1864 / 125 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1416 | 1417 ha g. 5. ¿ket ui Anschlusse ‘die Schleuse, ebenfalls ein Abfall von Einem Fuße im Alle Der bisherige Kreisrichter Schl utius in Bohum ist vom Kriegs - Ministerium, N a panct der T UL pi A S C i Ableitungsgraben vorgerichtet. U ee : 1, Juli d. J. ab zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Quis- ollten erenzen zwischen den Bequarkierken Un en Soldaten ente I M4 rtifel 3. ( : um Notar im Departe det e E D Ung ¿ j | i séhen , so werden solche vei den Etappenbehörden und den kommandirenden “Durch diese Senkung des Wasserspiegels im Aler-Ableitungsgraben u burg und lan Ait Anweisung seines ‘Mehnsi6ès Eo iADcim Der Fortifications-Secretair Rebiger ist zum Geheimen egpe- Offizieren gemeinschaftlich beseitigt. zwei Fuß ermäßigt sich das Gefälle in dem leßteren von eilf ein u erichts zu d direnden Secretair im Kriegs-Ministerium und der Diätar Smidt Die Großherzoglichen Behörden sind berechtigt, jeden Unteroffizier und | (Art. 7) auf sieben einen halben Zoll pro Hundert laufende Ruthen, t nannt wor en. zum Geheimen Registrator im Kriegs-Ministerium ernannt worden. Soldaten, welcher si thätliche Mißhandlungen seines Wirthes oder eines Artikel anderen Unkérthanen erlaubt, zu arretiren und an den“ kommandirenden Durch diese Gefällermäßigung wird zur Abführung der unverändert f Offizier zur Untersuchung und Bestráfung abzuliefern. ? | beibehaltenen Wassermasse von 115 Kubikfuß pro Sekunde nach der Ohr Sollten fa. un I eibe A eun E e E S E pr C fete des ag pagnie 74 tf (Art. 7) von vie Her bisherige Staatsanwalt von Basse in Dórtmund is vom des Militairs wider Erwarten l räuche creignén, so werden die roß- | auf je u oble, bei vier Fuß Tiefe und 1¿füßiger Böschun ; ‘ch_A ab zum Re tsanwalt bei dem Kreisgerichte in ort- d s E / herzoglich E A A E t lat E fs E UL a lichten Weite der 2 dler - Ableltungégraben g D Mid Judldd zum R ne im Departement des lp héliationsi blatt carl E E A en D G e as v mando des Armeccorps zu Münster in jedem einzelnen Falle zur Der- rafhorster euse zu erbauenden Abschlu chleuse, und des i j m Z ; : U ; / / 1 (a L 1 s i i ; n, Meisel amm, mit Anweisung seines Wohnsiyes in Dortmund | zu Berlin, zulegt Hauptmann im 38. Jnfanterie-Regimenty die Er-

anlassung resp. Vermittelung der Untersuchung und nah Befinden der Be- damme herzustellenden Gerinnes von zehn auf zwölf Fuß nothwendig. erichts zu V ; : aat Zie Crafvi von dem Vorgefallenen Anzeige machen. Artikel 5. , mad n mit der Verpflichtung ernannt, worden, statt seines bisherigen | [gubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Anhalt Hoheit ihm Den Etappenbehörden wird es noch zur besonderen Pflicht gemacht, Qu der im Uebrigen beibehaltenen Bestimmung des Art. 36. tritt di, F Titels Staatsanwalt fortan den Titel »Justiz-Rath« zu führen. verlichenen Ritterkreuzes erster Klasse vom Orden Albrechts des Bä-

