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worden, die zur Ausführung eines Chausseebaues von Lassan nach Relzoïv ‘und vou Shwemmort nah Murchin erforderlichen Geldmittel im Wege“einex Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreiöftände: zu diesem Zwecke auf jeden Jnhaber lautende, mit Zinséoupons versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Obli- gationen zu dem angenommenen Betrage von 70,000 Thalern aus- stellen zu dürfen , ' ger, noch der Schuldner Etivas zu erinnern gefunden hat, in Gemäß- heit des §. 2 des Gesehes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 70,000 Thalern, in Buchstaben : Siebenzig Tausend Thalern, in Apoints von 200 Thlr. und von 100 Thlr., nah dem anliegenden Schema (a) auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 45 Prozent jährlih zu verzinsen und nach der dur das Loos zu bestimmenden Folgeordnung jährlih, vom Jahre 1868 ab, mit wenigstens jährlich 1 Prozent des Kapitals zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Ge- nehmigung mit der rechtlihen Wirkung ertheilen , daß ein jeder Jn- habeë dieser Obligationen die daraus bervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Jn- haber der Obligationen cine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch die Geseß - Sammlung zur allge- meinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Berlin, den 21. März 1864.
Wilhelm.
von Bodelschwingh. Graf von Jhenplißz. Graf zu Eulenburg.
(L. 8,)
a.
Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund. Obligation des Greifswalder Kreises. A. Ai Me 0A Thaler Preußisch Courant.
Auf Grund der unterm bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom 3. April 1861 und 17. April 1862 wegen Aufnahme einer Schuld von 70,000 Thalern bekennt sich die stän- dische Kommission für den Chausseebau des Greifswalder Kreises Namens des Kreises durh diese, für jeden Jnhaber gültige, Sei- tens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld von Thalern preußish Courant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit 44 Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 70,000 Thalern geschieht vom Jahre 1868 ‘ab allmälig aus. einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungs- fonds von wenigstens einem Prozent des ganzen Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868 ab in dem Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis behält sich, jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds- dur größere Ausloosungen zu verstärken, so wie sämmt- liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kürdigen. Die ausgeloosten so wie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, so wie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen. soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs , drei , zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stralsund, sowie in der zu Stettin und Stralsund erscheinenden Stralsunder resp. Norddeutschen Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt - das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an gerechnet, mit 45 Prozent jährlich in gleicher Münzjorte mit jenem verzinset. :
Die Auszahlung der !Zinsen und dés ‘Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinscoupons, beziehungsweise dieser Schuldver- schreibung, bei der Kreis-Kommunal-Kasse in Greifswald, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- bung sind auch die dazu gehörigen Zins-Coupons der späteren Fälligkeits- termine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinscoupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapital-Beträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach :
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden , sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Jahres der Fälligkeit nicht erhobenen Zinsen, ver- jähren zu Gunsten des Kreises. y
Das Aufgebot verlorener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt erst nach Verlauf von sechs halbjährigen Zinsterminen und die Amortisation erst nach Verlauf von zwei weiteren halbjährigen Zinsterminen bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Greifswald, wenn bis dahin die zur Kreis - Obligation ge- gehör E für diese Termine nicht zur Einlösung gelangt sind.
Sins-Toupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinscoupons. vor Ablauf der vier-
_Jáhrigen
da sih hiergegen weder im Jnteresse der Gläubi-
erjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den statt-
gehabten Besiy der Zinscoupons: durch, Vorzeigung der Schuldverschrei oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ablauf der Berjähruneutt der Betrag der angemeldeken und bis dahin nicht vorgekommenen Binde Cuopons gegen Quittung ausgezahlt werden. K
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige - Zinscoupons hig zum Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-Coupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinscoupons - Serie erfolgt bei der Kreis, | Kommunal-Kasse zu Greifswald gegen Ablieferung des der älteren Zins.
Coupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den Jnhaber der Stuld, verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen is. :
Zur Sicherheit der hierdurh eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde. haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter. \cchrift ertheilt.
Greifswald, den ten
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Greifswalder Kreise.
Provinz Pommern. Regierungs-Bezirk Stralsund. Erster bis Zins-Coupon ..te Serie / zur Obligation des Greifswalder Kreises. Du Wr. über Thaler zu 44 Prozent Zinsen über Thaler Silbergroschen.
Der Jnhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe F bis |
in der Zeit vom ten resp. vom …. ten bis und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das Halbjahr vom Pi iele ai tuts mit (in Buch- staben) Thalern Silbergroschen bei der Kreis - Kommunal- Kasse zu Greifswald.
Greifswald, den ten
Die ständische Kreis-Kommission R O Chausseebau im Greifswalder reise.
Dieser Zins - Coupon is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis zum erhoben wird.
Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stralsund.
T al 0Nn ‘zur Kreis - Obligation des Greifswalder Kreises.
