1864 / 116 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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B) amißerdem, wenn für die Rückzahlung eine wenigfiens sechsmonatliche | des emittirten Grund-Kapitals ist, ; ; ines ei E briefe Attest zu ertheilen ist, daß die vorgeschriebene Sicherheit in Hy- Kündigungffrist festgesezt witd, mit der Maßgabe jedoch, daß die “A winn (Art. 44) fort. aps h, fte der Zuscquß hierzu aus das g, DE. anlassung ees. Devalinadeaib Jef, nene eines 9 MANGY ieten Instrument i

t / potheken-Jnstrumenten vorhanden ist; / «sammtsumme derartiger Depositen nicht mebr ‘als den fünftèn Theil Art. 46. Majori (b sechs Monaten vom Tage des die Suspension aussprechen- f) die Festsegung der Hypotheken-Distrikte und die Ernennung der Auf

des baar eingezahlten Grund-Kapitals betragen darf. Die Bilanz wird bekannt nnerha i ts-Kommifsarien / : i gemacht. n gerechnet, muß entweder die Entlassung ausgesprochen sichts-Kommi}jarten ; j i ; ; “e T,

Jederzeit rüchzahlbare Geld SEL 37. Ss Der in dèr Generál-Versammlung voh dem Vorstañde zu Mde f Mus uópenfion wieder aufgehoben werden. g) der Beschluß über Erhöhung des Grund-Kapitals bis auf fünf Mil E erzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslih angenommen ahresbericht über das Geschäft (Art. 67) wird gedruckt, und es erstatténd, M sein, oder Beamte oder Angestellte, auf dessen Entlassung angetragen wird, lionen Thaler (Art. 6) u its N Gerte wel deg Pr #. ¿ E tellen bekannt gemacht, wo derselbe von den Actionairen in E werden di, M Der enigstens vierzehn Tage vor dem Tage, an welchem über den h) außerdem in einzelnen Fällen diejenigen egenstän 4 s e

L ih rt. 90. : nommen werden kann. mpfang 4, M g davon L [uß gefaßt werden soll, an scinem Domizil oder seinem ge- sident dem Plenum vorzulegen für zweckmäßig erachtet. ct di

Die disponibeln Gelder der Gesellschaft können vorbehaltlich der Be- dirttag Bes ihaltsort \chriftlich zu benachrichtigen; er kann si bei der Für alle niht dem Plenum überwiesenen Gegenstände fungirt die stimmungen im- Art. 39 rentbar gemacht werden: durch Diskontirung, póbnlichen Aufen tscheiden hat, in eigner Person scchrift- Abtheilung der Berliner Mitglieder als Verwaltungsrath; ebenso auch,

Kauf oder Beleihung von Wechseln und durch Erwerb oder Beleihung von A A E telle, wehe d ¿cctbilblatn M wenn das Plenum die Beschlußfassung über einzelne zu dessen Ressort ge-

“Werthpapieren: unter Beobachtung der Grundsäge der preußischen Bank; Die Verwaltun ¡h oder i Öri Ä ieselbe überträgt ] y : [ih 0 dèm Entlassenen vorher ver- | hörige Gegenstände auf dieselbe überträgk. : L 4 durch Beleihung von Hypotheken - Jnstrumenten, welche die Gesellschaft zu Erster Abs#\cch d tt / Die Entlassung E S A Gescuicaft R oa Tan- Dem Präsidenten bleibt vorbéhälten, in geeigneten Fällen einzelne ‘dem Ende sich cediren lassen kann. unter Beobachtung der im Art. 15 fest- Der Vorstand; die Gesellschaf s-B (agómáßia Ling oder andere Vortheile sofort erlöschen. außerhalb Berlin wohnende Mitglieder zu den Sigßungen der Abtheilung h ree be so wie auch durch Guthaben bei Bankhäusern und | At S E | jème Entschädi s Art. 52. beizuziehen. Sliztad den Sihungen án die in