darauf zu achten, daß die Wege stets in einem guten Stande erhalten wer“ | Modifikation cin, daß zu dem Neubau der Grafhorster Schleuse die Preußi Oer Rechtsanwalt und Notar Essellen in Lüdenscheid ist in | xen zu ertheilen den, und háben dieselben überhaupt ihre stete Sorgsamkeit darauf zu richten, | schen Interessenten von Obisfelde-Kaltendorf-Breitenrode einen nach Vollendung [eicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Dortmund mit Anweisung i daß es den durchmarschirenden Truppen an Nichts fehle, was dieselben mit | dieses Baues zahlbaren Beitrag von zweihundert und fünfzig Thalern leisen Lines Wohnsiges in Dortmund verseßt worden. Recht und Billigkeit verlangen können. Artikel 6. F! Die kommandirenden Öffiziere sowohl / wie die Etappenbehörden sind Dem Grafen von der Schulenburg wird überlassen , ob er die bei der N stets gi A An Ernst dann E dea e is A niere, im E Fahrdamme nach Art. 23 anzulegende F Bequartierten und den So aten ein guter Geist der Eintra erhalten auschleuse zur Ausführung bringen will. aa O L A s i ; O ° É werde, und daß die Einwohner in Beziehung auf das stets bestandene gute Artikel T Der bisherige Kreisrichter Delius in Werden ist vom 1. Juli Nichtamtliches. Einvernehmen der beiderseitigen Staaten willig diejenigen Lasten tragen, Alle übrigen, durch diesen Nachtrag nicht ausdrücklich abgeänderten Fes F ?- q. ab zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Hamm und welche der Natur der Sache nah nicht ganz gehoben, aber durch ein bereit- | sezungen der Convention vom 9. Juli 1859 bleiben in Kraft. (Die An zugleich zum Notar im Departement des dortigen Appellations- Sachsen. Dresden 30. Mai. Die Zweite Ka i williges Entgegenkommen von beiden Seiten gemildert werden fönnen? gabe der Größen beruht auf preußischem Maße.) gerichtS, mit Anweisung seines Wohnsißes in Unna, ernannt worden. heute die Bud ét btbeil 4 fl 4 Staatsb Ie E ha Die Königlich preußischen Truppen , welche auf den oben erwähnten Qur Urkund dessen ist gegenwärtige Ministerial - Erklärung ausgefertigt eute dic s getabtheilung sur augemeine taats edürfnisse erledigt, Militairstraßen instradirt werden , sollen jedesmal von dem Jnhalte dieser | worden, um gegen eine gleichlautende Erklärung des Königlich hannöver Die postulirten Summen, darunter eine Erhöhung der Civilliste um Uebereinkunft, soweit es nöthig ist, unterrichtet, auch die erforderlichen Aus- | schen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und des Herzoglih 45,000 Thlr. (»zu Aufbesserung der Gehalte der von der Civilliste züge sowohl in den Haupt - Etappenorten , als in den diesen zur Aushülfe braunschweigischen Staatsministeriums ausgewechselt zu werden. Der bisherige Kreisrichter Kinkel in Gütersloh is vom lsten zu bezahlenden Beamten und Diener«), sind ohne wesentliche Ab- beigegebenen Ortschaften bekannt gemacht und affigirt werden. Berlin, den 5. März 1864. obs L 19 “R chts i 0 bei dem Kreisgericht in Hagen änderung bewilligt worden. Auch wurde bei der allgemeinen De- : iee 44 (i S NIV R M 6b Quit Ae N, gen | hatte folgender Antrag von der Kammer angenommen: 99, / Der Königlich preußische Präsident des Staatsministeriums ind zugleih zum Notar im Departement des Appellationsgerichts »Die hohe Staatsregierung wolle in sorgfältige Eivägutigiziehen')! 66 Dauer dieser Convention. und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. | ü Hamm mit Anweisung seines Wohnsißes in Hagen ernannt | und in wie weit die zum Königlichen Hausfideikommiß gehörigen Elbram-

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Die gegenwärtige Convention soll zunächst auf fünf Jahre vom Tage (L. S.) „von Bigm arck-Schönhausen. N : ; ; y i : at : G ; E \ / worden. lungen für Kunst und Wi enschaft mehr als zeither dem ublikum zugäng- der Unterzeichnung an gültig sein und, wenn sie nicht ein Jahr vor dem Cid las lid gende werden T und dabei éspnbute n aser mei in: A

Ablaufe gekündigt wird, immer auf ein Jahr als verlängert angeschen | weit die Eintritts - und Führungsgelder gänzlich in Wegfall gebracht oder werden, | wenigstens beschränkt werden können. « (Dr. 3)

Abänderungen derselben , welche sich im Laufe der Zeit als wünschens- Vorstehende Erklärung wi é O U | : i ( y g wird, nachdem solche gegen eine ükereinstiny Der bisherige Kreisri e us in Hechingen und der bis- Der bisherige Kreisrichter N ua Bs Altenburg, 27. Mai. Heute überreichte Sr. Hoheit dem

werth oder nothwendig herausstellen sollten, bleiben der gegenseitigen Verein- | mende Erklärun 2. GREIAI Ne 16; Ved 4 el Ç | | T H oe v rung des Königlich hannöverichen Ministeriums der auswärtigen ; r H, Q in S i 4 1. Juli d barung vorbehalten. Namentlich werden, sobald die Eisenbahn von Olden- | Angelegenheiten und des Herzoglich braunschweig - lüneburgischen Staais herige Gerichts Assessor Srem ex Bochum sind vom “I Aas Herzog der am biesigen Hofe akkreditirte Königlich bayerische

burg nach Bremen in Betrieb geseht ist, die gegenwärtigen Verabredungen | ministeriuums es: :26 M6 ga aat A | gb zu Rechtsanwalten bei dem Kreisgericht in Lüdenscheid und zu- e AOO 0 Oje A : r in Bezug auf die im §. 1 Nr. 2 bezeichnete betreffende Etappenstraße außer | j f A e en O E d, J. ausgewechselt worden F gleich zu Notaren im Dep artement des Appellationsgerichts zu Hamm Minister B Sms Freiherr von Giese aus Dresden, Kraft treten und durch neue erseyt G Berlin, den 17. Mai 1864. mit Anweisung ihres Wohnsiges in Lüdenscheid ernannt worden. sein neues Kreditiv. (L. Z-):