Der JTnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obligation des Greifswalder Kreises L I E ? # TaliP Me über Thaler à 45 Prozent Kinsen die .….te Serie Zins - Coupons für die 5 Jahre 18.. bis 18... bei der Kreis-Kommunal-Kasse zu Greifswald, sofern dagegen Seitens des als sol-
chen legitimirten Jnhabers der Obligation kein Widerspruch erhoben ist. Greifswald , den ten 15. / f
Die ständische S Ea den Chausseebau im Greifswalder reise.
Allerhöchster Erlaß vom 25. April 1864 — betref- fend die Hafen-Abgaben für ausländische Schiffe in preußischen Häfen. /
Nachdem Jch durch Verordnung vom heutigen Tage die auf der Kabinets - Ordre vom 20. Juni 1822 beruhende Erhöhung der Hafen - Abgaben von ausländischen Schiffen zeitweise außer Kraft geseht habe, bestimme Jh auf den Antrag in Jhrem Berichte vom 22. April cr., daß für die Dauer von sechs8 Monaten vom heutigen Tage ab die Übrigen bei dem Besuche preußischer Häfen zu entrichtenden Abgaben von ausländischen Schiffen nur zu den nämlichen Beträgen zu erheben sind, wie von preußischen Schiffen. Diese Bestimmung findet auch dann Anwendung,- wenn ein innerhalb des sechsmonatlichen Zeitraums in einen preußischen Hafen eingelaufenes ausländisches Schiff den lehteren erst nah Ab- lauf jenes Zeitraums wieder verläßt. Dieser Erlaß ist durch die Gesehsaminlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. \
Berlin, den 25. April 1864.
Wilhelm. von Bodelschwingh. _Graf von Jhenplig. An
den Finanz - Minister und den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
des kom
yerlássigsten Ermittelungen
| d. J. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem
| Termin der aus den Feldgeräthschaften des Kaisers Napoleon I, her- | rührende, bei
| riette Düvert y als Meistbietenden für den Preis von 100 Thlrn. unter Abgabe der
Erklärung erstanden worden is , daß sie dieses Gebot aus Freude | über unsere siegreiche Armee, aus Dankbarkeit und Bewunderung für
| die Tapferkeit derselben abgegeben habe.
| sofort entrihtete Summe von 100 Thlr. ist gemäß der Bestimmung
| des Gebers | Rechnungs-Raths Herrn W eichert zu Breslau
1155 | : Le Verzeichnisse (A) aufgéführten Nummern gezogen wor-- en. digt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und “R nebst den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Z Nr. 4 bis 8 und Talons vom 1. : lichen Geschäftsstunden bei: der Hauptkasse der Niedersthlefisch - Märki- {hen Eisenbahn hierselbst zu erheben. -
Kriz-gs- Ministerium.
Nah den nunmehr vorliegenden Berichten des Kommandos binirten preußishen Armee-Corps betragen die Verluste. bei úrmung der Düppeler Schanzen am 18. v. M. nah den zu-
Preußischer Dänischer Seits. Seits. a) an Todten resp. an
den Wunden Gestor- e 16 Offiz. 213 M. 22 Offiz. 580 M.
þ) an Verwundeten «S SOO S) 21» 1300 » c) an Vermißten.…...... — » Mr _—» d) an Gefangenen » wv A Es in Summa: 70 Offiz. 11158 M. 57 Offiz. 5105 M. Nach Kopenhagener Angaben beläuft fich der dänische Verlust auf 120 Offiziere und über 6000 Mann. Die namentliche Verlustliste der diesseitigen Armee wird ín den nächsten Tagen bekannt gemacht werden. Berlin, den 6. Mai 1864. Kriegs - Ministerium. In Vertretung:
: Hering.
*) worunter {wer verwundet: 14 Offiz. 428 Mann.
M eran nan ld. Im Anschluß an die diesseitige Bekanntmachung vom !. April
am 30. April d. J., Vormittags 11 Uhr, abgehaltenen Submissions-
Genappe erbeutete silberne Teller von der Frau Hen- gebornen Krüger — Chausseestraße 25 hierselbs|st —
Die von der Frau Düvert gegen Empfangnahme des Tellers
des Tellers, des Königlichen Stadtgerichts - Rendanten, dem zur Unter-
stüßung der in Schleswig inpalide gewordenen preußischen Soldaten
| resp. der Hinterblicbenen der dort Gefallenen gesammelten Fonds ein- | verleibt worden.
Berlin, den 2. Mai 1864. i i Kriegs-Ministerium. Abtheilung für das Invalidenwesen. Koehlau. “v. Kirchbach.
Haupt-Verwaituug ver Staatsschuiden.