E E n ; L 3 P 5 : i des Art. 51, kann auch ohne n der Regel sollen die Einladungen zu“ den Sißzungen a | G g Cen Erna Bestimmungen seht der Verwaltungsrath | aiv N B ] A E dem Verwaltungsrathe zu ern, übgesehen von nen P federzeit der mit einem Beamten oder Angestell- Berlià wohnenden Mitglieder wenigstens dre! Tage, und an die a: fest; insbesondere is dessen Genehmigung zur Festseßung des Betrages des i orbehalten, zeitweise nur zwei, oder auch mr M Mb ide Dienstvertrag in der Ait aufgehoben werden, daß dieser ent- | Mitglieder wenigstens aht Tage vorher von dem Präsidentén dés Ver-

einem Bankhause oder Bank - Jnstitute anzuvertrau d ; z als drei Mitglieder anzustellen. Ueber die Ernennung if} ei N; bestehende ; é : “n t} - in dri den Fällen ist ‘eine kürzere i forderlich. Inst z enden Guthabens er- | oder notarielles Protokoll aufzunehmen. g ist ein geritliqe A josott oder nach einer bestimmten Zeit aufhört, und der Beamte oder A erlassen werden; in dringenden F st| rzere Frist Art. 57.

Art. 39. Eine etwa erforderliche Stellvertretung ordnet der Verwaltungsr ngestellte ausscheidet. i GutULE Von den jederzeit rüczahlbaren Geldern soll mindestens die Hälfte Vor dem Eintritt in ihr Amt werden die Vorstands - Mitgllder ues F Diese Aufhebung dre nstimmig gefaßten Desitbun # Verwaltungs. | Zur Fassung gültiger Beschlüsse iff für das Plenum Wis Anwesenheit | ens zwölf Mitglieder beiwoh- | von acht Mitgliedern, für die Abtheilung der Berliner Mitglieder von fünf

stets baar bereit gehalten, der übrige Theil muß in leicht diskontirbaren oder Handschlag geloben , ihre statutmäßigen Pflichten und insbesondere di Í Rilglieder nUr dur j

1 2 i î N , E . , le . , H F. d E ! L f , .

negociabeln guten Wechseln akgelegt bder. Maat ta “ilics, Garantieen der Sicherheit der Hypothekenbriefe * M ding do A Bake r Angestellte der Gesellschaft durch | Mitgliedern E Dir D erden mit gfiselee R i j iat, fr bre Zerw 18r : i M Minmig 1 dor ten und von dem Verwaltungs- | mehrheit der Anwesenden ge aßt; bei Gleichheit der S ]

J ie ist HereOnah für ihre Hypothekenschuldner den Verkauf | ird Q D R T 11 den Den des Vorstandes, uny F} n o Sefcdtuf, aile Lat Mitglieder des lehteren bei: Präsidenten den Ausschlag. Vorbehalten bleiben die anderweiten Slatut-

i ypothekenbriefe zu besorgen in dafür eine Provision zu berechnen. glieder, ihre acaenstiti 2 N M der Functionen unter die Mit, rathe M Lab n / Bestimmungen für die Fälle, wo das Erforderniß einer pati Zah a

d ili bán: Quit. in E D. i j ihre gemeinsamen Beratbun “t Ne A E jo wie die Normen für Mis u dém Tage, an welchem die Aufhebung des Vertrages in vor- Anwesenden oder einer stärkeren Sthe S A ict Cd: S

wenn die Seneiciutt d ck Ey E Van gisltet Kollegialische Beratbuha und B dl A r | L Weise beschlossen worden ist werden die durch denselben dem | eintritt. Bei allen Wahlhandlungen des Verwa ung rathe A Sade b j e Diese M E ae: a) in allen Fällen, i M L E Oris: L L der Angestellten zustehenden Ansprüche auf Emolumente oder Verfahren Anwendung, welches im Art. 70 leßtes Alinea für die Wahle

zubeugen; auch in diesem Falle ist, unter Berücksichtigung dieses Zwecks, Gällen, in welchen in diesem Statut von einem Beschluss | Beamten oder g