M Falle der Aufwendung pon Truppen zu Buündeszwecken finden Der Minister der auswärtigen Der Minister für die cándidiäbe f j Mecklenburg. Schwerin, 30. Mai. Ihre Königlichen die Bestimmüngen des Bundesverpflegungs-Reglements statt der bezüglichen Angelegenheiten. \chaftlichen Angelegenheiten. ] Hoheiten der Großherzog und-die Frau Großherzogin Anna See r Mo T Ged A ED fiecial - Ectià dilfertigt Im Auftrage: von Selchow. | sind heute Morgen um 9 Uhr von hier nach Ludwigslust gefahren u Urkund dessen is gegenwärlige U! erial - Erklärung ausge}erligl, von Thile. j Der bisherige Kreisgerichts - Rath Bohm in Demmin ist zum und werden in ciner Staats-Karosse ihren festlichen Einzug in Lud- und e P E M Ode versehen worden. id altes : j E bei dem Rande in P: A und zugleich s) wigslust Vormittags 11 Uhr halten. Ihre Königliche Hoheit die | l ' | Notar im Departement des Appellationsgerichts daselbst, mit An- | Frau Großherzogin - Mukter reiste nebst den Hochfürstlichen Kindern Der Königlich Preußische Präsident des Staatsministeriums A A: : i weisung seines Wohnsiges in Stettin und mit der Verpflichtung, mit dem heute Morgen um 95 Uhr abgegangenen Eisenbahnzuge

und Minister der auswärtigen Angelegenheiten. Ministerium für Handel, Gewerbe aud vfFentlide M satt seines bisherigen Titels » Kreisgerichts - Rath« fortan den Titel | auch na Ludwigslust. (Mel. Ztg.) B 8) v. Bismarck-Schönhaujen. Zirbeiten. »Justizrath« zu führen, ernannt , und außerdem der Rechtsanwalt Großbritauni s Staud. “gon 30. Mai Das 17. Stück der Geseh g S neaeben und Notar Masche zu Labes in gleicher Eigenschaft an das Kreid- _Gropori annten un ITIAND., V LON j S al. wird , enthält unter dés Geseysammlkingy welches Heute auSgegebt gericht in Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, verseht Wie versichert wird / hätten in der vorgestrigen Konferenzsigzung die U E N ! 5872 d G6 & mrn A d worden deutschen Bevollmächtigten erklärt, daß sie fortan nicht mehr Per- Vorstehende Ministerial - Erklärung wird, nachdem sie gegen eine über- Ir. JO9. DEN Aller zöchsten Erlaß vom 2. Mai 1864, betreffend dit Î sonal-Union sondern Trennung der drei Herzogthümer von Dâne- cinstimmende Erklärung des Großherzoglich Oldenburgischen Staatsministe- Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und mark vorschlagen würden. Die dänischen Bevollmächtigten hätten riums vom, 29. April er. ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen die Unterhaltung ciner Chaussee im Kreise Ostpriegni) hicrauf die Erklärung abgegeben, daß jene Aeußerung der deutschen N enntniy gerad uh i ils des. Regierungsbezirks Potsdam , von Wittstod N i Bevollmächtigten, sie aus der Konferenz auszuscheiden nöthigen werde. / j ; : Ge nach Meyenburg , an die Stadt Wittsio : Der bisherige Gerichts-Assessor Köchling N Emmerich n 2 Die Lords Clarendon und Russell hätten nun vermittelnd die Der Präsident des Staatsministeriums und Minister der Z G8 8 | . Oftober d. J. ab zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in | Abtretung Holsteins und Schleswigs beantragt und die Herren von : auswärtigen Angelegenheiten. (d, a adt lag hrs vom 2. Mai 1864, betri Soest und zugleich zum Notar im Departement des Appellation®- Brunnow und Prinz Latour d’ Auvergn e dem zugestimmt, der v. Bismarck-Schönhausen. Ste O ref fisfa Lie Vorrechte für den A ij gerichts zu Hamm mit Anweisung seines Wohnsißes in Werl er- | lehtere hätte noch Befragung der Bevölkerung vorgeschlagen. Behufs je Unterhaltung einer Chaussee von Zülz nah rapp nannt worden. Einholung von Jnstructionen in Betreff des englischen Vermittelungs-

; il MuabtE Uns Ope S e N | ees hätte die Konferenz sich \{ließlich bis nächsten Donnerstag und den Kammerherrn Grafen von Seherr - Thoß auf vertagt.

