsenkrankheiten, Gicht, Nerven- leiden 2c. auszeichnet, wird am 15. Mai c. eröffnet und am 15. Septem- ber c. geschlossen.
Außer den, aus der hiesigen starken Soole bereiteten Soolbädern wer- den Sooldunst — Russische und kalte Sool-Schwimmbäder (lehtere in einem 3400 Kubikfuß Soole enthaltenden, mit 6 Fuß hohem Soolsturz versehenen Schwimmbassin) gegeben, sowie alle gebräuchlichen natürlichen und künstlichen Mineralwasser in der Trinkhalle verabreicht. — Die Promenade an dem 5 Stunde langen Gradirwerk is von ganz besonders günstigem Einfluß auf die Rekonvaleszenten.
Auskunft über Wohnungen und sonstige Angelegenheiten ertheilt
die Königliche Bade-Juspection.
[1000] Das S0 ob aD er der Königlichen Saline Münster a. Stein
werden in diesem Jahre am 15. Mai eröffnet und im Monat September geschlossen. Es wird solches hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Annehmlichkeiten des Badelebens daselbst durch eine Anzahl gut eingerichtetec Wohnungen und denselben entsprechender Restaurationen bedeutend gewonnen haben, und der Verkehr durch die Züge der Rhein-Nahe Eisenbahn, welche auf der Station bei der Saline anhalten, sehr erleichtert worden ift.
Der Königliche Salinen-Direktor Schnoedt zu Münster a. St., fo wie der Königliche Brunnen - und Bade-Arzt, Sanitätsrath Dr. Traut- wein zu Kreuznach, sind bereit, auf Anfragen über die Benußzung der Bäder mündliche und schriftliche Auskunft zu ertheilen.
| [939]
Königliche Niederschlesish-Märkische Eisenbahn. Der §. 3 alinea 1, 2, 3, und §. 25 des Betriebs-Reglements für die preußischen Staats- und unter Staats - Verwaltung stehenden Eisenbahnen vom 17, Februar 1862 sind aufgehoben; an ihre Stelle treten folgende
Bestimmungen : G0
Dokumente, Gold- und Silberwaaren, Edelsteine, ete Perlen , Pretio- sen, baare Gelder, Gemälde und andere Kunstgegenstände, so wie alle Güter , rücfsichtlich deren das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung , be- ziehungsweise der durch verspätete Lieferung entstehende Schaden die im §. 25 vorgesehenen Säße übersteigt, sind von der Beförderung im Vereins- Verkehr durchweg ausgeschlossen.
Auch die vorstehend benannten Gegenstände werden, s0 weit sie nicht postzwangspflichtig sind, zur Beförderung angenommen.
Welche sonstigen Gegenstände auf einzelnen Verkehrsstrecken von der Beförderung ausgeschlossen sind, wird E bekannt gemacht.
Der von der Eisenbahn zu leistende Ersaß des durch Versäumung der Lieferungszeit entstandenen , von dem Entschädigungsberechtigten nachzuwei- senden Schadens, soll, im Fall die Versäumniß nicht mehr als 24 Stunden beträgt, den Betrag der halben Fracht, und im Falle längerer Versäumniß als 24 Stunden den Betrag der ganzen Fracht nicht übersteigen.
Mill der Versender einen darüber hinausgehenden Schadensersaß durch Declaration eines bestimmten Betrages , als der Höhe seines Junteresses an der rechtzeitigen Lieferung, sih sichern, so hat er das Gut zum Transport im Lokalverkehr der Verwaltung der Absendestation unter den für diese er- lassenen reglementarischen Bestimmungen aufzugeben. (Siehe §. 3.)
Die Angabe eines bestimmten Betrages als des Interesses der recht- zeitigen Ablieferung erfolgt durch Eintragung in die dazu bestimmte Zubrik des Frachtbriefes. Dieselbe muss Behufs ihrer Gültigkeit in der redachten Rubrik mit Buchstaben eingetragen und mit dem sehriftlichen * Visum der Versandt-Güter-Expedition versehen sein.
Hat der Versender einen bestimmten Betrag als das Interesse der rechtzeitigen Ablieferung in dieser Form ausdrücklich angegeben, s0 ist die Eisenbahn, welche in diesem Falle einen besonderen, im Tarif fest- zustellenden Zuschlag zu den Frachtgeldern erheben darf, auch über den Betrag der Brecht hinaus bis höchstens zu dem Betrage der dekla- rirten Summe den nachgewiesenen Schaden zu vergüten verpflichtet.
Berlin, den 9. April 1864. L 8 i;
Königliche. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
1030 | L anbe Niederschlesis{ch-Märkische Eisenbahn.
Zur Vermeidung von Jrrthümern werden die Bestimmungen der F. 13 und 27 des Güter-Tarifs der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn vom 1. März 1862 hierdurch dahin ergänzt, daß die Ladegebühren- von 2 Pf. pro Ctr. bei Gütern der ermäßigten Tarifklassen auch dann, jedo ch nur zum einfachen Betrage, zur Erhebung kommen, wenn im. Transit - Verkehr eine Umladung dadurch veranlaßt wird , daß die Wagen. fremder Bahnen conventionsmäßig nicht bis zum Bestimmungs8orte des- Gutes durchlaufen dürfen.
Berlin, den 18. April 1864. E 4
Königliche Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.