; ; N z ; : / N i vi (1 hält er n ür | der General-Versammlun vorgeschrieben i j / die bald thunlihste Wiederveräußerung des erworbenen Grundstücks zu De N Aue Me E Bactheile ies Mor o ine fis vergütet, und anber Ne cchtuoa Va: Das Protokoll, dén es nicht nah den bezüglichen Bestimmungen 1m

bewirken. b) wenn einem Bankhause oder Bank-Jnstitute ein Guthaben anv ch8 weitere Monate tere ® i ie Gesell\ exichtlich oder notariell aufgenommen werden muß, wird von Die vorstehende Bestimmung bezieht sich nicht auf die Erwerbung eines e soll (Art. 38, was nur mit Stimnenänbelligkelt eso perweiter Emolumente oder Bortheilez weitere Ange, af Dig, BAMIaNE T Lande Uet von einem Gesellschafts-Beamten geführt und von Geschäftslokals, wenn dieselbe als nothwendig oder sehr nüßlich erkannt wer- s M O a ; : finden nicht 2: n der Art. 51 und 52 sind als integrirender Theil | den anwesenden Mitgliedern unterschrieben dasselbe enthält nur die Bera- den sollte. Eine solche Erwerbung darf ohne vorgängige Zustimmung des | ß fti o weit das Statut oder das Reglement (Alinea 4) nichts Ander F Die Bestimmungen k “24 odee Angestellten anzuerkennen. thungs-Gegenstände und die gefaßten Beschlüsse. Nur auf Verlangen eines Verwaltungsrathes nicht geschehen. j estimmen, entscheidet bei Beschlüssen des Vorstandes die Stimmenmehrheit, F det Dienstverträge von den DEck S Botanten wird in dem Protokoll bemerkt, ob derselbe für oder gegen einen ————_— und im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsizenden. M : ; Beschluß gestimmt hat. Die Motive eines Votums werden in dem Pre Seiler ditel cid Srl Art. 48. | O Lee O B aile nit atñgegeben j jedes Mitglied känn bte " dièselbéti Una Die Bilanz. tat t N A G oder Benachrichtigungen, durch welche dic Gesell Der Verwaltungsrath. y 54 Stunden {riftli einreichen und dem Protokolle beifügen lassen. Die Ar t. 42 Mitgliedes erpflichtung eingeht, genügt die Unterschrift Eines Vorstands F Art. Li LiaE On etwa solchergestalt eingehenden Molive werden in der nächsten Sizung

; ; I 7 : ; : : Verw srath besteht aus fünfzehn, von der Weneral-= - llî* | verlesen. / : Z : BR I hits. Bilan G E pin 2 L ale zu ziehen, innerhalb M S L h Gesellschaft gültig einge W P e o italitoert/ Len ivi d: Ie acht ti n Oi Vorstands-Mitglicder a R Sihl Uber L aaIRI E

x : : , / 9 mckchti dur \chrif i Ov E iat 2 Eh ' in i V ende QUls- i ndelt IwIr ( (

der nächsten drei Monate von dem Vorstande aufzustellen und dem Ver- Borstands-Mitgliedern geschieht. / AOOIAN P O E (asens a Hie 800 A R O N e O int Md wenn ihre Ansicht von einem Be-

avaltungs8rathe vorzulegen. Wer hiernach für den Vorstand gültig unterzeichnen kann, is von s n itate des Verwaltungsrathes fungiren fünf Jahre, dergestalt, \{lusse der Mehrheit des Verwäiltungsrathes abweicht y dies im Proöotokolle

Der Ueberschuß der Aktiva, nah Abzug der ; m Vècwält / Y | ; fut \ ce, ders Verwaltungskosten, bildet den Me DOA E N Gs A Und S, U 9 Ra A 49 | daß jährlich drei Mitglieder ausscheiden; bis die Reihe im Austritt sich ge vermerken zu lassen. s | Der Verwaltungsrath hat das Recht , eines oder mehrere seinex Mit-