Dobrau , und zwar an jeden für die von ihm zu Frankrei. Paris, 2. Mai. Der Unterrichts-Mitister

Bekanntmachung der Ministerial-Erfklärung vom

5. März 1864 betrefsend die Erweiterung des bauende Strecke j unter Der bisherige Kreisrichter Ada m zreiffenberg in Schlesi

; / ; | j j ) zu Greissenberg in L etten |_- j ; y i: zwischen Preußen, Hannover und Braunschweig am die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung, betreffend M ist zum eltEnrimalt bei dem Kreisgericht in Görliy und zugleich zum fark hal un Bes ring neue Ba N Masrege A 9. Juli 1859 über die Regulirung der Aller und die Etappen - Convention mit dem Großherzogthum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Glogau mit An- publizirten Bericht an S e. Majestät sagt, »nicht die gesammte gei- Ohre (Ges. Samml. für 1860 S. 33) abgeschlossenen Oldenburg. Vom 15. Mai 1864; Und unter 5 weisung seines Wohnsiges in Görlig, und ; stige Strömung von allen Seiten aus ganz Frankreich si{ch in Paris e sdpame s die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 9 der bisherige Kreisrichter Fränkel zu Beuthen in Oberschlesien ufammendrängen zu lassen sondern im Gegentheil das Ptdvinziál- dei März1864, betreffend dieErweiterung des zwischenPreußtn zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Liegniß und zugleich zum leben im nteresse des än en Landes anzufachen und- zu nähren« Vom 17. Mai 1864. Hannover und Braunschweig am 9, Juli 1859 übe M Notar im Departement - des Appellationsgerichts zu Glogau mit dürfte ¿0 (he aae mäßig n fol he che Bretsvertheilungen V J | die Regulirung der Aller und Ohre (Gef. - Sammlun Y Anweisung seines Wohnsiges in Liegniy ernann! worden, sie alljährlich die Sbibonité für die SUiéevit von Paris und 'Ver- Die Königlich preußische, die Königlich hannöversche und die Herzoglich für 1860 S. 33) abgeschlossenen Vertrage®. 20 M failles veranstaltet ; fortan auch in den Bezirken der Universitäts- braunschweigische Remetung sind übereingekommen, den zwischen Zhnen be- ) 17. Mai 1864. : Akademicen in dêir Provinzen stattfinden un dabei je drei Ehren- stehenden, am 9. Juli 1859 geschlossenen Vertrag über die Regulirung der Berlin, den 1. Juni 1864. reise vertheilen zu lassen wee dieselben Vergünstigungen (Militair-

Aller und Ohre durch nachfolgende Bestimmungen zu erweitern : Debits-Comtoir der Gesehsammlung, j j i p 1 de ! ias g gung : Artikel 1 t ———— Der Rechtsanwalt und Notar Sommer in Ahaus ist unter | freiheit, unentgeltlicher Besuch aller Universitäts-Vorlesungen 2. 2c.)

Der Fachbaum der Grafhorster Schleuse, deren Neubau nachträglich Veilegung des ¿ats im Departement des Appellationsgerichts gewähren , wie die großen Soktbonne-Preise. Ein ebenfalls vom beschlossen ist, wird um Einen Fuß tiefer gelegt und unterhalb des neuen M ; in Gie L Bul d. Al ab. als Rechtsanwalt an das Kreis- | »Moniteur« publizirtes Kaiserliches Dekret genehmigt die Vorschläge P L eee e fie an die Schleuse, ein Abfall von Justiz-Ministerium. F geriht in Bohum mit Anweisung seines Wohnsizes in Bochum | des O R A uned) dabin / y Artikel 2 | Der bisherige Kreisrichter Lörbroks in Essea ist vom 1, J F verseyt und der bisherige Kreisrihter Röder in Duisburg zum ÿ fa ip ige » Abend - age widmet dem Ee Siri Der Grundbaum der na Art. 7 von dem Aller-Ableitungs daben zu | d. J. ab zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte daselbst und F Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Bochum un? zugleich zum | Ge Su citirt die wichtigsten Géseze, wehe w A n ird in gleicher ; s : leíc tar imi Depar 2 Al Ai : Ham Notar im Departement des “Appellationsgerichts zu Hamm mit An- | der Session votirt wurden, und sagt dann: »Mit Ausnahme

erbauenden Schleuse wird in gleicher Höhenlage mit dem neuen Fe | mi ch zum Notar ini Departement dcs Appellationsgerichts zus wei A in Witten er d die Finanzen betreffenden Projekte wurden alle übrigen speziellen der Grafhorster Schleuse gebracht, und unterhalb derselben, in unmittelbarem | mit Anweisung seines Wohnsiges in Essen ernannt worden. eisung seines Wohnsiges in Witten ernanni worden, : ; ; i