Be bann t-m-a-ch:Un 9 / betreffend die Ersahleistung für die präkludirten Kassen - Anweisungen von 1835 und Darlehns-
Kassenscheine. Durch unsere wiederholt veröffentlichten Bekanntmachungen sind
die Besiger von Kassen-Anweisungen von 1835 und von Darlehns- Kassenscheinen von 1848 aufgefordert, solche behufs der Ersaßleistung
| an die Kontrolle der Staatspapiere hierselbst Oranienstraße 92, oder
an eine der Königlichen Regierungs-Hauptkassen: einzureichen. | Da dessenungeachtet ein großer Theil dieser Papiere nicht einge-
| gangen ish so werden die Besiger derselben nochmals an deren Ein-
reihung erinnert. Zugleich werden diejenigen ‘Personen, welche der- dlefden: Papiére nach dem Ablaufe des auf den 1. Juli 1855 fest- geseßt gewesenen, durch das Geseß vom 15. April 1857 unwirksam gemachten Präklusivtermins an uns, die Kontrolle der Staatspapiere oder die Provinzial, Kreis- oder Lokal-Kassen abgeliefert und den Ersay dafür noch nicht empfangen haben, wiederholt veranlaßt, solchen bei der Kontrolle der Staatspapiere oder bei einer der Regierung®- Hauptkasscn gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine- oder
Bescheide in Empfang zu nehmen. Berlin, den 21, April 1863. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
Bekanntmachung vom 16. April 1864 — betreffend die 15. Verloosung von Nicderschlesi\ch-Märkischen _Eisenbahn-Prioritäts-Actien Zer. I. und l].
In der heute öffentlich
täts-Actien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in dem
bewirkten 15. Verloosung von Priori
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g céekün- r Actien îns-Conpons Ser. THI. ab “in den’ gewöhn-
Dieselben werden den Besizern “mit der Aufforderu tüdgabe Ut d L
Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom Ka-
pitale gekürzt.
Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung dieser Prioritäts-
Actien auf. :
Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten und noch rüd-
ständigen, in dem. nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Prioritäts- Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits mit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.
Berlin, den 16. April 1864.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.
A,
Verzeichniß der in der 15. Verloosung gezogenen, durch die Bekanntmachung der Königlichen Haupt-Verwal- tung der Staats\hulden vom 16. April 1864 zur baaren Einlösung am 1. Juli 1864 gekündigten Prioritäts-Actien Ser. I. und II. der Niederschle-
\isch-Märkischen Eisenbahn. Abzuliefern mit Zins-Coupons Ser. 1II, Nr. 4 bis 8 nebst Talons.
Serie I à 100 Tblr.
Nr. 3154 bis 3171. 3173 bjs 3184. 4316 bis 4345. 5452 bis 5454. 5456 bis 5482. 14,336 bis 14,341. 14,343 bis 14,350. 14,352. 14,354 bis 14,368. 14,656 bis 14,667. 14/669 bis 14,686. 16,850 bis 16,858. 16,860 bis 16,874. 16,876 bis 16,878. 16,880 bis 16,882. 21,363. 21,364. 21/366 bis 21,385. 21,387 bis 21,394. 26,742 bis 26,744. 26,746. 26,747. 26,749 bis 26,754. 26,756 bis 26,773. 26,775. 27,405. 27,406. 242 Stü über 24,2008Tblr. s
Serie II. à 625 T2blr.
. 2733 bis 2739. 2742 bis 2781. 2783. 8733 bis 9737. S739 bis 8767. 8769 bis 8772. 8774 bis 8780. 8782 bis S784. 13,135 bis 13,138. 13,141 bis 13,159. 13,161 bis 13,185. 16,740. 145 Stück über 90625 Thlr.
V'érzeichniß der aus srüheren Verloosungen noch rückständigen. Niederschles isch - Märkishen Eisenbahn - Prioritäts - ° Actien Ser. I. und II….
Elfte Verloosung. Serie I. à 100 Thlr. Nr. 7769.
Zwölste Verloosung. Serie I. à 100 Thlr. Nr. 770.
Dreizehnte Verloosung. Serie Il. à 624 Thlr. Nr. 12,921.
Vierzehnte Verloosung. Serie I, à 100 Thlr. 10,338. 10,340 bis 10,343. 3 11,415. 11,416. 11,428. 16,820. 16,824. 16,825. 16,829 bis 16,832. 16,837. 16,841. 16,843. 17,010. 17,011. 17,028! 17,031. 17,032. 20,858. 20,661. 20,862. 20,867 bis 20,869. 20,873. 20877. 20,883. 20,886. 20,687. 22,338 bis. 26,074. 26,078. 26,085. 26,088 bis 26,093.
Serie IT. à 624 Tblr.
9858. 9880. 9882. 9884 bis 9891. 10,297. 10,298) 10,302. 10,305. 10,329. 10,334. 11,560. 11,563. 11,564. 11,566. 11,574 bis 11,576. 11,581 bis 11,584. 11/598. 21,018 bis 21,020. 21,024 bis 21,029. ;
Berlin, den 16. April 1864. Königliche Haupt - Verwaltung der Staatsschulden.
Nr. 10,330. 19,351 bis 10,354.
11,411. 16,827. 16,848. 20,859. 20,876. 22,344.
von Wedell. Gamet. Löwe. Meinecke.