Wenn Forderungen vorhanden sind, deren Eingang als gefährdet zu Der Vorstand leitet und führt, i "G | fildet hat, entscheidet darüber das Loos. S : p VELEN ng_ ; ¿ ort, innerhalb der statutmc y Î ; ; i i ählbär. E eradhten is, so werden dieselben verhältnißmäßig niedriger angenommen, die Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft, kd vertritt f | D S ela A U ein Mitglied aus, so wird dessen | glieder zur Besorgung bestimmter Aufträge abzuordnen und die hierfür er-

oder es wird, für etwaige Ausfälle daran, ein angemessener Betrag als | überall, sowohl dritten Personen wie Behörden gegenüber, in Gemäßheit dit F Stelle Li bis zu jenem Ablaufe erseht. Interimistish bis zur nächsten | forderlichen Vollmachten I

Reserve zu den Passiven geseht. Bestimmungen in § 9 Tel 3, ; 8 : 4 i : 5 t Werthpapiere dürfen niemals mit einem höheren als dem Erwerbungs- Handelsgesehbuchs. Buch 2, Titel 3, Abschnitt 3 des Allgemeinen Deutsthtn F "General-Versammlung kann der Verwaltungsrath einen Ersaymann er

Course, und wenn der Börsen-Cours am Tage der Bilanz-Aufnahme nie- Die Legitimation der Vorstands - Mitglieder, soweit solche noch weite | M Dex E

i i ó 5 j ; j itglied sich in ei der im Art. 23 a, bj bezeichneten ll\chaft im Sinne des Art. 225 des Allgemeinen Deutschen Handels- driger als der Erwerbungs-Cours ist, nur zu dem Börsen-Course in der als durch den Nachweis der im Handelsgesegbuch vorgeschriebenen Bekannt F 0 Tod AMEDEE dasselbe aus. m s G Bee ein; er hat außer den in diesem Statut ihm ausdrücklich über-

Bilanz angeseßt werden. machung erforderlich sein sollte, erfolgt durch eine gerichtliche oder notarielle Jedes Mitglied muß wenigstens zwanzig Actien der Gesellschaft be- | wiesenen Functionen, die allgemeine Controle des Geschäfts zu üben.

Art, 43. Ausfertigung des über ihre Ernennung aufgenommenen Protokolles, oder i liedet die Uehérwäcung

; : j ¿ : i : / N A ‘chiv wd i deponiren sind. Qu dem Ende wird er an einzelne seiner Mitg D l Die vom Vorstande aufgestellte Bilanz wird geprüft dur Dele- | durch ein (of i E oder F sigen/ die in ihrem Archiv während. dessen Amtsdauer zu La Ï L Zn Ne A E derlich erein. iei, ie U S covaltunasrait bierfür M fine LO u P M va Mik au A e auf Grund desselben ertheilte notarielle oder gerichtliche Besche F Die Namen der Mitglieder des Verwaltungsrathes sind bei ihrem Aus besonderer Geschäftszweige übertragen, soweit dies erforderlich ers

ig gewährten

et. 59. . i llsige Beschluß ist gerichtlich oder notariell zu protofolliren. Der Verwaltungsrath nimmt die Stelle des Aufsichtsrathes einer Atien-

; i : i is A N eee i Vorstand auf die Abstellung vorkommender Mängel Delegirten bilden mit dem Vorsißenden des Verwaltungsrathes zusammen Art. 50. | titt und bei jeder Neuwahl E e ei odér Ee Lf tTeengt An der Getbaftóführung aufmerksam zu machen,

. 3 r " . , i N z j f: , , ; die Prüfungs-Kommission für die Bilanz. Der Vorstand stellt die unter ihm stehenden Gesellschafts-Beamten und J Abgesehen von der im Art. 53 bestimmten Amtsdauer hat eine Neu- erforderlichen Falles auch diese Abstellung oder diese Verbesserungen anzu-

Nach Erstattung des Berichts dieser Kommission beschließt der Vér- | Hülfsarbeiter an; es i ierbei di j | g ; 1: i dem Ver- ; dies mit einer Mehrheit von wenigstens zehn Stimmen Wales Mie Veltvues der Vilanz und ertheilt, wenn keine Anstände erforderlich: : 1 NIETDE NERE S IOIENTA Ier Os, E | a E gy D E i wveliifin® in feinst Mitglieder l L Aa6n0 M

vorhanden sind, dem Vorstande L wenn E Le Besoldung mehr als fünfhundert Thaler beträgt; F E wie D : Aa Gie den nicht besoldet, erhalten

44, wenn die Anstellung für länger i in A iebt: j aan ott . 67 vorbehalten. ° Mitalieder des Verwaltungsrathes werden n ejoldet, erha

¿N dem nach der festgestellten Bilanz sich ergebenden Gewinn werden ) wenn Agenten der Gesel baft M E Dien geschieht; Außerdem wird eine integrale E nach Art vorbeh E E Mis le D Erstattung ihrer Reisekosteti und etwaiger #0 tiftiger,

zun id R a a V int 0: Uo ndeiabite Vent S ent, A e e O ein vom Vorstande aufgestellter und von F Der Verwaltungsrath wählt jährlich seinen Präsidenten , sowie E im Interesse der O O otb Ag Mäh L Seftitititiuß l Ste

g -Kapital ent- valtungsrathe genehmigter U ¿at d ite F : ; ties i Präsidenten in Ver- antième. Dieselbe wird gema ere i A

nommen. wird. genehmigter Jahres - Besoldungs - Etat überschritt M sen und einen zweiten Lee 10 Alle i müssen den in i tangörcthés unfer die Mitglieder nah Verhältniß der von ihnen ausge-

Der alsdann verbleibende Gewinn wird verwendet wie folgt: Ohne Zustimmun | hinderungsfällen in allen Functionen erseyen. ; i; ‘ori l der Si welchen sie bei- N f | A Ae g der General - Versammlung d: j dée E i ‘Halt “Die Wahl erfolgt mit absoluter | hrten Kommissorie der Zahl der igungén c a) ein in «der ersten General-Versammlung, welche nah Genehmigung Mitglied und auch kein anderer Gecitierraes S A L Aa Î Slitcemebtheit, j O West mi V fr ersten S daun erreicht , \o obne; repartirt, wobei jedoch für die nicht in Berlin wohnéndén Mit-

der Gesellschaft einberufen wird, festzuseßender Theil als Tantième | längere Zeit als À ( j ; i ; i i i i in Ai nig kömmt ür di itgli : zehn Jahre angestellt werden. | wird di i [lineas des Art. 70 die Theilnahme an einer Sihung doppelt in rechnung kömnit. U A, Mitglieder des Verwaltungsrathes, nah Maßgabe des | Pensionen dürfen Uit aide weden insofern nicht in Ausnahme F A Le Wahl nach den Bocschrisn n e N E

Urt. 60 fällen der Verwaltungsrath und die General - Versammlung die Genehmi F C

S ; j ; | L ate g i i [ten j itter Abschnitt. b) ein in gleiher W ir di ; i i / : Die Sikungen des Verwaltungsrathes werden in Berlin gehallen; Dri l j ) sichts-Kom e s Q E T Theil als Tantième für die Auf- | gung ertheilen. Auf Pensionen oder Unterstüßungen aus einem für diesen F doch Aa D ad Wunsch der Mchrheit seiner Mitglieder der Präsident Die Aufsichts- Kommissarien.

F vorbehende Vorschrift nitt aicttnbbar: e ale | o e Art 06. U Ban M MoID) Auf den Vorschlag des L der Verwaltuugsrath das

Dieselbe wird jährlich am ersten Juli. für das abgelaufene Bilanzjahr, | der Gesellschaft können w Di Der: zu dessen Sizungen sämm iche L tali Geht E als Ab: Ce E O t B L O darf, in Distrikte,

L E aa A u in Berlin und an den sonst noch | tüchtigkeit in den ihnen vGlsegenver Finttioneh Bie e E colisen Gin | uo L aufe alio E Un Ressort des Plenums: +1 Wenn mihi R im Laufe des Jahres u besehen (nbe Zahr.

Die Bilolbandinsceine L zu Gunsten der Gesellschaft in vier Silefia 10A “Mean Wabi d COILIM E IRIO SMTCINNTNE Suspension und F S in cin General-Versammlung ergehenden Dag r M bie Ernennung, ae E Art. 62. : :

M N Fälligkeitstermin an gerèéhnet ; dies wird auf denselben a) in Beziehung auf Vorstands-Mitglieder: die Suspension durch einen | äge D bet D n U Vorstand î N 1000 Alguntins E N dieser Mon Ee ee Beschluß des Verwaltungsrathes ; die Entlassung auf dessen Antrag die Anstellung und Entlassung der Vorstands-Mitglieder- Ms ihrer E 2 gr A L u S «Sielle 9 0 N ndliesodan

; Art. 45. durch die Gen [- ° s ; : i t. 50 vor- ; s : Wenn die nah Art. 43 festgestellte Bilanz einen Verlust ergiebt, das b) in Deifibina auf L a L G mib Gimbómigits A i e dies Vie dern Bla hee Beask S E Agenten; a) dem Vorstand Auskunft auf Anfragen zu ertheilen, die das Hypotheken-

heißt, wenn nicht nur kein Ueberschuß, aus wel di : : E 0 Geschäft allgemein oder in speziellen Fällen betreffen j i {uß velchem die Zahlung irgend des Verwaltungsrathes angestellten Beamten: die Suspension dut alle Beschlüsse oder Entscheidungen , für welche statutmäßig eine b) AS anl solche Anfragen va Vorstande die zur Prosperität des

eines Theiles der den Actionairen nach Art. 44 vorweg gebührenden Rente einen einstimmi ß : i die abjo- ienli geschehen könnte, sondern noch ein Defizit sih herausstellt, so is dasselbe aus Einstimmigkeit vi C ed / es ei 8 | stärkere Stimmenmehrheit des Verwaltungsrathes, als nur die abso- | Hypotheken - Geschäfts und zur Abwendung von Schäden dienlichen lute, erforderlich ist) denten des Verwaltungs- Mittheilungen zu machen;j

j e) R Rest L ‘Alinea did U Actionaire. ie im ersten Alinea ieses Artikels bezeichnete Rente, nebst dem wei- Art. 51 teren Gewinnantheil (e) bildet die den Actionairen zukommende Dividende. Die Vorstands-Mitglieder und die sonstigen Beamten oder Angestellten F Der Verwaltungsrath tliche Mitglieder berufen werden , oder als Ab- Gebiet, in welchem die

dem Reserve-Fonds zu deen. i

Möchte derselbe hierfür nicht ausreichen, so ist der in den folgenden LafaAs otinittet "cine. ad B vaten D agr L Me die Wahl des Präsidenten und L n (Art. 53)/ e) die richtige Abschägung des Bat der a Hope E

Aen G e Gewinn zur Wiederergänzung des Grund-Kapitals zu dem wenigstens zehn Mitglieder S abftinne a a Me E Las E inen aaen 6ypothekarische Dar- Grundstücke, sowie die Erhaltung dieses Werthes L Se S

U R dafetie G Sten ist, beginnt wiederum die im c) in Beziehung auf andere Beamte oder Angestellte : die Suspension ae aeb A bie Aùsgabe von Hypothekenbriefen , so wie die n- d) en dhe A M 6 s naa F E A übernehmen oder

Art, 4 : f D durch Beschluß des Vorstandes, oder. auch dur in einzelnes hierzu ; i eise seitens des Verwaltungsrathes jorgung von AUtrage PRUMOE ' R E E O B O E L Mat N MNoIent besonders vom Verwaltungsrathe autorisictes Vorsiands-Mitgliedi die Mng De Mgi auf die auszugebenden Hypothefen- E R